Artikel 2 VO (EU) 2010/511

Die Sicherheitsleistungen für die vorläufigen Antidumpingzölle im Rahmen der Verordnung (EG) Nr. 1247/2009 der Kommission auf Einfuhren von Molybdändraht mit einem Molybdängehalt von 99,95 GHT oder mehr und einem größten Durchmesser von mehr als 1,35 mm, jedoch nicht mehr als 4,0 mm, mit Ursprung in der Volksrepublik China, der derzeit unter dem KN-Code ex81029600 (TARIC-Code 8102960010) eingereiht wird, werden endgültig vereinnahmt.

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