ANHANG VO (EU) 2010/1249

ANHANG X

JÄHRLICHE ERKLÄRUNG GEMÄSS ARTIKEL 46 ABSATZ 2 ZU EINBEHALTENEN UND WIEDEREINGEZOGENEN BETRÄGEN SOWIE ZU NOCH AUSSTEHENDEN WIEDEREINZIEHUNGEN

1.
Einbehaltene Beträge für das Jahr 20.., die von den Ausgabenerklärungen für förderfähige Regionen abgezogen wurden
Einbehaltungen(1)Konvergenzziel-RegionenNicht-Konvergenzziel-Regionen
a b c d e f g
Prioritätsachse Insgesamt einbehaltener Betrag der von den Begünstigten getätigten Ausgaben(2) in EUR Entsprechender einbehaltener öffentlicher Beitrag in EUR Entsprechender einbehaltener EFF-Beitrag(3) in EUR Gesamtbetrag der einbehaltenen Ausgaben im Zusammenhang mit Unregelmäßigkeiten, die gemäß Artikel 55 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 498/2007 gemeldet wurden, in EUR(4) Betrag des entsprechenden einbehaltenen öffentlichen Beitrags im Zusammenhang mit Unregelmäßigkeiten, die gemäß Artikel 55 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 498/2007 gemeldet wurden, in EUR Betrag des entsprechenden einbehaltenen EFF-Beitrags im Zusammenhang mit Unregelmäßigkeiten, die gemäß Artikel 55 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 498/2007 gemeldet wurden, in EUR(5)
1
2
3
4
5
Insgesamt
a b c d e f g
Prioritätsachse Insgesamt einbehaltener Betrag der von den Begünstigten getätigten Ausgaben(2) in EUR Entsprechender einbehaltener öffentlicher Beitrag in EUR Entsprechender einbehaltener EFF-Beitrag(3) in EUR Insgesamt einbehaltener Betrag der Ausgaben im Zusammenhang mit Unregelmäßigkeiten, die gemäß Artikel 55 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 498/2007 gemeldet wurden, in EUR(4) Betrag des entsprechenden einbehaltenen öffentlichen Beitrags im Zusammenhang mit Unregelmäßigkeiten, die gemäß Artikel 55 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 498/2007 gemeldet wurden, in EUR Betrag des entsprechenden einbehaltenen EFF-Beitrags im Zusammenhang mit Unregelmäßigkeiten, die gemäß Artikel 55 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 498/2007 gemeldet wurden, in EUR(5)
1
2
3
4
5
Insgesamt
2.
Wiedereinziehungen für das Jahr 20.., die von den Ausgabenerklärungen für förderfähige Regionen abgezogen wurden
Wiedereinziehungen(6)Konvergenzziel-RegionenNicht-Konvergenzziel-Regionen
h i j k l m n
Prioritätsachse Gesamtbetrag der von den Begünstigten getätigten Ausgaben(7) in EUR Wiedereingezogener öffentlicher Beitrag(8) in EUR Entsprechender wiedereingezogener EFF-Beitrag(9) in EUR Insgesamt wiedereingezogener Betrag der Ausgaben im Zusammenhang mit Unregelmäßigkeiten, die gemäß Artikel 55 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 498/2007 gemeldet wurden, in EUR(10) Betrag des entsprechenden wiedereingezogenen öffentlichen Beitrags im Zusammenhang mit Unregelmäßigkeiten, die gemäß Artikel 55 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 498/2007 gemeldet wurden, in EUR(11) Betrag des entsprechenden einbehaltenen EFF-Beitrags im Zusammenhang mit Unregelmäßigkeiten, die gemäß Artikel 55 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 498/2007 gemeldet wurden, in EUR(12)
1
2
3
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5
Insgesamt
h i j k l m n
Prioritätsachse Gesamtbetrag der von den Begünstigten getätigten Ausgaben(7) in EUR Wiedereingezogener öffentlicher Beitrag(8) in EUR Entsprechender wiedereingezogener EFF-Beitrag(9) in EUR Insgesamt wiedereingezogener Betrag der Ausgaben im Zusammenhang mit Unregelmäßigkeiten, die gemäß Artikel 55 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 498/2007 gemeldet wurden, in EUR(10) Betrag des entsprechenden wiedereingezogenen öffentlichen Beitrags im Zusammenhang mit Unregelmäßigkeiten, die gemäß Artikel 55 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 498/2007 gemeldet wurden, in EUR(11) Betrag des entsprechenden einbehaltenen EFF-Beitrags im Zusammenhang mit Unregelmäßigkeiten, die gemäß Artikel 55 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 498/2007 gemeldet wurden, in EUR(12)
