Schlussformel (nicht amtlich) VO (EU) 2010/1231

Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt gemäß den Verträgen unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.

Geschehen zu Straßburg am 24. November 2010.

Im Namen des Europäischen Parlaments

Der Präsident

J. Buzek

Im Namen des Rates

Der Präsident

O. Chastel

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