JÄHRLICHE ERKLÄRUNG GEMÄSS ARTIKEL 46 ABSATZ 2 ZU EINBEHALTENEN UND WIEDEREINGEZOGENEN BETRÄGEN SOWIE ZU NOCH AUSSTEHENDEN WIEDEREINZIEHUNGEN
1.
Einbehaltene Beträge für das Jahr 20.., die von den Ausgabenerklärungen für förderfähige Regionen abgezogen wurden
Einbehaltungen(1)Konvergenzziel-Regionen
a
b
c
d
e
f
g
Prioritätsachse
Insgesamt einbehaltener Betrag der von den Begünstigten getätigten Ausgaben(2) in EUR
Entsprechender einbehaltener öffentlicher Beitrag in EUR
Entsprechender einbehaltener EFF-Beitrag(3) in EUR
Gesamtbetrag der einbehaltenen Ausgaben im Zusammenhang mit Unregelmäßigkeiten, die gemäß Artikel 55 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 498/2007 gemeldet wurden, in EUR(4)
Betrag des entsprechenden einbehaltenen öffentlichen Beitrags im Zusammenhang mit Unregelmäßigkeiten, die gemäß Artikel 55 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 498/2007 gemeldet wurden, in EUR
Betrag des entsprechenden einbehaltenen EFF-Beitrags im Zusammenhang mit Unregelmäßigkeiten, die gemäß Artikel 55 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 498/2007 gemeldet wurden, in EUR(5)
1
2
3
4
5
Insgesamt
Nicht-Konvergenzziel-Regionen
a
b
c
d
e
f
g
Prioritätsachse
Insgesamt einbehaltener Betrag der von den Begünstigten getätigten Ausgaben(2) in EUR
Entsprechender einbehaltener öffentlicher Beitrag in EUR
Entsprechender einbehaltener EFF-Beitrag(3) in EUR
Insgesamt einbehaltener Betrag der Ausgaben im Zusammenhang mit Unregelmäßigkeiten, die gemäß Artikel 55 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 498/2007 gemeldet wurden, in EUR(4)
Betrag des entsprechenden einbehaltenen öffentlichen Beitrags im Zusammenhang mit Unregelmäßigkeiten, die gemäß Artikel 55 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 498/2007 gemeldet wurden, in EUR
Betrag des entsprechenden einbehaltenen EFF-Beitrags im Zusammenhang mit Unregelmäßigkeiten, die gemäß Artikel 55 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 498/2007 gemeldet wurden, in EUR(5)
1
2
3
4
5
Insgesamt
2.
Wiedereinziehungen für das Jahr 20.., die von den Ausgabenerklärungen für förderfähige Regionen abgezogen wurden
Wiedereinziehungen(6)Konvergenzziel-Regionen
h
i
j
k
l
m
n
Prioritätsachse
Gesamtbetrag der von den Begünstigten getätigten Ausgaben(7) in EUR
Wiedereingezogener öffentlicher Beitrag(8) in EUR
Entsprechender wiedereingezogener EFF-Beitrag(9) in EUR
Insgesamt wiedereingezogener Betrag der Ausgaben im Zusammenhang mit Unregelmäßigkeiten, die gemäß Artikel 55 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 498/2007 gemeldet wurden, in EUR(10)
Betrag des entsprechenden wiedereingezogenen öffentlichen Beitrags im Zusammenhang mit Unregelmäßigkeiten, die gemäß Artikel 55 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 498/2007 gemeldet wurden, in EUR(11)
Betrag des entsprechenden einbehaltenen EFF-Beitrags im Zusammenhang mit Unregelmäßigkeiten, die gemäß Artikel 55 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 498/2007 gemeldet wurden, in EUR(12)
1
2
3
4
5
Insgesamt
Nicht-Konvergenzziel-Regionen
h
i
j
k
l
m
n
Prioritätsachse
Gesamtbetrag der von den Begünstigten getätigten Ausgaben(7) in EUR
Wiedereingezogener öffentlicher Beitrag(8) in EUR
Entsprechender wiedereingezogener EFF-Beitrag(9) in EUR
Insgesamt wiedereingezogener Betrag der Ausgaben im Zusammenhang mit Unregelmäßigkeiten, die gemäß Artikel 55 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 498/2007 gemeldet wurden, in EUR(10)
Betrag des entsprechenden wiedereingezogenen öffentlichen Beitrags im Zusammenhang mit Unregelmäßigkeiten, die gemäß Artikel 55 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 498/2007 gemeldet wurden, in EUR(11)
Betrag des entsprechenden einbehaltenen EFF-Beitrags im Zusammenhang mit Unregelmäßigkeiten, die gemäß Artikel 55 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 498/2007 gemeldet wurden, in EUR(12)
1
2
3
4
5
Insgesamt
3.
