Präambel VO (EU) 2010/202

DIE EUROPÄISCHE KOMMISSION —

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 1172/98 des Rates vom 25. Mai 1998 über die statistische Erfassung des Güterkraftverkehrs(1), insbesondere auf Artikel 6,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)
Die in der Verordnung (EG) Nr. 1172/98 aufgeführten statistischen Daten zum Güterkraftverkehr sollten so weit wie möglich ausgewertet werden, wobei jedoch der vertrauliche Charakter der Einzeldatensätze zu berücksichtigen ist.
(2)
Durch die Verordnung (EG) Nr. 833/2007 der Kommission(2) werden ab 2008 detaillierte Herkunfts-Ziel-Daten für die innerstaatlichen als auch die grenzüberschreitenden Güterkraftverkehrsströme zur Verfügung gestellt.
(3)
Es ist notwendig, den Mitgliedstaaten Herkunfts-Ziel-Daten über den innerstaatlichen und grenzüberschreitenden Verkehr zur Verfügung zu stellen, damit der Erfassungsbereich der statistischen Daten über den innerstaatlichen Güterkraftverkehr vervollständigt werden kann.
(4)
Einzelnen Wissenschaftlern und der Wissenschaft insgesamt sollte für wissenschaftliche Zwecke Zugang zu den Daten gewährt werden, die der Kommission (Eurostat) im Rahmen der Verordnung (EG) Nr. 1172/98 über die statistische Erfassung des Güterkraftverkehrs gemäß der Verordnung (EG) Nr. 223/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates(3) übermittelt werden.
(5)
Die Verordnung (EG) Nr. 6/2003 der Kommission(4) sollte daher entsprechend geändert werden.
(6)
Die in dieser Verordnung vorgesehenen Maßnahmen stehen im Einklang mit der Stellungnahme des Ausschusses für das Europäische Statistische System —

HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN:

Fußnote(n):

(1)

ABl. L 163 vom 6.6.1998, S. 1.

(2)

ABl. L 185 vom 17.7.2007, S. 9.

(3)

ABl. L 87 vom 31.3.2009, S. 164.

(4)

ABl. L 1 vom 4.1.2003, S. 45.

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