Präambel VO (EU) 2010/621

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 43 Absatz 3,

auf Vorschlag der Europäischen Kommission,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)
Am 26. September 2009 wurde ein neues partnerschaftliches Fischereiabkommen zwischen der Europäischen Union und den Salomonen (im Folgenden „partnerschaftliches Fischereiabkommen” ) paraphiert.
(2)
Der Rat hat am 3. Juni 2010 den Beschluss 2010/397/EU(1) über die Unterzeichnung und vorläufige Anwendung des neuen partnerschaftlichen Fischereiabkommens angenommen.
(3)
Die Methode der Aufteilung der Fangmöglichkeiten auf die Mitgliedstaaten sollte für die Geltungsdauer des neuen partnerschaftlichen Fischereiabkommens sowie für die Zeit seiner vorläufigen Anwendung festgelegt werden.
(4)
Diese Verordnung sollte am ersten Tag nach ihrer Veröffentlichung in Kraft treten und ab dem 9. Oktober 2009 gelten —

HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN:

Fußnote(n):

(1)

Siehe Seite 1 dieses Amtsblatts.

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