ANHANG X VO (EU) 2010/920

Formulare für die Übermittlung der Daten über die Jahresemissionen

1.
Die von Anlagenbetreibern mitzuteilenden Emissionsdaten müssen die Informationen gemäß Tabelle X-I enthalten.

Tabelle X-I:
Emissionsdaten von Anlagenbetreibern
A B C
1 Anlagen-Kennung:
2 Berichtsjahr
Treibhausgasemissionen
in Tonnen in Tonnen CO2-Äq.
3 CO2-Emissionen
4 N2O-Emissionen
5 PFC-Emissionen
6 Gesamtemissionen Σ (C2 + C3 + C4)

2.
Die von Luftfahrzeugbetreibern mitzuteilenden Emissionsdaten müssen die Daten gemäß Anhang XIV Abschnitt 8 Nummern 8 und 9 der Entscheidung 2007/589/EG enthalten.
3.
Das elektronische Format für die Übermittlung der Emissionsdaten ist in den Datenaustausch- und technischen Spezifikationen gemäß Artikel 71 vorzugeben.

© Europäische Union 1998-2021

Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.