ANHANG VO (EU) 2010/1256
TACs FÜR EU-SCHIFFE IN GEBIETEN, FÜR DIE TACs GELTEN, AUFGESCHLÜSSELT NACH ARTEN UND GEBIETEN
In den folgenden Tabellen sind für die einzelnen Bestände die TACs und Quoten (in Tonnen Lebendgewicht) und gegebenenfalls die hiermit operativ verbundenen Bedingungen angegeben. Die Bestände sind für jedes Gebiet in der alphabetischen Reihenfolge der lateinischen Bezeichnungen der Arten aufgeführt. Nachstehend eine Vergleichstabelle der lateinischen Bezeichnungen und der gebräuchlichen Namen für die Zwecke dieser Verordnung:Wissenschaftliche Bezeichnung | Alpha-3-Code | Gebräuchliche Bezeichnung |
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Psetta maxima | TUR | Steinbutt |
Sprattus sprattus | SPR | Sprotte |
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Bulgarien | 43,2(1) | |
Rumänien | 43,2(1) | |
EU | 86,4(1) | |
TAC | Entfällt. | AnalytischeTAC Artikel 3 der Verordnung (EG) Nr. 847/96 gilt nicht. Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 847/96 gilt nicht. |
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Bulgarien | 8032,5 | |
Rumänien | 3442,5 | |
EU | 11475 | |
TAC | Entfällt. | Analytische TAC Artikel 3 der Verordnung (EG) Nr. 847/96 gilt nicht. Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 847/96 gilt nicht. |
Fußnote(n):
- (1)
Fischfang ist vom 15. April bis zum 15. Juni 2011 untersagt.
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