ANHANG VO (EU) 2010/1256

TACs FÜR EU-SCHIFFE IN GEBIETEN, FÜR DIE TACs GELTEN, AUFGESCHLÜSSELT NACH ARTEN UND GEBIETEN

In den folgenden Tabellen sind für die einzelnen Bestände die TACs und Quoten (in Tonnen Lebendgewicht) und gegebenenfalls die hiermit operativ verbundenen Bedingungen angegeben. Die Bestände sind für jedes Gebiet in der alphabetischen Reihenfolge der lateinischen Bezeichnungen der Arten aufgeführt. Nachstehend eine Vergleichstabelle der lateinischen Bezeichnungen und der gebräuchlichen Namen für die Zwecke dieser Verordnung:
Wissenschaftliche BezeichnungAlpha-3-CodeGebräuchliche Bezeichnung
Psetta maximaTURSteinbutt
Sprattus sprattusSPRSprotte
Art:

Steinbutt

Psetta maxima

Gebiet:

Schwarzes Meer

TUR/F3742C.

Bulgarien43,2(1)
Rumänien43,2(1)
EU86,4(1)
TACEntfällt. AnalytischeTAC Artikel 3 der Verordnung (EG) Nr. 847/96 gilt nicht. Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 847/96 gilt nicht.
Art:

Sprotte

Sprattus sprattus

Gebiet:

Schwarzes Meer

SPR/F3742C

Bulgarien8032,5
Rumänien3442,5
EU11475
TACEntfällt. Analytische TAC Artikel 3 der Verordnung (EG) Nr. 847/96 gilt nicht. Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 847/96 gilt nicht.

Fußnote(n):

(1)

Fischfang ist vom 15. April bis zum 15. Juni 2011 untersagt.

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