Artikel 1 VO (EU) 2010/606
Das Instrument zur Schätzung des Treibstoffverbrauchs, das die Europäische Organisation für Flugsicherung (Eurocontrol)(1) entwickelt und zur Nutzung bereitgestellt hat, wird genehmigt für die Nutzung durch
- 1.
- Kleinemittenten zur Erfüllung ihrer Überwachungs- und Berichterstattungspflichten gemäß Artikel 14 Absatz 3 der Richtlinie 2003/87/EG und Anhang XIV Abschnitt 4 der Entscheidung 2007/589/EG;
- 2.
- alle Luftfahrzeugbetreiber gemäß Anhang XIV Abschnitt 5 der Entscheidung 2007/589/EG für die Zwecke der Schätzung des Treibstoffsverbrauchs bestimmter Flüge gemäß Anhang I der Richtlinie 2003/87/EG, wenn aufgrund von Umständen, die sich der Kontrolle des Luftfahrzeugbetreibers entziehen, die für die Überwachung der CO2-Emissionen erforderlichen Daten fehlen und nicht nach einer im Überwachungsplan des Betreibers vorgesehenen Alternativmethode ermittelt werden können.
Fußnote(n):
- (1)
www.eurocontrol.int/ets/small_emitters
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