Artikel 55 VO (EU) 2010/578

Diese Verordnung tritt am zweiten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Sie gilt für Anträge, die ab dem 8. Juli 2010 für Bescheinigungen zur Verwendung ab dem 1. Oktober 2010 gestellt werden.

© Europäische Union 1998-2021

Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.