ANHANG VO (EU) 2010/716
Warenbezeichnung |
Einreihung (KN-Code) |
Begründung |
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(1) | (2) | (3) |
Eine Ware, bestehend aus:
Die Ware ist zur Verwendung in Projektoren bestimmt. |
85393210 |
Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur, Anmerkung 2 Buchstabe a zu Abschnitt XVI sowie dem Wortlaut der KN-Codes 8539, 853932 und 85393210. Da die Ware als Teil eines Projektors angesehen wird, gilt Anmerkung 2 zu Abschnitt XVI. Gemäß Anmerkung 2 Buchstabe a zu Abschnitt XVI sind Teile, die sich als Waren einer Position des Kapitels 84 oder 85 darstellen, dieser Position zuzuweisen. Aufgrund seiner Merkmale entspricht die Ware dem Wortlaut der Position 8539. Daher ist die Einreihung in die Position 8529 ausgeschlossen. Daher ist die Ware in den KN-Code 85393210 als Quecksilberdampflampe einzureihen. |
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