ANHANG VO (EU) 2010/801
Flaggenstaatkriterien
- 1.
-
Die Leistung jedes Flaggenstaates wird anhand einer Standardformel für statistische Berechnungen ermittelt, in der bestimmte Werte festgelegt sind. Die Grenzen zwischen der schwarzen und der grauen Liste sowie zwischen der grauen und der weißen Liste werden anhand der folgenden Formeln bestimmt:
μ schwarz_zu_grau = N · p + 0,5 + zN · p 1 – p μ weiß_zu_grau = N · p – 0,5 – zN · p 1 – p Hierbei ist
- N
- die Zahl der Überprüfungen,
- p
- der zulässige Anteil von Festhaltemaßnahmen,
- z
- der kritische Wert der Normalverteilung (1,645 bei einer Sicherheit von 95 %).
- 2.
- Mit den in Nummer 1 aufgeführten Formeln wird die Zahl der für die schwarze bzw. weiße Liste zulässigen Festhaltemaßnahmen ermittelt. Liegt die Zahl von Festhaltemaßnahmen über dem Grenzwert zwischen der schwarzen und der grauen Liste, so ist die Leistung des Flaggenstaats unterdurchschnittlich und dieser ist daher in die schwarze Liste einzuordnen; liegt die Zahl der Festhaltemaßnahmen unterhalb des Grenzwerts zwischen der weißen und der grauen Liste, so ist die Leistung des Flaggenstaats überdurchschnittlich und dieser ist daher in die weiße Liste einzuordnen. Liegt die Anzahl der Festhaltemaßnahmen in Bezug auf einen Flaggenstaat zwischen diesen beiden Werten, so wird der Flaggenstaat in die graue Liste eingeordnet.
- 3.
- Um die Leistung von Flaggenstaaten, die in der schwarzen, grauen oder weißen Liste aufgeführt sind, zu vergleichen, wird die Berechnung wiederholt, mit einem angepassten Wert p in den in Nummer 1 aufgeführten Formeln.
- 4.
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Um die Vergleichbarkeit der Leistung der Flaggenstaaten zu gewährleisten, wird der Überschreitungsfaktor EF angewandt. Der Überschreitungsfaktor EF gibt die Anzahl der Änderungen von p und der entsprechenden Neuberechnungen an, bis die Zahl der Festhaltemaßnahmen in Bezug auf einen Flaggenstaat den Grenzwerten entspricht. Jede Erhöhung oder Verringerung von p um 3 % entspricht einem vollen EF-Punkt. Bei Flaggenstaaten auf der grauen Liste wird der EF anhand folgender Formel berechnet:
EF = Festhaltemaßnahmen in Bezug auf Flaggenstaaten – μ weiß_zu_grau μ schwarz_zu_grau – μweiß_to_grey
- 5.
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Bei der Einteilung der Flaggenstaaten auf der schwarzen Liste in Flaggenstaaten n mit sehr hohem, hohem, mittlerem bis hohem oder hohem Risiko gelten folgende EF-Werte:
EF = 4,01 oder höher: sehr hohes Risiko;
EF = 3,01 bis 4,00: hohes Risiko;
EF = 2,01 bis 3,00: mittleres bis hohes Risiko;
EF = 1,01 bis 2,00: mittleres Risiko.
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