Abschnitt IV Zolltarifliche Abgabenbegünstigung aufgrund der Beschaffenheit einer Ware VO (EU) 2011/1006

Kunstgegenstände, Sammlungsstücke und Antiquitäten

(1) (2) (3) (4) (5) (6) (7) (8) (9) (10) (11) (12) (13) (14) (15) (16) (17) (18) (19) (20) (21) (22) (23) (24) (25) (26) (27) (28) (29) (30) (31) (32) (33) (34) (35) (36) (37) (38) (39) (40) (41) (42) (43) (44) (45) (46) (47) (48) (49) (50) (51) (52) (53) (54) (55) (56) (57) (58) (59) (60) (61) (62) (63) (64) (65) (66) (67) (68) (69) (70) (71) (72) (73) (74) (75) (76) (77) (78) (79) (80) (81) (82) (83) (84) (85) (86) (87) (88) (89) (90) (91) (92) (93) (94) (95) (96) (97) (98) (99) (100) (101) (102) (103) (104) (105) (106) (107) (108) (109) (110) (111) (112) (113) (114) (115) (116) (117) (118) (119) (120) (121) (122) (123) (124) (125) (126) (127) (128) (129) (130) (131) (132) (133) (134) (135) (136) (137) (138) (139) (140) (141) (142) (143) (144) (145) (146) (147) (148) (149) (150) (151) (152) (153)

TEIL I

TITEL I

A.
Allgemeine Vorschriften für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur

Für die Einreihung von Waren in die Kombinierte Nomenklatur gelten folgende Grundsätze:
1.
Die Überschriften der Abschnitte, Kapitel und Teilkapitel sind nur Hinweise. Maßgebend für die Einreihung sind der Wortlaut der Positionen und der Anmerkungen zu den Abschnitten oder Kapiteln und — soweit in den Positionen oder in den Anmerkungen zu den Abschnitten oder Kapiteln nichts anderes bestimmt ist — die nachstehenden Allgemeinen Vorschriften.
2.
a)
Jede Anführung einer Ware in einer Position gilt auch für die unvollständige oder unfertige Ware, wenn sie im vorliegenden Zustand die wesentlichen Beschaffenheitsmerkmale der vollständigen oder fertigen Ware hat. Sie gilt auch für eine vollständige oder fertige oder nach den vorstehenden Bestimmungen dieser Vorschrift als solche geltende Ware, wenn diese zerlegt oder noch nicht zusammengesetzt gestellt wird.
b)
Jede Anführung eines Stoffes in einer Position gilt für diesen Stoff sowohl in reinem Zustand als auch gemischt oder in Verbindung mit anderen Stoffen. Jede Anführung von Waren aus einem bestimmten Stoff gilt für Waren, die ganz oder teilweise aus diesem Stoff bestehen. Solche Mischungen oder aus mehr als einem Stoff bestehende Waren werden nach den Grundsätzen der Allgemeinen Vorschrift 3 eingereiht.
3.
Kommen für die Einreihung von Waren bei Anwendung der Allgemeinen Vorschrift 2 b) oder in irgendeinem anderen Fall zwei oder mehr Positionen in Betracht, so wird wie folgt verfahren:

a)
Die Position mit der genaueren Warenbezeichnung geht den Positionen mit allgemeiner Warenbezeichnung vor. Zwei oder mehr Positionen, von denen sich jede nur auf einen Teil der in einer gemischten oder zusammengesetzten Ware enthaltenen Stoffe oder nur auf einen oder mehrere Bestandteile einer für den Einzelverkauf aufgemachten Warenzusammenstellung bezieht, werden im Hinblick auf diese Waren als gleich genau betrachtet, selbst wenn eine von ihnen eine genauere oder vollständigere Warenbezeichnung enthält.
b)
Mischungen, Waren, die aus verschiedenen Stoffen oder Bestandteilen bestehen, und für den Einzelverkauf aufgemachte Warenzusammenstellungen, die nach der Allgemeinen Vorschrift 3 a) nicht eingereiht werden können, werden nach dem Stoff oder Bestandteil eingereiht, der ihnen ihren wesentlichen Charakter verleiht, wenn dieser Stoff oder Bestandteil ermittelt werden kann.
c)
Ist die Einreihung nach den Allgemeinen Vorschriften 3 a) und 3 b) nicht möglich, wird die Ware der von den gleichermaßen in Betracht kommenden Positionen in dieser Nomenklatur zuletzt genannten Position zugewiesen.

4.
Waren, die nach den vorstehenden Allgemeinen Vorschriften nicht eingereiht werden können, werden in die Position der Waren eingereiht, denen sie am ähnlichsten sind.
5.
Zusätzlich zu den vorstehenden Allgemeinen Vorschriften gilt für die nachstehend aufgeführten Waren Folgendes:

a)
Behältnisse für Fotoapparate, Musikinstrumente, Waffen, Zeichengeräte, Schmuck und ähnliche Behältnisse, die zur Aufnahme einer bestimmten Ware oder Warenzusammenstellung besonders gestaltet oder hergerichtet und zum dauernden Gebrauch geeignet sind, werden wie die Waren eingereiht, für die sie bestimmt sind, wenn sie mit diesen Waren gestellt und üblicherweise zusammen mit ihnen verkauft werden. Diese Allgemeine Vorschrift wird nicht angewendet auf Behältnisse, die dem Ganzen seinen wesentlichen Charakter verleihen.
b)
Vorbehaltlich der vorstehenden Allgemeinen Vorschrift 5 a) werden Verpackungen(1) wie die darin enthaltenen Waren eingereiht, wenn sie zur Verpackung dieser Waren üblich sind. Diese Allgemeine Vorschrift gilt nicht verbindlich für Verpackungen, die eindeutig zur mehrfachen Verwendung geeignet sind.

6.
Maßgebend für die Einreihung von Waren in die Unterpositionen einer Position sind der Wortlaut dieser Unterpositionen, die Anmerkungen zu den Unterpositionen und — sinngemäß — die vorstehenden Allgemeinen Vorschriften. Einander vergleichbar sind dabei nur Unterpositionen der gleichen Gliederungsstufe. Soweit nichts anderes bestimmt ist, gelten bei Anwendung dieser Allgemeinen Vorschrift auch die Anmerkungen zu den Abschnitten und Kapiteln.

B.
Allgemeine Vorschriften über die Zollsätze

1.
Die Zollsätze für eingeführte Waren mit Ursprung in Ländern, die Vertragsparteien des Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommens sind, oder in Ländern, mit denen die Europäische Gemeinschaft die Meistbegünstigungsklausel auf dem Gebiet der Zölle enthaltende Abkommen geschlossen hat, sind die in Spalte 3 des Zolltarifs aufgeführten vertragsmäßigen Zollsätze. Vorbehaltlich abweichender Regelungen sind diese vertragsmäßigen Zollsätze auch anzuwenden auf andere als die vorgenannten Waren bei deren Einfuhr aus allen Drittländern.

Ab 1. Januar 2012 werden die vertragsmäßigen Zollsätze aus der Spalte 3 angewendet.

Sind die autonomen Zollsätze niedriger als die vertragsmäßigen Zollsätze, sind die in einer Fußnote genannten Zollsätze anzuwenden.

2.
Ziffer 1 wird nicht angewendet, wenn besondere autonome Zollsätze für Waren mit Ursprung in bestimmten Ländern vorgesehen sind oder wenn Präferenzzölle aufgrund von Abkommen angewendet werden.
3.
Die Bestimmungen der Ziffern 1 und 2 hindern die Mitgliedstaaten nicht daran, andere Zollsätze als die des Gemeinsamen Zolltarifs anzuwenden, sofern dies durch Gemeinschaftsrecht gerechtfertigt ist.
4.
Zollsätze, bei denen als Maßstab Hundertteile angegeben sind, sind Wertzollsätze.
5.
Das Zeichen „EA” bedeutet, dass ein gemäß Anhang 1 festzusetzender Agrarteilbetrag auf die betreffenden Waren zu erheben ist.
6.
Die in den Kapiteln 17 bis 19 angegebenen Zeichen „AD S/Z” bzw. „AD F/M” bedeuten, dass der Höchstzollsatz aus einem Wertzollsatz und einem Zusatzzoll für bestimmte Arten Zucker oder für Mehl besteht. Dieser Zusatzzoll wird gemäß Anhang 1 festgesetzt.
7.
Das in Kapitel 22 angegebene Zeichen „€/% vol/hl” bedeutet, dass ein spezifischer Zoll, ausgedrückt in Euro für jedes Volumenprozent Alkohol je Hektoliter, zu erheben ist. Das bedeutet, dass der Zollsatz für ein Getränk mit einem Alkoholgehalt von 40 % vol wie folgt berechnet wird:

„1 €/% vol/hl” = 1 € × 40 ergibt einen Zollsatz von 40 € je Hektoliter, oder

„1 €/% vol/hl + 5 €/hl” = 1 € × 40 + 5 € ergibt einen Zollsatz von 45 € je Hektoliter.

Das Zeichen „MIN” (z. B. „1,6 €/% vol/hl, MIN 9 €/hl” ) bedeutet, dass der Zollsatz, der auf Grundlage der oben genannten Regel errechnet wird, mit dem Mindestzollsatz verglichen werden muss (z. B. „9 €/hl” ) und der höhere Zollsatz anzuwenden ist.

C.
Gemeinsame allgemeine Vorschriften über die Nomenklatur und die Zollsätze

1.
Sofern nichts anderes bestimmt ist, werden die Vorschriften über den Zollwert außer zur Ermittlung des als Bemessungsgrundlage dienenden Wertes bei Wertzollsätzen auch zur Ermittlung des Wertes verwendet, der als Merkmal zur Abgrenzung bestimmter Positionen oder Unterpositionen dient.
2.
Bei gewichtszollbaren Waren und in den Fällen, in denen das Gewicht als Merkmal zur Abgrenzung bestimmter Positionen oder Unterpositionen dient, gilt als:

a)
„Rohgewicht” das Gewicht der Ware mit ihren sämtlichen Behältnissen oder Verpackungen,
b)
„Eigengewicht” oder „Gewicht” (ohne nähere Bestimmung) das Gewicht der Ware ohne alle Behältnisse oder Verpackungen.

3.
Die Umrechnung des Euro in die nationalen Währungen anderer als den in der Verordnung (EG) Nr. 974/98 des Rates(2) genannten Mitgliedstaaten (nachstehend: „nicht teilnehmende Mitgliedstaaten” ) erfolgt gemäß Artikel 18 der Verordnung (EWG) Nr. 2913/92 des Rates(3).
4.
Für bestimmte Waren kann eine Abgabenbegünstigung aufgrund ihrer besonderen Verwendung gewährt werden:

Zu einer besonderen Verwendung bestimmte Waren, für die der einschlägige Zollsatz nicht niedriger ist als der Zollsatz, der ohne besondere Verwendung anwendbar wäre, sind auch ohne Anwendung der Artikel 291 bis 300 der Verordnung (EWG) Nr. 2454/93 der Kommission (ABI. L 253 vom 11.10.1993, S. 1) der Unterposition mit besonderer Verwendung zuzuweisen.

TITEL II

A.
Waren für bestimmte Arten von Wasserfahrzeugen und für Bohr- oder Förderplattformen

1.
Die Erhebung der Zölle wird ausgesetzt für die Waren, die dazu bestimmt sind, beim Bau, bei der Instandsetzung, bei der Instandhaltung oder beim Umbau der in der nachstehenden Übersicht genannten Wasserfahrzeuge eingebaut zu werden, sowie für die Waren, die zur Ausrüstung dieser Wasserfahrzeuge bestimmt sind.
2.
Die Erhebung der Zölle wird ausgesetzt für:

a)
Waren, die dazu bestimmt sind, beim Bau, bei der Instandsetzung, bei der Instandhaltung oder beim Umbau

1)
in ortsfesten Bohr- oder Förderplattformen der Unterposition ex84304900, die innerhalb oder außerhalb der Hoheitsgewässer der Mitgliedstaaten aufgestellt sind,
2)
in schwimmenden oder tauchenden Bohr- und Förderplattformen der Unterposition 89052000

eingebaut zu werden, sowie für Waren, die zur Ausrüstung dieser Plattformen bestimmt sind.

Als zum Einbau in Bohr- und Förderplattformen bestimmt gelten auch Waren wie Treib- und Schmierstoffe und Gase, die notwendig sind zum Betreiben der Maschinen und Apparate, die nicht dauerhaft diesen Plattformen zugeordnet und deshalb nicht deren Bestandteil sind, wenn sie an Bord der genannten Plattformen zum Bau, zur Instandsetzung, zur Instandhaltung, zum Umbau oder zur Ausrüstung verwendet werden;

b)
Rohre, Kabel und ihre Verbindungsstücke, die dazu bestimmt sind, diese Bohr- oder Förderplattformen mit dem Festland zu verbinden.

KN-CodeWarenbezeichnung8901Fahrgastschiffe, Kreuzfahrtschiffe, Fährschiffe, Frachtschiffe, Schleppkähne und ähnliche Wasserfahrzeuge zum Befördern von Personen oder Gütern890110Fahrgastschiffe, Kreuzfahrtschiffe und ähnliche, ihrer Beschaffenheit nach hauptsächlich zur Personenbeförderung bestimmte Wasserfahrzeuge; Fährschiffe89011010für die Seeschifffahrt890120Tankschiffe89012010für die Seeschifffahrt890130Kühlschiffe, ausgenommen solche der Unterposition 89012089013010für die Seeschifffahrt890190andere Wasserfahrzeuge zum Befördern von Gütern sowie Wasserfahrzeuge, die ihrer Beschaffenheit nach zur Personen- und Güterbeförderung bestimmt sind89019010für die Seeschifffahrt890200Fischereifahrzeuge; Fabrikschiffe und andere Schiffe zum Verarbeiten oder Konservieren von Fischereierzeugnissen89020010für die Seeschifffahrt8903Jachten und andere Vergnügungs- oder Sportboote; Ruderboote und Kanusandere890391Segelboote, auch mit Hilfsmotor89039110für die Seeschifffahrt890392Motorboote, ausgenommen solche mit Außenbordmotor89039210für die Seeschifffahrt890400Schlepper und Schubschiffe89040010SchlepperSchubschiffe89040091für die Seeschifffahrt8905Feuerschiffe, Feuerlöschschiffe, Schwimmbagger, Schwimmkrane und andere Wasserfahrzeuge, bei denen das Fahren im Vergleich zu ihrem Hauptverwendungszweck von untergeordneter Bedeutung ist; Schwimmdocks, schwimmende oder tauchende Bohr- oder Förderplattformen890510Schwimmbagger89051010für die Seeschifffahrt890590andere89059010für die Seeschifffahrt8906Andere Wasserfahrzeuge, einschließlich Kriegsschiffe und andere Rettungsfahrzeuge, ausgenommen Ruderboote89061000Kriegsschiffeandere89069010für die Seeschifffahrt

3.
Die Gewährung dieser Aussetzungen erfolgt nach den in den einschlägigen Gemeinschaftsbestimmungen festgesetzten Voraussetzungen für die zollamtliche Überwachung der Verwendung dieser Waren.

B.
Zivile Luftfahrzeuge und für zivile Luftfahrzeuge bestimmte Waren

1.
Zollfrei sind

zivile Luftfahrzeuge;

bestimmte Waren, die zum Bau, zur Instandsetzung, zur Instandhaltung, zum Umbau, zur Änderung oder zur Umrüstung ziviler Luftfahrzeuge verwendet werden und in diesen verbleiben sollen;

Bodengeräte zur Flugausbildung und Teile davon, für die zivile Nutzung bestimmt.

Die Unterpositionen für diese Waren sind in Tabellen in Ziffer 5 aufgeführt.

2.
Zivile Luftfahrzeuge im Sinne der Ziffer 1 erster und zweiter Gedankenstrich sind andere Luftfahrzeuge als solche, die von militärischen oder ähnlichen Behörden in den Mitgliedstaaten genutzt werden und die eine militärische oder vergleichbare Kennzeichnung tragen.
3.
Der Begriff „zivile Luftfahrzeuge” umfasst im Sinne von Ziffer 1 zweiter Gedankenstrich auch Bodengeräte zur Flugausbildung, für zivile Nutzung bestimmt.
4.
Die Zollbefreiung erfolgt vorbehaltlich der in den relevanten gemeinschaftsrechtlichen Bestimmungen festgelegten Bedingungen für die zollamtliche Überwachung solcher Waren (siehe Artikel 291 bis 300 der Verordnung (EWG) Nr. 2454/93 der Kommission (ABI. L 253 vom 11.10.1993, S. 1)).
5.
Die für eine Zollbefreiung in Betracht kommenden Waren gehören zu den folgenden Positionen und Unterpositionen:

391740, 401130, 401213, 401220, 401700, 681299, 732410, 732620, 830210, 830220, 830242, 830249, 830260, 840710, 840890, 840910, 8411, 841210, 841221, 841229, 841231, 841239, 84128080, 841290, 841319, 841320, 841330, 841350, 841360, 841370, 841381, 841391, 841410, 841420, 841430, 841451, 841459, 841480, 841490, 841581, 841582, 841583, 841810, 841830, 841840, 841861, 841869, 841950, 841981, 842119, 842121, 842123, 842129, 842131, 842139, 842410, 842511, 842519, 842531, 842539, 842542, 842549, 842699, 842810, 842820, 842833, 842839, 842890, 84433210, 847141, 847149, 847150, 847160, 847170, 847990, 848310, 848330, 848340, 848350, 848360, 848390, 848410, 848490, 850132, 850152, 850161, 850162, 850163, 8502, 850410, 850431, 850432, 850433, 850440, 850450, 8507, 851110, 851120, 851130, 851140, 851150, 851180, 85177011, 85177015, 85177019, 851810, 851821, 851822, 851829, 851830, 851840, 851850, 85198195, 85198990, 852110, 8526, 852841, 852851, 852861, 852910, 85311095, 853120, 853180, 853910, 854430, 8801, 880211, 880212, 880220, 880230, 880240, 880310, 880320, 880330, 880529, 900190, 900290, 901410, 901420, 9025, 9026, 90292038, 903010, 903020, 903031, 903032, 903033, 903039, 903040, 903084, 903089, 903090, 903180, 9032, 9104, 940320, 940370.

Bei den folgenden Unterpositionen wird eine Zollbefreiung für zivile Luftfahrzeuge nur für die in Spalte 2 beschriebenen Waren gewährt:

Unterposition

Warenbeschreibung

39172190, 39172290, 39172390, 39172900, 391731, 391733, 39173900, 741300, 830710, 830790

mit Formstücken, Verschlussstücken oder Verbindungsstücken

400829

zugeschnittene Profile

400912, 400922, 400932, 400942

für Gas- oder Flüssigkeitsleitungen

392690, 401610, 401693, 401699

Waren des technischen Bedarfs

450490, 482390

Dichtungen

681280

andere, ausgenommen Kleidung, Bekleidungszubehör, Schuhe und Kopfbedeckungen, Papier, Pappe und Filz, Dichtungsmaterial aus zusammengepressten Asbestfasern und Elastomeren, in Platten oder Rollen

681320, 681381, 681389

auf der Grundlage von Asbest oder anderen mineralischen Stoffen

700721

Windschutzscheiben, nicht gerahmt

731210, 731290

ausgerüstet oder gebrauchsfertig

732290

Heißlufterzeuger und -verteiler, ausgenommen Teile davon

732490

hygienische Artikel, ausgenommen Teile davon

730431, 730439, 730441, 730449, 730451, 730459, 730490, 730630, 730640, 730650, 730661, 730669, 760810, 760820

für Gas- oder Flüssigkeitsleitungen, mit Formstücken, Verschlussstücken oder Verbindungsstücken

810890

Rohre für Gas- oder Flüssigkeitsleitungen, mit Formstücken, Verschlussstücken oder Verbindungsstücken

841590

von Klimageräten der Unterpositionen 841581, 841582 und 841583

841990

Teile von Wärmeaustauschern

847989

hydropneumatische Akkumulatoren, mechanische Schubumkehrvorrichtungen, ihrer Beschaffenheit nach besonders bestimmte Toiletteneinheiten, Luftbefeuchter und Luftentfeuchter, nicht elektrische Servo-Vorrichtungen, nicht elektrische Anlasser für Motoren, pneumatische Anlasser für Turbo-Strahltriebwerke, Turbo-Propeller-Triebwerke oder andere Gasturbinen, nicht elektrische Scheibenwischer, nicht elektrische Apparate zum Einstellen der Flugzeugpropeller

850120, 850140

mit einer Leistung von mehr als 735 W bis 150 kW

850131

Motoren mit einer Leistung von mehr als 735 W und Generatoren

850133

Motoren mit einer Leistung von 150 kW oder weniger und Generatoren

850134

Generatoren mit einer Leistung von mehr als 375 kW

850151

mit einer Leistung von mehr als 735 W

850153

mit einer Leistung von 150 kW oder weniger

85168020

nur mit einem einfachen Träger aus Isolierstoff und elektrischen Verbindungen versehen, für den Frostschutz oder zum Entfrosten

85176931, 85176939

für den Funksprech- oder Funktelegrafieverkehr

851712, 851761, 851762, 85176990

Geräte für den Funksprech- und Funktelegrafieverkehr

852290

Baugruppen und Teile von Baugruppen, die aus zwei oder mehr miteinander verbundenen Einzelteilen bestehen, für Geräte der Unterpositionen 85198195 und 85198990

852990

Baugruppen und Teile von Baugruppen, die aus zwei oder mehr miteinander verbundenen Einzelteilen bestehen, für Geräte der Position 8526

85437090

Flugschreiber, elektrische Synchro- und Umformer, Entfroster und Demister mit elektrischen Widerständen

854390

Baugruppen und Teile von Baugruppen, die aus zwei oder mehr miteinander verbundenen Einzelteilen bestehen, für Flugschreiber

88039090

einschließlich Segelflugzeuge

901490

für Instrumente, Apparate und Geräte der Unterpositionen 901410 und 901420

902000

ausgenommen Teile davon

902910

elektrische oder elektronische Tourenzähler

902990

für Tourenzähler, Tachometer und andere Geschwindigkeitsmesser

903190

der Unterposition 903180

910910, 910990

mit einer Breite oder einem Durchmesser von 50 mm oder weniger

940110

nicht mit Leder überzogen

940510, 940560

aus Kunststoffen oder aus unedlen Metallen

940592, 940599

von Waren der Unterposition 940510 oder 940560, aus Kunststoffen oder aus unedlen Metallen

6.
Die in Absatz 5 beschriebenen Waren werden in Form von Unterpositionen in den TARIC integriert, mit einem Fußnotenverweis folgenden Wortlauts: Die Zulassung zu dieser Unterposition erfolgt nach den in den einschlägigen Gemeinschaftsbestimmungen festgesetzten Voraussetzungen (s. Artikel 291 bis 300 der Verordnung (EWG) Nr. 2454/93 der Kommission (ABI. L 253 vom 11.10.1993, S. 1)).

C.
Pharmazeutische Erzeugnisse

1.
Die pharmazeutischen Erzeugnisse der nachstehenden Kategorien werden von den Zöllen befreit:

1)
pharmazeutische Substanzen, die sowohl durch die CAS RN (Chemical Abstracts Service Registry Numbers) identifiziert als auch durch die INN (Internationale Freinamen), aufgelistet im Anhang 3, erfasst werden;
2)
Salze, Ester und Hydrate von INN, deren Bezeichnungen sich aus der Kombination eines INN des Anhangs 3 mit Präfixen oder Suffixen des Anhangs 4 ergeben, sofern diese Erzeugnisse in dieselbe sechsstellige HS-Unterposition wie die entsprechenden INN einzureihen sind;
3)
Salze, Ester und Hydrate von INN, die in Anhang 5 aufgeführt sind und nicht in dieselbe sechsstellige HS-Unterposition wie die entsprechenden INN einzureihen sind;
4)
pharmazeutische Zwischenprodukte des Anhangs 6, die durch eine chemische Bezeichnung und eine CAS RN identifiziert sind, die bei der Herstellung pharmazeutischer Fertigerzeugnisse verwendet werden.

2.
Sonderfälle:

1)
Die INN umfassen nur solche Substanzen, die in der Liste der von der WHO vorgeschlagenen und empfohlenen INN erfasst sind. Wenn die Anzahl der von einem INN umfassten Substanzen geringer ist als die von der CAS RN identifizierten, dann gilt die Zollfreiheit nur für die von dem INN erfassten Substanzen.
2)
Wird ein Erzeugnis des Anhangs 3 oder 6 durch eine CAS RN bezeichnet, die einem spezifischen Isomer entspricht, so gilt nur für dieses Isomer Zollfreiheit.
3)
Die Doppelderivate (Salze, Ester und Hydrate) von INN, deren Bezeichnungen sich aus der Kombination einer INN des Anhangs 3 mit Präfixen oder Suffixen des Anhangs 4 ergeben, sind zollfrei, sofern sie in dieselbe sechsstellige HS-Unterposition wie die entsprechenden INN einzureihen sind.

Beispiel: Alaninmethylester, Hydrochlorid.

4)
Ist ein INN des Anhangs 3 ein Salz (oder ein Ester), so gilt die Zollfreiheit nur für dieses genannte Salz (oder Ester). Für alle anderen Salze (oder Ester) der zugehörigen Säure, die dem jeweiligen INN entspricht, gilt keine Zollfreiheit.

Beispiel: Oxpreonatkalium (INN): zollfrei,

Oxpreonatnatrium: nicht zollfrei.

D.
Verzollung zum Pauschalsatz

1.
Ein pauschaler Zollsatz von 2,5 v. H. des Wertes wird auf Waren angewandt, die

in Sendungen von Privatperson an Privatperson enthalten sind oder

im persönlichen Gepäck der Reisenden eingeführt werden,

sofern solchen Einfuhren keine kommerziellen Erwägungen zugrunde liegen.

Dieser pauschale Zollsatz von 2,5 v. H. ist anwendbar, wenn der Wert der eingangsabgabenpflichtigen Waren je Sendung oder je Reisenden 700 EUR nicht übersteigt.

Auf Waren, für die in der Tabelle der Zollsätze der Zollsatz mit „frei” angegeben ist und auf Waren des Kapitels 24, die in einer Sendung oder im persönlichen Gepäck von Reisenden in Mengen enthalten sind, die über die in Artikel 27 bzw. gemäß Artikel 41 der Verordnung (EG) Nr. 1186/2009 des Rates vom 16. November 2009 über das gemeinschaftliche System der Zollbefreiungen(4) festgesetzten Höchstmengen hinausgehen, wird dieser pauschale Zollsatz nicht angewandt.

2.
Als Einfuhren, denen keine kommerziellen Erwägungen zugrunde liegen, gelten:

a)
im Fall von Waren in Sendungen von Privatperson an Privatperson Einfuhren, die

gelegentlich erfolgen und

sich ausschließlich aus Waren zusammensetzen, die zum persönlichen Ge- oder Verbrauch im Haushalt des Empfängers bestimmt sind und weder ihrer Art noch ihrer Menge nach zu der Annahme Anlass geben, dass die Einfuhr aus geschäftlichen Gründen erfolgt, und

der Empfänger vom Absender ohne irgendeine Bezahlung zugesandt erhält;

b)
im Fall von Waren im persönlichen Gepäck der Reisenden Einfuhren, die

gelegentlich erfolgen und

sich ausschließlich aus Waren zusammensetzen, die zum persönlichen Ge- oder Verbrauch des Reisenden oder von Angehörigen seines Haushalts oder als Geschenk bestimmt sind; dabei dürfen diese Waren weder ihrer Art noch ihrer Menge nach zu der Annahme Anlass geben, dass die Einfuhr aus geschäftlichen Gründen erfolgt.

3.
Der pauschale Zollsatz wird auf Waren, die unter den Voraussetzungen der Ziffern 1 und 2 eingeführt werden, nicht angewandt, wenn der Zollbeteiligte vor Beginn der Zollabfertigung die Verzollung der Waren nach den für sie geltenden Einfuhrabgaben beantragt hat. In diesem Fall werden für alle Waren, die Gegenstand der Einfuhr sind, unbeschadet der in den Artikeln 25 bis 27 und 41 der Verordnung (EG) Nr. 1186/2009 vorgesehenen Befreiungen, die für sie geltenden Einfuhrabgaben erhoben.

Im Sinne von Unterabsatz 1 gelten als Einfuhrabgaben sowohl Zölle und Abgaben gleicher Wirkung als auch sons-tige Einfuhrabgaben im Rahmen der gemeinsamen Agrarpolitik oder der Sonderregelungen, die auf bestimmte landwirtschaftliche Verarbeitungserzeugnisse Anwendung finden.

4.
Die nicht teilnehmenden Mitgliedstaaten können den Betrag in Landeswährung, der sich bei der Umrechnung des Betrages von 700 € ergibt, auf- bzw. abrunden.
5.
Die nicht teilnehmenden Mitgliedstaaten können den Gegenwert des Betrages von 700 € in Landeswährung unverändert beibehalten, wenn bei der jährlichen Anpassung nach Artikel 18 Absatz 2 der Verordnung (EWG) Nr. 2913/92 die Umrechnung dieses Betrages vor der Auf- oder Abrundung nach Ziffer 4 dazu führt, dass sich der in Landeswährung ausgedrückte Gegenwert um weniger als 5 v. H. ändert oder dass er sich vermindert.

E.
Behältnisse oder Verpackungen

Die nachstehenden Bestimmungen sind anwendbar für die von den Allgemeinen Vorschriften 5 a) und 5 b) erfassten Behältnisse oder Verpackungen, die zur gleichen Zeit wie die Waren, mit denen sie gestellt werden oder die in ihnen verpackt sind, in den freien Verkehr überführt werden:
1.
Soweit die Behältnisse oder Verpackungen entsprechend der Allgemeinen Vorschrift 5 wie die Waren eingereiht werden, mit denen sie gestellt werden oder die in ihnen verpackt sind,

a)
werden sie durch den Zoll wie die Waren erfasst,

wenn die Waren wertzollbar sind oder

wenn die Behältnisse oder Verpackungen zum Zollgewicht der Waren gehören;

b)
sind sie zollfrei,

wenn die Waren zollfrei sind oder

wenn die Waren weder wertzollbar noch gewichtszollbar sind oder

wenn das Gewicht dieser Behältnisse oder Verpackungen nicht zum Zollgewicht der Waren gehört.

2.
Wenn die unter Ziffer 1 Buchstaben a) und b) fallenden Behältnisse oder Verpackungen mehrere Waren verschiedener Gattung enthalten oder mit diesen gestellt werden, wird zur Bestimmung des Zollgewichts oder des Zollwerts das Gewicht oder der Wert der Behältnisse oder Verpackungen anteilig auf das Gewicht oder den Wert der Waren aufgeteilt.

F.
Zolltarifliche Abgabenbegünstigung aufgrund der Beschaffenheit einer Ware

1.
Unter bestimmten Voraussetzungen wird eine zolltarifliche Abgabenbegünstigung aufgrund der Beschaffenheit von Waren gewährt für:

für die Ernährung ungenießbar gemachte Erzeugnisse,

Saatgut,

Müllergaze, nicht konfektioniert,

bestimmte Arten von frischen Tafeltrauben, Tabak und Nitraten.

Die Unterpositionen(5) für diese Waren sind mit einem Hinweiszeichen auf folgende Fußnote versehen: „Die Zulassung zu dieser Unterposition erfolgt nach den in den Einführenden Vorschriften II.F festgesetzten Voraussetzungen.” oder „Die zolltarifliche Abgabenbegünstigung wird gewährt, wenn die Förmlichkeiten und Voraussetzungen gemäß den Einführenden Vorschriften II.F erfüllt sind.”

2.
Waren, für die Ernährung ungenießbar gemacht, die aufgrund ihrer Beschaffenheit zu einer zolltariflichen Abgabenbegünstigung zugelassen sind, sind im Anhang 8 unter Bezugnahme auf die Position aufgeführt, ebenso die Beschreibung und Mengenangaben der zugelassenen Vergällungsmittel. Solche Waren gelten als für die Ernährung ungenießbar gemacht, wenn die Mischung aus zu vergällendem Erzeugnis und Vergällungsmittel homogen ist und die Bestandteile der Mischung in wirtschaftlich sinnvoller Weise nicht mehr getrennt werden können.
3.
Die nachstehend aufgeführten Waren sind in die entsprechenden Positionen für Saatgut einzureihen, vorausgesetzt, dass die Waren die einschlägigen Gemeinschaftsbestimmungen erfüllen:

süßer Mais (Zea mays var. saccharata), Spelz, Hybridmais, Reis oder Hybridsorghum zur Aussaat (Richtlinie 66/402/EWG des Rates(6)),

Pflanzkartoffeln (Richtlinie 2002/56/EG des Rates vom 13. Juni 2002(7)),

Ölsamen und ölhaltige Früchte zur Aussaat (Richtlinie 2002/57/EG des Rates vom 13. Juni 2002(8)).

Süßer Mais (Zea mays var. saccharata), Spelz, Hybridmais, Reis, Hybridsorghum oder Ölsamen und ölhaltige Früchte zur Aussaat, die nicht den landwirtschaftlichen Bestimmungen entsprechen, werden zu einer zolltariflichen Abgabenbegünstigung aufgrund ihrer Beschaffenheit zugelassen, wenn nachgewiesen wird, dass die Ware tatsächlich zur Aussaat bestimmt ist.

4.
Müllergaze, nicht konfektioniert, wird zu einer zolltariflichen Abgabenbegünstigung aufgrund ihrer Beschaffenheit zugelassen, wenn die Ware unauslöschlich so gekennzeichnet ist, dass sie erkennbar zur Verwendung als Müllergaze oder zu ähnlichen industriellen Zwecken bestimmt ist.
5.
Frische Tafeltrauben, Tabak und Nitrat werden zu einer zolltariflichen Abgabenbegünstigung aufgrund ihrer Beschaffenheit zugelassen, wenn ein gültiges Zeugnis oder eine Bescheinigung vorgelegt wird. Anhang 9 enthält die für die Zeugnisse und Bescheinigungen geltenden Vorschriften und Muster.

LISTE DER ZEICHEN UND ABKÜRZUNGEN

Kennzeichnet neue Codenummern
Kennzeichnet Codenummern des Vorjahres, jedoch mit anderem Inhalt
AD F/M
Zusatzzoll Mehl
AD S/Z
Zusatzzoll Zucker
b/f
Flasche
cm/s
Zentimeter pro Sekunde
EA
Agrarteilbetrag
Euro
INN
International non-proprietary name
INNM
International non-proprietary name modified
ISO
International Organisation for Standardisation
Kbit
1024 bits
kg/br
Kilogramm, brutto
kg/net
Kilogramm, netto
kg/net eda
Kilogramm Abtropfgewicht
kg/net mas
Kilogramm netto in der Trockenmasse
MAX
Höchstens
Mbit
1048576 bits
MIN
Mindestens
ml/g
Milliliter pro Gramm
mm/s
Millimeter pro Sekunde
ROZ
Research-Oktanzahl

Bemerkung

Die eckigen Klammern in Spalte 1 der Nomenklatur zeigen an, dass diese Position gestrichen ist (Beispiel: Position [1519]).

LISTE DER BESONDEREN MASSEINHEITEN

c/k
Anzahl Karat (1 metrisches Karat = 2 × 10–4 kg)
ce/el
Anzahl Zellen
ct/l
Ladetonnen(9)
g
Gramm
gi F/S
Gramm spaltbare Isotope
kg C5H14ClNO
Kilogramm Cholinchlorid
kg H2O2
Kilogramm Wasserstoffperoxid
kg K2O
Kilogramm Kaliummonoxid
kg KOH
Kilogramm Kaliumhydroxid
kg met.am.
Kilogramm Methylamine
kg N
Kilogramm Stickstoff
kg NaOH
Kilogramm Natriumhydroxid
kg/net eda
Kilogramm Abtropfgewicht
kg P2O5
Kilogramm Diphosphorpentaoxid
kg 90 % sdt
Kilogramm, berechnet auf 90 % trocken
kg U
Kilogramm Uran
1000 kWh
Tausend Kilowattstunden
l
Liter
1000 l
Tausend Liter
l alc. 100 %
Liter reiner Alkohol (100 %)
m
Meter
m2
Quadratmeter
m3
Kubikmeter
1000 m3
Tausend Kubikmeter
pa
Anzahl Paar
p/st
Anzahl Stück
100 p/st
Hundert Stück
1000 p/st
Tausend Stück
TJ
Terajoule (oberer Heizwert)
Keine besondere Maßeinheit

TEIL II

ABSCHNITT I

Anmerkungen

1.
Soweit nichts anderes bestimmt ist, gilt in diesem Abschnitt jede Bezugnahme auf eine bestimmte Tiergattung oder Tierart auch für Jungtiere dieser Gattung oder Art.
2.
Soweit nichts anderes bestimmt ist, gilt in der Nomenklatur jede Bezugnahme auf getrocknete Waren auch für entwässerte, eingedampfte oder gefriergetrocknete Waren.

KAPITEL 1

Anmerkung

1.
Zu Kapitel 1 gehören alle lebenden Tiere, ausgenommen:

a)
Fische, Krebstiere, Weichtiere und andere wirbellose Wassertiere der Positionen 0301, 0306, 0307 und 0308;
b)
Kulturen von Mikroorganismen und andere Waren der Position 3002;
c)
Tiere der Position 9508.

KN-CodeWarenbezeichnungVertragsmäßiger Zollsatz (%)Besondere Maßeinheit0101Pferde, Esel, Maultiere und Maulesel, lebendPferde01012100reinrassige Zuchttiere(11)freip/st010129andere01012910zum Schlachten(12)freip/st01012990andere11,5p/st01013000Esel7,7p/st01019000andere10,9p/st0102Rinder, lebendRinder010221reinrassige Zuchttiere(13)01022110Färsen (weibliche Rinder, die noch nicht gekalbt haben)freip/st01022130Kühefreip/st01022190anderefreip/st010229andere01022910mit einem Gewicht von 80 kg oder weniger10,2 + 93,1 €/100 kg/net(10)p/stmit einem Gewicht von mehr als 80 kg bis 160 kg01022921zum Schlachten10,2 + 93,1 €/100 kg/netp/st01022929andere10,2 + 93,1 €/100 kg/net(10)p/stmit einem Gewicht von mehr als 160 kg bis 300 kg01022941zum Schlachten10,2 + 93,1 €/100 kg/netp/st01022949andere10,2 + 93,1 €/100 kg/net(10)p/stmit einem Gewicht von mehr als 300 kgFärsen (weibliche Rinder, die noch nicht gekalbt haben)01022951zum Schlachten10,2 + 93,1 €/100 kg/netp/st01022959andere10,2 + 93,1 €/100 kg/net(10)p/stKühe01022961zum Schlachten10,2 + 93,1 €/100 kg/netp/st01022969andere10,2 + 93,1 €/100 kg/net(10)p/standere01022991zum Schlachten10,2 + 93,1 €/100 kg/netp/st01022999andere10,2 + 93,1 €/100 kg/net(10)p/stBüffel01023100reinrassige Zuchttiere(13)freip/st010239andere01023910Hausrinder10,2 + 93,1 €/100 kg/net(10)p/st01023990anderefreip/st010290andere01029020reinrassige Zuchttiere(13)freip/standere01029091Hausrinder10,2 + 93,1 €/100 kg/net(10)p/st01029099anderefreip/st0103Schweine, lebend01031000reinrassige Zuchttiere(14)freip/standere010391mit einem Gewicht von weniger als 50 kg01039110Hausschweine41,2 €/100 kg/netp/st01039190anderefreip/st010392mit einem Gewicht von 50 kg oder mehrHausschweine01039211Sauen mit einem Gewicht von 160 kg oder mehr, die mindestens einmal geferkelt haben35,1 €/100 kg/netp/st01039219andere41,2 €/100 kg/netp/st01039290anderefreip/st0104Schafe und Ziegen, lebend010410Schafe01041010reinrassige Zuchttiere(15)freip/standere01041030Lämmer (bis zu einem Jahr alt)80,5 €/100 kg/net(10)p/st01041080andere80,5 €/100 kg/net(10)p/st010420Ziegen01042010reinrassige Zuchttiere(15)3,2p/st01042090andere80,5 €/100 kg/net(10)p/st0105Hausgeflügel (Hühner, Enten, Gänse, Truthühner und Perlhühner), lebendmit einem Gewicht von 185 g oder weniger010511Hühnerweibliche Zucht- und Vermehrungsküken01051111Legerassen52 €/1000 p/stp/st01051119andere52 €/1000 p/stp/standere01051191Legerassen52 €/1000 p/stp/st01051199andere52 €/1000 p/stp/st01051200Truthühner152 €/1000 p/stp/st01051300Enten52 €/1000 p/stp/st01051400Gänse152 €/1000 p/stp/st01051500Perlhühner52 €/1000 p/stp/standere01059400Hühner20,9 €/100 kg/netp/st010599andere01059910Enten32,3 €/100 kg/netp/st01059920Gänse31,6 €/100 kg/netp/st01059930Truthühner23,8 €/100 kg/netp/st01059950Perlhühner34,5 €/100 kg/netp/st0106Andere Tiere, lebendSäugetiere01061100Primatenfreip/st01061200Wale, Delphine und Tümmler (Säugetiere der Ordnung Cetacea); Rundschwanzseekühe (Manatis) und Gabelschwanzseekühe (Dugongs) (Säugetiere der Ordnung Sirenia); Robben, Seelöwen und Walrösser (Säugetiere der Unterordnung Pinnipedia)freip/st01061300Kamele (Camelidae)freip/st010614Kaninchen und Hasen01061410Hauskaninchen3,8p/st01061490anderefrei01061900anderefrei01062000Reptilien (einschließlich Schlangen und Schildkröten)freip/stVögel01063100Raubvögelfreip/st01063200Papageienvögel (einschließlich Papageien, Sittiche, Aras und Kakadus)freip/st01063300Strauße; Emus (Dromaius novaehollandiae)freip/st010639andere01063910Tauben6,4p/st01063980anderefreiInsekten01064100Bienenfrei01064900anderefrei01069000anderefrei

KAPITEL 2

Anmerkung

1.
Zu Kapitel 2 gehören nicht:

a)
Waren der in den Positionen 0201 bis 0208 und 0210 erfassten Art, ungenießbar;
b)
Därme, Blasen und Magen von Tieren (Position 0504) und tierisches Blut (Position 0511 oder 3002);
c)
tierische Fette, andere als Waren der Position 0209 (Kapitel 15).

Zusätzliche Anmerkungen

1.
A.
In den Positionen 0201 und 0202 gelten als:

a)
„ganze Tierkörper von Rindern” im Sinne der Unterpositionen 020110 und 020210 die ganzen Tierkörper von Schlachtrindern nach dem Ausbluten, Ausweiden und Enthäuten, mit oder ohne Kopf, mit oder ohne Füßen und mit oder ohne den anderen vom Körper nicht getrennten Schlachtnebenerzeugnissen. Werden die Tierkörper ohne Kopf gestellt, muss Letzterer vom Tierkörper zwischen dem Hinterhauptbein und dem ersten Halswirbel abgetrennt sein. Werden die Tierkörper ohne Füße gestellt, so müssen die Vorderfüße zwischen Carpus und Metacarpus, die Hinterfüße zwischen Tarsus und Metatarsus abgetrennt sein; als „ganzer Tierkörper” gilt auch der vordere Teil des Tierkörpers mit allen Knochen, Hals und Schultern, mit mehr als zehn Rippenpaaren;
b)
„halbe Tierkörper von Rindern” im Sinne der Unterpositionen 020110 und 020210 die beim symmetrischen Trennen durch die Mitte aller Hals-, Brust-, Lenden- und Beckenwirbel anfallenden Erzeugnisse; als „halber Tierkörper” gilt auch der vordere Teil des halben Tierkörpers mit allen Knochen, Hals und Schulter, mit mehr als zehn Rippen;
c)
„quartiers compensés” im Sinne der Unterpositionen 02012020 und 02022010 Warensendungen, die bestehen aus:

den Vordervierteln mit allen Knochen, Hals und Schulter, mit zehn Rippen, und den Hintervierteln mit allen Knochen, Keule, Roastbeef und Filet, mit drei Rippen,

oder den Vordervierteln mit allen Knochen, Hals und Schulter, mit fünf Rippen, mit Bauchlappen und Brust, und den Hintervierteln mit allen Knochen, Keule, Roastbeef und Filet, mit acht Rippen, abgeschnitten.

Die die „quartiers compensés” bildenden Vorderviertel und Hinterviertel müssen gleichzeitig und in gleicher Anzahl gestellt werden; hierbei müssen die Vorderviertel das gleiche Gesamtgewicht aufweisen wie die Hinterviertel. Die zugelassene Toleranz zwischen den Gewichten der beiden Teile der Sendung beträgt höchstens 5 % des Gesamtgewichts des schwereren Teils (Vorderviertel oder Hinterviertel);

d)
„Vorderviertel, zusammen” im Sinne der Unterpositionen 02012030 und 02022030 der vordere Teil des Tierkörpers mit allen Knochen, Hals und Schultern, mit mindestens vier und höchstens zehn Rippenpaaren (wobei die ersten vier Rippenpaare ganz sein müssen, die übrigen Rippenpaare teilweise abgeschnitten sein können), auch mit Fleisch- und Knochendünnung;
e)
„Vorderviertel, getrennt” im Sinne der Unterpositionen 02012030 und 02022030 der vordere Teil des halben Tierkörpers mit allen Knochen, mit Hals und Schulter, mit mindestens vier und höchstens zehn Rippen (wobei die ersten vier Rippen ganz sein müssen, die übrigen Rippen teilweise abgeschnitten sein können), auch mit Fleisch- und Knochendünnung;
f)
„Hinterviertel, zusammen” im Sinne der Unterpositionen 02012050 und 02022050 der hintere Teil des Tierkörpers mit allen Knochen, Keulen, Roastbeef und Filet, mit mindestens drei ganzen oder teilweise abgeschnittenen Rippenpaaren, auch ohne Hesse, Fleisch- und Knochendünnung;
g)
„Hinterviertel, getrennt” im Sinne der Unterpositionen 02012050 und 02022050 der hintere Teil des halben Tierkörpers mit allen Knochen, Keule, Roastbeef und Filet, mit mindestens drei ganzen oder teilweise abgeschnittenen Rippen, auch ohne Hesse, Fleisch- und Knochendünnung;
h)
1.
„crops” und „chucks and blades” bezeichnete Teile im Sinne der Unterposition 02023050 das Rückenstück des Vorderviertels einschließlich des oberen Teils der Schulter, das von einem Vorderviertel mit mindestens vier und höchstens zehn Rippen bei einem geraden Schnitt durch den Berührungspunkt der ersten Rippe mit der Brustbeinspitze und dem Ansatzpunkt des Zwerchfellpfeilers bei der zehnten Rippe anfällt;
2.
„briskets” bezeichnete Teilstücke im Sinne der Unterposition 02023050 der untere Teil des Vorderviertels mit Brustspitze, Brustmitte und Querrippe.

B.
Die in der Zusätzlichen Anmerkung 1 A Buchstaben a) bis g) genannten Erzeugnisse können mit oder ohne Wirbelsäule gestellt werden.
C.
Zur Festlegung der in der Zusätzlichen Anmerkung 1 A genannten ganzen oder teilweise abgeschnittenen Rippen werden nur die ganzen oder teilweise abgeschnittenen Rippen an der Wirbelsäule berücksichtigt. Wenn die Wirbelsäule entfernt wurde, werden nur die ganzen oder teilweise abgeschnittenen Rippen berücksichtigt, die sonst mit der Wirbelsäule verbunden wären.
2.
A.
Es gelten als:

a)
„ganze oder halbe Tierkörper” im Sinne der Unterpositionen 02031110 und 02032110 die Tierkörper von Hausschweinen, entblutet und ausgeweidet, von denen die Borsten und Klauen entfernt sind. Halbe Tierkörper sind die beim Trennen der ganzen Tierkörper durch die Hals-, Brust-, Lenden- und Beckenwirbel und durch das oder entlang dem Brustbein und durch die Symphysis pubica anfallenden Erzeugnisse. Diese ganzen oder halben Tierkörper können mit oder ohne Kopf, mit oder ohne Fettbacke, Pfoten (Spitzbeine), Flomen, Nieren, Schwanz oder Zwerchfell gestellt werden. Halbe Tierkörper können mit oder ohne Rückenmark, Gehirn oder Zunge gestellt werden. Bei ganzen und halben Tierkörpern von Sauen kann auch das Gesäuge (Milchdrüsen) entfernt sein;
b)
„Schinken” im Sinne der Unterpositionen 02031211, 02032211, 02101111 und 02101131 der hintere (kaudale) Teil des halben Tierkörpers mit Knochen, mit oder ohne Pfote, Eisbein, Schwarte oder Speck.

Der Schinken wird vom Rest des halben Tierkörpers derart getrennt, dass er höchstens den letzten Lendenwirbel umfasst;

c)
„Vorderteile” im Sinne der Unterpositionen 02031911, 02032911, 02101930 und 02101960 der vordere (kraniale) Teil des halben Tierkörpers ohne Kopf, mit oder ohne Fettbacke, mit Knochen, mit oder ohne Pfote, Eisbein, Schwarte oder Speck.

Das Vorderteil wird vom Rest des halben Tierkörpers derart getrennt, dass es höchstens den fünften Brustwirbel umfasst.

Der obere (dorsale) Teil des Vorderteils (Nacken oder Kamm), auch mit Schulterblatt und der diesem anhaftenden Muskulatur, gilt als Teil des Kotelettstrangs, wenn er vom unteren (ventralen) Teil des Vorderteils höchstens kurz unterhalb der Wirbelsäule getrennt wurde;

d)
„Schultern” im Sinne der Unterpositionen 02031219, 02032219, 02101119 und 02101139 der untere Teil des Vorderteils, auch mit Schulterblatt und der diesem anhaftenden Muskulatur, mit Knochen, mit oder ohne Pfote, Eisbein, Schwarte oder Speck.

Das Schulterblatt mit der ihm anhaftenden Muskulatur, allein gestellt, gilt als Teil der Schulter;

e)
„Kotelettstränge” im Sinne der Unterpositionen 02031913, 02032913, 02101940 und 02101970 der obere Teil des halben Tierkörpers vom ersten Halswirbel bis zu den Schwanzwirbeln, mit Knochen, mit oder ohne Filet, Schulterblatt, Schwarte oder Speck.

Der Kotelettstrang wird vom unteren Teil des halben Tierkörpers kurz unterhalb der Wirbelsäule getrennt;

f)
„Bäuche” im Sinne der Unterpositionen 02031915, 02032915, 02101211 und 02101219 der auch als Bauchspeck oder durchwachsener Speck bezeichnete untere Teil des halben Tierkörpers zwischen Schinken und Schulter, mit oder ohne Knochen, jedoch mit Schwarte und Speck;
g)
„bacon” -Hälften im Sinne der Unterposition 02101910 die Schweinehälfte ohne Kopf, Backe, Fettbacke, Pfoten, Schwanz, Flomen, Niere, Filet, Schulterblatt, Brustbein, Wirbelsäule, Hüftknochen und Zwerchfell;
h)
„spencers” im Sinne der Unterposition 02101910 die „bacon” -Hälfte ohne Schinken, mit oder ohne Knochen;
ij)
„3/4-sides” im Sinne der Unterposition 02101920 die „bacon” -Hälfte ohne Vorderteil, mit oder ohne Knochen;
k)
„middles” im Sinne der Unterposition 02101920 die „bacon” -Hälfte ohne Schinken und ohne Vorderteil, mit oder ohne Knochen.

Zu dieser Unterposition gehören auch Teile von „middles” , die Gewebe des Kotelettstrangs und des Bauches entsprechend dem natürlichen Verhältnis in den vollständigen „middles” enthalten.

B.
Teile von den in der Zusätzlichen Anmerkung 2 A Buchstabe f) beschriebenen Teilstücken gehören nur dann zu denselben Unterpositionen, wenn sie auch die Schwarte und den Speck enthalten.

Werden die zu den Unterpositionen 02101111, 02101119, 02101131, 02101139, 02101930 und 02101960 gehörenden Teilstücke von „bacon” -Hälften gewonnen, von denen die in der Zusätzlichen Anmerkung 2 A Buchstabe g) aufgeführten Knochen bereits entfernt wurden, so folgt die Schnittführung den in der Zusätzlichen Anmerkung 2 A Buchstaben b), c) und d) beschriebenen Linien entsprechend; diese Teilstücke oder Teile davon müssen in jedem Fall Knochen enthalten.

C.
Zu den Unterpositionen 02064900 und 02109949 gehören auch Köpfe, d. h. ganze oder halbe Köpfe von Hausschweinen, mit oder ohne Gehirn, Wangen oder Zunge, sowie Teile davon.

Der Kopf wird vom Rest des halben Tierkörpers wie folgt getrennt:

durch einen geraden Schnitt parallel zum Hinterhaupt oder

durch einen Schnitt, der bis zur Augenhöhe parallel zum Hinterhaupt und dann schräg nach vorn verläuft, wobei die Fettbacke am halben Tierkörper verbleibt.

Als Teile des Kopfes gelten auch Wangen, Rüssel und Ohren sowie das am Kopf verbleibende Fleisch insbesondere des Hinterhauptes. Die knochenlosen Teile des Vorderteils, die allein gestellt werden (Brustspitze, Fettbacke oder Fettbacke und Brustspitze zusammen), gehören jedoch je nach Beschaffenheit zu der Unterposition 02031955, 02032955, 02101950 oder 02101981.

D.
Als „Schweinespeck” im Sinne der Unterpositionen 02091011 und 02091019 gilt das unter der Schwarte befindliche und mit dieser verbundene Fettgewebe von allen Körperteilen des Schweines. In jedem Fall muss das Gewicht des Fettgewebes größer sein als das der Schwarte.

Zu diesen Unterpositionen gehört auch Schweinespeck, von dem die Schwarte entfernt wurde.

E.
Als „getrocknet oder geräuchert” im Sinne der Unterpositionen 02101131, 02101139, 02101219 und 02101960 bis 02101989 gelten Erzeugnisse, bei denen das Verhältnis Wasser/Protein (Stickstoffgehalt × 6,25) im Fleisch 2,8 oder weniger beträgt. Der Stickstoffgehalt ist nach dem ISO-Verfahren 937-1978 zu bestimmen.
3.
A.
Es gelten als:

a)
„ganze Tierkörper” im Sinne der Unterpositionen 020410, 020421, 020430, 020441, 02045011 und 02045051 die ganzen Tierkörper von Schafen oder Ziegen nach dem Ausbluten, Ausweiden und Enthäuten, mit oder ohne Kopf, mit oder ohne Füßen und mit oder ohne den anderen vom Körper nicht getrennten Schlachtnebenerzeugnissen. Werden die Tierkörper ohne Kopf gestellt, muss Letzterer vom Tierkörper zwischen dem Hinterhauptbein und dem ersten Halswirbel abgetrennt sein. Werden die Tierkörper ohne Füße gestellt, so müssen die Vorderfüße zwischen Carpus und Metacarpus, die Hinterfüße zwischen Tarsus und Metatarsus abgetrennt sein;
b)
„halbe Tierkörper” im Sinne der Unterpositionen 020410, 020421, 020430, 020441, 02045011 und 02045051 die beim symmetrischen Trennen durch die Mitte aller Hals-, Brust-, Lenden- und Beckenwirbel und durch die Mitte des Brustbeins und der Symphysis pubica anfallenden Erzeugnisse;
c)
„Vorderteile” im Sinne der Unterpositionen 02042210, 02044210, 02045013 und 02045053 der vordere Teil des ganzen Tierkörpers, mit oder ohne Brust, mit allen Knochen sowie Schultern, Hals und Rippenspitzen, senkrecht zur Wirbelsäule durchgeschnitten, mit mindestens fünf und höchstens sieben ganzen oder teilweise abgeschnittenen Rippenpaaren;
d)
„halbe Vorderteile” im Sinne der Unterpositionen 02042210, 02044210, 02045013 und 02045053 der vordere Teil des halben Tierkörpers, mit oder ohne Brust, mit allen Knochen sowie Schulter, Hals und Rippenspitzen, senkrecht zur Wirbelsäule durchgeschnitten, mit mindestens fünf und höchstens sieben ganzen oder teilweise abgeschnittenen Rippen;
e)
„Rippenstücke” und/oder „Keulenenden” im Sinne der Unterpositionen 02042230, 02044230, 02045015 und 02045055 der nach dem Abtrennen des Schwanzstücks und des Vorderteils verbleibende Teil des ganzen Tierkörpers, mit oder ohne Nieren; das von dem Rippenstück getrennte Keulenende muss mindestens fünf Lendenwirbel aufweisen; das vom Keulenende getrennte Rippenstück muss mindestens fünf ganze oder teilweise abgeschnittene Rippenpaare aufweisen;
f)
halbe „Rippenstücke” und/oder „Keulenenden” im Sinne der Unterpositionen 02042230, 02044230, 02045015 und 02045055 der nach dem Abtrennen des halben Schwanzstücks und des halben Vorderteils verbleibende Teil des halben Tierkörpers, mit oder ohne Nieren; das von dem halben Rippenstück getrennte halbe Keulenende muss mindestens fünf Lendenwirbel aufweisen; das vom halben Keulenende getrennte halbe Rippenstück muss mindestens fünf ganze oder teilweise abgeschnittene Rippen aufweisen;
g)
„Schwanzstücke” im Sinne der Unterpositionen 02042250, 02044250, 02045019 und 02045059 der hintere Teil des ganzen Tierkörpers mit sämtlichen Knochen einschließlich Keulen, in Höhe des sechsten Lendenwirbels leicht unterhalb des Hüftknochens oder in Höhe des vierten Beckenwirbels durch den Hüftknochen vor der Symphysis pubica senkrecht zur Wirbelsäule durchgeschnitten;
h)
„halbe Schwanzstücke” im Sinne der Unterpositionen 02042250, 02044250, 02045019 und 02045059 der hintere Teil des halben Tierkörpers mit sämtlichen Knochen einschließlich Keule, in Höhe des sechsten Lendenwirbels leicht unterhalb des Hüftknochens oder in Höhe des vierten Beckenwirbels durch den Hüftknochen vor der Symphysis pubica senkrecht zur Wirbelsäule durchgeschnitten.

B.
Zur Festlegung der in der Zusätzlichen Anmerkung 3 A genannten ganzen oder teilweise abgeschnittenen Rippen werden nur die ganzen oder teilweise abgeschnittenen Rippen an der Wirbelsäule berücksichtigt.
4.
Es gelten als:

a)
„Teile von Geflügel, mit Knochen” im Sinne der Unterpositionen 02071320 bis 02071360, 02071420 bis 02071460, 02072620 bis 02072670, 02072720 bis 02072770, 02074421 bis 02074461, 02074521 bis 02074561, 02075421 bis 02075461, 02075521 bis 02075561 und 02076021 bis 02076061: die dort genannten Teile mit allen Knochen.

Die unter Buchstabe a) bezeichneten Teile von Geflügel, bei denen ein Teil der Knochen entfernt wurde, gehören zu der Unterposition 02071370, 02071470, 02072680, 02072780, 02074471, 02074481, 02074571, 02074581, 02075471, 02075481, 02075571, 02075581 und 02076081;

b)
„Hälften” im Sinne der Unterpositionen 02071320, 02071420, 02072620, 02072720, 02074421, 02074521, 02075421, 02075521 und 02076021: der halbe Schlachtkörper, der durch geraden Längsschnitt entlang des Brustbeins und des Rückgrats anfällt;
c)
„Viertel” im Sinne der Unterpositionen 02071320, 02071420, 02072620, 02072720, 02074421, 02074521, 02075421, 02075521 und 02076021: die durch Querschnitt in zwei Teile, Vorderviertel und Hinterviertel, zerlegte Hälfte;
d)
„ganze Flügel, auch ohne Flügelspitzen” im Sinne der Unterpositionen 02071330, 02071430, 02072630, 02072730, 02074431, 02074531, 02075431, 02075531 und 02076031: Teile von Geflügel, bestehend aus Humerus (Oberarm), Radius (Speiche) und Ulna (Elle), einschließlich anhaftendem Muskelfleisch. Die Flügelspitze einschließlich Karpal-(Mittelhand-)knochen kann entfernt worden sein. Die Schnitte werden an den Gelenken angesetzt;
e)
„Brüste” im Sinne der Unterpositionen 02071350, 02071450, 02072650, 02072750, 02074451, 02074551, 02075451, 02075551 und 02076051: Teile von Geflügel, bestehend aus Brustbein und beidseitigen Rippen, einschließlich anhaftendem Muskelfleisch;
f)
„Schenkel” im Sinne der Unterpositionen 02071360, 02071460, 02074461, 02074561, 02075461, 02075561 und 02076061: Teile von Geflügel, bestehend aus Femur (Oberschenkelknochen), Tibia (Schienbein) und Fibula (Wadenbein), einschließlich anhaftendem Muskelfleisch. Die beiden Schnitte werden an den Gelenken angesetzt;
g)
„Unterschenkel von Truthühnern” im Sinne der Unterpositionen 02072660 und 02072760: Teile von Truthühnern, bestehend aus Tibia (Schienbein) und Fibula (Wadenbein), einschließlich anhaftendem Muskelfleisch. Die beiden Schnitte werden an den Gelenken angesetzt;
h)
„Schenkel von Truthühnern, andere als Unterschenkel” im Sinne der Unterpositionen 02072670 und 02072770: Teile von Truthühnern, bestehend aus Femur (Oberschenkelknochen), einschließlich anhaftendem Muskelfleisch, oder aus Femur (Oberschenkelknochen), Tibia (Schienbein) und Fibula (Wadenbein), einschließlich anhaftendem Muskelfleisch. Die beiden Schnitte werden an den Gelenken angesetzt;
ij)
„Entenrümpfe oder Gänserümpfe” im Sinne der Unterpositionen 02074471, 02074571, 02075471 und 02075571: Enten oder Gänse, gerupft und vollständig ausgenommen, ohne Kopf und Paddeln, ohne Knochen des Rumpfes (Brustbein, Rippen, Wirbelsäule und Kreuzbein), jedoch mit Femur (Oberschenkelknochen), Tibia (Unterschenkelknochen) und Humerus (Flügelknochen).

5.
Auf Mischungen, die zu diesem Kapitel gehören, sind folgende Zollsätze anzuwenden:

a)
auf Mischungen, in denen einer der Bestandteile mindestens 90 GHT ausmacht, ist der für diesen Bestandteil geltende Zollsatz anzuwenden;
b)
auf andere Mischungen ist der Zollsatz des Bestandteils anzuwenden, der zu dem höchsten Zollbetrag führt.

6.
a)
Nichtgegartes, gewürztes Fleisch gehört zu Kapitel 16. Als „gewürzt” gilt nichtgegartes Fleisch, bei dem die Würzstoffe in das Innere eingedrungen oder auf allen Flächen des Erzeugnisses verteilt und mit bloßem Auge oder deutlich durch Geschmack wahrnehmbar sind.
b)
Erzeugnisse der Position 0210 verbleiben auch dann in dieser Position, wenn ihnen bei ihrer Herstellung Würzstoffe zugesetzt worden sind, sofern dadurch ihr Charakter als Erzeugnis der Position 0210 nicht verändert wird.
7.
Fleisch und genießbare Schlachtnebenerzeugnisse gelten nur dann als „gesalzen oder in Salzlake” im Sinne der Unterpositionen 021011 bis 021093, wenn sie tiefgehend und in allen Teilen gleichmäßig so gesalzen sind, dass sie einen Gesamtkochsalzgehalt von 1,2 GHT oder mehr aufweisen, vorausgesetzt, die langfristige Haltbarkeit wird durch das Salzen gewährleistet. Fleisch und genießbare Schlachtnebenerzeugnisse gelten nur dann als „gesalzen oder in Salzlake” im Sinne der Unterposition 021099, wenn sie tiefgehend und in allen Teilen gleichmäßig so gesalzen sind, dass sie einen Gesamtkochsalzgehalt von 1,2 GHT oder mehr aufweisen.
KN-CodeWarenbezeichnungVertragsmäßiger Zollsatz (%)Besondere Maßeinheit0201Fleisch von Rindern, frisch oder gekühlt02011000ganze oder halbe Tierkörper12,8 + 176,8 €/100 kg/net(10)020120andere Teile, mit Knochen02012020 „quartiers compensés” 12,8 + 176,8 €/100 kg/net(10)02012030Vorderviertel, zusammen oder getrennt12,8 + 141,4 €/100 kg/net(10)02012050Hinterviertel, zusammen oder getrennt12,8 + 212,2 €/100 kg/net(10)02012090anderes12,8 + 265,2 €/100 kg/net(10)02013000ohne Knochen12,8 + 303,4 €/100 kg/net(10)0202Fleisch von Rindern, gefroren02021000ganze oder halbe Tierkörper12,8 + 176,8 €/100 kg/net(10)020220andere Teile, mit Knochen02022010 „quartiers compensés” 12,8 + 176,8 €/100 kg/net(10)02022030Vorderviertel, zusammen oder getrennt12,8 + 141,4 €/100 kg/net(10)02022050Hinterviertel, zusammen oder getrennt12,8 + 221,1 €/100 kg/net(10)02022090anderes12,8 + 265,3 €/100 kg/net(10)020230ohne Knochen02023010Vorderviertel, ganz oder in höchstens fünf Teile zerlegt, jedes Vorderviertel in einem einzigen Gefrierblock aufgemacht; „quartiers compensés” in zwei Gefrierblöcken aufgemacht, der eine das Vorderviertel enthaltend, ganz oder in höchstens fünf Teile zerlegt, der andere das Hinterviertel enthaltend, in einem Stück, ohne Filet12,8 + 221,1 €/100 kg/net(10)02023050als „crops” , „chucks and blades” und „briskets” bezeichnete Teile(17)12,8 + 221,1 €/100 kg/net(10)02023090anderes12,8 + 304,1 €/100 kg/net(10)0203Fleisch von Schweinen, frisch, gekühlt oder gefrorenfrisch oder gekühlt020311ganze oder halbe Tierkörper02031110von Hausschweinen53,6 €/100 kg/net(10)02031190anderefrei020312Schinken oder Schultern und Teile davon, mit Knochenvon Hausschweinen02031211Schinken und Teile davon77,8 €/100 kg/net(10)02031219Schultern und Teile davon60,1 €/100 kg/net(10)02031290anderefrei020319anderesvon Hausschweinen02031911Vorderteile und Teile davon60,1 €/100 kg/net(10)02031913Kotelettstränge und Teile davon86,9 €/100 kg/net(10)02031915Bäuche (Bauchspeck) und Teile davon46,7 €/100 kg/net(10)anderes02031955ohne Knochen86,9 €/100 kg/net(10)02031959anderes86,9 €/100 kg/net(10)02031990anderesfreigefroren020321ganze oder halbe Tierkörper02032110von Hausschweinen53,6 €/100 kg/net(10)02032190anderefrei020322Schinken oder Schultern und Teile davon, mit Knochenvon Hausschweinen02032211Schinken und Teile davon77,8 €/100 kg/net(10)02032219Schultern und Teile davon60,1 €/100 kg/net(10)02032290anderefrei020329anderesvon Hausschweinen02032911Vorderteile und Teile davon60,1 €/100 kg/net(10)02032913Kotelettstränge und Teile davon86,9 €/100 kg/net(10)02032915Bäuche (Bauchspeck) und Teile davon46,7 €/100 kg/net(10)anderes02032955ohne Knochen86,9 €/100 kg/net(10)02032959anderes86,9 €/100 kg/net(10)02032990anderesfrei0204Fleisch von Schafen oder Ziegen, frisch, gekühlt oder gefroren02041000ganze oder halbe Tierkörper von Lämmern, frisch oder gekühlt12,8 + 171,3 €/100 kg/net(10)anderes Fleisch von Schafen, frisch oder gekühlt02042100ganze oder halbe Tierkörper12,8 + 171,3 €/100 kg/net(10)020422andere Teile mit Knochen02042210Vorderteile oder halbe Vorderteile12,8 + 119,9 €/100 kg/net(10)02042230Rippenstücke und/oder Keulenenden oder halbe Rippenstücke und/oder halbe Keulenenden12,8 + 188,5 €/100 kg/net(10)02042250Schwanzstücke oder halbe Schwanzstücke12,8 + 222,7 €/100 kg/net(10)02042290andere12,8 + 222,7 €/100 kg/net(10)02042300ohne Knochen12,8 + 311,8 €/100 kg/net(10)02043000ganze oder halbe Tierkörper von Lämmern, gefroren12,8 + 128,8 €/100 kg/net(10)anderes Fleisch von Schafen, gefroren02044100ganze oder halbe Tierkörper12,8 + 128,8 €/100 kg/net(10)020442andere Teile mit Knochen02044210Vorderteile oder halbe Vorderteile12,8 + 90,2 €/100 kg/net(10)02044230Rippenstücke und/oder Keulenenden oder halbe Rippenstücke und/oder halbe Keulenenden12,8 + 141,7 €/100 kg/net(10)02044250Schwanzstücke oder halbe Schwanzstücke12,8 + 167,5 €/100 kg/net(10)02044290andere12,8 + 167,5 €/100 kg/net(10)020443ohne Knochen02044310von Lämmern12,8 + 234,5 €/100 kg/net(10)02044390anderes12,8 + 234,5 €/100 kg/net(10)020450Fleisch von Ziegenfrisch oder gekühlt02045011ganze oder halbe Tierkörper12,8 + 171,3 €/100 kg/net(10)02045013Vorderteile oder halbe Vorderteile12,8 + 119,9 €/100 kg/net(10)02045015Rippenstücke und/oder Keulenenden oder halbe Rippenstücke und/oder halbe Keulenenden12,8 + 188,5 €/100 kg/net(10)02045019Schwanzstücke oder halbe Schwanzstücke12,8 + 222,7 €/100 kg/net(10)anderes02045031Teile mit Knochen12,8 + 222,7 €/100 kg/net(10)02045039Teile ohne Knochen12,8 + 311,8 €/100 kg/net(10)gefroren02045051ganze oder halbe Tierkörper12,8 + 128,8 €/100 kg/net(10)02045053Vorderteile oder halbe Vorderteile12,8 + 90,2 €/100 kg/net(10)02045055Rippenstücke und/oder Keulenenden oder halbe Rippenstücke und/oder halbe Keulenenden12,8 + 141,7 €/100 kg/net(10)02045059Schwanzstücke oder halbe Schwanzstücke12,8 + 167,5 €/100 kg/net(10)anderes02045071Teile mit Knochen12,8 + 167,5 €/100 kg/net(10)02045079Teile ohne Knochen12,8 + 234,5 €/100 kg/net(10)020500Fleisch von Pferden, Eseln, Maultieren oder Mauleseln, frisch, gekühlt oder gefroren02050020frisch oder gekühlt5,102050080gefroren5,10206Genießbare Schlachtnebenerzeugnisse von Rindern, Schweinen, Schafen, Ziegen, Pferden, Eseln, Maultieren oder Mauleseln, frisch, gekühlt oder gefroren020610von Rindern, frisch oder gekühlt02061010zum Herstellen von pharmazeutischen Erzeugnissen(12)freiandere02061095Zwerchfellpfeiler (Nierenzapfen) und Saumfleisch12,8 + 303,4 €/100 kg/net(10)02061098anderefreivon Rindern, gefroren02062100Zungenfrei02062200Lebernfrei020629andere02062910zum Herstellen von pharmazeutischen Erzeugnissen(12)freiandere02062991Zwerchfellpfeiler (Nierenzapfen) und Saumfleisch12,8 + 304,1 €/100 kg/net(10)02062999anderefrei02063000von Schweinen, frisch oder gekühltfreivon Schweinen, gefroren02064100Lebernfrei02064900anderefrei020680andere, frisch oder gekühlt02068010zum Herstellen von pharmazeutischen Erzeugnissen(12)freiandere02068091von Pferden, Eseln, Maultieren oder Mauleseln6,402068099von Schafen oder Ziegenfrei020690andere, gefroren02069010zum Herstellen von pharmazeutischen Erzeugnissen(12)freiandere02069091von Pferden, Eseln, Maultieren oder Mauleseln6,402069099von Schafen oder Ziegenfrei0207Fleisch und genießbare Schlachtnebenerzeugnisse von Hausgeflügel der Position 0105, frisch, gekühlt oder gefrorenvon Hühnern020711unzerteilt, frisch oder gekühlt02071110gerupft, entdarmt, mit Kopf und Ständern, genannt „Hühner 83 v. H.” 26,2 €/100 kg/net(10)02071130gerupft, ausgenommen, ohne Kopf und Ständer, mit Hals, Herz, Leber und Muskelmagen, genannt „Hühner 70 v. H.” 29,9 €/100 kg/net(10)02071190gerupft, ausgenommen, ohne Kopf und Ständer, ohne Hals, Herz, Leber und Muskelmagen, genannt „Hühner 65 v. H.” ; andere Angebotsformen32,5 €/100 kg/net(10)020712unzerteilt, gefroren02071210gerupft, ausgenommen, ohne Kopf und Ständer, mit Hals, Herz, Leber und Muskelmagen, genannt „Hühner 70 v. H.” 29,9 €/100 kg/net(10)02071290gerupft, ausgenommen, ohne Kopf und Ständer, ohne Hals, Herz, Leber und Muskelmagen, genannt „Hühner 65 v. H.” ; andere Angebotsformen32,5 €/100 kg/net(10)020713Teile und Schlachtnebenerzeugnisse, frisch oder gekühltTeile02071310ohne Knochen102,4 €/100 kg/net(10)mit Knochen02071320Hälften oder Viertel35,8 €/100 kg/net(10)02071330ganze Flügel, auch ohne Flügelspitzen26,9 €/100 kg/net(10)02071340Rücken, Hälse, Rücken mit Hälsen, Sterze oder Flügelspitzen18,7 €/100 kg/net(10)02071350Brüste und Teile davon60,2 €/100 kg/net(10)02071360Schenkel und Teile davon46,3 €/100 kg/net(10)02071370andere100,8 €/100 kg/net(10)Schlachtnebenerzeugnisse02071391Lebern6,402071399andere18,7 €/100 kg/net020714Teile und Schlachtnebenerzeugnisse, gefrorenTeile02071410ohne Knochen102,4 €/100 kg/net(10)mit Knochen02071420Hälften oder Viertel35,8 €/100 kg/net(10)02071430ganze Flügel, auch ohne Flügelspitzen26,9 €/100 kg/net(10)02071440Rücken, Hälse, Rücken mit Hälsen, Sterze oder Flügelspitzen18,7 €/100 kg/net(10)02071450Brüste und Teile davon60,2 €/100 kg/net(10)02071460Schenkel und Teile davon46,3 €/100 kg/net(10)02071470andere100,8 €/100 kg/net(10)Schlachtnebenerzeugnisse02071491Lebern6,402071499andere18,7 €/100 kg/netvon Truthühnern020724unzerteilt, frisch oder gekühlt02072410gerupft, ausgenommen, ohne Kopf und Ständer, mit Hals, Herz, Leber und Muskelmagen, genannt „Truthühner 80 v. H.” 34 €/100 kg/net(10)02072490gerupft, ausgenommen, ohne Kopf und Ständer, ohne Hals, Herz, Leber und Muskelmagen, genannt „Truthühner 73 v. H.” ; andere Angebotsformen37,3 €/100 kg/net(10)020725unzerteilt, gefroren02072510gerupft, ausgenommen, ohne Kopf und Ständer, mit Hals, Herz, Leber und Muskelmagen, genannt „Truthühner 80 v. H.” 34 €/100 kg/net(10)02072590gerupft, ausgenommen, ohne Kopf und Ständer, ohne Hals, Herz, Leber und Muskelmagen, genannt „Truthühner 73 v. H.” ; andere Angebotsformen37,3 €/100 kg/net(10)020726Teile und Schlachtnebenerzeugnisse, frisch oder gekühltTeile02072610ohne Knochen85,1 €/100 kg/net(10)mit Knochen02072620Hälften oder Viertel41 €/100 kg/net(10)02072630ganze Flügel, auch ohne Flügelspitzen26,9 €/100 kg/net(10)02072640Rücken, Hälse, Rücken mit Hälsen, Sterze oder Flügelspitzen18,7 €/100 kg/net(10)02072650Brüste und Teile davon67,9 €/100 kg/net(10)Schenkel und Teile davon02072660Unterschenkel und Teile davon25,5 €/100 kg/net(10)02072670andere46 €/100 kg/net(10)02072680andere83 €/100 kg/net(10)Schlachtnebenerzeugnisse02072691Lebern6,402072699andere18,7 €/100 kg/net020727Teile und Schlachtnebenerzeugnisse, gefrorenTeile02072710ohne Knochen85,1 €/100 kg/net(10)mit Knochen02072720Hälften oder Viertel41 €/100 kg/net(10)02072730ganze Flügel, auch ohne Flügelspitzen26,9 €/100 kg/net(10)02072740Rücken, Hälse, Rücken mit Hälsen, Sterze oder Flügelspitzen18,7 €/100 kg/net(10)02072750Brüste und Teile davon67,9 €/100 kg/net(10)Schenkel und Teile davon02072760Unterschenkel und Teile davon25,5 €/100 kg/net(10)02072770andere46 €/100 kg/net(10)02072780andere83 €/100 kg/net(10)Schlachtnebenerzeugnisse02072791Lebern6,402072799andere18,7 €/100 kg/netvon Enten020741unzerteilt, frisch oder gekühlt02074120gerupft, ausgeblutet, geschlossen oder entdarmt, mit Kopf und Paddeln, genannt „Enten 85 v. H.” 38 €/100 kg/net02074130gerupft, ausgenommen, ohne Kopf und Paddeln, mit Hals, Herz, Leber und Muskelmagen, genannt „Enten 70 v. H.” 46,2 €/100 kg/net02074180gerupft, ausgenommen, ohne Kopf und Paddeln, ohne Hals, Herz, Leber und Muskelmagen, genannt „Enten 63 v. H.” ; andere Angebotsformen51,3 €/100 kg/net020742unzerteilt, gefroren02074230gerupft, ausgenommen, ohne Kopf und Paddeln, mit Hals, Herz, Leber und Muskelmagen, genannt „Enten 70 v. H.” 46,2 €/100 kg/net02074280gerupft, ausgenommen, ohne Kopf und Paddeln, ohne Hals, Herz, Leber und Muskelmagen, genannt „Enten 63 v. H.” ; andere Angebotsformen51,3 €/100 kg/net02074300Fettlebern, frisch oder gekühltfrei020744andere, frisch oder gekühltTeile02074410ohne Knochen128,3 €/100 kg/netmit Knochen02074421Hälften oder Viertel56,4 €/100 kg/net02074431ganze Flügel, auch ohne Flügelspitzen26,9 €/100 kg/net02074441Rücken, Hälse, Rücken mit Hälsen, Sterze oder Flügelspitzen18,7 €/100 kg/net02074451Brüste und Teile davon115,5 €/100 kg/net02074461Schenkel und Teile davon46,3 €/100 kg/net02074471Entenrümpfe66 €/100 kg/net02074481andere123,2 €/100 kg/netSchlachtnebenerzeugnisse02074491Lebern (ausgenommen Fettlebern)6,402074499andere18,7 €/100 kg/net020745andere, gefrorenTeile02074510ohne Knochen128,3 €/100 kg/netmit Knochen02074521Hälften oder Viertel56,4 €/100 kg/net02074531ganze Flügel, auch ohne Flügelspitzen26,9 €/100 kg/net02074541Rücken, Hälse, Rücken mit Hälsen, Sterze oder Flügelspitzen18,7 €/100 kg/net02074551Brüste und Teile davon115,5 €/100 kg/net02074561Schenkel und Teile davon46,3 €/100 kg/net02074571Entenrümpfe66 €/100 kg/net02074581andere123,2 €/100 kg/netSchlachtnebenerzeugnisseLebern02074593Fettlebernfrei02074595andere6,402074599andere18,7 €/100 kg/netvon Gänsen020751unzerteilt, frisch oder gekühlt02075110gerupft, ausgeblutet, geschlossen, mit Kopf und Paddeln, genannt „Gänse 82 v. H.” 45,1 €/100 kg/net02075190gerupft, ausgenommen, ohne Kopf und Paddeln, mit oder ohne Herz und Muskelmagen, genannt „Gänse 75 v. H.” ; andere Angebotsformen48,1 €/100 kg/net020752unzerteilt, gefroren02075210gerupft, ausgeblutet, geschlossen, mit Kopf und Paddeln, genannt „Gänse 82 v. H.” 45,1 €/100 kg/net02075290gerupft, ausgenommen, ohne Kopf und Paddeln, mit oder ohne Herz und Muskelmagen, genannt „Gänse 75 v. H.” ; andere Angebotsformen48,1 €/100 kg/net02075300Fettlebern, frisch oder gekühltfrei020754andere, frisch oder gekühltTeile02075410ohne Knochen110,5 €/100 kg/netmit Knochen02075421Hälften oder Viertel52,9 €/100 kg/net02075431ganze Flügel, auch ohne Flügelspitzen26,9 €/100 kg/net02075441Rücken, Hälse, Rücken mit Hälsen, Sterze oder Flügelspitzen18,7 €/100 kg/net02075451Brüste und Teile davon86,5 €/100 kg/net02075461Schenkel und Teile davon69,7 €/100 kg/net02075471Gänserümpfe66 €/100 kg/net02075481andere123,2 €/100 kg/netSchlachtnebenerzeugnisse02075491Lebern (ausgenommen Fettlebern)6,402075499andere18,7 €/100 kg/net020755andere, gefrorenTeile02075510ohne Knochen110,5 €/100 kg/netmit Knochen02075521Hälften oder Viertel52,9 €/100 kg/net02075531ganze Flügel, auch ohne Flügelspitzen26,9 €/100 kg/net02075541Rücken, Hälse, Rücken mit Hälsen, Sterze oder Flügelspitzen18,7 €/100 kg/net02075551Brüste und Teile davon86,5 €/100 kg/net02075561Schenkel und Teile davon69,7 €/100 kg/net02075571Gänserümpfe66 €/100 kg/net02075581andere123,2 €/100 kg/netSchlachtnebenerzeugnisseLebern02075593Fettlebernfrei02075595andere6,402075599andere18,7 €/100 kg/net020760von Perlhühnern02076005unzerteilt, frisch, gekühlt oder gefroren49,3 €/100 kg/netandere, frisch, gekühlt oder gefrorenTeile02076010ohne Knochen128,3 €/100 kg/netmit Knochen02076021Hälften oder Viertel54,2 €/100 kg/net02076031ganze Flügel, auch ohne Flügelspitzen26,9 €/100 kg/net02076041Rücken, Hälse, Rücken mit Hälsen, Sterze oder Flügelspitzen18,7 €/100 kg/net02076051Brüste und Teile davon115,5 €/100 kg/net02076061Schenkel und Teile davon46,3 €/100 kg/net02076081andere123,2 €/100 kg/netSchlachtnebenerzeugnisse02076091Lebern6,402076099andere18,7 €/100 kg/net0208Anderes Fleisch und andere genießbare Schlachtnebenerzeugnisse, frisch, gekühlt oder gefroren020810von Kaninchen oder Hasen02081010von Hauskaninchen6,402081090anderefrei02083000von Primaten9020840von Walen, Delphinen und Tümmlern (Säugetiere der Ordnung Cetacea); von Rundschwanzseekühen (Manatis) und Gabelschwanzseekühen (Dugongs) (Säugetiere der Ordnung Sirenia); von Robben, Seelöwen und Walrössern (Säugetiere der Unterordnung Pinnipedia)02084010Walfleisch6,402084020Robbenfleisch6,402084080andere902085000von Reptilien (einschließlich Schlangen und Schildkröten)902086000von Kamelen (Camelidae)9020890andere02089010von Haustauben6,402089030von Wild (ausgenommen von Kaninchen und Hasen)frei02089060von Rentieren902089070Froschschenkel6,402089098andere90209Schweinespeck ohne magere Teile, Schweinefett und Geflügelfett, weder ausgeschmolzen noch anders ausgezogen, frisch, gekühlt, gefroren, gesalzen, in Salzlake, getrocknet oder geräuchert020910von SchweinenSchweinespeck02091011frisch, gekühlt, gefroren, gesalzen oder in Salzlake21,4 €/100 kg/net02091019getrocknet oder geräuchert23,6 €/100 kg/net02091090Schweinefett12,9 €/100 kg/net02099000andere41,5 €/100 kg/net0210Fleisch und genießbare Schlachtnebenerzeugnisse, gesalzen, in Salzlake, getrocknet oder geräuchert; genießbares Mehl von Fleisch oder von SchlachtnebenerzeugnissenFleisch von Schweinen021011Schinken oder Schultern und Teile davon, mit Knochenvon Hausschweinengesalzen oder in Salzlake02101111Schinken und Teile davon77,8 €/100 kg/net02101119Schultern und Teile davon60,1 €/100 kg/netgetrocknet oder geräuchert02101131Schinken und Teile davon151,2 €/100 kg/net02101139Schultern und Teile davon119 €/100 kg/net02101190andere15,4021012Bäuche (Bauchspeck) und Teile davonvon Hausschweinen02101211gesalzen oder in Salzlake46,7 €/100 kg/net02101219getrocknet oder geräuchert77,8 €/100 kg/net02101290andere15,4021019anderesvon Hausschweinengesalzen oder in Salzlake02101910 „bacon” -Hälften oder „spencers” 68,7 €/100 kg/net02101920 „3/4-sides” oder „middles” 75,1 €/100 kg/net02101930Vorderteile und Teile davon60,1 €/100 kg/net02101940Kotelettstränge und Teile davon86,9 €/100 kg/net02101950anderes86,9 €/100 kg/netgetrocknet oder geräuchert02101960Vorderteile und Teile davon119 €/100 kg/net02101970Kotelettstränge und Teile davon149,6 €/100 kg/netanderes02101981ohne Knochen151,2 €/100 kg/net02101989anderes151,2 €/100 kg/net02101990anderes15,4021020Fleisch von Rindern02102010mit Knochen15,4 + 265,2 €/100 kg/net02102090ohne Knochen15,4 + 303,4 €/100 kg/netandere, einschließlich genießbares Mehl von Fleisch oder von Schlachtnebenerzeugnissen02109100von Primaten15,4021092von Walen, Delphinen und Tümmlern (Säugetiere der Ordnung Cetacea); von Rundschwanzseekühen (Manatis) und Gabelschwanzseekühen (Dugongs) (Säugetiere der Ordnung Sirenia); von Robben, Seelöwen und Walrössern (Säugetiere der Unterordnung Pinnipedia)02109210von Walen, Delphinen und Tümmlern (Säugetiere der Ordnung Cetacea); von Rundschwanzseekühen (Manatis) und Gabelschwanzseekühen (Dugongs) (Säugetiere der Ordnung Sirenia)15,4andere02109291Fleisch130 €/100 kg/net02109292Schlachtnebenerzeugnisse15,402109299genießbares Mehl von Fleisch oder von Schlachtnebenerzeugnissen15,4 + 303,4 €/100 kg/net02109300von Reptilien (einschließlich Schlangen und Schildkröten)15,4021099andereFleisch02109910von Pferden, gesalzen, in Salzlake oder getrocknet6,4von Schafen und Ziegen02109921mit Knochen222,7 €/100 kg/net02109929ohne Knochen311,8 €/100 kg/net02109931von Rentieren15,402109939anderes130 €/100 kg/netSchlachtnebenerzeugnissevon Hausschweinen02109941Lebern64,9 €/100 kg/net02109949andere47,2 €/100 kg/netvon Rindern02109951Zwerchfellpfeiler (Nierenzapfen) und Saumfleisch15,4 + 303,4 €/100 kg/net02109959andere12,8andereGeflügellebern02109971Fettlebern von Gänsen oder Enten, gesalzen oder in Salzlakefrei02109979andere6,402109985andere15,402109990genießbares Mehl von Fleisch oder von Schlachtnebenerzeugnissen15,4 + 303,4 €/100 kg/net

KAPITEL 3

Anmerkungen

1.
Zu Kapitel 3 gehören nicht:

a)
Säugetiere der Position 0106;
b)
Fleisch von Säugetieren der Position 0106 (Position 0208 oder 0210);
c)
Fische (einschließlich Fischlebern, Fischrogen und Fischmilch) und Krebstiere, Weichtiere und andere wirbellose Wassertiere, nicht lebend und nach Art oder Beschaffenheit ungenießbar (Kapitel 5); Mehl und Pellets von Fischen oder von Krebstieren, von Weichtieren oder anderen wirbellosen Wassertieren, ungenießbar (Position 2301);
d)
Kaviar und Kaviarersatz, aus Fischeiern gewonnen (Position 1604).

2.
In diesem Kapitel gelten als „Pellets” Erzeugnisse, die entweder unmittelbar durch Pressen oder durch Zusatz geringer Mengen eines Bindemittels zu Zylindern, Kügelchen usw. agglomeriert worden sind.
KN-CodeWarenbezeichnungVertragsmäßiger Zollsatz (%)Besondere Maßeinheit0301Fische, lebendZierfische03011100Süßwasserfischefrei03011900andere7,5andere Fische, lebend030191Forellen (Salmo trutta, Oncorhynchus mykiss, Oncorhynchus clarki, Oncorhynchus aguabonita, Oncorhynchus gilae, Oncorhynchus apache und Oncorhynchus chrysogaster)03019110der Arten Oncorhynchus apache und Oncorhynchus chrysogaster803019190andere12030192Aale (Anguilla spp.)03019210mit einer Länge von weniger als 12 cmfrei03019230mit einer Länge von 12 cm oder mehr, jedoch weniger als 20 cmfrei03019290mit einer Länge von 20 cm oder mehrfrei03019300Karpfen (Cyprinus carpio, Carassius carassius, Ctenopharyngodon idellus, Hypophthalmichthys spp., Cirrhinus spp., Mylopharyngodon piceus)8030194Atlantischer Roter Thunfisch (Thunnus thynnus) und Nordpazifischer Blauflossen-Thunfisch (Thunnus orientalis)03019410Atlantischer Roter Thunfisch (Thunnus thynnus)1603019490Nordpazifischer Blauflossen-Thunfisch (Thunnus orientalis)1603019500Südlicher Roter Thunfisch (Thunnus maccoyii)16030199andereSüßwasserfische03019911Pazifischer Lachs (Oncorhynchus nerka, Oncorhynchus gorbuscha, Oncorhynchus keta, Oncorhynchus tschawytscha, Oncorhynchus kisutch, Oncorhynchus masou und Oncorhynchus rhodurus), Atlantischer Lachs (Salmo salar) und Donaulachs (Hucho hucho)203019918andere803019985andere160302Fische, frisch oder gekühlt, ausgenommen Fischfilets und anderes Fischfleisch der Position 0304Salmoniden, ausgenommen Fischlebern, Fischrogen und Fischmilch030211Forellen (Salmo trutta, Oncorhynchus mykiss, Oncorhynchus clarki, Oncorhynchus aguabonita, Oncorhynchus gilae, Oncorhynchus apache und Oncorhynchus chrysogaster)03021110der Arten Oncorhynchus apache und Oncorhynchus chrysogaster803021120der Art Oncorhynchus mykiss, mit Kopf und Kiemen, ausgenommen, mit einem Stückgewicht von mehr als 1,2 kg oder ohne Kopf und Kiemen, ausgenommen, mit einem Stückgewicht von mehr als 1 kg1203021180andere1203021300Pazifischer Lachs (Oncorhynchus nerka, Oncorhynchus gorbuscha, Oncorhynchus keta, Oncorhynchus tschawytscha, Oncorhynchus kisutch, Oncorhynchus masou und Oncorhynchus rhodurus)203021400Atlantischer Lachs (Salmo salar) und Donaulachs (Hucho hucho)203021900andere8Plattfische (Pleuronectidae, Bothidae, Cynoglossidae, Soleidae, Scophthalmidae und Citharidae), ausgenommen Fischlebern, Fischrogen und Fischmilch030221Heilbutt (Reinhardtius hippoglossoides, Hippoglossus hippoglossus, Hippoglossus stenolepis)03022110Schwarzer Heilbutt (Reinhardtius hippoglossoides)803022130Atlantischer Heilbutt (Hippoglossus hippoglossus)803022190Pazifischer Heilbutt (Hippoglossus stenolepis)1503022200Schollen oder Goldbutt (Pleuronectes platessa)7,503022300Seezungen (Solea spp.)1503022400Steinbutt (Psetta maxima)15030229andere03022910Scheefschnut bzw. Flügelbutt (Lepidorhombus spp.)1503022980andere15Thunfische (der Gattung Thunnus), echter Bonito (Euthynnus (Katsuwonus) pelamis), ausgenommen Fischlebern, Fischrogen und Fischmilch030231Weißer Thun (Thunnus alalunga)03023110zum industriellen Herstellen von Waren der Position 1604(12)22(18)(10)03023190anderer22(10)030232Gelbflossenthun (Thunnus albacares)03023210zum industriellen Herstellen von Waren der Position 1604(12)22(18)(10)03023290anderer22(10)030233echter Bonito03023310zum industriellen Herstellen von Waren der Position 1604(12)22(18)(10)03023390anderer22(10)030234Großaugen-Thunfisch (Thunnus obesus)03023410zum industriellen Herstellen von Waren der Position 1604(12)22(18)(10)03023490anderer22(10)030235Atlantischer Roter Thunfisch (Thunnus thynnus) und Nordpazifischer Blauflossen-Thunfisch (Thunnus orientalis)Atlantischer Roter Thunfisch (Thunnus thynnus)03023511zum industriellen Herstellen von Waren der Position 1604(12)22(18)(10)03023519anderer22(10)Nordpazifischer Blauflossen-Thunfisch (Thunnus orientalis)03023591zum industriellen Herstellen von Waren der Position 1604(12)22(18)(10)03023599anderer22(10)030236Südlicher Roter Thunfisch (Thunnus maccoyii)03023610zum industriellen Herstellen von Waren der Position 1604(12)22(18)(10)03023690anderer22(10)030239andere03023920zum industriellen Herstellen von Waren der Position 1604(12)22(18)(10)03023980andere22(10)Heringe (Clupea harengus, Clupea pallasii), Sardellen (Engraulis spp.), Sardinen (Sardina pilchardus, Sardinops spp.), Sardinellen (Sardinella spp.), Sprotten (Sprattus sprattus), Makrelen (Scomber scombrus, Scomber australasicus, Scomber japonicus), Stöcker (Bastardmakrelen) (Trachurus spp.), Offiziersbarsch (Rachycentron canadum) und Schwertfisch (Xiphias gladius), ausgenommen Fischlebern, Fischrogen und Fischmilch03024100Heringe (Clupea harengus, Clupea pallasii)(19)03024200Sardellen (Engraulis spp.)15030243Sardinen (Sardina pilchardus, Sardinops spp.), Sardinellen (Sardinella spp.), Sprotten (Sprattus sprattus)03024310Sardinen der Art Sardina pilchardus2303024330Sardinen der Gattung Sardinops; Sardinellen (Sardinella spp.)1503024390Sprotten (Sprattus sprattus)(20)03024400Makrelen (Scomber scombrus, Scomber australasicus, Scomber japonicus)(21)030245Stöcker (Bastardmakrelen) (Trachurus spp.)03024510Atlantischer Stöcker (Trachurus trachurus)1503024530Chilenischer Stöcker (Trachurus murphyi)1503024590anderer1503024600Offiziersbarsch (Rachycentron canadum)1503024700Schwertfisch (Xiphias gladius)15Fische der Familien Bregmacerotidae, Euclichthyidae, Gadidae, Macrouridae, Melanonidae, Merlucciidae, Moridae und Muraenolepididae, ausgenommen Fischlebern, Fischrogen und Fischmilch030251Kabeljau (Gadus morhua, Gadus ogac, Gadus macrocephalus)03025110der Art Gadus morhua1203025190anderer1203025200Schellfisch (Melanogrammus aeglefinus)7,503025300Köhler (Pollachius virens)7,5030254Seehechte (Merluccius spp., Urophycis spp.)der Merluccius spp.03025411Kap-Hecht (Merluccius capensis) und Tiefenwasser-Kapseehecht (Merluccius paradoxus)1503025415Südlicher Seehecht (Merluccius australis)1503025419andere15(10)03025490der Urophycis spp.1503025500Pazifischer Pollack (Theragra chalcogramma)7,503025600Blauer Wittling (Micromesistius poutassou) und Südlicher Wittling (Micromesistius australis)7,5030259andere03025910Fische der Art Boreogadus saida1203025920Merlan (Merlangius merlangus)7,503025930Pollack (Pollachius pollachius)7,503025940Leng (Molva spp.)7,503025990andere15Tilapia (Oreochromis spp.), Welse (Pangasius spp., Silurus spp., Clarias spp., Ictalurus spp.), Karpfen (Cyprinus carpio, Carassius carassius, Ctenopharyngodon idellus, Hypophthalmichthys spp., Cirrhinus spp., Mylopharyngodon piceus), Aale (Anguilla spp.), Nilbarsch (Lates niloticus) und Schlangenkopffische (Channa spp.), ausgenommen Fischlebern, Fischrogen und Fischmilch03027100Tilapia (Oreochromis spp.)803027200Welse (Pangasius spp., Silurus spp., Clarias spp., Ictalurus spp.)803027300Karpfen (Cyprinus carpio, Carassius carassius, Ctenopharyngodon idellus, Hypophthalmichthys spp., Cirrhinus spp., Mylopharyngodon piceus)803027400Aale (Anguilla spp.)frei03027900andere8andere Fische, ausgenommen Fischlebern, Fischrogen und Fischmilch030281Haie03028110Dornhaie (Squalus acanthias)603028120Katzenhaie (Scyliorhinus spp.)603028130Heringshaie (Lamna nasus)803028190andere803028200Rochen (Rajidae)1503028300Zahnfische (Dissostichus spp.)15030284Meerbarsche (Wolfsbarsche) (Dicentrarchus spp.)03028410Europäischer Wolfsbarsch (Dicentrarchus labrax)1503028490andere15030285Meerbrassen (Sparidae)03028510Zahnbrasse oder Meerbrasse (Dentex dentex oder Pagellus spp.)1503028530Goldbrassen (Sparus aurata)1503028590andere15030289andere03028910Süßwasserfische8andereFische der Gattung Euthynnus, andere als der echte Bonito (Euthynnus (Katsuwonus) pelamis) der Unterposition 03023303028921zum industriellen Herstellen von Waren der Position 1604(12)22(18)(10)03028929andere22(10)Rotbarsche, Goldbarsche oder Tiefenbarsche (Sebastes spp.)03028931der Art Sebastes marinus7,503028939andere7,503028940Brachsenmakrelen (Brama spp.)1503028950Seeteufel (Lophius spp.)1503028960Rosa Kingklip (Genypterus blacodes)7,503028990andere1503029000Fischlebern, Fischrogen und Fischmilch100303Fische, gefroren, ausgenommen Fischfilets und anderes Fischfleisch der Position 0304Salmoniden, ausgenommen Fischlebern, Fischrogen und Fischmilch03031100Roter Lachs (Oncorhynchus nerka)203031200andere pazifische Lachse (Oncorhynchus gorbuscha, Oncorhynchus keta, Oncorhynchus tschawytscha, Oncorhynchus kisutch, Oncorhynchus masou und Oncorhynchus rhodurus)203031300Atlantischer Lachs (Salmo salar) und Donaulachs (Hucho hucho)2030314Forellen (Salmo trutta, Oncorhynchus mykiss, Oncorhynchus clarki, Oncorhynchus aguabonita, Oncorhynchus gilae, Oncorhynchus apache und Oncorhynchus chrysogaster)03031410der Arten Oncorhynchus apache und Oncorhynchus chrysogaster903031420der Art Oncorhynchus mykiss, mit Kopf und Kiemen, ausgenommen, mit einem Stückgewicht von mehr als 1,2 kg oder ohne Kopf und Kiemen, ausgenommen, mit einem Stückgewicht von mehr als 1 kg1203031490andere1203031900andere9(10)Tilapia (Oreochromis spp.), Welse (Pangasius spp., Silurus spp., Clarias spp., Ictalurus spp.), Karpfen (Cyprinus carpio, Carassius carassius, Ctenopharyngodon idellus, Hypophthalmichthys spp., Cirrhinus spp., Mylopharyngodon piceus), Aale (Anguilla spp.), Nilbarsch (Lates niloticus) und Schlangenkopffische (Channa spp.), ausgenommen Fischlebern, Fischrogen und Fischmilch03032300Tilapia (Oreochromis spp.)803032400Welse (Pangasius spp., Silurus spp., Clarias spp., Ictalurus spp.)803032500Karpfen (Cyprinus carpio, Carassius carassius, Ctenopharyngodon idellus, Hypophthalmichthys spp., Cirrhinus spp., Mylopharyngodon piceus)803032600Aale (Anguilla spp.)frei03032900andere8Plattfische (Pleuronectidae, Bothidae, Cynoglossidae, Soleidae, Scophthalmidae und Citharidae), ausgenommen Fischlebern, Fischrogen und Fischmilch030331Heilbutte (Reinhardtius hippoglossoides, Hippoglossus hippoglossus, Hippoglossus stenolepis)03033110Schwarzer Heilbutt (Reinhardtius hippoglossoides)7,503033130Atlantischer Heilbutt (Hippoglossus hippoglossus)7,503033190Pazifischer Heilbutt (Hippoglossus stenolepis)1503033200Schollen oder Goldbutt (Pleuronectes platessa)1503033300Seezungen (Solea spp.)7,503033400Steinbutt (Psetta maxima)15030339andere03033910Flundern (Platichthys flesus)7,503033930Fische der Gattung Rhombosolea7,503033950Fische der Arten Pelotreis flavilatus und Peltorhamphus novaezelandiae7,503033985andere15Thunfische (der Gattung Thunnus), echter Bonito (Euthynnus (Katsuwonus) pelamis), ausgenommen Fischlebern, Fischrogen und Fischmilch030341Weißer Thun (Thunnus alalunga)03034110zum industriellen Herstellen von Waren der Position 1604(12)22(18)(10)03034190anderer22(10)030342Gelbflossenthun (Thunnus albacares)zum industriellen Herstellen von Waren der Position 1604(12)ganz03034212mit einem Stückgewicht von mehr als 10 kg20(18)(10)03034218anderer20(18)(10)anderer03034242mit einem Stückgewicht von mehr als 10 kg22(18)(10)03034248anderer22(18)(10)03034290anderer22(10)030343echter Bonito03034310zum industriellen Herstellen von Waren der Position 1604(12)22(18)(10)03034390anderer22(10)030344Großaugen-Thunfisch (Thunnus obesus)03034410zum industriellen Herstellen von Waren der Position 1604(12)22(18)(10)03034490anderer22(10)030345Atlantischer Roter Thunfisch (Thunnus thynnus) und Nordpazifischer Blauflossen-Thunfisch (Thunnus orientalis)Atlantischer Roter Thunfisch (Thunnus thynnus)03034512zum industriellen Herstellen von Waren der Position 1604(12)22(18)(10)03034518anderer22(10)Nordpazifischer Blauflossen-Thunfisch (Thunnus orientalis)03034591zum industriellen Herstellen von Waren der Position 1604(12)22(18)(10)03034599anderer22(10)030346Südlicher Roter Thunfisch (Thunnus maccoyii)03034610zum industriellen Herstellen von Waren der Position 1604(12)22(18)(10)03034690anderer22(10)030349andere03034920zum industriellen Herstellen von Waren der Position 1604(12)22(18)(10)03034985andere22(10)Heringe (Clupea harengus, Clupea pallasii), Sardinen (Sardina pilchardus, Sardinops spp.), Sardinellen (Sardinella spp.), Sprotten (Sprattus sprattus), Makrelen (Scomber scombrus, Scomber australasicus, Scomber japonicus), Stöcker (Bastardmakrelen) (Trachurus spp.), Offiziersbarsch (Rachycentron canadum) und Schwertfisch (Xiphias gladius), ausgenommen Fischlebern, Fischrogen und Fischmilch03035100Heringe (Clupea harengus, Clupea pallasii)(19)030353Sardinen (Sardina pilchardus, Sardinops spp.), Sardinellen (Sardinella spp.), Sprotten (Sprattus sprattus)03035310Sardinen der Art Sardina pilchardus2303035330Sardinen der Gattung Sardinops; Sardinellen (Sardinella spp.)1503035390Sprotten (Sprattus sprattus)(20)030354Makrelen (Scomber scombrus, Scomber australasicus, Scomber japonicus)03035410der Arten Scomber scombrus und Scomber japonicus(21)03035490der Art Scomber australasicus15030355Stöcker (Bastardmakrelen) (Trachurus spp.)03035510Atlantischer Stöcker (Trachurus trachurus)1503035530Chilenischer Stöcker (Trachurus murphyi)1503035590andere1503035600Offiziersbarsch (Rachycentron canadum)1503035700Schwertfisch (Xiphias gladius)7,5Fische der Familien Bregmacerotidae, Euclichthyidae, Gadidae, Macrouridae, Melanonidae, Merlucciidae, Moridae und Muraenolepididae, ausgenommen Fischlebern, Fischrogen und Fischmilch030363Kabeljau (Gadus morhua, Gadus ogac, Gadus macrocephalus)03036310der Art Gadus morhua1203036330der Art Gadus ogac1203036390der Art Gadus macrocephalus1203036400Schellfisch (Melanogrammus aeglefinus)7,503036500Köhler (Pollachius virens)7,5030366Seehechte (Merluccius spp., Urophycis spp.)der Gattung Merluccius03036611Kap-Hecht (Merluccius capensis) und Tiefenwasser-Kapseehecht (Merluccius paradoxus)1503036612Patagonischer Seehecht (Merluccius hubbsi)1503036613Südlicher Seehecht (Merluccius australis)1503036619andere15(10)03036690der Gattung Urophycis1503036700Pazifischer Pollack (Theragra chalcogramma)15030368Blauer Wittling (Micromesistius poutassou) und Südlicher Wittling (Micromesistius australis)03036810Blauer Wittling (Micromesistius poutassou, Gadus poutassou)7,503036890Südlicher Wittling (Micromesistius australis)7,5030369andere03036910Fische der Art Boreogadus saida1203036930Merlan (Merlangius merlangus)7,503036950Pollack (Pollachius pollachius)1503036970Langschwanzseehecht (Macruronus novaezelandiae)7,503036980Leng (Molva spp.)7,503036990andere15andere Fische, ausgenommen Fischlebern, Fischrogen und Fischmilch030381Haie03038110Dornhaie (Squalus acanthias)603038120Katzenhaie (Scyliorhinus spp.)603038130Heringshaie (Lamna nasus)803038190andere803038200Rochen (Rajidae)1503038300Zahnfische (Dissostichus spp.)15030384Meerbarsche (Wolfsbarsche) (Dicentrarchus spp.)03038410Europäischer Wolfsbarsch (Dicentrarchus labrax)1503038490andere15030389andere03038910Süßwasserfische8andereFische der Gattung Euthynnus, andere als der echte Bonito (Euthynnus (Katsuwonus) pelamis) der Unterposition 03034303038921zum industriellen Herstellen von Waren der Position 1604(12)22(18)(10)03038929andere22(10)Rotbarsche, Goldbarsche oder Tiefenbarsche (Sebastes spp.)03038931der Art Sebastes marinus7,503038939andere7,503038940Fische der Art Orcynopsis unicolor(22)03038945Sardellen (Engraulis spp.)1503038950Zahnbrasse oder Meerbrasse (Dentex dentex oder Pagellus spp.)1503038955Goldbrassen (Sparus aurata)1503038960Brachsenmakrelen (Brama spp.)1503038965Seeteufel (Lophius spp.)1503038970Rosa Kingklip (Genypterus blacodes)7,503038990andere15030390Fischlebern, Fischrogen und Fischmilch03039010Fischrogen und Fischmilch, zum Herstellen von Desoxyribonucleinsäure oder Protaminsulfat(12)frei03039090andere100304Fischfilets und anderes Fischfleisch (auch fein zerkleinert), frisch, gekühlt oder gefrorenFrische oder gekühlte Fischfilets von Tilapia (Oreochromis spp.), Welsen (Pangasius spp., Silurus spp., Clarias spp., Ictalurus spp.), Karpfen (Cyprinus carpio, Carassius carassius, Ctenopharyngodon idellus, Hypophthalmichthys spp., Cirrhinus spp., Mylopharyngodon piceus), Aalen (Anguilla spp.), vom Nilbarsch (Lates niloticus) und von Schlangenkopffischen (Channa spp.)03043100von Tilapia (Oreochromis spp.)903043200von Welsen (Pangasius spp., Silurus spp., Clarias spp., Ictalurus spp.)903043300vom Nilbarsch (Lates niloticus)903043900andere9Frische oder gekühlte Filets von anderen Fischen03044100vom Pazifischen Lachs (Oncorhynchus nerka, Oncorhynchus gorbuscha, Oncorhynchus keta, Oncorhynchus tschawytscha, Oncorhynchus kisutch, Oncorhynchus masou und Oncorhynchus rhodurus), Atlantischen Lachs (Salmo salar) und Donaulachs (Hucho hucho)2030442von Forellen (Salmo trutta, Oncorhynchus mykiss, Oncorhynchus clarki, Oncorhynchus aguabonita, Oncorhynchus gilae, Oncorhynchus apache und Oncorhynchus chrysogaster)03044210der Art Oncorhynchus mykiss mit einem Stückgewicht von mehr als 400 g1203044250der Arten Oncorhynchus apache und Oncorhynchus chrysogaster903044290andere1203044300von Plattfischen (Pleuronectidae, Bothidae, Cynoglossidae, Soleidae, Scophthalmidae und Citharidae)18030444von Fischen der Familien Bregmacerotidae, Euclichthyidae, Gadidae, Macrouridae, Melanonidae, Merlucciidae, Moridae und Muraenolepididae03044410vom Kabeljau (Gadus morhua, Gadus ogac, Gadus macrocephalus) und von Fischen der Art Boreogadus saida1803044430vom Köhler (Pollachius virens)1803044490andere1803044500vom Schwertfisch (Xiphias gladius)1803044600von Zahnfischen (Dissostichus spp.)18030449andere03044910von Süßwasserfischen9andere03044950vom Rotbarsch, Goldbarsch oder Tiefenbarsch (Sebastes spp.)1803044990andere18andere, frisch oder gekühlt03045100von Tilapia (Oreochromis spp.), Welsen (Pangasius spp., Silurus spp., Clarias spp., Ictalurus spp.), Karpfen (Cyprinus carpio, Carassius carassius, Ctenopharyngodon idellus, Hypophthalmichthys spp., Cirrhinus spp., Mylopharyngodon piceus), Aalen (Anguilla spp.), vom Nilbarsch (Lates niloticus) und von Schlangenkopffischen (Channa spp.)803045200von Salmoniden803045300von Fischen der Gattungen Bregmacerotidae, Euclichthyidae, Gadidae, Macrouridae, Melanonidae, Merlucciidae, Moridae und Muraenolepididae15(10)03045400vom Schwertfisch (Xiphias gladius)15(10)03045500von Zahnfischen (Dissostichus spp.)15(10)030459andere03045910von Süßwasserfischen8andere03045950Heringslappen(19)03045990anderes15(10)Gefrorene Fischfilets von Tilapia (Oreochromis spp.), Welsen (Pangasius spp., Silurus spp., Clarias spp., Ictalurus spp.), Karpfen (Cyprinus carpio, Carassius carassius, Ctenopharyngodon idellus, Hypophthalmichthys spp., Cirrhinus spp., Mylopharyngodon piceus), Aalen (Anguilla spp.), vom Nilbarsch (Lates niloticus) und von Schlangenkopffischen (Channa spp.)03046100von Tilapia (Oreochromis spp.)903046200von Welsen (Pangasius spp., Silurus spp., Clarias spp., Ictalurus spp.)903046300vom Nilbarsch (Lates niloticus)903046900andere9Gefrorene Filets von Fischen der Familien Bregmacerotidae, Euclichthyidae, Gadidae, Macrouridae, Melanonidae, Merlucciidae,Moridae und Muraenolepididae030471vom Kabeljau (Gadus morhua, Gadus ogac, Gadus macrocephalus)03047110vom Kabeljau der Art Gadus macrocephalus7,503047190andere7,503047200vom Schellfisch (Melanogrammus aeglefinus)7,503047300vom Köhler (Pollachius virens)7,5030474von Seehechten (Merluccius spp., Urophycis spp.)der Gattung Merluccius03047411von Kap-Hechten (Merluccius capensis) und von Tiefenwasser-Kapseehechten (Merluccius paradoxus)7,503047415von Patagonischen Seehechten (Merluccius hubbsi)7,503047419andere6,103047490der Gattung Urophycis7,503047500vom Pazifischen Pollack (Theragra chalcogramma)13,7030479andere03047910von Fischen der Gattung Boreogadus7,503047930vom Merlan (Merlangius merlangus)7,503047950vom Langschwanzseehecht (Macruronus novaezelandiae)7,503047980vom Leng (Molva spp.)7,503047990andere15(10)Gefrorene Filets von anderen Fischen03048100vom Pazifischen Lachs (Oncorhynchus nerka, Oncorhynchus gorbuscha, Oncorhynchus keta, Oncorhynchus tschawytscha, Oncorhynchus kisutch, Oncorhynchus masou und Oncorhynchus rhodurus), Atlantischen Lachs (Salmo salar) und Donaulachs (Hucho hucho)2030482von Forellen (Salmo trutta, Oncorhynchus mykiss, Oncorhynchus clarki, Oncorhynchus aguabonita, Oncorhynchus gilae, Oncorhynchus apache und Oncorhynchus chrysogaster)03048210der Art Oncorhynchus mykiss mit einem Stückgewicht von mehr als 400 g1203048250der Arten Oncorhynchus apache und Oncorhynchus chrysogaster903048290andere12030483von Plattfischen (Pleuronectidae, Bothidae, Cynoglossidae, Soleidae, Scophthalmidae und Citharidae)03048310von Schollen oder Goldbutt (Pleuronectes platessa)7,503048330von Flundern (Platichthys flesus)7,503048350vom Scheefschnut bzw. Flügelbutt (Lepidorhombus spp.)1503048390andere15(10)03048400vom Schwertfisch (Xiphias gladius)7,503048500von Zahnfischen (Dissostichus spp.)1503048600von Heringen (Clupea harengus, Clupea pallasii)1503048700von Thunfischen der Gattung Thunnus und vom Echten Bonito (Euthynnus (Katsuwonus) pelamis)18030489andere03048910von Süßwasserfischen9anderevom Rotbarsch, Goldbarsch oder Tiefenbarsch (Sebastes spp.)03048921der Art Sebastes marinus7,503048929andere7,503048930von Fischen der Gattung Euthynnus, andere als dem echten Bonito (Euthynnus (Katsuwonus) pelamis) der Unterposition 0304870018von Makrelen (Scomber scombrus, Scomber australasicus, Scomber japonicus) und von Fischen der Art Orcynopsis unicolor03048941von Makrelen der Art Scomber australasicus1503048949andere15von Haien03048951von Dornhaien und Katzenhaien (Squalus acanthias, Scyliorhinus spp.)7,503048955von Heringshaien (Lamna nasus)7,503048959von anderen Haien7,503048960vom Seeteufel (Lophius spp.)1503048990andere15(10)andere, gefroren03049100vom Schwertfisch (Xiphias gladius)7,503049200von Zahnfischen (Dissostichus spp.)7,5030493von Tilapia (Oreochromis spp.), Welsen (Pangasius spp., Silurus spp., Clarias spp., Ictalurus spp.), Karpfen (Cyprinus carpio, Carassius carassius, Ctenopharyngodon idellus, Hypophthalmichthys spp., Cirrhinus spp., Mylopharyngodon piceus), Aalen (Anguilla spp.), vom Nilbarsch (Lates niloticus) und von Schlangenkopffischen (Channa spp.)03049310Surimi14,203049390anderes8030494vom Pazifischen Pollack (Theragra chalcogramma)03049410Surimi14,203049490anderes7,5030495von Fischen der Familien Bregmacerotidae, Euclichthyidae, Gadidae, Macrouridae, Melanonidae, Merlucciidae, Moridae und Muraenolepididae, andere als Pazifischer Pollack (Theragra chalcogramma)03049510Surimi14,2anderesvom Kabeljau (Gadus morhua, Gadus ogac, Gadus macrocephalus) und von Fischen der Art Boreogadus saida03049521der Art Gadus macrocephalus7,503049525der Art Gadus morhua7,503049529anderes7,503049530vom Schellfisch (Melanogrammus aeglefinus)7,503049540vom Köhler (Pollachius virens)7,503049550von Seehechten der Gattung Merluccius7,503049560vom Blauen Wittling (Micromesistius poutassou, Gadus poutassou)7,503049590andere7,5030499andere03049910Surimi14,2anderes03049921von Süßwasserfischen8anderes03049923von Heringen (Clupea harengus, Clupea pallasii)(19)03049929vom Rotbarsch, Goldbarsch oder Tiefenbarsch (Sebastes spp.)803049955vom Scheefschnut bzw. Flügelbutt (Lepidorhombus spp.)1503049961von Brachsenmakrelen (Brama spp.)1503049965vom Seeteufel (Lophius spp.)7,503049999anderes7,50305Fische, getrocknet, gesalzen oder in Salzlake; Fische, geräuchert, auch vor oder während des Räucherns gegart; Mehl, Pulver und Pellets von Fischen, genießbar03051000Mehl, Pulver und Pellets von Fischen, genießbar1303052000Fischlebern, Fischrogen und Fischmilch, getrocknet, geräuchert, gesalzen oder in Salzlake11Fischfilets, getrocknet, gesalzen oder in Salzlake, jedoch nicht geräuchert03053100von Tilapia (Oreochromis spp.), Welsen (Pangasius spp., Silurus spp., Clarias spp., Ictalurus spp.), Karpfen (Cyprinus carpio, Carassius carassius, Ctenopharyngodon idellus, Hypophthalmichthys spp., Cirrhinus spp., Mylopharyngodon piceus), Aalen (Anguilla spp.), vom Nilbarsch (Lates niloticus) und von Schlangenkopffischen (Channa spp.)16030532von Fischen der Familien Bregmacerotidae, Euclichthyidae, Gadidae, Macrouridae, Melanonidae, Merlucciidae, Moridae und Muraenolepididaevom Kabeljau (Gadus morhua, Gadus ogac, Gadus macrocephalus) und von Fischen der Art Boreogadus saida03053211der Art Gadus macrocephalus1603053219andere2003053290andere16030539andere03053910vom Pazifischen Lachs (Oncorhynchus nerka, Oncorhynchus gorbuscha, Oncorhynchus keta, Oncorhynchus tschawytscha, Oncorhynchus kisutch, Oncorhynchus masou und Oncorhynchus rhodurus), Atlantischen Lachs (Salmo salar) und Donaulachs (Hucho hucho), gesalzen oder in Salzlake1503053950vom Schwarzen Heilbutt (Reinhardtius hippoglossoides), gesalzen oder in Salzlake1503053990andere16Fische, geräuchert, einschließlich Fischfilets, ausgenommen genießbare Fischnebenerzeugnisse03054100Pazifischer Lachs (Oncorhynchus nerka, Oncorhynchus gorbuscha, Oncorhynchus keta, Oncorhynchus tschawytscha, Oncorhynchus kisutch, Oncorhynchus masou und Oncorhynchus rhodurus), Atlantischer Lachs (Salmo salar) und Donaulachs (Hucho hucho)1303054200Heringe (Clupea harengus, Clupea pallasii)1003054300Forellen (Salmo trutta, Oncorhynchus mykiss, Oncorhynchus clarki, Oncorhynchus aguabonita, Oncorhynchus gilae, Oncorhynchus apache und Oncorhynchus chrysogaster)14030544Tilapia (Oreochromis spp.), Welse (Pangasius spp., Silurus spp., Clarias spp., Ictalurus spp.), Karpfen (Cyprinus carpio, Carassius carassius, Ctenopharyngodon idellus, Hypophthalmichthys spp., Cirrhinus spp., Mylopharyngodon piceus), Aale (Anguilla spp.), Nilbarsch (Lates niloticus) und Schlangenkopffische (Channa spp.)03054410Aale (Anguilla spp.)1403054490andere14030549andere03054910Schwarzer Heilbutt (Reinhardtius hippoglossoides)1503054920Atlantischer Heilbutt (Hippoglossus hippoglossus)1603054930Makrelen (Scomber scombrus, Scomber australasicus, Scomber japonicus)1403054980andere14Fische, getrocknet, ausgenommen genießbare Fischnebenerzeugnisse, auch gesalzen, jedoch nicht geräuchert030551Kabeljau (Gadus morhua, Gadus ogac, Gadus macrocephalus)03055110getrocknet, nicht gesalzen (Stockfisch)13(10)03055190getrocknet und gesalzen (Klippfisch)13(10)030559andere03055910Fische der Art Boreogadus saida13(10)03055930Heringe (Clupea harengus, Clupea pallasii)1203055950Sardellen (Engraulis spp.)1003055970Atlantischer Heilbutt (Hippoglossus hippoglossus)1503055980andere12Fische, gesalzen, jedoch weder getrocknet noch geräuchert, und Fische in Salzlake, ausgenommen genießbare Fischnebenerzeugnisse03056100Heringe (Clupea harengus, Clupea pallasii)1203056200Kabeljau (Gadus morhua, Gadus ogac, Gadus macrocephalus)13(10)03056300Sardellen (Engraulis spp.)1003056400Tilapia (Oreochromis spp.), Welse (Pangasius spp., Silurus spp., Clarias spp., Ictalurus spp.), Karpfen (Cyprinus carpio, Carassius carassius, Ctenopharyngodon idellus, Hypophthalmichthys spp., Cirrhinus spp., Mylopharyngodon piceus), Aale (Anguilla spp.), Nilbarsch (Lates niloticus) und Schlangenkopffische (Channa spp.)12030569andere03056910Fische der Art Boreogadus saida13(10)03056930Atlantischer Heilbutt (Hippoglossus hippoglossus)1503056950Pazifischer Lachs (Oncorhynchus nerka, Oncorhynchus gorbuscha, Oncorhynchus keta, Oncorhynchus tschawytscha, Oncorhynchus kisutch, Oncorhynchus masou und Oncorhynchus rhodurus), Atlantischer Lachs (Salmo salar) und Donaulachs (Hucho hucho)1103056980andere12Fischflossen, Fischköpfe, Fischschwänze, Fischblasen und andere genießbare Fischnebenerzeugnisse030571Haifischflossen03057110geräuchert1403057190andere1203057200Fischköpfe, Fischschwänze und Fischblasen1303057900andere130306Krebstiere, auch ohne Panzer, lebend, frisch, gekühlt, gefroren, getrocknet, gesalzen oder in Salzlake; Krebstiere, auch ohne Panzer, geräuchert, auch vor oder während der Räucherung gekocht; Krebstiere in ihrem Panzer, in Wasser oder Dampf gekocht, auch gekühlt, gefroren, getrocknet, gesalzen oder in Salzlake; Mehl, Pulver und Pellets von Krebstieren, genießbargefroren030611Langusten (Palinurus spp., Panulirus spp., Jasus spp.)03061105geräuchert, auch ohne Panzer, auch vor oder während des Räucherns gegart, jedoch nicht weiter zubereitet20andere03061110Langustenschwänze12,503061190andere12,5030612Hummer (Homarus spp.)03061205geräuchert, auch ohne Panzer, auch vor oder während des Räucherns gegart, jedoch nicht weiter zubereitet20andere03061210ganz603061290andere16030614Krabben03061405geräuchert, auch ohne Panzer, auch vor oder während des Räucherns gegart, jedoch nicht weiter zubereitet8andere03061410Krabben der Arten Paralithodes camchaticus, Callinectes sapidus und der Gattung Chionoecetes7,503061430Taschenkrebse (Cancer pagurus)7,503061490andere7,5030615Kaisergranate (Nephrops norvegicus)03061510geräuchert, auch ohne Panzer, auch vor oder während des Räucherns gegart, jedoch nicht weiter zubereitet2003061590andere12030616Kaltwassergarnelen (Pandalus spp., Crangon crangon)03061610geräuchert, auch ohne Panzer, auch vor oder während des Räucherns gegart, jedoch nicht weiter zubereitet20andere03061691Garnelen der Art Crangon crangon1803061699andere12030617andere Garnelen03061710geräuchert, auch ohne Panzer, auch vor oder während des Räucherns gegart, jedoch nicht weiter zubereitet20andere03061791Rosa Geißelgarnelen (Parapenaeus longirostris)1203061792Garnelen der Gattung Penaeus1203061793Garnelen der Familie Pandalidae, andere als der Gattung Pandalus1203061794Garnelen der Gattung Crangon, andere als der Art Crangon crangon1803061799andere12030619andere, einschließlich Mehl, Pulver und Pellets von Krebstieren, genießbar03061905geräuchert, auch ohne Panzer, auch vor oder während des Räucherns gegart, jedoch nicht weiter zubereitet20andere03061910Süßwasserkrebse7,503061990andere12nicht gefroren030621Langusten (Palinurus spp., Panulirus spp., Jasus spp.)03062110geräuchert, auch ohne Panzer, auch vor oder während des Räucherns gegart, jedoch nicht weiter zubereitet2003062190andere12,5030622Hummer (Homarus spp.)03062210lebend8andere03062230geräuchert, auch ohne Panzer, auch vor oder während des Räucherns gegart, jedoch nicht weiter zubereitet20andere03062291ganz803062299andere10030624Krabben03062410geräuchert, auch ohne Panzer, auch vor oder während des Räucherns gegart, jedoch nicht weiter zubereitet8andere03062430Taschenkrebse (Cancer pagurus)7,503062480andere7,5030625Kaisergranate (Nephrops norvegicus)03062510geräuchert, auch ohne Panzer, auch vor oder während des Räucherns gegart, jedoch nicht weiter zubereitet2003062590andere12030626Kaltwassergarnelen (Pandalus spp., Crangon crangon)03062610geräuchert, auch ohne Panzer, auch vor oder während des Räucherns gegart, jedoch nicht weiter zubereitet20andereGarnelen der Art Crangon crangon03062631frisch oder gekühlt, oder nur in Wasser oder Dampf gekocht1803062639andere1803062690andere12030627andere Garnelen03062710geräuchert, auch ohne Panzer, auch vor oder während des Räucherns gegart, jedoch nicht weiter zubereitet20andere03062791Garnelen der Familie Pandalidae, andere als der Gattung Pandalus1203062795Garnelen der Gattung Crangon, andere als der Art Crangon crangon.1803062799andere12030629andere, einschließlich Mehl, Pulver und Pellets von Krebstieren, genießbar03062905geräuchert, auch ohne Panzer, auch vor oder während des Räucherns gegart, jedoch nicht weiter zubereitet20andere03062910Süßwasserkrebse7,503062990andere120307Weichtiere, auch ohne Schale, lebend, frisch, gekühlt, gefroren, getrocknet, gesalzen oder in Salzlake; Weichtiere, auch ohne Schale, geräuchert, auch vor oder während der Räucherung gekocht; Mehl, Pulver und Pellets von Weichtieren, genießbarAustern030711lebend, frisch oder gekühlt03071110flache Austern (Ostrea spp.), lebend, mit einem Stückgewicht einschließlich Schale von 40 g oder wenigerfrei03071190andere9030719andere03071910geräuchert, auch ohne Schale, auch vor oder während des Räucherns gegart, jedoch nicht weiter zubereitet2003071990andere9Kamm-Muscheln und Pilger-Muscheln der Gattungen Pecten, Chlamys oder Placopecten03072100lebend, frisch oder gekühlt8030729andere03072905geräuchert, auch ohne Schale, auch vor oder während des Räucherns gegart, jedoch nicht weiter zubereitet20andere03072910große Pilger-Muscheln (Pecten maximus), gefroren803072990andere8Miesmuscheln (Mytilus spp., Perna spp.)030731lebend, frisch oder gekühlt03073110Mytilus spp.1003073190Perna spp.8030739andere03073905geräuchert, auch ohne Schale, auch vor oder während des Räucherns gegart, jedoch nicht weiter zubereitet20andere03073910Mytilus spp.1003073990Perna spp.8Tintenfische (Sepia officinalis, Rossia macrosoma, Sepiola spp.); Kalmare (Ommastrephes spp., Loligo spp., Nototodarus spp., Sepioteuthis spp.)030741lebend, frisch oder gekühlt03074110Tintenfische (Sepia officinalis, Rossia macrosoma, Sepiola spp.)8Kalmare (Ommastrephes spp., Loligo spp., Nototodarus spp., Sepioteuthis spp.)03074191Loligo spp., Ommastrephes sagittatus603074199andere8030749andere03074905geräuchert, auch vor oder während des Räucherns gegart, jedoch nicht weiter zubereitet20gefrorenTintenfische (Sepia officinalis, Rossia macrosoma, Sepiola spp.)der Sepiola spp.03074909Zwergtintenfische (Sepiola rondeleti)603074911andere803074918andere8Kalmare (Ommastrephes spp., Loligo spp., Nototodarus spp., Sepioteuthis spp.)Loligo spp.03074931Loligo vulgaris603074933Loligo pealei603074935Loligo patagonica603074938andere603074951Ommastrephes sagittatus603074959andere8andere03074971Tintenfische (Sepia officinalis, Rossia macrosoma, Sepiola spp.)8Kalmare (Ommastrephes spp., Loligo spp., Nototodarus spp., Sepioteuthis spp.)03074991Loligo spp., Ommastrephes sagittatus603074999andere8Kraken (Octopus spp.)03075100lebend, frisch oder gekühlt8030759andere03075905geräuchert, auch vor oder während des Räucherns gegart, jedoch nicht weiter zubereitet20andere03075910gefroren803075990andere8030760Schnecken, ausgenommen Meeresschnecken03076010geräuchert, auch ohne Schale, auch vor oder während des Räucherns gegart, jedoch nicht weiter zubereitet2003076090anderefreiVenusmuscheln, Herzmuscheln und Archenmuscheln (Familien Arcidae, Arcticidae, Cardiidae, Donacidae, Hiatellidae, Mactridae, Mesodesmatidae, Myidae, Semelidae, Solecurtidae, Solenidae, Tridacnidae und Veneridae)03077100lebend, frisch oder gekühlt11030779andere03077910geräuchert, auch ohne Schale, auch vor oder während des Räucherns gegart, jedoch nicht weiter zubereitet2003077990andere11Seeohren (Haliotis spp.)03078100lebend, frisch oder gekühlt11030789andere03078910geräuchert, auch ohne Schale, auch vor oder während des Räucherns gegart, jedoch nicht weiter zubereitet2003078990andere11andere, einschließlich Mehl, Pulver und Pellets, genießbar03079100lebend, frisch oder gekühlt11030799andere03079910geräuchert, auch ohne Schale, auch vor oder während des Räucherns gegart, jedoch nicht weiter zubereitet20gefroren03079911Illex spp.803079913Sandklaffmuscheln und andere Weichtiere der Familie Veneridae803079917andere1103079980andere110308Wirbellose Wassertiere, andere als Krebstiere und Weichtiere, lebend, frisch, gekühlt, gefroren, getrocknet, gesalzen oder in Salzlake; wirbellose Wassertiere, andere als Krebstiere und Weichtiere, geräuchert, auch vor oder während der Räucherung gekocht; Mehl, Pulver und Pellets von wirbellosen Wassertieren, anderen als Krebstieren und Weichtieren, genießbarSeegurken (Stichopus japonicus, Holothurioidea)03081100lebend, frisch oder gekühlt11030819andere03081910geräuchert, auch vor oder während des Räucherns gegart, jedoch nicht weiter zubereitet2603081930gefroren1103081990andere11Seeigel (Strongylocentrotus spp., Paracentrotus lividus, Loxechinus albus, Echichinus esculentus)03082100lebend, frisch oder gekühlt11030829andere03082910geräuchert, auch vor oder während des Räucherns gegart, jedoch nicht weiter zubereitet2603082930gefroren1103082990andere11030830Quallen (Rhopilema spp.)03083010lebend, frisch oder gekühlt1103083030geräuchert, auch vor oder während des Räucherns gegart, jedoch nicht weiter zubereitet2603083050gefrorenfrei03083090andere11030890andere03089010lebend, frisch oder gekühlt1103089030geräuchert, auch vor oder während des Räucherns gegart, jedoch nicht weiter zubereitet2603089050gefroren1103089090andere11

KAPITEL 4

Anmerkungen

1.
Als Milch gelten Vollmilch sowie teilweise oder vollständig entrahmte Milch.
2.
Im Sinne der Position 0405 gelten als

a)
Butter: ausschließlich aus Milch hergestellte natürliche Butter, Molkenbutter und rekombinierte Butter (frisch, gesalzen oder ranzig, einschließlich Butter in luftdicht verschlossenen Behältnissen), mit einem Milchfettgehalt von 80 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 95 GHT, einem Gehalt an fettfreier Milchtrockenmasse von höchstens 2 GHT und einem Wassergehalt von höchstens 16 GHT. Butter enthält keine Zusätze von Emulgatoren, kann aber Natriumchlorid, Lebensmittelfarbstoffe, Salze aus der Neutralisierung und unschädliche Milchsäurebakterien enthalten;
b)
Milchstreichfette: kein anderes Fett als Milchfett enthaltende streichfähige Wasser-in-Öl-Emulsionen, mit einem Milchfettgehalt von 39 GHT oder mehr, jedoch weniger als 80 GHT.

3.
Erzeugnisse, die durch Eindicken von Molke mit Zusatz von Milch oder Milchfett gewonnen werden, gehören als Käse zu Position 0406, wenn sie die nachstehenden drei Merkmale aufweisen:

a)
einen Milchfettgehalt, bezogen auf die Trockenmasse, von 5 GHT oder mehr;
b)
einen Trockenmassegehalt von 70 bis 85 GHT;
c)
sie geformt sind oder geformt werden können.

4.
Zu Kapitel 4 gehören nicht:

a)
aus Molke hergestellte Erzeugnisse, die mehr als 95 GHT Lactose, berechnet als wasserfreie Lactose bezogen auf die Trockenmasse, enthalten (Position 1702); oder
b)
Albumine (einschließlich Konzentrate aus zwei oder mehr Molkenproteinen, die mehr als 80 GHT Molkenproteine bezogen auf die Trockenmasse enthalten) (Position 3502) oder Globuline (Position 3504).

Unterpositions-Anmerkungen

1.
Im Sinne der Unterposition 040410 sind unter „modifizierter Molke” Erzeugnisse aus Molkenbestandteilen zu verstehen, z. B. Molke, der die Lactose, die Proteine oder die Mineralstoffe ganz oder teilweise entzogen worden sind, oder Molke, der natürliche Molkenbestandteile zugesetzt worden sind, sowie Erzeugnisse, die durch Vermischen natürlicher Molkenbestandteile hergestellt worden sind.
2.
Der Begriff „Butter” im Sinne der Unterposition 040510 umfasst nicht entwässerte Butter und Ghee (Unterposition 040590).

Zusätzliche Anmerkung

1.
Auf Mischungen, die zu den Positionen 0401 bis 0406 gehören, sind folgende Zollsätze anzuwenden:

a)
auf Mischungen, in denen einer der Bestandteile mindestens 90 GHT ausmacht, ist der für diesen Bestandteil geltende Zollsatz anzuwenden;
b)
auf andere Mischungen ist der Zollsatz des Bestandteils anzuwenden, der zu dem höchsten Zollbetrag führt.

KN-CodeWarenbezeichnungVertragsmäßiger Zollsatz (%)Besondere Maßeinheit0401Milch und Rahm, weder eingedickt noch mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln040110mit einem Milchfettgehalt von 1 GHT oder weniger04011010in unmittelbaren Umschließungen mit einem Inhalt von 2 l oder weniger13,8 €/100 kg/net04011090andere12,9 €/100 kg/net040120mit einem Fettgehalt von mehr als 1 GHT, jedoch nicht mehr als 6 GHTmit einem Milchfettgehalt von 3 GHT oder weniger04012011in unmittelbaren Umschließungen mit einem Inhalt von 2 l oder weniger18,8 €/100 kg/net04012019andere17,9 €/100 kg/netmit einem Milchfettgehalt von mehr als 3 GHT04012091in unmittelbaren Umschließungen mit einem Inhalt von 2 l oder weniger22,7 €/100 kg/net04012099andere21,8 €/100 kg/net040140mit einem Fettgehalt von mehr als 6 GHT, jedoch nicht mehr als 10 GHT04014010in unmittelbaren Umschließungen mit einem Inhalt von 2 l oder weniger57,5 €/100 kg/net04014090andere56,6 €/100 kg/net040150mit einem Milchfettgehalt von mehr als 10 GHTmit einem Milchfettgehalt von 21 GHT oder weniger04015011in unmittelbaren Umschließungen mit einem Inhalt von 2 l oder weniger57,5 €/100 kg/net04015019andere56,6 €/100 kg/netmit einem Milchfettgehalt von mehr als 21 bis 45 GHT04015031in unmittelbaren Umschließungen mit einem Inhalt von 2 l oder weniger110 €/100 kg/net04015039andere109,1 €/100 kg/netmit einem Milchfettgehalt von mehr als 45 GHT04015091in unmittelbaren Umschließungen mit einem Inhalt von 2 l oder weniger183,7 €/100 kg/net04015099andere182,8 €/100 kg/net0402Milch und Rahm, eingedickt oder mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln040210in Pulverform, granuliert oder in anderer fester Form, mit einem Milchfettgehalt von 1,5 GHT oder wenigerohne Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln04021011in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von 2,5 kg oder weniger125,4 €/100 kg/net04021019andere118,8 €/100 kg/net(10)andere04021091in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von 2,5 kg oder weniger1,19 €/kg + 27,5 €/100 kg/net(25)04021099andere1,19 €/kg + 21 €/100 kg/net(25)in Pulverform, granuliert oder in anderer fester Form, mit einem Milchfettgehalt von mehr als 1,5 GHT040221ohne Zusatz von Zucker oder anderen Süßmittelnmit einem Milchfettgehalt von 27 GHT oder weniger04022111in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von 2,5 kg oder weniger135,7 €/100 kg/net04022118andere130,4 €/100 kg/netmit einem Milchfettgehalt von mehr als 27 GHT04022191in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von 2,5 kg oder weniger167,2 €/100 kg/net04022199andere161,9 €/100 kg/net040229anderemit einem Milchfettgehalt von 27 GHT oder weniger04022911Milch zur Ernährung von Säuglingen, in luftdicht verschlossenen Behältnissen mit einem Gewicht des Inhalts von 500 g oder weniger und mit einem Milchfettgehalt von mehr als 10 GHT1,31 €/kg + 22 €/100 kg/net(25)andere04022915in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von 2,5 kg oder weniger1,31 €/kg + 22 €/100 kg/net(25)04022919andere1,31 €/kg + 16,8 €/100 kg/net(25)mit einem Milchfettgehalt von mehr als 27 GHT04022991in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von 2,5 kg oder weniger1,62 €/kg + 22 €/100 kg/net(25)04022999andere1,62 €/kg + 16,8 €/100 kg/net(25)andere040291ohne Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln04029110mit einem Milchfettgehalt von 8 GHT oder weniger34,7 €/100 kg/net04029130mit einem Milchfettgehalt von mehr als 8 bis 10 GHT43,4 €/100 kg/netmit einem Milchfettgehalt von mehr als 10 bis 45 GHT04029151in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von 2,5 kg oder weniger110 €/100 kg/net04029159andere109,1 €/100 kg/netmit einem Milchfettgehalt von mehr als 45 GHT04029191in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von 2,5 kg oder weniger183,7 €/100 kg/net04029199andere182,8 €/100 kg/net040299andere04029910mit einem Milchfettgehalt von 9,5 GHT oder weniger57,2 €/100 kg/netmit einem Milchfettgehalt von mehr als 9,5 bis 45 GHT04029931in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von 2,5 kg oder weniger1,08 €/kg + 19,4 €/100 kg/net(25)04029939andere1,08 €/kg + 18,5 €/100 kg/net(25)mit einem Milchfettgehalt von mehr als 45 GHT04029991in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von 2,5 kg oder weniger1,81 €/kg + 19,4 €/100 kg/net(25)04029999andere1,81 €/kg + 18,5 €/100 kg/net(25)0403Buttermilch, saure Milch und saurer Rahm, Joghurt, Kefir und andere fermentierte oder gesäuerte Milch (einschließlich Rahm), auch eingedickt oder aromatisiert, auch mit Zusatz von Zucker, anderen Süßmitteln, Früchten, Nüssen oder Kakao040310Joghurtweder aromatisiert noch mit Zusatz von Früchten, Nüssen oder Kakaoohne Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln, mit einem Milchfettgehalt von040310113 GHT oder weniger20,5 €/100 kg/net04031013mehr als 3 bis 6 GHT24,4 €/100 kg/net04031019mehr als 6 GHT59,2 €/100 kg/netanderer, mit einem Milchfettgehalt von040310313 GHT oder weniger0,17 €/kg + 21,1 €/100 kg/net(25)04031033mehr als 3 bis 6 GHT0,20 €/kg + 21,1 €/100 kg/net(25)04031039mehr als 6 GHT0,54 €/kg + 21,1 €/100 kg/net(25)aromatisiert oder mit Zusatz von Früchten, Nüssen oder Kakaoin Pulverform, granuliert oder in anderer fester Form, mit einem Milchfettgehalt von040310511,5 GHT oder weniger8,3 + 95 €/100 kg/net04031053mehr als 1,5 bis 27 GHT8,3 + 130,4 €/100 kg/net04031059mehr als 27 GHT8,3 + 168,8 €/100 kg/netanderer, mit einem Milchfettgehalt von040310913 GHT oder weniger8,3 + 12,4 €/100 kg/net04031093mehr als 3 bis 6 GHT8,3 + 17,1 €/100 kg/net04031099mehr als 6 GHT8,3 + 26,6 €/100 kg/net040390andereweder aromatisiert noch mit Zusatz von Früchten, Nüssen oder Kakaoin Pulverform, granuliert oder in anderer fester Formohne Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln, mit einem Milchfettgehalt von040390111,5 GHT oder weniger100,4 €/100 kg/net04039013mehr als 1,5 bis 27 GHT135,7 €/100 kg/net04039019mehr als 27 GHT167,2 €/100 kg/netandere, mit einem Milchfettgehalt von040390311,5 GHT oder weniger0,95 €/kg + 22 €/100 kg/net(25)04039033mehr als 1,5 bis 27 GHT1,31 €/kg + 22 €/100 kg/net(25)04039039mehr als 27 GHT1,62 €/kg + 22 €/100 kg/net(25)andereohne Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln, mit einem Milchfettgehalt von040390513 GHT oder weniger20,5 €/100 kg/net04039053mehr als 3 bis 6 GHT24,4 €/100 kg/net04039059mehr als 6 GHT59,2 €/100 kg/netandere, mit einem Milchfettgehalt von040390613 GHT oder weniger0,17 €/kg + 21,1 €/100 kg/net(25)04039063mehr als 3 bis 6 GHT0,20 €/kg + 21,1 €/100 kg/net(25)04039069mehr als 6 GHT0,54 €/kg + 21,1 €/100 kg/net(25)aromatisiert oder mit Zusatz von Früchten, Nüssen oder Kakaoin Pulverform, granuliert oder in anderer fester Form, mit einem Milchfettgehalt von040390711,5 GHT oder weniger8,3 + 95 €/100 kg/net04039073mehr als 1,5 bis 27 GHT8,3 + 130,4 €/100 kg/net04039079mehr als 27 GHT8,3 + 168,8 €/100 kg/netandere, mit einem Milchfettgehalt von040390913 GHT oder weniger8,3 + 12,4 €/100 kg/net04039093mehr als 3 bis 6 GHT8,3 + 17,1 €/100 kg/net04039099mehr als 6 GHT8,3 + 26,6 €/100 kg/net0404Molke, auch eingedickt oder mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln; Erzeugnisse, die aus natürlichen Milchbestandteilen bestehen, auch mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln, anderweit weder genannt noch inbegriffen040410Molke und modifizierte Molke, auch eingedickt oder mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmittelnin Pulverform, granuliert oder in anderer fester Formohne Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln, mit einem Proteingehalt (Stickstoffgehalt × 6,38) von15 GHT oder weniger und mit einem Milchfettgehalt von040410021,5 GHT oder weniger7 €/100 kg/net04041004mehr als 1,5 bis 27 GHT135,7 €/100 kg/net04041006mehr als 27 GHT167,2 €/100 kg/netmehr als 15 GHT und mit einem Milchfettgehalt von040410121,5 GHT oder weniger100,4 €/100 kg/net04041014mehr als 1,5 bis 27 GHT135,7 €/100 kg/net04041016mehr als 27 GHT167,2 €/100 kg/netandere, mit einem Proteingehalt (Stickstoffgehalt × 6,38) von15 GHT oder weniger und mit einem Milchfettgehalt von040410261,5 GHT oder weniger0,07 €/kg/net + 16,8 €/100 kg/net(25)04041028mehr als 1,5 bis 27 GHT1,31 €/kg/net + 22 €/100 kg/net(25)04041032mehr als 27 GHT1,62 €/kg/net + 22 €/100 kg/net(25)mehr als 15 GHT und mit einem Milchfettgehalt von040410341,5 GHT oder weniger0,95 €/kg/net + 22 €/100 kg/net(25)04041036mehr als 1,5 bis 27 GHT1,31 €/kg/net + 22 €/100 kg/net(25)04041038mehr als 27 GHT1,62 €/kg/net + 22 €/100 kg/net(25)andereohne Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln, mit einem Proteingehalt (Stickstoffgehalt × 6,38) von15 GHT oder weniger und mit einem Milchfettgehalt von040410481,5 GHT oder weniger0,07 €/kg/net(26)04041052mehr als 1,5 bis 27 GHT135,7 €/100 kg/net04041054mehr als 27 GHT167,2 €/100 kg/netmehr als 15 GHT und mit einem Milchfettgehalt von040410561,5 GHT oder weniger100,4 €/100 kg/net04041058mehr als 1,5 bis 27 GHT135,7 €/100 kg/net04041062mehr als 27 GHT167,2 €/100 kg/netandere, mit einem Proteingehalt (Stickstoffgehalt × 6,38) von15 GHT oder weniger und mit einem Milchfettgehalt von040410721,5 GHT oder weniger0,07 €/kg/net + 16,8 €/100 kg/net(27)04041074mehr als 1,5 bis 27 GHT1,31 €/kg/net + 22 €/100 kg/net(25)04041076mehr als 27 GHT1,62 €/kg/net + 22 €/100 kg/net(25)mehr als 15 GHT und mit einem Milchfettgehalt von040410781,5 GHT oder weniger0,95 €/kg/net + 22 €/100 kg/net(25)04041082mehr als 1,5 bis 27 GHT1,31 €/kg/net + 22 €/100 kg/net(25)04041084mehr als 27 GHT1,62 €/kg/net + 22 €/100 kg/net(25)040490andereohne Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln, mit einem Milchfettgehalt von040490211,5 GHT oder weniger100,4 €/100 kg/net04049023mehr als 1,5 bis 27 GHT135,7 €/100 kg/net04049029mehr als 27 GHT167,2 €/100 kg/netandere, mit einem Milchfettgehalt von040490811,5 GHT oder weniger0,95 €/kg/net + 22 €/100 kg/net(25)04049083mehr als 1,5 bis 27 GHT1,31 €/kg/net + 22 €/100 kg/net(25)04049089mehr als 27 GHT1,62 €/kg/net + 22 €/100 kg/net(25)0405Butter und andere Fettstoffe aus der Milch; Milchstreichfette040510Buttermit einem Fettgehalt von 85 GHT oder wenigernatürliche Butter04051011in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von 1 kg oder weniger189,6 €/100 kg/net(10)04051019andere189,6 €/100 kg/net(10)04051030rekombinierte Butter189,6 €/100 kg/net(10)04051050Molkenbutter189,6 €/100 kg/net(10)04051090andere231,3 €/100 kg/net(10)040520Milchstreichfette04052010mit einem Fettgehalt von 39 GHT oder mehr, jedoch weniger als 60 GHT9 + EA(23)04052030mit einem Fettgehalt von 60 GHT bis 75 GHT9 + EA(23)04052090mit einem Fettgehalt von mehr als 75 GHT, jedoch weniger als 80 GHT189,6 €/100 kg/net040590andere04059010mit einem Fettgehalt von 99,3 GHT oder mehr und mit einem Wassergehalt von 0,5 GHT oder weniger231,3 €/100 kg/net(10)04059090andere231,3 €/100 kg/net(10)0406Käse und Quark/Topfen040610Frischkäse (nichtgereifter Käse), einschließlich Molkenkäse, und Quark/Topfen04061020mit einem Fettgehalt von 40 GHT oder weniger185,2 €/100 kg/net(10)04061080anderer221,2 €/100 kg/net(10)040620Käse aller Art, gerieben oder in Pulverform04062010Glarner Kräuterkäse (sog. Schabziger), aus entrahmter Milch mit Zusatz von fein vermahlenen Kräutern hergestellt(29)7,704062090andere188,2 €/100 kg/net(10)040630Schmelzkäse, weder gerieben noch in Pulverform04063010zu dessen Herstellung keine anderen Käsesorten als Emmentaler, Greyerzer und Appenzeller und gegebenenfalls als Zusatz Glarner Kräuterkäse (sog. Schabziger) verwendet worden sind, in Aufmachungen für den Einzelverkauf, mit einem Fettgehalt in der Trockenmasse von 56 GHT oder weniger144,9 €/100 kg/net(10)anderemit einem Fettgehalt von 36 GHT oder weniger und mit einem Fettgehalt in der Trockenmasse von0406303148 GHT oder weniger139,1 €/100 kg/net(10)04063039mehr als 48 GHT144,9 €/100 kg/net(10)04063090mit einem Fettgehalt von mehr als 36 GHT215 €/100 kg/net(10)040640Blauschimmelkäse und anderer Käse mit Marmorierung des Teiges, hervorgerufen durch Penicillium roqueforti04064010Roquefort140,9 €/100 kg/net(10)04064050Gorgonzola140,9 €/100 kg/net(10)04064090andere140,9 €/100 kg/net(10)040690andere Käse04069001für die Verarbeitung(28)167,1 €/100 kg/net(10)andere04069013Emmentaler171,7 €/100 kg/net(10)04069015Greyerzer, Sbrinz171,7 €/100 kg/net(10)04069017Bergkäse, Appenzeller171,7 €/100 kg/net(10)04069018Fromage Fribourgeois, Vacherin Mont d'Or und Tête de Moine171,7 €/100 kg/net(10)04069019Glarner Kräuterkäse (sog. Schabziger), aus entrahmter Milch mit Zusatz von fein vermahlenen Kräutern hergestellt(29)7,704069021Cheddar167,1 €/100 kg/net(10)04069023Edamer151 €/100 kg/net(10)04069025Tilsiter151 €/100 kg/net(10)04069027Butterkäse151 €/100 kg/net(10)04069029Kashkaval151 €/100 kg/net(10)04069032Feta151 €/100 kg/net(10)04069035Kefalo-Tyri151 €/100 kg/net(10)04069037Finlandia151 €/100 kg/net(10)04069039Jarlsberg151 €/100 kg/net(10)andere04069050Schaf- oder Büffelkäse in Behältern, die Salzlake enthalten, oder in Beuteln aus Schaf- oder Ziegenfell151 €/100 kg/net(10)anderemit einem Fettgehalt von 40 GHT oder weniger und mit einem Wassergehalt in der fettfreien Käsemasse von47 GHT oder weniger04069061Grana Padano, Parmigiano Reggiano188,2 €/100 kg/net04069063Fiore Sardo, Pecorino188,2 €/100 kg/net(10)04069069andere188,2 €/100 kg/net(10)mehr als 47 bis 72 GHT04069073Provolone151 €/100 kg/net(10)04069075Asiago, Caciocavallo, Montasio, Ragusano151 €/100 kg/net(10)04069076Danbo, Fontal, Fontina, Fynbo, Havarti, Maribo, Samsø151 €/100 kg/net(10)04069078Gouda151 €/100 kg/net(10)04069079Esrom, Italico, Kernhem, St. Nectaire, St. Paulin, Taleggio151 €/100 kg/net(10)04069081Cantal, Cheshire, Wensleydale, Lancashire, Double Gloucester, Blarney, Colby, Monterey151 €/100 kg/net(10)04069082Camembert151 €/100 kg/net(10)04069084Brie151 €/100 kg/net(10)04069085Kefalograviera, Kasseri151 €/100 kg/netandere Käse, mit einem Wassergehalt in der fettfreien Käsemasse von04069086mehr als 47 bis 52 GHT151 €/100 kg/net(10)04069087mehr als 52 bis 62 GHT151 €/100 kg/net(10)04069088mehr als 62 bis 72 GHT151 €/100 kg/net(10)04069093mehr als 72 GHT185,2 €/100 kg/net(10)04069099andere221,2 €/100 kg/net(10)0407Vogeleier in der Schale, frisch, haltbar gemacht oder gekochtBruteier04071100von Hühnern (Gallus domesticus)(30)35 €/1000 p/stp/st040719anderevon Hausgeflügel anderer Art als Gallus domesticus(30)04071911von Truthühnern oder Gänsen105 €/1000 p/stp/st04071919andere35 €/1000 p/stp/st04071990andere7,7p/standere Eier, frisch04072100von Hühnern (Gallus domesticus)(30)30,4 €/100 kg/net(10)1000 p/st040729andere04072910von Hausgeflügel anderer Art als Gallus domesticus30,4 €/100 kg/net(10)1000 p/st04072990andere7,7p/st040790andere04079010von Hausgeflügel30,4 €/100 kg/net(10)1000 p/st04079090andere7,7p/st0408Vogeleier, nicht in der Schale, und Eigelb, frisch, getrocknet, in Wasser oder Dampf gekocht, geformt, gefroren oder anders haltbar gemacht, auch mit Zusatz von Zucker oder anderen SüßmittelnEigelb040811getrocknet04081120ungenießbar oder ungenießbar gemacht(31)frei04081180anderes142,3 €/100 kg/net(10)040819anderes04081920ungenießbar oder ungenießbar gemacht(31)freianderes04081981flüssig62 €/100 kg/net(10)04081989anderes, einschließlich gefroren66,3 €/100 kg/net(10)andere040891getrocknet04089120ungenießbar oder ungenießbar gemacht(31)frei04089180andere137,4 €/100 kg/net(10)040899andere04089920ungenießbar oder ungenießbar gemacht(31)frei04089980andere35,3 €/100 kg/net(10)04090000Natürlicher Honig17,304100000Genießbare Waren tierischen Ursprungs, anderweit weder genannt noch inbegriffen7,7

KAPITEL 5

Anmerkungen

1.
Zu Kapitel 5 gehören nicht:

a)
genießbare Waren (ausgenommen flüssiges oder getrocknetes Tierblut und ganze oder zerteilte Därme, Blasen und Mägen von Tieren);
b)
Häute, Felle und Pelzfelle, ausgenommen Waren der Position 0505 und Schnitzel und ähnliche Abfälle roher Häute oder Felle der Position 0511 (Kapitel 41 oder 43);
c)
Spinnstoffe tierischen Ursprungs, ausgenommen Rosshaar und Rosshaarabfälle (Abschnitt XI);
d)
Pinselköpfe (Position 9603).

2.
Menschenhaare, nach Längen ausgehechelt, nicht gleichgerichtet, gelten als roh (Position 0501).
3.
In der Nomenklatur gelten als „Elfenbein” Stoffe aus den Stoßzähnen, Hörnern oder Hauern der Elefanten, des Nilpferdes, des Walrosses, des Narwals, des Nashorns und des Wildschweines sowie alle Tierzähne.
4.
In der Nomenklatur gelten als „Rosshaar” die Haare aus Mähne oder Schweif der Tiere von der Art der Pferde oder Rinder.
KN-CodeWarenbezeichnungVertragsmäßiger Zollsatz (%)Besondere Maßeinheit05010000Menschenhaare, roh, auch gewaschen oder entfettet; Abfälle von Menschenhaarfrei0502Borsten von Hausschweinen oder Wildschweinen; Dachshaare und andere Tierhaare zur Herstellung von Besen, Bürsten oder Pinseln; Abfälle dieser Borsten oder Haare05021000Borsten von Hausschweinen oder Wildschweinen und Abfälle dieser Borstenfrei05029000anderefrei050305040000Därme, Blasen und Mägen von anderen Tieren als Fischen, ganz oder zerteilt, frisch, gekühlt, gefroren, gesalzen, in Salzlake, getrocknet oder geräuchertfrei0505Vogelbälge und andere Vogelteile, mit ihren Federn oder Daunen, Federn und Teile von Federn (auch beschnitten), Daunen, roh oder nur gereinigt, desinfiziert oder zum Haltbarmachen behandelt; Mehl und Abfälle von Federn oder Federteilen050510Federn von der zum Füllen verwendeten Art; Daunen05051010rohfrei05051090anderefrei05059000anderefrei0506Knochen und Stirnbeinzapfen, roh, entfettet, einfach bearbeitet (aber nicht zugeschnitten), mit Säure behandelt oder entleimt; Mehl und Abfälle davon05061000Ossein und mit Säure behandelte Knochenfrei05069000anderefrei0507Elfenbein, Schildpatt, Fischbein (einschließlich Bartenfransen), Hörner, Geweihe, Hufe, Klauen, Krallen und Schnäbel, roh oder einfach bearbeitet, aber nicht zugeschnitten; Mehl und Abfälle davon05071000Elfenbein; Mehl und Abfälle von Elfenbeinfrei05079000anderefrei05080000Korallen und ähnliche Stoffe, roh oder einfach bearbeitet, aber nicht weiterverarbeitet; Schalen und Panzer von Weichtieren, Krebstieren oder Stachelhäutern und Schulp von Tintenfischen, roh oder einfach bearbeitet, aber nicht zugeschnitten, Mehl und Abfälle davonfrei050905100000Graue Ambra, Bibergeil, Zibet und Moschus; Kanthariden; Galle, auch getrocknet; Drüsen und andere tierische Stoffe, die zur Herstellung von Arzneiwaren verwendet werden, frisch, gekühlt, gefroren oder auf andere Weise vorläufig haltbar gemachtfrei0511Waren tierischen Ursprungs, anderweit weder genannt noch inbegriffen; nicht lebende Tiere des Kapitels 1 oder 3, ungenießbar05111000Rinderspermafreip/st(32)andere051191Waren aus Fischen oder Krebstieren, Weichtieren oder anderen wirbellosen Wassertieren; nicht lebende Tiere des Kapitels 305119110Abfälle von Fischenfrei05119190anderefrei051199andere05119910Flechsen und Sehnen; Schnitzel und ähnliche Abfälle roher Häute oder Fellefreinatürliche Schwämme tierischen Ursprungs05119931rohfrei05119939andere5,105119985anderefrei

ABSCHNITT II

Anmerkung

1.
In diesem Abschnitt gelten als „Pellets” Erzeugnisse, die entweder unmittelbar durch Pressen oder durch Zusatz eines Bindemittels in einer Menge von nicht mehr als 3 GHT zu Zylindern, Kügelchen usw. agglomeriert worden sind.

KAPITEL 6

Anmerkungen

1.
Zu diesem Kapitel gehören, vorbehaltlich des zweiten Teils des Wortlauts der Position 0601, nur Waren, die gewöhnlich von Gärtnereien, von Baumschulen oder vom Blumenhandel zu Pflanz- oder Zierzwecken geliefert werden. Zu Kapitel 6 gehören jedoch nicht Kartoffeln, Speisezwiebeln, Schalotten, Knoblauch und andere Waren des Kapitels 7.
2.
Sträuße, Blumenkörbe, Kränze und ähnliche Waren werden wie Blüten, Blattwerk usw. der Position 0603 oder 0604 eingereiht. Zutaten aus anderen Stoffen bleiben außer Betracht. Zu diesen Positionen gehören jedoch nicht Collagen und ähnliche dekorative Bildwerke der Position 9701.
KN-CodeWarenbezeichnungVertragsmäßiger Zollsatz (%)Besondere Maßeinheit0601Bulben, Zwiebeln, Knollen, Wurzelknollen und Wurzelstöcke, ruhend, im Wachstum oder in Blüte; Zichorienpflanzen und -wurzeln (ausgenommen Zichorienwurzeln der Position 1212)060110Bulben, Zwiebeln, Knollen, Wurzelknollen und Wurzelstöcke, ruhend06011010Hyazinthen5,1p/st06011020Narzissen5,1p/st06011030Tulpen5,1p/st06011040Gladiolen5,1p/st06011090andere5,1060120Bulben, Zwiebeln, Knollen, Wurzelknollen und Wurzelstöcke, im Wachstum oder in Blüte; Zichorienpflanzen und -wurzeln06012010Zichorienpflanzen und -wurzelnfrei06012030Orchideen, Hyazinthen, Narzissen und Tulpen9,606012090andere6,40602Andere lebende Pflanzen (einschließlich ihrer Wurzeln), Stecklinge und Pfropfreiser; Pilzmycel060210Stecklinge, unbewurzelt, und Pfropfreiser06021010von Rebenfrei06021090andere4060220Bäume, Sträucher und Büsche von genießbaren Früchten oder Nüssen, auch veredelt06022010Reben, bewurzelt, auch gepfropftfrei06022090andere8,306023000Rhododendren (Azaleen), auch veredelt8,306024000Rosen, auch veredelt8,3p/st060290andere06029010Pilzmycel8,306029020Ananaspflänzlingefrei06029030Gemüsepflanzen und Erdbeerpflanzen8,3andereFreilandpflanzenBäume und Sträucher06029041Forstgehölze8,3andere06029045bewurzelte Stecklinge und Jungpflanzen6,506029049andere8,306029050andere Freilandpflanzen8,3Zimmerpflanzen06029070bewurzelte Stecklinge und Jungpflanzen (ausgenommen Kakteen)6,5andere06029091Blütenpflanzen mit Knospen oder Blüten (ausgenommen Kakteen)6,506029099andere6,50603Blumen und Blüten sowie deren Knospen, geschnitten, zu Binde- oder Zierzwecken, frisch, getrocknet, gebleicht, gefärbt, imprägniert oder anders bearbeitetfrisch06031100Rosen(33)p/st06031200Nelken(33)p/st06031300Orchideen(33)p/st06031400Chrysanthemen(33)p/st06031500Lilien (Lilium spp.)(33)p/st060319andere06031910Gladiolen(33)p/st06031980andere(33)06039000andere100604Blattwerk, Blätter, Zweige und andere Pflanzenteile, ohne Blüten und Blütenknospen, sowie Gräser, Moose und Flechten, zu Binde- oder Zierzwecken, frisch, getrocknet, gebleicht, gefärbt, imprägniert oder anders bearbeitet060420frischMoose und Flechten06042011Rentierflechtefrei06042019andere506042020Weihnachtsbäume2,5p/st06042040Zweige von Nadelgehölzen2,506042090andere2060490andereMoose und Flechten06049011Rentierflechtefrei06049019andere5andere06049091nur getrocknetfrei06049099andere10,9

KAPITEL 7

Anmerkungen

1.
Zu Kapitel 7 gehören nicht Erzeugnisse zu Futterzwecken der Position 1214.
2.
In den Positionen 0709 bis 0712 umfasst der Begriff „Gemüse” auch genießbare Pilze, Trüffeln, Oliven, Kapern, Zucchini (Courgettes), Kürbisse, Auberginen, Zuckermais (Zea mays var. saccharata), Früchte der Gattungen Capsicum und Pimenta, Fenchel und Küchenkräuter wie Petersilie, Kerbel, Estragon, Kresse und Majoran (Majorana hortensis oder Origanum majorana).
3.
Zu Position 0712 gehören alle getrockneten Gemüse der in den Positionen 0701 bis 0711 erfassten Arten, ausgenommen:

a)
getrocknete ausgelöste Hülsenfrüchte (Position 0713);
b)
Zuckermais in Form von Waren der Positionen 1102 bis 1104;
c)
Mehl, Grieß, Pulver, Flocken, Granulat und Pellets von Kartoffeln (Position 1105);
d)
Mehl, Grieß und Pulver von getrockneten Hülsenfrüchten der Position 0713 (Position 1106).

4.
Zu diesem Kapitel gehören jedoch nicht getrocknete oder gemahlene oder sonst zerkleinerte Früchte der Gattungen Capsicum oder Pimenta (Position 0904).
KN-CodeWarenbezeichnungVertragsmäßiger Zollsatz (%)Besondere Maßeinheit0701Kartoffeln, frisch oder gekühlt07011000Pflanzkartoffeln/Saatkartoffeln(31)4,5070190andere07019010zum Herstellen von Stärke(12)5,8andere07019050Frühkartoffeln, vom 1. Januar bis 30. Juni(37)07019090andere11,507020000Tomaten, frisch oder gekühlt(35)0703Speisezwiebeln, Schalotten, Knoblauch, Porree/Lauch und andere Gemüse der Allium spp., frisch oder gekühlt070310Speisezwiebeln und SchalottenSpeisezwiebeln07031011für Saatzwecke (Steckzwiebeln)9,607031019andere9,607031090Schalotten9,607032000Knoblauch9,6 + 120 €/100 kg/net(10)07039000Porree/Lauch und andere Gemüse der Allium spp.10,40704Kohl, Blumenkohl/Karfiol, Kohlrabi, Wirsingkohl und ähnliche genießbare Kohlarten der Gattung Brassica, frisch oder gekühlt07041000Blumenkohl/Karfiol(38)07042000Rosenkohl/Kohlsprossen12070490anderer07049010Weißkohl und Rotkohl12 MIN 0,4 €/100 kg/net07049090anderer120705Salate (Lactuca sativa) und Chicorée (Cichorium spp.), frisch oder gekühltSalate07051100Kopfsalat(39)07051900andere10,4Chicorée07052100Chicorée-Witloof (Cichorium intybus var. foliosum)10,407052900andere10,40706Karotten und Speisemöhren, Speiserüben, Rote Rüben, Schwarzwurzeln, Knollensellerie, Rettiche und ähnliche genießbare Wurzeln, frisch oder gekühlt07061000Karotten und Speisemöhren, Speiserüben13,6(10)070690andere07069010Knollensellerie(40)07069030Meerrettich/Kren (Cochlearia armoracia)1207069090andere13,6070700Gurken und Cornichons, frisch oder gekühlt07070005Gurken(35)07070090Cornichons12,80708Hülsenfrüchte, auch ausgelöst, frisch oder gekühlt07081000Erbsen (Pisum sativum)(41)07082000Bohnen (Vigna spp., Phaseolus spp.)(42)07089000andere Hülsenfrüchte11,20709Anderes Gemüse, frisch oder gekühlt07092000Spargel10,207093000Auberginen12,807094000Sellerie, ausgenommen Knollensellerie12,8Pilze und Trüffeln07095100Pilze der Gattung Agaricus12,8070959andere07095910Pfifferlinge/Eierschwämme3,207095930Steinpilze5,607095950Trüffeln6,407095990andere6,4070960Früchte der Gattungen Capsicum oder Pimenta07096010Gemüsepaprika oder Paprika ohne brennenden Geschmack7,2(10)andere07096091der Gattung Capsicum, zum industriellen Herstellen von Capsicin oder von alkoholhaltigen Capsicum-Oleoresinen(12)frei07096095zum industriellen Herstellen von ätherischen Ölen oder von Resinoiden(12)frei07096099andere6,407097000Gartenspinat, Neuseelandspinat und Gartenmelde10,4andere07099100Artischocken(35)070992Oliven07099210zu anderen Zwecken als zur Ölgewinnung bestimmt(12)4,507099290andere13,1 €/100 kg/net070993Kürbisse (Cucurbita spp.)07099310Zucchini (Courgettes)(35)07099390andere12,8070999andere07099910Salate (ausgenommen solche der Art Lactuca sativa sowie Chicorée (Cichorium spp.))10,407099920Mangold und Karde10,407099940Kapern5,607099950Fenchel807099960Zuckermais9,4 €/100 kg/net07099990anderes12,80710Gemüse, auch in Wasser oder Dampf gekocht, gefroren07101000Kartoffeln14,4Hülsengemüse, auch ausgelöst07102100Erbsen (Pisum sativum)14,407102200Bohnen (Vigna spp., Phaseolus spp.)14,407102900anderes14,407103000Gartenspinat, Neuseelandspinat und Gartenmelde14,407104000Zuckermais5,1 + 9,4 €/100 kg/net(36)071080anderes Gemüse07108010Oliven15,2Früchte der Gattungen Capsicum oder Pimenta07108051Gemüsepaprika oder Paprika ohne brennenden Geschmack14,407108059andere6,4Pilze07108061der Gattung Agaricus14,407108069andere14,407108070Tomaten14,407108080Artischocken14,407108085Spargel14,407108095andere14,407109000Mischungen von Gemüsen14,40711Gemüse, vorläufig haltbar gemacht (z. B. durch Schwefeldioxid oder in Wasser, dem Salz, Schwefeldioxid oder andere vorläufig konservierend wirkende Stoffe zugesetzt sind), zum unmittelbaren Genuss nicht geeignet071120Oliven07112010zu anderen Zwecken als zur Ölgewinnung bestimmt(12)6,407112090andere13,1 €/100 kg/net07114000Gurken und Cornichons12Pilze und Trüffeln07115100Pilze der Gattung Agaricus9,6 + 191 €/100 kg/net eda(10)kg/net eda07115900andere9,6071190anderes Gemüse; Mischungen von GemüsenGemüse07119010Früchte der Gattungen Capsicum oder Pimenta, ausgenommen Gemüsepaprika oder Paprika ohne brennenden Geschmack6,407119030Zuckermais5,1 + 9,4 €/100 kg/net(36)07119050Speisezwiebeln7,207119070Kapern4,807119080anderes9,607119090Mischungen von Gemüsen120712Gemüse, getrocknet, auch in Stücke oder Scheiben geschnitten, als Pulver oder sonst zerkleinert, jedoch nicht weiter zubereitet07122000Speisezwiebeln12,8(10)Pilze, Judasohrpilze (Auricularia spp.), Zitterpilze (Tremella spp.) und Trüffeln07123100Pilze der Gattung Agaricus12,807123200Judasohrpilze (Auricularia spp.)12,807123300Zitterpilze (Tremella spp.)12,807123900andere12,8071290anderes Gemüse; Mischungen von Gemüsen07129005Kartoffeln, auch in Stücke oder Scheiben geschnitten, jedoch nicht weiter zubereitet10,2Zuckermais (Zea mays var. saccharata)07129011Hybriden zur Aussaat(31)frei07129019andere9,4 €/100 kg/net07129030Tomaten12,807129050Karotten und Speisemöhren12,807129090andere12,80713Getrocknete ausgelöste Hülsenfrüchte, auch geschält oder zerkleinert071310Erbsen (Pisum sativum)07131010zur Aussaatfrei07131090anderefrei07132000KichererbsenfreiBohnen (Vigna spp., Phaseolus spp.)07133100Bohnen der Art Vigna mungo (L.) Hepper oder Vigna radiata (L.) Wilczekfrei07133200Adzukibohnen (Phaseolus oder Vigna angularis)frei071333Gartenbohnen (Phaseolus vulgaris)07133310zur Aussaatfrei07133390anderefrei07133400Bambara-Erdnüsse oder Erderbsen (Vigna subterranea oder Voandzeia subterranea)frei07133500Kuhbohnen (Vigna unguiculata)frei07133900anderefrei07134000Linsenfrei07135000Puffbohnen (Dicke Bohnen) (Vicia faba var. major), Pferdebohnen und Ackerbohnen (Vicia faba var. equina und Vicia faba var. minor)3,207136000Straucherbsen (Cajanus cajan)3,207139000andere3,20714Maniok, Pfeilwurz (Arrowroot) und Salep, Topinambur, Süßkartoffeln und ähnliche Wurzeln und Knollen mit hohem Gehalt an Stärke oder Inulin, frisch, gekühlt, gefroren oder getrocknet, auch in Stücken oder in Form von Pellets; Mark des Sagobaumes071410Maniok07141091von den zum menschlichen Verzehr verwendeten Arten, in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von 28 kg oder weniger, entweder frisch und ganz, oder gefroren ohne Haut, auch in Stücke geschnitten9,5 €/100 kg/net(10)07141098andere9,5 €/100 kg/net(10)071420Süßkartoffeln07142010frisch, ganz, zum menschlichen Verzehr(43)3,8(34)07142090andere6,4 €/100 kg/net(10)071430Yamswurzeln (Dioscorea spp.)07143010von den zum menschlichen Verzehr verwendeten Arten, in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von 28 kg oder weniger, entweder frisch und ganz, oder gefroren ohne Haut, auch in Stücke geschnitten9,5 €/100 kg/net(10)07143090andere9,5 €/100 kg/net(10)071440Taro (Colocasia spp.)07144010von den zum menschlichen Verzehr verwendeten Arten, in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von 28 kg oder weniger, entweder frisch und ganz, oder gefroren ohne Haut, auch in Stücke geschnitten9,5 €/100 kg/net(10)07144090andere9,5 €/100 kg/net(10)071450Yautia (Xanthosoma spp.)07145010von den zum menschlichen Verzehr verwendeten Arten, in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von 28 kg oder weniger, entweder frisch und ganz, oder gefroren ohne Haut, auch in Stücke geschnitten9,5 €/100 kg/net(10)07145090andere9,5 €/100 kg/net(10)071490anderePfeilwurz (Arrowroot) und Salep und ähnliche Wurzeln und Knollen mit hohem Stärkegehalt07149012von den zum menschlichen Verzehr verwendeten Arten, in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von 28 kg oder weniger, entweder frisch und ganz, oder gefroren ohne Haut, auch in Stücke geschnitten9,5 €/100 kg/net(10)07149018andere9,5 €/100 kg/net(10)07149090andere3,8(34)

KAPITEL 8

Anmerkungen

1.
Hierher gehören nicht ungenießbare Früchte und Nüsse.
2.
Gekühlte Früchte und Nüsse werden wie frische Früchte und Nüsse eingereiht.
3.
Getrocknete Früchte oder getrocknete Nüsse dieses Kapitels können teilweise rehydratisiert oder zu folgenden Zwecken behandelt sein:

a)
um sie zusätzlich zu konservieren oder zu stabilisieren (z. B. durch leichte Hitzebehandlung, Schwefelung, Zusatz von Sorbinsäure oder Kaliumsorbat),
b)
um ihr Aussehen zu verbessern oder zu erhalten (z. B. durch Zusatz von pflanzlichem Öl oder geringen Mengen von Glucosesirup),

vorausgesetzt, sie behalten den Charakter getrockneter Früchte oder getrockneter Nüsse.

Zusätzliche Anmerkungen

1.
Als Gehalt an verschiedenen Zuckern, berechnet als Saccharose ( „Zuckergehalt” ), der Waren des Kapitels 8 gilt der bei 20 °C refraktometrisch ermittelte Wert, multipliziert mit dem Faktor 0,95.
2.
Als „tropische Früchte” im Sinne der Unterpositionen 08119011, 08119031 und 08119085 gelten Guaven, Mangofrüchte, Mangostanfrüchte, Papaya-Früchte, Tamarinden, Kaschu-Äpfel, Litschis, Jackfrüchte, Sapotpflaumen, Passionsfrüchte, Karambolen und Pitahayas.
3.
Als „tropische Nüsse” im Sinne der Unterpositionen 08119011, 08119031, 08119085, 08129070 und 08135031 gelten Kokosnüsse, Kaschu-Nüsse, Paranüsse, Areka-(Betel-)Nüsse, Kolanüsse und Macadamia-Nüsse.
KN-CodeWarenbezeichnungVertragsmäßiger Zollsatz (%)Besondere Maßeinheit0801Kokosnüsse, Paranüsse und Kaschu-Nüsse, frisch oder getrocknet, auch ohne Schalen oder enthäutetKokosnüsse08011100getrocknetfrei08011200mit innerer Fruchthaut (Endokarp)frei08011900anderefreiParanüsse08012100in der Schalefrei08012200ohne SchalefreiKaschu-Nüsse08013100in der Schalefrei08013200ohne Schalefrei0802Andere Schalenfrüchte, frisch oder getrocknet, auch ohne Schalen oder enthäutetMandeln080211in der Schale08021110bittere Mandelnfrei08021190andere5,6(10)080212ohne Schale08021210bittere Mandelnfrei08021290andere3,5(10)Haselnüsse (Corylus spp.)08022100in der Schale3,208022200ohne Schale3,2Walnüsse08023100in der Schale408023200ohne Schale5,1Esskastanien (Castanea spp.)08024100in der Schale5,608024200ohne Schale5,6Pistazien08025100in der Schale1,608025200ohne Schale1,6Macadamia-Nüsse08026100in der Schale208026200ohne Schale208027000Kolanüsse (Cola spp.)frei08028000Areka-(Betel-)Nüssefrei080290andere08029010Pekan-(Hickory-)Nüssefrei08029050Pinienkerne3,2(50)08029085andere3,2(50)0803Bananen, einschließlich Mehlbananen, frisch oder getrocknet080310Mehlbananen08031010frisch1608031090getrocknet16080390andere08039010frisch136 €/1000 kg/net08039090getrocknet160804Datteln, Feigen, Ananas, Avocadofrüchte, Guaven, Mangofrüchte und Mangostanfrüchte, frisch oder getrocknet08041000Datteln7,7080420Feigen08042010frisch5,608042090getrocknet808043000Ananas5,808044000Avocadofrüchte(44)08045000Guaven, Mangofrüchte und Mangostanfrüchtefrei0805Zitrusfrüchte, frisch oder getrocknet080510Orangen08051020Süßorangen, frisch(35)08051080andere(45)080520Mandarinen (einschließlich Tangerinen und Satsumas); Clementinen, Wilkings und ähnliche Kreuzungen von Zitrusfrüchten08052010Clementinen(35)08052030Monreales und Satsumas(35)08052050Mandarinen und Wilkings(35)08052070Tangerinen(35)08052090andere(35)08054000Pampelmusen und Grapefruits(46)080550Zitronen (Citrus limon, Citrus limonum) und Limetten (Citrus aurantifolia, Citrus latifolia)08055010Zitronen (Citrus limon, Citrus limonum)(35)08055090Limetten (Citrus aurantifolia, Citrus latifolia)12,808059000andere12,80806Weintrauben, frisch oder getrocknet080610frisch08061010Tafeltrauben(35)08061090andere(47)080620getrocknet08062010Korinthen2,408062030Sultaninen2,408062090andere2,40807Melonen (einschließlich Wassermelonen) und Papaya-Früchte, frischMelonen (einschließlich Wassermelonen)08071100Wassermelonen8,808071900andere8,808072000Papaya-Früchtefrei0808Äpfel, Birnen und Quitten, frisch080810Äpfel08081010Mostäpfel, lose geschüttet ohne Zwischenlagen, vom 16. September bis 15. Dezember7,2 MIN 0,36 €/100 kg/net08081080andere(35)080830Birnen08083010Mostbirnen, lose geschüttet ohne Zwischenlagen, vom 1. August bis 31. Dezember7,2 MIN 0,36 €/100 kg/net08083090andere(35)08084000Quitten7,20809Aprikosen/Marillen, Kirschen, Pfirsiche (einschließlich Brugnolen und Nektarinen), Pflaumen und Schlehen, frisch08091000Aprikosen/Marillen(35)Kirschen08092100Sauerkirschen/Weichseln (Prunus cerasus)(35)08092900andere(35)080930Pfirsiche, einschließlich Brugnolen und Nektarinen08093010Brugnolen und Nektarinen(35)08093090andere(35)080940Pflaumen und Schlehen08094005Pflaumen(35)08094090Schlehen120810Andere Früchte, frisch08101000Erdbeeren(48)081020Himbeeren, Brombeeren, Maulbeeren und Loganbeeren08102010Himbeeren8,808102090andere9,6081030schwarze, weiße oder rote Johannisbeeren und Stachelbeeren08103010schwarze Johannisbeeren8,808103030rote Johannisbeeren8,808103090andere9,6081040Preiselbeeren, Heidelbeeren und andere Früchte der Gattung Vaccinium08104010Preiselbeeren der Art Vaccinium vitis-idaeafrei08104030Heidelbeeren der Art Vaccinium myrtillus3,208104050Früchte der Arten Vaccinium macrocarpon und Vaccinium corymbosum3,208104090andere9,608105000Kiwifrüchte(49)08106000Durian8,808107000Kaki8,8081090andere08109020Tamarinden, Kaschu-Äpfel, Litschis, Jackfrüchte, Sapotpflaumen, Passionsfrüchte, Karambolen und Pitahayasfrei08109075andere8,80811Früchte und Nüsse, auch in Wasser oder Dampf gekocht, gefroren, auch mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln081110Erdbeerenmit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln08111011mit einem Zuckergehalt von mehr als 13 GHT20,8 + 8,4 €/100 kg/net08111019andere20,808111090andere14,4081120Himbeeren, Brombeeren, Maulbeeren, Loganbeeren, schwarze, weiße oder rote Johannisbeeren und Stachelbeerenmit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln08112011mit einem Zuckergehalt von mehr als 13 GHT20,8 + 8,4 €/100 kg/net08112019andere20,8andere08112031Himbeeren14,408112039schwarze Johannisbeeren14,408112051rote Johannisbeeren1208112059Brombeeren und Maulbeeren1208112090andere14,4081190anderemit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmittelnmit einem Zuckergehalt von mehr als 13 GHT08119011tropische Früchte und tropische Nüsse13 + 5,3 €/100 kg/net08119019andere20,8 + 8,4 €/100 kg/netandere08119031tropische Früchte und tropische Nüsse1308119039andere20,8andere08119050Heidelbeeren der Art Vaccinium myrtillus1208119070Heidelbeeren der Arten Vaccinium myrtilloides und Vaccinium angustifolium3,2Kirschen08119075Sauerkirschen/Weichseln (Prunus cerasus)14,408119080andere14,408119085tropische Früchte und tropische Nüsse908119095andere14,40812Früchte und Nüsse, vorläufig haltbar gemacht (z. B. durch Schwefeldioxid oder in Wasser, dem Salz, Schwefeldioxid oder andere vorläufig konservierend wirkende Stoffe zugesetzt sind), zum unmittelbaren Genuss nicht geeignet08121000Kirschen8,8081290andere08129025Aprikosen/Marillen; Orangen12,808129030Papaya-Früchte2,308129040Heidelbeeren der Art Vaccinium myrtillus6,408129070Guaven, Mangofrüchte, Mangostanfrüchte, Tamarinden, Kaschu-Äpfel, Litschis, Jackfrüchte, Sapotpflaumen, Passionsfrüchte, Karambolen, Pitahayas und tropische Nüsse5,508129098andere8,80813Früchte (ausgenommen solche der Positionen 0801 bis 0806), getrocknet; Mischungen von getrockneten Früchten oder von Schalenfrüchten dieses Kapitels08131000Aprikosen/Marillen5,608132000Pflaumen9,608133000Äpfel3,2081340andere Früchte08134010Pfirsiche, einschließlich Brugnolen und Nektarinen5,608134030Birnen6,408134050Papaya-Früchte208134065Tamarinden, Kaschu-Äpfel, Litschis, Jackfrüchte, Sapotpflaumen, Passionsfrüchte, Karambolen und Pitahayasfrei08134095andere2,4081350Mischungen von getrockneten Früchten oder von Schalenfrüchten dieses KapitelsMischungen von getrockneten Früchten, anderen als solchen der Positionen 0801 bis 0806ohne Pflaumen08135012von Papaya-Früchten, Tamarinden, Kaschu-Äpfeln, Litschis, Jackfrüchten, Sapotpflaumen, Passionsfrüchten, Karambolen und Pitahayas408135015andere6,408135019mit Pflaumen9,6Mischungen ausschließlich von Schalenfrüchten der Positionen 0801 und 080208135031von tropischen Nüssen408135039andere6,4andere Mischungen08135091ohne Pflaumen oder Feigen808135099andere9,608140000Schalen von Zitrusfrüchten oder von Melonen (einschließlich Wassermelonen), frisch, gefroren, getrocknet oder zum vorläufigen Haltbarmachen in Salzlake oder in Wasser mit einem Zusatz von anderen Stoffen eingelegt1,6

KAPITEL 9

Anmerkungen

1.
Miteinander gemischte Waren der Positionen 0904 bis 0910 werden wie folgt eingereiht:

a)
miteinander gemischte Waren einer Position bleiben in dieser Position;
b)
miteinander gemischte Waren verschiedener Positionen gehören zu Position 0910.

Waren der Positionen 0904 bis 0910 (einschließlich der unter den Buchstaben a) und b) bezeichneten Mischungen), die andere Stoffe enthalten, bleiben in Kapitel 9, vorausgesetzt, dass derartige Mischungen den Charakter der Waren dieser Positionen behalten haben; andernfalls sind diese Mischungen von Kapitel 9 ausgeschlossen; sie gehören zu Position 2103, wenn sie zusammengesetzte Würzmittel sind.

2.
Zu Kapitel 9 gehören nicht Kubebenpfeffer (Piper cubeba) und andere Waren der Position 1211.

Zusätzliche Anmerkung

1.
Für die in Anmerkung 1 a) zu Kapitel 9 genannten Mischungen ist der Zollsatz des Bestandteils der Mischung anzuwenden, der den höchsten Zollsatz hat.
KN-CodeWarenbezeichnungVertragsmäßiger Zollsatz (%)Besondere Maßeinheit0901Kaffee, auch geröstet oder entkoffeiniert; Kaffeeschalen und Kaffeehäutchen; Kaffeemittel mit beliebigem KaffeegehaltKaffee, nicht geröstet09011100nicht entkoffeiniertfrei09011200entkoffeiniert8,3Kaffee, geröstet09012100nicht entkoffeiniert7,509012200entkoffeiniert9090190andere09019010Kaffeeschalen und Kaffeehäutchenfrei09019090Kaffeemittel mit Kaffeegehalt11,50902Tee, auch aromatisiert09021000grüner Tee (nicht fermentiert) in unmittelbaren Umschließungen mit einem Inhalt von 3 kg oder weniger3,209022000anderer grüner Tee (nicht fermentiert)frei09023000schwarzer Tee (fermentiert) und teilweise fermentierter Tee, in unmittelbaren Umschließungen mit einem Inhalt von 3 kg oder wenigerfrei09024000anderer schwarzer Tee (fermentiert) und anderer teilweise fermentierter Teefrei09030000Matefrei0904Pfeffer der Gattung Piper; Früchte der Gattung Capsicum oder Pimenta, getrocknet oder gemahlen oder sonst zerkleinertPfeffer09041100weder gemahlen noch sonst zerkleinertfrei09041200gemahlen oder sonst zerkleinert4Früchte der Gattung Capsicum oder Pimenta090421getrocknet, weder gemahlen noch sonst zerkleinert09042110Gemüsepaprika oder Paprika ohne brennenden Geschmack (Capsicum annuum)9,609042190anderefrei09042200gemahlen oder sonst zerkleinert50905Vanille09051000weder gemahlen noch sonst zerkleinert609052000gemahlen oder sonst zerkleinert60906Zimt und Zimtblütenweder gemahlen noch sonst zerkleinert09061100Zimt (Cinnamomum zeylanicum Blume)frei09061900anderefrei09062000gemahlen oder sonst zerkleinertfrei0907Gewürznelken, Mutternelken und Nelkenstiele09071000weder gemahlen noch sonst zerkleinert809072000gemahlen oder sonst zerkleinert80908Muskatnüsse, Muskatblüte, Amomen und KardamomenMuskatnüsse09081100weder gemahlen noch sonst zerkleinertfrei09081200gemahlen oder sonst zerkleinertfreiMuskatblüte09082100weder gemahlen noch sonst zerkleinertfrei09082200gemahlen oder sonst zerkleinertfreiAmomen und Kardamomen09083100weder gemahlen noch sonst zerkleinertfrei09083200gemahlen oder sonst zerkleinertfrei0909Anis-, Sternanis-, Fenchel-, Koriander-, Kreuzkümmel- und Kümmelfrüchte; WacholderbeerenKorianderfrüchte09092100weder gemahlen noch sonst zerkleinertfrei09092200gemahlen oder sonst zerkleinertfreiKreuzkümmelfrüchte09093100weder gemahlen noch sonst zerkleinertfrei09093200gemahlen oder sonst zerkleinertfreiAnis-, Sternanis-, Kümmel- oder Fenchelfrüchte; Wacholderbeeren09096100weder gemahlen noch sonst zerkleinertfrei09096200gemahlen oder sonst zerkleinertfrei0910Ingwer, Safran, Kurkuma, Thymian, Lorbeerblätter, Curry und andere GewürzeIngwer09101100weder gemahlen noch sonst zerkleinertfrei09101200gemahlen oder sonst zerkleinertfrei091020Safran09102010weder gemahlen noch sonst zerkleinertfrei09102090gemahlen oder sonst zerkleinert8,509103000Kurkumafreiandere Gewürze091091Mischungen im Sinne der Anmerkung 1 b) zu diesem Kapitel09109105Curryfreiandere09109110weder gemahlen noch sonst zerkleinertfrei09109190gemahlen oder sonst zerkleinert12,5091099andere09109910Samen von BockshornkleefreiThymianweder gemahlen noch sonst zerkleinert09109931Feldthymian (Thymus serpyllum)frei09109933anderer709109939gemahlen oder sonst zerkleinert8,509109950Lorbeerblätter7andere09109991weder gemahlen noch sonst zerkleinertfrei09109999gemahlen oder sonst zerkleinert12,5

KAPITEL 10

Anmerkungen

1.
A)
Die in den Positionen dieses Kapitels genannten Erzeugnisse gehören nur dann zu der jeweiligen Position, wenn sie als Körner, auch in Kolben oder auf dem Halm, gestellt werden.
B)
Zu diesem Kapitel gehören nicht Getreidekörner, die geschält oder anders bearbeitet wurden. Jedoch bleiben geschälter, geschliffener, polierter, glasierter und parboiled Reis sowie Bruchreis in Position 1006.
2.
Zu Position 1005 gehört nicht Zuckermais (Kapitel 7).

Unterpositions-Anmerkung

1.
Hartweizen sind Weizen der Art Triticum durum und die Hybridsorten aus der Sortenkreuzung des Triticum durum, welche die gleiche Chromosomenanzahl (28) enthalten.

Zusätzliche Anmerkungen

1.
Es gelten als:

a)
„rundkörniger Reis” im Sinne der Unterpositionen 10061021, 10061092, 10062011, 10062092, 10063021, 10063042, 10063061 und 10063092: Reis, dessen Körner eine Länge von 5,2 mm oder weniger haben und bei denen das Verhältnis der Länge zur Breite weniger als 2 beträgt;
b)
„mittelkörniger Reis” im Sinne der Unterpositionen 10061023, 10061094, 10062013, 10062094, 10063023, 10063044, 10063063 und 10063094: Reis, dessen Körner eine Länge von mehr als 5,2 mm und 6,0 mm oder weniger haben und bei denen das Verhältnis der Länge zur Breite weniger als 3 beträgt;
c)
„langkörniger Reis” im Sinne der Unterpositionen 10061025, 10061027, 10061096, 10061098, 10062015, 10062017, 10062096, 10062098, 10063025, 10063027, 10063046, 10063048, 10063065, 10063067, 10063096 und 10063098: Reis, dessen Körner eine Länge von mehr als 6,0 mm haben;
d)
„Rohreis (Paddy-Reis)” im Sinne der Unterpositionen 10061021, 10061023, 10061025, 10061027, 10061092, 10061094, 10061096 und 10061098: Reis in der Strohhülse, gedroschen;
e)
„geschälter Reis” im Sinne der Unterpositionen 10062011, 10062013, 10062015, 10062017, 10062092, 10062094, 10062096 und 10062098: Reis, bei dem nur die Strohhülse entfernt worden ist. Hierunter fällt insbesondere Reis, der unter den Handelsbezeichnungen „Braunreis” , „Cargo-Reis” , „Loonzain-Reis” und „riso sbramato” bekannt ist;
f)
„halbgeschliffener Reis” im Sinne der Unterpositionen 10063021, 10063023, 10063025, 10063027, 10063042, 10063044, 10063046 und 10063048: Reis, bei dem die Strohhülse, ein Teil des Keimes und ganz oder teilweise die äußeren Schichten des Perikarps, nicht jedoch die inneren Schichten, entfernt worden sind;
g)
„vollständig geschliffener Reis” im Sinne der Unterpositionen 10063061, 10063063, 10063065, 10063067, 10063092, 10063094, 10063096 und 10063098: Reis, bei dem die Strohhülse, die äußeren und inneren Schichten des Perikarps und der Keim bei mittel- und langkörnigem Reis vollständig, bei rundkörnigem Reis zumindest teilweise, entfernt worden sind, bei dem jedoch bis zu 10 GHT der Körner weiße Längsrillen aufweisen können;
h)
„Bruchreis” im Sinne der Unterposition 100640 gebrochene Körner, die drei Viertel oder weniger der durchschnittlichen Länge ganzer Körner haben.

2.
Auf Mischungen, die zu diesem Kapitel gehören, sind folgende Zollsätze anzuwenden:

a)
auf Mischungen, in denen einer der Bestandteile mindestens 90 GHT ausmacht, ist der für diesen Bestandteil geltende Zollsatz anzuwenden;
b)
auf andere Mischungen ist der Zollsatz des Bestandteils anzuwenden, der zu dem höchsten Zollbetrag führt.

KN-CodeWarenbezeichnungVertragsmäßiger Zollsatz (%)Besondere Maßeinheit1001Weizen und MengkornHartweizen10011100zur Aussaat148 €/t(10)(51)10011900andere148 €/t(10)(51)andere100191zur Aussaat10019110Spelz(31)12,810019120Weichweizen und Mengkorn95 €/t(51)10019190andere95 €/t(10)(51)10019900andere95 €/t(10)(51)1002Roggen10021000zur Aussaat93 €/t(51)10029000andere93 €/t(51)1003Gerste10031000zur Aussaat93 €/t(10)10039000andere93 €/t(10)1004Hafer10041000zur Aussaat89 €/t10049000andere89 €/t1005Mais100510zur AussaatHybridmais(31)10051013Dreiweghybridenfrei10051015Einfachhybridenfrei10051018anderefrei10051090anderer94 €/t(10)(51)10059000anderer94 €/t(10)(51)1006Reis100610Rohreis (Paddy-Reis)10061010zur Aussaat(31)7,7andererparboiled10061021rundkörniger211 €/t(10)10061023mittelkörniger211 €/t(10)langkörniger10061025mit einem Verhältnis der Länge zur Breite von mehr als 2, jedoch weniger als 3211 €/t(10)10061027mit einem Verhältnis der Länge zur Breite von 3 oder mehr211 €/t(10)anderer10061092rundkörniger211 €/t(10)10061094mittelkörniger211 €/t(10)langkörniger10061096mit einem Verhältnis der Länge zur Breite von mehr als 2, jedoch weniger als 3211 €/t(10)10061098mit einem Verhältnis der Länge zur Breite von 3 oder mehr211 €/t(10)100620geschälter Reis ( „Cargo-Reis” oder „Braunreis” )parboiled10062011rundkörniger65 €/t(52)(10)10062013mittelkörniger65 €/t(52)(10)langkörniger10062015mit einem Verhältnis der Länge zur Breite von mehr als 2, jedoch weniger als 365 €/t(52)(10)10062017mit einem Verhältnis der Länge zur Breite von 3 oder mehr65 €/t(52)(10)anderer10062092rundkörniger65 €/t(52)(10)10062094mittelkörniger65 €/t(52)(10)langkörniger10062096mit einem Verhältnis der Länge zur Breite von mehr als 2, jedoch weniger als 365 €/t(52)(10)10062098mit einem Verhältnis der Länge zur Breite von 3 oder mehr65 €/t(52)(10)100630halbgeschliffener oder vollständig geschliffener Reis, auch poliert oder glasierthalbgeschliffener Reisparboiled10063021rundkörniger175 €/t(52)(10)10063023mittelkörniger175 €/t(52)(10)langkörniger10063025mit einem Verhältnis der Länge zur Breite von mehr als 2, jedoch weniger als 3175 €/t(52)(10)10063027mit einem Verhältnis der Länge zur Breite von 3 oder mehr175 €/t(52)(10)anderer10063042rundkörniger175 €/t(52)(10)10063044mittelkörniger175 €/t(52)(10)langkörniger10063046mit einem Verhältnis der Länge zur Breite von mehr als 2, jedoch weniger als 3175 €/t(52)(10)10063048mit einem Verhältnis der Länge zur Breite von 3 oder mehr175 €/t(52)(10)vollständig geschliffener Reisparboiled10063061rundkörniger175 €/t(52)(10)10063063mittelkörniger175 €/t(52)(10)langkörniger10063065mit einem Verhältnis der Länge zur Breite von mehr als 2, jedoch weniger als 3175 €/t(52)(10)10063067mit einem Verhältnis der Länge zur Breite von 3 oder mehr175 €/t(52)(10)anderer10063092rundkörniger175 €/t(52)(10)10063094mittelkörniger175 €/t(52)(10)langkörniger10063096mit einem Verhältnis der Länge zur Breite von mehr als 2, jedoch weniger als 3175 €/t(52)(10)10063098mit einem Verhältnis der Länge zur Breite von 3 oder mehr175 €/t(52)(10)10064000Bruchreis128 €/t(10)1007Körner-Sorghum100710zur Aussaat10071010Hybrid-Körner-Sorghum(31)6,410071090andere94 €/t(10)(51)10079000andere94 €/t(10)(51)1008Buchweizen, Hirse (ausgenommen Körner-Sorghum) und Kanariensaat; anderes Getreide10081000Buchweizen37 €/tHirse (ausgenommen Körner-Sorghum)10082100zur Aussaat56 €/t(10)10082900andere56 €/t(10)10083000Kanariensaatfrei10084000Fonio (Digitaria spp.)37 €/t10085000Quinoa (Chenopodium quinoa)37 €/t10086000Triticale93 €/t10089000anderes Getreide37 €/t

KAPITEL 11

Anmerkungen

1.
Zu Kapitel 11 gehören nicht:

a)
geröstetes Malz, als Kaffeemittel aufgemacht (nach Beschaffenheit Positionen 0901 und 2101);
b)
zubereitetes Mehl, zubereiteter Grobgrieß, zubereiteter Feingrieß und zubereitete Stärke der Position 1901;
c)
Cornflakes und andere Waren der Position 1904;
d)
zubereitetes oder haltbar gemachtes Gemüse der Position 2001, 2004 oder 2005;
e)
pharmazeutische Erzeugnisse (Kapitel 30);
f)
Stärke als zubereitetes Riech-, Körperpflege- oder Schönheitsmittel (Kapitel 33).

2.
A)
Müllereierzeugnisse aus den in der nachstehenden Übersicht genannten Getreidearten gehören zu Kapitel 11, wenn sie, in Gewichtshundertteilen ausgedrückt und auf die Trockenmasse bezogen, gleichzeitig Folgendes aufweisen:

a)
einen Stärkegehalt (bestimmt nach dem abgewandelten polarimetrischen Ewers-Verfahren), der höher ist als der in Spalte 2 angegebene Wert;
b)
einen Aschegehalt (abzüglich etwa zugesetzter Mineralstoffe), der gleich oder geringer ist als der in Spalte 3 angegebene Wert.

Erzeugnisse, die die vorstehenden Voraussetzungen nicht erfüllen, gehören zu Position 2302. Jedoch gehören Getreidekeime, ganz, gequetscht, als Flocken oder gemahlen, zu Position 1104.

B)
Waren, die nach den vorstehenden Bestimmungen zu Kapitel 11 gehören, sind der Position 1101 oder 1102 zuzuweisen, wenn ihr Siebdurchgang (in Gewichtshundertteilen) durch ein Sieb mit einer Bespannung aus Metalldrahtgewebe mit einer lichten Maschenweite gemäß Spalte 4 oder 5 gleich oder größer ist als der jeweils bei den einzelnen Getreidearten angegebene Wert.

Im anderen Falle sind sie der Position 1103 oder 1104 zuzuweisen.

Art des Getreides

Stärkegehalt

Aschegehalt

Siebdurchgang durch ein Sieb mit einer lichten Maschenweite von

315 Mikrometern

500 Mikrometern

(1)

(2)

(3)

(4)

(5)

Weizen und Roggen

45 %

2,5 %

80 %

Gerste

45 %

3 %

80 %

Hafer

45 %

5 %

80 %

Mais und Körner-Sorghum

45 %

2 %

90 %

Reis

45 %

1,6 %

80 %

Buchweizen

45 %

4 %

80 %

Andere Getreidearten

45 %

2 %

50 %

3.
Als Grobgrieß und Feingrieß im Sinne der Position 1103 gelten Erzeugnisse aus der Zerkleinerung von Getreidekörnern, die jeweils folgende Bedingungen erfüllen:

a)
Erzeugnisse aus Mais müssen mit einem Anteil von 95 GHT oder mehr durch ein Sieb mit einer Bespannung aus Metalldrahtgewebe mit einer lichten Maschenweite von 2 mm hindurchgehen;
b)
Erzeugnisse aus anderen Getreidearten müssen mit einem Anteil von 95 GHT oder mehr durch ein Sieb mit einer Bespannung aus Metalldrahtgewebe mit einer lichten Maschenweite von 1,25 mm hindurchgehen.

Zusätzliche Anmerkungen

1.
Auf Mischungen, die zu diesem Kapitel gehören, wird folgender Zollsatz angewendet:

a)
auf Mischungen, in denen einer der Bestandteile mindestens 90 GHT ausmacht, ist der für diesen Bestandteil geltende Zollsatz anzuwenden;
b)
auf andere Mischungen ist der Zollsatz des Bestandteils anzuwenden, der zu dem höchsten Zollbetrag führt.

2.
Als „Mehl” , „Grieß” und „Pulver” im Sinne der Position 1106 gelten Erzeugnisse aus dem Vermahlen oder aus jedem anderen Zerkleinerungsverfahren von getrockneten Hülsenfrüchten der Position 0713, von Sagomark und von Wurzeln oder Knollen der Position 0714 oder von Erzeugnissen des Kapitels 8, mit Ausnahme von geraspelten und getrockneten Kokosnüssen, die jeweils folgende Bedingungen erfüllen:

a)
getrocknete Hülsenfrüchte, Sagomark, Wurzeln, Knollen und die Erzeugnisse des Kapitels 8 (mit Ausnahme der Schalenfrüchte der Positionen 0801 und 0802) müssen mit einem Anteil von 95 GHT oder mehr durch ein Sieb mit einer Bespannung aus Metalldrahtgewebe mit einer lichten Maschenweite von 2 mm hindurchgehen;
b)
Schalenfrüchte der Positionen 0801 und 0802 müssen mit einem Anteil von 50 GHT oder mehr durch ein Sieb mit einer Bespannung aus Metalldrahtgewebe mit einer lichten Maschenweite von 2,5 mm hindurchgehen.

KN-CodeWarenbezeichnungVertragsmäßiger Zollsatz (%)Besondere Maßeinheit110100Mehl von Weizen oder Mengkornvon Weizen11010011von Hartweizen172 €/t11010015von Weichweizen und Spelz172 €/t11010090von Mengkorn172 €/t1102Mehl von anderem Getreide als Weizen oder Mengkorn110220von Mais11022010mit einem Fettgehalt von 1,5 GHT oder weniger173 €/t11022090anderes98 €/t110290anderes11029010von Gerste171 €/t11029030von Hafer164 €/t11029050von Reis138 €/t11029070von Roggen168 €/t11029090anderes98 €/t1103Grobgrieß, Feingrieß und Pellets von GetreideGrobgrieß und Feingrieß110311von Weizen11031110von Hartweizen267 €/t11031190von Weichweizen und Spelz186 €/t110313von Mais11031310mit einem Fettgehalt von 1,5 GHT oder weniger173 €/t11031390anderer98 €/t110319von anderem Getreide11031920von Roggen oder Gerste171 €/t11031940von Hafer164 €/t11031950von Reis138 €/t11031990anderer98 €/t110320Pellets11032025von Roggen oder Gerste171 €/t11032030von Hafer164 €/t11032040von Mais173 €/t11032050von Reis138 €/t11032060von Weizen175 €/t11032090andere98 €/t1104Getreidekörner, anders bearbeitet (z. B. geschält, gequetscht, als Flocken, perlförmig geschliffen, geschnitten oder geschrotet), ausgenommen Reis der Position 1006; Getreidekeime, ganz, gequetscht, als Flocken oder gemahlenGetreidekörner, gequetscht oder als Flocken110412von Hafer11041210gequetscht93 €/t11041290als Flocken182 €/t110419von anderem Getreide11041910von Weizen175 €/t11041930von Roggen171 €/t11041950von Mais173 €/tvon Gerste11041961gequetscht97 €/t11041969als Flocken189 €/tandere11041991Reisflocken234 €/t11041999andere173 €/tGetreidekörner, anders bearbeitet (z. B. geschält, perlförmig geschliffen, geschnitten oder geschrotet)110422von Hafer11042240geschält (entspelzt), auch geschnitten oder geschrotet (Grütze)162 €/t11042250perlförmig geschliffen145 €/t11042295andere93 €/t(10)110423von Mais11042340geschält (entspelzt), auch geschnitten oder geschrotet; perlförmig geschliffen152 €/t11042398andere98 €/t110429von anderem Getreidevon Gerste11042904geschält (entspelzt), auch geschnitten oder geschrotet (Grütze)150 €/t11042905perlförmig geschliffen236 €/t11042908andere97 €/tandere11042917geschält (entspelzt), auch geschnitten oder geschrotet129 €/t11042930perlförmig geschliffen154 €/tnur geschrotet11042951von Weizen99 €/t11042955von Roggen97 €/t11042959andere98 €/tandere11042981von Weizen99 €/t11042985von Roggen97 €/t11042989andere98 €/t110430Getreidekeime, ganz, gequetscht, als Flocken oder gemahlen11043010von Weizen76 €/t11043090andere75 €/t1105Mehl, Grieß, Pulver, Flocken, Granulat und Pellets von Kartoffeln11051000Mehl, Grieß und Pulver12,211052000Flocken, Granulat und Pellets12,21106Mehl, Grieß und Pulver von getrockneten Hülsenfrüchten der Position 0713, von Sagomark und von Wurzeln oder Knollen der Position 0714 oder von Erzeugnissen des Kapitels 811061000von getrockneten Hülsenfrüchten der Position 07137,7110620von Sagomark und von Wurzeln oder Knollen der Position 071411062010für die menschliche Ernährung ungenießbar gemacht(31)95 €/t11062090andere166 €/t110630von Erzeugnissen des Kapitels 811063010von Bananen10,911063090andere8,31107Malz, auch geröstet110710nicht geröstetvon Weizen11071011in Form von Mehl177 €/t11071019anderes134 €/tanderes11071091in Form von Mehl173 €/t11071099anderes131 €/t11072000geröstet152 €/t1108Stärke; InulinStärke11081100von Weizen224 €/t11081200von Mais166 €/t11081300von Kartoffeln166 €/t11081400von Maniok166 €/t110819andere Stärke11081910von Reis216 €/t11081990andere166 €/t11082000Inulin19,211090000Kleber von Weizen, auch getrocknet512 €/t

KAPITEL 12

Anmerkungen

1.
Zu Position 1207 gehören insbesondere Palmnüsse und Palmkerne, Baumwollsamen, Rizinussamen, Sesamsamen, Senfsamen, Saflorsamen, Mohnsamen und Sheanüsse (Karitenüsse). Zu dieser Position gehören jedoch nicht Waren der Position 0801 oder 0802 und Oliven (Kapitel 7 oder Kapitel 20).
2.
Zu Position 1208 gehören sowohl nichtentfettete als auch teilweise entfettete Mehle sowie Mehle, die entfettet, sodann vollständig oder teilweise mit ihren ursprünglichen Ölen aufgefettet worden sind. Ausgenommen sind jedoch Rückstände der Positionen 2304 bis 2306.
3.
Samen von Rüben, Samen für Wiesen, Samen von Zierblumen, Samen von Gemüse, Samen von Waldbäumen, Samen von Obstbäumen, Samen von Wicken (ausgenommen solche der Art Vicia faba) oder Samen von Lupinen gelten als Samen zur Aussaat im Sinne der Position 1209.

Zu dieser Position gehören jedoch nicht, auch wenn sie zur Aussaat verwendet werden sollen:

a)
Hülsenfrüchte und Zuckermais (Kapitel 7);
b)
Gewürze und andere Waren des Kapitels 9;
c)
Getreide (Kapitel 10);
d)
Waren der Positionen 1201 bis 1207 oder der Position 1211.

4.
Zu Position 1211 gehören insbesondere folgende Pflanzen und Teile davon: Basilikum, Borretsch, Ginseng, Ysop, Süßholz, Minzen aller Art, Rosmarin, Raute, Salbei und Wermut.

Zu dieser Position gehören jedoch nicht:

a)
pharmazeutische Erzeugnisse des Kapitels 30;
b)
Riech-, Körperpflege- und Schönheitsmittel des Kapitels 33;
c)
Insektizide, Fungizide, Herbizide, Desinfektionsmittel und ähnliche Waren der Position 3808.

5.
Als Algen und Tange im Sinne der Position 1212 gelten nicht:

a)
Einzeller-Mikroorganismen, nicht lebend, der Position 2102;
b)
Kulturen von Mikroorganismen der Position 3002;
c)
Düngemittel der Position 3101 oder 3105.

