ANHANG VO (EU) 2010/802
KRITERIEN FÜR DIE LEISTUNG EINES UNTERNEHMENS
- 1.
- Festhalteindex eines Unternehmens
Der Festhalteindex ist das Verhältnis der Anzahl der Festhaltemaßnahmen in Bezug auf alle Schiffe der Flotte eines Unternehmens zur Anzahl der Überprüfungen von Schiffen dieser Flotte innerhalb der vorausgehenden 36 Monate, gegenüber der durchschnittlichen Festhaltequote aller Schiffe, die während der vorausgehenden 36 Monate in der unter die Pariser Vereinbarung fallenden Region überprüft wurden. Der Festhalteindex wird als durchschnittlich betrachtet, wenn er innerhalb einer Marge von +/- 2 Prozentpunkten im Verhältnis zu dem durchschnittlichen Anteil der Festhaltemaßnahmen in der unter die Pariser Vereinbarung fallenden Region liegt. Der Festhalteindex wird als überdurchschnittlich betrachtet, wenn er um mehr als zwei Prozentpunkte über dem durchschnittlichen Anteil der Festhaltemaßnahmen in der unter die Pariser Vereinbarung fallenden Region liegt. Der Festhalteindex wird als unterdurchschnittlich betrachtet, wenn er um mehr als zwei Prozentpunkte unter dem durchschnittlichen Anteil der Festhaltemaßnahmen in der unter die Pariser Vereinbarung fallenden Region liegt. Der Festhalteindex eines Unternehmens gilt unabhängig von allen sonstigen Prüfergebnissen als überdurchschnittlich, wenn einem Schiff der Flotte dieses Unternehmens innerhalb der vorausgehenden 36 Monate gemäß der Richtlinie 2009/16/EG der Zugang zu Häfen oder Ankerplätzen verweigert wurde.- 2.
- Mängelindex eines Unternehmens
Der Mängelindex ist das Verhältnis der Gesamtpunktzahl der Mängel aller Schiffe der Flotte eines Unternehmens zur Anzahl der Überprüfungen von Schiffen dieser Flotte während der vorausgehenden 36 Monate, gegenüber der durchschnittlichen Mängelquote aller Schiffe, die während der vorausgehenden 36 Monate in der unter die Pariser Vereinbarung fallenden Region überprüft wurden. Im Rahmen von Absatz 1 werden Mängel in Bezug auf den ISM-Code mit 5 Punkten, alle sonstigen Mängel mit 1 Punkt gewichtet. Die durchschnittliche Mängelquote in der unter die Pariser Vereinbarung fallenden Region wird anhand der durchschnittlichen Anzahl von ISM-Code-bezogenen und sonstigen Mängeln pro Überprüfung gewichtet. Der Mängelindex wird als durchschnittlich betrachtet, wenn er während der vorausgehenden 36 Monate innerhalb einer Marge von +/- 2 Prozentpunkten im Verhältnis zu dem gewichteten Durchschnitt der festgestellten Mängel in der unter die Pariser Vereinbarung fallenden Region liegt. Der Mängelindex wird als überdurchschnittlich betrachtet, wenn er während der vorausgehenden 36 Monate um mehr als zwei Prozentpunkte über dem gewichteten Durchschnitt der festgestellten Mängel in der unter die Pariser Vereinbarung fallenden Region liegt. Der Mängelindex wird als unterdurchschnittlich betrachtet, wenn das Verhältnis während der vorausgehenden 36 Monate um mehr als zwei Prozentpunkte unter dem gewichteten Durchschnitt der festgestellten Mängel in der unter die Pariser Vereinbarung fallenden Region liegt.- 3.
- Leistungsmatrix des Unternehmens
Die Leistung von Unternehmen wird wie folgt eingestuft:Festhalteindex | Mängelindex | Leistung des Unternehmens |
---|---|---|
überdurchschnittlich | überdurchschnittlich | sehr niedrig |
überdurchschnittlich | durchschnittlich | niedrig |
überdurchschnittlich | unterdurchschnittlich | |
durchschnittlich | überdurchschnittlich | |
unterdurchschnittlich | überdurchschnittlich | |
durchschnittlich | durchschnittlich | mittel |
durchschnittlich | unterdurchschnittlich | |
unterdurchschnittlich | durchschnittlich | |
unterdurchschnittlich | unterdurchschnittlich | hoch |
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