Artikel 14 VO (EU) 2010/356

Anhang I enthält, soweit verfügbar, auch Angaben, die vom Sicherheitsrat oder vom Sanktionsausschuss übermittelt werden und die zur Identifizierung der betreffenden natürlichen oder juristischen Personen, Organisationen oder Einrichtungen erforderlich sind. In Bezug auf natürliche Personen können diese Angaben Name, einschließlich Aliasnamen, Geburtsdatum und -ort, Staatsangehörigkeit, Reisepass- und Personalausweisnummern, Geschlecht, Anschrift, soweit bekannt, sowie Funktion oder Beruf umfassen. In Bezug auf juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen können diese Angaben Name, Ort und Datum der Registrierung, Registriernummer und Geschäftsort umfassen. Anhang I enthält ferner das Datum der Bezeichnung durch den Sicherheitsrat oder den Sanktionsausschuss.

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