ANHANG VO (EU) 2010/251
Für den menschlichen Verzehr bestimmte landwirtschaftliche Erzeugnisse gemäß Anhang I des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union:
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Klasse 1.6.
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Obst, Gemüse und Getreide, unverarbeitet und verarbeitet
VEREINIGTES KÖNIGREICH
Yorkshire Forced Rhubarb (g.U.)© Europäische Union 1998-2021
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