ANHANG VO (EU) 2010/455
Warenbezeichnung |
Einreihung (KN-Code) |
Begründung |
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Ein Apparat aus einer auswechselbaren Ultraviolettlichtquelle (UV-Lichtquelle), einem Reflektor, einem Shutter, einer Intensitätsregelung und einem Shutter-Timer in einem Gehäuse (ein so genannter „UV-Punktstrahler” ) mit den Gesamtabmessungen 311 × 160 × 227 mm. Das Gehäuse ist mit einem Tragegriff, Bedienvorrichtungen und einem fest angebrachten Lichtleiter versehen. Der Apparat wird für ein fotochemisches Verfahren, dem so genannten „UV-Härten” , zur Oberflächenbehandlung verschiedener lichtempfindlicher Materialien durch UV-Bestrahlung verwendet, insbesondere zum nichtmechanischen Härten von unterschiedlichen Materialien und Beschichtungen mithilfe der kontrollierten Abgabe von UV-Licht. |
85437090 |
Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur sowie nach dem Wortlaut der KN-Codes 8543, 854370 und 85437090. Eine Einreihung in die Position 8479 als Maschine mit eigener Funktion, in Kapitel 84 anderweit weder genannt noch inbegriffen, ist ausgeschlossen, da das Härten nicht auf mechanische Weise erfolgt, sondern das Ergebnis eines fotochemischen Prozesses darstellt. Dementsprechend ist der Apparat als Ausrüstung zur Ultraviolettstrahlung, für gewerbliche Zwecke allgemein verwendbar anzusehen (siehe die Erläuterungen zum Harmonisierten System zu Position 8543 vierter Absatz Ziffer 11. Der Apparat ist daher in KN-Code 85437090 als andere elektrische Maschinen, Apparate und Geräte, mit eigener Funktion, in Kapitel 85 anderweit weder genannt noch inbegriffen, einzureihen. |
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