Artikel 24a VO (EU) 2010/904
Die Kommission entwickelt, pflegt, hostet und verwaltet auf technischer Ebene ein zentrales elektronisches Zahlungsinformationssystem (im Folgenden „CESOP” ) zum Zwecke der Untersuchung mutmaßlicher Fälle von Mehrwertsteuerbetrug oder zur Aufdeckung von Mehrwertsteuerbetrug.
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