Artikel 1 VO (EU) 2010/478

(1) Es wird ein vorläufiger Antidumpingzoll eingeführt auf die Einfuhren von hochfesten Garnen aus Polyestern (ausgenommen Nähgarne), nicht in Aufmachungen für den Einzelverkauf, einschließlich synthetische Monofile von weniger als 67 dtex, mit Ursprung in der Volksrepublik China, die derzeit unter dem KN-Code 54022000 eingereiht werden.

(2) Für die in Absatz 1 beschriebene und von den nachstehend aufgeführten Unternehmen hergestellte Ware gelten folgende vorläufige Antidumpingzollsätze auf den Nettopreis frei Grenze der Union, unverzollt:

Unternehmen Zollsatz TARIC-Zusatzcode
Zhejiang Guxiandao Industrial Fibre Co., Ltd 9,3 A974
Zhejiang Unifull Industrial Fibre Co., Ltd 7,7 A975
Zhejiang Hailide New Material Co., Ltd 0 A976
Im Anhang aufgeführte Unternehmen 8,9 A977
Alle übrigen Unternehmen 9,3 A999

(3) Die Überführung der in Absatz 1 genannten Ware in den zollrechtlich freien Verkehr in der Europäischen Union ist von der Leistung einer Sicherheit in Höhe des vorläufigen Zolls abhängig.

(4) Sofern nichts anderes bestimmt ist, finden die geltenden Zollvorschriften Anwendung.

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