ANHANG VO (EU) 2010/996
Liste der Beispiele für schwere Störungen
Die aufgeführten Störungen sind typische Beispiele für Störungen, die mit großer Wahrscheinlichkeit schwere Störungen darstellen. Die Liste ist nicht erschöpfend und dient nur als Richtschnur für die Definition der „schweren Störung” .- —
Fastzusammenstoß, bei dem ein Ausweichmanöver erforderlich war oder eine gefährliche Situation eingetreten ist oder ein Ausweichmanöver angemessen gewesen wäre;
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nur knapp vermiedene Bodenberührung mit einem nicht außer Kontrolle geratenen Luftfahrzeug (CFIT);
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Startabbruch auf einer gesperrten oder belegten Start- und Landebahn, auf einem Rollweg, mit Ausnahme zulässiger Manöver von Hubschraubern, oder auf einer nicht zugewiesenen Start- und Landebahn;
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Start von einer gesperrten oder belegten Start- und Landebahn, von einem Rollweg, mit Ausnahme zulässiger Manöver von Hubschraubern, oder von einer nicht zugewiesenen Start- und Landebahn;
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Landung oder Landeversuch auf einer gesperrten oder belegten Start- und Landebahn, auf einem Rollweg, mit Ausnahme zulässiger Manöver von Hubschraubern, oder auf einer nicht zugewiesenen Start- und Landebahn;
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erhebliches Unterschreiten der vorausberechneten Flugleistungen beim Start oder im Anfangssteigflug;
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Brände oder Rauch in der Fluggastkabine oder in Laderäumen und Triebwerksbrände, auch wenn diese Brände mit Hilfe von Löschmitteln gelöscht wurden;
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Ereignisse, die die Flugbesatzung zur Benutzung von Sauerstoff zwangen;
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Schäden an der Luftfahrzeugzelle oder am Triebwerk, einschließlich nicht eingedämmter Turbinentriebwerksschäden, die nicht als Unfall eingestuft werden;
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mehrfaches Versagen eines oder mehrerer Luftfahrzeugsysteme, wodurch der Betrieb des Luftfahrzeugs ernsthaft beeinträchtigt wurde;
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Ausfall von Flugbesatzungsmitgliedern während des Fluges;
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Kraftstoffmangel, der die Erklärung einer Notlage durch den Luftfahrzeugführer erfordert;
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Störungen auf der Start- oder Landebahn der Schwerekategorie A nach dem „Manual on the Prevention of Runway Incursions” (Handbuch der Störungen auf der Start- oder Landebahn) (ICAO-Dokument 9870), das Informationen über die Schwerekategorien enthält;
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Störungen bei Start oder Landung. Störungen wie zu frühes Aufsetzen, Überschießen oder seitliches Abkommen von Start- und Landebahnen;
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Ausfall von Systemen, meteorologische Erscheinungen, Betrieb außerhalb des zulässigen Flugbereichs oder sonstige Ereignisse, die Schwierigkeiten bei der Steuerung des Luftfahrzeugs hätten hervorrufen können;
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Versagen von mehr als einem System in einem redundanten System, das für die Flugführung und -navigation unverzichtbar ist.
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