Präambel VO (EU) 2010/78

DIE EUROPÄISCHE KOMMISSION —

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Richtlinie 91/414/EWG des Rates vom 15. Juli 1991 über das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln(1), insbesondere auf Artikel 6 Absatz 5,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)
Die Verordnung (EG) Nr. 33/2008 der Kommission vom 17. Januar 2008 mit Durchführungsbestimmungen zur Richtlinie 91/414/EWG des Rates in Bezug auf ein reguläres und ein beschleunigtes Verfahren für die Bewertung von Wirkstoffen im Rahmen des in Artikel 8 Absatz 2 dieser Richtlinie genannten Arbeitsprogramms, die nicht in Anhang I dieser Richtlinie aufgenommen wurden(2), gilt für Stoffe der dritten und vierten Stufe des Programms, die bis zum 31. Dezember 2008 zwar bewertet, jedoch nicht in Anhang I der Richtlinie 91/414/EWG aufgenommen wurden. Sie gilt nicht für Stoffe der dritten und vierten Stufe, die nach diesem Datum bewertet wurden.
(2)
Die Verordnung (EG) Nr. 2076/2002 der Kommission(3) und die Entscheidung 2003/565/EG der Kommission(4) wurden jedoch dahin gehend geändert, dass der Zeitraum des Arbeitsprogramms für Stoffe der dritten und vierten Stufe bis 31. Dezember 2009 verlängert wurde. Das entsprechende Datum muss in der Verordnung (EG) Nr. 33/2008 angepasst werden.
(3)
Was das reguläre Verfahren anbelangt, ist deutlich geworden, dass die Frist, die der Behörde für die Erstellung ihrer Schlussfolgerungen gewährt wird, wegen der Komplexität und des Umfangs der Arbeiten verlängert werden sollte. Dies sollte nur für Wirkstoffe gelten, für die der Entwurf des Bewertungsberichts erst nach Inkrafttreten der vorliegenden Verordnung bei der Kommission eingeht.
(4)
Die Verordnung (EG) Nr. 33/2008 ist daher entsprechend zu ändern.
(5)
Die in dieser Verordnung vorgesehenen Maßnahmen entsprechen der Stellungnahme des Ständigen Ausschusses für die Lebensmittelkette und Tiergesundheit —

HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN:

Fußnote(n):

(1)

ABl. L 230 vom 19.8.1991, S. 1.

(2)

ABl. L 15 vom 18.1.2008, S. 5.

(3)

ABl. L 319 vom 23.11.2002, S. 3.

(4)

ABl. L 192 vom 31.7.2003, S. 40.

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