Artikel 1 VO (EU) 2010/850

Es wird eine Überprüfung der Verordnung (EG) Nr. 1659/2005 nach Artikel 11 Absatz 4 der Verordnung (EG) Nr. 1225/2009 eingeleitet, um festzustellen, ob und inwieweit die Einfuhren von chemisch gebundenen, ungebrannten Magnesia-Steinen, deren Magnesia-Komponente einen MgO-Gehalt von mindestens 80 % aufweist, auch mit Magnesit, mit Ursprung in der Volksrepublik China, die derzeit unter den KN-Codes ex68159100, ex68159910 und ex68159990 (TARIC-Codes 6815910010, 6815991020 und 6815999020) eingereiht werden und von TRL China Ltd (TARIC-Zusatzcode A985) hergestellt und zur Ausfuhr in die Union verkauft werden, dem mit der Verordnung (EG) Nr. 1659/2005 eingeführten Antidumpingzoll unterliegen sollten.

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