Dieser Anhang umfasst alle Güter und Technologien, die in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 428/2009 aufgeführt sind, mit Ausnahme der folgenden:
Nummer in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 428/2009 |
Beschreibung |
5A001 |
Telekommunikationssysteme, Geräte, Bestandteile und Zubehör wie folgt: - a)
- jede Art von Telekommunikationsgeräten mit einer der folgenden Eigenschaften, Funktionen oder einem der folgenden Leistungsmerkmale:
- 1.
- besonders entwickelt, um transienten Störstrahlungen oder elektromagnetischen Impulsen (EMP), erzeugt durch eine Kernexplosion, zu widerstehen,
- 2.
- besonders geschützt, um Gamma-, Neutronen- oder Ionen-Strahlung zu widerstehen, oder
- 3.
- besonders entwickelt für den Betrieb unter 218 K (–55 °C) oder über 397 K (124 °C);
Anmerkung: Unternummer 5A001a3 gilt nur für elektronische Geräte.
Anmerkung: Unternummern 5A001a2 und 5A001a3 erfassen nicht Geräte, entwickelt oder geändert für den Einsatz in Satelliten.
- b)
- Telekommunikationssysteme und -geräte sowie besonders entwickelte Bestandteile und besonders entwickeltes Zubehör hierfür mit einer der folgenden Eigenschaften, Funktionen oder einem der folgenden Leistungsmerkmale:
- 1.
- unabhängige Unterwasser-Kommunikationssysteme mit einer der folgenden Eigenschaften:
- a)
- akustische Trägerfrequenz außerhalb des Bereichs von 20 kHz bis 60 kHz,
- b)
- elektromagnetische Trägerfrequenz kleiner als 30 kHz,
- c)
- elektronische Strahlsteuerungstechniken oder
- d)
- Verwendung von „Lasern” oder Licht emittierenden Dioden (LEDs) mit einer Ausgangswellenlänge größer als 400 nm und kleiner/gleich 700 nm, in einem „Local Area Network” ,
- 2.
- Funkgeräte für den Einsatz im Bereich 1,5 MHz bis 87,5 MHz mit allen folgenden Eigenschaften:
- a)
- automatische Vorwahl und Auswahl der Frequenzen und der „gesamten digitalen Übertragungsraten” pro Kanal zur Optimierung der Übertragung und
- b)
- ausgestattet mit einem Linear-Leistungsverstärker mit der Fähigkeit, gleichzeitig Mehrfachsignale mit einer Ausgangsleistung größer/gleich 1 kW im Frequenzbereich größer/gleich 1,5 MHz und kleiner als 30 MHz oder größer/gleich 250 W im Frequenzbereich größer/gleich 30 MHz und kleiner/gleich 87,5 MHz abzugeben, bei einer „Momentan-Bandbreite” größer/gleich einer Oktave und mit einem Oberwellen- und Klirranteil besser als -80 dB,
- 3.
- Funkgeräte, die nicht von Unternummer 5A001b4 erfasst werden, die „Gespreiztes-Spektrum-Verfahren” , einschließlich „Frequenzsprungverfahren” verwenden, und mit einer der folgenden Eigenschaften:
- a)
- anwenderprogrammierbare Spreizungs-Codes oder
- b)
- gesamte gesendete Bandbreite mit 100facher oder mehr als 100facher Bandbreite eines beliebigen einzelnen Informationskanals und mit mehr als 50 kHz Bandbreite,
Anmerkung: Unternummer 5A001b3b erfasst keine Funkausrüstung, die besonders für die Verwendung in zivilen zellularen Funk-Kommunikationssystemen entwickelt ist.
Anmerkung: Unternummer 5A001b3 erfasst keine Geräte, entwickelt für eine Ausgangsleistung (Sendeleistung) von kleiner/gleich 1 W.
- 4.
- Funkgeräte, die Ultrabreitbandmodulations-Verfahren verwenden, mit anwenderprogrammierbaren Channelization-, Scrambling- oder Netzwerkidentifizierungscodes, und mit einer der folgenden Eigenschaften:
- a)
- Bandbreite größer als 500 MHz oder
- b)
- „normierte Bandbreite” (fractional bandwidth) größer/gleich 20 %,
- 5.
