ANHANG X VO (EU) 2010/920
Formulare für die Übermittlung der Daten über die Jahresemissionen
- 1.
- Die von Anlagenbetreibern mitzuteilenden Emissionsdaten müssen die Informationen gemäß Tabelle X-I enthalten.
- Tabelle X-I:
- Emissionsdaten von Anlagenbetreibern
A B C 1 Anlagen-Kennung: 2 Berichtsjahr Treibhausgasemissionen in Tonnen in Tonnen CO2-Äq. 3 CO2-Emissionen 4 N2O-Emissionen 5 PFC-Emissionen 6 Gesamtemissionen — Σ (C2 + C3 + C4)
- 2.
- Die von Luftfahrzeugbetreibern mitzuteilenden Emissionsdaten müssen die Daten gemäß Anhang XIV Abschnitt 8 Nummern 8 und 9 der Entscheidung 2007/589/EG enthalten.
- 3.
- Das elektronische Format für die Übermittlung der Emissionsdaten ist in den Datenaustausch- und technischen Spezifikationen gemäß Artikel 71 vorzugeben.
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