ANHANG VO (EU) 2010/309

Warenbezeichnung

Einreihung

(KN-Code)

Begründung
(1) (2) (3)

Dreischichtplatte aus Tannenholz mit den Abmessungen 1000 × 500 × 27 mm.

Die Decklagen sind 8,5 mm dick und bestehen aus längsseitig parallel liegenden verleimten Holzstücken.

Die Mittellage ist 10 mm dick, besteht aus längsseitig parallel liegenden verleimten Holzstücken (Blöcke/Leisten) und verläuft quer zur Faserrichtung der Decklagen.

Die Decklagen und Kanten sind harzbeschichtet.

Siehe Abbildung(*).

44129490

Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur sowie nach dem Wortlaut der KN-Codes 4412, 441294 und 44129490.

Die Einreihung in die Position 4418 als Zimmermannsarbeit aus Holz, insbesondere als Verschalung für Betonarbeiten, ist ausgeschlossen, da die Ware über die Harzbeschichtung hinaus keine anderen Merkmale aufweist, die sie als zu Bauzwecken gefertigte Ware kennzeichnen. Siehe auch die HS-Erläuterungen zu Position 4418 (insbesondere Absatz 3 letzter Satz). Der Verwendungszweck der Ware als Verschalung für Betonarbeiten kann also nicht aus ihrer Beschaffenheit abgeleitet werden. Die Ware weist somit nicht die für die Einreihung in die Position 4418 erforderlichen Merkmale und Eigenschaften auf.

Aufgrund ihrer Merkmale ist die Ware in den KN-Code 44129490 als anderes Lagenholz mit Block-, Stab-, Stäbchen- oder Streifenholzmittellage einzureihen (siehe auch die HS-Erläuterungen zu Position 4412 Nummer 3).

Fußnote(n):

(*)

Die Abbildung dient lediglich der Information.

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