Artikel 1 VO (EU) 2010/606

Das Instrument zur Schätzung des Treibstoffverbrauchs, das die Europäische Organisation für Flugsicherung (Eurocontrol)(1) entwickelt und zur Nutzung bereitgestellt hat, wird genehmigt für die Nutzung durch

1.
Kleinemittenten zur Erfüllung ihrer Überwachungs- und Berichterstattungspflichten gemäß Artikel 14 Absatz 3 der Richtlinie 2003/87/EG und Anhang XIV Abschnitt 4 der Entscheidung 2007/589/EG;
2.
alle Luftfahrzeugbetreiber gemäß Anhang XIV Abschnitt 5 der Entscheidung 2007/589/EG für die Zwecke der Schätzung des Treibstoffsverbrauchs bestimmter Flüge gemäß Anhang I der Richtlinie 2003/87/EG, wenn aufgrund von Umständen, die sich der Kontrolle des Luftfahrzeugbetreibers entziehen, die für die Überwachung der CO2-Emissionen erforderlichen Daten fehlen und nicht nach einer im Überwachungsplan des Betreibers vorgesehenen Alternativmethode ermittelt werden können.

Fußnote(n):

(1)

www.eurocontrol.int/ets/small_emitters

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