Artikel 35 VO (EU) 2010/961

Die Kommission ändert

a)
Anhang II auf der Grundlage der Feststellungen des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen oder des Sanktionsausschusses oder auf der Grundlage der von den Mitgliedstaaten übermittelten Informationen;
b)
Anhang IV auf der Grundlage der von den Mitgliedstaaten übermittelten Informationen;
c)
Anhang V auf der Grundlage der von den Mitgliedstaaten übermittelten Informationen.

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