Artikel 10 VO (EU) 2010/479
Die Verordnung (EG) Nr. 562/2005 wird aufgehoben.
Die Verordnung (EG) Nr. 562/2005 bleibt jedoch für die Übermittlung von Daten, Informationen und Dokumenten betreffend die Zeit vor Beginn der Anwendung der vorliegenden Verordnung weiter gültig.
Bezugnahmen auf die aufgehobene Verordnung gelten als Bezugnahmen auf die vorliegende Verordnung und sind nach der Entsprechungstabelle in Anhang III der vorliegenden Verordnung zu lesen.
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