Artikel 18 VO (EU) 2010/913

Informationen zu den Nutzungsbedingungen des Güterverkehrskorridors

Der Verwaltungsrat erstellt und veröffentlicht ein Dokument, das regelmäßig aktualisiert wird und Folgendes enthält:

a)
sämtliche Informationen der gemäß Artikel 27 der Richtlinie 2012/34/EU erstellten nationalen Schienennetz-Nutzungsbedingungen, die den Güterverkehrskorridor betreffen;
b)
eine Liste der Terminals und ihrer Merkmale, insbesondere Informationen über die Bedingungen und Modalitäten für den Zugang zu diesen Terminals;
c)
Informationen über die in den Artikeln 13 bis 17 der vorliegenden Verordnung genannten Verfahren und
d)
den Durchführungsplan.

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