- digitale Funkempfänger mit allen folgenden Eigenschaften:
- a)
- mit mehr als 1000 Kanälen,
- b)
- „Frequenzumschaltzeit” kleiner als 1 ms,
- c)
- automatisches Absuchen eines Teils des elektromagnetischen Spektrums und
- d)
- Identifizierung der empfangenen Signale oder des Sendertyps oder
Anmerkung: Unternummer 5A001b5 erfasst keine Funkausrüstung, die besonders für die Verwendung in zivilen zellularen Funk-Kommunikationssystemen entwickelt ist.
- 6.
- Funktionen der digitalen „Signaldatenverarbeitung” , die ein „sprachcodiertes” Ausgangssignal mit einer Übertragungsrate von weniger als 2400 bit/s erlauben;
Technische Anmerkungen:
- 1.
- Für „Sprachcodierung” mit variabler Codierrate (variable rate voice coding) ist Unternummer 5A001b6 auf das „sprachcodierte” Ausgangssignal bei kontinuierlicher Sprache (voice coding output of continuous speech) anzuwenden.
- 2.
- Im Sinne von Unternummer 5A001b6 wird „Sprachcodierung” definiert als ein Verfahren, bei dem abgetastete Signale unter Berücksichtigung der Besonderheiten der menschlichen Sprache in ein digitales Signal umgesetzt werden.
- c)
- Lichtwellenleiterkabel, Lichtwellenleiter und Zubehör hierfür wie folgt:
- 1.
- Lichtwellenleiter von mehr als 500 m Länge mit einer vom Hersteller spezifizierten „Prüf-Zugfestigkeit” größer/gleich 2 × 109 N/m2,
Technische Anmerkung:
„Prüf-Zugfestigkeit” (proof test): Eine an den Produktionsprozess gekoppelte oder davon unabhängige Fertigungsprüfung, bei der die vorgeschriebene Zugbeanspruchung dynamisch auf eine Länge des Lichtwellenleiters von 0,5 bis 3 m und mit einer Geschwindigkeit von 2 bis 5 m/s beim Durchzug zwischen Antriebsrollen von ca. 150 mm Durchmesser aufgebracht wird. Die Umgebungstemperatur muss dabei nominell 293 K (20 °C) und die relative Feuchte 40 % betragen. Vergleichbare nationale Normen können zum Messen der „Prüf-Zugfestigkeit” verwendet werden.
- 2.
- Lichtwellenleiterkabel und Zubehör, entwickelt für Unterwasserbetrieb;
Anmerkung: Unternummer 5A001c2 erfasst nicht Standard-Kabel für die zivile Telekommunikation sowie Zubehör.
Ergänzende Anmerkung 1: Unterwasser-Versorgungskabel und -Steckverbinder hierfür: siehe Unternummer 8A002a3.
Ergänzende Anmerkung 2: Faseroptische Schiffskörper-Durchführungen oder -Steckverbinder: siehe Unternummer 8A002c.
- d)
- „elektronisch phasengesteuerte Antennengruppen” für Frequenzen über 31,8 GHz;
Anmerkung: Unternummer 5A001d erfasst nicht „elektronisch phasengesteuerte Antennengruppen” für Instrumenten-Landesysteme gemäß ICAO-Empfehlungen (Mikrowellen-Landesysteme – MLS).
- e)
- Funkpeilausrüstung mit Betriebsfrequenzen größer 30 MHz und besonders konstruierte Bestandteile hierfür, mit allen folgenden Eigenschaften:
- 1.
- „Momentan-Bandbreite” größer/gleich 10 MHz und
- 2.
- geeignet, eine Peillinie (Line Of Bearing, LOB) zu nicht kooperierenden Sendern, die mit einer Signaldauer kleiner 1 ms ausstrahlen, zu ermitteln;
- f)
- Störausrüstung, besonders entwickelt oder geändert, um absichtlich und selektiv Mobilfunkdienste zu überlagern, zurückzuweisen, zu blockieren, zu beeinträchtigen oder zu manipulieren, mit einer der folgenden Eigenschaften, und besonders konstruierte Bestandteile hierfür:
- 1.
- Vortäuschen der Funktionen von Einrichtungen eines Funkzugangsnetzes (RAN, Radio Access Network),
- 2.
