ANHANG VO (EU) 2010/737

Erläuterungen

Allgemeines:

In Druckbuchstaben auszufüllen
Feld 1.Ausstellende StelleName und Anschrift der anerkannten Stelle angeben, die die Bescheinigung ausstellt
Feld 2.Für die Zwecke des ausstellenden LandesPlatz für Anmerkungen des ausstellenden Landes.
Feld 3.Bescheinigungs-Nr.Ausstellungsnummer der Bescheinigung angeben.
Feld 4.Land des InverkehrbringensDas Land angeben, in dem das Robbenerzeugnis voraussichtlich erstmals in der Europäischen Union in den Verkehr gebracht wird
Feld 5.ISO-CodeDen Zwei-Buchstaben-Code für das in Feld 4 genannte Land angeben.
Feld 6.VerkehrsbezeichnungDie Verkehrsbezeichnung des (der) Robbenerzeugnisses (-e) angeben. Die Beschreibung muss mit dem Eintrag in Feld 8 übereinstimmen.
Feld 7.BegründungDas betreffende Feld ankreuzen.
Feld 8.Wissenschaftlicher NameDie wissenschaftlichen Namen der Robbenarten angeben, aus denen das Robbenerzeugnis hergestellt wurde. Bei aus mehreren Arten bestehenden zusammengesetzten Erzeugnissen eine neue Zeile für jede Art verwenden.
Feld 9.HS-PositionDen vier- oder sechsstelligen Warencode des Harmonisierten Systems zur Bezeichnung und Codierung der Waren angeben.
Feld 10.Land der ErlegungDas Land angeben, in dem die Robben in freier Wildbahn erlegt wurden.
Feld 11.ISO-CodeDen zweistelligen Code des in Feld 10 genannten Landes angeben.
Feld 12.NettogewichtGesamtgewicht in kg angeben, definiert als Nettomasse der Robbenerzeugnisse ohne unmittelbare Umhüllung oder Verpackung, ausgenommen Stützen, Abstandshalter, Etikette usw.
Feld 13.Anzahl PackstückeGegebenenfalls Zahl der Packstücke angeben.
Feld 14.Besondere KennzeichenGegebenenfalls Besonderheiten angeben, wie z. B. Losnummer oder Nummer des Frachtbriefs.
Feld 15.Individuelle KennungAuf den Erzeugnissen selbst zum Zwecke der Rückverfolgbarkeit aufgebrachte Kenncodes angeben.
Feld 16.Unterschrift und Stempel der ausstellenden StelleDieses Feld ist vom bescheinigungsbefugten Beamten mit Angabe von Ort und Datum zu unterzeichnen und mit dem offiziellen Stempel der ausstellenden Stelle zu versehen.
Feld 17.Sichtvermerk der ZollstelleDie Zollbehörde gibt für weitere Bezugnahmen die Nummer der Zollanmeldung an und fügt ihre Unterschrift und ihren Stempel an.

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