Unterpositions-Anmerkung

1.
Als „erucasäurearme Raps- oder Rübsensamen” im Sinne der Unterposition 120510 gelten Raps- oder Rübsensamen, deren fettes Öl einen Erucasäuregehalt von weniger als 2 GHT aufweist und deren feste Bestandteile einen Gehalt an Glucosinolaten von weniger als 30 Micromol je Gramm aufweisen.
KN-CodeWarenbezeichnungVertragsmäßiger Zollsatz (%)Besondere Maßeinheit1201Sojabohnen, auch geschrotet12011000zur Aussaat(31)frei12019000anderefrei1202Erdnüsse, weder geröstet noch auf andere Weise hitzebehandelt, auch geschält oder geschrotet12023000zur Aussaat(31)freiandere12024100ungeschältfrei12024200geschält, auch geschrotetfrei12030000Koprafrei120400Leinsamen, auch geschrotet12040010zur Aussaat(31)frei12040090anderefrei1205Raps- oder Rübsensamen, auch geschrotet120510erucasäurearme Raps- oder Rübsensamen12051010zur Aussaat(31)frei12051090anderefrei12059000anderefrei120600Sonnenblumenkerne, auch geschrotet12060010zur Aussaat(31)freiandere12060091geschält; ungeschält, grau-weiß gestreiftfrei12060099anderefrei1207Andere Ölsamen und ölhaltige Früchte, auch geschrotet12071000Palmnüsse und PalmkernefreiBaumwollsamen12072100zur Aussaat(31)frei12072900anderefrei12073000Rizinussamenfrei120740Sesamsamen12074010zur Aussaat(31)frei12074090anderefrei120750Senfsamen12075010zur Aussaat(31)frei12075090anderefrei12076000Saflorsamen (Carthamus tinctorius)frei12077000Melonenkernefreiandere120791Mohnsamen12079110zur Aussaat(31)frei12079190anderefrei120799andere12079920zur Aussaat(31)freiandere12079991Hanfsamenfrei12079996anderefrei1208Mehl von Ölsamen oder ölhaltigen Früchten, ausgenommen Senfmehl12081000von Sojabohnen4,512089000anderesfrei1209Samen, Früchte und Sporen, zur Aussaat12091000Samen von Zuckerrüben8,3Samen von Futterpflanzen12092100Samen von Luzernen2,5120922Samen von Klee (Trifolium spp.)12092210Samen von Rotklee (Trifolium pratense L.)frei12092280anderefrei120923Samen von Schwingel12092311Samen von Wiesenschwingel (Festuca pratensis Huds.)frei12092315Samen von Rotschwingel (Festuca rubra L.)frei12092380andere2,512092400Samen von Wiesenrispengras (Poa pratensis L.)frei120925Samen von Weidelgras (Lolium multiflorum Lam., Lolium perenne L.)12092510Samen von Einjährigem und Welschem Weidelgras (Lolium multiflorum Lam.)frei12092590Samen von Deutschem Weidelgras (Lolium perenne L.)frei120929andere12092945Samen von Wiesenlieschgras; Samen von Wicken; Samen von Rispengras der Arten Poa palustris L. und Poa trivialis L.; Samen von Gemeinem Knaulgras (Dactylis glomerata L.); Samen von Straußgras (Agrostis spp.)frei12092950Samen von Lupinen2,512092960Samen von Futterrüben (Beta vulgaris var. alba)8,312092980andere2,512093000Samen von krautartigen Pflanzen, die hauptsächlich wegen der Blüten dieser Pflanzen gezogen werden3andere120991Samen von Gemüsen12099130Samen von Roten Rüben (Beta vulgaris var. conditiva)8,312099180andere3120999andere12099910Forstsamenfreiandere12099991Samen von Pflanzen, die hauptsächlich wegen der Blüten dieser Pflanzen gezogen werden, ausgenommen solche der Unterposition 120930312099999andere41210Hopfen (Blütenzapfen), frisch oder getrocknet, auch gemahlen, sonst zerkleinert oder in Form von Pellets; Lupulin12101000Hopfen (Blütenzapfen), weder gemahlen, sonst zerkleinert noch in Form von Pellets5,8121020Hopfen (Blütenzapfen), gemahlen, sonst zerkleinert oder in Form von Pellets; Lupulin12102010Hopfen (Blütenzapfen), gemahlen, sonst zerkleinert oder in Form von Pellets, lupulinangereichert; Lupulin5,812102090andere5,81211Pflanzen, Pflanzenteile, Samen und Früchte der hauptsächlich zur Herstellung von Riechmitteln oder zu Zwecken der Medizin, Insektenvertilgung, Schädlingsbekämpfung und dergleichen verwendeten Art, frisch oder getrocknet, auch geschnitten, gemahlen oder ähnlich fein zerkleinert12112000Ginsengwurzelnfrei12113000Cocablätterfrei12114000Mohnstrohfrei121190andere12119030Tonkabohnen312119085anderefrei1212Johannisbrot, Algen, Tange, Zuckerrüben und Zuckerrohr, frisch, gekühlt, gefroren oder getrocknet, auch gemahlen; Steine und Kerne von Früchten sowie andere pflanzliche Waren (einschließlich nichtgerösteter Zichorienwurzeln der Varietät Cichorium intybus sativum) der hauptsächlich zur menschlichen Ernährung verwendeten Art, anderweit weder genannt noch inbegriffenAlgen und Tange12122100genießbarfrei12122900anderefreiandere121291Zuckerrüben12129120getrocknet, auch gemahlen23 €/100 kg/net12129180andere6,7 €/100 kg/net12129200Johannisbrot (Carob)5,112129300Zuckerrohr4,6 €/100 kg/net12129400Zichorienwurzelnfrei121299andereJohannisbrotkerne12129941ungeschält, weder gemahlen noch sonst zerkleinertfrei12129949andere5,812129995anderefrei12130000Stroh und Spreu von Getreide, roh, auch gehäckselt, gemahlen, gepresst oder in Form von Pelletsfrei1214Steckrüben, Futterrüben, Wurzeln zu Futterzwecken, Heu, Luzerne, Klee, Esparsette, Futterkohl, Lupinen, Wicken und ähnliches Futter, auch in Form von Pellets12141000Mehl und Pellets von Luzernefrei121490andere12149010Steckrüben, Futterrüben, Wurzeln zu Futterzwecken5,812149090anderefrei

KAPITEL 13

Anmerkung

1.
Zu Position 1302 gehören insbesondere Süßholz-Auszug, Pyrethrum-Auszug, Hopfen-Auszug, Aloe-Auszug und Opium.

Zu dieser Position gehören dagegen nicht:

a)
Süßholz-Auszug mit einem Saccharosegehalt von mehr als 10 GHT oder als Zuckerware aufgemacht (Position 1704);
b)
Malzextrakt (Position 1901);
c)
Kaffee-, Tee- und Mate-Auszüge (Position 2101);
d)
Pflanzensäfte und Pflanzenauszüge, die alkoholhaltige Getränke sind (Kapitel 22);
e)
natürlicher Campher, Glycyrrhizin und andere Waren der Positionen 2914 und 2938;
f)
Mohnstrohkonzentrate mit einem Gehalt an Alkaloiden von 50 GHT oder mehr (Position 2939);
g)
Arzneiwaren der Position 3003 oder 3004 und Reagenzien zum Bestimmen der Blutgruppen oder Blutfaktoren (Position 3006);
h)
Gerbstoffauszüge und Farbstoffauszüge (Position 3201 oder 3203);
ij)
ätherische Öle, einschließlich „konkrete” oder „absolute” Öle, Resinoide, extrahierte Oleoresine, destillierte aromatische Wässer und wässrige Lösungen ätherischer Öle sowie Zubereitungen auf der Grundlage von Riechstoffen der zum Herstellen von Getränken verwendeten Art (Kapitel 33);
k)
Naturkautschuk, Balata, Guttapercha, Guayule, Chicle gum und ähnliche natürliche Kautschukarten (Position 4001).

KN-CodeWarenbezeichnungVertragsmäßiger Zollsatz (%)Besondere Maßeinheit1301Schellack; natürliche Gummen, Harze, Gummiharze und Oleoresine (z. B. Balsame)13012000Gummi arabicumfrei13019000anderefrei1302Pflanzensäfte und Pflanzenauszüge; Pektinstoffe, Pektinate und Pektate; Agar-Agar und andere Schleime und Verdickungsstoffe von Pflanzen, auch modifiziertPflanzensäfte und Pflanzenauszüge13021100Opiumfrei13021200von Süßholzwurzeln3,213021300von Hopfen3,2130219andere13021905Vanille-Oleoresin313021980anderefrei130220Pektinstoffe, Pektinate und Pektate13022010trocken19,213022090andere11,2Schleime und Verdickungsstoffe von Pflanzen, auch modifiziert13023100Agar-Agarfrei130232Schleime und Verdickungsstoffe aus Johannisbrot, Johannisbrotkernen oder Guarsamen, auch modifiziert13023210aus Johannisbrot oder Johannisbrotkernenfrei13023290aus Guarsamenfrei13023900anderefrei

KAPITEL 14

Anmerkungen

1.
Zu Kapitel 14 gehören nicht pflanzliche Stoffe und Fasern von der hauptsächlich zum Herstellen von Spinnstoffwaren verwendeten Art, auch beliebig bearbeitet, und andere pflanzliche Stoffe, die im Hinblick auf ihre ausschließliche Verwendung zur Herstellung von Spinnstoffen besonders bearbeitet sind (Abschnitt XI).
2.
Zu Position 1401 gehören insbesondere Bambus (auch gespalten, in der Längsrichtung gesägt, auf bestimmte Längen zugeschnitten, mit abgerundeten Enden, gebleicht, feuerwiderstandsfähig gemacht, poliert oder gefärbt), Korbweiden/Flechtweiden, Schilf und dergleichen, gespalten, Peddig und Stuhlrohr. Zu Position 1401 gehört nicht Holzspan aller Art (Position 4404).
3.
Zu Position 1404 gehören nicht Holzwolle (Position 4405) und Pinselköpfe (Position 9603).
KN-CodeWarenbezeichnungVertragsmäßiger Zollsatz (%)Besondere Maßeinheit1401Pflanzliche Stoffe von der hauptsächlich zum Herstellen von Korb- oder Flechtwaren verwendeten Art (z. B. Bambus, Peddig und Stuhlrohr, Schilf, Binsen, Korbweiden/Flechtweiden, Raffiabast, gereinigtes, gebleichtes oder gefärbtes Getreidestroh, Lindenbast)14011000Bambusfrei14012000Peddig und Stuhlrohrfrei14019000anderefrei140214031404Pflanzliche Erzeugnisse, anderweit weder genannt noch inbegriffen14042000Baumwoll-Lintersfrei14049000anderefrei

ABSCHNITT III

KAPITEL 15

Anmerkungen

1.
Zu Kapitel 15 gehören nicht:

a)
Schweinespeck und Schweinefett und Geflügelfett der Position 0209;
b)
Kakaobutter, Kakaofett und Kakaoöl (Position 1804);
c)
Lebensmittelzubereitungen mit einem Gehalt an Erzeugnissen der Position 0405 von mehr als 15 GHT (im Allgemeinen Kapitel 21);
d)
Grieben (Position 2301) und Rückstände der Positionen 2304 bis 2306;
e)
Fettsäuren, zubereitete Wachse, pharmazeutische Erzeugnisse, Anstrichfarben, Lacke, Seifen, zubereitete Riech-, Körperpflege- und Schönheitsmittel, sulfonierte Öle und andere Waren des Abschnitts VI;
f)
Faktis für von Ölen abgeleiteten Kautschuk (Position 4002).

2.
Zu Position 1509 gehört nicht Öl, das aus Oliven mit Hilfe von Lösemitteln gewonnen worden ist (Position 1510).
3.
Zu Position 1518 gehören nicht Fette und Öle sowie deren Fraktionen, die lediglich denaturiert worden sind. Diese bleiben in der Position, zu der die entsprechenden nicht denaturierten Fette und Öle sowie deren Fraktionen gehören.
4.
Zu Position 1522 gehören auch Soapstock, Öldrass, Stearinpech, Wollpech und Glycerinpech.

Unterpositions-Anmerkung

1.
Als „erucasäurearmes Raps- oder Rübsenöl” im Sinne der Unterpositionen 151411 und 151419 gelten fette Öle mit einem Erucasäuregehalt von weniger als 2 GHT.

Zusätzliche Anmerkungen

1.
Für die Anwendung der Unterpositionen 150710, 150810, 15100010, 151110, 151211, 151221, 151311, 151321, 151411, 151491, 151511, 151521, 15155011, 15155019, 15159021, 15159029, 15159040 bis 15159059 und 15180031 gilt Folgendes:

a)
Durch Pressen gewonnene fette pflanzliche Öle, flüssig oder fest, gelten als „roh” , wenn sie keine andere Behandlung erfahren haben als

Absetzenlassen in allgemein üblichen Zeiträumen;

Abschleudern (Zentrifugieren) oder auch Filtrieren, bei dem zur Trennung der Öle von festen Bestandteilen nur „mechanische” Kräfte, wie Schwerkraft, Druck oder Fliehkraft, jedoch keine adsorptiv wirkenden Filterhilfsmittel oder andere physikalische oder chemische Verfahren angewendet worden sind.

b)
Durch Extraktion gewonnene fette pflanzliche Öle, flüssig oder fest, gelten als „roh” , wenn sich ihre Beschaffenheit weder nach Farbe, Geruch und Geschmack noch durch besondere anerkannte analytische Daten von den entsprechenden durch Pressen gewonnenen fetten pflanzlichen Ölen unterscheidet.
c)
Entschleimtes Sojaöl und von Gossypol befreites Baumwollsaatöl gelten ebenfalls als „rohe” Öle.

2.
A.
Als Olivenöl im Sinne der Positionen 1509 und 1510 gelten ausschließlich die durch Verarbeitung von Oliven gewonnenen Öle, soweit deren mit den Verfahren der Anhänge V, X A und X B der Verordnung (EWG) Nr. 2568/91 bestimmte Sterin- und Fettsäurezusammensetzung den Werten der nachstehenden Tabellen entsprechen:

Tabelle I

Fettsäuregehalt in Prozent des Gesamtfettsäuregehalts

Fettsäuren

GHT der Gesamtfettsäuren

Myristinsäure

≤ 0,05

Palmitinsäure

7,5 – 20,0

Palmitoleinsäure

0,3 – 3,5

Heptadecansäure

≤ 0,3

Heptadecensäure

≤ 0,3

Stearinsäure

0,5 – 5,0

Ölsäure

55,0 – 83,0

Linolsäure

3,5 – 21,0

Linolensäure

≤ 1,0

Arachinsäure

≤ 0,6

Eicosensäure

≤ 0,4

Behensäure(53)

≤ 0,3

Lignocerinsäure

≤ 0,2

Tabelle II

Steringehalt in Prozent des Gesamtsteringehalts

Sterin

GHT der Gesamtsterine

Cholesterin

≤ 0,5

Brassicasterin(54)

≤ 0,1

Campesterin

≤ 4,0

Stigmasterin(55)

< Campesterin

Beta-Sitosterin(56)

≥ 93,0

Delta-7-Stigmasterin

≤ 0,5

Zu den Positionen 1509 und 1510 gehören weder chemisch modifizierte (insbesondere wiederveresterte) Öle noch Mischungen von Olivenöl mit anderen Ölen. Die Anwesenheit von wiederverestertem Olivenöl oder von anderen Ölen wird mit den Verfahren des Anhangs VII der Verordnung (EWG) Nr. 2568/91 nachgewiesen.

B.
Zur Unterposition 150910 gehören nur die in den nachstehenden Ziffern 1 und 2 definierten Olivenöle, die ausschließlich durch mechanische oder sonstige physikalische Verfahren unter Bedingungen, die nicht zu einer Modifizierung der Öle führen, gewonnen wurden und die keine andere Behandlung erfahren haben als Waschen, Dekantieren, Zentrifugieren und Filtrieren. Mit Lösemitteln, mit chemischen oder biochemischen Hilfsmitteln oder durch Wiederveresterungsverfahren gewonnene Olivenöle, sowie jede Mischung mit Ölen anderer Art, sind von dieser Unterposition ausgenommen.

1.
Als „Lampantöl” im Sinne der Unterposition 15091010 gilt Olivenöl, das — unabhängig von seinem Gehalt an freien Fettsäuren — folgende Merkmale aufweist:

a)
einen der folgenden Wachsgehalte:

i)
Gehalt an Wachs von nicht mehr als 300 mg/kg oder
ii)
Gehalt an Wachs von mehr als 300 mg/kg, aber nicht mehr als 350 mg/kg, vorausgesetzt,

der Gesamtgehalt an aliphatischem Alkohol beträgt nicht mehr als 350 mg/kg oder

der Gehalt an Erythrodiol und Uvaol beträgt nicht mehr als 3,5 %,

b)
Gehalt an Erythrodiol und Uvaol von nicht mehr als 4,5 %,
c)
eines der folgenden Merkmale:

i)
Gehalt an 2-Glycerinmonopalmitat von nicht mehr als 0,9 %, wenn die Palmitinsäure nicht mehr als 14 % des Gesamtgehalts an Fettsäuren beträgt;
ii)
Gehalt an 2-Glycerinmonopalmitat von nicht mehr als 1,1 %, wenn die Palmitinsäure mehr als 14 % des Gesamtgehalts an Fettsäuren beträgt;

d)
Summe der trans-Ölsäureisomere von nicht mehr als 0,10 % und Summe der trans-Linolsäureisomere und trans-Linolensäureisomere von nicht mehr als 0,10 %,
e)
einen Stigmastadiengehalt von nicht mehr als 0,50 mg/kg,
f)
eine Differenz zwischen dem mit HPLC bestimmten und dem theoretisch berechneten Gehalt der Triglyceride mit ECN42 von nicht mehr als 0,3 und
g)
eines oder mehrere der folgenden Merkmale:

1.
Gesamtgehalt an flüchtigen halogenierten Lösemitteln von nicht mehr als 0,20 mg/kg bzw. einzeln jeweils von nicht mehr als 0,10 mg/kg,
2.
organoleptische Merkmale mit einem Fehlermedian von mehr als 3,5 gemäß Anhang XII der Verordnung (EWG) Nr. 2568/91.

2.
Als „anderes nicht behandeltes Olivenöl” im Sinne der Unterposition 15091090 gilt natives Olivenöl, das folgende Merkmale aufweist:

a)
Gehalt an freien Fettsäuren, berechnet als Ölsäure, von nicht mehr als 2,0 g/100 g,
b)
Peroxidzahl von nicht mehr als 20 meq aktiver Sauerstoff/kg,
c)
Gehalt an Wachs von nicht mehr als 250 mg/kg,
d)
Gesamtgehalt an flüchtigen halogenierten Lösemitteln von nicht mehr als 0,20 mg/kg bzw. einzeln jeweils von nicht mehr als 0,10 mg/kg,
e)
Extinktionskoeffizient K270 von nicht mehr als 0,25,
f)
Schwankung des Extinktionskoeffizienten (ΔK) im Bereich von 270 nm von nicht mehr als 0,01,
g)
organoleptische Merkmale mit einem Fehlermedian von nicht mehr als 3,5 gemäß Anhang XII der Verordnung (EWG) Nr. 2568/91,
h)
Gehalt an Erythrodiol und Uvaol von nicht mehr als 4,5 %,
ij)
eines der folgenden Merkmale:

i)
Gehalt an 2-Glycerinmonopalmitat von nicht mehr als 0,9 %, wenn die Palmitinsäure nicht mehr als 14 % des Gesamtgehalts an Fettsäuren beträgt;
ii)
Gehalt an 2-Glycerinmonopalmitat von nicht mehr als 1,0 %, wenn die Palmitinsäure mehr als 14 % des Gesamtgehalts an Fettsäuren beträgt;

k)
Summe der trans-Ölsäureisomere von nicht mehr als 0,05 % und Summe der trans-Linolsäure- und trans-Linolensäureisomere von nicht mehr als 0,05 %,
l)
Gehalt an Stigmastadienen von nicht mehr als 0,10 mg/kg,
m)
eine Differenz zwischen dem mit HPLC bestimmten und dem theoretisch berechneten Gehalt der Triglyceride mit ECN42 von nicht mehr als 0,2.

C.
Als Öle der Unterposition 150990 gelten Olivenöle, die durch Behandeln von Ölen der Unterpositionen 15091010 und/oder 15091090 gewonnen wurden, auch vermischt mit nativem Olivenöl, und die folgende Merkmale aufweisen:

a)
Gehalt an freien Fettsäuren, berechnet als Ölsäure, von nicht mehr als 1,0 g/100 g,
b)
Gehalt an Wachs von nicht mehr als 350 mg/kg,
c)
Extinktionskoeffizient K270 von nicht mehr als 0,9,
d)
Schwankung des Extinktionskoeffizienten (ΔK) im Bereich von 270 nm von nicht mehr als 0,15,
e)
Gehalt an Erythrodiol und Uvaol von nicht mehr als 4,5 %,
f)
eines der folgenden Merkmale:

i)
Gehalt an 2-Glycerinmonopalmitat von nicht mehr als 0,9 %, wenn die Palmitinsäure nicht mehr als 14 % des Gesamtgehalts an Fettsäuren beträgt;
ii)
Gehalt an 2-Glycerinmonopalmitat von nicht mehr als 1,0 %, wenn die Palmitinsäure mehr als 14 % des Gesamtgehalts an Fettsäuren beträgt;

g)
Summe der trans-Ölsäureisomere von nicht mehr als 0,20 % und Summe der trans-Linolsäureisomere und trans-Linolensäureisomere von nicht mehr als 0,30 %,
h)
eine Differenz zwischen dem mit HPLC bestimmten und dem theoretisch berechneten Gehalt der Triglyceride mit ECN42 von nicht mehr als 0,3.

D.
Als „rohe Öle” im Sinne der Unterposition 15100010 gelten Öle, insbesondere Oliventresteröle, die folgende Merkmale aufweisen:

a)
einen der folgenden Wachsgehalte:

i)
Gehalt an Wachs von mehr als 350 mg/kg oder
ii)
Gehalt an Wachs von mehr als 300 mg/kg, aber nicht mehr als 350 mg/kg, vorausgesetzt,

der Gesamtgehalt an aliphatischem Alkohol beträgt mehr als 350 mg/kg und

der Gehalt an Erythrodiol und Uvaol beträgt mehr als 3,5 %,

b)
Gehalt an Erythrodiol und Uvaol von mehr als 4,5 %;
c)
Gehalt an 2-Glycerinmonopalmitat von nicht mehr als 1,4 %;
d)
Summe der trans-Ölsäureisomere von nicht mehr als 0,20 % und Summe der trans-Linolsäure- und trans-Linolensäureisomere von nicht mehr als 0,10 %;
e)
eine Differenz zwischen dem mit HPLC bestimmten und dem theoretisch berechneten Gehalt der Triglyceride mit ECN42 von nicht mehr als 0,6.

E.
Als Öle der Unterposition 15100090 gelten Öle, die durch Behandeln von Ölen der Unterposition 15100010 gewonnen wurden, auch vermischt mit nativem Olivenöl, sowie diejenigen, die nicht die Merkmale von Olivenölen gemäß den Zusätzlichen Anmerkungen 2 B, 2 C und 2 D aufweisen. Die Öle dieser Unterposition müssen einen Gehalt an 2-Glycerinmonopalmitat von nicht mehr als 1,4 % aufweisen, wobei die Summe der trans-Ölsäureisomere weniger als 0,4 % und die Summe der trans-Linolsäureisomere und trans-Linolensäureisomere weniger als 0,35 % betragen muss sowie die Differenz zwischen der mit HPLC bestimmten und dem theoretisch berechneten Gehalt der Triglyceride mit ECN42 nicht mehr als 0,5 betragen muss.
3.
Nicht zu den Unterpositionen 15220031 und 15220039 gehören:

a)
Rückstände aus der Verarbeitung von Fettstoffen, die Öl enthalten, dessen Iodzahl, bestimmt nach dem Verfahren des Anhangs XVI der Verordnung (EWG) Nr. 2568/91, kleiner als 70 oder größer als 100 ist;
b)
Rückstände aus der Verarbeitung von Fettstoffen, die Öle mit einer Iodzahl zwischen 70 und 100 enthalten, bei dem jedoch die gemäß Anhang V der Verordnung (EWG) Nr. 2568/91 bestimmte Fläche des Peaks, der der Retentionszeit des Beta-Sitosterins(56) entspricht, kleiner ist als 93,0 % der Gesamtfläche der Sterinpeaks.

4.
Für die Bestimmung der Merkmale der oben genannten Erzeugnisse sind die in den Anhängen der Verordnung (EWG) Nr. 2568/91 beschriebenen Analyseverfahren anzuwenden. Dabei müssen auch die Fußnoten in Anhang I der Verordnung berücksichtigt werden.
KN-CodeWarenbezeichnungVertragsmäßiger Zollsatz (%)Besondere Maßeinheit1501Schweinefett (einschließlich Schweineschmalz) und Geflügelfett, ausgenommen solches der Position 0209 oder 1503150110Schweineschmalz15011010zu industriellen Zwecken, ausgenommen zum Herstellen von Lebensmitteln(12)frei15011090anderes17,2 €/100 kg/net150120anderes Schweinefett15012010zu industriellen Zwecken, ausgenommen zum Herstellen von Lebensmitteln(12)frei15012090anderes17,2 €/100 kg/net15019000anderes11,51502Fett von Rindern, Schafen oder Ziegen, ausgenommen solches der Position 1503150210Talg15021010zu industriellen Zwecken, ausgenommen zum Herstellen von Lebensmitteln(12)frei15021090anderes3,2150290anderes15029010zu industriellen Zwecken, ausgenommen zum Herstellen von Lebensmitteln(12)frei15029090anderes3,2150300Schmalzstearin, Schmalzöl, Oleostearin, Oleomargarin und Talgöl, weder emulgiert, vermischt noch anders verarbeitetSchmalzstearin und Oleostearin15030011zu industriellen Zwecken(12)frei15030019andere5,115030030Talgöl zu industriellen Zwecken, ausgenommen zum Herstellen von Lebensmitteln(12)frei15030090andere6,41504Fette und Öle sowie deren Fraktionen, von Fischen oder Meeressäugetieren, auch raffiniert, jedoch nicht chemisch modifiziert150410Leberöle sowie deren Fraktionen, von Fischen15041010mit einem Gehalt an Vitamin A von 2500 internationalen Einheiten je Gramm oder weniger3,8andere15041091von Heilbuttenfrei15041099andere3,8(18)150420Fette und Öle sowie deren Fraktionen, von Fischen, ausgenommen Leberöle15042010feste Fraktionen10,915042090anderefrei150430Fette und Öle sowie deren Fraktionen, von Meeressäugetieren15043010feste Fraktionen10,915043090anderefrei150500Wollfett und daraus stammende Fettstoffe, einschließlich Lanolin15050010Wollfett, roh3,215050090anderefrei15060000Andere tierische Fette und Öle sowie deren Fraktionen, auch raffiniert, jedoch nicht chemisch modifiziertfrei1507Sojaöl und seine Fraktionen, auch raffiniert, jedoch nicht chemisch modifiziert150710rohes Öl, auch entschleimt15071010zu technischen oder industriellen Zwecken, ausgenommen zum Herstellen von Lebensmitteln(12)3,215071090anderes6,4150790andere15079010zu technischen oder industriellen Zwecken, ausgenommen zum Herstellen von Lebensmitteln(12)5,115079090andere9,61508Erdnussöl und seine Fraktionen, auch raffiniert, jedoch nicht chemisch modifiziert150810rohes Öl15081010zu technischen oder industriellen Zwecken, ausgenommen zum Herstellen von Lebensmitteln(12)frei15081090anderes6,4150890andere15089010zu technischen oder industriellen Zwecken, ausgenommen zum Herstellen von Lebensmitteln(12)5,115089090andere9,61509Olivenöl und seine Fraktionen, auch raffiniert, jedoch nicht chemisch modifiziert150910nicht behandelt15091010Lampantöl122,6 €/100 kg/net15091090andere124,5 €/100 kg/net15099000andere134,6 €/100 kg/net151000Andere Öle und ihre Fraktionen, ausschließlich aus Oliven gewonnen, auch raffiniert, jedoch nicht chemisch modifiziert, einschließlich Mischungen dieser Öle oder Fraktionen mit Ölen oder Fraktionen der Position 150915100010rohe Öle110,2 €/100 kg/net15100090andere160,3 €/100 kg/net1511Palmöl und seine Fraktionen, auch raffiniert, jedoch nicht chemisch modifiziert151110rohes Öl15111010zu technischen oder industriellen Zwecken, ausgenommen zum Herstellen von Lebensmitteln(12)frei15111090anderes3,8151190anderefeste Fraktionen15119011in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von 1 kg oder weniger12,815119019in anderer Aufmachung10,9andere15119091zu technischen oder industriellen Zwecken, ausgenommen zum Herstellen von Lebensmitteln(12)5,115119099andere91512Sonnenblumenöl, Safloröl und Baumwollsamenöl sowie deren Fraktionen, auch raffiniert, jedoch nicht chemisch modifiziertSonnenblumenöl und Safloröl sowie deren Fraktionen151211rohe Öle15121110zu technischen oder industriellen Zwecken, ausgenommen zum Herstellen von Lebensmitteln(12)3,2andere15121191Sonnenblumenöl6,415121199Safloröl6,4151219andere15121910zu technischen oder industriellen Zwecken, ausgenommen zum Herstellen von Lebensmitteln(12)5,115121990andere9,6Baumwollsamenöl und seine Fraktionen151221rohes Öl, auch von Gossypol befreit15122110zu technischen oder industriellen Zwecken, ausgenommen zum Herstellen von Lebensmitteln(12)3,215122190anderes6,4151229andere15122910zu technischen oder industriellen Zwecken, ausgenommen zum Herstellen von Lebensmitteln(12)5,115122990andere9,61513Kokosöl (Kopraöl), Palmkernöl und Babassuöl sowie deren Fraktionen, auch raffiniert, jedoch nicht chemisch modifiziertKokosöl (Kopraöl) und seine Fraktionen151311rohes Öl15131110zu technischen oder industriellen Zwecken, ausgenommen zum Herstellen von Lebensmitteln(12)2,5anderes15131191in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von 1 kg oder weniger12,815131199in anderer Aufmachung6,4151319anderefeste Fraktionen15131911in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von 1 kg oder weniger12,815131919in anderer Aufmachung10,9andere15131930zu technischen oder industriellen Zwecken, ausgenommen zum Herstellen von Lebensmitteln(12)5,1andere15131991in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von 1 kg oder weniger12,815131999in anderer Aufmachung9,6Palmkernöl und Babassuöl sowie deren Fraktionen151321rohe Öle15132110zu technischen oder industriellen Zwecken, ausgenommen zum Herstellen von Lebensmitteln(12)3,2andere15132130in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von 1 kg oder weniger12,815132190in anderer Aufmachung6,4151329anderefeste Fraktionen15132911in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von 1 kg oder weniger12,815132919in anderer Aufmachung10,9andere15132930zu technischen oder industriellen Zwecken, ausgenommen zum Herstellen von Lebensmitteln(12)5,1andere15132950in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von 1 kg oder weniger12,815132990in anderer Aufmachung9,61514Raps- und Rübsenöl und Senföl sowie deren Fraktionen, auch raffiniert, jedoch nicht chemisch modifizierterucasäurearmes Raps- und Rübsenöl sowie deren Fraktionen151411rohe Öle15141110zu technischen oder industriellen Zwecken, ausgenommen zum Herstellen von Lebensmitteln(12)3,215141190andere6,4151419andere15141910zu technischen oder industriellen Zwecken, ausgenommen zum Herstellen von Lebensmitteln(12)5,115141990andere9,6andere151491rohe Öle15149110zu technischen oder industriellen Zwecken, ausgenommen zum Herstellen von Lebensmitteln(12)3,215149190andere6,4151499andere15149910zu technischen oder industriellen Zwecken, ausgenommen zum Herstellen von Lebensmitteln(12)5,115149990andere9,61515Andere pflanzliche Fette und fette Öle (einschließlich Jojobaöl) sowie deren Fraktionen, auch raffiniert, jedoch nicht chemisch modifiziertLeinöl und seine Fraktionen15151100rohes Öl3,2151519andere15151910zu technischen oder industriellen Zwecken, ausgenommen zum Herstellen von Lebensmitteln(12)5,115151990andere9,6Maisöl und seine Fraktionen151521rohes Öl15152110zu technischen oder industriellen Zwecken, ausgenommen zum Herstellen von Lebensmitteln(12)3,215152190anderes6,4151529andere15152910zu technischen oder industriellen Zwecken, ausgenommen zum Herstellen von Lebensmitteln(12)5,115152990andere9,6151530Rizinusöl und seine Fraktionen15153010zum Herstellen von Aminoundecansäure zum Erzeugen von synthetischen Chemiefasern oder Kunststoffen(12)frei15153090andere5,1151550Sesamöl und seine Fraktionenrohes Öl15155011zu technischen oder industriellen Zwecken, ausgenommen zum Herstellen von Lebensmitteln(12)3,215155019anderes6,4andere15155091zu technischen oder industriellen Zwecken, ausgenommen zum Herstellen von Lebensmitteln(12)5,115155099andere9,6151590andere15159011Tungöl (Holzöl); Jojobaöl und Oiticicaöl; Myrtenwachs und Japanwachs; deren FraktionenfreiTabaksamenöl und seine Fraktionenrohes Öl15159021zu technischen oder industriellen Zwecken, ausgenommen zum Herstellen von Lebensmitteln(12)frei15159029anderes6,4andere15159031zu technischen oder industriellen Zwecken, ausgenommen zum Herstellen von Lebensmitteln(12)frei15159039andere9,6andere Fette und Öle sowie deren Fraktionenrohe Fette und Öle15159040zu technischen oder industriellen Zwecken, ausgenommen zum Herstellen von Lebensmitteln(12)3,2andere15159051fest, in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von 1 kg oder weniger12,815159059fest, in anderen Aufmachungen; flüssig6,4andere15159060zu technischen oder industriellen Zwecken, ausgenommen zum Herstellen von Lebensmitteln(12)5,1andere15159091fest, in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von 1 kg oder weniger12,815159099fest, in anderen Aufmachungen; flüssig9,61516Tierische und pflanzliche Fette und Öle sowie deren Fraktionen, ganz oder teilweise hydriert, umgeestert, wiederverestert oder elaidiniert, auch raffiniert, jedoch nicht weiterverarbeitet151610tierische Fette und Öle sowie deren Fraktionen15161010in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von 1 kg oder weniger12,815161090in anderer Aufmachung10,9151620pflanzliche Fette und Öle sowie deren Fraktionen15162010hydriertes Rizinusöl (sog. Opalwachs)3,4andere15162091in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von 1 kg oder weniger12,8in anderer Aufmachung15162095Raps- und Rübsenöl, Leinöl, Sonnenblumenöl, Illipefett, Karitefett, Domorifett, Tulucunaöl oder Babassuöl, zu technischen oder industriellen Zwecken, ausgenommen zum Herstellen von Lebensmitteln(12)5,1andere15162096Erdnussöl, Baumwollsaatöl, Sojaöl oder Sonnenblumenöl; andere Öle mit einem Gehalt an freien Fettsäuren von weniger als 50 GHT und ausgenommen Palmkernöl, Illipefett, Kokosöl (Kopraöl), Raps- und Rübsenöl oder Kopaivaöl9,615162098andere10,91517Margarine; genießbare Mischungen und Zubereitungen von tierischen oder pflanzlichen Fetten und Ölen sowie von Fraktionen verschiedener Fette und Öle dieses Kapitels, ausgenommen genießbare Fette und Öle sowie deren Fraktionen der Position 1516151710Margarine, ausgenommen flüssige Margarine15171010mit einem Milchfettgehalt von mehr als 10 bis 15 GHT8,3 + 28,4 €/100 kg/net15171090andere16151790andere15179010mit einem Milchfettgehalt von mehr als 10 bis 15 GHT8,3 + 28,4 €/100 kg/netandere15179091Mischungen von flüssigen, fetten pflanzlichen Ölen9,615179093genießbare Mischungen und Zubereitungen der als Form- und Trennöle verwendeten Art2,915179099andere16151800Tierische und pflanzliche Fette und Öle sowie deren Fraktionen, gekocht, oxidiert, dehydratisiert, geschwefelt, geblasen, durch Hitze im Vakuum oder in inertem Gas polymerisiert oder anders chemisch modifiziert, ausgenommen Waren der Position 1516; ungenießbare Mischungen und Zubereitungen von tierischen oder pflanzlichen Fetten und Ölen sowie von Fraktionen verschiedener Fette und Öle dieses Kapitels, anderweit weder genannt noch inbegriffen15180010Linoxyn7,7Mischungen von flüssigen, fetten pflanzlichen Ölen, zu technischen oder industriellen Zwecken, ausgenommen zum Herstellen von Lebensmitteln(12)15180031roh3,215180039andere5,1andere15180091tierische und pflanzliche Fette und Öle sowie deren Fraktionen, gekocht, oxidiert, dehydratisiert, geschwefelt, geblasen, durch Hitze im Vakuum oder in inertem Gas polymerisiert oder anders chemisch modifiziert, ausgenommen Waren der Position 15167,7andere15180095ungenießbare Mischungen und Zubereitungen von tierischen Fetten und Ölen oder von tierischen und pflanzlichen Fetten und Ölen sowie deren Fraktionen215180099andere7,7151915200000Glycerin, roh; Glycerinwasser und Glycerinunterlaugenfrei1521Pflanzenwachse (ausgenommen Triglyceride), Bienenwachs, andere Insektenwachse und Walrat, auch raffiniert oder gefärbt15211000Pflanzenwachsefrei152190andere15219010Walrat, auch raffiniert oder gefärbtfreiBienenwachs und andere Insektenwachse, auch raffiniert oder gefärbt15219091rohfrei15219099andere2,5152200Degras; Rückstände aus der Verarbeitung von Fettstoffen oder von tierischen oder pflanzlichen Wachsen15220010Degras3,8Rückstände aus der Verarbeitung von Fettstoffen oder von tierischen oder pflanzlichen WachsenÖl enthaltend, das die Merkmale von Olivenöl aufweist15220031Soapstock29,9 €/100 kg/net15220039andere47,8 €/100 kg/netandere15220091Öldrass und Soapstock3,215220099anderefrei

ABSCHNITT IV

Anmerkung

1.
In diesem Abschnitt gelten als „Pellets” Erzeugnisse, die entweder unmittelbar durch Pressen oder durch Zusatz eines Bindemittels in einer Menge von 3 GHT oder weniger zu Zylindern, Kügelchen usw. agglomeriert worden sind.

KAPITEL 16

Anmerkungen

1.
Zu Kapitel 16 gehören nicht Fleisch, Schlachtnebenerzeugnisse, Fische, Krebstiere, Weichtiere und andere wirbellose Wassertiere, zubereitet oder haltbar gemacht nach den Verfahren, die in den Kapiteln 2 und 3 und der Position 0504 aufgeführt sind.
2.
Lebensmittelzubereitungen gehören zu Kapitel 16 nur, wenn ihr Gehalt an Wurst, Fleisch, Schlachtnebenerzeugnissen, Blut, Fischen, Krebstieren, Weichtieren oder anderen wirbellosen Wassertieren — einzeln oder zusammen — mehr als 20 GHT beträgt. Enthalten diese Zubereitungen zwei oder mehr der vorgenannten Waren, werden sie derjenigen Position des Kapitels 16 zugewiesen, die dem gewichtsmäßig vorherrschenden Bestandteil entspricht. Diese Bestimmungen gelten weder für gefüllte Waren der Position 1902 noch für Zubereitungen der Positionen 2103 und 2104.

Bei Leber enthaltenden Zubereitungen gilt der vorstehende zweite Satz jedoch nicht für die Bestimmung von Unterpositionen innerhalb der Positionen 1601 und 1602.

Unterpositions-Anmerkungen

1.
Als „homogenisierte Zubereitungen” im Sinne der Unterposition 160210 gelten Zubereitungen aus Fleisch, Schlachtnebenerzeugnissen oder Blut, fein homogenisiert, aufgemacht für den Einzelverkauf zur Ernährung von Kindern oder zum Diätgebrauch in Behältnissen mit einem Inhalt von 250 g oder weniger. Bei Anwendung dieser Begriffsbestimmung bleiben Zutaten, die der Zubereitung ggf. zum Würzen, Haltbarmachen oder zu anderen Zwecken in geringer Menge zugesetzt sind, außer Betracht. Diese Zubereitungen können in geringer Menge sichtbare Stückchen von Fleisch oder Schlachtnebenerzeugnissen enthalten. Die Unterposition 160210 hat Vorrang vor allen anderen Unterpositionen der Position 1602.
2.
Die in den Unterpositionen der Positionen 1604 und 1605 lediglich mit ihren allgemeinen Bezeichnungen aufgeführten Fische, Krebstiere, Weichtiere und andere wirbellose Wassertiere gehören zu den gleichen in Kapitel 3 unter diesen Bezeichnungen aufgeführten Arten.

Zusätzliche Anmerkungen

1.
Als „nicht gegart” im Sinne der Unterpositionen 16023111, 16023211, 16023921, 16025010 und 16029061 gelten Erzeugnisse, die keiner Wärmebehandlung oder einer Wärmebehandlung unterzogen wurden, die nicht ausreichte, um die Proteine im Fleisch bis ins Innere zu koagulieren und die bei den Erzeugnissen der Unterpositionen 16025010 und 16029061 dementsprechend Spuren einer rötlichen Flüssigkeit aufweisen, wenn sie an der dicksten Stelle durchgeschnitten werden.
2.
Der Begriff „Teile” im Sinne der Unterpositionen 16024110, 16024210 und 16024911 bis 16024915 bezieht sich nur auf zubereitetes oder haltbar gemachtes Fleisch, bei dem aufgrund der Größe und Beschaffenheit des zusammenhängenden Muskelgewebes ersichtlich ist, dass es von Schinken, Schultern, Kotelettsträngen oder Nacken von Hausschweinen stammt.
KN-CodeWarenbezeichnungVertragsmäßiger Zollsatz (%)Besondere Maßeinheit160100Würste und ähnliche Erzeugnisse, aus Fleisch, Schlachtnebenerzeugnissen oder Blut; Lebensmittelzubereitungen auf der Grundlage dieser Erzeugnisse16010010aus Lebern15,4andere(58)16010091Rohwürste, nicht gekocht149,4 €/100 kg/net(10)16010099andere100,5 €/100 kg/net(10)1602Fleisch, Schlachtnebenerzeugnisse oder Blut, anders zubereitet oder haltbar gemacht16021000homogenisierte Zubereitungen16,6160220aus Lebern aller Tierarten16022010von Gänsen oder Enten10,216022090andere16von Geflügel der Position 0105160231von Truthühnernmit einem Anteil an Fleisch oder Schlachtnebenerzeugnissen von Geflügel von 57 GHT oder mehr(57)16023111ausschließlich nicht gegartes Fleisch von Truthühnern enthaltend102,4 €/100 kg/net16023119andere102,4 €/100 kg/net16023180andere102,4 €/100 kg/net160232von Hühnernmit einem Anteil an Fleisch oder Schlachtnebenerzeugnissen von Geflügel von 57 GHT oder mehr(57)16023211nicht gegart86,7 €/100 kg/net16023219andere102,4 €/100 kg/net16023230mit einem Anteil an Fleisch oder Schlachtnebenerzeugnissen von Geflügel von 25 GHT oder mehr, jedoch weniger als 57 GHT(57)10,916023290andere10,9160239anderemit einem Anteil an Fleisch oder Schlachtnebenerzeugnissen von Geflügel von 57 GHT oder mehr(57)16023921nicht gegart86,7 €/100 kg/net16023929andere10,916023985andere10,9von Schweinen160241Schinken und Teile davon16024110von Hausschweinen156,8 €/100 kg/net(10)16024190andere10,9160242Schultern und Teile davon16024210von Hausschweinen129,3 €/100 kg/net(10)16024290andere10,9160249andere, einschließlich Mischungenvon Hausschweinenmit einem Gehalt an Fleisch oder Schlachtnebenerzeugnissen aller Art, einschließlich Schweinespeck und Fette jeder Art oder Herkunft, von 80 GHT oder mehr16024911Kotelettstränge (ausgenommen Nacken) und Teile davon, einschließlich Mischungen aus Kotelettsträngen und Schinken156,8 €/100 kg/net(10)16024913Nacken und Teile davon, einschließlich Mischungen aus Nacken und Schultern129,3 €/100 kg/net(10)16024915andere Mischungen, Schinken, Schultern, Kotelettstränge oder Nacken und Teile davon enthaltend129,3 €/100 kg/net(10)16024919andere85,7 €/100 kg/net(10)16024930mit einem Gehalt an Fleisch oder Schlachtnebenerzeugnissen aller Art, einschließlich Schweinespeck und Fette jeder Art oder Herkunft, von 40 GHT oder mehr, jedoch weniger als 80 GHT75 €/100 kg/net(10)16024950mit einem Gehalt an Fleisch oder Schlachtnebenerzeugnissen aller Art, einschließlich Schweinespeck und Fette jeder Art oder Herkunft, von weniger als 40 GHT54,3 €/100 kg/net(10)16024990andere10,9160250von Rindern16025010nicht gegart; Mischungen aus gegartem Fleisch oder gegarten Schlachtnebenerzeugnissen und nicht gegartem Fleisch oder nicht gegarten Schlachtnebenerzeugnissen303,4 €/100 kg/netandere16025031Corned Beef, in luftdicht verschlossenen Behältnissen16,616025095andere16,6160290andere, einschließlich Zubereitungen aus Blut aller Tierarten16029010Zubereitungen aus Blut aller Tierarten16,6andere16029031von Wild oder Kaninchen10,9andere16029051Fleisch oder Schlachtnebenerzeugnisse von Hausschweinen enthaltend85,7 €/100 kg/netandereFleisch oder Schlachtnebenerzeugnisse von Rindern enthaltend16029061nicht gegart; Mischungen aus gegartem Fleisch oder gegarten Schlachtnebenerzeugnissen und nicht gegartem Fleisch oder nicht gegarten Schlachtnebenerzeugnissen303,4 €/100 kg/net16029069andere16,6andere16029091von Schafen12,816029095von Ziegen16,616029099andere16,6160300Extrakte und Säfte von Fleisch, Fischen, Krebstieren, Weichtieren und anderen wirbellosen Wassertieren16030010in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von 1 kg oder weniger12,816030080anderefrei1604Fische, zubereitet oder haltbar gemacht; Kaviar und Kaviarersatz, aus Fischeiern gewonnenFische, ganz oder in Stücken, jedoch nicht fein zerkleinert16041100Lachse5,5160412Heringe16041210Filets, roh, lediglich mit Teig umhüllt oder mit Paniermehl bestreut (paniert), auch in Öl vorgebacken, gefroren15andere16041291in luftdicht verschlossenen Behältnissen2016041299andere20160413Sardinen, Sardinellen und SprottenSardinen16041311in Olivenöl12,516041319andere12,516041390andere12,5160414Thunfische, echter Bonito und Pelamide (Sarda spp.)Thunfische und echter Bonito16041411in Pflanzenöl24andere16041416Filets genannt „Loins” 2416041418andere2416041490Pelamide (Sarda spp.)25160415Makrelender Arten Scomber scombrus und Scomber japonicus16041511Filets2516041519andere2516041590der Art Scomber australasicus2016041600Sardellen2516041700Aale20160419andere16041910Salmoniden, ausgenommen Lachse7Fische der Gattung Euthynnus, andere als echter Bonito (Euthynnus (Katsuwonus) pelamis)16041931Filets genannt „Loins” 2416041939andere2416041950Fische der Art Orcynopsis unicolor12,5andere16041991Filets, roh, lediglich mit Teig umhüllt oder mit Paniermehl bestreut (paniert), auch in Öl vorgebacken, gefroren7,5andere16041992Kabeljau (Gadus morhua, Gadus ogac, Gadus macrocephalus)2016041993Köhler (Pollachius virens)2016041994Seehechte (Merluccius spp., Urophycis spp.)2016041995Pazifischer Pollack (Theragra chalcogramma) und Pollack (Pollachius pollachius)2016041997andere20160420Fische, in anderer Weise zubereitet oder haltbar gemacht16042005Surimizubereitungen20andere16042010Lachse5,516042030Salmoniden, ausgenommen Lachse716042040Sardellen2516042050Sardinen, Boniten, Makrelen der Arten Scomber scombrus und Scomber japonicus, Fische der Art Orcynopsis unicolor25(10)16042070Thunfische, echter Bonito und andere Fische der Gattung Euthynnus24(10)16042090andere14Kaviar und Kaviarersatz16043100Kaviar2016043200Kaviarersatz201605Krebstiere, Weichtiere und andere wirbellose Wassertiere, zubereitet oder haltbar gemacht16051000Krabben8Garnelen160521nicht in luftdichten Behältnissen16052110in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von 2 kg oder weniger20(10)16052190andere20(10)16052900andere20(10)160530Hummer16053010Hummerfleisch, gekocht, zum Herstellen von Hummerbutter, -pasten, -suppen oder -soßen(12)frei16053090andere2016054000andere Krebstiere20(10)Weichtiere16055100Austern2016055200Jakobs- oder Kammmuscheln20160553Miesmuscheln16055310in luftdicht verschlossenen Behältnissen2016055390andere2016055400Tintenfische und Kalmare2016055500Kraken2016055600Venusmuscheln, Herzmuscheln und Archenmuscheln2016055700Seeohren2016055800Schnecken, andere als Meeresschnecken2016055900andere20andere wirbellose Wassertiere16056100Seegurken2616056200Seeigel2616056300Quallen2616056900andere26

KAPITEL 17

Anmerkung

1.
Zu Kapitel 17 gehören nicht:

a)
kakaohaltige Zuckerwaren (Position 1806);
b)
chemisch reine Zucker (ausgenommen Saccharose, Lactose, Maltose, Glucose und Fructose) und andere Waren der Position 2940;
c)
Arzneiwaren und andere Waren des Kapitels 30.

Unterpositions-Anmerkungen

1.
Als „Rohzucker” im Sinne der Unterpositionen 170112, 170113 und 170114 gilt Zucker, dessen Gewichtsanteil an Saccharose, bezogen auf die Trockenmasse, einer Polarisation von weniger als 99,5° entspricht.
2.
Zur Unterposition 170113 gehört nur Rohrzucker, der ohne Zentrifugation hergestellt wurde und dessen Gehalt an Saccharose, bezogen auf die Trockenmasse, einer Polarisation von 69° oder mehr, jedoch weniger als 93° entspricht. Das Produkt enthält nur natürliche xenomorphe Mikrokristalle, von unregelmäßiger Form, die mit bloßem Auge nicht erkennbar und von Melasserückständen und anderen Bestandteilen des Zuckerrohrs umgeben sind.

Zusätzliche Anmerkungen

1.
Als „Rohzucker” im Sinne der Unterpositionen 17011210, 17011290, 17011310, 17011390, 17011410 und 17011490 gilt Zucker (ohne Zusatz von Aroma-, Farb- oder anderen Stoffen) mit einem nach der polarimetrischen Methode ermittelten Saccharosegehalt, bezogen auf die Trockenmasse, von weniger als 99,5 GHT.
2.
Der für Rohzucker der Unterpositionen 17011210, 17011310 und 17011410 geltende Zollsatz, bei dem der gemäß Anhang IV Teil B Abschnitt III der Verordnung (EG) Nr. 1234/2007 des Rates ermittelte Rendementwert von 92 % abweicht, wird wie folgt berechnet:

Der angegebene Zollsatz wird mit einem Berichtigungskoeffizienten multipliziert, der sich aus der Division des gemäß der oben genannten Bestimmung ermittelten Rendementwertes durch 92 ergibt.

3.
Als „Weißzucker” im Sinne der Unterposition 17019910 gilt Zucker (ohne Zusatz von Aroma-, Farb- oder anderen Stoffen), dessen Gewichtsanteil an Saccharose, bezogen auf die Trockenmasse, einer Polarisation von 99,5° oder mehr entspricht.
4.
Bei der Berechnung des Zollsatzes für die Erzeugnisse der Unterpositionen 17022010, 17026080, 17026095, 17029071, 17029080 und 17029095 wird der Saccharosegehalt, einschließlich des Gehalts an anderen als Saccharose berechneten Zuckern, nach den Methoden gemäß Artikel 42 Absätze 2 und 4 der Verordnung (EG) Nr. 951/2006 bestimmt.
5.
Als „Isoglucose” im Sinne der Unterpositionen 17023010, 17024010, 17026010 und 17029030 gilt das aus Glucose oder Glucosepolymeren gewonnene Erzeugnis mit einem Gehalt, bezogen auf die Trockenmasse, von 10 GHT oder mehr an Fructose.

Bei der Berechnung des Zollsatzes für die Erzeugnisse der im vorhergehenden Absatz genannten Unterpositionen wird der Gehalt an Trockenmasse gemäß Artikel 42 Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 951/2006 bestimmt.

6.
Als „Inulinsirup” gelten:

a)
im Sinne der Unterposition 17026080 Erzeugnisse, die unmittelbar durch Hydrolyse von Inulin oder Oligomeren der Fructose gewonnen wurden, mit einem Gehalt, bezogen auf die Trockenmasse, von mehr als 50 GHT Fructose in chemisch nicht gebundener Form oder in Form von Saccharose;
b)
im Sinne der Unterposition 17029080 Erzeugnisse, die unmittelbar durch Hydrolyse von Inulin oder Oligomeren der Fructose gewonnen wurden, mit einem Gehalt, bezogen auf die Trockenmasse, von 10 bis 50 GHT Fructose in chemisch nicht gebundener Form oder in Form von Saccharose.

7.
Waren der Unterposition 170490, die in Warenzusammenstellungen gestellt werden, unterliegen einem Agrarteilbetrag (EA) nach dem durchschnittlichen Gehalt der gesamten Warenzusammenstellung an Milchfett, Milchprotein, Saccharose, Isoglucose, Glucose und Stärke.
KN-CodeWarenbezeichnungVertragsmäßiger Zollsatz (%)Besondere Maßeinheit1701Rohr- und Rübenzucker und chemisch reine Saccharose, festRohzucker, ohne Zusatz von Aroma- oder Farbstoffen170112Rübenzucker17011210zur Raffination bestimmt(12)33,9 €/100 kg/net(59)(10)17011290anderer41,9 €/100 kg/net(10)170113Rohrzucker im Sinne der Unterpositions-Anmerkung 2 zu diesem Kapitel17011310zur Raffination bestimmt(12)33,9 €/100 kg/net(59)(10)17011390anderer41,9 €/100 kg/net(10)170114anderer Rohrzucker17011410zur Raffination bestimmt(12)33,9 €/100 kg/net(59)(10)17011490anderer41,9 €/100 kg/net(10)andere17019100mit Zusatz von Aroma- oder Farbstoffen41,9 €/100 kg/net(10)170199andere17019910Weißzucker41,9 €/100 kg/net(10)17019990andere41,9 €/100 kg/net(10)1702Andere Zucker, einschließlich chemisch reine Lactose, Maltose, Glucose und Fructose, fest; Zuckersirupe, ohne Zusatz von Aroma- oder Farbstoffen; Invertzuckercreme, auch mit natürlichem Honig vermischt; Zucker und Melassen, karamellisiertLactose und Lactosesirup17021100mit einem Gehalt an Lactose, berechnet als wasserfreie Lactose, in der Trockenmasse, von 99 GHT oder mehr14 €/100 kg/net17021900andere14 €/100 kg/net170220Ahornzucker und Ahornsirup17022010fester Ahornzucker, mit Zusatz von Aroma- oder Farbstoffen0,4 €/100 kg/net(60)17022090anderer8170230Glucose und Glucosesirup, keine Fructose enthaltend oder mit einem Gehalt an Fructose, bezogen auf die Trockenmasse, von weniger als 20 GHT17023010Isoglucose50,7 €/100 kg/net masandere17023050Glucose (Dextrose) als weißes, kristallines Pulver, auch agglomeriert26,8 €/100 kg/net17023090andere20 €/100 kg/net170240Glucose und Glucosesirup, mit einem Gehalt an Fructose, bezogen auf die Trockenmasse, von 20 GHT oder mehr, jedoch weniger als 50 GHT, ausgenommen Invertzucker17024010Isoglucose50,7 €/100 kg/net mas17024090andere20 €/100 kg/net17025000chemisch reine Fructose16 + 50,7 €/100 kg/net mas(10)170260andere Fructose und Fructosesirup, mit einem Gehalt an Fructose, bezogen auf die Trockenmasse, von mehr als 50 GHT, ausgenommen Invertzucker17026010Isoglucose50,7 €/100 kg/net mas17026080Inulinsirup0,4 €/100 kg/net(60)17026095andere0,4 €/100 kg/net(60)170290andere, einschließlich Invertzucker und anderer Zucker und Zuckersirupe mit einem Gehalt an Fructose, bezogen auf die Trockenmasse, von 50 GHT17029010chemisch reine Maltose12,817029030Isoglucose50,7 €/100 kg/net mas17029050Maltodextrin und Maltodextrinsirup20 €/100 kg/netZucker und Melassen, karamellisiert17029071mit einem Gehalt an Saccharose, bezogen auf die Trockenmasse, von 50 GHT oder mehr0,4 €/100 kg/net(60)andere17029075als Pulver, auch agglomeriert27,7 €/100 kg/net17029079andere19,2 €/100 kg/net17029080Inulinsirup0,4 €/100 kg/net(60)17029095andere0,4 €/100 kg/net(60)1703Melassen aus der Gewinnung oder Raffination von Zucker17031000Rohrzuckermelasse0,35 €/100 kg/net17039000andere0,35 €/100 kg/net1704Zuckerwaren ohne Kakaogehalt (einschließlich weiße Schokolade)170410Kaugummi, auch mit Zucker überzogen17041010mit einem Gehalt an Saccharose (einschließlich Invertzucker als Saccharose berechnet) von weniger als 60 GHT6,2 + 27,1 €/100 kg/net MAX 17,917041090mit einem Gehalt an Saccharose (einschließlich Invertzucker als Saccharose berechnet) von 60 GHT oder mehr6,3 + 30,9 €/100 kg/net MAX 18,2170490andere17049010Süßholz-Auszug mit einem Gehalt an Saccharose von mehr als 10 GHT, ohne Zusatz anderer Stoffe13,417049030weiße Schokolade9,1 + 45,1 €/100 kg/net MAX 18,9 + 16,5 €/100 kg/netandere17049051Fondantmassen und andere Rohmassen sowie Marzipan, in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von 1 kg oder mehr9 + EA MAX 18,7 + AD S/Z(23)17049055Husten- und Kräuterbonbons und -pastillen9 + EA MAX 18,7 + AD S/Z(23)17049061Dragees9 + EA MAX 18,7 + AD S/Z(23)andere17049065Gummibonbons und Gelee-Erzeugnisse, einschließlich Fruchtpasten in Form von Zuckerwaren9 + EA MAX 18,7 + AD S/Z(23)17049071Hartkaramellen, auch gefüllt9 + EA MAX 18,7 + AD S/Z(23)17049075Weichkaramellen9 + EA MAX 18,7 + AD S/Z(23)andere17049081Komprimate9 + EA MAX 18,7 + AD S/Z(23)17049099andere9 + EA MAX 18,7 + AD S/Z(23)

KAPITEL 18

Anmerkungen

1.
Zu Kapitel 18 gehören nicht Zubereitungen der Positionen 0403, 1901, 1904, 1905, 2105, 2202, 2208, 3003 und 3004.
2.
Zu Position 1806 gehören kakaohaltige Zuckerwaren und — vorbehaltlich der Anmerkung 1 — andere kakaohaltige Lebensmittelzubereitungen.

Zusätzliche Anmerkungen

1.
Waren der Unterpositionen 180620, 180631, 180632 und 180690, die in Warenzusammenstellungen gestellt werden, unterliegen einem Agrarteilbetrag (EA) nach dem durchschnittlichen Gehalt der gesamten Warenzusammenstellung an Milchfett, Milchprotein, Saccharose, Isoglucose, Glucose und Stärke.
2.
Nicht zu den Unterpositionen 18069011 und 18069019 gehören Erzeugnisse, die ausschließlich aus einer Schokoladeart bestehen.
KN-CodeWarenbezeichnungVertragsmäßiger Zollsatz (%)Besondere Maßeinheit18010000Kakaobohnen und Kakaobohnenbruch, roh oder geröstetfrei18020000Kakaoschalen, Kakaohäutchen und anderer Kakaoabfallfrei1803Kakaomasse, auch entfettet18031000nicht entfettet9,618032000ganz oder teilweise entfettet9,618040000Kakaobutter, Kakaofett und Kakaoöl7,718050000Kakaopulver ohne Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln81806Schokolade und andere kakaohaltige Lebensmittelzubereitungen180610Kakaopulver mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln18061015keine Saccharose enthaltend oder mit einem Gehalt an Saccharose (einschließlich Invertzucker als Saccharose berechnet) oder Isoglucose (als Saccharose berechnet) von weniger als 5 GHT818061020mit einem Gehalt an Saccharose (einschließlich Invertzucker als Saccharose berechnet) oder Isoglucose (als Saccharose berechnet) von 5 GHT oder mehr, jedoch weniger als 65 GHT8 + 25,2 €/100 kg/net(10)18061030mit einem Gehalt an Saccharose (einschließlich Invertzucker als Saccharose berechnet) oder Isoglucose (als Saccharose berechnet) von 65 GHT oder mehr, jedoch weniger als 80 GHT8 + 31,4 €/100 kg/net(10)18061090mit einem Gehalt an Saccharose (einschließlich Invertzucker als Saccharose berechnet) oder Isoglucose (als Saccharose berechnet) von 80 GHT oder mehr8 + 41,9 €/100 kg/net(10)180620andere Zubereitungen in Blöcken, Stangen oder Riegeln mit einem Gewicht von mehr als 2 kg oder flüssig, pastenförmig, als Pulver, Granulat oder in ähnlicher Form, in Behältnissen oder unmittelbaren Umschließungen mit einem Inhalt von mehr als 2 kg18062010mit einem Gehalt an Kakaobutter von 31 GHT oder mehr oder mit einem Gesamtgehalt an Kakaobutter und Milchfett von 31 GHT oder mehr8,3 + EA MAX 18,7 + AD S/Z(23)(10)18062030mit einem Gesamtgehalt an Kakaobutter und Milchfett von 25 GHT oder mehr, jedoch weniger als 31 GHT8,3 + EA MAX 18,7 + AD S/Z(23)(10)andere18062050mit einem Gehalt an Kakaobutter von 18 GHT oder mehr8,3 + EA MAX 18,7 + AD S/Z(23)(10)18062070 „chocolate-milk-crumb” genannte Zubereitungen15,4 + EA(23)(10)18062080Kakaoglasur8,3 + EA MAX 18,7 + AD S/Z(23)(10)18062095andere8,3 + EA MAX 18,7 + AD S/Z(23)(10)andere, in Form von Tafeln, Stangen oder Riegeln18063100gefüllt8,3 + EA MAX 18,7 + AD S/Z(23)(10)180632nicht gefüllt18063210mit Zusatz von Getreide, Früchten oder Nüssen8,3 + EA MAX 18,7 + AD S/Z(10)(23)18063290andere8,3 + EA MAX 18,7 + AD S/Z(10)(23)180690andereSchokolade und SchokoladeerzeugnissePralinen, auch gefüllt18069011alkoholhaltig8,3 + EA MAX 18,7 + AD S/Z(10)(23)18069019andere8,3 + EA MAX 18,7 + AD S/Z(10)(23)andere18069031gefüllt8,3 + EA MAX 18,7 + AD S/Z(10)(23)18069039nicht gefüllt8,3 + EA MAX 18,7 + AD S/Z(10)(23)18069050kakaohaltige Zuckerwaren und entsprechende kakaohaltige Zubereitungen auf der Grundlage von Zuckeraustauschstoffen8,3 + EA MAX 18,7 + AD S/Z(10)(23)18069060kakaohaltige Brotaufstriche8,3 + EA MAX 18,7 + AD S/Z(10)(23)18069070kakaohaltige Zubereitungen zum Herstellen von Getränken8,3 + EA MAX 18,7 + AD S/Z(10)(23)18069090andere8,3 + EA MAX 18,7 + AD S/Z(10)(23)

KAPITEL 19

Anmerkungen

1.
Zu Kapitel 19 gehören nicht:

a)
Lebensmittelzubereitungen (ausgenommen gefüllte Waren der Position 1902) mit einem Gehalt an Wurst, Fleisch, Schlachtnebenerzeugnissen, Blut, Fischen, Krebstieren, Weichtieren oder anderen wirbellosen Wassertieren von — einzeln oder zusammen — mehr als 20 GHT (Kapitel 16);
b)
Erzeugnisse aus Mehl oder Stärke (z. B. Kekse), die zur Tierfütterung besonders zubereitet sind (Position 2309);
c)
Arzneiwaren und andere Waren des Kapitels 30.

2.
Im Sinne der Position 1901:

a)
gilt als „Grobgrieß” : Grobgrieß von Getreide des Kapitels 11;
b)
gelten als „Mehl” und „Feingrieß” :

1)
Mehl und Feingrieß von Getreide des Kapitels 11;
2)
Mehl, Grieß und Pulver pflanzlichen Ursprungs jeden Kapitels, ausgenommen Mehl, Grieß oder Pulver von getrocknetem Gemüse (Position 0712), von Kartoffeln (Position 1105) oder von getrockneten Hülsenfrüchten (Position 1106).

3.
Zu Position 1904 gehören nicht Zubereitungen, die mehr als 6 GHT Kakao, berechnet als vollständig entfetteter Kakao, enthalten oder mit Schokolade oder anderen kakaohaltigen Lebensmittelzubereitungen der Position 1806 vollständig überzogen sind (Position 1806).
4.
Der Begriff „in anderer Weise zubereitet” im Sinne der Position 1904 bedeutet, dass das Getreide eine weitergehende Behandlung erfahren hat, als in den Positionen oder Anmerkungen zu den Kapiteln 10 und 11 vorgesehen ist.

Zusätzliche Anmerkungen

1.
Waren der Unterpositionen 190531, 190532, 190540 und 190590, die in Warenzusammenstellungen gestellt werden, unterliegen einem Agrarteilbetrag (EA) nach dem durchschnittlichen Gehalt der gesamten Warenzusammenstellung an Milchfett, Milchprotein, Saccharose, Isoglucose, Glucose und Stärke.
2.
Als Kekse und ähnliches Kleingebäck, gesüßt, im Sinne der Unterposition 190531 gelten nur Erzeugnisse mit einem Wassergehalt von 12 GHT oder weniger und einem Fettgehalt von 35 GHT oder weniger (Füllungen und Überzüge bleiben bei der Bestimmung dieser Gehalte außer Betracht).
3.
Unter die Unterposition 19059020 fallen nur trockene und spröde Erzeugnisse.
KN-CodeWarenbezeichnungVertragsmäßiger Zollsatz (%)Besondere Maßeinheit1901Malzextrakt; Lebensmittelzubereitungen aus Mehl, Grobgrieß, Feingrieß, Stärke oder Malzextrakt, ohne Gehalt an Kakao oder mit einem Gehalt an Kakao, berechnet als vollständig entfetteter Kakao, von weniger als 40 GHT, anderweit weder genannt noch inbegriffen; Lebensmittelzubereitungen aus Waren der Positionen 0401 bis 0404, ohne Gehalt an Kakao oder mit einem Gehalt an Kakao, berechnet als vollständig entfetteter Kakao, von weniger als 5 GHT, anderweit weder genannt noch inbegriffen19011000Zubereitungen zur Ernährung von Kindern, in Aufmachungen für den Einzelverkauf7,6 + EA(23)19012000Mischungen und Teig, zum Herstellen von Backwaren der Position 19057,6 + EA(23)190190andereMalzextrakt19019011mit einem Gehalt an Trockenmasse von 90 GHT oder mehr5,1 + 18 €/100 kg/net19019019anderer5,1 + 14,7 €/100 kg/netandere19019091kein Milchfett, keine Saccharose, Isoglucose, Glucose oder Stärke enthaltend, oder weniger als 1,5 GHT Milchfett, 5 GHT Saccharose (einschließlich Invertzucker) oder Isoglucose, 5 GHT Glucose oder Stärke enthaltend, ausgenommen Lebensmittelzubereitungen in Pulverform aus Waren der Positionen 0401 bis 040412,819019099andere7,6 + EA(10)(23)1902Teigwaren, auch gekocht oder gefüllt (mit Fleisch oder anderen Stoffen) oder in anderer Weise zubereitet, z. B. Spaghetti, Makkaroni, Nudeln, Lasagne, Gnocchi, Ravioli, Cannelloni; Couscous, auch zubereitetTeigwaren, weder gekocht oder gefüllt noch in anderer Weise zubereitet19021100Eier enthaltend7,7 + 24,6 €/100 kg/net(10)190219andere19021910weder Weichweizenmehl noch Weichweizengrieß enthaltend7,7 + 24,6 €/100 kg/net(10)19021990andere7,7 + 21,1 €/100 kg/net(10)190220Teigwaren, gefüllt (auch gekocht oder in anderer Weise zubereitet)19022010mehr als 20 GHT Fische, Krebstiere oder andere wirbellose Wassertiere enthaltend8,519022030mehr als 20 GHT Wurst und ähnliche Erzeugnisse, Fleisch und Schlachtnebenerzeugnisse jeder Art, einschließlich Fette jeder Art oder Herkunft, enthaltend54,3 €/100 kg/netandere19022091gekocht8,3 + 6,1 €/100 kg/net(10)19022099andere8,3 + 17,1 €/100 kg/net(10)190230andere Teigwaren19023010getrocknet6,4 + 24,6 €/100 kg/net(10)19023090andere6,4 + 9,7 €/100 kg/net(10)190240Couscous19024010nicht zubereitet7,7 + 24,6 €/100 kg/net(10)19024090anderer6,4 + 9,7 €/100 kg/net(10)19030000Tapiokasago und Sago aus anderen Stärken, in Form von Flocken, Graupen, Perlen, Krümeln und dergleichen6,4 + 15,1 €/100 kg/net(10)1904Lebensmittel, durch Aufblähen oder Rösten von Getreide oder Getreideerzeugnissen hergestellt (z. B. Cornflakes); Getreide (ausgenommen Mais) in Form von Körnern oder Flocken oder anders bearbeiteten Körnern, ausgenommen Mehl, Grobgrieß und Feingrieß, vorgekocht oder in anderer Weise zubereitet, anderweit weder genannt noch inbegriffen190410Lebensmittel, durch Aufblähen oder Rösten von Getreide oder Getreideerzeugnissen hergestellt19041010auf der Grundlage von Mais3,8 + 20 €/100 kg/net19041030auf der Grundlage von Reis5,1 + 46 €/100 kg/net19041090andere5,1 + 33,6 €/100 kg/net190420Lebensmittelzubereitungen aus ungerösteten Getreideflocken oder aus Mischungen von ungerösteten und gerösteten Getreideflocken oder aus aufgeblähtem Getreide19042010Zubereitungen nach Art der „Müsli” auf der Grundlage nicht gerösteter Getreideflocken9 + EA(23)andere19042091auf der Grundlage von Mais3,8 + 20 €/100 kg/net19042095auf der Grundlage von Reis5,1 + 46 €/100 kg/net19042099andere5,1 + 33,6 €/100 kg/net19043000Bulgur-Weizen8,3 + 25,7 €/100 kg/net(10)190490andere19049010auf der Grundlage von Reis8,3 + 46 €/100 kg/net19049080andere8,3 + 25,7 €/100 kg/net(10)1905Backwaren, auch kakaohaltig; Hostien, leere Oblatenkapseln von der für Arzneiwaren verwendeten Art, Siegeloblaten, getrocknete Teigblätter aus Mehl oder Stärke und ähnliche Waren19051000Knäckebrot5,8 + 13 €/100 kg/net190520Leb- und Honigkuchen und ähnliche Waren19052010mit einem Gehalt an Saccharose (einschließlich Invertzucker als Saccharose berechnet) von weniger als 30 GHT9,4 + 18,3 €/100 kg/net19052030mit einem Gehalt an Saccharose (einschließlich Invertzucker als Saccharose berechnet) von 30 GHT oder mehr, jedoch weniger als 50 GHT9,8 + 24,6 €/100 kg/net19052090mit einem Gehalt an Saccharose (einschließlich Invertzucker als Saccharose berechnet) von 50 GHT oder mehr10,1 + 31,4 €/100 kg/netKekse und ähnliches Kleingebäck, gesüßt; Waffeln190531Kekse und ähnliches Kleingebäck, gesüßtganz oder teilweise mit Schokolade oder kakaohaltigen Überzugsmassen überzogen oder bedeckt19053111in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von 85 g oder weniger9 + EA MAX 24,2 + AD S/Z(23)19053119andere9 + EA MAX 24,2 + AD S/Z(23)andere19053130mit einem Gehalt an Milchfett von 8 GHT oder mehr9 + EA MAX 24,2 + AD S/Z(23)andere19053191Doppelkekse mit Füllung9 + EA MAX 24,2 + AD S/Z(23)19053199andere9 + EA MAX 24,2 + AD S/Z(23)190532Waffeln19053205mit einem Wassergehalt von mehr als 10 GHT9 + EA MAX 20,7 + AD F/M(23)andereganz oder teilweise mit Schokolade oder kakaohaltigen Überzugsmassen überzogen oder bedeckt19053211in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von 85 g oder weniger9 + EA MAX 24,2 + AD S/Z(23)19053219andere9 + EA MAX 24,2 + AD S/Z(23)andere19053291gesalzen, auch gefüllt9 + EA MAX 20,7 + AD F/M(23)19053299andere9 + EA MAX 24,2 + AD S/Z(23)190540Zwieback, geröstetes Brot und ähnliche geröstete Waren19054010Zwieback9,7 + EA(23)19054090andere9,7 + EA(23)190590andere19059010ungesäuertes Brot (Matzen)3,8 + 15,9 €/100 kg/net19059020Hostien, leere Oblatenkapseln von der für Arzneiwaren verwendeten Art, Siegeloblaten, getrocknete Teigblätter aus Mehl oder Stärke und ähnliche Waren4,5 + 60,5 €/100 kg/net(10)andere19059030Brot ohne Zusatz von Honig, Eiern, Käse oder Früchten, auch mit einem Gehalt an Zuckern oder Fetten, bezogen auf die Trockenmasse, von jeweils 5 GHT oder weniger9,7 + EA(23)19059045Kekse und ähnliches Kleingebäck9 + EA MAX 20,7 + AD F/M(23)19059055extrudierte oder expandierte Erzeugnisse, gesalzen oder aromatisiert9 + EA MAX 20,7 + AD F/M(23)andere19059060gesüßt9 + EA MAX 24,2 + AD S/Z(23)19059090andere9 + EA MAX 20,7 + AD F/M(23)

KAPITEL 20

Anmerkungen

1.
Zu Kapitel 20 gehören nicht:

a)
Gemüse, Früchte oder Nüsse, zubereitet oder haltbar gemacht nach den Verfahren, die in den Kapiteln 7, 8 oder 11 aufgeführt sind;
b)
Lebensmittelzubereitungen mit einem Gehalt an Wurst, Fleisch, Schlachtnebenerzeugnissen, Blut, Fischen, Krebstieren, Weichtieren oder anderen wirbellosen Wassertieren von — einzeln oder zusammen — mehr als 20 GHT (Kapitel 16);
c)
Backwaren und andere Erzeugnisse der Position 1905;
d)
zusammengesetzte homogenisierte Lebensmittelzubereitungen der Position 2104.

2.
Zu den Positionen 2007 und 2008 gehören nicht Fruchtgelees, Fruchtpasten, dragierte Mandeln und dergleichen, in Form von Zuckerwaren (Position 1704) oder von Schokoladewaren (Position 1806).
3.
Zu den Positionen 2001, 2004 und 2005 gehören, je nach Beschaffenheit, nur solche Erzeugnisse des Kapitels 7 oder der Position 1105 oder 1106 (ausgenommen Mehl, Grieß und Pulver von Erzeugnissen des Kapitels 8), die durch andere als die in Anmerkung 1 Buchstabe a) aufgeführten Verfahren zubereitet oder haltbar gemacht worden sind.
4.
Zu Position 2002 gehört auch Tomatensaft mit einem Trockenmassegehalt von 7 GHT oder mehr.
5.
Für die Anwendung der Position 2007 bedeutet der Begriff „durch Kochen hergestellt” , dass die Viskosität des Erzeugnisses durch Verringern des Wassergehalts mittels Hitzebehandlung unter atmosphärischem oder vermindertem Druck oder mittels anderer Verfahren erhöht wurde.
6.
Für die Anwendung der Position 2009 gelten als „Säfte, nicht gegoren, ohne Zusatz von Alkohol” Säfte mit einem Alkoholgehalt (siehe Anmerkung 2 zu Kapitel 22) von 0,5 % vol oder weniger.

Unterpositions-Anmerkungen

1.
Als „Gemüse, homogenisiert” im Sinne der Unterposition 200510 gelten Zubereitungen aus fein homogenisiertem Gemüse, aufgemacht für den Einzelverkauf zur Ernährung von Kindern oder zum Diätgebrauch in Behältnissen mit einem Inhalt von 250 g oder weniger. Bei Anwendung dieser Begriffsbestimmung bleiben Zutaten, die der Zubereitung ggf. zum Würzen, Haltbarmachen oder zu anderen Zwecken in geringer Menge zugesetzt sind, außer Betracht. Diese Zubereitungen können in geringer Menge sichtbare Stückchen von Gemüse enthalten. Die Unterposition 200510 hat Vorrang vor allen anderen Unterpositionen der Position 2005.
2.
Als „homogenisierte Zubereitungen” im Sinne der Unterposition 200710 gelten Zubereitungen aus fein homogenisierten Früchten, aufgemacht für den Einzelverkauf zur Ernährung von Kindern oder zum Diätgebrauch in Behältnissen mit einem Inhalt von 250 g oder weniger. Bei Anwendung dieser Begriffsbestimmung bleiben Zutaten, die der Zubereitung ggf. zum Würzen, Haltbarmachen oder zu anderen Zwecken in geringer Menge zugesetzt sind, außer Betracht. Diese Zubereitungen können in geringer Menge sichtbare Stückchen von Früchten enthalten. Die Unterposition 200710 hat Vorrang vor allen anderen Unterpositionen der Position 2007.
3.
Für die Anwendung der Unterpositionen 200912, 200921, 200931, 200941, 200961 und 200971 gilt als „Brixwert” der von einer Brix-Senkwaage oder einem Refraktometer unmittelbar abgelesene Wert in GHT Saccharose, ermittelt bei 20 °C, oder der auf 20 °C umgerechnete Wert, wenn die Bestimmung bei einer anderen Temperatur vorgenommen wurde.

Zusätzliche Anmerkungen

1.
Als Waren der Position 2001 gelten Gemüse, Früchte, Nüsse und andere genießbare Pflanzenteile, mit Essig oder Essigsäure zubereitet oder haltbar gemacht, nur, wenn ihr Gehalt an freier flüchtiger Säure, berechnet als Essigsäure, 0,5 GHT oder mehr beträgt. Zusätzlich darf für Pilze der Unterposition 20019050 der Salzgehalt nicht mehr als 2,5 GHT betragen.
2.
a)
Als Gehalt an verschiedenen Zuckern, berechnet als Saccharose ( „Zuckergehalt” ), der Waren dieses Kapitels gilt der bei 20 °C refraktometrisch ermittelte Wert, multipliziert mit dem Faktor:

0,93 bei Waren der Unterpositionen 200820 bis 200880, 200893, 200897 und 200899,

0,95 bei Waren der anderen Positionen.

b)
Der in den Unterpositionen der Position 2009 verwendete Ausdruck „Brixwert” entspricht dem bei 20 °C refraktometrisch ermittelten Wert.
3.
Erzeugnisse der Unterpositionen 200820 bis 200880, 200893, 200897 und 200899 gelten als „Früchte oder andere genießbare Pflanzenteile mit Zusatz von Zucker” , wenn ihr „Zuckergehalt” höher ist als die folgenden für die verschiedenen Fruchtarten oder für andere genießbare Pflanzenteile aufgeführten Gewichtshundertteile:

Ananas, Weintrauben: 13 GHT,

andere Früchte, einschließlich Mischungen von Früchten oder andere genießbare Pflanzenteile: 9 GHT.

4.
Für die Anwendung der Unterpositionen 20083011 bis 20083039, 20084011 bis 20084039, 20085011 bis 20085059, 20086011 bis 20086039, 20087011 bis 20087059, 20088011 bis 20088039, 20089311 bis 20089329, 20089712 bis 20089738 und 20089911 bis 20089940 versteht man unter:

vorhandenem Alkohol (in % mas) die Masseneinheiten reinen Alkohols, die in 100 Masseneinheiten des Erzeugnisses enthalten sind;

% mas: die Abkürzung für den Massengehalt.

5.
Die nachfolgenden Bestimmungen sind anzuwenden auf die gestellten Erzeugnisse als solche:

a)
Als Gehalt an zugesetztem Zucker gilt bei Waren der Position 2009 der „Zuckergehalt” , vermindert um die folgenden für die verschiedenen Säfte aufgeführten Werte:

Säfte aus Zitronen oder Tomaten: 3,

Säfte aus Weintrauben: 15,

Säfte aus anderen Früchten oder Gemüse, einschließlich Mischungen von Säften: 13.

b)
Fruchtsäfte mit zugesetztem Zucker und einem Brix-Wert von 67 oder weniger und mit einem Gehalt von weniger als 50 GHT Fruchtsaft verlieren den ursprünglichen Charakter eines Fruchtsafts der Position 2009.

Buchstabe b) gilt nicht für konzentrierte natürliche Fruchtsäfte. Somit sind konzentrierte natürliche Fruchtsäfte nicht von Position 2009 ausgeschlossen.

6.
Als „konzentrierter Traubensaft (einschließlich Traubenmost)” (Unterpositionen 20096951 und 20096971) gilt der Traubensaft (einschließlich Traubenmost), bei dem der bei einer Temperatur von 20 °C auf dem Refraktometer abgelesene Trockenmassegehalt nicht unter 50,9 % liegt.
7.
Als „ tropische Früchte ” im Sinne der Unterpositionen 20019092, 20060035, 20060091, 20071091, 20079993, 20081911, 20081991, 20089712, 20089716, 20089732, 20089736, 20089751, 20089772, 20089776, 20089792, 20089794, 20089797, 20089924, 20089931, 20089936, 20089938, 20089948, 20089963, 20098934, 20098936, 20098973, 20098985, 20098988, 20098997, 20099092, 20099095 und 20099097 gelten Guaven, Mangofrüchte, Mangostanfrüchte, Papaya-Früchte, Tamarinden, Kaschu-Äpfel, Litschis, Jackfrüchte, Sapotpflaumen, Passionsfrüchte, Karambolen und Pitahayas.
8.
Als „tropische Nüsse” im Sinne der Unterpositionen 20019092, 20060035, 20060091, 20079993, 20081911, 20081991, 20089712, 20089716, 20089732, 20089736, 20089751, 20089772, 20089776, 20089792, 20089794 und 20089797 gelten Kokosnüsse, Kaschu-Nüsse, Paranüsse, Areka-(Betel-)Nüsse, Kolanüsse und Macadamia-Nüsse.
KN-CodeWarenbezeichnungVertragsmäßiger Zollsatz (%)Besondere Maßeinheit2001Gemüse, Früchte, Nüsse und andere genießbare Pflanzenteile, mit Essig oder Essigsäure zubereitet oder haltbar gemacht20011000Gurken und Cornichons17,6kg/net eda200190andere20019010Mango-Chutneyfrei20019020Früchte der Gattung Capsicum, mit brennendem Geschmack520019030Zuckermais (Zea mays var. saccharata)5,1 + 9,4 €/100 kg/net(36)20019040Yamswurzeln, Süßkartoffeln und ähnliche genießbare Pflanzenteile, mit einem Stärkegehalt von 5 GHT oder mehr8,3 + 3,8 €/100 kg/net(36)20019050Pilze1620019065Oliven1620019070Gemüsepaprika oder Paprika ohne brennenden Geschmack1620019092tropische Früchte und tropische Nüsse; Palmherzen1020019097andere162002Tomaten, anders als mit Essig oder Essigsäure zubereitet oder haltbar gemacht200210Tomaten, ganz oder in Stücken20021010geschält14,420021090andere14,4200290anderemit einem Trockenmassegehalt von weniger als 12 GHT20029011in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von mehr als 1 kg14,420029019in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von 1 kg oder weniger14,4mit einem Trockenmassegehalt von 12 bis 30 GHT20029031in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von mehr als 1 kg14,420029039in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von 1 kg oder weniger14,4mit einem Trockenmassegehalt von mehr als 30 GHT20029091in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von mehr als 1 kg14,420029099in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von 1 kg oder weniger14,42003Pilze und Trüffeln, anders als mit Essig oder Essigsäure zubereitet oder haltbar gemacht200310Pilze der Gattung Agaricus20031020vorläufig haltbar gemacht, vollständig gegart18,4 + 191 €/100 kg/net eda(10)kg/net eda20031030andere18,4 + 222 €/100 kg/net eda(10)kg/net eda200390andere20039010Trüffeln14,420039090andere18,42004Anderes Gemüse, anders als mit Essig oder Essigsäure zubereitet oder haltbar gemacht, gefroren, ausgenommen Erzeugnisse der Position 2006200410Kartoffeln20041010gegart, jedoch nicht weiter zubereitet14,4andere20041091in Form von Mehl, Grieß oder Flocken7,6 + EA(23)20041099andere17,6200490anderes Gemüse und Mischungen von Gemüsen20049010Zuckermais (Zea mays var. saccharata)5,1 + 9,4 €/100 kg/net(36)20049030Sauerkraut, Kapern und Oliven1620049050Erbsen (Pisum sativum) und grüne Bohnen (Phaseolus spp.)19,2andere, einschließlich Mischungen20049091Zwiebeln, nur gegart14,420049098andere17,62005Anderes Gemüse, anders als mit Essig oder Essigsäure zubereitet oder haltbar gemacht, nicht gefroren, ausgenommen Erzeugnisse der Position 200620051000Gemüse, homogenisiert17,6200520Kartoffeln20052010in Form von Mehl, Grieß oder Flocken8,8 + EA(23)andere20052020in dünnen Scheiben, in Fett oder in Öl gebacken, auch gesalzen oder aromatisiert, in luftdicht verschlossenen Verpackungen, zum unmittelbaren Genuss geeignet14,120052080andere14,120054000Erbsen (Pisum sativum)19,2Bohnen (Vigna spp., Phaseolus spp.)20055100Bohnen, ausgelöst17,620055900andere19,220056000Spargel17,620057000Oliven12,8kg/net eda20058000Zuckermais (Zea mays var. saccharata)5,1 + 9,4 €/100 kg/net(36)anderes Gemüse und Mischungen von Gemüsen20059100Bambussprossen17,6200599andere20059910Früchte der Gattung Capsicum, mit brennendem Geschmack6,420059920Kapern1620059930Artischocken17,620059950Mischungen von Gemüsen17,620059960Sauerkraut1620059980andere17,6200600Gemüse, Früchte, Nüsse, Fruchtschalen und andere Pflanzenteile, mit Zucker haltbar gemacht (durchtränkt und abgetropft, glasiert oder kandiert)20060010Ingwerfreianderemit einem Zuckergehalt von mehr als 13 GHT20060031Kirschen20 + 23,9 €/100 kg/net20060035tropische Früchte und tropische Nüsse12,5 + 15 €/100 kg/net20060038andere20 + 23,9 €/100 kg/netandere20060091tropische Früchte und tropische Nüsse12,520060099andere202007Konfitüren, Fruchtgelees, Marmeladen, Fruchtmuse und Fruchtpasten, durch Kochen hergestellt, auch mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln200710homogenisierte Zubereitungen20071010mit einem Zuckergehalt von mehr als 13 GHT24 + 4,2 €/100 kg/netandere20071091von tropischen Früchten1520071099andere24andere200791von Zitrusfrüchten20079110mit einem Zuckergehalt von mehr als 30 GHT20 + 23 €/100 kg/net20079130mit einem Zuckergehalt von mehr als 13 bis 30 GHT20 + 4,2 €/100 kg/net20079190andere21,6200799anderemit einem Zuckergehalt von mehr als 30 GHT20079910Pflaumenmus und Pflaumenpaste, in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von mehr als 100 kg, zur industriellen Verarbeitung(12)22,420079920Maronenpaste und Maronenmus24 + 19,7 €/100 kg/netandere20079931von Kirschen24 + 23 €/100 kg/net20079933von Erdbeeren24 + 23 €/100 kg/net20079935von Himbeeren24 + 23 €/100 kg/net20079939andere24 + 23 €/100 kg/net20079950mit einem Zuckergehalt von mehr als 13 bis 30 GHT24 + 4,2 €/100 kg/netandere20079993von tropischen Früchten und tropischen Nüssen1520079997andere242008Früchte, Nüsse und andere genießbare Pflanzenteile, in anderer Weise zubereitet oder haltbar gemacht, auch mit Zusatz von Zucker, anderen Süßmitteln oder Alkohol, anderweit weder genannt noch inbegriffenSchalenfrüchte, Erdnüsse und andere Samen, auch miteinander vermischt200811Erdnüsse20081110Erdnussbutter12,8andere, in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von20081191mehr als 1 kg11,21 kg oder weniger20081196geröstet1220081198andere12,8200819andere, einschließlich Mischungenin unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von mehr als 1 kg20081911tropische Nüsse; Mischungen mit einem Gehalt an tropischen Nüssen und tropischen Früchten von 50 GHT oder mehr7andere20081913geröstete Mandeln und Pistazien920081919andere11,2in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von 1 kg oder weniger20081991tropische Nüsse; Mischungen mit einem Gehalt an tropischen Nüssen und tropischen Früchten von 50 GHT oder mehr8anderegeröstete Nüsse20081993Mandeln und Pistazien10,220081995andere1220081999andere12,8200820Ananasmit Zusatz von Alkoholin unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von mehr als 1 kg20082011mit einem Zuckergehalt von mehr als 17 GHT25,6 + 2,5 €/100 kg/net(10)20082019andere25,6(10)in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von 1 kg oder weniger20082031mit einem Zuckergehalt von mehr als 19 GHT25,6 + 2,5 €/100 kg/net(10)20082039andere25,6(10)ohne Zusatz von Alkoholmit Zusatz von Zucker, in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von mehr als 1 kg20082051mit einem Zuckergehalt von mehr als 17 GHT19,220082059andere17,6mit Zusatz von Zucker, in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von 1 kg oder weniger20082071mit einem Zuckergehalt von mehr als 19 GHT20,8(10)20082079andere19,220082090ohne Zusatz von Zucker18,4200830Zitrusfrüchtemit Zusatz von Alkoholmit einem Zuckergehalt von mehr als 9 GHT20083011mit einem vorhandenen Alkoholgehalt von 11,85 % mas oder weniger25,6(10)20083019andere25,6 + 4,2 €/100 kg/net(10)andere20083031mit einem vorhandenen Alkoholgehalt von 11,85 % mas oder weniger24(10)20083039andere25,6(10)ohne Zusatz von Alkoholmit Zusatz von Zucker, in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von mehr als 1 kg20083051Segmente von Pampelmusen und Grapefruits15,220083055Mandarinen, einschließlich Tangerinen und Satsumas; Clementinen, Wilkings und andere ähnliche Kreuzungen von Zitrusfrüchten18,420083059andere17,6mit Zusatz von Zucker, in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von 1 kg oder weniger20083071Segmente von Pampelmusen und Grapefruits15,220083075Mandarinen, einschließlich Tangerinen und Satsumas; Clementinen, Wilkings und andere ähnliche Kreuzungen von Zitrusfrüchten17,620083079andere20,8(10)20083090ohne Zusatz von Zucker18,4200840Birnenmit Zusatz von Alkoholin unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von mehr als 1 kgmit einem Zuckergehalt von mehr als 13 GHT20084011mit einem vorhandenen Alkoholgehalt von 11,85 % mas oder weniger25,6(10)20084019andere25,6 + 4,2 €/100 kg/net(10)andere20084021mit einem vorhandenen Alkoholgehalt von 11,85 % mas oder weniger24(10)20084029andere25,6(10)in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von 1 kg oder weniger20084031mit einem Zuckergehalt von mehr als 15 GHT25,6 + 4,2 €/100 kg/net(10)20084039andere25,6(10)ohne Zusatz von Alkoholmit Zusatz von Zucker, in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von mehr als 1 kg20084051mit einem Zuckergehalt von mehr als 13 GHT17,620084059andere16mit Zusatz von Zucker, in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von 1 kg oder weniger20084071mit einem Zuckergehalt von mehr als 15 GHT19,220084079andere17,620084090ohne Zusatz von Zucker16,8200850Aprikosen/Marillenmit Zusatz von Alkoholin unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von mehr als 1 kgmit einem Zuckergehalt von mehr als 13 GHT20085011mit einem vorhandenen Alkoholgehalt von 11,85 % mas oder weniger25,6(10)20085019andere25,6 + 4,2 €/100 kg/net(10)andere20085031mit einem vorhandenen Alkoholgehalt von 11,85 % mas oder weniger24(10)20085039andere25,6(10)in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von 1 kg oder weniger20085051mit einem Zuckergehalt von mehr als 15 GHT25,6 + 4,2 €/100 kg/net(10)20085059andere25,6(10)ohne Zusatz von Alkoholmit Zusatz von Zucker, in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von mehr als 1 kg20085061mit einem Zuckergehalt von mehr als 13 GHT19,220085069andere17,6mit Zusatz von Zucker, in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von 1 kg oder weniger20085071mit einem Zuckergehalt von mehr als 15 GHT20,8(10)20085079andere19,2ohne Zusatz von Zucker, in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von200850925 kg oder mehr13,620085098weniger als 5 kg18,4(16)200860Kirschenmit Zusatz von Alkoholmit einem Zuckergehalt von mehr als 9 GHT20086011mit einem vorhandenen Alkoholgehalt von 11,85 % mas oder weniger25,6(10)20086019andere25,6 + 4,2 €/100 kg/net(10)andere20086031mit einem vorhandenen Alkoholgehalt von 11,85 % mas oder weniger24(10)20086039andere25,6(10)ohne Zusatz von Alkoholmit Zusatz von Zucker, in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von20086050mehr als 1 kg17,6200860601 kg oder weniger20,8(10)ohne Zusatz von Zucker, in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von200860704,5 kg oder mehr18,420086090weniger als 4,5 kg18,4200870Pfirsiche, einschließlich Brugnolen und Nektarinenmit Zusatz von Alkoholin unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von mehr als 1 kgmit einem Zuckergehalt von mehr als 13 GHT20087011mit einem vorhandenen Alkoholgehalt von 11,85 % mas oder weniger25,6(10)20087019andere25,6 + 4,2 €/100 kg/net(10)andere20087031mit einem vorhandenen Alkoholgehalt von 11,85 % mas oder weniger24(10)20087039andere25,6(10)in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von 1 kg oder weniger20087051mit einem Zuckergehalt von mehr als 15 GHT25,6 + 4,2 €/100 kg/net(10)20087059andere25,6(10)ohne Zusatz von Alkoholmit Zusatz von Zucker, in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von mehr als 1 kg20087061mit einem Zuckergehalt von mehr als 13 GHT19,220087069andere17,6mit Zusatz von Zucker, in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von 1 kg oder weniger20087071mit einem Zuckergehalt von mehr als 15 GHT19,220087079andere17,6ohne Zusatz von Zucker, in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von200870925 kg oder mehr15,220087098weniger als 5 kg18,4200880Erdbeerenmit Zusatz von Alkoholmit einem Zuckergehalt von mehr als 9 GHT20088011mit einem vorhandenen Alkoholgehalt von 11,85 % mas oder weniger25,6(10)20088019andere25,6 + 4,2 €/100 kg/net(10)andere20088031mit einem vorhandenen Alkoholgehalt von 11,85 % mas oder weniger24(10)20088039andere25,6(10)ohne Zusatz von Alkohol20088050mit Zusatz von Zucker, in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von mehr als 1 kg17,620088070mit Zusatz von Zucker, in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von 1 kg oder weniger20,8(10)20088090ohne Zusatz von Zucker18,4andere, einschließlich Mischungen, ausgenommen Mischungen der Unterposition 20081920089100Palmherzen10200893Preiselbeeren und Moosbeeren (Vaccinium macrocarpon, Vaccinium oxycoccos, Vaccinium vitis-idaea)mit Zusatz von Alkoholmit einem Zuckergehalt von mehr als 9 GHT20089311mit einem vorhandenen Alkoholgehalt von 11,85 % mas oder weniger25,620089319andere25,6 + 4,2 €/100 kg/netandere20089321mit einem vorhandenen Alkoholgehalt von 11,85 % mas oder weniger2420089329andere25,6ohne Zusatz von Alkohol20089391mit Zusatz von Zucker, in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von mehr als 1 kg17,620089393mit Zusatz von Zucker, in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von 1 kg oder weniger20,820089399ohne Zusatz von Zucker18,4200897Mischungenmit Zusatz von Alkoholmit einem Zuckergehalt von mehr als 9 GHTmit einem vorhandenen Alkoholgehalt von 11,85 % mas oder weniger20089712von tropischen Früchten (einschließlich Mischungen mit einem Gehalt an tropischen Früchten und tropischen Nüssen von 50 GHT oder mehr)1620089714andere25,6andere20089716von tropischen Früchten (einschließlich Mischungen mit einem Gehalt an tropischen Früchten und tropischen Nüssen von 50 GHT oder mehr)16 + 2,6 €/100 kg/net20089718andere25,6 + 4,2 €/100 kg/netanderemit einem vorhandenen Alkoholgehalt von 11,85 % mas oder weniger20089732von tropischen Früchten (einschließlich Mischungen mit einem Gehalt an tropischen Früchten und tropischen Nüssen von 50 GHT oder mehr)1520089734andere24andere20089736von tropischen Früchten (einschließlich Mischungen mit einem Gehalt an tropischen Früchten und tropischen Nüssen von 50 GHT oder mehr)1620089738andere25,6ohne Zusatz von Alkoholmit Zusatz von Zuckerin unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von mehr als 1 kg20089751von tropischen Früchten (einschließlich Mischungen mit einem Gehalt an tropischen Früchten und tropischen Nüssen von 50 GHT oder mehr)1120089759andere17,6andereMischungen von Früchten, bei denen das Gewicht keines Anteils mehr als 50 GHT des Gesamtgewichts der Früchte beträgt20089772von tropischen Früchten (einschließlich Mischungen mit einem Gehalt an tropischen Früchten und tropischen Nüssen von 50 GHT oder mehr)8,520089774andere13,6andere20089776von tropischen Früchten (einschließlich Mischungen mit einem Gehalt an tropischen Früchten und tropischen Nüssen von 50 GHT oder mehr)1220089778andere19,2ohne Zusatz von Zucker, in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von5 kg oder mehr20089792von tropischen Früchten (einschließlich Mischungen mit einem Gehalt an tropischen Früchten und tropischen Nüssen von 50 GHT oder mehr)11,520089793andere18,44,5 kg oder mehr, jedoch weniger als 5 kg20089794von tropischen Früchten (einschließlich Mischungen mit einem Gehalt an tropischen Früchten und tropischen Nüssen von 50 GHT oder mehr)11,520089796andere18,4weniger als 4,5 kg20089797von tropischen Früchten (einschließlich Mischungen mit einem Gehalt an tropischen Früchten und tropischen Nüssen von 50 GHT oder mehr)11,520089798andere18,4200899anderemit Zusatz von AlkoholIngwer20089911mit einem vorhandenen Alkoholgehalt von 11,85 % mas oder weniger1020089919anderer16Weintrauben20089921mit einem Zuckergehalt von mehr als 13 GHT25,6 + 3,8 €/100 kg/net20089923andere25,6anderemit einem Zuckergehalt von mehr als 9 GHTmit einem vorhandenen Alkoholgehalt von 11,85 % mas oder weniger20089924tropische Früchte1620089928andere25,6andere20089931tropische Früchte16 + 2,6 €/100 kg/net20089934andere25,6 + 4,2 €/100 kg/netanderemit einem vorhandenen Alkoholgehalt von 11,85 % mas oder weniger20089936tropische Früchte1520089937andere24andere20089938tropische Früchte1620089940andere25,6ohne Zusatz von Alkoholmit Zusatz von Zucker, in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von mehr als 1 kg20089941Ingwerfrei20089943Weintrauben19,220089945Pflaumen17,620089948tropische Früchte1120089949andere17,6mit Zusatz von Zucker, in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von 1 kg oder weniger20089951Ingwerfrei20089963tropische Früchte1320089967andere20,8ohne Zusatz von ZuckerPflaumen in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von200899725 kg oder mehr15,220089978weniger als 5 kg18,420089985Mais, ausgenommen Zuckermais (Zea mays var. saccharata)5,1 + 9,4 €/100 kg/net(36)20089991Yamswurzeln, Süßkartoffeln und ähnliche genießbare Pflanzenteile, mit einem Stärkegehalt von 5 GHT oder mehr8,3 + 3,8 €/100 kg/net(36)20089999andere18,42009Fruchtsäfte (einschließlich Traubenmost) und Gemüsesäfte, nicht gegoren, ohne Zusatz von Alkohol, auch mit Zusatz von Zucker oder anderen SüßmittelnOrangensaft200911gefrorenmit einem Brixwert von mehr als 6720091111mit einem Wert von 30 € oder weniger für 100 kg Eigengewicht33,6 + 20,6 €/100 kg/net(10)20091119anderer33,6(10)mit einem Brixwert von 67 oder weniger20091191mit einem Wert von 30 € oder weniger für 100 kg Eigengewicht und mit einem Gehalt an zugesetztem Zucker von mehr als 30 GHT15,2 + 20,6 €/100 kg/net20091199anderer15,2(10)20091200nicht gefroren, mit einem Brixwert von 20 oder weniger12,2200919anderermit einem Brixwert von mehr als 6720091911mit einem Wert von 30 € oder weniger für 100 kg Eigengewicht33,6 + 20,6 €/100 kg/net(10)20091919anderer33,6(10)mit einem Brixwert von mehr als 20, jedoch nicht mehr als 6720091991mit einem Wert von 30 € oder weniger für 100 kg Eigengewicht und mit einem Gehalt an zugesetztem Zucker von mehr als 30 GHT15,2 + 20,6 €/100 kg/net20091998anderer12,2Saft aus Pampelmusen oder Grapefruits20092100mit einem Brixwert von 20 oder weniger12200929anderermit einem Brixwert von mehr als 6720092911mit einem Wert von 30 € oder weniger für 100 kg Eigengewicht33,6 + 20,6 €/100 kg/net(10)20092919anderer33,6(10)mit einem Brixwert von mehr als 20, jedoch nicht mehr als 6720092991mit einem Wert von 30 € oder weniger für 100 kg Eigengewicht und mit einem Gehalt an zugesetztem Zucker von mehr als 30 GHT12 + 20,6 €/100 kg/net20092999anderer12Saft aus anderen Zitrusfrüchten (ausgenommen Mischungen)200931mit einem Brixwert von 20 oder wenigermit einem Wert von mehr als 30 € für 100 kg Eigengewicht20093111zugesetzten Zucker enthaltend14,420093119keinen zugesetzten Zucker enthaltend15,2mit einem Wert von 30 € oder weniger für 100 kg EigengewichtZitronensaft20093151zugesetzten Zucker enthaltend14,420093159keinen zugesetzten Zucker enthaltend15,2Saft aus anderen Zitrusfrüchten20093191zugesetzten Zucker enthaltend14,420093199keinen zugesetzten Zucker enthaltend15,2200939anderermit einem Brixwert von mehr als 6720093911mit einem Wert von 30 € oder weniger für 100 kg Eigengewicht33,6 + 20,6 €/100 kg/net(10)20093919anderer33,6(10)mit einem Brixwert von mehr als 20, jedoch nicht mehr als 67mit einem Wert von mehr als 30 € für 100 kg Eigengewicht20093931zugesetzten Zucker enthaltend14,420093939keinen zugesetzten Zucker enthaltend15,2mit einem Wert von 30 € oder weniger für 100 kg EigengewichtZitronensaft20093951mit einem Gehalt an zugesetztem Zucker von mehr als 30 GHT14,4 + 20,6 €/100 kg/net20093955mit einem Gehalt an zugesetztem Zucker von 30 GHT oder weniger14,420093959keinen zugesetzten Zucker enthaltend15,2Saft aus anderen Zitrusfrüchten20093991mit einem Gehalt an zugesetztem Zucker von mehr als 30 GHT14,4 + 20,6 €/100 kg/net20093995mit einem Gehalt an zugesetztem Zucker von 30 GHT oder weniger14,420093999keinen zugesetzten Zucker enthaltend15,2Ananassaft200941mit einem Brixwert von 20 oder weniger20094192zugesetzten Zucker enthaltend15,220094199keinen zugesetzten Zucker enthaltend16200949anderermit einem Brixwert von mehr als 6720094911mit einem Wert von 30 € oder weniger für 100 kg Eigengewicht33,6 + 20,6 €/100 kg/net(10)20094919anderer33,6(10)mit einem Brixwert von mehr als 20, jedoch nicht mehr als 6720094930mit einem Wert von mehr als 30 € für 100 kg Eigengewicht, zugesetzten Zucker enthaltend15,2anderer20094991mit einem Gehalt an zugesetztem Zucker von mehr als 30 GHT15,2 + 20,6 €/100 kg/net20094993mit einem Gehalt an zugesetztem Zucker von 30 GHT oder weniger15,220094999keinen zugesetzten Zucker enthaltend16200950Tomatensaft20095010zugesetzten Zucker enthaltend1620095090anderer16,8Traubensaft (einschließlich Traubenmost)200961mit einem Brixwert von 30 oder weniger20096110mit einem Wert von mehr als 18 € für 100 kg Eigengewicht(35)20096190mit einem Wert von 18 € oder weniger für 100 kg Eigengewicht22,4 + 27 €/hl(10)200969anderermit einem Brixwert von mehr als 6720096911mit einem Wert von 22 € oder weniger für 100 kg Eigengewicht40 + 121 €/hl + 20,6 €/100 kg/net(10)20096919anderer(35)mit einem Brixwert von mehr als 30, jedoch nicht mehr als 67mit einem Wert von mehr als 18 € für 100 kg Eigengewicht20096951konzentriert(35)20096959anderer(35)mit einem Wert von 18 € oder weniger für 100 kg Eigengewichtmit einem Gehalt an zugesetztem Zucker von mehr als 30 GHT20096971konzentriert22,4 + 131 €/hl + 20,6 €/100 kg/net20096979anderer22,4 + 27 €/hl + 20,6 €/100 kg/net20096990anderer22,4 + 27 €/hl(10)Apfelsaft200971mit einem Brixwert von 20 oder weniger20097120zugesetzten Zucker enthaltend1820097199keinen zugesetzten Zucker enthaltend18200979anderermit einem Brixwert von mehr als 6720097911mit einem Wert von 22 € oder weniger für 100 kg Eigengewicht30 + 18,4 €/100 kg/net(10)20097919anderer30(10)mit einem Brixwert von mehr als 20, jedoch nicht mehr als 6720097930mit einem Wert von mehr als 18 € für 100 kg Eigengewicht, zugesetzten Zucker enthaltend18anderer20097991mit einem Gehalt an zugesetztem Zucker von mehr als 30 GHT18 + 19,3 €/100 kg/net20097998anderer18Saft aus anderen Früchten oder Gemüsen (ausgenommen Mischungen)200981Saft aus Preiselbeeren oder Moosbeeren (Vaccinium macrocarpon, Vaccinium oxycoccos, Vaccinium vitis-idaea)mit einem Brixwert von mehr als 6720098111mit einem Wert von 30 € oder weniger für 100 kg Eigengewicht33,6 + 20,6 €/100 kg/net(10)20098119anderer33,6(10)mit einem Brixwert von 67 oder weniger20098131mit einem Wert von mehr als 30 € für 100 kg Eigengewicht, zugesetzten Zucker enthaltend16,8anderer20098151mit einem Gehalt an zugesetztem Zucker von mehr als 30 GHT16,8 + 20,6 €/100 kg/net20098159mit einem Gehalt an zugesetztem Zucker von 30 GHT oder weniger16,8keinen zugesetzten Zucker enthaltend20098195aus der Frucht der Art Vaccinium macrocarpon1420098199anderer17,6200989anderermit einem Brixwert von mehr als 67Birnensaft20098911mit einem Wert von 22 € oder weniger für 100 kg Eigengewicht33,6 + 20,6 €/100 kg/net(10)20098919anderer33,6(10)anderermit einem Wert von 30 € oder weniger für 100 kg Eigengewicht20098934aus tropischen Früchten21 + 12,9 €/100 kg/net(10)20098935anderer33,6 + 20,6 €/100 kg/net(10)anderer20098936aus tropischen Früchten21(10)20098938anderer33,6(10)mit einem Brixwert von 67 oder wenigerBirnensaft20098950mit einem Wert von mehr als 18 € für 100 kg Eigengewicht, zugesetzten Zucker enthaltend19,2anderer20098961mit einem Gehalt an zugesetztem Zucker von mehr als 30 GHT19,2 + 20,6 €/100 kg/net20098963mit einem Gehalt an zugesetztem Zucker von 30 GHT oder weniger19,220098969keinen zugesetzten Zucker enthaltend20anderermit einem Wert von mehr als 30 € für 100 kg Eigengewicht, zugesetzten Zucker enthaltend20098971Kirschsaft16,820098973aus tropischen Früchten10,520098979anderer16,8anderermit einem Gehalt an zugesetztem Zucker von mehr als 30 GHT20098985aus tropischen Früchten10,5 + 12,9 €/100 kg/net20098986anderer16,8 + 20,6 €/100 kg/netmit einem Gehalt an zugesetztem Zucker von 30 GHT oder weniger20098988aus tropischen Früchten10,520098989anderer16,8keinen zugesetzten Zucker enthaltend20098996Kirschsaft17,620098997aus tropischen Früchten1120098999anderer17,6200990Mischungen von Säftenmit einem Brixwert von mehr als 67Mischungen aus Apfel- und Birnensaft20099011mit einem Wert von 22 € oder weniger für 100 kg Eigengewicht33,6 + 20,6 €/100 kg/net(10)20099019andere33,6(10)andere20099021mit einem Wert von 30 € oder weniger für 100 kg Eigengewicht33,6 + 20,6 €/100 kg/net(10)20099029andere33,6(10)mit einem Brixwert von 67 oder wenigerMischungen aus Apfel- und Birnensaft20099031mit einem Wert von 18 € oder weniger für 100 kg Eigengewicht und mit einem Gehalt an zugesetztem Zucker von mehr als 30 GHT20 + 20,6 €/100 kg/net20099039andere20anderemit einem Wert von mehr als 30 € für 100 kg EigengewichtMischungen aus Zitrusfrucht- und Ananassaft20099041zugesetzten Zucker enthaltend15,220099049andere16andere20099051zugesetzten Zucker enthaltend16,820099059andere17,6mit einem Wert von 30 € oder weniger für 100 kg EigengewichtMischungen aus Zitrusfrucht- und Ananassaft20099071mit einem Gehalt an zugesetztem Zucker von mehr als 30 GHT15,2 + 20,6 €/100 kg/net20099073mit einem Gehalt an zugesetztem Zucker von 30 GHT oder weniger15,220099079keinen zugesetzten Zucker enthaltend16anderemit einem Gehalt an zugesetztem Zucker von mehr als 30 GHT20099092Mischungen von Säften aus tropischen Früchten10,5 + 12,9 €/100 kg/net20099094andere16,8 + 20,6 €/100 kg/netmit einem Gehalt an zugesetztem Zucker von 30 GHT oder weniger20099095Mischungen von Säften aus tropischen Früchten10,520099096andere16,8keinen zugesetzten Zucker enthaltend20099097Mischungen von Säften aus tropischen Früchten1120099098andere17,6

KAPITEL 21

Anmerkungen

1.
Zu Kapitel 21 gehören nicht:

a)
Gemüsemischungen der Position 0712;
b)
geröstete Kaffeemittel mit beliebigem Gehalt an Kaffee (Position 0901);
c)
aromatisierter Tee (Position 0902);
d)
Gewürze und andere Waren der Positionen 0904 bis 0910;
e)
Lebensmittelzubereitungen, ausgenommen Waren der Positionen 2103 und 2104, mit einem Gehalt an Wurst, Fleisch, Schlachtnebenerzeugnissen, Blut, Fischen, Krebstieren, Weichtieren oder anderen wirbellosen Wassertieren — einzeln oder zusammen — von mehr als 20 GHT (Kapitel 16);
f)
Hefen, als Arzneiwaren aufgemacht, und andere Waren der Position 3003 oder 3004;
g)
zubereitete Enzyme der Position 3507.

2.
Zu Position 2101 gehören auch Auszüge aus den in der Anmerkung 1 Buchstabe b) genannten Kaffeemitteln.
3.
Im Sinne der Position 2104 gelten als „zusammengesetzte homogenisierte Lebensmittelzubereitungen” Zubereitungen aus einer fein homogenisierten Mischung mehrerer Grundstoffe, wie Fleisch, Fisch, Gemüse, Früchten oder Nüssen, aufgemacht für den Einzelverkauf zur Ernährung von Kindern oder zum Diätgebrauch in Behältnissen mit einem Inhalt von 250 g oder weniger. Bei Anwendung dieser Begriffsbestimmung bleiben Zutaten, die der Mischung ggf. zum Würzen, Haltbarmachen oder zu anderen Zwecken in geringer Menge zugesetzt sind, außer Betracht. Diese Zubereitungen können in geringer Menge sichtbare Stückchen der Bestandteile enthalten.

Zusätzliche Anmerkungen

1.
Für die Anwendung der Unterpositionen 21061020 und 21069092 umfasst der Begriff „Stärke” auch die Stärkeabbauprodukte.
2.
Für die Anwendung der Unterposition 21069020 gelten als „zusammengesetzte alkoholhaltige Zubereitungen der zum Herstellen von Getränken verwendeten Art, ausgenommen solche auf der Basis von Riechstoffen” , die Zubereitungen mit einem Alkoholgehalt von mehr als 0,5 % vol.
3.
Im Sinne der Unterposition 21069030 gilt als „Isoglucose” das aus Glucose oder Glucosepolymeren gewonnene Erzeugnis mit einem Gehalt, bezogen auf die Trockenmasse, von 10 GHT oder mehr Fructose.

Bei der Berechnung des Zollsatzes für die Erzeugnisse der Unterposition 21069030 wird der Gehalt an Trockenmasse gemäß Artikel 42 Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 951/2006 bestimmt.

4.
Bei der Berechnung des Zollsatzes für die Erzeugnisse der Unterposition 21069059 wird der Saccharosegehalt, einschließlich des Gehalts an anderen als Saccharose berechneten Zuckern, nach der Methode gemäß Artikel 42 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 951/2006 bestimmt.
KN-CodeWarenbezeichnungVertragsmäßiger Zollsatz (%)Besondere Maßeinheit2101Auszüge, Essenzen und Konzentrate aus Kaffee, Tee oder Mate und Zubereitungen auf der Grundlage dieser Waren oder auf der Grundlage von Kaffee, Tee oder Mate; geröstete Zichorien und andere geröstete Kaffeemittel sowie Auszüge, Essenzen und Konzentrate hierausAuszüge, Essenzen und Konzentrate aus Kaffee und Zubereitungen auf der Grundlage dieser Auszüge, Essenzen und Konzentrate oder auf der Grundlage von Kaffee21011100Auszüge, Essenzen und Konzentrate9210112Zubereitungen auf der Grundlage von Auszügen, Essenzen und Konzentraten oder auf der Grundlage von Kaffee21011292Zubereitungen auf der Grundlage von Auszügen, Essenzen und Konzentraten aus Kaffee11,521011298andere9 + EA(23)210120Auszüge, Essenzen und Konzentrate aus Tee oder Mate und Zubereitungen auf der Grundlage dieser Auszüge, Essenzen und Konzentrate oder auf der Grundlage von Tee oder Mate21012020Auszüge, Essenzen und Konzentrate6Zubereitungen21012092auf der Grundlage von Auszügen, Essenzen und Konzentraten aus Tee oder Mate621012098andere6,5 + EA(23)210130geröstete Zichorien und andere geröstete Kaffeemittel sowie Auszüge, Essenzen und Konzentrate hierausgeröstete Zichorien und andere geröstete Kaffeemittel21013011geröstete Zichorien11,521013019andere5,1 + 12,7 €/100 kg/netAuszüge, Essenzen und Konzentrate aus gerösteten Zichorien oder aus anderen gerösteten Kaffeemitteln21013091aus gerösteten Zichorien14,121013099andere10,8 + 22,7 €/100 kg/net2102Hefen (lebend oder nicht lebend); andere Einzeller-Mikroorganismen, nicht lebend (ausgenommen Vaccine der Position 3002); zubereitete Backtriebmittel in Pulverform210210Hefen, lebend21021010ausgewählte Mutterhefen (Hefekulturen)10,9Backhefen21021031getrocknet12 + 49,2 €/100 kg/net(62)21021039andere12 + 14,5 €/100 kg/net(62)21021090andere14,7210220Hefen, nicht lebend; andere Einzeller-Mikroorganismen, nicht lebendHefen, nicht lebend21022011in Form von Tabletten, Würfeln oder ähnlichen Aufmachungen, oder in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von 1 kg oder weniger8,321022019andere5,121022090anderefrei21023000zubereitete Backtriebmittel in Pulverform6,12103Zubereitungen zum Herstellen von Würzsoßen und zubereitete Würzsoßen; zusammengesetzte Würzmittel; Senfmehl, auch zubereitet, und Senf21031000Sojasoße7,721032000Tomatenketchup und andere Tomatensoßen10,2210330Senfmehl, auch zubereitet, und Senf21033010Senfmehlfrei21033090Senf (einschließlich zubereitetes Senfmehl)9210390andere21039010Mango-Chutney, flüssigfrei21039030aromatische Bitter, mit einem Alkoholgehalt von 44,2 % vol bis 49,2 % vol, zubereitet unter Verwendung von 1,5 bis 6 GHT Enzian, Gewürzen und anderen Zutaten sowie 4 bis 10 GHT Zucker enthaltend, in Behältnissen mit einem Inhalt von 0,5 l oder wenigerfreil alc. 100 %21039090andere7,72104Zubereitungen zum Herstellen von Suppen oder Brühen; Suppen und Brühen; zusammengesetzte homogenisierte Lebensmittelzubereitungen21041000Zubereitungen zum Herstellen von Suppen oder Brühen; Suppen und Brühen11,521042000zusammengesetzte homogenisierte Lebensmittelzubereitungen14,1210500Speiseeis, auch kakaohaltig21050010kein Milchfett enthaltend oder mit einem Gehalt an Milchfett von weniger als 3 GHT8,6 + 20,2 €/100 kg/net MAX 19,4 + 9,4 €/100 kg/netmit einem Gehalt an Milchfett von210500913 GHT oder mehr, jedoch weniger als 7 GHT8 + 38,5 €/100 kg/net MAX 18,1 + 7 €/100 kg/net210500997 GHT oder mehr7,9 + 54 €/100 kg/net MAX 17,8 + 6,9 €/100 kg/net2106Lebensmittelzubereitungen, anderweit weder genannt noch inbegriffen210610Eiweißkonzentrate und texturierte Eiweißstoffe21061020kein Milchfett und keine Saccharose, Isoglucose, Stärke oder Glucose enthaltend, oder weniger als 1,5 GHT Milchfett, 5 GHT Saccharose oder Isoglucose, 5 GHT Glucose oder Stärke enthaltend12,821061080andereEA(23)210690andere21069020zusammengesetzte alkoholhaltige Zubereitungen der zum Herstellen von Getränken verwendeten Art, ausgenommen solche auf der Basis von Riechstoffen17,3 MIN 1 €/% vol/hll alc. 100 %Zuckersirupe, aromatisiert oder gefärbt21069030Isoglucosesirup42,7 €/100 kg/net masandere21069051Lactosesirup14 €/100 kg/net21069055Glucose- und Maltodextrinsirup20 €/100 kg/net21069059andere0,4 €/100 kg/net(60)andere21069092kein Milchfett und keine Saccharose, Isoglucose, Stärke oder Glucose enthaltend, oder weniger als 1,5 GHT Milchfett, 5 GHT Saccharose oder Isoglucose, 5 GHT Glucose oder Stärke enthaltend12,821069098andere9 + EA(10)(23)

KAPITEL 22

Anmerkungen

1.
Zu Kapitel 22 gehören nicht:

a)
Erzeugnisse dieses Kapitels (andere als solche der Position 2209), die zum Kochen zubereitet und deshalb zum Trinken ungeeignet geworden sind (im Allgemeinen Position 2103);
b)
Meerwasser (Position 2501);
c)
destilliertes Wasser, Leitfähigkeitswasser oder Wasser von gleicher Reinheit (Position 2853);
d)
Lösungen von Essigsäure in Wasser, mit einem Gehalt an Essigsäure von mehr als 10 GHT (Position 2915);
e)
Arzneiwaren der Position 3003 oder 3004;
f)
Riech-, Körperpflege- und Schönheitsmittel (Kapitel 33).

2.
Für die Anwendung dieses Kapitels sowie der Kapitel 20 und 21 ist der Alkoholgehalt bei einer Temperatur von 20 °C zu bestimmen.
3.
Für die Anwendung der Position 2202 gelten als „nicht alkoholhaltige Getränke” Getränke mit einem Alkoholgehalt von 0,5 % vol oder weniger. Alkoholhaltige Getränke gehören, je nach Beschaffenheit, zu den Positionen 2203 bis 2206 oder zu Position 2208.

Unterpositions-Anmerkung

1.
Für die Anwendung der Unterposition 220410 gilt als Schaumwein solcher Wein, der in geschlossenen Behältnissen bei einer Temperatur von 20 °C einen Überdruck von 3 bar oder mehr aufweist.

Zusätzliche Anmerkungen

1.
Zur Unterposition 22021000 gehört nur Wasser, einschließlich Mineralwasser und kohlensäurehaltiges Wasser, mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln oder Aromastoffen, wenn es unmittelbar als Getränk verwendet werden kann.
2.
Für die Anwendung der Positionen 2204 und 2205 sowie der Unterposition 22060010 versteht man jeweils unter:

a)
vorhandenem Alkoholgehalt (in % vol) die Volumeneinheiten reinen Alkohols, die bei einer Temperatur von 20 °C in 100 Volumeneinheiten des Erzeugnisses enthalten sind;
b)
potenziellem Alkoholgehalt (in % vol) die Volumeneinheiten reinen Alkohols bei einer Temperatur von 20 °C, die durch vollständiges Vergären des in 100 Volumeneinheiten des Erzeugnisses enthaltenen Zuckers gebildet werden können;
c)
Gesamtalkoholgehalt (in % vol) die Summe des vorhandenen und des potenziellen Alkoholgehalts;
d)
natürlichem Alkoholgehalt (in % vol) den Gesamtalkoholgehalt des betreffenden Erzeugnisses vor jeglicher Anreicherung;
e)
% vol die Abkürzung für die Volumenkonzentration bei 20 °C.

3.
Für die Anwendung der Unterposition 22043010 gilt als „anderer Traubenmost, teilweise gegoren” das aus der Gärung eines Traubenmosts hervorgehende Erzeugnis mit einem vorhandenen Alkoholgehalt von mehr als 1 % vol und von weniger als drei Fünfteln seines Gesamtalkoholgehalts.
4.
Für die Anwendung der Unterpositionen 220421 und 220429:

A.
versteht man unter „Gesamttrockenmasse” die Summe an Stoffen, ausgedrückt in Gramm und bezogen auf einen Liter, die — unter bestimmten physikalischen Voraussetzungen — sich nicht verflüchtigen.

Die Gesamttrockenmasse ist durch Dichtemessung bei einer Temperatur von 20 °C zu ermitteln.

B.
a)
Waren der Unterpositionen 22042111 bis 22042198 und 22042911 bis 22042998 verbleiben in der jeweiligen Unterposition, sofern die vorhandene Gesamttrockenmasse, bezogen auf einen Liter, die nachstehend angegebenen Mengen nicht übersteigt:

1.
90 g oder weniger Gesamttrockenmasse je Liter, für Waren mit einem vorhandenen Alkoholgehalt von 13 % vol oder weniger;
2.
130 g oder weniger Gesamttrockenmasse je Liter, für Waren mit einem vorhandenen Alkoholgehalt von mehr als 13 % vol bis 15 % vol;
3.
130 g oder weniger Gesamttrockenmasse je Liter, für Waren mit einem vorhandenen Alkoholgehalt von mehr als 15 % vol bis 18 % vol;
4.
330 g oder weniger Gesamttrockenmasse je Liter, für Waren mit einem vorhandenen Alkoholgehalt von mehr als 18 % vol bis 22 % vol.

Waren, deren Gehalt an Gesamttrockenmasse die in den Ziffern 1, 2, 3 und 4 entsprechend dem jeweiligen Alkoholgehalt vorgesehenen Höchstmengen übersteigt, sind der jeweils nächstfolgenden Ziffer zuzuweisen. Waren, deren Gehalt an Gesamttrockenmasse 330 g je Liter übersteigt, sind der Unterposition 22042198 oder 22042998 zuzuweisen.

b)
Die Bestimmungen des Buchstabens a) gelten nicht für Waren der Unterpositionen 22042123 und 22042911.

5.
Zu den Unterpositionen 22042111 bis 22042198 und 22042911 bis 22042998 gehören z. B.:

a)
Most aus frischen Weintrauben, dessen Gärung durch Zusatz von Alkohol verhindert oder unterbrochen worden ist, d. h. das Erzeugnis, das

einen vorhandenen Alkoholgehalt von 12 % vol oder mehr, jedoch weniger als 15 % vol aufweist und

durch Zusatz eines Erzeugnisses, das aus der Destillation von Wein gewonnen wurde, zu einem ungegorenen Traubenmost mit einem natürlichen Alkoholgehalt von 8,5 % vol oder mehr gewonnen wird;

b)
Brennwein, d. h. das Erzeugnis, das

einen vorhandenen Alkoholgehalt von 18 % vol bis 24 % vol aufweist,

ausschließlich dadurch gewonnen wird, dass einem Wein ohne Restzucker ein nicht rektifiziertes, aus der Destillation von Wein hervorgegangenes Erzeugnis mit einem vorhandenen Alkoholgehalt von 86 % vol oder weniger zugesetzt wird, und

einen Gehalt an flüchtiger Säure von 1,50 g/l oder weniger, berechnet als Essigsäure, aufweist;

c)
Likörwein, d. h. das Erzeugnis, das

einen Gesamtalkoholgehalt von 17,5 % vol oder mehr sowie einen vorhandenen Alkoholgehalt von 15 % vol bis 22 % vol aufweist und

aus Traubenmost oder Wein gewonnen wird, wobei diese Erzeugnisse von Rebsorten, die in dem Drittland ihrer Herkunft für die Herstellung von Likörwein zugelassen sind, stammen und einen natürlichen Alkoholgehalt von 12 % vol oder mehr aufweisen müssen:

durch Anwendung von Kälte oder

durch den Zusatz folgender Erzeugnisse während oder nach der Gärung:

eines Erzeugnisses, das aus der Destillation von Wein gewonnen wurde,

eines konzentrierten Traubenmostes oder im Falle bestimmter Likörweine mit Ursprungsbezeichnung oder einer geografischen Angabe der Liste in Verordnung (EG) Nr. 607/2009 (ABl. L 193 vom 24.7.2009, S. 60), bei denen ein solches Verfahren von jeher angewandt wird, eines Traubenmostes, der durch unmittelbare Einwirkung von Feuerwärme konzentriert worden ist und, abgesehen von diesem Vorgang, der Definition von konzentriertem Traubenmost entspricht, oder

einer Mischung dieser Erzeugnisse.

Jedoch können bestimmte Likörweine mit Ursprungsbezeichnung oder einer geografischen Angabe der Liste in Verordnung (EG) Nr. 607/2009 (ABl. L 193 vom 24.7.2009, S. 60) aus frischem, ungegorenem Traubenmost gewonnen werden, ohne dass dieser einen natürlichen Alkoholgehalt von 12 % vol oder mehr aufweisen muss.

6.
Für die Anwendung der Unterpositionen 220410, 220421 und 220429:

a)
gelten als „Weine mit geschützter Ursprungsbezeichnung (g.U.)” und „Weine mit geschützter geografischer Angabe (g.g.A.)” Weine, die den Vorschriften der Artikel 118b bis 118t der Verordnung (EG) Nr. 1234/2007 des Rates (ABl. L 299 vom 16.11.2007, S. 1) sowie den zur Durchführung dieser Verordnung erlassenen Bestimmungen entsprechen und die in den einzelstaatlichen Regelungen definiert sind;
b)
gelten als „Rebsortenweine” Weine, die den Vorschriften des Artikels 118z der Verordnung (EG) Nr. 1234/2007 des Rates (ABl. L 299 vom 16.11.2007, S. 1) sowie den zur Durchführung dieser Verordnung erlassenen Bestimmungen entsprechen und die in den einzelstaatlichen Regelungen definiert sind;
c)
gelten als „in der Gemeinschaft erzeugte Weine” Weine, die den Vorschriften der Verordnung (EG) Nr. 1234/2007 des Rates (ABl. L 299 vom 16.11.2007, S. 1) und Artikel 55 der Verordnung (EG) Nr. 607/2009 der Kommission (ABl. L 193 vom 24.7.2009, S. 60) entsprechen.

7.
Als „konzentrierter Traubenmost” im Sinne der Unterpositionen 22043092 und 22043096 gilt der Traubenmost, bei dem der — unter Verwendung der im „Sammelband der internationalen Methoden zur Analyse von Weinen und Traubenmosten” der internationalen Organisation für Wein und Rebe, veröffentlicht in Reihe C des Amtsblatts, vorgesehenen Methode — Trockenmassegehalt, abgelesen bei einer Temperatur von 20 °C auf dem Refraktometer, nicht unter 50,9 % liegt.
8.
Zu Position 2205 gehören nur die Wermutweine und anderen mit Pflanzen oder anderen Stoffen aromatisierten Weine aus frischen Weintrauben, die einen vorhandenen Alkoholgehalt von 7 % vol oder mehr aufweisen.
9.
Für die Anwendung der Unterposition 22060010 gilt als „Tresterwein” das Erzeugnis, das durch die Gärung von nicht behandeltem, in Wasser aufgeschwemmtem Traubentrester oder durch Auslaugen von gegorenem Traubentrester mit Wasser gewonnen wird.
10.
Für die Anwendung der Unterpositionen 22060031 und 22060039 gelten als „schäumend” :

gegorene Getränke in Flaschen mit Schaumweinstopfen, die durch besondere Haltevorrichtungen befestigt sind;

gegorene Getränke in anderer Aufmachung mit einem Überdruck von 1,5 bar oder mehr, gemessen bei einer Temperatur von 20 °C.

11.
Für die Anwendung der Unterpositionen 22090011 und 22090019 gilt als „Weinessig” der Essig, der ausschließlich durch Essigsäuregärung aus Wein hergestellt wird und einen Säuregehalt, berechnet als Essigsäure, von mindestens 60 g/l aufweist.
KN-CodeWarenbezeichnungVertragsmäßiger Zollsatz (%)Besondere Maßeinheit2201Wasser, einschließlich natürliches oder künstliches Mineralwasser und kohlensäurehaltiges Wasser, ohne Zusatz von Zucker, anderen Süßmitteln oder Aromastoffen; Eis und Schnee220110Mineralwasser und kohlensäurehaltiges Wassernatürliches Mineralwasser22011011ohne Kohlensäurefreil22011019anderesfreil22011090anderefreil22019000anderefrei2202Wasser, einschließlich Mineralwasser und kohlensäurehaltiges Wasser, mit Zusatz von Zucker, anderen Süßmitteln oder Aromastoffen, und andere nicht alkoholhaltige Getränke, ausgenommen Frucht- und Gemüsesäfte der Position 200922021000Wasser, einschließlich Mineralwasser und kohlensäurehaltiges Wasser, mit Zusatz von Zucker, anderen Süßmitteln oder Aromastoffen9,6l220290andere22029010keine Erzeugnisse der Positionen 0401 bis 0404 und keine Fette aus Erzeugnissen der Positionen 0401 bis 0404 enthaltend9,6landere, mit einem Gehalt an Fetten aus Erzeugnissen der Positionen 0401 bis 0404 von22029091weniger als 0,2 GHT6,4 + 13,7 €/100 kg/netl220290950,2 oder mehr, jedoch weniger als 2 GHT5,5 + 12,1 €/100 kg/netl220290992 GHT oder mehr5,4 + 21,2 €/100 kg/netl220300Bier aus Malzin Behältnissen mit einem Inhalt von 10 l oder weniger22030001in Flaschenfreil22030009anderesfreil22030010in Behältnissen mit einem Inhalt von mehr als 10 lfreil2204Wein aus frischen Weintrauben, einschließlich mit Alkohol angereicherter Wein; Traubenmost, ausgenommen solcher der Position 2009220410SchaumweinWein mit geschützter Ursprungsbezeichnung (g.U.)22041011Champagner32 €/hll22041091Asti spumante32 €/hll22041093anderer32 €/hll22041094Wein mit geschützter geografischer Angabe (g.g.A.)32 €/hll22041096andere Rebsortenweine32 €/hll22041098anderer32 €/hllanderer Wein; Traubenmost, dessen Gärung durch Zusatz von Alkohol verhindert oder unterbrochen worden ist220421in Behältnissen mit einem Inhalt von 2 l oder wenigerWein, ausgenommen Wein der Unterposition 220410, in Flaschen mit Schaumweinstopfen, die durch besondere Haltevorrichtungen befestigt sind; Wein in anderen Umschließungen, mit einem auf gelöstes Kohlendioxid zurückzuführenden Überdruck von 1 bar oder mehr, jedoch weniger als 3 bar, gemessen bei einer Temperatur von 20 °C22042106Wein mit geschützter Ursprungsbezeichnung (g.U.)32 €/hll22042107Wein mit geschützter geografischer Angabe (g.g.A.)32 €/hll22042108andere Rebsortenweine32 €/hll22042109anderer32 €/hllandereIn der Gemeinschaft erzeugtmit einem vorhandenen Alkoholgehalt von 15 % vol oder wenigerWein mit geschützter Ursprungsbezeichnung (g.U.)Weißwein22042111Alsace (Elsass)(141)l22042112Bordeaux(141)l22042113Bourgogne (Burgund)(141)l22042117Val de Loire(141)l22042118Mosel(141)l22042119Pfalz(141)l22042122Rheinhessen(141)l22042123Tokaj(142)l22042124Lazio(141)l22042126Toscana(141)l22042127Trentino (Trentin), Alto Adige (Südtirol) und Friuli(141)l22042128Veneto(141)l22042132Vinho Verde(141)l22042134Penedés(141)l22042136Rioja(141)l22042137Valencia(141)l22042138andere(141)landere22042142Bordeaux(141)l22042143Bourgogne (Burgund)(141)l22042144Beaujolais(141)l22042146Côtes-du-Rhône(141)l22042147Languedoc-Roussillon(141)l22042148Val de Loire(141)l22042162Piemonte (Piemont)(141)l22042166Toscana(141)l22042167Trentino (Trentin) und Alto Adige (Südtirol)(141)l22042168Veneto(141)l22042169Dão, Bairrada und Douro(141)l22042171Navarra(141)l22042174Penedés(141)l22042176Rioja(141)l22042177Valdepeñas(141)l22042178andere(141)lWein mit geschützter geografischer Angabe (g.g.A.)22042179Weißwein(141)l22042180andere(141)landere Rebsortenweine22042181Weißwein(141)l22042182andere(141)landere22042183Weißwein(141)l22042184andere(141)lmit einem vorhandenen Alkoholgehalt von mehr als 15 % vol bis 22 % volWein mit geschützter Ursprungsbezeichnung (g.U.) oder mit geschützter geografischer Angabe (g.g.A.)22042185Madeira und Moscatel de Setubal(144)l22042186Sherry(144)l22042187Marsala(143)l22042188Samos und Muskat de Limnos(143)l22042189Port(144)l22042190andere(143)l22042191andere(143)l22042192mit einem vorhandenen Alkoholgehalt von mehr als 22 % vol1,75 €/% vol/hllandereWein mit geschützter Ursprungsbezeichnung (g.U.) oder mit geschützter geografischer Angabe (g.g.A.)22042193Weißwein(145)l22042194andere(145)landere Rebsortenweine22042195Weißwein(145)l22042196andere(145)landere22042197Weißwein(145)l22042198andere(145)l220429andere22042910Wein, ausgenommen Wein der Unterposition 220410, in Flaschen mit Schaumweinstopfen, die durch besondere Haltevorrichtungen befestigt sind; Wein in anderen Umschließungen, mit einem auf gelöstes Kohlendioxid zurückzuführenden Überdruck von 1 bar oder mehr, jedoch weniger als 3 bar, gemessen bei einer Temperatur von 20 °C32 €/hllandereIn der Gemeinschaft erzeugtmit einem vorhandenen Alkoholgehalt von 15 % vol oder wenigerWein mit geschützter Ursprungsbezeichnung (g.U.)Weißwein22042911Tokaj(146)l22042912Bordeaux(147)l22042913Bourgogne (Burgund)(147)l22042917Val de Loire(147)l22042918andere(147)landere22042942Bordeaux(147)l22042943Bourgogne (Burgund)(147)l22042944Beaujolais(147)l22042946Côtes-du-Rhône(147)l22042947Languedoc-Roussillon(147)l22042948Val de Loire(147)l22042958andere(147)lWein mit geschützter geografischer Angabe (g.g.A.)22042979Weißwein(147)l22042980andere(147)landere Rebsortenweine22042981Weißwein(147)l22042982andere(147)landere22042983Weißwein(147)l22042984andere(147)lmit einem vorhandenen Alkoholgehalt von mehr als 15 % vol bis 22 % volWein mit geschützter Ursprungsbezeichnung (g.U.) oder mit geschützter geografischer Angabe (g.g.A.)22042985Madeira und Moscatel de Setubal(149)l22042986Sherry(149)l22042987Marsala(148)l22042988Samos und Muskat de Limnos(148)l22042989Port(149)l22042990andere(148)l22042991andere(148)l22042992mit einem vorhandenen Alkoholgehalt von mehr als 22 % vol1,75 €/% vol/hllandereWein mit geschützter Ursprungsbezeichnung (g.U.) oder mit geschützter geografischer Angabe (g.g.A.)22042993Weißwein(150)l22042994andere(150)landere Rebsortenweine22042995Weißwein(150)l22042996andere(150)landere22042997Weißwein(150)l22042998andere(150)l220430anderer Traubenmost22043010teilweise gegoren, auch ohne Alkohol stumm gemacht32landerermit einer Dichte von 1,33 g/cm3 oder weniger bei 20 °C und einem vorhandenen Alkoholgehalt von 1 % vol oder weniger22043092konzentriert(35)l22043094anderer(35)landerer22043096konzentriert(35)l22043098anderer(35)l2205Wermutwein und andere Weine aus frischen Weintrauben, mit Pflanzen oder anderen Stoffen aromatisiert220510in Behältnissen mit einem Inhalt von 2 l oder weniger22051010mit einem vorhandenen Alkoholgehalt von 18 % vol oder weniger10,9 €/hll22051090mit einem vorhandenen Alkoholgehalt von mehr als 18 % vol0,9 €/% vol/hl + 6,4 €/hll220590andere22059010mit einem vorhandenen Alkoholgehalt von 18 % vol oder weniger9 €/hll22059090mit einem vorhandenen Alkoholgehalt von mehr als 18 % vol0,9 €/% vol/hll220600Andere gegorene Getränke (z. B. Apfelwein, Birnenwein und Met); Mischungen gegorener Getränke und Mischungen gegorener Getränke und nicht alkoholischer Getränke, anderweit weder genannt noch inbegriffen22060010Tresterwein1,3 €/% vol/hl MIN 7,2 €/hllandereschäumend22060031Apfelwein und Birnenwein19,2 €/hll22060039andere19,2 €/hllandere, in Behältnissen mit einem Inhalt von2 l oder weniger22060051Apfelwein und Birnenwein7,7 €/hll22060059andere7,7 €/hllmehr als 2 l22060081Apfelwein und Birnenwein5,76 €/hll22060089andere5,76 €/hll2207Ethylalkohol mit einem Alkoholgehalt von 80 % vol oder mehr, unvergällt; Ethylalkohol und Branntwein mit beliebigem Alkoholgehalt, vergällt22071000Ethylalkohol mit einem Alkoholgehalt von 80 % vol oder mehr, unvergällt19,2 €/hll22072000Ethylalkohol und Branntwein mit beliebigem Alkoholgehalt, vergällt10,2 €/hll2208Ethylalkohol mit einem Alkoholgehalt von weniger als 80 % vol, unvergällt; Branntwein, Likör und andere alkoholhaltige Getränke220820Branntwein aus Wein oder Traubentresterin Behältnissen mit einem Inhalt von 2 l oder weniger22082012Cognacfreil alc. 100 %22082014Armagnacfreil alc. 100 %22082026Grappafreil alc. 100 %22082027Brandy de Jerezfreil alc. 100 %22082029andererfreil alc. 100 %in Behältnissen mit einem Inhalt von mehr als 2 l22082040Rohbrandfreil alc. 100 %anderer22082062Cognacfreil alc. 100 %22082064Armagnacfreil alc. 100 %22082086Grappafreil alc. 100 %22082087Brandy de Jerezfreil alc. 100 %22082089andererfreil alc. 100 %220830Whisky „Bourbon” -Whiskey, in Behältnissen mit einem Inhalt von220830112 l oder wenigerfreil alc. 100 %22083019mehr als 2 lfreil alc. 100 % „Scotch” -Whisky22083030 „single malt” -Whiskyfreil alc. 100 % „blended malt” -Whisky, in Behältnissen mit einem Inhalt von220830412 l oder wenigerfreil alc. 100 %22083049mehr als 2 lfreil alc. 100 % „single grain” -Whisky und „blended grain” -Whisky, in Behältnissen mit einem Inhalt von220830612 l oder wenigerfreil alc. 100 %22083069mehr als 2 lfreil alc. 100 %anderer „blended” -Whisky, in Behältnissen mit einem Inhalt von220830712 l oder wenigerfreil alc. 100 %22083079mehr als 2 lfreil alc. 100 %anderer, in Behältnissen mit einem Inhalt von220830822 l oder wenigerfreil alc. 100 %22083088mehr als 2 lfreil alc. 100 %220840Rum und anderer Branntwein, gewonnen durch Destillieren vergorener Zuckerrohrerzeugnissein Behältnissen mit einem Inhalt von 2 l oder weniger22084011Rum mit einem Gehalt an anderen flüchtigen Stoffen als Ethyl- und Methylalkohol von 225 g oder mehr pro hl reinen Alkohols (+/- 10 %)0,6 €/% vol/hl + 3,2 €/hll alc. 100 %andere22084031mit einem Wert von mehr als 7,9 € pro l reinen Alkoholfreil alc. 100 %22084039andere0,6 €/% vol/hl + 3,2 €/hll alc. 100 %in Behältnissen mit einem Inhalt von mehr als 2 l22084051Rum mit einem Gehalt an anderen flüchtigen Stoffen als Ethyl- und Methylalkohol von 225 g oder mehr pro hl reinen Alkohols (+/- 10 %)0,6 €/% vol/hll alc. 100 %andere22084091mit einem Wert von mehr als 2 € pro l reinen Alkoholfreil alc. 100 %22084099andere0,6 €/% vol/hll alc. 100 %220850Gin und GeneverGin, in Behältnissen mit einem Inhalt von220850112 l oder wenigerfreil alc. 100 %22085019mehr als 2 lfreil alc. 100 %Genever, in Behältnissen mit einem Inhalt von220850912 l oder wenigerfreil alc. 100 %22085099mehr als 2 lfreil alc. 100 %220860Wodkamit einem Alkoholgehalt von 45,4 % vol oder weniger, in Behältnissen mit einem Inhalt von220860112 l oder wenigerfreil alc. 100 %22086019mehr als 2 lfreil alc. 100 %mit einem Alkoholgehalt von mehr als 45,4 % vol, in Behältnissen mit einem Inhalt von220860912 l oder wenigerfreil alc. 100 %22086099mehr als 2 lfreil alc. 100 %220870Likör22087010in Behältnissen mit einem Inhalt von 2 l oder wenigerfreil alc. 100 %22087090in Behältnissen mit einem Inhalt von mehr als 2 lfreil alc. 100 %220890andereArrak, in Behältnissen mit einem Inhalt von220890112 l oder wenigerfreil alc. 100 %22089019mehr als 2 lfreil alc. 100 %Pflaumenbranntwein, Birnenbranntwein und Kirschbranntwein, in Behältnissen mit einem Inhalt von220890332 l oder wenigerfreil alc. 100 %22089038mehr als 2 lfreil alc. 100 %anderer Branntwein und andere alkoholhaltige Getränke, in Behältnissen mit einem Inhalt von2 l oder weniger22089041Ouzofreil alc. 100 %andereBranntweinObstbranntwein22089045Calvadosfreil alc. 100 %22089048andererfreil alc. 100 %anderer22089054Tequilafreil alc. 100 %22089056andererfreil alc. 100 %22089069andere alkoholhaltige Getränkefreil alc. 100 %mehr als 2 lBranntwein22089071Obstbranntweinfreil alc. 100 %22089075Tequilafreil alc. 100 %22089077andererfreil alc. 100 %22089078andere alkoholhaltige Getränkefreil alc. 100 %Ethylalkohol mit einem Alkoholgehalt von weniger als 80 % vol, unvergällt, in Behältnissen mit einem Inhalt von220890912 l oder weniger1 €/% vol/hl + 6,4 €/hll alc. 100 %22089099mehr als 2 l1 €/% vol/hll alc. 100 %220900SpeiseessigWeinessig, in Behältnissen mit einem Inhalt von220900112 l oder weniger6,4 €/hll22090019mehr als 2 l4,8 €/hllanderer, in Behältnissen mit einem Inhalt von220900912 l oder weniger5,12 €/hll22090099mehr als 2 l3,84 €/hll

KAPITEL 23

Anmerkung

1.
Zu Position 2309 gehören auch Erzeugnisse der zur Fütterung verwendeten Art, anderweit weder genannt noch inbegriffen, die aus der Verarbeitung von pflanzlichen oder tierischen Stoffen stammen und die durch die Verarbeitung die wesentlichen Merkmale der Ausgangsstoffe verloren haben. Dies gilt nicht für pflanzliche Abfälle, pflanzliche Rückstände und Nebenerzeugnisse aus dieser Verarbeitung.

Unterpositions-Anmerkung

1.
Als „erucasäurearme Raps- oder Rübsensamen” im Sinne der Unterposition 230641 gelten Samen mit der Beschaffenheit, wie sie in der Unterpositions-Anmerkung 1 zu Kapitel 12 festgelegt ist.

Zusätzliche Anmerkungen

1.
Zu den Unterpositionen 23031011 und 23031019 gehören nur Rückstände aus der Maisstärkegewinnung. Ausgenommen sind Mischungen aus Rückständen der Maisstärkegewinnung mit Erzeugnissen von anderen Pflanzen oder mit Erzeugnissen aus Mais, die mit anderen Verfahren als der Nassmüllerei zur Herstellung von Maisstärke gewonnen wurden.

Ihr Stärkegehalt, bestimmt nach der Methode gemäß Anhang III Teil L der Verordnung (EG) Nr. 152/2009 der Kommission und bezogen auf die Trockenmasse, darf 28 GHT nicht übersteigen. Der Fettgehalt, bestimmt nach der Methode gemäß Anhang III Teil H der Verordnung (EG) Nr. 152/2009 der Kommission und bezogen auf die Trockenmasse, darf 4,5 GHT nicht übersteigen.

2.
Zu Unterposition 23069005 gehören nur Rückstände aus der Gewinnung von Maiskeimöl, die die folgenden auf die Trockenmasse bezogenen Gewichtsanteile enthalten:

a)
Erzeugnisse mit einem Gehalt an Fett von weniger als 3 GHT:

Stärkegehalt: weniger als 45 GHT

Proteingehalt (Stickstoffgehalt × 6,25): 11,5 GHT oder mehr;

b)
Erzeugnisse mit einem Gehalt an Fett von 3 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 8 GHT:

Stärkegehalt: weniger als 45 GHT

Proteingehalt (Stickstoffgehalt × 6,25): 13 GHT oder mehr.

Darüber hinaus dürfen die Rückstände nicht andere als vom Maiskorn stammende Anteile aufweisen.

Zur Bestimmung des Stärke- und Proteingehalts sind die jeweiligen in Anlage III Teilen L und C der Verordnung (EG) Nr. 152/2009 der Kommission beschriebenen Methoden anzuwenden.

Zur Bestimmung des Fett- und des Feuchtigkeitsgehalts sind die jeweiligen in der Anlage III Teilen H und A der Verordnung (EG) Nr. 152/2009 der Kommission beschriebenen Methoden anzuwenden.

Erzeugnisse, die Bestandteile des Maiskorns enthalten, die dem Rückstand nach der Gewinnung des Maiskeimöls zugesetzt wurden, sind ausgenommen, wenn diese Bestandteile nicht dem Verfahren der Gewinnung des Maiskeimöls unterworfen wurden.

3.
Für die Anwendung der Unterpositionen 23070011, 23070019, 23080011 und 23080019 versteht man jeweils unter:

vorhandenem Alkoholgehalt (in % mas) die Masseneinheiten reinen Alkohols, die in 100 Masseneinheiten des Erzeugnisses enthalten sind;

potenziellem Alkoholgehalt (in % mas) die Masseneinheiten reinen Alkohols, die durch vollständiges Vergären des in 100 Masseneinheiten des Erzeugnisses enthaltenen Zuckers gebildet werden können;

Gesamtalkoholgehalt (in % mas) die Summe des vorhandenen Alkoholgehalts und des potenziellen Alkoholgehalts;

% mas: die Abkürzung für den Massengehalt.

4.
Für die Anwendung der Unterpositionen 23091011 bis 23091070 und 23099031 bis 23099070 gelten als Milcherzeugnisse die Waren der Positionen 0401, 0402, 0404, 0405, 0406 und der Unterpositionen 04031011 bis 04031039, 04039011 bis 04039069, 17021100, 17021900 und 21069051.
5.
Zu Unterposition 23099020 gehören — mit Ausnahme von Mischungen aus Rückständen der Maisstärkegewinnung mit Erzeugnissen von anderen Pflanzen oder Erzeugnissen aus Mais, die aus anderen Verfahren als der Nassmüllerei zur Maisstärkeherstellung gewonnen wurden — nur Rückstände aus der Maisstärkegewinnung, die enthalten:

15 GHT oder weniger Rückstände vom Sichten von Mais aus dem nassmüllerischen Verfahren und/oder

Rückstände aus Maisquellwasser aus dem nassmüllerischen Verfahren, das zur Herstellung von Alkohol oder anderen Erzeugnissen aus Stärke gebraucht wurde.

Diese Erzeugnisse können auch Rückstände aus der Maiskeimölgewinnung mittels nassmüllerischem Verfahren enthalten.

Ihr Stärkegehalt, bestimmt nach der Methode gemäß Anhang III Teil L der Verordnung (EG) Nr. 152/2009 der Kommission und bezogen auf die Trockenmasse, darf 28 GHT nicht übersteigen. Der Fettgehalt, bestimmt nach der Methode gemäß Anhang III Teil H der Verordnung (EG) Nr. 152/2009 der Kommission und bezogen auf die Trockenmasse, darf 4,5 GHT nicht übersteigen. Der Proteingehalt, bestimmt nach der Methode gemäß Anhang III Teil C der Verordnung (EG) Nr. 152/2009 der Kommission und bezogen auf die Trockenmasse, darf 40 GHT nicht übersteigen.

KN-CodeWarenbezeichnungVertragsmäßiger Zollsatz (%)Besondere Maßeinheit2301Mehl und Pellets von Fleisch, von Schlachtnebenerzeugnissen, von Fischen oder von Krebstieren, von Weichtieren oder anderen wirbellosen Wassertieren, ungenießbar; Grieben/Grammeln23011000Mehl und Pellets von Fleisch oder von Schlachtnebenerzeugnissen; Grieben/Grammelnfrei23012000Mehl und Pellets von Fischen oder von Krebstieren, von Weichtieren oder anderen wirbellosen Wassertierenfrei2302Kleie und andere Rückstände, auch in Form von Pellets, vom Sichten, Mahlen oder von anderen Bearbeitungen von Getreide oder Hülsenfrüchten230210von Mais23021010mit einem Gehalt an Stärke von 35 GHT oder weniger44 €/t23021090andere89 €/t230230von Weizen23023010mit einem Gehalt an Stärke von 28 GHT oder weniger, vorausgesetzt, dass entweder 10 GHT oder weniger der Ware durch ein Sieb mit einer Maschenweite von 0,2 mm hindurchgehen oder bei einem Siebdurchgang von mehr als 10 GHT der auf die Trockenmasse bezogene Aschegehalt des Siebdurchgangs 1,5 GHT oder mehr beträgt44 €/t(10)23023090andere89 €/t(10)230240von anderem Getreidevon Reis23024002mit einem Gehalt an Stärke von 35 GHT oder weniger44 €/t23024008andere89 €/tandere23024010mit einem Gehalt an Stärke von 28 GHT oder weniger, vorausgesetzt, dass entweder 10 GHT oder weniger der Ware durch ein Sieb mit einer Maschenweite von 0,2 mm hindurchgehen oder bei einem Siebdurchgang von mehr als 10 GHT der auf die Trockenmasse bezogene Aschegehalt des Siebdurchgangs 1,5 GHT oder mehr beträgt44 €/t(10)23024090andere89 €/t(10)23025000von Hülsenfrüchten5,12303Rückstände aus der Stärkegewinnung und ähnliche Rückstände, ausgelaugte Rübenschnitzel, Bagasse und andere Abfälle aus der Zuckergewinnung, Treber, Schlempen und Abfälle aus Brauereien oder Brennereien, auch in Form von Pellets230310Rückstände aus der Stärkegewinnung und ähnliche RückständeRückstände aus der Maisstärkegewinnung (ausgenommen eingedicktes Maisquellwasser) mit einem auf die Trockenmasse bezogenen Proteingehalt von23031011mehr als 40 GHT320 €/t(10)2303101940 GHT oder wenigerfrei23031090anderefrei230320ausgelaugte Rübenschnitzel, Bagasse und andere Abfälle aus der Zuckergewinnung23032010ausgelaugte Rübenschnitzelfrei23032090anderefrei23033000Treber, Schlempen und Abfälle aus Brauereien oder Brennereienfrei23040000Ölkuchen und andere feste Rückstände aus der Gewinnung von Sojaöl, auch gemahlen oder in Form von Pelletsfrei23050000Ölkuchen und andere feste Rückstände aus der Gewinnung von Erdnussöl, auch gemahlen oder in Form von Pelletsfrei2306Ölkuchen und andere feste Rückstände aus der Gewinnung pflanzlicher Fette oder Öle, auch gemahlen oder in Form von Pellets, ausgenommen Waren der Positionen 2304 und 230523061000aus Baumwollsamenfrei23062000aus Leinsamenfrei23063000aus Sonnenblumenkernenfreiaus Raps- oder Rübsensamen23064100aus erucasäurearmen Raps- oder Rübsensamenfrei23064900anderefrei23065000aus Kokosnüssen (Kopra)frei23066000aus Palmnüssen oder Palmkernenfrei230690andere23069005aus MaiskeimenfreiandereOlivenölkuchen und andere Rückstände aus der Gewinnung von Olivenöl23069011mit einem Gehalt an Olivenöl von 3 GHT oder wenigerfrei23069019mit einem Gehalt an Olivenöl von mehr als 3 GHT48 €/t23069090anderefrei230700Weintrub/Weingeläger; Weinstein, rohWeintrub/Weingeläger23070011mit einem Gesamtalkoholgehalt von 7,9 % mas oder weniger und einem Trockenmassegehalt von 25 GHT oder mehrfrei23070019anderer1,62 €/kg/tot. alc.23070090Weinstein, rohfrei230800Pflanzliche Stoffe und pflanzliche Abfälle, pflanzliche Rückstände und pflanzliche Nebenerzeugnisse der zur Fütterung verwendeten Art, auch in Form von Pellets, anderweit weder genannt noch inbegriffenTraubentrester23080011mit einem Gesamtalkoholgehalt von 4,3 % mas oder weniger und einem Trockenmassegehalt von 40 GHT oder mehrfrei23080019anderer1,62 €/kg/tot. alc.23080040Eicheln und Rosskastanien; Trester (ausgenommen Traubentrester)frei23080090andere1,62309Zubereitungen von der zur Fütterung verwendeten Art230910Hunde- und Katzenfutter, in Aufmachungen für den EinzelverkaufGlucose, Glucosesirup, Maltodextrin oder Maltodextrinsirup der Unterpositionen 17023050, 17023090, 17024090, 17029050 und 21069055 oder Stärke oder Milcherzeugnisse enthaltendStärke, Glucose, Glucosesirup, Maltodextrin oder Maltodextrinsirup enthaltendkeine Stärke enthaltend oder mit einem Gehalt an Stärke von 10 GHT oder weniger23091011keine Milcherzeugnisse enthaltend oder mit einem Gehalt an Milcherzeugnissen von weniger als 10 GHTfrei23091013mit einem Gehalt an Milcherzeugnissen von 10 oder mehr, jedoch weniger als 50 GHT498 €/t(10)23091015mit einem Gehalt an Milcherzeugnissen von 50 oder mehr, jedoch weniger als 75 GHT730 €/t(10)23091019mit einem Gehalt an Milcherzeugnissen von 75 GHT oder mehr948 €/t(10)mit einem Gehalt an Stärke von mehr als 10 bis 30 GHT23091031keine Milcherzeugnisse enthaltend oder mit einem Gehalt an Milcherzeugnissen von weniger als 10 GHTfrei23091033mit einem Gehalt an Milcherzeugnissen von 10 oder mehr, jedoch weniger als 50 GHT530 €/t(10)23091039mit einem Gehalt an Milcherzeugnissen von 50 GHT oder mehr888 €/t(10)mit einem Gehalt an Stärke von mehr als 30 GHT23091051keine Milcherzeugnisse enthaltend oder mit einem Gehalt an Milcherzeugnissen von weniger als 10 GHT102 €/t(10)23091053mit einem Gehalt an Milcherzeugnissen von 10 oder mehr, jedoch weniger als 50 GHT577 €/t(10)23091059mit einem Gehalt an Milcherzeugnissen von 50 GHT oder mehr730 €/t(10)23091070weder Stärke, Glucose, Glucosesirup, Maltodextrin noch Maltodextrinsirup, jedoch Milcherzeugnisse enthaltend948 €/t(10)23091090andere9,6230990andere23099010Solubles von Fischen oder Meeressäugetieren3,823099020Erzeugnisse gemäß der Zusätzlichen Anmerkung 5 zu diesem Kapitelfreiandere, einschließlich VormischungenGlucose, Glucosesirup, Maltodextrin oder Maltodextrinsirup der Unterpositionen 17023050, 17023090, 17024090, 17029050 und 21069055 oder Stärke oder Milcherzeugnisse enthaltendStärke, Glucose, Glucosesirup, Maltodextrin oder Maltodextrinsirup enthaltendkeine Stärke enthaltend oder mit einem Gehalt an Stärke von 10 GHT oder weniger23099031keine Milcherzeugnisse enthaltend oder mit einem Gehalt an Milcherzeugnissen von weniger als 10 GHT23 €/t(10)23099033mit einem Gehalt an Milcherzeugnissen von 10 oder mehr, jedoch weniger als 50 GHT498 €/t23099035mit einem Gehalt an Milcherzeugnissen von 50 oder mehr, jedoch weniger als 75 GHT730 €/t23099039mit einem Gehalt an Milcherzeugnissen von 75 GHT oder mehr948 €/tmit einem Gehalt an Stärke von mehr als 10 bis 30 GHT23099041keine Milcherzeugnisse enthaltend oder mit einem Gehalt an Milcherzeugnissen von weniger als 10 GHT55 €/t(10)23099043mit einem Gehalt an Milcherzeugnissen von 10 oder mehr, jedoch weniger als 50 GHT530 €/t23099049mit einem Gehalt an Milcherzeugnissen von 50 GHT oder mehr888 €/tmit einem Gehalt an Stärke von mehr als 30 GHT23099051keine Milcherzeugnisse enthaltend oder mit einem Gehalt an Milcherzeugnissen von weniger als 10 GHT102 €/t(10)23099053mit einem Gehalt an Milcherzeugnissen von 10 oder mehr, jedoch weniger als 50 GHT577 €/t23099059mit einem Gehalt an Milcherzeugnissen von 50 GHT oder mehr730 €/t23099070weder Stärke, Glucose, Glucosesirup, Maltodextrin noch Maltodextrinsirup, jedoch Milcherzeugnisse enthaltend948 €/tandere23099091ausgelaugte Rübenschnitzel, melassiert1223099096andere9,6

KAPITEL 24

Anmerkung

1.
Zu Kapitel 24 gehören nicht Zigaretten für medizinische Zwecke (Kapitel 30).

Unterpositions-Anmerkung

1.
Als Wasserpfeifentabak im Sinne der Unterposition 240311 gilt Tabak, der dazu bestimmt ist, in einer Wasserpfeife geraucht zu werden und der aus einer Mischung von Tabak und Glyzerin besteht. Er kann auch aromatische Öle und Auszüge, Melassen oder Zucker enthalten, auch mit Früchten aromatisiert sein. Erzeugnisse für Wasserpfeifen, die keinen Tabak enthalten, gehören jedoch nicht zu dieser Unterposition.
KN-CodeWarenbezeichnungVertragsmäßiger Zollsatz (%)Besondere Maßeinheit2401Tabak, unverarbeitet; Tabakabfälle240110Tabak, nicht entrippt24011035 „light-air-cured” Tabak11,2 MIN 22 € MAX 56 €/100 kg/net(138)24011060 „sun-cured” Orienttabak11,2 MIN 22 € MAX 56 €/100 kg/net24011070 „dark-air-cured” Tabak11,2 MIN 22 € MAX 56 €/100 kg/net24011085 „flue-cured” Tabak11,2 MIN 22 € MAX 56 €/100 kg/net(139)24011095anderer10 MIN 22 € MAX 56 €/100 kg/net(140)240120Tabak, teilweise oder ganz entrippt24012035 „light-air-cured” Tabak11,2 MIN 22 € MAX 56 €/100 kg/net(138)24012060 „sun-cured” Orienttabak11,2 MIN 22 € MAX 56 €/100 kg/net24012070 „dark-air-cured” Tabak11,2 MIN 22 € MAX 56 €/100 kg/net24012085 „flue-cured” Tabak11,2 MIN 22 € MAX 56 €/100 kg/net(139)24012095anderer11,2 MIN 22 € MAX 56 €/100 kg/net(140)24013000Tabakabfälle11,2 MIN 22 € MAX 56 €/100 kg/net2402Zigarren (einschließlich Stumpen), Zigarillos und Zigaretten, aus Tabak oder Tabakersatzstoffen24021000Zigarren (einschließlich Stumpen) und Zigarillos, Tabak enthaltend261000 p/st240220Zigaretten, Tabak enthaltend24022010Nelken enthaltend101000 p/st24022090andere57,61000 p/st24029000andere57,62403Anderer verarbeiteter Tabak und andere verarbeitete Tabakersatzstoffe; „homogenisierter” oder „rekonstituierter” Tabak; Tabakauszüge und TabaksoßenRauchtabak, auch mit einem beliebigen Anteil an Tabakersatzstoffen24031100Wasserpfeifentabak im Sinne der Unterpositions-Anmerkung 1 zu diesem Kapitel74,9240319anderer24031910in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von 500 g oder weniger74,924031990anderer74,9andere24039100 „homogenisierter” oder „rekonstituierter” Tabak16,6240399andere24039910Kautabak und Schnupftabak41,624039990andere16,6

ABSCHNITT V

KAPITEL 25

Anmerkungen

1.
Zu Kapitel 25 gehören, soweit sich aus den einzelnen Positionen oder der nachstehenden Anmerkung 4 nichts anderes ergibt, nur Stoffe im Rohzustand sowie Stoffe, die geschlämmt (auch mit Hilfe chemischer Mittel, die Verunreinigungen ausscheiden, ohne die Struktur der Stoffe zu verändern), gebrochen, gemahlen, zerrieben, gesichtet, gesiebt oder durch Flotation, magnetische Trennung oder andere mechanische oder physikalische Verfahren (ausgenommen Kristallisation) angereichert sind, jedoch nicht geröstete, gebrannte oder durch Mischen gewonnene Stoffe und Stoffe, die eine weitergehende Bearbeitung erfahren haben, als bei den einzelnen Positionen angegeben ist.

Den Stoffen dieses Kapitels kann ein Antistaubmittel zugesetzt sein, vorausgesetzt, dass dieser Zusatz die Ware nicht für bestimmte Verwendungszwecke geeigneter macht als für den allgemeinen Gebrauch.

2.
Zu Kapitel 25 gehören nicht:

a)
sublimierter Schwefel, gefällter Schwefel und kolloider Schwefel (Position 2802);
b)
Farberden mit einem Gehalt an gebundenem Eisen, berechnet als Fe2O3, von 70 GHT oder mehr (Position 2821);
c)
Arzneiwaren und andere Erzeugnisse des Kapitels 30;
d)
zubereitete Riech-, Körperpflege- und Schönheitsmittel (Kapitel 33);
e)
Pflastersteine, Bordsteine und Pflasterplatten (Position 6801), Würfel und dergleichen für Mosaike (Position 6802), Tonschieferplatten zum Dachdecken oder zum Verkleiden von Gebäuden (Position 6803);
f)
Edelsteine und Schmucksteine (Position 7102 oder 7103);
g)
künstliche Kristalle des Natriumchlorids oder des Magnesiumoxids (ausgenommen optische Elemente) mit einem Stückgewicht von 2,5 g oder mehr der Position 3824; optische Elemente aus Natriumchlorid oder Magnesiumoxid (Position 9001);
h)
Billardkreide (Position 9504);
ij)
Schreib- und Zeichenkreide, Schneiderkreide (Position 9609).

3.
Kommt für die Einreihung einer Ware sowohl die Position 2517 als auch eine andere Position dieses Kapitels in Betracht, so ist die Ware der Position 2517 zuzuweisen.
4.
Zu Position 2530 gehören insbesondere: Vermiculit, Perlit und Chlorite, nicht gebläht; Farberden, auch gebrannt oder untereinander gemischt; natürlicher Eisenglimmer, natürlicher Meerschaum (auch in polierten Stücken); natürlicher Bernstein; wiedergewonnener Meerschaum und wiedergewonnener Bernstein, in Platten, Stäben, Stangen und ähnlichen Formen, nicht weiter bearbeitet; Gagat (Jett); Strontiumcarbonat (Strontianit), auch gebrannt, ausgenommen Strontiumoxid; Scherben und Bruch von keramisch hergestellten Waren; Stücke von Ziegelsteinen und gebrochenem Beton.
KN-CodeWarenbezeichnungVertragsmäßiger Zollsatz (%)Besondere Maßeinheit250100Salz (einschließlich präpariertes Speisesalz und denaturiertes Salz) und reines Natriumchlorid, auch in wässriger Lösung oder mit Zusatz von Rieselhilfen (Antibackmittel oder Fluidifiantien); Meerwasser25010010Meerwasser und Salinen-MutterlaugefreiSalz (einschließlich präpariertes Speisesalz und denaturiertes Salz) und reines Natriumchlorid, auch in wässriger Lösung oder mit Zusatz von Rieselhilfen (Antibackmittel oder Fluidifiantien)25010031zur chemischen Umwandlung (Spaltung in Na und Cl) zum Herstellen anderer Erzeugnisse(12)freianderes25010051vergällt(31) oder zu anderen industriellen Zwecken (einschließlich Raffinage), ausgenommen das Haltbarmachen oder Zubereiten von Lebensmitteln oder Futtermitteln(12)1,7 €/1000 kg/netanderes25010091Speisesalz2,6 €/1000 kg/net25010099anderes2,6 €/1000 kg/net25020000Schwefelkies, nicht geröstetfrei250300Schwefel aller Art, ausgenommen sublimierter Schwefel, gefällter Schwefel und kolloider Schwefel25030010roh oder nicht raffiniertfrei25030090anderer1,72504Natürlicher Grafit25041000in Pulverform oder in Flockenfrei25049000andererfrei2505Natürliche Sande aller Art, auch gefärbt, ausgenommen metallhaltige Sande des Kapitels 2625051000kieselsaure Sande und Quarzsandefrei25059000anderefrei2506Quarz (ausgenommen natürliche Sande); Quarzite, auch grob behauen oder durch Sägen oder auf andere Weise lediglich zerteilt, in Blöcken oder in quadratischen oder rechteckigen Platten25061000Quarzfrei25062000Quarzitefrei250700Kaolin und anderer kaolinhaltiger Ton und Lehm, auch gebrannt25070020Kaolinfrei25070080anderer kaolinhaltiger Ton und Lehmfrei2508Anderer Ton und Lehm (ausgenommen geblähter Ton der Position 6806), Andalusit, Cyanit, Sillimanit, auch gebrannt; Mullit; Schamotte-Körnungen und Ton-Dinasmassen25081000Bentonitfrei25083000feuerfester Ton und Lehmfrei25084000anderer Ton und Lehmfrei25085000Andalusit, Cyanit und Sillimanitfrei25086000Mullitfrei25087000Schamotte-Körnungen und Ton-Dinasmassenfrei25090000Kreidefrei2510Natürliche Calciumphosphate, natürliche Aluminiumcalciumphosphate und Phosphatkreiden25101000nicht gemahlenfrei25102000gemahlenfrei2511Natürliches Bariumsulfat (Baryt); natürliches Bariumcarbonat (Witherit), auch gebrannt, ausgenommen Bariumoxid der Position 281625111000natürliches Bariumsulfat (Baryt)frei25112000natürliches Bariumcarbonat (Witherit), auch gebranntfrei25120000Kieselsäurehaltige Fossilienmehle (z. B. Kieselgur, Tripel und Diatomit) und ähnliche kieselsäurehaltige Erden, auch gebrannt, mit einem Schüttgewicht von 1 oder wenigerfrei2513Bimsstein; Schmirgel; natürlicher Korund, natürlicher Granat und andere natürliche Schleifmittel, auch wärmebehandelt25131000Bimssteinfrei25132000Schmirgel, natürlicher Korund, natürlicher Granat und andere natürliche Schleifmittelfrei25140000Tonschiefer, auch grob behauen oder durch Sägen oder auf andere Weise lediglich zerteilt, in Blöcken oder in quadratischen oder rechteckigen Plattenfrei2515Marmor, Travertin, Ecaussine und andere Werksteine aus Kalkstein, mit einem Schüttgewicht von 2,5 oder mehr, und Alabaster, auch grob behauen oder durch Sägen oder auf andere Weise lediglich zerteilt, in Blöcken oder in quadratischen oder rechteckigen PlattenMarmor und Travertin25151100roh oder grob behauenfrei25151200durch Sägen oder auf andere Weise lediglich zerteilt, in Blöcken oder in quadratischen oder rechteckigen Plattenfrei25152000Ecaussine und andere Werksteine aus Kalkstein; Alabasterfrei2516Granit, Porphyr, Basalt, Sandstein und andere Werksteine, auch grob behauen oder durch Sägen oder auf andere Weise lediglich zerteilt, in Blöcken oder in quadratischen oder rechteckigen PlattenGranit25161100roh oder grob behauenfrei25161200durch Sägen oder auf andere Weise lediglich zerteilt, in Blöcken oder in quadratischen oder rechteckigen Plattenfrei25162000Sandsteinfrei25169000andere Werksteinefrei2517Feldsteine, Kies und zerkleinerte Steine, von der beim Betonbau oder als Steinmaterial im Wege- und Bahnbau verwendeten Art, Feuerstein (Flintstein) und Kiesel, auch wärmebehandelt; Makadam aus Schlacken und ähnlichen Industrieabfällen, auch mit den im ersten Teil dieser Position aufgeführten Stoffen vermischt; Teermakadam; Körnungen/Granalien, Splitter und Mehl von Steinen der Positionen 2515 und 2516, auch wärmebehandelt251710Feldsteine, Kies und zerkleinerte Steine, von der beim Betonbau oder als Steinmaterial im Wege- und Bahnbau verwendeten Art, Feuerstein (Flintstein) und Kiesel, auch wärmebehandelt25171010Feldsteine, Kies, Feuerstein (Flintstein) und Kieselfrei25171020Dolomit und Kalksteine, zerkleinertfrei25171080anderefrei25172000Makadam aus Schlacken und ähnlichen Industrieabfällen, auch mit den in der Unterposition 251710 aufgeführten Stoffen vermischtfrei25173000TeermakadamfreiKörnungen/Granalien, Splitter und Mehl von Steinen der Positionen 2515 und 2516, auch wärmebehandelt25174100aus Marmorfrei25174900anderefrei2518Dolomit, auch gebrannt oder gesintert, einschließlich Dolomit, grob behauen oder durch Sägen oder auf andere Weise lediglich zerteilt, in Blöcken oder in quadratischen oder rechteckigen Platten; Dolomitstampfmasse25181000Dolomit, weder gebrannt noch gesintertfrei25182000Dolomit, gebrannt oder gesintertfrei25183000Dolomitstampfmassefrei2519Natürliches Magnesiumcarbonat (Magnesit); geschmolzene Magnesia; totgebrannte (gesinterte) Magnesia, auch mit Zusatz von geringen Mengen anderer Oxide vor dem Sintern; anderes Magnesiumoxid, auch chemisch rein25191000natürliches Magnesiumcarbonat (Magnesit)frei251990andere25199010Magnesiumoxid, ausgenommen gebranntes natürliches Magnesiumcarbonat1,725199030totgebrannte (gesinterte) Magnesiafrei25199090anderefrei2520Gipsstein; Anhydrit; Gips (aus gebranntem Gipsstein oder aus Calciumsulfat), auch gefärbt oder mit geringen Zusätzen von Abbindebeschleunigern oder -verzögerern25201000Gipsstein; Anhydritfrei25202000Gipsfrei25210000Kalksteine von der als Hochofenzuschläge oder zum Herstellen von Kalk oder Zement verwendeten Artfrei2522Luftkalk, auch gelöscht, und hydraulischer Kalk, ausgenommen reines Calciumoxid und Calciumhydroxid der Position 282525221000Luftkalk, ungelöscht1,725222000Luftkalk, gelöscht1,725223000hydraulischer Kalk1,72523Zement (einschließlich Zementklinker), auch gefärbt25231000Zementklinker1,7Portlandzement25232100weißer Zement, auch künstlich gefärbt1,725232900anderer1,725233000Tonerdezement1,725239000anderer Zement1,72524Asbest25241000Krokydolithfrei25249000andererfrei2525Glimmer, auch in ungleichmäßige Blätter oder Scheiben gespalten (Schuppen); Glimmerabfall25251000Glimmer, roh oder in ungleichmäßige Blätter oder Scheiben gespaltenfrei25252000Glimmerpulverfrei25253000Glimmerabfallfrei2526Natürlicher Speckstein und Talk, auch grob behauen oder durch Sägen oder auf andere Weise lediglich zerteilt, in Blöcken oder quadratischen oder rechteckigen Platten; Talkum25261000weder gemahlen noch sonst zerkleinertfrei25262000gemahlen oder sonst zerkleinertfrei252725280000Natürliche Borate und ihre Konzentrate (auch calciniert), ausgenommen aus natürlichen Solen ausgeschiedene Borate; natürliche Borsäure mit einem Gehalt an H3BO3 von nicht mehr als 85 GHT in der Trockenmassefrei2529Feldspat; Leuzit, Nephelin und Nephelinsyenit; Flussspat25291000FeldspatfreiFlussspat25292100mit einem Gehalt an Calciumfluorid von 97 GHT oder wenigerfrei25292200mit einem Gehalt an Calciumfluorid von mehr als 97 GHTfrei25293000Leuzit, Nephelin und Nephelinsyenitfrei2530Mineralische Stoffe, anderweit weder genannt noch inbegriffen25301000Vermiculit, Perlit und Chlorite, nicht geblähtfrei25302000Kieserit und Epsomit (natürliche Magnesiumsulfate)frei25309000anderefrei

KAPITEL 26

Anmerkungen

1.
Zu Kapitel 26 gehören nicht:

a)
Schlacken und andere ähnliche Industrieabfälle, als Makadam aufbereitet (Position 2517);
b)
natürliches Magnesiumcarbonat (Magnesit), auch gebrannt (Position 2519);
c)
Schlämme aus Erdöllagertanks, überwiegend aus Ölen dieser Art bestehend (Position 2710);
d)
Dephosphorationsschlacken des Kapitels 31;
e)
Hüttenwolle, Steinwolle und ähnliche mineralische Wollen (Position 6806);
f)
Abfälle und Schrott, von Edelmetallen oder Edelmetallplattierungen; andere Abfälle und Schrott, Edelmetalle oder Edelmetallverbindungen enthaltend, von der hauptsächlich zur Wiedergewinnung von Edelmetallen verwendeten Art (Position 7112);
g)
aus Erzen erschmolzene Kupfer-, Nickel- und Kobaltmatten (Abschnitt XV).

2.
Erze der Positionen 2601 bis 2617 sind Mineralien, die die metallurgische Industrie zum Gewinnen von Quecksilber, von Metallen der Position 2844 oder von Metallen des Abschnitts XIV oder XV verwendet, auch wenn sie zu nichtmetallurgischen Zwecken bestimmt sind. Sie dürfen jedoch nicht anders aufbereitet sein, als es bei Erzen für die metallurgische Industrie üblich ist.
3.
Zu Position 2620 gehören nur:

a)
Schlacken, Aschen und Rückstände, wie sie in der Industrie zum Gewinnen von Metall oder zum Herstellen von Metallverbindungen verwendet werden, ausgenommen sind Aschen und Rückstände vom Verbrennen von Siedlungsabfällen (Position 2621), und
b)
arsenhaltige Schlacken, Aschen und Rückstände, auch Metalle enthaltend, wie sie zum Gewinnen von Arsen, der Metalle oder zum Herstellen von chemischen Verbindungen daraus verwendet werden.

Unterpositions-Anmerkungen

1.
Im Sinne der Unterposition 262021 gelten als „bleihaltige Benzinschlämme und Schlämme von bleihaltigen Antiklopfmitteln” Schlämme aus Lagertanks von bleihaltigem Benzin und bleihaltigen Antiklopfmitteln (z. B. Tetraethylblei), die im Wesentlichen aus Blei, Bleiverbindungen und Eisenoxid bestehen.
2.
Schlacken, Aschen und Rückstände, die Arsen, Quecksilber, Thallium oder Mischungen davon enthalten, wie sie zum Gewinnen von Arsen, der genannten Metalle oder zum Herstellen von chemischen Verbindungen daraus verwendet werden, gehören zu Unterposition 262060.
KN-CodeWarenbezeichnungVertragsmäßiger Zollsatz (%)Besondere Maßeinheit2601Eisenerze und ihre Konzentrate, einschließlich SchwefelkiesabbrändeEisenerze und ihre Konzentrate, ausgenommen Schwefelkiesabbrände26011100nicht agglomeriertfrei26011200agglomeriertfrei26012000Schwefelkiesabbrändefrei26020000Manganerze und ihre Konzentrate, einschließlich eisenhaltige Manganerze und ihre Konzentrate, mit einem Gehalt an Mangan von 20 GHT oder mehr, bezogen auf die Trockenmassefrei26030000Kupfererze und ihre Konzentratefrei26040000Nickelerze und ihre Konzentratefrei26050000Cobalterze und ihre Konzentratefrei26060000Aluminiumerze und ihre Konzentratefrei26070000Bleierze und ihre Konzentratefrei26080000Zinkerze und ihre Konzentratefrei26090000Zinnerze und ihre Konzentratefrei26100000Chromerze und ihre Konzentratefrei26110000Wolframerze und ihre Konzentratefrei2612Uran- oder Thoriumerze und deren Konzentrate261210Uranerze und ihre Konzentrate26121010Uranerze und Pechblende, mit einem Gehalt an Uran von mehr als 5 GHT (Euratom)frei26121090anderefrei261220Thoriumerze und ihre Konzentrate26122010Monazit; Uran-Thorianit und andere Thoriumerze, mit einem Gehalt an Thorium von mehr als 20 GHT (Euratom)frei26122090anderefrei2613Molybdänerze und ihre Konzentrate26131000geröstetfrei26139000anderefrei26140000Titanerze und ihre Konzentratefrei2615Niobium-, Tantal-, Vanadium- oder Zirkonerze und deren Konzentrate26151000Zirkonerze und ihre Konzentratefrei26159000anderefrei2616Edelmetallerze und ihre Konzentrate26161000Silbererze und ihre Konzentratefrei26169000anderefrei2617Andere Erze und ihre Konzentrate26171000Antimonerze und ihre Konzentratefrei26179000anderefrei26180000Granulierte Schlacke (Schlackensand) aus der Eisen- und Stahlherstellungfrei261900Schlacken (ausgenommen granulierte Schlacke), Zunder und andere Abfälle der Eisen- und Stahlherstellung26190020Abfälle, geeignet zur Wiedergewinnung von Eisen oder Manganfrei26190090anderefrei2620Schlacken, Aschen und Rückstände (ausgenommen solche der Eisen- und Stahlherstellung), die Metalle, Arsen oder deren Verbindungen enthaltenüberwiegend Zink enthaltend26201100Galvanisationsmatte (Hartzink)frei26201900anderefreiüberwiegend Blei enthaltend26202100Schlämme von bleihaltigem Benzin und Schlämme von bleihaltigen Antiklopfmittelnfrei26202900anderefrei26203000überwiegend Kupfer enthaltendfrei26204000überwiegend Aluminium enthaltendfrei26206000Arsen, Quecksilber, Thallium oder deren Mischungen enthaltend, wie sie zum Gewinnen von Arsen, der genannten Metalle oder zum Herstellen von chemischen Verbindungen daraus verwendet werdenfreiandere26209100Antimon, Beryllium, Cadmium, Chrom oder deren Mischungen enthaltendfrei262099andere26209910überwiegend Nickel enthaltendfrei26209920überwiegend Niob oder Tantal enthaltendfrei26209940überwiegend Zinn enthaltendfrei26209960überwiegend Titan enthaltendfrei26209995anderefrei2621Andere Schlacken und Aschen, einschließlich Seetangasche; Aschen und Rückstände vom Verbrennen von Siedlungsabfällen26211000Aschen und Rückstände vom Verbrennen von Siedlungsabfällenfrei26219000anderefrei

KAPITEL 27

Anmerkungen

1.
Zu Kapitel 27 gehören nicht:

a)
isolierte chemisch einheitliche organische Verbindungen; chemisch reines Methan und Propan gehören jedoch zu Position 2711;
b)
Arzneiwaren der Position 3003 oder 3004;
c)
Mischungen ungesättigter Kohlenwasserstoffe der Position 3301, 3302 oder 3805.

2.
Unter der Bezeichnung „Erdöl und Öl aus bituminösen Mineralien” in der Position 2710 sind neben Erdöl und Öl aus bituminösen Mineralien auch ähnliche Öle sowie vorwiegend aus Mischungen ungesättigter Kohlenwasserstoffe bestehende Öle ohne Rücksicht auf das Herstellungsverfahren zu verstehen, in denen die nicht aromatischen Bestandteile im Gewicht gegenüber den aromatischen Bestandteilen überwiegen.

Die Bezeichnung gilt jedoch nicht für die flüssigen synthetischen Polyolefine, von denen bei der Vakuumdestillation bei 300 °C — bezogen auf 1013 Millibar — weniger als 60 RHT übergehen (Kapitel 39).

3.
Als „Ölabfälle” im Sinne der Position 2710 gelten Abfälle, die hauptsächlich Erdöl und Öl aus bituminösen Mineralien (gemäß Anmerkung 2 dieses Kapitels), gegebenenfalls mit Wasser vermischt, enthalten. Hierzu gehören:

a)
derartige Öle, die sich nicht länger als Primärprodukte eignen (z. B. gebrauchte Schmieröle, gebrauchte Hydrauliköle und gebrauchte Transformatorenöle);
b)
Ölschlämme aus Tanks zur Lagerung von Erdöl, die hauptsächlich derartige Öle und Zusätze (z. B. chemische Stoffe) in hoher Konzentration enthalten, die zur Herstellung von Primärprodukten eingesetzt werden, sowie
c)
derartige Öle in Form von Öl-in-Wasser-Emulsionen oder von Mischungen mit Wasser wie sie bei Ölleckagen, beim Reinigen von Tanks oder beim Einsatz von Schneidölen bei Bearbeitungsvorgängen entstehen.

Unterpositions-Anmerkungen

1.
Als „Anthrazit” im Sinne der Unterposition 270111 gilt Steinkohle mit einem Gehalt an flüchtigen Bestandteilen von 14 % oder weniger (bezogen auf die trockene, mineralstofffreie Substanz).
2.
Als „bitumenhaltige Steinkohle” im Sinne der Unterposition 270112 gilt Steinkohle mit einem Gehalt an flüchtigen Bestandteilen von mehr als 14 % (bezogen auf die trockene, mineralstofffreie Substanz) und einem Heizwert von 5833 kcal/kg oder mehr (bezogen auf die feuchte, mineralstofffreie Substanz).
3.
Als „Benzole” , „Toluole” , „Xylole” und „Naphthalin” im Sinne der Unterpositionen 270710, 270720, 270730 und 270740 gelten Erzeugnisse, die mehr als 50 GHT Benzol bzw. Toluol, Xylol oder Naphthalin enthalten.
4.
Als „Leichtöle und Zubereitungen” im Sinne der Unterposition 271012 gelten Öle und Zubereitungen, bei deren Destillation nach ASTM D 86 bis 210 °C einschließlich der Destillationsverluste mindestens 90 RHT übergehen.
5.
Als „Biodiesel” im Sinne der Unterpositionen von Position 2710 gelten Fettsäuremonoalkylester von der als Treib- oder Brennstoff verwendeten Art, die aus tierischen oder pflanzlichen Fetten und Ölen, auch gebrauchten, hergestellt worden sind.

Zusätzliche Anmerkungen(63)

1.
Als „Phenole” im Sinne der Unterposition 27079980 gelten Erzeugnisse, die mehr als 50 GHT Phenole enthalten.
2.
Im Sinne der Position 2710 gelten als:

a)
„Spezialbenzine” (Unterpositionen 27101221 und 27101225) die Leichtöle nach Unterpositions-Anmerkung 4 zu Kapitel 27, die keine Antiklopfmittel enthalten, mit einer Spanne von höchstens 60 °C zwischen den beiden Temperaturen, bei denen einschließlich der Destillationsverluste 5 und 90 RHT übergehen;
b)
„Testbenzin” — white spirit — (Unterposition 27101221) die Spezialbenzine nach Buchstabe a) mit einem Flammpunkt über 21 °C nach EN ISO 13736;
c)
„mittelschwere Öle” (Unterpositionen 27101911 bis 27101929) die Öle und Zubereitungen, bei deren Destillation nach ISO 3405 (entspricht ASTM D 86) bis 210 °C einschließlich der Destillationsverluste weniger als 90 RHT und bis 250 °C mindestens 65 RHT übergehen;
d)
„Schweröle” (Unterpositionen 27101931 bis 27101999 und 27102011 bis 27102090) die Öle und Zubereitungen, bei deren Destillation nach ISO 3405 (entspricht ASTM D 86) bis 250 °C einschließlich der Destillationsverluste weniger als 65 RHT übergehen oder bei denen der Hundertsatz der Destillation bei 250 °C nach dieser Methode nicht ermittelt werden kann;
e)
„Gasöl” (Unterpositionen 27101931 bis 27101948 und 27102011 bis 27102019) die Schweröle nach Buchstabe d), bei deren Destillation nach ISO 3405 (entspricht ASTM D 86) bis 350 °C einschließlich der Destillationsverluste mindestens 85 RHT übergehen;
f)
„Heizöl” (Unterpositionen 27101951 bis 27101968 und 27102031 bis 27102039) die Schweröle nach Buchstabe d), ausgenommen das Gasöl nach Buchstabe e), deren Viskosität V bei einer Farbe C nach Verdünnung:

den Wert der Zeile I der nachstehenden Tabelle nicht übersteigt, wenn die Sulfatasche nach ISO 3987 weniger als 1 % und die Verseifungszahl nach ISO 6293-1 oder ISO 6293-2 weniger als 4(24) beträgt;

den Wert der Zeile II übersteigt, wenn ihr Pourpoint nach ISO 3016 10 °C oder mehr beträgt;

zwischen den Werten der Zeilen I und II liegt oder dem Wert der Zeile II gleich ist, wenn bei ihrer Destillation nach ISO 3405 (entspricht ASTM D 86) bei 300 °C mindestens 25 RHT übergehen oder, falls dabei weniger als 25 RHT übergehen, wenn ihr Pourpoint nach ISO 3016 mehr als –10 °C beträgt. Dies gilt nur für Öle mit einer Farbe C nach Verdünnung von weniger als 2.

Vergleichstabelle Farbe C nach Verdünnung/Viskosität V

Farbe C

0

0,5

1

1,5

2

2,5

3

3,5

4

4,5

5

5,5

6

6,5

7

7,5 und mehr

Viskosität V

I

4

4

4

5,4

9

15,1

25,3

42,4

71,1

119

200

335

562

943

1580

2650

II

7

7

7

7

9

15,1

25,3

42,4

71,1

119

200

335

562

943

1580

2650

Die „Viskosität V” im Sinne dieser Anmerkung ist die kinematische Viskosität bei 50 °C in 10–6 m2 s–1 nach EN ISO 3104.

Die „Farbe C nach Verdünnung” im Sinne dieser Anmerkung ist die Farbe nach ASTM D 1500 nach Verdünnung eines Raumhundertteils des Erzeugnisses mit 100 RHT Xylol, Toluol oder einem anderen geeigneten Lösemittel. Die Farbe muss unmittelbar nach der Verdünnung ermittelt werden.

Zu den Unterpositionen 27101951 bis 27101968 und 27102031 bis 27102039 gehören nur Öle von natürlicher Farbe.

Zu diesen Unterpositionen gehören nicht die Schweröle nach dem vorstehenden Buchstaben d), bei denen sich nicht ermitteln lässt:

der Hundertsatz der Destillation bei 250 °C nach ISO 3405 (entspricht ASTM D 86) (Null gilt als ein Hundertsatz);

oder die kinematische Viskosität bei 50 °C nach EN ISO 3104;

oder die Farbe C nach Verdünnung nach ASTM D 1500.

Diese Erzeugnisse gehören zu den Unterpositionen 27101971 bis 27101999 oder 27102090.

3.
Im Sinne der Position 2712 gilt als „rohes Vaselin” (Unterposition 27121010) Vaselin mit einer natürlichen Farbe dunkler als 4,5 nach ASTM D 1500.
4.
Im Sinne der Unterpositionen 27129031 bis 27129039 gelten als „roh” die Erzeugnisse:

a)
deren Ölgehalt nach ISO 2908 mindestens 3,5 beträgt und deren Viskosität bei 100 °C nach EN ISO 3104 weniger als 9 × 10–6 m2 s–1 beträgt oder
b)
deren natürliche Farbe nach ASTM D 1500 dunkler als 3 ist und deren Viskosität bei 100 °C nach EN ISO 3104 mindestens 9 × 10–6 m2 s–1 beträgt.

5.
Als „begünstigte Verfahren” im Sinne der Positionen 2710, 2711 und 2712 gelten:

a)
die Vakuumdestillation;
b)
die Redestillation zur weitgehenden Zerlegung;
c)
das Kracken;
d)
das Reformieren;
e)
die Raffination mit Selektiv-Lösemitteln;
f)
die Behandlung mit konzentrierter Schwefelsäure, Oleum oder Schwefelsäureanhydrid und anschließender Neutralisation mit Alkalien sowie Bleichen und Reinigen mit von Natur aus aktiven Erden, mit Bleicherde oder Aktivkohle oder Bauxit;
g)
die Polymerisation;
h)
die Alkylierung;
ij)
die Isomerisation;
k)
nur für Erzeugnisse der Unterpositionen 27101931 bis 27101999: das Entschwefeln unter Verwendung von Wasserstoff, wenn dabei der Schwefelgehalt der Erzeugnisse um mindestens 85 % vermindert wird (EN ISO 20846, EN ISO 20884 oder EN ISO 14596 oder EN ISO 24260, EN ISO 20847 und EN ISO 8754);
l)
nur für Erzeugnisse der Position 2710: das Entparaffinieren, ausgenommen einfaches Filtern;
m)
nur für Erzeugnisse der Unterpositionen 27101931 bis 27101999: die Behandlung mit Wasserstoff bei einem Druck über 20 bar und bei einer Temperatur über 250 °C mit Hilfe eines Katalysators zu anderen Zwecken als zum Entschwefeln, wenn dabei der Wasserstoff aktiv an einer chemischen Reaktion beteiligt ist. Die Nachbehandlung von Schmierölen der Unterpositionen 27101971 bis 27101999 mit Wasserstoff (z. B. Hydrofinishing oder Entfärbung) zur Verbesserung insbesondere der Farbe oder der Stabilität gilt jedoch nicht als begünstigtes Verfahren;
n)
nur für Erzeugnisse der Unterpositionen 27101951 bis 27101968: die atmosphärische Destillation, wenn bei der Destillation der Erzeugnisse nach ISO 3405 (entspricht ASTM D 86) bis 300 °C einschließlich der Destillationsverluste weniger als 30 RHT übergehen. Gehen bei der Destillation nach ISO 3405 (entspricht ASTM D 86) bis 300 °C einschließlich der Destillationsverluste 30 RHT oder mehr über und fallen bei der atmosphärischen Destillation Erzeugnisse der Unterpositionen 27101211 bis 27101290 oder 27101911 bis 27101929 an, so ist die Teilmenge des Einsatzproduktes, die der Gesamtmenge der angefallenen Erzeugnisse gleich ist, nach der Beschaffenheit und dem Zollwert bei der Abfertigung zur Bearbeitung in begünstigten Verfahren und nach dem Zollsatz der Unterpositionen 27101962 bis 27101968 zu verzollen. In die Gesamtmenge der angefallenen Erzeugnisse werden die Erzeugnisse nicht eingerechnet, die innerhalb von sechs Monaten unter den von den zuständigen Behörden festzusetzenden Voraussetzungen in begünstigten Verfahren weiter bearbeitet oder in einem anderen Verfahren chemisch umgewandelt werden;
o)
nur für Erzeugnisse der Unterpositionen 27101971 bis 27101999: die Bearbeitung durch elektrische Hochfrequenz-Entladung;
p)
nur für Erzeugnisse der Unterposition 27129031: die Entölung durch fraktionierte Kristallisation.

Ist vor diesen Verfahren aus technischen Gründen eine Vorbehandlung erforderlich, so gilt die Zollfreiheit nur für die Menge der Erzeugnisse, die den oben genannten Verfahren tatsächlich unterzogen werden; bei der Vorbehandlung auftretende Verluste bleiben unverzollt.

6.
Fallen bei der chemischen Umwandlung oder bei einer technisch notwendigen Vorbehandlung Erzeugnisse der Positionen oder Unterpositionen 27071010, 27072010, 27073010, 27075010, 2710, 2711, 271210, 271220, 27129031 bis 27129099 und 271390 an, so ist die Teilmenge des Einsatzproduktes, die der Gesamtmenge dieser Erzeugnisse gleich ist, nach der Beschaffenheit und dem Zollwert bei der Abfertigung zur chemischen Umwandlung und nach dem Zollsatz „zu anderer Verwendung” zu verzollen. In die Gesamtmenge werden die Erzeugnisse der Positionen 2710 bis 2712 nicht eingerechnet, die innerhalb von sechs Monaten unter den von den zuständigen Behörden festzusetzenden Voraussetzungen in begünstigten Verfahren weiter bearbeitet oder einer weiteren chemischen Umwandlung unterworfen werden.
KN-CodeWarenbezeichnungVertragsmäßiger Zollsatz (%)Besondere Maßeinheit2701Steinkohle; Steinkohlenbriketts und ähnliche aus Steinkohle gewonnene feste BrennstoffeSteinkohle, auch in Pulverform, jedoch nicht agglomeriert27011100Anthrazitfrei270112bitumenhaltige Steinkohle27011210Kokskohlefrei27011290anderefrei27011900andere Steinkohlefrei27012000Steinkohlenbriketts und ähnliche aus Steinkohle gewonnene feste Brennstoffefrei2702Braunkohle, auch agglomeriert, ausgenommen Gagat (Jett)27021000Braunkohle, auch in Pulverform, jedoch nicht agglomeriertfrei27022000Braunkohle, agglomeriertfrei27030000Torf (einschließlich Torfstreu), auch agglomeriertfrei270400Koks und Schwelkoks, aus Steinkohle, Braunkohle oder Torf, auch agglomeriert; RetortenkohleKoks und Schwelkoks, aus Steinkohle27040011zum Herstellen von Elektrodenfrei27040019andererfrei27040030Koks und Schwelkoks, aus Braunkohlefrei27040090anderefrei27050000Steinkohlengas, Wassergas, Generatorgas, Schwachgas und ähnliche Gase, ausgenommen Erdgas und andere gasförmige Kohlenwasserstoffefrei1000 m327060000Teer aus Steinkohle, Braunkohle oder Torf und andere Mineralteere, auch entwässert oder teilweise destilliert, einschließlich rekonstituierte Teerefrei2707Öle und andere Erzeugnisse der Destillation des Hochtemperatur-Steinkohlenteers; ähnliche Erzeugnisse, in denen die aromatischen Bestandteile in Bezug auf das Gewicht gegenüber den nicht aromatischen Bestandteilen überwiegen270710Benzole27071010zur Verwendung als Kraft- oder Heizstoffe327071090zu anderer Verwendung(12)frei270720Toluole27072010zur Verwendung als Kraft- oder Heizstoffe327072090zu anderer Verwendung(12)frei270730Xylole27073010zur Verwendung als Kraft- oder Heizstoffe327073090zu anderer Verwendung(12)frei27074000Naphthalinfrei270750andere Mischungen aromatischer Kohlenwasserstoffe, bei deren Destillation nach ASTM D 86 bis 250 °C einschließlich der Destillationsverluste mindestens 65 RHT übergehen27075010zur Verwendung als Kraft- oder Heizstoffe327075090zu anderer Verwendung(12)freiandere27079100Kreosotöle1,7270799andererohe Öle27079911rohe Leichtöle, bei deren Destillation 90 RHT oder mehr bis 200 °C übergehen1,727079919anderefrei27079920schwefelhaltige Kopfprodukte; Anthracenfrei27079950basische Erzeugnisse1,727079980Phenole1,2andere27079991zum Herstellen von Waren der Position 2803(12)frei27079999andere1,72708Pech und Pechkoks aus Steinkohlenteer oder anderen Mineralteeren27081000Pechfrei27082000Pechkoksfrei270900Erdöl und Öl aus bituminösen Mineralien, roh27090010Erdgaskondensatefrei27090090anderesfrei2710Erdöl und Öl aus bituminösen Mineralien, ausgenommen rohe Öle; Zubereitungen mit einem Gehalt an Erdöl oder Öl aus bituminösen Mineralien von 70 GHT oder mehr, in denen diese Öle der Grundbestandteil sind, anderweit weder genannt noch inbegriffen; ÖlabfälleErdöl und Öl aus bituminösen Mineralien (ausgenommen rohe Öle) und Zubereitungen mit einem Gehalt an Erdöl oder Öl aus bituminösen Mineralien von 70 GHT oder mehr, in denen diese Öle der Grundbestandteil sind, anderweit weder genannt noch inbegriffen, ausgenommen solche, die Biodiesel enthalten, und ausgenommen Ölabfälle271012Leichtöle und Zubereitungen27101211zur Bearbeitung in begünstigten Verfahren(12)4,7(18)27101215zur chemischen Umwandlung, ausgenommen Verfahren der Unterposition 27101211(12)4,7(18)(64)zu anderer VerwendungSpezialbenzine27101221Testbenzin (white spirit)4,727101225andere4,7andereMotorenbenzin27101231Flugbenzin4,7anderes, mit einem Bleigehalt von0,013 g/l oder weniger27101241mit einer Oktanzahl (ROZ) von weniger als 954,71000 l(65)27101245mit einer Oktanzahl (ROZ) von 95 oder mehr, jedoch weniger als 984,71000 l(65)27101249mit einer Oktanzahl (ROZ) von 98 oder mehr4,71000 l(65)mehr als 0,013 g/l27101251mit einer Oktanzahl (ROZ) von weniger als 984,71000 l(65)27101259mit einer Oktanzahl (ROZ) von 98 oder mehr4,71000 l(65)27101270leichter Flugturbinenkraftstoff4,727101290andere Leichtöle4,7271019anderemittelschwere Öle27101911zur Bearbeitung in begünstigten Verfahren(12)4,7(18)27101915zur chemischen Umwandlung, ausgenommen Verfahren der Unterposition 27101911(12)4,7(18)(64)zu anderer VerwendungLeuchtöl (Kerosin)27101921Flugturbinenkraftstoff4,727101925anderes4,727101929andere4,7SchweröleGasöl27101931zur Bearbeitung in begünstigten Verfahren(12)3,5(18)27101935zur chemischen Umwandlung, ausgenommen Verfahren der Unterposition 27101931(12)3,5(18)(64)zu anderer Verwendung27101943mit einem Schwefelgehalt von 0,001 GHT oder weniger3,5(66)27101946mit einem Schwefelgehalt von mehr als 0,001 GHT bis 0,002 GHT3,5(66)27101947mit einem Schwefelgehalt von mehr als 0,002 GHT bis 0,1 GHT3,5(66)27101948mit einem Schwefelgehalt von mehr als 0,1 GHT3,5(66)Heizöle27101951zur Bearbeitung in begünstigten Verfahren(12)3,5(18)27101955zur chemischen Umwandlung, ausgenommen Verfahren der Unterposition 27101951(12)3,5(18)(64)zu anderer Verwendung27101962mit einem Schwefelgehalt von 0,1 GHT oder weniger3,527101964mit einem Schwefelgehalt von mehr als 0,1 GHT bis 1 GHT3,527101968mit einem Schwefelgehalt von mehr als 1 GHT3,5Schmieröle; andere Öle27101971zur Bearbeitung in begünstigten Verfahren(12)3,7(18)27101975zur chemischen Umwandlung, ausgenommen Verfahren der Unterposition 27101971(12)3,7(18)(64)zu anderer Verwendung27101981Motorenöle, Kompressorenöle, Turbinenöle3,727101983Hydrauliköle3,727101985Weißöle, Paraffinum liquidum3,727101987Getriebeöle3,727101991Metallbearbeitungsöle, Formöle, Korrosionsschutzöle3,727101993Elektroisolieröle3,727101999andere Schmieröle und andere Öle3,7271020Erdöl und Öl aus bituminösen Mineralien (ausgenommen rohe Öle) und Zubereitungen mit einem Gehalt an Erdöl oder Öl aus bituminösen Mineralien von 70 GHT oder mehr, in denen diese Öle der Grundbestandteil sind, anderweit weder genannt noch inbegriffen, die Biodiesel enthalten, ausgenommen ÖlabfälleGasöl27102011mit einem Schwefelgehalt von 0,001 GHT oder weniger3,5(66)27102015mit einem Schwefelgehalt von mehr als 0,001 GHT bis 0,002 GHT3,5(66)27102017mit einem Schwefelgehalt von mehr als 0,002 GHT bis 0,1 GHT3,5(66)27102019mit einem Schwefelgehalt von mehr als 0,1 GHT3,5(66)Heizöle27102031mit einem Schwefelgehalt von 0,1 GHT oder weniger3,527102035mit einem Schwefelgehalt von mehr als 0,1 GHT bis 1 GHT3,527102039mit einem Schwefelgehalt von mehr als 1 GHT3,527102090andere Öle3,7Ölabfälle27109100polychlorierte Biphenyle (PCB), polychlorierte Terphenyle (PCT) oder polybromierte Biphenyle (PBB) enthaltend3,527109900andere3,5(137)2711Erdgas und andere gasförmige Kohlenwasserstoffeverflüssigt27111100Erdgas0,7(18)TJ271112PropanPropan mit einem Reinheitsgrad von 99 Hundertteilen oder mehr27111211zur Verwendung als Kraft- oder Heizstoff827111219zu anderer Verwendung(12)freianderes27111291zur Bearbeitung in begünstigten Verfahren(12)0,7(18)27111293zur chemischen Umwandlung, ausgenommen Verfahren der Unterposition 27111291(12)0,7(18)(64)zu anderer Verwendung27111294mit einem Reinheitsgrad von mehr als 90, jedoch weniger als 99 Hundertteilen0,727111297andere0,7271113Butane27111310zur Bearbeitung in begünstigten Verfahren(12)0,7(18)27111330zur chemischen Umwandlung, ausgenommen Verfahren der Unterposition 27111310(12)0,7(18)(64)zu anderer Verwendung27111391mit einem Reinheitsgrad von mehr als 90, jedoch weniger als 95 Hundertteilen0,727111397andere0,727111400Ethylen, Propylen, Butylen und Butadien0,7(18)27111900andere0,7(18)in gasförmigem Zustand27112100Erdgas0,7(18)TJ27112900andere0,7(18)2712Vaselin; Paraffin, mikrokristallines Erdölwachs, paraffinische Rückstände ( „slack wax” ), Ozokerit, Montanwachs, Torfwachs, andere Mineralwachse und ähnliche durch Synthese oder andere Verfahren gewonnene Erzeugnisse, auch gefärbt271210Vaselin27121010roh0,7(18)27121090andere2,2271220Paraffin mit einem Gehalt an Öl von weniger als 0,75 GHT27122010synthetisches Paraffin mit einem Molekulargewicht von 460 bis 1560frei27122090andere2,2271290andereOzokerit, Montanwachs oder Torfwachs (natürliche Erzeugnisse)27129011roh0,727129019andere2,2andereroh27129031zur Bearbeitung in begünstigten Verfahren(12)0,7(18)27129033zur chemischen Umwandlung, ausgenommen Verfahren der Unterposition 27129031(12)0,7(18)(64)27129039zu anderer Verwendung0,7andere27129091Gemisch von 1-Alkenen mit einem Gehalt von 80 GHT oder mehr an 1-Alkenen mit einer Kettenlänge von 24 bis 28 Kohlenstoffatomenfrei27129099andere2,22713Petrolkoks, Bitumen aus Erdöl und andere Rückstände aus Erdöl oder Öl aus bituminösen MineralienPetrolkoks27131100nicht calciniertfrei27131200calciniertfrei27132000Bitumen aus Erdölfrei271390andere Rückstände aus Erdöl oder Öl aus bituminösen Mineralien27139010zum Herstellen von Waren der Position 2803(12)0,7(18)27139090andere0,72714Naturbitumen und Naturasphalt; bituminöse oder ölhaltige Schiefer und Sande; Asphaltite und Asphaltgestein27141000bituminöse oder ölhaltige Schiefer und Sandefrei27149000anderefrei27150000Bituminöse Mischungen auf der Grundlage von Naturasphalt oder Naturbitumen, Bitumen aus Erdöl, Mineralteer oder Mineralteerpech (z. B. Asphaltmastix, Verschnittbitumen)frei27160000Elektrischer Stromfrei1000 kWh

ABSCHNITT VI

Anmerkungen

1.
A)
Erzeugnisse (ausgenommen radioaktive Erze), die der Warenbeschreibung der Position 2844 oder 2845 entsprechen, gehören zu diesen Positionen, auch wenn andere Positionen der Nomenklatur in Betracht kommen.
B)
Vorbehaltlich des Buchstabens A gehören Erzeugnisse, die der Warenbeschreibung der Position 2843, 2846 oder 2852 entsprechen, zu diesen Positionen, auch wenn andere Positionen dieses Abschnitts in Betracht kommen.
2.
Vorbehaltlich der Anmerkung 1 sind Waren, die wegen ihrer Dosierung oder wegen ihrer Aufmachung für den Einzelverkauf zu einer der Positionen 3004, 3005, 3006, 3212, 3303, 3304, 3305, 3306, 3307, 3506, 3707 oder 3808 gehören können, dieser Position zuzuweisen, auch wenn andere Positionen der Nomenklatur in Betracht kommen.
3.
Warenzusammenstellungen, die aus zwei oder mehreren voneinander getrennten Bestandteilen bestehen, von denen einige oder alle zu diesem Abschnitt gehören, und die erkennbar dazu bestimmt sind, durch Mischen ein Erzeugnis des Abschnitts VI oder VII herzustellen, sind der für dieses Erzeugnis zutreffenden Position zuzuweisen unter der Voraussetzung, dass die Einzelbestandteile:

a)
ohne weiteres Umpacken aufgrund ihrer Aufmachung eindeutig erkennbar dazu bestimmt sind, zusammen verwendet zu werden,
b)
zusammen gestellt werden und
c)
entweder aufgrund ihrer Beschaffenheit oder ihrer entsprechenden Mengen als einander ergänzend erkennbar sind.

KAPITEL 28

Anmerkungen

1.
Zu Kapitel 28 gehören, soweit nichts anderes bestimmt ist, nur:

a)
isolierte chemische Elemente und isolierte chemisch einheitliche Verbindungen, auch wenn sie Verunreinigungen enthalten;
b)
wässrige Lösungen der unter Buchstabe a genannten Erzeugnisse;
c)
andere Lösungen der unter Buchstabe a) genannten Erzeugnisse, sofern die Aufmachung in derartigen Lösungen ausschließlich aus Sicherheits- oder Transportgründen üblich und erforderlich ist, vorausgesetzt, dass der Zusatz des Lösemittels das Erzeugnis nicht für bestimmte Verwendungszwecke geeigneter macht als für den allgemeinen Gebrauch;
d)
die unter den Buchstaben a) bis c) genannten Erzeugnisse mit Zusatz eines zu ihrer Erhaltung oder ihrem Transport notwendigen Stabilisierungsmittels (einschließlich Antibackmittel);
e)
die unter den Buchstaben a) bis d) genannten Erzeugnisse, denen ein Antistaubmittel oder zum leichteren Erkennen oder aus Sicherheitsgründen ein Farbmittel zugesetzt worden ist, vorausgesetzt, dass diese Zusätze das Erzeugnis nicht für bestimmte Verwendungszwecke geeigneter machen als für den allgemeinen Gebrauch.

2.
Zu Kapitel 28 gehören außer den durch organische Stoffe stabilisierten Dithioniten und Sulfoxylaten (Position 2831), den Carbonaten und Peroxocarbonaten anorganischer Basen (Position 2836), den Cyaniden, Cyanidoxiden und komplexen Cyaniden anorganischer Basen (Position 2837), den Fulminaten, Cyanaten und Thiocyanaten anorganischer Basen (Position 2842), den organischen Erzeugnissen der Positionen 2843 bis 2846 und 2852 und den Carbiden (Position 2849), nur folgende Kohlenstoffverbindungen:

a)
Kohlenoxide, Hydrogencyanid, Knallsäure, Isocyansäure, Thiocyansäure und andere einfache oder komplexe Cyanogensäuren (Position 2811);
b)
Kohlenstoffhalogenidoxide (Position 2812);
c)
Kohlenstoffdisulfid (Position 2813);
d)
Thiocarbonate, Selenocarbonate, Tellurocarbonate, Selenocyanate, Tellurocyanate, Tetrathiocyanatodiamminochromate (Reineckate) und andere komplexe Cyanate anorganischer Basen (Position 2842);
e)
mit Harnstoff verfestigtes Wasserstoffperoxid (Position 2847), Kohlenstoffoxysulfid, Thiocarbonylhalogenide, Cyan, Cyanhalogenide und Cyanamid und seine Metallderivate (Position 2853), ausgenommen Calciumcyanamid, auch rein (Kapitel 31).