- Erkennen und Ausnutzen spezifischer Merkmale des angewendeten Mobilfunkprotokolls (z. B. GSM) oder
- 3.
- Ausnutzen spezifischer Merkmale des angewendeten Mobilfunkprotokolls (z. B. GSM);
Anmerkung: Ausrüstung zum Stören von weltweiten Satelliten-Navigationssystemen (GNSS): siehe Liste für Waffen, Munition und Rüstungsmaterial.
- g)
- passive Lokalisierungssysteme (Passive Coherent Location systems, PCL) oder Ausrüstung, besonders konstruiert zur Detektion und Verfolgung sich bewegender Objekte durch Auswertung der im Umfeld herkömmlicher Funksender (Nicht-Radar-Sender) auftretenden Reflexionen;
Technische Anmerkung:
Der Begriff herkömmlicher Funksender (Nicht-Radar-Sender) kann sich auf Rundfunksender, Fernsehsender oder Mobilfunk-Basisstationen beziehen.
Anmerkung: Unternummer 5A001g erfasst nicht folgende Güter: - a)
- radioastronomische Ausrüstung oder
- b)
- Systeme und Geräte, die eine Funkaussendung vom Zielobjekt benötigen.
- h)
- Elektronische Ausrüstung, konstruiert oder geändert zur vorzeitigen Auslösung oder zur Verhinderung der Zündung von funkgesteuerten unkonventionellen Spreng- und Brandvorrichtungen (USBV).
ANMERKUNG: SIEHE AUCH LISTE FÜR WAFFEN, MUNITION UND RÜSTUNGSMATERIAL.
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5A002 |
Systeme für „Informationssicherheit” , Geräte und Bestandteile hierfür wie folgt: - a)
- Systeme, Geräte, anwenderspezifische „elektronische Baugruppen” , Module und integrierte Schaltungen für „Informationssicherheit” wie folgt und andere besonders entwickelte Bestandteile hierfür:
Anmerkung: Bezüglich der Erfassung von GNSS (Global Navigation Satellite Systems)-Empfangseinrichtungen mit „Kryptotechnik” (z. B. GPS oder GLONASS) siehe Nummer 7A005. - 1.
- entwickelt oder geändert zum Einsatz von „Kryptotechnik” unter Verwendung digitaler Verfahren, soweit es sich nicht um Authentisierung oder Digitale Signatur handelt, und mit einer der folgenden Eigenschaften:
Technische Anmerkungen:
- 1.
- Funktionen der Authentisierung und Digitalen Signatur schließen zugehörige Schlüsselmanagementfunktionen ein.
- 2.
- Der Begriff der Authentisierung schließt alle Elemente der Zugangskontrolle ein, welche nicht die Verschlüsselung von Dateien oder Texten ermöglichen, mit Ausnahme derer, die im direkten Zusammenhang mit dem Schutz von Passwörtern, persönlicher Identifikationsnummern (PIN) oder vergleichbarer Daten stehen und den unbefugten Zugriff verhindern.
- 3.
- Der Begriff „Kryptotechnik” beinhaltet nicht „feste” Datenkompressions- oder Codierungstechniken.
Anmerkung: Unternummer 5A002a1 schließt Einrichtungen, entwickelt oder geändert zum Einsatz analoger „Kryptotechnik” , ein, wenn deren Funktion auf der Verwendung digitaler Verfahren beruht. - a)
- Verwendung „symmetrischer Algorithmen” mit einer Schlüssellänge größer 56 Bit oder
- b)
- Verwendung „asymmetrischer Algorithmen” , deren Sicherheit auf einem der folgenden Verfahren beruht:
- 1.
- Faktorisierung ganzer Zahlen, die größer als 512 sind (z. B. RSA-Verfahren),
- 2.
- Berechnung des diskreten Logarithmus in der Multiplikationsgruppe eines endlichen Körpers mit mehr als 512 Elementen (z. B. Diffie-Hellman-Verfahren über Z/pZ) oder
- 3.
- Berechnung des diskreten Logarithmus in anderen Gruppen als den unter 5A002a1b2 aufgeführten mit größerer Ordnung als 112 (z. B. Diffie-Hellman-Verfahren über einer elliptischen Kurve),
- 2.