1
2
3
4
5
Insgesamt
3.
Ausstehende Wiedereinziehungen zum 31.12.20..
Konvergenzziel Nicht-Konvergenzziel
a b c d e f g h
Prioritätsachse Jahr des Beginns des Wiedereinziehungsverfahrens Gesamthöhe der von den Begünstigten getätigten zuschussfähigen Ausgaben(13) Wiedereinzuziehender öffentlicher Beitrag(14) in EUR Entsprechender wiedereinzuziehender EFF-Beitrag(15) in EUR Gesamtbetrag der Ausgaben im Zusammenhang mit Unregelmäßigkeiten, die gemäß Artikel 55 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 498/2007 gemeldet wurden, in EUR(16) Betrag des wiedereinzuziehenden öffentlichen Beitrags im Zusammenhang mit Unregelmäßigkeiten, die gemäß Artikel 55 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 498/2007 gemeldet wurden, in EUR(17) Betrag des entsprechenden wiedereinzuziehenden EFF-Beitrags im Zusammenhang mit Unregelmäßigkeiten, die gemäß Artikel 55 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 498/2007 gemeldet wurden, in EUR(18)
1 2007
2008
2 2007
2008
3 2007
2008
Insgesamt
a b c d e f g h
Prioritätsachse Jahr des Beginns des Wiedereinziehungsverfahrens Gesamthöhe der von den Begünstigten getätigten zuschussfähigen Ausgaben(13) Wiedereinzuziehender öffentlicher Beitrag(14) in EUR Entsprechender wiedereinzuziehender EFF-Beitrag(15) in EUR Gesamtbetrag der Ausgaben im Zusammenhang mit Unregelmäßigkeiten, die gemäß Artikel 55 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 498/2007 gemeldet wurden, in EUR(16) Betrag des wiedereinzuziehenden öffentlichen Beitrags im Zusammenhang mit Unregelmäßigkeiten, die gemäß Artikel 55 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 498/2007 gemeldet wurden, in EUR(17) Betrag des entsprechenden wiedereinzuziehenden EFF-Beitrags im Zusammenhang mit Unregelmäßigkeiten, die gemäß Artikel 55 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 498/2007 gemeldet wurden, in EUR(18)
1 2007
2008
2 2007
2008
3 2007
2008
Insgesamt
4.
Zum 31.12.20.. nicht wiedereinziehbare Beträge
Konvergenzziel Nicht-Konvergenzziel
a b c d e f g h i j k l
Nummer des Vorhabens Prioritätsachse Aktenzeichen zur Unregelmäßigkeit (sofern zutreffend)(19) Jahr des Beginns des Wiedereinziehungsverfahrens Gesamtausgaben der Begünstigten, die als nicht wiedereinziehbar eingestuft wurden(20), in EUR Öffentlicher Beitrag, der als nicht wiedereinziehbar eingestuft wurde(21), in EUR Entsprechender EFF-Beitrag, der als nicht wiedereinziehbar eingestuft wurde(22), in EUR Datum der letzten Zahlung öffentlicher Beiträge an den Begünstigten Datum der Feststellung der Uneinbringlichkeit Grund der Uneinbringlichkeit Wiedereinziehungsmaßnahmen und Datum der Einziehungsanordnung Angabe, ob der EU-Beitrag aus dem EU-Haushalt getragen werden soll (J/N)
X 20..
Y 20..
Z 20..
Insgesamt
a b c d e f g h i j k l
Nummer des Vorhabens Prioritätsachse Aktenzeichen zur Unregelmäßigkeit (sofern zutreffend)(19) Jahr des Beginns des Wiedereinziehungsverfahrens Gesamtausgaben der Begünstigten, die als nicht wiedereinziehbar eingestuft wurden(20), in EUR Öffentlicher Beitrag, der als nicht wiedereinziehbar eingestuft wurde(21), in EUR Entsprechender EFF-Beitrag, der als nicht wiedereinziehbar eingestuft wurde(22), in EUR Datum der letzten Zahlung öffentlicher Beiträge an den Begünstigten Datum der Feststellung der Uneinbringlichkeit Grund der Uneinbringlichkeit Wiedereinziehungsmaßnahmen und Datum der Einziehungsanordnung Angabe, ob der EU-Beitrag aus dem EU-Haushalt getragen werden soll (J/N)
X 20..
Y 20..
Z 20..
Insgesamt

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