3.
Nicht zu diesem Kapitel gehören unter Berücksichtigung der Bestimmungen der Anmerkung 1 zu Abschnitt VI:

a)
Natriumchlorid und Magnesiumoxid, auch rein, und andere Erzeugnisse des Abschnitts V;
b)
organisch-anorganische Verbindungen, ausgenommen die in Anmerkung 2 genannten Verbindungen;
c)
die in den Anmerkungen 2, 3, 4 oder 5 zu Kapitel 31 genannten Erzeugnisse;
d)
anorganische Erzeugnisse, die als Luminophore verwendet werden, der Position 3206; Glasfritte und anderes Glas in Form von Pulver, Granalien, Schuppen oder Flocken der Position 3207;
e)
künstlicher Grafit (Position 3801); Feuerlöschmittel, aufgemacht als Ladungen für Feuerlöschgeräte oder als Feuerlöschgranaten oder -bomben der Position 3813; Tintenentferner in Aufmachungen für den Einzelverkauf der Position 3824; künstliche Kristalle aus Halogensalzen der Alkali- oder Erdalkalimetalle (ausgenommen optische Elemente) mit einem Stückgewicht von 2,5 g oder mehr der Position 3824;
f)
Edelsteine oder Schmucksteine (natürliche, synthetische oder rekonstituierte) oder Staub und Pulver solcher Steine (Positionen 7102 bis 7105) sowie Edelmetalle und deren Legierungen des Kapitels 71;
g)
Metalle, auch rein, Metall-Legierungen und Cermets, einschließlich gesinterte Metallcarbide (mit einem Metall gesinterte Metallcarbide), des Abschnitts XV;
h)
optische Elemente, z. B. aus Halogensalzen der Alkali- oder Erdalkalimetalle (Position 9001).

4.
Zu Position 2811 gehören chemisch einheitliche komplexe Säuren, die aus einer nicht metallischen Säure des Teilkapitels II und einer metallischen Säure des Teilkapitels IV bestehen.
5.
Zu den Positionen 2826 bis 2842 gehören nur Salze und Peroxosalze (Persalze) von Metallen und von Ammonium.

Zu Position 2842 gehören Doppel- oder Komplexsalze, soweit nichts anderes bestimmt ist.

6.
Zu Position 2844 gehören nur:

a)
Technetium (Atomzahl 43), Promethium (Atomzahl 61), Polonium (Atomzahl 84) und alle Elemente mit einer höheren Atomzahl als 84;
b)
natürliche oder künstliche radioaktive Isotope (einschließlich derjenigen der Edelmetalle oder der unedlen Metalle der Abschnitte XIV und XV), auch untereinander gemischt;
c)
anorganische oder organische Verbindungen dieser Elemente oder Isotope, auch chemisch nicht einheitlich, auch untereinander gemischt;
d)
Legierungen, Dispersionen (einschließlich Cermets), keramische Erzeugnisse und Mischungen, die diese Elemente oder Isotope oder deren anorganische oder organische Verbindungen enthalten und die eine spezifische Radioaktivität von mehr als 74 Bq/g (0,002 Mikrocurie je Gramm) aufweisen;
e)
verbrauchte (bestrahlte) Brennstoffelemente (Stäbe, Kartuschen) von Kernreaktoren;
f)
radioaktive Rückstände, auch wenn sie nicht verwertbar sind.

Als „Isotope” im Sinne dieser Anmerkung und des Wortlauts der Positionen 2844 und 2845 gelten:

isolierte Nuklide, ausgenommen solche, die in der Natur als Mono-Isotope vorliegen;

Mischungen von Isotopen ein und desselben Elements, die an einem oder mehreren dieser Isotope angereichert sind, also Elemente, bei denen das natürliche Isotopenverhältnis künstlich verändert worden ist.

7.
Zu Position 2848 gehören Verbindungen von Phosphor und Kupfer (Kupferphosphide) mit einem Gehalt an Phosphor von mehr als 15 GHT.
8.
Zu diesem Kapitel gehören chemische Elemente, z. B. Silicium und Selen, zur Verwendung in der Elektronik dotiert, wenn sie in rohen gezogenen Formen oder in Form von Zylindern oder Stäben vorliegen. Zu Scheiben, Plättchen oder ähnlichen Formen geschnitten gehören sie zu Position 3818.

Unterpositions-Anmerkung:

1.
Als „chemisch einheitlich” im Sinne der Unterposition 285210 gelten alle organischen oder anorganischen Quecksilberverbindungen, die die Bedingungen der Anmerkung 1 a) bis e) zu Kapitel 28 oder der Anmerkung 1 a) bis h) zu Kapitel 29 erfüllen.

Zusätzliche Anmerkung

1.
Soweit nichts anderes bestimmt ist, gehören zu den in einer Unterposition genannten Salzen auch die sauren und basischen Salze.
KN-CodeWarenbezeichnungVertragsmäßiger Zollsatz (%)Besondere MaßeinheitI. CHEMISCHE ELEMENTE2801Fluor, Chlor, Brom und Iod28011000Chlor5,528012000Iodfrei280130Fluor; Brom28013010Fluor528013090Brom5,528020000Sublimierter oder gefällter Schwefel; kolloider Schwefel4,628030000Kohlenstoff (Ruß und andere Formen von Kohlenstoff, anderweit weder genannt noch inbegriffen)frei2804Wasserstoff, Edelgase und andere Nichtmetalle28041000Wasserstoff3,7m3(67)Edelgase28042100Argon5m3(67)280429andere28042910Heliumfreim3(67)28042990andere5m3(67)28043000Stickstoff5,5m3(67)28044000Sauerstoff5m3(67)280450Bor; Tellur28045010Bor5,528045090Tellur2,1Silicium28046100mit einem Gehalt an Silicium von 99,99 GHT oder mehrfrei28046900anderes5,528047000Phosphor5,528048000Arsen2,128049000Selenfrei2805Alkali- oder Erdalkalimetalle; Seltenerdmetalle, Scandium und Yttrium, auch untereinander gemischt oder miteinander legiert; QuecksilberAlkali- oder Erdalkalimetalle28051100Natrium528051200Calcium5,5280519andere28051910Strontium und Barium5,528051990andere4,1280530Seltenerdmetalle, Scandium und Yttrium, auch untereinander gemischt oder miteinander legiert28053010untereinander gemischt oder miteinander legiert5,528053090andere2,7280540Quecksilber28054010in Flaschen, mit einem Gewicht des Inhalts von 34,5 kg (Standard-Gewicht) und mit einem fob-Wert von 224 € oder weniger für 1 Flasche328054090anderesfreiII. ANORGANISCHE SÄUREN UND ANORGANISCHE SAUERSTOFFVERBINDUNGEN DER NICHTMETALLE2806Chlorwasserstoff (Salzsäure); Chloroschwefelsäure28061000Chlorwasserstoff (Salzsäure)5,528062000Chloroschwefelsäure5,528070000Schwefelsäure; Oleum328080000Salpetersäure; Nitriersäuren5,52809Diphosphorpentaoxid; Phosphorsäure; Polyphosphorsäuren, auch chemisch nicht einheitlich28091000Diphosphorpentaoxid5,5kg P2O528092000Phosphorsäure und Polyphosphorsäuren5,5kg P2O5281000Boroxide; Borsäuren28100010Dibortrioxidfrei28100090andere3,72811Andere anorganische Säuren und andere anorganische Sauerstoffverbindungen der Nichtmetalleandere anorganische Säuren28111100Fluorwasserstoff (Flusssäure)5,5281119andere28111910Hydrogenbromid (Bromwasserstoffsäure)frei28111920Hydrogencyanid (Cyanwasserstoffsäure) (Blausäure)5,328111980andere5,3andere anorganische Sauerstoffverbindungen der Nichtmetalle28112100Kohlenstoffdioxid5,528112200Siliciumdioxid4,6281129andere28112905Schwefeldioxid5,528112910Schwefeltrioxid (Schwefelsäureanhydrid); Diarsentrioxid (Arsenigsäureanhydrid)4,628112930Stickstoffoxide528112990andere5,3III. HALOGEN- ODER SCHWEFELVERBINDUNGEN DER NICHTMETALLE2812Halogenide und Halogenoxide der Nichtmetalle281210Chloride und Chloridoxidedes Phosphors28121011Phosphortrichloridoxid (Phosphoryltrichlorid)5,528121015Phosphortrichlorid5,528121016Phosphorpentachlorid5,528121018andere5,5andere28121091Dischwefeldichlorid5,528121093Schwefeldichlorid5,528121094Phosgen (Carbonylchlorid)5,528121095Thionyldichlorid (Thionylchlorid)5,528121099andere5,528129000andere5,52813Sulfide der Nichtmetalle; handelsübliches Phosphortrisulfid28131000Kohlenstoffdisulfid5,5281390andere28139010Phosphorsulfide, einschließlich handelsübliches Phosphortrisulfid5,328139090andere3,7IV. ANORGANISCHE BASEN SOWIE METALLOXIDE, -HYDROXIDE UND -PEROXIDE2814Ammoniak, wasserfrei oder in wässriger Lösung28141000Ammoniak, wasserfrei5,528142000Ammoniak in wässriger Lösung5,52815Natriumhydroxid (Ätznatron); Kaliumhydroxid (Ätzkali); Peroxide des Natriums oder des KaliumsNatriumhydroxid (Ätznatron)28151100fest5,528151200in wässriger Lösung (Natronlauge)5,5kg NaOH28152000Kaliumhydroxid (Ätzkali)5,5kg KOH28153000Natrium- oder Kaliumperoxid5,52816Magnesiumhydroxid und -peroxid; Oxide, Hydroxide und Peroxide des Strontiums oder des Bariums28161000Magnesiumhydroxid und -peroxid4,128164000Strontium- und Bariumoxid, -hydroxid und -peroxid5,528170000Zinkoxid; Zinkperoxid5,52818Künstlicher Korund, auch chemisch nicht einheitlich; Aluminiumoxid; Aluminiumhydroxid281810künstlicher Korund, auch chemisch nicht einheitlichmit einem Gehalt an Aluminiumoxid von 98,5 GHT oder mehr28181011von dem weniger als 50 % des Gesamtgewichts eine Korngröße von mehr als 10 mm aufweisen5,228181019von dem mindestens 50 % des Gesamtgewichts eine Korngröße von mehr als 10 mm aufweisen5,2mit einem Gehalt an Aluminiumoxid von weniger als 98,5 GHT28181091von dem weniger als 50 % des Gesamtgewichts eine Korngröße von mehr als 10 mm aufweisen5,228181099von dem mindestens 50 % des Gesamtgewichts eine Korngröße von mehr als 10 mm aufweisen5,228182000anderes Aluminiumoxid als künstlicher Korund428183000Aluminiumhydroxid5,52819Chromoxide und -hydroxide28191000Chromtrioxid5,5281990andere28199010Chromdioxid3,728199090andere5,52820Manganoxide28201000Mangandioxid5,3282090andere28209010Manganoxid mit einem Gehalt an Mangan von 77 GHT oder mehrfrei28209090andere5,52821Eisenoxide und -hydroxide; Farberden mit einem Gehalt an gebundenem Eisen von 70 GHT oder mehr, berechnet als Fe2O328211000Eisenoxide und -hydroxide4,628212000Farberden4,628220000Cobaltoxide und -hydroxide; handelsübliche Cobaltoxide4,628230000Titanoxide5,52824Bleioxide; Mennige und Orangemennige28241000Bleimonoxid (Lithargyrum, Massicot)5,528249000andere5,52825Hydrazin und Hydroxylamin und ihre anorganischen Salze; andere anorganische Basen; andere Metalloxide, -hydroxide und -peroxide28251000Hydrazin und Hydroxylamin und ihre anorganischen Salze5,528252000Lithiumoxid und -hydroxid5,328253000Vanadiumoxide und -hydroxide5,528254000Nickeloxide und -hydroxidefrei28255000Kupferoxide und -hydroxide3,228256000Germaniumoxide und Zirconiumdioxid5,528257000Molybdänoxide und -hydroxide5,328258000Antimonoxide5,5282590andereCalciumoxid, -hydroxid und -peroxid28259011Calciumhydroxid mit einer Reinheit von 98 GHT oder mehr in der Trockensubstanz, in Form von Partikeln, die:

zu nicht mehr als 1 GHT Abmessungen von mehr als 75 Mikrometer aufweisen und

zu nicht mehr als 4 GHT Abmessungen von weniger als 1,3 Mikrometer aufweisen

frei
28259019andere4,628259020Berylliumoxid und -hydroxid5,328259040Wolframoxide und -hydroxide4,628259060Cadmiumoxidfrei28259085andere5,5
V. METALLSALZE UND -PEROXOSALZE DER ANORGANISCHEN SÄUREN2826Fluoride; Fluorosilicate, Fluoroaluminate und andere komplexe FluorosalzeFluoride28261200des Aluminiums5,3282619andere28261910des Ammoniums oder des Natriums5,528261990andere5,328263000Natriumhexafluoroaluminat (synthetischer Kryolith)5,5282690andere28269010Dikaliumhexafluorozirconat528269080andere5,52827Chloride, Chloridoxide und Chloridhydroxide; Bromide und Bromidoxide; Iodide und Iodidoxide28271000Ammoniumchlorid5,528272000Calciumchlorid4,6andere Chloride28273100des Magnesiums4,628273200des Aluminiums5,528273500des Nickels5,5282739andere28273910des Zinns4,128273920des Eisens2,128273930des Cobalts5,528273985andere5,5Chloridoxide und Chloridhydroxide28274100des Kupfers3,2282749andere28274910des Bleis3,228274990andere5,3Bromide und Bromidoxide28275100Bromide des Natriums oder des Kaliums5,528275900andere5,528276000Iodide und Iodidoxide5,52828Hypochlorite; handelsübliches Calciumhypochlorit; Chlorite; Hypobromite28281000handelsübliches Calciumhypochlorit und andere Calciumhypochlorite5,528289000andere5,52829Chlorate und Perchlorate; Bromate und Perbromate; Iodate und PeriodateChlorate28291100des Natriums5,528291900andere5,5282990andere28299010Perchlorate4,828299040Bromate des Kaliums oder des Natriumsfrei28299080andere5,52830Sulfide; Polysulfide, auch chemisch nicht einheitlich28301000Natriumsulfide5,5283090andere28309011Sulfide des Calciums, des Antimons oder des Eisens4,628309085andere5,52831Dithionite und Sulfoxylate28311000des Natriums5,528319000andere5,52832Sulfite; Thiosulfate28321000Natriumsulfite5,528322000andere Sulfite5,528323000Thiosulfate5,52833Sulfate; Alaune; Peroxosulfate (Persulfate)Natriumsulfate28331100Dinatriumsulfat5,528331900andere5,5andere Sulfate28332100des Magnesiums5,528332200des Aluminiums5,528332400des Nickels528332500des Kupfers3,228332700des Bariums5,5283329andere28332920des Cadmiums, des Chroms, des Zinks5,528332930des Cobalts, des Titans5,328332960des Bleis4,628332980andere528333000Alaune5,528334000Peroxosulfate (Persulfate)5,52834Nitrite; Nitrate28341000Nitrite5,5Nitrate28342100des Kaliums5,5283429andere28342920des Bariums, des Berylliums, des Cadmiums, des Cobalts, des Nickels, des Bleis5,528342940des Kupfers4,628342980andere32835Phosphinate (Hypophosphite), Phosphonate (Phosphite) und Phosphate; Polyphosphate, auch chemisch nicht einheitlich28351000Phosphinate (Hypophosphite) und Phosphonate (Phosphite)5,5Phosphate28352200Mononatriumdihydrogenphosphat oder Dinatriumhydrogenphosphat5,528352400des Kaliums5,528352500Calciumhydrogenorthophosphat (Dicalciumphosphat)5,528352600andere Calciumphosphate5,5283529andere28352910Triammoniumphosphat5,328352930Trinatriumphosphat5,528352990andere5,5Polyphosphate28353100Natriumtriphosphat (Natriumtripolyphosphat)5,528353900andere5,52836Carbonate; Peroxocarbonate (Percarbonate); handelsübliches Ammoniumcarbonat, Ammoniumcarbamat enthaltend28362000Dinatriumcarbonat5,528363000Natriumhydrogencarbonat (Natriumbicarbonat)5,528364000Kaliumcarbonate5,528365000Calciumcarbonat528366000Bariumcarbonat5,5andere28369100Lithiumcarbonate5,528369200Strontiumcarbonat5,5283699andereCarbonate28369911des Magnesiums, des Kupfers3,728369917andere5,528369990Peroxocarbonate (Percarbonate)5,52837Cyanide, Cyanidoxide und komplexe CyanideCyanide und Cyanidoxide28371100des Natriums5,528371900andere5,528372000komplexe Cyanide5,528382839Silicate; handelsübliche Silicate der Alkalimetalledes Natriums28391100Natriummetasilicate528391900andere528399000andere52840Borate; Peroxoborate (Perborate)Dinatriumtetraborat (raffinierter Borax)28401100wasserfreifrei284019anderes28401910Dinatriumtetraboratpentahydratfrei28401990anderes5,3284020andere Borate28402010Natriumborate, wasserfreifrei28402090andere5,328403000Peroxoborate (Perborate)5,52841Salze der Säuren der Metalloxide oder Metallperoxide28413000Natriumdichromat5,528415000andere Chromate und Dichromate; Peroxochromate5,5Manganite, Manganate und Permanganate28416100Kaliumpermanganat5,528416900andere5,528417000Molybdate5,528418000Wolframate5,5284190andere28419030Zinkate und Vanadate4,628419085andere5,52842Andere Salze der anorganischen Säuren oder Peroxosäuren (einschließlich Aluminosilicate, auch chemisch nicht einheitlich), ausgenommen Azide28421000Doppelsilicate oder komplexe Silicate, einschließlich Aluminosilicate, auch chemisch nicht einheitlich5,5284290andere28429010Einfach-, Doppel- oder Komplexsalze der Säuren des Selens oder des Tellurs5,328429080andere5,5VI. VERSCHIEDENES2843Edelmetalle in kolloidem Zustand; anorganische oder organische Verbindungen der Edelmetalle, auch chemisch nicht einheitlich; Edelmetallamalgame284310Edelmetalle in kolloidem Zustand28431010Silber5,328431090andere3,7Silberverbindungen28432100Silbernitrat5,528432900andere5,528433000Goldverbindungen3g284390andere Verbindungen; Amalgame28439010Amalgame5,328439090andere3g2844Radioaktive chemische Elemente und radioaktive Isotope (einschließlich der spaltbaren und brütbaren chemischen Elemente oder Isotope) und ihre Verbindungen; Mischungen und Rückstände, die diese Erzeugnisse enthalten284410natürliches Uran und seine Verbindungen; Legierungen, Dispersionen (einschließlich Cermets), keramische Erzeugnisse und Mischungen, die natürliches Uran oder Verbindungen von natürlichem Uran enthaltennatürliches Uran28441010roh; Bearbeitungsabfälle und Schrott (Euratom)freikg U28441030verarbeitet (Euratom)freikg U28441050Ferrouranfreikg U28441090andere (Euratom)freikg U284420an U 235 angereichertes Uran und seine Verbindungen; Plutonium und seine Verbindungen; Legierungen, Dispersionen (einschließlich Cermets), keramische Erzeugnisse und Mischungen, die an U 235 angereichertes Uran, Plutonium oder Verbindungen dieser Erzeugnisse enthaltenan U 235 angereichertes Uran und seine Verbindungen; Legierungen, Dispersionen (einschließlich Cermets), keramische Erzeugnisse und Mischungen, die an U 235 angereichertes Uran enthalten28442025Ferrouranfreigi F/S28442035andere (Euratom)freigi F/SPlutonium und seine Verbindungen; Legierungen, Dispersionen (einschließlich Cermets), keramische Erzeugnisse und Mischungen, die Plutonium oder Verbindungen dieser Erzeugnisse enthaltenMischungen von Uran und Plutonium28442051Ferrouranfreigi F/S28442059andere (Euratom)freigi F/S28442099anderefreigi F/S284430an U 235 abgereichertes Uran und seine Verbindungen; Thorium und seine Verbindungen; Legierungen, Dispersionen (einschließlich Cermets), keramische Erzeugnisse und Mischungen, die an U 235 abgereichertes Uran, Thorium oder Verbindungen dieser Erzeugnisse enthaltenan U 235 abgereichertes Uran; Legierungen, Dispersionen (einschließlich Cermets), keramische Erzeugnisse und Mischungen, die an U 235 abgereichertes Uran oder Verbindungen dieses Erzeugnisses enthalten28443011Cermets5,528443019andere2,9Thorium; Legierungen, Dispersionen (einschließlich Cermets), keramische Erzeugnisse und Mischungen, die Thorium oder Verbindungen dieses Erzeugnisses enthalten28443051Cermets5,5andere28443055roh; Bearbeitungsabfälle und Schrott (Euratom)freiverarbeitet28443061Stäbe (Stangen), Profile, Draht, Bleche, Bänder und Folien (Euratom)frei28443069andere (Euratom)1,5(18)Verbindungen des Thoriums, des an U 235 abgereicherten Urans, auch untereinander gemischt28443091des Thoriums, des an U 235 abgereicherten Urans, auch untereinander gemischt (Euratom), ausgenommen Salze des Thoriumsfrei28443099anderefrei284440andere radioaktive Elemente, Isotope und Verbindungen als die der Unterposition 284410, 284420 oder 284430; Legierungen, Dispersionen (einschließlich Cermets), keramische Erzeugnisse und Mischungen, die diese Elemente, Isotope oder Verbindungen enthalten; radioaktive Rückstände28444010an U 233 abgereichertes Uran und seine Verbindungen; Legierungen, Dispersionen (einschließlich Cermets), keramische Erzeugnisse und Mischungen, die an U 233 abgereichertes Uran oder Verbindungen dieses Erzeugnisses enthaltenfreiandere28444020künstlich radioaktive Isotope (Euratom)frei28444030Verbindungen künstlicher radioaktiver Isotope (Euratom)frei28444080anderefrei28445000verbrauchte (bestrahlte) Brennstoffelemente (Stäbe, Kartuschen) von Kernreaktoren (Euratom)freigi F/S2845Isotope (ausgenommen Isotope der Position 2844); anorganische oder organische Verbindungen dieser Isotope, auch chemisch nicht einheitlich28451000schweres Wasser (Deuteriumoxid) (Euratom)5,5284590andere28459010Deuterium und andere Deuteriumverbindungen; Wasserstoff und seine Verbindungen, mit Deuterium angereichert; Mischungen und Lösungen, die diese Erzeugnisse enthalten (Euratom)5,528459090andere5,52846Anorganische oder organische Verbindungen der Seltenerdmetalle, des Yttriums oder des Scandiums oder der Mischungen dieser Metalle28461000Cerverbindungen3,228469000andere3,228470000Wasserstoffperoxid, auch mit Harnstoff verfestigt5,5kg H2O228480000Phosphide, auch chemisch nicht einheitlich, ausgenommen Ferrophosphor5,52849Carbide, auch chemisch nicht einheitlich28491000des Calciums5,528492000des Siliciums5,5284990andere28499010des Bors4,128499030des Wolframs5,528499050des Aluminiums, des Chroms, des Molybdäns, des Vanadiums, des Tantals, des Titans5,528499090andere5,3285000Hydride, Nitride, Azide, Silicide und Boride, auch chemisch nicht einheitlich, ausgenommen Verbindungen, die zugleich Carbide der Position 2849 sind28500020Hydride, Nitride4,628500060Azide, Silicide5,528500090Boride5,328512852Anorganische oder organische Verbindungen von Quecksilber, auch chemisch nicht einheitlich, ausgenommen Amalgame28521000chemisch einheitlich5,528529000andere5,5285300Andere anorganische Verbindungen (einschließlich destilliertes Wasser, Leitfähigkeitswasser oder Wasser von gleicher Reinheit); flüssige Luft (einschließlich von Edelgasen befreite flüssige Luft); Pressluft; Amalgame von anderen Metallen als Edelmetallen28530010destilliertes Wasser, Leitfähigkeitswasser oder Wasser von gleicher Reinheit2,728530030flüssige Luft (einschließlich der von Edelgasen befreiten flüssigen Luft); Pressluft4,128530050Cyanogenchlorid5,528530090andere5,5

KAPITEL 29

Anmerkungen

1.
Zu Kapitel 29 gehören, soweit nichts anderes bestimmt ist, nur:

a)
isolierte chemisch einheitliche organische Verbindungen, auch wenn sie Verunreinigungen enthalten;
b)
Isomerengemische der gleichen organischen Verbindung (auch wenn sie Verunreinigungen enthalten), ausgenommen Isomerengemische (andere als Stereoisomere) gesättigter oder ungesättigter acyclischer Kohlenwasserstoffe (Kapitel 27);
c)
Erzeugnisse der Positionen 2936 bis 2939, Ether, Acetale und Ester von Zuckern und ihre Salze der Position 2940 und die Erzeugnisse der Position 2941, auch chemisch nicht einheitlich;
d)
wässrige Lösungen der unter den vorstehenden Buchstaben a), b) oder c) genannten Erzeugnisse;
e)
andere Lösungen der unter den vorstehenden Buchstaben a), b) oder c) genannten Erzeugnisse, sofern die Aufmachung in derartigen Lösungen ausschließlich aus Sicherheits- oder Transportgründen üblich und erforderlich ist, vorausgesetzt, dass der Zusatz des Lösemittels das Erzeugnis nicht für bestimmte Verwendungszwecke geeigneter macht als für den allgemeinen Gebrauch;
f)
die unter den vorstehenden Buchstaben a), b), c), d) oder e) genannten Erzeugnisse mit Zusatz eines zu ihrer Erhaltung oder ihrem Transport notwendigen Stabilisierungsmittels (einschließlich Antibackmittel);
g)
die unter den vorstehenden Buchstaben a), b), c), d), e) oder f) genannten Erzeugnisse, denen ein Antistaubmittel oder zum leichteren Erkennen oder aus Sicherheitsgründen ein Farbmittel oder ein Riechstoff zugesetzt worden ist, vorausgesetzt, dass diese Zusätze das Erzeugnis nicht für bestimmte Verwendungszwecke geeigneter machen als für den allgemeinen Gebrauch;
h)
folgende standardisierte Erzeugnisse zum Herstellen von Azofarbstoffen: Diazoniumsalze, für diese Salze dienende Kupplungskomponenten und diazotierbare Amine und deren Salze.

2.
Zu Kapitel 29 gehören nicht:

a)
Waren der Position 1504 oder rohes Glycerin (Position 1520);
b)
Ethylalkohol (Position 2207 oder 2208);
c)
Methan und Propan (Position 2711);
d)
die in der Anmerkung 2 zu Kapitel 28 aufgeführten Kohlenstoffverbindungen;
e)
immunologische Erzeugnisse (Position 3002);
f)
Harnstoff (Position 3102 oder 3105);
g)
Farbmittel pflanzlichen oder tierischen Ursprungs (Position 3203), synthetische organische Farbmittel, synthetische organische Erzeugnisse von der als fluoreszierende Aufheller oder als Luminophore verwendeten Art (Position 3204) sowie Färbemittel in Formen oder Packungen für den Einzelverkauf (Position 3212);
h)
Enzyme (Position 3507);
ij)
Metaldehyd, Hexamethylentetramin und ähnliche Erzeugnisse, in Täfelchen, Stäbchen oder ähnlichen Formen, aus denen sich ihre Verwendung als Brennstoff ergibt, sowie flüssige Brennstoffe und brennbare Flüssiggase in Behältnissen von der zum Auffüllen oder Wiederauffüllen von Feuerzeugen oder Feueranzündern verwendeten Art, mit einem Fassungsvermögen von 300 cm3 oder weniger (Position 3606);
k)
Feuerlöschmittel, aufgemacht als Ladungen für Feuerlöschgeräte oder als Feuerlöschgranaten oder -bomben der Position 3813; Tintenentferner in Aufmachungen für den Einzelverkauf der Position 3824;
l)
optische Elemente, z. B. aus Ethylendiamintartrat (Position 9001).

3.
Kommen für ein Erzeugnis zwei oder mehr Positionen dieses Kapitels in Betracht, so ist es der Letzten dieser Positionen zuzuweisen.
4.
In den Positionen 2904 bis 2906, 2908 bis 2911 und 2913 bis 2920 umfasst jede Erwähnung der Halogen-, Sulfo-, Nitro- oder Nitrosoderivate auch die Mischderivate, wie Sulfohalogen-, Nitrohalogen-, Nitrosulfo- und Nitrosulfohalogenderivate.

Nitro- oder Nitrosogruppen gelten nicht als „Stickstoff-Funktionen” im Sinne der Position 2929.

Im Sinne der Positionen 2911, 2912, 2914, 2918 und 2922 ist der Begriff „Sauerstoff-Funktionen” auf diejenigen Funktionen (die charakteristischen organischen Gruppen, die Sauerstoff enthalten) beschränkt, die in den Positionen 2905 bis 2920 genannt sind.

5.
A)
Aus organischen Verbindungen mit Säurefunktion der Teilkapitel I bis VII mit organischen Verbindungen der gleichen Teilkapitel gebildete Ester sind der letzten Position dieser Teilkapitel zuzuweisen, die für eine ihrer Komponenten in Betracht kommt;
B)
aus Ethanol mit organischen Verbindungen mit Säurefunktion der Teilkapitel I bis VII gebildete Ester sind wie die entsprechende Verbindung mit Säurefunktion einzureihen;
C)
vorbehaltlich der Anmerkung 1 zu Abschnitt VI und der Anmerkung 2 zu Kapitel 28 sind:

1)
anorganische Salze organischer Verbindungen, wie solche mit Säure-, Phenol- oder Enolfunktion oder organische Basen, der Teilkapitel I bis X oder der Position 2942, der für die organische Verbindung in Betracht zu ziehenden Position zuzuweisen;
2)
Salze, die durch Reaktion von organischen Verbindungen der Teilkapitel I bis X oder der Position 2942 miteinander entstanden sind, der letzten Position dieses Kapitels zuzuweisen, die für die Base oder die Säure (einschließlich von Verbindungen mit Phenol- oder Enolfunktion), aus der sie gebildet sind, in Betracht kommt;
3)
Koordinationsverbindungen, andere als die des Teilkapitels XI oder der Position 2941, in die letztgenannte Position des Kapitels 29 einzureihen, entsprechend der Fragmente, die durch „Spalten” aller Metallbindungen, andere als Metall-Kohlenstoff-Bindungen, entstehen;

D)
Metallalkoholate sind wie die entsprechenden Alkohole einzureihen, ausgenommen solche von Ethanol (Position 2905);
E)
die Halogenide der Carbonsäuren sind derselben Position zuzuweisen wie die entsprechenden Säuren.
6.
Die Verbindungen der Positionen 2930 und 2931 sind organische Verbindungen, deren Moleküle außer Wasserstoff-, Sauerstoff- oder Stickstoffatomen unmittelbar an den Kohlenstoff gebundene andere Nichtmetallatome oder Metallatome (z. B. Schwefel, Arsen oder Blei) enthalten.

Zu den Positionen 2930 (organische Thioverbindungen) und 2931 (andere organisch-anorganische Verbindungen) gehören nicht solche Sulfo- oder Halogenderivate (einschließlich Mischderivate), die, abgesehen von Wasserstoff, Sauerstoff oder Stickstoff, in unmittelbarer Bindung an den Kohlenstoff nur Schwefel- oder Halogenatome enthalten, die ihnen den Charakter von Sulfo- oder Halogenderivaten (einschließlich Mischderivate) verleihen.

7.
Zu den Positionen 2932, 2933 und 2934 gehören nicht Epoxide mit dreigliedrigem Ring, Ketonperoxide, cyclische Polymere der Aldehyde oder der Thioaldehyde, Anhydride mehrbasischer Carbonsäuren, cyclische Ester mehrwertiger Alkohole oder mehrwertiger Phenole mit mehrbasischen Säuren und Imide mehrbasischer Säuren.

Die vorstehenden Bestimmungen gelten nur, wenn die im Ring sich befindenden Heteroatome ausschließlich aus den hier aufgezählten Cyclisierungsfunktionen stammen.

8.
Für die Anwendung der Position 2937:

a)
als „Hormone” gelten auch die Hormon-Releasingfaktoren und Hormon-Stimulationsfaktoren, die Hormoninhibitoren und die Hormonantagonisten (Antihormone);
b)
der Ausdruck „hauptsächlich als Hormone verwendet” gilt nicht nur für die Hormonderivate und strukturverwandte Verbindungen, die hauptsächlich wegen ihrer hormonellen Wirkung eingesetzt werden, sondern auch für solche Derivate und solche strukturverwandte Verbindungen, die hauptsächlich als Zwischenerzeugnisse bei der Synthese von Erzeugnissen dieser Position verwendet werden.

Unterpositions-Anmerkungen

1.
Innerhalb einer Position dieses Kapitels sind die Derivate einer chemischen Verbindung (oder einer Gruppe chemischer Verbindungen) derselben Unterposition wie diese Verbindung (oder Gruppe von Verbindungen) zuzuweisen, wenn sie nicht durch eine andere Unterposition genauer erfasst werden und in der gleichen Gliederungsstufe von Unterpositionen keine Unterposition „andere” besteht.
2.
Anmerkung 3 zu Kapitel 29 ist nicht anwendbar auf Unterpositionen dieses Kapitels.
KN-CodeWarenbezeichnungVertragsmäßiger Zollsatz (%)Besondere MaßeinheitI. KOHLENWASSERSTOFFE UND IHRE HALOGEN-, SULFO-, NITRO- ODER NITROSODERIVATE2901Acyclische Kohlenwasserstoffe29011000gesättigtfreiungesättigt29012100Ethylenfrei29012200Propen (Propylen)frei29012300Buten (Butylen) und seine Isomerefrei29012400Buta-1,3-dien und Isoprenfrei29012900anderefrei2902Cyclische Kohlenwasserstoffealicyclische29021100Cyclohexanfrei29021900anderefrei29022000Benzolfrei29023000ToluolfreiXylole29024100o-Xylolfrei29024200m-Xylolfrei29024300p-Xylolfrei29024400Xylol-Isomerengemischefrei29025000Styrolfrei29026000Ethylbenzolfrei29027000Cumolfrei29029000anderefrei2903Halogenderivate der Kohlenwasserstoffegesättigte Chlorderivate der acyclischen Kohlenwasserstoffe29031100Chlormethan (Methylchlorid) und Chlorethan (Ethylchlorid)5,529031200Dichlormethan (Methylenchlorid)5,529031300Chloroform (Trichlormethan)5,529031400Kohlenstofftetrachlorid (Tetrachlorkohlenstoff)5,529031500Ethylendichlorid (ISO) (1,2-Dichlorethan)5,5290319andere290319101,1,1-Trichlorethan (Methylchloroform)5,529031980andere5,5ungesättigte Chlorderivate der acyclischen Kohlenwasserstoffe29032100Vinylchlorid (Chlorethylen)5,529032200Trichlorethylen5,529032300Tetrachlorethylen (Perchlorethylen)5,529032900andere5,5Fluor-, Brom- oder Iodderivate der acyclischen Kohlenwasserstoffe29033100Ethylendibromid (ISO) (1,2-Dibromethan)5,5290339andereBromide29033911Brommethan (Methylbromid)5,529033915Dibrommethanfrei29033919andere5,529033990Fluoride und Iodide5,5Halogenderivate der acyclischen Kohlenwasserstoffe mit zwei oder mehr verschiedenen Halogenen29037100Chlordifluormethan5,529037200Dichlortrifluorethane5,529037300Dichlorfluorethane5,529037400Chlordifluorethane5,529037500Dichlorpentafluorpropane5,5290376Bromchlordifluormethan, Bromtrifluormethan und Dibromtetrafluorethane29037610Bromchlordifluormethan5,529037620Bromtrifluormethan5,529037690Dibromtetrafluorethane5,5290377andere nur mit Fluor und Chlor perhalogenierte Derivate29037710Trichlorfluormethan5,529037720Dichlordifluormethan5,529037730Trichlortrifluorethane5,529037740Dichlortetrafluorethane5,529037750Chlorpentafluorethan5,529037790andere5,529037800andere perhalogenierte Derivate5,5290379anderenur mit Fluor und Chlor halogenierte Derivate29037911des Methans, Ethans oder Propans (H-FCKW)5,529037919andere5,5nur mit Fluor und Brom halogenierte Derivate29037921des Methans, Ethans oder Propans5,529037929andere5,529037990andere5,5Halogenderivate der alicyclischen Kohlenwasserstoffe290381001,2,3,4,5,6-Hexachlorcyclohexan (HCH (ISO)), einschließlich Lindan (ISO, INN)5,529038200Aldrin (ISO), Chlordan (ISO) und Heptachlor (ISO)5,5290389andere290389101,2-Dibrom-4-(1,2-dibromethyl)cyclohexan; Tetrabromcyclooctanefrei29038990andere5,5Halogenderivate der aromatischen Kohlenwasserstoffe29039100Chlorbenzol, o-Dichlorbenzol und p-Dichlorbenzol5,529039200Hexachlorbenzol (ISO) und DDT (ISO) (Clofenotan (INN), 1,1,1-Trichlor-2,2-bis(p-chlorphenyl)ethan)5,5290399andere290399102,3,4,5,6-Pentabromethylbenzolfrei29039990andere5,52904Sulfo-, Nitro- oder Nitrosoderivate der Kohlenwasserstoffe, auch halogeniert29041000nur Sulfogruppen enthaltende Derivate, ihre Salze und ihre Ethylester5,529042000nur Nitro- oder nur Nitrosogruppen enthaltende Derivate5,5290490andere29049040Trichlornitromethan (Chlorpikrin)5,529049095andere5,5II. ALKOHOLE, IHRE HALOGEN-, SULFO-, NITRO- ODER NITROSODERIVATE2905Acyclische Alkohole, ihre Halogen-, Sulfo-, Nitro- oder Nitrosoderivateeinwertige gesättigte Alkohole29051100Methanol (Methylalkohol)5,529051200Propan-1-ol (Propylalkohol) und Propan-2-ol (Isopropylalkohol)5,529051300Butan-1-ol (n-Butylalkohol)5,5290514andere Butanole290514102-Methylpropan-2-ol (tert-Butylalkohol)4,629051490andere5,5290516Octanol (Octylalkohol) und seine Isomere29051620Octan-2-olfrei29051685andere5,529051700Dodecan-1-ol (Laurylalkohol), Hexadecan-1-ol (Cetylalkohol) und Octadecan-1-ol (Stearylalkohol)5,529051900andere5,5einwertige ungesättigte Alkohole29052200acyclische Terpenalkohole5,5290529andere29052910Allylalkohol5,529052990andere5,5zweiwertige Alkohole29053100Ethylenglykol (Ethandiol)5,529053200Propylenglykol (Propan-1,2-diol)5,5290539andere29053920Butan-1,3-diolfrei29053925Butan-1,4-diol5,5290539302,4,7,9-Tetramethyldec-5-in-4,7-diolfrei29053995andere5,5andere mehrwertige Alkohole290541002-Ethyl-2-(hydroxymethyl)propan-1,3-diol (Trimethylolpropan)5,529054200Pentaerythritol5,529054300Mannitol9,6 + 125,8 €/100 kg/net290544D-Glucitol (Sorbit)in wässriger Lösung29054411mit einem Gehalt an D-Mannitol, bezogen auf den Gehalt an D-Glucitol, von 2 GHT oder weniger7,7 + 16,1 €/100 kg/net29054419anderer9,6 + 37,8 €/100 kg/net(68)anderer29054491mit einem Gehalt an D-Mannitol, bezogen auf den Gehalt an D-Glucitol, von 2 GHT oder weniger7,7 + 23 €/100 kg/net29054499anderer9,6 + 53,7 €/100 kg/net(68)29054500Glycerin3,829054900andere5,5Halogen-, Sulfo-, Nitro- oder Nitrosoderivate der acyclischen Alkohole29055100Ethchlorvynol (INN)frei290559andere290559912,2-Bis(brommethyl)propandiolfrei29055998andere5,52906Cyclische Alkohole, ihre Halogen-, Sulfo-, Nitro- oder Nitrosoderivatealicyclische29061100Menthol5,529061200Cyclohexanol, Methylcyclohexanole, Dimethylcyclohexanole5,5290613Sterine und Inosite29061310Sterine5,529061390Inositefrei29061900andere5,5aromatische29062100Benzylalkohol5,529062900andere5,5III. PHENOLE, PHENOLALKOHOLE UND IHRE HALOGEN-, SULFO-, NITRO- ODER NITROSODERIVATE2907Phenole; Phenolalkoholeeinwertige Phenole29071100Phenol (Hydroxybenzol) und seine Salze329071200Kresole und ihre Salze2,129071300Octylphenol, Nonylphenol und ihre Isomere; Salze dieser Erzeugnisse5,5290715Naphthole und ihre Salze290715101-Naphtholfrei29071590andere5,5290719andere29071910Xylenole und ihre Salze2,129071990andere5,5mehrwertige Phenole; Phenolalkohole29072100Resorcin und seine Salze5,529072200Hydrochinon und seine Salze5,5290723004,4′-Isopropylidendiphenol (Bisphenol A, Diphenylolpropan) und seine Salze5,529072900andere5,52908Halogen-, Sulfo-, Nitro- oder Nitrosoderivate der Phenole oder Phenolalkoholenur Halogengruppen enthaltende Derivate und ihre Salze29081100Pentachlorphenol (ISO)5,529081900andere5,5andere29089100Dinoseb (ISO) und seine Salze5,5290892004,6-Dinitro-o-kresol (DNOC (ISO)) und seine Salze5,529089900andere5,5IV. ETHER, ALKOHOLPEROXIDE, ETHERPEROXIDE, KETONPEROXIDE, EPOXIDE MIT DREIGLIEDRIGEM RING, ACETALE UND HALBACETALE; IHRE HALOGEN-, SULFO-, NITRO- ODER NITROSODERIVATE2909Ether, Etheralkohole, Etherphenole, Etheralkoholphenole, Alkoholperoxide, Etherperoxide, Ketonperoxide (auch chemisch nicht einheitlich); ihre Halogen-, Sulfo-, Nitro- oder Nitrosoderivateacyclische Ether und ihre Halogen-, Sulfo-, Nitro- oder Nitrosoderivate29091100Diethylether5,5290919andere29091910tert-Butyl-ethylether (Ethyl-tert-butylether, ETBE)5,529091990andere5,529092000alicyclische Ether und ihre Halogen-, Sulfo-, Nitro- oder Nitrosoderivate5,5290930aromatische Ether und ihre Halogen-, Sulfo-, Nitro- oder Nitrosoderivate29093010Diphenyletherfreinur mit Brom halogenierte Derivate29093031Pentabromdiphenylether; 1,2,4,5-Tetrabrom-3,6-bis(pentabromphenoxy)benzolfrei290930351,2-Bis(2,4,6-tribromphenoxy)ethan, zum Herstellen von Acrylnitril-Butadien-Styrol (ABS)(12)frei29093038andere5,529093090andere5,5Etheralkohole und ihre Halogen-, Sulfo-, Nitro- oder Nitrosoderivate290941002,2′-Oxydiethanol (Diethylenglykol, Digol)5,529094300Monobutylether des Ethylenglykols oder des Diethylenglykols5,529094400andere Monoalkylether des Ethylenglykols oder des Diethylenglykols5,5290949andere290949112-(2-Chlorethoxy)ethanolfrei29094980andere5,529095000Etherphenole, Etheralkoholphenole und ihre Halogen-, Sulfo-, Nitro- oder Nitrosoderivate5,529096000Alkoholperoxide, Etherperoxide, Ketonperoxide und ihre Halogen-, Sulfo-, Nitro- oder Nitrosoderivate5,52910Epoxide, Epoxyalkohole, Epoxyphenole und Epoxyether mit dreigliedrigem Ring; ihre Halogen-, Sulfo-, Nitro- oder Nitrosoderivate29101000Oxiran (Ethylenoxid)5,529102000Methyloxiran (Propylenoxid)5,5291030001-Chlor-2,3-epoxypropan (Epichlorhydrin)5,529104000Dieldrin (ISO, INN)5,529109000andere5,529110000Acetale und Halbacetale, auch mit anderen Sauerstoff-Funktionen, und ihre Halogen-, Sulfo-, Nitro- oder Nitrosoderivate5V. VERBINDUNGEN MIT ALDEHYDFUNKTION2912Aldehyde, auch mit anderen Sauerstoff-Funktionen; cyclische Polymere der Aldehyde; Paraformaldehydacyclische Aldehyde ohne andere Sauerstoff-Funktionen29121100Methanal (Formaldehyd)5,529121200Ethanal (Acetaldehyd)5,529121900andere5,5cyclische Aldehyde ohne andere Sauerstoff-Funktionen29122100Benzaldehyd5,529122900andere5,5Aldehydalkohole, Aldehydether, Aldehydphenole und Aldehyde mit anderen Sauerstoff-Funktionen29124100Vanillin (4-Hydroxy-3-methoxybenzaldehyd)5,529124200Ethylvanillin (3-Ethoxy-4-hydroxybenzaldehyd)5,529124900andere5,529125000cyclische Polymere der Aldehyde5,529126000Paraformaldehyd5,529130000Halogen-, Sulfo-, Nitro- oder Nitrosoderivate der Erzeugnisse der Position 29125,5VI. VERBINDUNGEN MIT KETON- ODER CHINONFUNKTION2914Ketone und Chinone, auch mit anderen Sauerstoff-Funktionen; ihre Halogen-, Sulfo-, Nitro- oder Nitrosoderivateacyclische Ketone ohne andere Sauerstoff-Funktionen29141100Aceton5,529141200Butanon (Methylethylketon)5,5291413004-Methylpentan-2-on (Methylisobutylketon)5,5291419andere291419105-Methylhexan-2-onfrei29141990andere5,5alicyclische Ketone ohne andere Sauerstoff-Funktionen29142200Cyclohexanon, Methylcyclohexanone5,529142300Jonone und Methyljonone5,529142900andere5,5aromatische Ketone ohne andere Sauerstoff-Funktionen29143100Phenylaceton (Phenylpropan-2-on)5,529143900andere5,5291440Ketonalkohole und Ketonaldehyde291440104-Hydroxy-4-methylpentan-2-on (Diacetonalkohol)5,529144090andere329145000Ketonphenole und Ketone mit anderen Sauerstoff-Funktionen5,5Chinone29146100Anthrachinon5,5291469andere291469101,4-Naphthochinonfrei29146990andere5,529147000Halogen-, Sulfo-, Nitro- oder Nitrosoderivate5,5VII. CARBONSÄUREN, IHRE ANHYDRIDE, HALOGENIDE, PEROXIDE UND PEROXYSÄUREN; IHRE HALOGEN-, SULFO-, NITRO- ODER NITROSODERIVATE2915Gesättigte acyclische einbasische Carbonsäuren und ihre Anhydride, Halogenide, Peroxide und Peroxysäuren; ihre Halogen-, Sulfo-, Nitro- oder NitrosoderivateAmeisensäure, ihre Salze und Ester29151100Ameisensäure5,529151200Salze der Ameisensäure5,529151300Ester der Ameisensäure5,5Essigsäure und ihre Salze; Essigsäureanhydrid29152100Essigsäure5,529152400Essigsäureanhydrid5,529152900andere5,5Ester der Essigsäure29153100Ethylacetat5,529153200Vinylacetat5,529153300n-Butylacetat5,529153600Dinosebacetat5,529153900andere5,529154000Mono-, Di- oder Trichloressigsäure, ihre Salze und Ester5,529155000Propionsäure, ihre Salze und Ester4,2291560Butansäuren, Pentansäuren, ihre Salze und EsterButansäuren, ihre Salze und Ester291560111-Isopropyl-2,2-dimethyltrimethylendiisobutyratfrei29156019andere5,529156090Pentansäuren, ihre Salze und Ester5,5291570Palmitinsäure, Stearinsäure, ihre Salze und Ester29157040Palmitinsäure, ihre Salze und Ester5,529157050Stearinsäure, ihre Salze und Ester5,5291590andere29159030Laurinsäure und ihre Salze und Ester5,529159070andere5,52916Ungesättigte acyclische einbasische Carbonsäuren, cyclische einbasische Carbonsäuren, ihre Anhydride, Halogenide, Peroxide und Peroxysäuren; ihre Halogen-, Sulfo-, Nitro- oder Nitrosoderivateungesättigte acyclische einbasische Carbonsäuren, ihre Anhydride, Halogenide, Peroxide, Peroxysäuren und ihre Derivate29161100Acrylsäure und ihre Salze6,529161200Ester der Acrylsäure6,529161300Methacrylsäure und ihre Salze6,529161400Ester der Methacrylsäure6,529161500Ölsäure, Linolsäure oder Linolensäure, ihre Salze und Ester6,529161600Binapacryl (ISO)6,5291619andere29161910Undecensäuren, ihre Salze und Ester5,929161940Crotonsäurefrei29161995andere6,529162000alicyclische einbasische Carbonsäuren, ihre Anhydride, Halogenide, Peroxide, Peroxysäuren und ihre Derivate6,5aromatische einbasische Carbonsäuren, ihre Anhydride, Halogenide, Peroxide, Peroxysäuren und ihre Derivate29163100Benzoesäure, ihre Salze und Ester6,529163200Benzoylperoxid und Benzoylchlorid6,529163400Phenylessigsäure und ihre Salzefrei291639andere29163910Ester der Phenylessigsäurefrei29163990andere6,52917Mehrbasische Carbonsäuren, ihre Anhydride, Halogenide, Peroxide und Peroxysäuren; ihre Halogen-, Sulfo-, Nitro- oder Nitrosoderivateacyclische mehrbasische Carbonsäuren, ihre Anhydride, Halogenide, Peroxide, Peroxysäuren und ihre Derivate29171100Oxalsäure, ihre Salze und Ester6,529171200Adipinsäure, ihre Salze und Ester6,5291713Azelainsäure, Sebacinsäure, ihre Salze und Ester29171310Sebacinsäurefrei29171390andere629171400Maleinsäureanhydrid6,5291719andere29171910Malonsäure, ihre Salze und Ester6,529171990andere6,329172000alicyclische mehrbasische Carbonsäuren, ihre Anhydride, Halogenide, Peroxide, Peroxysäuren und ihre Derivate6aromatische mehrbasische Carbonsäuren, ihre Anhydride, Halogenide, Peroxide, Peroxysäuren und ihre Derivate29173200Dioctylorthophthalate6,529173300Dinonyl- oder Didecylorthophthalate6,529173400andere Ester der Orthophthalsäure6,529173500Phthalsäureanhydrid6,529173600Terephthalsäure und ihre Salze6,529173700Dimethylterephthalat6,5291739andere29173920Ester oder Anhydrid der Tetrabromphthalsäure; Benzol-1,2,4-tricarbonsäure; Isophthaloyldichlorid mit einem Gehalt an Terephthaloyldichlorid von 0,8 GHT oder weniger; Naphthalin-1,4,5,8-tetracarbonsäure; Tetrachlorphthalsäureanhydrid; Natrium-3,5-bis(methoxycarbonyl)benzolsulfonatfrei29173995andere6,52918Carbonsäuren mit zusätzlichen Sauerstoff-Funktionen und ihre Anhydride, Halogenide, Peroxide und Peroxysäuren; ihre Halogen-, Sulfo-, Nitro- oder NitrosoderivateCarbonsäuren mit Alkoholfunktion, jedoch ohne andere Sauerstoff-Funktion, ihre Anhydride, Halogenide, Peroxide, Peroxysäuren und ihre Derivate29181100Milchsäure, ihre Salze und Ester6,529181200Weinsäure6,529181300Salze und Ester der Weinsäure6,529181400Citronensäure6,529181500Salze und Ester der Citronensäure6,529181600Gluconsäure, ihre Salze und Ester6,529181800Chlorbenzilat (ISO)6,5291819andere29181930Cholsäure und 3α,12α-Dihydroxy-5β-cholan-24-säure (Desoxycholsäure), ihre Salze und Ester6,3291819402,2-Bis(hydroxymethyl)propionsäurefrei291819502,2-Diphenyl-2-hydroxyessigsäure (Benzilsäure)6,529181998andere6,5Carbonsäuren mit Phenolfunktion, jedoch ohne andere Sauerstoff-Funktion, ihre Anhydride, Halogenide, Peroxide, Peroxysäuren und ihre Derivate29182100Salicylsäure und ihre Salze6,529182200o-Acetylsalicylsäure, ihre Salze und Ester6,529182300andere Ester der Salicylsäure und ihre Salze6,529182900andere6,529183000Carbonsäuren mit Aldehyd- oder Ketonfunktion, jedoch ohne andere Sauerstoff-Funktion, ihre Anhydride, Halogenide, Peroxide, Peroxysäuren und ihre Derivate6,5andere291891002,4,5-T (ISO) (2,4,5-Trichlorphenoxyessigsäure), ihre Salze und Ester6,5291899andere291899402,6-Dimethoxybenzoesäure; Dicamba (ISO); Natriumphenoxyacetatfrei29189990andere6,5VIII. ESTER DER ANORGANISCHEN SÄUREN DER NICHTMETALLE, IHRE SALZE UND IHRE HALOGEN-, SULFO-, NITRO- ODER NITROSODERIVATE2919Ester der Phosphorsäuren und ihre Salze, einschließlich Lactophosphate; ihre Halogen-, Sulfo-, Nitro- oder Nitrosoderivate29191000Tris(2,3-dibrompropyl)phosphat6,529199000andere6,52920Ester der anderen anorganischen Säuren der Nichtmetalle (ausgenommen Ester der Halogenwasserstoffsäuren) und ihre Salze; ihre Halogen-, Sulfo-, Nitro- oder NitrosoderivateThiophosphorsäureester (Phosphorothioate) und ihre Salze; ihre Halogen-, Sulfo-, Nitro- oder Nitrosoderivate29201100Parathion (ISO) und Parathionmethyl (ISO) (Methylparathion)6,529201900andere6,5292090andere29209010Ester der Schwefelsäure und Ester der Kohlensäure, ihre Salze und ihre Halogen-, Sulfo-, Nitro- oder Nitrosoderivate6,529209020Dimethylphosphonat (Dimethylphosphit)6,529209030Trimethylphosphit (Trimethoxyphosphin)6,529209040Triethylphosphit6,529209050Diethylphosphonat (Diethylhydrogenphosphit) (Diethylphosphit)6,529209085andere6,5IX. VERBINDUNGEN MIT STICKSTOFF-FUNKTIONEN2921Verbindungen mit Aminofunktionacyclische Monoamine und ihre Derivate; Salze dieser Erzeugnisse29211100Mono-, Di- und Trimethylamin und ihre Salze6,5kg met.am.292119andere292119401,1,3,3-Tetramethylbutylaminfrei29211950Diethylamin und seine Salze5,7292119602-(N,N-Diethylamino)ethylchloridhydrochlorid, 2-(N,N-Diisopropylamino)ethylchloridhydrochlorid und 2-(N,N-Dimethylamino)ethylchloridhydrochlorid6,529211999andere6,5acyclische Polyamine und ihre Derivate; Salze dieser Erzeugnisse29212100Ethylendiamin und seine Salze629212200Hexamethylendiamin und seine Salze6,529212900andere6292130alicyclische Mono- oder Polyamine und ihre Derivate; Salze dieser Erzeugnisse29213010Cyclohexylamin, Cyclohexyldimethylamin und ihre Salze6,329213091Cyclohex-1,3-ylendiamin (1,3-Diaminocyclohexan)frei29213099andere6,5aromatische Monoamine und ihre Derivate; Salze dieser Erzeugnisse29214100Anilin und seine Salze6,529214200Anilinderivate und ihre Salze6,529214300Toluidine und ihre Derivate; Salze dieser Erzeugnisse6,529214400Diphenylamin und seine Derivate; Salze dieser Erzeugnisse6,5292145001-Naphthylamin, 2-Naphthylamin, und ihre Derivate; Salze dieser Erzeugnisse6,529214600Amfetamin (INN), Benzfetamin (INN), Dexamfetamin (INN), Etilamfetamin (INN), Fencamfamin (INN), Lefetamin (INN), Levamfetamin (INN), Mefenorex (INN) und Phentermin (INN); Salze dieser Erzeugnissefrei29214900andere6,5aromatische Polyamine und ihre Derivate; Salze dieser Erzeugnisse292151o-, m-, p-Phenylendiamin, Diaminotoluole, und ihre Derivate; Salze dieser Erzeugnisseo-, m-, p-Phenylendiamin, Diaminotoluole, und ihre Halogen-, Sulfo-, Nitro- oder Nitrosoderivate; Salze dieser Erzeugnisse29215111m-Phenylendiamin mit einer Reinheit von 99 GHT oder mehr und einem Gehalt an:

Wasser von 1 GHT oder weniger,

o-Phenylendiamin von 200 mg/kg oder weniger und

p-Phenylendiamin von 450 mg/kg oder weniger

frei
29215119andere6,529215190andere6,5292159andere29215950m-Phenylenbis(methylamin); 2,2′-Dichlor-4,4′-methylendianilin; 4,4′-Bi-o-toluidin; 1,8-Naphthylendiaminfrei29215990andere6,52922Amine mit Sauerstoff-FunktionenAminoalkohole, ausgenommen solche mit mehr als einer Art von Sauerstoff-Funktion, ihre Ether und Ester; Salze dieser Erzeugnisse29221100Monoethanolamin und seine Salze6,529221200Diethanolamin und seine Salze6,5292213Triethanolamin und seine Salze29221310Triethanolamin6,529221390Salze des Triethanolamins6,529221400Dextropropoxyphen (INN) und seine Salzefrei292219andere29221910N-Ethyldiethanolamin6,5292219202,2′-Methyliminodiethanol (N-Methyldiethanolamin)6,5292219302-(N,N-Diisopropylamino)ethanol6,529221985andere6,5Aminonaphthole und andere Aminophenole, ausgenommen solche mit mehr als einer Art von Sauerstoff-Funktion, ihre Ether und Ester; Salze dieser Erzeugnisse29222100Aminohydroxynaphthalinsulfonsäuren und ihre Salze6,529222900andere6,5Aminoaldehyde, Aminoketone und Aminochinone, ausgenommen solche mit mehr als einer Art von Sauerstoff-Funktion; Salze dieser Erzeugnisse29223100Amfepramon (INN), Methadon (INN) und Normethadon (INN); Salze dieser Erzeugnissefrei29223900andere6,5Aminosäuren, ausgenommen solche mit mehr als einer Art von Sauerstoff-Funktion, ihre Ester; Salze dieser Erzeugnisse29224100Lysin und seine Ester; Salze dieser Erzeugnisse6,329224200Glutaminsäure und ihre Salze6,529224300Anthranilsäure und ihre Salze6,529224400Tilidin (INN) und seine Salzefrei292249andere29224920ß-Alaninfrei29224985andere6,529225000Aminoalkoholphenole, Aminophenolsäuren und andere Aminoverbindungen mit Sauerstoff-Funktionen6,52923Quartäre Ammoniumsalze und -hydroxide; Lecithine und andere Phosphoaminolipoide, auch chemisch nicht einheitlich29231000Cholin und seine Salze6,529232000Lecithine und andere Phosphoaminolipoide5,729239000andere6,52924Verbindungen mit Carbonsäureamidfunktion; Verbindungen mit Kohlensäureamidfunktionacyclische Amide (einschließlich acyclischer Carbamate) und ihre Derivate; Salze dieser Erzeugnisse29241100Meprobamat (INN)frei29241200Fluoracetamid (ISO), Monocrotophos (ISO) und Phosphamidon (ISO)6,529241900andere6,5cyclische Amide (einschließlich cyclischer Carbamate) und ihre Derivate; Salze dieser Erzeugnisse29242100Ureine und ihre Derivate; Salze dieser Erzeugnisse6,5292423002-Acetamidobenzoesäure (N-Acetylanthranilsäure) und ihre Salze6,529242400Ethinamat (INN)frei292429andere29242910Lidocain (INN)frei29242998andere6,52925Verbindungen mit Carbonsäureimidfunktion (einschließlich Saccharin und seine Salze) oder Verbindungen mit IminfunktionImide und ihre Derivate; Salze dieser Erzeugnisse29251100Saccharin und seine Salze6,529251200Glutethimid (INN)frei292519andere292519203,3′,4,4′,5,5′,6,6′-Octabrom-N,N′-ethylendiphthalimid; N,N′-Ethylenbis(4,5-dibromhexahydro-3,6-methanophthalimid)frei29251995andere6,5Imine und ihre Derivate; Salze dieser Erzeugnisse29252100Chlordimeform (ISO)6,529252900andere6,52926Verbindungen mit Nitrilfunktion29261000Acrylnitril6,5292620001-Cyanoguanidin (Dicyandiamid)6,529263000Fenproporex (INN) und seine Salze; Methadon (INN)-Zwischenerzeugnis (4-Cyano-2-dimethylamino-4,4-diphenylbutan)6,5292690andere29269020Isophthalonitril629269095andere6,529270000Diazo-, Azo- oder Azoxyverbindungen6,5292800Organische Derivate des Hydrazins oder des Hydroxylamins29280010N,N-Bis(2-methoxyethyl)hydroxylaminfrei29280090andere6,52929Verbindungen mit anderen Stickstoff-Funktionen29291000Isocyanate6,529299000andere6,5
X. ORGANISCH-ANORGANISCHE VERBINDUNGEN, HETEROCYCLISCHE VERBINDUNGEN, NUCLEINSÄUREN UND IHRE SALZE, UND SULFONAMIDE2930Organische Thioverbindungen29302000Thiocarbamate und Dithiocarbamate6,529303000Thiurammono-, -di- oder -tetrasulfide6,5293040Methionin29304010Methionin (INN)frei29304090anderes6,529305000Captafol (ISO) und Methamidophos (ISO)6,5293090andere29309013Cystein und Cystin6,529309016Derivate des Cysteins oder des Cystins6,529309020Thiodiglycol (INN) (2,2′-Thiodiethanol)6,529309030DL-2-Hydroxy-4-(methylthio)buttersäurefrei293090402,2′-Thiodiethylbis[3-(3,5-di-tert-butyl-4-hydroxyphenyl)propionat]frei29309050Isomerengemisch aus 4-Methyl-2,6-bis(methylthio)-m-phenylendiamin und 2-Methyl-4,6-bis(methylthio)-m-phenylendiaminfrei293090602-(N,N-Diethylamino)ethanthiol6,529309099andere6,52931Andere organisch-anorganische Verbindungen29311000Tetramethylblei und Tetraethylblei6,529312000Tributylzinnverbindungen6,5293190andere29319010Dimethylmethylphosphonat6,529319020Methylphosphonoyldifluorid (Methylphosphonsäuredifluorid)6,529319030Methylphosphonoyldichlorid (Methylphosphonsäuredichlorid)6,529319040(5-Ethyl-2-methyl-2-oxido-1,3,2-dioxaphosphinan-5-yl)methyl-methyl-methylphosphonat; Bis[(5-ethyl-2-methyl-2-oxido-1,3,2-dioxaphosphinan-5-yl)methyl]methylphosphonat; 2,4,6-Tripropyl-1,3,5,2,4,6-trioxatriphosphinan-2,4,6-trioxid; Dimethylpropylphosphonat; Diethylethylphosphonat; Natrium-3-(trihydroxysilyl)propylmethylphosphonat; Mischungen, hauptsächlich bestehend aus Methylphosphonsäure und (Aminoiminomethyl)harnstoff (im Verhältnis 50:50)6,529319090andere6,52932Heterocyclische Verbindungen, nur mit Sauerstoff als Heteroatom(e)Verbindungen, die einen nicht kondensierten Furanring (auch hydriert) in der Struktur enthalten29321100Tetrahydrofuran6,5293212002-Furaldehyd (Furfural)6,529321300Furfurylalkohol und Tetrahydrofurfurylalkohol6,529321900andere6,5293220Lactone29322010Phenolphthalein; 1-Hydroxy-4-[1-(4-hydroxy-3-methoxycarbonyl-1-naphthyl)-3-oxo-1H,3H-benzo[de]isochromen-1-yl]-6-octadecyloxy-2-naphthoesäure; 3′-Chlor-6′-cyclohexylaminospiro[isobenzofuran-1(3H),9′-xanthen]-3-on; 6′-(N-Ethyl-p-toluidin)-2′-methylspiro[isobenzofuran-1(3H),9′-xanthen]-3-on; Methyl-6-docosyloxy-1-hydroxy-4-[1-(4-hydroxy-3-methyl-1-phenanthryl)-3-oxo-1H,3H-naphtho[1,8-cd]pyran-1-yl]naphthalin-2-carboxylatfrei29322020gamma-Butyrolacton6,529322090andere6,5andere29329100Isosafrol6,5293292001-(1,3-Benzodioxol-5-yl)propan-2-on6,529329300Piperonal6,529329400Safrol6,529329500Tetrahydrocannabinole (alle Isomere)6,529329900andere6,52933Heterocyclische Verbindungen, nur mit Stickstoff als Heteroatom(e)Verbindungen, die einen nicht kondensierten Pyrazolring (auch hydriert) in der Struktur enthalten293311Phenazon (Antipyrin) und seine Derivate29331110Propyphenazon (INN)frei29331190andere6,5293319andere29331910Phenylbutazon (INN)frei29331990andere6,5Verbindungen, die einen nicht kondensierten Imidazolring (auch hydriert) in der Struktur enthalten29332100Hydantoin und seine Derivate6,5293329andere29332910Naphazolin-Hydrochlorid (INNM) und Naphazolin-Nitrat (INNM); Phentolamin (INN); Tolazolin-Hydrochlorid (INNM)frei29332990andere6,5Verbindungen, die einen nicht kondensierten Pyridinring (auch hydriert) in der Struktur enthalten29333100Pyridin und seine Salze5,329333200Piperidin und seine Salze6,529333300Alfentanil (INN), Anileridin (INN), Bezitramid (INN), Bromazepam (INN), Difenoxin (INN), Diphenoxylat (INN), Dipipanon (INN), Fentanyl (INN), Ketobemidon (INN), Methylphenidat (INN), Pentazocin (INN), Pethidin (INN), Pethidin (INN)-Zwischenerzeugnis A, Phencyclidin (INN) (PCP), Phenoperidin (INN), Pipradrol (INN), Piritramid (INN), Propiram (INN) und Trimeperidin (INN); Salze dieser Erzeugnisse6,5293339andere29333910Iproniazid (INN); Cetobemidon-Hydrochlorid (INNM); Pyridostigminbromid (INN)frei293339202,3,5,6-Tetrachlorpyridinfrei293339253,6-Dichlorpyridin-2-carbonsäurefrei293339352-Hydroxyethylammonium-3,6-dichlorpyridin-2-carboxylatfrei293339402-Butoxyethyl-(3,5,6-trichlor-2-pyridyloxy)acetatfrei293339453,5-Dichlor-2,4,6-trifluorpyridinfrei29333950Methylester von Fluroxypyr (ISO)4293339554-Methylpyridinfrei29333999andere6,5Verbindungen, die ein Chinolinringsystem oder Isochinolinringsystem (auch hydriert) in der Struktur enthalten, nicht weiter kondensiert29334100Levorphanol (INN) und seine Salzefrei293349andere29334910Halogenderivate des Chinolins; Chinolincarbonsäurederivate5,529334930Dextromethorphan (INN) und seine Salzefrei29334990andere6,5Verbindungen, die einen Pyrimidinring (auch hydriert) oder Piperazinring in der Struktur enthalten29335200Malonylharnstoff (Barbitursäure) und seine Salze6,5293353Allobarbital (INN), Amobarbital (INN), Barbital (INN), Butalbital (INN), Butobarbital, Cyclobarbital (INN), Methylphenobarbital (INN), Pentobarbital (INN), Phenobarbital (INN), Secbutabarbital (INN), Secobarbital (INN) und Vinylbital (INN); Salze dieser Erzeugnisse29335310Phenobarbital (INN), Barbital (INN), und ihre Salzefrei29335390andere6,529335400andere Derivate von Malonylharnstoff (Barbitursäure); Salze dieser Erzeugnisse6,529335500Loprazolam (INN), Mecloqualon (INN), Methaqualon (INN) und Zipeprol (INN); Salze dieser Erzeugnissefrei293359andere29335910Diazinon (ISO)frei293359201,4-Diazabicyclo[2.2.2]octan (Triethylenediamin)frei29335995andere6,5Verbindungen, die einen nicht kondensierten Triazinring (auch hydriert) in der Struktur enthalten29336100Melamin6,5293369andere29336910Atrazin (ISO); Propazin (ISO); Simazin (ISO); Hexahydro-1,3,5-trinitro-1,3,5-triazin (Hexogen, Trimethylentrinitramin)5,529336940Methenamin (INN) (Hexamethylentetramin); 2,6-Di-tert-butyl-4-[4,6-bis(octylthio)-1,3,5-triazin-2-ylamino]phenolfrei29336980andere6,5Lactame293371006-Hexanlactam (epsilon-Caprolactam)6,529337200Clobazam (INN) und Methyprylon (INN)frei29337900andere Lactame6,5andere293391Alprazolam (INN), Camazepam (INN), Chlordiazepoxid (INN), Clonazepam (INN), Clorazepat, Delorazepam (INN), Diazepam (INN), Estazolam (INN), Ethylloflazepat (INN), Fludiazepam (INN), Flunitrazepam (INN), Flurazepam (INN), Halazepam (INN), Lorazepam (INN), Lormetazepam (INN), Mazindol (INN), Medazepam (INN), Midazolam (INN), Nimetazepam (INN), Nitrazepam (INN), Nordazepam (INN), Oxazepam (INN), Pinazepam (INN), Prazepam (INN), Pyrovaleron (INN), Temazepam (INN), Tetrazepam (INN) und Triazolam (INN); Salze dieser Erzeugnisse29339110Chlordiazepoxid (INN)frei29339190andere6,5293399andere29339920Indol, 3-Methylindol (Skatol), 6-Allyl-6,7-dihydro-5H-dibenz[c,e]azepin (Azapetin), Phenindamin (INN) und ihre Salze; Imipramin-Hydrochlorid (INNM)5,5293399502,4-Di-tert-butyl-6-(5-chlorbenzotriazol-2-yl)phenolfrei29339980andere6,52934Nucleinsäuren und ihre Salze, auch chemisch nicht einheitlich; andere heterocyclische Verbindungen29341000Verbindungen, die einen nicht kondensierten Thiazolring (auch hydriert) in der Struktur enthalten6,5293420Verbindungen, die ein Benzothiazolringsystem (auch hydriert) in der Struktur enthalten, nicht weiter kondensiert29342020Di(benzothiazol-2-yl)disulfid; Benzothiazol-2-thiol (Mercaptobenzthiazol) und seine Salze6,529342080andere6,5293430Verbindungen, die ein Phenothiazinringsystem (auch hydriert) in der Struktur enthalten, nicht weiter kondensiert29343010Thiethylperazin (INN); Thioridazin (INN) und seine Salzefrei29343090andere6,5andere29349100Aminorex (INN), Brotizolam (INN), Clotiazepam (INN), Cloxazolam (INN), Dextromoramid (INN), Haloxazolam (INN), Ketazolam (INN), Mesocarb (INN), Oxazolam (INN), Pemolin (INN), Phendimetrazin (INN), Phenmetrazin (INN) und Sufentanil (INN); Salze dieser Erzeugnissefrei293499andere29349960Chlorprothixen (INN); Thenalidin (INN) und seine Tartrate und Maleate; Furazolidon (INN); 7-Aminocephalosporansäure; Salze und Ester der (6R,7R)-3-Acetoxymethyl-7-[(R)-2-formyloxy-2-phenylacetamid]-8-oxo-5-thia-1-azabicyclo[4.2.0]oct-2-en-2-carbonsäure; 1-[2-(1,3-Dioxan-2-yl)ethyl]-2-methylpyridiniumbromidfrei29349990andere6,5293500Sulfonamide293500303-{1-[7-(Hexadecylsulfonylamino)-1H-indol-3-yl]-3-oxo-1H,3H-naphtho[1,8-cd]pyran-1-yl}-N,N-dimethyl-1H-indol-7-sulfonamid; Metosulam (ISO)frei29350090andere6,5XI. PROVITAMINE, VITAMINE UND HORMONE2936Natürliche, auch synthetisch hergestellte Provitamine und Vitamine (einschließlich natürliche Konzentrate) und ihre hauptsächlich als Vitamine gebrauchten Derivate, auch untereinander gemischt, auch in Lösemitteln aller ArtVitamine und ihre Derivate, ungemischt29362100Vitamine A und ihre Derivatefrei29362200Vitamin B1 und seine Derivatefrei29362300Vitamin B2 und seine Derivatefrei29362400D- oder DL-Pantothensäure (Vitamin B3 oder Vitamin B5) und ihre Derivatefrei29362500Vitamin B6 und seine Derivatefrei29362600Vitamin B12 und seine Derivatefrei29362700Vitamin C und seine Derivatefrei29362800Vitamin E und seine Derivatefrei29362900andere Vitamine und ihre Derivatefrei29369000andere, einschließlich natürliche Konzentratefrei2937Natürliche, auch synthetisch hergestellte Hormone, Prostaglandine, Thromboxane und Leukotriene; deren Derivate und deren strukturverwandte Verbindungen, einschließlich Polypeptide mit modifizierter Kette, hauptsächlich als Hormone verwendetPolypeptidhormone, Proteinhormone und Glycoproteinhormone, deren Derivate und deren strukturverwandte Verbindungen29371100Somatotropin (Wachstumshormon), seine Derivate und seine strukturverwandten Verbindungenfreig29371200Insulin und seine Salzefreig29371900anderefreigSteroidhormone, deren Derivate und deren strukturverwandte Verbindungen29372100Cortison, Hydrocortison, Prednison (Dehydrocortison) und Prednisolon (Dehydrohydrocortison)freig29372200Halogenderivate und halogenierte Derivate der Corticosteroide (Hormone der Nebennierenrinde)freig29372300Östrogene und Gestagenefreig29372900anderefreig29375000Prostaglandine, Thromboxane und Leukotriene, deren Derivate und deren strukturverwandte Verbindungenfreig29379000anderefreigXII. NATÜRLICHE, AUCH SYNTHETISCH HERGESTELLTE GLYKOSIDE UND PFLANZLICHE ALKALOIDE, IHRE SALZE, ETHER, ESTER UND ANDEREN DERIVATE2938Natürliche, auch synthetisch hergestellte Glykoside, ihre Salze, Ether, Ester und anderen Derivate29381000Rutosid (Rutin) und seine Derivate6,5293890andere29389010Digitalis-Glykoside629389030Glycyrrhizin und Glycyrrhizinate5,729389090andere6,52939Natürliche, auch synthetisch hergestellte pflanzliche Alkaloide, ihre Salze, Ether, Ester und anderen DerivateOpiumalkaloide und ihre Derivate; Salze dieser Erzeugnisse29391100Mohnstrohkonzentrate; Buprenorphin (INN), Codein, Dihydrocodein (INN), Ethylmorphin, Etorphin (INN), Heroin, Hydrocodon (INN), Hydromorphon (INN), Morphin, Nicomorphin (INN), Oxycodon (INN), Oxymorphon (INN), Pholcodin (INN), Thebacon (INN) und Thebain; Salze dieser Erzeugnissefrei29391900anderefrei29392000Chinaalkaloide und ihre Derivate; Salze dieser Erzeugnissefrei29393000Coffein und seine SalzefreiEphedrine und ihre Salze29394100Ephedrin und seine Salzefrei29394200Pseudoephedrin (INN) und seine Salzefrei29394300Cathin (INN) und seine Salzefrei29394400Norephedrin und seine Salzefrei29394900anderefreiTheophyllin und Aminophyllin (Theophyllin-Ethylendiamin) und ihre Derivate; Salze dieser Erzeugnisse29395100Fenetyllin (INN) und seine Salzefrei29395900anderefreiMutterkornalkaloide und ihre Derivate; Salze dieser Erzeugnisse29396100Ergometrin (INN) und seine Salzefrei29396200Ergotamin (INN) und seine Salzefrei29396300Lysergsäure und ihre Salzefrei29396900anderefreiandere29399100Cocain, Ecgonin, Levometamfetamin, Metamfetamin (INN), Metamfetamin-Racemat; ihre Salze, Ester und anderen Derivatefrei29399900anderefreiXIII. ANDERE ORGANISCHE VERBINDUNGEN29400000Chemisch reine Zucker, ausgenommen Saccharose, Lactose, Maltose, Glucose und Fructose (Lävulose); Zuckerether, Zuckeracetale und Zuckerester und ihre Salze, ausgenommen Erzeugnisse der Position 2937, 2938 oder 29396,52941Antibiotika29411000Penicilline und ihre Derivate mit Penicillansäurestruktur; Salze dieser Erzeugnissefrei294120Streptomycine und ihre Derivate; Salze dieser Erzeugnisse29412030Dihydrostreptomycin, seine Salze, Ester und Hydrate5,329412080anderefrei29413000Tetracycline und ihre Derivate; Salze dieser Erzeugnissefrei29414000Chloramphenicol und seine Derivate; Salze dieser Erzeugnissefrei29415000Erythromycin und seine Derivate; Salze dieser Erzeugnissefrei29419000anderefrei29420000Andere organische Verbindungen6,5

KAPITEL 30

Anmerkungen

1.
Zu Kapitel 30 gehören nicht:

a)
Nahrungsmittel oder Getränke (wie diätetische, diabetische oder angereicherte Lebensmittel, Nahrungsergänzungsmittel, tonische Getränke und Mineralwasser), andere nicht intravenös zu verabreichende Nährstoffzubereitungen (Abschnitt IV);
b)
Zubereitungen wie Tabletten, Kaugummis oder Pflaster (transdermale Systeme), zur Unterstützung bei der Raucherentwöhnung (Position 2106 bzw. 3824);
c)
besonders gebrannter oder fein gemahlener Gips, von der in der Zahnheilkunde verwendeten Art (Position 2520);
d)
destillierte aromatische Wässer und wässrige Lösungen ätherischer Öle, von der für medizinische Zwecke verwendeten Art (Position 3301);
e)
Zubereitungen der Positionen 3303 bis 3307, auch mit therapeutischen oder prophylaktischen Eigenschaften;
f)
Seifen oder andere Erzeugnisse der Position 3401 mit medikamentösen Zusätzen;
g)
Zubereitungen auf der Grundlage von Gips, von der in der Zahnheilkunde verwendeten Art (Position 3407);
h)
Blutalbumin, nicht zu therapeutischen oder prophylaktischen Zwecken zubereitet (Position 3502).

2.
Im Sinne der Position 3002 gelten als „immunologische Erzeugnisse” Peptide und Proteine (ausgenommen Erzeugnisse der Position 2937), die direkt an der Regulation immunologischer Abläufe beteiligt sind, wie monoklonale Antikörper (MAK, MAB), Antikörperfragmente, Antikörperkonjugate und Antikörperfragmentkonjugate, Interleukine, Interferone (IFN), Chemokine sowie bestimmte Tumornekrosefaktoren (TNF), Wachstumsfaktoren (GF), Hämatopoetine und koloniestimulierende Faktoren (CSF).
3.
Im Sinne der Positionen 3003 und 3004 und der Anmerkung 4 d) dieses Kapitels gelten:

a)
als ungemischte Erzeugnisse:

1)
wässrige Lösungen ungemischter Erzeugnisse;
2)
alle Erzeugnisse des Kapitels 28 oder 29;
3)
einfache Pflanzenauszüge der Position 1302, nur auf einen bestimmten Wirkungswert eingestellt oder in einem beliebigen Lösemittel gelöst;

b)
als gemischte Erzeugnisse:

1)
kolloide Lösungen und kolloide Suspensionen (ausgenommen kolloider Schwefel);
2)
Pflanzenauszüge, durch Behandlung von Mischungen pflanzlicher Stoffe erhalten;
3)
Salze und konzentrierte Wässer, durch Eindampfen natürlicher Mineralwässer erhalten.

4.
Zu Position 3006 gehören nur die nachstehend aufgeführten Erzeugnisse, die dieser Position und keiner anderen Position der Nomenklatur zuzuweisen sind:

a)
steriles chirurgisches Catgut, ähnliches steriles Nahtmaterial (einschließlich sterile resorbierbare Garne zu chirurgischen oder zahnärztlichen Zwecken) und sterile Klebstoffe für organische Gewebe, die in der Chirurgie zum Schließen von Wunden verwendet werden;
b)
sterile Laminariastifte und -tampons;
c)
sterile resorbierbare Blut stillende Einlagen zu chirurgischen oder zahnärztlichen Zwecken; sterile Adhäsionsbarrieren zu chirurgischen oder zahnärztlichen Zwecken, auch resorbierbar;
d)
Röntgenkontrastmittel sowie diagnostische Reagenzien zur Verwendung am Patienten, soweit es sich um ungemischte dosierte oder für die gleichen Zwecke verwendbare, aus zwei oder mehr Stoffen gemischte Erzeugnisse handelt;
e)
Reagenzien zum Bestimmen der Blutgruppen oder Blutfaktoren;
f)
Zahnzement und andere Zahnfüllstoffe; Zement zum Wiederherstellen von Knochen;
g)
Taschen und andere Behältnisse mit Apothekenausstattung für erste Hilfe;
h)
empfängnisverhütende chemische Zubereitungen auf der Grundlage von Hormonen, von anderen Erzeugnissen der Position 2937 oder von Spermiziden;
ij)
Zubereitungen in Form von Gelen, die in der Human- oder Veterinärmedizin als Gleitmittel für Körperteile bei chirurgischen Operationen oder medizinischen Untersuchungen oder als Kontaktmittel zwischen dem Körper und den medizinischen Geräten verwendet werden;
k)
pharmazeutische Abfälle, d. h. pharmazeutische Erzeugnisse, die für den eigentlichen Verwendungszweck nicht mehr geeignet sind, z. B. weil das Verfallsdatum überschritten ist; und
l)
Vorrichtungen erkennbar zur Verwendung für Stomata, wie zugeschnittene Beutel für Colostoma, Ileostoma und Urostoma und ihre selbstklebenden Basisplatten oder Hautschutzplatten.

Zusätzliche Anmerkung

1.
Zu Position 3004 gehören pflanzliche Arzneizubereitungen und Zubereitungen auf der Grundlage folgender Wirkstoffe: Vitamine, Mineralstoffe, essentielle Aminosäuren oder Fettsäuren, in Aufmachungen für den Einzelverkauf. Diese Zubereitungen sind in Position 3004 einzureihen, wenn auf dem Etikett, der Verpackung oder dem Beipackzettel folgende Angaben gemacht werden:

a)
die spezifischen Krankheiten, Leiden oder deren Symptome, bei denen diese Erzeugnisse verwendet werden sollen;
b)
die Konzentration des enthaltenen Wirkstoffs oder der enthaltenen Wirkstoffe;
c)
die zu verabreichende Menge und
d)
die Art der Anwendung.

In diese Position gehören homöopathische Arzneizubereitungen, vorausgesetzt, sie erfüllen die unter den Buchstaben a), c) und d) genannten Bedingungen.

Bei Zubereitungen auf der Grundlage von Vitaminen, Mineralstoffen, essentiellen Aminosäuren oder Fettsäuren muss die Menge eines dieser Stoffe pro auf dem Etikett angegebener empfohlener Tagesdosis deutlich höher sein als die für den Erhalt der allgemeinen Gesundheit oder des allgemeinen Wohlbefindens empfohlene Tagesdosis.

KN-CodeWarenbezeichnungVertragsmäßiger Zollsatz (%)Besondere Maßeinheit3001Drüsen und andere Organe zu organotherapeutischen Zwecken, getrocknet, auch als Pulver; Auszüge aus Drüsen oder anderen Organen oder ihren Absonderungen zu organotherapeutischen Zwecken; Heparin und seine Salze; andere menschliche oder tierische Stoffe, zu therapeutischen oder prophylaktischen Zwecken zubereitet, anderweit weder genannt noch inbegriffen300120Auszüge aus Drüsen oder anderen Organen oder ihren Absonderungen30012010von Menschenfrei30012090anderefrei300190andere30019020von Menschenfreiandere30019091Heparin und seine Salzefrei30019098anderefrei3002Menschliches Blut; tierisches Blut, zu therapeutischen, prophylaktischen oder diagnostischen Zwecken zubereitet; Antisera, andere Blutfraktionen und immunologische Erzeugnisse, auch modifiziert oder in einem biotechnologischen Verfahren hergestellt; Vaccine, Toxine, Kulturen von Mikroorganismen (ausgenommen Hefen) und ähnliche Erzeugnisse300210Antisera, andere Blutfraktionen und immunologische Erzeugnisse, auch modifiziert oder in einem biotechnologischen Verfahren hergestellt30021010Antiserafreiandere30021091Hämoglobin, Blutglobuline und Serumglobulinefreiandere30021095von Menschenfrei30021099anderefrei30022000Vaccine für die Humanmedizinfrei30023000Vaccine für die Veterinärmedizinfrei300290andere30029010menschliches Blutfrei30029030tierisches Blut, zu therapeutischen, prophylaktischen oder diagnostischen Zwecken zubereitetfrei30029050Kulturen von Mikroorganismenfrei30029090anderefrei3003Arzneiwaren (ausgenommen Erzeugnisse der Position 3002, 3005 oder 3006), die aus zwei oder mehr zu therapeutischen oder prophylaktischen Zwecken gemischten Bestandteilen bestehen, weder dosiert noch in Aufmachungen für den Einzelverkauf30031000Penicilline oder ihre Derivate (mit Penicillansäuregerüst) oder Streptomycine oder ihre Derivate enthaltendfrei30032000andere Antibiotika enthaltendfreiHormone oder andere Erzeugnisse der Position 2937, jedoch keine Antibiotika enthaltend30033100Insulin enthaltendfrei30033900anderefrei30034000Alkaloide oder ihre Derivate, jedoch weder Hormone noch andere Erzeugnisse der Position 2937 noch Antibiotika enthaltendfrei30039000anderefrei3004Arzneiwaren (ausgenommen Erzeugnisse der Position 3002, 3005 oder 3006), die aus gemischten oder ungemischten Erzeugnissen zu therapeutischen oder prophylaktischen Zwecken bestehen, dosiert (einschließlich solcher, die über die Haut verabreicht werden) oder in Aufmachungen für den Einzelverkauf30041000Penicilline oder ihre Derivate (mit Penicillansäuregerüst) oder Streptomycine oder ihre Derivate enthaltendfrei30042000andere Antibiotika enthaltendfreiHormone oder andere Erzeugnisse der Position 2937, jedoch keine Antibiotika enthaltend30043100Insulin enthaltendfrei30043200Corticosteroidhormone, deren Derivate oder deren strukturverwandte Verbindungen enthaltendfrei30043900anderefrei30044000Alkaloide oder ihre Derivate, jedoch weder Hormone noch andere Erzeugnisse der Position 2937 noch Antibiotika enthaltendfrei30045000andere Arzneiwaren, Vitamine oder andere Erzeugnisse der Position 2936 enthaltendfrei30049000anderefrei3005Watte, Gaze, Binden und ähnliche Erzeugnisse (z. B. Verbandzeug, Pflaster zum Heilgebrauch, Senfpflaster), mit medikamentösen Stoffen getränkt oder überzogen oder in Aufmachungen für den Einzelverkauf zu medizinischen, chirurgischen, zahnärztlichen oder tierärztlichen Zwecken30051000Heftpflaster und andere Waren mit Klebeschichtfrei300590andere30059010Watte und Waren darausfreiandereaus Spinnstoffen30059031Gaze und Waren darausfrei30059050anderefrei30059099anderefrei3006Pharmazeutische Zubereitungen und Waren im Sinne der Anmerkung 4 zu Kapitel 30300610steriles chirurgisches Catgut, ähnliches steriles Nahtmaterial (einschließlich sterile resorbierbare Garne zu chirurgischen oder zahnärztlichen Zwecken) und sterile Klebstoffe für organische Gewebe, die in der Chirurgie zum Schließen von Wunden verwendet werden; sterile Laminariastifte und -tampons; sterile resorbierbare Blut stillende Einlagen zu chirurgischen oder zahnärztlichen Zwecken; sterile Adhäsionsbarrieren zu chirurgischen oder zahnärztlichen Zwecken, auch resorbierbar30061010steriles chirurgisches Catgutfrei30061030sterile Adhäsionsbarrieren zu chirurgischen oder zahnärztlichen Zwecken, auch resorbierbar6,5(18)30061090anderefrei30062000Reagenzien zum Bestimmen der Blutgruppen oder Blutfaktorenfrei30063000Röntgenkontrastmittel; diagnostische Reagenzien zur Verwendung am Patientenfrei30064000Zahnzement und andere Zahnfüllstoffe; Zement zum Wiederherstellen von Knochenfrei30065000Taschen und andere Behältnisse mit Apothekenausstattung für erste Hilfefrei30066000empfängnisverhütende chemische Zubereitungen auf der Grundlage von Hormonen, von anderen Erzeugnissen der Position 2937 oder von Spermizidenfrei30067000Zubereitungen in Form von Gelen, die in der Human- oder Veterinärmedizin als Gleitmittel für Körperteile bei chirurgischen Operationen oder medizinischen Untersuchungen oder als Kontaktmittel zwischen dem Körper und den medizinischen Geräten verwendet werden6,5(18)andere30069100Vorrichtungen erkennbar zur Verwendung für Stomata6,5(18)30069200pharmazeutische Abfällefrei

KAPITEL 31

Anmerkungen

1.
Zu Kapitel 31 gehören nicht:

a)
Tierblut der Position 0511;
b)
isolierte chemisch einheitliche Verbindungen, ausgenommen die in den nachstehenden Anmerkungen 2 a), 3 a), 4 a) oder 5 genannten Erzeugnisse;
c)
künstliche Kristalle aus Kaliumchlorid (ausgenommen optische Elemente) mit einem Stückgewicht von 2,5 g oder mehr der Position 3824; optische Elemente aus Kaliumchlorid (Position 9001).

2.
Zu Position 3102 gehören — vorausgesetzt, dass die Erzeugnisse nicht wie in Position 3105 vorgesehen aufgemacht sind — nur:

a)
folgende Erzeugnisse:

1)
Natriumnitrat (Natronsalpeter), auch rein;
2)
Ammoniumnitrat (Ammonsalpeter), auch rein;
3)
Doppelsalze aus Ammoniumsulfat und Ammoniumnitrat (Ammonsalpeter), auch rein;
4)
Ammoniumsulfat, auch rein;
5)
Doppelsalze (auch rein) oder Mischungen aus Calciumnitrat (Kalksalpeter) und Ammoniumnitrat (Ammonsalpeter);
6)
Doppelsalze (auch rein) oder Mischungen aus Calciumnitrat (Kalksalpeter) und Magnesiumnitrat (Magnesiumsalpeter);
7)
Calciumcyanamid (Kalkstickstoff), auch rein, auch mit Öl getränkt;
8)
Harnstoff, auch rein;

b)
Düngemittel, die aus untereinander gemischten Erzeugnissen des Buchstabens a bestehen;
c)
Düngemittel, die aus Mischungen von Ammoniumchlorid oder von Erzeugnissen der Buchstaben a) und b) mit Kreide, Gips oder anderen nicht düngenden anorganischen Stoffen bestehen;
d)
flüssige Düngemittel, die aus wässrigen oder ammoniakalischen Lösungen von Erzeugnissen der Buchstaben a) 2) oder a) 8) oder von Mischungen dieser Erzeugnisse bestehen.

3.
Zu Position 3103 gehören — vorausgesetzt, dass die Erzeugnisse nicht wie in Position 3105 vorgesehen aufgemacht sind — nur:

a)
folgende Erzeugnisse:

1)
Dephosphorationsschlacken;
2)
natürliche Phosphate der Position 2510, geröstet, gebrannt oder weiter gehend thermisch behandelt, als zum Entfernen von Verunreinigungen erforderlich;
3)
Superphosphate (einfache, doppelte oder dreifache);
4)
Calciumhydrogenorthophosphat mit einem Gehalt an Fluor, bezogen auf den wasserfreien Stoff, von 0,2 GHT oder mehr;

b)
Düngemittel, die aus untereinander gemischten Erzeugnissen des Buchstabens a) bestehen, ohne Rücksicht auf den Fluorgehalt;
c)
Düngemittel, die aus Mischungen von Erzeugnissen der Buchstaben a) und b) mit Kreide, Gips oder anderen nicht düngenden anorganischen Stoffen bestehen, ohne Berücksichtigung des Fluorgehalts.

4.
Zu Position 3104 gehören — vorausgesetzt, dass die Erzeugnisse nicht wie in Position 3105 vorgesehen aufgemacht sind — nur:

a)
folgende Erzeugnisse:

1)
natürliche rohe Kalisalze (z. B. Carnallit, Kainit, Sylvinit);
2)
Kaliumchlorid, auch rein, vorbehaltlich der Anmerkung 1 c);
3)
Kaliumsulfat, auch rein;
4)
Kaliummagnesiumsulfat, auch rein;

b)
Düngemittel, die aus untereinander gemischten Erzeugnissen des Buchstabens a) bestehen.

5.
Ammoniumdihydrogenorthophosphat (Monoammoniumphosphat) und Diammoniumhydrogenorthophosphat (Diammoniumphosphat), auch rein, und Mischungen dieser Erzeugnisse untereinander gehören zu Position 3105.
6.
Als „andere Düngemittel” im Sinne der Position 3105 gelten nur Erzeugnisse von der als Düngemittel verwendeten Art, die als Hauptbestandteil einen oder mehrere der düngenden Stoffe Stickstoff, Phosphor oder Kalium enthalten.
KN-CodeWarenbezeichnungVertragsmäßiger Zollsatz (%)Besondere Maßeinheit31010000Tierische oder pflanzliche Düngemittel, auch untereinander gemischt oder chemisch behandelt; durch Mischen oder chemische Behandlung von tierischen oder pflanzlichen Erzeugnissen gewonnene Düngemittelfrei3102Mineralische oder chemische Stickstoffdüngemittel310210Harnstoff, auch in wässriger Lösung31021010Harnstoff mit einem Gehalt an Stickstoff von mehr als 45 GHT, bezogen auf das Gewicht des wasserfreien Stoffes6,5kg N31021090anderer6,5kg NAmmoniumsulfat; Doppelsalze und Mischungen von Ammoniumsulfat und Ammoniumnitrat (Ammonsalpeter)31022100Ammoniumsulfat6,5kg N31022900andere6,5kg N310230Ammoniumnitrat (Ammonsalpeter), auch in wässriger Lösung31023010in wässriger Lösung6,5kg N31023090anderes6,5kg N310240Mischungen von Ammoniumnitrat (Ammonsalpeter) und Calciumcarbonat oder anderen nicht düngenden anorganischen Stoffen31024010mit einem Gehalt an Stickstoff von 28 GHT oder weniger6,5kg N31024090mit einem Gehalt an Stickstoff von mehr als 28 GHT6,5kg N310250Natriumnitrat (Natronsalpeter)31025010natürliches Natriumnitrat (natürlicher Natronsalpeter)(31)frei31025090anderes6,5kg N31026000Doppelsalze und Mischungen von Calciumnitrat (Kalksalpeter) und Ammoniumnitrat (Ammonsalpeter)6,5kg N31028000Mischungen von Harnstoff und Ammoniumnitrat (Ammonsalpeter) in wässriger oder ammoniakalischer Lösung6,5kg N31029000andere, einschließlich der in den vorhergehenden Unterpositionen nicht genannten Mischungen6,5kg N3103Mineralische oder chemische Phosphatdüngemittel310310Superphosphate31031010mit einem Gehalt an Diphosphorpentaoxid von mehr als 35 GHT4,8kg P2O531031090andere4,8kg P2O531039000anderefreikg P2O53104Mineralische oder chemische Kalidüngemittel310420Kaliumchlorid31042010mit einem Gehalt an Kalium, berechnet als K2O, von 40 GHT oder weniger, bezogen auf den wasserfreien Stofffreikg K2O31042050mit einem Gehalt an Kalium, berechnet als K2O, von mehr als 40 bis 62 GHT, bezogen auf den wasserfreien Stofffreikg K2O31042090mit einem Gehalt an Kalium, berechnet als K2O, von mehr als 62 GHT, bezogen auf den wasserfreien Stofffreikg K2O31043000Kaliumsulfatfreikg K2O31049000anderefreikg K2O3105Mineralische oder chemische Düngemittel, zwei oder drei der düngenden Stoffe Stickstoff, Phosphor und Kalium enthaltend; andere Düngemittel; Erzeugnisse dieses Kapitels in Tabletten oder ähnlichen Formen oder in Packungen mit einem Rohgewicht von 10 kg oder weniger31051000Erzeugnisse dieses Kapitels in Tabletten oder ähnlichen Formen oder in Packungen mit einem Rohgewicht von 10 kg oder weniger6,5310520mineralische oder chemische Düngemittel, die drei düngenden Stoffe Stickstoff, Phosphor und Kalium enthaltend31052010mit einem Gehalt an Stickstoff von mehr als 10 GHT, bezogen auf den wasserfreien Stoff6,531052090andere6,531053000Diammoniumhydrogenorthophosphat (Diammoniumphosphat)6,531054000Ammoniumdihydrogenorthophosphat (Monoammoniumphosphat), auch mit Diammoniumhydrogenorthophosphat (Diammoniumphosphat) gemischt6,5andere mineralische oder chemische Düngemittel, die beiden düngenden Stoffe Stickstoff und Phosphor enthaltend31055100Nitrate und Phosphate enthaltend6,531055900andere6,531056000mineralische oder chemische Düngemittel, die beiden düngenden Stoffe Phosphor und Kalium enthaltend3,2310590andere31059010natürliches Kaliumnatriumnitrat, bestehend aus natürlichen Mischungen von Natriumnitrat und Kaliumnitrat (mit einem Anteil an Kaliumnitrat von 44 GHT oder weniger), mit einem Gesamtgehalt an Stickstoff von 16,3 GHT oder weniger, bezogen auf den wasserfreien Stoff(31)freiandere31059091mit einem Gehalt an Stickstoff von mehr als 10 GHT, bezogen auf den wasserfreien Stoff6,531059099andere3,2

KAPITEL 32

Anmerkungen

1.
Zu Kapitel 32 gehören nicht:

a)
isolierte chemisch einheitliche Elemente und Verbindungen (ausgenommen Waren der Position 3203 oder 3204, anorganische Erzeugnisse von der als Luminophore verwendeten Art (Position 3206), Glas aus geschmolzenem Quarz oder aus anderem geschmolzenen Siliciumdioxid in Formen im Sinne der Position 3207 und Färbemittel sowie andere Farbmittel in Formen oder Packungen für den Einzelverkauf der Position 3212);
b)
Tannate und andere Tanninderivate der in den Positionen 2936 bis 2939, 2941 oder 3501 bis 3504 erfassten Erzeugnisse;
c)
Asphaltmastix und andere bituminöse Mastix (Position 2715).

2.
Zu Position 3204 gehören Mischungen von stabilisierten Diazoniumsalzen und Kupplungskomponenten für diese Salze, zum Herstellen von Azofarbstoffen.
3.
Zu den Positionen 3203, 3204, 3205 und 3206 gehören auch Zubereitungen auf der Grundlage von Farbmitteln (einschließlich, soweit es die Position 3206 betrifft, Pigmente der Position 2530 oder des Kapitels 28, Metallflitter und Metallpulver) von der zum Färben beliebiger Stoffe oder zum Herstellen von Farbzubereitungen verwendeten Art. Zu diesen Positionen gehören jedoch weder in nicht wässrigen Medien dispergierte flüssige oder pastenförmige Pigmente von der zum Herstellen von Anstrichfarben verwendeten Art (Position 3212) noch die anderen Zubereitungen der Position 3207, 3208, 3209, 3210, 3212, 3213 oder 3215.
4.
Zu Position 3208 gehören Lösungen von Erzeugnissen der Positionen 3901 bis 3913 (ausgenommen Collodium) in flüchtigen organischen Lösemitteln, wenn der Anteil des Lösemittels 50 GHT der Lösung übersteigt.
5.
Zu den „Farbmitteln” im Sinne dieses Kapitels gehören nicht Erzeugnisse, die als Füllstoffe in Ölfarben verwendet werden, auch wenn sie als Farbpigmente in Wasserfarben dienen können.
6.
Im Sinne der Position 3212 sind „Prägefolien” nur Folien von der zum Bedrucken von Bucheinbänden oder Hutschweißledern verwendeten Art, bestehend aus:

a)
Metallpulver (auch Edelmetallpulver) oder Pigmenten in dünnen Blättern, die durch Leim, Gelatine oder andere Bindemittel zusammengehalten werden; oder
b)
Metallen (auch Edelmetallen) oder Pigmenten, die auf eine als Unterlage dienende Folie aus Stoffen aller Art aufgebracht sind.

KN-CodeWarenbezeichnungVertragsmäßiger Zollsatz (%)Besondere Maßeinheit3201Pflanzliche Gerbstoffauszüge; Tannine und ihre Salze, Ether, Ester und andere Derivate32011000Quebrachoauszugfrei32012000Mimosaauszug6,5(69)320190andere32019020Sumach-, Valonea-, Eichen- oder Kastanienauszug5,832019090andere5,3(10)3202Synthetische organische Gerbstoffe; anorganische Gerbstoffe; Gerbstoffzubereitungen, auch natürliche Gerbstoffe enthaltend; Enzymzubereitungen zum Vorgerben32021000synthetische organische Gerbstoffe5,332029000andere5,3320300Farbmittel pflanzlichen oder tierischen Ursprungs (einschließlich Farbstoffauszüge, ausgenommen Tierisches Schwarz), auch chemisch einheitlich; Zubereitungen im Sinne der Anmerkung 3 zu diesem Kapitel auf der Grundlage von Farbmitteln pflanzlichen oder tierischen Ursprungs32030010pflanzliche Farbmittel und Zubereitungen auf der Grundlage dieser Farbmittelfrei32030090tierische Farbmittel und Zubereitungen auf der Grundlage dieser Farbmittel2,53204Synthetische organische Farbmittel, auch chemisch einheitlich; Zubereitungen im Sinne der Anmerkung 3 zu diesem Kapitel auf der Grundlage synthetischer organischer Farbmittel; synthetische organische Erzeugnisse von der als fluoreszierende Aufheller oder als Luminophore verwendeten Art, auch chemisch einheitlichsynthetische organische Farbmittel und Zubereitungen im Sinne der Anmerkung 3 zu diesem Kapitel auf der Grundlage dieser Farbmittel32041100Dispersionsfarbstoffe und Zubereitungen auf der Grundlage dieser Farbstoffe6,532041200Säurefarbstoffe, auch metallisiert, und Zubereitungen auf der Grundlage dieser Farbstoffe; Beizenfarbstoffe und Zubereitungen auf der Grundlage dieser Farbstoffe6,532041300basische Farbstoffe und Zubereitungen auf der Grundlage dieser Farbstoffe6,532041400Direktfarbstoffe und Zubereitungen auf der Grundlage dieser Farbstoffe6,532041500Küpenfarbstoffe (einschließlich der in diesem Zustand als Pigmente verwendbaren) und Zubereitungen auf der Grundlage dieser Farbstoffe6,532041600Reaktivfarbstoffe und Zubereitungen auf der Grundlage dieser Farbstoffe6,532041700Pigmente (organische) und Zubereitungen auf der Grundlage dieser Farbmittel6,532041900andere, einschließlich der Mischungen von Farbmitteln aus mehreren der Unterpositionen 320411 bis 3204196,532042000synthetische organische Erzeugnisse von der als fluoreszierende Aufheller verwendeten Art632049000andere6,532050000Farblacke; Zubereitungen im Sinne der Anmerkung 3 zu diesem Kapitel auf der Grundlage von Farblacken6,53206Andere Farbmittel; Zubereitungen im Sinne der Anmerkung 3 zu diesem Kapitel, ausgenommen solche der Position 3203, 3204 oder 3205; anorganische Erzeugnisse von der als Luminophore verwendeten Art, auch chemisch einheitlichPigmente und Zubereitungen auf der Grundlage von Titandioxid32061100mit einem Gehalt an Titandioxid von 80 GHT oder mehr, bezogen auf die Trockensubstanz632061900andere6,532062000Pigmente und Zubereitungen auf der Grundlage von Chromverbindungen6,5andere Farbmittel und andere Zubereitungen32064100Ultramarin und seine Zubereitungen6,532064200Lithopone und andere Pigmente und Zubereitungen auf der Grundlage von Zinksulfid6,5320649andere32064910Magnetit4,9(18)32064970andere6,532065000anorganische Erzeugnisse von der als Luminophore verwendeten Art5,33207Zubereitete Pigmente, zubereitete Trübungsmittel und zubereitete Farben, Schmelzglasuren und andere verglasbare Massen, Engoben, flüssige Glanzmittel und ähnliche Zubereitungen von der in der Keramik-, Emaillier- oder Glasindustrie verwendeten Art; Glasfritte und anderes Glas in Form von Pulver, Granalien, Schuppen oder Flocken32071000zubereitete Pigmente, zubereitete Trübungsmittel, zubereitete Farben und ähnliche Zubereitungen6,5320720Schmelzglasuren und andere verglasbare Massen, Engoben und ähnliche Zubereitungen32072010Engoben5,332072090andere6,332073000flüssige Glanzmittel und ähnliche Zubereitungen5,3320740Glasfritte und anderes Glas in Form von Pulver, Granalien, Schuppen oder Flocken32074040Glas in Form von Flocken mit einer Länge von 0,1 mm bis 3,5 mm und einer Dicke von 2 Mikrometer bis 5 Mikrometer; Glas in Form von Pulver oder Granalien, mit einem Gehalt an Siliciumdioxid von 99 GHT oder mehrfrei32074085anderes3,73208Anstrichfarben und Lacke auf der Grundlage von synthetischen Polymeren oder chemisch modifizierten natürlichen Polymeren, in einem nicht wässrigen Medium dispergiert oder gelöst; Lösungen im Sinne der Anmerkung 4 zu diesem Kapitel320810auf der Grundlage von Polyestern32081010Lösungen im Sinne der Anmerkung 4 zu diesem Kapitel6,532081090andere6,5320820auf der Grundlage von Acryl- oder Vinylpolymeren32082010Lösungen im Sinne der Anmerkung 4 zu diesem Kapitel6,532082090andere6,5320890andereLösungen im Sinne der Anmerkung 4 zu diesem Kapitel32089011Polyurethan aus 2,2′-(tert-Butylimino)diethanol und 4,4′-Methylendicyclohexyl-diisocyanat, in Form einer Lösung in N,N-Dimethylacetamid, mit einem Gehalt an Polymer von 48 GHT oder mehrfrei32089013Copolymer aus p-Kresol und Divinylbenzol, in Form einer Lösung in N,N-Dimethylacetamid, mit einem Gehalt an Polymer von 48 GHT oder mehrfrei32089019andere6,5andere32089091auf der Grundlage von synthetischen Polymeren6,532089099auf der Grundlage von chemisch modifizierten natürlichen Polymeren6,53209Anstrichfarben und Lacke auf der Grundlage von synthetischen Polymeren oder chemisch modifizierten natürlichen Polymeren, in einem wässrigen Medium dispergiert oder gelöst32091000auf der Grundlage von Acryl- oder Vinylpolymeren6,532099000andere6,5321000Andere Anstrichfarben und Lacke; zubereitete Wasserpigmentfarben von der für die Lederzurichtung verwendeten Art32100010Anstrichfarben und Lacke auf der Grundlage von trocknenden Ölen6,532100090andere6,532110000Zubereitete Sikkative6,53212Pigmente (einschließlich Metallpulver und -flitter), in nicht wässrigen Medien dispergiert, flüssig oder pastenförmig, von der zum Herstellen von Anstrichfarben verwendeten Art; Prägefolien; Färbemittel und andere Farbmittel, in Formen oder Packungen für den Einzelverkauf32121000Prägefolien6,532129000andere6,53213Farben für Kunstmaler, für den Unterricht, für die Plakatmalerei, für Farbtönungen, zur Unterhaltung und ähnliche Farben, in Täfelchen, Tuben, Töpfchen, Fläschchen, Näpfchen oder ähnlichen Aufmachungen32131000Farben in Zusammenstellungen6,532139000andere6,53214Glaserkitt, Harzzement und andere Kitte; Spachtelmassen für Anstreicherarbeiten; nicht feuerfeste Spachtel- und Verputzmassen für Fassaden, Innenwände, Fußböden, Decken und dergleichen321410Glaserkitt, Harzzement und andere Kitte; Spachtelmassen für Anstreicherarbeiten32141010Glaserkitt, Harzzement und andere Kitte532141090Spachtelmassen für Anstreicherarbeiten532149000andere53215Druckfarben, Tinte und Tusche zum Schreiben oder Zeichnen und andere Tinten und Tuschen, auch konzentriert oder in fester FormDruckfarben32151100schwarz6,532151900andere6,532159000andere6,5

KAPITEL 33

Anmerkungen

1.
Zu Kapitel 33 gehören nicht:

a)
natürliche Oleoresine und Pflanzenauszüge der Position 1301 oder 1302;
b)
Seifen und andere Erzeugnisse der Position 3401;
c)
Balsam-, Holz- oder Sulfatterpentinöl und andere Erzeugnisse der Position 3805.

2.
Als Riechstoffe im Sinne der Position 3302 gelten nur die Substanzen der Position 3301, die aus diesen Substanzen isolierten Riechstoffe sowie synthetische Aromastoffe.
3.
Zu den Positionen 3303 bis 3307 gehören insbesondere Erzeugnisse, auch ungemischt (ausgenommen destillierte aromatische Wässer und wässrige Lösungen ätherischer Öle), die zur Verwendung als Erzeugnisse dieser Positionen geeignet und zu diesem Zweck für den Einzelverkauf aufgemacht sind.
4.
Als „zubereitete Riech-, Körperpflege- oder Schönheitsmittel” im Sinne der Position 3307 gelten — unter anderem — folgende Erzeugnisse: kleine Säckchen mit Teilen von Aromapflanzen; duftende zubereitete Räuchermittel; parfümierte Papiere oder Schminkpapiere; Lösungen für Kontaktlinsen oder künstliche Augen; mit Riechmitteln oder Schminken getränkte, bestrichene oder überzogene Watte, Filze oder Vliesstoffe; zubereitete Körperpflegemittel für Tiere.
KN-CodeWarenbezeichnungVertragsmäßiger Zollsatz (%)Besondere Maßeinheit3301Ätherische Öle (auch entterpenisiert), einschließlich „konkrete” oder „absolute” Öle; Resinoide; extrahierte Oleoresine; Konzentrate ätherischer Öle in Fetten, nicht flüchtigen Ölen, Wachsen oder ähnlichen Stoffen, durch Enfleurage oder Mazeration gewonnen; terpenhaltige Nebenerzeugnisse aus ätherischen Ölen; destillierte aromatische Wässer und wässrige Lösungen ätherischer Öleätherische Öle von Citrusfrüchten330112Süß- und Bitterorangenöl33011210nicht entterpenisiert733011290entterpenisiert4,4330113Citronenöl33011310nicht entterpenisiert733011390entterpenisiert4,4330119andere33011920nicht entterpenisiert733011980entterpenisiert4,4andere ätherische Öle als solche von Citrusfrüchten330124Pfefferminzöl (Mentha piperita)33012410nicht entterpenisiertfrei33012490entterpenisiert2,9330125andere Minzenöle33012510nicht entterpenisiertfrei33012590entterpenisiert2,9330129andereGewürznelkenöl, Niaouliöl, Ylang-Ylang-Öl33012911nicht entterpenisiertfrei33012931entterpenisiert2,9(70)andere33012941nicht entterpenisiertfreientterpenisiert33012971Geraniumöl, Jasminöl, Vetiveröl2,333012979Lavendelöl und Lavandinöl2,933012991andere2,9(70)33013000Resinoide2330190andere33019010terpenhaltige Nebenerzeugnisse aus ätherischen Ölen2,3extrahierte Oleoresine33019021von Süßholzwurzeln und von Hopfen3,233019030anderefrei33019090andere33302Mischungen von Riechstoffen und Mischungen (einschließlich alkoholische Lösungen) auf der Grundlage eines oder mehrerer dieser Stoffe, von der als Rohstoffe für die Industrie verwendeten Art; andere Zubereitungen auf der Grundlage von Riechstoffen von der zum Herstellen von Getränken verwendeten Art330210von der in der Lebensmittel- oder Getränkeindustrie verwendeten Artvon der in der Getränkeindustrie verwendeten ArtZubereitungen, die alle charakteristischen Aromastoffe eines Getränks enthalten33021010mit einem vorhandenen Alkoholgehalt von mehr als 0,5 % vol17,3 MIN 1 €/% vol/hlandere33021021kein Milchfett und keine Saccharose, Isoglucose, Stärke oder Glucose enthaltend, oder weniger als 1,5 GHT Milchfett, 5 GHT Saccharose oder Isoglucose, 5 GHT Glucose oder Stärke enthaltend12,833021029andere9 + EA(23)33021040anderefrei33021090von der in der Lebensmittelindustrie verwendeten Artfrei330290andere33029010alkoholische Lösungenfrei33029090anderefrei330300Duftstoffe (Parfüms) und Duftwässer (Toilettewässer)33030010Duftstoffe (Parfüms)frei33030090Duftwässer (Toilettewässer)frei3304Zubereitete Schönheitsmittel oder Erzeugnisse zum Schminken und Zubereitungen zur Hautpflege (ausgenommen Arzneiwaren), einschließlich Sonnenschutz- und Bräunungsmittel; Zubereitungen für die Maniküre oder Pediküre33041000Schminkmittel (Make-up) für die Lippenfrei33042000Schminkmittel (Make-up) für die Augenfrei33043000Zubereitungen für die Maniküre oder Pedikürefreiandere33049100Puder, lose oder festfrei33049900anderefrei3305Zubereitete Haarbehandlungsmittel33051000Haarwaschmittel (Shampoo)frei33052000Dauerwellmittel und Entkrausungsmittel (Zubereitungen zur Haardauerverformung)frei33053000Haarlackefrei33059000anderefrei3306Zubereitete Zahn- und Mundpflegemittel, einschließlich Haftpuder und -pasten für Zahnprothesen; Garne zum Reinigen der Zahnzwischenräume (Zahnseide), in Aufmachungen für den Einzelverkauf33061000Zahnputzmittelfrei33062000Garne zum Reinigen der Zahnzwischenräume (Zahnseide)433069000anderefrei3307Zubereitete Rasiermittel (einschließlich Vor- und Nachbehandlungsmittel), Körperdesodorierungsmittel, zubereitete Badezusätze, Haarentfernungsmittel und andere zubereitete Riech-, Körperpflege- oder Schönheitsmittel, anderweit weder genannt noch inbegriffen; zubereitete Raumdesodorierungsmittel, auch nicht parfümiert, auch mit desinfizierenden Eigenschaften33071000zubereitete Rasiermittel (einschließlich Vor- und Nachbehandlungsmittel)6,533072000Körperdesodorierungs- und Antitranspirationsmittel6,533073000parfümierte Badesalze und andere zubereitete Badezusätze6,5Zubereitungen zum Parfümieren oder Desodorieren von Räumen, einschließlich duftende Zubereitungen für religiöse Zeremonien33074100 „Agarbatti” und andere duftende zubereitete Räuchermittel6,533074900andere6,533079000andere6,5

KAPITEL 34

Anmerkungen

1.
Zu Kapitel 34 gehören nicht:

a)
genießbare Mischungen und Zubereitungen von tierischen oder pflanzlichen Fetten oder Ölen von der als Form- oder Trennöle verwendeten Art (Position 1517);
b)
isolierte chemisch einheitliche Verbindungen;
c)
Haarwaschmittel (Shampoo), Zahnpflegemittel, Rasiercreme und -schaum und zubereitete Badezusätze, Seife oder andere organische grenzflächenaktive Stoffe enthaltend (Position 3305, 3306 oder 3307).

2.
Im Sinne der Position 3401 umfasst die Bezeichnung „Seifen” nur wasserlösliche Seifen. Die Seifen und anderen Erzeugnisse dieser Position können auch Zusätze enthalten (z. B. Stoffe mit desinfizierenden oder scheuernden Eigenschaften, Füllstoffe, Heilmittel). Erzeugnisse, die Stoffe mit scheuernden Eigenschaften enthalten, gehören jedoch nur dann zu dieser Position, wenn sie in Form von Tafeln, Riegeln oder geformten Stücken oder Figuren vorliegen. In anderen Formen sind sie als Scheuerpasten oder -pulver oder ähnliche Zubereitungen der Position 3405 zuzuweisen.
3.
„Grenzflächenaktive Stoffe” im Sinne der Position 3402 sind Erzeugnisse, die, wenn man sie in einer Konzentration von 0,5 % bei einer Temperatur von 20 °C mit Wasser mischt und eine Stunde bei derselben Temperatur stehen lässt,

a)
eine durchsichtige oder durchscheinende Flüssigkeit oder eine stabile Emulsion ohne Abscheidung unlöslicher Stoffe geben und
b)
die Oberflächenspannung des Wassers auf 4,5 × 10–2 N/m (45 dyn/cm) oder weniger herabsetzen.

4.
„Erdöl oder Öl aus bituminösen Mineralien” im Sinne der Position 3403 sind die in der Anmerkung 2 zu Kapitel 27 beschriebenen Erzeugnisse.
5.
Vorbehaltlich der nachstehend aufgeführten Ausnahmen sind „künstliche Wachse und zubereitete Wachse” im Sinne der Position 3404 nur:

a)
durch ein chemisches Verfahren hergestellte organische Erzeugnisse mit den Eigenschaften von Wachsen, auch wasserlöslich;
b)
durch Mischen verschiedener Wachse untereinander hergestellte Erzeugnisse;
c)
Erzeugnisse mit den Eigenschaften von Wachsen auf der Grundlage von Wachsen oder Paraffin, die außerdem Fette, Harze, mineralische oder andere Stoffe enthalten.

Zu Position 3404 gehören jedoch nicht:

a)
Erzeugnisse der Position 1516, 3402 oder 3823, auch wenn sie die Eigenschaften von Wachsen aufweisen;
b)
ungemischte tierische oder pflanzliche Wachse, auch raffiniert oder gefärbt, der Position 1521;
c)
Mineralwachse und ähnliche Erzeugnisse der Position 2712, auch untereinander gemischt oder nur gefärbt;
d)
mit einer Flüssigkeit gemischte oder in einem flüssigen Medium dispergierte oder gelöste Wachse (Positionen 3405, 3809 usw.).

KN-CodeWarenbezeichnungVertragsmäßiger Zollsatz (%)Besondere Maßeinheit3401Seifen; organische grenzflächenaktive Erzeugnisse und Zubereitungen, als Seife verwendbar, in Form von Tafeln, Riegeln, geformten Stücken oder Figuren, auch ohne Gehalt an Seife; organische grenzflächenaktive Erzeugnisse und Zubereitungen zum Waschen der Haut, in Form einer Flüssigkeit oder Creme, in Aufmachungen für den Einzelverkauf, auch ohne Gehalt an Seife; Papier, Watte, Filz und Vliesstoffe, mit Seife oder Reinigungsmitteln getränkt, bestrichen oder überzogenSeifen, organische grenzflächenaktive Erzeugnisse und Zubereitungen, in Form von Tafeln, Riegeln, geformten Stücken oder Figuren, und Papier, Watte, Filz und Vliesstoffe, mit Seife oder Reinigungsmitteln getränkt, bestrichen oder überzogen34011100zur Körperpflege (einschließlich solcher zu medizinischen Zwecken)frei34011900anderefrei340120Seifen in anderen Formen34012010Flocken, Körner oder Pulverfrei34012090anderefrei34013000organische grenzflächenaktive Erzeugnisse und Zubereitungen zum Waschen der Haut, in Form einer Flüssigkeit oder Creme, in Aufmachungen für den Einzelverkauf, auch ohne Gehalt an Seife43402Organische grenzflächenaktive Stoffe (ausgenommen Seifen); grenzflächenaktive Zubereitungen, zubereitete Waschmittel (einschließlich zubereitete Waschhilfsmittel) und zubereitete Reinigungsmittel, auch Seife enthaltend, ausgenommen solche der Position 3401organische grenzflächenaktive Stoffe, auch in Aufmachungen für den Einzelverkauf340211anionisch wirkend34021110wässrige Lösung mit einem Gehalt an Dinatriumalkyl[oxydi(benzolsulfonat)] von 30 GHT bis 50 GHTfrei34021190andere434021200kationisch wirkend434021300nicht ionogen wirkend434021900andere4340220Zubereitungen in Aufmachung für den Einzelverkauf34022020grenzflächenaktive Zubereitungen434022090zubereitete Waschmittel, Waschhilfsmittel und zubereitete Reinigungsmittel4340290andere34029010grenzflächenaktive Zubereitungen434029090zubereitete Waschmittel, Waschhilfsmittel und zubereitete Reinigungsmittel43403Zubereitete Schmiermittel (einschließlich Schneidöle, Zubereitungen zum Lösen von Schrauben oder Bolzen, zubereitete Rostschutzmittel oder Korrosionsschutzmittel und zubereitete Form- und Trennöle, auf der Grundlage von Schmierstoffen) und Zubereitungen nach Art der Schmälzmittel für Spinnstoffe oder der Mittel zum Ölen oder Fetten von Leder, Pelzfellen oder anderen Stoffen, ausgenommen solche, die als Grundbestandteil 70 GHT oder mehr an Erdöl oder Öl aus bituminösen Mineralien enthaltenErdöl oder Öl aus bituminösen Mineralien enthaltend34031100Zubereitungen zum Behandeln von Spinnstoffen, Leder, Pelzfellen oder anderen Stoffen4,6340319andere34031910mit einem Gehalt an Erdöl oder Öl aus bituminösen Mineralien von 70 GHT oder mehr, in denen diese Öle nicht der Grundbestandteil sind6,534031990andere4,6andere34039100Zubereitungen zum Behandeln von Spinnstoffen, Leder, Pelzfellen oder anderen Stoffen4,634039900andere4,63404Künstliche Wachse und zubereitete Wachse34042000Poly(oxyethylen)-Wachs (Polyethylenglycolwachs)frei34049000anderefrei3405Schuhcreme, Möbel- und Bohnerwachs, Poliermittel für Karosserien, Glas oder Metall, Scheuerpasten und -pulver und ähnliche Zubereitungen (auch in Form von Papier, Watte, Filz, Vliesstoff, Schaum-, Schwamm-, Zellkunststoff oder Zellkautschuk, mit diesen Zubereitungen getränkt, bestrichen oder überzogen), ausgenommen Wachse der Position 340434051000Schuhcreme und ähnliche Schuh- oder Lederpflegemittelfrei34052000Möbel- und Bohnerwachs und ähnliche Zubereitungenfrei34053000Poliermittel für Karosserien und ähnliche Autopflegemittel, ausgenommen Poliermittel für Metallfrei34054000Scheuerpasten und -pulver und ähnliche Zubereitungenfrei340590andere34059010zum Polieren von Metallfrei34059090anderefrei34060000Kerzen (Lichte) aller Art und dergleichenfrei34070000Modelliermassen, auch zur Unterhaltung für Kinder; zubereitetes „Dentalwachs” oder „Zahnabdruckmassen” in Zusammenstellungen, in Packungen für den Einzelverkauf oder in Tafeln, Hufeisenform, Stäben oder ähnlichen Formen; andere Zubereitungen für zahnärztliche Zwecke auf der Grundlage von Gipsfrei

KAPITEL 35

Anmerkungen

1.
Zu Kapitel 35 gehören nicht:

a)
Hefen (Position 2102);
b)
Bestandteile (Fraktionen) des Blutes (ausgenommen nicht zu therapeutischen oder prophylaktischen Zwecken zubereitetes Blutalbumin), Arzneiwaren und andere Erzeugnisse des Kapitels 30;
c)
Enzymzubereitungen zum Vorgerben (Position 3202);
d)
zubereitete enzymatische Waschmittel und Waschhilfsmittel und andere Erzeugnisse des Kapitels 34;
e)
gehärtete Eiweißstoffe (Position 3913);
f)
Druckerzeugnisse auf Gelatine als Trägermaterial (Kapitel 49).

2.
„Dextrine” im Sinne der Position 3505 sind Stärkeabbauprodukte mit einem Gehalt an reduzierenden Zuckern, berechnet als Dextrose, von 10 % oder weniger, bezogen auf die Trockenmasse.

Erzeugnisse mit einem Gehalt an reduzierenden Zuckern von mehr als 10 % gehören zu Position 1702.

Zusätzliche Anmerkung

1.
Zu Unterposition 35040010 gehören Konzentrate aus Milcheiweiß mit einem Proteingehalt, bezogen auf die Trockenmasse, von mehr als 85 GHT.
KN-CodeWarenbezeichnungVertragsmäßiger Zollsatz (%)Besondere Maßeinheit3501Casein, Caseinate und andere Caseinderivate; Caseinleime350110Casein35011010zum Herstellen von künstlichen Spinnstoffen(12)frei35011050zu industriellen Zwecken, ausgenommen zum Herstellen von Lebens- und Futtermitteln(12)3,235011090anderes9350190andere35019010Caseinleime8,335019090andere6,43502Albumine (einschließlich Konzentrate aus zwei oder mehr Molkenproteinen, die mehr als 80 GHT Molkenproteine, bezogen auf die Trockenmasse, enthalten), Albuminate und andere AlbuminderivateEieralbumin350211getrocknet35021110ungenießbar oder ungenießbar gemacht(31)frei35021190anderes123,5 €/100 kg/net(10)350219anderes35021910ungenießbar oder ungenießbar gemacht(31)frei35021990anderes16,7 €/100 kg/net(10)350220Molkenproteine (Lactalbumin), einschließlich Konzentrate aus zwei oder mehr Molkenproteinen35022010ungenießbar oder ungenießbar gemacht(31)freiandere35022091getrocknet (in Blättern, Flocken, Kristallen, Pulver usw.)123,5 €/100 kg/net35022099andere16,7 €/100 kg/net350290andereAlbumine, ausgenommen Eieralbumin und Molkenproteine (Lactalbumin)35029020ungenießbar oder ungenießbar gemacht(31)frei35029070andere6,435029090Albuminate und andere Albuminderivate7,7350300Gelatine (auch in quadratischen oder rechteckigen Blättern, auch an der Oberfläche bearbeitet oder gefärbt) und ihre Derivate; Hausenblase; andere Leime tierischen Ursprungs, ausgenommen Caseinleime der Position 350135030010Gelatine und ihre Derivate7,735030080andere7,7350400Peptone und ihre Derivate; andere Eiweißstoffe und ihre Derivate, anderweit weder genannt noch inbegriffen; Hautpulver, auch chromiert35040010Konzentrate aus Milcheiweiß im Sinne der Zusätzlichen Anmerkung 1 zu Kapitel 353,435040090andere3,43505Dextrine und andere modifizierte Stärken (z. B. Quellstärke oder veresterte Stärke); Leime auf der Grundlage von Stärken, Dextrinen oder anderen modifizierten Stärken350510Dextrine und andere modifizierte Stärken35051010Dextrine9 + 17,7 €/100 kg/netandere modifizierte Stärken35051050veretherte Stärken und veresterte Stärken7,735051090andere9 + 17,7 €/100 kg/net350520Leime35052010mit einem Gehalt an Stärken, Dextrinen oder anderen modifizierten Stärken von weniger als 25 GHT8,3 + 4,5 €/100 kg/net MAX 11,535052030mit einem Gehalt an Stärken, Dextrinen oder anderen modifizierten Stärken von 25 oder mehr, jedoch weniger als 55 GHT8,3 + 8,9 €/100 kg/net MAX 11,535052050mit einem Gehalt an Stärken, Dextrinen oder anderen modifizierten Stärken von 55 oder mehr, jedoch weniger als 80 GHT8,3 + 14,2 €/100 kg/net MAX 11,535052090mit einem Gehalt an Stärken, Dextrinen oder anderen modifizierten Stärken von 80 GHT oder mehr8,3 + 17,7 €/100 kg/net MAX 11,53506Zubereitete Leime und andere zubereitete Klebstoffe, anderweit weder genannt noch inbegriffen; zur Verwendung als Klebstoff geeignete Erzeugnisse aller Art in Aufmachungen für den Einzelverkauf mit einem Gewicht des Inhalts von 1 kg oder weniger35061000zur Verwendung als Klebstoff geeignete Erzeugnisse aller Art in Aufmachungen für den Einzelverkauf mit einem Gewicht des Inhalts von 1 kg oder weniger6,5andere35069100Klebstoffe auf der Grundlage von Polymeren der Positionen 3901 bis 3913 oder von Kautschuk6,535069900andere6,53507Enzyme; zubereitete Enzyme, anderweit weder genannt noch inbegriffen35071000Lab und seine Konzentrate6,3350790andere35079030Lipoproteinlipase; Aspergillus-Alkalin Proteasefrei35079090andere6,3

KAPITEL 36

Anmerkungen

1.
Zu Kapitel 36 gehören nicht isolierte chemisch einheitliche Verbindungen, ausgenommen die in der nachstehenden Anmerkung 2 Buchstabe a) oder b) aufgeführten Erzeugnisse.
2.
Als „Waren aus leicht entzündlichen Stoffen” im Sinne der Position 3606 gelten ausschließlich:

a)
Metaldehyd, Hexamethylentetramin und ähnliche Erzeugnisse in Tabletten, Stäbchen oder ähnlichen Formen, aus denen sich ihre Verwendung als Brennstoff ergibt; Brennstoffe auf der Grundlage von Alkohol und ähnliche zubereitete Brennstoffe, fest oder pastenförmig;
b)
flüssige Brennstoffe und brennbare Flüssiggase, in Behältnissen von der zum Auffüllen oder Wiederauffüllen von Feuerzeugen oder Anzündern verwendeten Art mit einem Fassungsvermögen von 300 cm3 oder weniger;
c)
Pech- und Harzfackeln, Kohlenanzünder und ähnliche Erzeugnisse.

KN-CodeWarenbezeichnungVertragsmäßiger Zollsatz (%)Besondere Maßeinheit36010000Schießpulver5,736020000Zubereitete Sprengstoffe, ausgenommen Schießpulver6,5360300Sicherheitszündschnüre; Sprengzündschnüre; Zündhütchen, Sprengkapseln; Zünder; elektrische Sprengzünder36030010Sicherheitszündschnüre; Sprengzündschnüre636030090andere6,53604Feuerwerkskörper, Signalraketen, Raketen zum Wetterschießen und dergleichen, Knallkörper und andere pyrotechnische Artikel36041000Feuerwerkskörper6,536049000andere6,536050000Zündhölzer, ausgenommen pyrotechnische Waren der Position 36046,53606Cer-Eisen und andere Zündmetall-Legierungen in jeder Form; Waren aus leicht entzündlichen Stoffen im Sinne der Anmerkung 2 zu diesem Kapitel36061000flüssige Brennstoffe und brennbare Flüssiggase, in Behältnissen von der zum Auffüllen oder Wiederauffüllen von Feuerzeugen oder Anzündern verwendeten Art mit einem Fassungsvermögen von 300 cm3 oder weniger6,5360690andere36069010Cer-Eisen und andere Zündmetall-Legierungen in jeder Form636069090andere6,5

KAPITEL 37

Anmerkungen

1.
Zu Kapitel 37 gehören weder Abfälle noch Ausschusswaren.
2.
Im Kapitel 37 bezieht sich der Begriff „fotografisch” auf das Verfahren, mit dem sichtbare Bilder direkt oder indirekt durch das Einwirken von Licht oder anderen Strahlenarten auf fotosensitive Oberflächen erzeugt werden.

Zusätzliche Anmerkungen

1.
Bei Tonfilmen, die getrennt als Bild- und Tonband eingehen, ist jedes Band für sich getrennt nach seiner Beschaffenheit einzureihen.
2.
Als „Wochenschaufilme” im Sinne der Unterposition 37069052 gelten Filme mit einer Länge von weniger als 330 m, die aktuelle Ereignisse, z. B. politischen, geschichtlichen, sozialen, wirtschaftlichen, sportlichen, militärischen, wissenschaftlichen, literarischen, volkskundlichen, touristischen oder gesellschaftlichen Charakters, darstellen.
KN-CodeWarenbezeichnungVertragsmäßiger Zollsatz (%)Besondere Maßeinheit3701Fotografische Platten und Planfilme, sensibilisiert, nicht belichtet, aus Stoffen aller Art (ausgenommen Papier, Pappe oder Spinnstoffe); fotografische Sofortbild-Planfilme, sensibilisiert, nicht belichtet, auch in Kassetten37011000für Röntgenaufnahmen6,5m237012000Sofortbild-Planfilme6,5p/st37013000andere Platten und Planfilme, bei denen mindestens eine Seite mehr als 255 mm misst6,5m2andere37019100für mehrfarbige Aufnahmen6,537019900andere6,53702Fotografische Filme in Rollen, sensibilisiert, nicht belichtet, aus Stoffen aller Art (ausgenommen Papier, Pappe oder Spinnstoffe); fotografische Sofortbild-Rollfilme, sensibilisiert, nicht belichtet37021000für Röntgenaufnahmen6,5m2andere Filme, nicht gelocht, mit einer Breite von 105 mm oder weniger370231für mehrfarbige Aufnahmen37023191Negativfarbfilme mit:

einer Breite von 75 mm bis 105 mm und

einer Länge von 100 m oder mehr

zum Herstellen von Sofortbildfilmen(12)
freim
37023197andere6,5m370232andere, mit einer Silberhalogenid-Emulsionmit einer Breite von 35 mm oder weniger37023210Mikrofilme; Filme für grafische Zwecke6,537023220andere5,337023285mit einer Breite von mehr als 35 mm6,537023900andere6,5andere Filme, nicht gelocht, mit einer Breite von mehr als 105 mm37024100mit einer Breite von mehr als 610 mm und einer Länge von mehr als 200 m, für mehrfarbige Aufnahmen6,5m237024200mit einer Breite von mehr als 610 mm und einer Länge von mehr als 200 m, ausgenommen für mehrfarbige Aufnahmen6,5m237024300mit einer Breite von mehr als 610 mm und einer Länge von 200 m oder weniger6,5m237024400mit einer Breite von mehr als 105 mm bis 610 mm6,5m2andere Filme, für mehrfarbige Aufnahmen37025200mit einer Breite von 16 mm oder weniger5,337025300mit einer Breite von mehr als 16 mm bis 35 mm und einer Länge von 30 m oder weniger, für Diapositive5,3p/st37025400mit einer Breite von mehr als 16 mm bis 35 mm und einer Länge von 30 m oder weniger, ausgenommen für Diapositive5p/st37025500mit einer Breite von mehr als 16 mm bis 35 mm und einer Länge von mehr als 30 m5,3m37025600mit einer Breite von mehr als 35 mm6,5andere370296mit einer Breite von 35 mm oder weniger und einer Länge von 30 m oder weniger37029610Mikrofilme; Filme für grafische Zwecke6,537029690andere5,3p/st370297mit einer Breite von 35 mm oder weniger und einer Länge von mehr als 30 m37029710Mikrofilme; Filme für grafische Zwecke6,537029790andere5,3m37029800mit einer Breite von mehr als 35 mm6,53703Fotografische Papiere, Pappen und Spinnstoffwaren, sensibilisiert, nicht belichtet37031000in Rollen, mit einer Breite von mehr als 610 mm6,537032000andere, für mehrfarbige Aufnahmen6,537039000andere6,5370400Fotografische Platten, Filme, Papiere, Pappen und Spinnstoffwaren, belichtet, jedoch nicht entwickelt37040010Platten und Filmefrei37040090andere6,53705Fotografische Platten und Filme, belichtet und entwickelt, ausgenommen kinematografische Filme37051000für Offsetreproduktionen5,3370590andere37059010Mikrofilme3,237059090andere5,33706Kinematografische Filme, belichtet und entwickelt, auch mit Tonaufzeichnung oder nur mit Tonaufzeichnung370610mit einer Breite von 35 mm oder mehr37061020nur mit Tonaufzeichnung; Negative; Zwischenpositivefreim37061099andere Positive6,5(71)m370690andere37069052nur mit Tonaufzeichnung; Negative; Zwischenpositive; Wochenschaufilmefreimandere, mit einer Breite von37069091weniger als 10 mmfreim3706909910 mm oder mehr5,4(72)m3707Zubereitete chemische Erzeugnisse zu fotografischen Zwecken (ausgenommen Lacke, Klebstoffe und ähnliche Zubereitungen); ungemischte Erzeugnisse zu fotografischen Zwecken, dosiert oder gebrauchsfertig in Aufmachung für den Einzelverkauf37071000Emulsionen zum Sensibilisieren von Oberflächen6370790andere37079020Entwickler und Fixierer637079090andere6

KAPITEL 38

Anmerkungen

1.
Zu Kapitel 38 gehören nicht:

a)
isolierte chemisch einheitliche Elemente oder Verbindungen, ausgenommen die nachstehend aufgeführten:

1)
künstlicher Grafit (Position 3801);
2)
Insektizide, Rodentizide, Fungizide, Herbizide, Keimhemmungsmittel und Pflanzenwuchsregulatoren, Desinfektionsmittel und ähnliche Erzeugnisse, in Formen oder Aufmachungen der in Position 3808 beschriebenen Art;
3)
Feuerlöschmittel in Form von Ladungen für Feuerlöschgeräte oder von Feuerlöschgranaten oder Feuerlöschbomben (Position 3813);
4)
zertifizierte Referenzmaterialien gemäß nachstehender Anmerkung 2;
5)
die in der nachstehenden Anmerkung 3 a) oder 3 c) aufgeführten Erzeugnisse;

b)
Mischungen von chemischen Erzeugnissen und Lebensmitteln oder anderen Stoffen mit Nährwert, von der zum Zubereiten von Lebensmitteln für die menschliche Ernährung verwendeten Art (im Allgemeinen Position 2106);
c)
Schlacken, Aschen und Rückstände (einschließlich Schlämme, andere als Klärschlamm), die Metalle, Arsen oder deren Mischungen enthalten und die die Bedingungen der Anmerkung 3 a) oder 3 b) des Kapitels 26 erfüllen (Position 2620);
d)
Arzneiwaren (Position 3003 oder 3004);
e)
ausgebrauchte Katalysatoren, von der zur Gewinnung von unedlen Metallen oder zur Herstellung von chemischen Verbindungen unedler Metalle verwendeten Art (Position 2620), ausgebrauchte Katalysatoren von der hauptsächlich zur Wiedergewinnung von Edelmetallen verwendeten Art (Position 7112) sowie Katalysatoren, die aus Metallen oder Metall-Legierungen in Form von z. B. sehr feinem Pulver oder Metallgewebe bestehen (Abschnitt XIV oder XV).

2.
A)
Im Sinne der Position 3822 gelten als „zertifizierte Referenzmaterialien” solche Referenzmaterialien, die mit einem Zertifikat versehen sind, das die Angaben zu den zertifizierten Beschaffenheitsmerkmalen, zu den angewendeten Methoden, mit denen die entsprechenden Werte bestimmt wurden, und Genauigkeitsangaben für jeden Wert enthält, und die zur Analyse, zur Kalibrierung oder als Referenz geeignet sind.
B)
Mit Ausnahme der Erzeugnisse des Kapitels 28 oder 29 hat die Einreihung von zertifizierten Referenzmaterialien in die Position 3822 Vorrang vor allen anderen Positionen der Nomenklatur.
3.
Zu Position 3824 und nicht zu anderen Positionen der Nomenklatur gehören:

a)
künstliche Kristalle aus Magnesiumoxid oder aus Halogensalzen der Alkali- oder Erdalkalimetalle (ausgenommen optische Elemente) mit einem Stückgewicht von 2,5 g oder mehr;
b)
Fuselöle; Dippelöl;
c)
Tintenentferner in Aufmachungen für den Einzelverkauf;
d)
Korrekturlacke für Dauerschablonen, andere Korrekturflüssigkeiten sowie Korrekturbänder (ausgenommen solche der Position 9612), in Aufmachungen für den Einzelverkauf; und
e)
schmelzbare Temperaturmesser für Öfen (z. B. Segerkegel).

4.
In der Nomenklatur gelten als „Siedlungsabfälle” solche Abfälle, die von Haushalten, Hotels, Restaurants, Krankenhäusern, Geschäften, Büros usw. entsorgt werden, und auch Abfälle der Straßenreinigung sowie Abfälle von Bau- und Abbrucharbeiten. Siedlungsabfälle enthalten allgemein eine Vielzahl von verschiedenen Materialien wie Kunststoffe, Kautschuk, Holz, Papier, Textilien, Glas, Metalle, Nahrungsmittel, defekte Möbel und andere beschädigte oder zu entsorgende Gegenstände. Der Begriff „Siedlungsabfälle” erfasst jedoch nicht:

a)
einzelne Materialien oder einzelne Erzeugnisse, die von den Abfällen getrennt wurden, wie Abfälle aus Kunststoffen, Kautschuk, Holz, Papier, Textilien, Glas oder Metall und gebrauchte Batterien, die in die vorgesehenen Positionen eingereiht werden;
b)
Industrieabfälle;
c)
pharmazeutische Abfälle gemäß Anmerkung 4 k zu Kapitel 30; oder
d)
klinische Abfälle gemäß der nachstehenden Anmerkung 6 a).

5.
Im Sinne der Position 3825 gelten als „Klärschlamm” die Schlämme, wie sie in städtischen Kläranlagen anfallen und auch vorbehandelte Abfälle, Grabenabfälle und nicht stabilisierte Schlämme. Stabilisierte Schlämme, die als Düngemittel verwendet werden, sind ausgeschlossen (Kapitel 31).
6.
Im Sinne der Position 3825 gelten als „andere Abfälle” :

a)
klinische Abfälle, wie kontaminierte Abfälle aus der medizinischen Forschung, von Analysen, von Behandlungen oder von anderen medizinischen, chirurgischen, zahnärztlichen oder veterinärmedizinischen Eingriffen, die häufig pathogene und pharmazeutische Substanzen enthalten und einer speziellen Entsorgung zuzuführen sind (z. B. gebrauchtes Verbandsmaterial, gebrauchte Handschuhe und gebrauchte Spritzen);
b)
Abfälle von organischen Lösemitteln;
c)
Abfälle von flüssigen Abbeizmitteln für Metalle, Hydraulikflüssigkeiten, Bremsflüssigkeiten und Gefrierschutzflüssigkeiten; und
d)
andere Abfälle der chemischen Industrie oder verwandter Industrien.

Als „andere Abfälle” gelten jedoch nicht Abfälle, die überwiegend Erdöl oder Öle aus bituminösen Mineralien enthalten (Position 2710).

7.
Als „Biodiesel” im Sinne der Position 3826 gelten Fettsäuremonoalkylester von der als Treib- oder Brennstoff verwendeten Art, die aus tierischen oder pflanzlichen Fetten und Ölen, auch gebrauchten, hergestellt worden sind.

Unterpositions-Anmerkungen

1.
Zu Unterposition 380850 gehören nur Erzeugnisse der Position 3808, die eine oder mehrere der folgenden Substanzen enthalten: Aldrin (ISO); Binapacryl (ISO); Camphechlor (ISO) (Toxaphen); Captafol (ISO); Chlordan (ISO); Chlordimeform (ISO); Chlorbenzilat (ISO); DDT (ISO) (Clofenotan (INN), 1,1,1-Trichlor-2,2-bis(p-chlorphenyl)ethan); Dieldrin (ISO, INN); 4,6-Dinitro-o-kresol (DNOC (ISO)) oder seine Salze; Dinoseb (ISO), seine Salze oder Ester; Ethylendibromid (ISO) (1,2-Dibromethan); Ethylendichlorid (ISO) (1,2-Dichlorethan); Fluoracetamid (ISO); Heptachlor (ISO); Hexachlorbenzol (ISO); 1,2,3,4,5,6-Hexachlorcyclohexan (HCH (ISO)), einschließlich Lindan (ISO, INN); Methamidophos (ISO); Monocrotophos (ISO); Oxiran (Ethylenoxid); Parathion (ISO); Parathionmethyl (ISO) (Methylparathion); Pentachlorphenol (ISO), seine Salze oder Ester; Phosphamidon (ISO); Quecksilberverbindungen; 2,4,5-T (ISO) (2,4,5-Trichlorphenoxyessigsäure), ihre Salze oder ihre Ester; Tributylzinnverbindungen.

Die Unterposition 380850 umfasst ferner verstäubbare Pulverformulierungen, die Mischungen aus Benomyl (ISO), Carbofuran (ISO) und Thiram (ISO) enthalten.

2.
Im Sinne der Unterpositionen 382541 und 382549 gelten als „Abfälle von organischen Lösemitteln” solche Abfälle, die überwiegend organische Lösemittel enthalten und die nach ihren Beschaffenheitsmerkmalen nicht mehr für den eigentlichen Verwendungszweck geeignet sind, unabhängig davon, ob sie zur Rückgewinnung der Lösemittel vorgesehen sind oder nicht.
KN-CodeWarenbezeichnungVertragsmäßiger Zollsatz (%)Besondere Maßeinheit3801Künstlicher Grafit; kolloider oder halbkolloider Grafit; Zubereitungen auf der Grundlage von Grafit oder anderem Kohlenstoff, in Form von Pasten, Blöcken, Platten oder anderen Halbfertigerzeugnissen38011000künstlicher Grafit3,6380120kolloider und halbkolloider Grafit38012010kolloider Grafit in öliger Suspension; halbkolloider Grafit6,538012090anderer4,138013000kohlenstoffhaltige Pasten für Elektroden und ähnliche Pasten für die Innenauskleidung von Öfen5,338019000andere3,73802Aktivkohle; aktivierte natürliche mineralische Stoffe; Tierisches Schwarz, auch ausgebraucht38021000Aktivkohle3,238029000andere5,7380300Tallöl, auch raffiniert38030010rohfrei38030090anderes4,138040000Ablaugen aus der Zellstoffherstellung, auch konzentriert, entzuckert oder chemisch behandelt, einschließlich Ligninsulfonate, jedoch ausgenommen Tallöl der Position 380353805Balsamterpentinöl, Holzterpentinöl, Sulfatterpentinöl und andere terpenhaltige Öle aus der Destillation oder einer anderen Behandlung der Nadelhölzer; Dipenten, roh; Sulfitterpentinöl und anderes rohes para-Cymol; Pine-Oil, alpha-Terpineol als Hauptbestandteil enthaltend380510Balsamterpentinöl, Holzterpentinöl und Sulfatterpentinöl38051010Balsamterpentinöl438051030Holzterpentinöl3,738051090Sulfatterpentinöl3,2380590andere38059010Pine-Oil3,738059090andere3,43806Kolofonium und Harzsäuren, und deren Derivate; leichte und schwere Harzöle; durch Schmelzen modifizierte natürliche Harze (Schmelzharze)38061000Kolofonium und Harzsäuren538062000Salze des Kolofoniums, der Harzsäuren oder der Derivate von Kolofonium oder von Harzsäuren, ausgenommen Salze von Kolofoniumaddukten4,238063000Harzester6,538069000andere4,2380700Holzteere; Holzteeröle; Holzkreosot; Holzgeist; pflanzliches Pech; Brauerpech und ähnliche Zubereitungen auf der Grundlage von Kolofonium, Harzsäuren oder pflanzlichem Pech38070010Holzteere2,138070090andere4,63808Insektizide, Rodentizide, Fungizide, Herbizide, Keimhemmungsmittel und Pflanzenwuchsregulatoren, Desinfektionsmittel und ähnliche Erzeugnisse, in Formen oder Aufmachungen für den Einzelverkauf oder als Zubereitungen oder Waren (z. B. Schwefelbänder, Schwefelfäden, Schwefelkerzen und Fliegenfänger)38085000Erzeugnisse im Sinne der Unterpositions-Anmerkung 1 zu diesem Kapitel6andere380891Insektizide38089110auf der Grundlage von Pyrethroiden638089120auf der Grundlage von Chlorkohlenwasserstoffen638089130auf der Grundlage von Carbamaten638089140auf der Grundlage von organischen Phosphorverbindungen638089190andere6380892Fungizideanorganische38089210Zubereitungen auf der Grundlage von Kupferverbindungen4,638089220andere6andere38089230auf der Grundlage von Dithiocarbamaten638089240auf der Grundlage von Benzimidazolen638089250auf der Grundlage von Diazolen oder Triazolen638089260auf der Grundlage von Diazinen oder Morpholinen638089290andere6380893Herbizide, Keimhemmungsmittel und PflanzenwuchsregulatorenHerbizide38089311auf der Grundlage von Phenoxyphytohormonen638089313auf der Grundlage von Triazinen638089315auf der Grundlage von Amiden638089317auf der Grundlage von Carbamaten638089321auf der Grundlage von Dinitroanilinderivaten638089323auf der Grundlage von Harnstoff-, Uracil- oder Sulfonylharnstoffderivaten638089327andere638089330Keimhemmungsmittel638089390Pflanzenwuchsregulatoren6,5380894Desinfektionsmittel38089410auf der Grundlage von quartären Ammoniumsalzen638089420auf der Grundlage von halogenierten Verbindungen638089490andere6380899andere38089910Rodentizide638089990andere63809Appretur- oder Endausrüstungsmittel, Beschleuniger zum Färben oder Fixieren von Farbstoffen und andere Erzeugnisse und Zubereitungen (z. B. zubereitete Schlichtemittel und Zubereitungen zum Beizen), von der in der Textilindustrie, Papierindustrie, Lederindustrie oder ähnlichen Industrien verwendeten Art, anderweit weder genannt noch inbegriffen380910auf der Grundlage von Stärke oder Stärkederivaten38091010mit einem Gehalt an diesen Stoffen von weniger als 55 GHT8,3 + 8,9 €/100 kg/net MAX 12,838091030mit einem Gehalt an diesen Stoffen von 55 oder mehr, jedoch weniger als 70 GHT8,3 + 12,4 €/100 kg/net MAX 12,838091050mit einem Gehalt an diesen Stoffen von 70 oder mehr, jedoch weniger als 83 GHT8,3 + 15,1 €/100 kg/net MAX 12,838091090mit einem Gehalt an diesen Stoffen von 83 GHT oder mehr8,3 + 17,7 €/100 kg/net MAX 12,8andere38099100von der in der Textilindustrie oder in ähnlichen Industrien verwendeten Art6,338099200von der in der Papierindustrie oder in ähnlichen Industrien verwendeten Art6,338099300von der in der Lederindustrie oder in ähnlichen Industrien verwendeten Art6,33810Zubereitungen zum Abbeizen von Metallen; Flussmittel und andere Hilfsmittel zum Schweißen oder Löten von Metallen; Pasten und Pulver zum Schweißen oder Löten, aus Metall und anderen Stoffen; Zubereitungen von der als Überzugs- oder Füllmasse für Schweißelektroden oder Schweißstäbe verwendeten Art38101000Zubereitungen zum Abbeizen von Metallen; Pasten und Pulver zum Schweißen oder Löten, aus Metall und anderen Stoffen6,5381090andere38109010Zubereitungen von der als Überzugs- oder Füllmasse für Schweißelektroden oder Schweißstäbe verwendeten Art4,138109090andere53811Zubereitete Antiklopfmittel, Antioxidantien, Antigums, Viskositätsverbesserer, Antikorrosivadditive und andere zubereitete Additive für Mineralöle (einschließlich Kraftstoffe) oder für andere, zu denselben Zwecken wie Mineralöle verwendete Flüssigkeitenzubereitete Antiklopfmittel381111auf der Grundlage von Bleiverbindungen38111110auf der Grundlage von Tetraethylblei (Ethylfluid)6,538111190andere5,838111900andere5,8Additive für Schmieröle38112100Erdöl oder Öl aus bituminösen Mineralien enthaltend5,338112900andere5,838119000andere5,83812Zubereitete Vulkanisationsbeschleuniger; zusammengesetzte Weichmacher für Kautschuk oder Kunststoffe, anderweit weder genannt noch inbegriffen; zubereitete Antioxidationsmittel und andere zusammengesetzte Stabilisatoren für Kautschuk oder Kunststoffe38121000zubereitete Vulkanisationsbeschleuniger6,3381220zusammengesetzte Weichmacher für Kautschuk oder Kunststoffe38122010Reaktionsgemisch, Benzyl-3-isobutyryloxy-1-isopropyl-2,2-dimethylpropylphthalat und Benzyl-3-isobutyryloxy-2,2,4-trimethylpentylphthalat enthaltendfrei38122090andere6,5381230zubereitete Antioxidationsmittel und andere zusammengesetzte Stabilisatoren für Kautschuk oder Kunststoffezubereitete Antioxidationsmittel38123021Mischungen von Oligomeren des 1,2-Dihydro-2,2,4-trimethylchinolins6,538123029andere6,538123080andere6,538130000Gemische und Ladungen für Feuerlöschgeräte; Feuerlöschgranaten und Feuerlöschbomben6,5381400Zusammengesetzte organische Löse- und Verdünnungsmittel, anderweit weder genannt noch inbegriffen; Zubereitungen zum Entfernen von Farben oder Lacken38140010auf der Grundlage von Butylacetat6,538140090andere6,53815Reaktionsauslöser, Reaktionsbeschleuniger und katalytische Zubereitungen, anderweit weder genannt noch inbegriffenauf Trägern fixierte Katalysatoren38151100mit Nickel oder einer Nickelverbindung als aktiver Substanz6,538151200mit Edelmetall oder einer Edelmetallverbindung als aktiver Substanz6,5381519andere38151910Katalysator in Form von Körnern, die zu 90 GHT oder mehr Abmessungen von 10 Mikrometer oder weniger aufweisen, aus einer auf einem Träger aus Magnesiumsilicat fixierten Mischung von Oxiden, mit einem Gehalt an:

Kupfer von 20 GHT bis 35 GHT und

Bismut von 2 GHT bis 3 GHT

und einer augenscheinlichen Dichte von 0,2 bis 1,0
frei
38151990andere6,5381590andere38159010Ethyltriphenylphosphoniumacetat-Katalysator, in Methanol gelöstfrei38159090andere6,538160000Feuerfeste Zemente, feuerfeste Mörtel, feuerfester Beton und ähnliche feuerfeste Mischungen, ausgenommen Erzeugnisse der Position 38012,7381700Alkylbenzol-Gemische und Alkylnaphthalin-Gemische, ausgenommen Waren der Position 2707 oder 290238170050lineares Alkylbenzol6,338170080andere6,3381800Chemische Elemente, zur Verwendung in der Elektronik dotiert, in Scheiben, Plättchen oder ähnlichen Formen; chemische Verbindungen, zur Verwendung in der Elektronik dotiert38180010dotiertes Siliciumfrei38180090anderefrei38190000Flüssigkeiten für hydraulische Bremsen und andere zubereitete Flüssigkeiten für hydraulische Kraftübertragung, kein Erdöl oder Öl aus bituminösen Mineralien enthaltend oder mit einem Gehalt an Erdöl oder Öl aus bituminösen Mineralien von weniger als 70 GHT6,538200000Zubereitete Gefrierschutzmittel und zubereitete Flüssigkeiten zum Enteisen6,538210000Zubereitete Nährsubstrate zum Züchten und Erhalten von Mikroorganismen (einschließlich Viren und dergleichen) oder pflanzlichen, menschlichen oder tierischen Zellen538220000Diagnostik- oder Laborreagenzien auf einem Träger und zubereitete Diagnostik- oder Laborreagenzien, auch auf einem Träger, ausgenommen Waren der Position 3002 oder 3006; zertifizierte Referenzmaterialienfrei3823Technische einbasische Fettsäuren; saure Öle aus der Raffination; technische Fettalkoholetechnische einbasische Fettsäuren; saure Öle aus der Raffination38231100Stearinsäure5,138231200Ölsäure4,538231300Tallölfettsäuren2,9382319andere38231910destillierte Fettsäuren2,938231930Destillationsfettsäuren2,938231990andere2,938237000technische Fettalkohole3,83824Zubereitete Bindemittel für Gießereiformen oder -kerne; chemische Erzeugnisse und Zubereitungen der chemischen Industrie oder verwandter Industrien (einschließlich Mischungen von Naturprodukten), anderweit weder genannt noch inbegriffen38241000zubereitete Bindemittel für Gießereiformen oder -kerne6,538243000nicht gesinterte Metallcarbide, untereinander oder mit metallischen Bindemitteln gemischt5,338244000zubereitete Additive für Zement, Mörtel oder Beton6,5382450Mörtel und Beton, nicht feuerfest38245010Frischbeton6,538245090anderer6,5382460Sorbit, ausgenommen Waren der Unterposition 290544in wässriger Lösung38246011mit einem Gehalt an D-Mannitol von 2 GHT oder weniger, bezogen auf den Gehalt an D-Glucitol7,7 + 16,1 €/100 kg/net38246019anderer9,6 + 37,8 €/100 kg/net(68)anderer38246091mit einem Gehalt an D-Mannitol von 2 GHT oder weniger, bezogen auf den Gehalt an D-Glucitol7,7 + 23 €/100 kg/net38246099anderer9,6 + 53,7 €/100 kg/net(68)Mischungen, die halogenierte Derivate von Methan, Ethan oder Propan enthalten38247100perhalogenierte Chlorfluorkohlenwasserstoffe (CFK) enthaltend, auch teilhalogenierte Chlorfluorkohlenwasserstoffe (HCFKW), perfluorierte Kohlenwasserstoffe (FKW) oder teilfluorierte Kohlenwasserstoffe (HFKW) enthaltend6,538247200Bromchlordifluormethan, Bromtrifluormethan oder Dibromtetrafluorethan enthaltend6,538247300teilhalogenierte Bromfluorkohlenwasserstoffe (HBFKW) enthaltend6,538247400teilhalogenierte Chlorfluorkohlenwasserstoffe (HCFKW) enthaltend, auch perfluorierte Kohlenwasserstoffe (FKW) oder teilfluorierte Kohlenwasserstoffe (HFKW), jedoch keine perhalogenierten Chlorfluorkohlenwasserstoffe (CFK) enthaltend6,538247500Tetrachlorkohlenstoff enthaltend6,5382476001,1,1-Trichlorethan (Methylchloroform) enthaltend6,538247700Brommethan (Methylbromid) oder Bromchlormethan enthaltend6,538247800perfluorierte Kohlenwasserstoffe (FKW) oder teilfluorierte Kohlenwasserstoffe (HFKW) enthaltend, jedoch keine perhalogenierten Chlorfluorkohlenstoffe (CFK) oder teilhalogenierte Chlorfluorkohlenwasserstoffe (HCFKW) enthaltend6,538247900andere6,5Mischungen und Zubereitungen, die Oxiran (Ethylenoxid), polybromierte Biphenyle (PBB), polychlorierte Biphenyle (PCB), polychlorierte Terphenyle (PCT) oder Tris(2,3-dibrompropyl)phosphat enthalten38248100Oxiran (Ethylenoxid) enthaltend6,538248200polychlorierte Biphenyle (PCB), polychlorierte Terphenyle (PCT) oder polybromierte Biphenyle (PBB) enthaltend6,538248300Tris(2,3-dibrompropyl)phosphat enthaltend6,5382490andere38249010Petroleumsulfonate, ausgenommen solche des Ammoniums, der Alkalimetalle oder der Ethanolamine; thiophenhaltige Sulfosäuren von Öl aus bituminösen Mineralien und ihre Salze5,738249015Ionenaustauscher6,538249020Absorbentien zum Vervollständigen des Vakuums in elektrischen Röhren638249025Pyrolignite (z. B. Calciumpyrolignit); rohes Calciumtartrat; rohes Calciumcitrat5,138249030Naphthensäuren, ihre wasserunlöslichen Salze und ihre Ester3,238249035zubereitete Rostschutzmittel, Amine als wirksame Bestandteile enthaltend6,538249040zusammengesetzte anorganische Löse- und Verdünnungsmittel für Lacke und ähnliche Erzeugnisse6,5andere38249045Kesselsteinentfernungsmittel und dergleichen6,538249050Zubereitungen für die Galvanotechnik6,538249055Mischungen von Glycerinmono-, -di- und -trifettsäureestern (Emulgiermittel für Fettstoffe)6,538249058Nikotinpflaster (transdermal) zur Unterstützung bei der RaucherentwöhnungfreiErzeugnisse und Zubereitungen zu pharmazeutischen oder chirurgischen Zwecken38249061Zwischenerzeugnisse der Antibiotikagewinnung, erhalten aus der Fermentation von Streptomyces tenebrarius, auch getrocknet, zum Herstellen von Arzneiwaren der Position 3004 für die Humanmedizin(12)frei38249062Zwischenerzeugnisse aus der Gewinnung von Salzen des Monensinsfrei38249064andere6,538249065Hilfsmittel von der in der Gießereiindustrie verwendeten Art (ausgenommen Waren der Unterposition 38241000)6,538249070Flammschutz-, Wasserschutzmittel und ähnliche Zubereitungen für den Schutz von Bauwerken6,5andere38249075Lithium-Niobat-Scheiben, nicht dotiertfrei38249080Mischung von Aminen aus dimerisierten Fettsäuren, mit einem mittleren Molekulargewicht von 520 bis 550frei382490853-(1-Ethyl-1-methylpropyl)isoxazol-5-ylamin, in Toluol gelöstfrei38249087Mischungen, hauptsächlich bestehend aus (5-Ethyl-2-methyl-2-oxido-1,3,2-dioxaphosphinan-5-yl)methyl-methyl-methylphosphonat und Bis[(5-ethyl-2-methyl-2-oxido-1,3,2-dioxaphosphinan-5-yl)methyl] methylphosphonat, und Mischungen, hauptsächlich bestehend aus Dimethylmethylphosphonat, Oxiran und Diphosphorpentaoxid6,538249097andere6,53825Rückstände der chemischen Industrie oder verwandter Industrien, anderweit weder genannt noch inbegriffen; Siedlungsabfälle; Klärschlamm; andere in Anmerkung 6 zu diesem Kapitel genannte Abfälle38251000Siedlungsabfälle6,538252000Klärschlamm6,538253000klinische Abfälle6,5Abfälle von organischen Lösemitteln38254100halogeniert6,538254900andere6,538255000Abfälle von flüssigen Abbeizmitteln für Metalle, Hydraulikflüssigkeiten, Bremsflüssigkeiten und Gefrierschutzflüssigkeiten6,5andere Abfälle der chemischen Industrie oder verwandter Industrien38256100überwiegend organische Bestandteile enthaltend6,538256900andere6,5382590andere38259010alkalische Eisenoxide (Gasreinigungsmasse)538259090andere6,5382600Biodiesel und Biodieselmischungen, kein Erdöl oder Öl aus bituminösen Mineralien enthaltend oder mit einem Gehalt an Erdöl oder Öl aus bituminösen Materialien von weniger als 70 GHT38260010Fettsäuremonoalkylester, mit einem Gehalt an Estern von 96,5 % vol oder mehr (FAMAE)6,538260090andere6,5

ABSCHNITT VII

Anmerkungen

1.
Warenzusammenstellungen, die aus zwei oder mehreren voneinander getrennten Bestandteilen bestehen, von denen einige oder alle zu diesem Abschnitt gehören, und die erkennbar dazu bestimmt sind, durch Vermischen ein Erzeugnis des Abschnitts VI oder VII herzustellen, sind der für dieses Erzeugnis zutreffenden Position zuzuweisen unter der Voraussetzung, dass die Einzelbestandteile:

a)
ohne weiteres Umpacken aufgrund ihrer Aufmachung eindeutig erkennbar dazu bestimmt sind, zusammen verwendet zu werden,
b)
zusammen gestellt werden und
c)
entweder aufgrund ihrer Beschaffenheit oder ihrer entsprechenden Mengen als einander ergänzend erkennbar sind.

2.
Mit Ausnahme der Waren der Position 3918 oder 3919 sind Kunststoffe, Kautschuk und Waren daraus, mit Motiven, Buchstaben oder bildlichen Darstellungen bedruckt, die im Hinblick auf den eigentlichen (ursprünglichen) Gebrauch der Waren nicht nur nebensächlich sind, dem Kapitel 49 zuzuweisen.

KAPITEL 39

Anmerkungen

1.
Als „Kunststoffe” gelten in der Nomenklatur die Stoffe der Positionen 3901 bis 3914, die im Zeitpunkt der Polymerisation oder in einem späteren Stadium unter einer äußeren Einwirkung (im Allgemeinen Wärme und Druck, falls erforderlich auch unter Zuhilfenahme von Lösemitteln oder Weichmachern) durch Gießen, Pressen, Strangpressen, Walzen oder ein anderes Verfahren eine Form erhalten können oder erhalten haben, die auch nach Beendigung der äußeren Einwirkung erhalten bleibt.

Der Begriff „Kunststoffe” umfasst in der Nomenklatur auch Vulkanfiber. Dagegen ist dieser Begriff nicht anwendbar auf Stoffe, die als Spinnstoffe des Abschnitts XI gelten.

2.
Zu Kapitel 39 gehören nicht:

a)
zubereitete Schmiermittel der Position 2710 oder 3403;
b)
Wachse der Position 2712 oder 3404;
c)
isolierte chemisch einheitliche organische Verbindungen (Kapitel 29);
d)
Heparin oder seine Salze (Position 3001);
e)
Lösungen von Erzeugnissen der Positionen 3901 bis 3913 (ausgenommen Kollodium) in flüchtigen organischen Lösemitteln, wenn der Anteil des Lösemittels 50 GHT der Lösung übersteigt (Position 3208); Prägefolien der Position 3212;
f)
organische grenzflächenaktive Stoffe oder Zubereitungen der Position 3402;
g)
Schmelzharze und Harzester (Position 3806);
h)
zubereitete Additives für Mineralöle (einschließlich Kraftstoffe) oder für andere, zu denselben Zwecken wie Mineralöle verwendete Flüssigkeiten (Position 3811);
ij)
zubereitete hydraulische Flüssigkeiten auf der Grundlage von Polyglykolen, Siliconen oder anderen Polymeren des Kapitels 39 (Position 3819);
k)
Diagnostik- oder Laborreagenzien auf einem Träger aus Kunststoffen (Position 3822);
l)
synthetischer Kautschuk im Sinne des Kapitels 40 und Waren daraus;
m)
Sattlerwaren (Position 4201), Koffer, Handtaschen oder andere Behältnisse der Position 4202;
n)
Flechtwaren und Korbmacherwaren des Kapitels 46;
o)
Wandverkleidungen der Position 4814;
p)
Erzeugnisse des Abschnitts XI (Spinnstoffe und Waren daraus);
q)
Waren des Abschnitts XII (z. B. Schuhe und Schuhteile, Kopfbedeckungen und Teile davon, Regenschirme, Sonnenschirme, Spazierstöcke, Peitschen, Reitpeitschen und Teile davon);
r)
Fantasieschmuck der Position 7117;
s)
Waren des Abschnitts XVI (Maschinen und Apparate, elektrotechnische Waren);
t)
Teile von Beförderungsmitteln des Abschnitts XVII;
u)
Waren des Kapitels 90 (z. B. optische Elemente, Brillenfassungen, Zeicheninstrumente);
v)
Waren des Kapitels 91 (z. B. Gehäuse für Uhren und andere Uhrmacherwaren);
w)
Waren des Kapitels 92 (z. B. Musikinstrumente und Teile davon);
x)
Waren des Kapitels 94 (z. B. Möbel, Beleuchtungskörper, Reklameleuchten, vorgefertigte Gebäude);
y)
Waren des Kapitels 95 (z. B. Spielzeug, Spiele, Sportgeräte);
z)
Waren des Kapitels 96 (z. B. Bürsten, Knöpfe, Reißverschlüsse, Kämme, Mundstücke und Rohre für Tabakpfeifen, Zigarettenspitzen oder dergleichen, Teile von Isolierflaschen, Kugelschreiber, Füllhalter, Drehbleistifte).

3.
Zu den Positionen 3901 bis 3911 gehören nur durch chemische Synthese hergestellte Erzeugnisse der folgenden Kategorien:

a)
flüssige synthetische Polyolefine, bei deren Destillation weniger als 60 RHT bis 300 °C übergehen, nach Umrechnung auf 1013 mbar, wenn eine Vakuumdestillation durchgeführt wird (Positionen 3901 und 3902);
b)
niedrig polymerisierte Harze vom Cumaron-Inden-Typ (Position 3911);
c)
andere synthetische Polymere aus durchschnittlich fünf oder mehr monomeren Einheiten;
d)
Silicone (Position 3910);
e)
Resole (Position 3909) und andere Prepolymere.

4.
Als „Copolymere” gelten alle Polymere, bei denen keine einzelne Monomereinheit 95 GHT oder mehr zum Gesamtpolymergehalt beiträgt.

Im Sinne des Kapitels 39 sind, wenn nichts anderes bestimmt ist, Copolymere (einschließlich Copolykondensate, Copolyadditionserzeugnisse, Blockcopolymere und Pfropfcopolymere) und Polymergemische der Position zuzuweisen, welche die Polymere derjenigen Comonomereinheit erfasst, die gewichtsmäßig gegenüber jeder anderen einzelnen Comonomereinheit überwiegt. Im Sinne dieser Anmerkung sind dabei die konstitutionellen Comonomereinheiten von Polymeren, die zur selben Position gehören, zusammenzuziehen.

Wenn keine einzelne Comonomereinheit überwiegt, sind Copolymere oder Polymergemische der Letzten der in Betracht kommenden Position zuzuweisen.

5.
Chemisch modifizierte Polymere — das sind solche, bei denen nur an den Seitengruppen der Hauptpolymerkette Änderungen durch chemische Reaktionen vorgenommen wurden — sind derjenigen Position zuzuweisen, die das nicht modifizierte Polymer erfasst. Diese Bestimmung gilt nicht für Pfropfcopolymere.
6.
Als „Primärformen” im Sinne der Positionen 3901 bis 3914 gelten nur folgende Formen:

a)
Flüssigkeiten und Pasten, einschließlich Dispersionen (Emulsionen und Suspensionen) und Lösungen;
b)
Blöcke von unregelmäßiger Form, Brocken, Krümel, Pulver (einschließlich Formmassen), Granulate, Flocken und ähnliche lose Formen.

7.
Zu Position 3915 gehören nicht Abfälle, Schnitzel und Bruch eines einzelnen thermoplastischen Stoffes, die in Primärformen umgewandelt wurden (Positionen 3901 bis 3914).
8.
Als „Rohre und Schläuche” im Sinne der Position 3917 gelten Hohlprodukte, die Halb- oder Fertigerzeugnisse sind (z. B. gerippte Gartenschläuche, perforierte Rohre), wie sie üblicherweise zum Leiten, Befördern und Verteilen von Gasen oder Flüssigkeiten dienen. Diese Bezeichnungen erfassen auch schlauchförmige Wursthüllen und andere flachliegende Rohre und Schläuche. Mit Ausnahme der letztgenannten Erzeugnisse gelten jedoch solche mit einem anderen als runden, ovalen, rechteckigen (mit einer Länge von nicht mehr als dem 1,5fachen der Breite) oder ein regelmäßiges Vieleck aufweisenden Innenquerschnitt als Profile und nicht als Rohre oder Schläuche.
9.
Als „Wand- oder Deckenverkleidungen aus Kunststoffen” im Sinne der Position 3918 gelten zur Verschönerung von Wänden oder Decken geeignete Erzeugnisse in Rollen mit einer Breite von 45 cm oder mehr, die aus dauerhaft auf einem Träger aus anderen Stoffen als Papier befestigtem Kunststoff bestehen und deren Kunststoffschicht (auf der Schauseite) gemasert, geprägt, farbig gemustert, mit Motiven bedruckt oder anders verziert ist.
10.
Als „Tafeln, Platten, Folien, Filme, Bänder und Streifen” im Sinne der Positionen 3920 und 3921 gelten ausschließlich Tafeln, Platten, Folien, Filme, Bänder und Streifen (ausgenommen solche des Kapitels 54) und Blöcke von regelmäßiger geometrischer Form, auch bedruckt oder anders oberflächenbearbeitet, nicht geschnitten oder lediglich rechteckig oder quadratisch geschnitten (auch wenn sie dadurch den Charakter von Fertigwaren erhalten haben), aber nicht weiter bearbeitet.
11.
Zu Position 3925 gehören nur die nachstehend aufgeführten Waren, soweit sie nicht in vorhergehenden Positionen des Teilkapitels II erfasst sind:

a)
Sammelbehälter, Tanks (einschließlich Klärtanks), Bottiche und ähnliche Behälter, mit einem Fassungsvermögen von mehr als 300 l;
b)
Bauelemente, wie sie z. B. zum Herstellen von Fußböden, Mauern, Trennwänden, Decken und Bedachungen verwendet werden;
c)
Regenrinnen und deren Zubehör;
d)
Türen, Fenster und deren Rahmen, Verkleidungen und Schwellen;
e)
Geländer, Zäune und ähnliche Absperrungen;
f)
Fensterläden, Jalousien (einschließlich Jalousetten) und ähnliche Waren, und deren Teile und Zubehör;
g)
große Regale, zur Montage und zum festen Einbau z. B. in Läden, Werkstätten oder Lagerräumen bestimmt;
h)
architektonische Ornamente, z. B. Kannelierungen, Gewölbe, Friese;
ij)
Beschläge und ähnliche Waren zur bleibenden Befestigung an Türen, Fenstern, Treppen, Wänden oder anderen Gebäudeteilen, z. B. Knöpfe, Griffe, Haken, Konsolen, Handtuchhalter, Schalterplatten und andere Abdeckplatten.

Unterpositions-Anmerkungen

1.
Innerhalb einer Position dieses Kapitels sind Polymere (einschließlich Copolymere) und chemisch modifizierte Polymere gemäß den folgenden Regeln einzureihen:

a)
Besteht eine Unterposition „andere” in derselben Gliederungsstufe von Unterpositionen, gilt Folgendes:

1)
Die dem Namen eines spezifischen Polymers in der Warenbezeichnung einer Unterposition angefügte Vorsilbe „Poly” (z. B. Polyethylen oder Polyamid-6,6) bedeutet, dass die konstitutionelle Monomereinheit oder konstitutionellen Monomereinheiten des namentlich genannten Polymers zusammengenommen 95 GHT oder mehr zum Gesamtpolymergehalt beitragen müssen.
2)
Die in den Unterpositionen 390130, 390320, 390330 und 390430 genannten Copolymere sind diesen Unterpositionen zuzuweisen, wenn die Comonomereinheiten der genannten Copolymere 95 GHT oder mehr zum Gesamtpolymergehalt beitragen.
3)
Chemisch modifizierte Polymere sind in die Unterposition „andere” einzureihen, vorausgesetzt, dass diese chemisch modifizierten Polymere nicht in einer anderen Unterposition genauer erfasst sind.
4)
Polymere, die nicht die in den vorstehenden Absätzen 1), 2) oder 3) vorgegebene Beschaffenheit aufweisen, sind innerhalb derselben Gliederungsstufe von Unterpositionen in jene Unterposition einzureihen, die Polymere derjenigen Monomereinheit erfasst, die gewichtsmäßig gegenüber jeder anderen einzelnen Comonomereinheit überwiegt. Dabei sind konstitutionelle Monomereinheiten von Polymeren, die in dieselbe Unterposition fallen, zusammenzuziehen. Nur die konstitutionellen Comonomereinheiten von Polymeren derselben Gliederungsstufe von Unterpositionen sind miteinander zu vergleichen.

b)
Besteht keine Unterposition „andere” in derselben Gliederungsstufe von Unterpositionen, so gilt Folgendes:

1)
Polymere sind der Unterposition zuzuweisen, die Polymere derjenigen Monomereinheit erfasst, die gewichtsmäßig gegenüber jeder anderen einzelnen Comonomereinheit überwiegt. Dabei sind konstitutionelle Monomereinheiten von Polymeren, die in dieselbe Unterposition fallen, zusammenzuziehen. Nur die konstitutionellen Comonomereinheiten von Polymeren derselben Gliederungsstufe sind miteinander zu vergleichen.
2)
Chemisch modifizierte Polymere sind der für das nicht modifizierte Polymer zutreffenden Unterposition zuzuweisen.

Polymergemische sind derselben Unterposition zuzuweisen wie die aus denselben Monomereinheiten im selben Mengenverhältnis erhaltenen Polymere.

2.
Im Sinne der Unterposition 392043 schließt der Begriff „Weichmacher” auch die Sekundärweichmacher ein.

Zusätzliche Anmerkung

1.
In das Kapitel 39 gehören mit Zellkunststoff getränkte, bestrichene oder überzogene Fingerhandschuhe, Handschuhe ohne Fingerspitzen und Fausthandschuhe unabhängig davon,

ob sie aus mit Zellkunststoff getränkten, bestrichenen oder überzogenen Geweben, Gewirken, Gestricken (anderen als solchen der Position 5903), Filzen oder Vliesstoffen konfektioniert sind oder

aus nicht getränkten, bestrichenen oder überzogenen Geweben, Gewirken, Gestricken, Filzen oder Vliesstoffen konfektioniert und anschließend mit Zellkunststoff getränkt, bestrichen oder überzogen worden sind,

sofern diese Gewebe, Gewirke, Gestricke, Filze oder Vliesstoffe nur der Verstärkung dienen (Anmerkung 3 c) zu Kapitel 56 und Anmerkung 2 a) Ziffer 5) zu Kapitel 59).

KN-CodeWarenbezeichnungVertragsmäßiger Zollsatz (%)Besondere MaßeinheitI. PRIMÄRFORMEN3901Polymere des Ethylens, in Primärformen390110Polyethylen mit einer Dichte von weniger als 0,9439011010lineares Polyethylen6,539011090anderes6,5390120Polyethylen mit einer Dichte von 0,94 oder mehr39012010Polyethylen in Formen im Sinne der Anmerkung 6 b) zu diesem Kapitel, mit einer Dichte von 0,958 oder mehr bei 23 °C und einem Gehalt an:

Aluminium von 50 mg/kg oder weniger,

Calcium von 2 mg/kg oder weniger,

Chrom von 2 mg/kg oder weniger,

Eisen von 2 mg/kg oder weniger,

Nickel von 2 mg/kg oder weniger,

Titan von 2 mg/kg oder weniger, und

Vanadium von 8 mg/kg oder weniger,

zum Herstellen von chlorsulfoniertem Polyethylen(12)
frei
39012090anderes6,539013000Ethylen-Vinylacetat-Copolymere6,5390190andere39019030ionomeres Harz, bestehend aus einem Salz eines Ethylen-Isobutylacrylat-Methacrylsäure-Copolymers; A-B-A-Blockcopolymer aus Polystyrol, Ethylen-Butylen-Copolymer und Polystyrol, mit einem Gehalt an Styrol von 35 GHT oder weniger, in Formen im Sinne der Anmerkung 6 b) zu diesem Kapitelfrei39019090andere6,53902Polymere des Propylens oder anderer Olefine, in Primärformen39021000Polypropylen6,539022000Polyisobutylen6,539023000Propylen-Copolymere6,5390290andere39029010A-B-A-Blockcopolymer aus Polystyrol, Ethylen-Butylen-Copolymer und Polystyrol, mit einem Gehalt an Styrol von 35 GHT oder weniger, in Formen im Sinne der Anmerkung 6 b) zu diesem Kapitelfrei39029020Poly(1-buten), 1-Buten-Ethylen-Copolymer mit einem Gehalt an Ethylen von 10 GHT oder weniger, oder eine Mischung von Poly(1-buten) und Polyethylen und/oder Polypropylen, mit einem Gehalt an Polyethylen von 10 GHT oder weniger und/oder an Polypropylen von 25 GHT oder weniger, in Formen im Sinne der Anmerkung 6 b) zu diesem Kapitelfrei39029090andere6,53903Polymere des Styrols, in PrimärformenPolystyrol39031100expandierbar6,539031900anderes6,539032000Styrol-Acrylnitril-Copolymere (SAN)6,539033000Acrylnitril-Butadien-Styrol-Copolymere (ABS)6,5390390andere39039010Copolymer, ausschließlich aus Styrol und Allylalkohol, mit einer Acetylzahl von 175 oder mehrfrei39039020bromiertes Polystyrol mit einem Gehalt an Brom von 58 GHT bis 71 GHT, in Formen im Sinne der Anmerkung 6 b) zu diesem Kapitelfrei39039090andere6,53904Polymere des Vinylchlorids oder anderer halogenierter Olefine, in Primärformen39041000Poly(vinylchlorid), nicht mit anderen Stoffen gemischt6,5anderes Poly(vinylchlorid)39042100nicht weich gemacht6,539042200weich gemacht6,539043000Vinylchlorid-Vinylacetat-Copolymere6,539044000andere Copolymere des Vinylchlorids6,5390450Polymere des Vinylidenchlorids39045010Vinylidenchlorid-Acrylnitril-Copolymer in Form von expandierbaren Kügelchen mit einem Durchmesser von 4 Mikrometer bis 20 Mikrometerfrei39045090andere6,5fluorierte Polymere39046100Polytetrafluorethylen6,5390469andere39046910Poly(vinylfluorid) in Formen im Sinne der Anmerkung 6 b) zu diesem Kapitelfrei39046920Fluorelastomere FKM6,539046980andere6,539049000andere6,53905Polymere des Vinylacetats oder anderer Vinylester, in Primärformen; andere Vinylpolymere, in PrimärformenPoly(vinylacetat)39051200in wässriger Dispersion6,539051900anderes6,5Vinylacetat-Copolymere39052100in wässriger Dispersion6,539052900andere6,539053000Poly(vinylalkohol), auch nicht hydrolisierte Acetatgruppen enthaltend6,5andere39059100Copolymere6,5390599andere39059910Poly(vinylformal), in Formen im Sinne der Anmerkung 6 b) zu diesem Kapitel, mit einem Molekulargewicht von 10000 bis 40000 und einem Gehalt an:

Acetylgruppen, berechnet als Vinylacetat, von 9,5 GHT bis 13 GHT und

Hydroxylgruppen, berechnet als Vinylalkohol, von 5 GHT bis 6,5 GHT

frei
39059990andere6,53906Acrylpolymere in Primärformen39061000Poly(methylmethacrylat)6,5390690andere39069010Poly[N-(3-hydroxyimino-1,1-dimethylbutyl)acrylamid]frei39069020Copolymer aus 2-Diisopropylaminoethylmethacrylat und Decylmethacrylat, in Form einer Lösung in N,N-Dimethylacetamid, mit einem Gehalt an Copolymer von 55 GHT oder mehrfrei39069030Copolymer aus Acrylsäure und 2-Ethylhexylacrylat, mit einem Gehalt an 2-Ethylhexylacrylat von 10 GHT bis 11 GHTfrei39069040Acrylnitril-Methylacrylat-Copolymer, modifiziert mit Polybutadien-Acrylnitril (NBR)frei39069050Polymerisationserzeugnis aus Acrylsäure und Alkylmethacrylat mit geringen Mengen anderer Monomere, zur Verwendung als Verdickungsmittel in Druckpasten für den Textildruck(12)frei39069060Copolymer aus Methylacrylat, Ethylen und einem Monomer, das eine austauschbare, nicht am Kettenende befindliche Carboxylgruppe enthält, mit einem Gehalt an Methylacrylat von 50 GHT oder mehr, auch mit Kieselerde vermischt539069090andere6,53907Polyacetale, andere Polyether und Epoxidharze, in Primärformen; Polycarbonate, Alkydharze, Allylpolyester und andere Polyester, in Primärformen39071000Polyacetale6,5390720andere PolyetherPolyetheralkohole39072011Polyethylenglykole6,539072020andere6,5andere39072091Copolymer aus 1-Chlor-2,3-epoxypropan und Ethylenoxidfrei39072099andere6,539073000Epoxidharze6,539074000Polycarbonate6,539075000Alkydharze6,5390760Poly(ethylenterephthalat)39076020mit einer Viskositätszahl von 78 ml/g oder mehr6,539076080anderes6,539077000Poly(milchsäure)6,5andere Polyester390791ungesättigt39079110flüssig6,539079190andere6,5390799andere39079910Poly(ethylennaphthalin-2,6-dicarboxylat)frei39079990andere6,53908Polyamide in Primärformen39081000Polyamid-6, -11, -12, -6,6, -6,9, -6,10 oder -6,126,539089000andere6,53909Aminoharze, Phenolharze und Polyurethane, in Primärformen39091000Harnstoffharze; Thioharnstoffharze6,539092000Melaminharze6,539093000andere Aminoharze6,539094000Phenolharze6,5390950Polyurethane39095010Polyurethan aus 2,2′-(tert-Butylimino)diethanol und 4,4′-Methylendicyclohexyldiisocyanat, in Form einer Lösung in N,N-Dimethylacetamid, mit einem Gehalt an Polymer von 50 GHT oder mehrfrei39095090andere6,539100000Silicone in Primärformen6,53911Petroleumharze, Cumaron-Inden-Harze, Polyterpene, Polysulfide, Polysulfone und andere Erzeugnisse im Sinne der Anmerkung 3 zu diesem Kapitel, anderweit weder genannt noch inbegriffen, in Primärformen39111000Petroleumharze, Cumaronharze, Indenharze oder Cumaron-Inden-Harze und Polyterpene6,5391190andereKondensationspolymerisations- und Umlagerungspolymerisationserzeugnisse, auch chemisch modifiziert39119011Poly(oxy-1,4-phenylensulfonyl-1,4-phenylenoxy-1,4-phenylenisopropyliden-1,4-phenylen), in Formen im Sinne der Anmerkung 6 b) zu diesem Kapitel3,539119013Poly(thio-1,4-phenylen)frei39119019andere6,5andere39119092Copolymer aus p-Kresol und Divinylbenzol, in Form einer Lösung in N,N-Dimethylacetamid, mit einem Gehalt an Polymer von 50 GHT oder mehr; hydrierte Copolymere aus Vinyltoluol und α-Methylstyrolfrei39119099andere6,53912Cellulose und ihre chemischen Derivate, anderweit weder genannt noch inbegriffen, in PrimärformenCelluloseacetate39121100nicht weich gemacht6,539121200weich gemacht6,5391220Cellulosenitrate (einschließlich Collodium)nicht weich gemacht39122011Collodium und Celloidin6,539122019andere639122090weich gemacht6,5Celluloseether39123100Carboxymethylcellulose und ihre Salze6,5391239andere39123920Hydroxypropylcellulosefrei39123985andere6,5391290andere39129010Celluloseester6,439129090andere6,53913Natürliche Polymere (z. B. Alginsäure) und modifizierte natürliche Polymere (z. B. gehärtete Eiweißstoffe, chemische Derivate von Naturkautschuk), anderweit weder genannt noch inbegriffen, in Primärformen39131000Alginsäure, ihre Salze und Ester539139000andere6,539140000Ionenaustauscher auf der Grundlage von Polymeren der Positionen 3901 bis 3913, in Primärformen6,5
II. ABFÄLLE, SCHNITZEL UND BRUCH; HALBERZEUGNISSE; FERTIGERZEUGNISSE3915Abfälle, Schnitzel und Bruch von Kunststoffen39151000von Polymeren des Ethylens6,539152000von Polymeren des Styrols6,539153000von Polymeren des Vinylchlorids6,5391590von anderen Kunststoffen39159011von Polymeren des Propylens6,539159080andere6,53916Monofile mit einem größten Durchmesser von mehr als 1 mm, Stäbe, Stangen und Profile, auch mit Oberflächenbearbeitung, jedoch nicht weiter bearbeitet, aus Kunststoffen39161000aus Polymeren des Ethylens6,539162000aus Polymeren des Vinylchlorids6,5391690aus anderen Kunststoffen39169010aus Kondensationspolymerisations- und Umlagerungspolymerisationserzeugnissen, auch chemisch modifiziert6,539169050aus Additionspolymerisationserzeugnissen6,539169090andere6,53917Rohre und Schläuche sowie Formstücke, Verschlussstücke und Verbindungsstücke (Kniestücke, Flansche und dergleichen), aus Kunststoffen391710Kunstdärme aus gehärteten Eiweißstoffen oder aus Cellulosekunststoffen39171010aus gehärteten Eiweißstoffen5,339171090aus Cellulosekunststoffen6,5Rohre und Schläuche, nicht biegsam391721aus Polymeren des Ethylens39172110nahtlos und mit einer Länge, die den größten Durchmesser überschreitet, auch mit Oberflächenbearbeitung, jedoch nicht weiter bearbeitet6,539172190andere6,5391722aus Polymeren des Propylens39172210nahtlos und mit einer Länge, die den größten Durchmesser überschreitet, auch mit Oberflächenbearbeitung, jedoch nicht weiter bearbeitet6,539172290andere6,5391723aus Polymeren des Vinylchlorids39172310nahtlos und mit einer Länge, die den größten Durchmesser überschreitet, auch mit Oberflächenbearbeitung, jedoch nicht weiter bearbeitet6,539172390andere6,539172900aus anderen Kunststoffen6,5andere Rohre und Schläuche39173100biegsame Rohre und Schläuche, die einem Druck von 27,6 MPa oder mehr standhalten6,539173200andere, weder mit anderen Stoffen verstärkt noch in Verbindung mit anderen Stoffen, ohne Formstücke, Verschlussstücke oder Verbindungsstücke6,539173300andere, weder mit anderen Stoffen verstärkt noch in Verbindung mit anderen Stoffen, mit Formstücken, Verschlussstücken oder Verbindungsstücken6,539173900andere6,539174000Formstücke, Verschlussstücke oder Verbindungsstücke6,53918Bodenbeläge aus Kunststoffen, auch selbstklebend, in Rollen oder in Form von Fliesen oder Platten; Wand- oder Deckenverkleidungen aus Kunststoffen, im Sinne der Anmerkung 9 zu diesem Kapitel391810aus Polymeren des Vinylchlorids39181010bestehend aus einem Träger, mit Poly(vinylchlorid) getränkt, bestrichen oder überzogen6,5m239181090andere6,5m239189000aus anderen Kunststoffen6,5m23919Tafeln, Platten, Folien, Filme, Bänder, Streifen und andere Flacherzeugnisse, selbstklebend, aus Kunststoffen, auch in Rollen391910in Rollen mit einer Breite von 20 cm oder wenigerBänder (Streifen), mit nicht vulkanisiertem Naturkautschuk oder nicht vulkanisiertem synthetischen Kautschuk bestrichen39191012aus Poly(vinylchlorid) oder aus Polyethylen6,339191015aus Polypropylen6,339191019andere6,339191080andere6,539199000andere6,53920Andere Tafeln, Platten, Folien, Filme, Bänder und Streifen, nicht aus Zellkunststoffen, weder verstärkt noch geschichtet (laminiert) oder auf ähnliche Weise mit anderen Stoffen verbunden, ohne Unterlage392010aus Polymeren des Ethylensmit einer Dicke von 0,125 mm oder wenigeraus Polyethylen mit einer Dichte vonweniger als 0,9439201023Polyethylenfolien mit einer Dicke von 20 Mikrometer bis 40 Mikrometer, zum Herstellen von Fotoresist-Filmen für die Halbleiterfertigung oder für gedruckte Schaltungen(12)frei39201024Stretchfolien, nicht bedruckt6,539201025andere6,5392010280,94 oder mehr6,539201040andere6,5mit einer Dicke von mehr als 0,125 mm39201081synthetischer Papierhalbstoff, bestehend aus feuchten Blättern aus nicht kohärenten Polyethylenfasern (Fibrillen), auch mit Zusatz von Cellulosefasern von 15 GHT oder weniger mit in Wasser gelöstem Poly(vinylalkohol) als Feuchthaltemittelfrei39201089andere6,5392020aus Polymeren des Propylensmit einer Dicke von 0,10 mm oder weniger39202021biaxial orientiert6,539202029andere6,539202080mit einer Dicke von mehr als 0,10 mm6,539203000aus Polymeren des Styrols6,5aus Polymeren des Vinylchlorids392043mit einem Gehalt an Weichmachern von 6 GHT oder mehr39204310mit einer Dicke von 1 mm oder weniger6,539204390mit einer Dicke von mehr als 1 mm6,5392049andere39204910mit einer Dicke von 1 mm oder weniger6,539204990mit einer Dicke von mehr als 1 mm6,5aus Acrylpolymeren39205100aus Poly(methylmethacrylat)6,5392059andere39205910Copolymer aus Acrylsäure- und Methacrylsäureestern, in Form von Folien mit einer Dicke von 150 Mikrometer oder wenigerfrei39205990andere6,5aus Polycarbonaten, Alkydharzen, Allylpolyestern oder anderen Polyestern39206100aus Polycarbonaten6,5392062aus Poly(ethylenterephthalat)mit einer Dicke von 0,35 mm oder weniger39206212Folien aus Poly(ethylenterephthalat) mit einer Dicke von 72 Mikrometer bis 79 Mikrometer, zum Herstellen von flexiblen Magnetplatten(12); Folien aus Poly(ethylenterephthalat) mit einer Dicke von 100 Mikrometer bis 150 Mikrometer, zum Herstellen von Fotopolymer-Hochdruckplatten(12)frei39206219andere6,539206290mit einer Dicke von mehr als 0,35 mm6,539206300aus ungesättigten Polyestern6,539206900aus anderen Polyestern6,5aus Cellulose oder ihren chemischen Derivaten39207100aus regenerierter Cellulose6,5392073aus Celluloseacetaten39207310Filmunterlagen in Rollen oder Streifen6,339207380andere6,5392079aus anderen Cellulosederivaten39207910aus Vulkanfiber5,739207990andere6,5aus anderen Kunststoffen39209100aus Poly(vinylbutyral)6,139209200aus Polyamiden6,539209300aus Aminoharzen6,539209400aus Phenolharzen6,5392099aus anderen Kunststoffenaus Kondensationspolymerisations- und Umlagerungspolymerisationserzeugnissen, auch chemisch modifiziert39209921Polyimidfolien und -streifen, unbeschichtet oder nur mit Kunststoff beschichtetfrei39209928andere6,5aus Additionspolymerisationserzeugnissen39209952Folien aus Poly(vinylfluorid); biaxial orientierte Folien aus Poly(vinylalkohol) mit einem Gehalt an Poly(vinylalkohol) von 97 GHT oder mehr, unbeschichtet, mit einer Dicke von 1 mm oder wenigerfrei39209953Ionenaustauschermembranen aus fluorierten Kunststoffen, zur Verwendung in Chloralkali-Elektrolytzellen(12)frei39209959andere6,539209990andere6,53921Andere Tafeln, Platten, Folien, Filme, Bänder und Streifen, aus Kunststoffenaus Zellkunststoff39211100aus Polymeren des Styrols6,539211200aus Polymeren des Vinylchlorids6,5392113aus Polyurethanen39211310aus Weichschaum6,539211390andere6,539211400aus regenerierter Cellulose6,539211900aus anderen Kunststoffen6,5392190andereaus Kondensationspolymerisations- und Umlagerungspolymerisationserzeugnissen, auch chemisch modifiziert39219010aus Polyester6,539219030aus Phenolharzen6,5aus Aminoharzengeschichtet39219041Hochdruckschichtpressstoffe mit Dekorschicht auf einer oder auf beiden Seiten6,539219043andere6,539219049andere6,539219055andere6,539219060aus Additionspolymerisationserzeugnissen6,539219090andere6,53922Badewannen, Duschen, Ausgüsse (Spülbecken), Waschbecken, Bidets, Klosettschüsseln, -sitze und -deckel, Spülkästen und ähnliche Waren zu sanitären oder hygienischen Zwecken, aus Kunststoffen39221000Badewannen, Duschen, Ausgüsse (Spülbecken) und Waschbecken6,539222000Klosettsitze und -deckel6,539229000andere6,53923Transport- oder Verpackungsmittel, aus Kunststoffen; Stöpsel, Deckel, Kapseln und andere Verschlüsse, aus Kunststoffen39231000Schachteln (einschließlich Dosen), Kisten, Verschläge und ähnliche Waren6,5Säcke und Beutel (einschließlich Tüten)39232100aus Polymeren des Ethylens6,5392329aus anderen Kunststoffen39232910aus Poly(vinylchlorid)6,539232990andere6,5392330Ballons, Flaschen, Flakons und ähnliche Waren39233010mit einem Fassungsvermögen von 2 l oder weniger6,5p/st39233090mit einem Fassungsvermögen von mehr als 2 l6,5p/st392340Spulen, Spindeln, Hülsen und ähnliche Warenträger39234010Spulen und ähnliche Unterlagen für fotografische und kinematografische Filme oder für Bänder, Filme und dergleichen der Position 85235,339234090andere6,5392350Stöpsel, Deckel, Kapseln und andere Verschlüsse39235010Verschluss- oder Flaschenkapseln6,539235090andere6,539239000andere6,53924Geschirr, andere Haushalts- oder Hauswirtschaftsartikel, Hygiene- oder Toilettengegenstände, aus Kunststoffen39241000Geschirr und andere Artikel für den Tisch- oder Küchengebrauch6,539249000andere6,53925Baubedarfsartikel aus Kunststoffen, anderweit weder genannt noch inbegriffen39251000Sammelbehälter, Tanks, Bottiche und ähnliche Behälter, mit einem Fassungsvermögen von mehr als 300 l6,539252000Türen, Fenster und deren Rahmen, Verkleidungen und Schwellen6,5p/st(74)39253000Fensterläden, Jalousien (einschließlich Jalousetten) und ähnliche Waren, und Teile davon6,5392590andere39259010Beschläge und ähnliche Waren zur bleibenden Befestigung an Türen, Fenstern, Treppen, Wänden oder anderen Gebäudeteilen6,539259020Kabelkanäle für elektrische Leitungen6,539259080andere6,53926Andere Waren aus Kunststoffen und Waren aus anderen Stoffen der Positionen 3901 bis 391439261000Büro- oder Schulartikel6,539262000Kleidung und Bekleidungszubehör (einschließlich Fingerhandschuhe, Handschuhe ohne Fingerspitzen und Fausthandschuhe)6,539263000Beschläge für Möbel, Karosserien und dergleichen6,539264000Statuetten und andere Ziergegenstände6,5392690andere39269050Schmutzkörbe und ähnliche Abwassersiebe, für Kanalisationsabflüsse6,5andere39269092aus Folien hergestellt6,539269097andere6,5(75)

KAPITEL 40

Anmerkungen

1.
Als „Kautschuk” im Sinne der Nomenklatur gelten, wenn nichts anderes bestimmt ist, die folgenden Erzeugnisse, auch weich oder hart vulkanisiert: Naturkautschuk, Balata, Guttapercha, Guayule, Chicle und ähnliche natürliche Kautschukarten; synthetischer Kautschuk, Faktis und deren Regenerate.
2.
Zu Kapitel 40 gehören nicht:

a)
Waren des Abschnitts XI (Spinnstoffe und Waren daraus);
b)
Schuhe und Schuhteile des Kapitels 64;
c)
Kopfbedeckungen und Teile davon (einschließlich Badekappen) des Kapitels 65;
d)
Hartkautschukteile für Maschinen, mechanische oder elektrische Apparate sowie alle Gegenstände und Teile aus Hartkautschuk zu elektrotechnischen Zwecken des Abschnitts XVI;
e)
Waren des Kapitels 90, 92, 94 oder 96;
f)
Waren des Kapitels 95, ausgenommen Fingerhandschuhe, Handschuhe ohne Fingerspitzen und Fausthandschuhe zu Sportzwecken und Waren der Positionen 4011 bis 4013.

3.
Als „Primärformen” im Sinne der Positionen 4001 bis 4003 und 4005 gelten ausschließlich:

a)
Flüssigkeiten und Pasten (einschließlich Latex, auch vorvulkanisiert, sowie andere Dispersionen und Lösungen);
b)
unregelmäßige Blöcke, Stücke, Ballen, Pulver, Granulate, Krümel und ähnliche lose Formen.

4.
Als „synthetischer Kautschuk” im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 40 und der Position 4002 gelten:

a)
ungesättigte synthetische Stoffe, die durch Vulkanisation mit Schwefel irreversibel in nicht thermoplastische Stoffe umgewandelt werden können, welche bei einer Temperatur zwischen 18 °C und 29 °C eine Dehnung bis zum Dreifachen ihrer ursprünglichen Länge aushalten ohne zu reißen, und die sich nach einer Dehnung auf das Doppelte ihrer ursprünglichen Länge innerhalb von fünf Minuten auf das Eineinhalbfache ihrer ursprünglichen Länge zusammenziehen. Für die Durchführung dieser Prüfung dürfen Stoffe zugesetzt werden, die für die Vernetzung erforderlich sind, wie Vulkanisationsaktivatoren oder -beschleuniger; erlaubt ist auch die Anwesenheit solcher Stoffe, die in Anmerkung 5 B Ziffern 2) und 3) genannt sind. Dagegen ist die Anwesenheit anderer Stoffe, die für die Vernetzung nicht erforderlich sind, wie Streckmittel, Weichmacher und Füllstoffe, nicht erlaubt;
b)
Thioplaste (TM);
c)
Naturkautschuk, modifiziert durch Pfropfen oder Mischen mit Kunststoffen, depolymerisierter Naturkautschuk sowie Mischungen von ungesättigten synthetischen Stoffen mit gesättigten synthetischen Hochpolymeren, sofern diese Erzeugnisse den unter Buchstabe a) festgelegten Bedingungen der Vulkanisations-, der Dehnungs- und der Kontraktionsfähigkeit entsprechen.

5.
A)
Zu den Positionen 4001 und 4002 gehören nicht Kautschuk oder Mischungen von Kautschuken, denen vor oder nach der Koagulation zugesetzt worden sind:

1)
Vulkanisationsmittel, Vulkanisationsbeschleuniger, Vulkanisationsverzögerer, Vulkanisationsaktivatoren (ausgenommen solche, die zum Herstellen von vorvulkanisiertem Kautschuklatex zugefügt wurden);
2)
Pigmente oder andere Farbmittel, ausgenommen solche, die nur zur Kennzeichnung zugefügt wurden;
3)
Weichmacher oder Streckmittel (ausgenommen Mineralöl bei ölgestreckten Kautschuken), inerte oder aktive Füllstoffe, organische Lösemittel oder andere Stoffe, ausgenommen Waren, die nach Buchstabe B erlaubt sind;

B)
zu Position 4001 oder 4002 gehören auch Kautschuk oder Mischungen von Kautschuken, die die folgenden Stoffe enthalten, wenn der Kautschuk oder die Mischungen von Kautschuken ihren wesentlichen Charakter als Rohstoff behalten haben:

1)
Emulgiermittel und Mittel zum Verhindern des Zusammenklebens;
2)
geringe Mengen der Zersetzungsprodukte von Emulgiermitteln;
3)
sehr geringe Mengen von wärmeempfindlichen Stoffen (im Allgemeinen, um wärmeempfindlichen Kautschuklatex zu erhalten), kationischen grenzflächenaktiven Stoffen (im Allgemeinen, um elektropositiven Kautschuklatex zu erhalten), Antioxidantien, Koagulantien, Stoffen zum Zerkrümeln, kältebeständig machenden Stoffen, Peptisiermitteln, Konservierungsmitteln, Stabilisierungsmitteln, Mitteln zum Beeinflussen der Viskosität oder anderen Additiven für spezielle Zwecke.

6.
Als „Abfälle, Bruch und Schnitzel” im Sinne der Position 4004 gelten Abfälle, Altwaren und Schnitzel, die beim Herstellen oder Bearbeiten von Kautschuk oder von Kautschukwaren anfallen, und Waren aus Kautschuk, die als solche infolge Zerschnitt, Verschleiß oder aus anderen Gründen endgültig unbrauchbar geworden sind.
7.
Zu Position 4008 gehören nichtumsponnene Fäden jeden Profils aus Weichkautschuk, deren größter Durchmesser mehr als 5 mm beträgt.
8.
Zu Position 4010 gehören auch Förderbänder und Treibriemen aus Geweben, die mit Kautschuk getränkt, bestrichen oder überzogen oder mit Lagen aus Kautschuk versehen sind, sowie solche, die unter Verwendung von mit Kautschuk getränkten oder bestrichenen Garnen oder Bindfäden aus Spinnstoffen hergestellt sind.
9.
Als „Platten, Blätter und Streifen” im Sinne der Positionen 4001, 4002, 4003, 4005 und 4008 gelten nur Platten, Blätter und Streifen sowie Blöcke von regelmäßiger Form, die nicht geschnitten sind oder die durch einfaches Schneiden eine quadratische oder rechteckige Form erhalten haben (auch wenn sie dadurch zu Fertigwaren geworden sind), die jedoch, abgesehen von einer einfachen Oberflächenbearbeitung (z. B. Bedrucken), nicht weiter bearbeitet sind.

Stäbe, Stangen und Profile der Position 4008 dürfen auch auf bestimmte Längen zugeschnitten, jedoch — abgesehen von einer einfachen Oberflächenbearbeitung — nicht weiter bearbeitet sein.

Zusätzliche Anmerkung

1.
In das Kapitel 40 gehören mit Zellkautschuk getränkte, bestrichene oder überzogene Fingerhandschuhe, Handschuhe ohne Fingerspitzen und Fausthandschuhe unabhängig davon,

ob sie aus mit Zellkautschuk getränkten, bestrichenen oder überzogenen Geweben, Gewirken, Gestricken (anderen als solchen der Position 5906), Filzen oder Vliesstoffen konfektioniert sind oder

aus nicht getränkten, bestrichenen oder überzogenen Geweben, Gewirken, Gestricken, Filzen oder Vliesstoffen konfektioniert und anschließend mit Zellkautschuk getränkt, bestrichen oder überzogen worden sind,

sofern diese Gewebe, Gewirke, Gestricke, Filze oder Vliesstoffe nur der Verstärkung dienen (Anmerkung 3 c) zu Kapitel 56 und Anmerkung 4 letzter Absatz zu Kapitel 59).