- entwickelt oder geändert zur Ausführung kryptoanalytischer Funktionen,
- 3.
- nicht belegt,
- 4.
- besonders entwickelt oder geändert, um kompromittierende Abstrahlung von Informationssignalen über das Maß hinaus zu unterdrücken, das aus Gründen des Gesundheitsschutzes, der Sicherheit oder der Einhaltung von Standards zur elektromagnetischen Verträglichkeit (EMV) erforderlich ist,
- 5.
- entwickelt oder geändert, um kryptografische Verfahren zur Erzeugung eines Spreizungscodes für Systeme mit „Gespreiztem-Spektrum-Verfahren” , die nicht in Unternummer 5A002a6 erfasst sind, einschließlich der Erzeugung von Sprung-Codes für Systeme mit „Frequenzsprungverfahren” , zu verwenden,
- 6.
- entwickelt oder geändert, um kryptografische Verfahren zur Erzeugung von Channelization-, Scrambling- oder Netzwerkidentifizierungscodes zu verwenden, für Systeme, die Ultrabreitbandmodulationsverfahren verwenden, und mit einer der folgenden Eigenschaften:
- a)
- Bandbreite größer als 500 MHz oder
- b)
- „normierte Bandbreite” (fractional bandwidth) größer/gleich 20 %,
- 7.
- nicht-kryptografische Sicherheitssysteme und Baugruppen der Informations- und Kommunikationstechnik (IuK), die über die Vertrauenswürdigkeitsstufe EAL-6 (Evaluation Assurance Level) der Common Criteria (CC) oder gleichwertiger Kriterien bewertet wurden,
- 8.
- Kommunikations-Kabelsysteme, entwickelt oder geändert, um unter Einsatz von mechanischen, elektrischen oder elektronischen Mitteln heimliches Eindringen zu erkennen,
- 9.
- entwickelt oder geändert für die Verwendung von „Quantenkryptografie” .
Technische Anmerkung:
„Quantenkryptografie” ist auch bekannt als Quantum Key Distribution (QKD).
Anmerkung: Nummer 5A002 erfasst nicht folgende Güter: - a)
- „personenbezogene Mikroprozessor-Karten” (personalised smart cards) mit einer der folgenden Eigenschaften:
- 1.
- ihre kryptografische Funktionalität ist beschränkt auf die Verwendung in Geräten oder Systemen, die gemäß den Buchstaben b bis g dieser Anmerkung von der Erfassung ausgenommen sind, oder
- 2.
- für allgemeine Anwendungen im öffentlichen Bereich, bei denen die kryptografischen Funktionen dem Anwender nicht zugänglich sind und die besonders entwickelt sowie darauf beschränkt sind, intern gespeicherte personenbezogene Daten zu schützen,
Anmerkung: Falls eine „personenbezogene Mikroprozessor-Karte” über verschiedene Funktionen verfügt, ist jede einzelne Funktion hinsichtlich der Erfassung zu prüfen.
- b)
- Empfangseinrichtungen für Rundfunk, Pay-TV oder ähnliche Verteildienste mit eingeschränktem Empfängerkreis, für den allgemeinen Gebrauch, ohne digitale Verschlüsselungsfunktionen, ausgenommen derer, die ausschließlich für die Übermittlung von Zahlungs- bzw. programmbezogenen Informationen an den Dienstanbieter benutzt werden,
- c)
- Einrichtungen, deren kryptografische Funktionalität nicht anwenderzugänglich ist und die für folgende Anwendungen sowohl besonders entwickelt als auch beschränkt sind:
- 1.
- Ausführung kopiergeschützter „Software” ,
- 2.
- Zugriff auf:
- a)
- kopiergeschützte Inhalte, gespeichert auf nur mit Leseberechtigung versehenen Medien (read-only media), oder
- b)
- in verschlüsselter Form gespeicherte Informationen (z. B. in Verbindung mit dem Schutz von Urheberrechten), wenn die entsprechenden Medien in jeweils identischer Form zum Verkauf im Einzelhandel angeboten werden,
- 3.
- Sicherung der Urheberrechte (copyrights) beim Kopieren von Audio/Video-Daten oder
- 4.
