ANHANG VO (EU) 2010/400

Die in Artikel 1 Absatz 2 genannte gültige Handelsrechnung muss eine von einem Bevollmächtigten des Unternehmens unterzeichnete Erklärung in folgender Form enthalten:

1.
Name und Funktion des Bevollmächtigten des Unternehmens, das die Handelsrechnung ausgestellt hat.
2.
Folgende Erklärung: „Der/die Unterzeichnete versichert, dass die auf dieser Rechnung aufgeführten und zur Ausfuhr in die Europäische Union verkauften [Mengenangabe] [betroffene Ware] von [Name und Anschrift des Unternehmens] [TARIC-Zusatzcode] in [betroffenes Land] hergestellt wurden und dass die Angaben auf dieser Rechnung vollständig und richtig sind.”
3.
Datum und Unterschrift.

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