KN-CodeWarenbezeichnungVertragsmäßiger Zollsatz (%)Besondere Maßeinheit4001Naturkautschuk, Balata, Guttapercha, Guayule, Chicle und ähnliche natürliche Kautschukarten, in Primärformen oder in Platten, Blättern oder Streifen40011000Latex von Naturkautschuk, auch vorvulkanisiertfreiNaturkautschuk in anderen Formen40012100geräucherte Blätter (smoked sheets)frei40012200technisch spezifizierter Naturkautschuk (TSNR)frei40012900anderefrei40013000Balata, Guttapercha, Guayule, Chicle und ähnliche natürliche Kautschukartenfrei4002Synthetischer Kautschuk und Faktis, in Primärformen oder in Platten, Blättern oder Streifen; Mischungen von Erzeugnissen der Position 4001 mit Erzeugnissen dieser Position, in Primärformen oder in Platten, Blättern oder StreifenStyrol-Butadien-Kautschuk (SBR); carboxylierter Styrol-Butadien-Kautschuk (XSBR)40021100Latexfrei400219andere40021910Styrol-Butadien-Kautschuk, durch Emulsionspolymerisation hergestellt (E-SBR), in Ballenfrei40021920Styrol-Butadien-Styrol-Blockcopolymere, durch Lösungspolymerisation hergestellt (SBS, thermoplastische Elastomere), in Granulaten, Krümeln oder Pulverformfrei40021930Styrol-Butadien-Kautschuk, durch Lösungspolymerisation hergestellt (S-SBR), in Ballenfrei40021990anderefrei40022000Butadien-Kautschuk (BR)freiButylkautschuk (IIR); Chlorbutylkautschuk und Brombutylkautschuk (CIIR oder BIIR)40023100Butylkautschuk (IIR)frei40023900anderefreiChloropren (Chlorbutadien)-Kautschuk (CR)40024100Latexfrei40024900anderefreiAcrylnitril-Butadien-Kautschuk (NBR)40025100Latexfrei40025900anderefrei40026000Isopren-Kautschuk (IR)frei40027000Ethylen-Propylen-Dien-Terpolymer-Kautschuk, nicht konjugiert (EPDM)frei40028000Mischungen von Erzeugnissen der Position 4001 mit Erzeugnissen dieser Positionfreiandere40029100Latexfrei400299andere40029910durch Zusatz von Kunststoffen modifizierte Erzeugnisse2,940029990anderefrei40030000Regenerierter Kautschuk in Primärformen oder in Platten, Blättern oder Streifenfrei40040000Abfälle, Bruch und Schnitzel von Weichkautschuk, auch zu Pulver oder Granulat zerkleinertfrei4005Kautschukmischungen, nicht vulkanisiert, in Primärformen oder in Platten, Blättern oder Streifen40051000Kautschuk mit Zusatz von Ruß oder Siliciumdioxidfrei40052000Lösungen; Dispersionen, ausgenommen solche der Unterposition 400510freiandere40059100Platten, Blätter und Streifenfrei40059900anderefrei4006Andere Formen (z. B. Stäbe, Stangen, Rohre, Profile) und Waren (z. B. Scheiben, Ringe), aus nicht vulkanisiertem Kautschuk40061000Rohlaufprofilefrei40069000anderefrei40070000Fäden und Schnüre, aus vulkanisiertem Kautschuk34008Platten, Blätter, Streifen, Stäbe, Stangen und Profile, aus Weichkautschukaus Zellkautschuk40081100Platten, Blätter und Streifen340081900andere2,9aus Vollkautschuk400821Platten, Blätter und Streifen40082110Bodenbelag und Fußmatten3m240082190andere340082900andere2,94009Rohre und Schläuche, aus Weichkautschuk, auch mit Formstücken, Verschlussstücken oder Verbindungsstücken (z. B. Nippel, Bögen)weder mit anderen Stoffen verstärkt noch in Verbindung mit anderen Stoffen40091100ohne Formstücke, Verschlussstücke oder Verbindungsstücke340091200mit Formstücken, Verschlussstücken oder Verbindungsstücken3ausschließlich mit Metall verstärkt oder in Verbindung mit Metall40092100ohne Formstücke, Verschlussstücke oder Verbindungsstücke340092200mit Formstücken, Verschlussstücken oder Verbindungsstücken3ausschließlich mit Spinnstoffen verstärkt oder in Verbindung mit Spinnstoffen40093100ohne Formstücke, Verschlussstücke oder Verbindungsstücke340093200mit Formstücken, Verschlussstücken oder Verbindungsstücken3mit anderen Stoffen verstärkt oder in Verbindung mit anderen Stoffen40094100ohne Formstücke, Verschlussstücke oder Verbindungsstücke340094200mit Formstücken, Verschlussstücken oder Verbindungsstücken34010Förderbänder und Treibriemen, aus vulkanisiertem KautschukFörderbänder40101100nur mit Metall verstärkt6,540101200nur mit textilen Spinnstoffen verstärkt6,540101900andere6,5Treibriemen40103100endlose Treibriemen mit trapezförmigem Querschnitt (Keilriemen), V-artig gerippt, mit einem äußeren Umfang von mehr als 60 cm bis 180 cm6,540103200endlose Treibriemen mit trapezförmigem Querschnitt (Keilriemen), andere als V-artig gerippt, mit einem äußeren Umfang von mehr als 60 cm bis 180 cm6,540103300endlose Treibriemen mit trapezförmigem Querschnitt (Keilriemen), V-artig gerippt, mit einem äußeren Umfang von mehr als 180 cm bis 240 cm6,540103400endlose Treibriemen mit trapezförmigem Querschnitt (Keilriemen), andere als V-artig gerippt, mit einem äußeren Umfang von mehr als 180 cm bis 240 cm6,540103500endlose Synchrontreibriemen (Zahnriemen) mit einem äußeren Umfang von mehr als 60 cm bis 150 cm6,540103600endlose Synchrontreibriemen (Zahnriemen) mit einem äußeren Umfang von mehr als 150 cm bis 198 cm6,540103900andere6,54011Luftreifen aus Kautschuk, neu40111000von der für Personenkraftwagen (einschließlich Kombinationskraftwagen und Rennwagen) verwendeten Art4,5p/st401120von der für Omnibusse und Kraftfahrzeuge für den Transport von Waren verwendeten Art40112010mit einer Tragfähigkeitskennzahl von 121 oder weniger4,5p/st40112090mit einer Tragfähigkeitskennzahl von mehr als 1214,5p/st40113000von der für Luftfahrzeuge verwendeten Art4,5p/st40114000von der für Motorräder und Motorroller verwendeten Art4,5p/st40115000von der für Fahrräder verwendeten Art4p/standere, mit Stollenprofil, Winkelprofil und ähnlichen Profilen40116100von der für Maschinen und Fahrzeuge in der Land- und Forstwirtschaft verwendeten Art4p/st40116200von der für Maschinen und Fahrzeuge im Hoch- und Tiefbau verwendeten Art, mit einem Felgendurchmesser von 61 cm oder weniger4p/st40116300von der für Maschinen und Fahrzeuge im Hoch- und Tiefbau verwendeten Art, mit einem Felgendurchmesser von mehr als 61 cm4p/st40116900andere4p/standere40119200von der für Maschinen und Fahrzeuge in der Land- und Forstwirtschaft verwendeten Art4p/st40119300von der für Maschinen und Fahrzeuge im Hoch- und Tiefbau verwendeten Art, mit einem Felgendurchmesser von 61 cm oder weniger4p/st40119400von der für Maschinen und Fahrzeuge im Hoch- und Tiefbau verwendeten Art, mit einem Felgendurchmesser von mehr als 61 cm4p/st40119900andere4p/st4012Luftreifen aus Kautschuk, runderneuert oder gebraucht; Vollreifen oder Hohlkammerreifen, Überreifen und Felgenbänder, aus KautschukLuftreifen, runderneuert40121100von der für Personenkraftwagen (einschließlich Kombinationskraftwagen und Rennwagen) verwendeten Art4,5p/st40121200von der für Omnibusse und Kraftfahrzeuge für den Transport von Waren verwendeten Art4,5p/st40121300von der für Luftfahrzeuge verwendeten Art4,5p/st40121900andere4,5p/st40122000Luftreifen, gebraucht4,5p/st401290andere40129020Voll- oder Hohlkammerreifen2,540129030Überreifen2,540129090Felgenbänder44013Luftschläuche aus Kautschuk40131000von der für Personenkraftwagen (einschließlich Kombinationskraftwagen und Rennwagen), Omnibusse und Kraftfahrzeuge für den Transport von Waren verwendeten Art4p/st40132000von der für Fahrräder verwendeten Art4p/st40139000andere4p/st4014Waren zu hygienischen oder medizinischen Zwecken (einschließlich Sauger), aus Weichkautschuk, auch in Verbindung mit Hartkautschukteilen40141000Präservativefrei40149000anderefrei4015Kleidung und Bekleidungszubehör (einschließlich Fingerhandschuhe, Handschuhe ohne Fingerspitzen und Fausthandschuhe) für alle Zwecke, aus WeichkautschukFingerhandschuhe, Handschuhe ohne Fingerspitzen und Fausthandschuhe40151100für chirurgische Zwecke2pa40151900andere2,7pa40159000andere54016Andere Waren aus Weichkautschuk40161000aus Zellkautschuk3,5andere40169100Bodenbeläge und Fußmatten2,540169200Radiergummi2,540169300Dichtungen2,540169400Fender, auch aufblasbar2,540169500andere aufblasbare Waren2,5401699anderefür Kraftfahrzeuge der Positionen 8701 bis 870540169952Gummi-Metall-Teile2,540169957andere2,5andere40169991Gummi-Metall-Teile2,540169997andere2,540170000Hartkautschuk (z. B. Ebonit) in allen Formen, einschließlich Abfälle und Bruch; Waren aus Hartkautschukfrei

ABSCHNITT VIII

KAPITEL 41

Anmerkungen

1.
Zu Kapitel 41 gehören nicht:

a)
Schnitzel und ähnliche Abfälle roher Häute oder Felle (Position 0511);
b)
Vogelbälge und Teile davon, mit ihren Federn oder Daunen (Position 0505 oder 6701);
c)
nicht enthaarte, rohe, gegerbte oder zugerichtete Häute und Felle (Kapitel 43). Jedoch gehören zu Kapitel 41 rohe, nicht enthaarte Häute und Felle von Rindern oder Kälbern (auch von Büffeln), von Pferden oder anderen Einhufern, von Schafen oder Lämmern (ausgenommen Felle von so genannten Astrachan-, Karakul-, Persianer-, Breitschwanz- und ähnlichen Lämmern und von indischen, chinesischen, mongolischen oder tibetanischen Lämmern), von Ziegen oder Zickeln (ausgenommen Felle von Ziegen oder Zickeln aus dem Jemen oder von mongolischen oder tibetanischen Ziegen oder Zickeln), von Schweinen (einschließlich Pekaris), von Gämsen, Gazellen, Kamelen (einschließlich Dromedaren), Rentieren, Elchen, Hirschen, Rehen oder Hunden.

2.
A)
Zu den Positionen 4104 bis 4106 gehören nicht Häute und Felle, die einem reversiblen Gerb-(einschließlich Vorgerbungs-)prozess unterzogen wurden (Positionen 4101 bis 4103, je nach Beschaffenheit).
B)
Im Sinne der Positionen 4104 bis 4106 umfasst der Begriff „in trockenem Zustand (crust)” Häute und Felle, die vor dem Trocknen nachgegerbt, gefärbt oder gefettet (zugerichtet) worden sind.
3.
Der Begriff „rekonstituiertes Leder” umfasst in allen Teilen der Nomenklatur nur Stoffe der in Position 4115 erfassten Art.
KN-CodeWarenbezeichnungVertragsmäßiger Zollsatz (%)Besondere Maßeinheit4101Rohe Häute und Felle von Rindern und Kälbern (einschließlich Büffeln) oder von Pferden und anderen Einhufern (frisch oder gesalzen, getrocknet, geäschert, gepickelt oder anders konserviert, jedoch weder gegerbt noch zu Pergament- oder Rohhautleder konserviert, noch zugerichtet), auch enthaart oder gespalten410120ganze Häute und Felle, ungespalten, mit einem Stückgewicht von 8 kg oder weniger, wenn sie nur getrocknet, von 10 kg oder weniger, wenn sie trocken gesalzen, oder von 16 kg oder weniger, wenn sie frisch, nass gesalzen oder anders konserviert sind41012010frischfreip/st41012030nass gesalzenfreip/st41012050getrocknet oder trocken gesalzenfreip/st41012080anderefreip/st410150ganze Häute und Felle, mit einem Stückgewicht von mehr als 16 kg41015010frischfreip/st41015030nass gesalzenfreip/st41015050getrocknet oder trocken gesalzenfreip/st41015090anderefreip/st41019000andere, einschließlich Croupons, Halbcroupons und Bauchstückefrei4102Rohe Häute und Felle von Schafen oder Lämmern (frisch oder gesalzen, getrocknet, geäschert, gepickelt oder anders konserviert, jedoch weder gegerbt noch zu Pergament- oder Rohhautleder konserviert, noch zugerichtet), auch enthaart oder gespalten, ausgenommen solche, die aufgrund der Anmerkung 1 c) zu Kapitel 41 ausgeschlossen sind410210nicht enthaart41021010von Lämmernfreip/st41021090anderefreip/stenthaart41022100gepickeltfreip/st41022900anderefreip/st4103Andere rohe Häute und Felle (frisch oder gesalzen, getrocknet, geäschert, gepickelt oder anders konserviert, jedoch weder gegerbt noch zu Pergament- oder Rohhautleder konserviert, noch zugerichtet), auch enthaart oder gespalten, ausgenommen solche, die aufgrund der Anmerkungen 1 b) und 1 c) zu Kapitel 41 ausgeschlossen sind41032000von Kriechtierenfreip/st41033000von Schweinenfreip/st41039000anderefrei4104Gegerbte, auch getrocknete Häute und Felle von Rindern und Kälbern (einschließlich Büffeln) oder von Pferden und anderen Einhufern, enthaart, auch gespalten, aber nicht zugerichtetin nassem Zustand (einschließlich wet-blue)410411Vollleder, ungespalten; Narbenspalt41041110ganze Häute und Felle von Rindern und Kälbern (einschließlich Büffeln), mit einer Oberfläche von 2,6 m2 oder wenigerfreip/standerevon Rindern und Kälbern (einschließlich Büffeln)41041151ganze Häute und Felle, mit einer Oberfläche von mehr als 2,6 m2freip/st41041159anderefreip/st41041190andere5,5p/st410419andere41041910ganze Häute und Felle von Rindern und Kälbern (einschließlich Büffeln), mit einer Oberfläche von 2,6 m2 oder wenigerfreip/standerevon Rindern und Kälbern (einschließlich Büffeln)41041951ganze Häute und Felle, mit einer Oberfläche von mehr als 2,6 m2freip/st41041959anderefreip/st41041990andere5,5p/stin getrocknetem Zustand (crust)410441Vollleder, ungespalten; Narbenspaltganze Häute und Felle von Rindern und Kälbern (einschließlich Büffeln), mit einer Oberfläche von 2,6 m2 oder weniger41044111indisches Kipsleder, ganz, auch ohne Kopf und Füße, mit einem Stückgewicht von 4,5 kg oder weniger, nur pflanzlich gegerbt, auch weiter bearbeitet, jedoch augenscheinlich zur unmittelbaren Herstellung von Lederwaren nicht verwendbarfreip/st41044119andere6,5p/standerevon Rindern und Kälbern (einschließlich Büffeln)41044151ganze Häute und Felle, mit einer Oberfläche von mehr als 2,6 m26,5p/st41044159andere6,5p/st41044190andere5,5p/st410449andereganze Häute und Felle von Rindern und Kälbern (einschließlich Büffeln), mit einer Oberfläche von 2,6 m2 oder weniger41044911indisches Kipsleder, ganz, auch ohne Kopf und Füße, mit einem Stückgewicht von 4,5 kg oder weniger, nur pflanzlich gegerbt, auch weiter bearbeitet, jedoch augenscheinlich zur unmittelbaren Herstellung von Lederwaren nicht verwendbarfreip/st41044919andere6,5p/standerevon Rindern und Kälbern (einschließlich Büffeln)41044951ganze Häute und Felle, mit einer Oberfläche von mehr als 2,6 m26,5p/st41044959andere6,5p/st41044990andere5,5p/st4105Gegerbte, auch getrocknete Häute und Felle von Schafen oder Lämmern, enthaart, auch gespalten, aber nicht zugerichtet41051000in nassem Zustand (einschließlich wet-blue)2p/st410530in getrocknetem Zustand (crust)41053010von indischen Metis, pflanzlich vorgegerbt, auch weiter bearbeitet, jedoch augenscheinlich zur unmittelbaren Herstellung von Lederwaren nicht verwendbarfreip/st41053090andere2p/st4106Gegerbte, auch getrocknete Häute und Felle von anderen Tieren, enthaart, auch gespalten, aber nicht zugerichtetvon Ziegen oder Zickeln41062100in nassem Zustand (einschließlich wet-blue)2p/st410622in getrocknetem Zustand (crust)41062210von indischen Ziegen, pflanzlich vorgegerbt, auch weiter bearbeitet, jedoch augenscheinlich zur unmittelbaren Herstellung von Lederwaren nicht verwendbarfreip/st41062290andere2p/stvon Schweinen41063100in nassem Zustand (einschließlich wet-blue)2p/st41063200in getrocknetem Zustand (crust)2p/st410640von Kriechtieren41064010pflanzlich vorgegerbtfreip/st41064090andere2p/stvon anderen Tieren41069100in nassem Zustand (einschließlich wet-blue)241069200in getrocknetem Zustand (crust)2p/st4107Nach dem Gerben oder Trocknen zugerichtetes Leder, einschließlich Pergament- oder Rohhautleder, von Rindern und Kälbern (einschließlich Büffeln) oder von Pferden und anderen Einhufern, enthaart, auch gespalten, ausgenommen Leder der Position 4114ganze Häute und Felle410711Vollleder, ungespaltenvon Rindern und Kälbern (einschließlich Büffeln), mit einer Oberfläche von 2,6 m2 oder weniger41071111Boxcalf6,5m241071119anderes6,5m241071190anderes6,5m2410712Narbenspaltvon Rindern und Kälbern (einschließlich Büffeln), mit einer Oberfläche von 2,6 m2 oder weniger41071211Boxcalf6,5m241071219anderes6,5m2anderes41071291Leder von Rindern und Kälbern (einschließlich Büffeln)5,5m241071299Rossleder und Leder von anderen Einhufern6,5m2410719anderes41071910von Rindern und Kälbern (einschließlich Büffeln), mit einer Oberfläche von 2,6 m2 oder weniger6,5m241071990anderes6,5m2anderes, einschließlich Flanken410791Vollleder, ungespalten41079110Sohlenleder6,541079190anderes6,5m2410792Narbenspalt41079210von Rindern und Kälbern (einschließlich Büffeln)5,5m241079290Rossleder und Leder von anderen Einhufern6,5m2410799anderes41079910Leder von Rindern und Kälbern (einschließlich Büffeln)6,5m241079990Rossleder und Leder von anderen Einhufern6,5m2410841094110411141120000Nach dem Gerben oder Trocknen zugerichtetes Leder, einschließlich Pergament- oder Rohhautleder, von Schafen oder Lämmern, enthaart, auch gespalten, ausgenommen Leder der Position 41143,5m24113Nach dem Gerben oder Trocknen zugerichtetes Leder, einschließlich Pergament- oder Rohhautleder, von anderen Tieren, enthaart, auch gespalten, ausgenommen Leder der Position 411441131000von Ziegen oder Zickeln3,5m241132000von Schweinen2m241133000von Kriechtieren2m241139000von anderen Tieren2m24114Sämischleder (einschließlich Neusämischleder); Lackleder und folienkaschierte Lackleder; metallisierte Leder411410Sämischleder (einschließlich Neusämischleder)41141010von Schafen oder Lämmern2,5p/st41141090von anderen Tieren2,5p/st41142000Lackleder und folienkaschierte Lackleder; metallisierte Leder2,5m24115Rekonstituiertes Leder auf der Grundlage von Leder oder Lederfasern hergestellt, in Platten, Blättern oder Streifen, auch in Rollen; Schnitzel und andere Abfälle von Leder, Pergament- oder Rohhautleder oder rekonstituiertem Leder, nicht zur Herstellung von Waren aus Leder verwendbar; Lederspäne, Lederpulver und Ledermehl41151000rekonstituiertes Leder auf der Grundlage von Leder oder Lederfasern hergestellt, in Platten, Blättern oder Streifen, auch in Rollen2,541152000Schnitzel und andere Abfälle von Leder, Pergament- oder Rohhautleder oder rekonstituiertem Leder, nicht zur Herstellung von Waren aus Leder verwendbar; Lederspäne, Lederpulver und Ledermehlfrei

KAPITEL 42

Anmerkungen

1.
Im Sinne dieses Kapitels umfasst die Bezeichnung „Leder” auch Sämischleder (einschließlich Neusämischleder), Lackleder, folienkaschierte Lackleder und metallisierte Leder.
2.
Zu Kapitel 42 gehören nicht:

a)
steriles Catgut und anderes steriles chirurgisches Nahtmaterial (Position 3006);
b)
Kleidung und Bekleidungszubehör, aus Leder (ausgenommen Fingerhandschuhe, Handschuhe ohne Fingerspitzen und Fausthandschuhe), mit Futter aus Pelzfellen oder künstlichem Pelzwerk oder mit äußeren Teilen aus Pelzfellen oder künstlichem Pelzwerk, wenn diese äußeren Teile über den Umfang eines einfachen Besatzes hinausgehen (Position 4303 oder 4304);
c)
konfektionierte Waren aus Netzstoffen der Position 5608;
d)
Waren des Kapitels 64;
e)
Kopfbedeckungen und Teile davon des Kapitels 65;
f)
Peitschen, Reitpeitschen und andere Waren der Position 6602;
g)
Manschettenknöpfe, Armbänder und anderer Fantasieschmuck (Position 7117);
h)
Zubehör und Ausstattung für Sattlerwaren (z. B. Gebisse, Steigbügel, Schnallen), gesondert gestellt (im Allgemeinen Abschnitt XV);
ij)
Saiten für Musikinstrumente, Felle für Trommeln und für ähnliche Instrumente sowie andere Teile von Musikinstrumenten (Position 9209);
k)
Waren des Kapitels 94 (z. B. Möbel, Beleuchtungskörper);
l)
Waren des Kapitels 95 (z. B. Spielzeug, Spiele, Sportgeräte);
m)
Knöpfe, Druckknöpfe, Knopfformen und andere Teile von Knöpfen und Druckknöpfen, Knopfrohlinge, der Position 9606.

3.
A)
In Ergänzung der vorstehenden Anmerkung 2 gehören zu Position 4202 nicht:

a)
Einkaufstaschen, mit Griffen, aus Kunststofffolie, auch bedruckt, für eine längere Verwendung nicht vorgesehen (Position 3923);
b)
Waren aus Flechtstoffen (Position 4602).

B)
Waren der Positionen 4202 und 4203 mit Teilen aus Edelmetallen oder Edelmetallplattierungen, echten Perlen oder Zuchtperlen, Edelsteinen oder Schmucksteinen (natürlichen, synthetischen oder rekonstituierten) bleiben auch dann in diesen Positionen eingereiht, selbst wenn diese Teile mehr als geringfügige Verzierungen oder unwesentliche Zutaten darstellen, vorausgesetzt, diese Teile verleihen den Waren nicht ihren wesentlichen Charakter. Wenn die Teile jedoch den Waren ihren wesentlichen Charakter verleihen, sind die Waren in Kapitel 71 einzureihen.
4.
Im Sinne der Position 4203 gelten als „Kleidung und Bekleidungszubehör” insbesondere Fingerhandschuhe, Handschuhe ohne Fingerspitzen und Fausthandschuhe (einschließlich solche für Sport- und Schutzzwecke), Schürzen und andere Schutzkleidung für alle Berufe, Hosenträger, Gürtel, Koppel aller Art, Schulterriemen, Handgelenkbänder, ausgenommen Uhrarmbänder (Position 9113).

Zusätzliche Anmerkung

1.
Der Begriff „Außenseite” im Sinne der Unterpositionen der Position 4202 bezeichnet den mit bloßem Auge wahrnehmbaren Stoff an der Oberfläche des Behältnisses, selbst wenn es sich bei diesem Stoff um die äußere Lage eines Verbundstoffes handelt, der das Außenmaterial des Behältnisses bildet.
KN-CodeWarenbezeichnungVertragsmäßiger Zollsatz (%)Besondere Maßeinheit42010000Sattlerwaren für alle Tiere (einschließlich Zugtaue, Leinen, Kniekappen, Maulkörbe, Satteldecken, Satteltaschen, Hundedecken und dergleichen), aus Stoffen aller Art2,74202Reisekoffer, Handkoffer, Kosmetikkoffer und Aktenkoffer, Aktentaschen, Schultaschen, Brillenetuis, Etuis für Ferngläser, Fotoapparate, Filmkameras, Musikinstrumente oder Waffen und ähnliche Behältnisse; Reisetaschen, Isoliertaschen für Nahrungsmittel oder Getränke, Toilettentaschen (Necessaires), Rucksäcke, Handtaschen, Einkaufstaschen, Brieftaschen, Geldbörsen, Kartentaschen, Zigarettenetuis, Tabakbeutel, Werkzeugtaschen, Taschen für Sportartikel, Schachteln für Flakons oder Schmuckwaren, Puderdosen, Besteckkästen und ähnliche Behältnisse, aus Leder, rekonstituiertem Leder, Kunststofffolien, Spinnstoffen, Vulkanfiber oder Pappe, oder ganz oder überwiegend mit diesen Stoffen oder mit Papier überzogenReisekoffer, Handkoffer, Kosmetikkoffer und Aktenkoffer, Aktentaschen, Schultaschen und ähnliche Behältnisse420211mit Außenseite aus Leder oder rekonstituiertem Leder42021110Aktenkoffer, Aktentaschen, Schultaschen und ähnliche Behältnisse3p/st42021190andere3420212mit Außenseite aus Kunststoff oder aus Spinnstoffenaus Kunststofffolien42021211Aktenkoffer, Aktentaschen, Schultaschen und ähnliche Behältnisse9,7p/st42021219andere9,742021250aus formgepresstem Kunststoff5,2aus anderen Stoffen, einschließlich Vulkanfiber42021291Aktenkoffer, Aktentaschen, Schultaschen und ähnliche Behältnisse3,7p/st42021299andere3,7420219andere42021910aus Aluminium5,742021990aus anderen Stoffen3,7Handtaschen, auch mit Schulterriemen, einschließlich solche ohne Handgriff42022100mit Außenseite aus Leder oder rekonstituiertem Leder3p/st420222mit Außenseite aus Kunststofffolien oder Spinnstoffen42022210aus Kunststofffolien9,7p/st42022290aus Spinnstoffen3,7p/st42022900andere3,7p/stTaschen- oder Handtaschenartikel42023100mit Außenseite aus Leder oder rekonstituiertem Leder3420232mit Außenseite aus Kunststofffolien oder Spinnstoffen42023210aus Kunststofffolien9,742023290aus Spinnstoffen3,742023900andere3,7andere420291mit Außenseite aus Leder oder rekonstituiertem Leder42029110Reisetaschen, Toilettentaschen (Necessaires), Rucksäcke und Taschen für Sportartikel342029180andere3420292mit Außenseite aus Kunststofffolien oder Spinnstoffenaus Kunststofffolien42029211Reisetaschen, Toilettentaschen (Necessaires), Rucksäcke und Taschen für Sportartikel9,742029215Behältnisse für Musikinstrumente6,742029219andere9,7aus Spinnstoffen42029291Reisetaschen, Toilettentaschen (Necessaires), Rucksäcke und Taschen für Sportartikel2,742029298andere2,742029900andere3,74203Kleidung und Bekleidungszubehör, aus Leder oder rekonstituiertem Leder42031000Kleidung4Fingerhandschuhe, Handschuhe ohne Fingerspitzen und Fausthandschuhe42032100Spezialsporthandschuhe9pa420329andere42032910Schutzhandschuhe für alle Berufe9pa42032990andere7pa42033000Gürtel, Koppel und Schulterriemen542034000anderes Bekleidungszubehör54204420500Andere Waren aus Leder oder rekonstituiertem Lederzu technischen Zwecken42050011Treibriemen und Förderbänder242050019andere342050090andere2,542060000Waren aus Därmen, Goldschlägerhäutchen, Blasen oder Sehnen1,7

KAPITEL 43

Anmerkungen

1.
Als „Pelzfelle” im Sinne der Nomenklatur gelten, abgesehen von den rohen Pelzfellen der Position 4301, die mit dem Haarkleid gegerbten oder zugerichteten Häute und Felle von Tieren aller Art.
2.
Zu Kapitel 43 gehören nicht:

a)
Vogelbälge und Teile davon, mit ihren Federn oder Daunen (Position 0505 oder 6701, je nach Beschaffenheit);
b)
nicht enthaarte, rohe Häute und Felle des Kapitels 41 (siehe Anmerkung 1 Buchstabe c) zu Kapitel 41);
c)
Fingerhandschuhe, Handschuhe ohne Fingerspitzen und Fausthandschuhe, die aus Leder und Pelzfellen oder aus Leder und künstlichem Pelzwerk bestehen (Position 4203);
d)
Waren des Kapitels 64;
e)
Kopfbedeckungen und Teile davon des Kapitels 65;
f)
Waren des Kapitels 95 (z. B. Spielzeug, Spiele, Sportgeräte).

3.
Zu Position 4303 gehören Pelzfelle oder Teile davon, die unter Zusatz anderer Stoffe zusammengesetzt worden sind, sowie Pelzfelle oder Teile davon, die zu Kleidung, Teilen davon oder zu Bekleidungszubehör oder anderen Waren zusammengenäht worden sind.
4.
Kleidung und Bekleidungszubehör aller Art (ausgenommen Waren der Anmerkung 2 zu Kapitel 43), mit Pelzfellen oder künstlichem Pelzwerk gefüttert, gehören je nach Beschaffenheit des Futters zu Position 4303 oder 4304. Das Gleiche gilt für Kleidung und Bekleidungszubehör, mit äußeren Teilen aus Pelzfellen oder künstlichem Pelzwerk, wenn diese Teile über den Umfang eines einfachen Besatzes hinausgehen.
5.
Als „künstliches Pelzwerk” im Sinne der Nomenklatur gelten Nachahmungen von Pelzfellen, die durch Aufkleben oder Aufnähen von Wolle, anderen Tierhaaren oder anderen Fasern auf Leder, Gewebe oder andere Stoffe hergestellt worden sind. Jedoch gelten Nachahmungen, die durch Weben oder Wirken hergestellt worden sind, nicht als „künstliches Pelzwerk” (im Allgemeinen Position 5801 oder 6001).
KN-CodeWarenbezeichnungVertragsmäßiger Zollsatz (%)Besondere Maßeinheit4301Rohe Pelzfelle (einschließlich Kopf, Schwanz, Klauen und andere zu Kürschnerzwecken verwendbare Teile), ausgenommen rohe Häute und Felle der Position 4101, 4102 oder 410343011000von Nerzen, ganz, auch ohne Kopf, Schwanz oder Klauenfreip/st43013000von Astrachan-, Karakul-, Persianer-, Breitschwanz- oder ähnlichen Lämmern, von indischen, chinesischen, mongolischen oder tibetanischen Lämmern, ganz, auch ohne Kopf, Schwanz oder Klauenfreip/st43016000von Füchsen, ganz, auch ohne Kopf, Schwanz oder Klauenfreip/st43018000andere Pelzfelle, ganz, auch ohne Kopf, Schwanz oder Klauenfrei43019000Köpfe, Schwänze, Klauen und andere zu Kürschnerzwecken verwendbare Teilefrei4302Gegerbte oder zugerichtete Pelzfelle (einschließlich Kopf, Schwanz, Klauen und andere Teile, Abfälle und Überreste), auch zusammengesetzt (ohne Zusatz anderer Stoffe), ausgenommen solche der Position 4303ganze Pelzfelle, auch ohne Kopf, Schwanz oder Klauen, nicht zusammengesetzt43021100von Nerzenfreip/st430219andere43021915von Bibern, Bisamratten oder Füchsenfreip/st43021935von Kaninchen oder Hasenfreip/stvon Hundsrobben oder Ohrenrobben43021941von Jungtieren der Sattelrobbe (whitecoats) oder von Jungtieren der Mützenrobbe (bluebacks)2,2p/st43021949andere2,2p/stvon Schafen und Lämmern43021975von Astrachan-, Karakul-, Persianer-, Breitschwanz- oder ähnlichen Lämmern, von indischen, chinesischen, mongolischen oder tibetanischen Lämmernfreip/st43021980andere2,2p/st43021999andere2,243022000Köpfe, Schwänze, Klauen und andere Teile, Abfälle und Überreste, nicht zusammengesetztfrei430230ganze Pelzfelle, Teile und Überreste davon, zusammengesetzt43023010 „ausgelassene” Pelzfelle2,7andere43023025von Kaninchen oder Hasen2,2p/stvon Hundsrobben oder Ohrenrobben43023051von Jungtieren der Sattelrobbe (whitecoats) oder von Jungtieren der Mützenrobbe (bluebacks)2,2p/st43023055andere2,2p/st43023099andere2,24303Kleidung, Bekleidungszubehör und andere Waren, aus Pelzfellen430310Kleidung und Bekleidungszubehör43031010aus Pelzfellen von Jungtieren der Sattelrobbe (whitecoats) oder von Jungtieren der Mützenrobbe (bluebacks)3,743031090andere3,743039000andere3,743040000Künstliches Pelzwerk und Waren daraus3,2

ABSCHNITT IX

KAPITEL 44

Anmerkungen

1.
Zu Kapitel 44 gehören nicht:

a)
Holz in Form von Spänen, Plättchen oder Schnitzeln, zerkleinert, gemahlen oder pulverisiert, von der hauptsächlich zur Riechmittelherstellung oder zu Zwecken der Medizin, Insektenvertilgung, Schädlingsbekämpfung und dergleichen verwendeten Art (Position 1211);
b)
Bambus oder andere holzige Stoffe von der hauptsächlich zum Herstellen von Korb- oder Flechtwaren verwendeten Art, roh, auch gespalten, in der Längsrichtung gesägt oder auf Längen zugeschnitten (Position 1401);
c)
Holz, in Form von Spänen, Plättchen oder Schnitzeln, gemahlen oder pulverisiert, von der hauptsächlich zum Färben oder Gerben verwendeten Art (Position 1404);
d)
Aktivkohle (Position 3802);
e)
Waren der Position 4202;
f)
Waren des Kapitels 46;
g)
Schuhe und Teile davon des Kapitels 64;
h)
Waren des Kapitels 66 (z. B. Regenschirme, Gehstöcke und Teile);
ij)
Waren der Position 6808;
k)
Fantasieschmuck der Position 7117;
l)
Waren der Abschnitte XVI und XVII (z. B. Maschinenteile, Kästen, Behältnisse, Gehäuse für Maschinen und Apparate sowie Stellmacherwaren);
m)
Waren des Abschnitts XVIII (z. B. Uhrengehäuse und Musikinstrumente sowie Teile davon);
n)
Waffenteile (Position 9305);
o)
Waren des Kapitels 94 (z. B. Möbel, Beleuchtungskörper, vorgefertigte Gebäude);
p)
Waren des Kapitels 95 (z. B. Spielzeug, Spiele, Sportgeräte);
q)
Waren des Kapitels 96 (z. B. Tabakpfeifen und Teile davon, Knöpfe, Bleistifte), ausgenommen Stiele und Fassungen, aus Holz, für Waren der Position 9603;
r)
Waren des Kapitels 97 (z. B. Kunstgegenstände).

2.
„Verdichtetes Holz” im Sinne dieses Kapitels ist massives oder aus Lagen zusammengesetztes Holz, das chemisch oder physikalisch behandelt ist (bei Holz aus zusammengesetzten Lagen in stärkerem Maße als es für einen guten Zusammenhalt notwendig ist) und dessen Dichte, Härte und Widerstandsfähigkeit gegen mechanische, chemische oder elektrische Einflüsse hierdurch deutlich erhöht sind.
3.
Zu den Positionen 4414 bis 4421 gehören auch die entsprechenden Waren aus Spanplatten, Faserplatten, Sperrholz, furniertem Holz oder ähnlichem aus Lagen bestehendem Holz oder verdichtetem Holz.
4.
Die Waren der Position 4410, 4411 oder 4412 können so bearbeitet sein, dass sie die für Waren der Position 4409 zugelassenen Profile erhalten haben, sie können gebogen, gewellt, perforiert, anders als quadratisch oder rechteckig zugeschnitten oder geformt sein oder eine beliebige andere Bearbeitung erfahren haben, vorausgesetzt, sie verleiht ihnen nicht den Charakter von Waren anderer Positionen.
5.
Zu Position 4417 gehören nicht Werkzeuge, deren Klinge, Schneide, arbeitende Fläche oder sonstiger arbeitender Teil aus den in Anmerkung 1 zu Kapitel 82 genannten Stoffen besteht.
6.
Vorbehaltlich der vorstehenden Anmerkung 1 und gegenteiliger Bestimmungen ist jede Bezugnahme auf „Holz” in einer Position dieses Kapitels auch auf Bambus und andere holzige Stoffe anwendbar.

Unterpositions-Anmerkungen

1.
Als „Holzpellets” im Sinne der Unterposition 440131 gelten Nebenerzeugnisse, wie Splitter, Sägespäne oder Schnitzel aus der mechanischen Holzverarbeitungsindustrie, der Möbelindustrie oder anderen Holzverarbeitungen, die durch einfachen Druck oder Zugabe eines Bindemittelanteils von nicht mehr als 3 GHT agglomeriert worden sind. Diese Pellets sind zylindrisch, mit einem Durchmesser von 25 mm oder weniger und einer Länge von 100 mm oder weniger.
2.
Im Sinne der Unterpositionen 440341 bis 440349, 440721 bis 440729, 440831 bis 440839 und 441231 bezieht sich der Ausdruck „tropisches Holz” auf eine der nachstehend genannten Holzarten: Abura, Acajou d'Afrique, Afrormosia, Ako, Alan, Andiroba, Aningré, Avodiré, Azobé, Balau, Balsa, Bossé clair, Bossé foncé, Cativo, Cedro, Dabema, Dark Red Meranti, Dibétou, Doussié, Framiré, Freijo, Fromager, Fuma, Geronggang, Ilomba, Imbuia, Ipé, Iroko, Jaboty, Jelutong, Jequitiba, Jongkong, Kapur, Kempas, Keruing, Kosipo, Kotibé, Koto, Light Red Meranti, Limba, Louro, Maçaranduba, Mahogany, Makoré, Mandioqueira, Mansonia, Mengkulang, Meranti Bakau, Merawan, Merbau, Merpauh, Mersawa, Moabi, Niangon, Nyatoh, Obéché, Okoumé, Onzabili, Orey, Ovengkol, Ozigo, Padauk, Paldao, Palissandre de Guatemala, Palissandre de Para, Palissandre de Rio, Palissandre de Rose, Pau Amarelo, Pau Marfim, Pulai, Punah, Quaruba, Ramin, Sapelli, Saqui-Saqui, Sepetir, Sipo, Sucupira, Suren, Tauari, Teak, Tiama, Tola, Virola, White Lauan, White Meranti, White Seraya, Yellow Meranti.

Zusätzliche Anmerkungen

1.
Als „Holzmehl” im Sinne der Position 4405 gilt Holzpulver, das mit einem Rückstand von 8 GHT oder weniger ein Sieb mit einer lichten Maschenweite von 0,63 mm passiert.
2.
Als „tropisches Holz” im Sinne der Unterpositionen 44140010, 44181010, 44182010, 44190010, 44201011 und 44209091 gelten folgende tropische Hölzer: Acajou d'Afrique, Alan, Azobé, Balsa, Dark Red Meranti, Dibétou, Ilomba, Imbuia, Iroko, Jelutong, Jongkong, Kapur, Keruing, Kempas, Light Red Meranti, Limba, Mahogany (Swietenia spp.), Makoré, Mansonia, Meranti Bakau, Merbau, Obéché, Okoumé, Palissandre de Para, Palissandre de Rio, Palissandre de Rose, Ramin, Sapelli, Sipo, Teak, Tiama, Virola, White Lauan, White Meranti, White Seraya und Yellow Meranti.
KN-CodeWarenbezeichnungVertragsmäßiger Zollsatz (%)Besondere Maßeinheit4401Brennholz in Form von Rundlingen, Scheiten, Zweigen, Reisigbündeln oder ähnlichen Formen; Holz in Form von Plättchen oder Schnitzeln; Sägespäne, Holzabfälle und Holzausschuss, auch zu Pellets, Briketts, Scheiten oder ähnlichen Formen zusammengepresst44011000Brennholz in Form von Rundlingen, Scheiten, Zweigen, Reisigbündeln oder ähnlichen FormenfreiHolz in Form von Plättchen oder Schnitzeln44012100Nadelholzfrei44012200anderes HolzfreiSägespäne, Holzabfälle und Holzausschuss, auch zu Pellets, Briketts, Scheiten oder ähnlichen Formen zusammengepresst44013100Holzpelletsfrei440139andere44013910Sägespänefrei44013990anderefrei4402Holzkohle (einschließlich Kohle aus Schalen oder Nüssen), auch zusammengepresst44021000aus Bambusfrei44029000anderefrei4403Rohholz, auch entrindet, vom Splint befreit oder zwei- oder vierseitig grob zugerichtet44031000mit Farbe, Beize, Kreosot oder anderen Konservierungsmitteln behandeltfreim3440320anderes, von NadelholzFichtenholz von der Art Picea abies Karst. oder Tannenholz von der Art Abies alba Mill.44032011Sägerundholzfreim344032019anderesfreim3Kiefernholz von der Art Pinus sylvestris L.44032031Sägerundholzfreim344032039anderesfreim3anderes44032091Sägerundholzfreim344032099anderesfreim3anderes, von den in der Unterpositions-Anmerkung 2 zu diesem Kapitel genannten tropischen Hölzern44034100Dark Red Meranti, Light Red Meranti und Meranti Bakaufreim3440349anderes44034910Acajou d'Afrique, Iroko und Sapellifreim344034935Okoumé und Sipofreim344034995anderesfreim3anderes440391Eichenholz (Quercus spp.)44039110Sägerundholzfreim344039190anderesfreim3440392Buchenholz (Fagus spp.)44039210Sägerundholzfreim344039290anderesfreim3440399anderes44039910Pappelholzfreim344039930Eukalyptusholzfreim3Birkenholz44039951Sägerundholzfreim344039959anderesfreim344039995anderesfreim34404Holz für Fassreifen; Holzpfähle, gespalten; Pfähle und Pflöcke aus Holz, gespitzt, nicht in der Längsrichtung gesägt; Holz, nur grob zugerichtet oder abgerundet, jedoch weder gedrechselt, gebogen noch anders bearbeitet, für Spazierstöcke, Regenschirme, Werkzeuggriffe, Werkzeugstiele und dergleichen; Holzspan, Holzstreifen, Holzbänder und dergleichen44041000Nadelholzfrei44042000anderes Holzfrei44050000Holzwolle; Holzmehlfrei4406Bahnschwellen aus Holz44061000nicht imprägniertfreim344069000anderefreim34407Holz, in der Längsrichtung gesägt oder gesäumt, gemessert oder geschält, auch gehobelt, geschliffen oder an den Enden verbunden, mit einer Dicke von mehr als 6 mm440710Nadelholz44071015geschliffen; an den Enden verbunden (auch gehobelt oder geschliffen)freim3anderesgehobelt44071031Fichtenholz von der Art Picea abies Karst. oder Tannenholz von der Art Abies alba Mill.freim344071033Kiefernholz von der Art Pinus sylvestris L.freim344071038anderesfreim3anderes44071091Fichtenholz von der Art Picea abies Karst. oder Tannenholz von der Art Abies alba Mill.freim344071093Kiefernholz von der Art Pinus sylvestris L.freim344071098anderesfreim3von den in der Unterpositions-Anmerkung 2 zu diesem Kapitel genannten tropischen Hölzern440721Mahogany (Swietenia spp.)44072110geschliffen; an den Enden verbunden (auch gehobelt oder geschliffen)4,9(76)m3anderes44072191gehobelt4(50)m344072199anderesfreim3440722Virola, Imbuia und Balsa44072210geschliffen; an den Enden verbunden (auch gehobelt oder geschliffen)4,9(76)m3anderes44072291gehobelt4(50)m344072299anderesfreim3440725Dark Red Meranti, Light Red Meranti und Meranti Bakau44072510an den Enden verbunden (auch gehobelt oder geschliffen)4,9(76)m3anderes44072530gehobelt4(50)m344072550geschliffen4,9(76)m344072590anderesfreim3440726White Lauan, White Meranti, White Seraya, Yellow Meranti und Alan44072610an den Enden verbunden (auch gehobelt oder geschliffen)4,9(76)m3anderes44072630gehobelt4(50)m344072650geschliffen4,9(76)m344072690anderesfreim3440727Sapelli44072710geschliffen; an den Enden verbunden (auch gehobelt oder geschliffen)4,9(76)m3anderes44072791gehobelt4(50)m344072799anderesfreim3440728Iroko44072810geschliffen; an den Enden verbunden (auch gehobelt oder geschliffen)4,9(76)m3anderes44072891gehobelt4(50)m344072899anderesfreim3440729anderes44072915an den Enden verbunden (auch gehobelt oder geschliffen)4,9(76)m3anderesAcajou d'Afrique, Azobé, Dibétou, Ilomba, Jelutong, Jongkong, Kapur, Kempas, Keruing, Limba, Makoré, Mansonia, Merbau, Obéché, Okoumé, Palissandre de Para, Palissandre de Rio, Palissandre de Rose, Ramin, Sipo, Teak und Tiamagehobelt44072920Palissandre de Para, Palissandre de Rio und Palissandre de Rose4,9(50)m344072925anderes4(50)m344072945geschliffen4,9(76)m344072960anderesfreim3anderes44072983gehobelt4(50)m344072985geschliffen4,9(76)m344072995anderesfreim3anderes440791Eichenholz (Quercus spp.)44079115geschliffen; an den Enden verbunden (auch gehobelt oder geschliffen)freim3anderesgehobelt44079131Stäbe und Friese für Parkett, nicht zusammengesetztfreim244079139anderesfreim344079190anderesfreim344079200Buchenholz (Fagus spp.)freim3440793Ahornholz (Acer spp.)44079310gehobelt; an den Enden verbunden (auch gehobelt oder geschliffen)freim3anderes44079391geschliffen2,5m344079399anderesfreim3440794Kirschbaumholz (Prunus spp.)44079410gehobelt; an den Enden verbunden (auch gehobelt oder geschliffen)freim3anderes44079491geschliffen2,5m344079499anderesfreim3440795Eschenholz (Fraxinus spp.)44079510gehobelt; an den Enden verbunden (auch gehobelt oder geschliffen)freim3anderes44079591geschliffen2,5m344079599anderesfreim3440799anderes44079927gehobelt; an den Enden verbunden (auch gehobelt oder geschliffen)freim3anderes44079940geschliffen2,5m3anderes44079991Pappelholzfreim344079996von tropischen Hölzernfreim344079998anderesfreim34408Furnierblätter (einschließlich der durch Messern von Lagenholz gewonnenen Blätter), Blätter für Sperrholz oder ähnliches Lagenholz und anderes Holz, in der Längsrichtung gesägt, gemessert oder geschält, auch gehobelt, geschliffen, an den Kanten oder an den Enden verbunden, mit einer Dicke von 6 mm oder weniger440810Nadelholz44081015gehobelt; geschliffen; an den Enden verbunden (auch gehobelt oder geschliffen)3m3anderes44081091Brettchen zum Herstellen von Blei-, Kopier-, Farbstiften, Schiefergriffeln und anderen holzgefassten Stiften(12)freim344081098anderes4m3von den in der Unterpositions-Anmerkung 2 zu diesem Kapitel genannten tropischen Hölzern440831Dark Red Meranti, Light Red Meranti und Meranti Bakau44083111an den Enden verbunden (auch gehobelt oder geschliffen)4,9m3anderes44083121gehobelt4m344083125geschliffen4,9m344083130anderes6m3440839anderesAcajou d'Afrique, Limba, Mahogany (Swietenia spp.), Obéché, Okoumé, Palissandre de Para, Palissandre de Rio, Palissandre de Rose, Sapelli, Sipo, Virola und White Lauan44083915geschliffen; an den Enden verbunden (auch gehobelt oder geschliffen)4,9m3anderes44083921gehobelt4m344083930anderes6m3anderes44083955gehobelt; geschliffen; an den Enden verbunden (auch gehobelt oder geschliffen)3m3anderes44083970Brettchen zum Herstellen von Blei-, Kopier-, Farbstiften, Schiefergriffeln und anderen holzgefassten Stiften(12)freim3anderes44083985mit einer Dicke von 1 mm oder weniger4m344083995mit einer Dicke von mehr als 1 mm4m3440890anderes44089015gehobelt; geschliffen; an den Enden verbunden (auch gehobelt oder geschliffen)3m3anderes44089035Brettchen zum Herstellen von Blei-, Kopier-, Farbstiften, Schiefergriffeln und anderen holzgefassten Stiften(12)freim3anderes44089085mit einer Dicke von 1 mm oder weniger4m344089095mit einer Dicke von mehr als 1 mm4m34409Holz (einschließlich Stäbe und Friese für Parkett, nicht zusammengesetzt), entlang einer oder mehrerer Kanten, Enden oder Flächen profiliert (gekehlt, genutet, gefedert, gefalzt, abgeschrägt, gefriest, gerundet oder in ähnlicher Weise bearbeitet), auch gehobelt, geschliffen oder an den Enden verbunden440910Nadelholz44091011Leisten für Rahmen für Bilder, Fotografien, Spiegel oder dergleichenfreim44091018anderesfreianderes44092100Bambusfrei440929anderes44092910Leisten für Rahmen für Bilder, Fotografien, Spiegel oder dergleichenfreimanderes44092991Stäbe und Friese für Parkett, nicht zusammengesetztfreim244092999anderesfrei4410Spanplatten, „oriented strand board” -Platten (OSB) und ähnliche Platten (z. B. „waferboard” -Platten) aus Holz oder anderen holzigen Stoffen, auch mit Harz oder anderen organischen Bindemitteln hergestelltaus Holz441011Spanplatten44101110roh oder nur geschliffen7m344101130auf der Oberfläche mit Melamin imprägniertem Papier beschichtet7m344101150auf der Oberfläche mit Dekorplatten oder Dekorfolie aus Kunststoff beschichtet7m344101190andere7m3441012 „oriented strand board” -Platten (OSB)44101210roh oder nur geschliffen7m344101290andere7m344101900andere7m344109000andere7m34411Faserplatten aus Holz oder anderen holzigen Stoffen, auch mit Harz oder anderen organischen Stoffen hergestelltmitteldichte Faserplatten (MDF)441112mit einer Dicke von 5 mm oder weniger44111210weder mechanisch bearbeitet noch oberflächenbeschichtet7m344111290andere7m3441113mit einer Dicke von mehr als 5 mm bis 9 mm44111310weder mechanisch bearbeitet noch oberflächenbeschichtet7m344111390andere7m3441114mit einer Dicke von mehr als 9 mm44111410weder mechanisch bearbeitet noch oberflächenbeschichtet7m344111490andere7m3andere441192mit einer Dichte von mehr als 0,8 g/cm344119210weder mechanisch bearbeitet noch oberflächenbeschichtet7m344119290andere7m3441193mit einer Dichte von mehr als 0,5 g/cm3 bis 0,8 g/cm344119310weder mechanisch bearbeitet noch oberflächenbeschichtet7m344119390andere7m3441194mit einer Dichte von 0,5 g/cm3 oder weniger44119410weder mechanisch bearbeitet noch oberflächenbeschichtet7m344119490andere7m34412Sperrholz, furniertes Holz und ähnliches Lagenholz44121000aus Bambus10m3anderes Sperrholz, ausschließlich aus Furnieren (andere als Bambus) mit einer Dicke von 6 mm oder weniger441231mit mindestens einer äußeren Lage aus den in der Unterpositions-Anmerkung 2 zu diesem Kapitel genannten tropischen Hölzern44123110aus Acajou d'Afrique, Dark Red Meranti, Light Red Meranti, Limba, Mahogany (Swietenia spp.), Obéché, Okoumé, Palissandre de Para, Palissandre de Rio, Palissandre de Rose, Sapelli, Sipo, Virola oder White Lauan10m344123190anderes7m3441232anderes, mit mindestens einer äußeren Lage aus anderem Holz als Nadelholz44123210aus Erle, Esche, Buche, Birke, Kastanie, Ulme, Hickory, Hainbuche, Linde, Ahorn, Eiche, Platane, Pappel, Robinie (Akazie), Nussbaum, Kirschbaum, gelbe Pappel oder Rosskastanie7m344123290anderes7m344123900anderes7(10)m3anderes441294mit Block-, Stab-, Stäbchen- oder Streifenholzmittellage44129410mit mindestens einer äußeren Lage aus anderem Holz als Nadelholz10m344129490anderes6m3441299anderes44129930mindestens eine Spanplatte enthaltend6m3anderesmit mindestens einer äußeren Lage aus anderem Holz als Nadelholz44129940aus Erle, Esche, Buche, Birke, Kastanie, Ulme, Hickory, Hainbuche, Linde, Ahorn, Eiche, Platane, Pappel, Robinie (Akazie), Nussbaum, Kirschbaum, gelbe Pappel oder Rosskastanie10m344129950anderes10m344129985anderes10(10)m344130000Verdichtetes Holz in Blöcken, Platten, Brettern oder Profilenfreim3441400Holzrahmen für Bilder, Fotografien, Spiegel oder dergleichen44140010aus tropischem Holz im Sinne der Zusätzlichen Anmerkung 2 zu diesem Kapitel5,1(76)44140090anderefrei4415Kisten, Kistchen, Verschläge, Trommeln und ähnliche Verpackungsmittel, aus Holz; Kabeltrommeln aus Holz; Flachpaletten, Boxpaletten und andere Ladungsträger, aus Holz; Palettenaufsatzwände aus Holz441510Kisten, Kistchen, Verschläge, Trommeln und ähnliche Verpackungsmittel; Kabeltrommeln44151010Kisten, Kistchen, Verschläge, Trommeln und ähnliche Verpackungsmittel444151090Kabeltrommeln3441520Flachpaletten, Boxpaletten und andere Ladungsträger; Palettenaufsatzwände44152020Flachpaletten; Palettenaufsatzwände3p/st44152090andere444160000Fässer, Tröge, Bottiche, Kübel und andere Böttcherwaren und Teile davon, aus Holz, einschließlich Fassstäbefrei44170000Werkzeuge, Werkzeugfassungen, Werkzeuggriffe und Werkzeugstiele, Fassungen, Stiele und Griffe für Besen, Bürsten und Pinsel, aus Holz; Schuhformen, Schuhleisten und Schuhspanner, aus Holzfrei4418Bautischler- und Zimmermannsarbeiten, einschließlich Verbundplatten mit Hohlraum-Mittellagen, zusammengesetzte Fußbodenplatten, Schindeln ( „shingles” und „shakes” ), aus Holz441810Fenster, Fenstertüren, Rahmen und Verkleidungen dafür44181010aus tropischem Holz im Sinne der Zusätzlichen Anmerkung 2 zu diesem Kapitel3p/st(77)44181050aus Nadelholz3p/st(77)44181090andere3p/st(77)441820Türen und Rahmen dafür, Türverkleidungen und -schwellen44182010aus tropischem Holz im Sinne der Zusätzlichen Anmerkung 2 zu diesem Kapitel6(78)p/st(79)44182050aus Nadelholzfreip/st(79)44182080anderefreip/st(79)44184000Verschalungen für Betonarbeitenfrei44185000Schindeln ( „shingles” und „shakes” )frei44186000Pfosten und Balkenfreizusammengesetzte Fußbodenplatten44187100für Mosaikfußböden3m244187200andere, mehrlagigfreim244187900anderefreim2441890andere44189010Lamellenholzfrei44189080anderefrei441900Holzwaren zur Verwendung bei Tisch oder in der Küche44190010aus tropischem Holz im Sinne der Zusätzlichen Anmerkung 2 zu diesem Kapitel3(18)44190090anderefrei4420Hölzer mit Einlegearbeit (Intarsien oder Marketerie); Schmuckkassetten, Besteckkästchen und ähnliche Waren, aus Holz; Statuetten und andere Ziergegenstände, aus Holz; Innenausstattungsgegenstände aus Holz, ausgenommen Waren des Kapitels 94442010Statuetten und andere Ziergegenstände, aus Holz44201011aus tropischem Holz im Sinne der Zusätzlichen Anmerkung 2 zu diesem Kapitel6(78)44201019anderefrei442090andere44209010Hölzer mit Einlegearbeit (Intarsien oder Marketerie)4m3andere44209091aus tropischem Holz im Sinne der Zusätzlichen Anmerkung 2 zu diesem Kapitel6(78)44209099anderefrei4421Andere Waren aus Holz44211000Kleiderbügelfreip/st442190andere44219091aus Faserplatten444219098anderefrei

KAPITEL 45

Anmerkung

1.
Zu Kapitel 45 gehören nicht:

a)
Schuhe und Teile davon des Kapitels 64;
b)
Kopfbedeckungen und Teile davon des Kapitels 65;
c)
Waren des Kapitels 95 (z. B. Spielzeug, Spiele, Sportgeräte).

KN-CodeWarenbezeichnungVertragsmäßiger Zollsatz (%)Besondere Maßeinheit4501Naturkork, unbearbeitet oder nur zugerichtet; Korkabfälle; Korkschrot und Korkmehl45011000Naturkork, unbearbeitet oder nur zugerichtetfrei45019000andererfrei45020000Naturkork, entrindet, zwei- oder vierseitig grob zugerichtet oder in Würfeln, Platten, Blättern oder Streifen von quadratischer oder rechteckiger Form (einschließlich scharfkantige Rohlinge zum Herstellen von Stopfen)frei4503Waren aus Naturkork450310Stopfen45031010zylindrisch4,745031090andere4,745039000andere4,74504Presskork (auch mit Bindemittel) und Waren aus Presskork450410Würfel, Quader, Platten, Blätter und Streifen; Fliesen in beliebiger Form; massive Zylinder, einschließlich ScheibenStopfen45041011für Schaumwein, auch mit Scheiben aus Naturkork4,745041019andere4,7andere45041091mit Bindemittel4,745041099andere4,7450490andere45049020Stopfen4,745049080andere4,7

KAPITEL 46

Anmerkungen

1.
Als „Flechtstoffe” im Sinne dieses Kapitels gelten Stoffe, die aufgrund ihrer Beschaffenheit und Form zum Flechten, Weben oder für ähnliche Verarbeitungsverfahren geeignet sind; dazu gehören insbesondere Stroh, Korbweiden/Flechtweiden, Bambus und Rattan, Binsen, Schilf, Holzspan, Streifen aus anderem pflanzlichen Material (z. B. Streifen aus Rinde, schmale Blätter und Raffiabast oder andere Streifen, die aus breiten Blättern gewonnen wurden), nicht versponnene natürliche Spinnfasern, Monofile und Streifen oder dergleichen aus Kunststoffen sowie Streifen aus Papier, jedoch nicht Streifen aus Leder, rekonstituiertem Leder, Filz oder Vliesstoffen, Menschenhaar, Rosshaar, Vorgarne und Garne aus Spinnstoffen sowie Monofilamente und Streifen oder dergleichen des Kapitels 54.
2.
Zu Kapitel 46 gehören nicht:

a)
Wandverkleidungen der Position 4814;
b)
Bindfäden, Seile und Taue, auch geflochten (Position 5607);
c)
Schuhe und Kopfbedeckungen oder Teile davon des Kapitels 64 oder 65;
d)
Fahrzeuge und Fahrzeugaufbauten, aus Korbgeflecht (Kapitel 87);
e)
Waren des Kapitels 94 (z. B. Möbel, Beleuchtungskörper).

3.
„Parallel aneinander gefügte Flechtstoffe, Geflechte und ähnliche Waren aus Flechtstoffen” im Sinne der Position 4601 sind Waren aus Flechtstoffen, Geflechten und ähnlichen Waren, bei denen diese nebeneinander gelegt und durch Bindematerial, auch durch Garne aus Spinnstoffen, in Flächenform miteinander verbunden sind.
KN-CodeWarenbezeichnungVertragsmäßiger Zollsatz (%)Besondere Maßeinheit4601Geflechte und ähnliche Waren aus Flechtstoffen, auch miteinander zu Bändern verbunden; Flechtstoffe, Geflechte und ähnliche Waren aus Flechtstoffen, in Flächenform verwebt oder parallel aneinander gefügt, auch wenn sie dadurch den Charakter von Fertigwaren erhalten haben (z. B. Matten, Strohmatten, Gittergeflechte)Matten, Strohmatten und Gittergeflechte, aus pflanzlichen Stoffen460121aus Bambus46012110aus Geflechten oder ähnlichen Waren aus Flechtstoffen3,746012190andere2,2460122aus Rattan46012210aus Geflechten oder ähnlichen Waren aus Flechtstoffen3,746012290andere2,2460129andere46012910aus Geflechten oder ähnlichen Waren aus Flechtstoffen3,746012990andere2,2andere460192aus Bambus46019205Geflechte und ähnliche Waren aus Flechtstoffen, auch miteinander zu Bändern verbundenfreiandere46019210aus Geflechten oder ähnlichen Waren aus Flechtstoffen3,746019290andere2,2460193aus Rattan46019305Geflechte und ähnliche Waren aus Flechtstoffen, auch miteinander zu Bändern verbundenfreiandere46019310aus Geflechten oder ähnlichen Waren aus Flechtstoffen3,746019390andere2,2460194aus anderen pflanzlichen Stoffen46019405Geflechte und ähnliche Waren aus Flechtstoffen, auch miteinander zu Bändern verbundenfreiandere46019410aus Geflechten oder ähnlichen Waren aus Flechtstoffen3,746019490andere2,2460199andere46019905Geflechte und ähnliche Waren aus Flechtstoffen, auch miteinander zu Bändern verbunden1,7andere46019910aus Geflechten oder ähnlichen Waren aus Flechtstoffen4,746019990andere2,74602Korbmacherwaren und andere Waren, unmittelbar aus Flechtstoffen oder aus Waren der Position 4601 hergestellt; Waren aus Luffaaus pflanzlichen Stoffen46021100aus Bambus3,746021200aus Rattan3,7460219andere46021910Flaschenhülsen aus Stroh1,746021990andere3,746029000andere4,7

ABSCHNITT X

KAPITEL 47

Anmerkung

1.
Als „chemische Halbstoffe aus Holz, zum Auflösen” im Sinne der Position 4702 gelten chemische Halbstoffe mit einem Anteil an unlöslichem Halbstoff von 92 GHT oder mehr bei Natron- oder Sulfatzellstoffen bzw. 88 GHT oder mehr bei Sulfitzellstoffen, nach einstündiger Lagerung in einer 18-prozentigen Natronlauge (NaOH) bei 20 °C und mit einem Aschegehalt von 0,15 GHT oder weniger (ausschließlich bei Sulfitzellstoffen).
KN-CodeWarenbezeichnungVertragsmäßiger Zollsatz (%)Besondere Maßeinheit470100Mechanische Halbstoffe aus Holz47010010thermo-mechanische Halbstoffe aus Holzfreikg 90 % sdt47010090anderefreikg 90 % sdt47020000Chemische Halbstoffe aus Holz, zum Auflösenfreikg 90 % sdt4703Chemische Halbstoffe aus Holz (Natron- oder Sulfatzellstoff), ausgenommen solche zum Auflösenungebleicht47031100aus Nadelholzfreikg 90 % sdt47031900aus anderem Holzfreikg 90 % sdthalbgebleicht oder gebleicht47032100aus Nadelholzfreikg 90 % sdt47032900aus anderem Holzfreikg 90 % sdt4704Chemische Halbstoffe aus Holz (Sulfitzellstoff), ausgenommen solche zum Auflösenungebleicht47041100aus Nadelholzfreikg 90 % sdt47041900aus anderem Holzfreikg 90 % sdthalbgebleicht oder gebleicht47042100aus Nadelholzfreikg 90 % sdt47042900aus anderem Holzfreikg 90 % sdt47050000Halbstoffe aus Holz, durch Kombination aus mechanischem und chemischem Aufbereitungsverfahren hergestelltfreikg 90 % sdt4706Halbstoffe aus der Aufbereitung von Abfällen und Ausschuss von Papier oder Pappe oder aus anderen cellulosehaltigen Faserstoffen47061000aus Baumwoll-Lintersfrei47062000Halbstoffe aus der Aufbereitung von Abfällen und Ausschuss von Papier oder Pappefreikg 90 % sdt47063000andere, aus Bambusfreikg 90 % sdtandere47069100mechanisch aufbereitetfreikg 90 % sdt47069200chemisch aufbereitetfreikg 90 % sdt47069300gewonnen aus einer Kombination mechanischer und chemischer Aufbereitungfreikg 90 % sdt4707Papier oder Pappe (Abfälle und Ausschuss) zur Wiedergewinnung47071000ungebleichte Kraftpapiere oder Kraftpappen oder Wellpapiere oder Wellpappenfrei47072000Papier oder Pappe, hauptsächlich aus gebleichten, nicht in der Masse gefärbten chemischen Halbstoffen hergestelltfrei470730Papier oder Pappe, hauptsächlich aus mechanischen Halbstoffen hergestellt (z. B. Zeitungen, Zeitschriften und ähnliche Drucke)47073010alte und unverkaufte Zeitungen und Zeitschriften, Telefonbücher, Broschüren, Werbedrucke und Werbeschriftenfrei47073090anderefrei470790andere (einschließlich Abfälle und Ausschuss, unsortiert)47079010unsortiertfrei47079090sortiertfrei

KAPITEL 48

Anmerkungen

1.
Im Sinne dieses Kapitels schließt vorbehaltlich gegenteiliger Bestimmungen die Bezugnahme auf „Papier” die Bezugnahme auf „Pappe” (ohne Rücksicht auf die Dicke oder das Quadratmetergewicht) ein.
2.
Zu Kapitel 48 gehören nicht:

a)
Waren des Kapitels 30;
b)
Prägefolien der Position 3212;
c)
parfümierte Papiere oder Schminkpapiere (Kapitel 33);
d)
Papier und Zellstoffwatte, getränkt, gestrichen oder überzogen mit Seife oder Reinigungsmitteln (Position 3401) oder mit Schuhcreme, Möbel- oder Bohnerwachs, Poliermitteln oder ähnlichen Zubereitungen (Position 3405);
e)
lichtempfindliche Papiere und Pappen der Positionen 3701 bis 3704;
f)
Papier, mit Diagnostik- oder Laborreagenzien getränkt (Position 3822);
g)
Papier oder Pappe enthaltende Schichtpressstoffe aus Kunststoff oder Erzeugnisse aus einer Lage Papier oder Pappe, gestrichen oder überzogen mit einer Lage Kunststoff, wenn die Dicke dieser Lage mehr als die Hälfte der Gesamtdicke ausmacht, und Waren aus diesen Stoffen, ausgenommen Wandverkleidungen der Position 4814 (Kapitel 39);
h)
Waren der Position 4202 (z. B. Reiseartikel);
ij)
Waren des Kapitels 46 (Flechtwaren und Korbmacherwaren);
k)
Papiergarne und Spinnstoffwaren aus Papiergarnen (Abschnitt XI);
l)
Waren des Kapitels 64 oder 65;
m)
Schleifmittel, auf Papier oder Pappe aufgebracht (Position 6805), und Glimmer, auf Papier oder Pappe aufgebracht (Position 6814); mit Glimmerstaub überzogene Papiere und Pappen gehören jedoch zu diesem Kapitel;
n)
Folien und dünne Bänder aus Metall, auf Papier- oder Pappunterlage (im Allgemeinen Abschnitt XIV oder XV);
o)
Waren der Position 9209;
p)
Waren des Kapitels 95 (z. B. Spielzeug, Spiele, Sportgeräte); oder
q)
Waren des Kapitels 96 (z. B. Knöpfe, hygienische Binden (Einlagen) und Tampons, Windeln und Windeleinlagen für Säuglinge und Kleinkinder).

3.
Zu den Positionen 4801 bis 4805 gehören, vorbehaltlich der Anmerkung 7, auch Papiere und Pappen, durch Kalandern oder in anderer Weise geglättet, satiniert, geglänzt oder ähnlich ausgerüstet oder auch mit unechten Wasserzeichen oder einer Oberflächenleimung versehen, sowie Papiere, Pappen, Zellstoffwatte und Vliese aus Zellstofffasern, in der Masse (nicht auf der Oberfläche) in beliebigem Verfahren gefärbt oder marmoriert. Zu diesen Positionen gehören jedoch nicht Papiere, Pappen, Zellstoffwatte und Vliese aus Zellstofffasern, die darüber hinaus bearbeitet sind, soweit die Position 4803 nicht etwas anderes vorschreibt.
4.
Als „Zeitungsdruckpapier” im Sinne dieses Kapitels gilt Papier, weder gestrichen noch überzogen, von der zum Druck von Zeitungen verwendeten Art, mit einem auf die Gesamtfasermenge bezogenen Gehalt an mechanisch oder chemisch-mechanisch gewonnenen Holzfasern von mindestens 50 GHT, nicht oder sehr schwach geleimt, mit einer Oberflächenrauigkeit nach Parker Print Surf (1 MPa) auf jeder Seite von mehr als 2,5 Mikrometer (Mikron) und mit einem Quadratmetergewicht von mindestens 40 g bis 65 g.
5.
Im Sinne der Position 4802 bezeichnen die Ausdrücke „Papier und Pappen von der Art, wie sie als Schreibpapiere, Druckpapiere oder als Papiere und Pappen zu anderen grafischen Zwecken verwendet werden” und „Papiere und Pappen für Lochkarten oder Lochstreifen, nicht perforiert” , Papiere und Pappen, die hauptsächlich aus gebleichtem Halbstoff hergestellt wurden oder aus Halbstoff, der in einem mechanischen oder chemisch-mechanischem Aufbereitungsverfahren gewonnen wurde, und eine der nachstehenden Voraussetzungen erfüllen:

Papiere oder Pappen mit einem Quadratmetergewicht von 150 g oder weniger haben:

a)
einen Gehalt an Fasern von 10 GHT oder mehr, die in einem mechanischen oder chemisch-mechanischen Aufbereitungsverfahren gewonnen wurden, und

1)
ein Quadratmetergewicht von 80 g oder weniger oder
2)
sind in der Masse gefärbt oder

b)
einen Aschegehalt von mehr als 8 GHT und

1)
ein Quadratmetergewicht von 80 g oder weniger oder
2)
sind in der Masse gefärbt oder

c)
einen Aschegehalt von mehr als 3 GHT und einen Weißgrad (Reflexionsfaktor) von 60 % oder mehr oder
d)
einen Aschegehalt von mehr als 3 bis 8 GHT, einen Weißgrad (Reflexionsfaktor) von weniger als 60 % sowie einen Berstdruckindex von 2,5 kPa·m2/g oder weniger oder
e)
einen Aschegehalt von 3 GHT oder weniger, einen Weißgrad (Reflexionsfaktor) von 60 % oder mehr und einen Berstdruckindex von 2,5 kPa·m2/g oder weniger.

Papiere oder Pappen mit einem Quadratmetergewicht von mehr als 150 g:

a)
sind in der Masse gefärbt oder
b)
weisen einen Weißgrad (Reflexionsfaktor) von 60 % oder mehr auf und haben

1)
eine Dicke von 225 Mikrometer (Mikron) oder weniger oder
2)
eine Dicke von mehr als 225 bis 508 Mikrometer (Mikron) und einen Aschegehalt von mehr als 3 GHT oder

c)
weisen einen Weißgrad (Reflexionsfaktor) von weniger als 60 % auf, haben eine Dicke von 254 Mikrometer (Mikron) oder weniger und einen Aschegehalt von mehr als 8 GHT.

Zu Position 4802 gehören jedoch nicht Filterpapiere und -pappen (einschließlich Papiere für Teebeutel), Filzpapiere und -pappen.

6.
Als „Kraftpapier und Kraftpappe” im Sinne dieses Kapitels gelten Papiere und Pappen mit einem auf die Gesamtfasermenge bezogenen Gehalt an Sulfat- oder Natronzellstoff von 80 GHT oder mehr.
7.
Soweit der Wortlaut der Positionen nichts anderes bestimmt, gehören Papiere, Pappen, Zellstoffwatte und Vliese aus Zellstofffasern, die die Merkmale zweier oder mehrerer der Positionen 4801 bis 4811 aufweisen, zu der zuletzt genannten in Betracht kommenden Position.
8.
Zu den Positionen 4801 und 4803 bis 4809 gehören nur Papiere, Pappen, Zellstoffwatte und Vliese aus Zellstofffasern:

a)
in Streifen oder Rollen mit einer Breite von mehr als 36 cm oder
b)
in quadratischen oder rechteckigen Bogen, die ungefaltet auf einer Seite mehr als 36 cm und auf der anderen Seite mehr als 15 cm messen.

9.
Als „Papiertapeten und ähnliche Wandverkleidungen” im Sinne der Position 4814 gelten nur:

a)
Papiere in Rollen, mit einer Breite von 45 bis 160 cm, zum Ausschmücken von Wänden oder Decken geeignet:

1)
genarbt, durch Pressen oder Prägen gemustert, farbig oder mit Motiven bedruckt oder auf andere Weise oberflächenverziert (z. B. mit Scherstaub), auch mit einer durchsichtigen Schutzschicht aus Kunststoff gestrichen oder überzogen;
2)
mit einer Oberfläche, die durch eingebettete Holz- oder Strohpartikel usw. gekörnt ist;
3)
auf der Schauseite mit einer Kunststoffschicht gestrichen oder überzogen, die genarbt, durch Pressen oder Prägen gemustert, farbig oder mit Motiven bedruckt oder auf andere Weise verziert ist oder
4)
auf der Schauseite mit Flechtstoffen, auch in Flächenform verwebt oder parallel aneinander gefügt, überzogen;

b)
Borten und Friese aus Papier, wie oben beschrieben bearbeitet, auch in Rollen, zum Ausschmücken von Wänden oder Decken geeignet;
c)
Wandverkleidungen, aus Papier aus mehreren Bahnen bestehend, in Rollen oder Bogen, derart bedruckt, dass beim Anbringen auf der Wand eine Landschaft, ein Bild oder ein sonstiges Motiv entsteht.

Erzeugnisse mit Papier- oder Pappunterlage, die sich sowohl als Fußbodenbelag als auch als Wandverkleidung eignen, gehören zu Position 4823.

10.
Zu Position 4820 gehören nicht lose Bogen oder Karten, zugeschnitten, auch bedruckt, durch Pressen oder Prägen gemustert oder perforiert.
11.
Zu Position 4823 gehören insbesondere Papiere und Pappen, perforiert, für Jacquardvorrichtungen oder dergleichen sowie Spitzenpapier.
12.
Mit Ausnahme der Waren der Positionen 4814 und 4821 gehören Papiere, Pappen, Zellstoffwatte und Waren aus diesen Stoffen, mit Aufdrucken oder Bildern, die im Hinblick auf ihre eigentliche Zweckbestimmung nicht nebensächlicher Art sind, zu Kapitel 49.

Unterpositions-Anmerkungen

1.
Als „Kraftliner” im Sinne der Unterpositionen 480411 und 480419 gelten maschinenglatte oder einseitig glatte Papiere und Pappen, in Rollen, mit einem auf die Gesamtfasermenge bezogenen Gehalt an Sulfat- oder Natronzellstoff aus Holz von 80 GHT oder mehr, mit einem Quadratmetergewicht von mehr als 115 g und einer Berstfestigkeit nach Mullen, die den Werten in der nachstehenden Tabelle gleich ist oder die für alle anderen Gewichte den durch lineare Interpolation oder Extrapolation errechneten Werten entspricht.

Quadratmetergewicht

(g/m2)

Mindestwert der Berstfestigkeit nach Mullen (kPa)

115

393

125

417

200

637

300

824

400

961

2.
Als „Kraftsackpapier” im Sinne der Unterpositionen 480421 und 480429 gelten maschinenglatte Papiere in Rollen, mit einem auf die Gesamtfasermenge bezogenen Gehalt an Sulfat- oder Natronzellstoff von 80 GHT oder mehr, mit einem Quadratmetergewicht von 60 g bis 115 g, die einer der beiden nachstehend aufgeführten Voraussetzungen entsprechen:

a)
der Berstdruckindex nach Mullen muss 3,7 kPa·m2/g und der Dehnungsfaktor mehr als 4,5 % in der Querrichtung und mehr als 2 % in Maschinenrichtung betragen;
b)
die Mindestwerte des Durchreißwiderstands und der Bruchdehnung müssen den Werten der nachstehenden Tabelle gleich sein oder für alle anderen Gewichte den durch lineare Interpolation ermittelten Werten entsprechen:

Quadratmetergewicht (g/m2)

Mindestwert des Durchreißwiderstands (mN)

Mindestwert der Bruchdehnung (kN/m)

Maschinenrichtung

Maschinenrichtung plus Querrichtung

Querrichtung

Maschinenrichtung plus Querrichtung

60

700

1510

1,9

6,0

70

830

1790

2,3

7,2

80

965

2070

2,8

8,3

100

1230

2635

3,7

10,6

115

1425

3060

4,4

12,3

3.
Als „Halbzellstoffpapier für die Welle der Wellpappe” im Sinne der Unterposition 480511 gilt Papier in Rollen, mit einem auf die Gesamtfasermenge bezogenen Gehalt an aus einer Kombination mechanischem und chemischem ungebleicht aufbereitetem Zellstoff aus Laubhölzern von 65 GHT oder mehr und einer Druckfestigkeit nach der CMT-Methode 30 (Corrugated Medium Test mit einer 30-minütigen Konditionierung) von mehr als 1,8 N/g/m2, bei relativer Luftfeuchte von 50 % und einer Temperatur von 23 °C.
4.
Zu Unterposition 480512 gehört Papier in Rollen, hauptsächlich hergestellt aus Halbstoff aus Stroh, der aus einer Kombination mechanischer und chemischer Aufbereitungsverfahren gewonnen wurde, mit einem Quadratmetergewicht von 130 g oder mehr und einer Druckfestigkeit nach der CMT-Methode 30 (Corrugated Medium Test mit einer 30-minütigen Konditionierung) von mehr als 1,4 N/g/m2 bei relativer Luftfeuchte von 50 % und einer Temperatur von 23 °C.
5.
Zu den Unterpositionen 480524 und 480525 gehören Papiere und Pappen, die ausschließlich oder hauptsächlich aus Halbstoff aus wiederaufbereitetem Papier oder wiederaufbereiteter Pappe (Abfälle und Ausschuss) gewonnen wurden. Testliner kann auch eine Außenlage aus gefärbtem Papier aus gebleichtem nicht wiederaufbereitetem Halbstoff aufweisen. Die Erzeugnisse haben einen Berstdruck nach Mullen von 2 kPa·m2/g oder mehr.
6.
Als „Sulfitpackpapier” im Sinne der Unterposition 480530 gilt einseitig glattes Papier, mit einem auf die Gesamtfasermenge bezogenen Gehalt an Sulfitzellstoff aus Holz von mehr als 40 GHT, mit einem Aschegehalt von 8 GHT oder weniger und einem Berstdruckindex nach Mullen von 1,47 kPa·m2/g oder mehr.
7.
Als „leichtgewichtiges gestrichenes Papier, sog. LWC-Papier” im Sinne der Unterposition 481022 gilt beidseitig gestrichenes Papier, mit einem Quadratmetergewicht von 72 g oder weniger, mit einem Gewicht der Beschichtung je Seite von 15 g/m2 oder weniger, auf einer Unterlage, die zu 50 GHT oder mehr (bezogen auf die Gesamtfasermenge) aus mechanisch gewonnenen Holzfasern besteht.
KN-CodeWarenbezeichnungVertragsmäßiger Zollsatz (%)Besondere Maßeinheit48010000Zeitungsdruckpapier, in Rollen oder Bogenfrei4802Papiere und Pappen, weder gestrichen noch überzogen, von der Art, wie sie als Schreibpapiere, Druckpapiere oder als Papiere und Pappen zu anderen grafischen Zwecken verwendet werden, und Papiere und Pappen für Lochkarten oder Lochstreifen, nicht perforiert, in Rollen oder quadratischen oder rechteckigen Bogen, jeder Größe, ausgenommen Papiere der Position 4801 oder 4803; Büttenpapier und Büttenpappe (handgeschöpft)48021000Büttenpapier und Büttenpappe (handgeschöpft)frei48022000Rohpapier und Rohpappe für lichtempfindliche, wärmeempfindliche oder elektroempfindliche Papiere und Pappenfrei480240Tapetenrohpapier48024010ohne Gehalt an Fasern, in einem mechanischen Aufbereitungsverfahren gewonnen, oder von 10 GHT oder weniger solcher Fasern, bezogen auf die Gesamtfasermengefrei48024090anderefreiandere Papiere und Pappen ohne Gehalt an Fasern, in einem mechanischen oder chemisch-mechanischen Aufbereitungsverfahren gewonnen, oder von 10 GHT oder weniger solcher Fasern, bezogen auf die Gesamtfasermenge48025400mit einem Quadratmetergewicht von weniger als 40 gfrei480255mit einem Quadratmetergewicht von 40 g bis 150 g, in Rollen48025515mit einem Quadratmetergewicht von 40 g oder mehr, jedoch weniger als 60 gfrei48025525mit einem Quadratmetergewicht von 60 g oder mehr, jedoch weniger als 75 gfrei48025530mit einem Quadratmetergewicht von 75 g oder mehr, jedoch weniger als 80 gfrei48025590mit einem Quadratmetergewicht von 80 g oder mehrfrei480256mit einem Quadratmetergewicht von 40 g bis 150 g, in Bogen, die ungefaltet auf einer Seite nicht mehr als 435 mm und auf der anderen Seite nicht mehr als 297 mm messen48025620auf einer Seite 297 mm und auf der anderen Seite 210 mm messend (A4-Format)frei48025680anderefrei48025700andere, mit einem Quadratmetergewicht von 40 g bis 150 gfrei480258mit einem Quadratmetergewicht von mehr als 150 g48025810in Rollenfrei48025890anderefreiandere Papiere und Pappen, mit einem Gehalt an Fasern, in einem mechanischen oder chemisch-mechanischem Aufbereitungsverfahren gewonnen, von mehr als 10 GHT, bezogen auf die Gesamtfasermenge480261in Rollen48026115mit einem Quadratmetergewicht von weniger als 72 g und mit einem Gehalt an Fasern, in einem mechanischen Aufbereitungsverfahren gewonnen, von mehr als 50 GHT, bezogen auf die Gesamtfasermengefrei48026180anderefrei48026200in Bogen, die ungefaltet auf einer Seite nicht mehr als 435 mm und auf der anderen Seite nicht mehr als 297 mm messenfrei48026900anderefrei480300Papiere von der Art, wie sie für die Herstellung von Toilettenpapier, Abschmink- oder Handtüchern, Servietten oder ähnlichen Papiererzeugnissen zur Verwendung im Haushalt, zu hygienischen Zwecken oder für die Körperpflege benutzt werden, Zellstoffwatte und Vliese aus Zellstofffasern, auch gekreppt, gefältelt, durch Pressen oder Prägen gemustert, perforiert, auf der Oberfläche gefärbt, verziert oder bedruckt, in Rollen oder Bogen48030010Zellstoffwattefreigekrepptes Papier und Vliese aus Zellstofffasern (sog. Tissue), mit einem Quadratmetergewicht pro Lage von4803003125 g oder wenigerfrei48030039mehr als 25 gfrei48030090anderefrei4804Kraftpapier und Kraftpappe, weder gestrichen noch überzogen, in Rollen oder Bogen, ausgenommen Waren der Position 4802 oder 4803Kraftliner480411ungebleichtmit einem Gehalt an Sulfat- oder Natronzellstoff aus Nadelholz von 80 GHT oder mehr der Gesamtfasermenge48041111mit einem Quadratmetergewicht von weniger als 150 gfrei48041115mit einem Quadratmetergewicht von 150 g oder mehr, jedoch weniger als 175 gfrei48041119mit einem Quadratmetergewicht von 175 g oder mehrfrei48041190anderefrei480419anderermit einem Gehalt an Sulfat- oder Natronzellstoff aus Nadelholz von 80 GHT oder mehr der Gesamtfasermengeaus einer oder mehreren ungebleichten Lagen und einer äußeren gebleichten, halbgebleichten oder gefärbten Lage, mit einem Quadratmetergewicht von48041912weniger als 175 gfrei48041919175 g oder mehrfrei48041930anderefrei48041990anderefreiKraftsackpapier480421ungebleicht48042110mit einem Gehalt an Sulfat- oder Natronzellstoff aus Nadelholz von 80 GHT oder mehr der Gesamtfasermengefrei48042190anderesfrei480429anderes48042910mit einem Gehalt an Sulfat- oder Natronzellstoff aus Nadelholz von 80 GHT oder mehr der Gesamtfasermengefrei48042990anderesfreiandere Kraftpapiere und Kraftpappen, mit einem Quadratmetergewicht von 150 g oder weniger480431ungebleichtmit einem Gehalt an Sulfat- oder Natronzellstoff aus Nadelholz von 80 GHT oder mehr der Gesamtfasermenge48043151Isolierkraftpapier für elektrotechnische Zweckefrei48043158anderefrei48043180anderefrei480439anderemit einem Gehalt an Sulfat- oder Natronzellstoff aus Nadelholz von 80 GHT oder mehr der Gesamtfasermenge48043951in der Masse einheitlich gebleichtfrei48043958anderefrei48043980anderefreiandere Kraftpapiere und Kraftpappen, mit einem Quadratmetergewicht von mehr als 150 g, jedoch weniger als 225 g480441ungebleicht48044191sog. „saturating kraft” frei48044198anderefrei48044200in der Masse einheitlich gebleicht, mit einem Gehalt an chemisch aufbereiteten Fasern aus Holz von mehr als 95 GHT, bezogen auf die Gesamtfasermengefrei48044900anderefreiandere Kraftpapiere und Kraftpappen, mit einem Quadratmetergewicht von 225 g oder mehr48045100ungebleichtfrei48045200in der Masse einheitlich gebleicht, mit einem Gehalt an chemisch aufbereiteten Fasern aus Holz von mehr als 95 GHT, bezogen auf die Gesamtfasermengefrei480459andere48045910mit einem Gehalt an Sulfat- oder Natronzellstoff aus Nadelholz von 80 GHT oder mehr der Gesamtfasermengefrei48045990anderefrei4805Andere Papiere und Pappen, weder gestrichen noch überzogen, in Rollen oder Bogen, nicht weiter bearbeitet als in Anmerkung 3 zu diesem Kapitel angegebenWellenpapier48051100Halbzellstoffpapier für die Welle der Wellpappe (sog. „fluting” )frei48051200Strohpapier für die Welle der Wellpappefrei480519anderes48051910Wellenstofffrei48051990anderesfreiTestliner (wiederaufbereiteter Liner)48052400mit einem Quadratmetergewicht von 150 g oder wenigerfrei48052500mit einem Quadratmetergewicht von mehr als 150 gfrei48053000Sulfitpackpapierfrei48054000Filterpapier und Filterpappefrei48055000Filzpapier und Filzpappefreiandere48059100mit einem Quadratmetergewicht von 150 g oder wenigerfrei48059200mit einem Quadratmetergewicht von mehr als 150 g, jedoch weniger als 225 gfrei480593mit einem Quadratmetergewicht von 225 g oder mehr48059320aus wiederaufbereitetem Papierfrei48059380anderefrei4806Pergamentpapier und Pergamentpappe, Pergamentersatzpapier, Naturpauspapier, Pergaminpapier und andere kalandrierte, durchsichtige oder durchscheinende Papiere, in Rollen oder Bogen48061000Pergamentpapier und -pappefrei48062000Pergamentersatzpapierfrei48063000Naturpauspapierfrei480640Pergaminpapier und andere kalandrierte, durchsichtige oder durchscheinende Papiere48064010Pergaminpapierfrei48064090anderefrei480700Papier und Pappe, zusammengeklebt, auf der Oberfläche weder gestrichen noch überzogen oder getränkt, auch mit Innenverstärkung, in Rollen oder Bogen48070030aus wiederaufbereitetem Papier, auch mit Papier versehenfrei48070080anderefrei4808Papiere und Pappen, gewellt (auch mit aufgeklebter Decke), gekreppt, gefältelt, durch Pressen oder Prägen gemustert oder perforiert, in Rollen oder Bogen, ausgenommen Waren von der in der Position 4803 beschriebenen Art48081000Wellpapier oder Wellpappe, auch perforiertfrei48084000Kraftpapier, gekreppt oder gefältelt, auch durch Pressen oder Prägen gemustert oder perforiertfrei48089000anderefrei4809Kohlepapier, präpariertes Durchschreibepapier und anderes Vervielfältigungs- oder Umdruckpapier (einschließlich gestrichenes, überzogenes oder getränktes Papier für Dauerschablonen oder Offsetplatten), auch bedruckt, in Rollen oder Bogen48092000präpariertes Durchschreibepapierfrei48099000anderesfrei4810Papiere und Pappen, ein- oder beidseitig mit Kaolin oder anderen anorganischen Stoffen gestrichen, auch mit Bindemitteln, ausgenommen alle anders gestrichenen oder überzogenen Papiere und Pappen, auch auf der Oberfläche gefärbt, verziert oder bedruckt, in Rollen oder quadratischen oder rechteckigen Bogen, jeder GrößePapiere und Pappen von der Art, wie sie als Schreibpapiere, Druckpapiere oder als Papiere und Pappen zu anderen grafischen Zwecken verwendet werden, ohne Gehalt an Fasern, in einem mechanischen oder chemisch-mechanischen Aufbereitungsverfahren gewonnen, oder mit einem Gehalt von 10 GHT oder weniger solcher Fasern, bezogen auf die Gesamtfasermenge48101300in Rollenfrei48101400in Bogen, die ungefaltet auf einer Seite nicht mehr als 435 mm und auf der anderen Seite nicht mehr als 297 mm messenfrei48101900anderefreiPapiere und Pappen von der Art, wie sie als Schreibpapiere, Druckpapiere oder als Papiere und Pappen zu anderen grafischen Zwecken verwendet werden, mit einem Gehalt an Fasern, in einem mechanischen oder chemisch-mechanischen Aufbereitungsverfahren gewonnen, von mehr als 10 GHT, bezogen auf die Gesamtfasermenge48102200leichtgewichtiges gestrichenes Papier, sog. „LWC-Papier” frei481029andere48102930in Rollenfrei48102980anderefreiKraftpapiere und -pappen, ausgenommen Papiere und Pappen von der Art, wie sie als Schreibpapiere, Druckpapiere oder als Papiere und Pappen zu anderen grafischen Zwecken verwendet werden48103100in der Masse einheitlich gebleicht, mit einem Gehalt an chemisch aufbereiteten Fasern aus Holz von mehr als 95 GHT, bezogen auf die Gesamtfasermenge, mit einem Quadratmetergewicht von 150 g oder wenigerfrei481032in der Masse einheitlich gebleicht, mit einem Gehalt an chemisch aufbereiteten Fasern aus Holz von mehr als 95 GHT, bezogen auf die Gesamtfasermenge, mit einem Quadratmetergewicht von mehr als 150 g48103210mit Kaolin gestrichen oder überzogenfrei48103290anderefrei48103900anderefreiandere Papiere und Pappen481092Multiplex48109210jede Lage gebleichtfrei48109230mit nur einer gebleichten Außenlagefrei48109290anderefrei481099andere48109910Papier und Pappe, gebleicht, mit Kaolin gestrichen oder überzogenfrei48109980anderefrei4811Papiere, Pappen, Zellstoffwatte und Vliese aus Zellstofffasern, gestrichen, überzogen, getränkt, auf der Oberfläche gefärbt, verziert oder bedruckt, in Rollen oder quadratischen oder rechteckigen Bogen, jeder Größe, ausgenommen Waren von der in der Position 4803, 4809 oder 4810 beschriebenen Art48111000Papier und Pappe, geteert, bituminiert oder asphaltiertfreiPapier und Pappe, gummiert oder mit Klebeschicht versehen481141selbstklebend48114120mit einer Breite von 10 cm oder weniger, mit nicht vulkanisiertem Naturkautschuk oder nicht vulkanisiertem synthetischen Kautschuk gestrichenfrei48114190anderefrei48114900anderefreimit Kunstharz oder Kunststoff gestrichene, überzogene oder getränkte Papiere und Pappen, ausgenommen mit Klebeschicht versehene Papiere und Pappen48115100gebleicht, mit einem Quadratmetergewicht von mehr als 150 gfrei48115900anderefrei48116000Papiere und Pappen, mit Wachs, Paraffin, Stearin, Öl oder Glycerin überzogen oder getränktfrei48119000andere Papiere und Pappen, Zellstoffwatte und Vliese aus Zellstofffasernfrei48120000Filterblöcke und Filterplatten, aus Papierhalbstofffrei4813Zigarettenpapier, auch zugeschnitten oder in Form von Heftchen oder Hülsen48131000in Form von Heftchen oder Hülsenfrei48132000in Rollen mit einer Breite von 5 cm oder wenigerfrei481390anderes48139010in Rollen mit einer Breite von mehr als 5 cm bis 15 cmfrei48139090anderesfrei4814Papiertapeten und ähnliche Wandverkleidungen; Buntglaspapier48142000Tapeten und ähnliche Wandverkleidungen aus Papier, gestrichen oder überzogen, auf der Schauseite mit einer Lage Kunststoff versehen, die durch Pressen oder Prägen gemustert, farbig oder mit Motiven bedruckt oder auf andere Weise verziert wurdefrei481490andere48149010Tapeten und ähnliche Wandverkleidungen aus Papier, genarbt, durch Pressen oder Prägen gemustert, farbig oder mit Motiven bedruckt oder mit anderer Oberflächenverzierung, mit einer durchsichtigen Schutzschicht aus Kunststoff gestrichen oder überzogenfrei48149070anderefrei48154816Kohlepapier, präpariertes Durchschreibepapier und anderes Vervielfältigungs- und Umdruckpapier (ausgenommen Waren der Position 4809), vollständige Dauerschablonen und Offsetplatten aus Papier, auch in Kartons48162000präpariertes Durchschreibepapierfrei48169000anderefrei4817Briefumschläge, Kartenbriefe, Postkarten (ohne Bilder) und Korrespondenzkarten, aus Papier oder Pappe; Zusammenstellungen von Schreibwaren aus Papier, in Schachteln, Taschen und ähnlichen Behältnissen, aus Papier oder Pappe48171000Briefumschlägefrei48172000Kartenbriefe, Postkarten (ohne Bilder) und Korrespondenzkartenfrei48173000Zusammenstellungen von Schreibwaren aus Papier, in Schachteln, Taschen und ähnlichen Behältnissen, aus Papier oder Pappefrei4818Toilettenpapier und ähnliches Papier, Zellstoffwatte oder Vliese aus Zellstofffasern, von der im Haushalt oder zu sanitären Zwecken verwendeten Art, in Rollen mit einer Breite von 36 cm oder weniger, oder auf Größe oder auf Form zugeschnitten; Taschentücher, Abschminktücher, Handtücher, Tischtücher, Servietten, Betttücher und ähnliche Waren zum Gebrauch im Haushalt, im Krankenhaus, bei der Körperpflege oder zu hygienischen Zwecken, Kleidung und Bekleidungszubehör, aus Papierhalbstoff, Papier, Zellstoffwatte oder Vliesen aus Zellstofffasern481810Toilettenpapier48181010mit einem Quadratmetergewicht pro Lage von 25 g oder wenigerfrei48181090mit einem Quadratmetergewicht pro Lage von mehr als 25 gfrei481820Taschentücher, Abschminktücher und Handtücher48182010Taschentücher und AbschminktücherfreiHandtücher48182091in Rollenfrei48182099anderefrei48183000Tischtücher und Serviettenfrei48185000Kleidung und Bekleidungszubehörfrei481890andere48189010Waren für chirurgische, medizinische oder hygienische Zwecke, nicht in Aufmachung für den Einzelverkauffrei48189090anderefrei4819Schachteln, Kartons, Säcke, Beutel, Tüten und andere Verpackungsmittel, aus Papier, Pappe, Zellstoffwatte oder Vliesen aus Zellstofffasern; Pappwaren von der in Büros, Geschäften und dergleichen verwendeten Art48191000Schachteln und Kartons aus Wellpapier oder Wellpappefrei48192000Faltschachteln und -kartons aus nicht gewelltem Papier oder nicht gewellter Pappefrei48193000Säcke und Beutel mit einer Bodenbreite von 40 cm oder mehrfrei48194000andere Säcke, Beutel oder Tüten, ausgenommen Schallplattenhüllenfrei48195000andere Verpackungsmittel, einschließlich Schallplattenhüllenfrei48196000Pappwaren von der in Büros, Geschäften und dergleichen verwendeten Artfrei4820Register, Bücher für die kaufmännische Buchführung, Merkbücher, Auftragsbücher, Quittungsbücher, Notiz- und Tagebücher, auch mit Kalendarium, Notizblöcke, Briefpapierblöcke und dergleichen, Hefte, Schreibunterlagen, Ordner, Schnellhefter (für Lose-Blatt-Systeme oder andere), Einbände und Aktendeckel und andere Waren des Schulbedarfs, des Bürobedarfs und des Papierhandels, einschließlich Durchschreibesätze und -hefte, auch mit eingelegtem Kohlepapier, aus Papier oder Pappe; Alben für Muster oder für Sammlungen und Buchhüllen, aus Papier oder Pappe482010Register, Bücher für die kaufmännische Buchführung, Merkbücher, Auftragsbücher, Quittungsbücher, Notiz- und Tagebücher, auch mit Kalendarium, Notizblöcke, Briefpapierblöcke und dergleichen48201010Register, Bücher für die kaufmännische Buchführung, Auftragsbücher und Quittungsbücherfrei48201030Briefpapierblöcke und Notizblöcke; Merkbücher und Notizbücher, ohne Kalendariumfrei48201050Merkbücher, Notizbücher und Tagebücher, mit Kalendariumfrei48201090anderefrei48202000Heftefrei48203000Ordner, Schnellhefter, Einbände (andere als Buchhüllen) und Aktendeckelfrei48204000Durchschreibesätze und -hefte, auch mit eingelegtem Kohlepapierfrei48205000Alben für Muster oder für Sammlungenfrei48209000anderefrei4821Etiketten aller Art aus Papier oder Pappe, auch bedruckt482110bedruckt48211010selbstklebendfrei48211090anderefrei482190andere48219010selbstklebendfrei48219090anderefrei4822Rollen, Spulen, Spindeln und ähnliche Unterlagen, aus Papierhalbstoff, Papier oder Pappe, auch gelocht oder gehärtet48221000zum Aufwickeln von Spinnstoffgarnenfrei48229000anderefrei4823Andere Papiere, Pappen, Zellstoffwatte und Vliese aus Zellstofffasern, zugeschnitten; andere Waren aus Papierhalbstoff, Papier, Pappe, Zellstoffwatte oder Vliesen aus Zellstofffasern48232000Filterpapier und Filterpappefrei48234000Diagrammpapier für Registriergeräte, in Rollen, Bogen oder ScheibenfreiTabletts, Schüsseln, Teller, Tassen, Becher und ähnliche Waren, aus Papier oder Pappe48236100aus Bambusfrei482369andere48236910Tabletts, Schüsseln und Tellerfrei48236990anderefrei482370formgepresste oder gepresste Waren aus Papierhalbstoff48237010Höckerpappe und Kleinverpackungen für Eierfrei48237090anderefrei482390andere48239040Papiere und Pappen zum Beschreiben, Bedrucken oder zu anderen grafischen Zweckenfrei48239085anderefrei

KAPITEL 49

Anmerkungen

1.
Zu Kapitel 49 gehören nicht:

a)
fotografische Negative und Positive auf durchsichtigem Träger (Kapitel 37);
b)
Reliefkarten, -pläne und -globen, auch bedruckt (Position 9023);
c)
Spielkarten und andere Waren des Kapitels 95;
d)
Originalstiche, -schnitte und -steindrucke (Position 9702), Briefmarken, Stempelmarken, Steuerzeichen, Ersttagsbriefe, Ganzsachen und dergleichen der Position 9704 sowie Antiquitäten, mehr als 100 Jahre alt, und andere Waren des Kapitels 97.

2.
Als „gedruckt” im Sinne des Kapitels 49 gelten auch Erzeugnisse, die mit einem Vervielfältigungsapparat, in einem computergesteuerten Verfahren, maschinenschriftlich oder durch Gaufrieren, Fotografieren, Fotokopieren oder Thermokopieren hergestellt worden sind.
3.
Zeitungen und andere periodische Druckschriften, kartoniert, gebunden oder in Sammlungen mit mehr als einer Nummer in gemeinsamem Umschlag, gehören zu Position 4901, auch wenn sie Werbung enthalten.
4.
Zu Position 4901 gehören auch:

a)
Sammlungen gedruckter Reproduktionen von Kunstwerken, Zeichnungen usw., die ein vollständiges Werk mit nummerierten Seiten sind, sich zum Binden als Bücher eignen und außerdem einen Begleittext enthalten, der sich auf diese Darstellungen oder ihre Schöpfer bezieht;
b)
Illustrationsbeilagen für Bücher, die mit den Büchern gestellt werden;
c)
Bücher in Form von Teilheften oder in losen Bogen oder Blättern jeden Formats, die ein vollständiges Werk oder einen Teil davon bilden und zum Broschieren, Kartonieren oder Binden bestimmt sind.

Jedoch gehören Bilddrucke und Illustrationen, ohne Text, in losen Bogen oder Blättern jeden Formats, zu Position 4911.

5.
Vorbehaltlich der Anmerkung 3 zu Kapitel 49 gehören zu Position 4901 nicht Veröffentlichungen, die überwiegend Werbezwecken dienen (z. B. Broschüren, Prospekte, Faltblätter, Handelskataloge, von Handelsgesellschaften veröffentlichte Jahrbücher, Reisewerbung). Diese Veröffentlichungen gehören zu Position 4911.
6.
„Bilderalben und Bilderbücher für Kinder” im Sinne der Position 4903 sind Kinderalben und -bücher, deren Hauptmerkmal Bilder sind, während dem Text nur untergeordnete Bedeutung zukommt.
KN-CodeWarenbezeichnungVertragsmäßiger Zollsatz (%)Besondere Maßeinheit4901Bücher, Broschüren und ähnliche Drucke, auch in losen Bogen oder Blättern49011000in losen Bogen oder Blättern, auch gefalztfreiandere49019100Wörterbücher und Enzyklopädien, auch in Form von Teilheftenfrei49019900anderefrei4902Zeitungen und andere periodische Druckschriften, auch mit Bildern oder Werbung enthaltend49021000mindestens vier Mal wöchentlich erscheinendfrei49029000anderefrei49030000Bilderalben, Bilderbücher und Zeichen- oder Malbücher, für Kinderfrei49040000Noten, handgeschrieben oder gedruckt, auch mit Bildern, auch gebundenfrei4905Kartografische Erzeugnisse aller Art, einschließlich Wandkarten, topografische Pläne und Globen, gedruckt49051000Globenfreiandere49059100in Form von Büchern oder Broschürenfrei49059900anderefrei49060000Baupläne und -zeichnungen, technische Zeichnungen und andere Pläne und Zeichnungen zu Gewerbe-, Handels-, topografischen oder ähnlichen Zwecken, als Originale mit der Hand hergestellt; handgeschriebene Schriftstücke; auf lichtempfindlichem Papier hergestellte fotografische Reproduktionen und mit Kohlepapier hergestellte Kopien der genannten Pläne, Zeichnungen und Schriftstückefrei490700Briefmarken, Stempelmarken, Steuerzeichen und dergleichen, nicht entwertet, gültig oder zum Umlauf vorgesehen in dem Land, in dem sie einen Frankaturwert verbriefen oder verbriefen werden; Papier mit Stempel; Banknoten; Scheckformulare; Aktien; Schuldverschreibungen und ähnliche Wertpapiere49070010Briefmarken, Stempelmarken, Steuerzeichen und dergleichenfrei49070030Banknotenfrei49070090anderefrei4908Abziehbilder aller Art49081000Abziehbilder, verglasbarfrei49089000anderefrei49090000Bedruckte oder illustrierte Postkarten; Glückwunschkarten und bedruckte Karten mit persönlichen Mitteilungen, auch illustriert, auch mit Umschlägen oder Verzierungen aller Artfrei49100000Kalender aller Art, bedruckt, einschließlich Blöcke von Abreißkalendernfrei4911Andere Drucke, einschließlich Bilddrucke und Fotografien491110Werbedrucke und Werbeschriften, Verkaufskataloge und dergleichen49111010Verkaufskatalogefrei49111090anderefreiandere49119100Bilder, Bilddrucke und Fotografienfrei49119900anderefrei

ABSCHNITT XI

Anmerkungen

1.
Zu Abschnitt XI gehören nicht:

a)
Borsten und Tierhaare zum Herstellen von Besen, Bürsten oder Pinseln (Position 0502); Rosshaar und Rosshaarabfälle (Position 0511);
b)
Menschenhaare und Waren daraus (Position 0501, 6703 oder 6704); jedoch gehören Filtertücher aus Menschenhaaren, wie sie üblicherweise zum Pressen von Öl oder zu ähnlichen technischen Zwecken verwendet werden, zu Position 5911;
c)
Baumwoll-Linters und andere Erzeugnisse pflanzlichen Ursprungs des Kapitels 14;
d)
Asbest der Position 2524, Asbestwaren und andere Waren der Position 6812 oder 6813;
e)
Waren der Position 3005 oder 3006; Garne zum Reinigen der Zahnzwischenräume (Zahnseide), in Aufmachungen für den Einzelverkauf, der Position 3306;
f)
lichtempfindliche Spinnstoffwaren der Positionen 3701 bis 3704;
g)
Monofile, mit einem größten Durchmesser von mehr als 1 mm, und Streifen und dergleichen (z. B. künstliches Stroh), mit einer augenscheinlichen Breite von mehr als 5 mm, aus Kunststoffen (Kapitel 39), sowie Geflechte, Gewebe und andere Flechtwaren und Korbmacherwaren daraus (Kapitel 46);
h)
Gewebe, Gewirke, Gestricke, Filze und Vliesstoffe, mit Kunststoff getränkt, bestrichen oder überzogen oder mit Lagen aus Kunststoff versehen, und Waren daraus, des Kapitels 39;
ij)
Gewebe, Gewirke, Gestricke, Filze und Vliesstoffe, mit Kautschuk getränkt, bestrichen oder überzogen oder mit Lagen aus Kautschuk versehen, und Waren daraus, des Kapitels 40;
k)
nicht enthaarte Häute und Felle (Kapitel 41 oder 43) und Waren aus Pelzfellen sowie künstliches Pelzwerk und Waren daraus der Position 4303 oder 4304;
l)
Waren aus Spinnstoffen der Position 4201 oder 4202;
m)
Erzeugnisse und Waren des Kapitels 48 (z. B. Zellstoffwatte);
n)
Schuhe und Teile davon, Gamaschen und ähnliche Waren des Kapitels 64;
o)
Haarnetze und andere Kopfbedeckungen und Teile davon, des Kapitels 65;
p)
Waren des Kapitels 67;
q)
Spinnstoffwaren, mit Schleifmitteln überzogen (Position 6805), sowie Kohlenstofffasern und Waren daraus der Position 6815;
r)
Glasfasern und Waren daraus, Ätzstickereien sowie Stickereien ohne sichtbaren Grund, deren Stickfäden aus Glasfasern bestehen (Kapitel 70);
s)
Waren des Kapitels 94 (z. B. Möbel, Bettausstattungen, Beleuchtungskörper);
t)
Waren des Kapitels 95 (z. B. Spielzeug, Spiele, Sportgeräte, Netze zur Sportausübung);
u)
Waren des Kapitels 96 (z. B. Bürsten, Reisezusammenstellungen von Waren zum Nähen, Reißverschlüsse, Farbbänder für Schreibmaschinen, hygienische Binden (Einlagen) und Tampons, Windeln und Windeleinlagen für Säuglinge und Kleinkinder); oder
v)
Waren des Kapitels 97.

2.
A)
Waren der Kapitel 50 bis 55 oder der Position 5809 oder 5902, die aus zwei oder mehr Spinnstoffen bestehen, sind so einzureihen, als beständen sie ganz aus dem Spinnstoff, der dem Gewicht nach gegenüber jedem anderen Spinnstoff vorherrscht.

Wenn kein Spinnstoff dem Gewicht nach vorherrscht, sind die Waren so einzureihen, als beständen sie ganz aus dem Spinnstoff, der zu der von den gleichermaßen in Betracht kommenden Positionen in dieser Nomenklatur zuletzt genannten Position gehört.

B)
Für die Anwendung dieser Regel gilt:

a)
umsponnene Garne aus Rosshaar (Position 5110) und Metallgarne und metallisierte Garne (Position 5605) gelten mit ihrem Gesamtgewicht als Garne aus einem einheitlichen Spinnstoff; Metallfäden, die in Geweben enthalten sind, gelten für die Einreihung dieser Waren als Garne aus Spinnstoffen;
b)
die Wahl der zutreffenden Position hat in der Weise zu erfolgen, dass zuerst das Kapitel und danach innerhalb dieses Kapitels die anzuwendende Position ermittelt wird, wobei alle Spinnstoffe, die nicht zu diesem Kapitel gehören, außer Betracht bleiben;
c)
wenn die beiden Kapitel 54 und 55 und ein anderes Kapitel in Betracht kommen, so sind die Kapitel 54 und 55 wie ein einziges Kapitel zu behandeln;
d)
wenn in einem Kapitel oder in einer Position mehrere Spinnstoffe erfasst sind, werden diese als ein einheitlicher Spinnstoff behandelt.

C)
Die Bestimmungen der Absätze A und B sind auch auf die in den nachstehenden Anmerkungen 3, 4, 5 und 6 aufgeführten Garne anzuwenden.
3.
A)
Als „Bindfäden, Seile und Taue” gelten im Abschnitt XI, vorbehaltlich der im nachstehenden Absatz B enthaltenen Ausnahmen, Garne (ungezwirnt oder gezwirnt):

a)
aus Seide, Schappeseide oder Bourretteseide, mit einem Titer von mehr als 20000 dtex;
b)
aus Chemiefasern (einschließlich solcher Garne, die aus zwei oder mehr Monofilen des Kapitels 54 hergestellt sind), mit einem Titer von mehr als 10000 dtex;
c)
aus Hanf oder Flachs:

1)
poliert oder glasiert, mit einem Titer von 1429 dtex oder mehr;
2)
weder poliert noch glasiert, mit einem Titer von mehr als 20000 dtex;

d)
aus Kokosfasern, drei- oder mehrdrähtig;
e)
aus anderen pflanzlichen Fasern, mit einem Titer von mehr als 20000 dtex;
f)
mit Metalldraht verstärkt.

B)
Als „Bindfäden, Seile und Taue” gelten nicht:

a)
Garne aus Wolle, feinen oder groben Tierhaaren oder aus Rosshaar und Papiergarne, alle diese, wenn sie nicht mit Metalldraht verstärkt sind;
b)
Kabel aus synthetischen oder künstlichen Filamenten in Form von Kabeln des Kapitels 55 und Garne aus Multifilamenten ohne Drehung oder mit weniger als 5 Drehungen je Meter, des Kapitels 54;
c)
Messinahaar der Position 5006 und Monofile des Kapitels 54;
d)
Metallgarne und metallisierte Garne der Position 5605; Garne aus Spinnstoffen, mit Metalldraht verstärkt, werden gemäß vorstehendem Absatz A Buchstabe f) eingereiht;
e)
Chenillegarne, Gimpen und „Maschengarne” der Position 5606.

4.
A)
Als „Garne in Aufmachungen für den Einzelverkauf” gelten in den Kapiteln 50, 51, 52, 54 und 55, vorbehaltlich der im nachstehenden Absatz B enthaltenen Ausnahmen, Garne (ungezwirnt oder gezwirnt), die aufgemacht sind:

a)
auf Karten, Spulen, Hülsen oder ähnlichen Unterlagen, sofern das Gewicht (einschließlich Unterlage) je Stück nicht mehr beträgt als:

1)
85 g bei Garnen aus Seide, Schappeseide oder Bourretteseide oder aus synthetischen oder künstlichen Filamenten;
2)
125 g bei anderen Garnen;

b)
in Kugeln, Knäueln oder im Strang, sofern das Gewicht je Stück nicht mehr beträgt als:

1)
85 g bei Garnen aus synthetischen oder künstlichen Filamenten mit einem Titer von weniger als 3000 dtex, oder aus Seide, Schappeseide oder Bourretteseide;
2)
125 g bei anderen Garnen, mit einem Titer von weniger als 2000 dtex;
3)
500 g bei anderen Garnen;

c)
im Strang, sofern der Strang durch einen oder mehrere Fitzfäden in gewichtsmäßig gleiche, abtrennbare Teilstränge unterteilt ist und das Gewicht je Teilstrang nicht mehr beträgt als:

1)
85 g bei Garnen aus Seide, Schappeseide oder Bourretteseide oder aus synthetischen oder künstlichen Filamenten;
2)
125 g bei anderen Garnen.

B)
Als „Garne in Aufmachungen für den Einzelverkauf” gelten nicht:

a)
ungezwirnte Garne aus Spinnstoffen aller Art, ausgenommen:

1)
ungezwirnte rohe Garne aus Wolle oder feinen Tierhaaren;
2)
ungezwirnte Garne aus Wolle oder feinen Tierhaaren, gebleicht, gefärbt oder bedruckt, mit einem Titer von mehr als 5000 dtex;

b)
gezwirnte Garne, roh:

1)
aus Seide, Schappeseide oder Bourretteseide, in Aufmachungen aller Art;
2)
aus anderen Spinnstoffen (ausgenommen Wolle und feine Tierhaare), im Strang;

c)
gezwirnte Garne, gebleicht, gefärbt oder bedruckt, aus Seide, Schappeseide oder Bourretteseide, mit einem Titer von 133 dtex oder weniger;
d)
Garne aus Spinnstoffen aller Art, ungezwirnt oder gezwirnt, die aufgemacht sind:

1)
im Strang mit Kreuzhaspelung;
2)
auf Unterlagen oder in anderen Aufmachungen, die ihre Verwendung in der Textilindustrie anzeigen (z. B. auf Zwirnmaschinenspulen, Kanetten (Kopsen), konischen Spulen oder Konen oder in Wickel für Stickmaschinen).

5.
Als „Nähgarne” im Sinne der Positionen 5204, 5401 und 5508 gelten gezwirnte Garne, die allen nachstehenden Bedingungen entsprechen:

a)
auf Unterlagen (z. B. Rollen, Spulen) aufgemacht und mit einem Gewicht, einschließlich Unterlage, von nicht mehr als 1000 g;
b)
appretiert für die Verwendung als Nähgarn und
c)
mit einer Z-Drehung als letzter Drehung.

6.
Als „hochfeste Garne” im Sinne des Abschnitts XI gelten Garne, deren Festigkeit, ausgedrückt in cN/tex (centinewton je tex), die nachstehenden Grenzwerte überschreitet:

— ungezwirnte Garne aus Nylon oder anderen Polyamiden oder aus Polyestern:

60 cN/tex,

— gezwirnte Garne aus Nylon oder anderen Polyamiden oder aus Polyestern:

53 cN/tex,

— ungezwirnte oder gezwirnte Garne aus Viskose:

27 cN/tex.

7.
Als „konfektioniert” im Sinne des Abschnitts XI gelten:

a)
Waren in anderer als quadratischer oder rechteckiger Form zugeschnitten;
b)
Waren, die abgepasst hergestellt und gebrauchsfertig sind oder durch bloßes Zerschneiden der nicht gebundenen Fäden ohne Nähen oder eine andere zusätzliche Arbeit gebrauchsfertig werden (z. B. Putztücher, Handtücher, Tischtücher, Halstücher und Decken);
c)
Zugeschnittene Waren mit mindestens einem heiß versiegeltem Rand mit einem sichtbaren sich verjüngendem oder zusammen-gedrückten/zusammengepressten Rand und anderen Rändern, die entsprechend den übrigen Buchstaben dieser Anmerkung behandelt wurden, nicht als konfektioniert gelten Spinnstoffwaren, deren Schnittkanten wegen des Fehlens der Webkante in einfacher Weise gegen Ausriefeln gesichert oder heiß zugeschnitten sind;
d)
Waren, deren Ränder entweder durch Säume aller Art, auch Rollsäume, oder durch geknüpfte Fransen aus den Fäden der Waren selbst oder aus nachträglich angebrachten Fäden befestigt sind; Meterwaren, deren Schnittkanten wegen des Fehlens eines festen Randes in einfacher Weise gegen Ausriefeln gesichert sind, gelten nicht als konfektioniert;
e)
Waren, beliebig zugeschnitten, mit Auszieharbeit;
f)
Waren, durch Nähen, Kleben oder in anderer Weise zusammengefügt, ausgenommen Meterwaren, die aus zwei oder mehr Stücken des gleichen Spinnstofferzeugnisses bestehen, die an ihren Enden zu einem Stück von größerer Länge vereinigt sind, und Meterwaren, die aus zwei oder mehr mit ihrer ganzen Fläche aufeinander liegenden und so miteinander verbundenen Spinnstofferzeugnissen bestehen, auch mit Zwischenlagen aus einem Polsterfüllstoff;
g)
Waren, abgepasst gewirkt oder abgepasst gestrickt, als Einzelstücke oder als Meterware, die mehrere Einzelstücke umfasst.

8.
Für die Anwendung der Kapitel 50 bis 60 gilt:

a)
konfektionierte Waren im Sinne der vorstehenden Anmerkung 7 gehören nicht zu den Kapiteln 50 bis 55 und 60 und, soweit nichts anderes bestimmt ist, nicht zu den Kapiteln 56 bis 59;
b)
zu den Kapiteln 50 bis 55 und 60 gehören nicht die Waren der Kapitel 56 bis 59.

9.
Den Geweben der Kapitel 50 bis 55 werden Erzeugnisse gleichgestellt, die aus Lagen parallel gelegter Spinnstoffgarne bestehen und bei denen die Lagen im spitzen oder rechten Winkel übereinander liegen. Diese Lagen sind an den Berührungspunkten der Garne durch ein Bindemittel verklebt oder verschweißt.
10.
Elastische Erzeugnisse aus Spinnstoffwaren in Verbindung mit Kautschukfäden gehören zu Abschnitt XI.
11.
Im Abschnitt XI gilt als „getränkt” auch „getaucht” ( „gedippt” ).
12.
Im Abschnitt XI gelten als „Polyamide” auch „Aramide” .
13.
In diesem Abschnitt und gegebenenfalls in der übrigen Nomenklatur gelten als „Elastomergarne” Filamentgarne (einschließlich Monofile) aus synthetischen Spinnstoffen, andere als texturierte Garne, die, ohne zu reißen, eine Dehnung bis zum Dreifachen ihrer ursprünglichen Länge aushalten, und die, wenn sie eine Dehnung auf das Doppelte ihrer ursprünglichen Länge erfahren haben, sich innerhalb von fünf Minuten mindestens auf das Eineinhalbfache ihrer ursprünglichen Länge zusammenziehen
14.
Soweit nichts anderes bestimmt ist, werden Kleidungsstücke aus Spinnstoff, die zu verschiedenen Positionen gehören, auch dann getrennt in diese Positionen eingereiht, wenn sie als Warenzusammenstellungen für den Einzelverkauf aufgemacht sind. Als „Kleidungsstücke aus Spinnstoff” im Sinne dieser Anmerkung gilt Kleidung der Positionen 6101 bis 6114 und 6201 bis 6211.

Unterpositions-Anmerkungen

1.
Im Abschnitt XI und in allen anderen Teilen der Nomenklatur gelten als:

a)
rohe Garne:

1)
Garne, die die natürliche Farbe ihrer Fasern aufweisen und weder gebleicht noch gefärbt (auch nicht in der Masse) noch bedruckt sind, oder
2)
Garne, die von unbestimmter Farbe aus Reißspinnstoffen hergestellt sind ( „Grau-Garne” ).

Diese Garne können farblos appretiert oder flüchtig gefärbt (die Anfärbung lässt sich durch bloßes Waschen mit Seife entfernen) und, im Falle der Garne aus Chemiefasern, in der Masse mit Mattierungsstoffen (z. B. Titandioxid) behandelt sein;

b)
gebleichte Garne:

1)
Garne, die einen Bleichprozess erfahren haben oder aus gebleichten Fasern hergestellt sind, oder, sofern nicht anderes bestimmt ist, weiß gefärbt sind (auch in der Masse) oder weiß appretiert sind, oder
2)
Garne, die aus einer Mischung von rohen und gebleichten Fasern bestehen, oder
3)
Garne, die gezwirnt sind und aus rohen und gebleichten Garnen bestehen;

c)
farbige Garne (gefärbt oder bedruckt):

1)
Garne, die (auch in der Masse) anders als weiß oder flüchtig gefärbt sind oder bedruckt oder aus gefärbten oder bedruckten Fasern hergestellt sind, oder
2)
Garne, die aus einer Mischung von verschieden gefärbten Fasern oder einer Mischung von rohen oder gebleichten Fasern und farbigen Fasern bestehen (Jaspé-Garne oder melierte Garne) oder in Abständen mit einer oder mehreren Farben bedruckt sind in der Weise, dass eine Art Punktierung entsteht, oder
3)
Garne, deren Vorgarn oder Lunte bedruckt worden ist, oder
4)
Garne, die gezwirnt sind und aus rohen oder gebleichten Garnen und aus farbigen Garnen bestehen.

Die vorstehenden Bestimmungen gelten sinngemäß auch für Monofile, Streifen und dergleichen des Kapitels 54;

d)
rohe Gewebe:

Gewebe, die aus rohen Garnen hergestellt und weder gebleicht noch gefärbt noch bedruckt sind. Diese Gewebe können farblos appretiert oder flüchtig gefärbt sein;

e)
gebleichte Gewebe:

1)
Gewebe, die im Stück gebleicht oder, wenn nichts anderes bestimmt ist, weiß gefärbt oder weiß appretiert sind, oder
2)
Gewebe, die aus gebleichten Garnen bestehen, oder
3)
Gewebe, die aus rohen Garnen und gebleichten Garnen bestehen;

f)
gefärbte Gewebe:

1)
Gewebe, die im Stück in einer einzigen einheitlichen Farbe, anders als weiß (wenn nichts anderes bestimmt ist), gefärbt sind oder farbig appretiert sind, anders als weiß (wenn nichts anderes bestimmt ist), oder
2)
Gewebe, die aus farbigen Garnen mit einer einzigen einheitlichen Farbe bestehen;

g)
buntgewebte Gewebe:

Gewebe (andere als bedruckte Gewebe):

1)
die aus verschiedenfarbigen Garnen oder aus Garnen mit verschiedenen Schattierungen der gleichen Farbe (einer anderen als der natürlichen Farbe der verwendeten Fasern) bestehen oder
2)
die aus rohen oder gebleichten Garnen und farbigen Garnen bestehen oder
3)
die aus Jaspé-Garnen oder melierten Garnen bestehen.

(Garne, die die Webkante bilden oder aus denen die Stückenden bestehen, bleiben außer Betracht);

h)
bedruckte Gewebe:

Gewebe, die im Stück bedruckt sind, auch wenn sie aus verschiedenfarbigen Garnen bestehen.

(Den bedruckten Geweben werden Gewebe gleichgestellt, die Muster aufweisen, die z. B. mit Pinsel, Bürste, Spritzpistole, Transferpapier, durch Beflocken oder in einem Batikverfahren hergestellt sind.)

Bei Anwendung der vorstehenden Bestimmungen bleibt das Mercerisieren ohne Einfluss auf die Einreihung der Garne und Gewebe.

Die vorstehenden Bestimmungen der Buchstaben d) bis h) gelten sinngemäß auch für Gewirke oder Gestricke;

ij)
Leinwandbindung:

eine Gewebebindung, in der jeder Schussfaden abwechselnd oberhalb und unterhalb der aufeinander folgenden Kettfäden und jeder Kettfaden abwechselnd oberhalb und unterhalb der aufeinander folgenden Schussfäden verläuft.

2.
A)
Waren der Kapitel 56 bis 63, die aus zwei oder mehr Spinnstoffen bestehen, sind so zu behandeln, als beständen sie ganz aus dem Spinnstoff, der nach der Anmerkung 2 zu Abschnitt XI ermittelt werden müsste bei der Einreihung einer aus den gleichen Spinnstoffen bestehenden Ware der Kapitel 50 bis 55 oder der Position 5809.
B)
Hierbei ist zu beachten:

a)
es ist gegebenenfalls nur der Teil zu berücksichtigen, der im Sinne der Allgemeinen Vorschrift 3 für die Auslegung der Nomenklatur maßgebend ist;
b)
bei Spinnstofferzeugnissen aus einem Grund und einer Flor- oder Schlingenoberfläche bleibt der Grund außer Betracht;
c)
bei Stickereien der Position 5810 und Waren daraus wird nur der Stickgrund berücksichtigt. Bei Stickereien ohne sichtbaren Stickgrund und Waren daraus richtet sich die Einreihung jedoch ausschließlich nach den Stickfäden.

KAPITEL 50

KN-CodeWarenbezeichnungVertragsmäßiger Zollsatz (%)Besondere Maßeinheit50010000Seidenraupenkokons, zum Abhaspeln geeignetfrei50020000Grège, weder gedreht noch gezwirntfrei50030000Abfälle von Seide (einschließlich nicht abhaspelbare Kokons, Garnabfälle und Reißspinnstoff)frei500400Seidengarne (andere als Schappeseidengarne oder Bourretteseidengarne), nicht in Aufmachungen für den Einzelverkauf50040010roh, abgekocht oder gebleicht450040090andere4500500Schappeseidengarne oder Bourretteseidengarne, nicht in Aufmachungen für den Einzelverkauf50050010roh, abgekocht oder gebleicht2,950050090andere2,9500600Seidengarne, Schappeseidengarne oder Bourretteseidengarne, in Aufmachungen für den Einzelverkauf; Messinahaar50060010Seidengarne550060090Schappeseidengarne oder Bourretteseidengarne; Messinahaar2,95007Gewebe aus Seide, Schappeseide oder Bourretteseide50071000Gewebe aus Bourretteseide3m2500720andere Gewebe, mit einem Anteil an Seide oder Schappeseide von 85 GHT oder mehrKreppgewebe50072011roh, abgekocht oder gebleicht6,9m250072019andere6,9m2Pongée-, Habutai-, Honan-, Shantung- oder Corahgewebe und ähnliche ostasiatische Gewebe, ganz aus Seide (nicht mit Schappeseide, Bourretteseide oder anderen Spinnstoffen gemischt)50072021taftbindig, roh oder nur abgekocht5,3m2andere50072031taftbindig7,5m250072039andere7,5m2andere50072041undichte Gewebe7,2m2andere50072051roh, abgekocht oder gebleicht7,2m250072059gefärbt7,2m2buntgewebt50072061mit einer Breite von mehr als 57 cm bis 75 cm7,2m250072069andere7,2m250072071bedruckt7,2m2500790andere Gewebe50079010roh, abgekocht oder gebleicht6,9m250079030gefärbt6,9m250079050buntgewebt6,9m250079090bedruckt6,9m2

KAPITEL 51

Anmerkung

1.
In der Nomenklatur gelten als:

a)
„Wolle” die natürliche Faser des Haarkleides von Schafen;
b)
„feine Tierhaare” die Haare folgender Tiere: Alpaka, Lama, Vikunja, Kamel (einschließlich Dromedaren), Jak, Angora-, Tibet-, Kaschmir- und ähnliche Ziegen (ausgenommen gemeine Ziegen), Kaninchen (auch Angorakaninchen), Hasen, Biber, Nutria und Bisamratten;
c)
„grobe Tierhaare” die Haare der vorstehend nicht genannten Tiere, ausgenommen Haare und Borsten zum Herstellen von Besen, Bürsten oder Pinseln (Position 0502) und Rosshaar (Position 0511).

KN-CodeWarenbezeichnungVertragsmäßiger Zollsatz (%)Besondere Maßeinheit5101Wolle, weder gekrempelt noch gekämmtSchweißwolle, einschließlich auf dem Rücken gewaschene Wolle51011100Schurwollefrei51011900anderefreientschweißt, nicht carbonisiert51012100Schurwollefrei51012900anderefrei51013000carbonisiertfrei5102Feine oder grobe Tierhaare, weder gekrempelt noch gekämmtfeine Tierhaare51021100Kaschmirziegenhaare (cashmere)frei510219andere51021910Angorakaninchenhaarefrei51021930Alpaka-, Lama- und Vikunjahaarefrei51021940Kamel- (einschließlich Dromedar) und Jakhaare; Angora-, Tibetziegenhaare und ähnliche Ziegenhaarefrei51021990Kaninchenhaare (ausgenommen Angorakaninchenhaare), Hasenhaare, Biber-, Nutria- und Bisamrattenhaarefrei51022000grobe Tierhaarefrei5103Abfälle von Wolle oder feinen oder groben Tierhaaren (einschließlich Garnabfälle), ausgenommen Reißspinnstoff510310Kämmlinge von Wolle oder feinen Tierhaaren51031010nicht carbonisiertfrei51031090carbonisiertfrei51032000andere Abfälle von Wolle oder feinen Tierhaarenfrei51033000Abfälle von groben Tierhaarenfrei51040000Reißspinnstoff aus Wolle oder feinen oder groben Tierhaarenfrei5105Wolle, feine oder grobe Tierhaare, gekrempelt oder gekämmt (einschließlich gekämmte Wolle in loser Form)51051000gekrempelte Wolle2gekämmte Wolle51052100gekämmte Wolle in loser Form ( „open tops” )251052900andere2feine Tierhaare, gekrempelt oder gekämmt51053100Kaschmirziegenhaare (cashmere)251053900andere251054000grobe Tierhaare, gekrempelt oder gekämmt25106Streichgarne aus Wolle, nicht in Aufmachungen für den Einzelverkauf510610mit einem Anteil an Wolle von 85 GHT oder mehr51061010roh3,851061090andere3,8510620mit einem Anteil an Wolle von weniger als 85 GHT51062010mit einem Anteil an Wolle und feinen Tierhaaren von 85 GHT oder mehr4(80)andere51062091roh451062099andere45107Kammgarne aus Wolle, nicht in Aufmachungen für den Einzelverkauf510710mit einem Anteil an Wolle von 85 GHT oder mehr51071010roh3,851071090andere3,8510720mit einem Anteil an Wolle von weniger als 85 GHTmit einem Anteil an Wolle und feinen Tierhaaren von 85 GHT oder mehr51072010roh451072030andere4anderehauptsächlich oder ausschließlich mit synthetischen Spinnfasern gemischt51072051roh451072059andere4anders gemischt51072091roh451072099andere45108Streichgarne oder Kammgarne aus feinen Tierhaaren, nicht in Aufmachungen für den Einzelverkauf510810Streichgarne51081010roh3,251081090andere3,2510820Kammgarne51082010roh3,251082090andere3,25109Garne aus Wolle oder feinen Tierhaaren, in Aufmachungen für den Einzelverkauf510910mit einem Anteil an Wolle oder feinen Tierhaaren von 85 GHT oder mehr51091010in Kugeln, Knäueln oder im Strang, mit einem Gewicht von mehr als 125 g bis 500 g3,851091090andere551099000andere551100000Garne aus groben Tierhaaren oder aus Rosshaar (einschließlich umsponnene Garne aus Rosshaar), auch in Aufmachungen für den Einzelverkauf3,55111Streichgarngewebe aus Wolle oder feinen Tierhaarenmit einem Anteil an Wolle oder feinen Tierhaaren von 85 GHT oder mehr51111100mit einem Quadratmetergewicht von 300 g oder weniger8m2511119andere51111910mit einem Quadratmetergewicht von mehr als 300 g bis 450 g8m251111990mit einem Quadratmetergewicht von mehr als 450 g8m251112000andere, hauptsächlich oder ausschließlich mit synthetischen oder künstlichen Filamenten gemischt8m2511130andere, hauptsächlich oder ausschließlich mit synthetischen oder künstlichen Spinnfasern gemischt51113010mit einem Quadratmetergewicht von 300 g oder weniger8m251113030mit einem Quadratmetergewicht von mehr als 300 g bis 450 g8m251113090mit einem Quadratmetergewicht von mehr als 450 g8m2511190andere51119010mit einem Anteil an Spinnstoffen des Kapitels 50 von mehr als 10 GHT7,2m2andere51119091mit einem Quadratmetergewicht von 300 g oder weniger8m251119093mit einem Quadratmetergewicht von mehr als 300 g bis 450 g8m251119099mit einem Quadratmetergewicht von mehr als 450 g8m25112Kammgarngewebe aus Wolle oder feinen Tierhaarenmit einem Anteil an Wolle oder feinen Tierhaaren von 85 GHT oder mehr51121100mit einem Quadratmetergewicht von 200 g oder weniger8m2511219andere51121910mit einem Quadratmetergewicht von mehr als 200 g bis 375 g8m251121990mit einem Quadratmetergewicht von mehr als 375 g8m251122000andere, hauptsächlich oder ausschließlich mit synthetischen oder künstlichen Filamenten gemischt8m2511230andere, hauptsächlich oder ausschließlich mit synthetischen oder künstlichen Spinnfasern gemischt51123010mit einem Quadratmetergewicht von 200 g oder weniger8m251123030mit einem Quadratmetergewicht von mehr als 200 g bis 375 g8m251123090mit einem Quadratmetergewicht von mehr als 375 g8m2511290andere51129010mit einem Anteil an Spinnstoffen des Kapitels 50 von mehr als 10 GHT7,2m2andere51129091mit einem Quadratmetergewicht von 200 g oder weniger8m251129093mit einem Quadratmetergewicht von mehr als 200 g bis 375 g8m251129099mit einem Quadratmetergewicht von mehr als 375 g8m251130000Gewebe aus groben Tierhaaren oder aus Rosshaar5,3m2

KAPITEL 52

Unterpositions-Anmerkung

1.
Als „Denim” im Sinne der Unterpositionen 520942 und 521142 gelten buntgewebte Gewebe aus 3- oder 4-bindigem Kettköper, einschließlich Kreuzkettköper, deren Kettfäden von ein und derselben Farbe und deren Schussfäden roh, gebleicht, grau gefärbt oder in einem helleren Farbton als die Kettfäden gefärbt sind.
KN-CodeWarenbezeichnungVertragsmäßiger Zollsatz (%)Besondere Maßeinheit520100Baumwolle, weder kardiert noch gekämmt52010010hydrophil oder gebleichtfrei52010090anderefrei5202Abfälle von Baumwolle (einschließlich Garnabfälle und Reißspinnstoff)52021000Garnabfällefreiandere52029100Reißspinnstofffrei52029900anderefrei52030000Baumwolle, kardiert oder gekämmtfrei5204Nähgarne aus Baumwolle, auch in Aufmachungen für den Einzelverkaufnicht in Aufmachungen für den Einzelverkauf52041100mit einem Anteil an Baumwolle von 85 GHT oder mehr452041900andere452042000in Aufmachungen für den Einzelverkauf55205Garne aus Baumwolle (andere als Nähgarne), mit einem Anteil an Baumwolle von 85 GHT oder mehr, nicht in Aufmachungen für den Einzelverkaufungezwirnte Garne aus nicht gekämmten Fasern52051100mit einem Titer von 714,29 dtex oder mehr (Nm 14 oder weniger)452051200mit einem Titer von weniger als 714,29 dtex, jedoch nicht weniger als 232,56 dtex (mehr als Nm 14 bis Nm 43)452051300mit einem Titer von weniger als 232,56 dtex, jedoch nicht weniger als 192,31 dtex (mehr als Nm 43 bis Nm 52)452051400mit einem Titer von weniger als 192,31 dtex, jedoch nicht weniger als 125 dtex (mehr als Nm 52 bis Nm 80)4520515mit einem Titer von weniger als 125 dtex (mehr als Nm 80)52051510mit einem Titer von weniger als 125 dtex, jedoch nicht weniger als 83,33 dtex (mehr als Nm 80 bis Nm 120)4,452051590mit einem Titer von weniger als 83,33 dtex (mehr als Nm 120)4ungezwirnte Garne aus gekämmten Fasern52052100mit einem Titer von 714,29 dtex oder mehr (Nm 14 oder weniger)452052200mit einem Titer von weniger als 714,29 dtex, jedoch nicht weniger als 232,56 dtex (mehr als Nm 14 bis Nm 43)452052300mit einem Titer von weniger als 232,56 dtex, jedoch nicht weniger als 192,31 dtex (mehr als Nm 43 bis Nm 52)452052400mit einem Titer von weniger als 192,31 dtex, jedoch nicht weniger als 125 dtex (mehr als Nm 52 bis Nm 80)452052600mit einem Titer von weniger als 125 dtex, jedoch nicht weniger als 106,38 dtex (mehr als Nm 80 bis Nm 94)452052700mit einem Titer von weniger als 106,38 dtex, jedoch nicht weniger als 83,33 dtex (mehr als Nm 94 bis Nm 120)452052800mit einem Titer von weniger als 83,33 dtex (mehr als Nm 120)4gezwirnte Garne aus nicht gekämmten Fasern52053100mit einem Titer der einfachen Garne von 714,29 dtex oder mehr (Nm 14 oder weniger der einfachen Garne)452053200mit einem Titer der einfachen Garne von weniger als 714,29 dtex, jedoch nicht weniger als 232,56 dtex (mehr als Nm 14 bis Nm 43 der einfachen Garne)452053300mit einem Titer der einfachen Garne von weniger als 232,56 dtex, jedoch nicht weniger als 192,31 dtex (mehr als Nm 43 bis Nm 52 der einfachen Garne)452053400mit einem Titer der einfachen Garne von weniger als 192,31 dtex, jedoch nicht weniger als 125 dtex (mehr als Nm 52 bis Nm 80 der einfachen Garne)452053500mit einem Titer der einfachen Garne von weniger als 125 dtex (mehr als Nm 80 der einfachen Garne)4gezwirnte Garne aus gekämmten Fasern52054100mit einem Titer der einfachen Garne von 714,29 dtex oder mehr (Nm 14 oder weniger der einfachen Garne)452054200mit einem Titer der einfachen Garne von weniger als 714,29 dtex, jedoch nicht weniger als 232,56 dtex (mehr als Nm 14 bis Nm 43 der einfachen Garne)452054300mit einem Titer der einfachen Garne von weniger als 232,56 dtex, jedoch nicht weniger als 192,31 dtex (mehr als Nm 43 bis Nm 52 der einfachen Garne)452054400mit einem Titer der einfachen Garne von weniger als 192,31 dtex, jedoch nicht weniger als 125 dtex (mehr als Nm 52 bis Nm 80 der einfachen Garne)452054600mit einem Titer der einfachen Garne von weniger als 125 dtex, jedoch nicht weniger als 106,38 dtex (mehr als Nm 80 bis Nm 94 der einfachen Garne)452054700mit einem Titer der einfachen Garne von weniger als 106,38 dtex, jedoch nicht weniger als 83,33 dtex (mehr als Nm 94 bis Nm 120 der einfachen Garne)452054800mit einem Titer der einfachen Garne von weniger als 83,33 dtex (mehr als Nm 120 der einfachen Garne)45206Garne aus Baumwolle (andere als Nähgarne), mit einem Anteil an Baumwolle von weniger als 85 GHT, nicht in Aufmachungen für den Einzelverkaufungezwirnte Garne aus nicht gekämmten Fasern52061100mit einem Titer von 714,29 dtex oder mehr (Nm 14 oder weniger)452061200mit einem Titer von weniger als 714,29 dtex, jedoch nicht weniger als 232,56 dtex (mehr als Nm 14 bis Nm 43)452061300mit einem Titer von weniger als 232,56 dtex, jedoch nicht weniger als 192,31 dtex (mehr als Nm 43 bis Nm 52)452061400mit einem Titer von weniger als 192,31 dtex, jedoch nicht weniger als 125 dtex (mehr als Nm 52 bis Nm 80)452061500mit einem Titer von weniger als 125 dtex (mehr als Nm 80)4ungezwirnte Garne aus gekämmten Fasern52062100mit einem Titer von 714,29 dtex oder mehr (Nm 14 oder weniger)452062200mit einem Titer von weniger als 714,29 dtex, jedoch nicht weniger als 232,56 dtex (mehr als Nm 14 bis Nm 43)452062300mit einem Titer von weniger als 232,56 dtex, jedoch nicht weniger als 192,31 dtex (mehr als Nm 43 bis Nm 52)452062400mit einem Titer von weniger als 192,31 dtex, jedoch nicht weniger als 125 dtex (mehr als Nm 52 bis Nm 80)452062500mit einem Titer von weniger als 125 dtex (mehr als Nm 80)4gezwirnte Garne aus nicht gekämmten Fasern52063100mit einem Titer der einfachen Garne von 714,29 dtex oder mehr (Nm 14 oder weniger der einfachen Garne)452063200mit einem Titer der einfachen Garne von weniger als 714,29 dtex, jedoch nicht weniger als 232,56 dtex (mehr als Nm 14 bis Nm 43 der einfachen Garne)452063300mit einem Titer der einfachen Garne von weniger als 232,56 dtex, jedoch nicht weniger als 192,31 dtex (mehr als Nm 43 bis Nm 52 der einfachen Garne)452063400mit einem Titer der einfachen Garne von weniger als 192,31 dtex, jedoch nicht weniger als 125 dtex (mehr als Nm 52 bis Nm 80 der einfachen Garne)452063500mit einem Titer der einfachen Garne von weniger als 125 dtex (mehr als Nm 80 der einfachen Garne)4gezwirnte Garne aus gekämmten Fasern52064100mit einem Titer der einfachen Garne von 714,29 dtex oder mehr (Nm 14 oder weniger der einfachen Garne)452064200mit einem Titer der einfachen Garne von weniger als 714,29 dtex, jedoch nicht weniger als 232,56 dtex (mehr als Nm 14 bis Nm 43 der einfachen Garne)452064300mit einem Titer der einfachen Garne von weniger als 232,56 dtex, jedoch nicht weniger als 192,31 dtex (mehr als Nm 43 bis Nm 52 der einfachen Garne)452064400mit einem Titer der einfachen Garne von weniger als 192,31 dtex, jedoch nicht weniger als 125 dtex (mehr als Nm 52 bis Nm 80 der einfachen Garne)452064500mit einem Titer der einfachen Garne von weniger als 125 dtex (mehr als Nm 80 der einfachen Garne)45207Garne aus Baumwolle (andere als Nähgarne), in Aufmachungen für den Einzelverkauf52071000mit einem Anteil an Baumwolle von 85 GHT oder mehr552079000andere55208Gewebe aus Baumwolle, mit einem Anteil an Baumwolle von 85 GHT oder mehr und einem Quadratmetergewicht von 200 g oder wenigerroh520811in Leinwandbindung, mit einem Quadratmetergewicht von 100 g oder weniger52081110Verbandmull8m252081190andere8m2520812in Leinwandbindung, mit einem Quadratmetergewicht von mehr als 100 gin Leinwandbindung, mit einem Quadratmetergewicht von mehr als 100 g bis 130 g und mit einer Breite von52081216165 cm oder weniger8m252081219mehr als 165 cm8m2in Leinwandbindung, mit einem Quadratmetergewicht von mehr als 130 g und mit einer Breite von52081296165 cm oder weniger8m252081299mehr als 165 cm8m252081300in 3- oder 4-bindigem Köper, einschließlich Doppelköper8m252081900andere Gewebe8m2gebleicht520821in Leinwandbindung, mit einem Quadratmetergewicht von 100 g oder weniger52082110Verbandmull8m252082190andere8m2520822in Leinwandbindung, mit einem Quadratmetergewicht von mehr als 100 gin Leinwandbindung, mit einem Quadratmetergewicht von mehr als 100 g bis 130 g und mit einer Breite von52082216165 cm oder weniger8m252082219mehr als 165 cm8m2in Leinwandbindung, mit einem Quadratmetergewicht von mehr als 130 g und mit einer Breite von52082296165 cm oder weniger8m252082299mehr als 165 cm8m252082300in 3- oder 4-bindigem Köper, einschließlich Doppelköper8m252082900andere Gewebe8m2gefärbt52083100in Leinwandbindung, mit einem Quadratmetergewicht von 100 g oder weniger8m2520832in Leinwandbindung, mit einem Quadratmetergewicht von mehr als 100 gin Leinwandbindung, mit einem Quadratmetergewicht von mehr als 100 g bis 130 g und mit einer Breite von52083216165 cm oder weniger8m252083219mehr als 165 cm8m2in Leinwandbindung, mit einem Quadratmetergewicht von mehr als 130 g und mit einer Breite von52083296165 cm oder weniger8m252083299mehr als 165 cm8m252083300in 3- oder 4-bindigem Köper, einschließlich Doppelköper8m252083900andere Gewebe8m2buntgewebt52084100in Leinwandbindung, mit einem Quadratmetergewicht von 100 g oder weniger8m252084200in Leinwandbindung, mit einem Quadratmetergewicht von mehr als 100 g8m252084300in 3- oder 4-bindigem Köper, einschließlich Doppelköper8m252084900andere Gewebe8m2bedruckt52085100in Leinwandbindung, mit einem Quadratmetergewicht von 100 g oder weniger8m252085200in Leinwandbindung, mit einem Quadratmetergewicht von mehr als 100 g8m2520859andere Gewebe52085910in 3- oder 4-bindigem Köper, einschließlich Doppelköper8m252085990andere8m25209Gewebe aus Baumwolle, mit einem Anteil an Baumwolle von 85 GHT oder mehr und mit einem Quadratmetergewicht von mehr als 200 groh52091100in Leinwandbindung8m252091200in 3- oder 4-bindigem Köper, einschließlich Doppelköper8m252091900andere Gewebe8m2gebleicht52092100in Leinwandbindung8m252092200in 3- oder 4-bindigem Köper, einschließlich Doppelköper8m252092900andere Gewebe8m2gefärbt52093100in Leinwandbindung8m252093200in 3- oder 4-bindigem Köper, einschließlich Doppelköper8m252093900andere Gewebe8m2buntgewebt52094100in Leinwandbindung8m252094200Denim8m252094300andere Gewebe in 3- oder 4-bindigem Köper, einschließlich Doppelköper8m252094900andere Gewebe8m2bedruckt52095100in Leinwandbindung8m252095200in 3- oder 4-bindigem Köper, einschließlich Doppelköper8m252095900andere Gewebe8m25210Gewebe aus Baumwolle, mit einem Anteil an Baumwolle von weniger als 85 GHT, hauptsächlich oder ausschließlich mit Chemiefasern gemischt, mit einem Quadratmetergewicht von 200 g oder wenigerroh52101100in Leinwandbindung8m252101900andere Gewebe8m2gebleicht52102100in Leinwandbindung8m252102900andere Gewebe8m2gefärbt52103100in Leinwandbindung8m252103200in 3- oder 4-bindigem Köper, einschließlich Doppelköper8m252103900andere Gewebe8m2buntgewebt52104100in Leinwandbindung8m252104900andere Gewebe8m2bedruckt52105100in Leinwandbindung8m252105900andere Gewebe8m25211Gewebe aus Baumwolle, mit einem Anteil an Baumwolle von weniger als 85 GHT, hauptsächlich oder ausschließlich mit Chemiefasern gemischt, mit einem Quadratmetergewicht von mehr als 200 groh52111100in Leinwandbindung8m252111200in 3- oder 4-bindigem Köper, einschließlich Doppelköper8m252111900andere Gewebe8m252112000gebleicht8m2gefärbt52113100in Leinwandbindung8m252113200in 3- oder 4-bindigem Köper, einschließlich Doppelköper8m252113900andere Gewebe8m2buntgewebt52114100in Leinwandbindung8m252114200Denim8m252114300andere Gewebe in 3- oder 4-bindigem Köper, einschließlich Doppelköper8m2521149andere Gewebe52114910Jacquard-Gewebe8m252114990andere8m2bedruckt52115100in Leinwandbindung8m252115200in 3- oder 4-bindigem Köper, einschließlich Doppelköper8m252115900andere Gewebe8m25212Andere Gewebe aus Baumwollemit einem Quadratmetergewicht von 200 g oder weniger521211roh52121110hauptsächlich oder ausschließlich mit Flachs gemischt8m252121190anders gemischt8m2521212gebleicht52121210hauptsächlich oder ausschließlich mit Flachs gemischt8m252121290anders gemischt8m2521213gefärbt52121310hauptsächlich oder ausschließlich mit Flachs gemischt8m252121390anders gemischt8m2521214buntgewebt52121410hauptsächlich oder ausschließlich mit Flachs gemischt8m252121490anders gemischt8m2521215bedruckt52121510hauptsächlich oder ausschließlich mit Flachs gemischt8m252121590anders gemischt8m2mit einem Quadratmetergewicht von mehr als 200 g521221roh52122110hauptsächlich oder ausschließlich mit Flachs gemischt8m252122190anders gemischt8m2521222gebleicht52122210hauptsächlich oder ausschließlich mit Flachs gemischt8m252122290anders gemischt8m2521223gefärbt52122310hauptsächlich oder ausschließlich mit Flachs gemischt8m252122390anders gemischt8m2521224buntgewebt52122410hauptsächlich oder ausschließlich mit Flachs gemischt8m252122490anders gemischt8m2521225bedruckt52122510hauptsächlich oder ausschließlich mit Flachs gemischt8m252122590anders gemischt8m2

KAPITEL 53

Zusätzliche Anmerkung

1.
A)
Als „Garne in Aufmachungen für den Einzelverkauf” gelten in den Unterpositionen 53061090, 53062090 und 53082090, vorbehaltlich der im nachstehenden Buchstaben B enthaltenen Ausnahmen, Garne (ungezwirnt oder gezwirnt), die aufgemacht sind:

a)
auf Karten, Spulen, Hülsen oder ähnlichen Unterlagen, in Kugeln oder Knäueln, sofern das Gewicht (einschließlich Unterlage) je Stück nicht mehr als 200 g beträgt;
b)
im Strang mit einem Gewicht von nicht mehr als 125 g;
c)
im Strang, sofern der Strang durch einen oder mehrere Fitzfäden in gewichtsmäßig gleiche, abtrennbare Teilstränge unterteilt ist und das Gewicht je Teilstrang nicht mehr als 125 g beträgt.

B)
Als „Garne in Aufmachungen für den Einzelverkauf” gelten nicht:

a)
gezwirnte Garne, roh, im Strang;
b)
gezwirnte Garne, die aufgemacht sind:

1)
im Strang mit Kreuzhaspelung;
2)
auf Unterlagen oder in anderen Aufmachungen, die ihre Verwendung in der Textilindustrie anzeigen (z. B. auf Zwirnmaschinenspulen, Kanetten (Kopsen), konischen Spulen oder Konen oder in Wickeln für Stickmaschinen).

KN-CodeWarenbezeichnungVertragsmäßiger Zollsatz (%)Besondere Maßeinheit5301Flachs (Leinen), roh oder bearbeitet, jedoch nicht versponnen; Werg und Abfälle von Flachs (Leinen) (einschließlich Garnabfälle und Reißspinnstoff)53011000Flachs (Leinen), roh oder geröstetfreiFlachs (Leinen), gebrochen, geschwungen, gehechelt oder anders bearbeitet, jedoch nicht versponnen53012100gebrochen oder geschwungenfrei53012900andererfrei53013000Werg und Abfälle von Flachs (Leinen)frei5302Hanf (Cannabis sativa L.), roh oder bearbeitet, jedoch nicht versponnen; Werg und Abfälle von Hanf (einschließlich Garnabfälle und Reißspinnstoff)53021000Hanf, roh oder geröstetfrei53029000anderefrei5303Jute und andere textile Bastfasern (ausgenommen Flachs, Hanf und Ramie), roh oder bearbeitet, jedoch nicht versponnen; Werg und Abfälle von diesen Spinnstoffen (einschließlich Garnabfälle und Reißspinnstoff)53031000Jute und andere textile Bastfasern, roh oder geröstetfrei53039000anderefrei530453050000Kokos, Abaca (Manilahanf oder Musa textilis Nee), Ramie und andere pflanzliche Spinnstoffe, anderweit weder genannt noch inbegriffen, roh oder bearbeitet, jedoch nicht versponnen; Werg und Abfälle von diesen Spinnstoffen (einschließlich Garnabfälle und Reißspinnstoff)frei5306Garne aus Flachs (Leinengarne)530610ungezwirntnicht in Aufmachungen für den Einzelverkauf53061010mit einem Titer von 833,3 dtex oder mehr (Nm 12 oder weniger)4(10)53061030mit einem Titer von weniger als 833,3 dtex, jedoch nicht weniger als 277,8 dtex (mehr als Nm 12 bis Nm 36)4(10)53061050mit einem Titer von weniger als 277,8 dtex (mehr als Nm 36)3,853061090in Aufmachungen für den Einzelverkauf5530620gezwirnt53062010nicht in Aufmachungen für den Einzelverkauf453062090in Aufmachungen für den Einzelverkauf55307Garne aus Jute oder anderen textilen Bastfasern der Position 530353071000ungezwirntfrei53072000gezwirntfrei5308Garne aus anderen pflanzlichen Spinnstoffen; Papiergarne53081000Kokosgarnefrei530820Hanfgarne53082010nicht in Aufmachungen für den Einzelverkauf353082090in Aufmachungen für den Einzelverkauf4,9530890andereRamiegarne53089012mit einem Titer von 277,8 dtex oder mehr (Nm 36 oder weniger)453089019mit einem Titer von weniger als 277,8 dtex (mehr als Nm 36)3,853089050Papiergarne453089090andere3,85309Gewebe aus Flachs (Leinengewebe)mit einem Anteil an Flachs von 85 GHT oder mehr530911roh oder gebleicht53091110roh8m253091190gebleicht8m253091900andere8m2mit einem Anteil an Flachs von weniger als 85 GHT53092100roh oder gebleicht8m253092900andere8m25310Gewebe aus Jute oder anderen textilen Bastfasern der Position 5303531010roh53101010mit einer Breite von 150 cm oder weniger4m253101090mit einer Breite von mehr als 150 cm4m253109000andere4m2531100Gewebe aus anderen pflanzlichen Spinnstoffen; Gewebe aus Papiergarnen53110010Gewebe aus Ramie8m253110090andere5,8m2

KAPITEL 54

Anmerkungen

1.
Als „Chemiefasern” gelten in allen Teilen der Nomenklatur Spinnfasern und Filamente aus organischen Polymeren, die hergestellt sind:

a)
durch Polymerisation von organischen Monomeren, um Polymere wie Polyamide, Polyester, Polyolefine oder Polyurethane zu erhalten, oder durch chemische Modifikation von Polymeren von aus diesem Prozess hervorgegangenen Polymeren (z. B. Poly(vinylalkohol) hergestellt aus der Hydrolyse von Poly(vinylacetat));
b)
durch Auflösung oder durch chemische Behandlung von natürlichen organischen Polymeren (z. B. Cellulose), um Polymere wie Kupferseide (Cupra) oder Viskose zu erhalten oder durch chemische Modifikation von natürlichen organischen Polymeren (z. B. Cellulose, Kasein und andere Proteine, Alginsäure), um Polymere wie Acetat-Cellulose oder Alginate zu erhalten.

Als „synthetisch” gelten die unter a) und als „künstlich” die unter b) definierten Fasern. Streifen und dergleichen der Position 5404 oder 5405 gelten nicht als synthetische oder künstliche Fasern.

Die Begriffe „synthetisch” und „künstlich” gelten bei Anwendung auf die Begriffe „Spinnstoffe” und „Spinnmasse” sinngemäß.

2.
Zu den Positionen 5402 und 5403 gehören nicht die Kabel aus synthetischen oder künstlichen Filamenten des Kapitels 55.
KN-CodeWarenbezeichnungVertragsmäßiger Zollsatz (%)Besondere Maßeinheit5401Nähgarne aus synthetischen oder künstlichen Filamenten, auch in Aufmachungen für den Einzelverkauf540110aus synthetischen Filamentennicht in Aufmachungen für den EinzelverkaufUmspinnungsgarn (sog. „Core Yarn” )54011012Polyester-Filamente mit Baumwollfasern umsponnen454011014andere4andere54011016texturierte Garne454011018andere454011090in Aufmachungen für den Einzelverkauf5540120aus künstlichen Filamenten54012010nicht in Aufmachungen für den Einzelverkauf454012090in Aufmachungen für den Einzelverkauf55402Garne aus synthetischen Filamenten (ausgenommen Nähgarne), nicht in Aufmachungen für den Einzelverkauf, einschließlich synthetische Monofile von weniger als 67 dtexhochfeste Garne aus Nylon oder anderen Polyamiden54021100aus Aramid454021900andere454022000hochfeste Garne aus Polyestern4texturierte Garne54023100aus Nylon oder anderen Polyamiden, mit einem Titer der einfachen Garne von 50 tex oder weniger454023200aus Nylon oder anderen Polyamiden, mit einem Titer der einfachen Garne von mehr als 50 tex454023300aus Polyestern454023400aus Polypropylen454023900andere4andere Garne, ungezwirnt, ungedreht oder mit 50 Drehungen oder weniger je Meter54024400aus Elastomeren454024500andere, aus Nylon oder anderen Polyamiden454024600andere, aus Polyestern, teilverstreckt454024700andere, aus Polyestern454024800andere, aus Polypropylen454024900andere4andere Garne, ungezwirnt, mit mehr als 50 Drehungen je Meter54025100aus Nylon oder anderen Polyamiden454025200aus Polyestern4540259andere54025910aus Polypropylen454025990andere4andere Garne, gezwirnt54026100aus Nylon oder anderen Polyamiden454026200aus Polyestern4540269andere54026910aus Polypropylen454026990andere45403Garne aus künstlichen Filamenten (ausgenommen Nähgarne), nicht in Aufmachungen für den Einzelverkauf, einschließlich künstliche Monofile von weniger als 67 dtex54031000hochfeste Garne aus Viskose4andere Garne, ungezwirnt54033100aus Viskose, ungedreht oder mit 120 Drehungen oder weniger je Meter454033200aus Viskose, mit mehr als 120 Drehungen je Meter454033300aus Celluloseacetat454033900andere4andere Garne, gezwirnt54034100aus Viskose454034200aus Celluloseacetat454034900andere45404Synthetische Monofile von 67 dtex oder mehr und einem größten Durchmesser von 1 mm oder weniger; Streifen und dergleichen (z. B. künstliches Stroh) aus synthetischer Spinnmasse, mit einer augenscheinlichen Breite von 5 mm oder wenigerMonofile54041100aus Elastomeren454041200andere, aus Polypropylen454041900andere4540490andere54049010aus Polypropylen454049090andere454050000Künstliche Monofile von 67 dtex oder mehr und einem größten Durchmesser von 1 mm oder weniger; Streifen und dergleichen (z. B. künstliches Stroh) aus künstlicher Spinnmasse, mit einer augenscheinlichen Breite von 5 mm oder weniger3,854060000Garne aus synthetischen oder künstlichen Filamenten (ausgenommen Nähgarne), in Aufmachungen für den Einzelverkauf55407Gewebe aus Garnen aus synthetischen Filamenten, einschließlich Gewebe aus Erzeugnissen der Position 540454071000Gewebe aus hochfesten Garnen aus Nylon oder anderen Polyamiden oder aus Polyester8m2540720Gewebe aus Streifen oder dergleichenaus Polyethylen oder Polypropylen, mit einer Breite von54072011weniger als 3 m8m2540720193 m oder mehr8m254072090andere8m254073000Gewebe im Sinne der Anmerkung 9 zu Abschnitt XI8m2andere Gewebe, mit einem Anteil an Filamenten aus Nylon oder anderen Polyamiden von 85 GHT oder mehr54074100roh oder gebleicht8m254074200gefärbt8m254074300buntgewebt8m254074400bedruckt8m2andere Gewebe, mit einem Anteil an texturierten Polyester-Filamenten von 85 GHT oder mehr54075100roh oder gebleicht8m254075200gefärbt8m254075300buntgewebt8m254075400bedruckt8m2andere Gewebe, mit einem Anteil an Polyester-Filamenten von 85 GHT oder mehr540761mit einem Anteil an nicht texturierten Polyester-Filamenten von 85 GHT oder mehr54076110roh oder gebleicht8m254076130gefärbt8m254076150buntgewebt8m254076190bedruckt8m2540769andere54076910roh oder gebleicht8m254076990andere8m2andere Gewebe, mit einem Anteil an synthetischen Filamenten von 85 GHT oder mehr54077100roh oder gebleicht8m254077200gefärbt8m254077300buntgewebt8m254077400bedruckt8m2andere Gewebe, mit einem Anteil an synthetischen Filamenten von weniger als 85 GHT, hauptsächlich oder ausschließlich mit Baumwolle gemischt54078100roh oder gebleicht8m254078200gefärbt8m254078300buntgewebt8m254078400bedruckt8m2andere Gewebe54079100roh oder gebleicht8m254079200gefärbt8m254079300buntgewebt8m254079400bedruckt8m25408Gewebe aus Garnen aus künstlichen Filamenten, einschließlich Gewebe aus Erzeugnissen der Position 540554081000Gewebe aus hochfesten Viskose-Garnen8m2andere Gewebe, mit einem Anteil an künstlichen Filamenten, Streifen oder dergleichen von 85 GHT oder mehr54082100roh oder gebleicht8m2540822gefärbt54082210mit einer Breite von mehr als 135 cm bis 155 cm, in Leinwand-, Köper- oder Satinbindung8m254082290andere8m254082300buntgewebt8m254082400bedruckt8m2andere Gewebe54083100roh oder gebleicht8m254083200gefärbt8m254083300buntgewebt8m254083400bedruckt8m2

KAPITEL 55

Anmerkung

1.
Als „Kabel aus synthetischen oder künstlichen Filamenten” im Sinne der Positionen 5501 und 5502 gelten ausschließlich Kabel, die aus einem Bündel parallel liegender Filamente von einheitlicher und gleicher Länge wie die Kabel bestehen und folgenden Bedingungen entsprechen:

a)
Länge des Kabels mehr als 2 m;
b)
Zahl der Drehungen des Kabels weniger als 5 je Meter;
c)
Einzeltiter der Filamente weniger als 67 dtex;
d)
Kabel aus synthetischen Filamenten müssen verstreckt sein, d. h. sie dürfen nicht um mehr als 100 % ihrer Länge dehnbar sein;
e)
Gesamttiter des Kabels mehr als 20000 dtex.

Kabel mit einer Länge von 2 m oder weniger gehören zu Position 5503 oder 5504.

KN-CodeWarenbezeichnungVertragsmäßiger Zollsatz (%)Besondere Maßeinheit5501Kabel aus synthetischen Filamenten55011000aus Nylon oder anderen Polyamiden455012000aus Polyestern455013000aus Polyacryl oder Modacryl455014000aus Polypropylen455019000andere4550200Kabel aus künstlichen Filamenten55020010aus Viskose455020040aus Acetat455020080andere45503Synthetische Spinnfasern, weder gekrempelt noch gekämmt noch anders für die Spinnerei bearbeitetaus Nylon oder anderen Polyamiden55031100aus Aramid455031900andere455032000aus Polyestern455033000aus Polyacryl oder Modacryl455034000aus Polypropylen455039000andere45504Künstliche Spinnfasern, weder gekrempelt noch gekämmt noch anders für die Spinnerei bearbeitet55041000aus Viskose455049000andere45505Abfälle von Chemiefasern (einschließlich Kämmlinge, Garnabfälle und Reißspinnstoff)550510aus synthetischen Chemiefasern55051010aus Nylon oder anderen Polyamiden455051030aus Polyestern455051050aus Polyacryl oder Modacryl455051070aus Polypropylen455051090andere455052000aus künstlichen Chemiefasern45506Synthetische Spinnfasern, gekrempelt, gekämmt oder anders für die Spinnerei bearbeitet55061000aus Nylon oder anderen Polyamiden455062000aus Polyestern455063000aus Polyacryl oder Modacryl455069000andere455070000Künstliche Spinnfasern, gekrempelt, gekämmt oder anders für die Spinnerei bearbeitet45508Nähgarne aus synthetischen oder künstlichen Spinnfasern, auch in Aufmachungen für den Einzelverkauf550810aus synthetischen Spinnfasern55081010nicht in Aufmachungen für den Einzelverkauf455081090in Aufmachungen für den Einzelverkauf5550820aus künstlichen Spinnfasern55082010nicht in Aufmachungen für den Einzelverkauf455082090in Aufmachungen für den Einzelverkauf55509Garne aus synthetischen Spinnfasern (ausgenommen Nähgarne), nicht in Aufmachungen für den Einzelverkaufmit einem Anteil an Nylon- oder anderen Polyamid-Spinnfasern von 85 GHT oder mehr55091100ungezwirnt455091200gezwirnt4mit einem Anteil an Polyester-Spinnfasern von 85 GHT oder mehr55092100ungezwirnt455092200gezwirnt4mit einem Anteil an Polyacryl- oder Modacryl-Spinnfasern von 85 GHT oder mehr55093100ungezwirnt455093200gezwirnt4andere Garne, mit einem Anteil an synthetischen Spinnfasern von 85 GHT oder mehr55094100ungezwirnt455094200gezwirnt4andere Garne, aus Polyester-Spinnfasern55095100hauptsächlich oder ausschließlich mit künstlichen Spinnfasern gemischt455095200hauptsächlich oder ausschließlich mit Wolle oder feinen Tierhaaren gemischt455095300hauptsächlich oder ausschließlich mit Baumwolle gemischt455095900andere4andere Garne, aus Polyacryl- oder Modacryl-Spinnfasern55096100hauptsächlich oder ausschließlich mit Wolle oder feinen Tierhaaren gemischt455096200hauptsächlich oder ausschließlich mit Baumwolle gemischt455096900andere4andere Garne55099100hauptsächlich oder ausschließlich mit Wolle oder feinen Tierhaaren gemischt455099200hauptsächlich oder ausschließlich mit Baumwolle gemischt455099900andere45510Garne aus künstlichen Spinnfasern (ausgenommen Nähgarne), nicht in Aufmachungen für den Einzelverkaufmit einem Anteil an künstlichen Spinnfasern von 85 GHT oder mehr55101100ungezwirnt455101200gezwirnt455102000andere Garne, hauptsächlich oder ausschließlich mit Wolle oder feinen Tierhaaren gemischt455103000andere Garne, hauptsächlich oder ausschließlich mit Baumwolle gemischt455109000andere Garne45511Garne aus synthetischen oder künstlichen Spinnfasern (ausgenommen Nähgarne), in Aufmachungen für den Einzelverkauf55111000aus synthetischen Spinnfasern mit einem Anteil an diesen Spinnfasern von 85 GHT oder mehr555112000aus synthetischen Spinnfasern, mit einem Anteil an diesen Spinnfasern von weniger als 85 GHT555113000aus künstlichen Spinnfasern55512Gewebe aus synthetischen Spinnfasern, mit einem Anteil an diesen Spinnfasern von 85 GHT oder mehrmit einem Anteil an Polyester-Spinnfasern von 85 GHT oder mehr55121100roh oder gebleicht8m2551219andere55121910bedruckt8m255121990andere8m2mit einem Anteil an Polyacryl- oder Modacryl-Spinnfasern von 85 GHT oder mehr55122100roh oder gebleicht8m2551229andere55122910bedruckt8m255122990andere8m2andere55129100roh oder gebleicht8m2551299andere55129910bedruckt8m255129990andere8m25513Gewebe aus synthetischen Spinnfasern, mit einem Anteil an diesen Spinnfasern von weniger als 85 GHT, hauptsächlich oder ausschließlich mit Baumwolle gemischt und mit einem Quadratmetergewicht von 170 g oder wenigerroh oder gebleicht551311aus Polyester-Spinnfasern, in Leinwandbindung55131120mit einer Breite von 165 cm oder weniger8m255131190mit einer Breite von mehr als 165 cm8m255131200aus Polyester-Spinnfasern, in 3- oder 4-bindigem Köper, einschließlich Doppelköper8m255131300andere Gewebe aus Polyester-Spinnfasern8m255131900andere Gewebe8m2gefärbt55132100aus Polyester-Spinnfasern, in Leinwandbindung8m2551323andere Gewebe aus Polyester-Spinnfasern55132310in 3- oder 4-bindigem Köper, einschließlich Doppelköper8m255132390andere8m255132900andere Gewebe8m2buntgewebt55133100aus Polyester-Spinnfasern, in Leinwandbindung8m255133900andere Gewebe8m2bedruckt55134100aus Polyester-Spinnfasern, in Leinwandbindung8m255134900andere Gewebe8m25514Gewebe aus synthetischen Spinnfasern, mit einem Anteil an diesen Fasern von weniger als 85 GHT, hauptsächlich oder ausschließlich mit Baumwolle gemischt, mit einem Quadratmetergewicht von mehr als 170 groh oder gebleicht55141100aus Polyester-Spinnfasern, in Leinwandbindung8m255141200aus Polyester-Spinnfasern, in 3- oder 4-bindigem Köper, einschließlich Doppelköper8m2551419andere Gewebe55141910aus Polyester-Spinnfasern8m255141990andere8m2gefärbt55142100aus Polyester-Spinnfasern, in Leinwandbindung8m255142200aus Polyester-Spinnfasern, in 3- oder 4-bindigem Köper, einschließlich Doppelköper8m255142300andere Gewebe aus Polyester-Spinnfasern8m255142900andere Gewebe8m2551430buntgewebt55143010aus Polyester-Spinnfasern, in Leinwandbindung8m255143030aus Polyester-Spinnfasern, in 3- oder 4-bindigem Köper, einschließlich Doppelköper8m255143050andere Gewebe aus Polyester-Spinnfasern8m255143090andere Gewebe8m2bedruckt55144100aus Polyester-Spinnfasern, in Leinwandbindung8m255144200aus Polyester-Spinnfasern, in 3- oder 4-bindigem Köper, einschließlich Doppelköper8m255144300andere Gewebe aus Polyester-Spinnfasern8m255144900andere Gewebe8m25515Andere Gewebe aus synthetischen Spinnfasernaus Polyester-Spinnfasern551511hauptsächlich oder ausschließlich mit Viskose-Spinnfasern gemischt55151110roh oder gebleicht8m255151130bedruckt8m255151190andere8m2551512hauptsächlich oder ausschließlich mit synthetischen oder künstlichen Filamenten gemischt55151210roh oder gebleicht8m255151230bedruckt8m255151290andere8m2551513hauptsächlich oder ausschließlich mit Wolle oder feinen Tierhaaren gemischthauptsächlich oder ausschließlich mit gestrichener Wolle oder mit gestrichenen feinen Tierhaaren gemischt55151311roh oder gebleicht8m255151319andere8m2hauptsächlich oder ausschließlich mit gekämmter Wolle oder mit gekämmten feinen Tierhaaren gemischt55151391roh oder gebleicht8m255151399andere8m2551519andere55151910roh oder gebleicht8m255151930bedruckt8m255151990andere8m2aus Polyacryl- oder Modacryl-Spinnfasern551521hauptsächlich oder ausschließlich mit synthetischen oder künstlichen Filamenten gemischt55152110roh oder gebleicht8m255152130bedruckt8m255152190andere8m2551522hauptsächlich oder ausschließlich mit Wolle oder feinen Tierhaaren gemischthauptsächlich oder ausschließlich mit gestrichener Wolle oder mit gestrichenen feinen Tierhaaren gemischt55152211roh oder gebleicht8m255152219andere8m2hauptsächlich oder ausschließlich mit gekämmter Wolle oder mit gekämmten feinen Tierhaaren gemischt55152291roh oder gebleicht8m255152299andere8m255152900andere8m2andere Gewebe551591hauptsächlich oder ausschließlich mit synthetischen oder künstlichen Filamenten gemischt55159110roh oder gebleicht8m255159130bedruckt8m255159190andere8m2551599andere55159920roh oder gebleicht8m255159940bedruckt8m255159980andere8m25516Gewebe aus künstlichen Spinnfasernmit einem Anteil an künstlichen Spinnfasern von 85 GHT oder mehr55161100roh oder gebleicht8m255161200gefärbt8m255161300buntgewebt8m255161400bedruckt8m2mit einem Anteil an künstlichen Spinnfasern von weniger als 85 GHT, hauptsächlich oder ausschließlich mit synthetischen oder künstlichen Filamenten gemischt55162100roh oder gebleicht8m255162200gefärbt8m2551623buntgewebt55162310Jacquard-Gewebe mit einer Breite von 140 cm oder mehr (Matratzendrelle)8m255162390andere8m255162400bedruckt8m2mit einem Anteil an künstlichen Spinnfasern von weniger als 85 GHT, hauptsächlich oder ausschließlich mit Wolle oder feinen Tierhaaren gemischt55163100roh oder gebleicht8m255163200gefärbt8m255163300buntgewebt8m255163400bedruckt8m2mit einem Anteil an künstlichen Spinnfasern von weniger als 85 GHT, hauptsächlich oder ausschließlich mit Baumwolle gemischt55164100roh oder gebleicht8m255164200gefärbt8m255164300buntgewebt8m255164400bedruckt8m2andere55169100roh oder gebleicht8m255169200gefärbt8m255169300buntgewebt8m255169400bedruckt8m2

KAPITEL 56

Anmerkungen

1.
Zu Kapitel 56 gehören nicht:

a)
Watte, Filze oder Vliesstoffe, mit Stoffen oder Zubereitungen (z. B. Riechmittel oder Schminken des Kapitels 33, Seifen oder Reinigungsmittel der Position 3401, Poliermittel, Schuhcreme oder ähnliche Zubereitungen der Position 3405, Weichmacher der Position 3809 für Spinnstofferzeugnisse) getränkt, bestrichen oder überzogen, sofern die Spinnstoffe lediglich als Unterlage dienen;
b)
Spinnstofferzeugnisse der Position 5811;
c)
natürliche oder künstliche Schleifstoffe, in Pulver- oder Körnerform, aufgebracht auf Filz- oder Vliesstoffunterlagen (Position 6805);
d)
agglomerierter oder wiedergewonnener Glimmer auf Filz- oder Vliesstoffunterlagen (Position 6814);
e)
Metallfolien auf Filz- oder Vliesstoffunterlagen (im Allgemeinen Abschnitt XIV oder XV); oder
f)
hygienische Binden (Einlagen) und Tampons, Windeln und Windeleinlagen für Säuglinge und Kleinkinder und ähnliche Waren der Position 9619.

2.
Als „Filze” gelten sowohl Nadelfilze als auch Flächenerzeugnisse, die aus einer Faserlage aus Spinnstoffen bestehen, deren Zusammenhalt durch ein Nähwirkverfahren mittels Fasern aus der Faserlage selbst verstärkt worden ist.
3.
Zu den Positionen 5602 und 5603 gehören auch Filze und Vliesstoffe, mit Kunststoff oder Kautschuk getränkt, bestrichen oder überzogen oder mit Lagen aus diesen Stoffen versehen, ohne Rücksicht auf die Beschaffenheit dieser Stoffe (fest oder zellförmig).

Zu Position 5603 gehören auch Vliesstoffe, die als Bindemittel Kunststoff oder Kautschuk enthalten.

Zu den Positionen 5602 und 5603 gehören jedoch nicht:

a)
Filze, mit Kunststoff oder Kautschuk getränkt, bestrichen oder überzogen oder mit Lagen aus diesen Stoffen versehen, mit einem Anteil an Spinnstoffen von 50 GHT oder weniger, oder Filze, ganz in Kunststoff oder Kautschuk eingebettet (Kapitel 39 oder 40);
b)
Vliesstoffe, entweder ganz in Kunststoff oder Kautschuk eingebettet oder vollständig auf beiden Seiten mit diesen Stoffen bestrichen oder überzogen, vorausgesetzt, dass ein solches Bestreichen oder Überziehen mit bloßem Auge wahrnehmbar ist; dabei bleiben Veränderungen der Farbe, die hierdurch hervorgerufen sind, außer Betracht (Kapitel 39 oder 40);
c)
Platten, Blätter oder Streifen aus Zellkunststoff oder Zellkautschuk, in Verbindung mit Filz oder Vliesstoff, bei denen der Spinnstoff nur der Verstärkung dient (Kapitel 39 oder 40).

4.
Zu Position 5604 gehören nicht Garne aus Spinnstoffen und nicht Streifen und dergleichen der Position 5404 oder 5405, bei denen das Tränken, Bestreichen oder Überziehen mit bloßem Auge nicht wahrnehmbar ist (im Allgemeinen Kapitel 50 bis 55); dabei bleiben Veränderungen der Farbe, die hierdurch hervorgerufen sind, außer Betracht.
KN-CodeWarenbezeichnungVertragsmäßiger Zollsatz (%)Besondere Maßeinheit5601Watte aus Spinnstoffen und Waren daraus; Spinnstofffasern mit einer Länge von 5 mm oder weniger (Scherstaub), Knoten und Noppen aus SpinnstoffenWatte; andere Waren aus Watte560121aus Baumwolle56012110hydrophil3,856012190andere3,8560122aus Chemiefasern56012210Watterollen mit einem Durchmesser von 8 mm oder weniger3,856012290andere456012900andere3,856013000Scherstaub, Knoten und Noppen, aus Spinnstoffen3,25602Filze, auch getränkt, bestrichen, überzogen oder mit Lagen versehen560210Nadelfilze und nähgewirkte Flächenerzeugnisseweder getränkt, bestrichen, überzogen noch mit Lagen versehenNadelfilze56021011aus Jute oder anderen textilen Bastfasern der Position 53036,756021019aus anderen Spinnstoffen6,7nähgewirkte Flächenerzeugnisse56021031aus Wolle oder feinen Tierhaaren6,756021038aus anderen Spinnstoffen6,756021090getränkt, bestrichen, überzogen oder mit Lagen versehen6,7andere Filze, weder getränkt, bestrichen, überzogen noch mit Lagen versehen56022100aus Wolle oder feinen Tierhaaren6,756022900aus anderen Spinnstoffen6,756029000andere6,75603Vliesstoffe, auch getränkt, bestrichen, überzogen oder mit Lagen versehenaus synthetischen oder künstlichen Filamenten560311mit einem Quadratmetergewicht von 25 g oder weniger56031110bestrichen oder überzogen4,356031190andere4,3560312mit einem Quadratmetergewicht von mehr als 25 g bis 70 g56031210bestrichen oder überzogen4,356031290andere4,3560313mit einem Quadratmetergewicht von mehr als 70 g bis 150 g56031310bestrichen oder überzogen4,356031390andere4,3560314mit einem Quadratmetergewicht von mehr als 150 g56031410bestrichen oder überzogen4,356031490andere4,3andere560391mit einem Quadratmetergewicht von 25 g oder weniger56039110bestrichen oder überzogen4,356039190andere4,3560392mit einem Quadratmetergewicht von mehr als 25 g bis 70 g56039210bestrichen oder überzogen4,356039290andere4,3560393mit einem Quadratmetergewicht von mehr als 70 g bis 150 g56039310bestrichen oder überzogen4,356039390andere4,3560394mit einem Quadratmetergewicht von mehr als 150 g56039410bestrichen oder überzogen4,356039490andere4,35604Fäden und Schnüre aus Kautschuk, mit einem Überzug aus Spinnstoffen; Streifen und dergleichen der Position 5404 oder 5405, Garne aus Spinnstoffen, mit Kautschuk oder Kunststoff getränkt, bestrichen, überzogen oder umhüllt56041000Fäden und Schnüre aus Kautschuk, mit einem Überzug aus Spinnstoffen4560490andere56049010hochfeste Garne aus Polyester, Nylon oder anderen Polyamiden oder aus Viskose, getränkt oder bestrichen456049090andere456050000Metallgarne und metallisierte Garne, auch umsponnen, bestehend aus Streifen und dergleichen der Position 5404 oder 5405 oder aus Garnen aus Spinnstoffen, in Verbindung mit Metall in Form von Fäden, Streifen oder Pulver oder mit Metall überzogen4560600Gimpen, umsponnene Streifen und dergleichen der Position 5404 oder 5405 (ausgenommen Waren der Position 5605 und umsponnene Garne aus Rosshaar); Chenillegarne; „Maschengarne” 56060010 „Maschengarne” 8andere56060091Gimpen5,356060099andere5,35607Bindfäden, Seile und Taue, auch geflochten, auch mit Kautschuk oder Kunststoff getränkt, bestrichen, überzogen oder umhülltaus Sisal oder anderen textilen Agavefasern56072100Bindegarne oder Pressengarne1256072900andere12aus Polyethylen oder Polypropylen56074100Bindegarne oder Pressengarne8560749anderemit einem Titer von mehr als 50000 dtex (5 g je m)56074911geflochten856074919andere856074990mit einem Titer von 50000 dtex (5 g je m) oder weniger8560750aus anderen synthetischen Chemiefasernaus Nylon oder anderen Polyamiden oder aus Polyesternmit einem Titer von mehr als 50000 dtex (5 g je m)56075011geflochten856075019andere856075030mit einem Titer von 50000 dtex (5 g je m) oder weniger856075090aus anderen synthetischen Chemiefasern8560790andere56079020aus Abaca (Manilahanf oder Musa textilis Nee) oder aus anderen harten Blattfasern; aus Jute oder anderen textilen Bastfasern der Position 5303656079090andere85608Geknüpfte Netze, in Stücken oder als Meterware, aus Bindfäden, Seilen oder Tauen; konfektionierte Fischernetze und andere konfektionierte Netze, aus Spinnstoffenaus synthetischen oder künstlichen Spinnstoffen560811konfektionierte Fischernetze56081120aus Bindfäden, Seilen oder Tauen856081180andere8560819anderekonfektionierte Netzeaus Nylon oder anderen Polyamiden56081911aus Bindfäden, Seilen oder Tauen856081919andere856081930andere856081990andere856089000andere856090000Waren aus Garnen, aus Streifen oder dergleichen der Position 5404 oder 5405, aus Bindfäden, Seilen und Tauen, anderweit weder genannt noch inbegriffen5,8

KAPITEL 57

Anmerkungen

1.
Als „Teppiche und andere Fußbodenbeläge, aus Spinnstoffen” im Sinne des Kapitels 57 gelten Fußbodenbeläge, bei denen die Spinnstoffe die Schauseite der Ware bei deren Verwendung bilden. Hierzu gehören auch Waren, die die charakteristischen Merkmale von Fußbodenbelägen aus Spinnstoffen aufweisen, jedoch zu anderen Zwecken bestimmt sind.
2.
Zu Kapitel 57 gehören nicht Teppichunterlagen.

Zusätzliche Anmerkung

1.
Für die Anwendung des für Teppiche der Unterposition 57011090 festgesetzten Höchstzollsatzes gehören die florfreien Kopfenden, die Webkanten und die Fransen nicht zu der für die Verzollung zu berücksichtigenden Fläche.
KN-CodeWarenbezeichnungVertragsmäßiger Zollsatz (%)Besondere Maßeinheit5701Geknüpfte Teppiche aus Spinnstoffen, auch konfektioniert570110aus Wolle oder feinen Tierhaaren57011010mit einem Anteil an Seide oder Schappeseide von mehr als 10 GHT8m257011090andere8 MAX 2,8 €/m2m2570190aus anderen Spinnstoffen57019010aus Seide, Schappeseide, synthetischen Chemiefasern oder metallisierten Garnen der Position 5605 oder aus Spinnstoffen und Metallfäden8m257019090aus anderen Spinnstoffen3,5m25702Teppiche und andere Fußbodenbeläge, aus Spinnstoffen, gewebt, weder getuftet noch beflockt, auch konfektioniert, einschließlich Kelim, Sumak, Karamanie und ähnliche handgewebte Teppiche57021000Kelim, Sumak, Karamanie und ähnliche handgewebte Teppiche3m257022000Fußbodenbeläge aus Kokosfasern4m2andere, mit Flor, nicht konfektioniert570231aus Wolle oder feinen Tierhaaren57023110Axminster-Teppiche8m257023180andere8m2570232aus synthetischen oder künstlichen Spinnstoffen57023210Axminster-Teppiche8m257023290andere8m257023900aus anderen Spinnstoffen8m2andere, mit Flor, konfektioniert570241aus Wolle oder feinen Tierhaaren57024110Axminster-Teppiche8m257024190andere8m2570242aus synthetischen oder künstlichen Spinnstoffen57024210Axminster-Teppiche8m257024290andere8m257024900aus anderen Spinnstoffen8m2570250andere, ohne Flor, nicht konfektioniert57025010aus Wolle oder feinen Tierhaaren8m2aus synthetischen oder künstlichen Spinnstoffen57025031aus Polypropylen8m257025039andere8m257025090aus anderen Spinnstoffen8m2andere, ohne Flor, konfektioniert57029100aus Wolle oder feinen Tierhaaren8m2570292aus synthetischen oder künstlichen Spinnstoffen57029210aus Polypropylen8m257029290andere8m257029900aus anderen Spinnstoffen8m25703Teppiche und andere Fußbodenbeläge, aus Spinnstoffen, getuftet (Nadelflor), auch konfektioniert57031000aus Wolle oder feinen Tierhaaren8m2570320aus Nylon oder anderen Polyamidenbedruckt57032012Fliesen mit einer Oberfläche von 1 m2 oder weniger8m257032018andere8m2andere57032092Fliesen mit einer Oberfläche von 1 m2 oder weniger8m257032098andere8m2570330aus anderen synthetischen Spinnstoffen oder aus künstlichen Spinnstoffenaus Polypropylen57033012Fliesen mit einer Oberfläche von 1 m2 oder weniger8m257033018andere8m2andere57033082Fliesen mit einer Oberfläche von 1 m2 oder weniger8m257033088andere8m2570390aus anderen Spinnstoffen57039020Fliesen mit einer Oberfläche von 1 m2 oder weniger8m257039080andere8m25704Teppiche und andere Fußbodenbeläge, aus Filz, weder getuftet noch beflockt, auch konfektioniert57041000Fliesen mit einer Oberfläche von 0,3 m2 oder weniger6,7m257049000andere6,7m2570500Andere Teppiche und andere Fußbodenbeläge, aus Spinnstoffen, auch konfektioniert57050030aus synthetischen oder künstlichen Spinnstoffen8m257050080aus anderen Spinnstoffen8m2

KAPITEL 58

Anmerkungen

1.
Zu Kapitel 58 gehören nicht die in Anmerkung 1 zu Kapitel 59 erfassten Gewebe, getränkt, bestrichen, überzogen oder mit Lagen versehen, sowie die übrigen Waren des Kapitels 59.
2.
Zu Position 5801 gehören auch noch nicht aufgeschnittener Schusssamt und Schussplüsch ohne Flor oder Schlingen auf der Oberfläche.
3.
Als „Drehergewebe” im Sinne der Position 5803 gelten Gewebe, deren Kette ganz oder teilweise aus Stehfäden und Drehfäden besteht; die Drehfäden führen um die Stehfäden eine Halbdrehung, eine Ganzdrehung oder mehr als eine Ganzdrehung aus und bilden so Schlingen, durch die die Schussfäden hindurchlaufen.
4.
Zu Position 5804 gehören nicht geknüpfte Netze, in Stücken oder als Meterware, aus Bindfäden, Seilen oder Tauen, der Position 5608.
5.
Als Bänder im Sinne der Position 5806 gelten:

a)
Schmalgewebe mit Kette und Schuss (einschließlich Samt), mit einer Breite von 30 cm oder weniger, mit echten Webkanten, und Streifen, aus Geweben mit Kette und Schuss geschnitten, mit einer Breite von 30 cm oder weniger, mit unechten (gewebten, geklebten oder in anderer Weise hergestellten) Webkanten;
b)
Schlauchgewebe mit Kette und Schuss, in flach gedrücktem Zustand mit einer Breite von 30 cm oder weniger;
c)
Schrägbänder mit gefalzten Rändern, in ungefalztem Zustand mit einer Breite von 30 cm oder weniger.

Bänder mit angewebten Fransen gehören zu Position 5808.

6.
Als „Stickereien” der Position 5810 gelten auch Applikationen (Aufnäh- oder Aufstickarbeiten) von Flittern, Perlen oder verzierenden Motiven aus Spinnstoffen oder anderen Stoffen sowie mit Metallfäden oder Glasfäden ausgeführte Stickarbeiten. Zu Position 5810 gehören nicht Tapisserien als Nadelarbeit (Position 5805).
7.
Neben den Waren der Position 5809 gehören zu diesem Kapitel auch Waren aus Metallfäden, von der zur Bekleidung, Innenausstattung oder zu ähnlichen Zwecken verwendeten Art.
KN-CodeWarenbezeichnungVertragsmäßiger Zollsatz (%)Besondere Maßeinheit5801Samt und Plüsch, gewebt, und Chenillegewebe, ausgenommen Waren der Position 5802 oder 580658011000aus Wolle oder feinen Tierhaaren8m2aus Baumwolle58012100Schusssamt und Schussplüsch, nicht aufgeschnitten8m258012200Rippenschusssamt und Rippenschussplüsch, aufgeschnitten8m258012300anderer Schusssamt und Schussplüsch8m258012600Chenillegewebe8m258012700Kettsamt und Kettplüsch8m2aus Chemiefasern58013100Schusssamt und Schussplüsch, nicht aufgeschnitten8m258013200Rippenschusssamt und Rippenschussplüsch, aufgeschnitten8m258013300anderer Schusssamt und Schussplüsch8m258013600Chenillegewebe8m258013700Kettsamt und Kettplüsch8m2580190aus anderen Spinnstoffen58019010aus Flachs8m258019090andere8m25802Schlingengewebe nach Art der Frottiergewebe, ausgenommen Waren der Position 5806; getuftete Spinnstofferzeugnisse, ausgenommen Erzeugnisse der Position 5703Schlingengewebe nach Art der Frottiergewebe, aus Baumwolle58021100roh8m258021900andere8m258022000Schlingengewebe nach Art der Frottiergewebe, aus anderen Spinnstoffen8m258023000getuftete Spinnstofferzeugnisse8m2580300Drehergewebe, ausgenommen Waren der Position 580658030010aus Baumwolle5,8m258030030aus Seide, Schappeseide oder Bourretteseide7,2m258030090andere8m25804Tülle (einschließlich Bobinetgardinenstoffe) und geknüpfte Netzstoffe; Spitzen, als Meterware, Streifen oder als Motive, ausgenommen Erzeugnisse der Positionen 6002 bis 6006580410Tülle (einschließlich Bobinetgardinenstoffe) und geknüpfte Netzstoffe58041010ungemustert6,558041090andere8maschinengefertigte Spitzen580421aus Chemiefasern58042110Flecht- und Klöppelspitzen858042190andere8580429aus anderen Spinnstoffen58042910Flecht- und Klöppelspitzen858042990andere858043000handgefertigte Spitzen858050000Tapisserien, handgewebt (Gobelins, Flandrische Gobelins, Aubusson, Beauvais und ähnliche), und Tapisserien als Nadelarbeit (z. B. Petit Point, Kreuzstich), auch konfektioniert5,65806Bänder, ausgenommen Waren der Position 5807; schusslose Bänder aus parallel gelegten und geklebten Garnen oder Fasern (Bolducs)58061000Bänder aus Samt, Plüsch, Chenillegewebe oder aus Schlingengewebe nach Art der Frottiergewebe6,358062000andere Bänder, mit einem Anteil an Elastomergarnen oder Kautschukfäden von 5 GHT oder mehr7,5andere Bänder58063100aus Baumwolle7,5580632aus Chemiefasern58063210mit echten Webkanten7,558063290andere7,558063900aus anderen Spinnstoffen7,558064000schusslose Bänder aus parallel gelegten und geklebten Garnen oder Fasern (Bolducs)6,25807Etiketten, Abzeichen und ähnliche Waren, aus Spinnstoffen, als Meterware, Streifen oder zugeschnitten, nicht bestickt580710gewebt58071010mit eingewebten Inschriften oder Motiven6,258071090andere6,2580790andere58079010aus Filz oder aus Vliesstoffen6,358079090andere85808Geflechte als Meterware; Posamentierwaren und ähnliche Zierwaren, als Meterware, ohne Stickerei, andere als solche aus Gewirken oder Gestricken; Quasten, Troddeln, Oliven, Nüsse, Pompons und ähnliche Waren58081000Geflechte als Meterware558089000andere5,358090000Gewebe aus Metallfäden und Gewebe aus Metallgarnen oder aus metallisierten Garnen der Position 5605, von der zur Bekleidung, Innenausstattung oder zu ähnlichen Zwecken verwendeten Art, anderweit weder genannt noch inbegriffen5,65810Stickereien als Meterware, Streifen oder als Motive581010Ätzstickereien und Stickereien mit herausgeschnittenem Grund58101010mit einem Wert von mehr als 35 € je kg Eigengewicht5,858101090andere8andere Stickereien581091aus Baumwolle58109110mit einem Wert von mehr als 17,50 € je kg Eigengewicht5,858109190andere7,2581092aus Chemiefasern58109210mit einem Wert von mehr als 17,50 € je kg Eigengewicht5,858109290andere7,2581099aus anderen Spinnstoffen58109910mit einem Wert von mehr als 17,50 € je kg Eigengewicht5,858109990andere7,258110000Wattierte Spinnstofferzeugnisse als Meterware, aus einer oder mehreren Spinnstofflagen, mit Wattierungsstoff verbunden, durch Steppen oder auf andere Weise abgeteilt, ausgenommen Stickereien der Position 58108m2

KAPITEL 59

Anmerkungen

1.
Als „Gewebe” im Sinne des Kapitels 59 gelten, wenn nichts anderes bestimmt ist, die Gewebe der Kapitel 50 bis 55 und der Positionen 5803 und 5806, Geflechte, Posamentierwaren und ähnliche Zierwaren, als Meterware, der Position 5808 sowie Gewirke und Gestricke der Positionen 6002 bis 6006.
2.
Zu Position 5903 gehören:

a)
Gewebe, mit Kunststoff getränkt, bestrichen oder überzogen oder mit Lagen aus Kunststoff versehen, ohne Rücksicht auf das Quadratmetergewicht und die Beschaffenheit des Kunststoffs (fest oder zellförmig), ausgenommen:

1)
Gewebe, bei denen das Tränken, Bestreichen oder Überziehen mit bloßem Auge nicht wahrnehmbar ist (im Allgemeinen Kapitel 50 bis 55, 58 oder 60); dabei bleiben Veränderungen der Farbe, die hierdurch hervorgerufen sind, außer Betracht;
2)
Erzeugnisse, die von Hand bei einer Temperatur zwischen 15 und 30 °C nicht auf einen Dorn von 7 mm Durchmesser aufgerollt werden können, ohne rissig zu werden (im Allgemeinen Kapitel 39);
3)
Erzeugnisse, bei denen das Gewebe entweder ganz in Kunststoff eingebettet ist oder auf beiden Seiten vollständig mit Kunststoff bestrichen oder überzogen ist, vorausgesetzt, dass das Bestreichen oder Überziehen mit bloßem Auge wahrnehmbar ist; dabei bleiben Veränderungen der Farbe, die hierdurch hervorgerufen sind, außer Betracht (Kapitel 39);
4)
Gewebe, die mit Kunststoff teilweise bestrichen oder überzogen sind und durch diese Behandlung Muster aufweisen (im Allgemeinen Kapitel 50 bis 55, 58 oder 60);
5)
Platten, Folien oder Streifen aus Zellkunststoff, in Verbindung mit Geweben, sofern die Gewebe nur der Verstärkung dienen (Kapitel 39);
6)
Spinnstofferzeugnisse der Position 5811;

b)
Gewebe aus Garnen, Streifen oder dergleichen, mit Kunststoff getränkt, bestrichen, überzogen oder umhüllt, der Position 5604.

3.
Als „Wandverkleidungen aus Spinnstoffen” im Sinne der Position 5905 gelten zum Ausschmücken von Wänden oder Decken geeignete Erzeugnisse in Rollen, mit einer Breite von 45 cm oder mehr, mit einer Oberfläche aus Spinnstoffen, die entweder auf eine Unterlage aufgebracht oder — bei fehlender Unterlage — auf der Rückseite behandelt sind (getränkt oder bestrichen, um ein Ankleben zu ermöglichen).

Zu dieser Position gehören jedoch nicht Wandverkleidungen, bei denen Scherstaub unmittelbar aufgebracht worden ist auf eine Papierunterlage (Position 4814) oder auf eine Spinnstoffunterlage (im Allgemeinen Position 5907).

4.
Als „kautschutierte Gewebe” im Sinne der Position 5906 gelten:

a)
mit Kautschuk getränkte, bestrichene, überzogene oder mit Lagen aus Kautschuk versehene Gewebe,

mit einem Quadratmetergewicht von 1500 g oder weniger; oder

mit einem Quadratmetergewicht von mehr als 1500 g und einem Anteil an Spinnstoffen von mehr als 50 GHT;

b)
Gewebe aus Garnen, Streifen oder dergleichen, mit Kautschuk getränkt, bestrichen, überzogen oder umhüllt, der Position 5604;
c)
Flächenerzeugnisse aus parallel liegenden und miteinander durch Kautschuk verklebten Garnen aus Spinnstoffen.

Zu dieser Position gehören jedoch nicht Platten, Blätter oder Streifen aus Zellkautschuk in Verbindung mit Geweben, sofern die Gewebe nur der Verstärkung dienen (Kapitel 40), und Spinnstofferzeugnisse der Position 5811.

5.
Zu Position 5907 gehören nicht:

a)
Gewebe, bei denen das Tränken, Bestreichen oder Überziehen mit bloßem Auge nicht wahrnehmbar ist (im Allgemeinen Kapitel 50 bis 55, 58 oder 60); dabei bleiben Veränderungen der Farbe, die hierdurch hervorgerufen sind, außer Betracht;
b)
bemalte Gewebe (andere als bemalte Gewebe für Theaterdekorationen, Atelierhintergründe und dergleichen);
c)
Gewebe, die mit Scherstaub, Korkmehl oder dergleichen teilweise überzogen sind und durch diese Behandlung Muster aufweisen; jedoch bleiben Nachahmungen von Samt in dieser Position;
d)
Gewebe, mit den üblichen Schlussappreturen auf der Grundlage von stärkehaltigen oder ähnlichen Stoffen ausgerüstet;
e)
Furnierblätter auf einer Unterlage aus Gewebe (Position 4408);
f)
natürliche oder künstliche Schleifmittel, in Pulver- oder Körnerform, auf einer Unterlage aus Gewebe (Position 6805);
g)
agglomerierter oder rekonstituierter Glimmer auf einer Unterlage aus Gewebe (Position 6814);
h)
dünne Bänder und Folien, aus Metall, auf einer Unterlage aus Gewebe (im Allgemeinen Abschnitt XIV oder XV).

6.
Zu Position 5910 gehören nicht:

a)
Förderbänder und Treibriemen, aus Spinnstoffen, mit einer Dicke von weniger als 3 mm, als Meterware oder in Längen geschnitten;
b)
Förderbänder und Treibriemen, aus Geweben, mit Kautschuk getränkt, bestrichen oder überzogen oder mit Lagen aus Kautschuk versehen, sowie Förderbänder und Treibriemen, aus mit Kautschuk getränkten, bestrichenen, überzogenen oder umhüllten Spinnstoffgarnen oder -bindfäden (Position 4010).

7.
Zu Position 5911, und nicht zu anderen Positionen des Abschnitts XI, gehören die folgenden Waren:

a)
Die nachstehend erschöpfend aufgeführten Erzeugnisse aus Spinnstoffen, als Meterware, auf Länge geschnitten oder nur quadratisch oder rechteckig zugeschnitten (ausgenommen Waren der Positionen 5908 bis 5910):

Gewebe, Filze oder mit Filz belegte Gewebe, mit Kautschuk oder anderen Stoffen bestrichen oder überzogen oder mit Lagen aus Kautschuk, Leder oder anderen Stoffen versehen, von der zum Herstellen von Kratzengarnituren verwendeten Art, sowie ähnliche Erzeugnisse zu anderen technischen Zwecken, einschließlich Bänder aus mit Kautschuk getränktem Samt zum Überziehen von Kett- oder Warenbäumen;

Müllergaze;

Filtertücher, von der zum Pressen von Öl oder zu ähnlichen technischen Zwecken verwendeten Art, auch aus Menschenhaaren;

Gewebe, auch verfilzt, auch getränkt oder bestrichen, von der auf Maschinen oder zu anderen technischen Zwecken verwendeten Art, flach gewebt, mit mehrfacher Kette oder mehrfachem Schuss;

Gewebe mit Metalleinlagen, von der zu technischen Zwecken verwendeten Art;

Schnüre, Seile, Geflechte und ähnliche Spinnstofferzeugnisse, von der zu technischen Zwecken als Schmier- oder Dichtungsmaterial verwendeten Art, auch getränkt, bestrichen oder mit Metalleinlagen;

b)
Waren des technischen Bedarfs, aus Spinnstoffen (ausgenommen Waren der Positionen 5908 bis 5910) (z. B. Gewebe und Filze, endlos oder mit Verbindungsvorrichtungen, von der auf Papiermaschinen oder ähnlichen Maschinen verwendeten Art (z. B. zum Herstellen von Halbstoff oder Asbestzement), Polierscheiben, Dichtungen, Unterlegscheiben und andere Teile von Maschinen oder Apparaten).

KN-CodeWarenbezeichnungVertragsmäßiger Zollsatz (%)Besondere Maßeinheit5901Gewebe, mit Leim oder stärkehaltigen Stoffen bestrichen, von der zum Einbinden von Büchern, zum Herstellen von Futteralen, Kartonagen oder zu ähnlichen Zwecken verwendeten Art; Pausleinwand; präparierte Malleinwand; Bougram und ähnliche steife Gewebe, von der für die Hutmacherei verwendeten Art59011000Gewebe, mit Leim oder stärkehaltigen Stoffen bestrichen, von der zum Einbinden von Büchern, zum Herstellen von Futteralen, Kartonagen oder zu ähnlichen Zwecken verwendeten Art6,5m259019000andere6,5m25902Reifencordgewebe aus hochfesten Garnen aus Nylon oder anderen Polyamiden, Polyestern oder Viskose590210aus Nylon oder anderen Polyamiden59021010mit Kautschuk getränkt5,6m259021090andere8m2590220aus Polyestern59022010mit Kautschuk getränkt5,6m259022090andere8m2590290andere59029010mit Kautschuk getränkt5,6m259029090andere8m25903Gewebe, mit Kunststoff getränkt, bestrichen, überzogen oder mit Lagen aus Kunststoff versehen, andere als solche der Position 5902590310mit Poly(vinylchlorid)59031010getränkt8m259031090bestrichen, überzogen oder mit Lagen versehen8m2590320mit Polyurethan59032010getränkt8m259032090bestrichen, überzogen oder mit Lagen versehen8m2590390andere59039010getränkt8m2bestrichen, überzogen oder mit Lagen versehen59039091mit Cellulosederivaten oder anderem Kunststoff, mit Schauseite aus Spinnstoffen8m259039099andere8m25904Linoleum, auch zugeschnitten; Fußbodenbeläge, aus einer Spinnstoffunterlage mit einer Deckschicht oder einem Überzug bestehend, auch zugeschnitten59041000Linoleum5,3m259049000andere5,3m2590500Wandverkleidungen aus Spinnstoffen59050010aus parallel auf eine Unterlage aufgebrachten Garnen bestehend5,8andere59050030aus Flachs859050050aus Jute459050070aus Chemiefasern859050090andere65906Kautschutierte Gewebe, andere als solche der Position 590259061000Klebebänder, mit einer Breite von 20 cm oder weniger4,6andere59069100aus Gewirken oder Gestricken6,5590699andere59069910gewebeähnliche Erzeugnisse im Sinne der Anmerkung 4 c) zu diesem Kapitel859069990andere5,659070000Andere Gewebe, getränkt, bestrichen oder überzogen; bemalte Gewebe für Theaterdekorationen, Atelierhintergründe oder dergleichen4,9m259080000Dochte, gewebt, geflochten, gewirkt oder gestrickt, aus Spinnstoffen, für Lampen, Kocher, Feuerzeuge, Kerzen oder dergleichen; Glühstrümpfe und schlauchförmige Gewirke oder Gestricke für Glühstrümpfe, auch getränkt5,6590900Pumpenschläuche und ähnliche Schläuche, aus Spinnstoffen, auch mit Armaturen oder Zubehör aus anderen Stoffen59090010aus synthetischen Chemiefasern6,559090090aus anderen Spinnstoffen6,559100000Förderbänder und Treibriemen, aus Spinnstoffen, auch mit Kunststoff getränkt, bestrichen, überzogen oder mit Lagen aus Kunststoff versehen oder mit Metall oder anderen Stoffen verstärkt5,15911Erzeugnisse und Waren des technischen Bedarfs, aus Spinnstoffen, aufgeführt in Anmerkung 7 zu diesem Kapitel59111000Gewebe, Filze oder mit Filz belegte Gewebe, mit Kautschuk oder anderen Stoffen bestrichen oder überzogen oder mit Lagen aus Kautschuk, Leder oder anderen Stoffen versehen, von der zum Herstellen von Kratzengarnituren verwendeten Art, sowie ähnliche Erzeugnisse zu anderen technischen Zwecken, einschließlich Bänder aus mit Kautschuk getränktem Samt zum Überziehen von Kett- oder Warenbäumen5,359112000Müllergaze, auch konfektioniert(81)4,6Gewebe und Filze, endlos oder mit Verbindungsvorrichtungen, von der auf Papiermaschinen oder ähnlichen Maschinen verwendeten Art (z. B. zum Herstellen von Halbstoff oder Asbestzement)591131mit einem Quadratmetergewicht von weniger als 650 gaus Seide oder Chemiefasern59113111Gewebe von der auf Papiermaschinen verwendeten Art (z. B. Formiersiebe)5,8m259113119andere5,859113190aus anderen Spinnstoffen4,4591132mit einem Quadratmetergewicht von 650 g oder mehraus Seide oder Chemiefasern59113211Gewebe mit einer mittels Vernadelung aufgebrachten Faserauflage, von der auf Papiermaschinen verwendeten Art (z. B. Pressfilze)5,8m259113219andere5,8m259113290aus anderen Spinnstoffen4,459114000Filtertücher, von der zum Pressen von Öl oder zu ähnlichen technischen Zwecken verwendeten Art, auch aus Menschenhaaren6591190andere59119010aus Filz659119090andere6

KAPITEL 60

Anmerkungen

1.
Zu Kapitel 60 gehören nicht:

a)
Häkelspitzen der Position 5804;
b)
Etiketten, Abzeichen und ähnliche Waren, aus Gewirken oder Gestricken der Position 5807;
c)
Gewirke oder Gestricke, getränkt, bestrichen, überzogen oder mit Lagen versehen, des Kapitels 59. Jedoch gehören Samt und Plüsch, gewirkt oder gestrickt, Schlingengewirke und Schlingengestricke, getränkt, bestrichen, überzogen oder mit Lagen versehen, zu Position 6001.

2.
Zu Kapitel 60 gehören auch Gewirke und Gestricke aus Metallfäden, von der zur Herstellung von Bekleidung, Innenausstattungen oder zu ähnlichen Zwecken verwendeten Art.
3.
Als „Gewirke” im Sinne der Nomenklatur gelten auch nähgewirkte Waren, bei denen die Maschen aus Spinnstoffgarnen gebildet werden.
KN-CodeWarenbezeichnungVertragsmäßiger Zollsatz (%)Besondere Maßeinheit6001Samt, Plüsch (einschließlich „Hochflorerzeugnisse” ), gewirkt oder gestrickt, Schlingengewirke und Schlingengestricke60011000 „Hochflorerzeugnisse” 8Schlingengewirke und Schlingengestricke60012100aus Baumwolle860012200aus Chemiefasern860012900aus anderen Spinnstoffen8andere60019100aus Baumwolle860019200aus Chemiefasern860019900aus anderen Spinnstoffen86002Gewirke und Gestricke mit einer Breite von 30 cm oder weniger und mit einem Anteil an Elastomergarnen oder Kautschukfäden von 5 GHT oder mehr, andere als solche der Position 600160024000mit einem Anteil an Elastomergarnen von 5 GHT oder mehr, jedoch keine Kautschukfäden enthaltend860029000andere6,56003Gewirke und Gestricke mit einer Breite von 30 cm oder weniger, andere als solche der Positionen 6001 und 600260031000aus Wolle oder feinen Tierhaaren860032000aus Baumwolle8600330aus synthetischen Chemiefasern60033010Raschelspitzen860033090andere860034000aus künstlichen Chemiefasern860039000andere86004Gewirke und Gestricke mit einer Breite von mehr als 30 cm und mit einem Anteil an Elastomergarnen oder Kautschukfäden von 5 GHT oder mehr, andere als solche der Position 600160041000mit einem Anteil an Elastomergarnen von 5 GHT oder mehr, jedoch keine Kautschukfäden enthaltend860049000andere6,56005Kettengewirke (einschließlich solcher, die auf Häkelgalonmaschinen hergestellt sind), andere als solche der Positionen 6001 bis 6004aus Baumwolle60052100roh oder gebleicht860052200gefärbt860052300buntgewirkt860052400bedruckt8aus synthetischen Chemiefasern600531roh oder gebleicht60053110für Vorhänge und Gardinen860053150Raschelspitzen, ausgenommen für Vorhänge und Gardinen860053190andere8600532gefärbt60053210für Vorhänge und Gardinen860053250Raschelspitzen, ausgenommen für Vorhänge und Gardinen860053290andere8600533buntgewirkt60053310für Vorhänge und Gardinen860053350Raschelspitzen, ausgenommen für Vorhänge und Gardinen860053390andere8600534bedruckt60053410für Vorhänge und Gardinen860053450Raschelspitzen, ausgenommen für Vorhänge und Gardinen860053490andere8aus künstlichen Chemiefasern60054100roh oder gebleicht860054200gefärbt860054300buntgewirkt860054400bedruckt8600590andere60059010aus Wolle oder feinen Tierhaaren860059090andere86006Andere Gewirke und Gestricke60061000aus Wolle oder feinen Tierhaaren8aus Baumwolle60062100roh oder gebleicht860062200gefärbt860062300buntgewirkt860062400bedruckt8aus synthetischen Chemiefasern600631roh oder gebleicht60063110für Vorhänge und Gardinen860063190andere8600632gefärbt60063210für Vorhänge und Gardinen860063290andere8600633buntgewirkt60063310für Vorhänge und Gardinen860063390andere8600634bedruckt60063410für Vorhänge und Gardinen860063490andere8aus künstlichen Chemiefasern60064100roh oder gebleicht860064200gefärbt860064300buntgewirkt860064400bedruckt860069000andere8

KAPITEL 61

Anmerkungen

1.
Zu Kapitel 61 gehören nur konfektionierte Waren aus Gewirken oder Gestricken.
2.
Zu Kapitel 61 gehören nicht:

a)
Waren der Position 6212;
b)
Altwaren der Position 6309;
c)
orthopädische Apparate und andere orthopädische Vorrichtungen, z. B. Bruchbänder, medizinisch-chirurgische Gürtel (Position 9021).

3.
Im Sinne der Positionen 6103 und 6104 gilt:

a)
Die Begriffe „Anzüge” und „Kostüme” beziehen sich auf eine Zusammenstellung von Kleidungsstücken, die aus zwei oder drei hinsichtlich ihrer Schauseite aus dem gleichen Flächenerzeugnis hergestellten Teilen besteht und sich zusammensetzt aus:

einer einzigen Jacke zum Bedecken des Oberkörpers, deren Außenseite, ohne Ärmel, aus vier oder mehr Teilen (Bahnen) zusammengesetzt ist, möglicherweise um eine geschneiderte Weste ergänzt, deren Vorderseite aus dem gleichen Flächenerzeugnis wie die Schauseite der anderen Teile der Zusammenstellung und deren Rückseite aus dem gleichen Flächenerzeugnis wie der Futterstoff der Jacke hergestellt ist, und

einem einzigen Kleidungsstück zum Bedecken des Unterkörpers, nämlich einer langen Hose, einer Kniebundhose oder ähnlichen Hose, einer kurzen Hose (ausgenommen Badehose), einem Rock oder einem Hosenrock, alle diese ohne Träger oder Latz.

Alle Teile eines „Anzugs” oder „Kostüms” müssen aus einem Flächenerzeugnis gleicher Struktur, gleicher Farbe und gleicher stofflicher Zusammensetzung sein; sie müssen auch von gleichem Stil und gleicher oder einander entsprechender Größe sein. Diese Teile dürfen jedoch eine Biese oder Paspel aus einem anderen Flächenerzeugnis aufweisen (ein in die Naht eingenähter Besatz).

Wenn mehrere zum Bedecken des Unterkörpers bestimmte Kleidungsstücke gemeinsam vorliegen (z. B. eine lange und eine kurze Hose oder zwei lange Hosen, oder ein Rock oder Hosenrock und eine lange Hose), gilt als wesentliches zum Bedecken des Unterkörpers bestimmtes Kleidungsstück des „Anzugs” eine lange Hose, oder, im Falle des „Kostüms” , der Rock oder Hosenrock; die anderen Kleidungsstücke sind getrennt einzureihen.

Der Begriff „Anzug” umfasst, auch wenn nicht alle vorstehenden Bedingungen erfüllt sind, auch folgende Zusammenstellungen von Kleidungsstücken:

Cut, bestehend aus einem einfarbigen Sakko mit hinten weit herabhängenden, abgerundeten Schößen und einer längsgestreiften Hose;

Frack, gewöhnlich in schwarz, dessen Jacke vorn verhältnismäßig kurz ist, stets offen getragen wird und schmale, auf der Hüfte angesetzte Schöße aufweist, die hinten herabhängen;

Smoking, dessen Jacke im Schnitt einem gewöhnlichen Sakko ähnlich ist (vorn aber auch mit einem größeren Ausschnitt versehen), die aber glänzende Revers aus Seide oder Seidenimitation aufweist.

b)
Der Begriff „Kombination” bezieht sich auf eine Zusammenstellung von Kleidungsstücken (ausgenommen „Anzüge” , „Kostüme” und Zusammenstellungen ganz oder zum Teil aus Waren der Position 6107, 6108 oder 6109), die aus mehreren, aus dem gleichen Flächenerzeugnis hergestellten Teilen besteht, für den Einzelverkauf aufgemacht ist und sich zusammensetzt aus:

einem einzigen Kleidungsstück zum Bedecken des Oberkörpers; als zweites Oberteil ist ein Pullover, wenn er mit dem ersten Kleidungsstück ein Twinset bildet, oder eine Weste zulässig, und

einem oder zwei verschiedenen Kleidungsstücken zum Bedecken des Unterkörpers: entweder eine lange Hose, eine Latzhose, eine Kniebundhose oder ähnliche Hose, eine kurze Hose (ausgenommen Badehose), ein Rock oder ein Hosenrock.