- Verschlüsselung und/oder Entschlüsselung zum Schutz von Bibliotheken, Design-Attributen oder zugehörigen Daten für den Entwurf von Halbleiterbauelementen oder integrierten Schaltungen,
- d)
- Kryptoeinrichtungen, besonders entwickelt für den Bankgebrauch oder „Geldtransaktionen” , soweit sie nur für diese Anwendungen einsetzbar sind,
Technische Anmerkung:
„Geldtransaktionen” im Sinne der Anmerkung d zu Nummer 5A002 schließen auch die Erfassung und den Einzug von Gebühren sowie Kreditfunktionen ein.
- e)
- tragbare oder mobile Funktelefone für zivilen Einsatz (z. B. für den Einsatz in kommerziellen zivilen zellularen Funksystemen), die weder eine Möglichkeit zur Übertragung verschlüsselter Daten direkt zu einem anderen Funktelefon oder zu Einrichtungen (andere als Radio Access Network (RAN)-Einrichtungen) bieten noch eine Möglichkeit zur Durchleitung verschlüsselter Daten durch die RAN-Einrichtung (z. B. Radio Network Controller (RNC) oder Base Station Controller (BSC)) bieten,
- f)
- Ausrüstung für schnurlose Telefone, die keine Möglichkeit der End-zu-End-Verschlüsselung bieten und deren maximal erzielbare einfache Reichweite (das ist die Reichweite zwischen Terminal und Basisstation ohne Maßnahmen zur Reichweitenerhöhung) nach Angaben des Herstellers kleiner ist als 400 m, oder
- g)
- tragbare oder mobile Funktelefone sowie ähnliche nicht drahtgebundene Endgeräte bzw. Baugruppen (client wireless devices) für Anwendungen im zivilen Bereich, die ausschließlich veröffentlichte oder kommerziell erhältliche kryptografische Standardverfahren anwenden (ausgenommen sind dem Kopierschutz dienende Funktionen, diese dürfen auch unveröffentlicht sein) und die die Voraussetzungen b und c der Kryptotechnik-Anmerkung (Anmerkung 3 zur Kategorie 5, Teil 2) erfüllen, die für eine spezielle zivile Industrieanwendung ausschließlich in Bezug auf Funktionen, die die kryptografischen Funktionalitäten der ursprünglichen unveränderten Endgeräte bzw. Baugruppen nicht beeinflussen, angepasst wurden,
- h)
- Ausrüstung, besonders konstruiert für die Wartung tragbarer oder mobiler Funktelefone sowie ähnlicher nicht drahtgebundener Endgeräte bzw. Baugruppen (client wireless devices), die alle Voraussetzungen der Kryptotechnik-Anmerkung (Anmerkung 3 zur Kategorie 5, Teil 2) erfüllen, sofern die Wartungsausrüstung alle folgenden Voraussetzungen erfüllt:
- 1.
- die Kryptografiefunktion der Wartungsausrüstung kann vom Nutzer der Ausrüstung nicht ohne Weiteres geändert werden,
- 2.
- die Wartungsausrüstung ist dazu entwickelt, ohne umfangreiche Unterstützung durch den Anbieter installiert zu werden, und
- 3.
- die Kryptografiefunktion des zu wartenden Gerätes kann mit der Wartungsausrüstung nicht geändert werden,
- i)
- Ausrüstung für ein nicht drahtgebundenes „Personal Area Network” , die ausschließlich veröffentlichte oder kommerziell erhältliche kryptografische Standardverfahren anwendet und deren kryptografische Funktionalität nominell auf einen Betriebsbereich beschränkt ist, der nach Angaben des Herstellers 30 m nicht überschreitet.
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5B001 |
Telekommunikationsprüf-, -test- und -herstellungseinrichtung, Bestandteile und Zubehör wie folgt: - a)
- Einrichtungen und besonders konstruierte Bestandteile sowie besonders konstruiertes Zubehör hierfür, besonders entwickelt für die „Entwicklung” , „Herstellung” oder „Verwendung” von Einrichtungen, Funktionen oder Leistungsmerkmalen, die in Nummer 5A001 erfasst sind;
Anmerkung: Unternummer 5B001a erfasst nicht Ausrüstung zur Charakterisierung von Lichtwellenleitern.
