Präambel VO (EU) 2010/1239

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf das Protokoll über die Vorrechte und Befreiungen der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 12,

gestützt auf das Statut der Beamten der Europäischen Gemeinschaften und die Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten dieser Gemeinschaften, festgelegt durch die Verordnung (EWG, Euratom, EGKS) Nr. 259/68(1), insbesondere auf die Artikel 63, 64, 65 und 82 sowie die Anhänge VII, XI und XIII des Statuts sowie auf die Artikel 20 Absatz 1, Artikel 64, 92 und 132 der Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten der Europäischen Gemeinschaften,

auf Vorschlag der Europäischen Kommission, in Erwägung nachstehenden Grundes:

Um für die Beamten und sonstigen Bediensteten der Europäischen Union eine Kaufkraftentwicklung parallel zu der Entwicklung für die nationalen Beamten der Mitgliedstaaten zu gewährleisten, sind die Dienst- und Versorgungsbezüge der Beamten und sonstigen Bediensteten der Europäischen Union im Rahmen der jährlichen Überprüfung für 2010 anzugleichen —

HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN:

Fußnote(n):

(1)

ABl. L 56 vom 4.3.1968, S. 1.

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