Alle Teile einer Kombination müssen von gleicher Struktur, gleichem Stil, gleicher Farbe und gleicher stofflicher Zusammensetzung sein; sie müssen sich in der Größe gleichen oder entsprechen. Der Begriff „Kombination” umfasst nicht Trainingsanzüge und Skianzüge der Position 6112.

4.
Zu den Positionen 6105 und 6106 gehören nicht Kleidungsstücke mit Taschen unterhalb der Taille, mit einem gerippten Bund oder einem anderen verengenden Abschluss am unteren Ende, sowie Kleidungsstücke, die, gezählt auf einer Fläche von 10 × 10 cm oder mehr, in jeder Richtung durchschnittlich weniger als 10 Maschen je linearen Zentimeter aufweisen. Zu Position 6105 gehören nicht ärmellose Kleidungsstücke.
5.
Zu Position 6109 gehören nicht Kleidungsstücke mit einer Zugkordel, einem gerippten Bund oder einem anderen verengenden Abschluss am unteren Ende des Kleidungsstücks.
6.
Im Sinne der Position 6111 gilt Folgendes:

a)
Der Begriff „Kleidung und Bekleidungszubehör für Kleinkinder” umfasst Waren für Kleinkinder mit einer Körpergröße von 86 cm oder weniger;
b)
Waren, für die sowohl die Position 6111 als auch andere Positionen des Kapitels 61 in Betracht kommen, gehören zu Position 6111.

7.
Als „Skianzüge” im Sinne der Position 6112 gelten Kleidungsstücke oder Zusammenstellungen von Kleidungsstücken, die aufgrund ihres allgemeinen Aussehens und ihrer Beschaffenheit erkennen lassen, dass sie hauptsächlich beim Skisport (Alpinskilauf oder Skilanglauf) getragen werden. Sie bestehen:

a)
entweder aus einem „Ski-Overall” , d. h. einem einteiligen Kleidungsstück zum Bedecken des Ober- und Unterkörpers; zusätzlich zu den Ärmeln und einem Kragen kann der Ski-Overall Taschen und Fußstege haben;
b)
oder aus einer „Skikombination” , d. h. einer Zusammenstellung von zwei oder drei Kleidungsstücken, die für den Einzelverkauf aufgemacht ist und umfasst:

ein einziges Kleidungsstück in der Art eines Anoraks, einer Windjacke, eines Blousons oder einer ähnlichen Ware, mit einem Reißverschluss versehen, auch um eine Weste ergänzt, und

eine einzige lange Hose, die über die Taille hinausreichen kann, oder eine einzige Kniebundhose oder ähnliche Hose oder eine einzige Latzhose.

Die „Skikombination” kann auch aus einem Overall der in Buchstabe a) beschriebenen Art und aus einer Art wattierter ärmelloser Jacke, die über dem Overall getragen wird, bestehen.

Alle Kleidungsstücke einer „Skikombination” müssen von gleicher Struktur, gleichem Stil, gleicher stofflicher Zusammensetzung, jedoch nicht von gleicher Farbe sein; sie müssen sich in der Größe gleichen oder entsprechen.

8.
Kleidung, für die sowohl die Position 6113 als auch andere Positionen des Kapitels 61, ausgenommen Position 6111, in Betracht kommen, gehört zu Position 6113.
9.
Kleidungsstücke dieses Kapitels, die vorn einen Verschluss „links über rechts” aufweisen, gelten als Männer- oder Knabenkleidung und solche, die vorn einen Verschluss „rechts über links” aufweisen, als Frauen- oder Mädchenkleidung. Diese Bestimmungen werden nicht angewendet, wenn der Schnitt eines Kleidungsstücks klar erkennen lässt, dass es für das eine oder für das andere Geschlecht bestimmt ist.

Kleidungsstücke, die nicht als Männer- oder Knabenkleidung oder als Frauen- oder Mädchenkleidung erkennbar sind, werden als Frauen- oder Mädchenkleidung eingereiht.

10.
Waren des Kapitels 61 können aus Metallfäden hergestellt sein.

Zusätzliche Anmerkungen

1.
Für die Anwendung der Anmerkung 3 b) zu diesem Kapitel müssen die Kleidungsstücke einer Kombination, abgesehen von den sonstigen in vorbezeichneter Anmerkung genannten Bedingungen, vollständig aus ein und demselben Flächenerzeugnis hergestellt sein.

Hierbei

kann das verwendete Flächenerzeugnis roh, gebleicht, gefärbt, buntgewirkt, buntgestrickt oder bedruckt sein,

ist ein Pullover oder eine Weste auch dann als Bestandteil einer Kombination zugelassen, wenn diese Kleidungsstücke Bündchen aufweisen, das zum Bedecken des Unterkörpers bestimmte Kleidungsstück aber nicht, vorausgesetzt, die Bündchen sind nicht angenäht, sondern unmittelbar im Wirk- oder Strickvorgang entstanden.

Nicht als Kombination gelten Zusammenstellungen von Kleidungsstücken, wenn die Kleidungsstücke aus verschiedenen Flächenerzeugnissen hergestellt sind, selbst wenn diese Verschiedenheit sich nur aus ihren jeweiligen Farben ergibt.

Alle Kleidungsstücke einer Kombination müssen zusammen als eine selbstständige Einheit für den Einzelverkauf aufgemacht sein. Getrennte Unterverpackung oder getrennte Etikettierung einer solchen Einheit beeinflussen nicht ihre Einreihung als Kombination.

2.
Der Begriff „Unterhemden” im Sinne der Position 6109 schließt Kleidungsstücke ein, die auch modisch gestaltet sein können und unmittelbar auf der Haut getragen werden, ohne Kragen, mit oder ohne Ärmel, einschließlich solche mit Trägern.

Diese Kleidungsstücke, die den Oberkörper bedecken, haben mit den T-Shirts oder anderen mehr herkömmlichen Typen von Unterhemden meistens mehrere charakteristische Merkmale gemeinsam.

3.
Zu Position 6111 oder zu den Unterpositionen 61161020 bzw. 61161080 gehören mit Kautschuk oder Kunststoff getränkte, bestrichene oder überzogene Fingerhandschuhe, Handschuhe ohne Fingerspitzen und Fausthandschuhe unabhängig davon:

ob sie aus mit Kunststoff oder Kautschuk getränkten, bestrichenen oder überzogenen Gewirken oder Gestricken der Position 5903 oder 5906 konfektioniert sind oder

aus nicht getränkten, bestrichenen oder überzogenen Gewirken oder Gestricken konfektioniert und anschließend mit Kunststoff oder Kautschuk getränkt, bestrichen oder überzogen worden sind.

In die Kapitel 39 bzw. 40 gehören mit Zellkautschuk oder Zellkunststoff getränkte, bestrichene oder überzogene Fingerhandschuhe, Handschuhe ohne Fingerspitzen und Fausthandschuhe, auch wenn sie aus nicht getränkten, bestrichenen oder überzogenen Gewirken oder Gestricken konfektioniert und anschließend mit Zellkunststoff oder Zellkautschuk getränkt, bestrichen oder überzogen worden sind, sofern die Gewirke oder Gestricke nur der Verstärkung dienen (Anmerkung 2 a) Ziffer 5 und Anmerkung 4 letzter Absatz zu Kapitel 59).

KN-CodeWarenbezeichnungVertragsmäßiger Zollsatz (%)Besondere Maßeinheit6101Mäntel (einschließlich Kurzmäntel), Umhänge, Anoraks, Windjacken, Blousons und ähnliche Waren, aus Gewirken oder Gestricken, für Männer oder Knaben, ausgenommen Waren der Position 6103610120aus Baumwolle61012010Mäntel (einschließlich Kurzmäntel), Umhänge und ähnliche Waren12p/st61012090Anoraks, Windjacken, Blousons und ähnliche Waren12p/st610130aus Chemiefasern61013010Mäntel (einschließlich Kurzmäntel), Umhänge und ähnliche Waren12p/st61013090Anoraks, Windjacken, Blousons und ähnliche Waren12p/st610190aus anderen Spinnstoffen61019020Mäntel (einschließlich Kurzmäntel), Umhänge und ähnliche Waren12p/st61019080Anoraks, Windjacken, Blousons und ähnliche Waren12p/st6102Mäntel (einschließlich Kurzmäntel), Umhänge, Anoraks, Windjacken, Blousons und ähnliche Waren, aus Gewirken oder Gestricken, für Frauen oder Mädchen, ausgenommen Waren der Position 6104610210aus Wolle oder feinen Tierhaaren61021010Mäntel (einschließlich Kurzmäntel), Umhänge und ähnliche Waren12p/st61021090Anoraks, Windjacken, Blousons und ähnliche Waren12p/st610220aus Baumwolle61022010Mäntel (einschließlich Kurzmäntel), Umhänge und ähnliche Waren12p/st61022090Anoraks, Windjacken, Blousons und ähnliche Waren12p/st610230aus Chemiefasern61023010Mäntel (einschließlich Kurzmäntel), Umhänge und ähnliche Waren12p/st61023090Anoraks, Windjacken, Blousons und ähnliche Waren12p/st610290aus anderen Spinnstoffen61029010Mäntel (einschließlich Kurzmäntel), Umhänge und ähnliche Waren12p/st61029090Anoraks, Windjacken, Blousons und ähnliche Waren12p/st6103Anzüge, Kombinationen, Jacken, lange Hosen (einschließlich Kniebundhosen und ähnliche Hosen), Latzhosen und kurze Hosen (ausgenommen Badehosen), aus Gewirken oder Gestricken, für Männer oder Knaben610310Anzüge61031010aus Wolle oder feinen Tierhaaren12p/st61031090aus anderen Spinnstoffen12p/stKombinationen61032200aus Baumwolle12p/st61032300aus synthetischen Chemiefasern12p/st61032900aus anderen Spinnstoffen12p/stJacken61033100aus Wolle oder feinen Tierhaaren12p/st61033200aus Baumwolle12p/st61033300aus synthetischen Chemiefasern12p/st61033900aus anderen Spinnstoffen12p/stlange Hosen (einschließlich Kniebundhosen und ähnliche Hosen), Latzhosen und kurze Hosen61034100aus Wolle oder feinen Tierhaaren12p/st61034200aus Baumwolle12p/st61034300aus synthetischen Chemiefasern12p/st61034900aus anderen Spinnstoffen12p/st6104Kostüme, Kombinationen, Jacken, Kleider, Röcke, Hosenröcke, lange Hosen (einschließlich Kniebundhosen und ähnliche Hosen), Latzhosen und kurze Hosen (ausgenommen Badehosen), aus Gewirken oder Gestricken, für Frauen oder MädchenKostüme61041300aus synthetischen Chemiefasern12p/st610419aus anderen Spinnstoffen61041920aus Baumwolle12p/st61041990aus anderen Spinnstoffen12p/stKombinationen61042200aus Baumwolle12p/st61042300aus synthetischen Chemiefasern12p/st610429aus anderen Spinnstoffen61042910aus Wolle oder feinen Tierhaaren12p/st61042990aus anderen Spinnstoffen12p/stJacken61043100aus Wolle oder feinen Tierhaaren12p/st61043200aus Baumwolle12p/st61043300aus synthetischen Chemiefasern12p/st61043900aus anderen Spinnstoffen12p/stKleider61044100aus Wolle oder feinen Tierhaaren12p/st61044200aus Baumwolle12p/st61044300aus synthetischen Chemiefasern12p/st61044400aus künstlichen Chemiefasern12p/st61044900aus anderen Spinnstoffen12p/stRöcke und Hosenröcke61045100aus Wolle oder feinen Tierhaaren12p/st61045200aus Baumwolle12p/st61045300aus synthetischen Chemiefasern12p/st61045900aus anderen Spinnstoffen12p/stlange Hosen (einschließlich Kniebundhosen und ähnliche Hosen), Latzhosen und kurze Hosen61046100aus Wolle oder feinen Tierhaaren12p/st61046200aus Baumwolle12p/st61046300aus synthetischen Chemiefasern12p/st61046900aus anderen Spinnstoffen12p/st6105Hemden aus Gewirken oder Gestricken, für Männer oder Knaben61051000aus Baumwolle12p/st610520aus Chemiefasern61052010aus synthetischen Chemiefasern12p/st61052090aus künstlichen Chemiefasern12p/st610590aus anderen Spinnstoffen61059010aus Wolle oder feinen Tierhaaren12p/st61059090aus anderen Spinnstoffen12p/st6106Blusen und Hemdblusen, aus Gewirken oder Gestricken, für Frauen oder Mädchen61061000aus Baumwolle12p/st61062000aus Chemiefasern12p/st610690aus anderen Spinnstoffen61069010aus Wolle oder feinen Tierhaaren12p/st61069030aus Seide, Schappeseide oder Bourretteseide12p/st61069050aus Flachs (Leinen) oder Ramie12p/st61069090aus anderen Spinnstoffen12p/st6107Slips und andere Unterhosen, Nachthemden, Schlafanzüge, Bademäntel und -jacken, Hausmäntel und ähnliche Waren, aus Gewirken oder Gestricken, für Männer oder KnabenSlips und andere Unterhosen61071100aus Baumwolle12p/st61071200aus Chemiefasern12p/st61071900aus anderen Spinnstoffen12p/stNachthemden und Schlafanzüge61072100aus Baumwolle12p/st61072200aus Chemiefasern12p/st61072900aus anderen Spinnstoffen12p/standere61079100aus Baumwolle12p/st61079900aus anderen Spinnstoffen12p/st6108Unterkleider, Unterröcke, Slips und andere Unterhosen, Nachthemden, Schlafanzüge, Negligees, Bademäntel und -jacken, Hausmäntel und ähnliche Waren, aus Gewirken oder Gestricken, für Frauen oder MädchenUnterkleider und Unterröcke61081100aus Chemiefasern12p/st61081900aus anderen Spinnstoffen12p/stSlips und andere Unterhosen61082100aus Baumwolle12p/st61082200aus Chemiefasern12p/st61082900aus anderen Spinnstoffen12p/stNachthemden und Schlafanzüge61083100aus Baumwolle12p/st61083200aus Chemiefasern12p/st61083900aus anderen Spinnstoffen12p/standere61089100aus Baumwolle12p/st61089200aus Chemiefasern12p/st61089900aus anderen Spinnstoffen12p/st6109T-Shirts und Unterhemden, aus Gewirken oder Gestricken61091000aus Baumwolle12p/st610990aus anderen Spinnstoffen61099020aus Wolle oder feinen Tierhaaren oder Chemiefasern12p/st61099090aus anderen Spinnstoffen12p/st6110Pullover, Strickjacken, Westen und ähnliche Waren, einschließlich Unterziehpullis, aus Gewirken oder Gestrickenaus Wolle oder feinen Tierhaaren611011aus Wolle61101110Pullover mit einem Anteil an Wolle von 50 GHT oder mehr und mit einem Stückgewicht von 600 g oder mehr10,5p/standere61101130für Männer oder Knaben12p/st61101190für Frauen oder Mädchen12p/st611012aus Kaschmirziegenhaaren (cashmere)61101210für Männer oder Knaben12p/st61101290für Frauen oder Mädchen12p/st611019andere61101910für Männer oder Knaben12p/st61101990für Frauen oder Mädchen12p/st611020aus Baumwolle61102010Unterziehpullis12p/standere61102091für Männer oder Knaben12p/st61102099für Frauen oder Mädchen12p/st611030aus Chemiefasern61103010Unterziehpullis12p/standere61103091für Männer oder Knaben12p/st61103099für Frauen oder Mädchen12p/st611090aus anderen Spinnstoffen61109010aus Flachs (Leinen) oder Ramie12p/st61109090aus anderen Spinnstoffen12p/st6111Kleidung und Bekleidungszubehör, aus Gewirken oder Gestricken, für Kleinkinder611120aus Baumwolle61112010Handschuhe8,9pa61112090andere12611130aus synthetischen Chemiefasern61113010Handschuhe8,9pa61113090andere12611190aus anderen Spinnstoffenaus Wolle oder feinen Tierhaaren61119011Handschuhe8,9pa61119019andere1261119090aus anderen Spinnstoffen126112Trainingsanzüge, Skianzüge, Badeanzüge und Badehosen, aus Gewirken oder GestrickenTrainingsanzüge61121100aus Baumwolle12p/st61121200aus synthetischen Chemiefasern12p/st61121900aus anderen Spinnstoffen12p/st61122000Skianzüge12Badeanzüge und Badehosen, für Männer oder Knaben611231aus synthetischen Chemiefasern61123110mit einem Anteil an Kautschukfäden von 5 GHT oder mehr8p/st61123190andere12p/st611239aus anderen Spinnstoffen61123910mit einem Anteil an Kautschukfäden von 5 GHT oder mehr8p/st61123990andere12p/stBadeanzüge und Badehosen, für Frauen oder Mädchen611241aus synthetischen Chemiefasern61124110mit einem Anteil an Kautschukfäden von 5 GHT oder mehr8p/st61124190andere12p/st611249aus anderen Spinnstoffen61124910mit einem Anteil an Kautschukfäden von 5 GHT oder mehr8p/st61124990andere12p/st611300Kleidung aus Gewirken oder Gestricken der Position 5903, 5906 oder 590761130010aus Gewirken oder Gestricken der Position 5906861130090andere126114Andere Kleidung aus Gewirken oder Gestricken61142000aus Baumwolle1261143000aus Chemiefasern1261149000aus anderen Spinnstoffen126115Strumpfhosen, Strümpfe, Kniestrümpfe, Socken und andere Strumpfwaren, einschließlich solcher mit degressiver Kompression (z. B. Krampfaderstrümpfe), aus Gewirken oder Gestricken611510Strumpfhosen, Strümpfe und Kniestrümpfe mit degressiver Kompression (z. B. Krampfaderstrümpfe)61151010Krampfaderstrümpfe aus synthetischen Chemiefasern8pa61151090andere12andere Strumpfhosen61152100aus synthetischen Chemiefasern, mit einem Titer der einfachen Garne von weniger als 67 dtex12p/st61152200aus synthetischen Chemiefasern, mit einem Titer der einfachen Garne von 67 dtex oder mehr12p/st61152900aus anderen Spinnstoffen12p/st611530andere Strümpfe für Frauen (einschließlich Kniestrümpfe) mit einem Titer der einfachen Garne von weniger als 67 dtexaus synthetischen Chemiefasern61153011Kniestrümpfe12pa61153019andere12pa61153090aus anderen Spinnstoffen12paandere61159400aus Wolle oder feinen Tierhaaren12pa61159500aus Baumwolle12pa611596aus synthetischen Chemiefasern61159610Kniestrümpfe12paandere61159691Strümpfe für Frauen12pa61159699andere12pa61159900aus anderen Spinnstoffen12pa6116Fingerhandschuhe, Handschuhe ohne Fingerspitzen und Fausthandschuhe, aus Gewirken oder Gestricken611610mit Kunststoff oder Kautschuk getränkt, bestrichen oder überzogen61161020Fingerhandschuhe, mit Kautschuk getränkt, bestrichen oder überzogen8pa61161080andere8,9paandere61169100aus Wolle oder feinen Tierhaaren8,9pa61169200aus Baumwolle8,9pa61169300aus synthetischen Chemiefasern8,9pa61169900aus anderen Spinnstoffen8,9pa6117Anderes konfektioniertes Bekleidungszubehör, aus Gewirken oder Gestricken; Teile von Kleidung oder von Bekleidungszubehör, aus Gewirken oder Gestricken61171000Schals, Umschlagtücher, Halstücher, Kragenschoner, Kopftücher, Schleier und ähnliche Waren12611780anderes Bekleidungszubehör61178010aus gummielastischen oder kautschutierten Gewirken861178080anderes1261179000Teile12

KAPITEL 62

Anmerkungen

1.
Zu Kapitel 62 gehören nur konfektionierte Waren aus anderen textilen Flächenerzeugnissen als Watte. Nicht zu diesem Kapitel gehören Waren aus Gewirken oder Gestricken (ausgenommen Waren der Position 6212).
2.
Zu Kapitel 62 gehören nicht:

a)
Altwaren der Position 6309;
b)
orthopädische Apparate und andere orthopädische Vorrichtungen, z. B. Bruchbänder, medizinisch-chirurgische Gürtel (Position 9021).

3.
Im Sinne der Positionen 6203 und 6204 gilt:

a)
Die Begriffe „Anzüge” und „Kostüme” beziehen sich auf eine Zusammenstellung von Kleidungsstücken, die aus zwei oder drei hinsichtlich ihrer Schauseite aus dem gleichen Flächenerzeugnis hergestellten Teilen besteht und sich zusammensetzt aus:

einer einzigen Jacke zum Bedecken des Oberkörpers, deren Außenseite ohne Ärmel, aus vier oder mehr Teilen (Bahnen) zusammengesetzt ist, möglicherweise um eine geschneiderte Weste ergänzt, deren Vorderseite aus dem gleichen Flächenerzeugnis wie die Schauseite der anderen Teile der Zusammenstellung und deren Rückseite aus dem gleichen Flächenerzeugnis wie der Futterstoff der Jacke hergestellt ist, und

einem einzigen Kleidungsstück zum Bedecken des Unterkörpers, nämlich einer langen Hose, einer Kniebundhose oder ähnlichen Hose, einer kurzen Hose (ausgenommen Badehose), einem Rock oder einem Hosenrock, alle diese ohne Träger oder Latz.

Alle Teile eines „Anzugs” oder „Kostüms” müssen aus einem Flächenerzeugnis gleicher Struktur, gleicher Farbe und gleicher stofflicher Zusammensetzung sein; sie müssen auch von gleichem Stil und gleicher oder einander entsprechender Größe sein. Diese Teile dürfen jedoch eine Biese oder Paspel aus einem anderen Flächenerzeugnis aufweisen (ein in die Naht eingenähter Besatz).

Wenn mehrere zum Bedecken des Unterkörpers bestimmte Kleidungsstücke gemeinsam vorliegen (z. B. zwei lange Hosen oder eine lange Hose und eine kurze Hose oder ein Rock oder Hosenrock und eine lange Hose), gilt als wesentliches unteres Kleidungsstück des „Anzugs” eine lange Hose oder im Falle des „Kostüms” der Rock oder Hosenrock; die anderen Kleidungsstücke sind getrennt einzureihen.

Der Begriff „Anzug” umfasst, auch wenn nicht alle vorstehenden Bedingungen erfüllt sind, auch folgende Zusammenstellungen von Kleidungsstücken:

Cut, bestehend aus einem einfarbigen Sakko mit hinten weit herabhängenden, abgerundeten Schößen und einer längsgestreiften Hose;

Frack, gewöhnlich in schwarz, dessen Jacke vorn verhältnismäßig kurz ist, stets offen getragen wird und schmale, auf der Hüfte angesetzte Schöße aufweist, die hinten herabhängen;

Smoking, dessen Jacke im Schnitt einem gewöhnlichen Sakko ähnlich ist (vorn aber auch mit einem größeren Ausschnitt versehen), die aber glänzende Revers aus Seide oder Seidenimitation aufweist;

b)
Der Begriff „Kombination” bezieht sich auf eine Zusammenstellung von Kleidungsstücken (ausgenommen „Anzüge” , „Kostüme” und Zusammenstellungen ganz oder zum Teil aus Waren der Position 6207 oder 6208), die aus mehreren, aus dem gleichen Flächenerzeugnis hergestellten Teilen besteht, für den Einzelverkauf aufgemacht ist und sich zusammensetzt aus:

einem einzigen Kleidungsstück zum Bedecken des Oberkörpers; als zweites Oberteil ist eine Weste zulässig, und

einem oder zwei verschiedenen Kleidungsstücken zum Bedecken des Unterkörpers: entweder eine lange Hose, eine Latzhose, eine Kniebundhose oder ähnliche Hose, eine kurze Hose (ausgenommen Badehose), ein Rock oder ein Hosenrock.

Alle Teile einer Kombination müssen von gleicher Struktur, gleichem Stil, gleicher Farbe und gleicher stofflicher Zusammensetzung sein; sie müssen sich in der Größe gleichen oder entsprechen. Der Begriff „Kombination” umfasst nicht Trainingsanzüge und Skianzüge der Position 6211.

4.
Im Sinne der Position 6209 gilt Folgendes:

a)
Der Begriff „Kleidung und Bekleidungszubehör für Kleinkinder” umfasst Waren für Kleinkinder mit einer Körpergröße von 86 cm oder weniger;
b)
Waren, für die sowohl die Position 6209 als auch andere Positionen des Kapitels 62 in Betracht kommen, gehören zu Position 6209.

5.
Kleidung, für die sowohl die Position 6210 als auch andere Positionen des Kapitels 62, ausgenommen Position 6209, in Betracht kommen, gehört zu Position 6210.
6.
Als „Skianzüge” im Sinne der Position 6211 gelten Kleidungsstücke oder Zusammenstellungen von Kleidungsstücken, die aufgrund ihres allgemeinen Aussehens und ihrer Beschaffenheit erkennen lassen, dass sie hauptsächlich beim Skisport (Alpinskilauf oder Skilanglauf) getragen werden. Sie bestehen:

a)
entweder aus einem „Ski-Overall” , d. h. einem einteiligen Kleidungsstück zum Bedecken des Ober- und Unterkörpers; zusätzlich zu den Ärmeln und einem Kragen kann der Ski-Overall Taschen und Fußstege haben;
b)
oder aus einer „Skikombination” , d. h. einer Zusammenstellung von zwei oder drei Kleidungsstücken, die für den Einzelverkauf aufgemacht ist und umfasst:

ein einziges Kleidungsstück in der Art eines Anoraks, einer Windjacke, eines Blousons oder einer ähnlichen Ware, mit einem Reißverschluss versehen, auch um eine Weste ergänzt, und

eine einzige lange Hose, die über die Taille hinausreichen kann, oder eine einzige Kniebundhose oder ähnliche Hose oder eine einzige Latzhose.

Die „Skikombination” kann auch aus einem Overall der in Buchstabe a) beschriebenen Art und einer Art wattierter, ärmelloser Jacke, die über dem Overall getragen wird, bestehen.

Alle Kleidungsstücke einer „Skikombination” müssen von gleicher Struktur, gleichem Stil, gleicher stofflicher Zusammensetzung, jedoch nicht von gleicher Farbe sein; sie müssen sich in der Größe gleichen oder entsprechen.

7.
Halstücher und ähnliche Waren der Position 6214 von quadratischer oder annähernd quadratischer Form, bei denen jede Seite 60 cm oder weniger misst, werden wie Ziertaschentücher der Position 6213 behandelt. Taschentücher und Ziertaschentücher, bei denen eine Seite mehr als 60 cm misst, gehören zu Position 6214.
8.
Kleidungsstücke dieses Kapitels, die vorn einen Verschluss „links über rechts” aufweisen, gelten als Männer- oder Knabenkleidung und solche, die vorn einen Verschluss „rechts über links” aufweisen, als Frauen- oder Mädchenkleidung. Diese Bestimmungen werden nicht angewendet, wenn der Schnitt eines Kleidungsstücks klar erkennen lässt, dass es für das eine oder für das andere Geschlecht bestimmt ist.

Kleidungsstücke, die nicht als Männer- oder Knabenkleidung oder als Frauen- oder Mädchenkleidung erkennbar sind, werden als Frauen- oder Mädchenkleidung eingereiht.

9.
Waren des Kapitels 62 können aus Metallfäden hergestellt sein.

Zusätzliche Anmerkungen

1.
Für die Anwendung der Anmerkung 3 b) zu diesem Kapitel müssen die Kleidungsstücke einer Kombination, abgesehen von den sonstigen in vorbezeichneter Anmerkung genannten Bedingungen, vollständig aus ein und demselben Flächenerzeugnis hergestellt sein.

Hierbei kann das verwendete Flächenerzeugnis roh, gebleicht, gefärbt, buntgewebt oder bedruckt sein.

Nicht als Kombination gelten Zusammenstellungen von Kleidungsstücken, wenn die Kleidungsstücke aus verschiedenen Flächenerzeugnissen hergestellt sind, selbst wenn diese Verschiedenheit sich nur aus ihren jeweiligen Farben ergibt.

Alle Kleidungsstücke einer Kombination müssen zusammen als eine selbstständige Einheit für den Einzelverkauf aufgemacht sein. Getrennte Unterverpackung oder getrennte Etikettierung einer solchen Einheit beeinflussen nicht ihre Einreihung als Kombination.

2.
Zu Position 6209 bzw. 6216 gehören mit Kautschuk oder Kunststoff getränkte, bestrichene oder überzogene Fingerhandschuhe, Handschuhe ohne Fingerspitzen und Fausthandschuhe unabhängig davon:

ob sie aus einem mit Kunststoff oder Kautschuk getränkten, bestrichenen oder überzogenen textilen Flächenerzeugnis (anderes als Gewirke oder Gestricke) der Position 5903 oder 5906 konfektioniert sind oder

aus einem nicht getränkten, bestrichenen oder überzogenen textilen Flächenerzeugnis (anderes als Gewirke oder Gestricke) konfektioniert und anschließend mit Kunststoff oder Kautschuk getränkt, bestrichen oder überzogen worden sind.

In die Kapitel 39 bzw. 40 gehören mit Zellkautschuk oder Zellkunststoff getränkte, bestrichene oder überzogene Fingerhandschuhe, Handschuhe ohne Fingerspitzen und Fausthandschuhe, auch wenn sie aus einem nicht getränkten, bestrichenen oder überzogenen textilen Flächenerzeugnis (anderes als Gewirke oder Gestricke) konfektioniert und anschließend mit Zellkunststoff oder Zellkautschuk getränkt, bestrichen oder überzogen worden sind, sofern dieses textile Flächenerzeugnis nur der Verstärkung dient (Anmerkung 2 a) Ziffer 5 und Anmerkung 4 letzter Absatz zu Kapitel 59).

KN-CodeWarenbezeichnungVertragsmäßiger Zollsatz (%)Besondere Maßeinheit6201Mäntel (einschließlich Kurzmäntel), Umhänge, Anoraks, Windjacken, Blousons und ähnliche Waren, für Männer oder Knaben, ausgenommen Waren der Position 6203Mäntel (einschließlich Kurzmäntel), Umhänge und ähnliche Waren62011100aus Wolle oder feinen Tierhaaren12p/st620112aus Baumwolle62011210mit einem Stückgewicht von 1 kg oder weniger12p/st62011290mit einem Stückgewicht von mehr als 1 kg12p/st620113aus Chemiefasern62011310mit einem Stückgewicht von 1 kg oder weniger12p/st62011390mit einem Stückgewicht von mehr als 1 kg12p/st62011900aus anderen Spinnstoffen12p/standere62019100aus Wolle oder feinen Tierhaaren12p/st62019200aus Baumwolle12p/st62019300aus Chemiefasern12p/st62019900aus anderen Spinnstoffen12p/st6202Mäntel (einschließlich Kurzmäntel), Umhänge, Anoraks, Windjacken, Blousons und ähnliche Waren, für Frauen oder Mädchen, ausgenommen Waren der Position 6204Mäntel (einschließlich Kurzmäntel), Umhänge und ähnliche Waren62021100aus Wolle oder feinen Tierhaaren12p/st620212aus Baumwolle62021210mit einem Stückgewicht von 1 kg oder weniger12p/st62021290mit einem Stückgewicht von mehr als 1 kg12p/st620213aus Chemiefasern62021310mit einem Stückgewicht von 1 kg oder weniger12p/st62021390mit einem Stückgewicht von mehr als 1 kg12p/st62021900aus anderen Spinnstoffen12p/standere62029100aus Wolle oder feinen Tierhaaren12p/st62029200aus Baumwolle12p/st62029300aus Chemiefasern12p/st62029900aus anderen Spinnstoffen12p/st6203Anzüge, Kombinationen, Jacken, lange Hosen (einschließlich Kniebundhosen und ähnliche Hosen), Latzhosen und kurze Hosen (ausgenommen Badehosen), für Männer oder KnabenAnzüge62031100aus Wolle oder feinen Tierhaaren12p/st62031200aus synthetischen Chemiefasern12p/st620319aus anderen Spinnstoffen62031910aus Baumwolle12p/st62031930aus künstlichen Chemiefasern12p/st62031990aus anderen Spinnstoffen12p/stKombinationen620322aus Baumwolle62032210Arbeits- und Berufskleidung12p/st62032280andere12p/st620323aus synthetischen Chemiefasern62032310Arbeits- und Berufskleidung12p/st62032380andere12p/st620329aus anderen Spinnstoffenaus künstlichen Chemiefasern62032911Arbeits- und Berufskleidung12p/st62032918andere12p/st62032930aus Wolle oder feinen Tierhaaren12p/st62032990aus anderen Spinnstoffen12p/stJacken62033100aus Wolle oder feinen Tierhaaren12p/st620332aus Baumwolle62033210Arbeits- und Berufskleidung12p/st62033290andere12p/st620333aus synthetischen Chemiefasern62033310Arbeits- und Berufskleidung12p/st62033390andere12p/st620339aus anderen Spinnstoffenaus künstlichen Chemiefasern62033911Arbeits- und Berufskleidung12p/st62033919andere12p/st62033990aus anderen Spinnstoffen12p/stlange Hosen (einschließlich Kniebundhosen und ähnliche Hosen), Latzhosen und kurze Hosen620341aus Wolle oder feinen Tierhaaren62034110lange Hosen (einschließlich Kniebundhosen und ähnliche Hosen)12p/st62034130Latzhosen12p/st62034190andere12p/st620342aus Baumwollelange Hosen (einschließlich Kniebundhosen und ähnliche Hosen)62034211Arbeits- und Berufskleidung12p/standere62034231aus Denim12p/st62034233aus Rippenschusssamt und Rippenschussplüsch, aufgeschnitten12p/st62034235andere12p/stLatzhosen62034251Arbeits- und Berufskleidung12p/st62034259andere12p/st62034290andere12p/st620343aus synthetischen Chemiefasernlange Hosen (einschließlich Kniebundhosen und ähnliche Hosen)62034311Arbeits- und Berufskleidung12p/st62034319andere12p/stLatzhosen62034331Arbeits- und Berufskleidung12p/st62034339andere12p/st62034390andere12p/st620349aus anderen Spinnstoffenaus künstlichen Chemiefasernlange Hosen (einschließlich Kniebundhosen und ähnliche Hosen)62034911Arbeits- und Berufskleidung12p/st62034919andere12p/stLatzhosen62034931Arbeits- und Berufskleidung12p/st62034939andere12p/st62034950andere12p/st62034990aus anderen Spinnstoffen12p/st6204Kostüme, Kombinationen, Jacken, Kleider, Röcke, Hosenröcke, lange Hosen (einschließlich Kniebundhosen und ähnliche Hosen), Latzhosen und kurze Hosen (ausgenommen Badehosen), für Frauen oder MädchenKostüme62041100aus Wolle oder feinen Tierhaaren12p/st62041200aus Baumwolle12p/st62041300aus synthetischen Chemiefasern12p/st620419aus anderen Spinnstoffen62041910aus künstlichen Chemiefasern12p/st62041990aus anderen Spinnstoffen12p/stKombinationen62042100aus Wolle oder feinen Tierhaaren12p/st620422aus Baumwolle62042210Arbeits- und Berufskleidung12p/st62042280andere12p/st620423aus synthetischen Chemiefasern62042310Arbeits- und Berufskleidung12p/st62042380andere12p/st620429aus anderen Spinnstoffenaus künstlichen Chemiefasern62042911Arbeits- und Berufskleidung12p/st62042918andere12p/st62042990aus anderen Spinnstoffen12p/stJacken62043100aus Wolle oder feinen Tierhaaren12p/st620432aus Baumwolle62043210Arbeits- und Berufskleidung12p/st62043290andere12p/st620433aus synthetischen Chemiefasern62043310Arbeits- und Berufskleidung12p/st62043390andere12p/st620439aus anderen Spinnstoffenaus künstlichen Chemiefasern62043911Arbeits- und Berufskleidung12p/st62043919andere12p/st62043990aus anderen Spinnstoffen12p/stKleider62044100aus Wolle oder feinen Tierhaaren12p/st62044200aus Baumwolle12p/st62044300aus synthetischen Chemiefasern12p/st62044400aus künstlichen Chemiefasern12p/st620449aus anderen Spinnstoffen62044910aus Seide, Schappeseide oder Bourretteseide12p/st62044990aus anderen Spinnstoffen12p/stRöcke und Hosenröcke62045100aus Wolle oder feinen Tierhaaren12p/st62045200aus Baumwolle12p/st62045300aus synthetischen Chemiefasern12p/st620459aus anderen Spinnstoffen62045910aus künstlichen Chemiefasern12p/st62045990aus anderen Spinnstoffen12p/stlange Hosen (einschließlich Kniebundhosen und ähnliche Hosen), Latzhosen und kurze Hosen620461aus Wolle oder feinen Tierhaaren62046110lange Hosen (einschließlich Kniebundhosen und ähnliche Hosen)12p/st62046185andere12p/st620462aus Baumwollelange Hosen (einschließlich Kniebundhosen und ähnliche Hosen)62046211Arbeits- und Berufskleidung12p/standere62046231aus Denim12p/st62046233aus Rippenschusssamt und Rippenschussplüsch, aufgeschnitten12p/st62046239andere12p/stLatzhosen62046251Arbeits- und Berufskleidung12p/st62046259andere12p/st62046290andere12p/st620463aus synthetischen Chemiefasernlange Hosen (einschließlich Kniebundhosen und ähnliche Hosen)62046311Arbeits- und Berufskleidung12p/st62046318andere12p/stLatzhosen62046331Arbeits- und Berufskleidung12p/st62046339andere12p/st62046390andere12p/st620469aus anderen Spinnstoffenaus künstlichen Chemiefasernlange Hosen (einschließlich Kniebundhosen und ähnliche Hosen)62046911Arbeits- und Berufskleidung12p/st62046918andere12p/stLatzhosen62046931Arbeits- und Berufskleidung12p/st62046939andere12p/st62046950andere12p/st62046990aus anderen Spinnstoffen12p/st6205Hemden für Männer oder Knaben62052000aus Baumwolle12p/st62053000aus Chemiefasern12p/st620590aus anderen Spinnstoffen62059010aus Flachs (Leinen) oder Ramie12p/st62059080aus anderen Spinnstoffen12p/st6206Blusen und Hemdblusen, für Frauen oder Mädchen62061000aus Seide, Schappeseide oder Bourretteseide12p/st62062000aus Wolle oder feinen Tierhaaren12p/st62063000aus Baumwolle12p/st62064000aus Chemiefasern12p/st620690aus anderen Spinnstoffen62069010aus Flachs (Leinen) oder Ramie12p/st62069090aus anderen Spinnstoffen12p/st6207Unterhemden, Slips und andere Unterhosen, Nachthemden, Schlafanzüge, Bademäntel und -jacken, Hausmäntel und ähnliche Waren, für Männer oder KnabenSlips und andere Unterhosen62071100aus Baumwolle12p/st62071900aus anderen Spinnstoffen12p/stNachthemden und Schlafanzüge62072100aus Baumwolle12p/st62072200aus Chemiefasern12p/st62072900aus anderen Spinnstoffen12p/standere62079100aus Baumwolle12620799aus anderen Spinnstoffen62079910aus Chemiefasern1262079990aus anderen Spinnstoffen126208Unterhemden, Unterkleider, Unterröcke, Slips und andere Unterhosen, Nachthemden, Schlafanzüge, Negligees, Bademäntel und -jacken, Hausmäntel und ähnliche Waren, für Frauen oder MädchenUnterkleider und Unterröcke62081100aus Chemiefasern12p/st62081900aus anderen Spinnstoffen12p/stNachthemden und Schlafanzüge62082100aus Baumwolle12p/st62082200aus Chemiefasern12p/st62082900aus anderen Spinnstoffen12p/standere62089100aus Baumwolle1262089200aus Chemiefasern1262089900aus anderen Spinnstoffen126209Kleidung und Bekleidungszubehör, für Kleinkinder62092000aus Baumwolle10,562093000aus synthetischen Chemiefasern10,5620990aus anderen Spinnstoffen62099010aus Wolle oder feinen Tierhaaren10,562099090aus anderen Spinnstoffen10,56210Kleidung aus Erzeugnissen der Position 5602, 5603, 5903, 5906 oder 5907621010aus Erzeugnissen der Position 5602 oder 560362101010aus Erzeugnissen der Position 560212aus Erzeugnissen der Position 560362101092Einweg-Kleidung, von der durch Patienten bzw. Chirurgen bei chirurgischen Eingriffen verwendeten Art1262101098andere1262102000andere Kleidung, von der Art der in den Unterpositionen 620111 bis 620119 genannten Waren12p/st62103000andere Kleidung, von der Art der in den Unterpositionen 620211 bis 620219 genannten Waren12p/st62104000andere Kleidung für Männer oder Knaben1262105000andere Kleidung für Frauen oder Mädchen126211Trainingsanzüge, Skianzüge, Badeanzüge und Badehosen; andere KleidungBadeanzüge und Badehosen62111100für Männer oder Knaben12p/st62111200für Frauen oder Mädchen12p/st62112000Skianzüge12p/standere Kleidung für Männer oder Knaben621132aus Baumwolle62113210Arbeits- und Berufskleidung12Trainingsanzüge, gefüttert62113231mit Außenseite aus ein und demselben Flächenerzeugnis12p/standere62113241Oberteile12p/st62113242Unterteile12p/st62113290andere12621133aus Chemiefasern62113310Arbeits- und Berufskleidung12Trainingsanzüge, gefüttert62113331mit Außenseite aus ein und demselben Flächenerzeugnis12p/standere62113341Oberteile12p/st62113342Unterteile12p/st62113390andere1262113900aus anderen Spinnstoffen12andere Kleidung für Frauen oder Mädchen621142aus Baumwolle62114210Schürzen, Kittel und andere Arbeits- und Berufskleidung12Trainingsanzüge, gefüttert62114231mit Außenseite aus ein und demselben Flächenerzeugnis12p/standere62114241Oberteile12p/st62114242Unterteile12p/st62114290andere12621143aus Chemiefasern62114310Schürzen, Kittel und andere Arbeits- und Berufskleidung12Trainingsanzüge, gefüttert62114331mit Außenseite aus ein und demselben Flächenerzeugnis12p/standere62114341Oberteile12p/st62114342Unterteile12p/st62114390andere1262114900aus anderen Spinnstoffen126212Büstenhalter, Hüftgürtel, Korsette, Hosenträger, Strumpfhalter, Strumpfbänder und ähnliche Waren, Teile davon, auch aus Gewirken oder Gestricken621210Büstenhalter62121010aufgemacht in Warenzusammenstellungen für den Einzelverkauf, bestehend aus einem Büstenhalter und einem Slip bzw. einer anderen Unterhose6,5p/st62121090andere6,5p/st62122000Hüftgürtel und Miederhosen6,5p/st62123000Korseletts6,5p/st62129000andere6,56213Taschentücher und Ziertaschentücher62132000aus Baumwolle10p/st62139000aus anderen Spinnstoffen10p/st6214Schals, Umschlagtücher, Halstücher, Kragenschoner, Kopftücher, Schleier und ähnliche Waren62141000aus Seide, Schappeseide oder Bourretteseide8p/st62142000aus Wolle oder feinen Tierhaaren8p/st62143000aus synthetischen Chemiefasern8p/st62144000aus künstlichen Chemiefasern8p/st62149000aus anderen Spinnstoffen8p/st6215Krawatten, Schleifen (z. B. Querbinder) und Krawattenschals62151000aus Seide, Schappeseide oder Bourretteseide6,3p/st62152000aus Chemiefasern6,3p/st62159000aus anderen Spinnstoffen6,3p/st62160000Fingerhandschuhe, Handschuhe ohne Fingerspitzen und Fausthandschuhe7,6pa6217Anderes konfektioniertes Bekleidungszubehör; Teile von Kleidung oder von Bekleidungszubehör, ausgenommen solche der Position 621262171000Bekleidungszubehör6,362179000Teile12

KAPITEL 63

Anmerkungen

1.
Zu Teilkapitel I gehören nur konfektionierte Waren aus Spinnstofferzeugnissen aller Art.
2.
Zu Teilkapitel I gehören nicht:

a)
Waren der Kapitel 56 bis 62;
b)
Altwaren der Position 6309.

3.
Zu Position 6309 gehören nur folgende Waren:

a)
Waren aus Spinnstoffen:

Kleidung und Bekleidungszubehör und Teile davon;

Decken;

Bettwäsche, Tischwäsche, Wäsche zur Körperpflege und Küchenwäsche;

Waren zur Innenausstattung, ausgenommen Teppiche der Positionen 5701 bis 5705 und Tapisserien der Position 5805;

b)
Schuhe und Kopfbedeckungen aus Stoffen aller Art, ausgenommen aus Asbest.

Die vorstehend aufgeführten Waren werden von der Position 6309 nur dann erfasst, wenn sie die beiden folgenden Voraussetzungen erfüllen:

sie müssen augenscheinlich gebraucht sein,

sie müssen lose in Massenladungen oder in Ballen, Säcken oder ähnlichen Verpackungen gestellt werden.

KN-CodeWarenbezeichnungVertragsmäßiger Zollsatz (%)Besondere MaßeinheitI. ANDERE KONFEKTIONIERTE SPINNSTOFFWAREN6301Decken63011000Decken mit elektrischer Heizvorrichtung6,9p/st630120Decken (ausgenommen Decken mit elektrischer Heizvorrichtung) aus Wolle oder feinen Tierhaaren63012010aus Gewirken oder Gestricken12p/st63012090andere12p/st630130Decken (ausgenommen Decken mit elektrischer Heizvorrichtung) aus Baumwolle63013010aus Gewirken oder Gestricken12p/st63013090andere7,5p/st630140Decken (ausgenommen Decken mit elektrischer Heizvorrichtung) aus synthetischen Chemiefasern63014010aus Gewirken oder Gestricken12p/st63014090andere12p/st630190andere Decken63019010aus Gewirken oder Gestricken12p/st63019090andere12p/st6302Bettwäsche, Tischwäsche, Wäsche zur Körperpflege und Küchenwäsche63021000Bettwäsche aus Gewirken oder Gestricken12andere Bettwäsche, bedruckt63022100aus Baumwolle12630222aus Chemiefasern63022210aus Vliesstoffen6,963022290andere12630229aus anderen Spinnstoffen63022910aus Flachs (Leinen) oder Ramie1263022990andere12andere Bettwäsche63023100aus Baumwolle12630232aus Chemiefasern63023210aus Vliesstoffen6,963023290andere12630239aus anderen Spinnstoffen63023920aus Flachs (Leinen) oder Ramie1263023990andere1263024000Tischwäsche aus Gewirken oder Gestricken12andere Tischwäsche63025100aus Baumwolle12630253aus Chemiefasern63025310aus Vliesstoffen6,963025390andere12630259aus anderen Spinnstoffen63025910aus Flachs (Leinen)1263025990andere1263026000Wäsche zur Körperpflege und Küchenwäsche, aus Frottierware aus Baumwolle12andere63029100aus Baumwolle12630293aus Chemiefasern63029310aus Vliesstoffen6,963029390andere12630299aus anderen Spinnstoffen63029910aus Flachs (Leinen)1263029990andere126303Gardinen, Vorhänge und Innenrollos; Fenster- und Bettbehänge (Schabracken)aus Gewirken oder Gestricken63031200aus synthetischen Chemiefasern12m263031900aus anderen Spinnstoffen12m2andere63039100aus Baumwolle12m2630392aus synthetischen Chemiefasern63039210aus Vliesstoffen6,9m263039290andere12m2630399aus anderen Spinnstoffen63039910aus Vliesstoffen6,9m263039990andere12m26304Andere Waren zur Innenausstattung, ausgenommen Waren der Position 9404Bettüberwürfe63041100aus Gewirken oder Gestricken12p/st630419andere63041910aus Baumwolle12p/st63041930aus Flachs (Leinen) oder Ramie12p/st63041990aus anderen Spinnstoffen12p/standere63049100aus Gewirken oder Gestricken1263049200aus Baumwolle (ausgenommen aus Gewirken oder Gestricken)1263049300aus synthetischen Chemiefasern (ausgenommen aus Gewirken oder Gestricken)1263049900aus anderen Spinnstoffen (ausgenommen aus Gewirken oder Gestricken)126305Säcke und Beutel zu Verpackungszwecken630510aus Jute oder anderen textilen Bastfasern der Position 530363051010gebraucht263051090andere463052000aus Baumwolle7,2aus synthetischen oder künstlichen Spinnstoffen630532flexible Schüttgutbehälteraus Streifen oder dergleichen, aus Polyethylen oder Polypropylen63053211aus Gewirken oder Gestricken1263053219andere7,263053290andere7,2630533andere, aus Streifen oder dergleichen, aus Polyethylen oder Polypropylen63053310aus Gewirken oder Gestricken1263053390andere7,263053900andere7,263059000aus anderen Spinnstoffen6,26306Planen und Markisen; Zelte; Segel für Wasserfahrzeuge, für Surfbretter und für Landfahrzeuge; CampingausrüstungenPlanen und Markisen63061200aus synthetischen Chemiefasern1263061900aus anderen Spinnstoffen12Zelte63062200aus synthetischen Chemiefasern1263062900aus anderen Spinnstoffen1263063000Segel1263064000Luftmatratzen12p/st63069000andere126307Andere konfektionierte Waren, einschließlich Schnittmuster zum Herstellen von Kleidung630710Scheuertücher, Wischtücher, Spültücher, Staubtücher und ähnliche Reinigungstücher63071010aus Gewirken oder Gestricken1263071030aus Vliesstoffen6,963071090andere7,763072000Schwimmwesten und Rettungsgürtel6,3630790andere63079010aus Gewirken oder Gestricken12andere63079091aus Filz6,3andere63079092Einweg-Abdecktücher aus Erzeugnissen der Position 5603, von der bei chirurgischen Eingriffen verwendeten Art6,363079098andere6,3II. WARENZUSAMMENSTELLUNGEN63080000Warenzusammenstellungen, aus Geweben und Garn, auch mit Zubehör, für die Herstellung von Teppichen, Tapisserien, bestickten Tischdecken oder Servietten oder ähnlichen Spinnstoffwaren, in Aufmachungen für den Einzelverkauf12III. ALTWAREN UND LUMPEN63090000Altwaren5,36310Lumpen, aus Spinnstoffen; Bindfäden, Seile, Taue und Waren daraus, aus Spinnstoffen, in Form von Abfällen oder unbrauchbar gewordenen Waren63101000sortiertfrei63109000anderefrei

ABSCHNITT XII

KAPITEL 64

Anmerkungen

1.
Zu Kapitel 64 gehören nicht:

a)
Einwegartikel zum Bedecken der Füße oder Schuhe, aus leichtem oder wenig widerstandsfähigem Material (z. B. Papier, Kunststofffolie), ohne angebrachte Sohlen (Einreihung nach stofflicher Beschaffenheit);
b)
Fußbekleidung aus Spinnstoffen, ohne an das Oberteil durch Kleben, Nähen oder auf andere Weise angebrachte Laufsohle (Abschnitt XI);
c)
gebrauchte Schuhe der Position 6309;
d)
Waren aus Asbest (Position 6812);
e)
orthopädische Schuhe, orthopädische Apparate und andere orthopädische Vorrichtungen, Teile davon (Position 9021);
f)
Schuhe, die den Charakter von Spielzeug haben, und Schuhe mit fest angebrachten Schlittschuhen oder Rollschuhen; Schienbeinschützer und ähnliche Sportschutzausrüstungen (Kapitel 95).

2.
Als „Teile” im Sinne der Position 6406 gelten nicht Stifte, Sohlenschützer, Ösen, Haken, Schnallen, Tressen, Pompons, Schnürsenkel und andere Zier- und Posamentierwaren (Einreihung nach stofflicher Beschaffenheit), Schuhknöpfe und andere Waren der Position 9606.
3.
Im Sinne des Kapitels 64 gelten als:

a)
„Kautschuk” und „Kunststoff” auch Gewebe und andere Spinnstofferzeugnisse, welche auf der Außenseite mit einer mit bloßem Auge wahrnehmbaren Kautschuk- oder Kunststoffschicht versehen sind; dabei bleiben Veränderungen der Farbe, die durch diese Behandlungen zur Erlangung dieser Außenschicht hervorgerufen sind, außer Betracht;
b)
„Leder” Erzeugnisse der Positionen 4107 und 4112 bis 4114.

4.
Vorbehaltlich der Anmerkung 3 zu Kapitel 64 gelten als:

a)
Stoff des Oberteils der Stoff, der den größten Teil der Außenfläche bildet, unabhängig von Zubehör- oder Verstärkungsteilen wie Randeinfassungen, Knöchelschützer, Verzierungen, Schnallen, Laschen, Ösen oder ähnliche Vorrichtungen;
b)
Stoff der Laufsohle der Stoff, der den größten Teil der Berührungsfläche mit dem Boden bildet, unabhängig von Zubehör- oder Verstärkungsteilen wie Dornen, Stollen, Nägel, Sohlenschützer oder ähnliche Vorrichtungen.

Unterpositions-Anmerkung

1.
Als „Sportschuhe” im Sinne der Unterpositionen 640212, 640219, 640312, 640319 und 640411 gelten nur:

a)
Schuhe, die für die Ausübung einer Sportart bestimmt und mit Dornen, Krampen, Klammern, Stollen oder ähnlichen Vorrichtungen versehen oder für deren Anbringung hergerichtet sind;
b)
Schuhe für Schlittschuhe oder Rollschuhe, Skistiefel, Skilanglaufschuhe, Snowboardschuhe, Ringerschuhe, Boxerstiefel oder Radsportschuhe.

Zusätzliche Anmerkungen

1.
Im Sinne der Anmerkung 4 a gelten als „Verstärkungsteile” alle Teile (z. B. aus Kunststoff oder Leder), die die Außenfläche des Oberteils bedecken, ihm eine höhere Festigkeit verleihen und mit der Sohle verbunden sein können. Nach Entfernung der Verstärkungsteile muss der sichtbare Teil die charakteristischen Merkmale eines Oberteils und nicht die eines Futters aufweisen und dem Fuß genügend Halt bieten, um dem Benutzer bei angebrachter Befestigung das Laufen zu ermöglichen.

Bei der Bestimmung des Stoffes, aus dem das Oberteil besteht, sind die Flächen des Oberteils zu berücksichtigen, die von Zubehör- oder Verstärkungsteilen bedeckt sind.

2.
Im Sinne der Anmerkung 4 b sind eine oder mehrere textile Lagen, die nicht die an eine normal genutzte Laufsohle gestellten Anforderungen (z. B. Dauerhaftigkeit, Widerstandsfähigkeit usw.) erfüllen, für Einreihungszwecke außer Betracht zu lassen.
KN-CodeWarenbezeichnungVertragsmäßiger Zollsatz (%)Besondere Maßeinheit6401Wasserdichte Schuhe mit Laufsohlen und Oberteil aus Kautschuk oder Kunststoff, bei denen weder das Oberteil mit der Laufsohle noch das Oberteil selbst durch Nähen, Nieten, Nageln, Schrauben, Stecken oder ähnliche Verfahren zusammengefügt ist64011000Schuhe, mit einem Metallschutz in der Vorderkappe17paandere Schuhe640192den Knöchel, jedoch nicht das Knie bedeckend64019210mit Oberteil aus Kautschuk17pa64019290mit Oberteil aus Kunststoff17pa64019900andere17pa6402Andere Schuhe mit Laufsohlen und Oberteil aus Kautschuk oder KunststoffSportschuhe640212Skistiefel, Skilanglaufschuhe und Snowboardschuhe64021210Skistiefel und Skilanglaufschuhe17pa64021290Snowboardschuhe17pa64021900andere16,9pa64022000Schuhe mit Oberteil aus Bändern oder Riemen, mit der Sohle durch Zapfen zusammengesteckt17paandere Schuhe640291den Knöchel bedeckend64029110mit einem Metallschutz in der Vorderkappe17pa64029190andere16,9pa640299andere64029905mit einem Metallschutz in der Vorderkappe17paandere64029910mit Oberteil aus Kautschuk16,8pamit Oberteil aus KunststoffSchuhe, deren Blatt aus Riemen gefertigt oder nicht geschlossen ist64029931mit Absatz und Sohle mit einer größten Höhe von mehr als 3 cm16,8pa64029939andere16,8pa64029950Pantoffeln und andere Hausschuhe16,8paandere, mit einer Länge der Innensohle von64029991weniger als 24 cm16,8pa24 cm oder mehr64029993Schuhe, die nicht als Männer- oder Frauenschuhe erkennbar sind16,8paandere64029996für Männer16,8pa64029998für Frauen16,8pa6403Schuhe mit Laufsohlen aus Kautschuk, Kunststoff, Leder oder rekonstituiertem Leder und Oberteil aus LederSportschuhe64031200Skistiefel, Skilanglaufschuhe und Snowboardschuhe8pa64031900andere8pa64032000Schuhe mit Laufsohlen aus Leder und Oberteil aus Lederriemen, die über den Spann und um die große Zehe führen8pa64034000andere Schuhe, mit einem Metallschutz in der Vorderkappe8paandere Schuhe, mit Laufsohlen aus Leder640351den Knöchel bedeckend64035105mit einer Hauptsohle aus Holz, ohne Innensohle8paandereden Knöchel, jedoch nicht die Wade bedeckend, mit einer Länge der Innensohle von64035111weniger als 24 cm8pa24 cm oder mehr64035115für Männer8pa64035119für Frauen8paandere, mit einer Länge der Innensohle von64035191weniger als 24 cm8pa24 cm oder mehr64035195für Männer8pa64035199für Frauen8pa640359andere64035905mit einer Hauptsohle aus Holz, ohne Innensohle8paandereSchuhe, deren Blatt aus Riemen gefertigt oder nicht geschlossen ist64035911mit Absatz und Sohle mit einer größten Höhe von mehr als 3 cm5paandere, mit einer Länge der Innensohle von64035931weniger als 24 cm8pa24 cm oder mehr64035935für Männer8pa64035939für Frauen8pa64035950Pantoffeln und andere Hausschuhe8paandere, mit einer Länge der Innensohle von64035991weniger als 24 cm8pa24 cm oder mehr64035995für Männer8pa64035999für Frauen8paandere Schuhe640391den Knöchel bedeckend64039105mit einer Hauptsohle aus Holz, ohne Innensohle8paandereden Knöchel, jedoch nicht die Wade bedeckend, mit einer Länge der Innensohle von64039111weniger als 24 cm8pa24 cm oder mehr64039113Schuhe, die nicht als Männer- oder Frauenschuhe erkennbar sind8paandere64039116für Männer8pa64039118für Frauen8paandere, mit einer Länge der Innensohle von64039191weniger als 24 cm8pa24 cm oder mehr64039193Schuhe, die nicht als Männer- oder Frauenschuhe erkennbar sind8paandere64039196für Männer8pa64039198für Frauen5pa640399andere64039905mit einer Hauptsohle aus Holz, ohne Innensohle8paandereSchuhe, deren Blatt aus Riemen gefertigt oder nicht geschlossen ist64039911mit Absatz und Sohle mit einer größten Höhe von mehr als 3 cm8paandere, mit einer Länge der Innensohle von64039931weniger als 24 cm8pa24 cm oder mehr64039933Schuhe, die nicht als Männer- oder Frauenschuhe erkennbar sind8paandere64039936für Männer8pa64039938für Frauen5pa64039950Pantoffeln und andere Hausschuhe8paandere, mit einer Länge der Innensohle von64039991weniger als 24 cm8pa24 cm oder mehr64039993Schuhe, die nicht als Männer- oder Frauenschuhe erkennbar sind8paandere64039996für Männer8pa64039998für Frauen7pa6404Schuhe mit Laufsohlen aus Kautschuk, Kunststoff, Leder oder rekonstituiertem Leder und Oberteil aus SpinnstoffenSchuhe mit Laufsohlen aus Kautschuk oder Kunststoff64041100Sportschuhe; Tennisschuhe, Basketballschuhe, Turnschuhe, Trainingsschuhe und ähnliche Schuhe16,9pa640419andere64041910Pantoffeln und andere Hausschuhe16,9pa64041990andere17pa640420Schuhe mit Laufsohlen aus Leder oder rekonstituiertem Leder64042010Pantoffeln und andere Hausschuhe17pa64042090andere17pa6405Andere Schuhe64051000mit Oberteil aus Leder oder rekonstituiertem Leder3,5pa640520mit Oberteil aus Spinnstoffen64052010mit Laufsohlen aus Holz oder Kork3,5pamit Laufsohlen aus anderen Stoffen64052091Pantoffeln und andere Hausschuhe4pa64052099andere4pa640590andere64059010mit Laufsohlen aus Kautschuk, Kunststoff, Leder oder rekonstituiertem Leder17pa64059090mit Laufsohlen aus anderen Stoffen4pa6406Schuhteile (einschließlich Schuhoberteile, auch an Sohlen befestigt, nicht jedoch an Laufsohlen); Einlegesohlen, Fersenstücke und ähnliche herausnehmbare Waren; Gamaschen und ähnliche Waren sowie Teile davon640610Schuhoberteile und Teile davon, ausgenommen Verstärkungen64061010aus Leder364061090aus anderen Stoffen3640620Laufsohlen und Absätze, aus Kautschuk oder Kunststoff64062010aus Kautschuk364062090aus Kunststoff3640690andere64069030Zusammensetzungen aus Schuhoberteilen, die mit einer Brandsohle oder anderen Bodenteilen (ausgenommen Laufsohlen) verbunden sind3pa64069050Einlegesohlen und anderes herausnehmbares Zubehör364069060Laufsohlen aus Leder oder rekonstituiertem Leder364069090andere3

KAPITEL 65

Anmerkungen

1.
Zu Kapitel 65 gehören nicht:

a)
gebrauchte Kopfbedeckungen der Position 6309;
b)
Kopfbedeckungen aus Asbest (Position 6812);
c)
Puppenhüte und andere Kopfbedeckungen, die den Charakter von Spielzeug haben, und Karnevalsartikel (Kapitel 95).

2.
Zu Position 6502 gehören auch Hutstumpen und Hutrohlinge, die aus Streifen spiralförmig zusammengenäht sind. Andere durch Nähen hergestellte Hutstumpen und Hutrohlinge gehören nicht zu Position 6502.
KN-CodeWarenbezeichnungVertragsmäßiger Zollsatz (%)Besondere Maßeinheit65010000Hutstumpen, weder geformt noch randgeformt, aus Filz; Hutplatten, Bandeaux (auch aufgeschnitten), aus Filz, zum Herstellen von Hüten2,7p/st65020000Hutstumpen oder Hutrohlinge, geflochten oder durch Verbindung von Streifen aus Stoffen aller Art hergestellt, weder geformt noch randgeformt noch ausgestattetfreip/st650365040000Hüte und andere Kopfbedeckungen, geflochten oder durch Verbindung von Streifen aus Stoffen aller Art hergestellt, auch ausgestattetfreip/st650500Hüte und andere Kopfbedeckungen, gewirkt oder gestrickt oder aus einem oder mehreren Stücken (ausgenommen Streifen) von Spitzen, Filz oder anderen Spinnstofferzeugnissen hergestellt, auch ausgestattet; Haarnetze aus Stoffen aller Art, auch ausgestattet65050010aus Haarfilz oder aus Woll-Haarfilz, aus Hutstumpen oder Hutplatten der Position 65015,7p/standere65050030Mützen, Uniformkappen und dergleichen, mit Schirm2,7p/st65050090andere2,76506Andere Hüte und Kopfbedeckungen, auch ausgestattet650610Sicherheitskopfbedeckungen65061010aus Kunststoff2,7p/st65061080aus anderen Stoffen2,7p/standere65069100aus Kautschuk oder Kunststoff2,7p/st650699aus anderen Stoffen65069910aus Haarfilz oder aus Woll-Haarfilz, aus Hutstumpen oder Hutplatten der Position 65015,7p/st65069990andere2,7p/st65070000Bänder zur Innenausrüstung, Innenfutter, Bezüge, Gestelle, Schirme und Kinnbänder, für Kopfbedeckungen2,7

KAPITEL 66

Anmerkungen

1.
Zu Kapitel 66 gehören nicht:

a)
Messstöcke und dergleichen (Position 9017);
b)
Stockflinten, Stockdegen, Spazierstöcke mit Bleifüllung und dergleichen (Kapitel 93);
c)
Waren des Kapitels 95 (z. B. Regen- und Sonnenschirme, die den Charakter von Spielzeug haben).

2.
Zu Position 6603 gehören nicht Teile, Ausstattungen und Zubehör, aus Spinnstoffen, sowie Schirmhüllen, Schirmbezüge, Quasten, Troddeln und dergleichen, aus Stoffen aller Art, für die in Positionen 6601 und 6602 erfassten Waren. Derartige Waren werden nach eigener Beschaffenheit eingereiht. Dies gilt auch dann, wenn sie mit den Gegenständen, für die sie bestimmt sind, gestellt werden, sofern sie mit diesen Gegenständen nicht verbunden sind.
KN-CodeWarenbezeichnungVertragsmäßiger Zollsatz (%)Besondere Maßeinheit6601Regenschirme und Sonnenschirme (einschließlich Stockschirme, Gartenschirme und ähnliche Waren)66011000Gartenschirme und ähnliche Waren4,7p/standere66019100Schirme mit Teleskopauszug4,7p/st660199andere66019920mit Bezug aus Geweben aus Spinnstoffen4,7p/st66019990andere4,7p/st66020000Gehstöcke, Sitzstöcke, Peitschen, Reitpeitschen und ähnliche Waren2,76603Teile, Ausstattungen und Zubehör für Waren der Positionen 6601 und 660266032000Schirmgestelle, zusammengesetzt, auch mit Unterstock oder Griffstock5,2660390andere66039010Griffe und Knäufe2,766039090andere5

KAPITEL 67

Anmerkungen

1.
Zu Kapitel 67 gehören nicht:

a)
Filtertücher aus Menschenhaaren (Position 5911);
b)
Blumenmotive aus Spitzen, Stickereien oder anderen Spinnstoffwaren (Abschnitt XI);
c)
Schuhe (Kapitel 64);
d)
Kopfbedeckungen und Haarnetze (Kapitel 65);
e)
Spielzeug, Sportgeräte und Karnevalsartikel (Kapitel 95);
f)
Staubwedel, Puderquasten und Siebe aus Menschenhaaren (Kapitel 96).

2.
Zu Position 6701 gehören nicht:

a)
Waren, bei denen die Federn oder Daunen nur als Füllung der Polsterung dienen, insbesondere Bettausstattungen der Position 9404;
b)
Kleidung und Bekleidungszubehör, bei denen die Federn oder Daunen nur Besätze oder Auspolsterungen sind;
c)
künstliche Blumen, künstliches Blattwerk, Teile davon und daraus hergestellte Waren der Position 6702.

3.
Zu Position 6702 gehören nicht:

a)
Waren aus Glas (Kapitel 70);
b)
künstliche Blumen, künstliches Blattwerk oder künstliche Früchte, aus keramischen Stoffen, Stein, Metall, Holz oder anderen Stoffen, die durch Gießen, Schmieden, Behauen, Stanzen oder in anderer Weise in einem Stück hergestellt sind oder die aus mehreren Teilen bestehen, die anders als durch Binden, Kleben, Ineinanderstecken oder ähnliche Verfahren miteinander verbunden sind.

KN-CodeWarenbezeichnungVertragsmäßiger Zollsatz (%)Besondere Maßeinheit67010000Vogelbälge und andere Vogelteile mit ihren Federn oder Daunen, Federn, Teile von Federn, Daunen und Waren daraus (ausgenommen Waren der Position 0505 und bearbeitete Federspulen und -kiele)2,76702Künstliche Blumen, künstliches Blattwerk und künstliche Früchte sowie Teile davon; Waren aus künstlichen Blumen, künstlichem Blattwerk oder künstlichen Früchten67021000aus Kunststoff4,767029000aus anderen Stoffen4,767030000Menschenhaare, gleichgerichtet, gedünnt, gebleicht oder in anderer Weise zugerichtet; Wolle, Tierhaare und andere Spinnstoffe, für die Herstellung von Perücken und ähnlichen Waren zugerichtet1,76704Perücken, Bärte, Augenbrauen, Augenwimpern, Locken und dergleichen, aus Menschenhaaren, Tierhaaren oder Spinnstoffen; Waren aus Menschenhaaren, anderweit weder genannt noch inbegriffenaus synthetischen Spinnstoffen67041100vollständige Perücken2,267041900andere2,267042000aus Menschenhaaren2,267049000aus anderen Stoffen2,2

ABSCHNITT XIII

KAPITEL 68

Anmerkungen

1.
Zu Kapitel 68 gehören nicht:

a)
Waren des Kapitels 25;
b)
gestrichene, überzogene oder getränkte Papiere und Pappen der Position 4810 oder 4811 (z. B. mit Glimmerstaub oder Grafit überzogene oder mit Bitumen oder Asphalt getränkte Papiere und Pappen);
c)
bestrichene, überzogene oder getränkte textile Flächenerzeugnisse des Kapitels 56 oder 59 und andere Spinnstofferzeugnisse (z. B. mit Glimmerstaub überzogene oder mit Bitumen oder Asphalt getränkte Gewebe);
d)
Waren des Kapitels 71;
e)
Werkzeuge und Werkzeugteile des Kapitels 82;
f)
Lithografiesteine (Position 8442);
g)
elektrische Isolatoren der Position 8546 und Isolierteile der Position 8547;
h)
kleine Schleifscheiben, Trennscheiben und dergleichen, für Dentalbohrmaschinen (Position 9018);
ij)
Waren des Kapitels 91 (z. B. Gehäuse für Uhren oder für andere Uhrmacherwaren);
k)
Waren des Kapitels 94 (z. B. Möbel, Beleuchtungskörper, vorgefertigte Gebäude);
l)
Waren des Kapitels 95 (z. B. Spielzeug, Spiele, Sportgeräte);
m)
Waren der Position 9602, wenn sie aus den in Anmerkung 2 Buchstabe b) zu Kapitel 96 genannten Stoffen bestehen, Waren der Position 9606 (z. B. Knöpfe), der Position 9609 (z. B. Schiefergriffel) oder der Position 9610 (z. B. Schiefertafeln zum Schreiben oder Zeichnen);
n)
Waren des Kapitels 97 (z. B. Kunstgegenstände).

2.
Der Begriff „bearbeitete Werksteine” in Position 6802 bezieht sich nicht nur auf Steine der in der Position 2515 oder 2516 erfassten Art, sondern auch auf alle anderen natürlichen Steine (z. B. Quarzit, Flintstein, Dolomit und Speckstein), die in gleicher Weise bearbeitet sind; das gilt jedoch nicht für Tonschiefer.
KN-CodeWarenbezeichnungVertragsmäßiger Zollsatz (%)Besondere Maßeinheit68010000Pflastersteine, Randsteine und Pflasterplatten, aus Naturstein (ausgenommen Schiefer)frei6802Bearbeitete Werksteine (ausgenommen Schiefer) und Waren daraus, ausgenommen Waren der Position 6801; Würfel und dergleichen für Mosaike aus Naturstein (einschließlich Schiefer), auch auf Unterlagen; Körnungen, Splitter und Mehl von Naturstein (einschließlich Schiefer), künstlich gefärbt68021000Fliesen, Würfel und dergleichen, auch in anderer als quadratischer oder rechteckiger Form, deren größte Fläche in ein Quadrat mit einer Seitenlänge von weniger als 7 cm eingeschlossen werden kann; Körnungen, Splitter und Mehl, künstlich gefärbtfreiandere Werksteine und Waren daraus, lediglich geschnitten oder gesägt, mit ebener oder glatter Oberfläche68022100Marmor, Travertin und Alabaster1,768022300Granit1,768022900andere Steine1,7andere68029100Marmor, Travertin und Alabaster1,768029200andere Kalksteine1,7680293Granit68029310poliert, verziert oder anders bearbeitet, jedoch ohne Bildhauerarbeit, mit einem Eigengewicht von 10 kg oder mehrfrei68029390andere1,7680299andere Steine68029910poliert, verziert oder anders bearbeitet, jedoch ohne Bildhauerarbeit, mit einem Eigengewicht von 10 kg oder mehrfrei68029990andere1,7680300Bearbeiteter Tonschiefer und Waren aus Tonschiefer oder aus Pressschiefer68030010Schiefer für Dächer oder Fassaden1,768030090andere1,76804Mühlsteine, Schleifsteine und dergleichen, ohne Gestell, zum Mahlen, Zerfasern, Brechen, Schleifen, Polieren, Richten, Schneiden oder Trennen, Wetz- oder Poliersteine zum Handgebrauch und Teile davon, aus Natursteinen, aus agglomerierten natürlichen oder künstlichen Schleifstoffen oder keramisch hergestellt, auch mit Teilen aus anderen Stoffen68041000Mühlsteine und Steine zum Mahlen, Zerfasern oder Brechenfreiandere Mühlsteine, Schleifsteine und dergleichen68042100aus agglomerierten synthetischen oder natürlichen Diamanten1,7680422aus anderen agglomerierten Schleifstoffen oder keramisch hergestelltaus künstlichen Schleifstoffen, mit Bindemittelaus Kunstharz68042212nicht verstärktfrei68042218verstärktfrei68042230aus keramischen Stoffen oder Silicatenfrei68042250aus anderen Stoffenfrei68042290anderefrei68042300aus Natursteinfrei68043000Wetz- oder Poliersteine zum Handgebrauchfrei6805Natürliche oder künstliche Schleifmittel, in Pulver- oder Körnerform, auf einer Unterlage aus Spinnstoffen, Papier, Pappe oder anderen Stoffen, auch zugeschnitten, genäht oder anders zusammengefügt68051000nur auf einer Unterlage aus Gewebe aus Spinnstoffen1,768052000nur auf einer Unterlage aus Papier oder Pappe1,768053000auf einer Unterlage aus anderen Stoffen1,76806Hüttenwolle/Schlackenwolle, Steinwolle und ähnliche mineralische Wollen; geblähter Vermiculit, geblähter Ton, Schaumschlacke und ähnliche geblähte mineralische Erzeugnisse; Mischungen und Waren aus mineralischen Stoffen zu Wärme-, Kälte- oder Schallschutzzwecken, ausgenommen Waren der Positionen 6811 und 6812 oder des Kapitels 6968061000Hüttenwolle/Schlackenwolle, Steinwolle und ähnliche mineralische Wollen, auch miteinander gemischt, lose, in Platten oder in Rollenfrei680620geblähter Vermiculit, geblähter Ton, Schaumschlacke und ähnliche geblähte mineralische Erzeugnisse, auch miteinander gemischt68062010geblähter Tonfrei68062090anderefrei68069000anderefrei6807Waren aus Asphalt oder aus ähnlichen Stoffen (z. B. Erdölpech, Kohlenteerpech)68071000in Rollenfreim268079000anderefrei68080000Platten, Dielen, Fliesen, Blöcke und dergleichen, aus Pflanzenfasern, Stroh oder aus Holzspänen, -schnitzeln, -fasern, Sägemehl oder anderen Holzabfällen, mit Zement, Gips oder anderen mineralischen Bindemitteln hergestellt1,76809Waren aus Gips oder aus Mischungen auf der Grundlage von GipsPlatten, Tafeln, Dielen, Fliesen und ähnliche Waren, nicht verziert68091100nur mit Papier oder Pappe überzogen oder verstärkt1,7m268091900andere1,7m268099000andere1,76810Waren aus Zement, Beton oder Kunststein, auch bewehrtZiegel, Fliesen, Mauersteine und dergleichen681011Baublöcke und Mauersteine68101110aus Leichtbeton (auf Basis von Bimskies, granulierter Schlacke usw.)1,768101190andere1,768101900andere1,7andere68109100vorgefertigte Bauelemente1,768109900andere1,76811Waren aus Asbestzement, Cellulosezement oder dergleichen68114000Asbest enthaltend1,7keinen Asbest enthaltend68118100Wellplatten1,768118200andere Platten, Tafeln, Fliesen, Ziegel und dergleichen1,768118900andere1,76812Bearbeitete Asbestfasern; Mischungen auf der Grundlage von Asbest oder auf der Grundlage von Asbest und Magnesiumcarbonat; Waren aus solchen Mischungen oder aus Asbest (z. B. Garne, Gewebe, Kleidung, Kopfbedeckungen, Schuhe, Dichtungen), auch bewehrt, ausgenommen Waren der Position 6811 oder 6813681280aus Krokydolith68128010bearbeitete Fasern; Mischungen auf der Grundlage von Asbest oder auf der Grundlage von Asbest und Magnesiumcarbonat1,768128090andere3,7andere68129100Kleidung, Bekleidungszubehör, Schuhe und Kopfbedeckungen3,768129200Papier, Pappe und Filz3,768129300Dichtungsmaterial aus zusammengepressten Asbestfasern und Elastomeren, in Platten oder Rollen3,7681299andere68129910bearbeitete Asbestfasern; Mischungen auf der Grundlage von Asbest oder auf der Grundlage von Asbest und Magnesiumcarbonat1,768129990andere3,76813Reibungsbeläge (z. B. Platten, Rollen, Streifen, Segmente, Scheiben, Ringe, Klötze), nicht montiert, für Bremsen, Kupplungen und dergleichen, auf der Grundlage von Asbest, anderen mineralischen Stoffen oder Zellstoff, auch in Verbindung mit Spinnstoffen oder anderen Stoffen68132000Asbest enthaltend2,7keinen Asbest enthaltend68138100Bremsbeläge und Bremsklötze2,768138900andere2,76814Bearbeiteter Glimmer und Glimmerwaren, einschließlich agglomerierter oder rekonstituierter Glimmer, auch auf Unterlagen aus Papier, Pappe oder aus anderen Stoffen68141000Platten, Blätter oder Streifen aus agglomeriertem oder rekonstituiertem Glimmer, auch auf Unterlagen1,768149000andere1,76815Waren aus Steinen oder anderen mineralischen Stoffen (einschließlich Kohlenstofffasern, Waren aus Kohlenstofffasern und Waren aus Torf), anderweit weder genannt noch inbegriffen681510Waren aus Grafit oder anderem Kohlenstoff, nicht für elektrotechnische Zwecke68151010Kohlenstofffasern und Waren aus Kohlenstofffasernfrei68151090anderefrei68152000Waren aus Torffreiandere68159100Magnesit, Dolomit oder Chromit enthaltendfrei68159900anderefrei

KAPITEL 69

Anmerkungen

1.
Zu Kapitel 69 gehören nur keramische Waren, die nach vorheriger Formgebung gebrannt sind. Zu den Positionen 6904 bis 6914 gehören nicht Waren der Positionen 6901 bis 6903.
2.
Zu Kapitel 69 gehören nicht:

a)
Waren der Position 2844;
b)
Waren der Position 6804;
c)
Waren des Kapitels 71 (z. B. Fantasieschmuck);
d)
Cermets der Position 8113;
e)
Waren des Kapitels 82;
f)
elektrische Isolatoren der Position 8546 und Isolierteile der Position 8547;
g)
künstliche Zähne aus keramischen Stoffen (Position 9021);
h)
Waren des Kapitels 91 (z. B. Uhren und Gehäuse für Uhren);
ij)
Waren des Kapitels 94 (z. B. Möbel, Beleuchtungskörper, vorgefertigte Gebäude);
k)
Waren des Kapitels 95 (z. B. Spielzeug, Spiele, Sportgeräte);
l)
Waren der Position 9606 (z. B. Knöpfe) oder der Position 9614 (z. B. Tabakpfeifen);
m)
Waren des Kapitels 97 (z. B. Kunstgegenstände).

KN-CodeWarenbezeichnungVertragsmäßiger Zollsatz (%)Besondere MaßeinheitI. WAREN AUS KIESELSÄUREHALTIGEN FOSSILEN MEHLEN ODER ÄHNLICHEN KIESELSÄUREHALTIGEN ERDEN UND FEUERFESTE WAREN69010000Steine, Platten, Fliesen und andere keramische Waren aus kieselsäurehaltigen fossilen Mehlen (z. B. Kieselgur, Tripel, Diatomit) oder aus ähnlichen kieselsäurehaltigen Erden26902Feuerfeste Steine, Platten, Fliesen und ähnliche feuerfeste keramische Bauteile, ausgenommen Waren aus kieselsäurehaltigen fossilen Mehlen oder ähnlichen kieselsäurehaltigen Erden69021000mit einem Gehalt der Elemente Mg, Ca oder Cr, berechnet als MgO, CaO oder Cr2O3, einzeln oder gemeinsam, von mehr als 50 GHT2690220mit einem Gehalt an Tonerde (Al2O3), an Kieselsäure (SiO2) oder einer Mischung oder Verbindung dieser Erzeugnisse von mehr als 50 GHT69022010mit einem Gehalt an Kieselsäure (SiO2) von 93 GHT oder mehr2andere69022091mit einem Gehalt an Tonerde (Al2O3) von mehr als 7, jedoch weniger als 45 GHT269022099andere269029000andere26903Andere feuerfeste keramische Waren (z. B. Retorten, Schmelztiegel, Muffeln, Ausgüsse, Stopfen, Stützen, Kapellen, Rohre, Schutzrohre, Stäbe), ausgenommen Waren aus kieselsäurehaltigen fossilen Mehlen oder aus ähnlichen kieselsäurehaltigen Erden69031000mit einem Gehalt an Grafit oder anderem Kohlenstoff, auch untereinander gemischt, von mehr als 50 GHT5690320mit einem Gehalt an Tonerde (Al2O3) oder einer Mischung oder Verbindung von Tonerde und Kieselsäure (SiO2) von mehr als 50 GHT69032010mit einem Gehalt an Tonerde (Al2O3) von weniger als 45 GHT569032090mit einem Gehalt an Tonerde (Al2O3) von 45 GHT oder mehr5690390andere69039010mit einem Gehalt an Grafit oder anderem Kohlenstoff, auch untereinander gemischt, von mehr als 25 bis 50 GHT569039090andere5II. ANDERE KERAMISCHE WAREN6904Mauerziegel, Hourdis, Deckenziegel und dergleichen, aus keramischen Stoffen69041000Mauerziegel2p/st69049000andere26905Dachziegel, Schornsteinteile/Elemente für Rauchfänge, Rauchleitungen, Bauzierrate und andere Baukeramik69051000Dachziegelfreip/st69059000anderefrei69060000Keramische Rohre, Rohrleitungen, Rinnen, Rohrformstücke, Rohrverschlussstücke und Rohrverbindungsstückefrei6907Unglasierte keramische Fliesen, Boden- und Wandplatten; unglasierte keramische Steinchen, Würfel und ähnliche Waren für Mosaike, auch auf Unterlage69071000Fliesen, Würfel, Steinchen und ähnliche Waren, auch in anderer als quadratischer oder rechteckiger Form, deren größte Fläche in ein Quadrat mit einer Seitenlänge von weniger als 7 cm eingeschlossen werden kann5m2690790andere69079020aus Steinzeug5m269079080andere5m26908Glasierte keramische Fliesen, Boden- und Wandplatten; glasierte keramische Steinchen, Würfel und ähnliche Waren für Mosaike, auch auf Unterlage69081000Fliesen, Würfel, Steinchen und ähnliche Waren, auch in anderer als quadratischer oder rechteckiger Form, deren größte Fläche in ein Quadrat mit einer Seitenlänge von weniger als 7 cm eingeschlossen werden kann7m2690890andereaus gewöhnlichem Ton69089011Spaltplatten6m269089020andere5m2andere69089031Spaltplatten5m2andere69089051mit einer Oberfläche von 90 cm2 oder weniger7m2andere69089091aus Steinzeug5m269089093aus Steingut oder feinen Erden5m269089099andere5m26909Keramische Waren zu chemischen und anderen technischen Zwecken; keramische Tröge, Wannen und ähnliche Behältnisse für die Landwirtschaft; keramische Krüge und ähnliche Behältnisse zu Transport- oder VerpackungszweckenWaren zu chemischen und anderen technischen Zwecken69091100aus Porzellan569091200Waren mit einer Mohsschen Härte von 9 oder mehr569091900andere569099000andere56910Keramische Ausgüsse (Spülbecken), Waschbecken, Waschbeckensockel, Badewannen, Bidets, Klosettbecken, Spülkästen, Urinierbecken und ähnliche Installationsgegenstände zu sanitären Zwecken69101000aus Porzellan769109000andere76911Geschirr, andere Haushalts- oder Hauswirtschaftsartikel, Hygiene- oder Toilettengegenstände, aus Porzellan69111000Geschirr und andere Artikel für den Tisch- oder Küchengebrauch1269119000andere12691200Anderes keramisches Geschirr, andere keramische Haushalts- oder Hauswirtschaftsartikel, Hygiene- oder Toilettengegenstände69120010aus gewöhnlichem Ton569120030aus Steinzeug5,569120050aus Steingut oder feinen Erden969120090andere76913Statuetten und andere keramische Ziergegenstände69131000aus Porzellan6691390andere69139010aus gewöhnlichem Ton3,5andere69139093aus Steingut oder feinen Erden669139098andere66914Andere keramische Waren69141000aus Porzellan569149000andere3

KAPITEL 70

Anmerkungen

1.
Zu Kapitel 70 gehören nicht:

a)
Waren der Position 3207 (z. B. Schmelzglasuren und andere verglasbare Massen, Glasfritten, anderes Glas in Form von Pulver, Granalien oder Flocken);
b)
Waren des Kapitels 71 (z. B. Fantasieschmuck);
c)
Kabel aus optischen Fasern der Position 8544, elektrische Isolatoren (Position 8546) oder Isolierteile der Position 8547;
d)
optische Fasern, optisch bearbeitete optische Elemente, Injektionsspritzen, künstliche Augen, Thermometer, Barometer, Dichtemesser und andere Waren des Kapitels 90;
e)
Beleuchtungskörper, Leuchtschilder, Reklameleuchten, Namensschilder und ähnliche Waren, mit fest angebrachter Lichtquelle, und Teile davon, der Position 9405;
f)
Spielzeug, Spiele, Sportgeräte, Weihnachtsartikel und andere Waren des Kapitels 95, ausgenommen Augen ohne Mechanismus für Puppen oder für andere Waren des Kapitels 95;
g)
Knöpfe, Parfümzerstäuber, Vakuumisolierflaschen und andere Waren des Kapitels 96.

2.
Für die Anwendung der Positionen 7003, 7004 und 7005

a)
werden die vor dem Aushärten liegenden Arbeitsvorgänge bei dem Merkmal „bearbeitet” nicht berücksichtigt;
b)
bleibt ein Zuschneiden auf bestimmte Formen für die Einreihung von Glas in Platten oder Tafeln ohne Einfluss;
c)
gelten als „absorbierende, reflektierende oder nicht reflektierende Schicht” mikroskopisch dünne Überzüge aus Metall oder einer chemischen Verbindung (z. B. Metalloxid), die z. B. Infrarotlicht absorbieren oder das Reflexionsvermögen des Glases verbessern, ohne es undurchsichtig oder lichtundurchlässig zu machen oder die Lichtreflexion an der Glasoberfläche verhindern.

3.
Waren der Position 7006 bleiben in dieser Position, auch wenn sie den Charakter von Fertigwaren haben.
4.
Als „Glaswolle” im Sinne der Position 7019 gelten:

a)
mineralische Wollen mit einem Gehalt an Siliciumdioxid (SiO2) von 60 GHT oder mehr;
b)
mineralische Wollen mit einem Gehalt an Siliciumdioxid (SiO2) von weniger als 60 GHT, jedoch mit einem Gehalt an Alkalioxiden (K2O oder Na2O) von mehr als 5 GHT oder mit einem Gehalt an Bortrioxid (B2O3) von mehr als 2 GHT.

Mineralische Wollen, welche die vorstehenden Voraussetzungen nicht erfüllen, gehören zu Position 6806.

5.
Als „Glas” im Sinne der Nomenklatur gelten auch geschmolzener Quarz und anderes geschmolzenes Siliciumdioxid.

Unterpositions-Anmerkung

1.
Als „Bleikristall” im Sinne der Unterpositionen 701322, 701333, 701341 und 701391 gilt nur Glas mit einem Gehalt an Bleimonoxid (PbO) von 24 GHT oder mehr.
KN-CodeWarenbezeichnungVertragsmäßiger Zollsatz (%)Besondere Maßeinheit700100Bruchglas und andere Abfälle und Scherben von Glas; Glasmasse70010010Bruchglas und andere Abfälle und Scherben von GlasfreiGlasmasse70010091optisches Glas370010099anderesfrei7002Glas in Kugeln (ausgenommen Mikrokugeln der Position 7018), Stangen, Stäben oder Rohren, nicht bearbeitet70021000Kugeln3700220Stangen oder Stäbe70022010aus optischem Glas370022090andere3Rohre70023100aus geschmolzenem Quarz oder aus anderem geschmolzenen Siliciumdioxid370023200aus anderem Glas, mit einem linearen Ausdehnungskoeffizienten von 5 × 10–6 oder weniger je Kelvin in einem Temperaturbereich von 0 °C bis 300 °C370023900andere37003Gegossenes oder gewalztes Glas, in Platten, Tafeln oder Profilen, auch mit absorbierender, reflektierender oder nicht reflektierender Schicht, jedoch nicht anders bearbeitetPlatten oder Tafeln, nicht mit Drahteinlagen oder dergleichen verstärkt700312in der Masse gefärbt, undurchsichtig, überfangen oder mit absorbierender, reflektierender oder nicht reflektierender Schicht70031210aus optischem Glas3m2andere70031291mit nicht reflektierender Schicht3m270031299andere3,8 MIN 0,6 €/100 kg/brm2700319andere70031910aus optischem Glas3m270031990andere3,8 MIN 0,6 €/100 kg/brm270032000Platten oder Tafeln, mit Drahteinlagen oder dergleichen verstärkt3,8 MIN 0,4 €/100 kg/brm270033000Profile37004Gezogenes oder geblasenes Glas in Tafeln, auch mit absorbierender, reflektierender oder nicht reflektierender Schicht, jedoch nicht anders bearbeitet700420in der Masse gefärbt, undurchsichtig, überfangen oder mit absorbierender, reflektierender oder nicht reflektierender Schicht70042010optisches Glas3m2anderes70042091mit nicht reflektierender Schicht3m270042099anderes4,4 MIN 0,4 €/100 kg/brm2700490anderes70049010optisches Glas3m270049080anderes4,4 MIN 0,4 €/100 kg/brm27005Feuerpoliertes Glas (float-glass) und auf einer oder beiden Seiten geschliffenes oder poliertes Glas, in Platten oder Tafeln, auch mit absorbierender, reflektierender oder nicht reflektierender Schicht, jedoch nicht anders bearbeitet700510nicht mit Drahteinlagen oder dergleichen verstärkt, mit absorbierender, reflektierender oder nicht reflektierender Schicht70051005mit nicht reflektierender Schicht3m2anderes, mit einer Dicke von700510253,5 mm oder weniger2m270051030mehr als 3,5 mm bis 4,5 mm2m270051080mehr als 4,5 mm2m2anderes, nicht mit Drahteinlagen oder dergleichen verstärkt700521in der Masse gefärbt, undurchsichtig, überfangen oder nur geschliffen70052125mit einer Dicke von 3,5 mm oder weniger2m270052130mit einer Dicke von mehr als 3,5 mm bis 4,5 mm2m270052180mit einer Dicke von mehr als 4,5 mm2m2700529anderes70052925mit einer Dicke von 3,5 mm oder weniger2m270052935mit einer Dicke von mehr als 3,5 mm bis 4,5 mm2m270052980mit einer Dicke von mehr als 4,5 mm2m270053000mit Drahteinlagen oder dergleichen verstärkt2m2700600Glas der Position 7003, 7004 oder 7005, gebogen, mit bearbeiteten Kanten, graviert, gelocht, emailliert oder anders bearbeitet, jedoch weder gerahmt noch in Verbindung mit anderen Stoffen70060010optisches Glas370060090anderes37007Vorgespanntes Einschichten-Sicherheitsglas und Mehrschichten-Sicherheitsglas (Verbundglas)vorgespanntes Einschichten-Sicherheitsglas700711in Abmessungen und Formen von der in Kraftfahrzeugen, Luftfahrzeugen, Wasserfahrzeugen oder anderen Fahrzeugen verwendeten Art70071110in Abmessungen und Formen von der in Kraftfahrzeugen verwendeten Art370071190anderes3700719anderes70071910emailliert3m270071920in der Masse gefärbt, undurchsichtig, überfangen oder mit absorbierender oder reflektierender Schicht3m270071980anderes3m2Mehrschichten-Sicherheitsglas (Verbundglas)700721in Abmessungen und Formen von der in Kraftfahrzeugen, Luftfahrzeugen, Wasserfahrzeugen oder anderen Fahrzeugen verwendeten Art70072120in Abmessungen und Formen von der in Kraftfahrzeugen verwendeten Art370072180anderes370072900anderes3m2700800Mehrschichtige Isolierverglasungen70080020in der Masse gefärbt, undurchsichtig, überfangen oder mit absorbierender oder reflektierender Schicht3m2andere70080081bestehend aus zwei entlang der Ränder durch eine luftdichte Abdichtung verschweißte Glasplatten und getrennt durch eine Schicht aus Luft, anderen Gasen oder durch ein Vakuum3m270080089andere3m27009Spiegel aus Glas, auch gerahmt, einschließlich Rückspiegel70091000Rückspiegel für Fahrzeuge4p/standere70099100nicht gerahmt470099200gerahmt47010Flaschen, Glasballons, Korbflaschen, Flakons, Krüge, Töpfe, Röhrchen, Ampullen und andere Behältnisse aus Glas, zu Transport- oder Verpackungszwecken; Konservengläser; Stopfen, Deckel und andere Verschlüsse, aus Glas70101000Ampullen3p/st70102000Stopfen, Deckel und andere Verschlüsse5701090andere70109010Haushaltskonservengläser5p/standere70109021hergestellt aus Glasröhren5p/standere, mit einem Nenninhalt von701090312,5 l oder mehr5p/stweniger als 2,5 lfür Nahrungsmittel und GetränkeFlaschenaus nicht gefärbtem Glas, mit einem Nenninhalt von701090411 l oder mehr5p/st70109043mehr als 0,33 l, jedoch weniger als 1 l5p/st701090450,15 l bis 0,33 l5p/st70109047weniger als 0,15 l5p/staus gefärbtem Glas, mit einem Nenninhalt von701090511 l oder mehr5p/st70109053mehr als 0,33 l, jedoch weniger als 1 l5p/st701090550,15 l bis 0,33 l5p/st70109057weniger als 0,15 l5p/standere, mit einem Nenninhalt von701090610,25 l oder mehr5p/st70109067weniger als 0,25 l5p/stfür pharmazeutische Erzeugnisse, mit einem Nenninhalt von70109071mehr als 0,055 l5p/st701090790,055 l oder weniger5p/stfür andere Erzeugnisse70109091aus nicht gefärbtem Glas5p/st70109099aus gefärbtem Glas5p/st7011Offene Glaskolben und Glasrohre, Glasteile davon, ohne Ausrüstung, für elektrische Lampen, Kathodenstrahlröhren oder dergleichen70111000für elektrische Beleuchtung470112000für Kathodenstrahlröhren470119000andere470127013Glaswaren zur Verwendung bei Tisch, in der Küche, bei der Toilette, im Büro, zur Innenausstattung oder zu ähnlichen Zwecken (ausgenommen Waren der Position 7010 oder 7018)70131000aus Glaskeramik11p/stTrinkgläser mit Stiel, ausgenommen Waren aus Glaskeramik701322aus Bleikristall70132210handgefertigt (manuelle Glasentnahme)11p/st70132290mechanisch gefertigt (mechanische Glasentnahme)11p/st701328andere70132810handgefertigt (manuelle Glasentnahme)11p/st70132890mechanisch gefertigt (mechanische Glasentnahme)11p/standere Trinkgläser, ausgenommen Waren aus Glaskeramik701333aus Bleikristallhandgefertigt (manuelle Glasentnahme)70133311geschliffen oder anders bearbeitet11p/st70133319andere11p/stmechanisch gefertigt (mechanische Glasentnahme)70133391geschliffen oder anders bearbeitet11p/st70133399andere11p/st701337andere70133710aus vorgespanntem Glas11p/standerehandgefertigt (manuelle Glasentnahme)70133751geschliffen oder anders bearbeitet11p/st70133759andere11p/stmechanisch gefertigt (mechanische Glasentnahme)70133791geschliffen oder anders bearbeitet11p/st70133799andere11p/stGlaswaren zur Verwendung bei Tisch (ausgenommen Trinkgläser) oder in der Küche, ausgenommen Waren aus Glaskeramik701341aus Bleikristall70134110handgefertigt (manuelle Glasentnahme)11p/st70134190mechanisch gefertigt (mechanische Glasentnahme)11p/st70134200aus anderem Glas, mit einem linearen Ausdehnungskoeffizienten von 5 × 10–6 oder weniger je Kelvin bei Temperaturen von 0 °C bis 300 °C11p/st701349andere70134910aus vorgespanntem Glas11p/standere70134991handgefertigt (manuelle Glasentnahme)11p/st70134999mechanisch gefertigt (mechanische Glasentnahme)11p/standere Glaswaren701391aus Bleikristall70139110handgefertigt (manuelle Glasentnahme)11p/st70139190mechanisch gefertigt (mechanische Glasentnahme)11p/st70139900andere11p/st70140000Glaswaren für Signalvorrichtungen und optische Elemente, aus Glas (ausgenommen Waren der Position 7015), jedoch nicht optisch bearbeitet37015Gläser für Uhren und ähnliche Gläser, Gläser für einfache oder medizinische Brillen, gewölbt, gebogen, hohl oder dergleichen, nicht optisch bearbeitet; Hohlkugeln und Hohlkugelsegmente, aus Glas, zum Herstellen solcher Gläser70151000Gläser für medizinische Brillen370159000andere37016Bausteine, Platten, Fliesen, Dachziegel und andere Waren, aus gepresstem oder geformtem Glas, auch mit Drahteinlagen oder dergleichen verstärkt, zu Bauzwecken; Glaswürfel und andere Glaskurzwaren, auch auf Unterlagen, für Mosaike oder zu ähnlichen Zierzwecken; Kunstverglasungen; vielzelliges Glas oder Schaumglas, in Blöcken, Tafeln, Platten, Schalen oder dergleichen70161000Glaswürfel und andere Glaskurzwaren, auch auf Unterlagen, für Mosaike oder zu ähnlichen Zierzwecken8701690andere70169010Kunstverglasungen3m270169040Glassteine, zu Bauzwecken3 MIN 1,2 €/100 kg/br70169070andere3 MIN 1,2 €/100 kg/br7017Glaswaren für Laboratorien, hygienische oder pharmazeutische Bedarfsartikel aus Glas, auch mit Skalen oder Eichzeichen70171000aus geschmolzenem Quarz oder anderem geschmolzenen Siliciumdioxid370172000aus anderem Glas, mit einem linearen Ausdehnungskoeffizienten von 5 × 10–6 oder weniger je Kelvin in einem Temperaturbereich von 0 °C bis 300 °C370179000andere37018Glasperlen, Nachahmungen von Perlen, Edelsteinen oder Schmucksteinen und ähnliche Glaskurzwaren und Waren daraus, ausgenommen Fantasieschmuck; Glasaugen, ausgenommen Prothesen; Zier- und Fantasiegegenstände aus lampengeblasenem (gesponnenem) Glas, ausgenommen Fantasieschmuck; Mikrokugeln aus Glas, mit einem Durchmesser von 1 mm oder weniger701810Glasperlen, Nachahmungen von Perlen, Edelsteinen oder Schmucksteinen und ähnliche GlaskurzwarenGlasperlen70181011geschliffen und mechanisch poliertfrei70181019andere770181030Nachahmungen von PerlenfreiNachahmungen von Edelsteinen und Schmucksteinen70181051geschliffen und mechanisch poliertfrei70181059andere370181090andere3(10)70182000Mikrokugeln mit einem Durchmesser von 1 mm oder weniger3701890andere70189010Glasaugen; Erzeugnisse aus Glaskurzwaren370189090andere67019Glasfasern (einschließlich Glaswolle) und Waren daraus (z. B. Garne, Gewebe)Vorgarne (Lunten), Glasseidenstränge (Rovings), Garne und Stapelfasern70191100Stapelfasern mit einer Länge von 50 mm oder weniger (chopped strands)770191200Glasseidenstränge (Rovings)7701919andere70191910aus Filamenten770191990aus Stapelfasern7Vliese, Matten, Matratzen, Platten und ähnliche nicht gewebte Erzeugnisse701931Matten70193110aus Filamenten770193190andere7701932Vliese70193210aus Filamenten570193290andere570193900andere570194000Gewebe aus Glasseidensträngen (Rovings)7andere Gewebe70195100mit einer Breite von 30 cm oder weniger770195200mit einer Breite von mehr als 30 cm, in Leinwandbindung, mit einem Quadratmetergewicht von weniger als 250 g, aus Filamenten mit einem Titer des einfachen Garns von 136 tex oder weniger770195900andere770199000andere7702000Andere Waren aus Glas70200005Reagenzröhren und Halterungen aus Quarz zur Verwendung in Diffusions- und Oxidationsöfen bei der Herstellung von HalbleitermaterialienfreiGlaskolben für Vakuum-Isolierflaschen oder für andere Vakuum-Isolierbehälter70200007unfertig370200008fertig6andere70200010aus geschmolzenem Quarz oder anderem geschmolzenen Siliciumdioxid370200030aus anderem Glas, mit einem linearen Ausdehnungskoeffizienten von 5 × 10–6 oder weniger je Kelvin in einem Temperaturbereich von 0 °C bis 300 °C370200080andere3

ABSCHNITT XIV

KAPITEL 71

Anmerkungen

1.
Zu Kapitel 71 gehören, vorbehaltlich der Anmerkung 1 a) zu Abschnitt VI und der nachstehenden Ausnahmen, alle Waren, die ganz oder teilweise bestehen:

a)
aus echten Perlen oder Zuchtperlen oder aus Edelsteinen oder Schmucksteinen (natürlichen, synthetischen oder rekonstituierten) oder
b)
aus Edelmetallen oder Edelmetallplattierungen.

2.
A)
Zu den Positionen 7113, 7114 und 7115 gehören nicht Waren, die Edelmetalle oder Edelmetallplattierungen nur als geringfügige Verzierungen oder als unwesentliche Zutaten (z. B. Monogramme, Ringbeschläge, Kanten) enthalten; auf diese Waren findet die vorstehende Anmerkung 1 b) keine Anwendung.
B)
Zu Position 7116 gehören nur Waren, die Edelmetalle oder Edelmetallplattierungen nicht oder nur als geringfügige Verzierungen oder unwesentliche Zutaten enthalten.
3.
Zu Kapitel 71 gehören nicht:

a)
Edelmetallamalgame oder Edelmetalle in kolloidem Zustand (Position 2843);
b)
steriles chirurgisches Nahtmaterial, Zahnfüllstoffe und andere Waren des Kapitels 30;
c)
Waren des Kapitels 32 (z. B. flüssige Glanzmittel);
d)
auf Trägern fixierte Katalysatoren (Position 3815);
e)
Waren der Position 4202 oder 4203, die in Anmerkung 3 B zu Kapitel 42 genannt sind;
f)
Waren der Position 4303 oder 4304;
g)
Waren des Abschnitts XI (Spinnstoffe und Waren daraus);
h)
Schuhe, Kopfbedeckungen und andere Waren des Kapitels 64 oder 65;
ij)
Schirme, Gehstöcke und andere Waren des Kapitels 66;
k)
Waren aus Schleifmitteln, die Pulver von Edelsteinen oder Schmucksteinen (natürlichen, synthetischen oder rekonstituierten) enthalten, der Position 6804 oder 6805 oder des Kapitels 82, Werkzeuge oder andere Waren des Kapitels 82, mit arbeitendem Teil aus Edelsteinen oder Schmucksteinen (natürlichen, synthetischen oder rekonstituierten); Maschinen, Apparate, elektrotechnische Erzeugnisse und Teile davon, des Abschnitts XVI; Waren und Teile davon, ganz aus Edelsteinen oder Schmucksteinen (natürlichen, synthetischen oder rekonstituierten), bleiben jedoch im Kapitel 71, ausgenommen bearbeitete, nicht montierte Saphire und Diamanten für Tonabnehmer-Abtastnadeln (Position 8522);
l)
Waren des Kapitels 90, 91 oder 92 (wissenschaftliche Instrumente, Uhrmacherwaren und Musikinstrumente);
m)
Waffen und Teile davon (Kapitel 93);
n)
Waren, die von Anmerkung 2 zu Kapitel 95 erfasst sind;
o)
Waren des Kapitels 96 gemäß Anmerkung 4 zu jenem Kapitel;
p)
Originalerzeugnisse der Bildhauerkunst (Position 9703), Sammlungsstücke (Position 9705) und Antiquitäten, mehr als 100 Jahre alt (Position 9706). Echte Perlen oder Zuchtperlen, Edelsteine oder Schmucksteine bleiben jedoch in Kapitel 71.

4.
A)
Als „Edelmetalle” gelten Silber, Gold und Platin.
B)
Als „Platin” gelten Platin, Iridium, Osmium, Palladium, Rhodium und Ruthenium.
C)
Als „Edelsteine oder Schmucksteine (natürliche, synthetische oder rekonstituierte)” gelten nicht die in Anmerkung 2 b) zu Kapitel 96 genannten Stoffe.
5.
Als „Edelmetalllegierungen” im Sinne des Kapitels 71 gelten alle Legierungen (einschließlich gesinterte Mischungen und intermetallische Verbindungen), die ein oder mehrere Edelmetalle enthalten, vorausgesetzt, dass das Gewicht eines Edelmetalls 2 GHT oder mehr der Legierung beträgt. Edelmetalllegierungen sind wie folgt einzureihen:

a)
alle Legierungen, die 2 GHT oder mehr Platin enthalten, als Platinlegierungen;
b)
alle Legierungen, die 2 GHT oder mehr Gold, jedoch kein Platin oder weniger als 2 GHT Platin enthalten, als Goldlegierungen;
c)
andere Legierungen, die 2 GHT oder mehr Silber enthalten, als Silberlegierungen.

6.
Der Begriff „Edelmetalle” oder die Nennung eines bestimmten Edelmetalls umfasst in der Nomenklatur, wenn nichts anderes bestimmt ist, auch die Legierungen, die nach Anmerkung 5 als Edelmetalllegierungen einzureihen sind, jedoch weder Edelmetallplattierungen nach Anmerkung 7 noch unedle Metalle oder Nichtmetalle, die platiniert, vergoldet oder versilbert sind.
7.
Als „Edelmetallplattierungen” im Sinne der Nomenklatur gelten Waren, bei denen auf einer Metallunterlage auf einer Seite oder mehreren Seiten Edelmetalle durch Löten, Schweißen, Warmwalzen oder ähnliche mechanische Verfahren aufgebracht sind. Waren aus unedlen Metallen mit eingelegten Edelmetallen sind, wenn nichts anderes bestimmt ist, als Edelmetallplattierungen einzureihen.
8.
Vorbehaltlich der Anmerkung 1 A zu Abschnitt VI sind Waren, die den Merkmalen der Position 7112 entsprechen, dieser Position und nicht einer anderen Position der Nomenklatur zuzuweisen.
9.
Als „Schmuckwaren” im Sinne der Position 7113 gelten:

a)
kleine Gegenstände, die als Schmuck dienen (z. B. Ringe, Armbänder, Halsketten, Broschen, Ohrringe, Uhrketten, Uhrgehänge, Anhänger, Krawattennadeln, Manschettenknöpfe, Anstecknadeln, religiöse oder andere Medaillen oder Abzeichen);
b)
Gegenstände des persönlichen Gebrauchs, die dazu bestimmt sind, an der Person getragen zu werden, sowie Taschen- und Handtaschenartikel (z. B. Zigaretten- oder Zigarrenetuis, Schnupftabakdosen, Bonbonnieren und Puderdosen, Pillendosen, Rosenkränze).

Diese Waren können auch echte Perlen, Zuchtperlen oder Imitationsperlen, Edelsteine oder Schmucksteine (natürliche, synthetische oder rekonstituierte) sowie Edelstein- oder Schmucksteinimitationen enthalten oder auch Teile aus Schildpatt, Perlmutter, Elfenbein, natürlichem oder rekonstituiertem Bernstein, Gagat (Jett) oder Korallen enthalten.

10.
Als „Gold- und Silberschmiedewaren” im Sinne der Position 7114 gelten Waren wie Tafelgeräte, Toilettengarnituren, Schreibtischgarnituren, Rauchservice, Gegenstände zur Innenausstattung und Geräte für religiöse Zwecke.
11.
Als „Fantasieschmuck” im Sinne der Position 7117 gelten Waren von der in der Anmerkung 9 a) genannten Art (ausgenommen Knöpfe und andere Waren der Position 9606, Einsteckkämme, Haarspangen und ähnliche Waren sowie Haarnadeln der Position 9615), wenn sie weder echte Perlen oder Zuchtperlen, Edelsteine oder Schmucksteine (natürliche, synthetische oder rekonstituierte) noch — abgesehen von geringfügigen Verzierungen oder unwesentlichen Zutaten — Edelmetalle oder Edelmetallplattierungen enthalten.

Unterpositions-Anmerkungen

1.
Die Begriffe „Pulver” und „als Pulverform” im Sinne der Unterpositionen 710610, 710811, 711011, 711021, 711031 und 711041 umfassen Erzeugnisse, die mit einem Anteil von 90 GHT oder mehr durch ein Sieb mit einer lichten Maschenweite von 0,5 mm hindurchgehen.
2.
Der Begriff „Platin” im Sinne der Unterpositionen 711011 und 711019 umfasst, abweichend von Anmerkung 4 B zu Kapitel 71, nicht Iridium, Osmium, Palladium, Rhodium und Ruthenium.
3.
Bei der Einreihung von Legierungen in die Unterpositionen der Position 7110 wird jede Legierung so behandelt wie das Metall Platin, Palladium, Rhodium, Iridium, Osmium oder Ruthenium, das gewichtsmäßig gegenüber jedem anderen dieser Metalle vorherrscht.
KN-CodeWarenbezeichnungVertragsmäßiger Zollsatz (%)Besondere MaßeinheitI. ECHTE PERLEN ODER ZUCHTPERLEN, EDELSTEINE ODER SCHMUCKSTEINE7101Echte Perlen oder Zuchtperlen, auch bearbeitet oder einheitlich zusammengestellt, jedoch weder aufgereiht noch montiert oder gefasst; echte Perlen oder Zuchtperlen, zur Erleichterung der Versendung vorübergehend aufgereiht71011000echte PerlenfreigZuchtperlen71012100rohfreig71012200bearbeitetfreig7102Diamanten, auch bearbeitet, jedoch weder montiert noch gefasst71021000nicht sortiertfreic/kIndustriediamanten71022100roh oder nur gesägt, gespalten oder rau geschliffenfreic/k71022900anderefreic/kandere71023100roh oder nur gesägt, gespalten oder rau geschliffenfreic/k71023900anderefreic/k7103Edelsteine (ausgenommen Diamanten) und Schmucksteine, auch bearbeitet oder einheitlich zusammengestellt, jedoch weder aufgereiht noch montiert oder gefasst; Edelsteine (ausgenommen Diamanten) und Schmucksteine, nicht einheitlich zusammengestellt, zur Erleichterung der Versendung vorübergehend aufgereiht71031000roh oder nur gesägt oder grob geformtfreianders bearbeitet71039100Rubine, Saphire und Smaragdefreig71039900anderefreig7104Synthetische oder rekonstituierte Edelsteine oder Schmucksteine, auch bearbeitet oder einheitlich zusammengestellt, jedoch weder aufgereiht noch montiert oder gefasst; synthetische oder rekonstituierte Edelsteine oder Schmucksteine, nicht einheitlich zusammengestellt, zur Erleichterung der Versendung vorübergehend aufgereiht71041000piezoelektrischer Quarzfreig71042000andere, roh oder nur gesägt oder grob geformtfreig71049000anderefreig7105Staub und Pulver von Edelsteinen, Schmucksteinen oder synthetischen Edelsteinen oder Schmucksteinen71051000von Diamantenfreig71059000anderefreigII. EDELMETALLE UND EDELMETALLPLATTIERUNGEN7106Silber (einschließlich vergoldetes oder platiniertes Silber), in Rohform oder als Halbzeug oder Pulver71061000Pulverfreiganderes71069100in Rohformfreig71069200als Halbzeugfreig71070000Silberplattierungen auf unedlen Metallen, in Rohform oder als Halbzeugfrei7108Gold (einschließlich platiniertes Gold), in Rohform oder als Halbzeug oder Pulverzu nicht monetären Zwecken71081100Pulverfreig71081200in Rohformfreig710813als Halbzeug71081310Stäbe, Drähte und Profile, massiv; Bleche und Bänder, mit einer Dicke (ohne Unterlage) von mehr als 0,15 mmfreig71081380anderesfreig71082000zu monetären Zweckenfreig71090000Goldplattierungen auf unedlen Metallen oder auf Silber, in Rohform oder als Halbzeugfrei7110Platin, in Rohform oder als Halbzeug oder PulverPlatin71101100in Rohform oder als Pulverfreig711019anderes71101910Stäbe, Drähte und Profile, massiv; Bleche und Bänder, mit einer Dicke (ohne Unterlage) von mehr als 0,15 mmfreig71101980anderesfreigPalladium71102100in Rohform oder als Pulverfreig71102900anderesfreigRhodium71103100in Rohform oder als Pulverfreig71103900anderesfreigIridium, Osmium und Ruthenium71104100in Rohform oder als Pulverfreig71104900anderesfreig71110000Platinplattierungen auf unedlen Metallen, auf Silber oder auf Gold, in Rohform oder als Halbzeugfrei7112Abfälle und Schrott von Edelmetallen oder Edelmetallplattierungen; andere Abfälle und Schrott, Edelmetalle oder Edelmetallverbindungen enthaltend, von der hauptsächlich zur Wiedergewinnung von Edelmetallen verwendeten Art71123000Aschen, Edelmetalle oder Edelmetallverbindungen enthaltendfreiandere71129100von Gold, einschließlich Goldplattierungen, ausgenommen andere Edelmetalle enthaltende Rückstände (Gekrätz)frei71129200von Platin, einschließlich Platinplattierungen, ausgenommen andere Edelmetalle enthaltende Rückstände (Gekrätz)frei71129900anderefreiIII. SCHMUCKWAREN, GOLD- UND SILBERSCHMIEDEWAREN UND ANDERE WAREN7113Schmuckwaren und Teile davon, aus Edelmetallen oder Edelmetallplattierungenaus Edelmetallen, auch mit Edelmetallen überzogen oder plattiert71131100aus Silber, auch mit anderen Edelmetallen überzogen oder plattiert2,5g71131900aus anderen Edelmetallen, auch mit Edelmetallen überzogen oder plattiert2,5g71132000aus Edelmetallplattierungen auf unedlen Metallen47114Gold- und Silberschmiedewaren und Teile davon, aus Edelmetallen oder Edelmetallplattierungenaus Edelmetallen, auch mit Edelmetallen überzogen oder plattiert71141100aus Silber, auch mit anderen Edelmetallen überzogen oder plattiert2g71141900aus anderen Edelmetallen, auch mit Edelmetallen überzogen oder plattiert2g71142000aus Edelmetallplattierungen auf unedlen Metallen27115Andere Waren aus Edelmetallen oder Edelmetallplattierungen71151000Katalysatoren in Form von Geweben oder Gittern, aus Platinfrei71159000andere37116Waren aus echten Perlen oder Zuchtperlen, aus Edelsteinen oder Schmucksteinen (natürlichen, synthetischen oder rekonstituierten)71161000aus echten Perlen oder Zuchtperlenfreig711620aus Edelsteinen oder Schmucksteinen (natürlichen, synthetischen oder rekonstituierten)71162011Halsketten, Armbänder und andere Waren, ausschließlich aus natürlichen Edelsteinen oder Schmucksteinen, nur aufgereiht, ohne Verschlüsse oder anderes Zubehörfreig71162080andere2,5g7117Fantasieschmuckaus unedlen Metallen, auch versilbert, vergoldet oder platiniert71171100Manschettenknöpfe und ähnliche Knöpfe471171900anderer471179000anderer47118Münzen71181000Münzen (ausgenommen Goldmünzen), ausgenommen gesetzliche Zahlungsmittelfreig71189000anderefreig

ABSCHNITT XV

Anmerkungen

1.
Zu Abschnitt XV gehören nicht:

a)
Farben und Tinten, auf der Grundlage von Metallpulver oder Metallflitter, sowie Prägefolien (Positionen 3207 bis 3210, 3212, 3213 oder 3215);
b)
Cer-Eisen und andere Zündmetall-Legierungen (Position 3606);
c)
Kopfbedeckungen und Teile davon, aus Metall, der Position 6506 oder 6507;
d)
Schirmgestelle und andere Waren der Position 6603;
e)
Waren des Kapitels 71 (z. B. Edelmetall-Legierungen, Edelmetallplattierungen auf unedlen Metallen, Fantasieschmuck);
f)
Waren des Abschnitts XVI (Maschinen und Apparate; elektrotechnische Waren);
g)
zusammengesetzte Eisenbahn- oder Straßenbahnschienen (Position 8608) und andere Waren des Abschnitts XVII (Land-, Wasser- und Luftfahrzeuge);
h)
Instrumente und Apparate des Abschnitts XVIII, einschließlich Uhrfedern;
ij)
Jagdschrot (Position 9306) und andere Waren des Abschnitts XIX (Waffen und Munition);
k)
Waren des Kapitels 94 (z. B. Möbel, Sprungrahmen, Beleuchtungskörper, beleuchtete Zeichen, Leuchtschilder, vorgefertigte Gebäude);
l)
Waren des Kapitels 95 (z. B. Spielzeug, Spiele, Sportgeräte);
m)
Waren des Kapitels 96 (z. B. Handsiebe, Knöpfe, Federhalter, Kugelschreiber, Füllbleistifte, Schreibfedern);
n)
Waren des Kapitels 97 (z. B. Kunstgegenstände).

2.
In der Nomenklatur gelten als „Teile mit allgemeiner Verwendungsmöglichkeit” :

a)
Waren der Position 7307, 7312, 7315, 7317 oder 7318 und gleichartige Waren aus anderen unedlen Metallen;
b)
Federn und Federblätter, aus unedlen Metallen, ausgenommen Uhrfedern (Position 9114);
c)
Waren der Positionen 8301, 8302, 8308, 8310 sowie Rahmen und Spiegel, aus unedlen Metallen, der Position 8306.

In den Kapiteln 73 bis 76 und 78 bis 82 (ausgenommen Position 7315) bezieht sich die Bezeichnung „Teile” nicht auf „Teile mit allgemeiner Verwendungsmöglichkeit” .

Vorbehaltlich des vorstehenden Absatzes und der Anmerkung 1 zu Kapitel 83 gehören Waren der Kapitel 82 und 83 nicht zu den Kapiteln 72 bis 76 und 78 bis 81.

3.
In der Nomenklatur gelten als „unedle Metalle” : Eisen und Stahl, Kupfer, Nickel, Aluminium, Blei, Zink, Zinn, Wolfram, Molybdän, Tantal, Magnesium, Cobalt, Bismut, Cadmium, Titan, Zirconium, Antimon, Mangan, Beryllium, Chrom, Germanium, Vanadium, Gallium, Hafnium, Indium, Niob (Columbium), Rhenium und Thallium.
4.
In der Nomenklatur gelten als „Cermets” Erzeugnisse mit mikroskopisch heterogener Zusammensetzung aus einem Metall und einem keramischen Erzeugnis als Bestandteil. Der Begriff „Cermets” erfasst auch gesinterte Metallcarbide (mit einem Metall gesinterte Metallcarbide).
5.
Einreihung von Legierungen (andere als Ferrolegierungen und Kupfervorlegierungen der Kapitel 72 und 74):

a)
Legierungen unedler Metalle werden wie das gegenüber jedem anderen Metall gewichtsmäßig vorherrschende Metall eingereiht;
b)
Legierungen aus unedlen Metallen des Abschnitts XV und Stoffen anderer Abschnitte werden wie Legierungen unedler Metalle des Abschnitts XV eingereiht, wenn das Gesamtgewicht dieser Metalle gleich oder größer ist als das der anderen Stoffe;
c)
gesinterte Mischungen von Metallpulver, innige heterogene, durch Verschmelzen hergestellte Mischungen (ausgenommen Cermets) und intermetallische Verbindungen gelten als Legierungen.

6.
Soweit nichts anderes bestimmt ist, umfasst in der Nomenklatur jede Nennung eines unedlen Metalls auch die Legierungen, die ihm nach Anmerkung 5 gleichgestellt sind.
7.
Einreihung zusammengesetzter Waren:

Soweit der Wortlaut der Positionen nichts anderes bestimmt, werden Waren aus unedlen Metallen oder diesen in Anwendung der Allgemeinen Vorschriften gleichgestellte Waren, wenn sie aus zwei oder mehr unedlen Metallen bestehen, wie entsprechende Waren aus dem Metall eingereiht, das gewichtsmäßig gegenüber jedem anderen Metall vorherrscht.

Bei Anwendung dieser Anmerkung

a)
werden Eisen und Stahl oder ihre verschiedenen Sorten als einheitliches Metall angesehen;
b)
werden Legierungen mit ihrem Gesamtgewicht so behandelt wie das Metall, das für die Einreihung nach Anmerkung 5 maßgebend ist;
c)
wird ein Cermet der Position 8113 als ein einheitliches unedles Metall angesehen.

8.
In Abschnitt XV gelten als:

a)
Abfälle und Schrott

Abfälle und Schrott aus Metall, die beim Herstellen oder beim Be- und Verarbeiten von Metallen anfallen, und Waren aus Metall, die durch Bruch, Verschnitt, Verschleiß oder aus anderen Gründen als solche endgültig unbrauchbar sind;

b)
Pulver

Erzeugnisse, die mit einem Anteil von 90 GHT oder mehr durch ein Sieb mit einer lichten Maschenweite von 1 mm hindurchgehen.

KAPITEL 72

Anmerkungen

1.
Im Sinne des Kapitels 72 — und in Bezug auf die Buchstaben d), e) und f) in der Nomenklatur insgesamt — gelten als:

a)
Roheisen

Eisen-Kohlenstoff-Legierungen, die gewöhnlich nicht plastisch verformbar sind, mit einem Kohlenstoffgehalt von mehr als 2 GHT und die eines oder mehrere andere Elemente mit folgenden Anteilen enthalten können:

10 GHT oder weniger Chrom,

6 GHT oder weniger Mangan,

3 GHT oder weniger Phosphor,

8 GHT oder weniger Silicium,

10 GHT oder weniger andere Elemente insgesamt.

b)
Spiegeleisen

Eisen-Kohlenstoff-Legierungen, die mehr als 6 bis 30 GHT Mangan enthalten und die im Übrigen der Begriffsbestimmung der Anmerkung 1 a) entsprechen.

c)
Ferrolegierungen

Legierungen, die im Allgemeinen nicht plastisch verformbar sind und üblicherweise als Zusatzstoff bei der Herstellung anderer Legierungen oder als Desoxidations- oder Entschwefelungsmittel oder zu ähnlichen Zwecken in der Eisen- und Stahlindustrie verwendet werden, in Masseln, Blöcken, Klumpen oder ähnlichen Rohformen, in im Stranggussverfahren hergestellten Formen oder als Körner oder Pulver, auch agglomeriert, mit einem Eisengehalt von 4 GHT oder mehr und mit einem oder mehreren Elementen mit folgenden Anteilen:

mehr als 10 GHT Chrom,

mehr als 30 GHT Mangan,

mehr als 3 GHT Phosphor,

mehr als 8 GHT Silicium,

mehr als insgesamt 10 GHT andere Elemente, ausgenommen Kohlenstoff, jedoch 10 GHT oder weniger Kupfer.

d)
Stahl

andere Eisenwerkstoffe als die der Position 7203, die mit Ausnahme bestimmter Stahlgussstücke gewöhnlich plastisch verformbar sind und 2 GHT oder weniger Kohlenstoff enthalten. Chromstähle dürfen jedoch höhere Kohlenstoffgehalte aufweisen.

e)
nicht rostender Stahl

Legierte Stähle, die 1,2 GHT oder weniger Kohlenstoff und 10,5 GHT oder mehr Chrom enthalten, auch mit anderen Elementen.

f)
anderer legierter Stahl

Stähle, die nicht der Begriffsbestimmung für nicht rostenden Stahl entsprechen und eines oder mehrere der folgenden Elemente mit den angegebenen Anteilen enthalten:

0,3 GHT oder mehr Aluminium,

0,0008 GHT oder mehr Bor,

0,3 GHT oder mehr Chrom,

0,3 GHT oder mehr Cobalt,

0,4 GHT oder mehr Kupfer,

0,4 GHT oder mehr Blei,

1,65 GHT oder mehr Mangan,

0,08 GHT oder mehr Molybdän,

0,3 GHT oder mehr Nickel,

0,06 GHT oder mehr Niob,

0,6 GHT oder mehr Silicium,

0,05 GHT oder mehr Titan,

0,3 GHT oder mehr Wolfram,

0,1 GHT oder mehr Vanadium,

0,05 GHT oder mehr Zirconium,

0,1 GHT oder mehr von jedem anderen einzelnen Element (ausgenommen Schwefel, Phosphor, Kohlenstoff und Stickstoff).

g)
Abfallblöcke aus Eisen oder Stahl

grob in Masseln oder Rohblöcke ohne Gießköpfe gegossene Erzeugnisse mit deutlich sichtbaren Oberflächenfehlern, die hinsichtlich ihrer chemischen Zusammensetzung nicht den Begriffsbestimmungen für Roheisen, Spiegeleisen oder Ferrolegierungen entsprechen.

h)
Körner

Erzeugnisse, die mit einem Anteil von weniger als 90 GHT durch ein Sieb mit einer lichten Maschenweite von 1 mm und mit einem Anteil von 90 GHT oder mehr durch ein Sieb mit einer lichten Maschenweite von 5 mm hindurchgehen.

ij)
Halbzeug

stranggegossene, massive Erzeugnisse, auch warm vorgewalzt, und andere massive Erzeugnisse, nur warm vorgewalzt oder nur vorgeschmiedet, einschließlich vorprofiliertes Halbzeug.

Diese Erzeugnisse sind nicht aufgerollt.

k)
flachgewalzte Erzeugnisse

gewalzte massive Erzeugnisse mit rechteckigem (nicht quadratischem) Querschnitt, die der Begriffsbestimmung des vorstehenden Buchstabens ij nicht entsprechen,

in Rollen (Coils) mit übereinander liegenden Lagen oder

nicht in Rollen (Coils), mit einer Breite von mindestens dem Zehnfachen der Dicke, sofern diese weniger als 4,75 mm beträgt, oder mit einer Breite von mehr als 150 mm, sofern die Dicke 4,75 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als die Hälfte der Breite beträgt.

Als „flachgewalzte Erzeugnisse” gelten auch solche Erzeugnisse, die unmittelbar vom Walzen herrührende Oberflächenmuster (z. B. Rillen, Riefen, Waffelungen, Tränen, Warzen, Rauten) aufweisen oder die gelocht, gewellt oder poliert sind, sofern sie durch diese Bearbeitungen nicht den Charakter anderweit genannter Waren erhalten haben.

Flachgewalzte Erzeugnisse beliebiger Abmessungen von anderer als quadratischer oder rechteckiger Form sind wie Erzeugnisse mit einer Breite von 600 mm oder mehr einzureihen, sofern sie nicht den Charakter von Waren erhalten haben, die von anderen Positionen erfasst werden.

l)
Walzdraht

in Ringen regellos aufgehaspelte warmgewalzte massive Erzeugnisse mit Querschnitt in Form eines Kreises, Kreisabschnitts, Ovals, Quadrats, Rechtecks, Dreiecks oder eines anderen konvexen Vielecks (einschließlich „abgeflachte Kreise” und „modifizierte Rechtecke” , bei denen zwei gegenüberliegende Seiten die Form von konvexen Bogen aufweisen, während die beiden anderen Seiten gerade, von gleicher Länge und parallel sind). Diese Erzeugnisse können vom Walzen herrührende Einschnitte, Rippen (Wülste), Vertiefungen oder Erhöhungen aufweisen (Betonarmierungsstähle).

m)
Stabstahl

massive Erzeugnisse, die weder den Begriffsbestimmungen der vorstehenden Buchstaben ij), k) oder l) noch der Begriffsbestimmung für Draht entsprechen, mit über die gesamte Länge gleich bleibendem Querschnitt in Form eines Kreises, Kreisabschnitts, Ovals, Quadrats, Rechtecks, Dreiecks oder anderen konvexen Vielecks (einschließlich „abgeflachte Kreise” und „modifizierte Rechtecke” , bei denen zwei gegenüberliegende Seiten die Form von konvexen Bogen aufweisen, während die beiden anderen Seiten gerade, von gleicher Länge und parallel sind).

Diese Erzeugnisse können:

vom Walzen herrührende Einschnitte, Rippen (Wülste), Vertiefungen oder Erhöhungen aufweisen (Betonarmierungsstähle);

nach dem Walzen verwunden sein.

n)
Profile

massive Erzeugnisse mit über die gesamte Länge gleich bleibendem Querschnitt, die weder den Begriffsbestimmungen der vorstehenden Buchstaben ij), k), l) oder m) noch der Begriffsbestimmung für Draht entsprechen.

Zu Kapitel 72 gehören nicht Erzeugnisse der Position 7301 oder 7302.

o)
Draht

kalthergestellte massive Erzeugnisse, mit beliebigem, über die gesamte Länge gleich bleibendem Querschnitt, in Ringen oder Rollen, die der Begriffsbestimmung für flachgewalzte Erzeugnisse nicht entsprechen.

p)
Hohlbohrerstäbe

Hohlstäbe, zum Herstellen von Bohrern geeignet, mit beliebiger Form des Querschnitts, dessen größte äußere Abmessung mehr als 15 mm bis 52 mm und mindestens das Doppelte der größten inneren Abmessung beträgt. Hohlstäbe aus Eisen oder Stahl, die dieser Begriffsbestimmung nicht entsprechen, gehören zu Position 7304.

2.
Eisen- oder Stahlerzeugnisse, die mit Eisen oder Stahl anderer Sorten plattiert sind, werden wie Erzeugnisse der Eisen- oder Stahlsorte behandelt, die gewichtsmäßig vorherrscht.
3.
Durch Elektrolyse, Druckgießen oder Sintern hergestellte Eisen- oder Stahlerzeugnisse sind je nach Form, Zusammensetzung und Aussehen den Positionen für die entsprechenden warmgewalzten Erzeugnisse zuzuweisen.

Unterpositions-Anmerkungen

1.
In Kapitel 72 gelten als:

a)
legiertes Roheisen

Roheisen, das eines oder mehrere der nachstehenden Elemente mit den angegebenen Anteilen enthält:

mehr als 0,2 GHT Chrom,

mehr als 0,3 GHT Kupfer,

mehr als 0,3 GHT Nickel,

mehr als 0,1 GHT eines der nachstehenden Elemente, Aluminium, Molybdän, Titan, Wolfram, Vanadium.

b)
nicht legierter Automatenstahl

nicht legierte Stähle, die eines oder mehrere der nachstehenden Elemente mit den angegebenen Anteilen enthalten:

0,08 GHT oder mehr Schwefel,

0,1 GHT oder mehr Blei,

mehr als 0,05 GHT Selen,

mehr als 0,01 GHT Tellur,

mehr als 0,05 GHT Bismut.

c)
Silicium-Elektrostahl

legierte Stähle, die 0,6 bis 6 GHT Silicium und 0,08 GHT oder weniger Kohlenstoff enthalten. Mit Ausnahme von 1 GHT oder weniger Aluminium dürfen sie andere Elemente nicht mit einem Anteil enthalten, der ihnen den Charakter anderer legierter Stähle verleiht.

d)
Schnellarbeitsstahl

legierte Stähle, die mindestens zwei der drei Elemente Molybdän, Wolfram und Vanadium mit insgesamt 7 GHT oder mehr sowie Kohlenstoff mit 0,6 GHT oder mehr und Chrom mit 3 bis 6 GHT enthalten. Sie dürfen andere Elemente enthalten.

e)
Mangan-Silicium-Stahl

legierte Stähle, die

0,7 GHT oder weniger Kohlenstoff,

0,5 GHT bis 1,9 GHT Mangan und

0,6 GHT bis 2,3 GHT Silicium enthalten. Sie dürfen andere Elemente nur mit einem Anteil enthalten, der ihnen nicht den Charakter anderer legierter Stähle verleiht.

2.
Für die Einreihung von Ferrolegierungen in die Unterpositionen der Position 7202 gilt:

Eine Ferrolegierung gilt als binär und wird der betreffenden Unterposition (soweit vorhanden) zugewiesen, wenn nur eines der Legierungselemente den in der Anmerkung 1 c) zu Kapitel 72 festgesetzten Mindestanteil überschreitet. Entsprechend gilt eine Ferrolegierung als ternär oder quaternär, sofern zwei oder drei Legierungselemente die Mindestanteile übersteigen.

Für die Anwendung dieser Bestimmung müssen die in Anmerkung 1 c) zu Kapitel 72 nicht gesondert aufgeführten „anderen Elemente” einzeln einen Anteil von mehr als 10 GHT aufweisen.

Zusätzliche Anmerkung

1.
Es gelten folgende Begriffsbestimmungen:

Elektrobleche und -bänder (Unterpositionen 72091610, 72091710, 72091810, 72092610, 72092710, 72092810 und 72112320) sind flachgewalzte Erzeugnisse mit Ummagnetisierungsverlusten je Kilogramm von (ermittelt nach dem Epstein-Verfahren mit einem Strom von 50 Perioden und einer Induktion von 1 Tesla):

2,1 Watt oder weniger bei Blechen oder Bändern mit einer Dicke von 0,2 mm oder weniger,

3,6 Watt oder weniger bei Blechen oder Bändern mit einer Dicke von mehr als 0,2 mm, jedoch weniger als 0,6 mm,

6 Watt oder weniger bei Blechen oder Bändern mit einer Dicke von 0,6 mm bis 1,5 mm.

Weißbleche und -bänder (Unterpositionen 72101220, 72107010, 72121010 und 72124020) sind flachgewalzte Erzeugnisse mit einer Dicke von weniger als 0,5 mm und mit einer metallischen Überzugsschicht mit einem Zinngehalt von 97 GHT oder mehr.

Werkzeugstahl (Unterpositionen 72241010, 72249002, 72253010, 72254012, 72269120, 72283020, 72284010, 72285020 und 72286020) ist legierter Stahl (anderer als nicht rostender Stahl oder Schnellarbeitsstahl), der eine der folgenden Zusammensetzungen mit den angegebenen Anteilen enthält, auch mit anderen Elementen:

weniger als 0,6 GHT Kohlenstoff

und

0,7 GHT oder mehr Silicium und 0,05 GHT oder mehr Vanadium

oder

4 GHT oder mehr Wolfram;

0,8 GHT oder mehr Kohlenstoff

und

0,05 GHT oder mehr Vanadium;

mehr als 1,2 GHT Kohlenstoff

und

11 GHT bis 15 GHT Chrom;

0,16 GHT bis 0,5 GHT Kohlenstoff

und

3,8 GHT bis 4,3 GHT Nickel

und

1,1 GHT bis 1,5 GHT Chrom

und

0,15 GHT bis 0,5 GHT Molybdän;

0,3 GHT bis 0,5 GHT Kohlenstoff

und

1,4 GHT bis 2,1 GHT Chrom

und

0,15 GHT bis 0,5 GHT Molybdän

und

weniger als 1,2 GHT Nickel;

0,3 GHT oder mehr Kohlenstoff

und

weniger als 5,2 GHT Chrom

und

0,65 GHT oder mehr Molybdän oder 0,4 GHT oder mehr Wolfram;

0,5 GHT bis 0,6 GHT Kohlenstoff

und

1,25 GHT bis 1,8 GHT Nickel

und

0,5 GHT bis 1,2 GHT Chrom

und

0,15 GHT bis 0,5 GHT Molybdän.

KN-CodeWarenbezeichnungVertragsmäßiger Zollsatz (%)Besondere MaßeinheitI. GRUNDERZEUGNISSE; KÖRNER ODER PULVER7201Roheisen und Spiegeleisen, in Masseln, Blöcken oder anderen Rohformen720110Roheisen, nicht legiert, mit einem Phosphorgehalt von 0,5 GHT oder wenigermit einem Mangangehalt von 0,4 GHT oder mehr72011011mit einem Siliciumgehalt von 1 GHT oder weniger1,772011019mit einem Siliciumgehalt von mehr als 1 GHT1,772011030mit einem Mangangehalt von 0,1 GHT oder mehr, jedoch weniger als 0,4 GHT1,772011090mit einem Mangangehalt von weniger als 0,1 GHTfrei72012000Roheisen, nicht legiert, mit einem Phosphorgehalt von mehr als 0,5 GHT2,2720150Roheisen, legiert; Spiegeleisen72015010Roheisen, legiert, mit einem Gehalt an Titan von 0,3 bis 1 GHT und an Vanadium von 0,5 bis 1 GHTfrei72015090anderes1,77202FerrolegierungenFerromangan720211mit einem Kohlenstoffgehalt von mehr als 2 GHT72021120mit einer Körnung von 5 mm oder weniger und einem Mangangehalt von mehr als 65 GHT2,772021180anderes2,772021900anderes2,7Ferrosilicium72022100mit einem Siliciumgehalt von mehr als 55 GHT5,7(10)720229anderes72022910mit einem Magnesiumgehalt von 4 bis 10 GHT5,7(10)72022990anderes5,7(10)72023000Ferrosiliciummangan3,7Ferrochrom720241mit einem Kohlenstoffgehalt von mehr als 4 GHT72024110mit einem Kohlenstoffgehalt von mehr als 4 bis 6 GHT472024190mit einem Kohlenstoffgehalt von mehr als 6 GHT4720249anderes72024910mit einem Kohlenstoffgehalt von 0,05 GHT oder weniger772024950mit einem Kohlenstoffgehalt von mehr als 0,05 bis 0,5 GHT772024990mit einem Kohlenstoffgehalt von mehr als 0,5 bis 4 GHT772025000Ferrosiliciumchrom2,772026000Ferronickelfrei72027000Ferromolybdän2,772028000Ferrowolfram und Ferrosiliciumwolframfreiandere72029100Ferrotitan und Ferrosiliciumtitan2,772029200Ferrovanadium2,772029300Ferroniobfrei720299andere72029910Ferrophosphorfrei72029930Ferrosiliciummagnesium2,772029980andere2,77203Durch Direktreduktion aus Eisenerzen hergestellte Eisenerzeugnisse und anderer Eisenschwamm, in Stücken, Pellets oder ähnlichen Formen; Eisen mit einer Reinheit von 99,94 GHT oder mehr, in Stücken, Pellets oder ähnlichen Formen72031000durch Direktreduktion aus Eisenerzen hergestellte Eisenerzeugnissefrei72039000anderefrei7204Abfälle und Schrott, aus Eisen oder Stahl; Abfallblöcke aus Eisen oder Stahl72041000Abfälle und Schrott, aus GusseisenfreiAbfälle und Schrott, aus legiertem Stahl720421aus nicht rostendem Stahl72042110mit einem Nickelgehalt von 8 GHT oder mehrfrei72042190anderefrei72042900anderefrei72043000Abfälle und Schrott, aus verzinntem Eisen oder Stahlfreiandere Abfälle und anderer Schrott720441Drehspäne, Frässpäne, Hobelspäne, Schleifspäne, Sägespäne, Feilspäne und Stanz- oder Schneidabfälle, auch paketiert72044110Drehspäne, Frässpäne, Hobelspäne, Schleifspäne, Sägespäne und FeilspänefreiStanz- oder Schneidabfälle72044191paketiertfrei72044199anderefrei720449andere72044910geschreddertfreiandere72044930paketiertfrei72044990anderefrei72045000Abfallblöckefrei7205Körner und Pulver, aus Roheisen, Spiegeleisen, Eisen oder Stahl72051000KörnerfreiPulver72052100aus legiertem Stahlfrei72052900anderefreiII. EISEN UND NICHT LEGIERTER STAHL7206Eisen und nicht legierter Stahl, in Rohblöcken (Ingots) oder anderen Rohformen, ausgenommen Eisen der Position 720372061000Rohblöcke (Ingots)frei72069000anderefrei7207Halbzeug aus Eisen oder nicht legiertem Stahlmit einem Kohlenstoffgehalt von weniger als 0,25 GHT720711mit quadratischem Querschnitt oder mit rechteckigem Querschnitt und einer Breite von weniger als dem Zweifachen der Dickewarm vorgewalzt oder stranggegossen72071111aus Automatenstahlfreianderes72071114mit einer Dicke von 130 mm oder wenigerfrei72071116mit einer Dicke von mehr als 130 mmfrei72071190vorgeschmiedetfrei720712anderes, mit rechteckigem (nicht quadratischem) Querschnitt72071210warm vorgewalzt oder stranggegossenfrei72071290vorgeschmiedetfrei720719anderesmit rundem oder vieleckigem Querschnitt72071912warm vorgewalzt oder stranggegossenfrei72071919vorgeschmiedetfrei72071980anderesfrei720720mit einem Kohlenstoffgehalt von 0,25 GHT oder mehrmit quadratischem Querschnitt oder mit rechteckigem Querschnitt und einer Breite von weniger als dem Zweifachen der Dickewarm vorgewalzt oder stranggegossen72072011aus Automatenstahlfreianderes, mit einem Kohlenstoffgehalt von720720150,25 GHT oder mehr, jedoch weniger als 0,6 GHTfrei720720170,6 GHT oder mehrfrei72072019vorgeschmiedetfreianderes, mit rechteckigem (nicht quadratischem) Querschnitt72072032warm vorgewalzt oder stranggegossenfrei72072039vorgeschmiedetfreimit rundem oder vieleckigem Querschnitt72072052warm vorgewalzt oder stranggegossenfrei72072059vorgeschmiedetfrei72072080anderesfrei7208Flachgewalzte Erzeugnisse aus Eisen oder nicht legiertem Stahl, mit einer Breite von 600 mm oder mehr, warmgewalzt, weder plattiert noch überzogen72081000in Rollen (Coils), nur warmgewalzt, mit Oberflächenmusterfreiandere, in Rollen (Coils), nur warmgewalzt, gebeizt72082500mit einer Dicke von 4,75 mm oder mehrfrei72082600mit einer Dicke von 3 mm oder mehr, jedoch weniger als 4,75 mmfrei72082700mit einer Dicke von weniger als 3 mmfreiandere, in Rollen (Coils), nur warmgewalzt72083600mit einer Dicke von mehr als 10 mmfrei72083700mit einer Dicke von 4,75 mm bis 10 mmfrei72083800mit einer Dicke von 3 mm oder mehr, jedoch weniger als 4,75 mmfrei72083900mit einer Dicke von weniger als 3 mmfrei72084000nicht in Rollen (Coils), nur warmgewalzt, mit Oberflächenmusterfreiandere, nicht in Rollen (Coils), nur warmgewalzt720851mit einer Dicke von mehr als 10 mm72085120mit einer Dicke von mehr als 15 mmfreimit einer Dicke von mehr als 10 mm bis 15 mm, mit einer Breite von720851912050 mm oder mehrfrei72085198weniger als 2050 mmfrei720852mit einer Dicke von 4,75 mm bis 10 mm72085210auf vier Flächen oder in geschlossenen Kalibern gewalzt, mit einer Breite von 1250 mm oder wenigerfreiandere, mit einer Breite von720852912050 mm oder mehrfrei72085299weniger als 2050 mmfrei720853mit einer Dicke von 3 mm oder mehr, jedoch weniger als 4,75 mm72085310auf vier Flächen oder in geschlossenen Kalibern gewalzt, mit einer Breite von 1250 mm oder weniger und einer Dicke von 4 mm oder mehrfrei72085390anderefrei72085400mit einer Dicke von weniger als 3 mmfrei720890andere72089020gelochtfrei72089080anderefrei7209Flachgewalzte Erzeugnisse aus Eisen oder nicht legiertem Stahl, mit einer Breite von 600 mm oder mehr, kaltgewalzt, weder plattiert noch überzogenin Rollen (Coils), nur kaltgewalzt72091500mit einer Dicke von 3 mm oder mehrfrei720916mit einer Dicke von mehr als 1 mm, jedoch weniger als 3 mm72091610Elektroblechefrei72091690anderefrei720917mit einer Dicke von 0,5 mm bis 1 mm72091710Elektroblechefrei72091790anderefrei720918mit einer Dicke von weniger als 0,5 mm72091810Elektroblechefreiandere72091891mit einer Dicke von 0,35 mm oder mehr, jedoch weniger als 0,5 mmfrei72091899mit einer Dicke von weniger als 0,35 mmfreinicht in Rollen (Coils), nur kaltgewalzt72092500mit einer Dicke von 3 mm oder mehrfrei720926mit einer Dicke von mehr als 1 mm, jedoch weniger als 3 mm72092610Elektroblechefrei72092690anderefrei720927mit einer Dicke von 0,5 mm bis 1 mm72092710Elektroblechefrei72092790anderefrei720928mit einer Dicke von weniger als 0,5 mm72092810Elektroblechefrei72092890anderefrei720990andere72099020gelochtfrei72099080anderefrei7210Flachgewalzte Erzeugnisse aus Eisen oder nicht legiertem Stahl, mit einer Breite von 600 mm oder mehr, plattiert oder überzogenverzinnt72101100mit einer Dicke von 0,5 mm oder mehrfrei721012mit einer Dicke von weniger als 0,5 mm72101220Weißblechefrei72101280anderefrei72102000verbleit, einschließlich Terneblech oder -bandfrei72103000elektrolytisch verzinktfreianders verzinkt72104100gewelltfrei72104900anderefrei72105000mit Chromoxiden oder mit Chrom und Chromoxiden überzogenfreimit Aluminium überzogen72106100mit Aluminium-Zink-Legierungen überzogenfrei72106900anderefrei721070mit Farbe versehen, lackiert oder mit Kunststoff überzogen72107010Weißbleche, lackiert; mit Chromoxiden oder mit Chrom und Chromoxiden überzogene Erzeugnisse, lackiertfrei72107080anderefrei721090andere72109030plattiertfrei72109040verzinnt und bedrucktfrei72109080anderefrei7211Flachgewalzte Erzeugnisse aus Eisen oder nicht legiertem Stahl, mit einer Breite von weniger als 600 mm, weder plattiert noch überzogennur warmgewalzt72111300auf vier Flächen oder in geschlossenen Kalibern gewalzt, mit einer Breite von mehr als 150 mm und einer Dicke von 4 mm oder mehr, nicht in Rollen (Coils), ohne Oberflächenmusterfrei72111400andere, mit einer Dicke von 4,75 mm oder mehrfrei72111900anderefreinur kaltgewalzt721123mit einem Kohlenstoffgehalt von weniger als 0,25 GHT72112320Elektrobänderfreiandere72112330mit einer Dicke von 0,35 mm oder mehrfrei72112380mit einer Dicke von weniger als 0,35 mmfrei72112900anderefrei721190andere72119020gelochtfrei72119080anderefrei7212Flachgewalzte Erzeugnisse aus Eisen oder nicht legiertem Stahl, mit einer Breite von weniger als 600 mm, plattiert oder überzogen721210verzinnt72121010Weißbleche und -bänder, nur oberflächenbearbeitetfrei72121090anderefrei72122000elektrolytisch verzinktfrei72123000anders verzinktfrei721240mit Farbe versehen, lackiert oder mit Kunststoff überzogen72124020Weißbleche und -bänder, nur lackiert; mit Chromoxiden oder mit Chrom und Chromoxiden überzogene Erzeugnisse, lackiertfrei72124080anderefrei721250anders überzogen72125020mit Chromoxiden oder mit Chrom und Chromoxiden überzogenfrei72125030verchromt oder vernickeltfrei72125040verkupfertfreimit Aluminium überzogen72125061mit Aluminium-Zink-Legierungen überzogenfrei72125069anderefrei72125090anderefrei72126000plattiertfrei7213Walzdraht aus Eisen oder nicht legiertem Stahl72131000mit vom Walzen herrührenden Einschnitten, Rippen (Wülsten), Vertiefungen oder Erhöhungenfrei72132000anderer, aus Automatenstahlfreianderer721391mit kreisförmigem Querschnitt mit einem Durchmesser von weniger als 14 mm72139110von der für Betonarmierung verwendeten Artfrei72139120von der für Reifencord verwendeten Artfreianderer72139141mit einem Kohlenstoffgehalt von 0,06 GHT oder wenigerfrei72139149mit einem Kohlenstoffgehalt von mehr als 0,06 GHT, jedoch weniger als 0,25 GHTfrei72139170mit einem Kohlenstoffgehalt von 0,25 GHT bis 0,75 GHTfrei72139190mit einem Kohlenstoffgehalt von mehr als 0,75 GHTfrei721399anderer72139910mit einem Kohlenstoffgehalt von weniger als 0,25 GHTfrei72139990mit einem Kohlenstoffgehalt von 0,25 GHT oder mehrfrei7214Stabstahl aus Eisen oder nicht legiertem Stahl, nur geschmiedet, nur warmgewalzt, nur warmgezogen oder nur warmstranggepresst, auch nach dem Walzen verwunden72141000geschmiedetfrei72142000mit vom Walzen herrührenden Einschnitten, Rippen (Wülsten), Vertiefungen oder Erhöhungen oder nach dem Walzen verwundenfrei72143000anderer, aus Automatenstahlfreianderer721491mit rechteckigem (nicht quadratischem) Querschnitt72149110mit einem Kohlenstoffgehalt von weniger als 0,25 GHTfrei72149190mit einem Kohlenstoffgehalt von 0,25 GHT oder mehrfrei721499anderermit einem Kohlenstoffgehalt von weniger als 0,25 GHT72149910von der für Betonarmierung verwendeten Artfreianderer, mit kreisförmigem Querschnitt mit einem Durchmesser von7214993180 mm oder mehrfrei72149939weniger als 80 mmfrei72149950andererfreimit einem Kohlenstoffgehalt von 0,25 GHT oder mehrmit kreisförmigem Querschnitt mit einem Durchmesser von7214997180 mm oder mehrfrei72149979weniger als 80 mmfrei72149995andererfrei7215Anderer Stabstahl aus Eisen oder nicht legiertem Stahl72151000aus Automatenstahl, nur kalthergestellt oder nur kaltfertiggestelltfrei721550anderer, nur kalthergestellt oder nur kaltfertiggestelltmit einem Kohlenstoffgehalt von weniger als 0,25 GHT72155011mit rechteckigem (nicht quadratischem) Querschnittfrei72155019andererfrei72155080mit einem Kohlenstoffgehalt von 0,25 GHT oder mehrfrei72159000andererfrei7216Profile aus Eisen oder nicht legiertem Stahl72161000U-, I- oder H-Profile, nur warmgewalzt, nur warmgezogen oder nur warmstranggepresst, mit einer Höhe von weniger als 80 mmfreiL- oder T-Profile, nur warmgewalzt, nur warmgezogen oder nur warmstranggepresst, mit einer Höhe von weniger als 80 mm72162100L-Profilefrei72162200T-ProfilefreiU-, I- oder H-Profile, nur warmgewalzt, nur warmgezogen oder nur warmstranggepresst, mit einer Höhe von 80 mm oder mehr721631U-Profile72163110mit einer Höhe von 80 mm bis 220 mmfrei72163190mit einer Höhe von mehr als 220 mmfrei721632I-Profilemit einer Höhe von 80 mm bis 220 mm72163211mit parallelen Flanschflächenfrei72163219anderefreimit einer Höhe von mehr als 220 mm72163291mit parallelen Flanschflächenfrei72163299anderefrei721633H-Profile72163310mit einer Höhe von 80 mm bis 180 mmfrei72163390mit einer Höhe von mehr als 180 mmfrei721640L- oder T-Profile, nur warmgewalzt, nur warmgezogen oder nur warmstranggepresst, mit einer Höhe von 80 mm oder mehr72164010L-Profilefrei72164090T-Profilefrei721650andere Profile, nur warmgewalzt, nur warmgezogen oder nur warmstranggepresst72165010mit einem Querschnitt, der in ein Quadrat mit einer Seite von 80 mm passtfreiandere72165091Wulstflachprofile (Wulstflachstahl)frei72165099anderefreiProfile, nur kalthergestellt oder nur kaltfertiggestellt721661aus flachgewalzten Erzeugnissen hergestellt72166110C-, L-, U-, Z-, Omega- oder Schlitzprofilefrei72166190anderefrei72166900anderefreiandere721691aus flachgewalzten Erzeugnissen kalthergestellt oder kaltfertiggestellt72169110profilierte Blechefrei72169180anderefrei72169900anderefrei7217Draht aus Eisen oder nicht legiertem Stahl721710nicht überzogen, auch poliertmit einem Kohlenstoffgehalt von weniger als 0,25 GHT72171010mit einer größten Querschnittsabmessung von weniger als 0,8 mmfreimit einer größten Querschnittsabmessung von 0,8 mm oder mehr72171031mit vom Walzen herrührenden Einschnitten, Rippen (Wülsten), Vertiefungen oder Erhöhungenfrei72171039andererfrei72171050mit einem Kohlenstoffgehalt von 0,25 GHT oder mehr, jedoch weniger als 0,6 GHTfrei72171090mit einem Kohlenstoffgehalt von 0,6 GHT oder mehrfrei721720verzinktmit einem Kohlenstoffgehalt von weniger als 0,25 GHT72172010mit einer größten Querschnittsabmessung von weniger als 0,8 mmfrei72172030mit einer größten Querschnittsabmessung von 0,8 mm oder mehrfrei72172050mit einem Kohlenstoffgehalt von 0,25 GHT oder mehr, jedoch weniger als 0,6 GHTfrei72172090mit einem Kohlenstoffgehalt von 0,6 GHT oder mehrfrei721730mit anderen unedlen Metallen überzogenmit einem Kohlenstoffgehalt von weniger als 0,25 GHT72173041verkupfertfrei72173049andererfrei72173050mit einem Kohlenstoffgehalt von 0,25 GHT oder mehr, jedoch weniger als 0,6 GHTfrei72173090mit einem Kohlenstoffgehalt von 0,6 GHT oder mehrfrei721790anderer72179020mit einem Kohlenstoffgehalt von weniger als 0,25 GHTfrei72179050mit einem Kohlenstoffgehalt von 0,25 GHT oder mehr, jedoch weniger als 0,6 GHTfrei72179090mit einem Kohlenstoffgehalt von 0,6 GHT oder mehrfreiIII. NICHT ROSTENDER STAHL7218Nicht rostender Stahl in Rohblöcken (Ingots) oder anderen Rohformen; Halbzeug aus nicht rostendem Stahl72181000Rohblöcke (Ingots) und andere Rohformenfreiandere721891mit rechteckigem (nicht quadratischem) Querschnitt72189110mit einem Nickelgehalt von 2,5 GHT oder mehrfrei72189180mit einem Nickelgehalt von weniger als 2,5 GHTfrei721899anderemit quadratischem Querschnitt72189911warm vorgewalzt oder stranggegossenfrei72189919vorgeschmiedetfreiandere72189920warm vorgewalzt oder stranggegossenfrei72189980vorgeschmiedetfrei7219Flachgewalzte Erzeugnisse aus nicht rostendem Stahl, mit einer Breite von 600 mm oder mehrnur warmgewalzt, in Rollen (Coils)72191100mit einer Dicke von mehr als 10 mmfrei721912mit einer Dicke von 4,75 mm bis 10 mm72191210mit einem Nickelgehalt von 2,5 GHT oder mehrfrei72191290mit einem Nickelgehalt von weniger als 2,5 GHTfrei721913mit einer Dicke von 3 mm oder mehr, jedoch weniger als 4,75 mm72191310mit einem Nickelgehalt von 2,5 GHT oder mehrfrei72191390mit einem Nickelgehalt von weniger als 2,5 GHTfrei721914mit einer Dicke von weniger als 3 mm72191410mit einem Nickelgehalt von 2,5 GHT oder mehrfrei72191490mit einem Nickelgehalt von weniger als 2,5 GHTfreinur warmgewalzt, nicht in Rollen (Coils)721921mit einer Dicke von mehr als 10 mm72192110mit einem Nickelgehalt von 2,5 GHT oder mehrfrei72192190mit einem Nickelgehalt von weniger als 2,5 GHTfrei721922mit einer Dicke von 4,75 mm bis 10 mm72192210mit einem Nickelgehalt von 2,5 GHT oder mehrfrei72192290mit einem Nickelgehalt von weniger als 2,5 GHTfrei72192300mit einer Dicke von 3 mm oder mehr, jedoch weniger als 4,75 mmfrei72192400mit einer Dicke von weniger als 3 mmfreinur kaltgewalzt72193100mit einer Dicke von 4,75 mm oder mehrfrei721932mit einer Dicke von 3 mm oder mehr, jedoch weniger als 4,75 mm72193210mit einem Nickelgehalt von 2,5 GHT oder mehrfrei72193290mit einem Nickelgehalt von weniger als 2,5 GHTfrei721933mit einer Dicke von mehr als 1 mm, jedoch weniger als 3 mm72193310mit einem Nickelgehalt von 2,5 GHT oder mehrfrei72193390mit einem Nickelgehalt von weniger als 2,5 GHTfrei721934mit einer Dicke von 0,5 mm bis 1 mm72193410mit einem Nickelgehalt von 2,5 GHT oder mehrfrei72193490mit einem Nickelgehalt von weniger als 2,5 GHTfrei721935mit einer Dicke von weniger als 0,5 mm72193510mit einem Nickelgehalt von 2,5 GHT oder mehrfrei72193590mit einem Nickelgehalt von weniger als 2,5 GHTfrei721990andere72199020gelochtfrei72199080anderefrei7220Flachgewalzte Erzeugnisse aus nicht rostendem Stahl, mit einer Breite von weniger als 600 mmnur warmgewalzt72201100mit einer Dicke von 4,75 mm oder mehrfrei72201200mit einer Dicke von weniger als 4,75 mmfrei722020nur kaltgewalztmit einer Dicke von 3 mm oder mehr, mit einem Nickelgehalt von722020212,5 GHT oder mehrfrei72202029weniger als 2,5 GHTfreimit einer Dicke von mehr als 0,35 mm, jedoch weniger als 3 mm, mit einem Nickelgehalt von722020412,5 GHT oder mehrfrei72202049weniger als 2,5 GHTfreimit einer Dicke von 0,35 mm oder weniger, mit einem Nickelgehalt von722020812,5 GHT oder mehrfrei72202089weniger als 2,5 GHTfrei722090andere72209020gelochtfrei72209080anderefrei722100Walzdraht aus nicht rostendem Stahl72210010mit einem Nickelgehalt von 2,5 GHT oder mehrfrei72210090mit einem Nickelgehalt von weniger als 2,5 GHTfrei7222Stabstahl und Profile, aus nicht rostendem StahlStabstahl, nur warmgewalzt, nur warmgezogen oder nur warmstranggepresst722211mit kreisförmigem Querschnittmit einem Durchmesser von 80 mm oder mehr, mit einem Nickelgehalt von722211112,5 GHT oder mehrfrei72221119weniger als 2,5 GHTfreimit einem Durchmesser von weniger als 80 mm, mit einem Nickelgehalt von722211812,5 GHT oder mehrfrei72221189weniger als 2,5 GHTfrei722219anderer72221910mit einem Nickelgehalt von 2,5 GHT oder mehrfrei72221990mit einem Nickelgehalt von weniger als 2,5 GHTfrei722220Stabstahl, nur kalthergestellt oder nur kaltfertiggestelltmit kreisförmigem Querschnittmit einem Durchmesser von 80 mm oder mehr, mit einem Nickelgehalt von722220112,5 GHT oder mehrfrei72222019weniger als 2,5 GHTfreimit einem Durchmesser von 25 mm oder mehr, jedoch weniger als 80 mm, mit einem Nickelgehalt von722220212,5 GHT oder mehrfrei72222029weniger als 2,5 GHTfreimit einem Durchmesser von weniger als 25 mm, mit einem Nickelgehalt von722220312,5 GHT oder mehrfrei72222039weniger als 2,5 GHTfreianderer, mit einem Nickelgehalt von722220812,5 GHT oder mehrfrei72222089weniger als 2,5 GHTfrei722230anderer Stabstahlgeschmiedet, mit einem Nickelgehalt von722230512,5 GHT oder mehrfrei72223091weniger als 2,5 GHTfrei72223097andererfrei722240Profile72224010nur warmgewalzt, nur warmgezogen oder nur warmstranggepresstfrei72224050nur kalthergestellt oder nur kaltfertiggestelltfrei72224090anderefrei722300Draht aus nicht rostendem Stahlmit einem Nickelgehalt von 2,5 GHT oder mehr72230011mit einem Gehalt an Nickel von 28 bis 31 GHT und an Chrom von 20 bis 22 GHTfrei72230019andererfreimit einem Nickelgehalt von weniger als 2,5 GHT72230091mit einem Gehalt an Chrom von 13 bis 25 GHT und an Aluminium von 3,5 bis 6 GHTfrei72230099andererfreiIV. ANDERER LEGIERTER STAHL; HOHLBOHRERSTÄBE AUS LEGIERTEM ODER NICHT LEGIERTEM STAHL7224Anderer legierter Stahl in Rohblöcken (Ingots) oder anderen Rohformen; Halbzeug aus anderem legierten Stahl722410Rohblöcke (Ingots) und andere Rohformen72241010aus Werkzeugstahlfrei72241090andererfrei722490andere72249002aus Werkzeugstahlfreianderemit quadratischem oder rechteckigem Querschnittwarm vorgewalzt oder stranggegossenmit einer Breite von weniger als dem Zweifachen der Dicke72249003aus Schnellarbeitsstahlfrei72249005aus Stahl mit einem Gehalt an Kohlenstoff von 0,7 GHT oder weniger, an Mangan von 0,5 bis 1,2 GHT und an Silicium von 0,6 bis 2,3 GHT; aus Stahl mit einem Borgehalt von 0,0008 GHT oder mehr, ohne dass ein anderes Element den in der Anmerkung 1 f) zu Kapitel 72 angegebenen Mindestanteil erreichtfrei72249007anderefrei72249014anderefrei72249018vorgeschmiedetfreianderewarm vorgewalzt oder stranggegossen72249031mit einem Gehalt an Kohlenstoff von 0,9 bis 1,15 GHT und an Chrom von 0,5 bis 2 GHT, auch mit einem Gehalt an Molybdän von 0,5 GHT oder wenigerfrei72249038anderefrei72249090vorgeschmiedetfrei7225Flachgewalzte Erzeugnisse aus anderem legierten Stahl, mit einer Breite von 600 mm oder mehraus Silicium-Elektrostahl72251100kornorientiertfrei722519andere72251910warmgewalztfrei72251990kaltgewalztfrei722530andere, nur warmgewalzt, in Rollen (Coils)72253010aus Werkzeugstahlfrei72253030aus Schnellarbeitsstahlfrei72253090anderefrei722540andere, nur warmgewalzt, nicht in Rollen (Coils)72254012aus Werkzeugstahlfrei72254015aus Schnellarbeitsstahlfreiandere72254040mit einer Dicke von mehr als 10 mmfrei72254060mit einer Dicke von 4,75 mm bis 10 mmfrei72254090mit einer Dicke von weniger als 4,75 mmfrei722550andere, nur kaltgewalzt72255020aus Schnellarbeitsstahlfrei72255080anderefreiandere72259100elektrolytisch verzinktfrei72259200anders verzinktfrei72259900anderefrei7226Flachgewalzte Erzeugnisse aus anderem legierten Stahl, mit einer Breite von weniger als 600 mmaus Silicium-Elektrostahl72261100kornorientiertfrei722619andere72261910nur warmgewalztfrei72261980anderefrei72262000aus Schnellarbeitsstahlfreiandere722691nur warmgewalzt72269120aus Werkzeugstahlfreiandere72269191mit einer Dicke von 4,75 mm oder mehrfrei72269199mit einer Dicke von weniger als 4,75 mmfrei72269200nur kaltgewalztfrei722699andere72269910elektrolytisch verzinktfrei72269930anders verzinktfrei72269970anderefrei7227Walzdraht aus anderem legierten Stahl72271000aus Schnellarbeitsstahlfrei72272000aus Mangan-Silicium-Stahlfrei722790anderer72279010mit einem Borgehalt von 0,0008 GHT oder mehr, ohne dass ein anderes Element den in der Anmerkung 1 f) zu Kapitel 72 angegebenen Mindestanteil erreichtfrei72279050mit einem Gehalt an Kohlenstoff von 0,9 bis 1,15 GHT und an Chrom von 0,5 bis 2 GHT, auch mit einem Gehalt an Molybdän von 0,5 GHT oder wenigerfrei72279095andererfrei7228Stabstahl und Profile, aus anderem legierten Stahl; Hohlbohrerstäbe aus legiertem oder nicht legiertem Stahl722810Stabstahl aus Schnellarbeitsstahl72281020nur warmgewalzt, nur warmgezogen oder nur warmstranggepresst; warmgewalzt, warmgezogen oder warmstranggepresst, nur plattiertfrei72281050geschmiedetfrei72281090andererfrei722820Stabstahl aus Mangan-Silicium-Stahl72282010mit rechteckigem (nicht quadratischem) Querschnitt, auf vier Flächen warmgewalztfreianderer72282091nur warmgewalzt, nur warmgezogen oder nur warmstranggepresst; warmgewalzt, warmgezogen oder warmstranggepresst, nur plattiertfrei72282099andererfrei722830anderer Stabstahl, nur warmgewalzt, nur warmgezogen oder nur warmstranggepresst72283020aus Werkzeugstahlfreimit einem Gehalt an Kohlenstoff von 0,9 bis 1,15 GHT und an Chrom von 0,5 bis 2 GHT, auch mit einem Gehalt an Molybdän von 0,5 GHT oder weniger72283041mit kreisförmigem Querschnitt mit einem Durchmesser von 80 mm oder mehrfrei72283049andererfreianderermit kreisförmigem Querschnitt mit einem Durchmesser von7228306180 mm oder mehrfrei72283069weniger als 80 mmfrei72283070mit rechteckigem (nicht quadratischem) Querschnitt, auf vier Flächen warmgewalztfrei72283089andererfrei722840anderer Stabstahl, nur geschmiedet72284010aus Werkzeugstahlfrei72284090andererfrei722850anderer Stabstahl, nur kalthergestellt oder nur kaltfertiggestellt72285020aus Werkzeugstahlfrei72285040mit einem Gehalt an Kohlenstoff von 0,9 bis 1,15 GHT und an Chrom von 0,5 bis 2 GHT, auch mit einem Gehalt an Molybdän von 0,5 GHT oder wenigerfreianderermit kreisförmigem Querschnitt mit einem Durchmesser von7228506180 mm oder mehrfrei72285069weniger als 80 mmfrei72285080andererfrei722860anderer Stabstahl72286020aus Werkzeugstahlfrei72286080andererfrei722870Profile72287010nur warmgewalzt, nur warmgezogen oder nur warmstranggepresstfrei72287090anderefrei72288000Hohlbohrerstäbefrei7229Draht aus anderem legierten Stahl72292000aus Mangan-Silicium-Stahlfrei722990anderer72299020aus Schnellarbeitsstahlfrei72299050mit einem Gehalt an Kohlenstoff von 0,9 bis 1,15 GHT und an Chrom von 0,5 bis 2 GHT, auch mit einem Gehalt an Molybdän von 0,5 GHT oder wenigerfrei72299090anderefrei

KAPITEL 73

Anmerkungen

1.
Als „Gusseisen” im Sinne des Kapitels 73 gelten durch Gießen hergestellte Erzeugnisse, deren chemische Zusammensetzung nicht der für Stahl nach Anmerkung 1 d) zu Kapitel 72 entspricht und in denen Eisen gegenüber jedem anderen Element gewichtsmäßig vorherrscht.
2.
Als „Draht” im Sinne des Kapitels 73 gelten warm- oder kalthergestellte Erzeugnisse mit beliebiger Form des Querschnitts, dessen größte Abmessung 16 mm oder weniger beträgt.
KN-CodeWarenbezeichnungVertragsmäßiger Zollsatz (%)Besondere Maßeinheit7301Spundwanderzeugnisse aus Eisen oder Stahl, auch gelocht oder aus zusammengesetzten Elementen hergestellt; durch Schweißen hergestellte Profile aus Eisen oder Stahl73011000Spundwanderzeugnissefrei73012000Profilefrei7302Oberbaumaterial für Bahnen, aus Eisen oder Stahl, wie Schienen, Leitschienen und Zahnstangen, Weichenzungen, Herzstücke, Zungenverbindungsstangen und anderes Material für Kreuzungen oder Weichen, Bahnschwellen, Laschen, Schienenstühle, Winkel, Unterlagsplatten, Klemmplatten, Spurplatten und Spurstangen und anderes für das Verlegen, Zusammenfügen oder Befestigen von Schienen besonders hergerichtetes Material730210Schienen73021010Stromschienen mit einem Leiter aus NichteisenmetallfreiandereneuVignolschienen73021022mit einem Gewicht je Meter von 36 kg oder mehrfrei73021028mit einem Gewicht je Meter von weniger als 36 kgfrei73021040Rillenschienenfrei73021050anderefrei73021090gebrauchtfrei73023000Weichenzungen, Herzstücke, Zungenverbindungsstangen und anderes Material für Kreuzungen oder Weichen2,773024000Laschen und Unterlagsplattenfrei73029000anderefrei730300Rohre und Hohlprofile, aus Gusseisen73030010Druckrohre3,273030090andere3,27304Rohre und Hohlprofile, nahtlos, aus Eisen (ausgenommen Gusseisen) oder StahlRohre von der für Öl- oder Gasfernleitungen verwendeten Art (line pipe)73041100aus nicht rostendem Stahlfrei730419andere73041910mit einem äußeren Durchmesser von 168,3 mm oder wenigerfrei73041930mit einem äußeren Durchmesser von mehr als 168,3 mm bis 406,4 mmfrei73041990mit einem äußeren Durchmesser von mehr als 406,4 mmfreiFutterrohre, Steigrohre und Bohrgestänge von der für das Bohren oder Fördern von Öl oder Gas verwendeten Art (casing, tubing, drill pipe)73042200Bohrgestänge (drill pipe), aus nicht rostendem Stahlfrei73042300andere Bohrgestänge (drill pipe)frei73042400andere, aus nicht rostendem Stahlfrei730429andere73042910mit einem äußeren Durchmesser von 168,3 mm oder wenigerfrei73042930mit einem äußeren Durchmesser von mehr als 168,3 mm bis 406,4 mmfrei73042990mit einem äußeren Durchmesser von mehr als 406,4 mmfreiandere, mit kreisförmigem Querschnitt, aus Eisen oder nicht legiertem Stahl730431kaltgezogen oder kaltgewalzt73043120Präzisionsstahlrohrefrei73043180anderefrei730439andere73043910roh, gerade und von gleichmäßiger Wanddicke, ausschließlich zum Herstellen von Rohren mit anderem Querschnitt und anderer Wanddicke bestimmtfreiandereGewinderohre (glattendig oder mit Gewinde)73043952verzinktfrei73043958anderefreiandere, mit einem äußeren Durchmesser von73043992168,3 mm oder wenigerfrei73043993mehr als 168,3 mm bis 406,4 mmfrei73043998mehr als 406,4 mmfreiandere, mit kreisförmigem Querschnitt, aus nicht rostendem Stahl73044100kaltgezogen oder kaltgewalztfrei730449andere73044910roh, gerade und von gleichmäßiger Wanddicke, ausschließlich zum Herstellen von Rohren mit anderem Querschnitt und anderer Wanddicke bestimmtfreiandere73044993mit einem äußeren Durchmesser von 168,3 mm oder wenigerfrei73044995mit einem äußeren Durchmesser von mehr als 168,3 mm bis 406,4 mmfrei73044999mit einem äußeren Durchmesser von mehr als 406,4 mmfreiandere, mit kreisförmigem Querschnitt, aus anderem legierten Stahl730451kaltgezogen oder kaltgewalztgerade und von gleichmäßiger Wanddicke, aus legiertem Stahl mit einem Gehalt an Kohlenstoff von 0,9 bis 1,15 GHT und an Chrom von 0,5 bis 2 GHT, auch mit einem Gehalt an Molybdän von 0,5 GHT oder weniger, mit einer Länge von730451120,5 m oder wenigerfrei73045118mehr als 0,5 mfreiandere73045181Präzisionsstahlrohrefrei73045189anderefrei730459andere73045910roh, gerade und von gleichmäßiger Wanddicke, ausschließlich zum Herstellen von Rohren mit anderem Querschnitt und anderer Wanddicke bestimmtfreiandere, gerade und von gleichmäßiger Wanddicke, aus legiertem Stahl mit einem Gehalt an Kohlenstoff von 0,9 bis 1,15 GHT und an Chrom von 0,5 bis 2 GHT, auch mit einem Gehalt an Molybdän von 0,5 GHT oder weniger, mit einer Länge von730459320,5 m oder wenigerfrei73045938mehr als 0,5 mfreiandere73045992mit einem äußeren Durchmesser von 168,3 mm oder wenigerfrei73045993mit einem äußeren Durchmesser von mehr als 168,3 mm bis 406,4 mmfrei73045999mit einem äußeren Durchmesser von mehr als 406,4 mmfrei73049000anderefrei7305Andere Rohre (z. B. geschweißt oder genietet) mit kreisförmigem Querschnitt und einem äußeren Durchmesser von mehr als 406,4 mm, aus Eisen oder StahlRohre von der für Öl- oder Gasfernleitungen verwendeten Art (line pipe)73051100mit verdecktem Lichtbogen längsnahtgeschweißtfrei73051200anders längsnahtgeschweißtfrei73051900anderefrei73052000Futterrohre von der für das Fördern von Öl oder Gas verwendeten Art (casing)freiandere, geschweißt73053100längsnahtgeschweißtfrei73053900anderefrei73059000anderefrei7306Andere Rohre und Hohlprofile (z. B. geschweißt, genietet, gefalzt oder mit einfach aneinander gelegten Rändern), aus Eisen oder StahlRohre von der für Öl- oder Gasfernleitungen verwendeten Art (line pipe)730611geschweißt, aus nicht rostendem Stahl73061110längsnahtgeschweißtfrei73061190spiralnahtgeschweißtfrei730619andere73061910längsnahtgeschweißtfrei73061990spiralnahtgeschweißtfreiFutterrohre und Steigrohre von der für das Fördern von Öl oder Gas verwendeten Art (casing und tubing)73062100geschweißt, aus nicht rostendem Stahlfrei73062900anderefrei730630andere, geschweißt, mit kreisförmigem Querschnitt, aus Eisen oder nicht legiertem StahlPräzisionsstahlrohre, mit einer Wanddicke von730630112 mm oder wenigerfrei73063019mehr als 2 mmfreiandereGewinderohre (glattendig oder mit Gewinde)73063041verzinktfrei73063049anderefreiandere, mit einem äußeren Durchmesser von168,3 mm oder weniger73063072verzinktfrei73063077anderefrei73063080mehr als 168,3 mm bis 406,4 mmfrei730640andere, geschweißt, mit kreisförmigem Querschnitt, aus nicht rostendem Stahl73064020kaltgezogen oder kaltgewalztfrei73064080anderefrei730650andere, geschweißt, mit kreisförmigem Querschnitt, aus anderem legierten Stahl73065020Präzisionsstahlrohrefrei73065080anderefreiandere, geschweißt, mit nicht kreisförmigem Querschnitt730661mit quadratischem oder rechteckigem Querschnitt73066110aus nicht rostendem Stahlfreiandere73066192mit einer Wanddicke von 2 mm oder wenigerfrei73066199mit einer Wanddicke von mehr als 2 mmfrei730669mit anderem nicht kreisförmigem Querschnitt73066910aus nicht rostendem Stahlfrei73066990anderefrei73069000anderefrei7307Rohrformstücke, Rohrverschlussstücke und Rohrverbindungsstücke (z. B. Bogen, Muffen), aus Eisen oder Stahlgegossen730711aus nicht verformbarem Gusseisen73071110von der für Druckrohre verwendeten Art3,773071190andere3,7730719andere73071910aus verformbarem Gusseisen3,773071990andere3,7andere, aus nicht rostendem Stahl73072100Flansche3,7730722Bogen, Winkel und Muffen, mit Gewinde73072210Muffenfrei73072290Bogen und Winkel3,7730723Formstücke, Verschlussstücke und Verbindungsstücke, zum Stumpfschweißen73072310Bogen und Winkel3,773072390andere3,7730729andere73072910mit Gewinde3,773072980andere3,7andere73079100Flansche3,7730792Bogen, Winkel und Muffen, mit Gewinde73079210Muffenfrei73079290Bogen und Winkel3,7730793Formstücke, Verschlussstücke und Verbindungsstücke, zum Stumpfschweißenmit einem größten äußeren Durchmesser von 609,6 mm oder weniger73079311Bogen und Winkel3,773079319andere3,7mit einem größten äußeren Durchmesser von mehr als 609,6 mm73079391Bogen und Winkel3,773079399andere3,7730799andere73079910mit Gewinde3,773079980andere3,77308Konstruktionen und Konstruktionsteile (z. B. Brücken und Brückenelemente, Schleusentore, Türme, Gittermaste, Pfeiler, Säulen, Gerüste, Dächer, Dachstühle, Tore, Türen, Fenster, und deren Rahmen und Verkleidungen, Tor- und Türschwellen, Tür- und Fensterläden, Geländer), aus Eisen oder Stahl, ausgenommen vorgefertigte Gebäude der Position 9406; zu Konstruktionszwecken vorgearbeitete Bleche, Stäbe, Profile, Rohre und dergleichen, aus Eisen oder Stahl73081000Brücken und Brückenelementefrei73082000Türme und Gittermastefrei73083000Tore, Türen, Fenster, und deren Rahmen und Verkleidungen, Tor- und Türschwellenfreip/st(73)73084000Gerüst-, Schalungs- oder Stützmaterialfrei730890andereausschließlich oder hauptsächlich aus Blech73089051Verbundplatten aus zwei Profilblechen und einer isolierenden Mittellagefrei73089059anderefrei73089098anderefrei730900Sammelbehälter, Fässer, Bottiche und ähnliche Behälter, aus Eisen oder Stahl, für Stoffe aller Art (ausgenommen verdichtete oder verflüssigte Gase), mit einem Fassungsvermögen von mehr als 300 l, ohne mechanische oder wärmetechnische Einrichtungen, auch mit Innenauskleidung oder Wärmeschutzverkleidung73090010für gasförmige Stoffe (ausgenommen verdichtete oder verflüssigte Gase)2,2für flüssige Stoffe73090030mit Innenauskleidung oder Wärmeschutzverkleidung2,2andere, mit einem Fassungsvermögen von73090051mehr als 100000 l2,273090059100000 l oder weniger2,273090090für feste Stoffe2,27310Sammelbehälter, Fässer, Trommeln, Kannen, Dosen und ähnliche Behälter, aus Eisen oder Stahl, für Stoffe aller Art (ausgenommen verdichtete oder verflüssigte Gase), mit einem Fassungsvermögen von 300 l oder weniger, ohne mechanische oder wärmetechnische Einrichtungen, auch mit Innenauskleidung oder Wärmeschutzverkleidung73101000mit einem Fassungsvermögen von 50 l oder mehr2,7mit einem Fassungsvermögen von weniger als 50 l731021Dosen, die durch Schweißen, Löten oder Falzen verschlossen werden73102111Dosen von der für Nahrungsmittel verwendeten Art2,773102119Dosen von der für Getränke verwendeten Art2,7andere, mit einer Wanddicke von73102191weniger als 0,5 mm2,7731021990,5 mm oder mehr2,7731029andere73102910mit einer Wanddicke von weniger als 0,5 mm2,773102990mit einer Wanddicke von 0,5 mm oder mehr2,7731100Behälter aus Eisen oder Stahl, für verdichtete oder verflüssigte Gasenahtlosfür einen Druck von mindestens 165 bar, mit einem Fassungsvermögen von73110011weniger als 20 l2,7p/st7311001320 l oder mehr jedoch nicht mehr als 50 l2,7p/st73110019mehr als 50 l2,7p/st73110030andere2,7p/standere, mit einem Fassungsvermögen von73110091weniger als 1000 l2,7731100991000 l oder mehr2,77312Litzen, Kabel, Seile, Seilschlingen und ähnliche Waren, aus Eisen oder Stahl, ausgenommen isolierte Erzeugnisse für die Elektrotechnik731210Litzen, Kabel und Seile73121020aus nicht rostendem Stahlfreiandere, mit einer größten Querschnittsabmessung von3 mm oder weniger73121041mit Kupfer-Zink-Legierungen (Messing) überzogenfrei73121049anderefreimehr als 3 mmLitzen73121061nicht überzogenfreiüberzogen73121065verzinktfrei73121069anderefreiKabel und Seile (einschließlich verschlossene Seile)nicht überzogen oder nur verzinkt, mit einer größten Querschnittsabmessung von73121081mehr als 3 mm bis 12 mmfrei73121083mehr als 12 mm bis 24 mmfrei73121085mehr als 24 mm bis 48 mmfrei73121089mehr als 48 mmfrei73121098anderefrei73129000anderefrei73130000Stacheldraht aus Eisen oder Stahl; verwundene Drähte oder Bänder, auch mit Stacheln, von der für Einzäunungen verwendeten Art, aus Eisen oder Stahlfrei7314Gewebe (einschließlich endlose Gewebe), Gitter und Geflechte, aus Eisen- oder Stahldraht; Streckbleche und -bänder, aus Eisen oder StahlGewebe73141200endlose Gewebe für Maschinen, aus nicht rostendem Stahlfrei73141400andere, aus nicht rostendem Stahlfrei73141900anderefrei731420Gitter und Geflechte, an den Kreuzungsstellen verschweißt, mit einer Maschengröße von 100 cm2 oder mehr, aus Draht mit einer größten Querschnittsabmessung von 3 mm oder mehr73142010aus geripptem Drahtfrei73142090anderefreiandere Gitter und Geflechte, an den Kreuzungsstellen verschweißt73143100verzinktfrei73143900anderefreiandere Gitter und Geflechte73144100verzinktfrei73144200mit Kunststoff überzogenfrei73144900anderefrei73145000Streckbleche und -bänderfrei7315Ketten und Teile davon, aus Eisen oder StahlGelenkketten und Teile davon731511Rollenketten73151110von der für Fahrräder, Mopeds und Krafträder verwendeten Art2,773151190andere2,773151200andere Gelenkketten2,773151900Teile2,773152000Gleitschutzketten2,7andere Ketten73158100Stegketten2,773158200andere Ketten, mit geschweißten Gliedern2,773158900andere2,773159000andere Teile2,773160000Schiffsanker, Draggen, und Teile davon, aus Eisen oder Stahl2,7731700Stifte, Nägel, Reißnägel, Krampen, gewellte oder abgeschrägte Klammern (ausgenommen Klammern der Position 8305) und ähnliche Waren, aus Eisen oder Stahl, auch mit Kopf aus anderen Stoffen, ausgenommen mit Kopf aus Kupferaus Draht73170020Nägel, zusammenhängend in Streifen oder Rollenfrei73170060anderefrei73170080anderefrei7318Schrauben, Bolzen, Muttern, Schwellenschrauben, Schraubhaken, Niete, Splinte, Keile, Unterlegscheiben (einschließlich Federringe und -scheiben) und ähnliche Waren, aus Eisen oder StahlWaren mit Gewinde73181100Schwellenschrauben3,7731812andere Holzschrauben73181210aus nicht rostendem Stahl3,773181290andere3,773181300Schraubhaken, Ring- und Ösenschrauben3,7731814gewindeformende Schrauben73181410aus nicht rostendem Stahl3,7andere73181491Blechschrauben3,773181499andere3,7731815andere Schrauben und Bolzen, auch mit dazugehörenden Muttern oder Unterlegscheiben73181510Schrauben, aus vollem Material gedreht, mit einer Stiftdicke von 6 mm oder weniger3,7andere73181520zum Befestigen von Oberbaumaterial für Bahnen3,7andereohne Kopf73181530aus nicht rostendem Stahl3,7andere, mit einer Zugfestigkeit von73181541weniger als 800 MPa3,773181549800 MPa oder mehr3,7mit Kopfmit Schlitz oder Kreuzschlitz73181551aus nicht rostendem Stahl3,773181559andere3,7mit Innensechskant73181561aus nicht rostendem Stahl3,773181569andere3,7mit Außensechskant73181570aus nicht rostendem Stahl3,7andere, mit einer Zugfestigkeit von73181581weniger als 800 MPa3,773181589800 MPa oder mehr3,773181590andere3,7731816Muttern73181610aus vollem Material gedreht, mit einer Lochweite von 6 mm oder weniger3,7andere73181630aus nicht rostendem Stahl3,7andere73181650Sicherungsmuttern3,7andere, mit einer Lochweite von7318169112 mm oder weniger3,773181699mehr als 12 mm3,773181900andere3,7Waren ohne Gewinde73182100Federringe und -scheiben und andere Sicherungsringe und -scheiben3,773182200andere Unterlegscheiben3,773182300Niete3,773182400Splinte und Keile3,773182900andere3,77319Nähnadeln, Stricknadeln, Schnürnadeln, Häkelnadeln, Stichel zum Sticken und ähnliche Waren, zum Handgebrauch, aus Eisen oder Stahl; Sicherheitsnadeln, Stecknadeln und ähnliche Nadeln, aus Eisen oder Stahl, anderweit weder genannt noch inbegriffen73194000Sicherheitsnadeln, Stecknadeln und ähnliche Nadeln2,7731990andere73199010Nähnadeln, Stopfnadeln oder Sticknadeln2,773199090andere2,77320Federn und Federblätter, aus Eisen oder Stahl732010Blattfedern und Federblätter dafürwarmgeformt73201011Parabelfedern und Federblätter dafür2,773201019andere2,773201090andere2,7732020schraubenlinienförmige Federn73202020warmgeformt2,7andere73202081Druckfedern (ausgenommen Kegelstumpffedern)2,773202085Zugfedern2,773202089andere2,7732090andere73209010Spiralflachfedern2,773209030Tellerfedern2,773209090andere2,77321Raumheizöfen, Kesselöfen, Küchenherde (auch zusätzlich für Zentralheizung verwendbar), Grillgeräte, Kohlenbecken, Gaskocher, Tellerwärmer und ähnliche nicht elektrische Haushaltsgeräte, und Teile davon, aus Eisen oder StahlBack-, Brat-, Grill-, Koch- und Warmhaltevorrichtungen sowie Tellerwärmer732111für Feuerung mit gasförmigen Brennstoffen oder mit Gas und anderen Brennstoffen73211110mit Backofen, einschließlich Einbau-Backöfen2,7p/st73211190andere2,7p/st73211200für Feuerung mit flüssigen Brennstoffen2,7p/st73211900andere, einschließlich Geräte für Festbrennstoffe2,7p/standere Geräte73218100für Feuerung mit gasförmigen Brennstoffen oder mit Gas und anderen Brennstoffen2,7p/st73218200für Feuerung mit flüssigen Brennstoffen2,7p/st73218900andere, einschließlich Geräte für Festbrennstoffe2,7p/st73219000Teile2,77322Heizkörper für Zentralheizungen, nicht elektrisch beheizt, und Teile davon, aus Eisen oder Stahl; Heißlufterzeuger und -verteiler (einschließlich der Verteiler, die auch frische oder klimatisierte Luft verteilen können), nicht elektrisch beheizt, mit motorbetriebenem Ventilator oder Gebläse, und Teile davon, aus Eisen oder StahlHeizkörper und Teile davon73221100aus Gusseisen3,273221900andere3,273229000andere3,27323Haushaltsartikel, Hauswirtschaftsartikel, und Teile davon, aus Eisen oder Stahl; Eisen- oder Stahlwolle; Schwämme, Putzlappen, Handschuhe und ähnliche Waren, zum Scheuern, Polieren oder dergleichen, aus Eisen oder Stahl73231000Eisen- oder Stahlwolle; Schwämme, Putzlappen, Handschuhe und ähnliche Waren, zum Scheuern, Polieren oder dergleichen3,2andere73239100aus Gusseisen, nicht emailliert3,273239200aus Gusseisen, emailliert3,273239300aus nicht rostendem Stahl3,273239400aus Eisen (ausgenommen Gusseisen) oder Stahl, emailliert3,273239900andere3,27324Sanitär-, Hygiene- oder Toilettenartikel, und Teile davon, aus Eisen oder Stahl73241000Abwasch- und Waschbecken, aus nicht rostendem Stahl2,7Badewannen73242100aus Gusseisen, auch emailliert3,2p/st73242900andere3,2p/st73249000andere, einschließlich Teile3,27325Andere Waren aus Eisen oder Stahl, gegossen732510aus nicht verformbarem Gusseisen73251050Straßenkappen1,7p/standere73251092Erzeugnisse für die Kanalisation und für Versorgungsleitungen1,773251099andere1,7andere73259100Mahlkugeln und ähnliche Mahlkörper2,7732599andere73259910aus verformbarem Gusseisen2,773259990andere2,77326Andere Waren aus Eisen oder Stahlgeschmiedet, jedoch nicht weiter bearbeitet73261100Mahlkugeln und ähnliche Mahlkörper2,7732619andere73261910freiformgeschmiedet2,773261990andere2,773262000Waren aus Eisen- oder Stahldraht2,7732690andere73269030Leitern und Trittschemel2,773269040Paletten und ähnliche stapelfähige Transportmittel2,773269050Rollen und Trommeln für Kabel, Schläuche und dergleichen2,773269060nicht mechanische Dachentlüfter, Dachrinnen, Haken und andere Bauartikel2,7andere Waren aus Eisen oder Stahl73269092freiformgeschmiedet2,773269094gesenkgeschmiedet2,773269096gesintert2,773269098andere2,7

KAPITEL 74

Anmerkung

1.
Im Sinne des Kapitels 74 gelten als:

a)
raffiniertes Kupfer:

Metall mit einem Kupfergehalt von 99,85 GHT oder mehr oder

Metall mit einem Kupfergehalt von 97,5 GHT oder mehr, sofern der Gehalt an jedem anderen Element die in der nachstehenden Tabelle angegebenen Höchstgrenzen nicht überschreitet:

Andere Elemente

Element

Höchstgrenze in GHT

Ag

Silber

0,25

As

Arsen

0,5

Cd

Cadmium

1,3

Cr

Chrom

1,4

Mg

Magnesium

0,8

Pb

Blei

1,5

S

Schwefel

0,7

Sn

Zinn

0,8

Te

Tellur

0,8

Zn

Zink

1

Zr

Zirconium

0,3

Andere Elemente(82), je

0,3

b)
Kupferlegierungen:

metallische Stoffe, ausgenommen nicht raffiniertes Kupfer, in denen Kupfer gegenüber jedem der anderen Elemente gewichtsmäßig vorherrscht, sofern

1)
der Gehalt an mindestens einem dieser anderen Elemente die in der vorstehenden Tabelle angegebene Höchstgrenze überschreitet oder
2)
der Gesamtgehalt an diesen anderen Elementen mehr als 2,5 GHT beträgt.

c)
Kupfervorlegierungen:

Legierungen, die neben anderen Elementen mehr als 10 GHT Kupfer enthalten, gewöhnlich nicht plastisch verformbar sind und üblicherweise als Zusatzstoffe bei der Herstellung anderer Legierungen oder als Desoxidations- oder Entschwefelungsmittel oder zu ähnlichen Zwecken in der Metallurgie der Nichteisenmetalle verwendet werden. Jedoch gehören Verbindungen von Phosphor und Kupfer (Kupferphosphide), die mehr als 15 GHT Phosphor enthalten, zu Position 2848.

d)
Stangen (Stäbe):

gewalzte, stranggepresste, gezogene oder geschmiedete massive Erzeugnisse, nicht in Rollen, mit über die gesamte Länge gleich bleibendem Querschnitt in Form eines Kreises, Ovals, Quadrats, Rechtecks, gleichseitigen Dreiecks oder regelmäßig konvexen Vielecks (einschließlich „abgeflachte Kreise” und „modifizierte Rechtecke” , bei denen zwei gegenüberliegende Seiten die Form von konvexen Bogen aufweisen, während die beiden anderen Seiten gerade, von gleicher Länge und parallel sind). Erzeugnisse mit quadratischem, rechteckigem, dreieckigem oder vieleckigem Querschnitt können über die gesamte Länge auch abgerundete Kanten aufweisen. Die Dicke der Erzeugnisse mit rechteckigem Querschnitt (einschließlich der Erzeugnisse mit „modifiziert rechteckigem” Querschnitt) muss mehr als 1/10 der Breite betragen. Als Stangen (Stäbe) gelten auch gegossene oder gesinterte Erzeugnisse mit den gleichen Formen und Abmessungen, die nach der Herstellung eine über grobes Abgraten oder Entzundern hinausgehende Bearbeitung erfahren haben, wenn sie durch diese Bearbeitung nicht den Charakter von Waren erhalten haben, die von anderen Positionen erfasst werden.

Drahtbarren und Knüppel gelten jedoch als Kupfer in Rohform der Position 7403, wenn sie an ihren Enden zugespitzt oder anders bearbeitet worden sind, um lediglich das Einführen in Maschinen zu erleichtern, in denen sie z. B. zu Walzdraht oder Rohren umgeformt werden.

e)
Profile:

gewalzte, stranggepresste, gezogene, geschmiedete oder geformte Erzeugnisse, auch in Rollen, mit über die gesamte Länge gleich bleibendem Querschnitt, die keiner der Begriffsbestimmungen für Stangen (Stäbe), Draht, Bleche, Bänder, Folien oder Rohre entsprechen. Als Profile gelten auch gegossene oder gesinterte Erzeugnisse mit den gleichen Formen, die nach der Herstellung eine über grobes Abgraten oder Entzundern hinausgehende Bearbeitung erfahren haben, wenn sie durch diese Bearbeitung nicht den Charakter von Waren erhalten haben, die von anderen Positionen erfasst werden.

f)
Draht:

gewalzte, stranggepresste oder gezogene massive Erzeugnisse, in Ringen oder Rollen, mit über die gesamte Länge gleich bleibendem Querschnitt in Form eines Kreises, Ovals, Quadrats, Rechtecks, gleichseitigen Dreiecks oder regelmäßig konvexen Vielecks (einschließlich „abgeflachte Kreise” und „modifizierte Rechtecke” , bei denen zwei gegenüberliegende Seiten die Form von konvexen Bogen aufweisen, während die beiden anderen Seiten gerade, von gleicher Länge und parallel sind). Erzeugnisse mit quadratischem, rechteckigem, dreieckigem oder vieleckigem Querschnitt können über die gesamte Länge auch abgerundete Kanten aufweisen. Die Dicke der Erzeugnisse mit rechteckigem Querschnitt (einschließlich der Erzeugnisse mit „modifiziert rechteckigem” Querschnitt) muss mehr als 1/10 der Breite betragen.

g)
Bleche, Bänder und Folien:

massive Flacherzeugnisse (ausgenommen Erzeugnisse in Rohform der Position 7403), auch in Rollen, mit rechteckigem Querschnitt, auch mit abgerundeten Kanten (einschließlich „modifizierte Rechtecke” , bei denen zwei gegenüberliegende Seiten die Form von konvexen Bogen aufweisen, während die beiden anderen Seiten gerade, von gleicher Länge und parallel sind), mit gleich bleibender Dicke,

in quadratischer oder rechteckiger Form, deren Dicke 1/10 der Breite oder weniger beträgt,

in anderer als quadratischer oder rechteckiger Form mit beliebigen Abmessungen, wenn sie nicht den Charakter von Waren haben, die von anderen Positionen erfasst werden.

Zu den Positionen 7409 und 7410 gehören insbesondere auch Bleche, Bänder und Folien mit Mustern (z. B. Rillen, Riffeln, Waffeln, Tränen, Warzen, Rauten) und gelochte, gewellte, polierte oder überzogene Erzeugnisse, sofern sie durch diese Bearbeitungen nicht den Charakter von Waren erhalten haben, die von anderen Positionen erfasst werden.

h)
Rohre:

Hohlerzeugnisse, auch in Rollen, mit über die gesamte Länge gleich bleibendem, nur einen einzigen geschlossenen Hohlraum aufweisenden Querschnitt in Form eines Kreises, Ovals, Quadrats, Rechtecks, gleichseitigen Dreiecks oder regelmäßig konvexen Vielecks und mit gleichmäßiger Wanddicke. Als Rohre gelten auch Erzeugnisse mit Querschnitten in Form eines Quadrats, Rechtecks, gleichseitigen Dreiecks oder regelmäßig konvexen Vielecks, die über die gesamte Länge abgerundete Kanten aufweisen, sofern der innere und der äußere Querschnitt die gleiche Form, die gleiche Richtung und den gleichen Mittelpunkt haben. Rohre mit den vorstehend genannten Querschnitten können poliert, überzogen, gebogen, mit Gewinde versehen, gelocht, eingezogen, ausgeweitet, konisch oder mit Flanschen, Schellen oder Ringen versehen sein.

Unterpositions-Anmerkung

1.
Im Sinne des Kapitels 74 gelten als:

a)
Kupfer-Zink-Legierungen (Messing):

Legierungen aus Kupfer und Zink, auch mit anderen Elementen. Sind andere Elemente vorhanden,

muss Zink gegenüber jedem dieser anderen Elemente gewichtsmäßig vorherrschen;

muss ein etwaiger Nickelgehalt weniger als 5 GHT betragen (siehe Kupfer-Nickel-Zink-Legierungen (Neusilber));

muss ein etwaiger Zinngehalt weniger als 3 GHT betragen (siehe Kupfer-Zinn-Legierungen (Bronze)).

b)
Kupfer-Zinn-Legierungen (Bronze):

Legierungen aus Kupfer und Zinn, auch mit anderen Elementen. Sind andere Elemente vorhanden, muss Zinn gegenüber jedem dieser anderen Elemente gewichtsmäßig vorherrschen. Beträgt der Zinngehalt jedoch 3 GHT oder mehr, darf der Zinkgehalt gegenüber dem Zinngehalt vorherrschen, sofern er weniger als 10 GHT beträgt.

c)
Kupfer-Nickel-Zink-Legierungen (Neusilber):

Legierungen aus Kupfer, Nickel und Zink, auch mit anderen Elementen. Der Nickelgehalt muss 5 GHT oder mehr betragen (siehe Kupfer-Zink-Legierungen (Messing)).

d)
Kupfer-Nickel-Legierungen (Kupfernickel):

Legierungen aus Kupfer und Nickel, auch mit anderen Elementen, jedoch nur 1 GHT oder weniger Zink enthaltend. Sind andere Elemente vorhanden, muss Nickel gegenüber jedem dieser anderen Elemente gewichtsmäßig vorherrschen.

KN-CodeWarenbezeichnungVertragsmäßiger Zollsatz (%)Besondere Maßeinheit74010000Kupfermatte; Zementkupfer (gefälltes Kupfer)frei74020000Nicht raffiniertes Kupfer; Kupferanoden zum elektrolytischen Raffinierenfrei7403Raffiniertes Kupfer und Kupferlegierungen, in Rohformraffiniertes Kupfer74031100Kathoden und Kathodenabschnittefrei74031200Drahtbarrenfrei74031300Knüppelfrei74031900anderesfreiKupferlegierungen74032100Kupfer-Zink-Legierungen (Messing)frei74032200Kupfer-Zinn-Legierungen (Bronze)frei74032900andere Kupferlegierungen (ausgenommen Kupfervorlegierungen der Position 7405)frei740400Abfälle und Schrott, aus Kupfer74040010aus raffiniertem Kupferfreiaus Kupferlegierungen74040091aus Kupfer-Zink-Legierungen (Messing)frei74040099anderefrei74050000Kupfervorlegierungenfrei7406Pulver und Flitter, aus Kupfer74061000Pulver ohne Lamellenstrukturfrei74062000Pulver mit Lamellenstruktur; Flitterfrei7407Stangen (Stäbe) und Profile, aus Kupfer74071000aus raffiniertem Kupfer4,8aus Kupferlegierungen740721aus Kupfer-Zink-Legierungen (Messing)74072110Stangen (Stäbe)4,874072190Profile4,874072900andere4,87408Draht aus Kupferaus raffiniertem Kupfer74081100mit einer größten Querschnittsabmessung von mehr als 6 mm4,8740819anderer74081910mit einer größten Querschnittsabmessung von mehr als 0,5 mm4,874081990mit einer größten Querschnittsabmessung von 0,5 mm oder weniger4,8aus Kupferlegierungen74082100aus Kupfer-Zink-Legierungen (Messing)4,874082200aus Kupfer-Nickel-Legierungen (Kupfernickel) oder Kupfer-Nickel-Zink-Legierungen (Neusilber)4,874082900anderer4,87409Bleche und Bänder, aus Kupfer, mit einer Dicke von mehr als 0,15 mmaus raffiniertem Kupfer74091100in Rollen4,874091900andere4,8aus Kupfer-Zink-Legierungen (Messing)74092100in Rollen4,874092900andere4,8aus Kupfer-Zinn-Legierungen (Bronze)74093100in Rollen4,874093900andere4,874094000aus Kupfer-Nickel-Legierungen (Kupfernickel) oder Kupfer-Nickel-Zink-Legierungen (Neusilber)4,874099000aus anderen Kupferlegierungen4,87410Folien und dünne Bänder, aus Kupfer (auch bedruckt oder auf Papier, Pappe, Kunststoff oder ähnlichen Unterlagen), mit einer Dicke (ohne Unterlage) von 0,15 mm oder wenigerohne Unterlage74101100aus raffiniertem Kupfer5,274101200aus Kupferlegierungen5,2auf Unterlage74102100aus raffiniertem Kupfer5,274102200aus Kupferlegierungen5,27411Rohre aus Kupfer741110aus raffiniertem Kupfer74111010gerade4,874111090andere4,8aus Kupferlegierungen741121aus Kupfer-Zink-Legierungen (Messing)74112110gerade4,874112190andere4,874112200aus Kupfer-Nickel-Legierungen (Kupfernickel) oder Kupfer-Nickel-Zink-Legierungen (Neusilber)4,874112900andere4,87412Rohrformstücke, Rohrverschlussstücke und Rohrverbindungsstücke (z. B. Bogen, Muffen), aus Kupfer74121000aus raffiniertem Kupfer5,274122000aus Kupferlegierungen5,274130000Litzen, Kabel, Seile und ähnliche Waren, aus Kupfer, ausgenommen isolierte Erzeugnisse für die Elektrotechnik5,274147415Stifte, Nägel, Reißnägel, Krampen, Klammern (ausgenommen Klammern der Position 8305) und ähnliche Waren, aus Kupfer oder mit Schaft aus Eisen oder Stahl und Kupferkopf; Schrauben, Bolzen, Muttern, Schraubhaken, Niete, Splinte, Keile, Unterlegscheiben (einschließlich Federringe und -scheiben) und ähnliche Waren, aus Kupfer74151000Stifte und Nägel, Reißnägel, Krampen, Klammern und ähnliche Waren4andere Waren, ohne Gewinde74152100Unterlegscheiben (einschließlich Federringe und -scheiben)374152900andere3andere Waren, mit Gewinde74153300Schrauben; Bolzen und Muttern374153900andere3741674177418Haushaltsartikel, Hauswirtschaftsartikel, Sanitär-, Hygiene- oder Toilettenartikel, und Teile davon, aus Kupfer; Schwämme, Putzlappen, Handschuhe und ähnliche Waren, zum Scheuern, Polieren oder dergleichen, aus Kupfer741810Haushaltsartikel, Hauswirtschaftsartikel, und Teile davon; Schwämme, Putzlappen, Handschuhe und ähnliche Waren, zum Scheuern, Polieren oder dergleichen74181010nicht elektrische Koch- und Heizgeräte von der im Haushalt verwendeten Art und Teile davon474181090andere374182000Sanitär-, Hygiene- oder Toilettenartikel, und Teile davon37419Andere Waren aus Kupfer74191000Ketten und Teile davon3andere74199100gegossen oder geschmiedet, jedoch nicht weiter bearbeitet3741999andere74199910Gewebe (einschließlich endlose Gewebe), Gitter und Geflechte, aus Kupferdraht mit einem größten Durchmesser von 6 mm oder weniger; Streckbleche und -bänder4,374199930Federn474199990andere3

KAPITEL 75

Anmerkung

1.
Im Sinne des Kapitels 75 gelten als:

a)
Stangen (Stäbe):

gewalzte, stranggepresste, gezogene oder geschmiedete massive Erzeugnisse, nicht in Rollen, mit über die gesamte Länge gleich bleibendem Querschnitt in Form eines Kreises, Ovals, Quadrats, Rechtecks, gleichseitigen Dreiecks oder regelmäßig konvexen Vielecks (einschließlich „abgeflachte Kreise” und „modifizierte Rechtecke” , bei denen zwei gegenüberliegende Seiten die Form von konvexen Bogen aufweisen, während die beiden anderen Seiten gerade, von gleicher Länge und parallel sind). Erzeugnisse mit quadratischem, rechteckigem, dreieckigem oder vieleckigem Querschnitt können über die gesamte Länge auch abgerundete Kanten aufweisen. Die Dicke der Erzeugnisse mit rechteckigem Querschnitt (einschließlich der Erzeugnisse mit „modifiziert rechteckigem” Querschnitt) muss mehr als 1/10 der Breite betragen. Als Stangen (Stäbe) gelten auch gegossene oder gesinterte Erzeugnisse mit den gleichen Formen und Abmessungen, die nach der Herstellung eine über grobes Abgraten oder Entzundern hinausgehende Bearbeitung erfahren haben, wenn sie durch diese Bearbeitung nicht den Charakter von Waren erhalten haben, die von anderen Positionen erfasst werden.

b)
Profile:

gewalzte, stranggepresste, gezogene, geschmiedete oder geformte Erzeugnisse, auch in Rollen, mit über die gesamte Länge gleich bleibendem Querschnitt, die keiner der Begriffsbestimmungen für Stangen (Stäbe), Draht, Bleche, Bänder, Folien oder Rohre entsprechen. Als Profile gelten auch gegossene oder gesinterte Erzeugnisse mit den gleichen Formen, die nach der Herstellung eine über grobes Abgraten oder Entzundern hinausgehende Bearbeitung erfahren haben, wenn sie durch diese Bearbeitung nicht den Charakter von Waren erhalten haben, die von anderen Positionen erfasst werden.

c)
Draht:

gewalzte, stranggepresste oder gezogene massive Erzeugnisse, in Ringen oder Rollen, mit über die gesamte Länge gleich bleibendem Querschnitt in Form eines Kreises, Ovals, Quadrats, Rechtecks, gleichseitigen Dreiecks oder regelmäßig konvexen Vielecks (einschließlich „abgeflachte Kreise” und „modifizierte Rechtecke” , bei denen zwei gegenüberliegende Seiten die Form von konvexen Bogen aufweisen, während die beiden anderen Seiten gerade, von gleicher Länge und parallel sind). Erzeugnisse mit quadratischem, rechteckigem, dreieckigem oder vieleckigem Querschnitt können über die gesamte Länge auch abgerundete Kanten aufweisen. Die Dicke der Erzeugnisse mit rechteckigem Querschnitt (einschließlich der Erzeugnisse mit „modifiziert rechteckigem” Querschnitt) muss mehr als 1/10 der Breite betragen.

d)
Bleche, Bänder und Folien:

massive Flacherzeugnisse (ausgenommen Erzeugnisse in Rohform der Position 7502), auch in Rollen, mit rechteckigem Querschnitt, auch mit abgerundeten Kanten (einschließlich „modifizierte Rechtecke” , bei denen zwei gegenüberliegende Seiten die Form von konvexen Bogen aufweisen, während die beiden anderen Seiten gerade, von gleicher Länge und parallel sind), mit gleich bleibender Dicke,

in quadratischer oder rechteckiger Form, deren Dicke 1/10 der Breite oder weniger beträgt,

in anderer als quadratischer oder rechteckiger Form mit beliebigen Abmessungen, wenn sie nicht den Charakter von Waren haben, die von anderen Positionen erfasst werden.

Zu Position 7506 gehören insbesondere auch Bleche, Bänder und Folien mit Mustern (z. B. Rillen, Riffeln, Waffeln, Tränen, Warzen, Rauten) und gelochte, gewellte, polierte oder überzogene Erzeugnisse, sofern sie durch diese Bearbeitungen nicht den Charakter von Waren erhalten haben, die von anderen Positionen erfasst werden.

e)
Rohre:

Hohlerzeugnisse, auch in Rollen, mit über die gesamte Länge gleich bleibendem, nur einen einzigen geschlossenen Hohlraum aufweisenden Querschnitt in Form eines Kreises, Ovals, Quadrats, Rechtecks, gleichseitigen Dreiecks oder regelmäßig konvexen Vielecks und mit gleichmäßiger Wanddicke. Als Rohre gelten auch Erzeugnisse mit Querschnitten in Form eines Quadrats, Rechtecks, gleichseitigen Dreiecks oder regelmäßig konvexen Vielecks, die über die gesamte Länge abgerundete Kanten aufweisen, sofern der innere und der äußere Querschnitt die gleiche Form, die gleiche Richtung und den gleichen Mittelpunkt haben. Rohre mit den vorstehend genannten Querschnitten können poliert, überzogen, gebogen, mit Gewinde versehen, gelocht, eingezogen, ausgeweitet, konisch oder mit Flanschen, Schellen oder Ringen versehen sein.

Unterpositions-Anmerkungen

1.
Im Sinne des Kapitels 75 gelten als:

a)
nicht legiertes Nickel:

Metall mit einem Nickel- und Cobaltgehalt von insgesamt 99 GHT oder mehr, sofern

1)
der Cobaltgehalt 1,5 GHT oder weniger beträgt und
2)
der Gehalt an jedem der anderen Elemente die in der nachstehenden Tabelle angegebenen Höchstgrenzen nicht überschreitet:

Andere Elemente

Element

Höchstgrenze in GHT

Fe

Eisen

0,5

O

Sauerstoff

0,4

Andere Elemente, je

0,3

b)
Nickellegierungen:

metallische Stoffe, in denen Nickel gegenüber jedem der anderen Elemente gewichtsmäßig vorherrscht, sofern

1)
der Cobaltgehalt mehr als 1,5 GHT beträgt,
2)
der Gehalt an mindestens einem der anderen Elemente die in der vorstehenden Tabelle angegebene Höchstgrenze überschreitet oder
3)
der Gesamtgehalt an anderen Elementen als Nickel und Cobalt mehr als 1 GHT beträgt.

