Artikel 5 VO (EU) 2010/406

EG-Bauteil-Typgenehmigungszeichen

Jedes Wasserstoff führende Bauteil oder Wasserstoffsystem, das einem Typ entspricht, für den die Typgenehmigung gemäß dieser Verordnung erteilt worden ist, muss ein EG-Bauteil-Typgenehmigungszeichen gemäß Anhang II Teil 3 tragen.

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