Präambel VO (EU) 2010/621
DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —
gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 43 Absatz 3,
auf Vorschlag der Europäischen Kommission,
in Erwägung nachstehender Gründe:
- (1)
- Am 26. September 2009 wurde ein neues partnerschaftliches Fischereiabkommen zwischen der Europäischen Union und den Salomonen (im Folgenden „partnerschaftliches Fischereiabkommen” ) paraphiert.
- (2)
- Der Rat hat am 3. Juni 2010 den Beschluss 2010/397/EU(1) über die Unterzeichnung und vorläufige Anwendung des neuen partnerschaftlichen Fischereiabkommens angenommen.
- (3)
- Die Methode der Aufteilung der Fangmöglichkeiten auf die Mitgliedstaaten sollte für die Geltungsdauer des neuen partnerschaftlichen Fischereiabkommens sowie für die Zeit seiner vorläufigen Anwendung festgelegt werden.
- (4)
- Diese Verordnung sollte am ersten Tag nach ihrer Veröffentlichung in Kraft treten und ab dem 9. Oktober 2009 gelten —
HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN:
Fußnote(n):
- (1)
Siehe Seite 1 dieses Amtsblatts.
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