Präambel VO (EU) 2010/220

DIE EUROPÄISCHE KOMMISSION —

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 577/98 des Rates vom 9. März 1998 zur Durchführung einer Stichprobenerhebung über Arbeitskräfte in der Gemeinschaft(1), insbesondere auf Artikel 4 Absatz 2,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)
Gemäß der Verordnung (EG) Nr. 577/98 müssen die Bestandteile des Programms von Ad-hoc-Modulen für die Jahre 2013 bis 2015 festgelegt werden.
(2)
Für bestimmte Sektoren, die ein hohes Risiko von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten oder berufsbedingten Gesundheitsproblemen bergen, aber in der Regel nicht oder nicht vollständig von den nationalen Systemen der sozialen Sicherung abgedeckt werden, wie „Fischerei und Aquakultur” (Abteilung 03 der NACE Rev. 2), „Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden” (Abschnitt B der NACE Rev. 2) und „Gesundheits- und Sozialwesen” (Abschnitt Q der NACE Rev.2) sind zusätzliche Quellen notwendig(2).
(3)
Ein neues Ad-hoc-Modul zu Arbeitsunfällen und berufsbedingten Gesundheitsproblemen wird den Informationen, die aus der europäischen Statistik über Arbeitsunfälle (ESAW) und der europäischen Statistik über Berufskrankheiten (EODS) gewonnen werden können, erheblichen zusätzlichen Wert verleihen und es insbesondere ermöglichen, die Daten über Unfälle und Berufskrankheiten direkt mit der Situation der Personen auf dem Arbeitsmarkt zu verknüpfen und Angaben über neu auftretende Risiken zu erlangen (etwa über berufsbedingte Gesundheitsprobleme, die nach nationalem Recht nicht als Berufskrankheiten anerkannt werden).
(4)
In der Europäischen Beschäftigungsstrategie wird umfassend dargelegt, dass die Beschäftigungsaspekte der Zuwanderung berücksichtigt werden müssen, und insbesondere unterstrichen, dass die Arbeitsmarktsituation von Migranten verbessert werden muss. In den beschäftigungspolitischen Leitlinien, die durch die Entscheidung 2008/618/EG des Rates(3) erlassen wurden und ein integraler Bestandteil des „Pakets integrierter Leitlinien” sind, durch das im Rahmen der erneuerten Lissabon-Strategie das Wachstum und die Beschäftigung in Europa angekurbelt werden sollen, wird besondere Aufmerksamkeit dafür gefordert, die Beschäftigungsdefizite benachteiligter Menschen, auch von Staatsangehörigen von Drittstaaten im Vergleich zu EU-Bürgern, erheblich zu verringern. In den Leitlinien wird ausdrücklich festgestellt, dass die Bekämpfung der Diskriminierung und die Integration von Zuwanderern von zentraler Bedeutung sind und dass ein angemessenes Management der Wirtschaftsmigration notwendig ist, um den Arbeitsmarkterfordernissen besser gerecht zu werden. Geeignete Daten zur Überwachung dieser Aspekte sind von größter Bedeutung, insbesondere da aufgrund der Alterung der Erwerbsbevölkerung der EU und des prognostizierten Fachkräftemangels der Bedarf an Arbeitsmigration in den nächsten Jahren weiter steigen wird.
(5)
Angesichts der laufenden Debatte über Flexicurity und der Forderung nach einer größeren Anpassungsfähigkeit sowohl der Unternehmen als auch der Arbeitnehmer in Europa, einem zentralen Aspekt der Europäischen Beschäftigungsstrategie und der beschäftigungspolitischen Leitlinien, müssen Daten aus einer groß angelegten europäischen Erhebung über das Ausmaß der Anwendung verschiedener neuer Formen der Arbeitsorganisation und der Arbeitszeitgestaltung sowie über die diesbezüglichen Erfahrungen der Arbeitskräfte vorliegen.
(6)
Die in dieser Verordnung vorgesehenen Maßnahmen stehen im Einklang mit der Stellungnahme des Ausschusses für das Europäische Statistische System —

HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN:

Fußnote(n):

(1)

ABl. L 77 vom 14.3.1998, S. 3.

(2)

Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen — Die Arbeitsplatzqualität verbessern und die Arbeitsproduktivität steigern: Gemeinschaftsstrategie für Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz 2007-2012, angenommen am 21.2.2007 — KOM(2007) 62.

(3)

ABl. L 198 vom 26.7.2008, S. 47.

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