Präambel VO (EU) 2010/202
DIE EUROPÄISCHE KOMMISSION —
gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,
gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 1172/98 des Rates vom 25. Mai 1998 über die statistische Erfassung des Güterkraftverkehrs(1), insbesondere auf Artikel 6,
in Erwägung nachstehender Gründe:
- (1)
- Die in der Verordnung (EG) Nr. 1172/98 aufgeführten statistischen Daten zum Güterkraftverkehr sollten so weit wie möglich ausgewertet werden, wobei jedoch der vertrauliche Charakter der Einzeldatensätze zu berücksichtigen ist.
- (2)
- Durch die Verordnung (EG) Nr. 833/2007 der Kommission(2) werden ab 2008 detaillierte Herkunfts-Ziel-Daten für die innerstaatlichen als auch die grenzüberschreitenden Güterkraftverkehrsströme zur Verfügung gestellt.
- (3)
- Es ist notwendig, den Mitgliedstaaten Herkunfts-Ziel-Daten über den innerstaatlichen und grenzüberschreitenden Verkehr zur Verfügung zu stellen, damit der Erfassungsbereich der statistischen Daten über den innerstaatlichen Güterkraftverkehr vervollständigt werden kann.
- (4)
- Einzelnen Wissenschaftlern und der Wissenschaft insgesamt sollte für wissenschaftliche Zwecke Zugang zu den Daten gewährt werden, die der Kommission (Eurostat) im Rahmen der Verordnung (EG) Nr. 1172/98 über die statistische Erfassung des Güterkraftverkehrs gemäß der Verordnung (EG) Nr. 223/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates(3) übermittelt werden.
- (5)
- Die Verordnung (EG) Nr. 6/2003 der Kommission(4) sollte daher entsprechend geändert werden.
- (6)
- Die in dieser Verordnung vorgesehenen Maßnahmen stehen im Einklang mit der Stellungnahme des Ausschusses für das Europäische Statistische System —
HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN:
Fußnote(n):
- (1)
ABl. L 163 vom 6.6.1998, S. 1.
- (2)
ABl. L 185 vom 17.7.2007, S. 9.
- (3)
ABl. L 87 vom 31.3.2009, S. 164.
- (4)
ABl. L 1 vom 4.1.2003, S. 45.
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