Artikel 1 VO (EU) 2010/53

Gegenstand

(1) In dieser Verordnung sind die folgenden Fangmöglichkeiten sowie operativ mit der Nutzung der Fangmöglichkeiten verbundenen Bedingungen festgelegt:

Fangmöglichkeiten und begleitende Fangbedingungen für bestimmte Fischbestände und Bestandsgruppen für das Jahr 2010 sowie

bestimmte Aufwandsbeschränkungen und für die in Titel II Kapitel III Abschnitt 2 sowie den Anhängen IE und V genannten Zeiträume Fangmöglichkeiten für bestimmte antarktische Bestände für das Jahr 2011.

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