- b)
- Einrichtungen und besonders konstruierte Bestandteile sowie besonders konstruiertes Zubehör hierfür, besonders entwickelt für die „Entwicklung” von Telekommunikationsübertragungseinrichtungen oder Vermittlungseinrichtungen wie folgt:
- 1.
- Verwendung von digitalen Techniken, entwickelt für eine „gesamte digitale Übertragungsrate” größer als 15 Gbit/s,
Technische Anmerkung:
Bei Vermittlungseinrichtungen wird die „gesamte digitale Übertragungsrate” am Leitungsanschluss mit der höchsten Übermittlungsgeschwindigkeit gemessen.
- 2.
- Verwendung von „Lasern” mit einer der folgenden Eigenschaften:
- a)
- Übertragungswellenlänge größer als 1750 nm,
- b)
- Einsatz „optischer Verstärkung” unter Verwendung Praseodym-dotierter Fluoridfaserverstärker (PDFFA),
- c)
- Einsatz von heterodynen oder homodynen optischen Techniken, oder
- d)
- Bandbreite größer als 2,5 GHz beim Einsatz analoger Techniken,
Anmerkung: Unternummer 5B001b2d erfasst nicht Ausrüstung, besonders entwickelt für die „Entwicklung” kommerzieller TV-Systeme.
- 3.
- Einsatz von „optischer Vermittlung” ,
- 4.
- Funkgeräte mit Quadratur-Amplituden-Modulation (QAM) höher als Stufe 256 oder
- 5.
- „Signalisierung über zentralen Zeichengabekanal” bei nichtassoziierter Betriebsweise.
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5B002 |
Prüf-, Test- und „Herstellung” sausrüstung für „Informationssicherheit” wie folgt: - a)
- Einrichtungen, besonders entwickelt für die „Entwicklung” oder „Herstellung” von Geräten, die in Nummer 5A002 oder Unternummer 5B002b erfasst sind;
- b)
- Messeinrichtungen, besonders entwickelt, um „Informationssicherheits” -Funktionen von Geräten, die in Nummer 5A002 erfasst sind, oder von „Software” , die in Unternummer 5D002a oder 5D002c erfasst ist, auszuwerten und zu bestätigen.
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5D001 |
„Software” wie folgt: - a)
- „Software” , besonders entwickelt oder geändert für die „Entwicklung” , „Herstellung” oder „Verwendung” von in Nummer 5A001 erfassten Einrichtungen, Funktionen oder Leistungsmerkmalen;
- b)
- „Software” , besonders entwickelt oder geändert für die Unterstützung der in Nummer 5E001 erfassten „Technologie” ;
- c)
- „Software” , besonders entwickelt oder geändert zur Erzielung der in Nummer 5A001 oder 5B001 erfassten Eigenschaften, Funktionen oder Leistungsmerkmale;
- d)
- „Software” , besonders entwickelt oder geändert für die „Entwicklung” einer der folgenden Telekommunikationsübertragungseinrichtungen oder Vermittlungseinrichtungen, wie folgt:
- 1.
- Verwendung von digitalen Techniken, entwickelt für eine „gesamte digitale Übertragungsrate” größer als 15 Gbit/s,
Technische Anmerkung:
Bei Vermittlungseinrichtungen wird die „gesamte digitale Übertragungsrate” am Leitungsanschluss mit der höchsten Übermittlungsgeschwindigkeit gemessen.
- 2.
- Verwendung von „Lasern” mit einer der folgenden Eigenschaften:
- a)
- Übertragungswellenlänge größer als 1750 nm, oder
- b)
- Bandbreite größer als 2,5 GHz beim Einsatz analoger Techniken,
Anmerkung: Unternummer 5D001d2b erfasst keine „Software” , die besonders entwickelt oder geändert ist für die „Entwicklung” von kommerziellen TV-Systemen.
- 3.
- Einsatz von „optischer Vermittlung” , oder
- 4.
- Funkgeräte mit Quadratur-Amplituden-Modulation (QAM) höher als Stufe 256.
