Artikel 33 VO (EU) 2010/920

Nationale Zuteilungstabellen

(1) Das EUTL enthält für den Verpflichtungszeitraum 2008-2012 jeweils eine nationale Zuteilungstabelle je Mitgliedstaat. Die nationalen Zuteilungstabellen enthalten die folgenden Angaben:

a)
Gesamtzahl der an Anlagen zu vergebenden Zertifikate: in einem einzigen Feld die Gesamtzahl der Zertifikate, die im Gültigkeitszeitraum der nationalen Zuteilungstabelle an Anlagen vergeben werden;
b)
Gesamtzahl der etablierten Anlagen nicht zugeteilten Zertifikate (Reserve): in einem einzigen Feld die Gesamtzahl der (vergebenen oder zugekauften) Zertifikate, die im Gültigkeitszeitraum der nationalen Zuteilungstabelle für neue Marktteilnehmer und Versteigerungen reserviert werden;
c)
Jahre: in einzelnen Feldern für jedes Jahr des Gültigkeitszeitraums der nationalen Zuteilungstabelle in aufsteigender Reihenfolge;
d)
Anlagenkennung jeder Anlage mit gültiger Genehmigung: in einzelnen Feldern in aufsteigender Reihenfolge. Die aufgelisteten Anlagen umfassen auch die gemäß Artikel 24 der Richtlinie 2003/87/EG einseitig einbezogenen Anlagen; vorübergehend ausgeschlossene Anlagen gemäß Artikel 27 der Richtlinie 2003/87/EG fallen nicht darunter;
e)
zugeteilte Zertifikate: die einer bestimmten Anlage für ein bestimmtes Jahr zuzuteilenden Zertifikate sind in das Feld einzutragen, das das betreffende Jahr mit der Anlagenkennung verknüpft.

(2) Die nationalen Zuteilungstabellen werden anhand des Formulars gemäß Anhang XI erstellt.

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