ANHANG VO (EU) 2010/380

Warenbezeichnung

Einreihung

(KN-Code)

Begründung
(1) (2) (3)

Tabletten mit einem Gewicht von 1772 mg, in Aufmachungen für den Einzelverkauf; eine Tablette besteht aus (in GHT):

— Calciumcarbonat (entspricht 630 mg Calcium)
88,9
— Stärke
3,5
— Hydroxypropylmethylcellulose
2,7
— Crospovidon
1,9
— Maltodextrin
1,3
— Mineralöl
1,2.

Zusätzlich enthält eine Tablette 7 μg = 284 IU (internationale Einheiten) Vitamin D3 (Cholecalciferol). Sonstige Stoffe sind in Mengenanteilen von weniger als 1,0 GHT vorhanden.

Die auf dem Etikett angegebene empfohlene Tagesdosis ist eine Tablette täglich.

Den Angaben auf dem Etikett zufolge dient das Erzeugnis zur vorbeugenden Behandlung, z. B. gegen Osteoporose und zur Stärkung der Knochen.

21069092

Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur, Anmerkung 1 zu Kapitel 28, der Zusätzlichen Anmerkung 1 zu Kapitel 30 sowie dem Wortlaut der KN-Codes 2106, 210690 und 21069092.

Aufgrund der Anwesenheit von Stoffen, die nicht unter die Anmerkung 1 Buchstabe a, d oder e zu Kapitel 28 fallen, ist das Erzeugnis von diesem Kapitel auszuschließen.

Die Menge der aufgenommenen Mineralstoffe oder Vitamine (Calcium und Vitamin D3), die gemäß den Angaben auf dem Etikett als Tagesdosis empfohlen wird, ist nicht deutlich höher als die für den Erhalt der allgemeinen Gesundheit oder des allgemeinen Wohlbefindens empfohlene Tagesdosis. Daher erfüllt das Erzeugnis nicht die Anforderungen des letzten Absatzes der Zusätzlichen Anmerkung 1 zu Kapitel 30 und kann nicht in Position 3004 eingereiht werden (vgl. auch Erläuterungen zu Kapitel 30 Zusätzliche Anmerkung 1 Nummer 3 der Kombinierten Nomenklatur).

Aufgrund seiner Merkmale ist das Erzeugnis daher als Lebensmittelzubereitung der Position 2106 einzureihen.

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