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5D002 |
„Software” wie folgt: - a)
- „Software” , besonders entwickelt oder geändert für die „Entwicklung” , „Herstellung” oder „Verwendung” von Einrichtungen, die von Nummer 5A002 erfasst werden, oder von „Software” , die von Unternummer 5D002c erfasst wird;
- b)
- „Software” , besonders entwickelt oder geändert für die Unterstützung der in Nummer 5E002 erfassten „Technologie” ;
- c)
- „Software” wie folgt:
- 1.
- „Software” , die die Eigenschaften der in Nummer 5A002 erfassten Geräte besitzt oder deren Funktionen ausführt oder simuliert,
- 2.
- „Software” zur Zertifizierung der in Unternummer 5D002.c.1 erfassten „Software” .
Anmerkung: Nummer 5D002 erfasst nicht „Software” wie folgt: - a)
- „Software” , erforderlich für die „Verwendung” von Einrichtungen, die gemäß der Anmerkung zu Nummer 5A002 von der Erfassung ausgenommen sind,
- b)
- „Software” , die Funktionen von Einrichtungen bereitstellt, die gemäß der Anmerkung zu Nummer 5A002 von der Erfassung ausgenommen sind.
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5E001 |
„Technologie” wie folgt: - a)
- „Technologie” entsprechend der Allgemeinen Technologie-Anmerkung für die „Entwicklung” , „Herstellung” oder „Verwendung” (außer Betrieb) von Einrichtungen, Funktionen oder Leistungsmerkmalen, die in Nummer 5A001 erfasst sind, oder „Software” , die von Unternummer 5D001.a erfasst wird;
- b)
- „Technologie” wie folgt:
- 1.
- „unverzichtbare” „Technologie” für die „Entwicklung” oder „Herstellung” von Telekommunikationseinrichtungen, besonders entwickelt zur Verwendung in Satelliten,
- 2.
- „Technologie” für die „Entwicklung” oder „Verwendung” von „Laser” -Kommunikationstechniken mit der Fähigkeit, Signale automatisch zu erfassen und zu verfolgen und Kommunikationsverbindungen durch die Exoatmosphäre oder durch Wasser zu gewährleisten,
- 3.
- „Technologie” für die „Entwicklung” von Empfangsausrüstung für digitale, zellulare Mobilfunk-Basisstationen, die Multiband-, Multichannel-, Multimode-, Multicodingalgorithmen- oder Multiprotokollbetrieb erlaubt und deren Empfangsfähigkeiten durch Änderungen in der „Software” modifiziert werden können,
- 4.
- „Technologie” für die „Entwicklung” von „Gespreiztem-Spektrum-Verfahren” , einschließlich „Frequenzsprungverfahren” ;
- c)
- „Technologie” entsprechend der Allgemeinen Technologie-Anmerkung für die „Entwicklung” oder „Herstellung” von Geräten mit einer der folgenden Eigenschaften:
- 1.
- Verwendung von digitalen Techniken, entwickelt für eine „gesamte digitale Übertragungsrate” größer als 15 Gbit/s,
Technische Anmerkung:
Bei Vermittlungseinrichtungen wird die „gesamte digitale Übertragungsrate” an dem Leitungsanschluss mit der höchsten Übermittlungsgeschwindigkeit gemessen.
- 2.
- Verwendung von „Lasern” mit einer der folgenden Eigenschaften:
- a)
- Übertragungswellenlänge größer als 1750 nm,
- b)
- Einsatz „optischer Verstärkung” unter Verwendung Praseodym-dotierter Fluoridfaserverstärker (PDFFA),
- c)
- Einsatz von heterodynen oder homodynen optischen Techniken,
- d)
- Einsatz von Wellenlängen-Multiplex-Techniken mit optischen Trägern bei einem Rasterabstand von weniger als 100 GHz oder
- e)
- Bandbreite größer als 2,5 GHz beim Einsatz von analogen Techniken,
Anmerkung: Unternummer 5E001c2e erfasst keine „Technologie” für „Entwicklung” oder „Herstellung” kommerzieller TV-Systeme.
Ergänzende Anmerkung: Zu „Technologie” für die „Entwicklung” oder „Herstellung” von Geräten, die Laser verwenden und bei denen es sich nicht um Telekommunikationsgeräte handelt, siehe Nummer 6E.
- 3.
