Artikel 35 VO (EU) 2010/961
Die Kommission ändert
- a)
- Anhang II auf der Grundlage der Feststellungen des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen oder des Sanktionsausschusses oder auf der Grundlage der von den Mitgliedstaaten übermittelten Informationen;
- b)
- Anhang IV auf der Grundlage der von den Mitgliedstaaten übermittelten Informationen;
- c)
- Anhang V auf der Grundlage der von den Mitgliedstaaten übermittelten Informationen.
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