2.
Abweichend von Anmerkung 1 c) gilt der Begriff „Draht” im Sinne der Unterposition 750810 nur für Erzeugnisse, auch in Ringen oder Rollen, mit beliebiger Form des Querschnitts, dessen größte Abmessung 6 mm oder weniger beträgt.
KN-CodeWarenbezeichnungVertragsmäßiger Zollsatz (%)Besondere Maßeinheit7501Nickelmatte, Nickeloxidsinter und andere Zwischenerzeugnisse der Nickelmetallurgie75011000Nickelmattefrei75012000Nickeloxidsinter und andere Zwischenerzeugnisse der Nickelmetallurgiefrei7502Nickel in Rohform75021000nicht legiertes Nickelfrei75022000Nickellegierungenfrei750300Abfälle und Schrott, aus Nickel75030010aus nicht legiertem Nickelfrei75030090aus Nickellegierungenfrei75040000Pulver und Flitter, aus Nickelfrei7505Stangen (Stäbe), Profile und Draht, aus NickelStangen (Stäbe) und Profile75051100aus nicht legiertem Nickelfrei75051200aus Nickellegierungen2,9Draht75052100aus nicht legiertem Nickelfrei75052200aus Nickellegierungen2,97506Bleche, Bänder und Folien, aus Nickel75061000aus nicht legiertem Nickelfrei75062000aus Nickellegierungen3,37507Rohre, Rohrformstücke, Rohrverschlussstücke und Rohrverbindungsstücke (z. B. Bogen, Muffen), aus NickelRohre75071100aus nicht legiertem Nickelfrei75071200aus Nickellegierungenfrei75072000Rohrformstücke, Rohrverschlussstücke und Rohrverbindungsstücke2,57508Andere Waren aus Nickel75081000Gewebe, Gitter und Geflechte, aus Nickeldrahtfrei75089000anderefrei

KAPITEL 76

Anmerkung

1.
Im Sinne des Kapitels 76 gelten als:

a)
Stangen (Stäbe):

gewalzte, stranggepresste, gezogene oder geschmiedete massive Erzeugnisse, nicht in Rollen, mit über die gesamte Länge gleich bleibendem Querschnitt in Form eines Kreises, Ovals, Quadrats, Rechtecks, gleichseitigen Dreiecks oder regelmäßig konvexen Vielecks (einschließlich „abgeflachte Kreise” und „modifizierte Rechtecke” , bei denen zwei gegenüberliegende Seiten die Form von konvexen Bogen aufweisen, während die beiden anderen Seiten gerade, von gleicher Länge und parallel sind). Erzeugnisse mit quadratischem, rechteckigem, dreieckigem oder vieleckigem Querschnitt können über die gesamte Länge auch abgerundete Kanten aufweisen. Die Dicke der Erzeugnisse mit rechteckigem Querschnitt (einschließlich der Erzeugnisse mit „modifiziert rechteckigem” Querschnitt) muss mehr als 1/10 der Breite betragen. Als Stangen (Stäbe) gelten auch gegossene oder gesinterte Erzeugnisse mit den gleichen Formen und Abmessungen, die nach der Herstellung eine über grobes Abgraten oder Entzundern hinausgehende Bearbeitung erfahren haben, wenn sie durch diese Bearbeitung nicht den Charakter von Waren erhalten haben, die von anderen Positionen erfasst werden.

b)
Profile:

gewalzte, stranggepresste, gezogene, geschmiedete oder geformte Erzeugnisse, auch in Rollen, mit über die gesamte Länge gleich bleibendem Querschnitt, die keiner der Begriffsbestimmungen für Stangen (Stäbe), Draht, Bleche, Bänder, Folien oder Rohre entsprechen. Als Profile gelten auch gegossene oder gesinterte Erzeugnisse mit den gleichen Formen, die nach der Herstellung eine über grobes Abgraten oder Entzundern hinausgehende Bearbeitung erfahren haben, wenn sie durch diese Bearbeitung nicht den Charakter von Waren erhalten haben, die von anderen Positionen erfasst werden.

c)
Draht:

gewalzte, stranggepresste oder gezogene massive Erzeugnisse, in Ringen oder Rollen, mit über die gesamte Länge gleich bleibendem Querschnitt in Form eines Kreises, Ovals, Quadrats, Rechtecks, gleichseitigen Dreiecks oder regelmäßig konvexen Vielecks (einschließlich „abgeflachte Kreise” und „modifizierte Rechtecke” , bei denen zwei gegenüberliegende Seiten die Form von konvexen Bogen aufweisen, während die beiden anderen Seiten gerade, von gleicher Länge und parallel sind). Erzeugnisse mit quadratischem, rechteckigem, dreieckigem oder vieleckigem Querschnitt können über die gesamte Länge auch abgerundete Kanten aufweisen. Die Dicke der Erzeugnisse mit rechteckigem Querschnitt (einschließlich der Erzeugnisse mit „modifiziert rechteckigem” Querschnitt) muss mehr als 1/10 der Breite betragen.

d)
Bleche, Bänder und Folien:

massive Flacherzeugnisse (ausgenommen Erzeugnisse in Rohform der Position 7601), auch in Rollen, mit rechteckigem Querschnitt, auch mit abgerundeten Kanten (einschließlich „modifizierte Rechtecke” , bei denen zwei gegenüberliegende Seiten die Form von konvexen Bogen aufweisen, während die beiden anderen Seiten gerade, von gleicher Länge und parallel sind), mit gleich bleibender Dicke,

in quadratischer oder rechteckiger Form, deren Dicke 1/10 der Breite oder weniger beträgt,

in anderer als quadratischer oder rechteckiger Form mit beliebigen Abmessungen, wenn sie nicht den Charakter von Waren haben, die von anderen Positionen erfasst werden.

Zu den Positionen 7606 und 7607 gehören insbesondere auch Bleche, Bänder und Folien mit Mustern (z. B. Rillen, Riffeln, Waffeln, Tränen, Warzen, Rauten) und gelochte, gewellte, polierte oder überzogene Erzeugnisse, sofern sie durch diese Bearbeitungen nicht den Charakter von Waren erhalten haben, die von anderen Positionen erfasst werden.

e)
Rohre:

Hohlerzeugnisse, auch in Rollen, mit über die gesamte Länge gleich bleibendem, nur einen einzigen geschlossenen Hohlraum aufweisenden Querschnitt in Form eines Kreises, Ovals, Quadrats, Rechtecks, gleichseitigen Dreiecks oder regelmäßig konvexen Vielecks und mit gleichmäßiger Wanddicke. Als Rohre gelten auch Erzeugnisse mit Querschnitten in Form eines Quadrats, Rechtecks, gleichseitigen Dreiecks oder regelmäßig konvexen Vielecks, die über die gesamte Länge abgerundete Kanten aufweisen, sofern der innere und der äußere Querschnitt die gleiche Form, die gleiche Richtung und den gleichen Mittelpunkt haben. Rohre mit den vorstehend genannten Querschnitten können poliert, überzogen, gebogen, mit Gewinde versehen, gelocht, eingezogen, ausgeweitet, konisch oder mit Flanschen, Schellen oder Ringen versehen sein.

Unterpositions-Anmerkungen

1.
Im Sinne des Kapitels 76 gelten als:

a)
nicht legiertes Aluminium:

Metall mit einem Aluminiumgehalt von 99 GHT oder mehr, sofern der Gehalt an jedem anderen Element die in der nachstehenden Tabelle angegebenen Höchstgrenzen nicht überschreitet:

Andere Elemente

Element

Höchstgrenze in GHT

Fe + Si (Eisen und Silicium zusammen)

1

Andere Elemente(83), je

0,1(84)

b)
Aluminiumlegierungen:

metallische Stoffe, in denen Aluminium gegenüber jedem der anderen Elemente gewichtsmäßig vorherrscht, sofern

1)
der Gehalt an einem der anderen Elemente oder an Eisen und Silicium zusammen die in der vorstehenden Tabelle angegebenen Höchstgrenzen überschreitet oder
2)
der Gesamtgehalt an diesen anderen Elementen mehr als 1 GHT beträgt.

2.
Abweichend von Anmerkung 1 c) gilt der Begriff „Draht” im Sinne der Unterposition 761691 nur für Erzeugnisse, auch in Ringen oder Rollen, mit beliebiger Form des Querschnitts, dessen größte Abmessung 6 mm oder weniger beträgt.
KN-CodeWarenbezeichnungVertragsmäßiger Zollsatz (%)Besondere Maßeinheit7601Aluminium in Rohform76011000nicht legiertes Aluminium6(78)760120Aluminiumlegierungen76012010Primäraluminium6Sekundäraluminium76012091in Rohblöcken (Ingots) oder in flüssiger Form676012099anderes6760200Abfälle und Schrott, aus AluminiumAbfälle76020011Drehspäne, Frässpäne, Hobelspäne, Schleifspäne, Sägespäne und Feilspäne; Abfälle von bunten, beschichteten oder kaschierten Folien und dünnen Bändern, mit einer Dicke (ohne Unterlage) von 0,2 mm oder wenigerfrei76020019andere (einschließlich der fehlerhaften oder der bei der Be- oder Verarbeitung unbrauchbar gewordenen Werkstücke)frei76020090Schrottfrei7603Pulver und Flitter, aus Aluminium76031000Pulver ohne Lamellenstruktur576032000Pulver mit Lamellenstruktur; Flitter57604Stangen (Stäbe) und Profile, aus Aluminium760410aus nicht legiertem Aluminium76041010Stangen (Stäbe)7,576041090Profile7,5aus Aluminiumlegierungen76042100Hohlprofile7,5760429andere76042910Stangen (Stäbe)7,576042990Profile7,57605Draht aus Aluminiumaus nicht legiertem Aluminium76051100mit einer größten Querschnittsabmessung von mehr als 7 mm7,576051900anderer7,5aus Aluminiumlegierungen76052100mit einer größten Querschnittsabmessung von mehr als 7 mm7,576052900anderer7,57606Bleche und Bänder, aus Aluminium, mit einer Dicke von mehr als 0,2 mmquadratisch oder rechteckig760611aus nicht legiertem Aluminium76061110mit Farbe versehen, lackiert oder mit Kunststoff beschichtet7,5andere, mit einer Dicke von76061191weniger als 3 mm7,5760611933 mm oder mehr, jedoch weniger als 6 mm7,5760611996 mm oder mehr7,5760612aus Aluminiumlegierungen76061220mit Farbe versehen, lackiert oder mit Kunststoff beschichtet7,5andere, mit einer Dicke von76061292weniger als 3 mm7,5760612933 mm oder mehr, jedoch weniger als 6 mm7,5760612996 mm oder mehr7,5andere76069100aus nicht legiertem Aluminium7,576069200aus Aluminiumlegierungen7,57607Folien und dünne Bänder, aus Aluminium (auch bedruckt oder auf Papier, Pappe, Kunststoff oder ähnlichen Unterlagen), mit einer Dicke (ohne Unterlage) von 0,2 mm oder wenigerohne Unterlage760711nur gewalztmit einer Dicke von weniger als 0,021 mm76071111in Rollen mit einem Stückgewicht von 10 kg oder weniger7,576071119andere7,576071190mit einer Dicke von 0,021 mm bis 0,2 mm7,5760719andere76071910mit einer Dicke von weniger als 0,021 mm7,576071990mit einer Dicke von 0,021 mm bis 0,2 mm7,5760720auf Unterlage76072010mit einer Dicke (ohne Unterlage) von weniger als 0,021 mm1076072090mit einer Dicke (ohne Unterlage) von 0,021 mm bis 0,2 mm7,57608Rohre aus Aluminium76081000aus nicht legiertem Aluminium7,5760820aus Aluminiumlegierungen76082020geschweißt7,5andere76082081nur stranggepresst7,576082089andere7,576090000Rohrformstücke, Rohrverschlussstücke und Rohrverbindungsstücke (z. B. Bogen, Muffen), aus Aluminium5,97610Konstruktionen und Konstruktionsteile (z. B. Brücken und Brückenelemente, Türme, Gittermaste, Pfeiler, Säulen, Gerüste, Dächer, Dachstühle, Tore, Türen, Fenster, und deren Rahmen und Verkleidungen, Tor- und Türschwellen, Geländer), aus Aluminium, ausgenommen vorgefertigte Gebäude der Position 9406; zu Konstruktionszwecken vorgearbeitete Bleche, Stangen (Stäbe), Profile, Rohre und dergleichen, aus Aluminium76101000Tore, Türen, Fenster, und deren Rahmen und Verkleidungen, Tor- und Türschwellen6p/st(73)761090andere76109010Brücken und Brückenelemente, Türme und Gittermaste776109090andere676110000Sammelbehälter, Fässer, Bottiche und ähnliche Behälter, aus Aluminium, für Stoffe aller Art (ausgenommen verdichtete oder verflüssigte Gase), mit einem Fassungsvermögen von mehr als 300 l, ohne mechanische oder wärmetechnische Einrichtungen, auch mit Innenauskleidung oder Wärmeschutzverkleidung67612Sammelbehälter, Fässer, Trommeln, Kannen, Dosen und ähnliche Behälter (einschließlich Verpackungsröhrchen und Tuben), aus Aluminium, für Stoffe aller Art (ausgenommen verdichtete oder verflüssigte Gase), mit einem Fassungsvermögen von 300 l oder weniger, ohne mechanische oder wärmetechnische Einrichtungen, auch mit Innenauskleidung oder Wärmeschutzverkleidung76121000Tuben6761290andere76129020Behälter von der für Aerosole verwendeten Art6p/st76129090andere676130000Behälter aus Aluminium für verdichtete oder verflüssigte Gase67614Litzen, Kabel, Seile und ähnliche Waren, aus Aluminium, ausgenommen isolierte Erzeugnisse für die Elektrotechnik76141000mit Stahlseele676149000andere67615Haushaltsartikel, Hauswirtschaftsartikel, Sanitär-, Hygiene- oder Toilettenartikel, und Teile davon, aus Aluminium; Schwämme, Putzlappen, Handschuhe und ähnliche Waren, zum Scheuern, Polieren oder dergleichen, aus Aluminium761510Haushaltsartikel, Hauswirtschaftsartikel, und Teile davon; Schwämme, Putzlappen, Handschuhe und ähnliche Waren, zum Scheuern, Polieren oder dergleichen76151010gegossen676151090andere676152000Sanitär-, Hygiene- oder Toilettenartikel und Teile davon67616Andere Waren aus Aluminium76161000Stifte, Nägel, Krampen, Klammern (ausgenommen Klammern der Position 8305), Schrauben, Bolzen, Muttern, Schraubhaken, Niete, Splinte, Keile, Unterlegscheiben und ähnliche Waren6andere76169100Gewebe, Gitter und Geflechte, aus Aluminiumdraht6761699andere76169910gegossen676169990andere6

KAPITEL 78

Anmerkung

1.
Im Sinne des Kapitels 78 gelten als:

a)
Stangen (Stäbe):

gewalzte, stranggepresste, gezogene oder geschmiedete massive Erzeugnisse, nicht in Rollen, mit über die gesamte Länge gleich bleibendem Querschnitt in Form eines Kreises, Ovals, Quadrats, Rechtecks, gleichseitigen Dreiecks oder regelmäßig konvexen Vielecks (einschließlich „abgeflachte Kreise” und „modifizierte Rechtecke” , bei denen zwei gegenüberliegende Seiten die Form von konvexen Bogen aufweisen, während die beiden anderen Seiten gerade, von gleicher Länge und parallel sind). Erzeugnisse mit quadratischem, rechteckigem, dreieckigem oder vieleckigem Querschnitt können über die gesamte Länge auch abgerundete Kanten aufweisen. Die Dicke der Erzeugnisse mit rechteckigem Querschnitt (einschließlich der Erzeugnisse mit „modifiziert rechteckigem” Querschnitt) muss mehr als 1/10 der Breite betragen. Als Stangen (Stäbe) gelten auch gegossene oder gesinterte Erzeugnisse mit den gleichen Formen und Abmessungen, die nach der Herstellung eine über grobes Abgraten oder Entzundern hinausgehende Bearbeitung erfahren haben, wenn sie durch diese Bearbeitung nicht den Charakter von Waren erhalten haben, die von anderen Positionen erfasst werden.

b)
Profile:

gewalzte, stranggepresste, gezogene, geschmiedete oder geformte Erzeugnisse, auch in Rollen, mit über die gesamte Länge gleich bleibendem Querschnitt, die keiner der Begriffsbestimmungen für Stangen (Stäbe), Draht, Platten, Bleche, Bänder, Folien oder Rohre entsprechen. Als Profile gelten auch gegossene oder gesinterte Erzeugnisse mit den gleichen Formen, die nach der Herstellung eine über grobes Abgraten oder Entzundern hinausgehende Bearbeitung erfahren haben, wenn sie durch diese Bearbeitung nicht den Charakter von Waren erhalten haben, die von anderen Positionen erfasst werden.

c)
Draht:

gewalzte, stranggepresste oder gezogene massive Erzeugnisse, in Ringen oder Rollen, mit über die gesamte Länge gleich bleibendem Querschnitt in Form eines Kreises, Ovals, Quadrats, Rechtecks, gleichseitigen Dreiecks oder regelmäßig konvexen Vielecks (einschließlich „abgeflachte Kreise” und „modifizierte Rechtecke” , bei denen zwei gegenüberliegende Seiten die Form von konvexen Bogen aufweisen, während die beiden anderen Seiten gerade, von gleicher Länge und parallel sind). Erzeugnisse mit quadratischem, rechteckigem, dreieckigem oder vieleckigem Querschnitt können über die gesamte Länge auch abgerundete Kanten aufweisen. Die Dicke der Erzeugnisse mit rechteckigem Querschnitt (einschließlich der Erzeugnisse mit „modifiziert rechteckigem” Querschnitt) muss mehr als 1/10 der Breite betragen.

d)
Platten, Bleche, Bänder und Folien:

massive Flacherzeugnisse (ausgenommen Erzeugnisse in Rohform der Position 7801), auch in Rollen, mit rechteckigem Querschnitt, auch mit abgerundeten Kanten (einschließlich „modifizierte Rechtecke” , bei denen zwei gegenüberliegende Seiten die Form von konvexen Bogen aufweisen, während die beiden anderen Seiten gerade, von gleicher Länge und parallel sind), mit gleich bleibender Dicke,

in quadratischer oder rechteckiger Form, deren Dicke 1/10 der Breite oder weniger beträgt,

in anderer als quadratischer oder rechteckiger Form mit beliebigen Abmessungen, wenn sie nicht den Charakter von Waren haben, die von anderen Positionen erfasst werden.

Zu Position 7804 gehören insbesondere auch Platten, Bleche, Bänder und Folien mit Mustern (z. B. Rillen, Riffeln, Waffeln, Tränen, Warzen, Rauten) und gelochte, gewellte, polierte oder überzogene Erzeugnisse, sofern sie durch diese Bearbeitungen nicht den Charakter von Waren erhalten haben, die von anderen Positionen erfasst werden.

e)
Rohre:

Hohlerzeugnisse, auch in Rollen, mit über die gesamte Länge gleich bleibendem, nur einen einzigen geschlossenen Hohlraum aufweisenden Querschnitt in Form eines Kreises, Ovals, Quadrats, Rechtecks, gleichseitigen Dreiecks oder regelmäßig konvexen Vielecks und mit gleichmäßiger Wanddicke. Als Rohre gelten auch Erzeugnisse mit Querschnitten in Form eines Quadrats, Rechtecks, gleichseitigen Dreiecks oder regelmäßig konvexen Vielecks, die über die gesamte Länge abgerundete Kanten aufweisen, sofern der innere und der äußere Querschnitt die gleiche Form, die gleiche Richtung und den gleichen Mittelpunkt haben. Rohre mit den vorstehend genannten Querschnitten können poliert, überzogen, gebogen, mit Gewinde versehen, gelocht, eingezogen, ausgeweitet, konisch oder mit Flanschen, Schellen oder Ringen versehen sein.

Unterpositions-Anmerkung

1.
Als „raffiniertes Blei” im Sinne des Kapitels 78 gilt:

Metall mit einem Bleigehalt von 99,9 GHT oder mehr, sofern der Gehalt an jedem der anderen Elemente die in der nachstehenden Tabelle angegebenen Höchstgrenzen nicht überschreitet:

Andere Elemente

Element

Höchstgrenze in GHT

Ag

Silber

0,02

As

Arsen

0,005

Bi

Bismut

0,05

Ca

Calcium

0,002

Cd

Cadmium

0,002

Cu

Kupfer

0,08

Fe

Eisen

0,002

S

Schwefel

0,002

Sb

Antimon

0,005

Sn

Zinn

0,005

Zn

Zink

0,002

Andere (z. B. Te), je

0,001

KN-CodeWarenbezeichnungVertragsmäßiger Zollsatz (%)Besondere Maßeinheit7801Blei in Rohform78011000raffiniertes Blei2,5anderes78019100Antimon als gewichtsmäßig vorherrschendes anderes Element enthaltend2,5(85)780199anderes78019910mit einem Silbergehalt von 0,02 GHT oder mehr, zum Raffinieren (Werkblei)(12)frei78019990anderes2,578020000Abfälle und Schrott, aus Bleifrei78037804Platten, Bleche, Bänder und Folien, aus Blei; Pulver und Flitter, aus BleiPlatten, Bleche, Bänder und Folien78041100Bänder und Folien, mit einer Dicke (ohne Unterlage) von 0,2 mm oder weniger578041900andere578042000Pulver und Flitterfrei7805780600Andere Waren aus Blei78060010Verpackungsmittel mit Abschirmung aus Blei gegen Strahlung, zum Befördern oder Lagern radioaktiver Stoffe (Euratom)frei78060080andere5

KAPITEL 79

Anmerkung

1.
Im Sinne des Kapitels 79 gelten als:

a)
Stangen (Stäbe):

gewalzte, stranggepresste, gezogene oder geschmiedete massive Erzeugnisse, nicht in Rollen, mit über die gesamte Länge gleich bleibendem Querschnitt in Form eines Kreises, Ovals, Quadrats, Rechtecks, gleichseitigen Dreiecks oder regelmäßig konvexen Vielecks (einschließlich „abgeflachte Kreise” und „modifizierte Rechtecke” , bei denen zwei gegenüberliegende Seiten die Form von konvexen Bogen aufweisen, während die beiden anderen Seiten gerade, von gleicher Länge und parallel sind). Erzeugnisse mit quadratischem, rechteckigem, dreieckigem oder vieleckigem Querschnitt können über die gesamte Länge auch abgerundete Kanten aufweisen. Die Dicke der Erzeugnisse mit rechteckigem Querschnitt (einschließlich der Erzeugnisse mit „modifiziert rechteckigem” Querschnitt) muss mehr als 1/10 der Breite betragen. Als Stangen (Stäbe) gelten auch gegossene oder gesinterte Erzeugnisse mit den gleichen Formen und Abmessungen, die nach der Herstellung eine über grobes Abgraten oder Entzundern hinausgehende Bearbeitung erfahren haben, wenn sie durch diese Bearbeitung nicht den Charakter von Waren erhalten haben, die von anderen Positionen erfasst werden.

b)
Profile:

gewalzte, stranggepresste, gezogene, geschmiedete oder geformte Erzeugnisse, auch in Rollen, mit über die gesamte Länge gleich bleibendem Querschnitt, die keiner der Begriffsbestimmungen für Stangen (Stäbe), Draht, Bleche, Bänder, Folien oder Rohre entsprechen. Als Profile gelten auch gegossene oder gesinterte Erzeugnisse mit den gleichen Formen, die nach der Herstellung eine über grobes Abgraten oder Entzundern hinausgehende Bearbeitung erfahren haben, wenn sie durch diese Bearbeitung nicht den Charakter von Waren erhalten haben, die von anderen Positionen erfasst werden.

c)
Draht:

gewalzte, stranggepresste oder gezogene massive Erzeugnisse, in Ringen oder Rollen, mit über die gesamte Länge gleich bleibendem Querschnitt in Form eines Kreises, Ovals, Quadrats, Rechtecks, gleichseitigen Dreiecks oder regelmäßig konvexen Vielecks (einschließlich „abgeflachte Kreise” und „modifizierte Rechtecke” , bei denen zwei gegenüberliegende Seiten die Form von konvexen Bogen aufweisen, während die beiden anderen Seiten gerade, von gleicher Länge und parallel sind). Erzeugnisse mit quadratischem, rechteckigem, dreieckigem oder vieleckigem Querschnitt können über die gesamte Länge auch abgerundete Kanten aufweisen. Die Dicke der Erzeugnisse mit rechteckigem Querschnitt (einschließlich der Erzeugnisse mit „modifiziert rechteckigem” Querschnitt) muss mehr als 1/10 der Breite betragen.

d)
Bleche, Bänder und Folien:

massive Flacherzeugnisse (ausgenommen Erzeugnisse in Rohform der Position 7901), auch in Rollen, mit rechteckigem Querschnitt, auch mit abgerundeten Kanten (einschließlich „modifizierte Rechtecke” , bei denen zwei gegenüberliegende Seiten die Form von konvexen Bogen aufweisen, während die beiden anderen Seiten gerade, von gleicher Länge und parallel sind), mit gleich bleibender Dicke,

in quadratischer oder rechteckiger Form, deren Dicke 1/10 der Breite oder weniger beträgt,

in anderer als quadratischer oder rechteckiger Form mit beliebigen Abmessungen, wenn sie nicht den Charakter von Waren haben, die von anderen Positionen erfasst werden.

Zu Position 7905 gehören insbesondere auch Bleche, Bänder und Folien mit Mustern (z. B. Rillen, Riffeln, Waffeln, Tränen, Warzen, Rauten) und gelochte, gewellte, polierte oder überzogene Erzeugnisse, sofern sie durch diese Bearbeitungen nicht den Charakter von Waren erhalten haben, die von anderen Positionen erfasst werden.

e)
Rohre:

Hohlerzeugnisse, auch in Rollen, mit über die gesamte Länge gleich bleibendem, nur einen einzigen geschlossenen Hohlraum aufweisenden Querschnitt in Form eines Kreises, Ovals, Quadrats, Rechtecks, gleichseitigen Dreiecks oder regelmäßig konvexen Vielecks und mit gleichmäßiger Wanddicke. Als Rohre gelten auch Erzeugnisse mit Querschnitten in Form eines Quadrats, Rechtecks, gleichseitigen Dreiecks oder regelmäßig konvexen Vielecks, die über die gesamte Länge abgerundete Kanten aufweisen, sofern der innere und der äußere Querschnitt die gleiche Form, die gleiche Richtung und den gleichen Mittelpunkt haben. Rohre mit den vorstehend genannten Querschnitten können poliert, überzogen, gebogen, mit Gewinde versehen, gelocht, eingezogen, ausgeweitet, konisch oder mit Flanschen, Schellen oder Ringen versehen sein.

Unterpositions-Anmerkung

1.
Im Sinne des Kapitels 79 gelten als:

a)
nicht legiertes Zink:

Metall mit einem Zinkgehalt von 97,5 GHT oder mehr.

b)
Zinklegierungen:

metallische Stoffe, in denen Zink gegenüber jedem der anderen Elemente gewichtsmäßig vorherrscht, sofern der Gesamtgehalt an diesen anderen Elementen mehr als 2,5 GHT beträgt.

c)
Zinkstaub:

Staub, der durch Kondensieren von Zinkdämpfen gewonnen wird und aus kugelförmigen Partikeln besteht, die feiner als beim Pulver sind. Sie müssen mit einem Anteil von 80 GHT oder mehr durch ein Sieb mit einer lichten Maschenweite von 63 μm (Mikron) hindurchgehen und 85 GHT oder mehr metallisches Zink enthalten.

KN-CodeWarenbezeichnungVertragsmäßiger Zollsatz (%)Besondere Maßeinheit7901Zink in Rohformnicht legiertes Zink79011100mit einem Zinkgehalt von 99,99 GHT oder mehr2,5790112mit einem Zinkgehalt von weniger als 99,99 GHT79011210mit einem Zinkgehalt von 99,95 GHT oder mehr, jedoch weniger als 99,99 GHT2,579011230mit einem Zinkgehalt von 98,5 GHT oder mehr, jedoch weniger als 99,95 GHT2,579011290mit einem Zinkgehalt von 97,5 GHT oder mehr, jedoch weniger als 98,5 GHT2,579012000Zinklegierungen2,579020000Abfälle und Schrott, aus Zinkfrei7903Staub, Pulver und Flitter, aus Zink79031000Zinkstaub2,579039000andere2,579040000Stangen (Stäbe), Profile und Draht, aus Zink579050000Bleche, Bänder und Folien, aus Zink5790679070000Andere Waren aus Zink5

KAPITEL 80

Anmerkung

1.
Im Sinne des Kapitels 80 gelten als:

a)
Stangen (Stäbe):

gewalzte, stranggepresste, gezogene oder geschmiedete massive Erzeugnisse, nicht in Rollen, mit über die gesamte Länge gleich bleibendem Querschnitt in Form eines Kreises, Ovals, Quadrats, Rechtecks, gleichseitigen Dreiecks oder regelmäßig konvexen Vielecks (einschließlich „abgeflachte Kreise” und „modifizierte Rechtecke” , bei denen zwei gegenüberliegende Seiten die Form von konvexen Bogen aufweisen, während die beiden anderen Seiten gerade, von gleicher Länge und parallel sind). Erzeugnisse mit quadratischem, rechteckigem, dreieckigem oder vieleckigem Querschnitt können über die gesamte Länge auch abgerundete Kanten aufweisen. Die Dicke der Erzeugnisse mit rechteckigem Querschnitt (einschließlich der Erzeugnisse mit „modifiziert rechteckigem” Querschnitt) muss mehr als 1/10 der Breite betragen. Als Stangen (Stäbe) gelten auch gegossene oder gesinterte Erzeugnisse mit den gleichen Formen und Abmessungen, die nach der Herstellung eine über grobes Abgraten oder Entzundern hinausgehende Bearbeitung erfahren haben, wenn sie durch diese Bearbeitung nicht den Charakter von Waren erhalten haben, die von anderen Positionen erfasst werden.

b)
Profile:

gewalzte, stranggepresste, gezogene, geschmiedete oder geformte Erzeugnisse, auch in Rollen, mit über die gesamte Länge gleich bleibendem Querschnitt, die keiner der Begriffsbestimmungen für Stangen (Stäbe), Draht, Bleche, Bänder, Folien oder Rohre entsprechen. Als Profile gelten auch gegossene oder gesinterte Erzeugnisse mit den gleichen Formen, die nach der Herstellung eine über grobes Abgraten oder Entzundern hinausgehende Bearbeitung erfahren haben, wenn sie durch diese Bearbeitung nicht den Charakter von Waren erhalten haben, die von anderen Positionen erfasst werden.

c)
Draht:

gewalzte, stranggepresste oder gezogene massive Erzeugnisse, in Ringen oder Rollen, mit über die gesamte Länge gleich bleibendem Querschnitt in Form eines Kreises, Ovals, Quadrats, Rechtecks, gleichseitigen Dreiecks oder regelmäßig konvexen Vielecks (einschließlich „abgeflachte Kreise” und „modifizierte Rechtecke” , bei denen zwei gegenüberliegende Seiten die Form von konvexen Bogen aufweisen, während die beiden anderen Seiten gerade, von gleicher Länge und parallel sind). Erzeugnisse mit quadratischem, rechteckigem, dreieckigem oder vieleckigem Querschnitt können über die gesamte Länge auch abgerundete Kanten aufweisen. Die Dicke der Erzeugnisse mit rechteckigem Querschnitt (einschließlich der Erzeugnisse mit „modifiziert rechteckigem” Querschnitt) muss mehr als 1/10 der Breite betragen.

d)
Bleche, Bänder und Folien:

massive Flacherzeugnisse (ausgenommen Erzeugnisse in Rohform der Position 8001), auch in Rollen, mit rechteckigem Querschnitt, auch mit abgerundeten Kanten (einschließlich „modifizierte Rechtecke” , bei denen zwei gegenüberliegende Seiten die Form von konvexen Bogen aufweisen, während die beiden anderen Seiten gerade, von gleicher Länge und parallel sind), mit gleich bleibender Dicke,

in quadratischer oder rechteckiger Form, deren Dicke 1/10 der Breite oder weniger beträgt,

in anderer als quadratischer oder rechteckiger Form mit beliebigen Abmessungen, wenn sie nicht den Charakter von Waren haben, die von anderen Positionen erfasst werden.

e)
Rohre:

Hohlerzeugnisse, auch in Rollen, mit über die gesamte Länge gleich bleibendem, nur einen einzigen geschlossenen Hohlraum aufweisenden Querschnitt in Form eines Kreises, Ovals, Quadrats, Rechtecks, gleichseitigen Dreiecks oder regelmäßig konvexen Vielecks und mit gleichmäßiger Wanddicke. Als Rohre gelten auch Erzeugnisse mit Querschnitten in Form eines Quadrats, Rechtecks, gleichseitigen Dreiecks oder regelmäßig konvexen Vielecks, die über die gesamte Länge abgerundete Kanten aufweisen, sofern der innere und der äußere Querschnitt die gleiche Form, die gleiche Richtung und den gleichen Mittelpunkt haben. Rohre mit den vorstehend genannten Querschnitten können poliert, überzogen, gebogen, mit Gewinde versehen, gelocht, eingezogen, ausgeweitet, konisch oder mit Flanschen, Schellen oder Ringen versehen sein.

Unterpositions-Anmerkung

1.
Im Sinne des Kapitels 80 gelten als:

a)
nicht legiertes Zinn:

Metall mit einem Zinngehalt von 99 GHT oder mehr, sofern ein etwaiger Gehalt an Bismut oder Kupfer unter den in der nachstehenden Tabelle angegebenen Höchstgrenzen liegt:

Andere Elemente

Element

Höchstgrenze in GHT

Bi

Bismut

0,1

Cu

Kupfer

0,4

b)
Zinnlegierungen:

metallische Stoffe, in denen Zinn gegenüber jedem anderen Element gewichtsmäßig vorherrscht, sofern

1)
der Gesamtgehalt an diesen anderen Elementen mehr als 1 GHT beträgt oder
2)
der Gehalt an Bismut oder Kupfer der jeweiligen Höchstgrenze in der vorstehenden Tabelle entspricht oder sie überschreitet.

KN-CodeWarenbezeichnungVertragsmäßiger Zollsatz (%)Besondere Maßeinheit8001Zinn in Rohform80011000nicht legiertes Zinnfrei80012000Zinnlegierungenfrei80020000Abfälle und Schrott, aus Zinnfrei80030000Stangen (Stäbe), Profile und Draht, aus Zinnfrei800480058006800700Andere Waren aus Zinn80070010Bleche und Bänder, mit einer Dicke von mehr als 0,2 mmfrei80070080anderefrei

KAPITEL 81

Unterpositions-Anmerkung

1.
Die Begriffsbestimmungen für „Stangen (Stäbe)” , „Profile” , „Draht” und „Bleche, Bänder und Folien” aus Anmerkung 1 zu Kapitel 74 gelten sinngemäß auch für das Kapitel 81.
KN-CodeWarenbezeichnungVertragsmäßiger Zollsatz (%)Besondere Maßeinheit8101Wolfram und Waren daraus, einschließlich Abfälle und Schrott81011000Pulver5andere81019400Wolfram in Rohform, einschließlich nur gesinterte Stangen (Stäbe)581019600Draht681019700Abfälle und Schrottfrei810199andere81019910Stangen (Stäbe), ausgenommen nur gesinterte, Profile, Bleche, Bänder und Folien681019990andere78102Molybdän und Waren daraus, einschließlich Abfälle und Schrott81021000Pulver4andere81029400Molybdän in Rohform, einschließlich nur gesinterte Stangen (Stäbe)381029500Stangen (Stäbe), ausgenommen nur gesinterte, Profile, Bleche, Bänder und Folien581029600Draht6,181029700Abfälle und Schrottfrei81029900andere78103Tantal und Waren daraus, einschließlich Abfälle und Schrott81032000Tantal in Rohform, einschließlich nur gesinterte Stangen (Stäbe); Pulverfrei81033000Abfälle und Schrottfrei810390andere81039010Stangen (Stäbe), ausgenommen nur gesinterte, Profile, Draht, Bleche, Bänder und Folien381039090andere48104Magnesium und Waren daraus, einschließlich Abfälle und SchrottMagnesium in Rohform81041100mit einem Magnesiumgehalt von 99,8 GHT oder mehr5,381041900anderes481042000Abfälle und Schrottfrei81043000Drehspäne und Körner, nach Größe sortiert; Pulver481049000andere48105Cobaltmatte und andere Zwischenerzeugnisse der Cobaltmetallurgie; Cobalt und Waren daraus, einschließlich Abfälle und Schrott81052000Cobaltmatte und andere Zwischenerzeugnisse der Cobaltmetallurgie; Cobalt in Rohform; Pulverfrei81053000Abfälle und Schrottfrei81059000andere3810600Bismut und Waren daraus, einschließlich Abfälle und Schrott81060010Bismut in Rohform; Abfälle und Schrott; Pulverfrei81060090andere28107Cadmium und Waren daraus, einschließlich Abfälle und Schrott81072000Cadmium in Rohform; Pulver381073000Abfälle und Schrottfrei81079000andere48108Titan und Waren daraus, einschließlich Abfälle und Schrott81082000Titan in Rohform; Pulver581083000Abfälle und Schrott5810890andere81089030Stangen (Stäbe), Profile und Draht781089050Bleche, Bänder und Folien781089060Rohre781089090andere78109Zirconium und Waren daraus, einschließlich Abfälle und Schrott81092000Zirconium in Rohform; Pulver581093000Abfälle und Schrottfrei81099000andere98110Antimon und Waren daraus, einschließlich Abfälle und Schrott81101000Antimon in Rohform; Pulver781102000Abfälle und Schrottfrei81109000andere7811100Mangan und Waren daraus, einschließlich Abfälle und SchrottMangan in Rohform; Abfälle und Schrott; Pulver81110011Mangan in Rohform; Pulverfrei81110019Abfälle und Schrottfrei81110090andere58112Beryllium, Chrom, Germanium, Vanadium, Gallium, Hafnium, Indium, Niob (Columbium), Rhenium, Thallium, und Waren daraus, einschließlich Abfälle und SchrottBeryllium81121200in Rohform; Pulverfrei81121300Abfälle und Schrottfrei81121900andere3Chrom811221in Rohform; Pulver81122110Chromlegierungen mit einem Nickelgehalt von mehr als 10 GHTfrei81122190andere381122200Abfälle und Schrottfrei81122900andere5Thallium81125100in Rohform; Pulver1,581125200Abfälle und Schrottfrei81125900andere3andere811292in Rohform; Abfälle und Schrott; Pulver81129210Hafnium3Niob (Columbium), Rhenium, Gallium, Indium, Vanadium, Germanium81129221Abfälle und Schrottfreiandere81129231Niob (Columbium), Rhenium381129281Indium281129289Gallium1,581129291Vanadiumfrei81129295Germanium4,5811299andere81129920Hafnium, Germanium781129930Niob (Columbium), Rhenium981129970Gallium, Indium, Vanadium3811300Cermets und Waren daraus, einschließlich Abfälle und Schrott81130020in Rohform481130040Abfälle und Schrottfrei81130090andere5

KAPITEL 82

Anmerkungen

1.
Außer Lötlampen, tragbaren Feldschmieden, Schleifapparaten, Zusammenstellungen für die Hand- oder Fußpflege und Waren der Position 8209 erfasst Kapitel 82 nur Waren mit Klinge oder arbeitendem Teil:

a)
aus unedlem Metall;
b)
aus Metallcarbiden oder aus Cermets;
c)
aus Edelsteinen oder Schmucksteinen (natürlichen, synthetischen oder rekonstituierten), auf einem Träger aus unedlem Metall, Metallcarbid oder Cermet;
d)
aus Schleifstoffen auf einem Träger aus unedlem Metall, sofern es sich um Werkzeuge handelt, deren Zähne, Schneiden oder andere trennende oder schneidende Teile auch nach Aufbringen von Schleifstoffen ihre eigentliche Funktion beibehalten.

2.
Teile aus unedlen Metallen von Waren des Kapitels 82 werden wie die entsprechenden Waren eingereiht, ausgenommen Werkzeughalter für Handwerkzeug der Position 8466 und besonders genannte Teile. Teile mit allgemeiner Verwendungsmöglichkeit im Sinne der Anmerkung 2 zu Abschnitt XV gehören in keinem Fall zu Kapitel 82.

Köpfe, Kämme, Klingen, Messer und Schneidblätter für elektrische Rasierapparate oder elektrische Haarschneide- und -schermaschinen gehören zur Position 8510.

3.
Zu Position 8215 gehören Zusammenstellungen aus einem oder mehreren Messern der Position 8211 und einer zumindest gleichen Anzahl von Waren der Position 8215.
KN-CodeWarenbezeichnungVertragsmäßiger Zollsatz (%)Besondere Maßeinheit8201Spaten, Schaufeln, Spitzhacken, Hacken aller Art, Gabeln, Rechen und Schaber; Äxte, Beile, Haumesser und ähnliche Werkzeuge zum Hauen oder Spalten; Geflügelscheren, Gartenscheren, Baumscheren und ähnliche Scheren; Sensen und Sicheln, Heu- und Strohmesser, Heckenscheren, Keile und andere Handwerkzeuge für die Landwirtschaft, den Gartenbau oder die Forstwirtschaft82011000Spaten und Schaufeln1,7p/st82013000Spitzhacken, Hacken aller Art, Rechen und Schaber1,782014000Äxte, Beile, Haumesser und ähnliche Werkzeuge zum Hauen oder Spalten1,782015000Gartenscheren, Rosenscheren und ähnliche mit einer Hand zu betätigende Scheren (einschließlich Geflügelscheren)1,7p/st82016000Heckenscheren, Baumscheren und ähnliche mit zwei Händen zu betätigende Scheren1,782019000andere Handwerkzeuge für die Landwirtschaft, den Gartenbau oder die Forstwirtschaft1,78202Handsägen; Sägeblätter aller Art (einschließlich Frässägeblätter und nicht gezahnte Sägeblätter)82021000Handsägen1,782022000Bandsägeblätter1,7Kreissägeblätter, einschließlich Frässägeblätter82023100mit arbeitendem Teil aus Stahl2,782023900andere, einschließlich Teile2,782024000Sägeketten1,7andere Sägeblätter82029100Langsägeblätter für die Metallbearbeitung2,7820299andere82029920für die Metallbearbeitung2,782029980für die Bearbeitung anderer Stoffe2,78203Feilen, Raspeln, Kneifzangen/Beißzangen und andere Zangen (auch zum Schneiden), Pinzetten, Scheren zum Schneiden von Metallen, Rohrschneider, Bolzenschneider, Locheisen, Lochzangen, und ähnliche Handwerkzeuge82031000Feilen, Raspeln, und ähnliche Werkzeuge1,782032000Kneifzangen/Beißzangen und andere Zangen (auch zum Schneiden), Pinzetten, und ähnliche Werkzeuge1,782033000Scheren zum Schneiden von Metallen und ähnliche Werkzeuge1,782034000Rohrschneider, Bolzenschneider, Locheisen, Lochzangen, und ähnliche Werkzeuge1,78204Von Hand zu betätigende Schrauben- und Spannschlüssel (einschließlich Drehmomentschlüssel); auswechselbare Steckschlüsseleinsätze, auch mit Griffvon Hand zu betätigende Schrauben- und Spannschlüssel82041100mit nicht verstellbarer Spannweite1,782041200mit verstellbarer Spannweite1,782042000auswechselbare Steckschlüsseleinsätze, auch mit Griff1,78205Handwerkzeuge (einschließlich Glasschneidediamanten), anderweit weder genannt noch inbegriffen; Lötlampen und dergleichen; Schraubstöcke, Schraubzwingen und dergleichen, die nicht Zubehör oder Teile von Werkzeugmaschinen sind; Ambosse; tragbare Feldschmieden; Schleifapparate zum Hand- oder Fußbetrieb82051000Bohrwerkzeuge, Gewindeschneid- und Gewindebohrwerkzeuge1,782052000Hämmer und Fäustel3,782053000Hobel, Stechbeitel, Hohlbeitel und ähnliche schneidende Werkzeuge für die Holzbearbeitung3,782054000Schraubenzieher (Schraubendreher)3,7andere Handwerkzeuge (einschließlich Glasschneidediamanten)82055100Haushaltswerkzeuge3,7820559andere82055910Werkzeuge für Maurer, Former und Gießer, Zementarbeiter, Gipser und Maler3,782055980andere2,782056000Lötlampen und dergleichen2,782057000Schraubstöcke, Schraubzwingen und dergleichen3,7820590andere, einschließlich Zusammenstellungen von Waren aus zwei oder mehr der Unterpositionen dieser Position82059010Ambosse; tragbare Feldschmieden; Schleifapparate zum Hand- oder Fußbetrieb2,782059090Zusammenstellungen von Waren aus zwei oder mehr der Unterpositionen dieser Position3,782060000Zusammenstellungen von Werkzeugen aus zwei oder mehr der Positionen 8202 bis 8205, in Aufmachungen für den Einzelverkauf3,78207Auswechselbare Werkzeuge zur Verwendung in mechanischen oder nicht mechanischen Handwerkzeugen oder in Werkzeugmaschinen (z. B. zum Pressen, Prägen, Tiefziehen, Gesenkschmieden, Stanzen, Lochen, zum Herstellen von Innen- und Außengewinden, Bohren, Reiben, Räumen, Fräsen, Drehen, Schrauben), einschließlich Ziehwerkzeuge und Pressmatrizen zum Ziehen oder Strang- und Fließpressen von Metallen, und Erd-, Gesteins- oder TiefbohrwerkzeugeErd-, Gesteins- oder Tiefbohrwerkzeuge82071300mit arbeitendem Teil aus Cermets2,7820719andere, einschließlich Teile82071910mit arbeitendem Teil aus Diamant oder agglomeriertem Diamant2,782071990andere2,7820720Ziehwerkzeuge und Pressmatrizen zum Ziehen oder Strang- und Fließpressen von Metallen82072010mit arbeitendem Teil aus Diamant oder agglomeriertem Diamant2,782072090mit arbeitendem Teil aus anderen Stoffen2,7820730Press-, Präge-, Tiefzieh-, Gesenkschmiede-, Stanz- oder Lochwerkzeuge82073010für die Metallbearbeitung2,782073090andere2,7820740Werkzeuge zum Herstellen von Innen- und Außengewindenfür die Metallbearbeitung82074010Werkzeuge zum Herstellen von Innengewinden2,782074030Werkzeuge zum Herstellen von Außengewinden2,782074090andere2,7820750Bohrwerkzeuge82075010mit arbeitendem Teil aus Diamant oder agglomeriertem Diamant2,7mit arbeitendem Teil aus anderen Stoffen82075030Mauerbohrer2,7anderefür die Metallbearbeitung, mit arbeitendem Teil82075050aus Cermets2,782075060aus Schnellarbeitsstahl2,782075070aus anderen Stoffen2,782075090andere2,7820760Reibahlen, Ausbohr- und Räumwerkzeuge82076010mit arbeitendem Teil aus Diamant oder agglomeriertem Diamant2,7mit arbeitendem Teil aus anderen StoffenReibahlen und Ausbohrwerkzeuge82076030für die Metallbearbeitung2,782076050andere2,7Räumwerkzeuge82076070für die Metallbearbeitung2,782076090andere2,7820770Fräswerkzeugefür die Metallbearbeitung, mit arbeitendem Teil82077010aus Cermets2,7aus anderen Stoffen82077031Schaftfräser2,782077037andere2,782077090andere2,7820780Drehwerkzeugefür die Metallbearbeitung, mit arbeitendem Teil82078011aus Cermets2,782078019aus anderen Stoffen2,782078090andere2,7820790andere auswechselbare Werkzeuge82079010mit arbeitendem Teil aus Diamant oder agglomeriertem Diamant2,7mit arbeitendem Teil aus anderen Stoffen82079030Schraubendrehereinsätze2,782079050Verzahnwerkzeuge2,7andere, mit arbeitendem Teilaus Cermets82079071für die Metallbearbeitung2,782079078andere2,7aus anderen Stoffen82079091für die Metallbearbeitung2,782079099andere2,78208Messer und Schneidklingen, für Maschinen oder mechanische Geräte82081000für die Metallbearbeitung1,782082000für die Holzbearbeitung1,782083000für Küchenmaschinen oder Maschinen für die Nahrungsmittelindustrie1,782084000für Maschinen für die Landwirtschaft, den Gartenbau oder die Forstwirtschaft1,782089000andere1,7820900Plättchen, Stäbchen, Spitzen und ähnliche Formstücke für Werkzeuge, nicht gefasst, aus Cermets82090020Wendeschneidplatten2,782090080andere2,782100000Von Hand zu betätigende mechanische Geräte, mit einem Gewicht von 10 kg oder weniger, zum Vorbereiten, Zubereiten oder Anrichten von Speisen oder Getränken2,78211Messer (ausgenommen Messer der Position 8208) mit schneidender Klinge, auch gezahnt (einschließlich Klappmesser für den Gartenbau), und Klingen dafür82111000Zusammenstellungen8,5andere82119100Tischmesser mit feststehender Klinge8,582119200andere Messer mit feststehender Klinge8,582119300Messer mit nicht feststehender Klinge, einschließlich Klappmesser für den Gartenbau8,582119400Klingen6,782119500Griffe aus unedlen Metallen2,78212Rasiermesser, Rasierapparate und Rasierklingen (einschließlich Rasierklingenrohlinge im Band)821210Rasiermesser und Rasierapparate82121010Rasierapparate mit nicht auswechselbaren Klingen2,7p/st82121090andere2,7p/st82122000Rasierklingen, einschließlich Rasierklingenrohlinge im Band2,71000 p/st82129000andere Teile2,782130000Scheren und Scherenblätter4,28214Andere Schneidwaren (z. B. Haarschneide- und -scherapparate, Spaltmesser, Hackmesser, Wiegemesser für Metzger/Fleischhauer oder für den Küchengebrauch, Papiermesser); Instrumente und Zusammenstellungen, für die Maniküre oder Pediküre (einschließlich Nagelfeilen)82141000Papiermesser, Brieföffner, Radiermesser, Bleistiftspitzer, und Klingen dafür2,782142000Instrumente und Zusammenstellungen, für die Maniküre oder Pediküre (einschließlich Nagelfeilen)2,782149000andere2,78215Löffel, Gabeln, Schöpflöffel, Schaumlöffel, Tortenheber, Fischmesser, Buttermesser, Zuckerzangen und ähnliche Waren821510Zusammenstellungen, die mindestens einen versilberten, vergoldeten oder platinierten Bestandteil enthalten82151020nur versilberte, vergoldete oder platinierte Bestandteile enthaltend4,7andere82151030aus nicht rostendem Stahl8,582151080andere4,7821520andere Zusammenstellungen82152010aus nicht rostendem Stahl8,582152090andere4,7andere82159100versilbert, vergoldet oder platiniert4,7821599andere82159910aus nicht rostendem Stahl8,582159990andere4,7

KAPITEL 83

Anmerkungen

1.
Teile aus unedlen Metallen von Waren des Kapitels 83 werden wie die entsprechenden Waren eingereiht. Jedoch gelten Waren aus Eisen oder Stahl der Position 7312, 7315, 7317, 7318 oder 7320 sowie die gleichen Waren aus anderen unedlen Metallen (Kapitel 74 bis 76 und 78 bis 81) nicht als Teile von Waren des Kapitels 83.
2.
Als „Laufrädchen oder -rollen” im Sinne der Position 8302 gelten solche mit einem Durchmesser (auch mit aufgebrachter Lauffläche) von 75 mm oder weniger oder solche mit einem Durchmesser (auch mit aufgebrachter Lauffläche) von mehr als 75 mm und einer Radbreite oder einer Breite der aufgebrachten Lauffläche von weniger als 30 mm.
KN-CodeWarenbezeichnungVertragsmäßiger Zollsatz (%)Besondere Maßeinheit8301Vorhängeschlösser, Schlösser und Sicherheitsriegel (zum Schließen mit Schlüssel, als Kombinationsschlösser oder als elektrische Schlösser), aus unedlen Metallen; Verschlüsse und Verschlussbügel, mit Schloss, aus unedlen Metallen; Schlüssel für diese Waren, aus unedlen Metallen83011000Vorhängeschlösser2,783012000Schlösser von der für Kraftfahrzeuge verwendeten Art2,783013000Schlösser von der für Möbel verwendeten Art2,7830140andere Schlösser; SicherheitsriegelSchlösser von der für Gebäudetüren verwendeten Art83014011Zylinderschlösser2,783014019andere2,783014090andere Schlösser; Sicherheitsriegel2,783015000Verschlüsse und Verschlussbügel, mit Schloss2,783016000Teile2,783017000Schlüssel, gesondert gestellt2,78302Beschläge und ähnliche Waren, aus unedlen Metallen, für Möbel, Türen, Treppen, Fenster, Fensterläden, Karosserien, Sattlerwaren, Koffer, Reisekisten oder andere derartige Waren; Kleiderhaken, Huthalter, Konsolen, Stützen und ähnliche Waren, aus unedlen Metallen; Laufrädchen oder -rollen mit Befestigungsvorrichtung aus unedlen Metallen; automatische Türschließer aus unedlen Metallen83021000Scharniere2,783022000Laufrädchen oder -rollen2,783023000andere Beschläge und ähnliche Waren, für Kraftfahrzeuge2,7andere Beschläge und andere ähnliche Waren830241Baubeschläge83024110für Türen2,783024150für Fenster und Fenstertüren2,783024190andere2,783024200andere, für Möbel2,783024900andere2,783025000Kleiderhaken, Huthalter, Konsolen, Stützen und ähnliche Waren2,783026000automatische Türschließer2,7830300Panzerschränke, Türen und Fächer für Stahlkammern, Sicherheitskassetten und ähnliche Waren, aus unedlen Metallen83030040Panzerschränke, Türen und Fächer für Stahlkammern2,783030090Sicherheitskassetten und ähnliche Waren2,783040000Sortierkästen, Ablegekästen, Karteikästen, Manuskriptständer, Federschalen, Stempelhalter und ähnliche Ausstattungsgegenstände für Büros, aus unedlen Metallen, ausgenommen Büromöbel der Position 94032,78305Mechaniken für Schnellhefter oder Aktenordner, Briefklammern, Heftecken, Aktenklammern, Karteireiter und ähnliches Büromaterial, aus unedlen Metallen; Heftklammern, zusammenhängend in Streifen (z. B. zur Verwendung im Büro, beim Dekorieren oder Verpacken), aus unedlen Metallen83051000Mechaniken für Schnellhefter oder Aktenordner2,783052000Heftklammern, zusammenhängend in Streifen2,783059000andere, einschließlich Teile2,78306Glocken, Klingeln, Gongs und ähnliche Waren, nicht elektrisch, aus unedlen Metallen; Statuetten und andere Ziergegenstände, aus unedlen Metallen; Rahmen für Fotografien, Bilder oder dergleichen, aus unedlen Metallen; Spiegel aus unedlen Metallen83061000Glocken, Klingeln, Gongs und ähnliche WarenfreiStatuetten und andere Ziergegenstände83062100versilbert, vergoldet oder platiniertfrei83062900anderefrei83063000Rahmen für Fotografien, Bilder oder dergleichen; Spiegel2,78307Schläuche aus unedlen Metallen, auch mit Verschlussstücken oder Verbindungsstücken83071000aus Eisen oder Stahl2,783079000aus anderen unedlen Metallen2,78308Verschlüsse, Verschlussbügel, Schnallen, Spangen, Klammern, Haken, Ösen und ähnliche Waren, aus unedlen Metallen, für Kleidung, Schuhe, Planen, Täschnerwaren oder zum Fertigen oder Ausrüsten anderer Waren; Hohlniete und Zweispitzniete, aus unedlen Metallen; Perlen und zugeschnittener Flitter, aus unedlen Metallen83081000Klammern, Haken und Ösen2,783082000Hohlniete oder Zweispitzniete2,783089000andere, einschließlich Teile2,78309Stopfen (einschließlich Kronenverschlüsse, Stopfen mit Schraubgewinde und Gießpfropfen), Deckel, Flaschenkapseln, Spunde mit Schraubgewinde, Spundbleche, Plomben und anderes Verpackungszubehör, aus unedlen Metallen83091000Kronenverschlüsse2,7830990andere83099010Verschluss- oder Flaschenkapseln, aus Blei; Verschluss- oder Flaschenkapseln, aus Aluminium, mit einem Durchmesser von mehr als 21 mm3,783099090andere2,783100000Aushängeschilder, Hinweisschilder, Namensschilder und ähnliche Schilder, Zahlen, Buchstaben und andere Zeichen, aus unedlen Metallen, ausgenommen Schilder und Zeichen der Position 94052,78311Drähte, Stäbe, Rohre, Platten, Elektroden und ähnliche Waren, aus unedlen Metallen oder aus Metallcarbiden, mit Dekapier- oder Flussmitteln umhüllt oder gefüllt, zum Schweißen oder Löten oder zum Auftragen von Metall oder von Metallcarbiden; Drähte und Stäbe, aus agglomeriertem Pulver von unedlen Metallen, zum Metallisieren im Aufspritzverfahren83111000umhüllte Elektroden aus unedlen Metallen, für das Lichtbogenschweißen2,783112000gefüllte Drähte aus unedlen Metallen, für das Lichtbogenschweißen2,783113000umhüllte Stäbe und gefüllte Drähte, aus unedlen Metallen, für das Löten oder das Autogenschweißen2,783119000andere2,7

ABSCHNITT XVI

Anmerkungen

1.
Zu Abschnitt XVI gehören nicht:

a)
Förderbänder und Treibriemen, aus Kunststoffen des Kapitels 39, Förderbänder und Treibriemen aus vulkanisiertem Kautschuk (Position 4010) sowie Waren zu technischen Zwecken aus Weichkautschuk (Position 4016);
b)
Waren zu technischen Zwecken aus Leder oder rekonstituiertem Leder (Position 4205) oder aus Pelzfellen (Position 4303);
c)
Spulen, Hülsen, Röhrchen und ähnliche Träger, aus Stoffen aller Art (z. B. Kapitel 39, 40, 44, 48 oder Abschnitt XV);
d)
Lochkarten für Jacquard- oder ähnliche Maschinen (z. B. Kapitel 39 oder 48 bzw. Abschnitt XV);
e)
Förderbänder und Treibriemen, aus Spinnstoffen (Position 5910), sowie Gegenstände des technischen Bedarfs aus Spinnstoffen (Position 5911);
f)
Edelsteine oder Schmucksteine (natürliche, synthetische oder rekonstituierte) der Positionen 7102 bis 7104 sowie Waren ganz aus diesen Steinen der Position 7116, ausgenommen bearbeitete, nicht montierte Saphire und Diamanten für Tonabnehmer-Abtastnadeln (Position 8522);
g)
Teile mit allgemeiner Verwendungsmöglichkeit im Sinne der Anmerkung 2 zu Abschnitt XV, aus unedlen Metallen (Abschnitt XV), und gleichartige Waren aus Kunststoffen (Kapitel 39);
h)
Bohrgestänge (Position 7304);
ij)
endlose Gewebe und Bänder, aus Metalldraht oder -streifen (Abschnitt XV);
k)
Waren des Kapitels 82 oder 83;
l)
Waren des Abschnitts XVII;
m)
Waren des Kapitels 90;
n)
Uhrmacherwaren (Kapitel 91);
o)
auswechselbare Werkzeuge der Position 8207 und Bürsten von der als Maschinenteile verwendeten Art (Position 9603) sowie ähnliche, nach Stoffbeschaffenheit ihres arbeitenden Teils einzureihende auswechselbare Werkzeuge (z. B. Kapitel 40, 42, 43, 45 oder 59 bzw. Position 6804 oder 6909);
p)
Waren des Kapitels 95;
q)
Bänder für Schreibmaschinen oder ähnliche Bänder, auch auf Spulen oder in Kassetten (Einreihung nach stofflicher Beschaffenheit oder in die Position 9612, wenn sie mit Tinte oder anders für Abdrucke präpariert sind).

2.
Teile von Maschinen (ausgenommen Teile von Waren der Position 8484, 8544, 8545, 8546 oder 8547), die nicht durch Anmerkung 1 zu Abschnitt XVI, Anmerkung 1 zu Kapitel 84 oder Anmerkung 1 zu Kapitel 85 von Abschnitt XVI ausgenommen werden, sind nach folgenden Regeln einzureihen:

a)
Teile, die sich als Waren einer Position des Kapitels 84 oder 85 (ausgenommen die Positionen 8409, 8431, 8448, 8466, 8473, 8487, 8503, 8522, 8529, 8538 und 8548) darstellen, sind dieser Position zuzuweisen, ohne Rücksicht darauf, für welche Maschine sie bestimmt sind;
b)
andere Teile sind, wenn sie erkennbar ausschließlich oder hauptsächlich für eine bestimmte Maschine oder für mehrere in der gleichen Position (auch in Position 8479 oder Position 8543) erfasste Maschinen bestimmt sind, der Position für diese Maschine oder Maschinen oder, soweit zutreffend, der Position 8409, 8431, 8448, 8466, 8473, 8503, 8522, 8529 oder 8538 zuzuweisen. Teile, die hauptsächlich sowohl für Waren der Position 8517 als auch für Waren der Positionen 8525 bis 8528 bestimmt sind, gehören zu Position 8517;
c)
alle übrigen Teile sind der Position 8409, 8431, 8448, 8466, 8473, 8503, 8522, 8529 oder 8538 oder, soweit diese nicht zutreffen, der Position 8487 oder 8548 zuzuweisen.

3.
Soweit nichts anderes bestimmt ist, sind kombinierte Maschinen aus zwei oder mehr Maschinen verschiedener Art, die zusammen arbeiten sollen und ein Ganzes bilden, sowie Maschinen, die ihrer Beschaffenheit nach dazu bestimmt sind, zwei oder mehrere verschiedene, sich abwechselnde oder ergänzende Tätigkeiten (Funktionen) auszuführen, nach der das Ganze kennzeichnenden Haupttätigkeit (Hauptfunktion) einzureihen.
4.
Besteht eine Maschine oder eine Kombination aus Maschinen aus entweder voneinander getrennten oder durch Leitungen, Übertragungsvorrichtungen, elektrischen Kabeln oder anderen Vorrichtungen miteinander verbundenen Einzelkomponenten, die gemeinsam eine genau bestimmte, in einer der Positionen des Kapitels 84 oder 85 erfasste Funktion ausüben, so ist das Ganze in die Position einzureihen, die diese Funktion erfasst.
5.
Bei der Anwendung der Anmerkungen des Abschnitts XVI umfasst der Begriff „Maschinen” alle Maschinen, Apparate, Geräte und Vorrichtungen der in den Positionen des Kapitels 84 oder 85 genannten Art.

Zusätzliche Anmerkungen

1.
Zur Montage oder zur Instandhaltung der Maschinen benötigte Werkzeuge sind wie die Maschinen einzureihen, zu denen sie gehören, wenn sie mit ihnen gestellt werden. Dies gilt auch für auswechselbare Werkzeuge, wenn sie mit den Maschinen, deren übliche Ausrüstung sie darstellen, gestellt und üblicherweise zusammen mit ihnen verkauft werden.
2.
Auf Verlangen der Anmeldestelle/Zollstelle hat der Anmelder zur Ergänzung der Anmeldung/Zollanmeldung erläuternde Unterlagen (z. B. eine Warenbeschreibung, Prospekte, Katalogauszüge, Fotografien) beizufügen, aus denen die geläufige Bezeichnung der Maschine, ihre Verwendung und ihre wesentlichen Merkmale hervorgehen. Bei zerlegten oder nicht zusammengesetzten Maschinen hat der Anmelder auf Verlangen der Anmeldestelle/Zollstelle ferner einen Montageplan und ein Verzeichnis des Inhalts der einzelnen Packstücke als Beleg zur Anmeldung/Zollanmeldung vorzulegen.
3.
Auf Antrag des Anmelders und bei Beachtung der von den zuständigen Behörden festzusetzenden Voraussetzungen werden die Bestimmungen der Allgemeinen Vorschrift 2 Buchstabe a) auch auf Maschinen angewendet, die in Teilsendungen ein- oder ausgehen.

KAPITEL 84

Anmerkungen

1.
Zu Kapitel 84 gehören nicht:

a)
Mühlsteine, Schleifsteine und andere Waren des Kapitels 68;
b)
Maschinen, Apparate und Geräte (z. B. Pumpen), aus keramischen Stoffen, und Teile aus keramischen Stoffen für Maschinen, Apparate und Geräte, aus Stoffen aller Art (Kapitel 69);
c)
Glaswaren für Laboratorien (Position 7017); Glaswaren zu technischen Zwecken (Position 7019 oder 7020);
d)
Waren der Position 7321 oder 7322 sowie ähnliche Waren aus anderen unedlen Metallen (Kapitel 74 bis 76 oder 78 bis 81);
e)
Staubsauger der Position 8508;
f)
elektromechanische Haushaltsgeräte der Position 8509; digitale Fotoapparate der Position 8525;
g)
nicht motorbetriebene Handkehrgeräte (Position 9603).

2.
Vorbehaltlich der Anmerkung 3 zu Abschnitt XVI und der Anmerkung 9 zu diesem Kapitel sind Maschinen, Apparate und Geräte, die sowohl in die Positionen 8401 bis 8424 oder die Position 8486 als auch in die Positionen 8425 bis 8480 eingereiht werden können, in die Positionen 8401 bis 8424 oder die Position 8486 einzureihen.

Zu Position 8419 gehören jedoch nicht:

a)
Brutapparate und Aufzuchtapparate, für die Geflügelzucht, sowie Keimapparate (Position 8436);
b)
Getreidenetzapparate für die Müllerei (Position 8437);
c)
Diffuseure für die Zuckerherstellung (Position 8438);
d)
Maschinen und Apparate zum Warmbehandeln von Garnen, Geweben oder anderen Spinnstoffwaren (Position 8451);
e)
Apparate und Vorrichtungen, die eine mechanische Arbeit verrichten, bei der eine Temperaturänderung zwar notwendig, aber nur von untergeordneter Bedeutung ist.

Zu Position 8422 gehören jedoch nicht:

a)
Nähmaschinen zum Verschließen von Verpackungen (Position 8452);
b)
Büromaschinen und -apparate der Position 8472.

Zu Position 8424 gehören jedoch nicht:

a)
Tintenstrahldruckmaschinen (Position 8443); oder
b)
Wasserstrahlschneidemaschinen (Position 8456).

3.
Werkzeugmaschinen zum Abtragen von Stoffen aller Art, die sowohl in die Position 8456 als auch in die Position 8457, 8458, 8459, 8460, 8461, 8464 oder 8465 eingereiht werden können, sind der Position 8456 zuzuweisen.
4.
Zu Position 8457 gehören nur metallbearbeitende Werkzeugmaschinen, ausgenommen Drehmaschinen (einschließlich Drehzentren), die mehrere verschiedenartige Bearbeitungsvorgänge ausführen können, und zwar entweder

a)
durch automatischen Werkzeugwechsel aus einem Werkzeugmagazin oder dergleichen entsprechend einem Bearbeitungsprogramm (Bearbeitungszentren) oder
b)
durch automatischen Einsatz verschiedener Bearbeitungseinheiten, die gleichzeitig oder nacheinander ein feststehendes Werkstück bearbeiten (Mehrwegemaschinen) oder
c)
durch automatisches Zuführen des Werkstücks zu verschiedenen Bearbeitungseinheiten (Transfermaschinen).

5.
A)
Als „automatische Datenverarbeitungsmaschinen” im Sinne der Position 8471 gelten Maschinen, die

1)
das Datenverarbeitungsprogramm oder die Datenverarbeitungsprogramme und mindestens die Daten speichern können, die zur Durchführung dieses Programms oder dieser Programme unmittelbar benötigt werden;
2)
frei programmiert werden können entsprechend den Benutzeranforderungen;
3)
Rechenoperationen entsprechend den Anweisungen des Benutzers durchzuführen vermögen; und
4)
in der Lage sind, ohne menschliche Mitwirkung ein Datenerarbeitungsprogramm durchzuführen, dessen Ausführung sie während des Programmablaufs aufgrund logischer Entscheidung selbst ändern können.

B)
Automatische Datenverarbeitungsmaschinen können in Form von Systemen vorkommen, die aus einer unterschiedlichen Anzahl gesonderter Einheiten bestehen.
C)
Vorbehaltlich der Bestimmungen der nachstehenden Absätze D und E wird eine Einheit dann als Teil eines automatischen Datenverarbeitungssystems angesehen, wenn sie alle folgenden Bedingungen erfüllt:

1)
sie ist von der ausschließlich oder hauptsächlich in einem automatischen Datenverarbeitungssystem verwendeten Art;
2)
sie ist an die Zentraleinheit unmittelbar oder über eine oder mehrere andere Einheiten anschließbar; und
3)
sie ist in der Lage, Daten in einer Form (Codes oder Signale) zu empfangen oder zu liefern, die vom System verwendbar sind.

Gesondert gestellte Einheiten einer automatischen Datenverarbeitungsmaschine sind in die Position 8471 einzureihen.

Tastaturen, X/Y-Koordinateneingabegeräte und Plattenspeichereinheiten, die die Bedingungen der vorstehenden Absätze C 2 und C 3 erfüllen, sind jedoch stets als Einheiten in die Position 8471 einzureihen.

D)
Die Position 8471 erfasst nicht die nachstehenden, gesondert gestellten Apparate, selbst wenn sie alle Bedingungen der Anmerkung 5 C erfüllen:

1)
Drucker, Kopierer, Fernkopierer, auch kombiniert;
2)
Sende- oder Empfangsgeräte für Töne, Bilder oder andere Daten, einschließlich Geräte für die Kommunikation in einem drahtgebundenen oder drahtlosen Netzwerk (wie ein lokales Netzwerk oder ein Weitverkehrsnetzwerk);
3)
Lautsprecher und Mikrofone;
4)
Fernsehkameras, digitale Fotoapparate und Videokameraaufnahmegeräte; oder
5)
Monitoren und Projektoren, ohne eingebautes Fernsehempfangsgerät.

E)
Maschinen, in die eine automatische Datenverarbeitungsmaschine eingebaut ist oder die mit einer automatischen Datenverarbeitungsmaschine zusammenarbeiten und die eine eigene Funktion (andere als die Datenverarbeitung) ausführen, sind in die ihrer Funktion entsprechende Position oder, falls keine solche vorhanden ist, in eine Sammelposition einzureihen.
6.
Zu Position 8482 gehören nur solche polierten Stahlkugeln, deren Grenzabmaß nicht mehr als ± 1 v. H. vom angegebenen Durchmesser (Nennmaß), höchstens jedoch ± 0,05 mm beträgt.

Stahlkugeln, die dieser Begriffsbestimmung nicht entsprechen, gehören zu Position 7326.

7.
Maschinen mit vielseitiger Verwendungsmöglichkeit gehören, wenn nichts anderes bestimmt ist und vorbehaltlich der Anmerkung 2 zu Kapitel 84 und der Anmerkung 3 zu Abschnitt XVI, zu der Position, die ihrem Hauptverwendungszweck entspricht. Besteht eine derartige Position nicht oder ist der Hauptverwendungszweck nicht feststellbar, sind sie der Position 8479 zuzuweisen.

Zu Position 8479 gehören jedoch stets Maschinen, die aus beliebigen Stoffen Bindfäden, Seile, Taue oder Kabel herstellen (z. B. Litzenschlagmaschinen, Seilschlagmaschinen und Kabelmaschinen).

8.
Im Sinne der Position 8470 gilt der Begriff „im Taschenformat” nur für Geräte, deren Abmessungen 170 mm × 100 mm × 45 mm nicht übersteigen.
9.
A)
Die Anmerkungen 8 a) und 8 b) zu Kapitel 85 gelten auch für die in dieser Anmerkung oder in der Position 8486 verwendeten Begriffe „Halbleiterbauelemente” und „elektronische integrierte Schaltungen” . Im Sinne dieser Anmerkung und der Position 8486 umfasst der Begriff „Halbleiterbauelemente” jedoch auch lichtempfindliche Halbleiterbauelemente und Leuchtdioden.
B)
Im Sinne dieser Anmerkung und der Position 8486 umfasst der Begriff „Herstellen von Flachbildschirmen” die Herstellung der Trägermaterialien, die in solchen Flachbildschirmen verwendet werden. Er umfasst nicht die Herstellung von Glas oder die Montage von gedruckten Schaltungen oder anderen elektronischen Komponenten auf einen Flachbildschirm. Der Begriff „Flachbildschirm” umfasst nicht die Kathodenstrahlröhrentechnologie.
C)
Zur Position 8486 gehören auch Maschinen, Apparate und Geräte, von der Art, wie sie ausschließlich oder hautsächlich verwendet werden zum:

1)
Herstellen oder zur Reparatur von Masken und Reticles;
2)
Zusammenbauen von Halbleiterbauelementen oder elektronischen integrierten Schaltungen;
3)
Heben, Fördern, Laden und Entladen von Halbleiterbarren (boules), Halbleiterscheiben (wafers) oder Halbleiterbauelementen, elektronischen integrierten Schaltungen und Flachbildschirmen.

D)
Vorbehaltlich der Bestimmungen der Anmerkung 1 zu Abschnitt XVI und der Anmerkung 1 zu Kapitel 84 sind Maschinen, Apparate und Geräte, die dem Wortlaut der Position 8486 entsprechen, in Position 8486 und nicht in eine andere Position der Nomenklatur einzureihen.

Unterpositions-Anmerkungen

1.
Im Sinne der Unterposition 847149 umfasst der Begriff „System” automatische Datenverarbeitungsmaschinen, deren Einheiten die Bedingungen der Anmerkung 5 C zu Kapitel 84 erfüllen und die mindestens aus einer Zentraleinheit, einer Eingabeeinheit (z. B. einer Tastatur oder einem Scanner) und einer Ausgabeeinheit (z. B. einem Bildschirm oder einem Drucker) bestehen.
2.
Zu Unterposition 848240 gehören nur Wälzlager mit zylindrischen Rollen, deren gleich bleibender Durchmesser 5 mm oder weniger und deren Länge mindestens das Dreifache des Durchmessers beträgt. Die Rollen können an den Enden abgerundet sein.

Zusätzliche Anmerkungen

1.
Als „Motoren für Luftfahrzeuge” der Unterpositionen 840710 und 840910 gelten nur Motoren, die ihrer Beschaffenheit nach zum Anbringen einer Luftschraube oder eines Rotors bestimmt sind.
2.
Zu Unterposition 84717030 gehören auch CD-ROM-Leser, die Speichereinheiten von automatischen Datenverarbeitungsmaschinen sind und aus Laufwerken bestehen, die ihrer Beschaffenheit nach zum Lesen von CD-ROM-, CD-Audio- und CD-Foto-Signalen bestimmt und mit einem Kopfhöreranschluss, einem Lautstärkeregler oder einem Ein-Aus-Schalter ausgestattet sind.
KN-CodeWarenbezeichnungVertragsmäßiger Zollsatz (%)Besondere Maßeinheit8401Kernreaktoren; nicht bestrahlte Brennstoffelemente für Kernreaktoren; Maschinen und Apparate für die Isotopentrennung84011000Kernreaktoren (Euratom)5,784012000Maschinen und Apparate für die Isotopentrennung sowie Teile davon (Euratom)3,784013000nicht bestrahlte Brennstoffelemente (Euratom)3,7gi F/S84014000Teile von Kernreaktoren (Euratom)3,78402Dampfkessel (Dampferzeuger), ausgenommen Zentralheizungskessel, die sowohl heißes Wasser als auch Niederdruckdampf erzeugen können; Kessel zum Erzeugen von überhitztem WasserDampfkessel84021100Wasserrohrkessel mit einer Dampfleistung von mehr als 45 t/h2,784021200Wasserrohrkessel mit einer Dampfleistung von 45 t/h oder weniger2,7840219andere Dampfkessel, einschließlich kombinierte Kessel (Hybridkessel)84021910Flammrohrkessel und Rauchrohrkessel2,784021990andere2,784022000Kessel zum Erzeugen von überhitztem Wasser2,784029000Teile2,78403Zentralheizungskessel, ausgenommen solche der Position 8402840310Heizkessel84031010aus Gusseisen2,784031090andere2,7840390Teile84039010aus Gusseisen2,784039090andere2,78404Hilfsapparate für Kessel der Position 8402 oder 8403 (z. B. Vorwärmer, Überhitzer, Rußbläser und Rauchgasrückführungen); Kondensatoren für Dampfkraftmaschinen84041000Hilfsapparate für Kessel der Position 8402 oder 84032,784042000Kondensatoren für Dampfkraftmaschinen2,784049000Teile2,78405Generatorgas- und Wassergaserzeuger, auch mit ihren Gasreinigern; Acetylenentwickler und ähnliche mit Wasser arbeitende Gaserzeuger, auch mit ihren Gasreinigern84051000Generatorgas- und Wassergaserzeuger, auch mit ihren Gasreinigern; Acetylenentwickler und ähnliche mit Wasser arbeitende Gaserzeuger, auch mit ihren Gasreinigern1,784059000Teile1,78406Dampfturbinen84061000Turbinen für den Antrieb von Wasserfahrzeugen2,7andere Turbinen84068100mit einer Leistung von mehr als 40 MW2,784068200mit einer Leistung von 40 MW oder weniger2,7840690Teile84069010Lauf- und Leitschaufeln, Rotoren2,784069090andere2,78407Hub- und Rotationskolbenverbrennungsmotoren mit Fremdzündung84071000Motoren für Luftfahrzeuge1,7(86)p/stAntriebsmotoren für Wasserfahrzeuge840721Außenbordmotoren84072110mit einem Hubraum von 325 cm3 oder weniger6,2p/stmit einem Hubraum von mehr als 325 cm384072191mit einer Leistung von 30 kW oder weniger4,2p/st84072199mit einer Leistung von mehr als 30 kW4,2p/st84072900andere4,2p/stHubkolbenmotoren von der zum Antrieb von Fahrzeugen des Kapitels 87 verwendeten Art84073100mit einem Hubraum von 50 cm3 oder weniger2,7p/st840732mit einem Hubraum von mehr als 50 cm3 bis 250 cm384073210mit einem Hubraum von mehr als 50 cm3 bis 125 cm32,7p/st84073290mit einem Hubraum von mehr als 125 cm3 bis 250 cm32,7p/st84073300mit einem Hubraum von mehr als 250 cm3 bis 1000 cm32,7p/st840734mit einem Hubraum von mehr als 1000 cm384073410für die industrielle Montage: von Einachsschleppern der Unterposition 870110, von Kraftfahrzeugen der Position 8703, von Kraftfahrzeugen der Position 8704, mit Motor mit einem Hubraum von weniger als 2800 cm3, von Kraftfahrzeugen der Position 8705(12)2,7p/standere84073430gebraucht4,2p/stneu, mit einem Hubraum von840734911500 cm3 oder weniger4,2p/st84073499mehr als 1500 cm34,2p/st840790andere Motoren84079010mit einem Hubraum von 250 cm3 oder weniger2,7p/stmit einem Hubraum von mehr als 250 cm384079050für die industrielle Montage: von Einachsschleppern der Unterposition 870110, von Kraftfahrzeugen der Position 8703, von Kraftfahrzeugen der Position 8704, mit Motor mit einem Hubraum von weniger als 2800 cm3, von Kraftfahrzeugen der Position 8705(12)2,7p/standere84079080mit einer Leistung von 10 kW oder weniger4,2p/st84079090mit einer Leistung von mehr als 10 kW4,2p/st8408Kolbenverbrennungsmotoren mit Selbstzündung (Diesel- oder Halbdieselmotoren)840810Antriebsmotoren für Wasserfahrzeugegebraucht84081011für Schiffe für die Seeschifffahrt der Positionen 8901 bis 8906, für Schlepper der Unterposition 89040010 und für Kriegsschiffe der Unterposition 89061000(12)freip/st84081019andere2,7p/stneu, mit einer Leistung von50 kW oder weniger84081023für Schiffe für die Seeschifffahrt der Positionen 8901 bis 8906, für Schlepper der Unterposition 89040010 und für Kriegsschiffe der Unterposition 89061000(12)freip/st84081027andere2,7p/stmehr als 50 kW bis 100 kW84081031für Schiffe für die Seeschifffahrt der Positionen 8901 bis 8906, für Schlepper der Unterposition 89040010 und für Kriegsschiffe der Unterposition 89061000(12)freip/st84081039andere2,7p/stmehr als 100 kW bis 200 kW84081041für Schiffe für die Seeschifffahrt der Positionen 8901 bis 8906, für Schlepper der Unterposition 89040010 und für Kriegsschiffe der Unterposition 89061000(12)freip/st84081049andere2,7p/stmehr als 200 kW bis 300 kW84081051für Schiffe für die Seeschifffahrt der Positionen 8901 bis 8906, für Schlepper der Unterposition 89040010 und für Kriegsschiffe der Unterposition 89061000(12)freip/st84081059andere2,7p/stmehr als 300 kW bis 500 kW84081061für Schiffe für die Seeschifffahrt der Positionen 8901 bis 8906, für Schlepper der Unterposition 89040010 und für Kriegsschiffe der Unterposition 89061000(12)freip/st84081069andere2,7p/stmehr als 500 kW bis 1000 kW84081071für Schiffe für die Seeschifffahrt der Positionen 8901 bis 8906, für Schlepper der Unterposition 89040010 und für Kriegsschiffe der Unterposition 89061000(12)freip/st84081079andere2,7p/stmehr als 1000 kW bis 5000 kW84081081für Schiffe für die Seeschifffahrt der Positionen 8901 bis 8906, für Schlepper der Unterposition 89040010 und für Kriegsschiffe der Unterposition 89061000(12)freip/st84081089andere2,7p/stmehr als 5000 kW84081091für Schiffe für die Seeschifffahrt der Positionen 8901 bis 8906, für Schlepper der Unterposition 89040010 und für Kriegsschiffe der Unterposition 89061000(12)freip/st84081099andere2,7p/st840820Motoren von der zum Antrieb von Fahrzeugen des Kapitels 87 verwendeten Art84082010für die industrielle Montage: von Einachsschleppern der Unterposition 870110, von Kraftfahrzeugen der Position 8703, von Kraftfahrzeugen der Position 8704, mit Motor mit einem Hubraum von weniger als 2500 cm3, von Kraftfahrzeugen der Position 8705(12)2,7p/standerefür Acker- und Forstschlepper auf Rädern, mit einer Leistung von8408203150 kW oder weniger4,2p/st84082035mehr als 50 kW bis 100 kW4,2p/st84082037mehr als 100 kW4,2p/stfür andere Fahrzeuge des Kapitels 87, mit einer Leistung von8408205150 kW oder weniger4,2p/st84082055mehr als 50 kW bis 100 kW4,2p/st84082057mehr als 100 kW bis 200 kW4,2p/st84082099mehr als 200 kW4,2p/st840890andere Motoren84089021Antriebsmotoren für Schienenfahrzeuge4,2p/standere84089027gebraucht4,2p/stneu, mit einer Leistung von8408904115 kW oder weniger4,2p/st84089043mehr als 15 kW bis 30 kW4,2p/st84089045mehr als 30 kW bis 50 kW4,2p/st84089047mehr als 50 kW bis 100 kW4,2p/st84089061mehr als 100 kW bis 200 kW4,2p/st84089065mehr als 200 kW bis 300 kW4,2p/st84089067mehr als 300 kW bis 500 kW4,2p/st84089081mehr als 500 kW bis 1000 kW4,2p/st84089085mehr als 1000 kW bis 5000 kW4,2p/st84089089mehr als 5000 kW4,2p/st8409Teile, erkennbar ausschließlich oder hauptsächlich für Motoren der Position 8407 oder 8408 bestimmt84091000von Motoren für Luftfahrzeuge1,7(86)andere84099100erkennbar ausschließlich oder hauptsächlich für Kolbenverbrennungsmotoren mit Fremdzündung bestimmt2,784099900andere2,78410Wasserturbinen, Wasserräder und Regler dafürWasserturbinen und Wasserräder84101100mit einer Leistung von 1000 kW oder weniger4,584101200mit einer Leistung von mehr als 1000 kW bis 10000 kW4,584101300mit einer Leistung von mehr als 10000 kW4,584109000Teile, einschließlich Regler4,58411Turbo-Strahltriebwerke, Turbo-Propellertriebwerke und andere GasturbinenTurbo-Strahltriebwerke84111100mit einer Schubkraft von 25 kN oder weniger3,2(86)p/st841112mit einer Schubkraft von mehr als 25 kN84111210mit einer Schubkraft von mehr als 25 kN bis 44 kN2,7(86)p/st84111230mit einer Schubkraft von mehr als 44 kN bis 132 kN2,7(86)p/st84111280mit einer Schubkraft von mehr als 132 kN2,7(86)p/stTurbo-Propellertriebwerke84112100mit einer Leistung von 1100 kW oder weniger3,6(86)p/st841122mit einer Leistung von mehr als 1100 kW84112220mit einer Leistung von mehr als 1100 kW bis 3730 kW2,7(86)p/st84112280mit einer Leistung von mehr als 3730 kW2,7(86)p/standere Gasturbinen84118100mit einer Leistung von 5000 kW oder weniger4,1p/st841182mit einer Leistung von mehr als 5000 kW84118220mit einer Leistung von mehr als 5000 kW bis 20000 kW4,1p/st84118260mit einer Leistung von mehr als 20000 kW bis 50000 kW4,1p/st84118280mit einer Leistung von mehr als 50000 kW4,1p/stTeile84119100von Turbo-Strahltriebwerken oder Turbo-Propellertriebwerken2,7(86)84119900andere4,18412Andere Motoren und Kraftmaschinen84121000Strahltriebwerke, andere als Turbo-Strahltriebwerke2,2(86)p/stWasserkraftmaschinen und Hydromotoren841221linear arbeitend (Zylinder)84122120Hydrosysteme2,784122180andere2,7841229andere84122920Hydrosysteme4,2andere84122981Hydromotoren4,284122989andere4,2Druckluftmotoren84123100linear arbeitend (Zylinder)4,284123900andere4,2841280andere84128010Dampfkraftmaschinen für Wasserdampf oder anderen Dampf2,784128080andere4,2841290Teile84129020von Strahltriebwerken, anderen als Turbo-Strahltriebwerken1,7(86)84129040von Hydromotoren2,784129080andere2,78413Flüssigkeitspumpen, auch mit Flüssigkeitsmesser; Hebewerke für FlüssigkeitenPumpen, mit Messvorrichtung ausgestattet oder ihrer Beschaffenheit nach zur Aufnahme einer Messvorrichtung bestimmt84131100Ausgabepumpen für Kraftstoffe oder Schmiermittel, von der in Tankstellen oder Kraftfahrzeugwerkstätten verwendeten Art1,7p/st84131900andere1,7p/st84132000Handpumpen, ausgenommen solche der Unterposition 841311 oder 8413191,7p/st841330Kraftstoff-, Öl- oder Kühlmittelpumpen für Kolbenverbrennungsmotoren84133020Einspritzpumpen1,7p/st84133080andere1,7p/st84134000Betonpumpen1,7p/st841350andere oszillierende Verdrängerpumpen84135020Hydroaggregate1,784135040Dosierpumpen1,7p/standereKolbenpumpen84135061Hydropumpen1,7p/st84135069andere1,7p/st84135080andere1,7p/st841360andere rotierende Verdrängerpumpen84136020Hydroaggregate1,7andereZahnradpumpen84136031Hydropumpen1,7p/st84136039andere1,7p/stFlügelzellenpumpen84136061Hydropumpen1,7p/st84136069andere1,7p/st84136070Schraubenspindelpumpen1,7p/st84136080andere1,7p/st841370andere KreiselpumpenTauchmotorpumpen84137021einstufig1,7p/st84137029mehrstufig1,7p/st84137030Umlaufbeschleuniger für Heizungs- und Heißwasseranlagen, ohne Wellenabdichtung1,7p/standere, mit einer Nennweite des Austrittsstutzens von8413703515 mm oder weniger1,7p/stmehr als 15 mm84137045Kanalradpumpen und Seitenkanalpumpen1,7p/stRadialkreiselpumpeneinstufigeinströmig84137051in Blockbauweise1,7p/st84137059andere1,7p/st84137065mehrströmig1,7p/st84137075mehrstufig1,7p/standere Kreiselpumpen84137081einstufig1,7p/st84137089mehrstufig1,7p/standere Pumpen; Hebewerke für Flüssigkeiten84138100Pumpen1,7p/st84138200Hebewerke für Flüssigkeiten1,7p/stTeile84139100von Pumpen1,784139200von Hebewerken für Flüssigkeiten1,78414Luft- oder Vakuumpumpen, Luft- oder andere Gaskompressoren sowie Ventilatoren; Abluft- oder Umluftabzugshauben mit eingebautem Ventilator, auch mit Filter841410Vakuumpumpen84141020zur Verwendung bei der Herstellung von Halbleitern(12)1,7(18)p/standere84141025Drehschieberpumpen, Sperrschieberpumpen, Molekularpumpen und Wälzkolbenpumpen1,7p/standere84141081Diffusionspumpen, Kryopumpen und Adsorptionspumpen1,7p/st84141089andere1,7p/st841420hand- oder fußbetriebene Luftpumpen84142020Handpumpen für Fahrräder1,7p/st84142080andere2,2p/st841430Kompressoren von der für Kältemaschinen verwendeten Art84143020mit einer Leistung von 0,4 kW oder weniger2,2p/stmit einer Leistung von mehr als 0,4 kW84143081hermetische oder halbhermetische2,2p/st84143089andere2,2p/st841440Luftkompressoren, auf Anhängerfahrgestell montiert84144010mit einer Liefermenge je Minute von 2 m3 oder weniger2,2p/st84144090mit einer Liefermenge je Minute von mehr als 2 m32,2p/stVentilatoren84145100Tisch-, Boden-, Wand-, Decken-, Dach- oder Fensterventilatoren, mit eingebautem Elektromotor mit einer Leistung von 125 W oder weniger3,2p/st841459andere84145920Axialventilatoren2,3p/st84145940Zentrifugalventilatoren2,3p/st84145980andere2,3p/st84146000Abzugshauben mit einer größten horizontalen Seitenlänge von 120 cm oder weniger2,7p/st841480andereTurbokompressoren84148011einstufig2,2p/st84148019mehrstufig2,2p/stoszillierende Verdrängerkompressoren zum Erzeugen eines Überdrucks von15 bar oder weniger, mit einer Liefermenge je Stunde von8414802260 m3 oder weniger2,2p/st84148028mehr als 60 m32,2p/stmehr als 15 bar, mit einer Liefermenge je Stunde von84148051120 m3 oder weniger2,2p/st84148059mehr als 120 m32,2p/strotierende Verdrängerkompressoren84148073einwellig2,2p/stmehrwellig84148075Schraubenkompressoren2,2p/st84148078andere2,2p/st84148080andere2,2p/st84149000Teile2,28415Klimageräte, bestehend aus einem motorbetriebenen Ventilator und Vorrichtungen zum Ändern der Temperatur und des Feuchtigkeitsgehalts der Luft, einschließlich solcher, bei denen der Luftfeuchtigkeitsgrad nicht unabhängig von der Lufttemperatur reguliert wird841510zum Einbau in Wände oder Fenster, als Kompaktgeräte oder „Split-Systeme” (Anlagen aus getrennten Einzelelementen)84151010Kompaktgeräte2,284151090 „Split-Systeme” (Anlagen aus getrennten Einzelelementen)2,784152000von der zum Komfort von Personen in Kraftfahrzeugen verwendeten Art2,7andere84158100mit Kälteerzeugungsvorrichtung und einem Ventil zum Umkehren des Kühl-Heizkreislaufs (Umkehrwärmepumpen)2,784158200andere, mit Kälteerzeugungsvorrichtung2,784158300ohne Kälteerzeugungsvorrichtung2,784159000Teile2,78416Brenner für Feuerungen, die mit flüssigem Brennstoff, pulverisiertem festem Brennstoff oder Gas betrieben werden; automatische Feuerungen, einschließlich ihrer mechanischen Beschicker, mechanischen Roste, mechanischen Entascher und ähnlichen Vorrichtungen841610Brenner für flüssigen Brennstoff84161010mit fest angebauter automatischer Steuerung1,7p/st84161090andere1,7p/st841620andere Brenner, einschließlich kombinierte Brenner84162010ausschließlich für Gas, in Blockbauweise, mit eingebautem Ventilator und Kontrollvorrichtung1,7p/standere84162020kombinierte Brenner1,7p/st84162080andere1,784163000automatische Feuerungen, einschließlich ihrer mechanischen Beschicker, mechanischen Roste, mechanischen Entascher und ähnlichen Vorrichtungen1,784169000Teile1,78417Nicht elektrische Industrie- und Laboratoriumsöfen, einschließlich Verbrennungsöfen84171000Öfen zum Rösten, Schmelzen oder anderem Warmbehandeln von Erzen, Schwefelkies oder Metallen1,7841720Backöfen84172010Tunnelöfen1,784172090andere1,7841780andere84178030Öfen zum Brennen von keramischen Produkten1,7p/st84178050Öfen zum Brennen von Zement, Glas oder chemischen Produkten1,7p/st84178070andere1,784179000Teile1,78418Kühl- und Gefrierschränke, Gefrier- und Tiefkühltruhen und andere Einrichtungen, Maschinen, Apparate und Geräte zur Kälteerzeugung, mit elektrischer oder anderer Ausrüstung; Wärmepumpen, ausgenommen Klimageräte der Position 8415841810kombinierte Kühl- und Gefrierschränke mit gesonderten Außentüren84181020mit einem Inhalt von mehr als 340 l1,9p/st84181080andere1,9p/stHaushaltskühlschränke841821Kompressorkühlschränke84182110mit einem Inhalt von mehr als 340 l1,5p/standere84182151Tischkühlschränke2,5p/st84182159Einbaukühlschränke1,9p/standere, mit einem Inhalt von84182191250 l oder weniger2,5p/st84182199mehr als 250 l bis 340 l1,9p/st84182900andere2,2p/st841830Gefrier- und Tiefkühltruhen mit einem Inhalt von 800 l oder weniger84183020mit einem Inhalt von 400 l oder weniger2,2p/st84183080mit einem Inhalt von mehr als 400 l bis 800 l2,2p/st841840Gefrier- und Tiefkühlschränke mit einem Inhalt von 900 l oder weniger84184020mit einem Inhalt von 250 l oder weniger2,2p/st84184080mit einem Inhalt von mehr als 250 l bis 900 l2,2p/st841850andere Möbel (Truhen, Schränke, Vitrinen, Theken und dergleichen) zur Aufbewahrung und Auslage von Waren, mit eingebauter Ausrüstung zum Kühlen, Tiefkühlen oder GefrierenSchaukühlmöbel (mit eingebautem Kältesatz oder Verdampfer)84185011für tiefgekühlte Waren2,2p/st84185019andere2,2p/st84185090andere Kühlmöbel2,2p/standere Einrichtungen, Maschinen, Apparate und Geräte zur Kälteerzeugung; Wärmepumpen84186100Wärmepumpen, andere als Klimageräte der Position 84152,284186900andere2,2Teile84189100Möbel, ihrer Beschaffenheit nach zur Aufnahme einer Kälteerzeugungseinrichtung bestimmt2,2841899andere84189910Verdampfer und Kondensatoren, ausgenommen für Haushaltsgeräte2,284189990andere2,28419Apparate und Vorrichtungen, auch elektrisch beheizt (ausgenommen Öfen und andere Apparate der Position 8514), zum Behandeln von Stoffen durch auf einer Temperaturänderung beruhende Vorgänge, z. B. Heizen, Kochen, Rösten, Destillieren, Rektifizieren, Sterilisieren, Pasteurisieren, Dämpfen, Trocknen, Verdampfen, Kondensieren oder Kühlen, ausgenommen Haushaltsapparate; nicht elektrische Durchlauferhitzer und Heißwasserspeichernicht elektrische Durchlauferhitzer und Heißwasserspeicher84191100Gasdurchlauferhitzer2,684191900andere2,684192000Sterilisierapparate für medizinische oder chirurgische Zwecke oder für LaboratorienfreiTrockner84193100für landwirtschaftliche Erzeugnisse1,784193200für Holz, Papierhalbstoff, Papier oder Pappe1,784193900andere1,784194000Destillier- und Rektifizierapparate1,784195000Wärmeaustauscher1,784196000Apparate und Vorrichtungen für die Luft- oder andere Gasverflüssigung1,7andere Apparate und Vorrichtungen841981zum Zubereiten heißer Getränke oder zum Kochen oder Wärmen von Speisen84198120Dampffiltriermaschinen und andere Maschinen zum Zubereiten von Kaffee oder anderen heißen Getränken2,784198180andere1,7841989andere84198910Wasserrückkühlvorrichtungen und -apparate, in denen der Wärmeaustausch nicht über Wandungen erfolgt1,784198930Apparate und Vorrichtungen zum Aufdampfen von Metall im Vakuum2,484198998andere2,4841990Teile84199015von Sterilisierapparaten der Unterposition 84192000frei84199085andere1,78420Kalander und Walzwerke (ausgenommen Metallwalzwerke und Glaswalzmaschinen) sowie Walzen für diese Maschinen842010Kalander und Walzwerke84201010von der in der Textilindustrie verwendeten Art1,784201030von der in der Papierindustrie verwendeten Art1,784201080andere1,7Teile842091Walzen84209110aus Gusseisen1,784209180andere2,284209900andere2,28421Zentrifugen, einschließlich Zentrifugaltrockner; Apparate zum Filtrieren oder Reinigen von Flüssigkeiten oder GasenZentrifugen, einschließlich Zentrifugaltrockner84211100Milchentrahmer2,284211200Wäscheschleudern2,7p/st842119andere84211920Zentrifugen von der in Laboratorien verwendeten Art1,584211970anderefreiApparate zum Filtrieren oder Reinigen von Flüssigkeiten84212100zum Filtrieren oder Reinigen von Wasser1,784212200zum Filtrieren oder Reinigen von Getränken, ausgenommen Wasser1,784212300Öl- und Kraftstofffilter für Kolbenverbrennungsmotoren1,784212900andere1,7Apparate zum Filtrieren oder Reinigen von Gasen84213100Luftansaugfilter für Kolbenverbrennungsmotoren1,7842139andere84213920Apparate zum Filtrieren oder Reinigen von Luft1,7Apparate zum Filtrieren oder Reinigen von anderen Gasen84213960durch katalytisches Verfahren1,784213980andere1,7Teile84219100von Zentrifugen, einschließlich Zentrifugaltrockner1,784219900andere1,78422Geschirrspülmaschinen; Maschinen und Apparate zum Reinigen oder Trocknen von Flaschen oder anderen Behältnissen; Maschinen und Apparate zum Füllen, Verschließen, Versiegeln oder Etikettieren von Flaschen, Dosen, Schachteln, Säcken oder anderen Behältnissen; Maschinen und Apparate zum Verkapseln von Flaschen, Gläsern, Tuben oder ähnlichen Behältnissen; andere Maschinen und Apparate zum Verpacken oder Umhüllen von Waren (einschließlich Schrumpffolienverpackungsmaschinen); Maschinen und Apparate zum Versetzen von Getränken mit KohlensäureGeschirrspülmaschinen84221100Haushaltsgeschirrspülmaschinen2,7p/st84221900andere1,7p/st84222000Maschinen und Apparate zum Reinigen oder Trocknen von Flaschen oder anderen Behältnissen1,784223000Maschinen und Apparate zum Füllen, Verschließen, Versiegeln oder Etikettieren von Flaschen, Dosen, Schachteln, Säcken oder anderen Behältnissen; Maschinen und Apparate zum Verkapseln von Flaschen, Gläsern, Tuben oder ähnlichen Behältnissen; Maschinen und Apparate zum Versetzen von Getränken mit Kohlensäure1,784224000andere Maschinen und Apparate zum Verpacken oder Umhüllen von Waren (einschließlich Schrumpffolienverpackungsmaschinen)1,7842290Teile84229010von Geschirrspülmaschinen1,784229090andere1,78423Waagen (einschließlich Zähl- und Kontrollwaagen), ausgenommen Waagen mit einer Empfindlichkeit von 50 mg oder feiner; Gewichte für Waagen aller Art842310Personenwaagen, einschließlich Säuglingswaagen; Haushaltswaagen84231010Haushaltswaagen1,7p/st84231090andere1,7p/st84232000Waagen für Stetigförderer, zum kontinuierlichen Wiegen1,7p/st84233000Absackwaagen, Abfüllwaagen, Dosierwaagen und andere Waagen zur Verwiegung konstanter Gewichtsmengen1,7p/standere Waagen842381für eine Höchstlast von 30 kg oder weniger84238110Sortierwaagen und selbsttätige Kontrollwaagen zum Überprüfen eines vorgegebenen Gewichts1,7p/st84238130Apparate und Geräte zum Wiegen und Etikettieren verpackter Waren1,7p/st84238150Ladenwaagen1,7p/st84238190andere1,7p/st842382für eine Höchstlast von mehr als 30 kg bis 5000 kg84238210Sortierwaagen und selbsttätige Kontrollwaagen zum Überprüfen eines vorgegebenen Gewichts1,7p/st84238290andere1,7p/st84238900andere1,7p/st84239000Gewichte für Waagen aller Art; Teile von Waagen1,78424Mechanische Apparate, auch handbetrieben, zum Verteilen, Verspritzen oder Zerstäuben von Flüssigkeiten oder Pulver; Feuerlöscher, auch mit Füllung; Spritzpistolen und ähnliche Apparate; Sandstrahlmaschinen, Dampfstrahlapparate und ähnliche Strahlapparate84241000Feuerlöscher, auch mit Füllung1,784242000Spritzpistolen und ähnliche Apparate1,7842430Sandstrahlmaschinen, Dampfstrahlapparate und ähnliche StrahlapparateWasserstrahlreinigungsapparate mit eingebautem Motor84243001mit Heizvorrichtung1,7p/st84243008andere1,7p/standere Maschinen und Apparate84243010mit Druckluft betrieben1,784243090andere1,7andere Apparate842481für die Landwirtschaft oder den Gartenbau84248110Apparate zur Bewässerung1,7andere84248130tragbare Apparate1,7p/standere84248191Spritz-, Sprüh- und Stäubegeräte, ihrer Beschaffenheit nach für den Schlepperanbau oder Schlepperzug bestimmt1,7p/st84248199andere1,7p/st84248900andere1,784249000Teile1,78425Flaschenzüge; Zugwinden und Spille; HubwindenFlaschenzüge84251100mit Elektromotorfreip/st84251900anderefreip/stZugwinden; Spille84253100mit Elektromotorfreip/st84253900anderefreip/stHubwinden84254100ortsfeste Hebebühnen von der in Kraftfahrzeugwerkstätten verwendeten Artfreip/st84254200andere hydraulische Hubwindenfreip/st84254900anderefreip/st8426Derrickkrane; Kabelkrane, Laufkrane, Verladebrücken und andere Krane; fahrbare Hubportale, Portalhubkraftkarren und KrankraftkarrenLaufkrane, Portalkrane (ausgenommen Portaldrehkrane), Verladebrücken, fahrbare Hubportale und Portalhubkraftkarren84261100Konsol- oder Wandlaufkranefrei84261200auf luftbereiften Rädern fahrende Hubportale sowie Portalhubkraftkarrenfrei84261900anderefrei84262000Turmdrehkranefrei84263000Portaldrehkranefreiandere selbstfahrende Maschinen, Apparate und Geräte84264100mit luftbereiften Rädernfrei84264900anderefreiandere Maschinen, Apparate und Geräte842691ihrer Beschaffenheit nach zum Aufbau auf Straßenfahrzeuge bestimmt84269110hydraulische Fahrzeug-Selbstladekranefreip/st84269190anderefrei84269900anderefrei8427Gabelstapler; andere mit Hebevorrichtung ausgerüstete Karren zum Fördern und für das Hantieren842710Elektrokraftkarren84271010zum Heben auf eine Höhe von 1 m oder mehr4,5p/st84271090andere4,5p/st842720andere selbstfahrende Karrenzum Heben auf eine Höhe von 1 m oder mehr84272011geländegängige Gabelstapler und Stapelkraftkarren4,5p/st84272019andere4,5p/st84272090andere4,5p/st84279000andere Karren4p/st8428Andere Maschinen, Apparate und Geräte zum Heben, Beladen, Entladen oder Fördern (z. B. Aufzüge, Rolltreppen, Stetigförderer und Seilschwebebahnen)842810Personen- und Lastenaufzüge84281020elektrischefrei84281080anderefrei842820pneumatische Stetigförderer84282020für Schüttgutfrei84282080anderefreiandere Stetigförderer für Waren84283100ihrer Beschaffenheit nach für Arbeiten unter Tage bestimmtfrei84283200andere, mit Kübelnfrei84283300andere, mit Bändern oder Gurtenfrei842839andere84283920Scheibenrollenbahnen und andere Rollenbahnenfrei84283990anderefrei84284000Rolltreppen und Rollsteigefrei84286000Seilschwebebahnen, Sessellifte und Schlepplifte; Zugmechanismen für Standseilbahnenfrei842890andere Maschinen, Apparate und GeräteLademaschinen, ihrer Beschaffenheit nach besonders zur Verwendung in der Landwirtschaft bestimmt84289071ihrer Beschaffenheit nach zum Anbau an Ackerschlepper bestimmtfrei84289079anderefrei84289090anderefrei8429Selbstfahrende Planiermaschinen (Bulldozer und Angledozer), Erd- oder Straßenhobel (Grader), Schürfwagen (Scraper), Bagger, Schürf- und andere Schaufellader, Straßenwalzen und andere BodenverdichterPlaniermaschinen (Bulldozer und Angledozer)84291100auf Gleiskettenfreip/st84291900anderefreip/st84292000Erd- oder Straßenhobel (Grader)freip/st84293000Schürfwagen (Scraper)freip/st842940Straßenwalzen und andere BodenverdichterStraßenwalzen84294010Vibrationswalzenfreip/st84294030anderefreip/st84294090andere Bodenverdichterfreip/stBagger sowie Schürf- und andere Schaufellader842951Frontschaufellader84295110Lader, ihrer Beschaffenheit nach besonders zur Verwendung unter Tage bestimmtfreip/standere84295191Schaufellader auf Gleiskettenfreip/st84295199anderefreip/st842952Maschinen mit um 360o drehbarem Oberwagen84295210Bagger auf Gleiskettenfreip/st84295290anderefreip/st84295900anderefreip/st8430Andere Maschinen, Apparate und Geräte zur Erdbewegung, zum Planieren, Verdichten oder Bohren des Bodens oder zum Abbauen von Erzen oder anderen Mineralien; Rammen und Pfahlzieher; Schneeräumer84301000Rammen und Pfahlzieherfreip/st84302000Schneeräumerfreip/stSchrämmaschinen und andere Abbaumaschinen sowie Tunnelbohrmaschinen und andere Streckenvortriebsmaschinen84303100selbstfahrendfrei84303900anderefreiandere Bohrmaschinen und Tiefbohrgeräte84304100selbstfahrendfrei84304900anderefrei84305000andere selbstfahrende Maschinen, Apparate und Gerätefreiandere nicht selbstfahrende Maschinen, Apparate und Geräte84306100Maschinen, Apparate und Geräte zum Feststampfen oder Verdichten des Bodensfreip/st84306900anderefrei8431Teile, erkennbar ausschließlich oder hauptsächlich für Maschinen, Apparate und Geräte der Positionen 8425 bis 8430 bestimmt84311000von Maschinen, Apparaten und Geräten der Position 8425frei84312000von Maschinen, Apparaten und Geräten der Position 84274von Maschinen, Apparaten und Geräten der Position 842884313100von Personenaufzügen, Lastenaufzügen oder Rolltreppenfrei84313900anderefreivon Maschinen, Apparaten und Geräten der Position 8426, 8429 oder 843084314100Eimer, Kübel, Schaufeln, Löffel, Greifer und Zangenfrei84314200Planierschilde für Planiermaschinen (Bulldozer oder Angledozer)frei84314300Teile von Bohrmaschinen oder Tiefbohrgeräten der Unterposition 843041 oder 843049frei843149andere84314920aus Eisen oder Stahl, gegossenfrei84314980anderefrei8432Maschinen, Apparate und Geräte für die Land- und Forstwirtschaft oder den Gartenbau, zum Bearbeiten oder Bestellen des Bodens oder zur Pflege der Pflanzen; Walzen für Rasenflächen oder Sportplätze84321000Pflügefreip/stEggen, Vertikutierer, Grubber (Kultivatoren), Jätmaschinen und Hackmaschinen84322100Scheibeneggenfreip/st843229andere84322910Vertikutierer und Grubber (Kultivatoren)freip/st84322930Eggenfreip/st84322950Motorhackenfreip/st84322990anderefreip/st843230Sämaschinen, Pflanzmaschinen und SetzmaschinenSämaschinen84323011Einzelkorndrillgeräte und Einzelkorndrillmaschinen mit Zentralantriebfreip/st84323019anderefreip/st84323090Pflanzmaschinen und Setzmaschinenfreip/st843240Düngerstreuer84324010für Kunstdüngerfreip/st84324090anderefreip/st84328000andere Maschinen, Apparate und Gerätefrei84329000Teilefrei8433Maschinen, Apparate und Geräte zum Ernten oder Dreschen von landwirtschaftlichen Erzeugnissen, einschließlich Stroh- oder Futterpressen; Rasenmäher und andere Mähmaschinen; Maschinen zum Reinigen oder Sortieren von Eiern, Obst oder anderen landwirtschaftlichen Erzeugnissen, ausgenommen Maschinen, Apparate und Geräte der Position 8437Rasenmäher843311mit Motor und horizontal rotierendem Schneidwerk84331110mit Elektromotorfreip/standereselbstfahrend84331151mit Sitzfreip/st84331159anderefreip/st84331190anderefreip/st843319anderemit Motor84331910mit Elektromotorfreip/standereselbstfahrend84331951mit Sitzfreip/st84331959anderefreip/st84331970anderefreip/st84331990ohne Motorfreip/st843320andere Mähmaschinen, einschließlich Mähbalken für Schlepperanbau84332010mit Motorfreip/standere84332050ihrer Beschaffenheit nach für den Schlepperanbau oder Schlepperzug bestimmtfreip/st84332090anderefreip/st84333000andere Heuernte-(Heuwerbungs-)maschinen, -apparate und -gerätefreip/st84334000Stroh- und Futterpressen, einschließlich Aufnahmepressenfreip/standere Erntemaschinen, -apparate und -geräte; Dreschmaschinen und -geräte84335100Mähdrescherfreip/st84335200andere Dreschmaschinen und -gerätefreip/st843353Maschinen zum Ernten von Wurzeln oder Knollenfrüchten84335310Kartoffelerntemaschinenfreip/st84335330Rübenköpf- und andere Rübenerntemaschinenfreip/st84335390anderefreip/st843359andereFeldhäcksler84335911selbstfahrendfreip/st84335919anderefreip/st84335985anderefreip/st84336000Maschinen zum Reinigen oder Sortieren von Eiern, Obst oder anderen landwirtschaftlichen Erzeugnissenfrei84339000Teilefrei8434Melkmaschinen und andere milchwirtschaftliche Maschinen, Apparate und Geräte84341000Melkmaschinenfrei84342000andere milchwirtschaftliche Maschinen, Apparate und Gerätefrei84349000Teilefrei8435Pressen, Mühlen und ähnliche Maschinen, Apparate und Geräte, zum Bereiten von Wein, Most, Fruchtsäften oder ähnlichen Getränken84351000Maschinen, Apparate und Geräte1,784359000Teile1,78436Andere Maschinen, Apparate und Geräte für die Land- und Forstwirtschaft, den Gartenbau, die Geflügel- oder Bienenhaltung, einschließlich Keimapparate mit mechanischen oder wärmetechnischen Vorrichtungen und Brut- und Aufzuchtapparate für die Geflügelzucht84361000Maschinen, Apparate und Geräte für die Futterbereitung1,7Maschinen, Apparate und Geräte für die Geflügelhaltung, einschließlich Brut- und Aufzuchtapparate84362100Brut- und Aufzuchtapparate1,784362900andere1,7843680andere Maschinen, Apparate und Geräte84368010für die Forstwirtschaft1,7p/st84368090andere1,7Teile84369100von Maschinen, Apparaten und Geräten für die Geflügelhaltung, einschließlich Geflügelzucht1,784369900andere1,78437Maschinen, Apparate und Geräte zum Reinigen, Sortieren oder Sieben von Körner- oder Hülsenfrüchten; Maschinen, Apparate und Geräte für die Müllerei oder zum Behandeln von Getreide oder Hülsenfrüchten, ausgenommen Maschinen, Apparate und Geräte von der in der Landwirtschaft verwendeten Art84371000Maschinen, Apparate und Geräte zum Reinigen, Sortieren oder Sieben von Körner- oder Hülsenfrüchten1,7p/st84378000andere Maschinen, Apparate und Geräte1,784379000Teile1,78438Maschinen und Apparate, im Kapitel 84 anderweit weder genannt noch inbegriffen, zum industriellen Auf- oder Zubereiten oder Herstellen von Lebensmitteln, Futtermitteln oder Getränken, ausgenommen Maschinen und Apparate zum Gewinnen oder Aufbereiten von tierischen oder pflanzlichen Ölen oder Fetten843810Maschinen und Apparate zum Herstellen von Back- oder Teigwaren84381010zum Herstellen von Backwaren1,784381090zum Herstellen von Teigwaren1,784382000Maschinen und Apparate zum Herstellen von Süßwaren, Kakao oder Schokolade1,784383000Maschinen und Apparate zum Herstellen von Zucker1,784384000Brauereimaschinen und -apparate1,784385000Maschinen und Apparate zum Verarbeiten von Fleisch1,784386000Maschinen und Apparate zum Be- oder Verarbeiten von Früchten oder Gemüsen1,7843880andere Maschinen und Apparate84388010zum Auf- oder Zubereiten oder Verarbeiten von Kaffee oder Tee1,7andere84388091zum Zubereiten oder Herstellen von Getränken1,784388099andere1,784389000Teile1,78439Maschinen und Apparate zum Herstellen von Halbstoff aus cellulosehaltigen Faserstoffen oder zum Herstellen oder Fertigstellen von Papier oder Pappe84391000Maschinen und Apparate zum Herstellen von Halbstoff aus cellulosehaltigen Faserstoffen1,784392000Maschinen und Apparate zum Herstellen von Papier oder Pappe1,784393000Maschinen und Apparate zum Fertigstellen von Papier oder Pappe1,7Teile84399100von Maschinen und Apparaten zum Herstellen von Halbstoff aus cellulosehaltigen Faserstoffen1,784399900andere1,78440Buchbindereimaschinen und -apparate, einschließlich Fadenheftmaschinen844010Maschinen und Apparate84401010Falzmaschinen1,784401020Zusammentragmaschinen1,784401030Faden-, Draht- und Klammerheftmaschinen1,784401040Klebebindemaschinen1,784401090andere1,784409000Teile1,78441Andere Maschinen und Apparate zum Be- oder Verarbeiten von Papierhalbstoff, Papier oder Pappe, einschließlich Schneidemaschinen aller Art844110Schneidemaschinen84411010kombinierte Rollenschneide- und -wickelmaschinen1,784411020Längs- und Querschneider1,784411030Schnellschneider1,784411070andere1,784412000Maschinen zum Herstellen von Tüten, Beuteln, Säcken oder Briefumschlägen1,784413000Maschinen zum Herstellen von Schachteln, Hülsen, Trommeln oder ähnlichen, nicht durch Formpressen hergestellten Behältnissen1,784414000Maschinen zum Formpressen von Waren aus Papierhalbstoff, Papier oder Pappe1,784418000andere Maschinen und Apparate1,7844190Teile84419010von Schneidemaschinen1,784419090andere1,78442Maschinen, Apparate und Geräte (ausgenommen Werkzeugmaschinen der Positionen 8456 bis 8465) zum Zurichten oder Herstellen von Druckplatten, Druckformzylinder oder anderen Druckformen; Druckplatten, Druckformzylinder und andere Druckformen; Lithografiesteine, Platten und Zylinder, für den Druck zugerichtet (z. B. geschliffen, gekörnt, poliert)844230Maschinen, Apparate und Geräte84423010Fotosetzmaschinen1,7p/standere84423091kombinierte Schriftgieß- und –setzmaschinen (z. B. Linotype-, Monotype-, Intertype-Maschinen), auch mit Gießvorrichtungfreip/st84423099andere1,784424000Teile der vorstehend genannten Maschinen, Apparate und Geräte1,7844250Druckplatten, Druckformzylinder und andere Druckformen; Lithografiesteine, Platten und Zylinder, für den Druck zugerichtet (z. B. geschliffen, gekörnt, poliert)84425020mit Druckbild1,784425080andere1,78443Maschinen, Apparate und Geräte zum Drucken mittels Druckplatten, Druckformzylindern und anderen Druckformen der Position 8442; andere Drucker, Kopiergeräte und Fernkopierer, auch miteinander kombiniert; Teile und Zubehör für diese Maschinen, Apparate oder GeräteMaschinen, Apparate und Geräte zum Drucken mittels Druckplatten, Druckformzylindern und anderen Druckformen der Position 844284431100Rollenoffsetdruckmaschinen, –apparate und -geräte1,7p/st84431200Bogenoffsetdruckmaschinen, -apparate und -geräte, für Bogen, die ungefaltet auf einer Seite nicht mehr als 22 cm und auf der anderen Seite nicht mehr als 36 cm messen1,7p/st844313andere Offsetdruckmaschinen, -apparate und -geräteBogenoffsetdruckmaschinen, –apparate und -geräte84431310gebraucht1,7p/stneu, für ein Format von8443133152 × 74 cm oder weniger1,7p/st84431335mehr als 52 × 74 cm bis 74 × 107 cm1,7p/st84431339mehr als 74 × 107 cm1,7p/st84431390andere1,7p/st84431400Rollenhochdruckmaschinen, -apparate und -geräte, ausgenommen Flexodruckmaschinen, –apparate und -geräte1,7p/st84431500Hochdruckmaschinen, -apparate und -geräte, andere als Rollendruckmaschinen, ausgenommen Flexodruckmaschinen, -apparate und -geräte1,7p/st84431600Flexodruckmaschinen, -apparate und -geräte1,7p/st84431700Tiefdruckmaschinen, -apparate und -geräte1,7p/st844319andere84431920zum Bedrucken von Spinnstoffen1,7p/st84431940zur Verwendung bei der Herstellung von Halbleitern(12)1,7(18)p/st84431970andere1,7p/standere Drucker, Kopiergeräte und Fernkopierer, auch miteinander kombiniert844331Maschinen, die mindestens zwei der Funktionen Drucken, Kopieren oder Übertragen von Fernkopien ausführen und die an eine automatische Datenverarbeitungsmaschine oder ein Netzwerk angeschlossen werden können84433120Maschinen, deren Hauptfunktion das digitale Kopieren ist, wobei Originale gescannt und Kopien mittels eines elektrostatischen Verfahrens gedruckt werden2,2p/st84433180anderefreip/st844332andere Maschinen, die an eine automatische Datenverarbeitungsmaschine oder ein Netzwerk angeschlossen werden können84433210Druckerfreip/st84433230Fernkopiergerätefreip/standere84433291Maschinen, die die Funktion Kopieren durch Scannen von Originalen ausführen und Kopien mittels eines elektrostatischen Verfahrens drucken6p/st84433293andere Maschinen mit Kopierfunktion mit optischem Systemfreip/st84433299andere2,2p/st844339andere84433910Maschinen, die die Funktion Kopieren durch Scannen von Originalen ausführen und Kopien mittels eines elektrostatischen Verfahrens drucken6p/standere Kopiergeräte84433931mit optischem Systemfreip/st84433939andere3p/st84433990andere2,2p/stTeile und Zubehör844391Teile und Zubehör für Maschinen, Apparate oder Geräte zum Drucken mittels Druckplatten, Druckformzylindern oder anderen Druckformen der Position 844284439110von Apparaten der Unterposition 84431940(12)1,7(18)andere84439191aus Eisen oder Stahl, gegossen1,784439199andere1,7844399andere84439910zusammengesetzte elektronische Schaltungen (Baugruppen)frei84439990anderefrei844400Maschinen zum Düsenspinnen, Verstrecken, Texturieren oder Schneiden von synthetischen oder künstlichen Spinnstoffen84440010Düsenspinnmaschinen1,7p/st84440090andere1,7p/st8445Maschinen zum Vorbereiten oder Aufbereiten von Spinnstoffen; Maschinen zum Spinnen, Dublieren oder Zwirnen von Spinnstoffen und andere Maschinen und Apparate zum Herstellen von Spinnstoffgarnen; Maschinen zum Spulen (einschließlich Schussspulmaschinen), Wickeln oder Haspeln von Spinnstoffen sowie Maschinen zum Vorbereiten von Spinnstoffgarnen zur Verwendung auf Maschinen der Position 8446 oder 8447Maschinen zum Vorbereiten oder Aufbereiten von Spinnstoffen84451100Krempeln (Karden)1,7p/st84451200Kämmmaschinen1,7p/st84451300Vorspinnmaschinen (Spindelbänke, Flyer)1,7p/st84451900andere1,7p/st84452000Maschinen zum Spinnen von Spinnstoffen1,7p/st84453000Maschinen zum Dublieren oder Zwirnen von Spinnstoffen1,7p/st84454000Maschinen zum Spulen (einschließlich Schussspulmaschinen), Wickeln oder Haspeln von Spinnstoffen1,7p/st84459000andere1,7p/st8446Webmaschinen84461000Webmaschinen zum Herstellen von Geweben mit einer Breite von 30 cm oder weniger1,7p/stWebmaschinen mit Schusseintrag durch Webschützen, zum Herstellen von Geweben mit einer Breite von mehr als 30 cm84462100motorbetrieben1,7p/st84462900andere1,7p/st84463000Webmaschinen mit schützenlosem Schusseintrag, zum Herstellen von Geweben mit einer Breite von mehr als 30 cm1,7p/st8447Wirk-, Strick-, Nähwirk-, Gimpen-, Tüll-, Spitzen-, Stick-, Posamentier-, Flecht-, Netzknüpf- und TuftingmaschinenRundwirk- und Rundstrickmaschinen84471100mit einem Zylinderdurchmesser von 165 mm oder weniger1,7p/st84471200mit einem Zylinderdurchmesser von mehr als 165 mm1,7p/st844720Flachwirk- und Flachstrickmaschinen; Nähwirkmaschinen84472020Flachkettenwirkmaschinen, einschließlich Raschelmaschinen; Nähwirkmaschinen1,7p/st84472080andere1,7p/st84479000andere1,7p/st8448Hilfsmaschinen und -apparate für Maschinen der Position 8444, 8445, 8446 oder 8447 (z. B. Schaftmaschinen, Jacquardmaschinen, Kett- und Schussfadenwächter und Webschützenwechsler); Teile und Zubehör, erkennbar ausschließlich oder hauptsächlich für Maschinen und Apparate dieser Position oder der Position 8444, 8445, 8446 oder 8447 bestimmt (z. B. Spindeln, Spindelflügel, Kratzengarnituren, Webeblätter, Nadelstäbe, Spinndüsen, Webschützen, Weblitzen, Webschäfte, Nadeln und Platinen)Hilfsmaschinen und -apparate für Maschinen der Position 8444, 8445, 8446 oder 844784481100Schaftmaschinen und Jacquardmaschinen; Kartensparvorrichtungen, Kartenschlagmaschinen, Kartenkopiermaschinen und Kartenbindemaschinen1,784481900andere1,784482000Teile und Zubehör für Maschinen der Position 8444 oder deren Hilfsmaschinen oder -apparate1,7Teile und Zubehör für Maschinen der Position 8445 oder deren Hilfsmaschinen oder -apparate84483100Kratzengarnituren1,784483200für Maschinen zum Vorbereiten oder Aufbereiten von Spinnstoffen, ausgenommen Kratzengarnituren1,784483300Spindeln, Spindelflügel, Spinnringe und Ringläufer1,784483900andere1,7Teile und Zubehör für Webmaschinen oder deren Hilfsmaschinen oder -apparate84484200Webeblätter, Weblitzen und Webschäfte1,784484900andere1,7Teile und Zubehör für Maschinen der Position 8447 oder deren Hilfsmaschinen oder -apparate844851Platinen, Nadeln und andere Waren zur Maschenbildung84485110Platinen1,784485190andere1,784485900andere1,784490000Maschinen und Apparate zum Herstellen oder Ausrüsten von Filz oder Vliesstoffen (als Meterware oder geformt), einschließlich Maschinen und Apparate zum Herstellen von Filzhüten; Formen für die Hutmacherei1,78450Maschinen zum Waschen von Wäsche, auch mit TrockenvorrichtungMaschinen mit einem Fassungsvermögen an Trockenwäsche von 10 kg oder weniger845011Waschvollautomatenmit einem Fassungsvermögen an Trockenwäsche von 6 kg oder weniger84501111Frontlader3p/st84501119Toplader3p/st84501190mit einem Fassungsvermögen an Trockenwäsche von mehr als 6 kg bis 10 kg2,6p/st84501200andere Waschmaschinen, mit eingebautem Zentrifugaltrockner2,7p/st84501900andere2,7p/st84502000Maschinen mit einem Fassungsvermögen an Trockenwäsche von mehr als 10 kg2,2p/st84509000Teile2,78451Maschinen und Apparate (ausgenommen Maschinen der Position 8450) zum Waschen, Reinigen, Wringen, Trocknen, Bügeln, Pressen (einschließlich Fixierpressen), Bleichen, Färben, Appretieren, Ausrüsten, Überziehen oder Imprägnieren von Garnen, Geweben oder anderen Spinnstoffwaren und Maschinen zum Beschichten von Geweben oder anderen Unterlagen, zum Herstellen von Fußbodenbelägen (z. B. Linoleum); Maschinen zum Auf- oder Abwickeln, Falten, Schneiden oder Auszacken von textilen Flächenerzeugnissen84511000Maschinen für die chemische Reinigung2,2Trockner84512100mit einem Fassungsvermögen an Trockenwäsche von 10 kg oder weniger2,284512900andere2,284513000Bügelmaschinen und Bügelpressen, einschließlich Fixierpressen2,2p/st84514000Maschinen zum Waschen, Bleichen oder Färben2,284515000Maschinen zum Auf- oder Abwickeln, Falten, Schneiden oder Auszacken von textilen Flächenerzeugnissen2,2845180andere Maschinen und Apparate84518010Maschinen zum Herstellen von Linoleum oder anderem Fußbodenbelag durch Beschichten von Geweben oder anderen Unterlagen2,284518030Maschinen zum Appretieren oder Ausrüsten2,284518080andere2,284519000Teile2,28452Nähmaschinen, andere als Fadenheftmaschinen der Position 8440; Möbel, Sockel und Deckel, ihrer Beschaffenheit nach besonders für Nähmaschinen bestimmt; Nähmaschinennadeln845210HaushaltsnähmaschinenSteppstichnähmaschinen, deren Kopf ohne Motor 16 kg oder weniger oder mit Motor 17 kg oder weniger wiegt; Steppstichnähmaschinenköpfe, die ohne Motor 16 kg oder weniger oder mit Motor 17 kg oder weniger wiegen84521011Nähmaschinen mit einem Stückwert (Gestelle, Tische und Möbel nicht inbegriffen) von mehr als 65 €5,7p/st84521019andere9,7p/st84521090andere Nähmaschinen und andere Nähmaschinenköpfe3,7p/standere Nähmaschinen84522100Nähautomaten3,7p/st84522900andere3,7p/st84523000Nähmaschinennadeln2,71000 p/st84529000Möbel, Sockel und Deckel für Nähmaschinen sowie Teile davon; andere Nähmaschinenteile2,78453Maschinen und Apparate zum Aufbereiten, Gerben oder Bearbeiten von Häuten, Fellen oder Leder oder zum Herstellen oder Instandsetzen von Schuhen oder anderen Waren aus Häuten, Fellen oder Leder, ausgenommen Nähmaschinen84531000Maschinen und Apparate zum Aufbereiten, Gerben oder Bearbeiten von Häuten, Fellen oder Leder1,784532000Maschinen und Apparate zum Herstellen oder Instandsetzen von Schuhen1,784538000andere Maschinen und Apparate1,784539000Teile1,78454Konverter, Gießpfannen, Gießformen zum Gießen von Ingots, Masseln oder dergleichen und Gießmaschinen für Gießereien, Stahlwerke oder andere metallurgische Betriebe84541000Konverter1,784542000Gießformen zum Gießen von Ingots, Masseln oder dergleichen sowie Gießpfannen1,7845430Gießmaschinen84543010Druckgießmaschinen1,784543090andere1,784549000Teile1,78455Metallwalzwerke und Walzen dafür84551000Rohrwalzwerke2,7andere Walzwerke84552100Warmwalzwerke und kombinierte Warm- und Kaltwalzwerke2,784552200Kaltwalzwerke2,7845530Walzen für Walzwerke84553010aus Gusseisen2,7aus Stahl, freiformgeschmiedet84553031Arbeitswalzen für Warmwalzwerke; Stützwalzen für Warm- und Kaltwalzwerke2,784553039Arbeitswalzen für Kaltwalzwerke2,784553090andere2,784559000andere Teile2,78456Werkzeugmaschinen zum Abtragen von Stoffen aller Art durch Laser-, Licht- oder anderen Photonenstrahl, Ultraschall, Elektroerosion, elektrochemische Verfahren oder Elektronen-, Ionen- oder Plasmastrahl; Wasserstrahlschneidemaschinen84561000Laser-, Licht- und andere Photonenstrahlwerkzeugmaschinen4,5p/st84562000Ultraschallwerkzeugmaschinen3,5p/st845630Elektroerosionswerkzeugmaschinennumerisch gesteuert84563011Drahterodiermaschinen3,5p/st84563019andere3,5p/st84563090andere3,5p/st845690andere84569020Wasserstrahlschneidemaschinen1,7p/st84569080andere3,5p/st8457Bearbeitungszentren, Mehrwegemaschinen und Transfermaschinen, zum Bearbeiten von Metallen845710Bearbeitungszentren84571010Horizontal-Maschinenzentren2,7p/st84571090andere2,7p/st84572000Mehrwegemaschinen2,7p/st845730Transfermaschinen84573010numerisch gesteuert2,7p/st84573090andere2,7p/st8458Drehmaschinen (einschließlich Drehzentren) zur spanabhebenden MetallbearbeitungHorizontal-Drehmaschinen845811numerisch gesteuert84581120Drehzentren2,7p/stDrehautomaten84581141Einspindeldrehautomaten2,7p/st84581149Mehrspindeldrehautomaten2,7p/st84581180andere2,7p/st84581900andere2,7p/standere Drehmaschinen845891numerisch gesteuert84589120Drehzentren2,7p/st84589180andere2,7p/st84589900andere2,7p/st8459Spanabhebende Werkzeugmaschinen (einschließlich Bearbeitungseinheiten auf Schlitten) zum Bohren, Ausbohren, Fräsen oder Außen- oder Innengewindeschneiden von Metallen, ausgenommen Drehmaschinen (einschließlich Drehzentren) der Position 845884591000Bearbeitungseinheiten auf Schlitten2,7p/standere Bohrmaschinen84592100numerisch gesteuert2,7p/st84592900andere2,7p/standere kombinierte Ausbohr- und Fräsmaschinen84593100numerisch gesteuert1,7p/st84593900andere1,7p/st845940andere Ausbohrmaschinen84594010numerisch gesteuert1,7p/st84594090andere1,7p/stKonsolfräsmaschinen84595100numerisch gesteuert2,7p/st84595900andere2,7p/standere Fräsmaschinen845961numerisch gesteuert84596110Werkzeugfräsmaschinen2,7p/st84596190andere2,7p/st845969andere84596910Werkzeugfräsmaschinen2,7p/st84596990andere2,7p/st84597000andere Außen- oder Innengewindeschneidmaschinen2,7p/st8460Werkzeugmaschinen zum Entgraten, Schärfen, Schleifen, Honen, Läppen, Polieren oder zu anderem Fertigbearbeiten von Metallen oder Cermets mit Hilfe von Schleifscheiben, Schleifstoffen oder Poliermitteln, ausgenommen Verzahnmaschinen und Zahnfertigbearbeitungsmaschinen der Position 8461Flach- oder Planschleifmaschinen mit einer Einstellgenauigkeit in einer der Achsen von mindestens 0,01 mm84601100numerisch gesteuert2,7p/st84601900andere2,7p/standere Schleifmaschinen mit einer Einstellgenauigkeit in einer der Achsen von mindestens 0,01 mm846021numerisch gesteuertRundschleifmaschinen84602111Innenrundschleifmaschinen2,7p/st84602115spitzenlose Außenrundschleifmaschinen2,7p/st84602119andere2,7p/st84602190andere2,7p/st846029andere84602910Rundschleifmaschinen2,7p/st84602990andere2,7p/stSchärfmaschinen84603100numerisch gesteuert1,7p/st84603900andere1,7p/st846040Honmaschinen und Läppmaschinen84604010numerisch gesteuert1,7p/st84604090andere1,7p/st846090andere84609010mit einer Einstellgenauigkeit in einer der Achsen von mindestens 0,01 mm2,7p/st84609090andere1,7p/st8461Hobelmaschinen, Waagerecht- und Senkrechtstoßmaschinen, Räummaschinen, Verzahnmaschinen, Zahnfertigbearbeitungsmaschinen, Sägemaschinen, Trennmaschinen und andere Werkzeugmaschinen zur spanabhebenden Bearbeitung von Metallen oder Cermets, anderweit weder genannt noch inbegriffen84612000Waagerecht- und Senkrechtstoßmaschinen1,7p/st846130Räummaschinen84613010numerisch gesteuert1,7p/st84613090andere1,7p/st846140Verzahnmaschinen und ZahnfertigbearbeitungsmaschinenVerzahnmaschinenfür zylindrische Verzahnungen84614011numerisch gesteuert2,7p/st84614019andere2,7p/stfür andere Verzahnungen84614031numerisch gesteuert1,7p/st84614039andere1,7p/stMaschinen zum Fertigbearbeiten der Zähnemit einer Einstellgenauigkeit in einer der Achsen von mindestens 0,01 mm84614071numerisch gesteuert2,7p/st84614079andere2,7p/st84614090andere1,7p/st846150Sägemaschinen und TrennmaschinenSägemaschinen84615011Kreissägemaschinen1,7p/st84615019andere1,7p/st84615090Trennmaschinen1,7p/st84619000andere2,7p/st8462Werkzeugmaschinen (einschließlich Pressen) zum Freiformschmieden, Gesenkschmieden oder Hämmern von Metallen; Werkzeugmaschinen (einschließlich Pressen) zum Biegen, Abkanten, Richten, Scheren, Lochstanzen oder Ausklinken von Metallen; Pressen zum Bearbeiten von Metallen oder Metallcarbiden, vorstehend nicht genannt846210Freiformschmiede- oder Gesenkschmiedemaschinen (einschließlich Pressen) und Schmiedehämmer84621010numerisch gesteuert2,7p/st84621090andere1,7p/stBiegemaschinen, Abkantmaschinen und Richtmaschinen (einschließlich Pressen)846221numerisch gesteuert84622110zum Bearbeiten von Flacherzeugnissen2,7p/st84622180andere2,7p/st846229andere84622910zum Bearbeiten von Flacherzeugnissen1,7p/standere84622991hydraulisch arbeitend1,7p/st84622998andere1,7p/stScheren (einschließlich Pressen), ausgenommen mit Lochstanzen kombinierte Scheren84623100numerisch gesteuert2,7p/st846239andere84623910zum Bearbeiten von Flacherzeugnissen1,7p/standere84623991hydraulisch arbeitend1,7p/st84623999andere1,7p/stLochstanzen und Ausklinkmaschinen (einschließlich Pressen) sowie mit Lochstanzen kombinierte Scheren846241numerisch gesteuert84624110zum Bearbeiten von Flacherzeugnissen2,7p/st84624190andere2,7p/st846249andere84624910zum Bearbeiten von Flacherzeugnissen1,7p/st84624990andere1,7p/standere846291hydraulische Pressen84629120numerisch gesteuert2,7p/st84629180andere2,7p/st846299andere84629920numerisch gesteuert2,7p/st84629980andere2,7p/st8463Andere Werkzeugmaschinen zum spanlosen Be- oder Verarbeiten von Metallen oder Cermets846310Ziehbänke für Stangen, Rohre, Profile, Drähte oder dergleichen84631010Drahtziehmaschinen2,7p/st84631090andere2,7p/st84632000Gewindewalz- oder Gewinderollmaschinen2,7p/st84633000Maschinen zum Be- oder Verarbeiten von Metalldraht2,7p/st84639000andere2,7p/st8464Werkzeugmaschinen zum Bearbeiten von Steinen, keramischen Waren, Beton, Asbestzement oder ähnlichen mineralischen Stoffen oder zum Kaltbearbeiten von Glas84641000Sägemaschinen2,2p/st846420Schleifmaschinen und PoliermaschinenMaschinen zum Bearbeiten von Glas84642011von optischen Gläsern2,2p/st84642019andere2,284642080andere2,284649000andere2,28465Werkzeugmaschinen (einschließlich Nagel-, Heft-, Klebe-, Verleim- und andere Zusammenfügemaschinen) zum Bearbeiten von Holz, Kork, Bein, Hartkautschuk, harten Kunststoffen oder ähnlichen harten Stoffen846510Maschinen, die verschiedenartige Bearbeitungen ohne Werkzeugwechsel zwischen diesen Vorgängen durchführen können84651010Maschinen, denen das Werkstück zwischen jedem Bearbeitungsvorgang von Hand zugeführt wird2,7p/st84651090Maschinen, denen das Werkstück zwischen jedem Bearbeitungsvorgang automatisch zugeführt wird2,7p/standere846591Sägemaschinen84659110Bandsägen2,7p/st84659120Kreissägen2,7p/st84659190andere2,7p/st84659200Hobelmaschinen, Fräsmaschinen und Kehlmaschinen2,7p/st84659300Schleifmaschinen und Poliermaschinen2,7p/st84659400Biegemaschinen und Zusammenfügemaschinen2,7p/st84659500Bohrmaschinen und Stemmmaschinen2,7p/st84659600Spaltmaschinen, Hackmaschinen und Schälmaschinen2,7p/st84659900andere2,7p/st8466Teile und Zubehör, erkennbar ausschließlich oder hauptsächlich für Maschinen der Positionen 8456 bis 8465 bestimmt, einschließlich Werkstück- und Werkzeughalter, selbstöffnende Gewindeschneidköpfe, Teilköpfe und andere Spezialvorrichtungen für Werkzeugmaschinen; Werkzeughalter für von Hand zu führende Werkzeuge aller Art846610Werkzeughalter und selbstöffnende GewindeschneidköpfeWerkzeughalter84661020Dorne, Spannzangen und Hülsen1,2andere84661031für Drehmaschinen1,284661038andere1,284661080selbstöffnende Gewindeschneidköpfe1,2846620Werkstückhalter84662020werkstückgebundene Vorrichtungen; Vorrichtungssätze zum Zusammenstellen von werkstückgebundenen Vorrichtungen1,2andere84662091für Drehmaschinen1,284662098andere1,284663000Teilköpfe und andere Spezialvorrichtungen für Werkzeugmaschinen1,2andere846691für Maschinen der Position 846484669120aus Eisen oder Stahl, gegossen1,284669195andere1,2846692für Maschinen der Position 846584669220aus Eisen oder Stahl, gegossen1,284669280andere1,2846693für Maschinen der Positionen 8456 bis 846184669330für Maschinen der Unterposition 845690201,784669370andere1,284669400für Maschinen der Position 8462 oder 84631,28467Pneumatische, hydraulische oder von eingebautem Motor (elektrisch oder nicht elektrisch) betriebene Werkzeuge, von Hand zu führenpneumatische Werkzeuge846711rotierende (auch schlagende) Werkzeuge84671110zum Bearbeiten von Metallen1,784671190andere1,784671900andere1,7mit eingebautem Elektromotor846721Bohrmaschinen aller Art84672110zum Betrieb ohne externe Energiequelle2,7p/standere84672191elektropneumatische2,7p/st84672199andere2,7p/st846722Sägen84672210Kettensägen2,7p/st84672230Kreissägen2,7p/st84672290andere2,7p/st846729andere84672920zum Betrieb ohne externe Energiequelle2,7p/standereSchleifmaschinen84672951Winkelschleifer2,7p/st84672953Bandschleifmaschinen2,7p/st84672959andere2,7p/st84672970Hobelmaschinen2,7p/st84672980Heckenscheren, Grasscheren und Rasenkantenschneider2,7p/st84672985andere2,7p/standere Werkzeuge84678100Kettensägen1,7p/st84678900andere1,7Teile84679100von Kettensägen1,784679200von pneumatischen Werkzeugen1,784679900andere1,78468Maschinen, Apparate und Geräte zum Löten oder Schweißen, auch wenn sie zum Brennschneiden verwendbar sind, jedoch ausgenommen solche der Position 8515; Maschinen und Apparate zum autogenen Oberflächenhärten84681000Handapparate und -geräte (Brenner)2,284682000andere Autogenmaschinen, -apparate und -geräte2,284688000andere Maschinen, Apparate und Geräte2,284689000Teile2,2846900Schreibmaschinen, ausgenommen Drucker der Position 8443; Textverarbeitungsmaschinen84690010Textverarbeitungsmaschinenfreip/standere84690091elektrisch2,3p/st84690099andere2,5p/st8470Rechenmaschinen und Geräte im Taschenformat, zum Aufzeichnen, Wiedergeben und Anzeigen von Daten, mit Rechenfunktionen; Abrechnungsmaschinen, Frankiermaschinen, Fahrkarten- oder Eintrittskarten-Ausgabemaschinen und ähnliche Maschinen, mit eingebautem Rechenwerk; Registrierkassen84701000elektronische Rechenmaschinen, die ohne externe elektrische Energiequelle betrieben werden können, und Geräte im Taschenformat, zum Aufzeichnen, Wiedergeben und Anzeigen von Daten, mit Rechenfunktionenfreip/standere elektronische Rechenmaschinen84702100druckendefreip/st84702900anderefreip/st84703000andere Rechenmaschinenfreip/st84705000Registrierkassenfreip/st84709000anderefreip/st8471Automatische Datenverarbeitungsmaschinen und ihre Einheiten; magnetische oder optische Leser, Maschinen zum Aufzeichnen von Daten auf Datenträger in codierter Form und Maschinen zum Verarbeiten solcher Daten, anderweit weder genannt noch inbegriffen84713000tragbare automatische Datenverarbeitungsmaschinen mit einem Gewicht von 10 kg oder weniger, mindestens aus einer Zentraleinheit, einer Tastatur und einem Bildschirm bestehendfreip/standere automatische Datenverarbeitungsmaschinen84714100mindestens eine Zentraleinheit sowie eine Eingabe- und eine Ausgabeeinheit, auch kombiniert, in einem gemeinsamen Gehäuse enthaltendfreip/st84714900andere, als System gestelltfreip/st84715000Verarbeitungseinheiten (ausgenommen solche der Unterposition 847141 oder 847149), auch wenn sie eine oder zwei der Einheitenarten Speichereinheiten, Eingabeeinheiten, Ausgabeeinheiten in einem gemeinsamen Gehäuse enthaltenfreip/st847160Ein- oder Ausgabeeinheiten, auch wenn sie in einem gemeinsamen Gehäuse Speichereinheiten enthalten84716060Tastaturenfreip/st84716070anderefreip/st847170Speichereinheiten84717020Zentralspeichereinheitenfreip/standerePlattenspeichereinheiten84717030optisch, einschließlich magneto-optischfreip/standere84717050Festplattenspeichereinheitenfreip/st84717070anderefreip/st84717080Bandspeichereinheitenfreip/st84717098anderefreip/st84718000andere Einheiten von automatischen Datenverarbeitungsmaschinenfreip/st84719000anderefreip/st8472Andere Büromaschinen und -apparate (z. B. Hektografen, Schablonenvervielfältiger, Adressiermaschinen, automatische Banknotenausgabegeräte, Geldsortier-, Geldzähl- oder Geldeinwickelmaschinen, Bleistiftspitzmaschinen, Perforiermaschinen und Büroheftmaschinen)84721000Vervielfältigungsmaschinen2p/st84723000Briefsortiermaschinen, Brieffaltmaschinen, Briefkuvertier- und Streifbandanlegemaschinen, Brieföffnungsmaschinen, Briefschließmaschinen, Briefsiegelmaschinen, Markenfrankiermaschinen und Briefmarkenentwertungsmaschinen2,2p/st847290andere84729010Geldsortier-, Geldzähl- oder Geldeinwickelmaschinen2,2p/st84729030Bankautomatenfreip/st84729070andere2,28473Teile und Zubehör (ausgenommen Koffer, Schutzhüllen und dergleichen), erkennbar ausschließlich oder hauptsächlich für Maschinen, Apparate oder Geräte der Positionen 8469 bis 8472 bestimmt847310Teile und Zubehör, für Maschinen der Position 8469zusammengesetzte elektronische Schaltungen (Baugruppen)84731011von Maschinen der Unterposition 84690010frei84731019andere384731090anderefreiTeile und Zubehör, für Maschinen und Geräte der Position 8470847321für elektronische Rechenmaschinen und Geräte der Unterposition 847010, 847021 oder 84702984732110zusammengesetzte elektronische Schaltungen (Baugruppen)frei84732190anderefrei847329andere84732910zusammengesetzte elektronische Schaltungen (Baugruppen)frei84732990anderefrei847330Teile und Zubehör, für Maschinen der Position 847184733020zusammengesetzte elektronische Schaltungen (Baugruppen)frei84733080anderefrei847340Teile und Zubehör, für Maschinen und Apparate der Position 8472zusammengesetzte elektronische Schaltungen (Baugruppen)84734011für Geräte der Unterposition 84729030frei84734018andere384734080anderefrei847350Teile und Zubehör, gleichermaßen für die Verwendung mit Maschinen, Apparaten oder Geräten der Positionen 8469 bis 8472 bestimmt84735020zusammengesetzte elektronische Schaltungen (Baugruppen)frei84735080anderefrei8474Maschinen und Apparate zum Sortieren, Sieben, Trennen, Waschen, Zerkleinern, Mahlen, Mischen oder Kneten von Erden, Steinen, Erzen oder anderen festen (auch pulver- oder breiförmigen) mineralischen Stoffen; Maschinen zum Pressen oder Formen von festen mineralischen Brennstoffen, keramischen Massen, Zement, Gips oder anderen pulver- oder breiförmigen mineralischen Stoffen; Maschinen zum Herstellen von Gießformen aus Sand84741000Maschinen und Apparate zum Sortieren, Sieben, Trennen oder Waschenfrei84742000Maschinen und Apparate zum Zerkleinern oder MahlenfreiMaschinen und Apparate zum Mischen oder Kneten84743100Beton- und Mörtelmischmaschinenfrei84743200Maschinen zum Mischen mineralischer Stoffe mit Bitumenfrei84743900anderefrei847480andere Maschinen und Apparate84748010Maschinen zum Pressen oder Formen von keramischen Massenfrei84748090anderefrei847490Teile84749010aus Eisen oder Stahl, gegossenfrei84749090anderefrei8475Maschinen zum Zusammenbauen von mit Glaskolben oder Glasröhre ausgestatteten elektrischen Lampen, Elektronenröhren oder Blitzlampen; Maschinen zum Herstellen oder Warmbearbeiten von Glas oder Glaswaren84751000Maschinen zum Zusammenbauen von mit Glaskolben oder Glasröhre ausgestatteten elektrischen Lampen, Elektronenröhren oder Blitzlampen1,7Maschinen zum Herstellen oder Warmbearbeiten von Glas oder Glaswaren84752100Maschinen zum Herstellen von optischen Fasern oder deren Vorformen1,784752900andere1,784759000Teile1,78476Warenverkaufsautomaten (z. B. Briefmarken-, Zigaretten-, Lebensmittel- oder Getränkeautomaten), einschließlich GeldwechselautomatenGetränkeverkaufsautomaten84762100mit Heiz- oder Kühlvorrichtungen1,7p/st84762900andere1,7p/standere Maschinen84768100mit Heiz- oder Kühlvorrichtungen1,7p/st84768900andere1,7p/st84769000Teile1,78477Maschinen und Apparate zum Be- oder Verarbeiten von Kautschuk oder Kunststoffen oder zum Herstellen von Waren aus diesen Stoffen, in diesem Kapitel anderweit weder genannt noch inbegriffen84771000Spritzgießmaschinen1,7p/st84772000Extruder1,7p/st84773000Blasformmaschinen1,7p/st84774000Vakuumformmaschinen und andere Warmformmaschinen1,7p/standere Maschinen und Apparate zum Formen84775100zum Formen oder Runderneuern von Luftreifen oder zum Formen von Luftschläuchen1,7p/st847759andere84775910Pressen1,7p/st84775980andere1,7p/st847780andere Maschinen und ApparateMaschinen zum Herstellen von Zellkunststoff oder Zellkautschuk84778011Maschinen für die Verarbeitung von Reaktionsharzen1,7p/st84778019andere1,7p/standere84778091Zerkleinerungsmaschinen1,7p/st84778093Mischer, Kneter und Rührwerke1,7p/st84778095Schneid-, Spalt- und Schälmaschinen1,7p/st84778099andere1,7847790Teile84779010aus Eisen oder Stahl, gegossen1,784779080andere1,78478Maschinen und Apparate zum Aufbereiten oder Verarbeiten von Tabak, in diesem Kapitel anderweit weder genannt noch inbegriffen84781000Maschinen und Apparate1,784789000Teile1,78479Maschinen, Apparate und mechanische Geräte mit eigener Funktion, in diesem Kapitel anderweit weder genannt noch inbegriffen84791000Maschinen, Apparate und Geräte für den Straßen-, Hoch- oder Tiefbau oder für ähnliche Arbeitenfrei84792000Maschinen, Apparate und Geräte zum Gewinnen oder Aufbereiten von tierischen oder fetten pflanzlichen Ölen oder Fetten1,7847930Pressen zum Herstellen von Span- oder Faserplatten aus Holz oder anderen holzartigen Stoffen und andere Maschinen und Apparate zum Behandeln von Holz oder Kork84793010Pressen1,784793090andere1,784794000Maschinen zum Herstellen von Bindfäden, Seilen, Tauen oder Kabeln1,7p/st84795000Industrieroboter, anderweit weder genannt noch inbegriffen1,784796000Verdunstungsluftkühler1,7Fahrgastbrücken84797100von der auf Flughäfen verwendeten Art1,784797900andere1,7andere Maschinen, Apparate und Geräte84798100zum Behandeln von Metallen, einschließlich Spulenwickelmaschinen für elektrotechnische Zwecke1,784798200zum Mischen, Kneten, Zerkleinern, Mahlen, Sieben, Sichten, Homogenisieren, Emulgieren oder Rühren1,7847989andere84798930schreitender hydraulischer Grubenausbau1,784798960Zentralschmiersysteme1,784798997andere1,7847990Teile84799020aus Eisen oder Stahl, gegossen1,784799080andere1,78480Gießerei-Formkästen; Grundplatten für Formen; Gießereimodelle; Formen für Metalle (andere als solche zum Gießen von Ingots, Masseln oder dergleichen), Metallcarbide, Glas, mineralische Stoffe, Kautschuk oder Kunststoffe84801000Gießerei-Formkästen1,784802000Grundplatten für Formen1,7848030Gießereimodelle84803010aus Holz1,784803090andere2,7Formen für Metalle oder Metallcarbide84804100zum Druckgießen (einschließlich Spritzgießen)1,784804900andere1,784805000Formen für Glas1,784806000Formen für mineralische Stoffe1,7Formen für Kautschuk oder Kunststoffe84807100zum Spritzgießen oder Formpressen1,784807900andere1,78481Armaturen und ähnliche Apparate für Rohr- oder Schlauchleitungen, Dampfkessel, Sammelbehälter, Wannen oder ähnliche Behälter, einschließlich Druckminderventile und thermostatisch gesteuerte Ventile848110Druckminderventile84811005kombiniert mit Filtern oder Ölern2,2andere84811019aus Gusseisen oder Stahl2,284811099andere2,2848120Ventile für die ölhydraulische oder pneumatische Energieübertragung84812010Ventile für ölhydraulische Energieübertragung2,284812090Ventile für pneumatische Energieübertragung2,2848130Rückschlagklappen und -ventile84813091aus Gusseisen oder Stahl2,284813099andere2,2848140Überdruckventile und Sicherheitsventile84814010aus Gusseisen oder Stahl2,284814090andere2,2848180andere Armaturen und ähnliche ApparateSanitärarmaturen84818011Mischarmaturen2,284818019andere2,2Armaturen für Heizkörper von Zentralheizungen84818031Thermostatventile2,284818039andere2,284818040Ventile für Reifen oder Luftschläuche2,2andereRegelventile84818051Temperaturregelventile2,284818059andere2,2andereSchieber84818061aus Gusseisen2,284818063aus Stahl2,284818069andere2,2Ventile84818071aus Gusseisen2,284818073aus Stahl2,284818079andere2,284818081Kugel-, Kegel- und Zylinderhähne2,284818085Klappen2,284818087Membranarmaturen2,284818099andere2,284819000Teile2,28482Wälzlager (Kugellager, Rollenlager und Nadellager)848210Kugellager84821010mit einem größten äußeren Durchmesser von 30 mm oder weniger884821090andere884822000Kegelrollenlager, einschließlich der Zusammenstellungen aus Kegeln und Kegelrollen884823000Tonnenlager (Pendelrollenlager)884824000Nadellager884825000Zylinderrollenlager884828000andere, einschließlich kombinierte Wälzlager8Teile848291Kugeln, Rollen und Nadeln84829110Kegelrollen884829190andere7,784829900andere88483Wellen (einschließlich Nockenwellen und Kurbelwellen) und Kurbeln; Lagergehäuse mit eingebautem Wälzlager; Gleitlager; Lagergehäuse und Lagerschalen; Zahnräder, Zahnstangen, Friktionsräder, Kettenräder und Getriebe, auch in Form von Wechsel- oder Schaltgetrieben oder Drehmomentwandlern; Kugel- oder Rollenrollspindeln; Schwungräder, Riemen- und Seilscheiben (einschließlich Seilrollenblöcke für Flaschenzüge); Schaltkupplungen und andere Wellenkupplungen (einschließlich Universalkupplungen)848310Wellen (einschließlich Nockenwellen und Kurbelwellen) und KurbelnKurbeln und Kurbelwellen84831021aus Eisen oder Stahl, gegossen484831025aus Stahl, freiformgeschmiedet484831029andere484831050Gelenkwellen484831095andere484832000Lagergehäuse mit eingebautem Wälzlager6848330Lagergehäuse ohne eingebaute Wälzlager; Gleitlager und LagerschalenLagergehäuse84833032für Wälzlager aller Art5,784833038andere3,484833080Gleitlager und Lagerschalen3,4848340Getriebe, auch in Form von Wechsel- oder Schaltgetrieben oder Drehmomentwandlern, ausgenommen Zahnräder, Kettenräder und andere Kraftübertragungsvorrichtungen, gesondert gestellt; Kugel- oder RollenrollspindelnZahnradgetriebe (ausgenommen Schaltgetriebe)84834021Stirnradgetriebe3,784834023Kegelrad- und Kegelstirnradgetriebe3,784834025Schneckengetriebe3,784834029andere3,784834030Kugel- oder Rollenrollspindeln3,7Schaltgetriebe84834051Zahnradschaltgetriebe3,784834059andere3,784834090andere3,7848350Schwungräder sowie Riemen- und Seilscheiben (einschließlich Seilrollenblöcke für Flaschenzüge)84835020aus Eisen oder Stahl, gegossen2,784835080andere2,7848360Schaltkupplungen und andere Wellenkupplungen (einschließlich Universalkupplungen)84836020aus Eisen oder Stahl, gegossen2,784836080andere2,7848390Zahnräder, Kettenräder und andere Kraftübertragungsvorrichtungen, gesondert gestellt; Teile84839020Teile von Lagergehäusen für Wälzlager aller Art5,7andere84839081aus Eisen oder Stahl, gegossen2,784839089andere2,78484Metalloplastische Dichtungen; Sätze oder Zusammenstellungen von Dichtungen verschiedener stofflicher Beschaffenheit, in Beuteln, Kartons oder ähnlichen Umschließungen; mechanische Dichtungen84841000metalloplastische Dichtungen1,784842000mechanische Dichtungen1,784849000andere1,784858486Maschinen, Apparate und Geräte von der ausschließlich oder hauptsächlich zum Herstellen von Halbleiterbarren (boules), Halbleiterscheiben (wafers) oder Halbleiterbauelementen, elektronischen integrierten Schaltungen oder Flachbildschirmen verwendeten Art; in Anmerkung 9 C zu diesem Kapitel genannte Maschinen, Apparate und Geräte; Teile und Zubehör84861000Maschinen, Apparate und Geräte zum Herstellen von Halbleiterbarren (boules) oder Halbleiterscheiben (wafers)frei848620Maschinen, Apparate und Geräte zum Herstellen von Halbleiterbauelementen oder elektronischen integrierten Schaltungen84862010Ultraschallwerkzeugmaschinen3,5p/st84862090anderefrei848630Maschinen, Apparate und Geräte zum Herstellen von Flachbildschirmen84863010Apparate und Vorrichtungen zum Beschichten von Trägermaterialien für Flüssigkristallanzeigen (LCD) durch chemische Gasphasenabscheidung (CVD-Verfahren)2,4(18)84863030Apparate für die Trockenätzung von Mustern auf Trägermaterialien für Flüssigkristallanzeigen (LCD)3,5(18)84863050Apparate zum physikalischen Beschichten von Trägermaterialien für Flüssigkristallanzeigen (LCD) durch Kathodenzerstäubung (sputtering)3,7(18)84863090anderefrei84864000in Anmerkung 9 C zu diesem Kapitel genannte Maschinen, Apparate und Gerätefrei848690Teile und Zubehör84869010Werkzeughalter und selbstöffnende Gewindeschneidköpfe; Werkstückhalter1,2andere84869020Teile von Schleudern zum Beschichten von Trägermaterialien für Flüssigkristallanzeigen (LCD) mit fotografischen Emulsionen1,7(18)84869030Teile für Maschinen für die Reinigung der Anschlussstifte von Halbleitergehäusen vor dem Galvanisieren (deflash machines)1,7(18)84869040Teile von Apparaten zum physikalischen Beschichten von Trägermaterialien für Flüssigkristallanzeigen (LCD) durch Kathodenzerstäubung (sputtering)3,7(18)84869050Teile und Zubehör von Apparaten für die Trockenätzung von Mustern auf Trägermaterialien für Flüssigkristallanzeigen (LCD)1,2(18)84869060Teile und Zubehör für Apparate und Vorrichtungen zum Beschichten von Trägermaterialien für Flüssigkristallanzeigen (LCD) durch chemische Gasphasenabscheidung (CVD-Verfahren)1,7(18)84869070Teile und Zubehör für Ultraschallwerkzeugmaschinen1,284869090anderefrei8487Teile von Maschinen, Apparaten oder Geräten, in diesem Kapitel anderweit weder genannt noch inbegriffen, ausgenommen Teile mit elektrischer Isolierung, elektrischen Anschlussstücken, Wicklungen, Kontakten oder anderen charakteristischen Merkmalen elektrotechnischer Waren848710Schiffsschrauben und Schraubenflügel dafür84871010aus Bronze1,7p/st84871090andere1,7p/st848790andere84879040aus Gusseisen1,7aus Eisen oder Stahl84879051aus Stahl, gegossen1,784879057aus freiformgeschmiedetem oder gesenkgeschmiedetem Eisen oder Stahl1,784879059andere1,784879090andere1,7

KAPITEL 85

Anmerkungen

1.
Zu Kapitel 85 gehören nicht:

a)
Bettdecken, Heizkissen, Fußwärmer und ähnliche Gegenstände, mit elektrischer Heizvorrichtung; Kleidung, Schuhe, Ohrenschützer und andere am Körper zu tragende Gegenstände, mit elektrischer Heizvorrichtung;
b)
Glaswaren der Position 7011;
c)
Maschinen, Apparate und Geräte der Position 8486;
d)
Staubsauger von der für medizinische, chirurgische, zahnärztliche oder tierärztliche Zwecke verwendeten Art (Position 9018); oder
e)
elektrisch beheizte Möbel des Kapitels 94.

2.
Waren, die sowohl den Positionen 8501 bis 8504 als auch der Position 8511, 8512, 8540, 8541 oder 8542 zugewiesen werden können, sind in eine der fünf zuletzt genannten Positionen einzureihen.

Quecksilberdampfgleichrichter mit Metallgefäß gehören jedoch zu Position 8504.

3.
Zu Position 8509 gehören folgende elektromechanische Geräte, sofern sie von einer üblicherweise im Haushalt verwendeten Art sind:

a)
Bohnergeräte, Lebensmittelzerkleinerungs- und -mischgeräte, Frucht- und Gemüsepressen, mit beliebigem Gewicht;
b)
andere Geräte mit einem Höchstgewicht von 20 kg, ausgenommen Ventilatoren und Abluft- oder Umluftabzugshauben mit eingebautem Ventilator, auch mit Filter (Position 8414), Wäscheschleudern (Position 8421), Geschirrspülmaschinen (Position 8422), Waschmaschinen für Wäsche (Position 8450), Bügelkalander und andere Bügelmaschinen (Position 8420 oder 8451), Nähmaschinen (Position 8452), elektrische Handscheren (Position 8467) und Elektrowärmegeräte (Position 8516).

4.
Im Sinne der Position 8523 gelten:

a)
als „nicht flüchtige Halbleiterspeichervorrichtung” (z. B. „Flash Memory Card” oder „Flash Electronic Storage Card” ) Speichervorrichtungen mit einer elektrischen Anschlussvorrichtung, die im gleichen Gehäuse einen oder mehrere Flashspeicher (z. B. „Flash E2PROM” ) in Form von auf gedruckten Schaltungen montierten integrierten Schaltungen enthalten. Sie können einen Controller in Form einer integrierten Schaltung und diskrete passive Bauelemente wie Kondensatoren und Widerstände enthalten;
b)
als „intelligente Karten (smart cards)” , Karten, mit einer oder mehreren in ihnen als Mikroplättchen (Chip) eingelassenen elektronischen integrierten Schaltungen (Mikroprozessor, Schreib-/Lesespeicher (RAM – random access memory) oder Festwertspeicher (ROM – read-only memory)). Diese Karten dürfen Kontakte, ein Magnetstreifen oder eine eingelassene Antenne, aber keine anderen aktiven oder passiven Bauelemente enthalten.

5.
„Gedruckte Schaltungen” im Sinne der Position 8534 sind Schaltungen, bei denen auf einem isolierenden Träger durch ein beliebiges Druckverfahren (z. B. durch Ausstanzen, Elektroplattieren oder Ätzen) oder in der Technik der „Schichtschaltungen” Leiterbahnen, Kontakte oder andere aufgedruckte Elemente (z. B. Induktionsspulen, Widerstände oder Kondensatoren) — einzeln oder miteinander nach einem vorher festgelegten Schaltplan verbunden — aufgebracht sind, nicht jedoch Bauelemente (wie z. B. Halbleiterbauelemente), die ein elektrisches Signal erzeugen, umformen, verändern oder verstärken können.

Der Begriff „gedruckte Schaltungen” umfasst weder Schaltungen, die mit anderen als gedruckten Elementen versehen sind, noch einzelne diskrete Widerstände, Kondensatoren oder Induktionsspulen. Gedruckte Schaltungen können jedoch mit nicht durch Drucken hergestellten Anschlussstücken ausgestattet sein.

Dünnschicht- oder Dickschichtschaltungen gehören zu Position 8542, wenn sie passive und aktive Elemente enthalten, die während des gleichen technologischen Vorgangs hergestellt worden sind.

6.
Im Sinne der Position 8536 gelten als „Verbinder für optische Fasern, Bündel aus optischen Fasern oder optische Kabel” Verbinder, die lediglich dazu dienen, die optischen Fasern in einem digitalen drahtgebundenen System an den Enden zueinander mechanisch auszurichten. Sie üben keine andere Funktion, wie z. B. Verstärken, Wiederherstellen oder Verändern eines Signals aus.
7.
Zu Position 8537 gehören nicht kabellose Infrarot-Fernbedienungen für Fernsehempfangsgeräte oder andere elektrische Apparate (Position 8543).
8.
Im Sinne der Positionen 8541 und 8542 sind:

a)
„Dioden, Transistoren und ähnliche Halbleiterbauelemente” Bauelemente, deren Arbeitsweise auf der Veränderung des spezifischen Widerstandes unter dem Einfluss eines elektrischen Feldes beruht;
b)
„elektronische integrierte Schaltungen” :

1)
monolithische integrierte Schaltungen, bei denen die Schaltungselemente (Dioden, Transistoren, Widerstände, Kondensatoren, Induktivitäten usw.) hauptsächlich im halbleitenden Material sowie auf der Oberfläche halbleitenden Materials (z. B. dotiertes Silizium, Galliumarsenid, Silizium-Germanium, Indiumphosphid) hergestellt worden sind und ein untrennbares Ganzes bilden;
2)
hybride integrierte Schaltungen, bei denen passive Bauelemente (Widerstände, Kondensatoren, Induktivitäten usw.), die in der Dünnschicht oder Dickschichttechnik hergestellt worden sind und aktive Bauelemente (Dioden, Transistoren, monolithische integrierte Schaltungen usw.), die in der Halbleitertechnik hergestellt worden sind, auf praktisch untrennbare Weise auf dem gleichen isolierenden Träger (z. B. Glas oder Keramik) vereinigt und durch Leiterbahnen oder Drähte verbunden sind. Diese Schaltungen können auch diskrete Bauelemente enthalten;
3)
integrierte Multichip Schaltungen, bei denen zwei oder mehr monolithische integrierte Schaltungen miteinander verbunden und auf praktisch untrennbare Weise vereinigt sind, auch auf einem oder mehreren isolierenden Trägern, auch mit Anschlussrahmen (Leadframes), jedoch ohne andere aktive oder passive Bauelemente.

Mit Ausnahme der Position 8523 haben die Positionen 8541 und 8542 für die in dieser Anmerkung beschriebenen Waren Vorrang vor jeder anderen Position der Nomenklatur, die für diese Waren, insbesondere wegen ihrer Funktion, in Betracht kommen könnte.

9.
Als ausgebrauchte elektrische Primärelemente und Primärbatterien sowie ausgebrauchte elektrische Akkumulatoren im Sinne der Position 8548 gelten derartige Waren, die wegen Bruchs, Zerstörung, Abnutzung oder anderer Gründe als solche nicht mehr verwendet werden können oder nicht wiederaufladbar sind.

Unterpositions-Anmerkung

1.
Zu der Unterposition 852712 gehören nur Kassettengeräte mit eingebautem Verstärker aber ohne eingebauten Lautsprecher, die ohne externe elektrische Energiequelle betrieben werden können und deren Abmessungen 170 mm × 100 mm × 45 mm oder weniger betragen.

Zusätzliche Anmerkungen

1.
Tonwiedergabegeräte mit Laserabnehmersystem gehören nicht zu Unterposition 85192010, 85193000 oder 85198911.
2.
Die Unterpositions-Anmerkung 1 gilt für die Unterpositionen 85198115 und 85198165 sinngemäß.
KN-CodeWarenbezeichnungVertragsmäßiger Zollsatz (%)Besondere Maßeinheit8501Elektromotoren und elektrische Generatoren, ausgenommen Stromerzeugungsaggregate850110Motoren mit einer Leistung von 37,5 W oder weniger85011010Synchronmotoren mit einer Leistung von 18 W oder weniger4,7p/standere85011091Allstrom-(Universal-)motoren2,7p/st85011093Wechselstrommotoren2,7p/st85011099Gleichstrommotoren2,7p/st85012000Allstrom-(Universal-)motoren mit einer Leistung von mehr als 37,5 W2,7p/standere Gleichstrommotoren; Gleichstromgeneratoren85013100mit einer Leistung von 750 W oder weniger2,7p/st85013200mit einer Leistung von mehr als 750 W bis 75 kW2,7p/st85013300mit einer Leistung von mehr als 75 kW bis 375 kW2,7p/st85013400mit einer Leistung von mehr als 375 kW2,7p/st850140andere Einphasen-Wechselstrommotoren85014020mit einer Leistung von 750 W oder weniger2,7p/st85014080mit einer Leistung von mehr als 750 W2,7p/standere Mehrphasen-Wechselstrommotoren85015100mit einer Leistung von 750 W oder weniger2,7p/st850152mit einer Leistung von mehr als 750 W bis 75 kW85015220mit einer Leistung von mehr als 750 W bis 7,5 kW2,7p/st85015230mit einer Leistung von mehr als 7,5 kW bis 37 kW2,7p/st85015290mit einer Leistung von mehr als 37 kW bis 75 kW2,7p/st850153mit einer Leistung von mehr als 75 kW85015350Fahrmotoren2,7p/standere, mit einer Leistung von85015381mehr als 75 kW bis 375 kW2,7p/st85015394mehr als 375 kW bis 750 kW2,7p/st85015399mehr als 750 kW2,7p/stWechselstromgeneratoren850161mit einer Leistung von 75 kVA oder weniger85016120mit einer Leistung von 7,5 kVA oder weniger2,7p/st85016180mit einer Leistung von mehr als 7,5 kVA bis 75 kVA2,7p/st85016200mit einer Leistung von mehr als 75 kVA bis 375 kVA2,7p/st85016300mit einer Leistung von mehr als 375 kVA bis 750 kVA2,7p/st85016400mit einer Leistung von mehr als 750 kVA2,7p/st8502Stromerzeugungsaggregate und elektrische rotierende UmformerStromerzeugungsaggregate, angetrieben durch Kolbenverbrennungsmotor mit Selbstzündung (Diesel- oder Halbdieselmotor)850211mit einer Leistung von 75 kVA oder weniger85021120mit einer Leistung von 7,5 kVA oder weniger2,7p/st85021180mit einer Leistung von mehr als 7,5 kVA bis 75 kVA2,7p/st85021200mit einer Leistung von mehr als 75 kVA bis 375 kVA2,7p/st850213mit einer Leistung von mehr als 375 kVA85021320mit einer Leistung von mehr als 375 kVA bis 750 kVA2,7p/st85021340mit einer Leistung von mehr als 750 kVA bis 2000 kVA2,7p/st85021380mit einer Leistung von mehr als 2000 kVA2,7p/st850220Stromerzeugungsaggregate, angetrieben durch Kolbenverbrennungsmotor mit Fremdzündung85022020mit einer Leistung von 7,5 kVA oder weniger2,7p/st85022040mit einer Leistung von mehr als 7,5 kVA bis 375 kVA2,7p/st85022060mit einer Leistung von mehr als 375 kVA bis 750 kVA2,7p/st85022080mit einer Leistung von mehr als 750 kVA2,7p/standere Stromerzeugungsaggregate85023100windgetrieben2,7p/st850239andere85023920Turbogeneratoren2,7p/st85023980andere2,7p/st85024000elektrische rotierende Umformer2,7p/st850300Teile, erkennbar ausschließlich oder hauptsächlich für Maschinen der Position 8501 oder 8502 bestimmt85030010amagnetische Schrumpfringe2,7andere85030091aus Eisen oder Stahl, gegossen2,785030099andere2,78504Elektrische Transformatoren, elektrische Stromrichter (z. B. Gleichrichter) sowie Drossel- und andere Selbstinduktionsspulen850410Vorschaltgeräte für Entladungslampen85041020Vorschaltdrosselspulen (Einfach- und Doppeldrosselspulen), auch mit angeschaltetem Kondensator3,7p/st85041080andere3,7p/stTransformatoren mit Flüssigkeitsisolation85042100mit einer Leistung von 650 kVA oder weniger3,7p/st850422mit einer Leistung von mehr als 650 kVA bis 10000 kVA85042210mit einer Leistung von mehr als 650 kVA bis 1600 kVA3,7p/st85042290mit einer Leistung von mehr als 1600 kVA bis 10000 kVA3,7p/st85042300mit einer Leistung von mehr als 10000 kVA3,7p/standere Transformatoren850431mit einer Leistung von 1 kVA oder wenigerMesswandler85043121Spannungswandler3,7p/st85043129andere3,7p/st85043180andere3,7p/st85043200mit einer Leistung von mehr als 1 kVA bis 16 kVA3,7p/st85043300mit einer Leistung von mehr als 16 kVA bis 500 kVA3,7p/st85043400mit einer Leistung von mehr als 500 kVA3,7p/st850440Stromrichter85044030von der mit Telekommunikationsgeräten oder automatischen Datenverarbeitungsmaschinen und ihren Einheiten verwendeten Artfreip/standere85044055Akkumulatorenladegeräte3,3p/standere85044082Gleichrichter3,3Wechselrichter85044084mit einer Leistung von 7,5 kVA oder weniger3,385044088mit einer Leistung von mehr als 7,5 kVA3,385044090andere3,3850450andere Drosselspulen und andere Selbstinduktionsspulen85045020von der mit Telekommunikationsgeräten und für Stromversorgungseinheiten von automatischen Datenverarbeitungsmaschinen und ihren Einheiten verwendeten Artfrei85045095andere3,7850490Teilevon Transformatoren und Selbstinduktionsspulen85049005zusammengesetzte elektronische Schaltungen (Baugruppen) für Geräte der Unterposition 85045020freiandere85049011Ferritkerne2,285049018andere2,2von Stromrichtern85049091zusammengesetzte elektronische Schaltungen (Baugruppen) für Geräte der Unterposition 85044030frei85049099andere2,28505Elektromagnete; Dauermagnete und Waren, die dazu bestimmt sind, nach Magnetisierung Dauermagnete zu werden; Spannplatten, Spannfutter und ähnliche dauermagnetische oder elektromagnetische Aufspannvorrichtungen; elektromagnetische Kupplungen und Bremsen; elektromagnetische HebeköpfeDauermagnete und Waren, die dazu bestimmt sind, nach Magnetisierung Dauermagnete zu werden85051100aus Metall2,2850519andere85051910Dauermagnete aus agglomeriertem Ferrit2,285051990andere2,285052000elektromagnetische Kupplungen und Bremsen2,2850590andere, einschließlich Teile85059020Elektromagnete; Spannplatten und Spannfutter und ähnliche dauermagnetische oder elektromagnetische Aufspannvorrichtungen1,885059050elektromagnetische Hebeköpfe2,285059090Teile1,88506Elektrische Primärelemente und Primärbatterien850610Mangandioxidelemente und -batterienalkalische85061011Rundzellen4,7p/st85061018andere4,7p/standere85061091Rundzellen4,7p/st85061098andere4,7p/st85063000Quecksilberoxidelemente und -batterien4,7p/st85064000Silberoxidelemente und -batterien4,7p/st850650Lithiumelemente und -batterien85065010Rundzellen4,7p/st85065030Knopfzellen4,7p/st85065090andere4,7p/st85066000Luft-Zink-Elemente und -Batterien4,7p/st850680andere Primärelemente und Primärbatterien85068005Zink-Kohle-Trockenbatterien mit einer Spannung von 5,5 V bis 6,5 Vfreip/st85068080andere4,7p/st85069000Teile4,78507Elektrische Akkumulatoren, einschließlich Scheider (Separatoren) dafür, auch in quadratischer oder rechteckiger Form850710Blei-Akkumulatoren von der zum Starten von Kolbenverbrennungsmotoren verwendeten Art (Starterbatterien)85071020mit flüssigem Elektrolyt arbeitend3,7p/st85071080andere3,7p/st850720andere Blei-Akkumulatoren85072020mit flüssigem Elektrolyt arbeitend3,7ce/el85072080andere3,7ce/el850730Nickel-Cadmium-Akkumulatoren85073020gasdichte2,6p/st85073080andere2,6ce/el85074000Nickel-Eisen-Akkumulatoren2,7p/st85075000Nickelhydrid-Akkumulatoren2,7p/st85076000Lithium-Ionen-Akkumulatoren2,7p/st85078000andere Akkumulatoren2,7p/st850790Teile85079030Scheider (Separatoren)2,785079080andere2,78508Staubsaugermit eingebautem Elektromotor85081100mit einer Leistung von 1500 W oder weniger und einem Fassungsvermögen des Staubbehälters von 20 l oder weniger2,2p/st85081900andere1,7p/st85086000andere Staubsauger1,7p/st85087000Teile1,78509Elektromechanische Haushaltsgeräte mit eingebautem Elektromotor, ausgenommen Staubsauger der Position 850885094000Lebensmittelzerkleinerungs- und -mischgeräte (Küchenmaschinen); Frucht- und Gemüsepressen2,2p/st85098000andere Geräte2,285099000Teile2,28510Rasierapparate, Haarschneide- und Schermaschinen sowie Haarentferner (Epilatoren), mit eingebautem Elektromotor85101000Rasierapparate2,2p/st85102000Haarschneide- und Schermaschinen2,2p/st85103000Haarentferner (Epilatoren)2,2p/st85109000Teile2,28511Elektrische Zündapparate, Zündvorrichtungen und Anlasser, für Verbrennungsmotoren mit Fremd- oder Selbstzündung (z. B. Magnetzünder, Lichtmagnetzünder, Zündspulen, Zündkerzen und Glühkerzen); mit den vorstehend genannten Motoren verwendete Lichtmaschinen (z. B. Gleich- und Wechselstrommaschinen) und Lade- oder Rückstromschalter85111000Zündkerzen3,285112000Magnetzünder; Lichtmagnetzünder; Schwungmagnetzünder3,285113000Zündverteiler; Zündspulen3,285114000Anlasser und Lichtanlasser3,285115000andere Lichtmaschinen3,285118000andere Apparate und Vorrichtungen3,285119000Teile3,28512Elektrische Beleuchtungs- und Signalgeräte (ausgenommen Waren der Position 8539), Scheibenwischer, Scheibenentfroster und Vorrichtungen gegen das Beschlagen der Fensterscheiben, von der für Kraftfahrzeuge oder Fahrräder verwendeten Art85121000Beleuchtungs- und Sichtsignalgeräte von der für Fahrräder verwendeten Art2,785122000andere Beleuchtungs- und Sichtsignalgeräte2,7851230Hörsignalgeräte85123010Diebstahlalarmanlagen von der für Kraftfahrzeuge verwendeten Art2,2p/st85123090andere2,785124000Scheibenwischer, Scheibenentfroster und Vorrichtungen gegen das Beschlagen der Fensterscheiben2,7851290Teile85129010von Geräten der Unterposition 851230102,285129090andere2,78513Tragbare elektrische Leuchten zum Betrieb mit eigener Stromquelle (z. B. Primärbatterien, Akkumulatoren oder Dynamos), ausgenommen Beleuchtungsgeräte der Position 851285131000Leuchten5,785139000Teile5,78514Elektrische Industrie- oder Laboratoriumsöfen, einschließlich Induktionsöfen oder Öfen mit dielektrischer Erwärmung; andere Industrie- oder Laboratoriumsapparate zum Warmbehandeln von Stoffen mittels Induktion oder dielektrischer Erwärmung851410Widerstandsöfen mit indirekter Beheizung85141010Backöfen für Brotfabriken, Bäckereien, Konditoreien und Keksfabriken2,2p/st85141080andere2,2p/st851420Induktionsöfen oder Öfen mit dielektrischer Erwärmung85142010Induktionsöfen2,2p/st85142080Öfen mit dielektrischer Erwärmung2,2p/st85143000andere Öfen2,2p/st85144000andere Apparate zum Warmbehandeln von Stoffen mittels Induktion oder dielektrischer Erwärmung2,2p/st85149000Teile2,28515Löt- und Schweißmaschinen, -apparate und -geräte (auch wenn sie zum Schneiden verwendbar sind), elektrisch (auch mit elektrisch beheiztem Gas) oder mit Laser-, Licht- oder anderem Photonenstrahl, mit Ultraschall, Elektronenstrahl, magnetischen Impulsen oder Plasmastrahl arbeitend; elektrische Maschinen, Apparate und Geräte zum Spritzen schmelzflüssiger Metalle oder CermetsMaschinen, Apparate und Geräte zum Hart- oder Weichlöten85151100Lötkolben und Lötpistolen2,785151900andere2,7Maschinen, Apparate und Geräte zum Widerstandsschweißen von Metallen85152100voll- oder teilautomatische2,785152900andere2,7Maschinen, Apparate und Geräte zum Lichtbogen- oder Plasmaschweißen von Metallen85153100voll- oder teilautomatische2,7851539anderezum manuellen Schweißen, mit umhüllten Elektroden, bestehend aus Schweißköpfen oder Schweißzangen und85153913Transformator2,785153918Generator oder rotierendem Umformer oder Stromrichter2,785153990andere2,7851580andere Maschinen, Apparate und Geräte85158010zum Behandeln von Metallen2,7p/st85158090andere2,7p/st85159000Teile2,78516Elektrische Warmwasserbereiter und Tauchsieder; elektrische Geräte zum Raum- oder Bodenbeheizen oder zu ähnlichen Zwecken; Elektrowärmegeräte zur Haarpflege (z. B. Haartrockner, Dauerwellengeräte und Brennscherenwärmer) oder zum Händetrocknen; elektrische Bügeleisen; andere Elektrowärmegeräte für den Haushalt; elektrische Heizwiderstände, ausgenommen solche der Position 8545851610elektrische Warmwasserbereiter und Tauchsieder85161011Durchlauferhitzer2,7p/st85161080andere2,7p/stelektrische Geräte zum Raum- oder Bodenbeheizen oder zu ähnlichen Zwecken85162100Speicherheizgeräte2,7p/st851629andere85162910Radiatoren mit Flüssigkeitsumlauf2,7p/st85162950Konvektoren2,7p/standere85162991mit eingebautem Ventilator2,7p/st85162999andere2,7p/stElektrowärmegeräte zur Haarpflege oder zum Händetrocknen85163100Haartrockner2,7p/st85163200andere Elektrowärmegeräte zur Haarpflege2,785163300Händetrockner2,7p/st85164000elektrische Bügeleisen2,7p/st85165000Mikrowellengeräte5p/st851660andere Öfen; Küchenherde, Kochplatten, Grillgeräte und Bratgeräte85166010Vollherde2,7p/st85166050Einzel- oder Mehrfachkochplatten und Kochmulden2,7p/st85166070Grillgeräte und Bratgeräte2,7p/st85166080Einbau-Backöfen2,7p/st85166090andere2,7p/standere Elektrowärmegeräte85167100Kaffeemaschinen und Teemaschinen2,7p/st85167200Brotröster (Toaster)2,7p/st851679andere85167920Fritteusen2,7p/st85167970andere2,7p/st851680elektrische Heizwiderstände85168020mit einem Träger aus Isolierstoff versehen2,785168080andere2,785169000Teile2,78517Fernsprechapparate, einschließlich Telefone für zellulare Netzwerke oder für andere drahtlose Netzwerke; andere Sende- oder Empfangsgeräte für Töne, Bilder oder andere Daten, einschließlich Apparate für die Kommunikation in einem drahtgebundenen oder drahtlosen Netzwerk (wie ein lokales Netzwerk oder ein Weitverkehrsnetzwerk), ausgenommen solche der Position 8443, 8525, 8527 oder 8528Fernsprechapparate, einschließlich Telefone für zellulare Netzwerke und andere drahtlose Netzwerke85171100Fernsprechapparate für die drahtgebundene Fernsprechtechnik mit schnurlosem Hörerfreip/st85171200Telefone für zellulare Netzwerke oder andere drahtlose Netzwerkefreip/st85171800anderefreiandere Sende- oder Empfangsgeräte für Töne, Bilder oder andere Daten, einschließlich Apparate für die Kommunikation in einem drahtgebundenen oder drahtlosen Netzwerk (wie ein lokales Netzwerk oder ein Weitverkehrsnetzwerk)85176100Basisstationenfreip/st85176200Geräte zum Empfangen, Konvertieren und Senden oder Regenerieren von Tönen, Bildern oder anderen Daten, einschließlich Geräte für die Vermittlung (switching) und Wegewahl (routing)frei851769andere85176910Videofonefreip/st85176920GegensprechanlagenfreiEmpfangsgeräte für den Funksprech- oder Funktelegrafieverkehr85176931tragbare Personenruf-, -warn- oder -suchempfängerfreip/st85176939andere9,3p/st85176990anderefrei851770TeileAntennen und Antennenreflektoren aller Art; Teile, die erkennbar mit diesen Waren verwendet werden85177011Antennen für Geräte für den Funksprech- und Funktelegrafieverkehrfrei85177015Teleskop- und Stabantennen für Taschen-, Koffer- und Kraftfahrzeugempfangsgeräte585177019andere3,685177090anderefrei8518Mikrofone und Haltevorrichtungen dafür; Lautsprecher, auch in Gehäusen; Kopf- und Ohrhörer, auch mit Mikrofon kombiniert, und Zusammenstellungen, aus einem Mikrofon und einem oder mehreren Lautsprechern bestehend; elektrische Tonfrequenzverstärker; elektrische Tonverstärkereinrichtungen851810Mikrofone und Haltevorrichtungen dafür85181030Mikrofone mit einem Frequenzbereich von 300 Hz bis 3,4 kHz, einem Durchmesser von 10 mm oder weniger und einer Höhe von 3 mm oder weniger, von der für Telekommunikationszwecke verwendeten Artfrei85181095andere2,5Lautsprecher, auch in Gehäusen85182100Einzellautsprecher im Gehäuse4,5p/st85182200zwei oder mehr Lautsprecher in einem gemeinsamen Gehäuse (Mehrfachlautsprecher)4,5p/st851829andere85182930Lautsprecher mit einem Frequenzbereich von 300 Hz bis 3,4 kHz und einem Durchmesser von 50 mm oder weniger, von der für Telekommunikationszwecke verwendeten Artfreip/st85182995andere3p/st851830Kopf- und Ohrhörer, auch mit Mikrofon kombiniert, und Zusammenstellungen, aus einem Mikrofon und einem oder mehreren Lautsprechern bestehend85183020Telefonhörer für Apparate der drahtgebundenen Fernsprechtechnikfrei85183095andere2851840elektrische Tonfrequenzverstärker85184030für die Fernsprech- oder Messtechnik385184080andere4,5p/st85185000elektrische Tonverstärkereinrichtungen2p/st85189000Teile28519Tonaufnahmegeräte; Tonwiedergabegeräte; Tonaufnahme- und -wiedergabegeräte851920Geräte, die durch Eingabe von Münzen, Banknoten, Bankkarten, Wertmarken oder anderer Zahlungsmittel betätigt werden85192010münz- oder markenbetätigte Schallplatten-Musikautomaten6p/standere85192091mit Laserabnehmersystem9,5p/st85192099andere4,5p/st85193000Plattenteller2p/st85195000Telefonanrufbeantworterfreip/standere Geräte851981magnetische, optische oder Halbleiter-Aufzeichnungsträger verwendendTonwiedergabegeräte (einschließlich Kassettenabspielgeräte), ohne eingebaute Tonaufnahmevorrichtung85198111Diktiergeräte5p/standere Tonwiedergabegeräte85198115Kassettenabspielgeräte im Taschenformatfreip/standere Kassettenabspielgeräte85198121mit analogem und digitalem Abnehmersystem9p/st85198125andere2p/standeremit Laserabnehmersystem85198131von der in Kraftfahrzeugen verwendeten Art, für „discs” mit einem Durchmesser von 6,5 cm oder weniger9p/st85198135andere9,5p/st85198145andere4,5p/standere Geräte85198151Diktiergeräte, die nur mit externer Energiequelle betrieben werden können4p/standere Magnetbandgeräte für die Tonaufnahme und TonwiedergabeKassettengerätemit eingebautem Verstärker und mit einem oder mehreren eingebauten Lautsprechern85198155Geräte, die ohne externe Energiequelle betrieben werden könnenfreip/st85198161andere2p/st85198165im Taschenformatfreip/st85198175andere2p/standere85198181für Magnetbänder auf Spulen, mit ausschließlich einer Bandlaufgeschwindigkeit bei der Tonaufnahme und -wiedergabe von 19 cm pro Sekunde oder mit unterschiedlichen Bandlaufgeschwindigkeiten bei der Tonaufnahme und -wiedergabe, sofern eine dieser Bandlaufgeschwindigkeiten 19 cm pro Sekunde beträgt und die anderen Geschwindigkeiten niedriger sind2p/st85198185andere7p/st85198195andere2p/st851989andereTonwiedergabegeräte, ohne eingebaute Tonaufnahmevorrichtung85198911Schallplattenspieler, ausgenommen solche der Unterposition 8519202p/st85198915Diktiergeräte5p/st85198919andere4,5p/st85198990andere2p/st85208521Videogeräte zur Bild- und Tonaufzeichnung oder -wiedergabe, auch mit eingebautem Videotuner852110Magnetbandgeräte85211020für Magnetbänder mit einer Breite von 1,3 cm oder weniger und einer Bandlaufgeschwindigkeit bei der Bild- und Tonaufzeichnung oder -wiedergabe von 50 mm oder weniger pro Sekunde14p/st85211095andere8p/st85219000andere13,9p/st8522Teile und Zubehör, erkennbar ausschließlich oder hauptsächlich für Geräte der Positionen 8519 oder 8521 bestimmt85221000Tonabnehmer für Rillentonträger4852290andere85229030Nadeln; Diamanten, Saphire, andere Edelsteine, Schmucksteine, synthetische oder rekonstituierte Steine, auch montiertfreianderezusammengesetzte elektronische Schaltungen (Baugruppen)85229041für Telefonanrufbeantworter der Unterposition 85195000frei85229049andere485229070Baugruppen für Kassetteneinzellaufwerke mit einer Gesamthöhe von 53 mm oder weniger, von der für die Herstellung von Geräten für die Tonaufnahme und für die Herstellung von Geräten für die Tonwiedergabe verwendeten Artfrei85229080andere48523Platten, Bänder, nicht flüchtige Halbleiterspeichervorrichtungen, „intelligente Karten (smart cards)” und andere Tonträger oder ähnliche Aufzeichnungsträger, mit oder ohne Aufzeichnung, einschließlich der zur Plattenherstellung dienenden Matrizen und Galvanos, ausgenommen Waren des Kapitels 37magnetische Aufzeichnungsträger85232100Karten mit Magnetstreifen3,5p/st852329andereMagnetbänder, Magnetplatten85232915ohne Aufzeichnungfreip/standere85232931zur anderen als Ton- oder Bildwiedergabefreip/st85232933zur Wiedergabe von Programmen, Daten, Ton und Bildern, die in maschinenlesbarer Binärform aufgezeichnet sind und über eine automatische Datenverarbeitungsmaschine gehandhabt oder verändert werden könnenfreip/st85232939andere3,5p/st85232990andere3,5optische Aufzeichnungsträger852341ohne Aufzeichnung85234110Platten ( „discs” ) für Laserabnehmersysteme, mit einer Aufnahmekapazität von 900 Megabytes oder weniger, nicht löschbarfreip/st85234130Platten ( „discs” ) für Laserabnehmersysteme, mit einer Aufnahmekapazität von mehr als 900 Megabytes bis 18 Gigabytes, nicht löschbarfreip/st85234190anderefrei852349anderePlatten ( „discs” ) für Laserabnehmersysteme85234925zur anderen als Ton- oder Bildwiedergabefreip/stnur zur Tonwiedergabe85234931mit einem Durchmesser von 6,5 cm oder weniger3,5p/st85234939mit einem Durchmesser von mehr als 6,5 cm3,5p/standere85234945zur Wiedergabe von Programmen, Daten, Ton und Bildern, die in maschinenlesbarer Binärform aufgezeichnet sind und über eine automatische Datenverarbeitungsmaschine gehandhabt oder verändert werden könnenfreip/standere85234951 „Digital versatile discs (DVD)” 3,5p/st85234959andere3,5p/standere85234991zur anderen als Ton- oder Bildwiedergabefreip/st85234993zur Wiedergabe von Programmen, Daten, Ton und Bildern, die in maschinenlesbarer Binärform aufgezeichnet sind und über eine automatische Datenverarbeitungsmaschine gehandhabt oder verändert werden könnenfreip/st85234999andere3,5p/stHalbleiter-Aufzeichnungsträger852351nicht flüchtige Halbleiterspeichervorrichtungen85235110ohne Aufzeichnungfreip/standere85235191zur anderen als Ton- oder Bildwiedergabefreip/st85235193zur Wiedergabe von Programmen, Daten, Ton und Bildern, die in maschinenlesbarer Binärform aufgezeichnet sind und über eine automatische Datenverarbeitungsmaschine gehandhabt oder verändert werden könnenfreip/st85235199andere3,5p/st852352 „intelligente Karten (smart cards)” 85235210mit mindestens zwei elektronischen integrierten Schaltungen3,7p/st85235290anderefreip/st852359andere85235910ohne Aufzeichnungfreip/standere85235991zur anderen als Ton- oder Bildwiedergabefreip/st85235993zur Wiedergabe von Programmen, Daten, Ton und Bildern, die in maschinenlesbarer Binärform aufgezeichnet sind und über eine automatische Datenverarbeitungsmaschine gehandhabt oder verändert werden könnenfreip/st85235999andere3,5p/st852380andere85238010ohne Aufzeichnungfreiandere85238091zur anderen als Ton- oder Bildwiedergabefrei85238093zur Wiedergabe von Programmen, Daten, Ton und Bildern, die in maschinenlesbarer Binärform aufgezeichnet sind und über eine automatische Datenverarbeitungsmaschine gehandhabt oder verändert werden könnenfrei85238099andere3,585248525Sendegeräte für den Rundfunk oder das Fernsehen, auch mit eingebautem Empfangsgerät oder Tonaufnahme oder Tonwiedergabegerät; Fernsehkameras, digitale Fotoapparate und Videokameraaufnahmegeräte85255000Sendegeräte3,6p/st85256000Sendegeräte mit eingebautem Empfangsgerätfreip/st852580Fernsehkameras, digitale Fotoapparate und VideokameraaufnahmegeräteFernsehkameras85258011mit 3 oder mehr Bildaufnahmeröhren3p/st85258019andere4,9p/st85258030digitale Fotoapparatefreip/stVideokameraaufnahmegeräte85258091nur mit Aufzeichnungsmöglichkeit des durch die Kamera aufgenommenen Tons und Bildes4,9p/st85258099andere14p/st8526Funkmessgeräte (Radargeräte), Funknavigationsgeräte und Funkfernsteuergeräte85261000Funkmessgeräte (Radargeräte)3,7andere852691Funknavigationsgeräte85269120Funknavigationsempfangsgeräte3,7p/st85269180andere3,785269200Funkfernsteuergeräte3,78527Rundfunkempfangsgeräte, auch in einem gemeinsamen Gehäuse mit einem Tonaufnahme- oder Tonwiedergabegerät oder einer Uhr kombiniertRundfunkempfangsgeräte, die ohne externe Energiequelle betrieben werden können852712Radiokassettengeräte im Taschenformat85271210mit analogem und digitalem Abnehmersystem14p/st85271290andere10p/st852713andere Geräte, kombiniert mit Tonaufnahme- oder Tonwiedergabegeräten85271310mit Laserabnehmersystem12p/standere85271391Kassettengeräte mit analogem und digitalem Abnehmersystem14p/st85271399andere10p/st85271900anderefreip/stRundfunkempfangsgeräte von der in Kraftfahrzeugen verwendeten Art, die nur mit externer Energiequelle betrieben werden können852721kombiniert mit Tonaufnahme- oder TonwiedergabegerätenGeräte, die digitale Radio-Daten-System-Signale (RDS) empfangen und decodieren können85272120mit Laserabnehmersystem14p/standere85272152Kassettengeräte mit analogem und digitalem Abnehmersystem14p/st85272159andere10p/standere85272170mit Laserabnehmersystem14p/standere85272192Kassettengeräte mit analogem und digitalem Abnehmersystem14p/st85272198andere10p/st85272900andere12p/standere852791kombiniert mit Tonaufnahme- oder Tonwiedergabegerätenmit einem oder mehreren Lautsprechern in einem gemeinsamen Gehäuse85279111Kassettengeräte mit analogem und digitalem Abnehmersystem14p/st85279119andere10p/standere85279135mit Laserabnehmersystem12p/standere85279191Kassettengeräte mit analogem und digitalem Abnehmersystem14p/st85279199andere10p/st852792nicht mit Tonaufnahme- oder Tonwiedergabegeräten, jedoch mit Uhr kombiniert85279210Radioweckerfreip/st85279290andere9p/st85279900andere9p/st8528Monitore und Projektoren, ohne eingebautes Fernsehempfangsgerät; Fernsehempfangsgeräte, auch mit eingebautem Rundfunkempfangsgerät oder Ton- oder Bildaufzeichnungs- oder -wiedergabegerätMonitore mit Kathodenstrahlröhre85284100von der ausschließlich oder hauptsächlich in einem automatischen Datenverarbeitungssystem der Position 8471 verwendeten Artfreip/st852849andere85284910für schwarzweißes oder anderes einfarbiges Bild14p/st85284980für mehrfarbiges Bild14p/standere Monitore85285100von der ausschließlich oder hauptsächlich in einem automatischen Datenverarbeitungssystem der Position 8471 verwendeten Artfreip/st852859andere85285910für schwarzweißes oder anderes einfarbiges Bild14p/stfür mehrfarbiges Bild85285940mit einem Bildschirm mit Flüssigkristallanzeige (LCD)14p/st85285980andere14p/stProjektoren85286100von der ausschließlich oder hauptsächlich in einem automatischen Datenverarbeitungssystem der Position 8471 verwendeten Artfreip/st852869andere85286910mittels Flachbildschirm (z. B. einer Flüssigkristallvorrichtung) von automatischen Datenverarbeitungsmaschinen erzeugte digitale Informationen anzeigendfreip/standere85286991für schwarzweißes oder anderes einfarbiges Bild2p/st85286999für mehrfarbiges Bild14p/stFernsehempfangsgeräte, auch mit eingebautem Rundfunkempfangsgerät oder Ton- oder Bildaufzeichnungs- oder -wiedergabegerät852871der Beschaffenheit nach nicht für den Einbau eines Videobildschirms hergerichtetVideotuner85287111zusammengesetzte elektronische Schaltungen (Baugruppen) zum Einbau in automatische Datenverarbeitungsmaschinenfreip/st85287115Geräte auf Mikroprozessorenbasis, mit eingebautem Modem für den Internetanschluss, für den interaktiven Informationsaustausch, geeignet zum Empfang von Fernsehsignalen (sog. „Set-Top-Boxen (STB) mit Kommunikationsfunktion” , einschließlich Geräte, die mit einer Aufnahme- oder Wiedergabefunktion ausgestattet sind, vorausgesetzt, das Gerät behält den wesentlichen Charakter einer Set-Top-Box mit Kommunikationsfunktion)freip/st85287119andere14p/standere85287191Geräte auf Mikroprozessorenbasis, mit eingebautem Modem für den Internetanschluss, für den interaktiven Informationsaustausch, geeignet zum Empfang von Fernsehsignalen (sog. „Set-Top-Boxen (STB) mit Kommunikationsfunktion” , einschließlich Geräte, die mit einer Aufnahme- oder Wiedergabefunktion ausgestattet sind, vorausgesetzt, das Gerät behält den wesentlichen Charakter einer Set-Top-Box mit Kommunikationsfunktion)freip/st85287199andere14p/st852872andere, für mehrfarbiges Bild85287210Projektionsfernsehgeräte14p/st85287220Geräte mit eingebautem Videoaufnahme- oder Videowiedergabegerät14p/standere85287230mit eingebauter Bildröhre14p/st85287240mit einem Bildschirm mit Flüssigkristallanzeige (LCD)14p/st85287260mit einem Bildschirm mit Plasmaanzeige (PDP)14p/st85287280andere14p/st85287300andere, für einfarbiges Bild2p/st8529Teile, erkennbar ausschließlich oder hauptsächlich für Geräte der Positionen 8525 bis 8528 bestimmt852910Antennen und Antennenreflektoren aller Art; Teile, die erkennbar mit diesen Waren verwendet werdenAntennen85291011Teleskop- und Stabantennen für Taschen-, Koffer- und Kraftfahrzeugempfangsgeräte5Außenantennen für Rundfunk- und Fernsehempfang85291031für Empfang über Satellit3,685291039andere3,685291065Innenantennen für Rundfunk- und Fernsehempfang, einschließlich Geräteeinbauantennen485291069andere3,685291080Filter und Weichen, für Antennen3,685291095andere3,6852990andere85299020Teile von Geräten der Unterpositionen 85256000, 85258030, 85284100, 85285100 und 85286100freiandereMöbel und Gehäuse85299041aus Holz285299049andere385299065zusammengesetzte elektronische Schaltungen (Baugruppen)3andere85299092für Fernsehkameras der Unterpositionen 85258011 und 85258019 und Geräte der Positionen 8527 und 8528585299097andere38530Elektrische Verkehrssignal-, Verkehrssicherungs-, Verkehrsüberwachungs- und Verkehrssteuergeräte für Schienenwege oder dergleichen, Straßen, Binnenwasserstraßen, Parkplätze oder Parkhäuser, Hafenanlagen oder Flughäfen (ausgenommen solche der Position 8608)85301000Geräte für Schienenwege oder dergleichen1,785308000andere Geräte1,785309000Teile1,78531Elektrische Hör- und Sichtsignalgeräte (z. B. Läutewerke, Sirenen, Anzeigetafeln, Einbruchs- oder Diebstahlalarmgeräte und Feuermelder), ausgenommen solche der Position 8512 oder 8530853110Einbruchs- oder Diebstahlalarmgeräte, Feuermelder und ähnliche Geräte85311030von der für Gebäude verwendeten Art2,2p/st85311095andere2,2p/st853120Anzeigetafeln mit Flüssigkristallanzeige (LCD) oder Leuchtdiodenanzeige (LED)85312020mit Leuchtdiodenanzeige (LED)freimit Flüssigkristallanzeige (LCD)85312040mit aktiver Matrix-Flüssigkristallanzeige (LCD)frei85312095anderefrei853180andere Geräte85318020mit Flachbildschirmfrei85318095andere2,2853190Teile85319020von Geräten der Unterpositionen 853120 und 85318020frei85319085andere2,28532Elektrische Festkondensatoren, Drehkondensatoren und andere einstellbare Kondensatoren85321000Festkondensatoren, ihrer Beschaffenheit nach für Ströme mit 50/60 Hz bestimmt und mit einer Blindleistung von 0,5 kvar oder mehr (Leistungskondensatoren)freiandere Festkondensatoren85322100Tantalkondensatorenfrei85322200Aluminium-Elektrolytkondensatorenfrei85322300einschichtige Keramikkondensatorenfrei85322400mehrschichtige Keramikkondensatorenfrei85322500Papierkondensatoren und Kunststoffkondensatorenfrei85322900anderefrei85323000Drehkondensatoren und andere einstellbare Kondensatorenfrei85329000Teilefrei8533Elektrische Widerstände (einschließlich Rheostate und Potenziometer), ausgenommen Heizwiderstände85331000Kohlemasse- und Kohleschichtfestwiderständefreiandere Festwiderstände85332100für eine Leistung von 20 W oder wenigerfrei85332900anderefreiDraht-Stellwiderstände (einschließlich Rheostate und Potenziometer)85333100für eine Leistung von 20 W oder wenigerfrei85333900anderefrei853340andere Stellwiderstände (einschließlich Rheostate und Potenziometer)85334010für eine Leistung von 20 W oder wenigerfrei85334090anderefrei85339000Teilefrei853400Gedruckte Schaltungennur mit Leiterbahnen oder Kontakten85340011Mehrlagenschaltungenfrei85340019anderefrei85340090mit anderen passiven Elementenfrei8535Elektrische Geräte zum Schließen, Unterbrechen, Schützen oder Verbinden von elektrischen Stromkreisen (z. B. Schalter, Sicherungen, Blitzschutzvorrichtungen, Spannungsbegrenzer, Überspannungsableiter, Steckvorrichtungen und andere Verbindungselemente sowie Verbindungskästen), für eine Spannung von mehr als 1000 V85351000Sicherungen2,7Leistungsschalter85352100für eine Spannung von weniger als 72,5 kV2,785352900andere2,7853530Trennschalter sowie Ein- und Ausschalter85353010für eine Spannung von weniger als 72,5 kV2,785353090andere2,785354000Blitzschutzvorrichtungen, Spannungsbegrenzer und Überspannungsableiter2,785359000andere2,78536Elektrische Geräte zum Schließen, Unterbrechen, Schützen oder Verbinden von elektrischen Stromkreisen (z. B. Schalter, Relais, Sicherungen, Überspannungsableiter, Steckvorrichtungen, Lampenfassungen und andere Verbindungselemente, Verbindungskästen), für eine Spannung von 1000 V oder weniger; Verbinder für optische Fasern, Bündel aus optischen Fasern oder optische Kabel853610Sicherungen85361010für eine Stromstärke von 10 A oder weniger2,385361050für eine Stromstärke von mehr als 10 A bis 63 A2,385361090für eine Stromstärke von mehr als 63 A2,3853620Leistungsschalter85362010für eine Stromstärke von 63 A oder weniger2,385362090für eine Stromstärke von mehr als 63 A2,3853630andere Geräte zum Schützen von elektrischen Stromkreisen85363010für eine Stromstärke von 16 A oder weniger2,385363030für eine Stromstärke von mehr als 16 A bis 125 A2,385363090für eine Stromstärke von mehr als 125 A2,3Relais853641für eine Spannung von 60 V oder weniger85364110für eine Stromstärke von 2 A oder weniger2,385364190für eine Stromstärke von mehr als 2 A2,385364900andere2,3853650andere Schalter85365003elektronische Wechselstromschalter, aus optisch gekoppelten Ein- und Ausgangsschaltkreisen (Thyristor-Wechselstromschalter)frei85365005elektronische Schalter, auch temperaturgeschützt, aus einem Transistor und einem Logikschaltkreis (Chip-on-chip-Technologie)frei85365007elektromechanische Schnappschalter für eine Stromstärke von 11 A oder wenigerfreianderefür eine Spannung von 60 V oder weniger85365011Tastenschalter2,385365015Drehschalter2,385365019andere2,385365080andere2,3Lampenfassungen und Steckvorrichtungen853661Lampenfassungen85366110mit Edisongewinde2,385366190andere2,3853669andere85366910für Koaxialkabelfrei85366930für gedruckte Schaltungenfrei85366990andere2,385367000Verbinder für optische Fasern, Bündel aus optischen Fasern oder optische Kabel3853690andere Geräte85369001vorgefertigte Schienenverteilungen für elektrische Leitungen2,385369010Verbindungs- und Kontaktelemente für Drähte und Kabelfrei85369020Wafer-Proberfrei85369085andere2,38537Tafeln, Felder, Konsolen, Pulte, Schränke und andere Träger, mit mehreren Geräten der Position 8535 oder 8536 ausgerüstet, zum elektrischen Schalten oder Steuern oder für die Stromverteilung, einschließlich solcher mit eingebauten Instrumenten oder Geräten des Kapitels 90, sowie numerische Steuerungen, ausgenommen Vermittlungseinrichtungen der Position 8517853710für eine Spannung von 1000 V oder weniger85371010Steuerschränke für numerische Steuerungen mit eingebauter automatischer Datenverarbeitungsmaschine2,1andere85371091speicherprogrammierbare Steuerungen2,185371099andere2,1853720für eine Spannung von mehr als 1000 V85372091für eine Spannung von mehr als 1000 V bis 72,5 kV2,185372099für eine Spannung von mehr als 72,5 kV2,18538Teile, erkennbar ausschließlich oder hauptsächlich für Geräte der Position 8535, 8536 oder 8537 bestimmt85381000Tafeln, Felder, Konsolen, Pulte, Schränke und andere Träger für Waren der Position 8537, nicht mit den zugehörigen Geräten ausgerüstet2,2853890anderefür Wafer-Prober der Unterposition 8536902085389011zusammengesetzte elektronische Schaltungen (Baugruppen)3,2(18)85389019andere1,7(18)andere85389091zusammengesetzte elektronische Schaltungen (Baugruppen)3,285389099andere1,78539Elektrische Glühlampen und Entladungslampen, einschließlich innenverspiegelte Scheinwerferlampen (sealed beam lamp units) und Ultraviolett- und Infrarotlampen; Bogenlampen85391000innenverspiegelte Scheinwerferlampen (sealed beam lamp units)2,7p/standere Glühlampen, ausgenommen Ultraviolett- und Infrarotlampen853921Wolfram-Halogen-Glühlampen85392130Lampen von der für Krafträder und andere Kraftfahrzeuge verwendeten Art2,7p/standere, für eine Spannung von85392192mehr als 100 V2,7p/st85392198100 V oder weniger2,7p/st853922andere, mit einer Leistung von 200 W oder weniger und für eine Spannung von mehr als 100 V85392210Reflektorlampen2,7p/st85392290andere2,7p/st853929andere85392930Lampen von der für Krafträder und andere Kraftfahrzeuge verwendeten Art2,7p/standere, für eine Spannung von85392992mehr als 100 V2,7p/st85392998100 V oder weniger2,7p/stEntladungslampen, ausgenommen Ultraviolettlampen853931Glühkathoden-Leuchtstofflampen85393110mit zwei Lampensockeln2,7p/st85393190andere2,7p/st853932Quecksilber- oder Natriumdampflampen; Halogen-Metalldampflampen85393220Quecksilber- oder Natriumdampflampen2,7p/st85393290Halogen-Metalldampflampen2,7p/st85393900andere2,7p/stUltraviolett- und Infrarotlampen; Bogenlampen85394100Bogenlampen2,7p/st85394900andere2,7p/st853990Teile85399010Lampensockel2,785399090andere2,78540Glühkathoden-, Kaltkathoden- und Fotokathoden-Elektronenröhren (z. B. Vakuumröhren, dampf- oder gasgefüllte Röhren, Quecksilberdampfgleichrichterröhren, Kathodenstrahlröhren und Bildaufnahmeröhren für Fernsehkameras)Kathodenstrahlröhren für Fernsehempfangsgeräte, einschließlich Kathodenstrahlröhren für Videomonitore85401100für mehrfarbiges Bild14p/st85401200für einfarbiges Bild7,5p/st854020Bildaufnahmeröhren für Fernsehkameras; Bildwandler- und Bildverstärkerröhren; andere Fotokathodenröhren85402010Bildaufnahmeröhren für Fernsehkameras2,7p/st85402080andere2,7p/st85404000Anzeigeröhren für Datenmonitore, für einfarbiges Bild; Anzeigeröhren für Datenmonitore für mehrfarbiges Bild, mit einem Phosphor- Bildpunkteabstand von weniger als 0,4 mm2,6p/st85406000andere Kathodenstrahlröhren2,6p/stHöchstfrequenzröhren (z. B. Magnetrone, Klystrone, Wanderfeldröhren, Karcinotrone), ausgenommen gittergesteuerte Röhren85407100Magnetrone2,7p/st85407900andere2,7p/standere Elektronenröhren85408100Empfänger- und Verstärkerröhren2,7p/st85408900andere2,7p/stTeile85409100von Kathodenstrahlröhren2,785409900andere2,78541Dioden, Transistoren und ähnliche Halbleiterbauelemente; lichtempfindliche Halbleiterbauelemente (einschließlich Fotoelemente, auch zu Modulen zusammengesetzt oder in Form von Tafeln); Leuchtdioden; gefasste oder montierte piezoelektrische Kristalle85411000Dioden, andere als Fotodioden und LeuchtdiodenfreiTransistoren, andere als Fototransistoren85412100mit einer Verlustleistung von weniger als 1 Wfrei85412900anderefrei85413000Thyristoren, Diacs und Triacs, ausgenommen lichtempfindliche Halbleiterbauelementefrei854140lichtempfindliche Halbleiterbauelemente (einschließlich Fotoelemente, auch zu Modulen zusammengesetzt oder in Form von Tafeln); Leuchtdioden85414010Leuchtdioden, einschließlich Laserdiodenfrei85414090anderefrei85415000andere Halbleiterbauelementefrei85416000gefasste oder montierte piezoelektrische Kristallefrei85419000Teilefrei8542Elektronische integrierte Schaltungenelektronische integrierte Schaltungen854231Prozessoren und Steuer- und Kontrollschaltungen, auch in Verbindung mit Speichern, Wandlern, logischen Schaltungen, Verstärkern, Uhren und Taktgeberschaltungen oder anderen Schaltungen85423110in Anmerkung 8 b) Ziffer 3 zu diesem Kapitel genannte Warenfrei85423190anderefrei854232Speicher85423210in Anmerkung 8 b) Ziffer 3 zu diesem Kapitel genannte Warenfreianderedynamische Schreib-Lesespeicher mit wahlfreiem Zugriff (so genannte dynamische RAMs, DRAMs)85423231mit einer Speicherkapazität von 512 Mbit oder wenigerfreip/st85423239mit einer Speicherkapazität von mehr als 512 Mbitfreip/st85423245statische Schreib-Lesespeicher mit wahlfreiem Zugriff (so genannte statische RAMs, SRAMs), einschließlich Cache-Schreib-Lesespeicher mit wahlfreiem Zugriff (so genannte Cache-RAMs)freip/st85423255UV-löschbare, programmierbare Lesespeicher (so genannte EPROMs)freip/stelektrisch löschbare, programmierbare Lesespeicher (so genannte E2PROMs), einschließlich Flash E2PROMsFlash E2PROMs85423261mit einer Speicherkapazität von 512 Mbit oder wenigerfreip/st85423269mit einer Speicherkapazität von mehr als 512 Mbitfreip/st85423275anderefreip/st85423290andere Speicherfrei85423300Verstärkerfrei854239andere85423910in Anmerkung 8 b) Ziffer 3 zu diesem Kapitel genannte Warenfrei85423990anderefrei85429000Teilefrei8543Elektrische Maschinen, Apparate und Geräte, mit eigener Funktion, in diesem Kapitel anderweit weder genannt noch inbegriffen85431000Teilchenbeschleuniger485432000Signalgeneratoren3,785433000Maschinen, Apparate und Geräte für die Galvanotechnik, Elektrolyse oder Elektrophorese3,7854370andere Maschinen, Apparate und Geräte85437010Geräte mit Übersetzungs- oder Wörterbuchfunktionenfrei85437030Antennenverstärker3,785437050Sonnenbänke, Sonnenlampen und ähnliche Bräunungsgeräte3,7p/st85437060Elektrozaungeräte3,785437090andere3,785439000Teile3,78544Isolierte (auch lackisolierte oder elektrolytisch oxidierte) Drähte, Kabel (einschließlich Koaxialkabel) und andere isolierte elektrische Leiter, auch mit Anschlussstücken; Kabel aus optischen, einzeln umhüllten Fasern, auch elektrische Leiter enthaltend oder mit Anschlussstücken versehenWickeldrähte854411aus Kupfer85441110lackiert3,785441190andere3,785441900andere3,785442000Koaxialkabel und andere koaxiale elektrische Leiter3,785443000Zündkabelsätze und andere Kabelsätze von der für Beförderungsmittel verwendeten Art3,7andere elektrische Leiter, für eine Spannung von 1000 V oder weniger854442mit Anschlussstücken versehen85444210von der für die Telekommunikation verwendeten Artfrei85444290andere3,3854449andere85444920von der für die Telekommunikation verwendeten Art, für eine Spannung von 80 V oder wenigerfreiandere85444991Drähte und Kabel, mit einem Durchmesser der Leitereinzeldrähte von mehr als 0,51 mm3,7andere85444993für eine Spannung von 80 V oder weniger3,785444995für eine Spannung von mehr als 80 V, jedoch weniger als 1000 V3,785444999für eine Spannung von 1000 V3,7854460andere elektrische Leiter, für eine Spannung von mehr als 1000 V85446010mit Kupferleitern3,785446090mit anderen Leitern3,785447000Kabel aus optischen Fasernfrei8545Kohleelektroden, Kohlebürsten, Lampenkohlen, Batterie- und Elementekohlen und andere Waren für elektrotechnische Zwecke, aus Grafit oder anderem Kohlenstoff, auch in Verbindung mit MetallElektroden85451100von der für Öfen verwendeten Art2,785451900andere2,785452000Kohlebürsten2,7854590andere85459010Heizwiderstände1,785459090andere2,78546Elektrische Isolatoren aus Stoffen aller Art85461000aus Glas3,785462000aus keramischen Stoffen4,7854690andere85469010aus Kunststoffen3,785469090andere3,78547Isolierteile, ganz aus Isolierstoffen oder nur mit in die Masse eingepressten einfachen Metallteilen zum Befestigen (z. B. mit eingepressten Hülsen mit Innengewinde), für elektrische Maschinen, Apparate, Geräte oder Installationen, ausgenommen Isolatoren der Position 8546; Isolierrohre und Verbindungsstücke dazu, aus unedlen Metallen, mit Innenisolierung85471000Isolierteile aus keramischen Stoffen4,785472000Isolierteile aus Kunststoffen3,785479000andere3,78548Abfälle und Schrott von elektrischen Primärelementen, Primärbatterien und Akkumulatoren; ausgebrauchte elektrische Primärelemente, Primärbatterien und Akkumulatoren; elektrische Teile von Maschinen, Apparaten und Geräten, in diesem Kapitel anderweit weder genannt noch inbegriffen854810Abfälle und Schrott von elektrischen Primärelementen, Primärbatterien und Akkumulatoren; ausgebrauchte elektrische Primärelemente, Primärbatterien und Akkumulatoren85481010ausgebrauchte elektrische Primärelemente und Primärbatterien4,7p/stausgebrauchte elektrische Akkumulatoren85481021Blei-Akkumulatoren2,6ce/el85481029andere2,6ce/elAbfälle und Schrott von elektrischen Primärelementen, Primärbatterien und Akkumulatoren85481091Blei enthaltendfrei85481099anderefrei854890andere85489020Speicher in Form von Mehrfachkombinationen wie Stack-D-RAMs oder Modulefrei85489090andere2,7

ABSCHNITT XVII

Anmerkungen

1.
Zu Abschnitt XVII gehören nicht die in Position 9503 oder 9508 erfassten Waren sowie Rodelschlitten, Bobschlitten und dergleichen (Position 9506).
2.
Folgende Waren sind nicht als „Teile” oder als „Zubehör” einzureihen, auch wenn sie erkennbar für Waren des Abschnitts XVII bestimmt sind:

a)
Dichtungen und dergleichen aus Stoffen aller Art (Einreihung nach Stoffbeschaffenheit oder nach Position 8484) sowie andere Waren aus Weichkautschuk (Position 4016);
b)
Teile mit allgemeiner Verwendungsmöglichkeit im Sinne der Anmerkung 2 zu Abschnitt XV, aus unedlen Metallen (Abschnitt XV), und gleichartige Waren aus Kunststoffen (Kapitel 39);
c)
Waren des Kapitels 82 (Werkzeuge);
d)
Waren der Position 8306;
e)
Maschinen, Apparate und Geräte der Positionen 8401 bis 8479 sowie Teile davon; Waren der Position 8481 oder 8482 und die in Position 8483 erfassten Teile von Motoren oder anderen Kraftmaschinen;
f)
elektrische Maschinen, Apparate und Geräte sowie elektrisches Zubehör (Kapitel 85);
g)
Instrumente, Apparate und Geräte des Kapitels 90;
h)
Waren des Kapitels 91;
ij)
Waffen (Kapitel 93);
k)
Beleuchtungskörper und Teile davon, der Position 9405;
l)
Bürsten, die Fahrzeugteile sind (Position 9603).