- Einsatz von „optischer Vermittlung” ,
- 4.
- Funkgeräte mit einer der folgenden Eigenschaften:
- a)
- Quadratur-Amplituden-Modulation (QAM) höher als Stufe 256,
- b)
- Ein- oder Ausgangsfrequenzen größer als 31,8 GHz oder
Anmerkung: Unternummer 5E001c4b erfasst keine „Technologie” für die „Entwicklung” oder „Herstellung” von Geräten, entwickelt oder geändert für den Betrieb in einem Frequenzband, das für Funkdienste, jedoch nicht für Ortungsfunkdienste, „von der ITU zugewiesen” ist.
- c)
- Betriebsfrequenz im Bereich 1,5 MHz bis 87,5 MHz mit Einsatz adaptiver Verfahren, die ein Störsignal größer als 15 dB kompensieren,
- 5.
- „Signalisierung über zentralen Zeichengabekanal” bei nichtassoziierter Betriebsweise oder
- 6.
- Mobile Geräte mit allen folgenden Eigenschaften:
- a)
- optische Wellenlänge größer oder gleich 200 nm und kleiner oder gleich 400 nm und
- b)
- betrieben als „Local Area Network” ;
- d)
- „Technologie” entsprechend der Allgemeinen Technologie-Anmerkung für die „Entwicklung” oder „Herstellung” von monolithisch integrierten Mikrowellen-Leistungsverstärkerschaltungen (MMIC power amplifiers), besonders entwickelt für die Telekommunikation, mit einer der folgenden Eigenschaften:
- 1.
- ausgelegt für den Betrieb bei Frequenzen größer 3,2 GHz bis einschließlich 6 GHz und mit einer mittleren Ausgangsleistung größer als 4 Watt (36 dBm) bei einer „normierten Bandbreite” (fractional bandwidth) größer als 15 %,
- 2.
- ausgelegt für den Betrieb bei Frequenzen größer 6 GHz bis einschließlich 16 GHz und mit einer mittleren Ausgangsleistung größer als 1 Watt (30 dBm) bei einer „normierten Bandbreite” (fractional bandwidth) größer als 10 %,
- 3.
- ausgelegt für den Betrieb bei Frequenzen größer 16 GHz bis einschließlich 31,8 GHz und mit einer mittleren Ausgangsleistung größer als 0,8 Watt (29 dBm) bei einer „normierten Bandbreite” (fractional bandwidth) größer als 10 %,
- 4.
- ausgelegt für den Betrieb bei Frequenzen größer 31,8 GHz bis einschließlich 37,5 GHz,
- 5.
- ausgelegt für den Betrieb bei Frequenzen größer 37,5 GHz bis einschließlich 43,5 GHz und mit einer mittleren Ausgangsleistung größer als 0,25 Watt (24 dBm) bei einer „normierten Bandbreite” (fractional bandwidth) größer als 10 % oder
- 6.
- ausgelegt für den Betrieb bei Frequenzen größer als 43,5 GHz;
- e)
- „Technologie” entsprechend der Allgemeinen Technologie-Anmerkung für die „Entwicklung” oder „Herstellung” elektronischer Bauelemente oder Schaltungen, die Bauteile aus „supraleitenden” Werkstoffen oder Materialien enthalten, besonders entwickelt für die Telekommunikation, besonders konstruiert für den Betrieb bei Temperaturen unter der „kritischen Temperatur” von wenigstens einem ihrer „supraleitenden” Bestandteile und mit einer der folgenden Eigenschaften:
- 1.
- Stromschalter für digitale Schaltungen mit „supraleitenden” Gattern mit einem Produkt aus Laufzeit pro Gatter (in Sekunden) und Verlustleistung je Gatter (in Watt) kleiner als 10-14 J oder
- 2.
- Frequenzselektion bei allen Frequenzen mit Resonanzkreisen, die Gütefaktoren von mehr als 10000 aufweisen.
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5E002 |
„Technologie” entsprechend der Allgemeinen Technologie-Anmerkung für die „Entwicklung” , „Herstellung” oder „Verwendung” von Einrichtungen, die von Nummer 5A002 oder 5B002 erfasst werden, oder von „Software” , die von Unternummer 5D002.a oder 5D002.c erfasst wird. |