ANHANG VO (EU) 2010/251

Für den menschlichen Verzehr bestimmte landwirtschaftliche Erzeugnisse gemäß Anhang I des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union:

Klasse 1.6.
Obst, Gemüse und Getreide, unverarbeitet und verarbeitet

VEREINIGTES KÖNIGREICH

Yorkshire Forced Rhubarb (g.U.)

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