Ausstehende Wiedereinziehungen zum 31.12.20..
Konvergenzziel
a
b
c
d
e
f
g
h
Prioritätsachse
Jahr des Beginns des Wiedereinziehungsverfahrens
Gesamthöhe der von den Begünstigten getätigten zuschussfähigen Ausgaben(13)
Wiedereinzuziehender öffentlicher Beitrag(14) in EUR
Entsprechender wiedereinzuziehender EFF-Beitrag(15) in EUR
Gesamtbetrag der Ausgaben im Zusammenhang mit Unregelmäßigkeiten, die gemäß Artikel 55 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 498/2007 gemeldet wurden, in EUR(16)
Betrag des wiedereinzuziehenden öffentlichen Beitrags im Zusammenhang mit Unregelmäßigkeiten, die gemäß Artikel 55 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 498/2007 gemeldet wurden, in EUR(17)
Betrag des entsprechenden wiedereinzuziehenden EFF-Beitrags im Zusammenhang mit Unregelmäßigkeiten, die gemäß Artikel 55 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 498/2007 gemeldet wurden, in EUR(18)
1
2007
2008
…
2
2007
2008
…
3
2007
2008
Insgesamt
Nicht-Konvergenzziel
a
b
c
d
e
f
g
h
Prioritätsachse
Jahr des Beginns des Wiedereinziehungsverfahrens
Gesamthöhe der von den Begünstigten getätigten zuschussfähigen Ausgaben(13)
Wiedereinzuziehender öffentlicher Beitrag(14) in EUR
Entsprechender wiedereinzuziehender EFF-Beitrag(15) in EUR
Gesamtbetrag der Ausgaben im Zusammenhang mit Unregelmäßigkeiten, die gemäß Artikel 55 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 498/2007 gemeldet wurden, in EUR(16)
Betrag des wiedereinzuziehenden öffentlichen Beitrags im Zusammenhang mit Unregelmäßigkeiten, die gemäß Artikel 55 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 498/2007 gemeldet wurden, in EUR(17)
Betrag des entsprechenden wiedereinzuziehenden EFF-Beitrags im Zusammenhang mit Unregelmäßigkeiten, die gemäß Artikel 55 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 498/2007 gemeldet wurden, in EUR(18)
1
2007
2008
…
2
2007
2008
…
3
2007
2008
Insgesamt
4.
Zum 31.12.20.. nicht wiedereinziehbare Beträge
Konvergenzziel
a
b
c
d
e
f
g
h
i
j
k
l
Nummer des Vorhabens
Prioritätsachse
Aktenzeichen zur Unregelmäßigkeit (sofern zutreffend)(19)
Jahr des Beginns des Wiedereinziehungsverfahrens
Gesamtausgaben der Begünstigten, die als nicht wiedereinziehbar eingestuft wurden(20), in EUR
Öffentlicher Beitrag, der als nicht wiedereinziehbar eingestuft wurde(21), in EUR
Entsprechender EFF-Beitrag, der als nicht wiedereinziehbar eingestuft wurde(22), in EUR
Datum der letzten Zahlung öffentlicher Beiträge an den Begünstigten
Datum der Feststellung der Uneinbringlichkeit
Grund der Uneinbringlichkeit
Wiedereinziehungsmaßnahmen und Datum der Einziehungsanordnung
Angabe, ob der EU-Beitrag aus dem EU-Haushalt getragen werden soll (J/N)
X
20..
Y
20..
Z
20..
Insgesamt
Nicht-Konvergenzziel
a
b
c
d
e
f
g
h
i
j
k
l
Nummer des Vorhabens
Prioritätsachse
Aktenzeichen zur Unregelmäßigkeit (sofern zutreffend)(19)
Jahr des Beginns des Wiedereinziehungsverfahrens
Gesamtausgaben der Begünstigten, die als nicht wiedereinziehbar eingestuft wurden(20), in EUR
Öffentlicher Beitrag, der als nicht wiedereinziehbar eingestuft wurde(21), in EUR
Entsprechender EFF-Beitrag, der als nicht wiedereinziehbar eingestuft wurde(22), in EUR
Datum der letzten Zahlung öffentlicher Beiträge an den Begünstigten
Datum der Feststellung der Uneinbringlichkeit
Grund der Uneinbringlichkeit
Wiedereinziehungsmaßnahmen und Datum der Einziehungsanordnung
Angabe, ob der EU-Beitrag aus dem EU-Haushalt getragen werden soll (J/N)