Artikel 20 VO (EU) 2011/10

Änderung von EU-Rechtsakten

Der Anhang der Richtlinie 85/572/EWG des Rates(1) erhält folgende Fassung:

„Die Lebensmittelsimulanzien, deren Verwendung zur Prüfung der Migration von Bestandteilen von Materialien und Gegenständen aus Kunststoff, die dazu bestimmt sind, mit einem einzigen Lebensmittel oder mit spezifischen Gruppen von Lebensmitteln in Berührung zu kommen, vorgeschrieben ist, sind in Anhang III Nummer 3 der Verordnung (EU) Nr. 10/2011 der Kommission aufgeführt.”

Fußnote(n):

(1)

ABl. L 372 vom 31.12.1985, S. 14.

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