3.
„Teile” und „Zubehör” im Sinne der Kapitel 86 bis 88 sind nur Teile und Zubehör, die erkennbar ausschließlich oder hauptsächlich für Waren des Kapitels 86, 87 oder 88 bestimmt sind. Teile und Zubehör, für die zwei oder mehr Positionen der Kapitel 86 bis 88 in Betracht kommen, sind der Position zuzuweisen, die dem Hauptverwendungszweck der Teile oder des Zubehörs entspricht.
4.
In diesem Abschnitt werden:

a)
Fahrzeuge, die ihrer Beschaffenheit nach zur Fortbewegung sowohl auf der Straße als auch auf Schienen gebaut sind, in die in Betracht kommende Position des Kapitels 87 eingereiht;
b)
schwimmfähige Kraftfahrzeuge (Amphibienfahrzeuge) in die in Betracht kommende Position des Kapitels 87 eingereiht;
c)
Luftfahrzeuge, die ihrer Beschaffenheit nach so gebaut sind, dass sie auch als Landfahrzeuge verwendet werden können, in die in Betracht kommende Position des Kapitels 88 eingereiht.

5.
Luftkissenfahrzeuge sind wie die Fahrzeuge einzureihen, denen sie am ähnlichsten sind, und zwar:

a)
in Kapitel 86, wenn sie ihrer Beschaffenheit nach dazu bestimmt sind, sich über einer Führungsschiene fortzubewegen (Luftkissenzüge);
b)
in Kapitel 87, wenn sie ihrer Beschaffenheit nach dazu bestimmt sind, sich über dem Boden oder in gleichem Maße über dem Boden und über dem Wasser fortzubewegen;
c)
in Kapitel 89, wenn sie ihrer Beschaffenheit nach dazu bestimmt sind, sich über dem Wasser fortzubewegen, auch wenn sie am Strand oder auf Landungsbrücken landen oder sich über Eisflächen fortbewegen können.

Teile und Zubehör für Luftkissenfahrzeuge sind wie Teile und Zubehör von Fahrzeugen der Position einzureihen, der die Luftkissenfahrzeuge aufgrund der vorstehenden Bestimmungen zugewiesen werden.

Ortsfestes Material für Verkehrswege von Luftkissenfahrzeugen ist wie ortsfestes Gleismaterial einzureihen; Signal-, Sicherungs-, Überwachungs- oder Steuergeräte für Verkehrswege von Luftkissenfahrzeugen sind wie Signal-, Sicherungs-, Überwachungs- oder Steuergeräte für Schienenwege einzureihen.

Zusätzliche Anmerkungen

1.
Vorbehaltlich der Zusätzlichen Anmerkung 3 zu Kapitel 89 sind Werkzeuge und andere Waren zur Instandhaltung und Instandsetzung von Beförderungsmitteln wie die Beförderungsmittel einzureihen, zu denen sie gehören, wenn sie mit ihnen gestellt werden. Dies gilt auch für anderes Zubehör, das mit den Beförderungsmitteln, deren übliche Ausrüstung es darstellt, gestellt und üblicherweise zusammen mit ihnen verkauft wird.
2.
Auf Antrag des Anmelders und bei Beachtung der von den zuständigen Behörden festgesetzten Voraussetzungen werden die Bestimmungen der Allgemeinen Vorschrift 2 Buchstabe a) auch auf Waren der Positionen 8608, 8805, 8905 und 8907 angewendet, die in Teilsendungen ein- oder ausgehen.

KAPITEL 86

Anmerkungen

1.
Zu Kapitel 86 gehören nicht:

a)
Bahnschwellen aus Holz oder aus Beton, für Schienenwege, sowie Betonelemente zum Bau von Führungsschienen für Luftkissenzüge (Position 4406 oder 6810);
b)
Oberbaumaterial für Bahnen, aus Eisen oder Stahl, der Position 7302;
c)
elektrische Signal-, Sicherungs-, Überwachungs- oder Steuergeräte der Position 8530.

2.
Zu Position 8607 gehören insbesondere:

a)
Achsen, Räder, Radsätze, Radreifen, Radsprengringe, Radkörper und andere Radteile;
b)
Untergestelle, Drehgestelle und Lenkgestelle;
c)
Achslager, Bremsvorrichtungen aller Art;
d)
Puffer, Zughaken und andere Kupplungsvorrichtungen, Faltenbälge;
e)
Wagenkästen und andere Aufbauten.

3.
Vorbehaltlich der Anmerkung 1 zu Kapitel 86 gehören zu Position 8608 insbesondere:

a)
zusammengesetzte Gleise, Drehscheiben, Prellböcke und Lademaße;
b)
bewegliche Scheiben- und Flügelsignale, Bahnschrankenbetätigungsvorrichtungen für schienengleiche Bahnübergänge, Vorrichtungen zur Nahbedienung der Weichen (Handstellböcke), Stellwerke zur Fernbedienung der Weichen oder Signale und andere mechanische (auch elektromechanische) Signal-, Sicherungs-, Überwachungs- oder Steuergeräte, auch mit elektrischer Beleuchtungsvorrichtung ausgestattet, für Schienenwege oder dergleichen, Straßen, Binnenwasserstraßen, Parkplätze oder Parkhäuser, Hafenanlagen oder Flughäfen.

KN-CodeWarenbezeichnungVertragsmäßiger Zollsatz (%)Besondere Maßeinheit8601Elektrische Lokomotiven mit Stromspeisung aus dem Stromnetz oder aus Akkumulatoren86011000mit Stromspeisung aus dem Stromnetz1,7p/st86012000mit Stromspeisung aus Akkumulatoren1,7p/st8602Andere Lokomotiven; Lokomotivtender86021000dieselelektrische Lokomotiven1,786029000andere1,78603Triebwagen und Schienenbusse, ausgenommen solche der Position 860486031000mit Stromspeisung aus dem Stromnetz1,7p/st86039000andere1,7p/st86040000Schienenfahrzeuge zur Gleisunterhaltung und andere Bahndienstfahrzeuge, auch selbstfahrend (z. B. Gerätewagen, Kranwagen, Wagen mit Gleisstopfmaschinen, Gleiskorrekturwagen, Messwagen und Draisinen)1,7p/st86050000Personenwagen, Gepäckwagen, Postwagen und andere schienengebundene Spezialwagen (ausgenommen Wagen der Position 8604)1,7p/st8606Schienengebundene Güterwagen86061000Kesselwagen und dergleichen1,7p/st86063000Selbstentladewagen, ausgenommen solche der Unterposition 8606101,7p/standere860691gedeckt und geschlossen86069110ihrer Beschaffenheit nach zum Befördern von Waren mit starker Radioaktivität bestimmt (Euratom)1,7p/st86069180andere1,7p/st86069200offen, mit nicht abnehmbaren Stirn- und Seitenwänden, deren Höhe mehr als 60 cm beträgt1,7p/st86069900andere1,7p/st8607Teile von SchienenfahrzeugenDrehgestelle, Lenkgestelle, Achsen und Räder, Teile davon86071100Triebgestelle1,786071200andere Drehgestelle und Lenkgestelle1,7860719andere, einschließlich Teile davon86071910Achsen, Radsätze, Räder und Radteile2,786071990Teile von Drehgestellen und Lenkgestellen1,7Bremsvorrichtungen und Teile davon860721Druckluftbremsvorrichtungen und Teile davon86072110aus Eisen oder Stahl, gegossen1,786072190andere1,786072900andere1,786073000Zughaken und andere Kupplungsvorrichtungen, Puffer, Teile davon1,7andere860791von Lokomotiven86079110Achslager und Teile davon3,786079190andere1,7860799andere86079910Achslager und Teile davon3,786079980andere1,786080000Ortsfestes Gleismaterial; mechanische (auch elektromechanische) Signal-, Sicherungs-, Überwachungs- oder Steuergeräte für Schienenwege oder dergleichen, Straßen, Binnenwasserstraßen, Parkplätze oder Parkhäuser, Hafenanlagen oder Flughäfen; Teile davon1,7860900Warenbehälter (Container), einschließlich solcher für Flüssigkeiten oder Gase, ihrer Beschaffenheit nach für eine oder mehrere Beförderungsarten besonders bestimmt und ausgestattet86090010Warenbehälter (Container), die zum Schutz gegen Strahlung mit Blei verkleidet und zum Befördern radioaktiver Stoffe bestimmt sind (Euratom)freip/st86090090anderefreip/st

KAPITEL 87

Anmerkungen

1.
Zu Kapitel 87 gehören nicht Fahrzeuge, die aufgrund ihrer Beschaffenheit dazu bestimmt sind, nur auf Schienen zu fahren.
2.
Im Sinne des Kapitels 87 sind Zugmaschinen Kraftfahrzeuge, die im Wesentlichen zum Ziehen oder Schieben anderer Fahrzeuge, Geräte oder Lasten gebaut sind. Sie können auch Zusatzvorrichtungen haben, die es möglich machen, im Zusammenhang mit der Hauptverwendung der Zugmaschinen Werkzeuge, Geräte, Saatgut, Düngemittel usw. zu befördern.

Maschinen und Arbeitsgeräte, die ihrer Beschaffenheit nach auswechselbare Vorrichtungen zum Anbringen an Zugmaschinen der Position 8701 sind, werden in die für sie zutreffende Position eingereiht, selbst wenn sie mit der Zugmaschine, auch an ihr montiert, gestellt werden.

3.
Kraftwagenfahrgestelle mit Fahrerhaus gehören nicht zu Position 8706, sondern zu den Positionen 8702 bis 8704.
4.
Zu Position 8712 gehören alle zweirädrigen Kinderfahrräder. Andere Kinderfahrräder gehören zu Position 9503.
KN-CodeWarenbezeichnungVertragsmäßiger Zollsatz (%)Besondere Maßeinheit8701Zugmaschinen (ausgenommen Zugkraftkarren der Position 8709)87011000Einachsschlepper3p/st870120Sattel-Straßenzugmaschinen87012010neu16p/st87012090gebraucht16p/st87013000Gleiskettenzugmaschinenfreip/st870190andereAckerschlepper und Forstschlepper (ausgenommen Einachsschlepper), auf Rädernneu, mit einer Motorleistung von8701901118 kW oder wenigerfreip/st87019020mehr als 18 kW bis 37 kWfreip/st87019025mehr als 37 kW bis 59 kWfreip/st87019031mehr als 59 kW bis 75 kWfreip/st87019035mehr als 75 kW bis 90 kWfreip/st87019039mehr als 90 kWfreip/st87019050gebrauchtfreip/st87019090andere7p/st8702Kraftfahrzeuge zum Befördern von 10 oder mehr Personen, einschließlich Fahrer870210mit Kolbenverbrennungsmotor mit Selbstzündung (Diesel- oder Halbdieselmotor)mit einem Hubraum von mehr als 2500 cm387021011neu16p/st87021019gebraucht16p/stmit einem Hubraum von 2500 cm3 oder weniger87021091neu10p/st87021099gebraucht10p/st870290anderemit Kolbenverbrennungsmotor mit Fremdzündungmit einem Hubraum von mehr als 2800 cm387029011neu16p/st87029019gebraucht16p/stmit einem Hubraum von 2800 cm3 oder weniger87029031neu10p/st87029039gebraucht10p/st87029090andere10p/st8703Personenkraftwagen und andere Kraftfahrzeuge, ihrer Beschaffenheit nach hauptsächlich zur Personenbeförderung bestimmt (ausgenommen solche der Position 8702), einschließlich Kombinationskraftwagen und Rennwagen870310Schneespezialfahrzeuge (einschließlich Motorschlitten); Spezialfahrzeuge zur Personenbeförderung auf Golfplätzen sowie ähnliche Fahrzeuge87031011Schneespezialfahrzeuge (einschließlich Motorschlitten), mit Kolbenverbrennungsmotor5p/st87031018andere10p/standere Fahrzeuge mit Hubkolbenverbrennungsmotor mit Fremdzündung870321mit einem Hubraum von 1000 cm3 oder weniger87032110neu10p/st87032190gebraucht10p/st870322mit einem Hubraum von mehr als 1000 cm3 bis 1500 cm387032210neu10p/st87032290gebraucht10p/st870323mit einem Hubraum von mehr als 1500 cm3 bis 3000 cm3neu87032311Wohnmobile10p/st87032319andere10p/st87032390gebraucht10p/st870324mit einem Hubraum von mehr als 3000 cm387032410neu10p/st87032490gebraucht10p/standere Fahrzeuge mit Kolbenverbrennungsmotor mit Selbstzündung (Diesel- oder Halbdieselmotor)870331mit einem Hubraum von 1500 cm3 oder weniger87033110neu10p/st87033190gebraucht10p/st870332mit einem Hubraum von mehr als 1500 cm3 bis 2500 cm3neu87033211Wohnmobile10p/st87033219andere10p/st87033290gebraucht10p/st870333mit einem Hubraum von mehr als 2500 cm3neu87033311Wohnmobile10p/st87033319andere10p/st87033390gebraucht10p/st870390andere87039010Fahrzeuge mit Elektromotor10p/st87039090andere10p/st8704Kraftfahrzeuge für den Transport von Waren870410Muldenkipper (Dumper), ihrer Beschaffenheit nach zur Verwendung außerhalb des Straßennetzes bestimmt87041010mit Kolbenverbrennungsmotorfreip/st87041090anderefreip/standere, mit Kolbenverbrennungsmotor mit Selbstzündung (Diesel- oder Halbdieselmotor)870421mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 5 t oder weniger87042110ihrer Beschaffenheit nach zum Befördern von Waren mit starker Radioaktivität besonders bestimmt (Euratom)3,5p/standeremit Motor mit einem Hubraum von mehr als 2500 cm387042131neu22p/st87042139gebraucht22p/stmit Motor mit einem Hubraum von 2500 cm3 oder weniger87042191neu10p/st87042199gebraucht10p/st870422mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 5 t bis 20 t87042210ihrer Beschaffenheit nach zum Befördern von Waren mit starker Radioaktivität besonders bestimmt (Euratom)3,5p/standere87042291neu22p/st87042299gebraucht22p/st870423mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 20 t87042310ihrer Beschaffenheit nach zum Befördern von Waren mit starker Radioaktivität besonders bestimmt (Euratom)3,5p/standere87042391neu22p/st87042399gebraucht22p/standere, mit Kolbenverbrennungsmotor mit Fremdzündung870431mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 5 t oder weniger87043110ihrer Beschaffenheit nach zum Befördern von Waren mit starker Radioaktivität besonders bestimmt (Euratom)3,5p/standeremit Motor mit einem Hubraum von mehr als 2800 cm387043131neu22p/st87043139gebraucht22p/stmit Motor mit einem Hubraum von 2800 cm3 oder weniger87043191neu10p/st87043199gebraucht10p/st870432mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 5 t87043210ihrer Beschaffenheit nach zum Befördern von Waren mit starker Radioaktivität besonders bestimmt (Euratom)3,5p/standere87043291neu22p/st87043299gebraucht22p/st87049000andere10p/st8705Kraftfahrzeuge zu besonderen Zwecken, ihrer Beschaffenheit nach nicht hauptsächlich zur Personen- oder Güterbeförderung bestimmt (z. B. Abschleppwagen, Kranwagen, Feuerwehrwagen, Betonmischwagen, Straßenkehrwagen, Straßensprengwagen, Werkstattwagen, Wagen mit Röntgenanlage)87051000Kranwagen (Autokrane)3,7p/st87052000Kraftfahrzeuge mit Bohrturm zum Tiefbohren3,7p/st87053000Feuerwehrwagen3,7p/st87054000Betonmischwagen (Lkw-Betonmischer)3,7p/st870590andere87059030Betonpumpenwagen3,7p/st87059080andere3,7p/st870600Fahrgestelle für Kraftfahrzeuge der Positionen 8701 bis 8705, mit MotorFahrgestelle für Zugmaschinen der Position 8701; Fahrgestelle für Kraftwagen der Position 8702, 8703 oder 8704, mit Kolbenverbrennungsmotor mit Selbstzündung (Diesel- oder Halbdieselmotor), mit einem Hubraum von mehr als 2500 cm3 oder mit Kolbenverbrennungsmotor mit Fremdzündung und einem Hubraum von mehr als 2800 cm387060011für Kraftfahrzeuge der Position 8702 oder 870419p/st87060019andere6p/standere87060091für Kraftfahrzeuge der Position 87034,5p/st87060099andere10p/st8707Karosserien (einschließlich Fahrerhäuser), für Kraftfahrzeuge der Positionen 8701 bis 8705870710für Kraftfahrzeuge der Position 870387071010für die industrielle Montage4,5p/st87071090andere4,5p/st870790andere87079010für die industrielle Montage:von Einachsschleppern der Unterposition 870110,von Kraftfahrzeugen der Position 8704, mit Kolbenverbrennungsmotor mit Selbstzündung (Diesel- oder Halbdieselmotor) und einem Hubraum von 2500 cm3 oder weniger oder mit Kolbenverbrennungsmotor mit Fremdzündung und einem Hubraum von 2800 cm3 oder weniger,von Kraftfahrzeugen der Position 87054,5p/st87079090andere4,5p/st8708Teile und Zubehör für Kraftfahrzeuge der Positionen 8701 bis 8705870810Stoßstangen und Teile davon87081010für die industrielle Montage:von Kraftfahrzeugen der Position 8703,von Kraftfahrzeugen der Position 8704, mit Kolbenverbrennungsmotor mit Selbstzündung (Diesel- oder Halbdieselmotor) und einem Hubraum von 2500 cm3 oder weniger oder mit Kolbenverbrennungsmotor mit Fremdzündung und einem Hubraum von 2800 cm3 oder weniger,von Kraftfahrzeugen der Position 8705(12)387081090andere4,5andere Karosserieteile und anderes Karosseriezubehör (auch für Fahrerhäuser)870821Sicherheitsgurte87082110für die industrielle Montage:von Kraftfahrzeugen der Position 8703,von Kraftfahrzeugen der Position 8704, mit Kolbenverbrennungsmotor mit Selbstzündung (Diesel- oder Halbdieselmotor) und einem Hubraum von 2500 cm3 oder weniger oder mit Kolbenverbrennungsmotor mit Fremdzündung und einem Hubraum von 2800 cm3 oder weniger,von Kraftfahrzeugen der Position 8705(12)3p/st87082190andere4,5p/st870829andere87082910für die industrielle Montage:von Einachsschleppern der Unterposition 870110,von Kraftfahrzeugen der Position 8703,von Kraftfahrzeugen der Position 8704, mit Kolbenverbrennungsmotor mit Selbstzündung (Diesel- oder Halbdieselmotor) und einem Hubraum von 2500 cm3 oder weniger oder mit Kolbenverbrennungsmotor mit Fremdzündung und einem Hubraum von 2800 cm3 oder weniger,von Kraftfahrzeugen der Position 8705(12)387082990andere4,5870830Bremsen und Servobremsen; Teile davon87083010für die industrielle Montage:von Einachsschleppern der Unterposition 870110,von Kraftfahrzeugen der Position 8703,von Kraftfahrzeugen der Position 8704, mit Kolbenverbrennungsmotor mit Selbstzündung (Diesel- oder Halbdieselmotor) und einem Hubraum von 2500 cm3 oder weniger oder mit Kolbenverbrennungsmotor mit Fremdzündung und einem Hubraum von 2800 cm3 oder weniger,von Kraftfahrzeugen der Position 8705(12)3andere87083091für Scheibenbremsen4,587083099andere4,5870840Schaltgetriebe und Teile davon87084020für die industrielle Montage:von Einachsschleppern der Unterposition 870110,von Kraftfahrzeugen der Position 8703,von Kraftfahrzeugen der Position 8704, mit Kolbenverbrennungsmotor mit Selbstzündung (Diesel- oder Halbdieselmotor) und einem Hubraum von 2500 cm3 oder weniger oder mit Kolbenverbrennungsmotor mit Fremdzündung und einem Hubraum von 2800 cm3 oder weniger,von Kraftfahrzeugen der Position 8705(12)3andere87084050Schaltgetriebe4,5Teile87084091aus Stahl, gesenkgeschmiedet4,587084099andere3,5870850Triebachsen mit Differential, auch mit anderen Kraftübertragungsvorrichtungen versehen, und nicht angetriebene Achsen; Teile davon87085020für die industrielle Montage:von Kraftfahrzeugen der Position 8703,von Kraftfahrzeugen der Position 8704, mit Kolbenverbrennungsmotor mit Selbstzündung (Diesel- oder Halbdieselmotor) und einem Hubraum von 2500 cm3 oder weniger oder mit Kolbenverbrennungsmotor mit Fremdzündung und einem Hubraum von 2800 cm3 oder weniger,von Kraftfahrzeugen der Position 8705(12)3andere87085035Triebachsen mit Differential, auch mit anderen Kraftübertragungsvorrichtungen versehen, und nicht angetriebene Achsen4,5Teile87085055aus Stahl, gesenkgeschmiedet4,5andere87085091für nicht angetriebene Achsen4,587085099andere3,5870870Räder sowie Teile davon und Zubehör87087010für die industrielle Montage:von Einachsschleppern der Unterposition 870110,von Kraftfahrzeugen der Position 8703,von Kraftfahrzeugen der Position 8704, mit Kolbenverbrennungsmotor mit Selbstzündung (Diesel- oder Halbdieselmotor) und einem Hubraum von 2500 cm3 oder weniger oder mit Kolbenverbrennungsmotor mit Fremdzündung und einem Hubraum von 2800 cm3 oder weniger,von Kraftfahrzeugen der Position 8705(12)3andere87087050Räder aus Aluminium; Teile davon und Zubehör, aus Aluminium4,587087091in einem Stück gegossene Radteile in Sternform, aus Eisen oder Stahl387087099andere4,5870880Aufhängesysteme und Teile davon (einschließlich Stoßdämpfer)87088020für die industrielle Montage:von Kraftfahrzeugen der Position 8703,von Kraftfahrzeugen der Position 8704, mit Kolbenverbrennungsmotor mit Selbstzündung (Diesel- oder Halbdieselmotor) und einem Hubraum von 2500 cm3 oder weniger oder mit Kolbenverbrennungsmotor mit Fremdzündung und einem Hubraum von 2800 cm3 oder weniger,von Kraftfahrzeugen der Position 8705(12)3andere87088035Stoßdämpfer4,587088055Stabilisatoren; Drehstabfedern3,5andere87088091aus Stahl, gesenkgeschmiedet4,587088099andere3,5andere Teile und anderes Zubehör870891Kühler und Teile davon87089120für die industrielle Montage:von Einachsschleppern der Unterposition 870110,von Kraftfahrzeugen der Position 8703,von Kraftfahrzeugen der Position 8704, mit Kolbenverbrennungsmotor mit Selbstzündung (Diesel- oder Halbdieselmotor) und einem Hubraum von 2500 cm3 oder weniger oder mit Kolbenverbrennungsmotor mit Fremdzündung und einem Hubraum von 2800 cm3 oder weniger,von Kraftfahrzeugen der Position 8705(12)3andere87089135Kühler4,5Teile87089191aus Stahl, gesenkgeschmiedet4,587089199andere3,5870892Auspufftöpfe (Schalldämpfer) und Auspuffrohre; Teile davon87089220für die industrielle Montage:von Einachsschleppern der Unterposition 870110,von Kraftfahrzeugen der Position 8703,von Kraftfahrzeugen der Position 8704, mit Kolbenverbrennungsmotor mit Selbstzündung (Diesel- oder Halbdieselmotor) und einem Hubraum von 2500 cm3 oder weniger oder mit Kolbenverbrennungsmotor mit Fremdzündung und einem Hubraum von 2800 cm3 oder weniger,von Kraftfahrzeugen der Position 8705(12)3andere87089235Auspufftöpfe (Schalldämpfer) und Auspuffrohre4,5Teile87089291aus Stahl, gesenkgeschmiedet4,587089299andere3,5870893Schaltkupplungen und Teile davon87089310für die industrielle Montage:von Einachsschleppern der Unterposition 870110,von Kraftfahrzeugen der Position 8703,von Kraftfahrzeugen der Position 8704, mit Kolbenverbrennungsmotor mit Selbstzündung (Diesel- oder Halbdieselmotor) und einem Hubraum von 2500 cm3 oder weniger oder mit Kolbenverbrennungsmotor mit Fremdzündung und einem Hubraum von 2800 cm3 oder weniger,von Kraftfahrzeugen der Position 8705(12)387089390andere4,5870894Lenkräder, Lenksäulen und Lenkgetriebe; Teile davon87089420für die industrielle Montage:von Kraftfahrzeugen der Position 8703,von Kraftfahrzeugen der Position 8704, mit Kolbenverbrennungsmotor mit Selbstzündung (Diesel- oder Halbdieselmotor) und einem Hubraum von 2500 cm3 oder weniger oder mit Kolbenverbrennungsmotor mit Fremdzündung und einem Hubraum von 2800 cm3 oder weniger,von Kraftfahrzeugen der Position 8705(12)3andere87089435Lenkräder, Lenksäulen und Lenkgetriebe4,5Teile87089491aus Stahl, gesenkgeschmiedet4,587089499andere3,5870895aufblasbare Sicherheits-Luftsäcke mit Füllsystem (Airbags); Teile davon87089510für die industrielle Montage:von Einachsschleppern der Unterposition 870110,von Kraftfahrzeugen der Position 8703,von Kraftfahrzeugen der Position 8704, mit Kolbenverbrennungsmotor mit Selbstzündung (Diesel- oder Halbdieselmotor) und einem Hubraum von 2500 cm3 oder weniger oder mit Kolbenverbrennungsmotor mit Fremdzündung und einem Hubraum von 2800 cm3 oder weniger,von Kraftfahrzeugen der Position 8705(12)3p/standere87089591aus Stahl, gesenkgeschmiedet4,587089599andere3,5870899andere87089910für die industrielle Montage:von Einachsschleppern der Unterposition 870110,von Kraftfahrzeugen der Position 8703,von Kraftfahrzeugen der Position 8704, mit Kolbenverbrennungsmotor mit Selbstzündung (Diesel- oder Halbdieselmotor) und einem Hubraum von 2500 cm3 oder weniger oder mit Kolbenverbrennungsmotor mit Fremdzündung und einem Hubraum von 2800 cm3 oder weniger,von Kraftfahrzeugen der Position 8705(12)3andere87089993aus Stahl, gesenkgeschmiedet4,587089997andere3,58709Kraftkarren ohne Hebevorrichtung, von der in Fabriken, Lagerhäusern, Hafenanlagen oder auf Flugplätzen zum Kurzstreckentransport von Waren verwendeten Art; Zugkraftkarren, von der auf Bahnhöfen verwendeten Art; Teile davonKraftkarren870911Elektrokarren87091110ihrer Beschaffenheit nach zum Befördern von Waren mit starker Radioaktivität besonders bestimmt (Euratom)2p/st87091190andere4p/st870919andere87091910ihrer Beschaffenheit nach zum Befördern von Waren mit starker Radioaktivität besonders bestimmt (Euratom)2p/st87091990andere4p/st87099000Teile3,587100000Panzerkampfwagen und andere selbstfahrende gepanzerte Kampffahrzeuge, auch mit Waffen; Teile davon1,78711Krafträder (einschließlich Mopeds) und Fahrräder mit Hilfsmotor, auch mit Beiwagen; Beiwagen87111000mit Hubkolbenverbrennungsmotor mit einem Hubraum von 50 cm3 oder weniger8p/st871120mit Hubkolbenverbrennungsmotor mit einem Hubraum von mehr als 50 cm3 bis 250 cm387112010Motorroller8p/standere, mit einem Hubraum von87112092mehr als 50 cm3 bis 125 cm38p/st87112098mehr als 125 cm3 bis 250 cm38p/st871130mit Hubkolbenverbrennungsmotor mit einem Hubraum von mehr als 250 cm3 bis 500 cm387113010mit einem Hubraum von mehr als 250 cm3 bis 380 cm36p/st87113090mit einem Hubraum von mehr als 380 cm3 bis 500 cm36p/st87114000mit Hubkolbenverbrennungsmotor mit einem Hubraum von mehr als 500 cm3 bis 800 cm36p/st87115000mit Hubkolbenverbrennungsmotor mit einem Hubraum von mehr als 800 cm36p/st871190andere87119010Fahrräder mit Elektrohilfsmotor mit einer Nenndauerleistung von 250 Watt oder weniger6p/st87119090andere6p/st871200Zweiräder und andere Fahrräder (einschließlich Lastendreiräder), ohne Motor87120030Zweiräder mit Kugellager14p/st87120070andere15p/st8713Rollstühle und andere Fahrzeuge für Behinderte, auch mit Motor oder anderer Vorrichtung zur mechanischen Fortbewegung87131000ohne Vorrichtung zur mechanischen Fortbewegungfreip/st87139000anderefreip/st8714Teile und Zubehör für Fahrzeuge der Positionen 8711 bis 871387141000für Krafträder (einschließlich Mopeds)3,787142000für Rollstühle und andere Fahrzeuge für Behindertefreiandere871491Rahmen und Gabeln sowie Teile davon87149110Rahmen4,7p/st87149130Gabeln4,7p/st87149190Teile4,7871492Felgen und Speichen87149210Felgen4,7p/st87149290Speichen4,787149300Naben (andere als Bremsnaben) und Freilaufzahnkränze4,7871494Bremsen, einschließlich Bremsnaben, und Teile davon87149420Bremsen4,787149490Teile4,787149500Sättel4,7871496Pedale und Kurbelgarnituren sowie Teile davon87149610Pedale4,7pa87149630Kurbelgarnituren4,787149690Teile4,7871499andere87149910Lenker4,7p/st87149930Gepäckträger4,7p/st87149950Kettenschaltungen4,787149990andere; Teile4,7871500Kinderwagen und Teile davon87150010Kinderwagen2,7p/st87150090Teile2,78716Anhänger, einschließlich Sattelanhänger, für Fahrzeuge aller Art; andere nicht selbstfahrende Fahrzeuge; Teile davon871610Wohnanhänger, zum Wohnen oder Campen87161092mit einem Gewicht von 1600 kg oder weniger2,7p/st87161098mit einem Gewicht von mehr als 1600 kg2,7p/st87162000Anhänger für landwirtschaftliche Zwecke, mit Selbstlade- oder -entladevorrichtung2,7p/standere Anhänger zum Befördern von Gütern87163100Anhänger mit Tankaufbau2,7p/st871639andere87163910ihrer Beschaffenheit nach zum Befördern von Waren mit starker Radioaktivität besonders bestimmt (Euratom)2,7p/standereneu87163930Sattelanhänger2,7p/st87163950andere2,7p/st87163980gebraucht2,7p/st87164000andere Anhänger2,787168000andere Fahrzeuge1,7871690Teile87169010Fahrgestelle1,787169030Karosserien und Aufbauten1,787169050Achsen1,787169090andere Teile1,7

KAPITEL 88

Unterpositions-Anmerkung

1.
Als „Leergewicht” im Sinne der Unterpositionen 880211 bis 880240 gilt das Gewicht des Luftfahrzeugs im flugbereiten Zustand unter Ausschluss des Gewichts der Besatzung, des Treibstoffs sowie der Ausrüstung, die nicht fest eingebaut ist.
KN-CodeWarenbezeichnungVertragsmäßiger Zollsatz (%)Besondere Maßeinheit880100Ballone und Luftschiffe; Segelflugzeuge, Hanggleiter und andere nicht für maschinellen Antrieb bestimmte Luftfahrzeuge88010010Ballone und Luftschiffe; Segelflugzeuge und Hanggleiter3,7p/st88010090andere2,7p/st8802Andere Luftfahrzeuge (z. B. Hubschrauber und Starrflügelflugzeuge); Raumfahrzeuge (einschließlich Satelliten) und Trägerraketen für Raumfahrzeuge sowie SuborbitalfahrzeugeHubschrauber88021100mit einem Leergewicht von 2000 kg oder weniger7,5p/st88021200mit einem Leergewicht von mehr als 2000 kg2,7p/st88022000Starrflügelflugzeuge und andere Luftfahrzeuge, mit einem Leergewicht von 2000 kg oder weniger7,7p/st88023000Starrflügelflugzeuge und andere Luftfahrzeuge, mit einem Leergewicht von mehr als 2000 kg bis 15000 kg2,7p/st88024000Starrflügelflugzeuge und andere Luftfahrzeuge, mit einem Leergewicht von mehr als 15000 kg2,7p/st880260Raumfahrzeuge (einschließlich Satelliten) und Trägerraketen für Raumfahrzeuge sowie Suborbitalfahrzeuge88026010Raumfahrzeuge (einschließlich Satelliten)4,2p/st88026090Trägerraketen für Raumfahrzeuge sowie Suborbitalfahrzeuge4,2p/st8803Teile von Waren der Position 8801 oder 880288031000Propeller und Rotoren, Teile davon2,7(86)88032000Fahrgestelle und Teile davon2,7(86)88033000andere Teile von Hubschraubern oder Starrflügelflugzeugen (ausgenommen Segelflugzeuge)2,7(86)880390andere88039010von Drachen1,788039020von Raumfahrzeugen (einschließlich Satelliten)1,788039030von Trägerraketen für Raumfahrzeuge sowie Suborbitalfahrzeuge1,788039090andere2,7(86)88040000Fallschirme (einschließlich lenkbare und rotierende Fallschirme) und Gleitschirme; Teile davon und Zubehör2,78805Startvorrichtungen für Luftfahrzeuge; Abbremsvorrichtungen für Schiffsdecks und ähnliche Landehilfen für Luftfahrzeuge; Bodengeräte zur Flugausbildung; Teile davon880510Startvorrichtungen für Luftfahrzeuge und Teile davon; Abbremsvorrichtungen für Schiffsdecks und ähnliche Landehilfen für Luftfahrzeuge, Teile davon88051010Startvorrichtungen für Luftfahrzeuge und Teile davon2,788051090andere1,7Bodengeräte zur Flugausbildung und Teile davon88052100Luftkampfsimulatoren und Teile davon1,788052900andere1,7

KAPITEL 89

Anmerkung

1.
Rümpfe von Wasserfahrzeugen und unvollständige oder unfertige Wasserfahrzeuge, auch zerlegt, sowie zerlegte vollständige Wasserfahrzeuge sind, wenn die Wasserfahrzeuggattung zweifelhaft ist, in die Position 8906 einzureihen.

Zusätzliche Anmerkungen

1.
Zu den Unterpositionen 89011010, 89012010, 89013010, 89019010, 89020010, 89039110, 89039210, 89040091 und 89069010 gehören nur Wasserfahrzeuge, die ihrer Beschaffenheit nach seetüchtig sind und deren größte Rumpflänge (ohne Berücksichtigung überragender Teile) 12 m oder mehr beträgt. Fischereifahrzeuge und Rettungsfahrzeuge, die ihrer Beschaffenheit nach seetüchtig sind, gelten ohne Rücksicht auf ihre Rumpflänge stets als Wasserfahrzeuge für die Seeschifffahrt.
2.
Zu den Unterpositionen 89051010 und 89059010 gehören nur Wasserfahrzeuge und Schwimmdocks, die ihrer Beschaffenheit nach seetüchtig sind.
3.
Die Position 8908 erfasst mit dem Begriff „Wasserfahrzeuge und andere schwimmende Vorrichtungen, zum Abwracken” auch folgende Waren, sofern sie mit Wasserfahrzeugen und anderen schwimmenden Vorrichtungen zum Abwracken gestellt werden und zu deren üblicher Ausrüstung gehören:

gebrauchte oder neue Ersatzteile (z. B. Schiffsschrauben),

bewegliche Gegenstände (Möbel, Küchengeräte, Geschirr usw.), augenscheinlich gebraucht.

KN-CodeWarenbezeichnungVertragsmäßiger Zollsatz (%)Besondere Maßeinheit8901Fahrgastschiffe, Kreuzfahrtschiffe, Fährschiffe, Frachtschiffe, Lastkähne und ähnliche Wasserfahrzeuge zum Befördern von Personen oder Gütern890110Fahrgastschiffe, Kreuzfahrtschiffe und ähnliche, ihrer Beschaffenheit nach hauptsächlich zur Personenbeförderung bestimmte Wasserfahrzeuge; Fährschiffe89011010für die Seeschifffahrtfreip/st89011090andere1,7p/st890120Tankschiffe89012010für die Seeschifffahrtfreip/st89012090andere1,7ct/l890130Kühlschiffe, ausgenommen solche der Unterposition 89012089013010für die Seeschifffahrtfreip/st89013090andere1,7ct/l890190andere Wasserfahrzeuge zum Befördern von Gütern sowie Wasserfahrzeuge, die ihrer Beschaffenheit nach zur Personen- und Güterbeförderung bestimmt sind89019010für die Seeschifffahrtfreip/st89019090andere1,7ct/l890200Fischereifahrzeuge; Fabrikschiffe und andere Schiffe für das Verarbeiten oder Konservieren von Fischereierzeugnissen89020010für die Seeschifffahrtfreip/st89020090andere1,7p/st8903Jachten und andere Vergnügungs- oder Sportboote; Ruderboote und Kanus890310aufblasbare Boote89031010mit einem Gewicht von 100 kg oder weniger2,7p/st89031090andere1,7p/standere890391Segelboote, auch mit Hilfsmotor89039110für die Seeschifffahrtfreip/st89039190andere1,7p/st890392Motorboote, ausgenommen solche mit Außenbordmotor89039210für die Seeschifffahrtfreip/standere89039291mit einer Länge von 7,5 m oder weniger1,7p/st89039299mit einer Länge von mehr als 7,5 m1,7p/st890399andere89039910mit einem Gewicht von 100 kg oder weniger2,7p/standere89039991mit einer Länge von 7,5 m oder weniger1,7p/st89039999mit einer Länge von mehr als 7,5 m1,7p/st890400Schlepper und Schubschiffe89040010Schlepperfreip/stSchubschiffe89040091für die Seeschifffahrtfreip/st89040099andere1,78905Feuerschiffe, Feuerlöschschiffe, Schwimmbagger, Schwimmkrane und andere Wasserfahrzeuge, bei denen das Fahren im Vergleich zu ihrer Hauptfunktion von untergeordneter Bedeutung ist; Schwimmdocks, schwimmende oder tauchende Bohr- oder Förderplattformen890510Schwimmbagger89051010für die Seeschifffahrtfreip/st89051090andere1,7p/st89052000schwimmende oder tauchende Bohr- oder Förderplattformenfreip/st890590andere89059010für die Seeschifffahrtfreip/st89059090andere1,7p/st8906Andere Wasserfahrzeuge, einschließlich Kriegsschiffe und Rettungsfahrzeuge, ausgenommen Ruderboote89061000Kriegsschiffefreip/st890690andere89069010für die Seeschifffahrtfreip/standere89069091mit einem Gewicht von 100 kg oder weniger2,7p/st89069099andere1,7p/st8907Andere schwimmende Vorrichtungen (z. B. Flöße, Schwimmtanks, Senkkästen, Festmachetonnen, Bojen und schwimmende Baken)89071000aufblasbare Flöße2,7p/st89079000andere2,7p/st89080000Wasserfahrzeuge und andere schwimmende Vorrichtungen, zum Abwracken(12)frei

ABSCHNITT XVIII

KAPITEL 90

Anmerkungen

1.
Zu Kapitel 90 gehören nicht:

a)
Waren von der in Maschinen, Vorrichtungen oder für andere technische Zwecke verwendeten Art, aus Weichkautschuk (Position 4016), aus Leder oder rekonstituiertem Leder (Position 4205) oder aus Spinnstoffen (Position 5911);
b)
Stützgürtel oder andere Stützvorrichtungen aus Spinnstoffen, deren Wirkung auf den Körperteil, der gestützt oder gehalten werden soll, sich ausschließlich aus ihrer Elastizität herleitet (z. B. Schwangerschaftsgürtel, Brustbandagen, Leibbinden, Muskel- oder Gelenkbandagen) (Abschnitt XI);
c)
feuerfeste Waren der Position 6903; Waren zu chemischen oder anderen technischen Zwecken der Position 6909;
d)
Spiegel aus Glas, nicht optisch bearbeitet, der Position 7009 und Spiegel aus unedlen Metallen oder Edelmetallen, die nicht die charakterbestimmenden Merkmale optischer Elemente haben (Position 8306 oder Kapitel 71);
e)
Glaswaren der Position 7007, 7008, 7011, 7014, 7015 oder 7017;
f)
Teile mit allgemeiner Verwendungsmöglichkeit im Sinne der Anmerkung 2 zu Abschnitt XV, aus unedlen Metallen (Abschnitt XV) und gleichartige Waren aus Kunststoffen (Kapitel 39);
g)
Ausgabepumpen mit Flüssigkeitsmesser der Position 8413; Zähl- und Kontrollwaagen und gesondert gestellte Gewichte (Position 8423); Maschinen, Apparate und Geräte zum Heben oder Fördern (Positionen 8425 bis 8428); Papier- oder Pappeschneidemaschinen aller Art (Position 8441); Spezialvorrichtungen zum Einstellen der Werkstücke oder Werkzeuge an Werkzeugmaschinen, auch mit optischer Ablesevorrichtung (z. B. sog. „optische” Teilköpfe), der Position 8466 (ausgenommen rein optische Vorrichtungen, wie z. B. Zentrierfernrohre und Fluchtfernrohre); Rechenmaschinen (Position 8470); Druckminderventile sowie andere Ventile und Armaturen der Position 8481; Maschinen und Apparate (einschließlich Apparate zum Projizieren oder Aufbringen von Schaltungsbildern auf sensibilisierte Halbleitermaterialien), der Position 8486;
h)
Scheinwerfer von der für Kraftfahrzeuge oder Fahrräder verwendeten Art (Position 8512); tragbare elektrische Leuchten der Position 8513; kinematografische Tonaufnahme- oder Tonwiedergabegeräte sowie Geräte zum serienweisen Kopieren von Tonträgern (Position 8519); Tonabnehmer (Position 8522); Fernsehkameras, digitale Fotoapparate und Videokameraaufnahmegeräte (Position 8525); Funkmessgeräte, Funknavigationsgeräte und Funkfernsteuergeräte (Position 8526); Verbinder für optische Fasern, Bündel aus optischen Fasern oder optische Kabel (Position 8536); numerische Steuerungen der Position 8537; innenverspiegelte Scheinwerferlampen (Position 8539); Kabel aus optischen Fasern, der Position 8544;
ij)
Scheinwerfer der Position 9405;
k)
Waren des Kapitels 95;
l)
Hohlmaße; sie sind nach ihrer stofflichen Beschaffenheit einzureihen;
m)
Spulen und ähnliche Materialträger (Einreihung nach ihrer stofflichen Beschaffenheit, z. B. nach Position 3923 oder Abschnitt XV).

2.
Vorbehaltlich der vorstehenden Anmerkung 1 sind Teile und Zubehör für Maschinen, Apparate, Geräte, Instrumente oder andere Waren des Kapitels 90 nach folgenden Regeln einzureihen:

a)
Teile und Zubehör, die sich als Waren einer Position des Kapitels 90 oder des Kapitels 84, 85 oder 91 (ausgenommen der Position 8487, 8548 oder 9033) darstellen, sind dieser Position zuzuweisen, ohne Rücksicht darauf, für welche Maschinen, Apparate, Geräte oder Instrumente sie bestimmt sind;
b)
andere Teile und anderes Zubehör sind, wenn zu erkennen ist, dass sie ausschließlich oder hauptsächlich für eine bestimmte Maschine, einen bestimmten Apparat oder ein bestimmtes Gerät oder Instrument oder für mehrere Maschinen, Apparate, Geräte oder Instrumente der gleichen Position (auch der Position 9010, 9013 oder 9031) bestimmt sind, der Position für diese Maschinen, Apparate, Geräte oder Instrumente zuzuweisen;
c)
alle übrigen Teile und alles übrige Zubehör sind nach Position 9033 einzureihen.

3.
Die Bestimmungen der Anmerkungen 3 und 4 zu Abschnitt XVI gelten auch für dieses Kapitel.
4.
Nicht zu Position 9005 gehören Zielfernrohre für Waffen, Periskope für Unterseeboote oder Kampffahrzeuge sowie Fernrohre für Maschinen, Apparate, Geräte oder Instrumente des Kapitels 90 oder des Abschnitts XVI (Position 9013).
5.
Optische Instrumente, Geräte oder Maschinen zum Messen oder Prüfen, für die sowohl die Position 9013 als auch die Position 9031 in Betracht kommen, sind der Position 9031 zuzuweisen.
6.
Im Sinne der Position 9021 gelten als „orthopädische Apparate und Vorrichtungen” Apparate und Vorrichtungen

zum Verhüten oder Korrigieren körperlicher Fehlbildungen oder

zum Stützen oder Halten von Körperteilen oder Organen nach einer Krankheit, Operation oder Verletzung.

Zu den orthopädischen Apparaten und Vorrichtungen gehören auch Schuhe und spezielle Einlegesohlen zum Korrigieren orthopädischer Leiden unter der Voraussetzung, dass sie 1) maßgerecht gefertigt sind oder 2) serienmäßig hergestellt sind, einzeln und nicht paarweise gestellt werden und passend zu jedem Fuß gleichermaßen hergerichtet sind.

7.
Zu Position 9032 gehören nur:

a)
Instrumente, Apparate und Geräte zum Regeln der Durchflussmenge, der Füllhöhe, des Druckes oder anderer veränderlicher Größen von Flüssigkeiten oder Gasen oder zum Regeln von Temperaturen, auch wenn deren Arbeitsweise auf einer elektrischen Erscheinung beruht, die sich mit der zu regelnden Größe ändert. Diese Instrumente, Apparate und Geräte sind dazu bestimmt, die zu regelnde Größe auf einen vorgegebenen Wert zu bringen und ihn aufgrund fortlaufender oder periodischer Messungen des jeweiligen tatsächlichen Wertes gegen störende Einflüsse aufrechtzuerhalten;
b)
selbsttätige Regler für elektrische Größen und Instrumente, Apparate oder Geräte zum Regeln nicht elektrischer Größen, deren Arbeitsweise auf einer elektrischen Erscheinung beruht, die sich mit der zu regelnden Größe ändert. Diese Instrumente, Apparate und Geräte sind dazu bestimmt, die zu regelnde Größe auf einen vorgegebenen Wert zu bringen und ihn aufgrund fortlaufender oder periodischer Messungen des jeweiligen tatsächlichen Wertes gegen störende Einflüsse aufrechtzuerhalten.

Zusätzliche Anmerkung

1.
Als „elektronisch” im Sinne der Unterpositionen 90151010, 90152010, 90153010, 90154010, 90158011, 90158019, 90241011, 90241013, 90241019, 90248011, 90248019, 90251920, 90258040, 90261021, 90261029, 90262020, 90268020, 90271010, 90278011, 90278013, 90278017, 90302091, 90303310, 90308930, 90318032, 90318034, 90318038 und 90321020 gelten Instrumente, Apparate und Geräte, die eine oder mehrere Waren der Position 8540, 8541 oder 8542 enthalten. Bei der Anwendung dieser Anmerkung bleiben jedoch solche Waren der Position 8540, 8541 oder 8542 unberücksichtigt, die nur eine Gleichrichterfunktion haben oder die zum Stromversorgungsteil der Instrumente, Apparate oder Geräte gehören.
KN-CodeWarenbezeichnungVertragsmäßiger Zollsatz (%)Besondere Maßeinheit9001Optische Fasern und Bündel aus optischen Fasern; Kabel aus optischen Fasern, ausgenommen solche der Position 8544; polarisierende Stoffe in Form von Folien oder Platten; Linsen (einschließlich Kontaktlinsen), Prismen, Spiegel und andere optische Elemente, aus Stoffen aller Art, nicht gefasst (ausgenommen solche aus optisch nicht bearbeitetem Glas)900110optische Fasern sowie Bündel und Kabel aus optischen Fasern90011010Kabel zur Bildübertragung2,990011090andere2,990012000polarisierende Stoffe in Form von Folien oder Platten2,990013000Kontaktlinsen2,9p/st900140Brillengläser aus Glas90014020ohne Korrektionswirkung2,9p/stmit Korrektionswirkungbeide Flächen fertig bearbeitet90014041Einstärkengläser (unifokal)2,9p/st90014049andere2,9p/st90014080andere2,9p/st900150Brillengläser aus anderen Stoffen90015020ohne Korrektionswirkung2,9p/stmit Korrektionswirkungbeide Flächen fertig bearbeitet90015041Einstärkengläser (unifokal)2,9p/st90015049andere2,9p/st90015080andere2,9p/st90019000andere2,99002Linsen, Prismen, Spiegel und andere optische Elemente, aus Stoffen aller Art, für Instrumente, Apparate und Geräte, gefasst (ausgenommen solche aus optisch nicht bearbeitetem Glas)Objektive90021100für Kameras, Projektoren oder fotografische oder kinematografische Vergrößerungs- oder Verkleinerungsapparate6,7p/st90021900andere6,7p/st90022000Filter6,7p/st90029000andere6,79003Fassungen für Brillen oder für ähnliche Waren sowie Teile davonFassungen90031100aus Kunststoffen2,2p/st90031900aus anderen Stoffen2,2p/st90039000Teile2,29004Brillen (Korrektionsbrillen, Schutzbrillen und andere Brillen) und ähnliche Waren900410Sonnenbrillen90041010mit optisch bearbeiteten Gläsern2,9p/standere90041091mit Brillengläsern aus Kunststoffen2,9p/st90041099andere2,9p/st900490andere90049010mit Brillengläsern aus Kunststoffen2,990049090andere2,99005Ferngläser, Fernrohre, astronomische Fernrohre, optische Teleskope und Montierungen dafür; andere astronomische Instrumente und Montierungen dafür (ausgenommen Instrumente für Radioastronomie)90051000Ferngläser4,2p/st90058000andere Instrumente4,290059000Teile und Zubehör (einschließlich Montierungen)4,29006Fotoapparate; Blitzlichtgeräte und -vorrichtungen für fotografische Zwecke sowie Fotoblitzlampen (ausgenommen Entladungslampen der Position 8539)90061000Fotoapparate von der zum Herstellen von Klischees oder Druckformzylindern verwendeten Art4,2p/st90063000Fotoapparate, ihrer Beschaffenheit nach besonders für Unterwasser- oder Luftbildaufnahmen, für die medizinische Untersuchung innerer Organe oder für gerichtsmedizinische oder kriminalistische Laboratorien bestimmt4,2p/st90064000Sofortbildkameras3,2p/standere Fotoapparate90065100Spiegelreflexkameras für Filme in Rollen mit einer Breite von 35 mm oder weniger4,2p/st90065200andere, für Filme in Rollen mit einer Breite von weniger als 35 mm4,2p/st900653andere, für Filme in Rollen mit einer Breite von 35 mm90065310Wegwerffotoapparate4,2p/st90065380andere4,2p/st90065900andere4,2p/stBlitzlichtgeräte und -vorrichtungen, für fotografische Zwecke, sowie Fotoblitzlampen90066100Blitzlichtgeräte mit Entladungslampe (Elektronenblitzgeräte)3,2p/st90066900andere3,2p/stTeile und Zubehör90069100für Fotoapparate3,790069900andere3,29007Filmkameras und Filmvorführapparate, auch mit eingebauten Tonaufnahme- oder Tonwiedergabegeräten90071000Filmkameras3,7p/st90072000Filmvorführapparate3,7p/stTeile und Zubehör90079100für Filmkameras3,790079200für Filmvorführapparate3,79008Stehbildwerfer; fotografische Vergrößerungs- oder Verkleinerungsapparate90085000Stehbildwerfer; fotografische Vergrößerungs- oder Verkleinerungsapparate3,7p/st90089000Teile und Zubehör3,790099010Apparate und Ausrüstungen für fotografische oder kinematografische Laboratorien, in diesem Kapitel anderweit weder genannt noch inbegriffen; Negativbetrachter; Lichtbildwände90101000Filmentwicklungsmaschinen und -ausrüstungen, zum automatischen Entwickeln von fotografischen oder kinematografischen Filmen oder von fotografischem Papier in Rollen sowie Maschinen und Ausrüstungen, die automatisch von entwickelten Filmen Abzüge auf fotografischem Papier in Rollen herstellen2,790105000andere Apparate und Ausrüstungen für fotografische oder kinematografische Laboratorien; Negativbetrachter2,790106000Lichtbildwände2,790109000Teile und Zubehör2,79011Optische Mikroskope, einschließlich solcher für Mikrofotografie, Mikrokinematografie oder Mikroprojektion901110Stereomikroskope90111010mit Vorrichtungen versehen, die ihrer Beschaffenheit nach zum Handhaben und Transportieren von Halbleiterscheiben (wafers) oder Reticles besonders bestimmt sindfreip/st90111090andere6,7p/st901120andere Mikroskope für Mikrofotografie, Mikrokinematografie oder Mikroprojektion90112010Mikrofotografie-Mikroskope, mit Vorrichtungen versehen, die ihrer Beschaffenheit nach zum Handhaben und Transportieren von Halbleiterscheiben (wafers) oder Reticles besonders bestimmt sindfreip/st90112090andere6,7p/st90118000andere Mikroskope6,7p/st901190Teile und Zubehör90119010für Mikroskope der Unterposition 90111010 oder 90112010frei90119090andere6,79012Andere als optische Mikroskope; Diffraktografen901210andere als optische Mikroskope; Diffraktografen90121010Elektronenmikroskope, mit Vorrichtungen versehen, die ihrer Beschaffenheit nach zum Handhaben und Transportieren von Halbleiterscheiben (wafers) oder Reticles besonders bestimmt sindfrei90121090andere3,7901290Teile und Zubehör90129010von Geräten der Unterposition 90121010frei90129090andere3,79013Flüssigkristallvorrichtungen, die anderweit als Waren nicht genauer erfasst sind; Laser, ausgenommen Laserdioden; andere in diesem Kapitel anderweit weder genannte noch inbegriffene optische Instrumente, Apparate und Geräte90131000Zielfernrohre für Waffen; Periskope; Fernrohre für Maschinen, Apparate, Geräte oder Instrumente des Kapitels 90 oder des Abschnitts XVI4,790132000Laser, ausgenommen Laserdioden4,7901380andere Vorrichtungen, Instrumente, Apparate und GeräteFlüssigkristallvorrichtungen90138020aktive Matrix-Flüssigkristallvorrichtungenfrei90138030anderefrei90138090andere4,7901390Teile und Zubehör90139010von Flüssigkristallvorrichtungen (LCD)frei90139090andere4,79014Kompasse, einschließlich Navigationskompasse; andere Navigationsinstrumente, -apparate und -geräte90141000Kompasse, einschließlich Navigationskompasse2,7901420Navigationsinstrumente, -apparate und -geräte für die Luft- oder Raumfahrt (andere als Kompasse)90142020Trägheitsnavigationssysteme3,7p/st90142080andere3,790148000andere Navigationsinstrumente, -apparate und -geräte3,790149000Teile und Zubehör2,79015Instrumente, Apparate und Geräte für die Geodäsie, Topografie, Fotogrammmetrie, Hydrografie, Ozeanografie, Hydrologie, Meteorologie oder Geophysik, ausgenommen Kompasse; Entfernungsmesser901510Entfernungsmesser90151010elektronische3,790151090andere2,7901520Theodolite und Tachymeter90152010elektronische3,790152090andere2,7901530Nivellierinstrumente90153010elektronische3,790153090andere2,7901540Instrumente, Apparate und Geräte für die Fotogrammmetrie90154010elektronische3,790154090andere2,7901580andere Instrumente, Apparate und Geräteelektronische90158011für die Meteorologie, Hydrologie oder Geophysik3,790158019andere3,7andere90158091für die Geodäsie, Topografie oder Hydrografie2,790158093für die Meteorologie, Hydrologie oder Geophysik2,790158099andere2,790159000Teile und Zubehör2,7901600Waagen mit einer Empfindlichkeit von 50 mg oder feiner, auch mit Gewichten90160010Waagen3,7p/st90160090Teile und Zubehör3,79017Zeichen-, Anreiß- oder Recheninstrumente und -geräte (z. B. Zeichenmaschinen, Pantografen, Winkelmesser, Reißzeuge, Rechenschieber und Rechenscheiben); Längenmessinstrumente und -geräte, für den Handgebrauch (z. B. Maßstäbe und Maßbänder, Mikrometer, Schieblehren und andere Lehren), in diesem Kapitel anderweit weder genannt noch inbegriffen901710Zeichentische und Zeichenmaschinen, auch automatische90171010Plotterfreip/st90171090andere2,7p/st901720andere Zeichen-, Anreiß- oder Recheninstrumente und -geräte90172005Plotterfreip/st90172010andere Zeicheninstrumente und -geräte2,790172039Anreißinstrumente und -geräte2,7p/st90172090Recheninstrumente und -geräte2,7p/st90173000Mikrometer, Schieblehren und andere Lehren sowie Eichmaße2,7p/st901780andere Instrumente und Geräte90178010Maßstäbe, Maßbänder und Lineale mit Maßeinteilung2,790178090andere2,790179000Teile und Zubehör2,79018Medizinische, chirurgische, zahnärztliche oder tierärztliche Instrumente, Apparate und Geräte, einschließlich Szintigrafen und andere elektromedizinische Apparate und Geräte, sowie Apparate und Geräte zum Prüfen der SehschärfeElektrodiagnoseapparate und -geräte (einschließlich der Apparate und Geräte für Funktionsprüfungen oder zum Überwachen von physiologischen Parametern)90181100Elektrokardiografenfrei90181200Ultraschalldiagnosegerätefrei90181300Magnetresonanzgerätefrei90181400Szintigrafiegerätefrei901819andere90181910Überwachungsapparate und -geräte zur gleichzeitigen Überwachung von zwei oder mehr Parameternfrei90181990anderefrei90182000Ultraviolett- oder InfrarotbestrahlungsgerätefreiSpritzen, Nadeln, Katheter, Kanülen und dergleichen901831Spritzen, auch mit Nadeln90183110aus Kunststoffenfrei90183190anderefrei901832Hohlnadeln aus Metall und Operationsnähnadeln90183210Hohlnadeln aus Metallfrei90183290Operationsnähnadelnfrei90183900anderefreiandere zahnärztliche Instrumente, Apparate und Geräte90184100Dentalbohrmaschinen, auch mit anderen zahnärztlichen Ausrüstungen auf einem gemeinsamen Sockelfrei901849andere90184910Schleifrädchen, Scheiben, Fräser und Bürsten, zur Verwendung in Dentalbohrmaschinenfrei90184990anderefrei901850andere augenärztliche Instrumente, Apparate und Geräte90185010nicht optischefrei90185090optischefrei901890andere Instrumente, Apparate und Geräte90189010Blutdruckmessgerätefrei90189020Endoskopefrei90189030künstliche Nierenfrei90189040Apparate und Geräte für Diathermiefrei90189050Transfusionsgeräte, einschließlich Infusionsgerätefrei90189060Apparate und Geräte für Anästhesiefrei90189075Apparate und Geräte zur Nervenreizungfrei90189084anderefrei9019Apparate und Geräte für Mechanotherapie; Massageapparate und -geräte; Apparate und Geräte für Psychotechnik; Apparate und Geräte für Ozontherapie, Sauerstofftherapie oder Aerosoltherapie, Beatmungsapparate zum Wiederbeleben und andere Apparate und Geräte für Atmungstherapie901910Apparate und Geräte für Mechanotherapie; Massageapparate und -geräte; Apparate und Geräte für Psychotechnik90191010elektrische Vibrationsmassagegerätefrei90191090anderefrei90192000Apparate und Geräte für Ozontherapie, Sauerstofftherapie oder Aerosoltherapie, Beatmungsapparate zum Wiederbeleben und andere Apparate und Geräte für Atmungstherapiefrei90200000Andere Atmungsapparate und -geräte und Gasmasken, ausgenommen Schutzmasken ohne mechanische Teile und ohne auswechselbares Filterelement1,79021Orthopädische Apparate und Vorrichtungen, einschließlich Krücken sowie medizinisch-chirurgische Gürtel und Bandagen; Schienen und andere Vorrichtungen zum Behandeln von Knochenbrüchen; künstliche Körperteile und Organe; Schwerhörigengeräte und andere Vorrichtungen zum Tragen in der Hand oder zum Implantieren in den oder zum Tragen am Körper, zum Beheben von Funktionsschäden oder Gebrechen902110Apparate und Vorrichtungen zu orthopädischen Zwecken oder zum Behandeln von Knochenbrüchen90211010orthopädische Apparate und Vorrichtungenfrei90211090Schienen und andere Vorrichtungen zum Behandeln von Knochenbrüchenfreikünstliche Zähne und andere Waren der Zahnprothetik902121künstliche Zähne90212110aus Kunststoffenfrei100 p/st90212190aus anderen Stoffenfrei100 p/st90212900anderefreiandere künstliche Körperteile und Organe90213100künstliche Gelenkefrei902139andere90213910Augenprothesenfrei90213990anderefrei90214000Schwerhörigengeräte, ausgenommen Teile und Zubehörfreip/st90215000Herzschrittmacher, ausgenommen Teile und Zubehörfreip/st902190andere90219010Teile und Zubehör für Schwerhörigengerätefrei90219090anderefrei9022Röntgenapparate und -geräte und Apparate und Geräte, die Alpha-, Beta- oder Gammastrahlen verwenden, auch für medizinische, chirurgische, zahnärztliche oder tierärztliche Zwecke, einschließlich Apparate und Geräte für Schirmbildfotografie oder Strahlentherapie, Röntgenröhren und andere Vorrichtungen zum Erzeugen von Röntgenstrahlen, Hochspannungsgeneratoren, Schaltpulte, Durchleuchtungsschirme, Untersuchungs- und Behandlungstische, -sessel und dergleichenRöntgenapparate und -geräte, auch für medizinische, chirurgische, zahnärztliche oder tierärztliche Zwecke, einschließlich Apparate und Geräte für Schirmbildfotografie oder Strahlentherapie90221200Apparate für die Computertomografiefreip/st90221300andere, für zahnärztliche Zweckefreip/st90221400andere, für medizinische, chirurgische oder tierärztliche Zweckefreip/st90221900für andere Zweckefreip/stApparate und Geräte, die Alpha-, Beta- oder Gammastrahlen verwenden, auch für medizinische, chirurgische, zahnärztliche oder tierärztliche Zwecke, einschließlich Apparate und Geräte für die Schirmbildfotografie oder Strahlentherapie90222100für medizinische, chirurgische, zahnärztliche oder tierärztliche Zweckefreip/st90222900für andere Zwecke2,1p/st90223000Röntgenröhren2,1p/st90229000andere, einschließlich Teile und Zubehör2,1902300Instrumente, Apparate, Geräte und Modelle, ihrer Beschaffenheit nach zu Vorführzwecken bestimmt (z. B. beim Unterricht oder auf Ausstellungen), nicht zu anderer Verwendung geeignet90230010von der für den Unterricht in Physik, Chemie oder Technik verwendeten Art1,490230080andere1,4(87)9024Maschinen, Apparate und Geräte zum Prüfen der Härte, Zugfestigkeit, Druckfestigkeit, Elastizität oder anderer mechanischer Eigenschaften von Materialien (z. B. von Metallen, Holz, Spinnstoffen, Papier oder Kunststoffen)902410Materialprüfmaschinen, -apparate und -geräte für Metalleelektronische90241011Universal- und Zugfestigkeitsprüfmaschinen, -apparate und -geräte3,290241013Härteprüfmaschinen, -apparate und -geräte3,290241019andere3,290241090andere2,1902480andere Maschinen, Apparate und Geräteelektronische90248011zum Prüfen von Spinnstoffen, Papier und Pappe3,290248019andere3,290248090andere2,190249000Teile und Zubehör2,19025Dichtemesser (Aräometer, Senkwaagen) und ähnliche schwimmende Instrumente, Thermometer, Pyrometer, Barometer, Hygrometer und Psychrometer, auch mit Registriervorrichtung, auch miteinander kombiniertThermometer und Pyrometer, nicht mit anderen Instrumenten kombiniert902511unmittelbar ablesbar, flüssigkeitsgefüllt90251120Fieberthermometerfreip/st90251180andere2,8p/st902519andere90251920elektronische3,2p/st90251980andere2,1p/st902580andere Instrumente90258020Barometer, nicht mit anderen Instrumenten kombiniert2,1p/standere90258040elektronische3,290258080andere2,190259000Teile und Zubehör3,29026Instrumente, Apparate und Geräte zum Messen oder Überwachen von Durchfluss, Füllhöhe, Druck oder anderen veränderlichen Größen von Flüssigkeiten oder Gasen (z. B. Durchflussmesser, Flüssigkeitsstand- oder Gasstandanzeiger, Manometer, Wärmemengenzähler), ausgenommen Instrumente, Apparate und Geräte der Position 9014, 9015, 9028 oder 9032902610zum Messen oder Überwachen von Durchfluss oder Füllhöhe von Flüssigkeitenelektronische90261021Durchflussmesserfreip/st90261029anderefreip/standere90261081Durchflussmesserfreip/st90261089anderefreip/st902620zum Messen oder Überwachen des Druckes90262020elektronischefreip/standere90262040Manometer mit Metallfedermesswerk (mit Kapsel-, Platten-, Rohr- oder Schneckenfeder)freip/st90262080anderefreip/st902680andere Instrumente, Apparate und Geräte90268020elektronischefrei90268080anderefrei90269000Teile und Zubehörfrei9027Instrumente, Apparate und Geräte für physikalische oder chemische Untersuchungen (z. B. Polarimeter, Refraktometer, Spektrometer und Untersuchungsgeräte für Gase oder Rauch); Instrumente, Apparate und Geräte zum Bestimmen der Viskosität, Porosität, Dilatation, Oberflächenspannung oder dergleichen oder für kalorimetrische, akustische oder fotometrische Messungen (einschließlich Belichtungsmesser); Mikrotome902710Untersuchungsgeräte für Gase oder Rauch90271010elektronische2,5p/st90271090andere2,5p/st90272000Chromatografen und Elektrophoresegerätefrei90273000Spektrometer, Spektrofotometer und Spektrografen, die optische Strahlen (UV-Strahlen, sichtbares Licht, Infrarotstrahlen) verwendenfrei90275000andere Instrumente, Apparate und Geräte, die optische Strahlen (UV-Strahlen, sichtbares Licht, Infrarotstrahlen) verwendenfrei902780andere Instrumente, Apparate und Geräte90278005Belichtungsmesser2,5andereelektronische90278011pH-Messer, rH-Messer und andere Geräte zum Messen der Leitfähigkeitfrei90278013Apparate und Geräte zum Messen physikalischer Eigenschaften von Halbleitermaterial oder Trägermaterialien für Flüssigkristallanzeigen oder damit verbundenen isolierenden oder leitfähigen Schichten während der Herstellung von Halbleiterscheiben (wafers) oder Flüssigkristallanzeigenfrei90278017anderefreiandere90278091Viskosimeter, Porosimeter und Dilatometerfrei90278099anderefrei902790Mikrotome; Teile und Zubehör90279010Mikrotome2,5p/stTeile und Zubehör90279050für Instrumente, Apparate und Geräte der Unterpositionen 902720 bis 902780frei90279080von Mikrotomen oder Untersuchungsgeräten für Gase oder Rauch2,59028Gaszähler, Flüssigkeitszähler oder Elektrizitätszähler, einschließlich Eichzähler dafür90281000Gaszähler2,1p/st90282000Flüssigkeitszähler2,1p/st902830ElektrizitätszählerWechselstromzähler90283011Einphasen-Wechselstromzähler2,1p/st90283019Drehstromzähler2,1p/st90283090andere2,1p/st902890Teile und Zubehör90289010für Elektrizitätszähler2,190289090andere2,19029Andere Zähler (z. B. Tourenzähler, Produktionszähler, Taxameter, Kilometerzähler oder Schrittzähler); Tachometer und andere Geschwindigkeitsmesser, ausgenommen solche der Position 9014 oder 9015; Stroboskope90291000Tourenzähler, Produktionszähler, Taxameter, Kilometerzähler, Schrittzähler und andere Zähler1,9902920Tachometer und andere Geschwindigkeitsmesser; StroboskopeTachometer und andere Geschwindigkeitsmesser90292031Geschwindigkeitsmesser für Landfahrzeuge2,690292038andere2,690292090Stroboskope2,690299000Teile und Zubehör2,29030Oszilloskope, Spektralanalysatoren und andere Instrumente, Apparate und Geräte zum Messen oder Prüfen elektrischer Größen, ausgenommen Zähler der Position 9028; Instrumente, Apparate und Geräte zum Messen oder zum Nachweis von Alpha-, Beta-, Gamma-, Röntgenstrahlen, kosmischen oder anderen ionisierenden Strahlen90301000Instrumente, Apparate und Geräte zum Messen oder zum Nachweis von ionisierenden Strahlen4,2903020Oszilloskope und Oszillografen90302010Kathodenstrahloszilloskope und Kathodenstrahloszillografen4,290302030andere, mit Registriervorrichtungfreiandere90302091elektronischefrei90302099andere2,1andere Instrumente, Apparate und Geräte zum Messen oder Prüfen von Spannung, Stromstärke, Widerstand oder Leistung90303100Multimeter, ohne Registriervorrichtung4,290303200Multimeter, mit Registriervorrichtungfrei903033andere, ohne Registriervorrichtung90303310elektronische4,2andere90303391Voltmeter2,190303399andere2,190303900andere, mit Registriervorrichtungfrei90304000andere Instrumente, Apparate und Geräte, ihrer Beschaffenheit nach besonders für die Telekommunikation bestimmt (z. B. Nebensprechmesser, Verstärkungsgradmesser, Verzerrungsmesser und Geräuschspannungsmesser)freiandere Instrumente, Apparate und Geräte90308200zum Messen oder Prüfen von Halbleiterscheiben (wafers) oder Halbleiterbauelementenfrei90308400andere, mit Registriervorrichtungfrei903089andere90308930elektronischefrei90308990andere2,1903090Teile und Zubehör90309020für Instrumente, Apparate und Geräte der Unterposition 90308200frei90309085andere2,59031Instrumente, Apparate, Geräte und Maschinen zum Messen oder Prüfen, in diesem Kapitel anderweit weder genannt noch inbegriffen; Profilprojektoren90311000Auswuchtmaschinen2,890312000Prüfstände2,8andere optische Instrumente, Apparate und Geräte90314100zum Prüfen von Halbleiterscheiben (wafers) oder Halbleiterbauelementen oder zum Prüfen von Fotomasken und Reticles für die Herstellung von Halbleiterbauelementenfrei903149andere90314910Profilprojektoren2,8p/st90314990anderefrei903180andere Instrumente, Apparate, Geräte und Maschinenelektronischezum Messen oder Prüfen geometrischer Größen90318032zum Prüfen von Halbleiterscheiben (wafers) oder Halbleiterbauelementen oder zum Prüfen von Fotomasken oder Reticles für die Herstellung von Halbleiterbauelementen2,8(18)90318034andere2,890318038andere4andere90318091zum Messen oder Prüfen geometrischer Größen2,890318098andere4903190Teile und Zubehör90319020für Instrumente, Apparate und Geräte der Unterposition 90314100 oder für optische Instrumente, Apparate und Geräte zum Messen von Oberflächenpartikelverunreinigungen von Halbleiterscheiben (wafers) der Unterposition 90314990frei90319030für Instrumente, Apparate und Geräte der Unterposition 903180322,8(18)90319085andere2,89032Instrumente, Apparate und Geräte zum Regeln903210Thermostate90321020elektronische2,8p/standere90321081mit elektrischer Schalteinrichtung2,1p/st90321089andere2,1p/st90322000Druckregler2,8p/standere Regler90328100hydraulische oder pneumatische2,890328900andere2,890329000Teile und Zubehör2,890330000Teile und Zubehör (im Kapitel 90 anderweit weder genannt noch inbegriffen) für Maschinen, Apparate, Geräte, Instrumente oder andere Waren des Kapitels 903,7

KAPITEL 91

Anmerkungen

1.
Zu Kapitel 91 gehören nicht:

a)
Uhrgläser und Uhrgewichte (Einreihung nach ihrer stofflichen Beschaffenheit);
b)
Uhrketten (Position 7113 oder 7117, je nach Beschaffenheit);
c)
Teile mit allgemeiner Verwendungsmöglichkeit im Sinne der Anmerkung 2 zu Abschnitt XV, aus unedlen Metallen (Abschnitt XV), und gleichartige Waren aus Kunststoffen (Kapitel 39) oder aus Edelmetallen oder Edelmetallplattierungen (im Allgemeinen Position 7115); Uhrfedern (einschließlich Spiralfedern) gehören jedoch zu Position 9114;
d)
Kugeln für Kugellager (Position 7326 oder 8482, je nach Beschaffenheit);
e)
Waren der Position 8412, die so konstruiert sind, dass sie ohne Hemmung laufen;
f)
Kugellager (Position 8482);
g)
Waren des Kapitels 85, noch nicht miteinander oder mit anderen Bauelementen zu Uhrwerken oder zu Teilen zusammengesetzt, die ihrer Beschaffenheit nach erkennbar ausschließlich oder hauptsächlich für Uhrwerke bestimmt sind (Kapitel 85).

2.
Zu Position 9101 gehören nur Uhren, deren Gehäuse ganz aus Edelmetallen oder Edelmetallplattierungen bestehen oder aus diesen Stoffen hergestellt und mit echten Perlen oder Zuchtperlen, Edelsteinen oder Schmucksteinen (natürlichen, synthetischen oder rekonstituierten) der Positionen 7101 bis 7104 besetzt sind. Uhren mit Gehäuse aus unedlem Metall mit darin eingelegten Edelmetallen sind der Position 9102 zuzuweisen.
3.
Als „Kleinuhr-Werke” im Sinne des Kapitels 91 gelten Vorrichtungen, deren Gang durch eine Unruh mit Spiralfeder, einen Quarz oder ein anderes geeignetes Zeitteilersystem geregelt wird und die eine Anzeige oder ein System zur Aufnahme einer mechanischen Anzeige besitzen. Diese Uhrwerke dürfen eine Dicke von 12 mm und eine Breite, Länge oder einen Durchmesser von 50 mm nicht überschreiten.
4.
Vorbehaltlich der Anmerkung 1 zu Kapitel 91 bleiben Werke und Teile, die sowohl für Waren des Kapitels 91 als auch für andere Waren (z. B. für Mess- oder Präzisionsinstrumente) verwendet werden können, in Kapitel 91.
KN-CodeWarenbezeichnungVertragsmäßiger Zollsatz (%)Besondere Maßeinheit9101Armbanduhren, Taschenuhren und ähnliche Uhren (einschließlich Stoppuhren vom gleichen Typ), mit Gehäuse aus Edelmetallen oder EdelmetallplattierungenArmbanduhren, elektrisch betrieben, auch mit Stoppeinrichtung91011100nur mit mechanischer Anzeige4,5 MIN 0,3 € p/st MAX 0,8 € p/stp/st91011900andere4,5 MIN 0,3 € p/st MAX 0,8 € p/stp/standere Armbanduhren, auch mit Stoppeinrichtung91012100mit automatischem Aufzug4,5 MIN 0,3 € p/st MAX 0,8 € p/stp/st91012900andere4,5 MIN 0,3 € p/st MAX 0,8 € p/stp/standere91019100elektrisch betrieben4,5 MIN 0,3 € p/st MAX 0,8 € p/stp/st91019900andere4,5 MIN 0,3 € p/st MAX 0,8 € p/stp/st9102Armbanduhren, Taschenuhren und ähnliche Uhren (einschließlich Stoppuhren vom gleichen Typ), ausgenommen Uhren der Position 9101Armbanduhren, elektrisch betrieben, auch mit Stoppeinrichtung91021100nur mit mechanischer Anzeige4,5 MIN 0,3 € p/st MAX 0,8 € p/stp/st91021200nur mit optoelektronischer Anzeige4,5 MIN 0,3 € p/st MAX 0,8 € p/stp/st91021900andere4,5 MIN 0,3 € p/st MAX 0,8 € p/stp/standere Armbanduhren, auch mit Stoppeinrichtung91022100mit automatischem Aufzug4,5 MIN 0,3 € p/st MAX 0,8 € p/stp/st91022900andere4,5 MIN 0,3 € p/st MAX 0,8 € p/stp/standere91029100elektrisch betrieben4,5 MIN 0,3 € p/st MAX 0,8 € p/stp/st91029900andere4,5 MIN 0,3 € p/st MAX 0,8 € p/stp/st9103Uhren mit Kleinuhr-Werk, ausgenommen Uhren der Position 9101, 9102 oder 910491031000elektrisch betrieben4,7p/st91039000andere4,7p/st91040000Armaturenbrettuhren und ähnliche Uhren, für Kraftfahrzeuge, Luftfahrzeuge, Schiffe oder andere Fahrzeuge3,7p/st9105Andere UhrenWecker91051100elektrisch betrieben4,7p/st91051900andere3,7p/stWanduhren91052100elektrisch betrieben4,7p/st91052900andere3,7p/standere91059100elektrisch betrieben4,7p/st91059900andere3,7p/st9106Zeitkontrollapparate und Zeitmesser, mit Uhrwerk oder Synchronmotor (z. B. Arbeitszeitregistrieruhren, Zeit- und Datumstempeluhren)91061000Arbeitszeitregistrieruhren; Zeit- und Datumstempeluhren4,7p/st91069000andere4,7p/st91070000Zeitschalter und andere Zeitauslöser, mit Uhrwerk oder Synchronmotor4,7p/st9108Kleinuhr-Werke, vollständig und zusammengesetztelektrisch betrieben91081100nur mit mechanischer Anzeige oder mit Vorrichtung zur Aufnahme einer mechanischen Anzeige4,7p/st91081200nur mit optoelektronischer Anzeige4,7p/st91081900andere4,7p/st91082000mit automatischem Aufzug5 MIN 0,17 € p/stp/st91089000andere5 MIN 0,17 € p/stp/st9109Andere Uhrwerke (ausgenommen Kleinuhr-Werke), vollständig und zusammengesetzt91091000elektrisch betrieben4,7p/st91099000andere4,7p/st9110Nicht oder nur teilweise zusammengesetzte, vollständige Uhrwerke (Schablonen); unvollständige, zusammengesetzte Uhrwerke; UhrrohwerkeKleinuhr-Werke911011nicht oder nur teilweise zusammengesetzte, vollständige Uhrwerke (Schablonen)91101110mit einer Unruh mit Spiralfeder5 MIN 0,17 € p/stp/st91101190andere4,7p/st91101200unvollständige, zusammengesetzte Uhrwerke3,791101900Uhrrohwerke4,791109000andere3,79111Gehäuse für Uhren der Position 9101 oder 9102, Teile davon91111000Gehäuse aus Edelmetallen oder Edelmetallplattierungen0,5 € p/st MIN 2,7 MAX 4,6p/st91112000Gehäuse aus unedlen Metallen, auch vergoldet oder versilbert0,5 € p/st MIN 2,7 MAX 4,6p/st91118000andere Gehäuse0,5 € p/st MIN 2,7 MAX 4,6p/st91119000Teile0,5 € p/st MIN 2,7 MAX 4,69112Gehäuse für andere Uhrmacherwaren, Teile davon91122000Gehäuse2,7p/st91129000Teile2,79113Uhrarmbänder und Teile davon911310aus Edelmetallen oder Edelmetallplattierungen91131010aus Edelmetallen2,791131090aus Edelmetallplattierungen3,791132000aus unedlen Metallen, auch vergoldet oder versilbert691139000andere69114Andere Uhrenteile91141000Uhrfedern, einschließlich Spiralfedern3,791143000Zifferblätter2,791144000Werkplatten und Brücken2,791149000andere2,7

KAPITEL 92

Anmerkungen

1.
Zu Kapitel 92 gehören nicht:

a)
Teile mit allgemeiner Verwendungsmöglichkeit im Sinne der Anmerkung 2 zu Abschnitt XV, aus unedlen Metallen (Abschnitt XV), und gleichartige Waren aus Kunststoffen (Kapitel 39);
b)
Mikrofone, Verstärker, Lautsprecher, Kopfhörer, Schalter, Stroboskope und andere Instrumente, Apparate und zusätzlicheAusrüstungsstücke zur Verwendung mit den Waren des Kapitels 92, wenn sie nicht in diese Waren oder nicht mit diesen Waren in das gleiche Gehäuse eingebaut sind (Kapitel 85 oder 90);
c)
Instrumente und Geräte, die den Charakter von Spielzeug haben (Position 9503);
d)
Wischer und andere Bürstenwaren zum Reinigen von Musikinstrumenten (Position 9603);
e)
Instrumente und Geräte, die den Charakter von Sammlungsstücken oder Antiquitäten haben (Position 9705 oder 9706).

2.
Bogen, Schlägel und dergleichen für Musikinstrumente der Position 9202 oder 9206 werden wie die Instrumente eingereiht, für die sie bestimmt sind, wenn sie mit diesen Instrumenten gestellt werden und ihnen der Anzahl nach entsprechen.

Karten, Scheiben und Walzen der Position 9209 werden auch dann getrennt eingereiht, wenn sie mit den Instrumenten oder Geräten gestellt werden, für die sie bestimmt sind.

KN-CodeWarenbezeichnungVertragsmäßiger Zollsatz (%)Besondere Maßeinheit9201Klaviere, einschließlich selbsttätige Klaviere; Cembalos und andere Saiteninstrumente mit Klaviatur920110Klaviere mit aufrecht stehendem Rahmen92011010neu4p/st92011090gebraucht4p/st92012000Flügel4p/st92019000andere49202Andere Saiteninstrumente (z. B. Gitarren, Geigen und Harfen)920210Streichinstrumente92021010Geigen3,2p/st92021090andere3,2p/st920290andere92029030Gitarren3,2p/st92029080andere3,2p/st920392049205Blasinstrumente (z.B. Pfeifenorgeln mit Klaviatur, Akkordeons, Klarinetten, Trompeten, Dudelsäcke), andere als Orchestrien und Drehorgeln92051000Blechblasinstrumente3,2p/st920590andere92059010Akkordeons und ähnliche Musikinstrumente3,7p/st92059030Mundharmonikas3,7p/st92059050Orgeln (mit Pfeifen und Klaviatur); Harmonien und ähnliche Musikinstrumente mit Klaviatur und durchschlagenden Metallzungen3,292059090andere3,292060000Schlaginstrumente (z. B. Trommeln, Xylofone, Becken, Kastagnetten und Maracas)3,29207Musikinstrumente, bei denen der Ton elektrisch erzeugt wird oder elektrisch verstärkt werden muss (z. B. derartige Orgeln, Gitarren und Akkordeons)920710Instrumente mit Klaviatur, ausgenommen Akkordeons92071010Orgeln3,2p/st92071030Digital-Pianos3,2p/st92071050Synthesizer3,2p/st92071080andere3,2920790andere92079010Gitarren3,7p/st92079090andere3,79208Spieldosen, Orchestrien, Drehorgeln, singende mechanische Vögel, singende Sägen und andere in diesem Kapitel anderweit nicht erfasste Musikinstrumente; Lockpfeifen aller Art; Signalpfeifen, Signalhörner und andere Mundblasinstrumente zu Ruf- oder Signalzwecken92081000Spieldosen2,792089000andere3,29209Teile und Zubehör für Musikinstrumente (z. B. Musikwerke für Spieldosen, Karten, Scheiben und Walzen für mechanische Musikinstrumente); Metronome, Stimmgabeln und Stimmpfeifen aller Art92093000Musiksaiten2,7andere92099100Teile und Zubehör für Klaviere2,792099200Teile und Zubehör für Musikinstrumente der Position 92022,792099400Teile und Zubehör für Musikinstrumente der Position 92072,7920999andere92099920Teile und Zubehör für Musikinstrumente der Position 92052,7andere92099940Metronome, Stimmgabeln und Stimmpfeifen3,292099950Musikwerke für Spieldosen1,792099970andere2,7

ABSCHNITT XIX

KAPITEL 93

Anmerkungen

1.
Zu Kapitel 93 gehören nicht:

a)
Waren des Kapitels 36 (z. B. Zündhütchen, Sprengkapseln, Sprengzünder, Leuchtraketen, Raketen zum Wetterschießen);
b)
Teile mit allgemeiner Verwendungsmöglichkeit im Sinne der Anmerkung 2 zu Abschnitt XV, aus unedlen Metallen (Abschnitt XV), und gleichartige Waren aus Kunststoffen (Kapitel 39);
c)
Panzerwagen und andere gepanzerte Kampffahrzeuge (Position 8710);
d)
Zielfernrohre und andere optische Vorrichtungen, für Waffen, ausgenommen solche, die auf Waffen montiert sind oder die mit den Waffen, für die sie bestimmt sind, gestellt werden (Kapitel 90);
e)
Armbrüste, Bogen und Pfeile für den Schießsport, stumpfe Waffen für den Fechtsport und Spielzeugwaffen (Kapitel 95);
f)
Sammlungsstücke oder Antiquitäten (Position 9705 oder 9706).

2.
Als „Teile” im Sinne der Position 9306 gelten nicht Funk- oder Radargeräte der Position 8526.
KN-CodeWarenbezeichnungVertragsmäßiger Zollsatz (%)Besondere Maßeinheit9301Kriegswaffen, ausgenommen Revolver, Pistolen und Waffen der Position 930793011000Artilleriewaffen (z. B. Kanonen, Haubitzen, Mörser (Granatwerfer))frei93012000Raketenwerfer, Flammenwerfer, Granatwerfer, Torpedorohre und ähnliche Werferfrei93019000anderefrei93020000Revolver und Pistolen, ausgenommen solche der Position 9303 oder 93042,7p/st9303Andere Feuerwaffen und ähnliche Geräte, bei denen die Explosionswirkung einer Treibladung genutzt wird (z. B. Jagd- und Sportgewehre, Vorderlader, Leuchtpistolen und andere nur Leuchtraketen abfeuernde Geräte, Schreckschusspistolen und -revolver, Bolzen-Viehtötungsapparate und Leinenschießgeräte)93031000Vorderlader3,2p/st930320andere Jagd- und Sportgewehre mit mindestens einem glatten Lauf93032010mit einem Lauf, glatt3,2p/st93032095andere3,2p/st93033000andere Jagd- und Sportgewehre3,2p/st93039000andere3,2p/st93040000Andere Waffen (z. B. Feder-, Luft- und Gasdruckgewehre, -büchsen und -pistolen und Schlagstöcke), ausgenommen Waffen der Position 93073,29305Teile und Zubehör für Waren der Positionen 9301 bis 930493051000für Revolver oder Pistolen3,293052000für Gewehre der Position 93032,7andere93059100von Kriegswaffen der Position 9301frei93059900andere2,79306Bomben, Granaten, Torpedos, Minen, Raketen, Patronen und andere Munition und Geschosse, Teile davon, einschließlich Rehposten, Jagdschrot und PatronenpfropfenPatronen für Gewehre mit glattem Lauf, Teile davon; Geschosse für Luftgewehre und -pistolen93062100Patronen2,71000 p/st93062900andere2,7930630andere Patronen und Teile davon93063010für Revolver und Pistolen der Position 9302 und für Maschinenpistolen der Position 93012,7andere93063030für Kriegswaffen1,793063090andere2,7930690andere93069010zu Kriegszwecken1,793069090andere2,793070000Säbel, Degen, Bajonette, Lanzen und andere blanke Waffen, Teile davon und Scheiden für diese Waffen1,7

ABSCHNITT XX

KAPITEL 94

Anmerkungen

1.
Zu Kapitel 94 gehören nicht:

a)
aufblasbare Matratzen, Kopfkissen oder Kissen; Matratzen, Kopfkissen oder Kissen für Wasserfüllung, des Kapitels 39, 40 oder 63;
b)
auf dem Boden stehende Spiegel, z. B. schwenkbare Ankleidespiegel der Position 7009;
c)
Waren des Kapitels 71;
d)
Teile mit allgemeiner Verwendungsmöglichkeit im Sinne der Anmerkung 2 zu Abschnitt XV, aus unedlen Metallen (Abschnitt XV), gleichartige Waren aus Kunststoff (Kapitel 39) oder Panzerschränke der Position 8303;
e)
Möbel als besondere Teile von Einrichtungen, Maschinen, Apparaten und Geräten zur Kälteerzeugung der Position 8418, auch wenn sie unausgerüstet gestellt werden; Möbel, die zum Einbau von Nähmaschinen (Position 8452) besonders hergerichtet sind;
f)
Beleuchtungskörper des Kapitels 85;
g)
Möbel als besondere Teile von Geräten der Positionen 8518 (Position 8518), 8519 oder 8521 (Position 8522) oder 8525 bis 8528 (Position 8529);
h)
Waren der Position 8714;
ij)
Dentalstühle mit eingebauten Zahnbehandlungsgeräten der Position 9018 sowie Speibecken für die zahnärztliche Praxis (Position 9018);
k)
Waren des Kapitels 91 (z. B. Uhren und Uhrengehäuse);
l)
Möbel oder Beleuchtungskörper, die den Charakter von Spielzeug haben (Position 9503), Billardtische oder andere Spielmöbel der Position 9504, Möbel für Zauberkunststücke oder Dekorationsartikel (ausgenommen elektrische Girlanden) wie Lampions, Papierlaternen (Position 9505).

2.
Die in den Positionen 9401 bis 9403 erfassten Waren (ausgenommen Teile) müssen dazu bestimmt sein, auf den Boden gestellt zu werden.

Es bleiben jedoch in diesen Positionen, selbst wenn sie aufgehängt, an der Wand befestigt oder aufeinander gestellt werden:

a)
Schränke, Bücherschränke, Regale (einschließlich Regale aus einem Regalboden mit dazugehörigen Haltevorrichtungen zum Befestigen an der Wand) und Möbel aus zusammengehörenden Einzelstücken;
b)
Sitze und Bettgestelle.

3.
A)
Als Teile von Waren im Sinne der Positionen 9401 bis 9403 gelten nicht Platten aus Glas (einschließlich Spiegel), Marmor oder Stein oder aus einem anderen in Kapitel 68 oder 69 genannten Stoff, auch zugeschnitten, jedoch nicht mit anderen Teilen verbunden, wenn sie gesondert gestellt werden.
B)
Gesondert gestellte Waren der Position 9404 verbleiben in dieser Position, auch wenn sie zugleich Teile von Möbeln der Positionen 9401 bis 9403 sind.
4.
Als „vorgefertigte Gebäude” im Sinne der Position 9406 gelten Gebäude, die im Werk fertig gestellt worden sind oder als Einzelteile geliefert, gemeinsam zur Abfertigung gestellt, auf der Baustelle zusammengesetzt werden, wie Wohngebäude, Baustellenunterkünfte, Bürogebäude, Schulen, Kaufhäuser, Schuppen, Garagen oder ähnliche Gebäude.
KN-CodeWarenbezeichnungVertragsmäßiger Zollsatz (%)Besondere Maßeinheit9401Sitzmöbel (ausgenommen solche der Position 9402), auch wenn sie in Liegen umgewandelt werden können, und Teile davon94011000Sitze von der für Luftfahrzeuge verwendeten Artfrei94012000Sitze von der für Kraftfahrzeuge verwendeten Art3,794013000Drehstühle mit verstellbarer Sitzhöhefrei94014000in Liegen umwandelbare Sitzmöbel, ausgenommen Gartenmöbel und CampingausstattungenfreiSitzmöbel aus Stuhlrohr, Korbweiden/Flechtweiden, Bambus oder ähnlichen Stoffen94015100aus Bambus oder Rattan5,694015900andere5,6andere Sitzmöbel, mit Gestell aus Holz94016100gepolstertfrei94016900anderefreiandere Sitzmöbel, mit Gestell aus Metall94017100gepolstertfrei94017900anderefrei94018000andere Sitzmöbelfrei940190Teile94019010von Sitzen von der für Luftfahrzeuge verwendeten Art1,7andere94019030aus Holz2,794019080andere2,79402Möbel für die Human-, Zahn-, Tiermedizin oder die Chirurgie (z. B. Operationstische, Untersuchungstische, Betten mit mechanischen Vorrichtungen für Krankenanstalten, Dentalstühle); Friseurstühle und ähnliche Stühle, mit Schwenk-, Kipp- und Hebevorrichtung; Teile davon94021000Dentalstühle, Friseurstühle oder ähnliche Stühle und Teile davonfrei94029000anderefrei9403Andere Möbel und Teile davon940310Metallmöbel von der in Büros verwendeten Artmit einer Höhe von 80 cm oder weniger94031051Schreibtischefrei94031058anderefreimit einer Höhe von mehr als 80 cm94031091Schränke mit Türen oder Rolllädenfrei94031093Karteischränke und andere Schränke mit Schubladenfrei94031098anderefrei940320andere Metallmöbel94032020Bettenfrei94032080anderefrei940330Holzmöbel von der in Büros verwendeten Artmit einer Höhe von 80 cm oder weniger94033011Schreibtischefrei94033019anderefreimit einer Höhe von mehr als 80 cm94033091Schränkefrei94033099anderefrei940340Holzmöbel von der in der Küche verwendeten Art94034010Einbauküchenelemente2,794034090andere2,794035000Holzmöbel von der im Schlafzimmer verwendeten Artfrei940360andere Holzmöbel94036010Holzmöbel von der in Ess- und Wohnzimmern verwendeten Artfrei94036030Holzmöbel von der in Läden verwendeten Artfrei94036090andere Holzmöbelfrei94037000KunststoffmöbelfreiMöbel aus anderen Stoffen, einschließlich Stuhlrohr, Korbweide/Flechtweide, Bambus oder ähnliche Stoffe94038100aus Bambus oder Rattan5,694038900andere5,6940390Teile94039010aus Metall2,794039030aus Holz2,794039090aus anderen Stoffen2,79404Sprungrahmen; Bettausstattungen und ähnliche Waren (z. B. Auflegematratzen, Steppdecken, Deckbetten, Polster, Schlummerrollen und Kopfkissen) mit Federung oder gepolstert oder mit Füllung aus Stoffen aller Art oder aus Zellkautschuk oder Zellkunststoff, auch überzogen94041000Sprungrahmen3,7Auflegematratzen940421aus Zellkautschuk oder Zellkunststoff, auch überzogen94042110aus Zellkautschuk3,794042190aus Zellkunststoff3,7940429aus anderen Stoffen94042910mit Federkern3,794042990andere3,794043000Schlafsäcke3,7p/st940490andere94049010mit Federn oder Daunen gefüllt3,794049090andere3,79405Beleuchtungskörper (einschließlich Scheinwerfer) und Teile davon, anderweit weder genannt noch inbegriffen; Reklameleuchten, Leuchtschilder, beleuchtete Namensschilder und dergleichen, mit fest angebrachter Lichtquelle, und Teile davon, anderweit weder genannt noch inbegriffen940510Lüster und andere elektrische Decken- und Wandleuchten, ausgenommen solche von der für öffentliche Plätze oder Verkehrswege verwendeten Artaus Kunststoffen oder aus keramischen Stoffen94051021aus Kunststoffen, von der mit Glühlampen verwendeten Art4,794051040andere4,794051050aus Glas3,7aus anderen Stoffen94051091von der mit Glühlampen verwendeten Art2,794051098andere2,7940520elektrische Tisch-, Schreibtisch-, Nachttisch- oder Stehlampenaus Kunststoffen oder aus keramischen Stoffen94052011aus Kunststoffen, von der mit Glühlampen verwendeten Art4,794052040andere4,794052050aus Glas3,7aus anderen Stoffen94052091von der mit Glühlampen verwendeten Art2,794052099andere2,794053000elektrische Beleuchtungen von der für Weihnachtsbäume verwendeten Art3,7940540andere elektrische Beleuchtungskörper94054010Scheinwerfer3,7andereaus Kunststoffen94054031von der mit Glühlampen verwendeten Art4,794054035von der mit Leuchtstoffröhren (Fluoreszenzröhren) verwendeten Art4,794054039andere4,7aus anderen Stoffen94054091von der mit Glühlampen verwendeten Art2,794054095von der mit Leuchtstoffröhren (Fluoreszenzröhren) verwendeten Art2,794054099andere2,794055000nicht elektrische Beleuchtungskörper2,7940560Reklameleuchten, Leuchtschilder, beleuchtete Namensschilder und dergleichen94056020aus Kunststoffen4,794056080aus anderen Stoffen2,7Teile940591aus Glas94059110Waren zum Ausstatten von elektrischen Beleuchtungskörpern (ausgenommen Scheinwerfer)5,794059190andere3,794059200aus Kunststoffen4,794059900aus anderen Stoffen2,7940600Vorgefertigte Gebäude94060011Mobilheime2,7andere94060020aus Holz2,7aus Eisen oder Stahl94060031Gewächshäuser2,794060038andere2,794060080aus anderen Stoffen2,7

KAPITEL 95

Anmerkungen

1.
Zu Kapitel 95 gehören nicht:

a)
Kerzen (Position 3406);
b)
Feuerwerkskörper oder andere pyrotechnische Artikel der Position 3604;
c)
Garne, Monofile, Schnüre oder Messinahaar oder dergleichen für den Fischfang, auch abgepasst, jedoch nicht zusammengesetzte Angelleinen, des Kapitels 39, der Position 4206 oder des Abschnitts XI;
d)
Taschen für Sportgeräte und andere Behältnisse der Position 4202, 4303 oder 4304;
e)
Sportkleidung sowie Maskenkostüme, aus Spinnstoffen, des Kapitels 61 oder 62;
f)
Fahnen und Wimpelgirlanden, aus Spinnstoffen, sowie Segel für Boote, Windsurfbretter oder Segelwagen, des Kapitels 63;
g)
Sportschuhe (ausgenommen solche, an denen Schlittschuhe oder Rollschuhe fest angebracht sind) des Kapitels 64 und besondere Kopfbedeckungen zu Sportzwecken des Kapitels 65;
h)
Gehstöcke, Peitschen, Reitpeitschen oder dergleichen (Position 6602), Teile davon (Position 6603);
ij)
Glasaugen, nicht montiert, für Puppen oder anderes Spielzeug, der Position 7018;
k)
Teile mit allgemeiner Verwendungsmöglichkeit im Sinne der Anmerkung 2 zu Abschnitt XV, aus unedlen Metallen (Abschnitt XV), und gleichartige Waren aus Kunststoff (Kapitel 39);
l)
Glocken, Klingeln, Gongs und ähnliche Waren der Position 8306;
m)
Flüssigkeitspumpen (Position 8413), Apparate zum Filtrieren oder Reinigen von Flüssigkeiten oder Gasen (Position 8421), Elektromotoren (Position 8501), elektrische Transformatoren (Position 8504), Platten, Bänder, nicht flüchtige Halbleiterspeichervorrichtungen, „intelligente Karten (smart cards)” und andere Tonträger oder ähnliche Aufzeichnungsträger, mit oder ohne Aufzeichnung (Position 8523), Geräte für die Funkfernsteuerung (Position 8526) oder schnurlose Infrarot-Fernbedienungen (Position 8543);
n)
Sportfahrzeuge (ausgenommen Rodelschlitten, Bobschlitten und dergleichen) des Abschnitts XVII;
o)
zweirädrige Kinderfahrräder (Position 8712);
p)
Sportboote, wie Kanus und Ruderboote (Kapitel 89), und Fortbewegungsmittel dazu (Kapitel 44, wenn sie aus Holz sind);
q)
Schutzbrillen für Sport und Freiluftspiele (Position 9004);
r)
Lockpfeifen und Signalpfeifen (Position 9208);
s)
Waffen und andere Waren des Kapitels 93;
t)
elektrische Girlanden aller Art (Position 9405);
u)
Saiten für Schläger, Zelte, Campingausrüstungen und Fingerhandschuhe, Handschuhe ohne Fingerspitzen und Fausthandschuhe aus Stoffen aller Art (Einreihung nach ihrer stofflichen Beschaffenheit);
v)
Geschirr, Küchenartikel, Toilettenartikel, Teppiche und andere textile Fußbodenbeläge, Kleidung, Bettwäsche, Tischwäsche, Wäsche zur Körperpflege, Küchenwäsche und ähnliche Erzeugnisse, die einen Gebrauchswert haben (Einreihung nach ihrer stofflichen Beschaffenheit).

2.
Die Waren dieses Kapitels können einfache Verzierungen oder unwesentliche Zutaten aus echten Perlen oder Zuchtperlen, Edelsteinen oder Schmucksteinen (natürlichen, synthetischen oder rekonstituierten), Edelmetallen oder Edelmetallplattierungen enthalten.
3.
Vorbehaltlich der vorstehenden Anmerkung 1 werden Teile und Zubehör, erkennbar ausschließlich oder hauptsächlich für Waren dieses Kapitels bestimmt, wie diese Waren eingereiht.
4.
Vorbehaltlich der Bestimmungen der vorstehenden Anmerkung 1 zu diesem Kapitel gehören zu Position 9503 insbesondere auch Kombinationen von Waren dieser Position mit einem oder mehreren Bestandteilen, die nicht als Zusammenstellung nach den Bedingungen der Allgemeinen Vorschrift 3 b) betrachtet werden können und die gesondert gestellt in andere Positionen eingereiht werden würden, vorausgesetzt die Waren sind für den Einzelverkauf aufgemacht und die Kombination hat den wesentlichen Charakter von Spielzeug.
5.
Zu Position 9503 gehören nicht Waren, die aufgrund ihrer Aufmachung, Form oder des verwendeten Materials erkennbar ausschließlich für Tiere bestimmt sind, z. B. Spielzeuge für Haustiere (Einreihung nach Beschaffenheit).

Unterpositions-Anmerkung

1.
Unterposition 950450 umfasst:

a)
Videospielkonsolen, bei denen das Bild auf einem Fernsehempfangsgerät, einem Monitor oder einem anderen externen Bildschirm dargestellt wird, oder
b)
Videospielgeräte mit eigenem Videomonitor, auch tragbar.

Zu dieser Unterposition gehören nicht Videospielkonsolen oder -geräte, die durch Einwurf eines Geldstücks, einer Banknote, einer Bankkarte, einer Spielmarke oder jedes anderen Zahlungsmittels in Gang gesetzt werden (Unterposition 950430).

KN-CodeWarenbezeichnungVertragsmäßiger Zollsatz (%)Besondere Maßeinheit95019502950300Dreiräder, Roller, Autos mit Tretwerk und ähnliche Spielfahrzeuge; Puppenwagen; Puppen; anderes Spielzeug; maßstabgetreu verkleinerte Modelle und ähnliche Modelle zur Unterhaltung, auch mit Antrieb; Puzzles aller Art95030010Dreiräder, Roller, Autos mit Tretwerk und ähnliche Spielfahrzeuge; PuppenwagenfreiPuppen, nur Nachbildungen von Menschen darstellend, einschließlich Teile davon und Zubehör95030021Puppen4,795030029Teile und Zubehörfrei95030030elektrische Eisenbahnen, einschließlich Schienen, Signale und anderes Zubehör; maßstabgetreu verkleinerte Modelle zum Zusammenbauenfreiandere Bausätze und Baukastenspielzeug95030035aus Kunststoff4,795030039aus anderen StoffenfreiSpielzeug, Tiere oder nicht menschliche Wesen darstellend95030041Füllmaterial enthaltend4,795030049anderefrei95030055Musikspielzeuginstrumente und -gerätefreiPuzzles95030061aus Holzfrei95030069andere4,795030070anderes Spielzeug, aufgemacht in Zusammenstellungen oder Aufmachungen4,7anderes Spielzeug und Modelle, mit eingebautem Motor95030075aus Kunststoff4,795030079aus anderen Stoffenfreiandere95030081Spielzeugwaffenfrei95030085im Gussverfahren hergestellte Miniaturmodelle aus Metall4,7andere95030095aus Kunststoff4,795030099anderefrei9504Videospielkonsolen und -geräte; Gesellschaftsspiele, einschließlich mechanisch betriebene Spiele, Billardspiele, Glücksspieltische und automatische Kegelbahnen (z. B. Bowlingbahnen)95042000Billardspiele aller Art und Zubehörfrei950430andere Spiele, mit Münzen, Geldscheinen, Bankkarten, Spielmarken oder anderen Zahlungsmitteln betrieben, ausgenommen automatische Kegelbahnen (Bowlingbahnen)95043010Spiele mit Bildschirmfreip/st95043020andere Spielefreip/st95043090Teilefrei95044000Spielkarten2,795045000Videospielkonsolen und -geräte, andere als solche der Unterposition 950430frei950490andere95049010elektrische Auto-Rennspiele, die den Charakter von Gesellschaftsspielen habenfrei95049080anderefrei9505Fest-, Karnevals-/Faschings- oder andere Unterhaltungsartikel, einschließlich Zauber- und Scherzartikel950510Weihnachtsartikel95051010aus Glasfrei95051090aus anderen Stoffen2,795059000andere2,79506Geräte und Ausrüstungsgegenstände für die allgemeine körperliche Ertüchtigung, Gymnastik, Leicht- und Schwerathletik, andere Sportarten (einschließlich Tischtennis) oder Freiluftspiele, in diesem Kapitel anderweit weder genannt noch inbegriffen; Schwimm- und PlanschbeckenSki und Skiausrüstungen für den Wintersport950611Ski95061110Langlaufski3,7paSki für den alpinen Skilauf95061121Monoski und Snowboards3,7p/st95061129andere3,7pa95061180andere Ski3,7pa95061200Skibindungen3,795061900andere2,7Wasserski, Surfbretter, Windsurfer und andere Ausrüstungen für den Wassersport95062100Windsurfer2,795062900andere2,7Golfschläger und andere Golfausrüstungen95063100vollständige Golfschläger2,7p/st95063200Bälle2,7p/st950639andere95063910Teile von Golfschlägern2,795063990andere2,795064000Geräte und Ausrüstungen für Tischtennis2,7Tennis-, Federball- oder ähnliche Schläger, auch ohne Bespannung95065100Tennisschläger, auch ohne Bespannung4,795065900andere2,7Bälle, ausgenommen Golf- und Tischtennisbälle95066100Tennisbälle2,795066200aufblasbare Bälle2,7950669andere95066910Kricket- und Polobällefrei95066990andere2,7950670Schlittschuhe und Rollschuhe, einschließlich Stiefel mit fest angebrachten Roll- oder Schlittschuhen95067010Schlittschuhefreipa95067030Rollschuhe2,7pa95067090Teile und Zubehör2,7andere950691Geräte und Ausrüstungsgegenstände für die allgemeine körperliche Ertüchtigung, Gymnastik oder Leicht- und Schwerathletik95069110Übungsgeräte mit Systemen zum Einstellen unterschiedlicher Belastungen2,795069190andere2,7950699andere95069910Kricket- und Poloausrüstungen, ausgenommen Bällefrei95069990andere2,79507Angelruten, Angelhaken und anderes Angelgerät; Handnetze zum Landen von Fischen, Schmetterlingsnetze und ähnliche Netze; Lockgeräte (ausgenommen solche der Position 9208 oder 9705) und ähnliche Jagdgeräte95071000Angelruten3,7950720Angelhaken, auch mit Vorfach95072010Angelhaken, nicht montiert1,795072090andere3,795073000Angelrollen3,795079000andere3,79508Karusselle, Luftschaukeln, Schießbuden und andere Schaustellerattraktionen; Wanderzirkusse und Wandertierschauen; Wanderbühnen95081000Wanderzirkusse und Wandertierschauen1,795089000andere1,7

KAPITEL 96

Anmerkungen

1.
Zu Kapitel 96 gehören nicht:

a)
Schminkstifte und Stifte für die Körperpflege (Kapitel 33);
b)
Waren des Kapitels 66 (z. B. Teile von Regenschirmen oder Gehstöcken);
c)
Fantasieschmuck (Position 7117);
d)
Teile mit allgemeiner Verwendungsmöglichkeit im Sinne der Anmerkung 2 zu Abschnitt XV, aus unedlen Metallen (Abschnitt XV), und gleichartige Waren aus Kunststoff (Kapitel 39);
e)
Waren des Kapitels 82 (Werkzeuge, Schneidwaren, Essbestecke) mit Griffen oder Teilen aus Schnitz- oder Formstoffen; gesondert gestellt gehören diese Griffe und Teile zu Position 9601 oder 9602;
f)
Waren des Kapitels 90 (z. B. Brillenfassungen (Position 9003), Reißfedern (Position 9017), Bürstenwaren, die offensichtlich in der Medizin, in der Chirurgie, in der Zahn- oder Tierheilkunde Verwendung finden (Position 9018));
g)
Waren des Kapitels 91 (z. B. Uhrengehäuse);
h)
Musikinstrumente, Teile und Zubehör davon (Kapitel 92);
ij)
Waren des Kapitels 93 (Waffen und Teile davon);
k)
Waren des Kapitels 94 (z. B. Möbel, Beleuchtungskörper);
l)
Waren des Kapitels 95 (z. B. Spielzeug, Spiele, Sportgeräte);
m)
Waren des Kapitels 97 (Kunstgegenstände, Sammlungsstücke, Antiquitäten).

2.
Als „pflanzliche oder mineralische Schnitzstoffe” im Sinne der Position 9602 gelten:

a)
harte Samen, Kerne, Schalen und Nüsse und ähnliche pflanzliche Stoffe, von der zum Schnitzen verwendeten Art (z. B. Steinnuss und Dumpalmnüsse);
b)
Meerschaum und Bernstein, auch rekonstituiert, Gagat (Jett) und jettähnliche mineralische Schnitz- und Formstoffe.

3.
Als „Pinselköpfe” im Sinne der Position 9603 gelten ungefasste Bündel aus Tierhaaren, Pflanzenfasern oder anderen Stoffen, die ohne Teilung zum Herstellen von Pinseln oder ähnlichen Waren geeignet sind oder die hierzu nur einer geringen ergänzenden Bearbeitung bedürfen, wie Gleichrichten oder Schleifen der Enden.
4.
Waren des Kapitels 96, ausgenommen Waren der Positionen 9601 bis 9606 und 9615, die ganz oder teilweise aus Edelmetallen, Edelmetallplattierungen, Edelsteinen oder Schmucksteinen (natürlichen, synthetischen oder rekonstituierten) oder aus echten Perlen oder Zuchtperlen bestehen, verbleiben in diesem Kapitel. Jedoch verbleiben Waren der Positionen 9601 bis 9606 und 9615 nur dann in Kapitel 96, wenn sie nur geringfügige Verzierungen oder unwesentliche Zutaten aus Edelmetallen, Edelmetallplattierungen, echten Perlen oder Zuchtperlen, Edelsteinen oder Schmucksteinen (natürlichen, synthetischen oder rekonstituierten) enthalten.
KN-CodeWarenbezeichnungVertragsmäßiger Zollsatz (%)Besondere Maßeinheit9601Elfenbein, Bein, Schildpatt, Horn, Geweihe, Korallen, Perlmutter und andere tierische Schnitzstoffe, bearbeitet, und Waren aus diesen Stoffen (einschließlich durch Formen hergestellte Waren)96011000Elfenbein, bearbeitet, und Waren aus Elfenbein2,796019000anderefrei96020000Pflanzliche oder mineralische Schnitzstoffe, bearbeitet, und Waren aus diesen Stoffen; geformte oder geschnitzte Waren aus Wachs, aus Paraffin, aus Stearin, aus natürlichen Gummen oder Harzen oder aus Modelliermassen, und andere geformte oder geschnitzte Waren, anderweit weder genannt noch inbegriffen; nicht gehärtete Gelatine, bearbeitet (ausgenommen Gelatine der Position 3503) und Waren aus nicht gehärteter Gelatine2,29603Besen, Bürsten und Pinsel (einschließlich solcher, die Teile von Maschinen, Apparaten oder Fahrzeugen sind), von Hand zu führende mechanische Fußbodenkehrer ohne Motor, Mopps und Staubwedel; Pinselköpfe; Kissen und Roller zum Anstreichen; Wischer aus Kautschuk oder ähnlichen geschmeidigen Stoffen96031000Besen, aus Reisig oder anderen pflanzlichen Stoffen, gebunden, auch mit Stiel3,7p/stZahnbürsten, Rasierpinsel, Haarbürsten, Nagelbürsten, Wimpernbürstchen und andere Bürsten zur Körperpflege, einschließlich Bürsten, die Teile von Apparaten sind96032100Zahnbürsten, einschließlich Bürsten für künstliche Gebisse3,7p/st960329andere96032930Haarbürsten3,7p/st96032980andere3,7960330Pinsel für Kunstmaler, Schreibpinsel und ähnliche Pinsel zum Auftragen von kosmetischen Erzeugnissen96033010Pinsel für Kunstmaler und Schreibpinsel3,7p/st96033090Pinsel zum Auftragen von kosmetischen Erzeugnissen3,7p/st960340Bürsten und Pinsel zum Auftragen von Anstrichfarben, Lack oder dergleichen (ausgenommen Bürsten und Pinsel der Unterposition 960330); Kissen und Roller zum Anstreichen96034010Bürsten und Pinsel zum Auftragen von Anstrichfarben, Lack oder dergleichen3,7p/st96034090Kissen und Roller zum Anstreichen3,7p/st96035000andere Bürsten, die Teile von Maschinen, Apparaten oder Fahrzeugen sind2,7960390andere96039010von Hand zu führende mechanische Fußbodenkehrer ohne Motor2,7p/standere96039091Bürstenwaren für die Straßen- und Haushaltsreinigung, einschließlich Schuh- und Kleiderbürsten; Bürsten für die Tierpflege3,796039099andere3,796040000Handsiebe3,796050000Reisezusammenstellungen zur Körperpflege, zum Nähen, zum Reinigen von Schuhen oder Kleidung3,79606Knöpfe, Druckknöpfe; Knopfformen und andere Teile; Knopfrohlinge96061000Druckknöpfe und Teile davon3,7Knöpfe96062100aus Kunststoff, nicht mit Spinnstoffen überzogen3,796062200aus unedlen Metallen, nicht mit Spinnstoffen überzogen3,796062900andere3,796063000Knopfformen und andere Knopfteile; Knopfrohlinge2,79607Reißverschlüsse und Teile davonReißverschlüsse96071100mit Zähnen aus unedlen Metallen6,7m96071900andere7,7m960720Teile96072010aus unedlen Metallen (einschließlich Bänder und Streifen mit Zähnen aus unedlen Metallen)6,796072090andere7,79608Kugelschreiber; Schreiber und Markierstifte, mit Filzspitze oder anderer poröser Spitze; Füllfederhalter und andere Füllhalter; Durchschreibstifte; Füllbleistifte; Federhalter, Bleistifthalter und ähnliche Waren; Teile davon (einschließlich Kappen und Klipse), ausgenommen Waren der Position 9609960810Kugelschreiber96081010mit flüssiger Tinte3,7p/standere96081092mit auswechselbarer Mine3,7p/st96081099andere3,7p/st96082000Schreiber und Markierstifte, mit Filzspitze oder anderer poröser Spitze3,7p/st96083000Füllfederhalter und andere Füllhalter3,7p/st96084000Füllbleistifte (Dreh- und Druckstifte)3,7p/st96085000Zusammenstellungen von Waren aus zwei oder mehr der vorstehenden Unterpositionen3,796086000Minen für Kugelschreiber, aus Kugeln und Tintenbehälter bestehend2,7p/standere96089100Schreibfedern und Schreibfederspitzen2,796089900andere2,79609Blei-, Kopier- und Farbstifte (ausgenommen Waren der Position 9608), Griffel, Minen für Stifte, Pastellstifte, Zeichenkohle, Schreib- oder Zeichenkreide und Schneiderkreide960910Stifte mit festem Schutzmantel96091010Bleistifte2,796091090andere2,796092000Minen für Stifte2,7960990andere96099010Pastellstifte und Zeichenkohle2,796099090andere1,796100000Schiefertafeln und Tafeln zum Schreiben oder Zeichnen, auch gerahmt2,796110000Datumstempel, Siegel, Nummernstempel und ähnliche Waren (einschließlich Geräte zum Drucken oder Prägen von Etiketten), für den Handgebrauch; Zusammensetzstempel und Druckkästen, für den Handgebrauch2,79612Bänder für Schreibmaschinen und ähnliche Bänder, mit Tinte oder anders für Abdrucke präpariert, auch auf Spulen oder in Kassetten; Stempelkissen, auch getränkt, auch mit Schachteln961210Bänder96121010aus Kunststoff2,796121020aus Chemiefasern, mit einer Breite von weniger als 30 mm, dauerhaft in Kunststoff- oder Metallkassetten eingeschlossen, von der in automatischen Schreibmaschinen, automatischen Datenverarbeitungsmaschinen und anderen Maschinen verwendeten Artfrei96121080andere2,796122000Stempelkissen2,79613Feuerzeuge und andere Anzünder (ausgenommen Anzünder der Position 3603), auch mechanisch oder elektrisch, und Teile davon, ausgenommen Feuersteine und Dochte96131000Taschenfeuerzeuge, für Gas, nicht nachfüllbar2,7p/st96132000Taschenfeuerzeuge, für Gas, nachfüllbar2,7p/st96138000andere Feuerzeuge und Anzünder2,796139000Teile2,7961400Tabakpfeifen (einschließlich Pfeifenköpfe), Zigarren- und Zigarettenspitzen, und Teile davon96140010Pfeifenrohformen aus Wurzelholz oder anderem Holzfrei96140090andere2,79615Frisierkämme, Einsteckkämme, Haarspangen und dergleichen; Haarnadeln, Frisiernadeln, Haarklammern, Lockenwickler und ähnliche Waren, ausgenommen Waren der Position 8516, und Teile davonFrisierkämme, Einsteckkämme, Haarspangen und dergleichen96151100aus Hartkautschuk oder Kunststoff2,796151900andere2,796159000andere2,79616Parfümzerstäuber und ähnliche Zerstäuber zu Toilettenzwecken und Vorrichtungen und Köpfe dafür; Puderquasten und Kissen, zum Auftragen von Kosmetik- oder Körperpflegemitteln961610Parfümzerstäuber und ähnliche Zerstäuber zu Toilettenzwecken und Vorrichtungen und Köpfe dafür96161010Zerstäuber2,796161090Vorrichtungen und Köpfe2,796162000Puderquasten und Kissen, zum Auftragen von Kosmetik- oder Körperpflegemitteln2,796170000Vakuum-Isolierflaschen und andere Vakuum-Isolierbehälter; Teile davon, ausgenommen Glaskolben6,796180000Schneiderpuppen, Schaufensterpuppen und ähnliche Waren; bewegliche Figuren und Ausstellungsstücke für Schaufenster1,7961900Hygienische Binden (Einlagen) und Tampons, Windeln und Windeleinlagen für Säuglinge und Kleinkinder und ähnliche Waren, aus Stoffen aller Artaus Papierhalbstoff, Papier, Zellstoffwatte oder Vliesen aus ZellstofffasernHygienische Binden (Einlagen), Tampons und ähnliche Waren96190011Hygienische Binden (Einlagen)frei96190013Tamponsfrei96190019anderefreiWindeln und Windeleinlagen für Säuglinge und Kleinkinder und ähnliche Waren96190021Windeln und Windeleinlagen für Säuglinge und Kleinkinderfrei96190029andere (z. B. Artikel für Inkontinenz)freiaus Spinnstoffwatte96190031aus Chemiefasern596190039andere3,8aus anderen SpinnstoffenHygienische Binden (Einlagen), Tampons und ähnliche Waren96190041aus Gewirken oder Gestricken1296190049andere6,3Windeln und Windeleinlagen für Säuglinge und Kleinkinder und ähnliche Waren96190051aus Gewirken oder Gestricken1296190059andere10,596190090aus anderen Stoffen6,5

ABSCHNITT XXI

KAPITEL 97

Anmerkungen

1.
Zu Kapitel 97 gehören nicht:

a)
Briefmarken, Stempelmarken, Steuerzeichen, Ganzsachen und dergleichen, nicht entwertet, der Position 4907;
b)
bemalte Gewebe für Theaterdekorationen, Atelierhintergründe oder dergleichen (Position 5907), ausgenommen solche, die zu Position 9706 gehören;
c)
echte Perlen oder Zuchtperlen sowie Edelsteine und Schmucksteine (Positionen 7101 bis 7103).

2.
Originalstiche, -schnitte und -steindrucke im Sinne der Position 9702 sind Drucke, die von einer oder mehreren vom Künstler vollständig handgearbeiteten Platten in beliebigem, jedoch keinem mechanischen oder fotomechanischen Verfahren auf einen beliebigen Stoff in Schwarzweiß oder Farbig unmittelbar abgezogen sind.
3.
Zu Position 9703 gehören nicht Bildhauerarbeiten, die den Charakter einer Handelsware haben (Serienerzeugnisse, Abgüsse und handwerkliche Erzeugnisse), selbst wenn diese Waren von Künstlern entworfen oder gestaltet wurden.
4.
A)
Vorbehaltlich der vorstehenden Anmerkungen 1, 2 und 3 gehören Waren, bei deren Einreihung Kapitel 97 und andere Kapitel der Nomenklatur in Betracht kommen, zu Kapitel 97.
B)
Zu Position 9706 gehören nicht Waren mit den Merkmalen der Positionen 9701 bis 9705.
5.
Rahmen um Gemälde, Zeichnungen, Collagen und ähnliche dekorative Bildwerke, Stiche, Schnitte oder Steindrucke werden wie diese eingereiht, wenn sie ihnen nach Art und Wert entsprechen.

Rahmen, die nach Art und Wert den in dieser Anmerkung erwähnten Waren nicht entsprechen, sind getrennt einzureihen.

KN-CodeWarenbezeichnungVertragsmäßiger Zollsatz (%)Besondere Maßeinheit9701Gemälde (z. B. Ölgemälde, Aquarelle, Pastelle) und Zeichnungen, vollständig mit der Hand geschaffen, ausgenommen Zeichnungen der Position 4906 und handbemalte oder handverzierte gewerbliche Erzeugnisse; Collagen und ähnliche dekorative Bildwerke97011000Gemälde (z. B. Ölgemälde, Aquarelle, Pastelle) und Zeichnungenfrei97019000anderefrei97020000Originalstiche, -schnitte und -steindruckefrei97030000Originalerzeugnisse der Bildhauerkunst, aus Stoffen aller Artfrei97040000Briefmarken, Stempelmarken, Steuerzeichen, Ersttagsbriefe, Ganzsachen und dergleichen, entwertet oder nicht entwertet, ausgenommen die Waren der Position 4907frei97050000Zoologische, botanische, mineralogische oder anatomische Sammlungsstücke und Sammlungen; Sammlungsstücke von geschichtlichem, archäologischem, paläontologischem, völkerkundlichem oder münzkundlichem Wertfrei97060000Antiquitäten, mehr als 100 Jahre altfrei

KAPITEL 98

Anmerkung

Die Verordnungen (EU) Nr. 113/2010 der Kommission(89)vom 9. Februar 2010 und (EG) Nr. 1982/2004 der Kommission(88)vom 18. November 2004 ermöglichen den Mitgliedstaaten eine einfachere Anmeldung für die Ausfuhr und den Eingang oder die Versendung vollständiger Fabrikationsanlagen im Rahmen der Statistik des Außen- und Intrahandels der Europäischen Union. Macht der Mitgliedstaat von der Vereinfachung Gebrauch, sind die Kriterien und das Verfahren hierfür durch nationale Anweisungen festgelegt. (Siehe nachstehende Liste der zuständigen Dienststellen).

Mitgliedstaat

Name und Adresse der zuständigen Dienststelle

Belgien

Institut des comptes nationaux

p/a Banque nationale de Belgique

Boulevard de Berlaimont 14

1000 Bruxelles

Instituut voor de Nationale Rekeningen

p/a Nationale Bank van België

de Berlaimontlaan 14

1000 Brussel

Bulgarien

Национална агенция за приходите

бул. Дондуков № 52

гр. София, 1000

Tschechische Republik

Český statistický úřad

Na padesátém 3268/81

100 82 Praha 10 – Strašnice

Dänemark

SKAT København

Told

Sluseholmen 8 B

2450 København SV

Deutschland

Statistisches Bundesamt

Gruppe G3 — Außenhandel

65180 Wiesbaden

Estland

Masku- ja Tolliamet

Narva mnt 9j

15176 Tallinn

Statistikaamet

Väliskaubandusstatistika talitus Endla 15

15174 Tallinn

Griechenland

Εθνική Στατιστική Υπηρεσία της Ελλάδας

Πειραιώς 46 & Επονιτών

18510 Πειραιάς

Spanien

Departamento de Aduanas e Impuestos Especiales

Avda. Llano Castellano, 17

28071 Madrid

Frankreich

Direction générale des douanes et droits indirects

Bureau E/3 (ensembles industriels extracommunautaires)

Département des statistiques et des études économiques (ensembles industriels intracommunautaires)

11, rue des Deux Communes

93558 Montreuil Cedex

Italien

Agenzia delle dogane

Direzione Centrale Gestione Tributi e Rapporto con gli Utenti

Ufficio per la tariffa doganale, per i dazi e per i regimi dei prodotti agricoli

Via Mario Carucci, 71

00143 Roma

Istituto Nazionale di Statistica

Servizio Commercio con l'Estero

Via Cesare Balbo 16

00184 Roma

Irland

Central Statistics Office

Ardee Rd

Rathmines

Dublin 6

Office of the Revenue Commissioners

Dublin Castle

Dublin 2

Zypern

Τμήμα Τελωνείων

Υπουργείο Οικονομικών

Γωνία Μιχαήλ Καραολή και Γρηγόρη Αυξεντίου

1096, Λευκωσία

Υπηρεσία Φόρου Προστιθέμενης Αξίας

Τμήμα Τελωνείων

Υπουργείο Οικονομικών

Γωνία Μιχαήλ Καραολή και Γρ. Αυξεντίου

1471, Λευκωσία

Lettland

Latvijas Republikas Centrālā statistikas pārvalde,

Lāčplēša ielā 1,

Rīga, LV-1301

Latvijas Republikas Valsts ieņēmumu dienesta

Galvenā muitas pārvalde,

Kr.Valdemāra ielā 1a,

Rīga, LV-1841

Litauen

Muitines departamentas prie Lietuvos Respublikos finansu ministerijos

A.Jakšto g. 1/25

LT-01105 Vilnius

Luxemburg

Service Central de la Statistique et des Études Économiques

Centre administratif Pierre Werner

13, rue Erasme

1468 Luxembourg-Kirchberg

Ungarn

Központi Statisztikai Hivatal

Külkereskedelem-statisztikai Főosztály

1024, Budapest, Petrezselyem u. 7-9.

Malta

Uffiċċju Nazzjonali ta' I-Istatistika

Lascaris

II-Belt. CMR 02

Niederlande

De inspecteur in wiens ambtsgebied

belanghebbende woont of is gevestigd

Österreich

Zollamt des Bundeslandes, in dem der Anmeldepflichtige seinen Sitz oder Wohnsitz hat,

oder

Bundesanstalt Statistik Austria

Guglgasse 13

1110 Wien

Polen

Właściwy dyrektor izby celnej

Portugal

Direcção-Geral das Alfândegas e dos Impostos Especiais sobre o Consumo

Direcção de Serviços de Tributação Aduaneira

Rua Terreiro do Trigo, Edificio da Alfândega, 1.o andar

1149-060 Lisboa

Instituto Nacional de Estatística

DEE/CII — Departamento de Estatísticas Económicas

Serviço de Estatísticas do Comércio Internacional e Produção Industrial

Av. António José de Almeida

1000-043 Lisboa

Rumänien

Institutul National de Statistica

Bd. Libertatii 16

Bucuresti Sector 5

Slowenien

Ministrstvo za finance

Carinska uprava Republike Slovenije

Generalni carinski urad

Šmartinska 55

SI-1523 Ljubljana

(za izvoz blaga)

Statistični urad Republike Slovenije

Vožarski pot 12

SI-1000 Ljubljana

(za odpreme in prejeme blaga)

Slowakei

Štatistický úrad SR

Odbor štatistiky zahraničného obchodu

Miletičova 3

824 67 Bratislava 26

Colné riaditel'stvo SR

Mierová 23

815 11 Bratislava

Finnland

Tullihallitus

PL 512

FI-00101 Helsinki

Tullstyrelsen

PB 512

FI-00101 Helsingfors

Schweden

Tullverket

Box 12854

SE-11298 Stockholm

Statistiska centralbyrån

Box 24300

SE-10451 Stockholm

Vereinigtes Königreich

Head of Compilation: Operations

Statistics and Analysis of Trade Unit

HM Revenue and Customs

3rd floor, Alexander House

21 Victoria Avenue

Southend-on-Sea

SS99 1AA

KN-Code

Warenbezeichnung

Komponenten vollständiger Fabrikationsanlagen im Rahmen des Außenhandels (Verordnung (EU) Nr. 113/2010 der Kommission vom 9. Februar 2010) und des Intrahandels der Europäischen Union (Verordnung (EG) Nr. 1982/2004 der Kommission vom 18. November 2004):

9880 XX 00

Die KN-Codes umfassen folgende Angaben:

Die ersten vier Stellen sind 9880.

Die fünfte und die sechste Stelle bezeichnen das Kapitel der KN, zu dem die Waren, aus denen sich die Komponenten zusammensetzen, gehören.

Die siebte und die achte Stelle sind jeweils 0.

KAPITEL 99

Unterkapitel I

Zusätzliche Anmerkungen

1.
Die Bestimmungen dieses Unterkapitels gelten nur für die Bewegung von Waren, auf die es sich bezieht.

Solche Waren werden unter dem einschlägigen Unterkapitel angemeldet, sofern die Bedingungen und Anforderungen des Unterkapitels oder jeder anderen anwendbaren Regelung erfüllt sind. Die Bezeichnung solcher Waren muss so genau sein, dass sie identifiziert werden können.

Die Mitgliedstaaten können jedoch beschließen, die Bestimmungen dieses Unterkapitels nicht anzuwenden, wenn Einfuhrabgaben oder sonstige Abgaben entstehen können.

2.
Die Bestimmungen dieses Unterkapitels gelten nicht für den Warenhandel zwischen Mitgliedstaaten.
3.
Einfuhr- und ausfuhrabgabenpflichtige Waren im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 1186/2009 des Rates, für die keine Befreiung von den Einfuhr- oder Ausfuhrabgaben gewährt wird, sind von diesem Unterkapitel ausgeschlossen.

Auch Bewegungen von Waren, die einem Verbot oder einer Beschränkung unterliegen, sind von diesem Unterkapitel ausgeschlossen.

KN-CodeWarenbezeichnungAnmerkungBestimmte Waren gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1186/2009 des Rates (Einfuhr und Ausfuhr):99050000Übersiedlungsgut von natürlichen Personen, die ihren gewöhnlichen Wohnsitz verlegen(151)99190000Die folgenden Waren, andere als die oben genanntenAussteuer und Hausrat einer Person, die ihren gewöhnlichen Wohnsitz aus Anlass ihrer Eheschließung verlegt; Erbschaftsgut(151)Ausstattung, Ausbildungsmaterial und Haushaltsgegenstände von Schülern und Studenten(151)Särge mit Verstorbenen und Urnen mit der Asche Verstorbener sowie Gegenstände zur Grabausschmückung(151)für Organisationen der Wohlfahrtspflege bestimmte Waren und für Katastrophenopfer bestimmte Waren(151)

Unterkapitel II

Zusätzliche Anmerkungen

1.
Die Verordnung (EU) Nr. 113/2010 der Kommission vom 9. Februar 2010 zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 471/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates über Gemeinschaftsstatistiken des Außenhandels mit Drittländern hinsichtlich der Abdeckung des Handels, der Definition der Daten, der Erstellung von Statistiken des Handels nach Unternehmensmerkmalen und Rechnungswährung sowie besonderer Waren oder Warenbewegungen(152) und die Verordnung (EG) Nr. 1982/2004 der Kommission vom 18. November 2004 zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 638/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Gemeinschaftsstatistiken des Warenverkehrs zwischen Mitgliedstaaten und zur Aufhebung der Verordnungen (EG) Nr. 1901/2000 und (EWG) Nr. 3590/92 der Kommission(153) ermöglichen den Mitgliedstaaten für bestimmte Waren der Statistiken des Extra-EU-Handels und des Intra-EU-Handels die Verwendung eines vereinfachten Kodierungssystems.
2.
Für die Codes dieses Unterkapitels gelten die Bedingungen gemäß der Verordnung (EU) Nr. 113/2010 und der Verordnung (EG) Nr. 1982/2004.
KN-CodeWarenbezeichnung9930An Schiffe und Luftfahrzeuge gelieferte Waren99302400Waren der KN-Kapitel 1 bis 2499302700Waren des KN-Kapitels 2799309900anderweit eingereihte Waren9931An die Besatzungsmitglieder der Offshore-Anlage oder zum Betrieb von Motoren, Maschinen und sonstigen Geräten der Offshore-Anlage gelieferte Waren99312400Waren der KN-Kapitel 1 bis 2499312700Waren des KN-Kapitels 2799319900anderweit eingereihte Waren99500000Code, der nur für den Handelsverkehr zwischen den Mitgliedstaaten mit Einzeltransaktionen mit einem Wert von weniger als 200 € oder für die Anmeldung sonstiger Waren in einigen Fällen verwendet wird

TEIL III

ABSCHNITT I

ANHANG 1

Bei Hinweisen auf diesen Anhang werden der Agrarteilbetrag ( „EA” ) sowie gegebenenfalls der Zusatzzoll auf verschiedene Arten Zucker ( „AD S/Z” ) oder der Zusatzzoll auf Mehl ( „AD F/M” ) bestimmt anhand des Gehalts der betreffenden Ware an:

Milchfett,

Milchproteinen,

Saccharose/Invertzucker/Isoglukose,

Stärke, Stärkeabbauprodukten/Glukose.

Dieser Ware entspricht ein Zusatzcode, der anhand der nachstehenden Tabelle 1 festgesetzt wird. Der für die Ware geltende Agrarteilbetrag (in Euro für 100 kg Eigengewicht) ist in Tabelle 2, Spalte 2, aufgeführt. Die in Tabelle 2, Spalte 3, aufgeführten Zusatzzölle auf verschiedene Arten Zucker ( „AD S/Z” ) (in Euro für 100 kg Eigengewicht) gelten für Erhebungszwecke nur dann in vollem Umfang, wenn der Zolltarif mit dem Zeichen „AD S/Z” auf Anhang 1 verweist; die in Spalte 4 aufgeführten Zusatzzölle auf Mehl ( „AD F/M” ) (in Euro für 100 kg Eigengewicht) gelten für Erhebungszwecke nur dann in vollem Umfang, wenn der Zolltarif mit dem Zeichen „AD F/M” auf Anhang 1 verweist.

Tabelle 1

Zusatzcode (entsprechend Zusammensetzung)

Milchfett (GHT)

Milchprotein (GHT)(93)

Stärke/Glucose (GHT)(91)

≥ 0 < 5

≥ 5 < 25

≥ 25 < 50

≥ 50 < 75

≥ 75

Saccharose/Invertzucker/Isoglucose (GHT)(92)

≥ 0 < 5

≥ 5 < 30

≥ 30 < 50

≥ 50 < 70

≥ 70

≥ 0 < 5

≥ 5 < 30

≥ 30 < 50

≥ 50 < 70

≥ 70

≥ 0 < 5

≥ 5 < 30

≥ 30 < 50

≥ 50

≥ 0 < 5

≥ 5 < 30

≥ 30

≥ 0 < 5

≥ 5

≥ 0 < 1,5

≥ 0 < 2,5

7000

7001

7002

7003

7004

7005

7006

7007

7008

7009

7010

7011

7012

7013

7015

7016

7017

7758

7759

≥ 2,5 < 6

7020

7021

7022

7023

7024

7025

7026

7027

7028

7029

7030

7031

7032

7033

7035

7036

7037

7768

7769

≥ 6 < 18

7040

7041

7042

7043

7044

7045

7046

7047

7048

7049

7050

7051

7052

7053

7055

7056

7057

7778

7779

≥ 18 < 30

7060

7061

7062

7063

7064

7065

7066

7067

7068

7069

7070

7071

7072

7073

7075

7076

7077

7788

7789

≥ 30 < 60

7080

7081

7082

7083

7084

7085

7086

7087

7088

×

7090

7091

7092

×

7095

7096

×

×

×

≥ 60

7800

7801

7802

×

×

7805

7806

7807

×

×

7810

7811

×

×

×

×

×

×

×

≥ 1,5 < 3

≥ 0 < 2,5

7100

7101

7102

7103

7104

7105

7106

7107

7108

7109

7110

7111

7112

7113

7115

7116

7117

7798

7799

≥ 2,5 < 6

7120

7121

7122

7123

7124

7125

7126

7127

7128

7129

7130

7131

7132

7133

7135

7136

7137

7808

7809

≥ 6 < 18

7140

7141

7142

7143

7144

7145

7146

7147

7148

7149

7150

7151

7152

7153

7155

7156

7157

7818

7819

≥ 18 < 30

7160

7161

7162

7163

7164

7165

7166

7167

7168

7169

7170

7171

7172

7173

7175

7176

7177

7828

7829

≥ 30 < 60

7180

7181

7182

7183

×

7185

7186

7187

7188

×

7190

7191

7192

×

7195

7196

×

×

×

≥ 60

7820

7821

7822

×

×

7825

7826

7827

×

×

7830

7831

×

×

×

×

×

×

×

≥ 3 < 6

≥ 0 < 2,5

7840

7841

7842

7843

7844

7845

7846

7847

7848

7849

7850

7851

7852

7853

7855

7856

7857

7858

7859

≥ 2,5 < 12

7200

7201

7202

7203

7204

7205

7206

7207

7208

7209

7210

7211

7212

7213

7215

7216

7217

7220

7221

≥ 12

7260

7261

7262

7263

7264

7265

7266

7267

7268

7269

7270

7271

7272

7273

7275

7276

×

7838

×

≥ 6 < 9

≥ 0 < 4

7860

7861

7862

7863

7864

7865

7866

7867

7868

7869

7870

7871

7872

7873

7875

7876

7877

7878

7879

≥ 4 < 15

7300

7301

7302

7303

7304

7305

7306

7307

7308

7309

7310

7311

7312

7313

7315

7316

7317

7320

7321

≥ 15

7360

7361

7362

7363

7364

7365

7366

7367

7368

7369

7370

7371

7372

7373

7375

7376

×

7378

×

≥ 9 < 12

≥ 0 < 6

7900

7901

7902

7903

7904

7905

7906

7907

7908

7909

7910

7911

7912

7913

7915

7916

7917

7918

7919

≥ 6 < 18

7400

7401

7402

7403

7404

7405

7406

7407

7408

7409

7410

7411

7412

7413

7415

7416

7417

7420

7421

≥ 18

7460

7461

7462

7463

7464

7465

7466

7467

7468

×

7470

7471

7472

×

7475

7476

×

×

×

≥ 12 < 18

≥ 0 < 6

7940

7941

7942

7943

7944

7945

7946

7947

7948

7949

7950

7951

7952

7953

7955

7956

7957

7958

7959

≥ 6 < 18

7500

7501

7502

7503

7504

7505

7506

7507

7508

7509

7510

7511

7512

7513

7515

7516

7517

7520

7521

≥ 18

7560

7561

7562

7563

7564

7565

7566

7567

7568

×

7570

7571

7572

×

7575

7576

×

×

×

≥ 18 < 26

≥ 0 < 6

7960

7961

7962

7963

7964

7965

7966

7967

7968

7969

7970

7971

7972

7973

7975

7976

7977

7978

7979

≥ 6

7600

7601

7602

7603

7604

7605

7606

7607

7608

7609

7610

7611

7612

7613

7615

7616

×

7620

×

≥ 26 < 40

≥ 0 < 6

7980

7981

7982

7983

7984

7985

7986

7987

7988

×

7990

7991

7992

×

7995

7996

×

×

×

≥ 6

7700

7701

7702

7703

×

7705

7706

7707

7708

×

7710

7711

7712

×

7715

7716

×

×

×

≥ 40 < 55

7720

7721

7722

7723

×

7725

7726

7727

7728

×

7730

7731

7732

×

7735

7736

×

×

×

≥ 55 < 70

7740

7741

7742

×

×

7745

7746

7747

×

×

7750

7751

×

×

×

×

×

×

×

≥ 70 < 85

7760

7761

7762

×

×

7765

7766

×

×

×

7770

7771

×

×

×

×

×

×

×

≥ 85

7780

7781

×

×

×

7785

7786

×

×

×

×

×

×

×

×

×

×

×

×

Tabelle 2

Code

Agrarteilbetrag

AD S/Z

AD F/M

1

2

3

4

7000

0

0

0

7001

10,06

10,06

7002

18,87

18,87

7003

27,25

27,25

7004

38,99

38,99

7005

4,16

4,16

7006

14,22

10,06

4,16

7007

23,03

18,87

4,16

7008

31,41

27,25

4,16

7009

43,15

38,99

4,16

7010

8,88

8,88

7011

18,95

10,06

8,88

7012

27,75

18,87

8,88

7013

36,14

27,25

8,88

7015

13,99

13,99

7016

24,05

10,06

13,99

7017

32,85

18,87

13,99

7020

16,63

7021

26,69

10,06

7022

35,5

18,87

7023

40,56

27,25

7024

52,3

38,99

7025

20,79

4,16

7026

30,85

10,06

4,16

7027

39,66

18,87

4,16

7028

44,72

27,25

4,16

7029

56,46

38,99

4,16

7030

25,51

8,88

7031

35,58

10,06

8,88

7032

44,38

18,87

8,88

7033

49,44

27,25

8,88

7035

27,29

13,99

7036

37,35

10,06

13,99

7037

46,16

18,87

13,99

7040

49,9

7041

59,96

10,06

7042

68,76

18,87

7043

67,17

27,25

7044

78,91

38,99

7045

54,05

4,16

7046

64,12

10,06

4,16

7047

72,92

18,87

4,16

7048

71,33

27,25

4,16

7049

83,07

38,99

4,16

7050

58,78

8,88

7051

68,84

10,06

8,88

7052

77,65

18,87

8,88

7053

76,05

27,25

8,88

7055

53,9

13,99

7056

63,96

10,06

13,99

7057

72,77

18,87

13,99

7060

89,1

7061

99,16

10,06

7062

107,97

18,87

7063

93,53

27,25

7064

110,27

38,99

7065

93,26

4,16

7066

103,32

10,06

4,16

7067

112,13

18,87

4,16

7068

102,69

27,25

4,16

7069

114,43

38,99

4,16

7070

97,98

8,88

7071

108,05

10,06

8,88

7072

116,85

18,87

8,88

7073

107,42

27,25

8,88

7075

85,27

13,99

7076

95,33

10,06

13,99

7077

104,13

18,87

13,99

7080

173,45

7081

183,51

10,06

7082

192,32

18,87

7083

166,01

27,25

7084

177,75

38,99

7085

177,61

4,16

7086

187,67

10,06

4,16

7087

196,47

18,87

4,16

7088

170,17

27,25

4,16

7090

182,33

8,88

7091

192,39

10,06

8,88

7092

201,2

18,87

8,88

7095

152,74

13,99

7096

162,81

10,06

13,99

7100

5,69

7101

15,75

10,06

7102

24,55

18,87

7103

32,94

27,25

7104

44,68

38,99

7105

9,84

4,16

7106

19,91

10,06

4,16

7107

28,71

18,87

4,16

7108

37,1

27,25

4,16

7109

48,84

38,99

4,16

7110

14,57

8,88

7111

24,63

10,06

8,88

7112

33,44

18,87

8,88

7113

41,82

27,25

8,88

7115

19,67

13,99

7116

29,73

10,06

13,99

7117

38,54

18,87

13,99

7120

22,32

7121

32,38

10,06

7122

41,19

18,87

7123

46,25

27,25

7124

57,99

38,99

7125

26,48

4,16

7126

36,54

10,06

4,16

7127

45,34

18,87

4,16

7128

50,4

27,25

4,16

7129

62,14

38,99

4,16

7130

31,2

8,88

7131

41,26

10,06

8,88

7132

50,07

18,87

8,88

7133

55,13

27,25

8,88

7135

32,98

13,99

7136

43,04

10,06

13,99

7137

51,85

18,87

13,99

7140

55,58

7141

65,65

10,06

7142

74,45

18,87

7143

72,86

27,25

7144

84,6

38,99

7145

59,74

4,16

7146

69,8

10,06

4,16

7147

78,61

18,87

4,16

7148

77,01

27,25

4,16

7149

88,75

38,99

4,16

7150

64,47

8,88

7151

74,53

10,06

8,88

7152

88,33

18,87

8,88

7153

81,74

27,25

8,88

7155

59,59

13,99

7156

69,65

10,06

13,99

7157

78,46

18,87

13,99

7160

94,79

7161

104,85

10,06

7162

113,65

18,87

7163

104,22

27,25

7164

115,96

38,99

7165

98,94

4,16

7166

109,1

10,06

4,16

7167

117,81

18,87

4,16

7168

108,38

27,25

4,16

7169

120,12

38,99

4,16

7170

103,67

8,88

7171

113,73

10,06

8,88

7172

122,54

18,87

8,88

7173

113,1

27,25

8,88

7175

90,95

13,99

7176

101,01

10,06

13,99

7177

109,82

18,87

13,99

7180

179,13

7181

189,2

10,06

7182

198

18,87

7183

171,7

27,25

7185

183,29

4,16

7186

193,36

10,06

4,16

7187

202,16

18,87

4,16

7188

175,86

27,25

4,16

7190

188,02

8,88

7191

198,08

10,06

8,88

7192

206,89

18,87

8,88

7195

158,43

13,99

7196

168,49

10,06

13,99

7200

37,49

7201

47,55

10,06

7202

56,36

18,87

7203

64,74

27,25

7204

76,48

38,99

7205

41,65

4,16

7206

51,71

10,06

4,16

7207

60,52

18,87

4,16

7208

68,9

27,25

4,16

7209

80,64

38,99

4,16

7210

46,37

8,88

7211

56,44

10,06

8,88

7212

65,24

18,87

8,88

7213

73,63

27,25

8,88

7215

51,48

13,99

7216

61,54

10,06

13,99

7217

70,34

18,87

13,99

7220

56,58

19,09

7221

66,64

10,06

19,09

7260

78,85

7261

88,91

10,06

7262

97,72

18,87

7263

106,11

27,25

7264

117,85

38,99

7265

83,01

4,16

7266

93,07

10,06

4,16

7267

101,88

18,87

4,16

7268

110,26

27,25

4,16

7269

122

38,99

4,16

7270

87,73

8,88

7271

97,8

10,06

8,88

7272

106,6

18,87

8,88

7273

114,99

27,25

8,88

7275

92,84

13,99

7276

102,9

10,06

13,99

7300

51,24

7301

61,3

10,06

7302

70,11

18,87

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13,99

ANHANG 2

KN-CodeWarenbezeichnungVertragsmäßiger Zollsatz (%)07020000Tomaten, frisch oder gekühltvom 1. Januar bis 31. Märzmit einem Einfuhrpreis für 100 kg Eigengewicht von84,6 € oder mehr8,8(10)82,9 € oder mehr, jedoch weniger als 84,6 €8,8 + 1,7 €/100 kg/net(10)81,2 € oder mehr, jedoch weniger als 82,9 €8,8 + 3,4 €/100 kg/net(10)79,5 € oder mehr, jedoch weniger als 81,2 €8,8 + 5,1 €/100 kg/net(10)77,8 € oder mehr, jedoch weniger als 79,5 €8,8 + 6,8 €/100 kg/net(10)weniger als 77,8 €8,8 + 29,8 €/100 kg/net(10)vom 1. April bis 30. Aprilmit einem Einfuhrpreis für 100 kg Eigengewicht von112,6 € oder mehr8,8(10)110,3 € oder mehr, jedoch weniger als 112,6 €8,8 + 2,3 €/100 kg/net(10)108,1 € oder mehr, jedoch weniger als 110,3 €8,8 + 4,5 €/100 kg/net(10)105,8 € oder mehr, jedoch weniger als 108,1 €8,8 + 6,8 €/100 kg/net(10)103,6 € oder mehr, jedoch weniger als 105,8 €8,8 + 9 €/100 kg/net(10)weniger als 103,6 €8,8 + 29,8 €/100 kg/net(10)vom 1. Mai bis 14. Maimit einem Einfuhrpreis für 100 kg Eigengewicht von72,6 € oder mehr8,8(10)71,1 € oder mehr, jedoch weniger als 72,6 €8,8 + 1,5 €/100 kg/net(10)69,7 € oder mehr, jedoch weniger als 71,1 €8,8 + 2,9 €/100 kg/net(10)68,2 € oder mehr, jedoch weniger als 69,7 €8,8 + 4,4 €/100 kg/net(10)66,8 € oder mehr, jedoch weniger als 68,2 €8,8 + 5,8 €/100 kg/net(10)weniger als 66,8 €8,8 + 29,8 €/100 kg/net(10)vom 15. Mai bis 31. Maimit einem Einfuhrpreis für 100 kg Eigengewicht von72,6 € oder mehr14,4(10)71,1 € oder mehr, jedoch weniger als 72,6 €14,4 + 1,5 €/100 kg/net(10)69,7 € oder mehr, jedoch weniger als 71,1 €14,4 + 2,9 €/100 kg/net(10)68,2 € oder mehr, jedoch weniger als 69,7 €14,4 + 4,4 €/100 kg/net(10)66,8 € oder mehr, jedoch weniger als 68,2 €14,4 + 5,8 €/100 kg/net(10)weniger als 66,8 €14,4 + 29,8 €/100 kg/net(10)vom 1. Juni bis 30. Septembermit einem Einfuhrpreis für 100 kg Eigengewicht von52,6 € oder mehr14,4(10)51,5 € oder mehr, jedoch weniger als 52,6 €14,4 + 1,1 €/100 kg/net(10)50,5 € oder mehr, jedoch weniger als 51,5 €14,4 + 2,1 €/100 kg/net(10)49,4 € oder mehr, jedoch weniger als 50,5 €14,4 + 3,2 €/100 kg/net(10)48,4 € oder mehr, jedoch weniger als 49,4 €14,4 + 4,2 €/100 kg/net(10)weniger als 48,4 €14,4 + 29,8 €/100 kg/net(10)vom 1. Oktober bis 31. Oktobermit einem Einfuhrpreis für 100 kg Eigengewicht von62,6 € oder mehr14,4(10)61,3 € oder mehr, jedoch weniger als 62,6 €14,4 + 1,3 €/100 kg/net(10)60,1 € oder mehr, jedoch weniger als 61,3 €14,4 + 2,5 €/100 kg/net(10)58,8 € oder mehr, jedoch weniger als 60,1 €14,4 + 3,8 €/100 kg/net(10)57,6 € oder mehr, jedoch weniger als 58,8 €14,4 + 5 €/100 kg/net(10)weniger als 57,6 €14,4 + 29,8 €/100 kg/net(10)vom 1. November bis 20. Dezembermit einem Einfuhrpreis für 100 kg Eigengewicht von62,6 € oder mehr8,8(10)61,3 € oder mehr, jedoch weniger als 62,6 €8,8 + 1,3 €/100 kg/net(10)60,1 € oder mehr, jedoch weniger als 61,3 €8,8 + 2,5 €/100 kg/net(10)58,8 € oder mehr, jedoch weniger als 60,1 €8,8 + 3,8 €/100 kg/net(10)57,6 € oder mehr, jedoch weniger als 58,8 €8,8 + 5 €/100 kg/net(10)weniger als 57,6 €8,8 + 29,8 €/100 kg/net(10)vom 21. Dezember bis 31. Dezembermit einem Einfuhrpreis für 100 kg Eigengewicht von67,6 € oder mehr8,8(10)66,2 € oder mehr, jedoch weniger als 67,6 €8,8 + 1,4 €/100 kg/net(10)64,9 € oder mehr, jedoch weniger als 66,2 €8,8 + 2,7 €/100 kg/net(10)63,5 € oder mehr, jedoch weniger als 64,9 €8,8 + 4,1 €/100 kg/net(10)62,2 € oder mehr, jedoch weniger als 63,5 €8,8 + 5,4 €/100 kg/net(10)weniger als 62,2 €8,8 + 29,8 €/100 kg/net(10)070700Gurken und Cornichons, frisch oder gekühlt07070005Gurkenvom 1. Januar bis Ende Februarmit einem Einfuhrpreis für 100 kg Eigengewicht von67,5 € oder mehr12,8(10)66,2 € oder mehr, jedoch weniger als 67,5 €12,8 + 1,3 €/100 kg/net(10)64,8 € oder mehr, jedoch weniger als 66,2 €12,8 + 2,7 €/100 kg/net(10)63,5 € oder mehr, jedoch weniger als 64,8 €12,8 + 4 €/100 kg/net(10)62,1 € oder mehr, jedoch weniger als 63,5 €12,8 + 5,4 €/100 kg/net(10)weniger als 62,1 €12,8 + 37,8 €/100 kg/net(10)vom 1. März bis 30. Aprilmit einem Einfuhrpreis für 100 kg Eigengewicht von110,5 € oder mehr12,8(10)108,3 € oder mehr, jedoch weniger als 110,5 €12,8 + 2,2 €/100 kg/net(10)106,1 € oder mehr, jedoch weniger als 108,3 €12,8 + 4,4 €/100 kg/net(10)103,9 € oder mehr, jedoch weniger als 106,1 €12,8 + 6,6 €/100 kg/net(10)101,7 € oder mehr, jedoch weniger als 103,9 €12,8 + 8,8 €/100 kg/net(10)weniger als 101,7 €12,8 + 37,8 €/100 kg/net(10)vom 1. Mai bis 15. Maizur Verarbeitung bestimmt(12)mit einem Einfuhrpreis für 100 kg Eigengewicht von48,1 € oder mehr12,8(10)47,1 € oder mehr, aber weniger als 48,1 €12,8 + 1 €/100 kg/net(10)(95)46,2 € oder mehr, aber weniger als 47,1 €12,8 + 1,9 €/100 kg/net(10)(95)45,2 € oder mehr, aber weniger als 46,2 €12,8 + 2,9 €/100 kg/net(10)(95)44,3 € oder mehr, aber weniger als 45,2 €12,8 + 3,8 €/100 kg/net(10)(95)35 €(94) oder mehr, aber weniger als 44,3 €12,8 + 37,8 €/100 kg/net(10)(95)34,3 €(94) oder mehr, aber weniger als 35 €(94)12,8 + 37,8 €/100 kg/net(10)(96)33,6 €(94) oder mehr, aber weniger als 34,3 €(94)12,8 + 37,8 €/100 kg/net(10)(97)32,9 €(94) oder mehr, aber weniger als 33,6 €(94)12,8 + 37,8 €/100 kg/net(10)(98)32,2 €(94) oder mehr, aber weniger als 32,9 €(94)12,8 + 37,8 €/100 kg/net(10)(99)weniger als 32,2 €(94)12,8 + 37,8 €/100 kg/net(10)anderemit einem Einfuhrpreis für 100 kg Eigengewicht von48,1 € oder mehr12,8(10)47,1 € oder mehr, jedoch weniger als 48,1 €12,8 + 1 €/100 kg/net(10)46,2 € oder mehr, jedoch weniger als 47,1 €12,8 + 1,9 €/100 kg/net(10)45,2 € oder mehr, jedoch weniger als 46,2 €12,8 + 2,9 €/100 kg/net(10)44,3 € oder mehr, jedoch weniger als 45,2 €12,8 + 3,8 €/100 kg/net(10)weniger als 44,3 €12,8 + 37,8 €/100 kg/net(10)vom 16. Mai bis 30. Septemberzur Verarbeitung bestimmt(12)mit einem Einfuhrpreis für 100 kg Eigengewicht von48,1 € oder mehr1647,1 € oder mehr, aber weniger als 48,1 €16 + 1 €/100 kg/net(100)46,2 € oder mehr, aber weniger als 47,1 €16 + 1,9 €/100 kg/net(100)45,2 € oder mehr, aber weniger als 46,2 €16 + 2,9 €/100 kg/net(100)44,3 € oder mehr, aber weniger als 45,2 €16 + 3,8 €/100 kg/net(100)35 €(94) oder mehr, aber weniger als 44,3 €16 + 37,8 €/100 kg/net(100)34,3 €(94) oder mehr, aber weniger als 35 €(94)16 + 37,8 €/100 kg/net(101)33,6 €(94) oder mehr, aber weniger als 34,3 €(94)16 + 37,8 €/100 kg/net(102)32,9 €(94) oder mehr, aber weniger als 33,6 €(94)16 + 37,8 €/100 kg/net(103)32,2 €(94) oder mehr, aber weniger als 32,9 €(94)16 + 37,8 €/100 kg/net(104)weniger als 32,2 €(94)16 + 37,8 €/100 kg/netanderemit einem Einfuhrpreis für 100 kg Eigengewicht von48,1 € oder mehr1647,1 € oder mehr, jedoch weniger als 48,1 €16 + 1 €/100 kg/net46,2 € oder mehr, jedoch weniger als 47,1 €16 + 1,9 €/100 kg/net45,2 € oder mehr, jedoch weniger als 46,2 €16 + 2,9 €/100 kg/net44,3 € oder mehr, jedoch weniger als 45,2 €16 + 3,8 €/100 kg/netweniger als 44,3 €16 + 37,8 €/100 kg/netvom 1. Oktober bis 31. Oktoberzur Verarbeitung bestimmt(12)mit einem Einfuhrpreis für 100 kg Eigengewicht von68,3 € oder mehr1666,9 € oder mehr, aber weniger als 68,3 €16 + 1,4 €/100 kg/net(100)65,6 € oder mehr, aber weniger als 66,9 €16 + 2,7 €/100 kg/net(100)64,2 € oder mehr, aber weniger als 65,6 €16 + 4,1 €/100 kg/net(100)62,8 € oder mehr, aber weniger als 64,2 €16 + 5,5 €/100 kg/net(100)35 €(94) oder mehr, aber weniger als 62,8 €16 + 37,8 €/100 kg/net(100)34,3 €(94) oder mehr, aber weniger als 35 €(94)16 + 37,8 €/100 kg/net(101)33,6 €(94) oder mehr, aber weniger als 34,3 €(94)16 + 37,8 €/100 kg/net(102)32,9 €(94) oder mehr, aber weniger als 33,6 €(94)16 + 37,8 €/100 kg/net(103)32,2 €(94) oder mehr, aber weniger als 32,9 €(94)16 + 37,8 €/100 kg/net(104)weniger als 32,2 €(94)16 + 37,8 €/100 kg/netanderemit einem Einfuhrpreis für 100 kg Eigengewicht von68,3 € oder mehr1666,9 € oder mehr, jedoch weniger als 68,3 €16 + 1,4 €/100 kg/net65,6 € oder mehr, jedoch weniger als 66,9 €16 + 2,7 €/100 kg/net64,2 € oder mehr, jedoch weniger als 65,6 €16 + 4,1 €/100 kg/net62,8 € oder mehr, jedoch weniger als 64,2 €16 + 5,5 €/100 kg/netweniger als 62,8 €16 + 37,8 €/100 kg/netvom 1. November bis 10. Novembermit einem Einfuhrpreis für 100 kg Eigengewicht von68,3 € oder mehr12,8(10)66,9 € oder mehr, jedoch weniger als 68,3 €12,8 + 1,4 €/100 kg/net(10)65,6 € oder mehr, jedoch weniger als 66,9 €12,8 + 2,7 €/100 kg/net(10)64,2 € oder mehr, jedoch weniger als 65,6 €12,8 + 4,1 €/100 kg/net(10)62,8 € oder mehr, jedoch weniger als 64,2 €12,8 + 5,5 €/100 kg/net(10)weniger als 62,8 €12,8 + 37,8 €/100 kg/net(10)vom 11. November bis 31. Dezembermit einem Einfuhrpreis für 100 kg Eigengewicht von60,5 € oder mehr12,8(10)59,3 € oder mehr, jedoch weniger als 60,5 €12,8 + 1,2 €/100 kg/net(10)58,1 € oder mehr, jedoch weniger als 59,3 €12,8 + 2,4 €/100 kg/net(10)56,9 € oder mehr, jedoch weniger als 58,1 €12,8 + 3,6 €/100 kg/net(10)55,7 € oder mehr, jedoch weniger als 56,9 €12,8 + 4,8 €/100 kg/net(10)weniger als 55,7 €12,8 + 37,8 €/100 kg/net(10)0709Anderes Gemüse, frisch oder gekühltanderes07099100Artischockenvom 1. Januar bis 31. Maimit einem Einfuhrpreis für 100 kg Eigengewicht von82,6 € oder mehr10,480,9 € oder mehr, jedoch weniger als 82,6 €10,4 + 1,7 €/100 kg/net79,3 € oder mehr, jedoch weniger als 80,9 €10,4 + 3,3 €/100 kg/net77,6 € oder mehr, jedoch weniger als 79,3 €10,4 + 5 €/100 kg/net76 € oder mehr, jedoch weniger als 77,6 €10,4 + 6,6 €/100 kg/netweniger als 76 €10,4 + 22,9 €/100 kg/netvom 1. Juni bis 30. Junimit einem Einfuhrpreis für 100 kg Eigengewicht von65,4 € oder mehr10,464,1 € oder mehr, jedoch weniger als 65,4 €10,4 + 1,3 €/100 kg/net62,8 € oder mehr, jedoch weniger als 64,1 €10,4 + 2,6 €/100 kg/net61,5 € oder mehr, jedoch weniger als 62,8 €10,4 + 3,9 €/100 kg/net60,2 € oder mehr, jedoch weniger als 61,5 €10,4 + 5,2 €/100 kg/netweniger als 60,2 €10,4 + 22,9 €/100 kg/netvom 1. Juli bis 31. Oktober10,4vom 1. November bis 31. Dezembermit einem Einfuhrpreis für 100 kg Eigengewicht von94,3 € oder mehr10,492,4 € oder mehr, jedoch weniger als 94,3 €10,4 + 1,9 €/100 kg/net90,5 € oder mehr, jedoch weniger als 92,4 €10,4 + 3,8 €/100 kg/net88,6 € oder mehr, jedoch weniger als 90,5 €10,4 + 5,7 €/100 kg/net86,8 € oder mehr, jedoch weniger als 88,6 €10,4 + 7,5 €/100 kg/netweniger als 86,8 €10,4 + 22,9 €/100 kg/net070993Kürbisse (Cucurbita spp.)07099310Zucchini (Courgettes)vom 1. Januar bis 31. Januarmit einem Einfuhrpreis für 100 kg Eigengewicht von48,8 € oder mehr12,847,8 € oder mehr, jedoch weniger als 48,8 €12,8 + 1 €/100 kg/net46,8 € oder mehr, jedoch weniger als 47,8 €12,8 + 2 €/100 kg/net45,9 € oder mehr, jedoch weniger als 46,8 €12,8 + 2,9 €/100 kg/net44,9 € oder mehr, jedoch weniger als 45,9 €12,8 + 3,9 €/100 kg/netweniger als 44,9 €12,8 + 15,2 €/100 kg/netvom 1. Februar bis 31. Märzmit einem Einfuhrpreis für 100 kg Eigengewicht von41,3 € oder mehr12,840,5 € oder mehr, jedoch weniger als 41,3 €12,8 + 0,8 €/100 kg/net39,6 € oder mehr, jedoch weniger als 40,5 €12,8 + 1,7 €/100 kg/net38,8 € oder mehr, jedoch weniger als 39,6 €12,8 + 2,5 €/100 kg/net38 € oder mehr, jedoch weniger als 38,8 €12,8 + 3,3 €/100 kg/netweniger als 38 €12,8 + 15,2 €/100 kg/netvom 1. April bis 31. Maimit einem Einfuhrpreis für 100 kg Eigengewicht von69,2 € oder mehr12,867,8 € oder mehr, jedoch weniger als 69,2 €12,8 + 1,4 €/100 kg/net66,4 € oder mehr, jedoch weniger als 67,8 €12,8 + 2,8 €/100 kg/net65 € oder mehr, jedoch weniger als 66,4 €12,8 + 4,2 €/100 kg/net63,7 € oder mehr, jedoch weniger als 65 €12,8 + 5,5 €/100 kg/netweniger als 63,7 €12,8 + 15,2 €/100 kg/netvom 1. Juni bis 31. Julimit einem Einfuhrpreis für 100 kg Eigengewicht von41,3 € oder mehr12,840,5 € oder mehr, jedoch weniger als 41,3 €12,8 + 0,8 €/100 kg/net39,6 € oder mehr, jedoch weniger als 40,5 €12,8 + 1,7 €/100 kg/net38,8 € oder mehr, jedoch weniger als 39,6 €12,8 + 2,5 €/100 kg/net38 € oder mehr, jedoch weniger als 38,8 €12,8 + 3,3 €/100 kg/netweniger als 38 €12,8 + 15,2 €/100 kg/netvom 1. August bis 31. Dezembermit einem Einfuhrpreis für 100 kg Eigengewicht von48,8 € oder mehr12,847,8 € oder mehr, jedoch weniger als 48,8 €12,8 + 1 €/100 kg/net46,8 € oder mehr, jedoch weniger als 47,8 €12,8 + 2 €/100 kg/net45,9 € oder mehr, jedoch weniger als 46,8 €12,8 + 2,9 €/100 kg/net44,9 € oder mehr, jedoch weniger als 45,9 €12,8 + 3,9 €/100 kg/netweniger als 44,9 €12,8 + 15,2 €/100 kg/net0805Zitrusfrüchte, frisch oder getrocknet080510Orangen08051020Süßorangen, frischvom 1. Januar bis 31. Märzmit einem Einfuhrpreis für 100 kg Eigengewicht von35,4 € oder mehr16(10)34,7 € oder mehr, jedoch weniger als 35,4 €16 + 0,7 €/100 kg/net(10)34 € oder mehr, jedoch weniger als 34,7 €16 + 1,4 €/100 kg/net(10)33,3 € oder mehr, jedoch weniger als 34 €16 + 2,1 €/100 kg/net(10)32,6 € oder mehr, jedoch weniger als 33,3 €16 + 2,8 €/100 kg/net(10)weniger als 32,6 €16 + 7,1 €/100 kg/net(10)vom 1. April bis 30. Aprilmit einem Einfuhrpreis für 100 kg Eigengewicht von35,4 € oder mehr10,4(10)34,7 € oder mehr, jedoch weniger als 35,4 €10,4 + 0,7 €/100 kg/net(10)34 € oder mehr, jedoch weniger als 34,7 €10,4 + 1,4 €/100 kg/net(10)33,3 € oder mehr, jedoch weniger als 34 €10,4 + 2,1 €/100 kg/net(10)32,6 € oder mehr, jedoch weniger als 33,3 €10,4 + 2,8 €/100 kg/net(10)weniger als 32,6 €10,4 + 7,1 €/100 kg/net(10)vom 1. Mai bis 15. Maimit einem Einfuhrpreis für 100 kg Eigengewicht von35,4 € oder mehr4,834,7 € oder mehr, jedoch weniger als 35,4 €4,8 + 0,7 €/100 kg/net34 € oder mehr, jedoch weniger als 34,7 €4,8 + 1,4 €/100 kg/net33,3 € oder mehr, jedoch weniger als 34 €4,8 + 2,1 €/100 kg/net32,6 € oder mehr, jedoch weniger als 33,3 €4,8 + 2,8 €/100 kg/netweniger als 32,6 €4,8 + 7,1 €/100 kg/netvom 16. Mai bis 31. Maimit einem Einfuhrpreis für 100 kg Eigengewicht von35,4 € oder mehr3,234,7 € oder mehr, jedoch weniger als 35,4 €3,2 + 0,7 €/100 kg/net34 € oder mehr, jedoch weniger als 34,7 €3,2 + 1,4 €/100 kg/net33,3 € oder mehr, jedoch weniger als 34 €3,2 + 2,1 €/100 kg/net32,6 € oder mehr, jedoch weniger als 33,3 €3,2 + 2,8 €/100 kg/netweniger als 32,6 €3,2 + 7,1 €/100 kg/netvom 1. Juni bis 15. Oktober3,2vom 16. Oktober bis 30. November16vom 1. Dezember bis 31. Dezembermit einem Einfuhrpreis für 100 kg Eigengewicht von35,4 € oder mehr1634,7 € oder mehr, jedoch weniger als 35,4 €16 + 0,7 €/100 kg/net34 € oder mehr, jedoch weniger als 34,7 €16 + 1,4 €/100 kg/net33,3 € oder mehr, jedoch weniger als 34 €16 + 2,1 €/100 kg/net32,6 € oder mehr, jedoch weniger als 33,3 €16 + 2,8 €/100 kg/netweniger als 32,6 €16 + 7,1 €/100 kg/net080520Mandarinen (einschließlich Tangerinen und Satsumas); Clementinen, Wilkings und ähnliche Kreuzungen von Zitrusfrüchten08052010Clementinenvom 1. Januar bis Ende Februarmit einem Einfuhrpreis für 100 kg Eigengewicht von64,9 € oder mehr1663,6 € oder mehr, jedoch weniger als 64,9 €16 + 1,3 €/100 kg/net62,3 € oder mehr, jedoch weniger als 63,6 €16 + 2,6 €/100 kg/net61 € oder mehr, jedoch weniger als 62,3 €16 + 3,9 €/100 kg/net59,7 € oder mehr, jedoch weniger als 61 €16 + 5,2 €/100 kg/netweniger als 59,7 €16 + 10,6 €/100 kg/netvom 1. März bis 31. Oktober16vom 1. November bis 31. Dezembermit einem Einfuhrpreis für 100 kg Eigengewicht von64,9 € oder mehr1663,6 € oder mehr, jedoch weniger als 64,9 €16 + 1,3 €/100 kg/net62,3 € oder mehr, jedoch weniger als 63,6 €16 + 2,6 €/100 kg/net61 € oder mehr, jedoch weniger als 62,3 €16 + 3,9 €/100 kg/net59,7 € oder mehr, jedoch weniger als 61 €16 + 5,2 €/100 kg/netweniger als 59,7 €16 + 10,6 €/100 kg/net08052030Monreales und Satsumasvom 1. Januar bis Ende Februarmit einem Einfuhrpreis für 100 kg Eigengewicht von28,6 € oder mehr1628 € oder mehr, jedoch weniger als 28,6 €16 + 0,6 €/100 kg/net27,5 € oder mehr, jedoch weniger als 28 €16 + 1,1 €/100 kg/net26,9 € oder mehr, jedoch weniger als 27,5 €16 + 1,7 €/100 kg/net26,3 € oder mehr, jedoch weniger als 26,9 €16 + 2,3 €/100 kg/netweniger als 26,3 €16 + 10,6 €/100 kg/netvom 1. März bis 31. Oktober16vom 1. November bis 31. Dezembermit einem Einfuhrpreis für 100 kg Eigengewicht von28,6 € oder mehr1628 € oder mehr, jedoch weniger als 28,6 €16 + 0,6 €/100 kg/net27,5 € oder mehr, jedoch weniger als 28 €16 + 1,1 €/100 kg/net26,9 € oder mehr, jedoch weniger als 27,5 €16 + 1,7 €/100 kg/net26,3 € oder mehr, jedoch weniger als 26,9 €16 + 2,3 €/100 kg/netweniger als 26,3 €16 + 10,6 €/100 kg/net08052050Mandarinen und Wilkingsvom 1. Januar bis Ende Februarmit einem Einfuhrpreis für 100 kg Eigengewicht von28,6 € oder mehr1628 € oder mehr, jedoch weniger als 28,6 €16 + 0,6 €/100 kg/net27,5 € oder mehr, jedoch weniger als 28 €16 + 1,1 €/100 kg/net26,9 € oder mehr, jedoch weniger als 27,5 €16 + 1,7 €/100 kg/net26,3 € oder mehr, jedoch weniger als 26,9 €16 + 2,3 €/100 kg/netweniger als 26,3 €16 + 10,6 €/100 kg/netvom 1. März bis 31. Oktober16vom 1. November bis 31. Dezembermit einem Einfuhrpreis für 100 kg Eigengewicht von28,6 € oder mehr1628 € oder mehr, jedoch weniger als 28,6 €16 + 0,6 €/100 kg/net27,5 € oder mehr, jedoch weniger als 28 €16 + 1,1 €/100 kg/net26,9 € oder mehr, jedoch weniger als 27,5 €16 + 1,7 €/100 kg/net26,3 € oder mehr, jedoch weniger als 26,9 €16 + 2,3 €/100 kg/netweniger als 26,3 €16 + 10,6 €/100 kg/net08052070Tangerinenvom 1. Januar bis Ende Februarmit einem Einfuhrpreis für 100 kg Eigengewicht von28,6 € oder mehr1628 € oder mehr, jedoch weniger als 28,6 €16 + 0,6 €/100 kg/net27,5 € oder mehr, jedoch weniger als 28 €16 + 1,1 €/100 kg/net26,9 € oder mehr, jedoch weniger als 27,5 €16 + 1,7 €/100 kg/net26,3 € oder mehr, jedoch weniger als 26,9 €16 + 2,3 €/100 kg/netweniger als 26,3 €16 + 10,6 €/100 kg/netvom 1. März bis 31. Oktober16vom 1. November bis 31. Dezembermit einem Einfuhrpreis für 100 kg Eigengewicht von28,6 € oder mehr1628 € oder mehr, jedoch weniger als 28,6 €16 + 0,6 €/100 kg/net27,5 € oder mehr, jedoch weniger als 28 €16 + 1,1 €/100 kg/net26,9 € oder mehr, jedoch weniger als 27,5 €16 + 1,7 €/100 kg/net26,3 € oder mehr, jedoch weniger als 26,9 €16 + 2,3 €/100 kg/netweniger als 26,3 €16 + 10,6 €/100 kg/net08052090anderevom 1. Januar bis Ende Februarmit einem Einfuhrpreis für 100 kg Eigengewicht von28,6 € oder mehr16(10)28 € oder mehr, jedoch weniger als 28,6 €16 + 0,6 €/100 kg/net(10)27,5 € oder mehr, jedoch weniger als 28 €16 + 1,1 €/100 kg/net(10)26,9 € oder mehr, jedoch weniger als 27,5 €16 + 1,7 €/100 kg/net(10)26,3 € oder mehr, jedoch weniger als 26,9 €16 + 2,3 €/100 kg/net(10)weniger als 26,3 €16 + 10,6 €/100 kg/net(10)vom 1. März bis 31. Oktober16(10)vom 1. November bis 31. Dezembermit einem Einfuhrpreis für 100 kg Eigengewicht von28,6 € oder mehr1628 € oder mehr, jedoch weniger als 28,6 €16 + 0,6 €/100 kg/net27,5 € oder mehr, jedoch weniger als 28 €16 + 1,1 €/100 kg/net26,9 € oder mehr, jedoch weniger als 27,5 €16 + 1,7 €/100 kg/net26,3 € oder mehr, jedoch weniger als 26,9 €16 + 2,3 €/100 kg/netweniger als 26,3 €16 + 10,6 €/100 kg/net080550Zitronen (Citrus limon, Citrus limonum) und Limetten (Citrus aurantifolia, Citrus latifolia)08055010Zitronen (Citrus limon, Citrus limonum)vom 1. Januar bis 30. Aprilmit einem Einfuhrpreis für 100 kg Eigengewicht von46,2 € oder mehr6,4(10)45,3 € oder mehr, jedoch weniger als 46,2 €6,4 + 0,9 €/100 kg/net(10)44,4 € oder mehr, jedoch weniger als 45,3 €6,4 + 1,8 €/100 kg/net(10)43,4 € oder mehr, jedoch weniger als 44,4 €6,4 + 2,8 €/100 kg/net(10)42,5 € oder mehr, jedoch weniger als 43,4 €6,4 + 3,7 €/100 kg/net(10)weniger als 42,5 €6,4 + 25,6 €/100 kg/net(10)vom 1. Mai bis 31. Maimit einem Einfuhrpreis für 100 kg Eigengewicht von46,2 € oder mehr6,4(10)45,3 € oder mehr, jedoch weniger als 46,2 €6,4 + 0,9 €/100 kg/net(10)44,4 € oder mehr, jedoch weniger als 45,3 €6,4 + 1,8 €/100 kg/net(10)43,4 € oder mehr, jedoch weniger als 44,4 €6,4 + 2,8 €/100 kg/net(10)42,5 € oder mehr, jedoch weniger als 43,4 €6,4 + 3,7 €/100 kg/net(10)41,6 € oder mehr, jedoch weniger als 42,5 €6,4 + 4,6 €/100 kg/net(10)40,7 € oder mehr, jedoch weniger als 41,6 €6,4 + 5,5 €/100 kg/net(10)39,7 € oder mehr, jedoch weniger als 40,7 €6,4 + 6,5 €/100 kg/net(10)38,8 € oder mehr, jedoch weniger als 39,7 €6,4 + 7,4 €/100 kg/net(10)weniger als 38,8 €6,4 + 25,6 €/100 kg/net(10)vom 1. Juni bis 31. Julimit einem Einfuhrpreis für 100 kg Eigengewicht von55,8 € oder mehr6,4(10)54,7 € oder mehr, jedoch weniger als 55,8 €6,4 + 1,1 €/100 kg/net(10)53,6 € oder mehr, jedoch weniger als 54,7 €6,4 + 2,2 €/100 kg/net(10)52,5 € oder mehr, jedoch weniger als 53,6 €6,4 + 3,3 €/100 kg/net(10)51,3 € oder mehr, jedoch weniger als 52,5 €6,4 + 4,5 €/100 kg/net(10)50,2 € oder mehr, jedoch weniger als 51,3 €6,4 + 5,6 €/100 kg/net(10)49,1 € oder mehr, jedoch weniger als 50,2 €6,4 + 6,7 €/100 kg/net(10)48 € oder mehr, jedoch weniger als 49,1 €6,4 + 7,8 €/100 kg/net(10)46,9 € oder mehr, jedoch weniger als 48 €6,4 + 8,9 €/100 kg/net(10)weniger als 46,9 €6,4 + 25,6 €/100 kg/net(10)vom 1. August bis 15. Augustmit einem Einfuhrpreis für 100 kg Eigengewicht von55,8 € oder mehr6,454,7 € oder mehr, jedoch weniger als 55,8 €6,4 + 1,1 €/100 kg/net53,6 € oder mehr, jedoch weniger als 54,7 €6,4 + 2,2 €/100 kg/net52,5 € oder mehr, jedoch weniger als 53,6 €6,4 + 3,3 €/100 kg/net51,3 € oder mehr, jedoch weniger als 52,5 €6,4 + 4,5 €/100 kg/net50,2 € oder mehr, jedoch weniger als 51,3 €6,4 + 5,6 €/100 kg/net49,1 € oder mehr, jedoch weniger als 50,2 €6,4 + 6,7 €/100 kg/net48 € oder mehr, jedoch weniger als 49,1 €6,4 + 7,8 €/100 kg/netweniger als 48 €6,4 + 25,6 €/100 kg/netvom 16. August bis 31. Oktobermit einem Einfuhrpreis für 100 kg Eigengewicht von55,8 € oder mehr6,454,7 € oder mehr, jedoch weniger als 55,8 €6,4 + 1,1 €/100 kg/net53,6 € oder mehr, jedoch weniger als 54,7 €6,4 + 2,2 €/100 kg/net52,5 € oder mehr, jedoch weniger als 53,6 €6,4 + 3,3 €/100 kg/net51,3 € oder mehr, jedoch weniger als 52,5 €6,4 + 4,5 €/100 kg/netweniger als 51,3 €6,4 + 25,6 €/100 kg/netvom 1. November bis 31. Dezembermit einem Einfuhrpreis für 100 kg Eigengewicht von46,2 € oder mehr6,445,3 € oder mehr, jedoch weniger als 46,2 €6,4 + 0,9 €/100 kg/net44,4 € oder mehr, jedoch weniger als 45,3 €6,4 + 1,8 €/100 kg/net43,4 € oder mehr, jedoch weniger als 44,4 €6,4 + 2,8 €/100 kg/net42,5 € oder mehr, jedoch weniger als 43,4 €6,4 + 3,7 €/100 kg/netweniger als 42,5 €6,4 + 25,6 €/100 kg/net0806Weintrauben, frisch oder getrocknet080610frisch08061010Tafeltraubenvom 1. Januar bis 14. Julider Sorte „Empereur” (Vitis vinifera cv.), vom 1. Januar bis 31. Januar(31)8andere11,5vom 15. Juli bis 20. Juli14,1vom 21. Juli bis 31. Oktobermit einem Einfuhrpreis für 100 kg Eigengewicht von54,6 € oder mehr14,1(10)53,5 € oder mehr, jedoch weniger als 54,6 €17,6 + 1,1 €/100 kg/net(10)52,4 € oder mehr, jedoch weniger als 53,5 €17,6 + 2,2 €/100 kg/net(10)51,3 € oder mehr, jedoch weniger als 52,4 €17,6 + 3,3 €/100 kg/net(10)50,2 € oder mehr, jedoch weniger als 51,3 €17,6 + 4,4 €/100 kg/net(10)weniger als 50,2 €17,6 + 9,6 €/100 kg/net(10)vom 1. November bis 20. Novembermit einem Einfuhrpreis für 100 kg Eigengewicht von47,6 € oder mehr11,546,6 € oder mehr, jedoch weniger als 47,6 €14,4 + 1 €/100 kg/net45,7 € oder mehr, jedoch weniger als 46,6 €14,4 + 1,9 €/100 kg/net44,7 € oder mehr, jedoch weniger als 45,7 €14,4 + 2,9 €/100 kg/net43,8 € oder mehr, jedoch weniger als 44,7 €14,4 + 3,8 €/100 kg/netweniger als 43,8 €14,4 + 9,6 €/100 kg/netvom 21. November bis 31. Dezemberder Sorte „Empereur” (Vitis vinifera cv.), vom 1. Dezember bis 31. Dezember(31)8andere11,50808Äpfel, Birnen und Quitten, frisch080810Äpfel08081080anderevom 1. Januar bis 14. Februarmit einem Einfuhrpreis für 100 kg Eigengewicht von56,8 € oder mehr455,7 € oder mehr, jedoch weniger als 56,8 €6,4 + 1,1 €/100 kg/net54,5 € oder mehr, jedoch weniger als 55,7 €6,4 + 2,3 €/100 kg/net53,4 € oder mehr, jedoch weniger als 54,5 €6,4 + 3,4 €/100 kg/net52,3 € oder mehr, jedoch weniger als 53,4 €6,4 + 4,5 €/100 kg/netweniger als 52,3 €6,4 + 23,8 €/100 kg/netvom 15. Februar bis 31. Märzmit einem Einfuhrpreis für 100 kg Eigengewicht von56,8 € oder mehr455,7 € oder mehr, jedoch weniger als 56,8 €6,4 + 1,1 €/100 kg/net54,5 € oder mehr, jedoch weniger als 55,7 €6,4 + 2,3 €/100 kg/net53,4 € oder mehr, jedoch weniger als 54,5 €6,4 + 3,4 €/100 kg/net52,3 € oder mehr, jedoch weniger als 53,4 €6,4 + 4,5 €/100 kg/net51,1 € oder mehr, jedoch weniger als 52,3 €6,4 + 5,7 €/100 kg/net50 € oder mehr, jedoch weniger als 51,1 €6,4 + 6,8 €/100 kg/netweniger als 50 €6,4 + 23,8 €/100 kg/netvom 1. April bis 30. Junimit einem Einfuhrpreis für 100 kg Eigengewicht von56,8 € oder mehrfrei55,7 € oder mehr, jedoch weniger als 56,8 €4,8 + 1,1 €/100 kg/net(10)(105)54,5 € oder mehr, jedoch weniger als 55,7 €4,8 + 2,3 €/100 kg/net(10)(106)53,4 € oder mehr, jedoch weniger als 54,5 €4,8 + 3,4 €/100 kg/net(10)(107)52,3 € oder mehr, jedoch weniger als 53,4 €4,8 + 4,5 €/100 kg/net(10)(108)51,1 € oder mehr, jedoch weniger als 52,3 €4,8 + 5,7 €/100 kg/net(10)(109)50 € oder mehr, jedoch weniger als 51,1 €4,8 + 6,8 €/100 kg/net(10)(110)48,8 € oder mehr, jedoch weniger als 50 €4,8 + 8 €/100 kg/net(10)(111)weniger als 48,8 €4,8 + 23,8 €/100 kg/net(10)(112)vom 1. Juli bis 15. Julimit einem Einfuhrpreis für 100 kg Eigengewicht von45,7 € oder mehrfrei44,8 € oder mehr, jedoch weniger als 45,7 €4,8 + 0,9 €/100 kg/net(10)43,9 € oder mehr, jedoch weniger als 44,8 €4,8 + 1,8 €/100 kg/net(10)43 € oder mehr, jedoch weniger als 43,9 €4,8 + 2,7 €/100 kg/net(10)42 € oder mehr, jedoch weniger als 43 €4,8 + 3,7 €/100 kg/net(10)41,1 € oder mehr, jedoch weniger als 42 €4,8 + 4,6 €/100 kg/net(10)40,2 € oder mehr, jedoch weniger als 41,1 €4,8 + 5,5 €/100 kg/net(10)39,3 € oder mehr, jedoch weniger als 40,2 €4,8 + 6,4 €/100 kg/net(10)weniger als 39,3 €4,8 + 23,8 €/100 kg/net(10)vom 16. Juli bis 31. Julimit einem Einfuhrpreis für 100 kg Eigengewicht von45,7 € oder mehrfrei44,8 € oder mehr, jedoch weniger als 45,7 €4,8 + 0,9 €/100 kg/net(10)43,9 € oder mehr, jedoch weniger als 44,8 €4,8 + 1,8 €/100 kg/net(10)43 € oder mehr, jedoch weniger als 43,9 €4,8 + 2,7 €/100 kg/net(10)42 € oder mehr, jedoch weniger als 43 €4,8 + 3,7 €/100 kg/net(10)weniger als 42 €4,8 + 23,8 €/100 kg/net(10)vom 1. August bis 31. Dezembermit einem Einfuhrpreis für 100 kg Eigengewicht von45,7 € oder mehr944,8 € oder mehr, jedoch weniger als 45,7 €11,2 + 0,9 €/100 kg/net43,9 € oder mehr, jedoch weniger als 44,8 €11,2 + 1,8 €/100 kg/net43 € oder mehr, jedoch weniger als 43,9 €11,2 + 2,7 €/100 kg/net42 € oder mehr, jedoch weniger als 43 €11,2 + 3,7 €/100 kg/netweniger als 42 €11,2 + 23,8 €/100 kg/net080830Birnen08083090anderevom 1. Januar bis 31. Januarmit einem Einfuhrpreis für 100 kg Eigengewicht von51 € oder mehr850 € oder mehr, jedoch weniger als 51 €8 + 1 €/100 kg/net49 € oder mehr, jedoch weniger als 50 €8 + 2 €/100 kg/net47,9 € oder mehr, jedoch weniger als 49 €8 + 3,1 €/100 kg/net46,9 € oder mehr, jedoch weniger als 47,9 €8 + 4,1 €/100 kg/netweniger als 46,9 €8 + 23,8 €/100 kg/netvom 1. Februar bis 31. Märzmit einem Einfuhrpreis für 100 kg Eigengewicht von51 € oder mehr550 € oder mehr, jedoch weniger als 51 €8 + 1 €/100 kg/net49 € oder mehr, jedoch weniger als 50 €8 + 2 €/100 kg/net47,9 € oder mehr, jedoch weniger als 49 €8 + 3,1 €/100 kg/net46,9 € oder mehr, jedoch weniger als 47,9 €8 + 4,1 €/100 kg/netweniger als 46,9 €8 + 23,8 €/100 kg/netvom 1. April bis 30. Aprilmit einem Einfuhrpreis für 100 kg Eigengewicht von51 € oder mehrfrei50 € oder mehr, jedoch weniger als 51 €4 + 1 €/100 kg/net(113)49 € oder mehr, jedoch weniger als 50 €4 + 2 €/100 kg/net(114)47,9 € oder mehr, jedoch weniger als 49 €4 + 3,1 €/100 kg/net(115)46,9 € oder mehr, jedoch weniger als 47,9 €4 + 4,1 €/100 kg/net(116)45,9 € oder mehr, jedoch weniger als 46,9 €4 + 5,1 €/100 kg/net(117)44,9 € oder mehr, jedoch weniger als 45,9 €4 + 6,1 €/100 kg/net(118)43,9 € oder mehr, jedoch weniger als 44,9 €4 + 7,1 €/100 kg/net(119)weniger als 43,9 €4 + 23,8 €/100 kg/net(120)vom 1. Mai bis 30. Juni2,5 MIN 1 €/100 kg/netvom 1. Juli bis 15. Julimit einem Einfuhrpreis für 100 kg Eigengewicht von46,5 € oder mehrfrei45,6 € oder mehr, jedoch weniger als 46,5 €4 + 0,9 €/100 kg/net44,6 € oder mehr, jedoch weniger als 45,6 €4 + 1,9 €/100 kg/net43,7 € oder mehr, jedoch weniger als 44,6 €4 + 2,8 €/100 kg/net42,8 € oder mehr, jedoch weniger als 43,7 €4 + 3,7 €/100 kg/net41,9 € oder mehr, jedoch weniger als 42,8 €4 + 4,6 €/100 kg/net40,9 € oder mehr, jedoch weniger als 41,9 €4 + 5,6 €/100 kg/net40 € oder mehr, jedoch weniger als 40,9 €4 + 6,5 €/100 kg/netweniger als 40 €4 + 23,8 €/100 kg/netvom 16. Juli bis 31. Julimit einem Einfuhrpreis für 100 kg Eigengewicht von46,5 € oder mehr545,6 € oder mehr, jedoch weniger als 46,5 €8 + 0,9 €/100 kg/net44,6 € oder mehr, jedoch weniger als 45,6 €8 + 1,9 €/100 kg/net43,7 € oder mehr, jedoch weniger als 44,6 €8 + 2,8 €/100 kg/net42,8 € oder mehr, jedoch weniger als 43,7 €8 + 3,7 €/100 kg/netweniger als 42,8 €8 + 23,8 €/100 kg/netvom 1. August bis 31. Oktobermit einem Einfuhrpreis für 100 kg Eigengewicht von38,8 € oder mehr10,4(10)38 € oder mehr, jedoch weniger als 38,8 €10,4 + 0,8 €/100 kg/net(10)37,2 € oder mehr, jedoch weniger als 38 €10,4 + 1,6 €/100 kg/net(10)36,5 € oder mehr, jedoch weniger als 37,2 €10,4 + 2,3 €/100 kg/net(10)35,7 € oder mehr, jedoch weniger als 36,5 €10,4 + 3,1 €/100 kg/net(10)weniger als 35,7 €10,4 + 23,8 €/100 kg/net(10)vom 1. November bis 31. Dezembermit einem Einfuhrpreis für 100 kg Eigengewicht von51 € oder mehr10,4(10)50 € oder mehr, jedoch weniger als 51 €10,4 + 1 €/100 kg/net(10)49 € oder mehr, jedoch weniger als 50 €10,4 + 2 €/100 kg/net(10)47,9 € oder mehr, jedoch weniger als 49 €10,4 + 3,1 €/100 kg/net(10)46,9 € oder mehr, jedoch weniger als 47,9 €10,4 + 4,1 €/100 kg/net(10)weniger als 46,9 €10,4 + 23,8 €/100 kg/net(10)0809Aprikosen/Marillen, Kirschen, Pfirsiche (einschließlich Brugnolen und Nektarinen), Pflaumen und Schlehen, frisch08091000Aprikosen/Marillenvom 1. Januar bis 31. Mai20(10)vom 1. Juni bis 20. Junimit einem Einfuhrpreis für 100 kg Eigengewicht von107,1 € oder mehr20(10)105 € oder mehr, jedoch weniger als 107,1 €20 + 2,1 €/100 kg/net(10)102,8 € oder mehr, jedoch weniger als 105 €20 + 4,3 €/100 kg/net(10)100,7 € oder mehr, jedoch weniger als 102,8 €20 + 6,4 €/100 kg/net(10)98,5 € oder mehr, jedoch weniger als 100,7 €20 + 8,6 €/100 kg/net(10)weniger als 98,5 €20 + 22,7 €/100 kg/net(10)vom 21. Juni bis 30. Junimit einem Einfuhrpreis für 100 kg Eigengewicht von87,3 € oder mehr20(10)85,6 € oder mehr, jedoch weniger als 87,3 €20 + 1,7 €/100 kg/net(10)83,8 € oder mehr, jedoch weniger als 85,6 €20 + 3,5 €/100 kg/net(10)82,1 € oder mehr, jedoch weniger als 83,8 €20 + 5,2 €/100 kg/net(10)80,3 € oder mehr, jedoch weniger als 82,1 €20 + 7 €/100 kg/net(10)weniger als 80,3 €20 + 22,7 €/100 kg/net(10)vom 1. Juli bis 31. Julimit einem Einfuhrpreis für 100 kg Eigengewicht von77,1 € oder mehr20(10)75,6 € oder mehr, jedoch weniger als 77,1 €20 + 1,5 €/100 kg/net(10)74 € oder mehr, jedoch weniger als 75,6 €20 + 3,1 €/100 kg/net(10)72,5 € oder mehr, jedoch weniger als 74 €20 + 4,6 €/100 kg/net(10)70,9 € oder mehr, jedoch weniger als 72,5 €20 + 6,2 €/100 kg/net(10)weniger als 70,9 €20 + 22,7 €/100 kg/net(10)vom 1. August bis 31. Dezember20(10)Kirschen08092100Sauerkirschen/Weichseln (Prunus cerasus)vom 1. Januar bis 30. April12vom 1. Mai bis 20. Mai12 MIN 2,4 €/100 kg/netvom 21. Mai bis 31. Maimit einem Einfuhrpreis für 100 kg Eigengewicht von149,4 € oder mehr12146,4 € oder mehr, jedoch weniger als 149,4 €12 + 3 €/100 kg/net(121)143,4 € oder mehr, jedoch weniger als 146,4 €12 + 6 €/100 kg/net(121)140,4 € oder mehr, jedoch weniger als 143,4 €12 + 9 €/100 kg/net(121)137,4 € oder mehr, jedoch weniger als 140,4 €12 + 12 €/100 kg/net(121)50,7 €(94) oder mehr aber weniger als 137,4 €12 + 27,4 €/100 kg/net(121)49,7 €(94) oder mehr aber weniger als 50,7 €(94)12 + 27,4 €/100 kg/net(122)48,7 €(94) oder mehr aber weniger als 49,7 €(94)12 + 27,4 €/100 kg/net(123)47,7 €(94) oder mehr aber weniger als 48,7 €(94)12 + 27,4 €/100 kg/net(124)46,6 €(94) oder mehr aber weniger als 47,7 €(94)12 + 27,4 €/100 kg/net(125)weniger als 46,6 €(94)12 + 27,4 €/100 kg/netvom 1. Juni bis 15. Julimit einem Einfuhrpreis für 100 kg Eigengewicht von125,4 € oder mehr12122,9 € oder mehr, jedoch weniger als 125,4 €12 + 2,5 €/100 kg/net(121)120,4 € oder mehr, jedoch weniger als 122,9 €12 + 5 €/100 kg/net(121)117,9 € oder mehr, jedoch weniger als 120,4 €12 + 7,5 €/100 kg/net(121)115,4 € oder mehr, jedoch weniger als 117,9 €12 + 10 €/100 kg/net(121)50,7 €(94) oder mehr aber weniger als 115,4 €12 + 27,4 €/100 kg/net(121)49,7 €(94) oder mehr aber weniger als 50,7 €(94)12 + 27,4 €/100 kg/net(122)48,7 €(94) oder mehr aber weniger als 49,7 €(94)12 + 27,4 €/100 kg/net(123)47,7 €(94) oder mehr aber weniger als 48,7 €(94)12 + 27,4 €/100 kg/net(124)46,6 €(94) oder mehr aber weniger als 47,7 €(94)12 + 27,4 €/100 kg/net(125)weniger als 46,6 €(94)12 + 27,4 €/100 kg/netvom 16. Juli bis 31. Julimit einem Einfuhrpreis für 100 kg Eigengewicht von125,4 € oder mehr12122,9 € oder mehr, jedoch weniger als 125,4 €12 + 2,5 €/100 kg/net(121)120,4 € oder mehr, jedoch weniger als 122,9 €12 + 5 €/100 kg/net(121)117,9 € oder mehr, jedoch weniger als 120,4 €12 + 7,5 €/100 kg/net(121)115,4 € oder mehr, jedoch weniger als 117,9 €12 + 10 €/100 kg/net(121)45,9 €(94) oder mehr aber weniger als 115,4 €12 + 27,4 €/100 kg/net(121)45 €(94) oder mehr aber weniger als 45,9 €(94)12 + 27,4 €/100 kg/net(126)44,1 €(94) oder mehr aber weniger als 45 €(94)12 + 27,4 €/100 kg/net(127)43,1 €(94) oder mehr aber weniger als 44,1 €(94)12 + 27,4 €/100 kg/net(128)42,2 €(94) oder mehr aber weniger als 43,1 €(94)12 + 27,4 €/100 kg/net(129)weniger als 42,2 €(94)12 + 27,4 €/100 kg/netvom 1. August bis 10. Augustmit einem Einfuhrpreis für 100 kg Eigengewicht von91,6 € oder mehr1289,8 € oder mehr, jedoch weniger als 91,6 €12 + 1,8 €/100 kg/net(121)87,9 € oder mehr, jedoch weniger als 89,8 €12 + 3,7 €/100 kg/net(121)86,1 € oder mehr, jedoch weniger als 87,9 €12 + 5,5 €/100 kg/net(121)84,1 € oder mehr, jedoch weniger als 86,1 €12 + 7,3 €/100 kg/net(121)45,9 €(94) oder mehr aber weniger als 84,1 €12 + 27,4 €/100 kg/net(121)45 €(94) oder mehr aber weniger als 45,9 €(94)12 + 27,4 €/100 kg/net(126)44,1 €(94) oder mehr aber weniger als 45 €(94)12 + 27,4 €/100 kg/net(127)43,1 €(94) oder mehr aber weniger als 44,1 €(94)12 + 27,4 €/100 kg/net(128)42,2 €(94) oder mehr aber weniger als 43,1 €(94)12 + 27,4 €/100 kg/net(129)weniger als 42,2 €(94)12 + 27,4 €/100 kg/netvom 11. August bis 31. Dezember1208092900anderevom 1. Januar bis 30. April12vom 1. Mai bis 20. Mai12 MIN 2,4 €/100 kg/netvom 21. Mai bis 31. Maimit einem Einfuhrpreis für 100 kg Eigengewicht von149,4 € oder mehr12(10)146,4 € oder mehr, jedoch weniger als 149,4 €12 + 3 €/100 kg/net(10)143,4 € oder mehr, jedoch weniger als 146,4 €12 + 6 €/100 kg/net(10)140,4 € oder mehr, jedoch weniger als 143,4 €12 + 9 €/100 kg/net(10)137,4 € oder mehr, jedoch weniger als 140,4 €12 + 12 €/100 kg/net(10)weniger als 137,4 €12 + 27,4 €/100 kg/net(10)vom 1. Juni bis 15. Junimit einem Einfuhrpreis für 100 kg Eigengewicht von125,4 € oder mehr12(10)122,9 € oder mehr, jedoch weniger als 125,4 €12 + 2,5 €/100 kg/net(10)120,4 € oder mehr, jedoch weniger als 122,9 €12 + 5 €/100 kg/net(10)117,9 € oder mehr, jedoch weniger als 120,4 €12 + 7,5 €/100 kg/net(10)115,4 € oder mehr, jedoch weniger als 117,9 €12 + 10 €/100 kg/net(10)weniger als 115,4 €12 + 27,4 €/100 kg/net(10)vom 16. Juni bis 15. Julimit einem Einfuhrpreis für 100 kg Eigengewicht von125,4 € oder mehr6(10)122,9 € oder mehr, jedoch weniger als 125,4 €12 + 2,5 €/100 kg/net(10)120,4 € oder mehr, jedoch weniger als 122,9 €12 + 5 €/100 kg/net(10)117,9 € oder mehr, jedoch weniger als 120,4 €12 + 7,5 €/100 kg/net(10)115,4 € oder mehr, jedoch weniger als 117,9 €12 + 10 €/100 kg/net(10)weniger als 115,4 €12 + 27,4 €/100 kg/net(10)vom 16. Juli bis 31. Julimit einem Einfuhrpreis für 100 kg Eigengewicht von125,4 € oder mehr12122,9 € oder mehr, jedoch weniger als 125,4 €12 + 2,5 €/100 kg/net120,4 € oder mehr, jedoch weniger als 122,9 €12 + 5 €/100 kg/net117,9 € oder mehr, jedoch weniger als 120,4 €12 + 7,5 €/100 kg/net115,4 € oder mehr, jedoch weniger als 117,9 €12 + 10 €/100 kg/netweniger als 115,4 €12 + 27,4 €/100 kg/netvom 1. August bis 10. Augustmit einem Einfuhrpreis für 100 kg Eigengewicht von91,6 € oder mehr1289,8 € oder mehr, jedoch weniger als 91,6 €12 + 1,8 €/100 kg/net87,9 € oder mehr, jedoch weniger als 89,8 €12 + 3,7 €/100 kg/net86,1 € oder mehr, jedoch weniger als 87,9 €12 + 5,5 €/100 kg/net84,1 € oder mehr, jedoch weniger als 86,1 €12 + 7,3 €/100 kg/netweniger als 84,1 €12 + 27,4 €/100 kg/netvom 11. August bis 31. Dezember12080930Pfirsiche, einschließlich Brugnolen und Nektarinen08093010Brugnolen und Nektarinenvom 1. Januar bis 10. Juni17,6vom 11. Juni bis 20. Junimit einem Einfuhrpreis für 100 kg Eigengewicht von88,3 € oder mehr17,686,5 € oder mehr, jedoch weniger als 88,3 €17,6 + 1,8 €/100 kg/net84,8 € oder mehr, jedoch weniger als 86,5 €17,6 + 3,5 €/100 kg/net83 € oder mehr, jedoch weniger als 84,8 €17,6 + 5,3 €/100 kg/net81,2 € oder mehr, jedoch weniger als 83 €17,6 + 7,1 €/100 kg/netweniger als 81,2 €17,6 + 13 €/100 kg/netvom 21. Juni bis 31. Julimit einem Einfuhrpreis für 100 kg Eigengewicht von77,6 € oder mehr17,676 € oder mehr, jedoch weniger als 77,6 €17,6 + 1,6 €/100 kg/net74,5 € oder mehr, jedoch weniger als 76 €17,6 + 3,1 €/100 kg/net72,9 € oder mehr, jedoch weniger als 74,5 €17,6 + 4,7 €/100 kg/net71,4 € oder mehr, jedoch weniger als 72,9 €17,6 + 6,2 €/100 kg/netweniger als 71,4 €17,6 + 13 €/100 kg/netvom 1. August bis 30. Septembermit einem Einfuhrpreis für 100 kg Eigengewicht von60 € oder mehr17,658,8 € oder mehr, jedoch weniger als 60 €17,6 + 1,2 €/100 kg/net57,6 € oder mehr, jedoch weniger als 58,8 €17,6 + 2,4 €/100 kg/net56,4 € oder mehr, jedoch weniger als 57,6 €17,6 + 3,6 €/100 kg/net55,2 € oder mehr, jedoch weniger als 56,4 €17,6 + 4,8 €/100 kg/netweniger als 55,2 €17,6 + 13 €/100 kg/netvom 1. Oktober bis 31. Dezember17,608093090anderevom 1. Januar bis 10. Juni17,6vom 11. Juni bis 20. Junimit einem Einfuhrpreis für 100 kg Eigengewicht von88,3 € oder mehr17,686,5 € oder mehr, jedoch weniger als 88,3 €17,6 + 1,8 €/100 kg/net84,8 € oder mehr, jedoch weniger als 86,5 €17,6 + 3,5 €/100 kg/net83 € oder mehr, jedoch weniger als 84,8 €17,6 + 5,3 €/100 kg/net81,2 € oder mehr, jedoch weniger als 83 €17,6 + 7,1 €/100 kg/netweniger als 81,2 €17,6 + 13 €/100 kg/netvom 21. Juni bis 31. Julimit einem Einfuhrpreis für 100 kg Eigengewicht von77,6 € oder mehr17,676 € oder mehr, jedoch weniger als 77,6 €17,6 + 1,6 €/100 kg/net74,5 € oder mehr, jedoch weniger als 76 €17,6 + 3,1 €/100 kg/net72,9 € oder mehr, jedoch weniger als 74,5 €17,6 + 4,7 €/100 kg/net71,4 € oder mehr, jedoch weniger als 72,9 €17,6 + 6,2 €/100 kg/netweniger als 71,4 €17,6 + 13 €/100 kg/netvom 1. August bis 30. Septembermit einem Einfuhrpreis für 100 kg Eigengewicht von60 € oder mehr17,658,8 € oder mehr, jedoch weniger als 60 €17,6 + 1,2 €/100 kg/net57,6 € oder mehr, jedoch weniger als 58,8 €17,6 + 2,4 €/100 kg/net56,4 € oder mehr, jedoch weniger als 57,6 €17,6 + 3,6 €/100 kg/net55,2 € oder mehr, jedoch weniger als 56,4 €17,6 + 4,8 €/100 kg/netweniger als 55,2 €17,6 + 13 €/100 kg/netvom 1. Oktober bis 31. Dezember17,6080940Pflaumen und Schlehen08094005Pflaumenvom 1. Januar bis 10. Juni6,4vom 11. Juni bis 30. Junimit einem Einfuhrpreis für 100 kg Eigengewicht von69,6 € oder mehr6,468,2 € oder mehr, jedoch weniger als 69,6 €6,4 + 1,4 €/100 kg/net66,8 € oder mehr, jedoch weniger als 68,2 €6,4 + 2,8 €/100 kg/net65,4 € oder mehr, jedoch weniger als 66,8 €6,4 + 4,2 €/100 kg/net64 € oder mehr, jedoch weniger als 65,4 €6,4 + 5,6 €/100 kg/netweniger als 64 €6,4 + 10,3 €/100 kg/netvom 1. Juli bis 30. Septembermit einem Einfuhrpreis für 100 kg Eigengewicht von69,6 € oder mehr1268,2 € oder mehr, jedoch weniger als 69,6 €12 + 1,4 €/100 kg/net66,8 € oder mehr, jedoch weniger als 68,2 €12 + 2,8 €/100 kg/net65,4 € oder mehr, jedoch weniger als 66,8 €12 + 4,2 €/100 kg/net64 € oder mehr, jedoch weniger als 65,4 €12 + 5,6 €/100 kg/netweniger als 64 €12 + 10,3 €/100 kg/netvom 1. Oktober bis 31. Dezember6,42009Fruchtsäfte (einschließlich Traubenmost) und Gemüsesäfte, nicht gegoren, ohne Zusatz von Alkohol, auch mit Zusatz von Zucker oder anderen SüßmittelnTraubensaft (einschließlich Traubenmost)200961mit einem Brixwert von 30 oder weniger20096110mit einem Wert von mehr als 18 € für 100 kg Eigengewichtmit einem Einfuhrpreis pro hl von42,5 € oder mehr22,441,7 € oder mehr, jedoch weniger als 42,5 €22,4 + 0,8 €/hl40,8 € oder mehr, jedoch weniger als 41,7 €22,4 + 1,7 €/hl40 € oder mehr, jedoch weniger als 40,8 €22,4 + 2,5 €/hl39,1 € oder mehr, jedoch weniger als 40 €22,4 + 3,4 €/hlweniger als 39,1 €22,4 + 27 €/hl200969anderermit einem Brixwert von mehr als 6720096919anderermit einem Einfuhrpreis pro hl von212,4 € oder mehr40(10)208,2 € oder mehr, jedoch weniger als 212,4 €40 + 4,2 €/hl(10)203,9 € oder mehr, jedoch weniger als 208,2 €40 + 8,5 €/hl(10)199,7 € oder mehr, jedoch weniger als 203,9 €40 + 12,7 €/hl(10)195,4 € oder mehr, jedoch weniger als 199,7 €40 + 17 €/hl(10)weniger als 195,4 €40 + 121 €/hl(10)mit einem Brixwert von mehr als 30, jedoch nicht mehr als 67mit einem Wert von mehr als 18 € für 100 kg Eigengewicht20096951konzentriertmit einem Einfuhrpreis pro hl von209,4 € oder mehr22,4(10)205,2 € oder mehr, jedoch weniger als 209,4 €22,4 + 4,2 €/hl(10)201 € oder mehr, jedoch weniger als 205,2 €22,4 + 8,4 €/hl(10)196,8 € oder mehr, jedoch weniger als 201 €22,4 + 12,6 €/hl(10)192,6 € oder mehr, jedoch weniger als 196,8 €22,4 + 16,8 €/hl(10)weniger als 192,6 €22,4 + 131 €/hl(10)20096959anderemit einem Einfuhrpreis pro hl von42,5 € oder mehr22,441,7 € oder mehr, jedoch weniger als 42,5 €22,4 + 0,8 €/hl40,8 € oder mehr, jedoch weniger als 41,7 €22,4 + 1,7 €/hl40 € oder mehr, jedoch weniger als 40,8 €22,4 + 2,5 €/hl39,1 € oder mehr, jedoch weniger als 40 €22,4 + 3,4 €/hlweniger als 39,1 €22,4 + 27 €/hl2204Wein aus frischen Weintrauben, einschließlich mit Alkohol angereicherter Wein; Traubenmost, ausgenommen solcher der Position 2009220430anderer Traubenmostanderermit einer Dichte von 1,33 g/cm3 oder weniger bei 20 °C und einem vorhandenen Alkoholgehalt von 1 % vol oder weniger22043092konzentriertmit einem Einfuhrpreis pro hl von209,4 € oder mehr22,4 + 20,6 €/100 kg/net205,2 € oder mehr, jedoch weniger als 209,4 €22,4 + 4,2 €/hl + 20,6 €/100 kg/net201 € oder mehr, jedoch weniger als 205,2 €22,4 + 8,4 €/hl + 20,6 €/100 kg/net196,8 € oder mehr, jedoch weniger als 201 €22,4 + 12,6 €/hl + 20,6 €/100 kg/net192,6 € oder mehr, jedoch weniger als 196,8 €22,4 + 16,8 €/hl + 20,6 €/100 kg/netweniger als 192,6 €22,4 + 131 €/hl + 20,6 €/100 kg/net22043094anderermit einem Einfuhrpreis pro hl von42,5 € oder mehr22,4 + 20,6 €/100 kg/net41,7 € oder mehr, jedoch weniger als 42,5 €22,4 + 0,8 €/hl + 20,6 €/100 kg/net40,8 € oder mehr, jedoch weniger als 41,7 €22,4 + 1,7 €/hl + 20,6 €/100 kg/net40 € oder mehr, jedoch weniger als 40,8 €22,4 + 2,5 €/hl + 20,6 €/100 kg/net39,1 € oder mehr, jedoch weniger als 40 €22,4 + 3,4 €/hl + 20,6 €/100 kg/netweniger als 39,1 €22,4 + 27 €/hl + 20,6 €/100 kg/netanderer22043096konzentriertmit einem Einfuhrpreis pro hl von212,4 € oder mehr40 + 20,6 €/100 kg/net208,2 € oder mehr, jedoch weniger als 212,4 €40 + 4,2 €/hl + 20,6 €/100 kg/net203,9 € oder mehr, jedoch weniger als 208,2 €40 + 8,5 €/hl + 20,6 €/100 kg/net199,7 € oder mehr, jedoch weniger als 203,9 €40 + 12,7 €/hl + 20,6 €/100 kg/net195,4 € oder mehr, jedoch weniger als 199,7 €40 + 17 €/hl + 20,6 €/100 kg/netweniger als 195,4 €40 + 121 €/hl + 20,6 €/100 kg/net22043098anderermit einem Einfuhrpreis pro hl von42,5 € oder mehr40 + 20,6 €/100 kg/net41,7 € oder mehr, jedoch weniger als 42,5 €40 + 0,8 €/hl + 20,6 €/100 kg/net40,8 € oder mehr, jedoch weniger als 41,7 €40 + 1,7 €/hl + 20,6 €/100 kg/net40 € oder mehr, jedoch weniger als 40,8 €40 + 2,5 €/hl + 20,6 €/100 kg/net39,1 € oder mehr, jedoch weniger als 40 €40 + 3,4 €/hl + 20,6 €/100 kg/netweniger als 39,1 €40 + 27 €/hl + 20,6 €/100 kg/net

