ANHANG II VO (EU) 2010/353

EINZIGES DOKUMENT

Verordnung (EG) Nr. 510/2006 des Rates zum Schutz von geografischen Angaben und Ursprungsbezeichnungen für Agrarerzeugnisse und Lebensmittel

1.
Bezeichnung

„Mirabelles de Lorraine”

2.
Mitgliedstaat oder Drittland

Frankreich

3.
Beschreibung des Agrarerzeugnisses oder des Lebensmittels

3.1.
Erzeugnisart

Klasse 1.6:
Obst, Gemüse

3.2.
Beschreibung des Erzeugnisses, für das der unter Punkt 1 aufgeführte Name gilt

Runde, gelbe oder goldgelbe (ausgereifter Zustand) Früchte, loser Kern, kleine Größe (Durchmesser >22 mm), mit einem durchschnittlichen Zuckergehalt von 16° Brix bei Tafelobst und 15° Brix bei Industrieobst, Farbe Nr. 4 auf der AREFE-Farbskala, entstanden aus Klonen der Sorten „Mirabelle de Nancy” und „Mirabelle de Metz” , die unter den Nummern 91291 und 91290 im Jahre 1961 in den amtlichen Sortenkatalog eingetragen wurden (Familie der Rosengewächse, Sorte Prunus Insistitia). Die „Mirabelles de Lorraine” werden frisch oder gefroren (ganz mit oder ohne Stein oder halbiert und entsteint) angeboten.

3.3.
Rohstoffe (nur für Verarbeitungserzeugnisse)

3.4.
Futter (nur für Erzeugnisse tierischen Ursprungs)

3.5.
Besondere Erzeugungsschritte, die in dem abgegrenzten geografischen Gebiet erfolgen müssen

Bei frischen Früchten erfolgen Gewinnung, Aussortierung, Kalibrierung und Verpackung in dem geografischen Gebiet. Bei gefrorenen Früchten finden nur Gewinnung, Aussortierung, Kalibrierung, Entsteinen und Gefrieren im geografischen Gebiet statt. Für das Schneiden, Reiben, Verpacken usw. gelten besondere Vorschriften. Da die Früchte sehr empfindlich sind und beim Transport zerquetscht werden können, werden frische Früchte im geografischen Gebiet verpackt. Die Aufmachung umfasst die Einzelverpackung, die Palettierung und das Gefrieren.

3.6.
Besondere Vorschriften für die Etikettierung

„Mirabelles de Lorraine” Name und Anschrift der Zertifizierungsstelle Angabe g.g.A. und/oder Gemeinschaftslogo

4.
Abgrenzung des geografischen Gebiets

Das geografische Gebiet der „Mirabelle de Lorraine” umfasst sämtliche Gemeinden der Departements Meuse, Meurthe-et-Moselle, Moselle und Vosges. Für die geschützte geografische Angabe „Mirabelles de Lorraine” kommen nur Früchte aus Obstplantagen, die sich in diesem Gebiet befinden, in Betracht.

5.
Zusammenhang mit dem geografischen Gebiet

5.1.
Besonderheit des geografischen Gebiets

Die Region Lothringen eignet sich aufgrund der lehmig-kalkigen Böden (Magnesium/Kalium) hervorragend für den Anbau von Mirabellen. Die Mirabellen in den Lothringer Obstplantagen sind auf Böden mit einem Feinanteil von 45 % (weniger als 20 Mikron; Ton plus Schluff) angepflanzt.

5.2.
Besonderheit des Erzeugnisses

Die „Mirabelle de Lorraine” ist aus zwei lokalen Sorten (Mirabelle de Nancy und Mirabelle de Metz) entstanden. Die Besonderheit der „Mirabelle de Lorraine” beruht auf ihrer Erziehungsart: Damit sich die Früchte optimal entwickeln können, darf die Pflanzdichte nicht mehr als 400 Bäume/ha betragen. Die Früchte werden geerntet, wenn sie den optimalen Reifezustand erreicht haben, wobei die Erntezeit sehr kurz ist (ungefähr sechs Wochen von Anfang August bis Mitte September). Die Früchte sollen gelb und süß sein im Gegensatz zu den grünen und säuerlichen Mirabellen, die man in anderen Regionen finden kann.

5.3.
Ursächlicher Zusammenhang zwischen dem geografischen Gebiet und der Güte oder den Merkmalen des Erzeugnisses (im Falle einer g.U.) oder einer bestimmten Qualität, dem Ansehen oder sonstigen Eigenschaften des Erzeugnisses (im Falle einer g.g.A.)

Der Zusammenhang mit dem geografischen Gebiet ergibt sich aus dem Ruf des Erzeugnisses, der wiederum vor allem auf historischen Angaben (16. Jahrhundert) und auf dem Stellenwert beruht, den die Mirabelle de Lorraine in der örtlichen Gastronomie und in der Literatur einnimmt. Die noch immer bestehenden Festtagsbräuche sind darüber hinaus ein Beweis für die Anerkennung dieses Erzeugnisses seitens der Verbraucher. In Lothringen werden im Übrigen 70-80 % der französischen Produktion von frischen Mirabellen erzeugt. Traditionelle Verarbeitungsarten: Konfitüren, Gebäck und Konserven machen einen Großteil der Tätigkeit des Produktionszweigs „Mirabelle de Lorraine” aus. Die zahlreichen Lothringer Rezepte, in denen Mirabellen vorkommen, sind ein Beweis für diese traditionelle Verwendung von Mirabellen neben dem Verzehr von frischen Früchten. Hinweis auf die Veröffentlichung der Spezifikation http://www.inao.gouv.fr/repository/editeur/pdf/CDC-IGP/CDC-mirabelle-de-Lorraine.pdf

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