ABSCHNITT II

ANHANG 3

KN-Code

CAS RN

Bezeichnung

28183000

1330-44-5

Algeldrat

28332200

61115-28-4

Alusulf

28421000

12408-47-8

Simaldrat

71205-22-6

Almasilat

28429080

0-00-0

Almagodrat

12304-65-3

Hydrotalcit

12539-23-0

vangatalcite

41342-54-5

Carbaldrat

60239-66-9

Almadratsulfat

66827-12-1

Almagat

74978-16-8

Magaldrat

119175-48-3

Fermagat

28433000

10210-36-3

Natriumaurotiosulfat

12244-57-4

Natriumaurothiomalat

16925-51-2

Aurothioglycanid

34031-32-8

Auranofin

28439090

15663-27-1

Cisplatin

41575-94-4

Carboplatin

61825-94-3

Oxaliplatin

62816-98-2

Ormaplatin

62928-11-4

Iproplatin

74790-08-2

Spiroplatin

95734-82-0

Nedaplatin

96392-96-0

Dexormaplatin

103775-75-3

Miboplatin

110172-45-7

Sebriplatin

111490-36-9

Zeniplatin

111523-41-2

Enloplatin

129580-63-8

satraplatin

135558-11-1

Lobaplatin

141977-79-9

miriplatin

146665-77-2

eptaplatin

172903-00-3

triplatin tetranitrate

181630-15-9

picoplatin

274679-00-4

padoporfin

759457-82-4

Padeliporfin

28444020

14932-42-4

Xenon (133Xe)

28444030

0-00-0

Fibrinogen (125I)

881-17-4

Natriumiodohippurat (131I)

1187-56-0

Selenomethionin (75Se)

5579-94-2

Merisoprol (197Hg)

7790-26-3

Natriumiodid (131I)

8016-07-7

Ethiodatöl (131I)

8027-28-9

Natriumphosphat (32P)

9048-49-1

Iodhaltig (125I) serumalbumin, menschlich

9048-49-1

Iodhaltig (131I) serumalbumin, menschlich

10039-53-9

Natriumchromat (51Cr)

10375-56-1

Chlormerodrin (197Hg)

13115-03-2

Cyanocobalamin (57Co)

13422-53-2

Cyanocobalamin (60Co)

15251-14-6

Rosebengal (131I) natrium

15690-63-8

Cesium (131Cs) chlorid

15845-98-4

Natriumiotalamat (131I)

17033-82-8

Iometin (125I)

17033-83-9

Iometin (131I)

17692-74-9

Natriumiotalamat (125I)

18195-32-9

Cyanocobalamin (58Co)

24359-64-6

Natriumiodid (125I)

41183-64-6

Gallium (67Ga) citrat

42220-21-3

Iodocholesterol (131I)

54063-42-2

Ferrin (59Fe) citratinjection

54182-60-4

Tolpovidon (131I)

54182-63-7

Macrosalb (131I)

54277-47-3

Macrosalb (99mTc)

54510-20-2

Iodocetilinsäure (123I)

74855-17-7

Iocanlidinsäure (123I)

75917-92-9

Iofetamin (123I)

77679-27-7

Iobenguan (131I)

92812-82-3

Fluorodopa (18F)

94153-50-1

Mespiperon (11C)

104716-22-5

Technetium (99mTc) teboroxim

105851-17-0

Fludesoxyglucose (18F)

106417-28-1

Technetium (99mTc) siboroxim

109581-73-9

Technetium (99mTc) sestamibi

113716-48-6

Ioloprid (123I)

121281-41-2

Technetium (99mTc) bicisat

123748-56-1

Iodfiltinsäure (123I)

127396-36-5

Iomazenil (123I)

131608-78-1

technetium (99mTc) nitridocade

136794-86-0

Iometopan (123I)

142481-95-6

Technetium (99mTc) furifosmin

154427-83-5

Samarium (153Sm) lexidronam

155798-07-5

Ioflupan (123I)

157476-76-1

Technetium (99mTc) pintumomab

165942-79-0

Technetium (99mTc) nofetumomab merpentan

178959-14-3

Technetium (99mTc) apcitid

225239-31-6

technetium (99mTc) fanolesomab

476413-07-7

Yttrium (90Y) tacatuzumab tetraxetan

28444080

10043-49-9

Gold (198Au), kolloidal

28459010

35523-45-6

Fludalanin

122431-96-3

Zilascorb (2H)

474641-19-5

deutolperisone

28459090

103831-41-0

Natriumborocaptat (10B)

28469000

72573-82-1

Gadoterinsäure

80529-93-7

Gadopentetinsäure

113662-23-0

Gadobeninsäure

117827-80-2

Gadopenamid

120066-54-8

Gadoteridol

131069-91-5

Gadoversetamid

131410-48-5

Gadodiamid

135326-11-3

Gadoxetsäure

138071-82-6

Gadobutrol

138721-73-0

Sprodiamid

193901-90-5

Gadofosveset

227622-74-4

gadomelitol

280776-87-6

gadocoletic acid

544697-52-1

gadodenterate

28521000

54-64-8

Thiomersal

4386-35-0

Meraleinnatrium

14235-86-0

Hydrargaphen

16509-11-8

Otimeratnatrium

20223-84-1

Mercaptomerin

29021900

75-19-4

Cyclopropan

29029000

75078-91-0

Temaroten

29033990

76-19-7

perflutren

354-92-7

perflisobutane

355-25-9

perflubutane

355-42-0

perflexane

29037740

76-14-2

Cryofluoran

29037800

307-43-7

perflubrodec

423-55-2

Perflubron

29037921

124-72-1

Tefluran

29037990

151-67-7

Halothan

29038990

306-94-5

Perflunafen

1715-40-8

Bromociclen

29039200

50-29-3

Clofenotan

29039990

53-19-0

Mitotan

479-68-5

Broparestrol

34106-48-4

Feniodiumchlorid

56917-29-4

Fluretofen

29041000

5560-69-0

Ethyldibunat

6223-35-4

Natriumgualenat

14992-59-7

Natriumdibunat

21668-77-9

Eprodisat

99287-30-6

Egualen

29049095

124-88-9

Dimethiodalnatrium

126-31-8

Methiodalnatrium

29052990

77-75-8

Methylpentinol

29053995

55-98-1

Busulfan

35449-36-6

Gemcadiol

64218-02-6

Plaunotol

29054900

299-75-2

Treosulfan

7518-35-6

Mannosulfan

29055100

113-18-8

Ethchlorvynol

29055998

52-51-7

Bronopol

57-15-8

Chlorobutanol

488-41-5

Mitobronitol

2209-86-1

Loprodiol

10318-26-0

Mitolactol

24403-04-1

Debropol

29061100

15356-70-4

Racementhol

29061900

67-96-9

Dihydrotachysterol

19793-20-5

Bolandiol

23089-26-1

Levomenol

29474-12-2

Cimepanol

57333-96-7

Tacalcitol

112828-00-9

Calcipotriol

131918-61-1

Paricalcitol

134404-52-7

Seocalcitol

163217-09-2

inecalcitol

199798-84-0

Elocalcitol

524067-21-8

becocalcidiol

29062900

79-93-6

Phenaglycodol

583-03-9

Fenipentol

13980-94-4

Metaglycodol

14088-71-2

Proclonol

15687-18-0

Fenpentadiol

56430-99-0

Flumecinol

104561-36-6

Doretinel

29071990

1300-94-3

Amylmetacresol

2078-54-8

Propofol

5591-47-9

Cyclomenol

13741-18-9

Xibornol

29072900

56-53-1

Diethylstilbestrol

57-91-0

Alfatradiol

84-17-3

Dienestrol

85-95-0

Benzestrol

130-73-4

Methestrol

5635-50-7

Hexestrol

10457-66-6

Gerochinol

27686-84-6

Masoprocol

29081900

59-50-7

Chlorkresol

70-30-4

Hexachlorophen

88-04-0

Chlorxylenol

97-23-4

Dichlorophen

120-32-1

Clorofen

133-53-9

Dichloroxylenol

145-94-8

Clorindanol

6915-57-7

Bibrocathol

10572-34-6

Cicliomenol

15686-33-6

Biclotymol

34633-34-6

Bifluranol

37693-01-9

Clofoctol

64396-09-4

Terfluranol

65634-39-1

Pentafluranol

127035-60-3

Enofelast

29089900

4444-23-9

Persilinsäure

20123-80-2

Calciumdobesilat

57775-26-5

Sultosilinsäure

78480-14-5

Dicresulen

10331-57-4

Niclofolan

39224-48-1

Nitroclofen

29091990

76-38-0

Methoxyfluran

333-36-8

Flurotyl

406-90-6

Fluroxen

679-90-3

Rofluran

13838-16-9

Enfluran

26675-46-7

Isofluran

28523-86-6

Sevofluran

57041-67-5

Desfluran

29092000

56689-41-9

Alifluran

29093090

569-57-3

Chlortrianisen

777-11-7

Haloprogin

24150-24-1

Terameprocol

55837-16-6

Entsufon

80844-07-1

Etofenprox

29094980

59-47-2

Mephenesin

93-14-1

Guaifenesin

104-29-0

Chlorphenesin

544-62-7

Batilol

2216-77-5

Dibuprol

3102-00-9

Febuprol

3671-05-4

Fenocinol

13021-53-9

Terbuprol

26159-36-4

Naproxol

27318-86-1

Floverin

63834-83-3

Guaietolin

128607-22-7

ospemifene

131875-08-6

Lexacalcitol

302904-82-1

atocalcitol

341524-89-8

fispemifene

29095000

103-16-2

Monobenzon

150-76-5

Mequinol

1321-14-8

Sulfogaiacol

2174-64-3

Flamenol

3380-30-1

soneclosan

3380-34-5

Triclosan

29104000

60-57-1

Dieldrin

29109000

1954-28-5

Etoglucid

29110000

78-12-6

Petrichloral

3563-58-4

Chloralodol

6055-48-7

Toloxychlorinol

29121900

111-30-8

Glutaral

29141990

6809-52-5

Teprenon

29142900

2226-11-1

Bornelon

29143900

82-66-6

Diphenadion

83-12-5

Phenindion

55845-78-8

Xenipenton

29144090

128-20-1

Eltanolon

465-53-2

Cyclopregnol

565-99-1

Renanolon

2673-23-6

Xenygloxal

14107-37-0

Alfadolon

20098-14-0

Idramanton

21208-26-4

Dimepregnen

23930-19-0

Alfaxalon

35100-44-8

Endrison

38398-32-2

Ganaxolon

50673-97-7

Colestolon

85969-07-9

Budotitan

158440-71-2

irofulven

29145000

70-70-2

Paroxypropion

114-43-2

Desaspidin

117-37-3

Anisindion

131-53-3

Dioxybenzon

131-57-7

Oxybenzon

480-22-8

Dithranol

579-23-7

Cyclovalon

1641-17-4

Mexenon

1843-05-6

Octabenzon

2295-58-1

Flopropion

7114-11-6

Naphthonon

18493-30-6

Metochalcon

27762-78-3

Ketoxal

42924-53-8

Nabumeton

52479-85-3

Exifon

70356-09-1

Avobenzon

75464-11-8

Butantron

112018-00-5

Tebufelon

29146990

117-10-2

Dantron

303-98-0

Ubidecarenon

319-89-1

Tetroquinon

863-61-6

Menatetrenon

4042-30-2

Parvachon

14561-42-3

Menocton

58186-27-9

Idebenon

80809-81-0

Docebenon

88426-33-9

Buparvachon

29147000

130-37-0

Menadionnatriumbisulfit

957-56-2

Fluindion

1146-98-1

Bromindion

1146-99-2

Clorindion

1470-35-5

Isobromindion

1879-77-2

Doxibetasol

3030-53-3

Clofenoxyd

4065-45-6

Sulisobenzon

6723-40-6

Fluindarol

15687-21-5

Flumedroxon

16469-74-2

Hydromadinon

49561-92-4

Nivimedon

56219-57-9

Arildon

95233-18-4

Atovachon

116313-94-1

Nitecapon

134308-13-7

Tolcapon

274925-86-9

nebicapone

29153900

102-76-1

Triacetin

514-50-1

Acebrochol

2624-43-3

Cyclofenil

5984-83-8

Fenabuten

80595-73-9

Acefluranol

91431-42-4

Lonapalen

99107-52-5

Bunaprolast

29157040

555-44-2

Tripalmitin

29159070

99-66-1

Valproesäure

124-07-2

Octansäure

7008-02-8

Iodetryl

76584-70-8

Valproatseminatrium

77372-61-3

Valproatpivoxil

185517-21-9

arundic acid

29161500

26266-58-0

Sorbitantrioleat

29161995

51-77-4

Gefarnat

506-26-3

Gamoleninsäure

6217-54-5

Doconexent

10417-94-4

Icosapent

81485-25-8

Peretinoin

83689-23-0

Molfarnat

29162000

25229-42-9

Cicrotoesäure

26002-80-2

Phenothrin

52645-53-1

Permethrin

69915-62-4

Loxanast

75867-00-4

Fenfluthrin

29163990

99-79-6

Iofendilat

959-10-4

Xenbucin

964-82-9

Xenyhexeninsäure

1085-91-2

Nafcaproesäure

1553-60-2

Ibufenac

5104-49-4

Flurbiprofen

5728-52-9

Felbinac

7698-97-7

Fenestrel

15301-67-4

Feneritrol

17692-38-5

Fluprofen

24645-20-3

Hexaprofen

28168-10-7

Tetriprofen

33159-27-2

Ecabet

34148-01-1

Clidanac

36616-52-1

Fenclorac

36950-96-6

Cicloprofen

37529-08-1

Mexoprofen

51146-56-6

Dexibuprofen

51543-39-6

Esflurbiprofen

51543-40-9

Tarenflurbil

55837-18-8

Butibufen

57144-56-6

Isoprofen

71109-09-6

Vedaprofen

84392-17-6

Xenalipin

91587-01-8

Pelretin

153559-49-0

Bexaroten

29171390

123-99-9

Azelainsäure

29171990

53-10-1

Hydroxydionnatriumsuccinat

577-11-7

Docusatnatrium

29173400

131-67-9

Ftalofyn

29181100

15145-14-9

Ciclactat

29181600

1317-30-2

Kaliumglucaldrat

29181998

128-13-2

Ursodeoxycholsäure

456-59-7

Cyclandelat

474-25-9

Chenodesoxycholsäure

503-49-1

Meglutol

512-16-3

Cyclobutyrol

5793-88-4

Calciumsaccharat

5977-10-6

Fencibutirol

7007-81-0

Trethocaninsäure

7009-49-6

Natriumhexacyclonat

17140-60-2

Calciumglucoheptonat

17692-20-5

Cyclobutoesäure

26976-72-7

Aceburinsäure

31221-85-9

Ibuverin

34150-62-4

Calciumnatriumferriclat

54845-95-3

icomucret

57808-63-6

Cicloxilinsäure

68635-50-7

Deloxolon

81093-37-0

Pravastatin

93105-81-8

Lodelaben

121009-77-6

tenivastatin

156965-06-9

tisocalcitate

174022-42-5

Bevirimat

29182200

55482-89-8

Guacetisal

64496-66-8

Salafibrat

29182300

118-56-9

Homosalat

552-94-3

Salsalat

58703-77-8

Sulprosal

29182900

83-40-9

Hydroxytoluylsäure

96-84-4

Iophenoicsäure

153-43-5

Clorindansäure

322-79-2

Triflusal

486-79-3

Dipyrocetyl

490-79-9

Gentisinsäure

1884-24-8

Cynarin

4955-90-2

Natriumgentisat

7009-60-1

Pheniodolnatrium

15534-92-6

Terbuficin

22494-27-5

Flufenisal

22494-42-4

Diflunisal

29183000

81-23-2

Dehydrocholsäure

145-41-5

Natriumdehydrocholat

519-95-9

Florantyron

892-01-3

Hexacypron

2522-81-8

Pibecarb

22071-15-4

Ketoprofen

22161-81-5

Dexketoprofen

32808-51-8

Bucloxinsäure

36330-85-5

Fenbufen

41387-02-4

Lexofenac

58182-63-1

Itanoxon

63472-04-8

Metbufen

68767-14-6

Loxoprofen

69956-77-0

Pelubiprofen

112665-43-7

Seratrodast

29189990

51-24-1

Tiratricol

51-26-3

Thyropropinsäure

58-54-8

Etacrynsäure

104-28-9

Cinoxat

471-53-4

Enoxolon

517-18-0

Methallenestril

554-24-5

Phenobutiodil

579-94-2

Menglytat

637-07-0

Clofibrat

882-09-7

Clofibrinsäure

2181-04-6

Kaliumcanrenoat

2217-44-9

Iodophthaleinnatrium

2260-08-4

Acetiromat

3562-99-0

Menbuton

3771-19-5

Nafenopin

4138-96-9

Canrenoesäure

5129-14-6

Anisacril

5697-56-3

Carbenoxolon

5711-40-0

Bromebrinsäure

7706-67-4

Dimecrotinsäure

12214-50-5

Natriumglucaspaldrat

13739-02-1

Diacerein

14613-30-0

Magnesiumclofibrat

14929-11-4

Simfibrat

17243-33-3

Fepentolinsäure

22131-79-9

Alclofenac

22204-53-1

Naproxen

22494-47-9

Clobuzarit

24818-79-9

Aluminiumclofibrat

25812-30-0

Gemfibrozil

26281-69-6

Exiproben

30299-08-2

Clinofibrat

31581-02-9

Cinoxolon

31879-05-7

Fenoprofen

34645-84-6

Fenclofenac

35703-32-3

Cinametinsäure

39087-48-4

Calciumclofibrat

40596-69-8

Methopren

41791-49-5

Lonaprofen

41826-92-0

Trepibuton

49562-28-9

Fenofibrat

52214-84-3

Ciprofibrat

52247-86-6

Cicloxolon

54350-48-0

Etretinat

54419-31-7

Fenirofibrat

55079-83-9

Acitretin

55902-94-8

Sitofibrat

55937-99-0

Beclobrat

56488-59-6

Terbufibrol

57296-63-6

Indacrinon

61887-16-9

Dulofibrat

64506-49-6

Sofalcon

66984-59-6

Cinfenoac

68170-97-8

Palmoxirinsäure

68548-99-2

Oxindanac

74168-08-4

Losmiprofen

76676-34-1

Oxprenoatkalium

77858-21-0

Velaresol

84290-27-7

Tucaresol

84386-11-8

Baxitozin

88431-47-4

Clomoxir

96609-16-4

Lifibrol

106685-40-9

Adapalen

117819-25-7

Bakeprofen

124083-20-1

Etomoxir

157283-68-6

Travoprost

161172-51-6

etalocib

183293-82-5

gemcabene

251565-85-2

tesaglitazar

476436-68-7

naveglitazar

29199000

62-73-7

Dichlorvos

83-86-3

Fytinsäure

306-52-5

Triclofos

470-90-6

Clofenvinfos

522-40-7

Fosfestrol

6064-83-1

Fosfosal

17196-88-2

Vincofos

21466-07-9

Bromofenofos

28841-62-5

Atrinositol

65708-37-4

Flufosal

258516-89-1

Fospropofol

29201900

299-84-3

Fenclofos

2104-96-3

Bromofos

29209010

126-92-1

Natriumetasulfat

139-88-8

Natriumtetradecylsulfat

1612-30-2

Menadiolnatriumsulfat

5634-37-7

Cloretat

88426-32-8

Ursulcholinsäure

29209085

78-11-5

Pentaerithrityltetranitrat

1607-17-6

Pentrinitrol

2612-33-1

Clonitrat

2921-92-8

Propatylnitrat

7297-25-8

Eritrityltetranitrat

15825-70-4

Mannitolhexanitrat

163133-43-5

Naproxcinod

29211950

2624-44-4

Etamsylat

29211999

51-75-2

Chlormethin

107-35-7

Taurin

123-82-0

Tuaminoheptan

124-28-7

Dimantin

338-83-0

Perfluamin

502-59-0

Octamylamin

503-01-5

Isomethepten

543-82-8

Octodrin

555-77-1

Trichlormethin

3151-59-5

Hetaflur

3687-18-1

Tramiprosat

3735-65-7

Butynamin

13946-02-6

Iproheptin

36505-83-6

Dectaflur

61822-36-4

Diprobutin

29212900

112-24-3

Trientin

9011-04-5

Hexadimethrinbromid

29213099

60-40-2

Mecamylamin

102-45-4

Cyclopentamin

768-94-5

Amantadin

3570-07-8

Dimecamin

3595-11-7

Propylhexedrin

6192-97-8

Levopropylhexedrin

13392-28-4

Rimantadin

19982-08-2

Memantin

79594-24-4

Somantadin

219810-59-0

neramexane

29214500

494-03-1

Chlornaphazin

29214600

51-64-9

Dexamfetamin

122-09-8

Phentermin

156-08-1

Benzfetamin

156-34-3

Levamfetamin

300-62-9

Amfetamin

457-87-4

Etilamfetamin

1209-98-9

Fencamfamin

7262-75-1

Lefetamin

17243-57-1

Mefenorex

29214900

50-48-6

Amitriptylin

72-69-5

Nortriptylin

93-88-9

Phenpromethamin

100-92-5

Mephentermin

102-05-6

Dibemethin

150-59-4

Alverin

155-09-9

Tranylcypromin

303-53-7

Cyclobenzaprin

341-00-4

Etifelmin

390-64-7

Prenylamin

434-43-5

Pentorex

438-60-8

Protriptylin

458-24-2

Fenfluramin

461-78-9

Chlorphentermin

555-57-7

Pargylin

2201-15-2

Eticyclidin

3239-44-9

Dexfenfluramin

4255-23-6

Alfetamin

5118-29-6

Melitracen

5118-30-9

Litracen

5580-32-5

Ortetamin

5581-40-8

Dimefadan

5632-44-0

Tolpropamin

5966-41-6

Diisopromin

7273-99-6

Gamfexin

7395-90-6

Indrilin

10262-69-8

Maprotilin

10389-73-8

Clortermin

13042-18-7

Fendilin

13364-32-4

Clobenzorex

13977-33-8

Demelverin

14334-40-8

Pramiverin

14611-51-9

Selegilin

15301-54-9

Cypenamin

15686-27-8

Amfepentorex

15793-40-5

Terodilin

17243-39-9

Benzoctamin

17279-39-9

Dimetamfetamin

19992-80-4

Butixirat

27466-27-9

Intriptylin

33817-09-3

levmetamfetamine

35764-73-9

Fluotracen

35941-65-2

Butriptylin

37577-24-5

Levofenfluramin

47166-67-6

Octriptylin

52795-02-5

Tametralin

54063-48-8

Heptaverin

57653-27-7

Droprenilamin

58757-61-2

Trimexilin

65472-88-0

Naftifin

78628-80-5

Terbinafin

79617-96-2

Sertralin

86939-10-8

Indatralin

101828-21-1

Butenafin

106650-56-0

Sibutramin

119386-96-8

Mofegilin

136236-51-6

Rasagilin

140850-73-3

Igmesin

186495-49-8

delucemine

226256-56-0

Cinacalcet

29215990

3572-43-8

Bromhexin

3590-16-7

Feclemin

37640-71-4

Aprindin

77518-07-1

Amiflamin

29221100

2272-11-9

Monoethanolaminoleat

29221400

469-62-5

Dextropropoxyphen

29221985

51-68-3

Meclofenoxat

54-03-5

Hexobendin

54-32-0

Moxisylyt

54-80-8

Pronetalol

58-73-1

Diphenhydramin

59-96-1

Phenoxybenzamin

64-95-9

Adiphenin

74-55-5

Ethambutol

77-19-0

Dicycloverin

77-22-5

Caramiphen

77-23-6

Pentoxyverin

77-38-3

Chlorphenoxamin

77-86-1

Trometamol

78-41-1

Triparanol

83-98-7

Orphenadrin

90-54-0

Etafenon

90-86-8

Cinnamedrin

92-12-6

Phenyltoloxamin

94-23-5

Parethoxycain

102-60-3

Edetol

118-23-0

Bromazin

299-61-6

Ganglefen

302-33-0

Proadifen

302-40-9

Benactyzin

372-66-7

Heptaminol

468-61-1

Oxeladin

493-76-5

Propanocain

495-70-5

Meprylcain

509-74-0

Acetylmethadol

509-78-4

Dimenoxadol

511-46-6

Clofenetamin

512-15-2

Cyclopentolat

524-99-2

Medrylamin

525-66-6

Propranolol

532-77-4

Hexylcain

545-90-4

Dimepheptanol

576-68-1

Mannomustin

604-74-0

Bufenadrin

791-35-5

Clofedanol

911-45-5

Clomifen

1092-46-2

Ketocain

1157-87-5

Etoloxamin

1234-71-5

Namoxyrat

1477-39-0

Noracymethadol

1600-19-7

Xyloxemin

1679-75-0

Cinnamaverin

1679-76-1

Drofenin

2179-37-5

Bencyclan

2338-37-6

Levopropoxyphen

2933-94-0

Toliprolol

3563-01-7

Aprofen

3565-72-8

Embramin

3572-52-9

Xenysalat

3572-74-5

Moxastin

3579-62-2

Denaverin

3686-78-0

Dietifen

3811-25-4

Clorprenalin

4148-16-7

Ritrosulfan

5051-22-9

Dexpropranolol

5632-52-0

Clofenciclan

5633-20-5

Oxybutynin

5634-42-4

Tocamphyl

5668-06-4

Mecloxamin

5741-22-0

Moprolol

6284-40-8

Meglumin

6452-71-7

Oxprenolol

6535-03-1

Stevaladil

6818-37-7

Olaflur

7077-34-1

Trolnitrat

7413-36-7

Nifenalol

7433-10-5

Butidrin

7488-92-8

Ketocainol

7617-74-5

Laurixamin

7712-50-7

Myrtecain

10540-29-1

Tamoxifen

13425-98-4

Improsulfan

13445-63-1

Itramintosilat

13479-13-5

Pargeverin

13655-52-2

Alprenolol

13877-99-1

Minepentat

14007-64-8

Butetamat

14089-84-0

Proxibuten

14556-46-8

Bupranolol

14587-50-9

Difeterol

14860-49-2

Clobutinol

15221-81-5

Fludorex

15301-93-6

Tofenacin

15301-96-9

Tyromedan

15518-87-3

Myralact

15585-86-1

Cyprodenat

15599-37-8

Hexapradol

15639-50-6

Safingol

15687-08-8

Dextrofemin

15687-23-7

Guaiactamin

15690-55-8

Zuclomifen

15690-57-0

Enclomifen

16112-96-2

Indanorex

17199-54-1

Alphamethadol

17199-55-2

Betamethadol

17199-58-5

Alphacetylmethadol

17199-59-6

Betacetylmethadol

17780-72-2

Clorgilin

18109-80-3

Butamirat

18683-91-5

Ambroxol

18965-97-4

Berlafenon

19179-78-3

Xipranolol

20448-86-6

Bornaprin

22232-57-1

Racefemin

22487-42-9

Benaprizin

22664-55-7

Metipranolol

23573-66-2

Detanosal

23602-78-0

Benfluorex

23891-60-3

Mepramidil

25314-87-8

Elucain

27325-36-6

Procinolol

27581-02-8

Idropranolol

27591-01-1

Bunolol

27591-97-5

Tiloron

31828-71-4

Mexiletin

34433-66-4

Levacetylmethadol

34616-39-2

Fenalcomin

35607-20-6

Avridin

36144-08-8

mantabegron

36199-78-7

Guafecainol

37148-27-9

Clenbuterol

37350-58-6

Metoprolol

38363-40-5

Penbutolol

39099-98-4

Cinamolol

39133-31-8

Trimebutin

39563-28-5

Cloranolol

41570-61-0

Tulobuterol

42050-23-7

Nafetolol

42200-33-9

Nadolol

47082-97-3

Pargolol

47141-42-4

Levobunolol

47419-52-3

Dexproxibuten

50366-32-0

Flunamin

50583-06-7

Halonamin

52403-19-7

Iproxamin

52742-40-2

Alimadol

53076-26-9

Moxaprindin

53179-07-0

Nisoxetin

53657-16-2

Dimepranol

53716-44-2

Rociverin

53716-48-6

Nexeridin

54063-24-0

Amifloverin

54063-25-1

Amiterol

54063-36-4

Etolorex

54063-53-5

Propafenon

54141-87-6

Cinfenin

54910-89-3

Fluoxetin

55769-65-8

Butobendin

55837-19-9

Exaprolol

56341-08-3

Mabuterol

56433-44-4

Oxaprotilin

56481-43-7

Setazindol

57526-81-5

Prenalterol

58313-74-9

Treptilamin

58473-73-7

Drobulin

60607-68-3

Indenolol

60812-35-3

Decominol

63075-47-8

Fepradinol

63659-12-1

Cicloprolol

63659-18-7

Betaxolol

64552-16-5

Ecipramidil

64552-17-6

Butofilolol

65236-29-5

Prenoverin

65429-87-0

Spirendolol

66451-06-7

Bornaprolol

66722-44-9

Bisoprolol

68392-35-8

Afimoxifen

68567-30-6

Solpecainol

68876-74-4

Zocainon

69429-84-1

Cilobamin

69756-53-2

Halofantrin

71827-56-0

Clemeprol

76496-68-9

Levoprotilin

77164-20-6

Levomoprolol

77599-17-8

Panomifen

80387-96-8

Difemerin

81447-80-5

Diprafenon

81584-06-7

Xibenolol

82101-10-8

Flerobuterol

82168-26-1

Adafenoxat

82186-77-4

Lumefantrin

82413-20-5

Droloxifen

83015-26-3

Atomoxetin

83480-29-9

Voglibose

84057-96-5

Flusoxolol

85320-67-8

Ericolol

87129-71-3

Arnolol

89778-26-7

Toremifen

90293-01-9

Bifemelan

90845-56-0

Trecadrin

93221-48-8

Levobetaxolol

96389-68-3

Crisnatol

96743-96-3

Ramciclan

98774-23-3

tesmilifene

101479-70-3

Adaprolol

103598-03-4

Esmolol

112922-55-1

Cericlamin

119356-77-3

Dapoxetin

119618-22-3

esoxybutynin

120444-71-5

Deramciclan

123618-00-8

Fedotozin

124316-02-5

Alprafenon

125926-17-2

Sarpogrelat

126924-38-7

Seproxetin

129612-87-9

Miproxifen

146376-58-1

talibegron

148717-90-2

squalamine

162359-55-9

fingolimod

173324-94-2

Temiverin

186139-09-3

trodusquemine

190258-12-9

edronocaine

207916-33-4

xidecaflur

753449-67-1

Ronacaleret

29222900

51-61-6

Dopamin

93-30-1

Methoxyphenamin

370-14-9

Pholedrin

493-75-4

Bialamicol

1199-18-4

Oxidopamin

1518-86-1

Hydroxyamfetamin

3735-45-3

Vetrabutin

5585-64-8

Aminoxytriphen

15599-45-8

Symetin

15686-23-4

Trimoxamin

17692-54-5

Mitoclomin

18840-47-6

Gepefrin

34368-04-2

Dobutamin

39951-65-0

Lometralin

53648-55-8

Dezocin

61661-06-1

Levdobutamin

64638-07-9

Brolamfetamin

65415-42-1

Oxabrexin

66195-31-1

Ibopamin

86197-47-9

Dopexamin

90060-42-7

nolomirole

103878-96-2

Fosopamin

112891-97-1

Alentemol

124937-51-5

Tolterodin

148717-54-8

tecalcet

175591-23-8

tapentadol

433265-65-7

Faxeladol

29223100

76-99-3

Methadon

90-84-6

Amfepramon

467-85-6

Normethadon

29223900

125-58-6

Levomethadon

466-40-0

Isomethadon

6740-88-1

Ketamin

15351-09-4

Metamfepramon

33643-46-8

Esketamin

34662-67-4

Cotriptylin

34911-55-2

Bupropion

53394-92-6

Driniden

92615-20-8

Nafenodon

92629-87-3

Dexnafenodon

29224400

20380-58-9

Tilidin

29224985

54-30-8

Camylofin

56-41-7

Alanin

56-84-8

Aspartinsäure

59-46-1

Procain

60-00-4

Edetinsäure

60-32-2

Aminocapronsäure

61-68-7

Mefenamsäure

61-90-5

Leucin

62-33-9

Natriumcalciumedetat

63-91-2

Phenylalanin

67-43-6

Pentetinsäure

70-26-8

Ornithin

72-18-4

Valin

73-32-5

Isoleucin

92-23-9

Leucinocain

94-09-7

Benzocain

94-12-2

Risocain

94-14-4

Isobutamben

94-24-6

Tetracain

96-83-3

Iopansäure

133-16-4

Chloroprocain

136-44-7

Lisadimat

148-82-3

Melphalan

149-16-6

Butacain

305-03-3

Chlorambucil

530-78-9

Flufenaminsäure

531-76-0

Sarcolysin

553-65-1

Amoxecain

644-62-2

Meclofenamicsäure

1088-80-8

Metamelfalan

1134-47-0

Baclofen

1197-18-8

Tranexaminsäure

4295-55-0

Clofenaminsäure

6582-31-6

Dapabutan

7424-00-2

Fenclonin

12111-24-9

Calciumtrisodiumpentetat

13710-19-5

Tolfenaminsäure

13930-34-2

Clormecain

15250-13-2

Araprofen

15307-86-5

Diclofenac

15708-41-5

Natriumferedetat

21245-01-2

Padimat

23049-93-6

Enfenaminsäure

29098-15-5

Terofenamat

30544-47-9

Etofenamat

32447-90-8

Dextilidin

34675-84-8

Cetraxat

36499-65-7

Dicobaltedetat

39718-89-3

Alminoprofen

55986-43-1

Cetaben

57574-09-1

Amineptin

57775-28-7

Prefenamat

59209-97-1

Zafuleptin

60142-96-3

Gabapentin

60643-86-9

Vigabatrin

60719-82-6

Alaproclat

63329-53-3

Lobenzarit

67037-37-0

Eflornithin

67330-25-0

Ufenamat

75219-46-4

Atrimustin

89796-99-6

Aceclofenac

148553-50-8

Pregabalin

176199-48-7

Eglumetad

198022-65-0

icofungipen

220991-20-8

lumiracoxib

220991-32-2

robenacoxib

29225000

51-31-0

Levisoprenalin

56-45-1

Serin

59-42-7

Phenylephrin

59-92-7

Levodopa

60-18-4

Tyrosin

67-42-5

Egtazinsäure

86-43-1

Propoxycain

89-57-6

Mesalazin

99-43-4

Oxybuprocain

99-45-6

Adrenalon

119-29-9

Ambucain

133-11-9

Fenamisal

137-53-1

Dextrothyroxinnatrium

390-28-3

Methoxamin

395-28-8

Isoxsuprin

407-41-0

Dexfosfoserin

447-41-6

Buphenin

487-53-6

Hydroxyprocain

490-98-2

Hydroxytetracain

497-75-6

Dioxethedrin

499-67-2

Proxymetacain

530-08-5

Isoetarin

536-21-0

Norfenefrin

555-30-6

Methyldopa

586-06-1

Orciprenalin

620-30-4

Racemetirosin

646-02-6

Aminoethylnitrat

672-87-7

Metirosin

709-55-7

Etilefrin

829-74-3

Corbadrin

1174-11-4

Xenazinsäure

1212-03-9

Metiprenalin

2922-20-5

Butaxamin

3215-70-1

Hexoprenalin

3506-31-8

Deterenol

3571-71-9

Metaterol

3625-06-7

Mebeverin

3703-79-5

Bamethan

3818-62-0

Betoxycain

5714-08-9

Detrothyronin

7101-51-1

melevodopa

7683-59-2

Isoprenalin

10329-60-9

Dioxifedrin

13392-18-2

Fenoterol

15686-81-4

Norbudrin

15687-41-9

Oxyfedrin

17365-01-4

Etiroxat

18559-94-9

Salbutamol

18866-78-9

Colterol

18910-65-1

Salmefamol

22103-14-6

Bufeniod

22950-29-4

Dimetofrin

23031-25-6

Terbutalin

23651-95-8

Droxidopa

27203-92-5

Tramadol

30392-40-6

Bitolterol

32359-34-5

Medifoxamin

32462-30-9

Oxfenicin

34391-04-3

Levosalbutamol

37178-37-3

etilevodopa

50588-47-1

Amafolon

51579-82-9

Amfenac

52365-63-6

Dipivefrin

53034-85-8

Ibuterol

54592-27-7

Divabuterol

57558-44-8

Secoverin

58882-17-0

Roxadimat

59170-23-9

Bevantolol

60734-87-4

Nisbuterol

62571-87-3

Minaxolon

63269-31-8

Ciramadol

64862-96-0

Ametantron

65271-80-9

Mitoxantron

66734-12-1

Butopamin

67577-23-5

Pivenfrin

71771-90-9

Denopamin

72973-11-6

Forfenimex

75626-99-2

Tobuterol

78756-61-3

Alifedrin

83200-09-3

Dembrexin

85750-39-6

Etilefrinpivalat

89365-50-4

Salmeterol

90237-04-0

Dexsecoverin

91714-94-2

Bromfenac

92071-51-7

Rotraxat

93047-39-3

Etanterol

93047-40-6

Naminterol

93413-62-8

desvenlafaxine

93413-69-5

Venlafaxin

96346-61-1

Onapriston

97747-88-1

Lilopriston

97825-25-7

Ractopamin

109525-44-2

Cliropamin

121524-08-1

Amibegron

124478-60-0

Aglepriston

128470-16-6

Arbutamin

134865-33-1

Meluadrin

135306-78-4

caloxetic acid

141993-70-6

Eldacimib

187219-95-0

axomadol

193901-91-6

fosveset

252920-94-8

solabegron

255734-04-4

ritobegron

269079-62-1

isalmadol

286930-03-8

fesoterodine

329773-35-5

Cinaciguat

643094-49-9

Fasobegron

29231000

507-30-2

Cholingluconat

1336-80-7

Ferrocholinat

2016-36-6

Cholinsalicylat

28038-04-2

Salcolex

28319-77-9

Cholinalfoscerat

856676-23-8

Cholinfenofibrat

29232000

63-89-8

Colfoscerilpalmitat

29239000

50-10-2

Oxyphenoniumbromid

51-83-2

Carbachol

55-97-0

Hexamethoniumbromid

57-09-0

Cetrimoniumbromid

60-31-1

Acetylcholinchlorid

61-75-6

Bretyliumtosilat

62-51-1

Methacholinchlorid

65-29-2

Gallamintriethiodid

71-27-2

Suxamethoniumchlorid

71-91-0

Tetrylammoniumbromid

79-90-3

Triclobisoniumchlorid

116-38-1

Edrophoniumchlorid

121-54-0

Benzethoniumchlorid

122-18-9

Cetalkoniumchlorid

123-47-7

Proloniumiodid

125-99-5

Tridihexethyliodid

139-07-1

Benzododeciniumchlorid

139-08-2

Miristalkoniumchlorid

306-53-6

Azamethoniumbromid

317-52-2

Hexafluroniumbromid

391-70-8

Troxoniumtosilat

461-06-3

Carnitin

538-71-6

Domiphenbromid

541-15-1

Levocarnitin

541-20-8

Pentamethoniumbromid

541-22-0

Decamethoniumbromid

552-92-1

Toloconiummetilsulfat

1119-97-7

Tetradoniumbromid

1794-75-8

Laurcetiumbromid

2001-81-2

Diponiumbromid

2218-68-0

Cloralbetain

2401-56-1

Deditoniumbromid

2424-71-7

Metociniumiodid

3006-10-8

Mecetroniumetilsulfat

3166-62-9

Methylbenactyziumbromid

3614-30-0

Emeproniumbromid

3690-61-7

Prodeconiumbromid

3818-50-6

Bepheniumhydroxynaphthoat

4304-01-2

Truxicuriumiodid

4858-60-0

Mefenidramiummetilsulfat

7002-65-5

Oxibetain

7008-13-1

Halopeniumchlorid

7009-91-8

Nitricholinperchlorat

7168-18-5

Chlorphenoctiumamsonat

7174-23-4

Oxydipentoniumchlorid

7681-78-9

Mebezoniumiodid

13254-33-6

Carproniumchlorid

15585-70-3

Bibenzoniumbromid

15687-13-5

Dodecloniumbromid

15687-40-8

Octafoniumchlorid

17088-72-1

Penoctoniumbromid

19379-90-9

Benzoxoniumchlorid

19486-61-4

Lauralkoniumchlorid

25155-18-4

Methylbenzethoniumchlorid

29546-59-6

Cicloniumbromid

30716-01-9

Emiliumtosilat

42879-47-0

Pranoliumchlorid

54063-57-9

Suxethoniumchlorid

55077-30-0

Aclatoniumnapadisilat

58066-85-6

Miltefosin

58158-77-3

Amantaniumbromid

58703-78-9

Cethexoniumchlorid

68379-03-3

Clofiliumphosphat

70641-51-9

Edelfosin

77257-42-2

Stiloniumiodid

29241100

57-53-4

Meprobamat

29241900

51-79-6

Urethan

56-85-9

Glutamin

57-08-9

Acexaminsäure

64-55-1

Mebutamat

77-65-6

Carbromal

77-66-7

Acecarbromal

78-28-4

Emylcamat

78-44-4

Carisoprodol

95-04-5

Ectylharnstoff

99-15-0

Acetylleucin

116-52-9

Dicloralurea

131-48-6

Aceneuramsäure

306-41-2

Hexcarbacholinbromid

466-14-8

Ibrotamid

496-67-3

Bromisoval

512-48-1

Valdetamid

541-79-7

Carbocloral

544-31-0

Palmidrol

633-47-6

Cropropamid

1188-38-1

Carglumsäure

1675-66-7

Adelmidrol

1954-79-6

Mecloralharnstoff

2430-27-5

Valpromid

2490-97-3

Aceglutamid

3106-85-2

Isospagluminsäure

3342-61-8

Deanolaceglumat

4171-13-5

Valnoctamid

4213-51-8

Bromacrylid

4268-36-4

Tybamat

4910-46-7

Spagluminsäure

5579-13-5

Capurid

5667-70-9

Pentabamat

6168-76-9

Crotetamid

18679-90-8

Hopanteninsäure

25269-04-9

Nisobamat

26305-03-3

Pepstatin

32838-26-9

Butoctamid

32954-43-1

Pendecamain

35301-24-7

Cedefingol

39825-23-5

Bisorcic

52061-73-1

Valdipromid

56488-60-9

Glutaurin

62304-98-7

Thymalfasin

69542-93-4

Pivagabin

76990-56-2

Milacemid

77337-76-9

Acamprosat

78088-46-7

Tabilautid

78512-63-7

Pimelautid

92262-58-3

valrocemide

128326-81-8

Caldiamid

129009-83-2

Versetamid

132787-19-0

Tradecamid

138531-07-4

Sinapultid

210419-36-6

Opratoniumiodid

250694-07-6

teglicar

29242100

101-20-2

Triclocarban

369-77-7

Halocarban

34866-47-2

Carbuterol

51213-99-1

Clanfenur

56980-93-9

Celiprolol

57460-41-0

Talinolol

71475-35-9

Lozilurea

74738-24-2

Recainam

75949-61-0

Pafenolol

87721-62-8

Flestolol

103055-07-8

Lufenuron

159910-86-8

Droxinavir

29242400

126-52-3

Ethinamat

29242910

137-58-6

Lidocain

29242998

50-19-1

Oxyfenamat

50-65-7

Niclosamid

51-06-9

Procainamid

56-94-0

Demecariumbromid

60-46-8

Dimevamid

62-44-2

Phenacetin

63-25-2

Carbaril

63-98-9

Phenacemid

65-45-2

Salicylamid

71-81-8

Isopropamidiodid

87-10-5

Tribromsalan

87-12-7

Dibromsalan

90-49-3

Pheneturid

94-35-9

Styramat

97-27-8

Chlorbetamid

100-95-8

Metalkoniumchlorid

101-71-3

Diphenan

114-80-7

Neostigminbromid

115-79-7

Ambenoniumchlorid

118-57-0

Acetaminosalol

126-27-2

Oxetacain

126-93-2

Oxanamid

129-46-4

Suraminnatrium

129-57-7

Natriumdiprotrizoat

129-63-5

Natriumacetrizoat

134-62-3

Diethyltoluamid

138-56-7

Trimethobenzamid

148-01-6

Dinitolmid

148-07-2

Benzmalecen

304-84-7

Etamivan

306-20-7

Fenaclon

332-69-4

Bromamid

358-52-1

Hexapropymat

364-62-5

Metoclopramid

440-58-4

Iodamid

483-63-6

Crotamiton

487-48-9

Salacetamid

501-68-8

Beclamid

519-88-0

Ambucetamid

526-18-1

Osalmid

528-96-1

Calciumbenzamidosalicylat

532-03-6

Methocarbamol

552-25-0

Diampromid

556-08-1

Acedoben

575-74-6

Buclosamid

579-38-4

Diloxanid

587-49-5

Salfluverin

606-17-7

Adipiodon

616-68-2

Trimecain

621-42-1

Metacetamol

673-31-4

Phenprobamat

721-50-6

Prilocain

730-07-4

Propetamid

735-52-4

Cetofenicol

737-31-5

Natriumamidotrizoat

787-93-9

Ameltolid

847-20-1

Flubanilat

891-60-1

Declopramid

938-73-8

Ethenzamid

1042-42-8

Carcainiumchlorid

1083-57-4

Bucetin

1223-36-5

Clofexamid

1227-61-8

Mefexamid

1233-53-0

Bunamiodyl

1421-14-3

Propanidid

1456-52-6

Ioproceminsäure

1505-95-9

Naftypramid

1693-37-4

Parapropamol

2276-90-6

Iotalaminsäure

2277-92-1

Oxyclozanid

2444-46-4

Nonivamid

2521-01-9

Encyprat

2577-72-2

Metabromsalan

2618-25-9

Ioglycaminsäure

2623-33-8

Diacetamat

2901-75-9

Afalanin

3011-89-0

Aklomid

3115-05-7

Iobenzaminsäure

3207-50-9

Clinolamid

3440-28-6

Betamipron

3567-38-2

Carfimat

3576-64-5

Clefamid

3686-58-6

Tolycain

3734-33-6

Denatoniumbenzoat

3785-21-5

Butanilicain

4093-35-0

Bromoprid

4551-59-1

Fenalamid

4582-18-7

Endomid

4663-83-6

Buramat

4665-04-7

Fenacetinol

4776-06-1

Flusalan

5003-48-5

Benorilat

5107-49-3

Flualamid

5486-77-1

Alloclamid

5560-78-1

Teclozan

5579-05-5

Paxamat

5579-06-6

Pentalamid

5579-08-8

Propyldocetrizoat

5588-21-6

Cintramid

5591-33-3

Iosefaminsäure

5591-49-1

Anilamat

5626-25-5

Clodacain

5714-09-0

Ethylcartrizoat

5749-67-7

Carbasalatcalcium

5779-54-4

Cyclarbamat

6170-69-0

Clamidoxinsäure

6340-87-0

Triclacetamol

6376-26-7

Salverin

6620-60-6

Proglumid

6673-35-4

Practolol

6961-46-2

Idrocilamid

7199-29-3

Cyheptamid

7225-61-8

Natriummetrizoat

7246-21-1

Natriumtyropanoat

10087-89-5

Enpromat

10397-75-8

Iocarminsäure

10423-37-7

Citenamid

13311-84-7

Flutamid

13912-77-1

Octacain

13931-64-1

Procymat

14008-60-7

Cresotamid

14261-75-7

Cloforex

14417-88-0

Melinamid

14437-41-3

Clioxanid

14817-09-5

Decimemid

15301-50-5

Cloponon

15302-15-5

Etosalamid

15302-18-8

Formetorex

15585-88-3

Dicarfen

15686-76-7

Bensalan

15687-05-5

Cloracetadol

15687-14-6

Embutramid

15687-16-8

Carbifen

15866-90-7

Incyclinid

16024-67-2

Iotrizoesäure

16034-77-8

Iocetaminsäure

16231-75-7

Atolid

17243-49-1

Diclometid

17692-45-4

Chatacain

18699-02-0

Actarit

18966-32-0

Clocanfamid

19368-18-4

Ftaxilid

19863-06-0

Ioxotrizoesäure

20788-07-2

Resorantel

21434-91-3

Capobeninsäure

22662-39-1

Rafoxanid

22730-86-5

Iolixaninsäure

22839-47-0

Aspartam

24353-45-5

Dibusadol

24353-88-6

Lorbamat

25287-60-9

Etofamid

25451-15-4

Felbamat

25827-76-3

Iomeglaminsäure

26095-59-0

Otiloniumbromid

26717-47-5

Clofibrid

26718-25-2

Halofenat

26750-81-2

Alibendol

26887-04-7

Iotraninsäure

27736-80-7

Fenaftinsäure

28179-44-4

Ioxitalaminsäure

28197-69-5

Diacetolol

29122-68-7

Atenolol

29541-85-3

Oxitriptylin

29619-86-1

Moctamid

30531-86-3

Colfenamat

30533-89-2

Flurantel

30544-61-7

Clanobutin

30653-83-9

Parsalmid

31127-82-9

Iodoxaminsäure

31598-07-9

Iozominsäure

32421-46-8

Bunaftin

32795-44-1

Acecainid

34919-98-7

Cetamolol

36093-47-7

Salantel

36141-82-9

Diamfenetid

36637-18-0

Etidocain

36894-69-6

Labetalol

37106-97-1

Bentiromid

37517-30-9

Acebutolol

37723-78-7

Ioproninsäure

37863-70-0

Iosumetinsäure

38103-61-6

Tolamolol

38647-79-9

Urefibrat

39907-68-1

Dopamantin

40256-99-3

Flucetorex

40912-73-0

Brosotamid

41113-86-4

Bromoxanid

41708-72-9

Tocainid

41859-67-0

Bezafibrat

42794-76-3

Midodrin

46803-81-0

Saletamid

49755-67-1

Ioglicinsäure

51012-32-9

Tiaprid

51022-74-3

Iotroxinsäure

51876-99-4

Ioserinsäure

53370-90-4

Exalamid

53783-83-8

Tromantadin

53902-12-8

Tranilast

54063-35-3

Dofamiumchlorid

54063-40-0

Fenoxedil

54340-61-3

Brovanexin

54785-02-3

Adamexin

54870-28-9

Meglitinid

55837-29-1

Tiropramid

56281-36-8

Motretinid

56562-79-9

Ioglunid

57227-17-5

Sevopramid

58338-59-3

Dinalin

58473-74-8

Cinromid

58493-49-5

Olvanil

59017-64-0

Ioxaglicsäure

59110-35-9

Pamatolol

59160-29-1

Lidofenin

59179-95-2

Lorzafon

60019-19-4

Iotetrinsäure

62666-20-0

Progabid

62883-00-5

Iopamidol

62992-61-4

Etersalat

63245-28-3

Etifenin

63941-73-1

Ioglucol

63941-74-2

Ioglucomid

64379-93-7

Cinflumid

65569-29-1

Cloxaceprid

65617-86-9

Avizafon

65646-68-6

Fenretinid

65717-97-7

Disofenin

66108-95-0

Iohexol

66292-52-2

Butilfenin

66532-85-2

Propacetamol

67346-49-0

arformoterol

67579-24-2

Bromadolin

70009-66-4

Oxalinast

70541-17-2

Oxazafon

70976-76-0

Bifepramid

71027-13-9

Eclanamin

71119-12-5

Dinazafon

73334-07-3

Iopromid

73573-87-2

Formoterol

74517-78-5

Indecainid

75616-02-3

Dulozafon

75616-03-4

Ciprazafon

75659-07-3

Dilevalol

76812-98-1

Trigevolol

78266-06-5

Mebrofenin

78281-72-8

Nepafenac

78649-41-9

Iomeprol

79211-10-2

Iosimid

79211-34-0

Iotrisid

79770-24-4

Iotrolan

81045-33-2

Iodecimol

81732-65-2

Bambuterol

82821-47-4

Mabuprofen

83435-66-9

Delapril

86216-41-3

Broxitalaminsäure

87071-16-7

Arclofenin

87771-40-2

Ioversol

88321-09-9

Aloxistatin

89797-00-2

Iopentol

90895-85-5

Ronactolol

92339-11-2

Iodixanol

92623-85-3

Milnacipran

94497-51-5

Tamibaroten

96191-65-0

Ioxabrolinsäure

96847-55-1

Levomilnacipran

97702-82-4

Iosarcol

97964-54-0

Tomoglumid

97964-56-2

Lorglumid

98815-38-4

Casokefamid

102670-46-2

Batanoprid

104775-36-2

Ecabapid

105816-04-4

Nateglinid

106719-74-8

Galtifenin

107097-80-3

Loxiglumid

107793-72-6

Ioxilan

112522-64-2

tacedinaline

119363-62-1

amiglumide

119817-90-2

Dexloxiglumid

122898-67-3

Itoprid

123122-54-3

Candoxatrilat

123122-55-4

Candoxatril

123441-03-2

Rivastigmin

128298-28-2

Remacemid

131179-95-8

efaproxiral

133865-88-0

ralfinamide

133865-89-1

safinamide

136949-58-1

Iobitridol

138112-76-2

Agomelatin

141660-63-1

Iofratol

147362-57-0

Lovirid

147497-64-1

davasaicin

150812-12-7

Retigabin

156740-57-7

axitirome

163000-63-3

Neboglamin

172820-23-4

Pexiganan

173334-57-1

aliskiren

175385-62-3

Lasinavir

175481-36-4

Lacosamid

181816-48-8

Ombrabulin

181872-90-2

iosimenol

183990-46-7

salcaprozic acid

188196-22-7

frakefamide

193079-69-5

tabimorelin

194085-75-1

Carisbamat

194785-19-8

Bedoradrin

196618-13-0

oseltamivir

202844-10-8

Indantadol

209394-27-4

ladostigil

220847-86-9

valategrast

228266-40-8

taltobulin

254750-02-2

Emricasan

260980-89-0

topilutamide

289656-45-7

Senicapoc

355129-15-6

Eprotirom

387825-03-8

salclobuzic acid

402567-16-2

Firategrast

441765-98-6

talaglumetad

478296-72-9

Gabapentinenacarbil

608137-32-2

Lisdexamfetamin

652990-07-3

Milveterol

847353-30-4

Arbaclofenplacarbil

29251200

77-21-4

Glutethimid

29251995

50-35-1

Thalidomid

60-45-7

Fenimid

64-65-3

Bemegrid

77-41-8

Mesuximid

77-67-8

Ethosuximid

86-34-0

Phensuximid

125-84-8

Aminoglutethimid

1156-05-4

Phenglutarimid

1673-06-9

Amphotalid

2897-83-8

Alonimid

6319-06-8

Noreximid

7696-12-0

Tetramethrin

10403-51-7

Mitindomid

14166-26-8

Taglutimid

15518-76-0

Ciproximid

19171-19-8

Pomalidomid

21925-88-2

Tesicam

22855-57-8

Brosuximid

35423-09-7

Tesimid

51411-04-2

Alrestatin

54824-17-8

Mitonafid

69408-81-7

Amonafid

129688-50-2

Minalrestat

144849-63-8

Bisnafid

162706-37-8

Elinafid

29252900

55-56-1

Chlorhexidin

55-73-2

Betanidin

74-79-3

Arginin

100-33-4

Pentamidin

101-93-9

Phenacain

104-32-5

Propamidin

114-86-3

Phenformin

135-43-3

Lauroguadin

140-59-0

Stilbamidinisetionat

459-86-9

Mitoguazon

495-99-8

Hydroxystilbamidin

496-00-4

Dibrompropamidin

500-92-5

Proguanil

537-21-3

Chlorproguanil

657-24-9

Metformin

692-13-7

Buformin

886-08-8

Norletimol

1221-56-3

Natriumiopodat

1729-61-9

Renytolin

3459-96-9

Amicarbalid

3658-25-1

Guanoctin

3748-77-4

Bunamidin

3811-75-4

Hexamidin

4210-97-3

Tiformin

5581-35-1

Amfecloral

5879-67-4

Oletimol

6443-40-9

Xylamidintosilat

6903-79-3

Creatinolfosfat

13050-83-4

Guanoxyfen

15339-50-1

Ferrotrenin

17035-90-4

Tilarginin

22573-93-9

Alexidin

22790-84-7

Carbantel

29110-47-2

Guanfacin

33089-61-1

Amitraz

39492-01-8

Gabexat

45086-03-1

Etoformin

46464-11-3

Meobentin

49745-00-8

Amidantel

55926-23-3

Guanclofin

59721-28-7

Camostat

66871-56-5

Lidamidin

76631-45-3

Napactadin

78718-52-2

Benexat

80018-06-0

Fengabin

81525-10-2

Nafamostat

81907-78-0

Batebulast

85125-49-1

Biclodil

85465-82-3

Thymotrinan

86914-11-6

Tolgabid

104317-84-2

Gusperimus

137159-92-3

Aptiganel

146510-36-3

olanexidine

146978-48-5

Moxilubant

149820-74-6

Xemilofiban

160677-67-8

Tresperimus

170368-04-4

anisperimus

229614-55-5

peramivir

346735-24-8

amelubant

29263000

15686-61-0

Fenproporex

29269095

52-53-9

Verapamil

77-51-0

Isoaminil

137-05-3

Mecrilat

1069-55-2

Bucrilat

1113-10-6

Guancidin

1689-89-0

Nitroxinil

5232-99-5

Etocrilen

6197-30-4

Octocrilen

6606-65-1

Enbucrilat

6701-17-3

Ocrilat

15599-27-6

Etaminil

16662-47-8

Gallopamil

17590-01-1

Amfetaminil

21702-93-2

Cloguanamil

23023-91-8

Flucrilat

34915-68-9

Bunitrolol

38321-02-7

Dexverapamil

53882-12-5

Lodoxamid

54239-37-1

Cimaterol

57808-65-8

Closantel

58503-83-6

Penirolol

65655-59-6

Pacrinolol

65899-72-1

Alozafon

78370-13-5

Emopamil

83200-10-6

Anipamil

85247-76-3

Dagapamil

85247-77-4

Ronipamil

86880-51-5

Epanolol

92302-55-1

Devapamil

101238-51-1

Levemopamil

108605-62-5

teriflunomide

111753-73-2

Satigrel

123548-56-1

Acreozast

130929-57-6

Entacapon

136033-49-3

Nexopamil

137109-71-8

Balazipon

147076-36-6

Laflunimus

153259-65-5

cilomilast

202057-76-9

manitimus

220641-11-2

naminidil

29270000

94-10-0

Etoxazen

502-98-7

Chlorazodin

536-71-0

Diminazen

80573-03-1

Ipsalazid

80573-04-2

Balsalazid

29280090

51-71-8

Phenelzin

55-52-7

Pheniprazin

65-64-5

Mebanazin

70-51-9

Deferoxamin

103-03-7

Phenicarbazid

127-07-1

Hydroxycarbamid

140-87-4

Cyacetacid

322-35-0

Benserazid

511-41-1

Diphoxazid

546-88-3

Acetohydroxamsäure

555-65-7

Brocresin

671-16-9

Procarbazin

2438-72-4

Bufexamac

2675-35-6

Sivifen

3240-20-8

Carbenzid

3362-45-6

Noxiptilin

3544-35-2

Iproclozid

3583-64-0

Bumadizon

3788-16-7

Cimemoxin

3818-37-9

Fenoxypropazin

4267-81-6

Bolazin

4684-87-1

Octamoxin

5001-32-1

Guanoclor

5051-62-7

Guanabenz

5579-27-1

Simtrazen

7473-70-3

Guanoxabenz

7654-03-7

Benmoxin

14816-18-3

Phoxim

15256-58-3

Beloxamid

15687-37-3

Naftazon

20228-27-7

Ruvazon

22033-87-0

Olesoxim

24701-51-7

Demexiptilin

25394-78-9

Cetoxim

25875-51-8

Robenidin

28860-95-9

Carbidopa

34297-34-2

Anidoxim

38274-54-3

Benurestat

46263-35-8

Nafomin

53078-44-7

Caproxamin

53648-05-8

Ibuproxam

54063-51-3

Nadoxolol

54739-18-3

Fluvoxamin

54739-19-4

Clovoxamin

56187-89-4

Ximoprofen

57925-64-1

Naprodoxim

58832-68-1

Cloximat

60070-14-6

Mariptilin

76144-81-5

meldonium

78372-27-7

Stirocainid

81424-67-1

Caracemid

85750-38-5

Erocainid

90581-63-8

Falintolol

95268-62-5

Upenazim

105613-48-7

Exametazim

127420-24-0

Idrapril

130579-75-8

eplivanserin

141184-34-1

Filaminast

141579-54-6

Fenleuton

149400-88-4

sardomozide

149647-78-9

Vorinostat

154039-60-8

marimastat

203737-93-3

istaroxime

238750-77-1

Tosedostat

352513-83-8

semapimod

816458-31-8

Tecovirimat

29299000

139-05-9

Natriumcyclamat

154-93-8

Carmustin

299-86-5

Crufomat

1491-41-4

Naftalofos

3733-81-1

Defosfamid

4075-88-1

Oxifentorex

4317-14-0

Amitriptylinoxid

5854-93-3

Alanosin

13010-47-4

Lomustin

13909-09-6

Semustin

15350-99-9

Amoxydramincamsilat

31645-39-3

Palifosfamid

52658-53-4

Benfosformin

52758-02-8

Benzaprinoxid

60784-46-5

Elmustin

70788-28-2

Flurofamid

70788-29-3

Tolfamid

73105-03-0

Neptamustin

97642-74-5

Clomifenoxid

136470-65-0

banoxantrone

166518-60-1

avasimibe

168021-79-2

disufenton sodium

29302000

148-18-5

Ditiocarbnatrium

3735-90-8

Fencarbamid

27877-51-6

Tolindat

50838-36-3

Tolciclat

29303000

95-05-6

Sulfiram

97-77-8

Disulfiram

137-26-8

Thiram

29304010

63-68-3

Methionin

29309013

52-90-4

Cystein

29309016

52-67-5

Penicillamin

616-91-1

Acetylcystein

638-23-3

Carbocistein

2485-62-3

Mecystein

5287-46-7

Prenistein

13189-98-5

Fudostein

18725-37-6

Dacistein

42293-72-1

Bencistein

65002-17-7

Bucillamin

82009-34-5

Cilastatin

86042-50-4

Cistinexin

87573-01-1

Salnacedin

89163-44-0

Cinaproxen

89767-59-9

Salmistein

29309030

583-91-5

desmeninol

29309099

59-52-9

Dimercaprol

60-23-1

Mercaptamin

67-68-5

Dimethylsulfoxid

77-46-3

Acedapson

80-08-0

Dapson

82-99-5

Tifenamil

97-18-7

Bithionol

97-24-5

Fenticlor

104-06-3

Thioacetazon

108-02-1

Captamin

109-57-9

Allylthioharnstoff

121-55-1

Subathizon

127-60-6

Acediasulfonnatrium

133-65-3

Solasulfon

144-75-2

Aldesulfonnatrium

304-55-2

Succimer

305-97-5

Anthiolimin

473-32-5

Chaulmosulfon

486-17-9

Captodiam

500-89-0

Thiambutosin

502-55-6

Dixanthogen

513-10-0

Ecothiopatiodid

539-21-9

Ambazon

554-18-7

Glucosulfon

584-69-0

Ditophal

786-19-6

Carbofenotion

790-69-2

Loflucarban

844-26-8

Bithionoloxid

910-86-1

Tiocarlid

926-93-2

Metallibur

1166-34-3

Cinanserin

1234-30-6

Etocarlid

1953-02-2

Tiopronin

2398-96-1

Tolnaftat

2507-91-7

Gloxazon

2924-67-6

Fluoreson

3383-96-8

Temefos

3569-58-2

Oxysoniumiodid

3569-59-3

Hexasoniumiodid

3569-77-5

Amidapson

4044-65-9

Bitoscanat

4938-00-5

Danostein

5835-72-3

Diprofen

5934-14-5

Succisulfon

5964-24-9

Natriumtimerfonat

5964-62-5

Diathymosulfon

5965-40-2

Allocupreidnatrium

6385-58-6

Natriumbitionolat

6964-20-1

Tiadenol

7009-79-2

Xenthiorat

10433-71-3

Tiametoniumiodid

10489-23-3

Tioctilat

13402-51-2

Tibenzat

14433-82-0

Thiacetarsamidnatrium

15599-39-0

Noxytiolin

15686-78-9

Tiosalan

16208-51-8

Dimesna

19767-45-4

Mesna

19881-18-6

Nitroscanat

20537-88-6

Amifostin

22012-72-2

Zilantel

23205-04-1

Iosulamid

23233-88-7

Brotianid

23288-49-5

Probucol

25827-12-7

Suloxifen

26328-53-0

Amoscanat

26481-51-6

Tiprenolol

27025-41-8

Oxiglutation

27450-21-1

Osmadizon

29335-92-0

dextiopronin

34914-39-1

Ritiometan

35727-72-1

Ontianil

38194-50-2

Sulindac

38452-29-8

Tolmesoxid

39516-21-7

Tiopropamin

42461-79-0

Sulfonterol

53993-67-2

Tiflorex

54063-56-8

Suloctidil

54657-98-6

Serfibrat

55837-28-0

Tiafibrat

58306-30-2

Febantel

58569-55-4

Metenkefalin

59973-80-7

exisulind

63547-13-7

Adrafinil

66264-77-5

Sulfinalol

66516-09-4

Mertiatid

66608-32-0

Imcarbofos

66960-34-7

Metkefamid

68693-11-8

Modafinil

69217-67-0

Sumacetamol

69819-86-9

Darinaparsin

70895-45-3

Tipropidil

71767-13-0

Iotasul

74639-40-0

Docarpamin

79467-22-4

Bipenamol

81045-50-3

Pivopril

81110-73-8

Racecadotril

82599-22-2

Ditiomustin

82964-04-3

Tolrestat

83519-04-4

Ilmofosin

85053-46-9

Suricainid

85754-59-2

Ambamustin

87556-66-9

Cloticason

87719-32-2

Etaroten

88041-40-1

Lemidosul

88255-01-0

Netobimin

89987-06-4

Tiludroninsäure

90357-06-5

Bicalutamid

90566-53-3

Fluticason

94055-76-2

Suplatasttosilat

101973-77-7

esonarimod

103725-47-9

Betiatid

105687-93-2

Sumaroten

106854-46-0

Argimesna

107023-41-6

Pobilukast

112111-43-0

armodafinil

112573-72-5

Dexecadotril

112573-73-6

Ecadotril

113593-34-3

Flosatidil

114568-26-2

Patamostat

122575-28-4

Naglivan

123955-10-2

Almokalant

125961-82-2

Tipelukast

127304-28-3

Linaroten

129731-11-9

Tibeglisen

137109-78-5

Orazipon

158382-37-7

canfosfamide

159138-80-4

Cariporid

162520-00-5

Salirasib

168682-53-9

Ezatiostat

179545-77-8

tanomastat

187870-78-6

rimeporide

202340-45-2

eflucimibe

211513-37-0

Dalcetrapib

216167-82-7

Succinobucol

216167-92-9

Camobucol

216167-95-2

Elsibucol

488832-69-5

Elesclomol

496050-39-6

pemaglitazar

603139-19-1

Odanacatib

608141-41-9

Apremilast

887148-69-8

Monepantel

29319090

0-00-0

Repagermanium

52-68-6

Metrifonat

62-37-3

Chlormerodrin

97-44-9

Acetarsol

98-50-0

Arsanilsäure

98-72-6

Nitarson

116-49-4

Glykobiarsol

121-19-7

Roxarson

121-59-5

Carbarson

126-22-7

Butonat

306-12-7

Oxophenarsin

455-83-4

Dichlorophenarsin

457-60-3

Neoarsphenamin

492-18-2

Mersalyl

498-73-7

Mercurobutol

525-30-4

Mercuderamid

535-51-3

Phenarsonsulfoxylat

554-72-3

Tryparsamid

618-82-6

Sulfarsphenamin

1984-15-2

Medroninsäure

2398-95-0

Foscolinsäure

2430-46-8

Tolboxan

2809-21-4

Etidronisäure

3639-19-8

Difetarson

5959-10-4

Stibosamin

8017-88-7

Phenylquecksilberborat

10596-23-3

Clodroninsäure

13237-70-2

Fosmeninsäure

15468-10-7

Oxidroninsäure

16543-10-5

Fosenazid

17316-67-5

Butafosfan

19028-28-5

Toliodiumchlorid

33204-76-1

Chadrosilan

40391-99-9

Pamidroninsäure

51321-79-0

Sparfosinsäure

51395-42-7

Butedroninsäure

54870-27-8

Fosfonetnatrium

57808-64-7

Toldimfos

60668-24-8

Alafosfalin

63132-38-7

lidadronic acid

63132-39-8

Olpadronsäure

63585-09-1

Foscarnetnatrium

65606-61-3

Diciferron

66376-36-1

Alendroninsäure

68959-20-6

Disichoniumchlorid

73514-87-1

Fosarilat

75018-71-2

Tauroselcholinsäure

76541-72-5

Mifobat

79778-41-9

Neridroninsäure

92118-27-9

Fotemustin

103486-79-9

Belfosdil

114084-78-5

Ibandronsäure

124351-85-5

Incadronsäure

125973-56-0

Amsilaroten

126595-07-1

Propagermanium

127502-06-1

Tetrofosmin

132236-18-1

Zifrosilon

133208-93-2

ibrolipim

29321900

59-87-0

Nitrofural

67-28-7

Nihydrazon

405-22-1

Nidroxyzon

541-64-0

Furtrethoniumiodid

549-40-6

Furostilbestrol

735-64-8

Fenamifuril

965-52-6

Nifuroxazid

3270-71-1

Nifuraldezon

3563-92-6

Zylofuramin

3690-58-2

Fubrogoniumiodid

3776-93-0

Furfenorex

4662-17-3

Furidaron

5579-89-5

Nifursemizon

5579-95-3

Nifurmeron

5580-25-6

Nifurethazon

6236-05-1

Nifuroxim

6673-97-8

Spiroxason

15686-77-8

Fursalan

16915-70-1

Nifursol

19561-70-7

Nifuratron

28434-01-7

Bioresmethrin

31329-57-4

Naftidrofuryl

53684-49-4

Bufetolol

60653-25-0

Orpanoxin

64743-08-4

Diclofurim

64743-09-5

Nitrafudam

66357-35-5

Ranitidin

72420-38-3

Acifran

75748-50-4

Ancarolol

84845-75-0

Niperotidin

93064-63-2

Venritidin

142996-66-5

Furomin

156722-18-8

rostafuroxin

186953-56-0

Pafuramidin

253128-41-5

Eribulin

393101-41-2

milataxel

29322010

77-09-8

Phenolphthalein

29322090

52-01-7

Spironolacton

56-72-4

Coumafos

57-57-8

Propiolacton

66-76-2

Dicoumarol

76-65-3

Amolanon

81-81-2

Warfarin

90-33-5

Hymecromon

152-72-7

Acenocumarol

321-55-1

Haloxon

435-97-2

Phenprocumon

465-39-4

Bufogenin

476-66-4

Ellagsäure

477-32-7

Visnadin

548-00-5

Ethylbiscumacetat

642-83-1

Aceglaton

804-10-4

Carbocromen

1233-70-1

Diarbaron

2908-75-0

Esculamin

3258-51-3

Valofan

3447-95-8

Benfurodilhemisuccinat

3902-71-4

Trioxysalen

4366-18-1

Coumetarol

15301-80-1

Oxamarin

15301-97-0

Xylocumarol

26538-44-3

Zeranol

29334-07-4

Sulmarin

32449-92-6

Glucurolacton

35838-63-2

Clocumarol

42422-68-4

Taleranol

52814-39-8

Metesculetol

58409-59-9

Bucumolol

60986-89-2

Clofurac

65776-67-2

Afurolol

66898-60-0

Talosalat

67268-43-3

Giparmen

67696-82-6

Acrihellin

68206-94-0

Cloricromen

70288-86-7

ivermectin

73573-88-3

Mevastatin

75139-06-9

Tetronasin

75330-75-5

Lovastatin

75992-53-9

Moxadolen

79902-63-9

Simvastatin

81478-25-3

Lomevacton

87810-56-8

Fostriecin

91406-11-0

Esupron

96829-58-2

Orlistat

109791-32-4

ascorbyl gamolenate

112856-44-7

Losigamon

113507-06-5

Moxidectin

127943-53-7

disermolide

132100-55-1

Dalvastatin

140616-46-2

fluorescein lisicol

150785-53-8

alemcinal

154738-42-8

mitemcinal

161262-29-9

amotosalen

162011-90-7

rofecoxib

165108-07-6

Selamectin

189954-96-9

Firocoxib

195883-06-8

Omtriptolid

29329900

136-70-9

Protokylol

451-77-4

Homarylamin

470-43-9

Promoxolan

541-66-2

Oxapropaniumiodid

1344-34-9

Stibaminglucosid

1508-45-8

Mitopodozid

3416-24-8

Glucosamin

3567-40-6

Dioxamat

5684-90-2

Penthrichloral

12569-38-9

Calciumglubionat

18296-45-2

Didrovaltrat

18467-77-1

Diprogulinsäure

22693-65-8

Olmidin

25161-41-5

Acevaltrat

29041-71-2

Ferrinfructose

30910-27-1

Treloxinat

31112-62-6

Metrizamid

33069-62-4

Paclitaxel

34753-46-3

Ciheptolan

40580-59-4

Guanadrel

47254-05-7

Spiroxepin

49763-96-4

Stiripentol

51372-29-3

dexbudesonide

51497-09-7

Tenamfetamin

53341-49-4

Ponfibrat

53983-00-9

Nibroxan

55102-44-8

Bofumustin

56180-94-0

Acarbose

56290-94-9

Medroxalol

58546-54-6

Besigomsin

58994-96-0

Ranimustin

61136-12-7

Almurtid

61869-07-6

Domiodol

61914-43-0

Glucuronamid

66112-59-2

Temurtid

71963-77-4

Artemether

74817-61-1

Murabutid

75887-54-6

artemotil

78113-36-7

Romurtid

81267-65-4

idronoxil

83461-56-7

Mifamurtid

85443-48-7

Bencianol

90733-40-7

Edifolon

97240-79-4

Topiramat

98383-18-7

Ecomustin

105618-02-8

Galamustin

114870-03-0

fondaparinux sodium

114977-28-5

Docetaxel

116818-99-6

Isalstein

117570-53-3

Vadimezan

118457-15-1

Dexnebivolol

118457-16-2

Levonebivolol

122312-55-4

Dosmalfat

123072-45-7

Aprosulatnatrium

128196-01-0

escitalopram

135038-57-2

Fasidotril

137275-81-1

osemozotan

149920-56-9

idraparinux sodium

156294-36-9

Larotaxel

167256-08-8

enrasentan

171092-39-0

defoslimod

175013-73-7

tidembersat

181296-84-4

omigapil

182824-33-5

Artesunat

183133-96-2

Cabazitaxel

185955-34-4

eritoran

186040-50-6

paclitaxel ceribate

186348-23-2

ortataxel

196597-26-9

ramelteon

280585-34-4

oxeglitazar

329306-27-6

lirimilast

50-34-0

Propanthelinbromid

53-46-3

Methantheliniumbromid

61-74-5

Domoxin

68-90-6

Benziodaron

78-34-2

Dioxation

82-02-0

Khellin

85-90-5

Methylchromon

87-33-2

Isosorbiddinitrat

119-41-5

Efloxat

129-16-8

Merbromin

154-23-4

Cianidanol

474-58-8

Sitoglusid

480-17-1

Leucocianidol

521-35-7

Cannabinol

652-67-5

Isosorbid

1165-48-6

Dimeflin

1477-19-6

Benzaron

1668-19-5

Doxepin

1951-25-3

Amiodaron

1972-08-3

Dronabinol

2165-19-7

Guanoxan

2455-84-7

Ambenoxan

3562-84-3

Benzbromaron

3607-18-9

Cidoxepin

3611-72-1

Cloridarol

4439-67-2

Amikhellin

4442-60-8

Butamoxan

4730-07-8

Pentamoxan

4940-39-0

Chromocarb

6538-22-3

Dimeprozan

7182-51-6

Talopram

13157-90-9

Benzchercin

15686-60-9

Flavamin

15686-63-2

Etabenzaron

16051-77-7

Isosorbidmononitrat

16110-51-3

Cromoglicinsäure

16509-23-2

Ethomoxan

18296-44-1

Valtrat

19889-45-3

Guabenxan

22888-70-6

Silibinin

23580-33-8

Furacrininsäure

23915-73-3

Trebenzomin

26020-55-3

Oxetoron

26225-59-2

Mecinaron

29782-68-1

Silidianin

33459-27-7

Xanoxinsäure

33889-69-9

Silicristin

34887-52-0

Fenisorex

35212-22-7

Ipriflavon

37456-21-6

Terbucromil

37470-13-6

Flavodinsäure

37855-80-4

Iprocrolol

38873-55-1

Furobufen

39552-01-7

Befunolol

40691-50-7

Tixanox

42408-79-7

Pirandamin

50465-39-9

Tocofibrat

51022-71-0

Nabilon

52934-83-5

Nanafrocin

54340-62-4

Bufuralol

55165-22-5

Butocrolol

55286-56-1

Doxaminol

55453-87-7

Isoxepac

55689-65-1

Oxepinac

56689-43-1

Canbisol

56983-13-2

Furofenac

57009-15-1

Isocromil

58012-63-8

Furcloprofen

58761-87-8

Sudexanox

58805-38-2

Ambicromil

59729-33-8

Citalopram

60400-92-2

Proxicromil

63968-64-9

Artemisinin

65350-86-9

Meciadanol

66575-29-9

Colforsin

67102-87-8

Pentomon

67700-30-5

Furaprofen

68298-00-0

Pirnabin

71316-84-2

Fluradolin

72492-12-7

Spizofuron

72619-34-2

Bermoprofen

74912-19-9

Naboctat

76301-19-4

Timefuron

77005-28-8

Texacromil

77416-65-0

Exepanol

78371-66-1

Bucromaron

79130-64-6

Ansoxetin

79619-31-1

Flavodilol

80743-08-4

Dioxadilol

81486-22-8

Nipradilol

81496-81-3

artenimol

81674-79-5

Guaimesal

81703-42-6

Bendacalol

87549-36-8

Parcetasal

87626-55-9

Mitoflaxon

96566-25-5

Ablukast

97483-17-5

Tifurac

110816-79-0

Cromoglicatlisetil

113806-05-6

Olopatadin

118457-14-0

Nebivolol

123407-36-3

Arteflen

128232-14-4

Raxofelast

132017-01-7

Bervastatin

139110-80-8

Zanamivir

149494-37-1

Ebalzotan

151581-24-7

Iralukast

169758-66-1

Robalzotan

175013-84-0

tonabersat

184653-84-7

carabersat

343306-71-8

sugammadex

401925-43-7

Celivaron

461432-26-8

Dapagliflozin

664338-39-0

Arterolan

29331110

479-92-5

Propyphenazon

29331190

58-15-1

Aminophenazon

60-80-0

Phenazon

68-89-3

Metamizolnatrium

747-30-8

Aminophenazoncyclamat

1046-17-9

Dibupyron

3615-24-5

Ramifenazon

7077-30-7

Butopyrammoniumiodid

22881-35-2

Famprofazon

55837-24-6

Bisfenazon

29331910

50-33-9

Phenylbutazon

29331990

57-96-5

Sulfinpyrazon

105-20-4

Betazol

129-20-4

Oxyphenbutazon

853-34-9

Kebuzon

2210-63-1

Mofebutazon

4023-00-1

Praxadin

7125-67-9

Metochizin

7554-65-6

Fomepizol

13221-27-7

Tribuzon

20170-20-1

Difenamizol

23111-34-4

Feclobuzon

27470-51-5

Suxibuzon

30748-29-9

Feprazon

32710-91-1

Trifezolac

34427-79-7

Proxifezon

50270-32-1

Bufezolac

50270-33-2

Isofezolac

53808-88-1

Lonazolac

55294-15-0

Muzolimin

59040-30-1

Nafazatrom

60104-29-2

Clofezon

70181-03-2

Dazoprid

71002-09-0

Pirazolac

80410-36-2

Fezolamin

81528-80-5

Dalbraminol

103475-41-8

Tepoxalin

115436-73-2

Ipazilid

119322-27-9

Meribendan

142155-43-9

Cizolirtin

206884-98-2

Niraxostat

376592-42-6

Totrombopag

410528-02-8

Palovaroten

496775-61-2

Eltrombopag

29332100

50-12-4

Mephenytoin

57-41-0

Phenytoin

86-35-1

Ethotoin

1317-25-5

Alcloxa

5579-81-7

Aldioxa

5588-20-5

Clodantoin

40828-44-2

Clazolimin

56605-16-4

Spiromustin

63612-50-0

Nilutamid

89391-50-4

Imirestat

93390-81-9

Fosphenytoin

29332910

50-60-2

Phentolamin

29332990

53-73-6

Angiotensinamid

56-28-0

Triclodazol

59-98-3

Tolazolin

60-56-0

Thiamazol

71-00-1

Histidin

84-22-0

Tetryzolin

91-75-8

Antazolin

443-48-1

Metronidazol

501-62-2

Phenamazolin

526-36-3

Xylometazolin

551-92-8

Dimetridazol

830-89-7

Albutoin

835-31-4

Naphazolin

1077-93-6

Ternidazol

1082-56-0

Tefazolin

1082-57-1

Tramazolin

1491-59-4

Oxymetazolin

3254-93-1

Doxenitoin

3366-95-8

Secnidazol

4201-22-3

Tolonidin

4205-90-7

Clonidin

4342-03-4

Dacarbazin

4474-91-3

Angiotensin II

4548-15-6

Flunidazol

4846-91-7

Fenoxazolin

5377-20-8

Metomidat

5696-06-0

Metetoin

5786-71-0

Fosfocreatinin

6043-01-2

Domazolin

7036-58-0

Propoxat

7303-78-8

Imidolin

7681-76-7

Ronidazol

13551-87-6

Misonidazol

14058-90-3

Metazamid

14885-29-1

Ipronidazol

15037-44-2

Etonam

16773-42-5

Ornidazol

17230-89-6

Nimazon

17692-28-3

Clonazolin

19387-91-8

Tinidazol

20406-60-4

Mipimazol

21721-92-6

Nitrefazol

22232-54-8

Carbimazol

22668-01-5

Etanidazol

22916-47-8

Miconazol

22994-85-0

Benznidazol

23593-75-1

Clotrimazol

23757-42-8

Midaflur

25859-76-1

Glibutimin

27220-47-9

Econazol

27523-40-6

Isoconazol

27885-92-3

Imidocarb

28125-87-3

Flutonidin

30529-16-9

Stirimazol

31036-80-3

Lofexidin

31478-45-2

Bamnidazol

33125-97-2

Etomidat

33178-86-8

Alinidin

34839-70-8

Metiamid

36364-49-5

Imidazolsalicylat

36740-73-5

Flumizol

38083-17-9

Climbazol

38349-38-1

Metrafazolin

40077-57-4

Aviptadil

40507-78-6

Indanazolin

40828-45-3

Azolimin

41473-09-0

Fenmetozol

42116-76-7

Carnidazol

51022-76-5

Sulnidazol

51481-61-9

Cimetidin

51940-78-4

Zetidolin

53267-01-9

Cibenzolin

53597-28-7

Fludazoniumchlorid

54143-54-3

Sepazoniumchlorid

54533-85-6

Nizofenon

55273-05-7

Impromidin

56097-80-4

Valconazol

57647-79-7

Benclonidin

57653-26-6

Fenobam

58261-91-9

Mefenidil

59729-37-2

Fexinidazol

59803-98-4

Brimonidin

59939-16-1

Cirazolin

60173-73-1

Arfalasin

60628-96-8

Bifonazol

60628-98-0

Lombazol

61318-90-9

Sulconazol

62087-96-1

Triletid

62882-99-9

Tinazolin

62894-89-7

Tiflamizol

63824-12-4

Aliconazol

63927-95-7

Bentemazol

64211-45-6

Oxiconazol

64212-22-2

Nafimidon

64872-76-0

Butoconazol

65571-68-8

Lofemizol

65896-16-4

Romifidin

66711-21-5

Apraclonidin

66778-37-8

Orconazol

69539-53-3

Etintidin

70161-09-0

Democonazol

71097-23-9

Zoficonazol

72479-26-6

Fenticonazol

73445-46-2

Fenflumizol

73790-28-0

Enilconazol

73931-96-1

Denzimol

74512-12-2

Omoconazol

76448-31-2

Propenidazol

76631-46-4

Detomidin

76894-77-4

Dazmegrel

77175-51-0

Croconazol

77671-31-9

Enoximon

78186-34-2

Bisantren

78218-09-4

Dazoxiben

79313-75-0

Sopromidin

80614-27-3

Midazogrel

81447-78-1

Levlofexidin

81447-79-2

Dexlofexidin

82571-53-7

Ozagrel

83184-43-4

Mifentidin

84203-09-8

Trifenagrel

84243-58-3

Imazodan

84962-75-4

Flutomidat

85392-79-6

Indanidin

86347-14-0

Medetomidin

89371-37-9

Imidapril

89371-44-8

Imidaprilat

89781-55-5

Rolafagrel

89838-96-0

Octimibat

90697-56-6

Zimidoben

91017-58-2

Abunidazol

91524-14-0

Napamezol

95668-38-5

Idralfidin

96153-56-9

Bisfentidin

97901-21-8

Nafagrel

99500-54-6

Efetozol

103926-64-3

Sepimostat

104054-27-5

Atipamezol

104902-08-1

Cilutazolin

105920-77-2

Camonagrel

107429-63-0

Lintoprid

108894-40-2

Brolaconazol

110605-64-6

Isaglidol

110883-46-0

Giracodazol

113082-98-7

Enalkiren

113775-47-6

Dexmedetomidin

114798-26-4

Losartan

115574-30-6

Irtemazol

116002-70-1

Ondansetron

116684-92-5

Galdansetron

116795-97-2

Ledazerol

118072-93-8

Zoledronsäure

119006-77-8

Flutrimazol

120635-74-7

Cilansetron

122830-14-2

Deriglidol

125472-02-8

Mivazerol

126222-34-2

Remikiren

128326-82-9

Eberconazol

129805-33-0

eptotermin alfa

130120-57-9

Prezatidcopperacetat

130726-68-0

Neticonazol

130759-56-7

Nemazolin

134183-95-2

fampronil

137460-88-9

Odalprofen

138402-11-6

Irbesartan

141758-74-9

exenatide

144689-24-7

Olmesartan

145858-51-1

Liarozol

149838-23-3

doranidazole

150586-58-6

fipamezole

154906-40-8

semparatide

158682-68-9

Elisartan

159075-60-2

emfilermin

159519-65-0

Enfuvirtid

162394-19-6

palifermin

170105-16-5

imidafenacin

173997-05-2

Nepicastat

177563-40-5

Carafiban

183659-72-5

Catramilast

189353-31-9

Fadolmidin

200074-80-2

lusupultide

213027-19-1

cipralisant

219527-63-6

repifermin

246539-15-1

dibotermin alfa

259188-38-0

rebimastat

320367-13-3

Lixisenatid

444069-80-1

dapiclermine

478166-15-3

mecasermin rinfabate

697766-75-9

Velafermin

867153-61-5

Dulanermin

944263-65-4

Demiditraz

29333300

57-42-1

Pethidin

64-39-1

Trimeperidin

77-10-1

Phencyclidin

113-45-1

Methylphenidat

144-14-9

Anileridin

302-41-0

Piritramid

359-83-1

Pentazocin

437-38-7

Fentanyl

467-60-7

Pipradrol

467-83-4

Dipipanon

469-79-4

Ketobemidon

562-26-5

Phenoperidin

915-30-0

Diphenoxylat

1812-30-2

Bromazepam

15301-48-1

Bezitramid

15686-91-6

Propiram

28782-42-5

Difenoxin

71195-58-9

Alfentanil

29333910

54-92-2

Iproniazid

101-26-8

Pyridostigminbromid

29333999

51-12-7

Nialamid

52-86-8

Haloperidol

53-89-4

Benzpiperylon

54-36-4

Metyrapon

54-85-3

Isoniazid

54-96-6

Amifampridin

56-97-3

Trimedoximbromid

59-26-7

Nikethamid

59-32-5

Chloropyramin

62-97-5

Diphemanilmetilsulfat

76-90-4

Mepenzolatbromid

77-01-0

Fenpipramid

77-20-3

Alphaprodin

77-39-4

Cycrimin

79-55-0

Pempidin

82-98-4

Piperidolat

86-21-5

Pheniramin

86-22-6

Brompheniramin

87-21-8

Piridocain

91-81-6

Tripelennamin

91-84-9

Mepyramin

93-47-0

Verazid

94-63-3

Pralidoximiodid

94-78-0

Phenazopyridin

97-57-4

Tolpronin

100-91-4

Eucatropin

101-08-6

Diperodon

114-90-9

Obidoximchlorid

114-91-0

Metyridin

115-46-8

Azacyclonol

117-30-6

Dipiproverin

123-03-5

Cetylpyridiniumchlorid

125-51-9

Pipenzolatbromid

125-60-0

Fenpiveriniumbromid

127-35-5

Phenazocin

129-03-3

Cyproheptadin

129-83-9

Phenampromid

132-21-8

Dexbrompheniramin

132-22-9

Chlorphenamin

136-82-3

Piperocain

139-62-8

Cyclomethycain

144-11-6

Trihexyphenidyl

144-45-6

Spirgetin

147-20-6

Diphenylpyralin

149-17-7

Ftivazid

300-37-8

Diodon

357-66-4

Spirilen

382-82-1

Dicoliniumiodid

468-50-8

Betameprodin

468-51-9

Alphameprodin

468-56-4

Hydroxypethidin

468-59-7

Betaprodin

469-21-6

Doxylamin

469-80-7

Pheneridin

469-82-9

Etoxeridin

479-81-2

Bietamiverin

486-12-4

Triprolidin

486-16-8

Carbinoxamin

495-84-1

Salinazid

504-03-0

Nanofin

510-74-7

Spiramid

511-45-5

Pridinol

514-65-8

Biperiden

534-84-9

Pimeclon

536-33-4

Ethionamid

546-32-7

Oxpheneridin

548-73-2

Droperidol

553-69-5

Fenyramidol

555-90-8

Nicothiazon

561-48-8

Norpipanon

561-76-2

Properidin

561-77-3

Dihexyverin

578-89-2

Pimetremid

586-60-7

Dyclonin

586-98-1

Piconol

587-46-2

Benzpyriniumbromid

587-61-1

Propyliodon

603-50-9

Bisacodyl

728-88-1

Tolperison

749-02-0

Spiperon

749-13-3

Trifluperidol

807-31-8

Aceperon

827-61-2

Aceclidin

852-42-6

Guaiapat

972-02-1

Difenidol

1050-79-9

Moperon

1096-72-6

Hepzidin

1098-97-1

Pyritinol

1219-35-8

Primaperon

1463-28-1

Guanaclin

1508-75-4

Tropicamid

1539-39-5

Gapicomin

1580-71-8

Amiperon

1707-15-9

Metazid

1740-22-3

Pyrinolin

1841-19-6

Fluspirilen

1882-26-4

Pyricarbat

1893-33-0

Pipamperon

2062-78-4

Pimozid

2062-84-2

Benperidol

2066-89-9

Pasiniazid

2139-47-1

Nifenazon

2156-27-6

Benproperin

2180-92-9

Bupivacain

2398-81-4

Oxiniacinsäure

2531-04-6

Piperylon

2748-88-1

Miripiriumchlorid

2779-55-7

Opiniazid

2804-00-4

Roxoperon

2856-74-8

Modalin

2971-90-6

Clopidol

3099-52-3

Nicametat

3425-97-6

Dimecoloniumiodid

3485-62-9

Clidiniumbromid

3540-95-2

Fenpipran

3562-55-8

Piprocurariumiodid

3565-03-5

Pimetin

3569-26-4

Indopin

3572-80-3

Cyclazocin

3575-80-2

Melperon

3626-67-3

Hexadilin

3670-68-6

Propipocain

3691-78-9

Benzethidin

3696-28-4

Dipyrithion

3703-76-2

Cloperastin

3731-52-0

Picolamin

3734-52-9

Metazocin

3737-09-5

Disopyramid

3781-28-0

Propyperon

3784-99-4

Stilbaziumiodid

3811-53-8

Propinetidin

3964-81-6

Azatadin

4354-45-4

Oxyclipin

4394-00-7

Nifluminsäure

4394-04-1

Metanixin

4394-05-2

Nixylinsäure

4546-39-8

Pipethanat

4575-34-2

Myfadol

4876-45-3

Camphotamid

4904-00-1

Cyprolidol

4945-47-5

Bamipin

4960-10-5

Perastin

5005-72-1

Leptaclin

5205-82-3

Bevoniummetilsulfat

5322-53-2

Oxiperomid

5560-77-0

Rotoxamin

5579-92-0

Iopydol

5579-93-1

Iopydon

5598-52-7

Fospirat

5634-41-3

Parapenzolatbromid

5636-83-9

Dimetinden

5638-76-6

Betahistin

5657-61-4

Nicoxamat

5789-72-0

Trimetamid

5868-05-3

Niceritrol

5942-95-0

Carpipramin

6184-06-1

Sorbinicat

6272-74-8

Lapiriumchlorid

6556-11-2

Inositolnicotinat

6621-47-2

Perhexilin

6968-72-5

Mepiroxol

7007-96-7

Crotoniazid

7008-17-5

Hydroxypyridintartrat

7009-54-3

Pentapiperid

7009-82-7

Trimethidiniummethosulfat

7162-37-0

Paridocain

7237-81-2

Hepronicat

7528-13-4

Carperidin

7681-80-3

Pentapiperiummetilsulfat

10040-45-6

Natriumpicosulfat

10447-39-9

Chifenadin

10457-90-6

Bromperidol

10457-91-7

Clofluperol

10571-59-2

Nicoclonat

13410-86-1

Aconiazid

13422-16-7

Triflocin

13447-95-5

Methaniazid

13456-08-1

Bitipazon

13463-41-7

Pyrithionzink

13495-09-5

Piminodin

13752-33-5

Panidazol

13862-07-2

Difemetorex

13912-80-6

Nicoboxil

13958-40-2

Oxiramid

14222-60-7

Protionamid

14745-50-7

Meletimid

14796-24-8

Cinperen

15301-88-9

Pytamin

15302-05-3

Butoxylat

15302-10-0

Clibucain

15378-99-1

Anazocin

15387-10-7

Niprofazon

15500-66-0

Pancuroniumbromid

15585-43-0

rivanicline

15599-26-5

Droxypropin

15686-68-7

Volazocin

15686-87-0

Pifenat

15876-67-2

Distigminbromid

16426-83-8

Niometacin

16571-59-8

Benzindopyrin

16852-81-6

Benzoclidin

17692-43-2

Picodralazin

17737-65-4

Clonixin

17737-68-7

Diclonixin

18841-58-2

Pipoctanon

20977-50-8

Carperon

21221-18-1

Flazalon

21228-13-7

Dorastin

21686-10-2

Flupranon

21755-66-8

Picoperin

21829-22-1

Clonixeril

21829-25-4

Nifedipin

21888-98-2

Dexetimid

22150-28-3

Ipragratin

22204-91-7

Lifibrat

22443-11-4

Nepinalon

22609-73-0

Niludipin

22632-06-0

Bupicomid

22801-44-1

Mepivacain

23210-56-2

Ifenprodil

24340-35-0

Piridoxilat

24358-84-7

Dexivacain

24558-01-8

Levofacetoperan

24671-26-9

Benrixat

24678-13-5

Lenperon

25384-17-2

Allylprodin

25523-97-1

Dexchlorpheniramin

26844-12-2

Indoramin

26864-56-2

Penfluridol

27112-37-4

Diamocain

27115-86-2

Dacuroniumbromid

27302-90-5

Oxisuran

27959-26-8

Nicomol

28240-18-8

Pinolcain

29125-56-2

Droclidiniumbromid

29342-02-7

Metipirox

29876-14-0

Nicotredol

30652-11-0

Deferipron

30751-05-4

Troxipid

30817-43-7

Fenclexoniummetilsulfat

31224-92-7

Pifoxim

31232-26-5

Danitracen

31314-38-2

Prodipin

31637-97-5

Etofibrat

31721-17-2

Chinupramin

31932-09-9

Ticarbodin

31980-29-7

Nicofibrat

32953-89-2

Rimiterol

33144-79-5

Broperamol

33605-94-6

Pirisudanol

34703-49-6

Dropempin

35515-77-6

Truxipicuriumiodid

35620-67-8

Pirdoniumbromid

36175-05-0

Natriumpicofosfat

36292-69-0

Ketazocin

36504-64-0

Nictindol

37087-94-8

Tibrinsäure

37398-31-5

Dilmefon

37612-13-8

Encainid

38677-81-5

Pirbuterol

38677-85-9

Flunixin

39123-11-0

Pituxat

39537-99-0

Micinicat

39562-70-4

Nitrendipin

40431-64-9

dexmethylphenidate

42597-57-9

Ronifibrat

47029-84-5

Dazadrol

47128-12-1

Cycliramin

47662-15-7

Suxemerid

47739-98-0

Clocapramin

47806-92-8

Difenoximid

50432-78-5

Pemerid

50650-76-5

Pirocton

50679-08-8

Terfenadin

50700-72-6

Vecuroniumbromid

51832-87-2

Picobenzid

52157-83-2

Mindoperon

53179-10-5

Fluperamid

53179-11-6

Loperamid

53179-12-7

Clopimozid

53415-46-6

Fepitrizol

53449-58-4

Ciclonicat

54063-45-5

Fetoxilat

54063-47-7

Gemazocin

54063-52-4

Pitofenon

54110-25-7

Pirozadil

54143-55-4

Flecainid

54965-22-9

Fluspiperon

55285-35-3

Butanixin

55285-45-5

Pirifibrat

55313-67-2

Pipramadol

55432-15-0

Pirinidazol

55837-14-4

Butaverin

55837-15-5

Butopiprin

55837-21-3

Pipoxizin

55837-22-4

Pribecain

55837-26-8

Fenperat

55905-53-8

Cleboprid

55985-32-5

Nicardipin

56079-81-3

Ropitoin

56383-05-2

Zindotrin

56775-88-3

Zimeldin

56995-20-1

Flupirtin

57021-61-1

Isonixin

57237-97-5

Timoprazol

57548-79-5

Picafibrat

57648-21-2

Timiperon

57653-28-8

Ibazocin

57653-29-9

Cogazocin

57734-69-7

Sechifenadin

57808-66-9

Domperidon

57982-78-2

Budipin

58239-89-7

Moxazocin

58754-46-4

iferanserin

59429-50-4

Tamitinol

59708-52-0

Carfentanil

59729-31-6

Lorcainid

59831-64-0

Milenperon

59831-65-1

Halopemid

59859-58-4

Femoxetin

60324-59-6

Nomelidin

60560-33-0

Pinacidil

60569-19-9

Propiverin

60576-13-8

Piketoprofen

60662-18-2

Eniclobrat

61380-40-3

Lofentanil

61764-61-2

Cloroperon

62658-88-2

Mesudipin

63388-37-4

Declenperon

63675-72-9

Nisoldipin

63758-79-2

Indalpin

64063-57-6

Picotrin

64755-06-2

Chinucliumbromid

64840-90-0

Eperison

64881-21-6

caricotamide

65141-46-0

Nicorandil

66085-59-4

Nimodipin

66208-11-5

Ifoxetin

66364-73-6

Enpirolin

66529-17-7

Midaglizol

66564-14-5

Cinitaprid

66564-15-6

Aleprid

67765-04-2

Enefexin

68252-19-7

Pirmenol

68284-69-5

Disobutamid

68797-29-5

Pipradimadol

68844-77-9

Astemizol

69047-39-8

Binifibrat

69365-65-7

Fenoctimin

70132-50-2

Pimonidazol

70260-53-6

Mindodilol

70724-25-3

Carbazeran

71138-71-1

Octapinol

71195-56-7

Brocleprid

71251-02-0

Octenidin

71276-43-2

Chadazocin

71461-18-2

Tonazocin

71653-63-9

Riodipin

71990-00-6

Bremazocin

72005-58-4

Vadocain

72432-03-2

Miglitol

72599-27-0

Miglustat

72808-81-2

Tepirindol

73278-54-3

Lamtidin

73590-58-6

Omeprazol

73590-85-9

Ufiprazol

74517-42-3

Ditercaliniumchlorid

75437-14-8

Milverin

75444-64-3

Flumeridon

75530-68-6

Nilvadipin

75755-07-6

Piridroninsäure

75970-99-9

tecastemizole

75985-31-8

Ciamexon

76956-02-0

Lavoltidin

77342-26-8

Tefenperat

77502-27-3

Tolpadol

78090-11-6

Picoprazol

78092-65-6

Ristianol

78273-80-0

Roxatidin

78421-12-2

Droxicainid

78997-40-7

Prisotinol

79201-85-7

Picenadol

79449-98-2

Cabastin

79449-99-3

Icospiramid

79455-30-4

Nicaraven

79516-68-0

Levocabastin

79794-75-5

Loratadin

79992-71-5

Pimetacin

80343-63-1

Sufotidin

80349-58-2

Panuramin

80614-21-7

Nicogrelat

80879-63-6

Emiglitat

81098-60-4

Cisaprid

81329-71-7

Modecainid

82227-39-2

Pibaxizin

83059-56-7

Zabicipril

83799-24-0

Fexofenadin

83991-25-7

Ambasilid

84057-95-4

Ropivacain

84490-12-0

Piroximon

85166-20-7

Ciclotropiumbromid

85966-89-8

Preclamol

86189-69-7

Felodipin

86365-92-6

Trazoloprid

86780-90-7

Aranidipin

86811-09-8

Litoxetin

86811-58-7

Fluazuron

87784-12-1

Ofornin

87848-99-5

Acrivastin

88150-42-9

Amlodipin

88296-62-2

Transcainid

88678-31-3

Liranaftat

89194-77-4

Bisaramil

89419-40-9

Mosapramin

89613-77-4

Mezacoprid

89667-40-3

Isbogrel

90103-92-7

Zabiciprilat

90182-92-6

Zacoprid

90729-42-3

Carebastin

90729-43-4

Ebastin

90961-53-8

Tedisamil

92268-40-1

Perfomedil

93181-81-8

Lodaxaprin

93181-85-2

Endixaprin

93277-96-4

Altapizon

93821-75-1

Butinazocin

95374-52-0

Prideperon

96449-05-7

Rispenzepin

96487-37-5

Nuvenzepin

96513-83-6

Pentisomid

96515-73-0

Palonidipin

96922-80-4

Pantenicat

98323-83-2

Carmoxirol

98326-32-0

senazodan

98330-05-3

Anpirtolin

99499-40-8

Disuprazol

99518-29-3

Derpanicat

99522-79-9

Pranidipin

100158-38-1

Otenzepad

100427-26-7

Lercanidipin

100643-71-8

Desloratadin

100927-13-7

Idaverin

101343-69-5

Ocfentanil

101345-71-5

Brifentanil

102625-70-7

Pantoprazol

103129-82-4

Levamlodipin

103336-05-6

Ditekiren

103577-45-3

Lansoprazol

103766-25-2

gimeracil

103878-84-8

Lazabemid

103890-78-4

Lacidipin

103922-33-4

Pibutidin

103923-27-9

Pirtenidin

104153-37-9

Rilopirox

104713-75-9

Barnidipin

105462-24-6

Risedroninsäure

105979-17-7

Benidipin

106516-24-9

Sertindol

106669-71-0

Arpromidin

106686-40-2

Gapromidin

106900-12-3

Loperamidoxid

107266-06-8

Gevotrolin

107266-08-0

Carvotrolin

108147-54-2

Migalastat

108687-08-7

Teludipin

110140-89-1

Ridogrel

110347-85-8

Selfotel

112192-04-8

Roxindol

112568-12-4

iturelix

112727-80-7

Renzaprid

113165-32-5

Niguldipin

113712-98-4

tenatoprazole

115911-28-9

Sampirtin

115972-78-6

Olradipin

116078-65-0

Bidisomid

117976-89-3

Rabeprazol

118248-91-2

Fodipir

119141-88-7

Esomeprazol

119229-65-1

nerispirdine

119257-34-0

Besipirdin

119391-55-8

Benzetimid

119431-25-3

Eliprodil

119515-38-7

icaridin

120014-06-4

Donepezil

120054-86-6

Dexniguldipin

120241-31-8

alvameline

120656-74-8

Trefentanil

120958-90-9

Dalcotidin

121650-80-4

Pancoprid

121750-57-0

Itamelin

121840-95-7

Rogletimid

122955-18-4

Sibopirdin

122957-06-6

Modipafant

123524-52-7

Azelnidipin

124436-59-5

Pirodavir

124858-35-1

Nadifloxacin

125602-71-3

Bepotastin

125729-29-5

Lemildipin

126825-36-3

Bertosamil

128075-79-6

Lufironil

128420-61-1

minopafant

130641-36-0

Picumeterol

132203-70-4

Cilnidipin

132373-81-0

Vamicamid

132553-86-7

Glemanserin

132829-83-5

Espatropat

132875-61-7

Remifentanil

134234-12-1

traxoprodil

134377-69-8

Safironil

134457-28-6

prazarelix

135062-02-1

Repaglinid

135354-02-8

Xaliproden

137795-35-8

Spiroglumid

138530-94-6

dexlansoprazole

138530-95-7

levolansoprazole

138708-32-4

Ferpifosatnatrium

139145-27-0

Parogrelil

139290-65-6

Volinaserin

139886-32-1

Milamelin

140944-31-6

Silperison

141725-10-2

Milacainid

142001-63-6

Saredutant

142852-50-4

zanapezil

143257-97-0

Sameridin

144035-83-6

Piclamilast

144412-49-7

Lamifiban

145216-43-9

Forasartan

145414-12-6

Lirexaprid

145599-86-6

Cerivastatin

147025-53-4

Talsaclidin

147084-10-4

Alcaftadin

147116-64-1

ezlopitant

147116-67-4

maropitant

149488-17-5

Trovirdin

149926-91-0

Revatropat

149979-74-8

Terbogrel

150337-94-3

ecalcidene

150443-71-3

Nicanartin

153322-05-5

lanicemine

154357-42-3

Levonadifloxacin

154413-61-3

Ticolubant

154541-72-7

Alinastin

155319-91-8

Mangafodipir

155415-08-0

Inogatran

155418-06-7

Nolpitantiumbesilat

156053-89-3

alvimopan

156137-99-4

Rapacuroniumbromid

157716-52-4

Perifosin

158876-82-5

Rupatadin

159776-68-8

Linetastin

159912-53-5

Sabcomelin

159997-94-1

Biricodar

160492-56-8

Osanetant

162401-32-3

Roflumilast

166181-63-1

ipravacaine

167221-71-8

Clevidipin

168266-90-8

vofopitant

168273-06-1

rimonabant

170364-57-5

enzastaurin

170566-84-4

Lanepitant

171049-14-2

Lotrafiban

171655-91-7

Brasofensin

172152-36-2

ilaprazole

172927-65-0

Sibrafiban

178979-85-6

capravirine

179033-51-3

timcodar

183305-24-0

fidexaban

188396-77-2

paliroden

188913-58-8

dersalazine

189950-11-6

Tropantiol

190648-49-8

cipemastat

193153-04-7

otamixaban

193275-84-2

lonafarnib

195875-84-4

tesofensine

198283-73-7

tebanicline

198480-55-6

pipendoxifene

198904-31-3

Atazanavir

198958-88-2

elarofiban

201034-75-5

Daporinad

201605-51-8

itriglumide

202189-78-4

bilastine

202409-33-4

Etoricoxib

202590-69-0

ticalopride

204205-90-3

indibulin

208110-64-9

Befiradol

209783-80-2

Entinostat

211914-51-1

dabigatran

211915-06-9

dabigatran etexilate

212141-54-3

vatalanib

215529-47-8

bamirastine

218791-21-0

Imisopasemmangan

221019-25-6

crobenetine

226072-63-5

solimastat

227940-00-3

adekalant

249296-44-4

varenicline

249921-19-5

Anamorelin

252870-53-4

ispronicline

263562-28-3

barixibat

284461-73-0

sorafenib

288104-79-0

surinabant

289893-25-0

arimoclomol

319460-85-0

Axitinib

330942-05-7

Betrixaban

362665-56-3

Pitolisant

370893-06-4

ancriviroc

376348-65-1

maraviroc

412950-27-7

Goxalapladib

453562-69-1

Motesanib

459856-18-9

Pexacerfont

701977-09-5

Taranabant

706779-91-1

Pimavanserin

793655-64-8

Vapitadin

861151-12-4

Rosonabant

29334100

77-07-6

Levorphanol

29334910

85-79-0

Cinchocain

132-60-5

Cinchophen

485-34-7

Neocinchophen

485-89-2

Oxycinchophen

1698-95-9

Prochinolat

5486-03-3

Buquinolat

13997-19-8

Nechinat

17230-85-2

Amquinat

19485-08-6

Ciprochinat

91524-15-1

Irloxacin

96187-53-0

Brechinar

108437-28-1

Binfloxacin

113079-82-6

Terbechinil

127779-20-8

Sachinavir

143224-34-4

Telinavir

154612-39-2

Palinavir

174636-32-9

Talnetant

194804-75-6

Garenoxacin

195532-12-8

Pradofloxacin

29334930

125-71-3

Dextromethorphan

29334990

54-05-7

Chloroquin

72-80-0

Chlorchinaldol

83-73-8

Diiodhydroxychinolin

86-42-0

Amodiachin

86-75-9

Benzoxiquin

86-78-2

Pentachin

86-80-6

Chinisocain

90-34-6

Primaquin

118-42-3

Hydroxychlorochin

125-70-2

Levomethorphan

125-73-5

Dextrorphan

130-16-5

Cloxichin

130-26-7

Clioquinol

146-37-2

Lauroliniumacetat

147-27-3

Dimoxylin

152-02-3

Levallorphan

154-73-4

Guanisochin

297-90-5

Racemorphan

468-07-5

Phenomorphan

486-47-5

Ethaverin

510-53-2

Racemethorphan

521-74-4

Broxyquinolin

522-51-0

Dechaliniumchlorid

525-61-1

Chinocid

548-84-5

Pyrviniumchlorid

549-68-8

Octaverin

550-81-2

Amopyroquin

574-77-6

Papaverolin

635-05-2

Pamaquin

1131-64-2

Debrisochin

1531-12-0

Norlevorphanol

1748-43-2

Trethiniumtosilat

1776-83-6

Quintiofos

2154-02-1

Metofolin

2545-24-6

Niceverin

2545-39-3

Clamoxychin

2768-90-3

Chinaldinblau

3176-03-2

Drotebanol

3253-60-9

Laudexiummetilsulfat

3684-46-6

Broxaldin

3811-56-1

Aminochinurid

3820-67-5

Glafenin

4008-48-4

Nitroxolin

4298-15-1

Cletochin

4310-89-8

Hedachiniumchlorid

5541-67-3

Tilichinol

5714-76-1

Chinetalat

7175-09-9

Tilbrochinol

7270-12-4

Clochinat

10023-54-8

Aminochinol

10061-32-2

Levophenacylmorphan

10351-50-5

Lenichinsin

10539-19-2

Moxaverin

13007-93-7

Cuproxolin

13425-92-8

Amichinsin

13757-97-6

Chinprenalin

14009-24-6

Drotaverin

15301-40-3

Actinochinol

15599-52-7

Brochinaldol

15686-38-1

Carbazocin

18429-69-1

Memotin

18429-78-2

Famotin

18507-89-6

Decochinat

19056-26-9

Chindecamin

21738-42-1

Oxamnichin

22407-74-5

Bisobrin

23779-99-9

Floctafenin

23910-07-8

Mebichin

24526-64-5

Nomifensin

30418-38-3

Tretochinol

36309-01-0

Dimemorfan

37517-33-2

Esprochin

40034-42-2

Rosoxacin

40692-37-3

Tisochon

42408-82-2

Butorphanol

42465-20-3

Acechinolin

53230-10-7

Meflochin

53400-67-2

Tichinamid

54063-29-5

Cicarperon

54340-63-5

Clofeverin

55150-67-9

Climichalin

55299-11-1

Ichindamin

56717-18-1

Isotiquimid

57695-04-2

sitamaquine

59889-36-0

Ciprefadol

61563-18-6

Sochinolol

64039-88-9

Nicafenin

64228-81-5

Atracuriumbesilat

67165-56-4

Diclofensin

72714-74-0

Vichalin

72714-75-1

Ivochalin

74129-03-6

Tebuquin

76252-06-7

Nicainoprol

76568-02-0

Flosechinan

77086-21-6

Dizocilpin

77472-98-1

Pipechalin

79201-80-2

Veradolin

79798-39-3

Ketorfanol

83863-79-0

Florifenin

85441-60-7

Chinaprilat

85441-61-8

Chinapril

86024-64-8

Chinacainol

90402-40-7

Abanochil

90828-99-2

Itrocainid

96946-42-8

Cisatracuriumbesilat

103775-10-6

Moexipril

103775-14-0

Moexiprilat

105956-97-6

Clinafloxacin

106635-80-7

tafenoquine

106819-53-8

Doxacuriumchlorid

106861-44-3

Mivacuriumchlorid

110013-21-3

Merafloxacin

120443-16-5

Verlukast

127254-12-0

Sitafloxacin

127294-70-6

Balofloxacin

128253-31-6

Veliflapon

136668-42-3

Chiflapon

139233-53-7

zelandopam

139314-01-5

Chilostigmin

141388-76-3

Besifloxacin

141725-88-4

Cetefloxacin

143383-65-7

Premafloxacin

143664-11-3

Elacridar

144506-11-6

alilusem

146362-70-1

Meclinertant

147511-69-1

Pitavastatin

149759-26-2

pinokalant

151096-09-2

Moxifloxacin

154652-83-2

Tezampanel

158966-92-8

Montelukast

159989-64-7

Nelfinavir

167887-97-0

olamufloxacin

185055-67-8

Ferroquin

197509-46-9

laniquidar

206873-63-4

tariquidar

213998-46-0

gantacurium chloride

241800-98-6

zoniporide

242478-37-1

Solifenacin

245765-41-7

Ozenoxacin

257933-82-7

pelitinib

262352-17-0

torcetrapib

378746-64-6

Nemonoxacin

412950-08-4

Rilapladib

445041-75-8

Intiquinatin

540769-28-6

palosuran

697761-98-1

Elvitegravir

698387-09-6

Neratinib

863029-99-6

Balamapimod

871224-64-5

Almorexant

29335310

50-06-6

Phenobarbital

57-30-7

Phenobarbitalnatrium

57-44-3

Barbital

144-02-5

Barbitalnatrium

29335390

52-31-3

Cyclobarbital

52-43-7

Allobarbital

57-43-2

Amobarbital

76-73-3

Secobarbital

76-74-4

Pentobarbital

77-26-9

Butalbital

115-38-8

Methylphenobarbital

125-40-6

Secbutabarbital

2430-49-1

Vinylbital

29335400

50-11-3

Metharbital

56-29-1

Hexobarbital

76-23-3

Tetrabarbital

77-02-1

Aprobarbital

115-44-6

Talbutal

125-42-8

Vinbarbital

143-82-8

Probarbitalnatrium

151-83-7

Methohexital

357-67-5

Phetharbital

467-36-7

Thialbarbital

467-38-9

Thiotetrabarbital

467-43-6

Methitural

509-86-4

Heptabarb

561-83-1

Nealbarbital

561-86-4

Brallobarbital

744-80-9

Benzobarbital

841-73-6

Bucolom

960-05-4

Carbubarb

2409-26-9

Praziton

2537-29-3

Proxibarbal

4388-82-3

Barbexaclon

13246-02-1

Febarbamat

15687-09-9

Difebarbamat

27511-99-5

Eterobarb

29335500

72-44-6

Methaqualon

340-57-8

Mecloqualon

34758-83-3

Zipeprol

61197-73-7

Loprazolam

29335910

333-41-5

Dimpylat

29335995

50-44-2

Mercaptopurin

51-21-8

Fluoruracil

51-52-5

Propylthiouracil

54-91-1

Pipobroman

56-04-2

Methylthiouracil

58-14-0

Pyrimethamin

58-32-2

Dipyridamol

59-05-2

Methotrexat

65-86-1

Orotsäure

66-75-1

Uramustin

68-88-2

Hydroxyzin

71-73-8

Thiopentalnatrium

82-92-8

Cyclizin

82-93-9

Chlorcyclizin

82-95-1

Buclizin

90-89-1

Diethylcarbamazin

91-85-0

Thonzylamin

115-63-9

Hexocycliummetilsulfat

121-25-5

Amprolium

125-53-1

Oxyphencyclimin

141-94-6

Hexetidin

153-87-7

Oxypertin

154-42-7

Tioguanin

154-82-5

Simetrid

298-55-5

Clocinizin

298-57-7

Cinnarizin

299-48-9

Piperamid

299-88-7

Bentiamin

299-89-8

Acetiamin

315-30-0

Allopurinol

315-72-0

Opipramol

396-01-0

Triamteren

442-03-5

Anisopirol

446-86-6

Azathioprin

448-34-0

Azaprocin

510-90-7

Buthalitalnatrium

522-18-9

Chlorbenzoxamin

550-28-7

Amisometradin

553-08-2

Tonzoniumbromid

569-65-3

Meclozin

642-44-4

Aminometradin

738-70-5

Trimethoprim

1243-33-0

Mefeclorazin

1480-19-9

Fluanison

1649-18-9

Azaperon

1866-43-9

Rolodin

1897-89-8

Pirichalon

1977-11-3

Perlapin

2022-85-7

Flucytosin

2208-51-7

Pelanserin

2465-59-0

Oxipurinol

2608-24-4

Piposulfan

2667-89-2

Bisbentiamin

2856-81-7

Azabuperon

3286-46-2

Sulbutiamin

3416-26-0

Lidoflazin

3432-99-3

Folitixorin

3601-19-2

Ropizin

3607-24-7

Fenyripol

3733-63-9

Decloxizin

4004-94-8

Zolertin

4015-32-1

Chazodin

4052-13-5

Cloperidon

4214-72-6

Isaxonin

4774-24-7

Chipazin

5011-34-7

Trimetazidin

5061-22-3

Nafiverin

5221-49-8

Pyrimitat

5234-86-6

Azachinzol

5334-23-6

Tisopurin

5355-16-8

Diaveridin

5522-39-4

Difluanazin

5581-52-2

Tiamiprin

5587-93-9

Ampyrimin

5626-36-8

Nonapyrimin

5636-92-0

Picloxydin

5714-82-9

Triclofenolpiperazin

5786-21-0

Clozapin

5984-97-4

Iodothiouracil

6981-18-6

Ormetoprim

7008-00-6

Dimetholizin

7008-18-6

Iminophenimid

7077-33-0

Febuverin

7432-25-9

Etachalon

8063-28-3

Ribaminol

10001-13-5

Pexantel

10402-90-1

Eprazinon

12002-30-1

Piperazincalciumedetat

13665-88-8

Mopidamol

14222-46-9

Pyritidiumbromid

14728-33-7

Teroxalen

15421-84-8

Trapidil

15534-05-1

Pipratecol

15793-38-1

Chinazosin

17692-23-8

Bentipimin

17692-31-8

Dropropizin

17692-34-1

Etodroxizin

18694-40-1

Epirizol

19562-30-2

Piromidinsäure

19794-93-5

Trazodon

20326-12-9

Mepiprazol

20326-13-0

Tolpiprazol

21416-87-5

Razoxan

21560-58-7

Pichizil

21560-59-8

Hochizil

22457-89-2

Benfotiamin

22760-18-5

Prochazon

23476-83-7

Prospidiumchlorid

23790-08-1

Moxiprachin

23887-41-4

Cinepazet

23887-46-9

Cinepazid

23887-47-0

Cinpropazid

24219-97-4

Mianserin

24360-55-2

Milipertin

24584-09-6

Dexrazoxan

25509-07-3

Clorochalon

26070-23-5

Trazitilin

26242-33-1

Vintiamol

27076-46-6

Alpertin

27315-91-9

Pipebuzon

27367-90-4

Niaprazin

28610-84-6

Rimazoliummetilsulfat

28797-61-7

Pirenzepin

31729-24-5

Enpiprazol

32665-36-4

Eprozinol

33453-23-5

Ciprochazon

34661-75-1

Urapidil

35265-50-0

Perachinsin

35795-16-5

Trimazosin

36505-84-7

Buspiron

36518-02-2

Diprochalon

36531-26-7

Oxantel

36590-19-9

Amocarzin

37554-40-8

Fluchazon

37750-83-7

Rimoprogin

37751-39-6

Ciclazindol

37762-06-4

Zaprinast

38304-91-5

Minoxidil

39186-49-7

Pirolazamid

39640-15-8

Piberalin

39809-25-1

Penciclovir

40507-23-1

Fluprochazon

41340-39-0

Impacarzin

41510-23-0

Biriperon

41964-07-2

Tolimidon

42061-52-9

Pumitepa

42471-28-3

Nimustin

50335-55-2

Mezilamin

50892-23-4

Pirinixinsäure

51481-62-0

Bucainid

51493-19-7

Cinprazol

51940-44-4

Pipemidinsäure

52128-35-5

Trimetrexat

52196-22-2

Ketotrexat

52212-02-9

Pipecuroniumbromid

52395-99-0

Belarizin

52468-60-7

Flunarizin

52618-67-4

Tioperidon

52942-31-1

Etoperidon

53131-74-1

Ciapilom

53808-87-0

Tetroxoprim

54063-23-9

Cinepazinsäure

54063-30-8

Ciltoprazin

54063-38-6

Fenaperon

54063-39-7

Fenetradil

54063-58-0

Toprilidin

54188-38-4

Metralindol

54340-64-6

Fluciprazin

55149-05-8

Pirolat

55268-74-1

Prazichantel

55300-29-3

Antrafenin

55477-19-5

Iprozilamin

55485-20-6

Acaprazin

55779-18-5

Arprinocid

55837-13-3

Piclopastin

55837-17-7

Brindoxim

55837-20-2

Halofuginon

56066-19-4

Aditeren

56066-63-8

Aditoprim

56287-74-2

Aflochalon

56518-41-3

Brodimoprim

56693-13-1

Mociprazin

56693-15-3

Terciprazin

56739-21-0

Nitrachazon

56741-95-8

Bropirimin

57132-53-3

Proglumetacin

57149-07-2

Naftopidil

58602-66-7

Aminopterinnatrium

59184-78-0

Buchineran

59277-89-3

Aciclovir

59752-23-7

Benderizin

59989-18-3

Eniluracil

60104-30-5

Orazamid

60607-34-3

Oxatomid

60662-19-3

Nilprazol

60762-57-4

Pirlindol

60763-49-7

Cinnarizinclofibrat

61337-67-5

Mirtazapin

61337-87-9

esmirtazapine

61422-45-5

Carmofur

62052-97-5

Bumepidil

62973-76-6

Azanidazol

62989-33-7

Sapropterin

64019-03-0

Dochalast

64204-55-3

Esaprazol

65089-17-0

Pirinixil

65329-79-5

Mobenzoxamin

65950-99-4

Pirchinozol

66093-35-4

Talmetoprim

66172-75-6

Verofyllin

67121-76-0

Fluperlapin

67227-55-8

Primidolol

67254-81-3

Peradoxim

67469-69-6

Vanoxerin

68475-42-3

Anagrelid

68576-86-3

Enciprazin

68741-18-4

Buterizin

68902-57-8

Metioprim

69017-89-6

Ipexidin

69372-19-6

Pemirolast

69479-26-1

Pirepolol

70018-51-8

Chazinon

70312-00-4

Tolnapersin

70458-92-3

Pefloxacin

70458-96-7

Norfloxacin

71576-40-4

Aptazapin

72141-57-2

Losulazin

72444-62-3

Perafensin

72732-56-0

Piritrexim

72822-12-9

Dapiprazol

73090-70-7

Epiroprim

74011-58-8

Enoxacin

74050-98-9

Ketanserin

75184-94-0

Fenprinast

75438-57-2

Moxonidin

75444-65-4

Pirenperon

75558-90-6

Amperozid

75689-93-9

Imanixil

75859-04-0

Rimcazol

76330-71-7

Altanserin

76536-74-8

Buchiterin

76600-30-1

Nosantin

76696-97-4

Rofelodin

76716-60-4

Fluprazin

77197-48-9

Chinezamid

78208-13-6

Zolenzepin

78299-53-3

Tiacrilast

79467-23-5

Mioflazin

79644-90-9

Vebufloxacin

79660-72-3

Fleroxacin

79781-95-6

Rilapin

79855-88-2

Trechinsin

80109-27-9

Ciladopa

80428-29-1

Mafoprazin

80433-71-2

Calciumlevofolinat

80576-83-6

Edatrexat

80680-06-4

Tefludazin

80755-51-7

Bunazosin

81043-56-3

Metrenperon

81523-49-1

Vaneprim

82117-51-9

Cinuperon

82190-92-9

Flotrenizin

82190-93-0

Trenizin

82410-32-0

Ganciclovir

83366-66-9

Nefazodon

83881-51-0

Cetirizin

83928-76-1

Gepiron

84408-37-7

Desciclovir

85418-85-5

Sunagrel

85673-87-6

Revenast

85721-33-1

Ciprofloxacin

86181-42-2

Temelastin

86304-28-1

Buciclovir

86393-37-5

Amifloxacin

86627-15-8

Aronixil

86627-50-1

Lodinixil

86641-76-1

Dibrospidiumchlorid

86662-54-6

Binizolast

86696-88-0

Frabuprofen

87051-46-5

Butanserin

87611-28-7

Melchinast

87729-89-3

Seganserin

87760-53-0

Tandospiron

88133-11-3

Bemitradin

88579-39-9

Tasuldin

89303-63-9

Atiprosin

90808-12-1

Divaplon

92210-43-0

Bemarinon

93106-60-6

Enrofloxacin

94192-59-3

Lixazinon

94386-65-9

Pelrinon

95520-81-3

Elziverin

95634-82-5

Batelapin

95635-55-5

Ranolazin

96164-19-1

Peraclopon

96478-43-2

Irindalon

96604-21-6

Ocinaplon

96914-39-5

Actisomid

97466-90-5

Chineloran

98079-51-7

Lomefloxacin

98105-99-8

Sarafloxacin

98106-17-3

Difloxacin

98123-83-2

Epsiprantel

98207-12-6

Lobuprofen

98631-95-9

Sobuzoxan

99291-25-5

Levodropropizin

100587-52-8

Norfloxacinsuccinil

101197-99-3

Acitemat

101477-55-8

Lomerizin

102280-35-3

Bachiloprim

103024-93-7

tiviciclovir

104227-87-4

Famciclovir

104719-71-3

Lorcinadol

106400-81-1

Lometrexol

106941-25-7

Adefovir

107361-33-1

Enazadrem

107736-98-1

Umespiron

108210-73-7

Bifeprofen

108319-06-8

Temafloxacin

108436-80-2

Rociclovir

108612-45-9

Mizolastin

108674-88-0

Idenast

108785-69-9

Lorpiprazol

109713-79-3

Neldazosin

110101-66-1

Tirilazad

110629-41-9

Elbanizin

110690-43-2

Emitefur

110871-86-8

Sparfloxacin

111786-07-3

Prinoxodan

112398-08-0

Danofloxacin

112733-06-9

Zenarestat

113617-63-3

Orbifloxacin

113852-37-2

Cidofovir

113857-87-7

Talotrexin

114298-18-9

Zalospiron

115313-22-9

Serazapin

115762-17-9

Ruzadolan

116308-55-5

Vatanidipin

117414-74-1

midafotel

117827-81-3

Delfaprazin

118420-47-6

Tagorizin

119514-66-8

Lifarizin

119687-33-1

Iganidipin

119914-60-2

Grepafloxacin

120092-68-4

Manidipin

120770-34-5

Draflazin

123205-52-7

Trelnarizin

124265-89-0

omaciclovir

124832-26-4

Valaciclovir

125363-87-3

Carsatrin

127266-56-2

Adatanserin

127759-89-1

Lobucavir

128229-52-7

Tamolarizin

129716-58-1

dofequidar

130018-77-8

Levocetirizin

130636-43-0

Nifekalant

130800-90-7

Sipatrigin

131635-06-8

Sifaprazin

131881-03-3

Sunepitron

132449-46-8

Lesopitron

132810-10-7

Blonanserin

133432-71-0

Peldesin

133718-29-3

Revizinon

133804-44-1

caldaret

134208-17-6

Mazapertin

135637-46-6

Atizoram

136470-78-5

Abacavir

136816-75-6

Atevirdin

137234-62-9

Voriconazol

137281-23-3

Pemetrexed

138117-50-7

leteprinim

140945-32-0

Mapinastin

141549-75-9

Indisetron

142217-69-4

entecavir

143257-98-1

Lerisetron

146464-95-1

pralatrexate

147127-20-6

Tenofovir

147149-76-6

Nolatrexed

147254-64-6

ranirestat

148504-51-2

Ripisartan

149950-60-7

emivirine

150378-17-9

Indinavir

150756-35-7

Efletirizin

151319-34-5

Zaleplon

152459-95-5

Imatinib

152939-42-9

Opanixil

153537-73-6

plevitrexed

153808-85-6

cadrofloxacin

154889-68-6

pibrozelesin

156862-51-0

Belaperidon

160738-57-8

Gatifloxacin

164150-99-6

Fandofloxacin

167354-41-8

zosuquidar

167933-07-5

Flibanserin

170912-52-4

donitriptan

171714-84-4

darusentan

175865-60-8

Valganciclovir

177036-94-1

ambrisentan

183321-74-6

Erlotinib

186692-46-6

seliciclib

187949-02-6

albaconazole

192725-17-0

lopinavir

193681-12-8

alamifovir

195157-34-7

valomaciclovir

196612-93-8

falnidamol

199463-33-7

revaprazan

204267-33-4

feloprentan

204697-65-4

olcegepant

209799-67-7

forodesine

210245-80-0

zonampanel

220984-26-9

detiviciclovir

244767-67-7

dapivirine

247257-48-3

Fimasartan

259525-01-4

enecadin

269055-15-4

etravirine

274693-27-5

Ticagrelor

288383-20-0

Cediranib

290297-26-6

netupitant

306296-47-9

Vicriviroc

309913-83-5

Talmapimod

324758-66-9

sabiporide

330784-47-9

avanafil

334476-46-9

vestipitant

336113-53-2

ispinesib

338992-00-0

vandetanib

354813-19-7

balicatib

356057-34-6

Darapladib

380843-75-4

Bosutinib

387867-13-2

tandutinib

402595-29-3

etriciguat

414910-27-3

Casopitant

425637-18-9

Sotrastaurin

441798-33-0

Macitentan

443144-26-1

pruvanserin

486460-32-6

Sitagliptin

500287-72-9

rilpivirine

501000-36-8

Dutacatib

502422-74-4

figopitant

569351-91-3

dasantafil

625115-55-1

Riociguat

641571-10-0

Nilotinib

668270-12-0

Linagliptin

686344-29-6

Otenabant

763113-22-0

Olaparib

791828-58-5

Aderbasib

827318-97-8

Danusertib

839712-12-8

Cariprazin

840486-93-3

Adipiplon

849550-05-6

Cevipabulin

850649-61-5

Alogliptin

859212-16-1

Bafetinib

29336940

100-97-0

Methenamin

29336980

51-18-3

Tretamin

87-90-1

Symclosen

500-42-5

Chlorazanil

537-17-7

Amanozin

609-78-9

Cycloguanilembonat

645-05-6

Altretamin

937-13-3

oteracil

2244-21-5

Troclosenkalium

3378-93-6

Clociguanil

5580-22-3

Oxonazin

13957-36-3

Meladrazin

15585-71-4

Brometenamin

15599-44-7

Spirazin

27469-53-0

Almitrin

35319-70-1

Tiazuril

57381-26-7

Irsogladin

63119-27-7

Anitrazafen

66215-27-8

Cyromazin

68289-14-5

Metrazifon

69004-03-1

Toltrazuril

69004-04-2

ponazuril

84057-84-1

Lamotrigin

92257-40-4

Dizatrifon

98410-36-7

Palatrigin

101831-36-1

Clazuril

101831-37-2

Diclazuril

103337-74-2

Letrazuril

108258-89-5

Sulazuril

128470-15-5

Melarsomin

179756-85-5

eptapirone

187393-00-6

bemotrizinol

775351-65-0

Imeglimin

29337200

125-64-4

Methyprylon

22316-47-8

Clobazam

29337900

69-25-0

Eledoisin

77-04-3

Pyrithyldion

98-79-3

Pidolinsäure

125-13-3

Oxyphenisatin

125-33-7

Primidon

134-37-2

Amphenidon

467-90-3

Ethypicon

1910-68-5

Metisazon

1980-49-0

Felipyrin

2261-94-1

Flucarbril

7491-74-9

Piracetam

17650-98-5

Ceruletid

17692-37-4

Fantridon

18356-28-0

Rolziracetam

21590-91-0

Omidolin

21590-92-1

Etomidolin

21766-53-0

Iolidoninsäure

22136-26-1

Amedalin

22365-40-8

Triflubazam

26070-78-0

Ubisindin

29342-05-0

Ciclopirox

31842-01-0

Indoprofen

33996-58-6

Etiracetam

35115-60-7

Teprotid

41729-52-6

Dezaguanin

43200-80-2

Zopiclon

50516-43-3

Nofecainid

51781-06-7

Carteolol

53086-13-8

Dexindoprofen

53179-13-8

Pirfenidon

54063-34-2

Cofisatin

54935-03-4

Sulisatin

59227-89-3

Laurocapram

59776-90-8

Dupracetam

60719-84-8

Amrinon

61413-54-5

Rolipram

62613-82-5

Oxiracetam

63610-08-2

Indobufen

63958-90-7

Nonathymulin

65008-93-7

Bometolol

67199-66-0

Danichidon

67542-41-0

Imuracetam

67793-71-9

Drachinolol

68497-62-1

Pramiracetam

68550-75-4

Cilostamid

72332-33-3

Procaterol

72432-10-1

Aniracetam

73725-85-6

Lidanserin

73963-72-1

Cilostazol

74436-00-3

Geclosporin

77191-36-7

Nefiracetam

77862-92-1

Falipamil

78415-72-2

Milrinon

78466-70-3

Zomebazam

78466-98-5

Razobazam

81377-02-8

Seglitid

81840-15-5

Vesnarinon

82209-39-0

Piraxelat

84088-42-6

Rochinimex

84629-61-8

Darenzepin

84901-45-1

Doliracetam

85136-71-6

Tilisolol

85175-67-3

Zatebradin

86541-75-5

Benazepril

86541-78-8

Benazeprilat

88124-26-9

Adosopin

88124-27-0

Etazepin

88296-61-1

Medorinon

91374-21-9

Ropinirol

97878-35-8

Libenzapril

100510-33-6

Adibendan

100643-96-7

Indolidan

101193-40-2

Chinotolast

102669-89-6

Saterinon

102767-28-2

Levetiracetam

102791-47-9

Nanterinon

103997-59-7

Selprazin

104051-20-9

Brefonalol

105431-72-9

Linopirdin

106730-54-5

Olprinon

108310-20-9

Pirodomast

109859-78-1

Cilobradin

110958-19-5

Fasoracetam

111911-87-6

Rebamipid

113957-09-8

Cebaracetam

114485-92-6

Pidolacetamol

116041-13-5

Nebracetam

120551-59-9

Crilvastatin

122852-42-0

Alosetron

126100-97-8

Dimiracetam

128326-80-7

Nicoracetam

128486-54-4

Lurosetron

129300-27-2

Fabesetron

129722-12-9

Aripiprazol

133737-32-3

Pagoclon

134143-28-5

Glaspimod

135548-15-1

Oxeclosporin

135729-56-5

Palonosetron

138506-45-3

Pidobenzon

138729-47-2

eszopiclone

142139-60-4

lapisteride

143343-83-3

Toborinon

143943-73-1

Lirechinil

145733-36-4

Tasosartan

147568-66-9

carmoterol

148396-36-5

Fradafiban

148905-78-6

bexlosteride

149503-79-7

Lefradafiban

155974-00-8

Ivabradin

156001-18-2

Embusartan

160135-92-2

gemopatrilat

161982-62-3

Depreotid

163222-33-1

Ezetimib

163250-90-6

Orbofiban

180694-97-7

Mimopezil

182821-27-8

daglutril

187523-35-9

flindokalner

188968-51-6

cilengitide

189691-06-3

Bremelanotid

191732-72-6

lenalidomide

192185-72-1

tipifarnib

194413-58-6

semaxanib

248281-84-7

laquinimod

248282-01-1

Paquinimod

254964-60-8

tasquinimod

312753-06-3

indacaterol

357336-20-0

brivaracetam

357336-74-4

seletracetam

380917-97-5

Perampanel

405169-16-6

Dovitinib

425386-60-3

Semagacestat

449811-01-2

Pamapimod

461443-59-4

Aplaviroc

473289-62-2

Ilepatril

503612-47-3

apixaban

515814-01-4

Voclosporin

536748-46-6

Eribaxaban

552292-08-7

Rolapitant

557795-19-4

sunitinib

579475-18-6

Orvepitant

813452-18-5

Carmegliptin

29339110

58-25-3

Chlordiazepoxid

29339190

146-22-5

Nitrazepam

439-14-5

Diazepam

604-75-1

Oxazepam

846-49-1

Lorazepam

846-50-4

Temazepam

848-75-9

Lormetazepam

1088-11-5

Nordazepam

1622-61-3

Clonazepam

1622-62-4

Flunitrazepam

2011-67-8

Nimetazepam

2894-67-9

Delorazepam

2898-12-6

Medazepam

2955-38-6

Prazepam

3563-49-3

Pyrovaleron

3900-31-0

Fludiazepam

10379-14-3

Tetrazepam

17617-23-1

Flurazepam

22232-71-9

Mazindol

23092-17-3

Halazepam

28911-01-5

Triazolam

28981-97-7

Alprazolam

29177-84-2

Ethylloflazepat

29975-16-4

Estazolam

36104-80-0

Camazepam

52463-83-9

Pinazepam

59467-70-8

Midazolam

29339920

82-88-2

Phenindamin

29339980

73-07-4

Prazepin

77-15-6

Ethoheptazin

298-46-4

Carbamazepin

303-54-8

Depramin

469-78-3

Metheptazin

509-84-2

Metethoheptazin

739-71-9

Trimipramin

796-29-2

Ketimipramin

848-53-3

Homochlorcyclizin

963-39-3

Demoxepam

1159-93-9

Clobenzepam

1232-85-5

Elantrin

2898-13-7

Sulazepam

3426-08-2

Prozapin

4498-32-2

Dibenzepin

5571-84-6

Kaliumnitrazepat

6196-08-3

Elanzepin

6829-98-7

Imipraminoxid

10171-69-4

Clazolam

10321-12-7

Propizepin

10379-11-0

Nortetrazepam

15351-05-0

Buzepidmetiodid

15687-07-7

Cyprazepam

21730-16-5

Metapramin

22345-47-7

Tofisopam

23047-25-8

Lofepramin

23980-14-5

Ethyldirazepat

25967-29-7

Flutoprazepam

26304-61-0

Azepindol

26308-28-1

Ripazepam

27432-00-4

Mezepin

28546-58-9

Uldazepam

28721-07-5

Oxcarbazepin

28781-64-8

Menitrazepam

29176-29-2

Lofendazam

29331-92-8

licarbazepine

29442-58-8

Motrazepam

31352-82-6

Zolazepam

33545-56-1

Ciclopramin

34482-99-0

Fletazepam

35142-68-8

Homopipramol

35322-07-7

Fosazepam

36735-22-5

Chazepam

37115-32-5

Adinazolam

37669-57-1

Arfendazam

40762-15-0

Doxefazepam

42863-81-0

Lopirazepam

47206-15-5

Enprazepin

51037-88-8

Tuclazepam

52042-01-0

Elfazepam

52391-89-6

Flutemazepam

52829-30-8

Proflazepam

53716-46-4

Anilopam

54340-58-8

Meptazinol

54663-47-7

Tibezoniumiodid

55299-10-0

Pivoxazepam

56030-50-3

Trepipam

57109-90-7

Dikaliumclorazepat

57435-86-6

Premazepam

57916-70-8

Iclazepam

58503-82-5

Azipramin

58581-89-8

Azelastin

58662-84-3

Meclonazepam

59009-93-7

Carburazepam

59467-77-5

Climazolam

60575-32-8

Amezepin

64098-32-4

Zapizolam

64294-95-7

Setastin

65400-85-3

Ethylcarfluzepat

65517-27-3

Metaclazepam

66834-24-0

Cianopramin

67227-56-9

Fenoldopam

68318-20-7

Verilopam

69624-60-8

Nelezaprin

72522-13-5

Eptazocin

74847-35-1

Pyronaridin

75696-02-5

Cinolazepam

75991-50-3

Dazepinil

78755-81-4

Flumazenil

78771-13-8

Sarmazenil

80012-43-7

Epinastin

82059-50-5

dextofisopam

82230-53-3

Girisopam

83166-17-0

Tampramin

83275-56-3

Tiracizin

83471-41-4

Pincainid

84379-13-5

Bretazenil

86273-92-9

Tolufazepam

87233-61-2

Emedastin

87646-83-1

Lodazecar

88768-40-5

Cilazapril

90139-06-3

Cilazaprilat

96645-87-3

Erizepin

98374-54-0

Siltenzepin

102771-12-0

Nerisopam

103420-77-5

Devazepid

104746-04-5

eslicarbazepine

112108-01-7

ecopipam

117827-79-9

Zilpaterol

129618-40-2

Nevirapin

135381-77-0

Flezelastin

137332-54-8

Tivirapin

137975-06-5

mozavaptan

141374-81-4

Tarazepid

144912-63-0

perzinfotel

150408-73-4

Pranazepid

150683-30-0

tolvaptan

168079-32-1

lixivaptan

174391-92-5

mozenavir

187602-11-5

Sofigatran

210101-16-9

conivaptan

50-47-5

Desipramin

50-49-7

Imipramin

52-24-4

Thiotepa

52-62-0

Pentoloniumtartrat

53-86-1

Indometacin

54-95-5

Pentetrazol

55-65-2

Guanethidin

58-46-8

Tetrabenazin

63-12-7

Benzchinamid

68-76-8

Triaziquon

69-27-2

Chlorisondaminchlorid

69-81-8

Carbazochrom

77-14-5

Proheptazin

77-37-2

Procyclidin

83-89-6

Mepacrin

84-12-8

Phanquinon

86-54-4

Hydralazin

90-45-9

Aminoacridin

92-62-6

Proflavin

98-96-4

Pyrazinamid

130-81-4

Chindoniumbromid

147-85-3

Prolin

300-22-1

Medazomid

302-49-8

Uredepa

303-49-1

Clomipramin

316-15-4

Bucricain

321-64-2

Tacrin

363-13-3

Benhepazon

389-08-2

Nalidixinsäure

428-37-5

Profadol

436-40-8

Inprochon

442-16-0

Ethacridin

442-52-4

Clemizol

484-23-1

Dihydralazin

487-79-6

Kaininsäure

493-80-1

Histapyrrodin

493-92-5

Prolintan

496-38-8

Midamalin

524-81-2

Mebhydrolin

545-80-2

Poldinmetilsulfat

561-43-3

Oxypyrroniumbromid

596-51-0

Glycopyrroniumbromid

621-72-7

Bendazol

642-72-8

Benzydamin

911-65-9

Etonitazen

968-63-8

Butinolin

1018-34-4

Trepiriumiodid

1050-48-2

Benziloniumbromid

1222-57-7

Zolimidin

1239-45-8

Homidiumbromid

1661-29-6

Meturedepa

1830-32-6

Azintamid

1845-11-0

Nafoxidin

1980-45-6

Benzodepa

2030-63-9

Clofazimin

2056-56-6

Cinnopentazon

2201-39-0

Rolicyclidin

2210-77-7

Pyrrocain

2235-90-7

Etryptamin

2423-66-7

Chindoxin

2440-22-4

Drometrizol

2609-46-3

Amilorid

2829-19-8

Rolicyprin

3147-75-9

Octrizol

3277-59-6

Mimban

3478-15-7

Etipiriumiodid

3551-18-6

Acetryptin

3612-98-4

Troxypyrroliumtosilat

3614-47-9

Hydracarbazin

3689-76-7

Chlormidazol

3734-12-1

Hexopyrroniumbromid

3734-17-6

Prodilidin

3818-88-0

Tricyclamolchlorid

3861-76-5

Clonitazen

3896-11-5

Bumetrizol

4350-09-8

Oxitriptan

4533-39-5

Nitracrin

4630-95-9

Prifiniumbromid

4755-59-3

Clodazon

4757-49-7

Monometacrin

4757-55-5

Dimetacrin

4774-53-2

Botiacrin

5034-76-4

Indoxol

5214-29-9

Ampyzin

5220-68-8

Clochinozin

5310-55-4

Clomacran

5370-41-2

Pridefin

5467-78-7

Fenamol

5534-95-2

Pentagastrin

5560-72-5

Iprindol

5633-16-9

Leiopyrrol

5980-31-4

Hexedin

6187-50-4

Tolchinzol

6306-71-4

Lobendazol

6503-95-3

Triampyzin

6804-07-5

Carbadox

7007-92-3

Cetohexazin

7008-14-2

Hydroxindasat

7008-15-3

Hydroxindasol

7009-68-9

Pyroxamin

7009-69-0

Pyrophendan

7009-76-9

Triclazat

7248-21-7

Iprazochrom

7527-91-5

Acrisorcin

10078-46-3

Roletamid

10355-14-3

Boxidin

10448-84-7

Nitromifen

13523-86-9

Pindolol

13539-59-8

Azapropazon

13696-15-6

Benzopyrroniumbromid

14255-87-9

Parbendazol

14368-24-2

Trocimin

14679-73-3

Todralazin

15180-02-6

Amfonelinsäure

15301-68-5

Fenharman

15301-89-0

Chillifolin

15574-49-9

Mecarbinat

15599-22-1

Cyclopyrroniumbromid

15686-51-8

Clemastin

15686-97-2

Pyrrolifen

15687-33-9

Metindizat

15992-13-9

Intrazol

15997-76-9

Nonaperon

16188-61-7

Talastin

16378-21-5

Piroheptin

16401-80-2

Delmetacin

16506-27-7

Bendamustin

16870-37-4

Amogastrin

16915-79-0

Mechidox

17243-65-1

Pirralkoniumbromid

17243-68-4

Taloximin

17259-75-5

Oxdralazin

17289-49-5

Tetridamin

17411-19-7

Dicarbin

17716-89-1

Pranosal

19281-29-9

Aptocain

20168-99-4

Cinmetacin

20187-55-7

Bendazac

20559-55-1

Oxibendazol

21363-18-8

Viminol

21626-89-1

Diftalon

21919-05-1

tretazicar

22136-27-2

Daledalin

23249-97-0

Procodazol

23271-63-8

Amicibon

23465-76-1

Caroverin

23694-81-7

Mepindolol

23696-28-8

Olachindox

24279-91-2

Carbochon

24622-72-8

Amixetrin

25126-32-3

Sincalid

25771-23-7

Duometacin

25803-14-9

Clometacin

26171-23-3

Tolmetin

26921-72-2

Melizam

27035-30-9

Oxametacin

27050-41-5

Clenpirin

27314-77-8

Drazidox

27314-97-2

Tirapazamin

27737-38-8

Mixidin

28069-65-0

Cuprimyxin

28598-08-5

Cinoctramid

30033-10-4

Stercuroniumiodid

30103-44-7

Bumecain

30578-37-1

Ameziniummetilsulfat

31386-24-0

Amindocat

31386-25-1

Indocat

31430-15-6

Flubendazol

31431-39-7

Mebendazol

31431-43-3

Ciclobendazol

31793-07-4

Pirprofen

32195-33-8

Bisbendazol

32211-97-5

Ciclindol

33369-31-2

Zomepirac

33996-33-7

Oxaceprol

34024-41-4

Deboxamet

34061-33-1

Taclamin

34301-55-8

Isometamidiumchlorid

34499-96-2

Temodox

34966-41-1

Cartazolat

35135-01-4

Benafentrin

35452-73-4

Ciprafamid

35578-20-2

Oxarbazol

35710-57-7

Trizoxim

35898-87-4

Dilazep

36121-13-8

Burodilin

36798-79-5

Budralazin

38081-67-3

Carmantadin

38101-59-6

oglufanide

38609-97-1

cridanimod

38821-80-6

Rodocain

39544-74-6

Benzotript

39715-02-1

Endralazin

39731-05-0

Carpindolol

39862-58-3

Strinolin

40173-75-9

Tofetridin

40594-09-0

Flucindol

40759-33-9

Noliniumbromid

41094-88-6

Tracazolat

42438-73-3

Denpidazon

42779-82-8

Clopirac

42835-25-6

Flumechin

43210-67-9

Fenbendazol

47135-88-6

Closiramin

47487-22-9

Acridorex

49564-56-9

Fazadiniumbromid

50264-69-2

Lonidamin

50264-78-3

Xinidamin

50454-68-7

Tolnidamin

50528-97-7

Xilobam

50847-11-5

Ibudilast

51022-77-6

Etazolat

51037-30-0

Acipimox

51047-24-6

Dimetipiriumbromid

51152-91-1

Butaclamol

51460-26-5

Carbazochromnatriumsulfonat

51987-65-6

Desglugastrin

52304-85-5

Lotucain

52340-25-7

Dexclamol

52443-21-7

Glucametacin

53164-05-9

Acemetacin

53583-79-2

Sultoprid

53597-27-6

Fendosal

53716-49-7

Carprofen

53716-50-0

Oxfendazol

53808-86-9

Ritropirroniumbromid

53862-80-9

Roxoloniummetilsulfat

53966-34-0

Floxacrin

54029-12-8

Albendazoloxid

54063-27-3

Biclofibrat

54063-28-4

Camiverin

54063-37-5

Etoprindol

54063-41-1

Fepromid

54063-46-6

Fexicain

54063-49-9

Metamfazon

54278-85-2

Candocuroniumiodid

54824-20-3

Pinafid

54867-56-0

Bufrolin

54965-21-8

Albendazol

55242-77-8

Triafungin

55248-23-2

Nebidrazin

55837-25-7

Buflomedil

55843-86-2

Miroprofen

55902-02-8

Isamfazon

56463-68-4

Isoprazon

56611-65-5

Oxagrelat

57262-94-9

Setiptilin

57645-05-3

Sermetacin

57775-29-8

Carazolol

57998-68-2

Diazichon

59010-44-5

Prizidilol

59252-59-4

Guanazodin

59338-93-1

Alizaprid

59643-91-3

Imexon

59767-12-3

Octastin

60662-16-0

Binedalin

60719-86-0

Imafen

60719-87-1

Deximafen

61484-38-6

Pareptid

61864-30-0

Benolizim

62087-72-3

Pentigetid

62228-20-0

Butoprozin

62510-56-9

Picilorex

62568-57-4

Emideltid

62571-86-2

Captopril

62625-18-7

Piroglirid

62658-63-3

Bopindolol

62732-44-9

Ipidacrin

62851-43-8

Zidometacin

63619-84-1

Trioxifen

63667-16-3

Dribendazol

64000-73-3

Pildralazin

64057-48-3

Oxifungin

64118-86-1

Azimexon

64241-34-5

Cadralazin

64557-97-7

Cinochidox

64706-54-3

Bepridil

64779-98-2

Irolaprid

65222-35-7

Pazelliptin

65511-41-3

Nantradol

65884-46-0

Ciadox

66304-03-8

Epicainid

66535-86-2

Lotrifen

66608-04-6

Rolgamidin

66635-85-6

Anirolac

68786-66-3

Triclabendazol

68788-56-7

Etaceprid

69175-77-5

Losindol

69635-63-8

Amipizon

69907-17-1

Indopanolol

70696-66-1

Napirimus

70704-03-9

Vinconat

70801-02-4

Flutrolin

70977-46-7

Eflumast

71048-87-8

Levonantradol

71119-11-4

Bucindolol

71195-57-8

Bicifadin

71675-85-9

Amisulprid

71680-63-2

Dametralast

72702-95-5

Ponalrestat

72741-87-8

tridolgosir

72956-09-3

Carvedilol

73384-60-8

Sulmazol

73758-06-2

Indorenat

73865-18-6

Nardeterol

74103-06-3

Ketorolac

74150-27-9

Pimobendan

74258-86-9

Alacepril

75176-37-3

Zofenoprilat

75522-73-5

Dazidamin

75847-73-3

Enalapril

76002-75-0

Dazochinast

76145-76-1

Tomoxiprol

76263-13-3

Fluzinamid

76420-72-9

Enalaprilat

76530-44-4

Azamulin

76547-98-3

Lisinopril

76953-65-6

Dramedilol

77400-65-8

Asocainol

77639-66-8

Prinomid

78459-19-5

Adimolol

78541-97-6

Pichindon

79152-85-5

Acodazol

79282-39-6

Rilozaron

79286-77-4

Esafloxacin

79700-61-1

Dopropidil

79700-63-3

Fronepidil

80125-14-0

Remoxiprid

80876-01-3

Indolapril

80883-55-2

Enviraden

81872-10-8

Zofenopril

82059-51-6

levotofisopam

82626-01-5

Alpidem

82626-48-0

Zolpidem

82834-16-0

Perindopril

82924-03-6

Pentopril

82989-25-1

Tazanolast

83200-08-2

Eproxindin

83395-21-5

Ridazolol

84225-95-6

Racloprid

84226-12-0

Eticloprid

85622-93-1

Temozolomid

85622-95-3

Mitozolomid

85691-74-3

Pirmagrel

85760-74-3

Chinpirol

85856-54-8

Moveltipril

86111-26-4

Zindoxifen

86140-10-5

Neraminol

86315-52-8

Isomazol

86386-73-4

Fluconazol

86696-87-9

Aganodin

87034-87-5

Bamaluzol

87056-78-8

Chinagolid

87269-97-4

Ramiprilat

87333-19-5

Ramipril

87344-06-7

Amtolmetinguacil

87679-37-6

Trandolapril

87679-71-8

Trandolaprilat

87936-75-2

Tazadolen

88069-67-4

Pilsicainid

88107-10-2

Tomelukast

88303-60-0

Losoxantron

88578-07-8

Imoxiterol

89622-90-2

Brinazaron

90104-48-6

Doreptid

90509-02-7

Luxabendazol

91077-32-6

Dezinamid

91441-23-5

Piroxantron

91441-48-4

Teloxantron

91618-36-9

Ibafloxacin

91753-07-0

Mitochidon

93479-96-0

Alteconazol

93664-94-9

Nemonaprid

93957-54-1

Fluvastatin

95104-27-1

Tetrazolast

95153-31-4

Perindoprilat

95355-10-5

Domipizon

95399-71-6

Fosinoprilat

96258-13-8

Tribendilol

97110-59-3

Traziumesilat

97546-74-2

Troxolamid

98048-97-6

Fosinopril

98116-53-1

Sulukast

99011-02-6

Imichimod

99258-56-7

Oxamisol

99323-21-4

Inaperison

99591-83-0

Siguazodan

99593-25-6

Rilmazafon

101246-68-8

Eptastigmin

101975-10-4

Zardaverin

102676-47-1

Fadrozol

103238-56-8

Parodilol

103597-45-1

bisoctrizole

103844-77-5

Necopidem

103844-86-6

Saripidem

104340-86-5

Leminoprazol

104485-01-0

Trapencain

104675-35-6

Suronacrin

105102-20-3

Liroldin

105806-65-3

Efegatran

106308-44-5

Rufinamid

106344-20-1

stannsoporfin

106498-99-1

Vintoperol

107489-37-2

Thymoctonan

108138-46-1

Tosufloxacin

108391-88-4

Orbutopril

108894-41-3

Famirapriniumchlorid

109623-97-4

Gedocarnil

110078-46-1

plerixafor

110230-98-3

talaporfin

110623-33-1

Suritozol

111223-26-8

Ceronapril

111841-85-1

Abecarnil

112809-51-5

Letrozol

112964-98-4

Velnacrin

114432-13-2

Fantofaron

114517-02-1

Foschidon

114560-48-4

apaziquone

114607-46-4

Acitazanolast

114856-44-9

Oberadilol

115308-98-0

Tallimustin

115956-12-2

Dolasetron

116057-75-1

Idoxifen

116287-14-0

Lanperison

116644-53-2

Mibefradil

116861-00-8

Isamoltan

117857-45-1

Loreclezol

119610-26-3

Aloracetam

120081-14-3

Goralatid

120511-73-1

Anastrozol

121104-96-9

Celgosivir

122332-18-7

Mivobulin

123018-47-3

Atiprimod

125974-72-3

Intoplicin

127657-42-5

Minodroninsäure

128270-60-0

Bivalirudin

129497-78-5

verteporfin

129655-21-6

Bizelesin

129731-10-8

Vorozol

130610-93-4

Niravolin

130641-38-2

Bindarit

131741-08-7

Simendan

132036-88-5

Ramosetron

132640-22-3

Andolast

132722-73-7

Calteridol

134523-00-5

Atorvastatin

135779-82-7

Bamachimast

136122-46-8

Mipitroban

137862-53-4

Valsartan

137882-98-5

Abitesartan

139481-59-7

Candesartan

140661-97-8

Deltibant

141505-33-1

Levosimendan

142880-36-2

Ilomastat

143322-58-1

Eletriptan

144034-80-0

Rizatriptan

144510-96-3

pixantrone

144701-48-4

Telmisartan

144702-17-0

Pomisartan

144875-48-9

resiquimod

145158-71-0

tegaserod

145375-43-5

Mitiglinid

147059-72-1

Trovafloxacin

149606-27-9

soblidotin

149682-77-9

talabostat

151878-23-8

calcobutrol

153205-46-0

Asimadolin

153436-22-7

Gavestinel

153438-49-4

Dapitant

153504-81-5

Licostinel

153804-05-8

pratosartan

154082-13-0

omocianine

156090-17-4

nortopixantrone

156090-18-5

topixantrone

156601-79-5

Nepaprazol

156897-06-2

licofelone

157182-32-6

Alatrofloxacin

157476-77-2

Lagatid

158364-59-1

Pumaprazol

158747-02-5

Frovatriptan

159776-69-9

Cemadotin

159776-70-2

Melagatran

160146-17-8

finrozole

160970-54-7

silodosin

162301-05-5

Ecenofloxacin

169312-27-0

Talviralin

169543-49-1

icrocaptide

172732-68-2

varespladib

173240-15-8

nemifitide

176644-21-6

eniporide

177469-96-4

implitapide

178040-94-3

opaviraline

179120-92-4

altinicline

179324-69-7

Bortezomib

179386-43-7

sumanirole

180916-16-9

lasofoxifene

182316-31-0

ataquimast

186392-65-4

ingliforib

188696-80-2

becampanel

189198-30-9

pactimibe

189752-49-6

motexafin

192658-64-3

tasidotin

192939-46-1

Ximelagatran

193273-66-4

capromorelin

194798-83-9

fosfluconazole

198481-32-2

bazedoxifene

201530-41-8

deferasirox

203258-60-0

brostallicin

204248-78-2

omiganan

204519-64-2

gemifloxacin

207993-12-2

pumafentrine

215808-49-4

lemuteporfin

219680-11-2

zabofloxacin

227318-71-0

Epetirimod

227318-75-4

Sotirimod

229305-39-9

Golotimod

244081-42-3

rafabegron

248919-64-4

linaprazan

251562-00-2

tifuvirtide

258818-34-7

Larazotid

259793-96-9

Favipiravir

261944-46-1

soraprazan

272105-42-7

Disitertid

274901-16-5

vildagliptin

284019-34-7

Denibulin

284041-10-7

rostaporfin

355151-12-1

Rotigaptid

361442-04-8

saxagliptin

393105-53-8

Tiplasinin

394730-60-0

Boceprevir

396091-73-9

pasireotide

402957-28-2

Telaprevir

404950-80-7

Panobinostat

404951-53-7

dacinostat

481629-87-2

Aleplasinin

481631-45-2

Diaplasinin

481658-94-0

dirlotapide

483369-58-0

Denagliptin

497221-38-2

Rusalatid

533927-56-9

atilmotin

571170-77-9

Laropiprant

616202-92-7

Lorcaserin

620948-93-8

Vabicaserin

625114-41-2

Piragliatin

637328-69-9

tanogitran

649735-63-7

Brivanibalaninat

794466-70-9

Vernakalant

803712-67-6

Obatoclax

848084-83-3

Tigapotid

868771-57-7

Melogliptin

871576-03-3

Flovagatran

872178-65-9

Rabeximod

29341000

61-57-4

Niridazol

73-09-6

Etozolin

96-50-4

Aminothiazol

140-40-9

Aminitrozol

148-79-8

Tiabendazol

444-27-9

Timonacic

473-30-3

Thiazosulfon

490-55-1

Amiphenazol

500-08-3

Forminitrazol

533-45-9

Clomethiazol

553-13-9

Zolamin

962-02-7

Nitrodan

3570-75-0

Nifurthiazol

3810-35-3

Tenonitrozol

6469-36-9

Cloprothiazol

13409-53-5

Podilfen

13471-78-8

Beclotiamin

15387-18-5

Fezation

17243-64-0

Piprozolin

17969-20-9

Fenclozinsäure

17969-45-8

Brofezil

18046-21-4

Fentiazac

21817-73-2

Bidimaziumiodid

24840-59-3

Pretamaziumiodid

25422-75-7

Antazonit

26097-80-3

Cambendazol

27826-45-5

Libecillid

29952-13-4

Peratizol

30097-06-4

Tidiacic

30709-69-4

Tizoprolinsäure

39832-48-9

Tazolol

51287-57-1

Denotivir

53943-88-7

Letostein

54147-28-3

Tebatizol

54657-96-4

Nifuralid

55981-09-4

Nitazoxanid

56355-17-0

Zoliprofen

56784-39-5

Ozolinon

60084-10-8

Tiazofurin

61990-92-9

Benpenolisin

64179-54-0

Timofibrat

68377-92-4

Arotinolol

69014-14-8

Tiotidin

70529-35-0

Itazigrel

71079-19-1

Timegadin

71119-10-3

Lotifazol

71125-38-7

Meloxicam

74531-88-7

Tioxamast

74604-76-5

Enoxamast

74772-77-3

Ciglitazon

76824-35-6

Famotidin

76963-41-2

Nizatidin

77519-25-6

Dexetozolin

79069-94-6

Fanetizol

79714-31-1

risarestat

80830-42-8

Rentiapril

82114-19-0

Amflutizol

82159-09-9

Epalrestat

84233-61-4

Nesostein

85604-00-8

Zaltidin

91257-14-6

Tuvatidin

93738-40-0

Ralitolin

97322-87-7

Troglitazon

100417-09-2

Timirdin

101001-34-7

Pamicogrel

103181-72-2

Guaistein

104777-03-9

Asobamast

105292-70-4

Alonacic

105523-37-3

Tiprotimod

109229-58-5

Englitazon

111025-46-8

Pioglitazon

119637-67-1

Moguistein

121808-62-6

Pidotimod

122320-73-4

Rosiglitazon

122946-43-4

Telmestein

128312-51-6

Cinalukast

130112-42-4

mivotilate

136381-85-6

Lintitript

136433-51-7

Tazofelon

136468-36-5

Foropafant

138511-81-6

Icodulin

138742-43-5

Zankiren

139226-28-1

darbufelone

141200-24-0

Darglitazon

144060-53-7

febuxostat

145739-56-6

tetomilast

149079-51-6

Cartastein

153242-02-5

Aseripid

155213-67-5

Ritonavir

161600-01-7

netoglitazone

182760-06-1

ravuconazole

185106-16-5

acotiamide

185428-18-6

rivoglitazone

199113-98-9

balaglitazone

213411-83-7

edaglitazone

223132-37-4

Inolitazon

223673-61-8

Mirabegron

239101-33-8

deferitrin

241479-67-4

Isavuconazol

280782-97-0

Managlinat dialanetil

300832-84-2

ciluprevir

302962-49-8

Dasatinib

338990-84-4

Isavuconazoniumchlorid

341028-37-3

alagebrium chloride

342026-92-0

sipoglitazar

447406-78-2

Sodelglitazar

501948-05-6

Rosabulin

544417-40-5

Capadenoson

607723-33-1

Lobeglitazon

760937-92-6

Teneligliptin

790299-79-5

Masitinib

29342080

95-27-2

Dimazol

514-73-8

Dithiazaniniodid

1744-22-5

Riluzol

15599-36-7

Haletazol

26130-02-9

Frentizol

32527-55-2

Tiaramid

49785-74-2

Supidimid

61570-90-9

Tioxidazol

70590-58-8

Etrabamin

75889-62-2

Fostedil

77528-67-7

Manozodil

79071-15-1

Tazasubrat

85702-89-2

Tazeprofen

95847-70-4

Ipsapiron

95847-87-3

Revospiron

100035-75-4

Evandamin

104153-38-0

Sabeluzol

104632-26-0

Pramipexol

110703-94-1

Zopolrestat

144665-07-6

Lubeluzol

146939-27-7

Ziprasidon

150915-41-6

Perospiron

154189-40-9

sibenadet

176975-26-1

izonsteride

245116-90-9

lidorestat

367514-87-2

lurasidone

848344-36-5

Bentamapimod

870093-23-5

Talarozol

29343010

50-52-2

Thioridazin

1420-55-9

Thiethylperazin

29343090

50-53-3

Chlorpromazin

58-34-4

Thiazinamiummetilsulfat

58-37-7

Aminopromazin

58-38-8

Prochlorperazin

58-39-9

Perphenazin

58-40-2

Promazin

60-87-7

Promethazin

60-89-9

Pecazin

60-91-3

Diethazin

60-99-1

Levomepromazin

61-00-7

Acepromazin

61-01-8

Methopromazin

61-73-4

Methylthioniniumchlorid

69-23-8

Fluphenazin

84-01-5

Chlorproethazin

84-04-8

Pipamazin

84-06-0

Thiopropazat

84-08-2

Parathiazin

84-96-8

Alimemazin

92-84-2

Phenothiazin

117-89-5

Trifluoperazin

145-54-0

Propyromazinbromid

146-54-3

Triflupromazin

362-29-8

Propiomazin

388-51-2

Metofenazat

477-93-0

Dimethoxanat

518-61-6

Dacemazin

522-00-9

Profenamin

522-24-7

Fenethazin

523-54-6

Etymemazin

653-03-2

Butaperazin

800-22-6

Chloracyzin

1759-09-7

Levometiomeprazin

1982-37-2

Methdilazin

2622-26-6

Periciazin

2622-30-2

Carfenazin

2622-37-9

Trifluomeprazin

2751-68-0

Acetophenazin

3546-03-0

Cyamemazin

3689-50-7

Oxomemazin

3819-00-9

Piperacetazin

3833-99-6

Homofenazin

5588-33-0

Mesoridazin

7009-43-0

Methiomeprazin

7220-56-6

Flutiazin

7224-08-0

Imiclopazin

13093-88-4

Perimetazin

13461-01-3

Aceprometazin

13799-03-6

Protizininsäure

13993-65-2

Metiazininsäure

14008-44-7

Metopimazin

14759-04-7

Oxyridazin

14759-06-9

Sulforidazin

15302-12-2

Dimelazin

16498-21-8

Oxaflumazin

17692-26-1

Ciclofenazin

23492-69-5

Sopitazin

24527-27-3

Spiclomazin

28532-90-3

Furomazin

29216-28-2

Mechitazin

30223-48-4

Fluacizin

31883-05-3

Moracizin

33414-30-1

Ftormetazin

33414-36-7

Ftorpropazin

37561-27-6

Fenoverin

47682-41-7

Flupimazin

49864-70-2

Azaclorzin

54063-26-2

Azaftozin

62030-88-0

Duoperon

101396-42-3

Mechitamiumiodid

135003-30-4

Apadolin

29349100

134-49-6

Phenmetrazin

357-56-2

Dextromoramid

634-03-7

Phendimetrazin

2152-34-3

Pemolin

2207-50-3

Aminorex

24143-17-7

Oxazolam

24166-13-0

Cloxazolam

27223-35-4

Ketazolam

33671-46-4

Clotiazepam

34262-84-5

Mesocarb

56030-54-7

Sufentanil

57801-81-7

Brotizolam

59128-97-1

Haloxazolam

29349960

67-45-8

Furazolidon

86-12-4

Thenalidin

113-59-7

Chlorprothixen

29349990

50-18-0

Cyclophosphamid

50-91-9

Floxuridin

53-31-6

Medibazin

53-84-9

Nadid

54-42-2

Idoxuridin

58-63-9

Inosin

59-14-3

Broxuridin

59-39-2

Piperoxan

59-63-2

Isocarboxazid

61-19-8

Adenosinphosphat

61-80-3

Zoxazolamin

67-20-9

Nitrofurantoin

68-91-7

Trimetaphancamsilat

70-00-8

Trifluridin

70-07-5

Mephenoxalon

70-10-0

Ticlaton

77-12-3

Pentacyniumchlorid

80-77-3

Chlormezanon

86-14-6

Diethylthiambuten

91-79-2

Thenyldiamin

91-80-5

Methapyrilen

95-25-0

Chlorzoxazon

113-53-1

Dosulepin

115-55-9

Phenythilon

115-67-3

Paramethadion

119-96-0

Arsthinol

125-45-1

Azatepa

127-48-0

Trimethadion

132-89-8

Chlorthenoxazin

135-58-0

Mesulfen

139-91-3

Furaltadon

140-65-8

Pramocain

144-12-7

Tiemoniumiodid

147-94-4

Cytarabin

148-65-2

Chloropyrilen

303-69-5

Prothipendyl

309-29-5

Doxapram

314-03-4

Pimethixen

318-23-0

Imolamin

320-67-2

Azacitidin

339-72-0

Levcycloserin

350-12-9

Sulbentin

362-74-3

Bucladesin

364-98-7

Diazoxid

441-61-2

Ethylmethylthiambuten

467-84-5

Phenadoxon

467-86-7

Dioxaphetylbutyrat

469-81-8

Morpheridin

477-80-5

Cinnofuradion

479-50-5

Lucanthon

482-15-5

Isothipendyl

493-78-7

Methaphenilen

494-14-4

Chlordimorin

494-79-1

Melarsoprol

524-84-5

Dimethylthiambuten

526-35-2

Allomethadion

545-59-5

Racemoramid

555-84-0

Nifuraden

556-12-7

Furalazin

611-53-0

Ibacitabin

633-90-9

Cifostodin

635-41-6

Trimetozin

655-05-0

Tozalinon

695-53-4

Dimethadion

702-54-5

Diethadion

720-76-3

Fluminorex

721-19-7

Methastyridon

748-44-7

Acoxatrin

804-30-8

Fursultiamin

893-01-6

Tenylidon

952-54-5

Morinamid

959-14-8

Oxolamin

982-24-1

Clopenthixol

987-78-0

Citicolin

1008-65-7

Fenadiazol

1043-21-6

Pirenoxin

1054-88-2

Spiroxatrin

1088-92-2

Nifurtoinol

1195-16-0

Citiolon

1219-77-8

Bensuldazinsäure

1239-29-8

Furazabol

1391-36-2

Lancovutid

1469-07-4

Damotepin

1614-20-6

Nifurprazin

1665-48-1

Metaxalon

1767-88-0

Desmethylmoramid

1856-34-4

Clotioxon

1900-13-6

Nifurvidin

1977-10-2

Loxapin

2037-95-8

Carsalam

2055-44-9

Perisoxal

2058-52-8

Clotiapin

2167-85-3

Pipazetat

2169-64-4

Azaribin

2240-21-3

Thiofuraden

2353-33-5

Decitabin

2385-81-1

Furethidin

2622-24-4

Prothixen

2627-69-2

Acadesin

2709-56-0

Flupentixol

2949-95-3

Tixadil

3056-17-5

Stavudin

3064-61-7

Natriumstibocaptat

3094-09-5

Doxifluridin

3105-97-3

Hycanthon

3363-58-4

Nifurfolin

3424-98-4

telbivudine

3605-01-4

Piribedil

3615-74-5

Promolat

3731-59-7

Moroxydin

3778-73-2

Ifosfamid

3780-72-1

Morsuximid

3795-88-8

Levofuraltadon

3876-10-6

Clominorex

4047-34-1

Tranteliniumbromid

4177-58-6

Clotixamid

4291-63-8

Cladribin

4295-63-0

Meprotixol

4304-40-9

Theniumclosilat

4378-36-3

Fenbutrazat

4397-91-5

Nicofurat

4448-96-8

Solypertin

4741-41-7

Dexoxadrol

4792-18-1

Levoxadrol

4936-47-4

Nifuratel

4969-02-2

Metixen

4991-65-5

Tioxolon

5029-05-0

Antienit

5036-02-2

Tetramisol

5036-03-3

Nifurdazil

5053-06-5

Fenspirid

5055-20-9

Nifurchinazol

5118-17-2

Furazoliumchlorid

5169-78-8

Tipepidin

5536-17-4

Vidarabin

5571-97-1

Dichlormezanon

5578-73-4

Sanguinariumchlorid

5579-85-1

Bromchlorenon

5581-46-4

Molinazon

5585-93-3

Oxypendyl

5588-29-4

Fenmetramid

5617-26-5

Difencloxazin

5666-11-5

Levomoramid

5696-09-3

Proxazol

5696-17-3

Epipropidin

5800-19-1

Metiapin

5845-26-1

Tiazesim

6281-26-1

Furmethoxadon

6363-02-6

Nitramisol

6495-46-1

Dioxadrol

6506-37-2

Nimorazol

6536-18-1

Morazon

6577-41-9

Oxapiumiodid

7035-04-3

Pyridaron

7125-73-7

Flumetramid

7219-91-2

Thihexinolmethylbromid

7247-57-6

Heteroniumbromid

7261-97-4

Dantrolen

7361-61-7

Xylazin

7416-34-4

Molindon

7481-89-2

Zalcitabin

7489-66-9

Tipindol

7696-00-6

Mitotenamin

7716-60-1

Etisazol

7724-76-7

Riboprin

7761-75-3

Furteren

9004-04-0

Aprotinin

10072-48-7

Acefurtiamin

10189-94-3

Bepiastin

10202-40-1

Flutizenol

13355-00-5

Melarsonylkalium

13411-16-0

Nifurpirinol

13445-12-0

Iobutoesäure

13448-22-1

Clorotepin

13669-70-0

Nefopam

14008-66-3

Pinoxepin

14008-71-0

Xanthiol

14028-44-5

Amoxapin

14176-10-4

Cetiedil

14176-49-9

Tiletamin

14461-91-7

Cyclazodon

14504-73-5

Tritochalin

14698-29-4

Oxolininsäure

14769-73-4

Levamisol

14769-74-5

Dexamisol

14785-50-3

Tiapirinol

14796-28-2

Clodanolen

15176-29-1

Edoxudin

15179-96-1

Nifurimid

15301-45-8

Antafenit

15301-52-7

Cyclexanon

15301-69-6

Flavoxat

15302-16-6

Fenozolon

15311-77-0

Cloxypendyl

15351-04-9

Becanton

15518-84-0

Mobecarb

15574-96-6

Pizotifen

15686-72-3

Tibrofan

15686-83-6

Pyrantel

15687-22-6

Folescutol

16485-05-5

Oxadimedin

16562-98-4

Clantifen

16759-59-4

Benoxafos

16781-39-8

Etasulin

16985-03-8

Nonabin

17176-17-9

Ademetionin

17692-22-7

Metizolin

17692-24-9

Bisoxatin

17692-35-2

Etofuradin

17692-39-6

Fomocain

17692-56-7

Moxicumon

17692-63-6

Oxitefoniumbromid

17692-71-6

Vanitiolid

17854-59-0

Mepixanox

17902-23-7

Tegafur

18053-31-1

Fominoben

18464-39-6

Caroxazon

18471-20-0

Ditazol

18857-59-5

Nifurmazol

19216-56-9

Prazosin

19388-87-5

Taurolidin

19395-58-5

Mochizon

19885-51-9

Aranotin

20229-30-5

Metitepin

20574-50-9

Morantel

21256-18-8

Oxaprozin

21440-97-1

Brofoxin

21489-20-3

Talsupram

21500-98-1

Tenocyclidin

21512-15-2

Citenazon

21679-14-1

Fludarabin

21715-46-8

Etifoxin

21820-82-6

Fenpipalon

22013-23-6

Metoxepin

22089-22-1

Trofosfamid

22131-35-7

Butalamin

22292-91-7

Naranol

22293-47-6

Feprosidnin

22514-23-4

Fopirtolin

22619-35-8

Tioclomarol

22661-76-3

Amoproxan

23256-30-6

Nifurtimox

23271-74-1

Fedrilat

23707-33-7

Metrifudil

23744-24-3

Pipoxolan

23964-58-1

Articain

24237-54-5

Tinoridin

24632-47-1

Nifurpipon

24886-52-0

Pipofezin

25392-50-1

Oxazoron

25526-93-6

Alovudin

25683-71-0

Terizidon

25717-80-0

Molsidomin

25905-77-5

Minaprin

26058-50-4

Dotefoniumbromid

26350-39-0

Nifurizon

26513-79-1

Paraxazon

26513-90-6

Letimid

26615-21-4

Zotepin

26629-87-8

Oxaflozan

26833-87-4

Omacetaxin-Mepesuccinat

26839-75-8

Timolol

27060-91-9

Flutazolam

27199-40-2

Pifexol

27574-24-9

Tropatepin

27591-42-0

Oxazidion

28189-85-7

Etoxadrol

28657-80-9

Cinoxacin

28810-23-3

Zepastin

28820-28-2

Naftoxat

29050-11-1

Seclazon

29053-27-8

Meseclazon

29218-27-7

Toloxaton

29462-18-8

Bentazepam

29936-79-6

Mofoxim

30271-85-3

Razinodil

30516-87-1

Zidovudin

30840-27-8

Pretiadil

30868-30-5

Pirazofurin

30914-89-7

Flumexadol

31428-61-2

Tiamenidin

31430-18-9

Nocodazol

31698-14-3

Ancitabin

31848-01-8

Morclofon

31868-18-5

Mexazolam

33005-95-7

Tiaprofeninsäure

33588-20-4

Clidafidin

33665-90-6

Acesulfam

33743-96-3

Proroxan

33876-97-0

Linsidomin

34042-85-8

Sudoxicam

34161-24-5

Fipexid

34552-84-6

Isoxicam

34580-13-7

Ketotifen

34740-13-1

Profexalon

34784-64-0

Tertatolol

34959-30-3

Azaspiriumchlorid

34976-39-1

Tioxacin

35035-05-3

Timepidiumbromid

35067-47-1

Droxacin

35423-51-9

Tisocromid

35619-65-9

Tritiozin

35843-07-3

Morocromen

35846-53-8

Maitansin

35943-35-2

Triciribin

36067-73-9

Azepexol

36322-90-4

Piroxicam

36471-39-3

Nuclotixen

36505-82-5

Prodolinsäure

36791-04-5

Ribavirin

37065-29-5

Miloxacin

37132-72-2

Fotretamin

37681-00-8

Cumazolin

37753-10-9

Sufosfamid

37855-92-8

Azanator

37967-98-9

Tienopramin

38070-41-6

Tiodoniumchlorid

38373-83-0

Romifenon

38668-01-8

Taurultam

38955-22-5

Pinadolin

38957-41-4

Emorfazon

39178-37-5

Inicaron

39567-20-9

Olpimedon

39577-19-0

Picumast

39633-62-0

Aclantat

39754-64-8

Tifemoxon

39978-42-2

Nifurzid

40054-69-1

Etizolam

40093-94-5

torcitabine

40180-04-9

Tienilinsäure

40198-53-6

Tioxaprofen

40680-87-3

Piprofurol

40828-46-4

Suprofen

41152-17-4

Morforex

41340-25-4

Etodolac

41717-30-0

Befuralin

41941-56-4

tocladesine

41992-23-8

Spirogermanium

42024-98-6

Mazaticol

42110-58-7

Metioxat

42228-92-2

Acivicin

42239-60-1

Tilozepin

42399-41-7

Diltiazem

42408-80-0

Tandamin

46817-91-8

Viloxazin

47420-28-0

Trixolan

47543-65-7

Prenoxdiazin

50435-25-1

Nimidan

50708-95-7

Tinabinol

50924-49-7

Mizoribin

51022-75-4

Cliprofen

51234-28-7

Benoxaprofen

51322-75-9

Tizanidin

51527-19-6

Tianafac

51934-76-0

Iomorininsäure

52042-24-7

Diproxadol

52279-59-1

Moxnidazol

52549-17-4

Pranoprofen

52832-91-4

Xinomilin

52867-74-0

Zoloperon

52867-77-3

Fluzoperin

53003-81-9

Ivarimod

53123-88-9

Sirolimus

53251-94-8

Pinaveriumbromid

53731-36-5

Floredil

53736-51-9

Cromitril

53772-83-1

Zuclopenthixol

53813-83-5

Suriclon

53910-25-1

Pentostatin

54063-50-2

Mofloverin

54187-04-1

Rilmenidin

54340-59-9

Chincarbat

54340-66-8

Subendazol

54341-02-5

Piflutixol

54376-91-9

Tipetropiumbromid

54400-59-8

Butamisol

55142-85-3

Ticlopidin

55694-83-2

Pentizidon

55694-98-9

Ciclafrin

55726-47-1

Enocitabin

55837-23-5

Teflutixol

56119-96-1

Furodazol

56208-01-6

Pifarnin

56391-55-0

Octazamid

56969-22-3

Oxapadol

57010-31-8

Tiapamil

57067-46-6

Isamoxol

57083-89-3

Peraloprid

57474-29-0

Nifurochin

57726-65-5

Nufenoxol

58001-44-8

Clavulaninsäure

58019-65-1

Nabazenil

58095-31-1

Sulbenox

58416-00-5

Protiofat

58433-11-7

Tilomisol

58712-69-9

Traxanox

58765-21-2

Ciclotizolam

59653-74-6

Teroxiron

59755-82-7

Enolicam

59798-73-1

Enilospiron

59804-37-4

Tenoxicam

59831-63-9

Doconazol

59840-71-0

Pitenodil

59937-28-9

Malotilat

59985-21-6

diquafosol

60085-78-1

Clopipazan

60136-25-6

Epervudin

60175-95-3

Omonastein

60207-31-0

Azaconazol

60248-23-9

Fuprazol

60929-23-9

Indeloxazin

60940-34-3

Ebselen

61220-69-7

Tiopinac

61325-80-2

Flumezapin

61400-59-7

Parconazol

61477-97-2

Dazolicin

61869-08-7

Paroxetin

62253-63-8

Nepidermin

62265-68-3

Chinfamid

62380-23-8

Cinecromen

62435-42-1

Perfosfamid

62473-79-4

Teniloxazin

62904-71-6

Doxpicomin

63394-05-8

Plafibrid

63590-64-7

Terazosin

63638-91-5

Brofaromin

63996-84-9

Tibalosin

64224-21-1

Oltipraz

64420-40-2

Etibendazol

64603-91-4

Gaboxadol

64748-79-4

Azumolen

64860-67-9

Valperinol

65277-42-1

Ketoconazol

65509-24-2

Maroxepin

65509-66-2

Citatepin

65576-45-6

asenapine

65847-85-0

Morniflumat

65886-71-7

Fazarabin

65899-73-2

Tioconazol

66203-00-7

Carocainid

66203-94-9

Murocainid

66556-74-9

Nabitan

66564-16-7

Ciclosidomin

66788-41-8

Tinofedrin

66898-62-2

Talniflumat

66934-18-7

Flunoxaprofen

66969-81-1

Tiodazosin

66981-73-5

Tianeptin

67489-39-8

Talmetacin

67915-31-5

Terconazol

68020-77-9

Carprazidil

68134-81-6

Gacyclidin

68302-57-8

Amlexanox

68367-52-2

Sorbinil

69049-73-6

Nedocromil

69118-25-8

Cinepaxadil

69123-90-6

Fiacitabin

69123-98-4

Fialuridin

69304-47-8

Brivudin

69425-13-4

Prifelon

69655-05-6

Didanosin

69815-38-9

Proxorphan

70374-39-9

Lornoxicam

70384-91-7

Lortalamin

70833-07-7

Prifurolin

71320-77-9

Moclobemid

71620-89-8

Reboxetin

71731-58-3

Tichiziumbromid

71923-29-0

Fludoxopon

71923-34-7

Clodoxopon

72324-18-6

Stepronin

72444-63-4

Lodiperon

72467-44-8

Piclonidin

72481-99-3

Brocrinat

72803-02-2

Darodipin

72822-56-1

Azaloxan

72830-39-8

Oxmetidin

72895-88-6

Eltenac

73080-51-0

Repirinast

73815-11-9

Cimoxaton

74191-85-8

Doxazosin

75358-37-1

Linoglirid

75458-65-0

Tienocarbin

75695-93-1

Isradipin

75706-12-6

Leflunomid

75841-82-6

Mopidralazin

75949-60-9

Isoxaprolol

75963-52-9

Nuclomedon

76053-16-2

Reclazepam

76596-57-1

Broxaterol

76732-75-7

Picartamid

76743-10-7

Lucartamid

77181-69-2

Sorivudin

77590-92-2

Suproclon

77590-96-6

Flordipin

77658-97-0

Anaxiron

77695-52-4

Ecastolol

78168-92-0

Filenadol

78410-57-8

Ociltid

78613-35-1

Amorolfin

78967-07-4

Mofezolac

78994-23-7

Levormeloxifen

78994-24-8

Ormeloxifen

79253-92-2

Taziprinon

79262-46-7

Savoxepin

79784-22-8

Barucainid

79874-76-3

Delmopinol

79944-58-4

Idazoxan

80263-73-6

Eclazolast

80680-05-3

Tivanidazol

80763-86-6

Glunicat

80880-90-6

Telenzepin

81167-16-0

Imiloxan

81382-51-6

Pentiapin

81403-80-7

Alfuzosin

81656-30-6

Tifluadom

81801-12-9

Xamoterol

82140-22-5

Etolotifen

82239-52-9

Moxiraprin

82650-83-7

Tenilapin

82857-82-7

Ilepcimid

83153-39-3

Tiprinast

83380-47-6

Ofloxacin

83573-53-9

Tizabrin

83602-05-5

Spiraprilat

83647-97-6

Spirapril

83656-38-6

Ipramidil

83784-21-8

Menabitan

83903-06-4

Lupitidin

84071-15-8

Ramixotidin

84145-89-1

Almoxaton

84145-90-4

Nafoxadol

84449-90-1

Raloxifen

84472-85-5

navuridine

84558-93-0

Netivudin

84611-23-4

Erdostein

84625-59-2

Dotarizin

84625-61-6

Itraconazol

84697-21-2

Zinoconazol

84697-22-3

Tubulozol

85076-06-8

Axamozid

85118-42-9

Lufuradom

85118-44-1

Minocromil

85666-24-6

Furegrelat

86048-40-0

Chazolast

86433-40-1

Terflavoxat

86434-57-3

Beperidiumiodid

86487-64-1

Setoperon

86636-93-3

Neflumozid

86696-86-8

Tenilsetam

87051-43-2

Ritanserin

87151-85-7

Spiradolin

87495-31-6

Disoxaril

87691-91-6

Tiospiron

87940-60-1

Eprobemid

88053-05-8

Cinoxopazid

88058-88-2

Naxagolid

88859-04-5

Mafosfamid

89197-32-0

Efaroxan

89213-87-6

Carperitid

89482-00-8

Zaltoprofen

89651-00-3

Voxergolid

89875-86-5

Tiflucarbin

89943-82-8

Cicletanin

90055-97-3

Tienoxolol

90101-16-9

Droxicam

90243-97-3

Spiclamin

90326-85-5

Nesapidil

90697-57-7

Motapizon

90729-41-2

Oxodipin

90779-69-4

Atosiban

91833-77-1

Rocastin

92569-65-8

Aprikalim

92623-83-1

Pravadolin

93265-81-7

Ropidoxuridin

94011-82-2

Bazinaprin

94149-41-4

Midestein

94470-67-4

Cromakalim

94535-50-9

Levcromakalim

94746-78-8

Molracetam

95058-70-1

Nictiazem

95058-81-4

Gemcitabin

95105-77-4

Sornidipin

95232-68-1

Tenosal

95588-08-2

Tipentosin

95896-08-5

Anaritid

96125-53-0

Clentiazem

96306-34-2

Timelotem

97852-72-7

Tibenelast

98205-89-1

Flesinoxan

98224-03-4

Eltoprazin

98819-76-2

Esreboxetin

99156-66-8

Barmastin

99248-32-5

Donetidin

99453-84-6

Neltenexin

99464-64-9

Ampiroxicam

99592-32-2

Sertaconazol

99755-59-6

rotigotine

99803-72-2

Nerbacadol

100927-14-8

Befiperid

100986-85-4

Levofloxacin

101335-99-3

Eprovafen

101363-10-4

Rufloxacin

101506-83-6

Namiroten

101530-10-3

Lanoconazol

101626-70-4

Talipexol

102908-59-8

Binospiron

103177-37-3

Pranlukast

103222-11-3

Vapreotid

103255-66-9

Pazinaclon

103624-59-5

Traboxopin

103946-15-2

Elnadipin

103980-45-6

Metostilenol

104454-71-9

Ipenoxazon

104456-79-3

Cisconazol

104987-11-3

Tacrolimus

105118-13-6

Iprotiazem

105182-45-4

Fluparoxan

105219-56-5

Apafant

105567-83-7

Berefrin

105685-11-8

Batoprazin

106073-01-2

Taniplon

106100-65-6

Fasiplon

106266-06-2

Risperidon

106707-51-1

Dobuprid

106972-33-2

Deniprid

107233-08-9

Cevimelin

107320-86-5

Isomolpan

107452-89-1

Ziconotid

108001-60-1

Trochidazol

108736-35-2

Lanreotid

108912-17-0

Atliprofen

109543-76-2

Romazarit

109683-61-6

Utibapril

109683-79-6

Utibaprilat

109826-26-8

Zaldarid

110143-10-7

Lodenosin

110221-53-9

Temocaprilat

110299-05-3

selodenoson

110314-48-2

Adozelesin

110588-56-2

Noberastin

110588-57-3

Saperconazol

111011-63-3

Efonidipin

111358-88-4

lestaurtinib

111393-84-1

Amitivir

111406-87-2

Zileuton

111902-57-9

Temocapril

111974-69-7

Chetiapin

112018-01-6

Bemoradan

112362-50-2

Dalfopristin

112885-41-3

Mosaprid

112887-68-0

Raltitrexed

112893-26-2

Becliconazol

112984-60-8

ulifloxacin

113457-05-9

Ledoxantron

113665-84-2

Clopidogrel

113759-50-5

Cronidipin

114030-44-3

Dexpemedolac

114686-12-3

Imitrodast

114716-16-4

Pemedolac

114776-28-2

Bepafant

114899-77-3

trabectedin

115103-54-3

Tiagabin

115464-77-2

Elopiprazol

115550-35-1

Marbofloxacin

116289-53-3

Tulopafant

116476-13-2

Semotiadil

116476-16-5

Levosemotiadil

116539-59-4

Duloxetin

117279-73-9

Israpafant

117523-47-4

Mirfentanil

117545-11-6

Bimakalim

118288-08-7

Lafutidin

118292-40-3

Tazaroten

118812-69-4

Ularitid

118976-38-8

Dabelotin

119302-91-9

Rocuroniumbromid

119413-55-7

Elgodipin

119567-79-2

Taribavirin

119625-78-4

Terlakiren

119719-11-8

Ilatreotid

119813-10-4

Carzelesin

120210-48-2

Tenidap

120313-91-9

thrombomodulin alfa

120685-11-2

midostaurin

120819-70-7

Naroparcil

121029-11-6

Altochalin

121032-29-9

Nelarabin

121181-53-1

Filgrastim

121288-39-9

Loxoribin

121617-11-6

Saviprazol

121929-20-2

Zoniclezol

122254-45-9

Glenvastatin

122384-88-7

Amlintid

122970-40-5

isatoribine

123040-69-7

Azasetron

123318-82-1

clofarabine

123447-62-1

Prulifloxacin

124012-42-6

Galocitabin

124066-33-7

Taurostein

124378-77-4

Enadolin

124423-84-3

Panadiplon

124584-08-3

nesiritide

124784-31-2

Erbulozol

125372-33-0

Dacopafant

125533-88-2

Mofaroten

126294-30-2

Sagandipin

127045-41-4

Pazufloxacin

127214-23-7

Camiglibose

127308-82-1

Zamifenacin

127625-29-0

Fananserin

128517-07-7

Romidepsin

128620-82-6

Limazocin

129029-23-8

Ocaperidon

129336-81-8

Tenosiprol

129729-66-4

Emakalim

130306-02-4

tezacitabine

130308-48-4

Icatibant

130370-60-4

Batimastat

130403-08-6

Soretolid

130782-54-6

Beciparcil

131094-16-1

Trafermin

131796-63-9

Odapipam

131986-45-3

Xanomelin

131987-54-7

Tazomelin

132014-21-2

Rilmakalim

132019-54-6

Monatepil

132338-79-5

Terikalant

132418-35-0

Setipafant

132418-36-1

Rocepafant

132539-06-1

Olanzapin

132722-74-8

Pirsidomin

133040-01-4

Eprosartan

133099-04-4

Darifenacin

133107-64-9

Insulinlispro

133242-30-5

Landiolol

133454-47-4

Iloperidon

134379-77-4

Dexelvucitabin

134564-82-2

Befloxaton

134678-17-4

Lamivudin

135202-79-8

Ilonidap

135306-39-7

manifaxine

135459-90-4

Ranelinsäure

135463-81-9

coluracetam

135928-30-2

Beloxepin

136087-85-9

Fidarestat

137071-32-0

Pimecrolimus

137214-72-3

Iliparcil

137215-12-4

odiparcil

137219-37-5

plitidepsin

137500-42-6

Darsidomin

138068-37-8

Lepirudin

138298-79-0

Alnespiron

138661-02-6

Pentetreotid

138661-03-7

Furnidipin

138778-28-6

Siratiazem

139225-22-2

Panamesin

139264-17-8

Zolmitriptan

141575-50-0

Vedaclidin

141790-23-0

Fozivudintidoxil

143248-63-9

Sinitrodil

143249-88-1

Dexefaroxan

143393-27-5

Azalanstat

143443-90-7

Ifetroban

143491-57-0

emtricitabin

143631-62-3

Ciprokiren

144245-52-3

Fomivirsen

144348-08-3

binodenoson

144598-75-4

paliperidone

144689-63-4

Olmesartan medoxomil

145508-78-7

Icopezil

145514-04-1

amdoxovir

145574-90-9

Scopinast

145781-32-4

Zolasartan

145918-75-8

troxacitabine

146426-40-6

alvocidib

147403-03-0

Azilsartan

147432-77-7

Ontazolast

147650-57-5

Tererstigmin

147817-50-3

siramesine

148031-34-9

Eptifibatid

148152-63-0

Napitan

148430-28-8

sarakalim

148564-47-0

Milfasartan

148998-94-1

Trecovirsen

149908-53-2

Azimilid

150322-43-3

prasugrel

150490-85-0

Berupipam

151126-32-8

Pramlintid

151356-08-0

Afovirsen

151823-14-2

Sapacitabin

151879-73-1

aprinocarsen

152317-89-0

Alniditan

152735-23-4

upidosin

152811-62-6

piboserod

153062-94-3

pumosetrag

153168-05-9

Pleconaril

153420-96-3

Atibepron

153507-46-1

Bibapcitid

154355-76-7

Atreleuton

154361-50-9

Capecitabin

154598-52-4

Efavirenz

155030-63-0

emodepside

155773-59-4

Ensaculin

159098-79-0

Tilnoprofenarbamel

159351-69-6

Everolimus

160707-69-7

Apricitabin

161178-07-0

lubazodone

161605-73-8

fanapanel

161832-65-1

talampanel

162635-04-3

temsirolimus

163252-36-6

Klevudin

163521-12-8

vilazodone

163706-06-7

cangrelor

164178-54-5

Mazokalim

165800-03-3

Linezolid

165800-04-4

Eperezolid

167305-00-2

Omapatrilat

167362-48-3

abetimus

169148-63-4

Insulindetemir

169939-94-0

ruboxistaurin

170632-47-0

Lificiguat

170729-80-3

Aprepitant

170861-63-9

reglitazar

170902-47-3

Roxifiban

171228-49-2

posaconazole

171596-29-5

Tadalafil

171752-56-0

adrogolide

172673-20-0

Fosaprepitant

174402-32-5

edotecarin

174638-15-4

fosfluridine tidoxil

176161-24-3

maribavir

176894-09-0

Omiloxetin

179474-81-8

Prucaloprid

179602-65-4

Mitratapid

181785-84-2

elvucitabine

182133-25-1

arzoxifene

182167-02-8

acolbifene

182212-66-4

Avotermin

182415-09-4

piclozotan

183547-57-1

gantofiban

183747-35-5

Nepadutant

183849-43-6

abaperidone

184475-35-2

gefitinib

185229-68-9

alicaforsen

185954-27-2

tofimilast

187164-19-8

luliconazole

187865-22-1

Derquantel

188116-07-6

Imepitoin

188181-42-2

Elacytarabin

188630-14-0

liatermin

189003-92-7

Trelanserin

189059-71-0

Lapaquistat

189681-70-7

Aplindor

189940-24-7

daxalipram

190977-41-4

oblimersen

192314-93-5

iclaprim

192374-14-4

radafaxine

192441-08-0

lomeguatrib

192755-52-5

pralnacasan

195733-43-8

atrasentan

195962-23-3

corifollitropin alfa

196808-45-4

farglitazar

198821-22-6

merimepodib

204318-14-9

edotreotide

204512-90-3

tecadenoson

204658-47-9

torapsel

205887-54-3

telbermin

206254-79-7

opebacan

206260-33-5

irampanel

207623-20-9

Agatolimod

208848-19-5

freselestat

208993-54-8

fiduxosin

209342-40-5

finafloxacin

211448-85-0

denufosol

211735-76-1

farampator

214548-46-6

lusaperidone

215174-50-8

rimacalib

218298-21-6

razaxaban

219846-31-8

Radequinil

219923-85-0

Pramiconazol

221241-63-0

fandosentan

221877-54-9

Zotarolimus

222551-17-9

Adoprazin

222834-30-2

ragaglitazar

223537-30-2

rupintrivir

223661-25-4

bulaquine

231277-92-2

lapatinib

247046-52-2

Dilopetin

247207-64-3

leconotide

250386-15-3

Apadenoson

250601-04-8

imiglitazar

251303-04-5

ertiprotafib

252260-02-9

posizolid

255730-18-8

Artemison

257277-05-7

iseganan

267243-28-7

canertinib

269718-84-5

Pardoprunox

276690-58-5

iroxanadine

279215-43-9

tifenazoxide

282526-98-1

cetilistat

285571-64-4

barusiban

285983-48-4

doramapimod

290296-68-3

befetupitant

292634-27-6

dianicline

296251-72-4

Velimogenaliplasmid

304853-42-7

tanaproget

308240-58-6

talactoferrin alfa

308831-61-0

sufugolix

313348-27-5

regadenoson

320345-99-1

Aclidiniumbromid

325715-02-4

indiplon

327026-93-7

Lensiprazin

328538-04-1

edifoligide

329744-44-7

embeconazole

331741-94-7

muraglitazar

331744-64-0

peliglitazar

332012-40-5

Telatinib

333754-36-2

tesetaxel

335619-18-6

Inakalant

350992-10-8

bifeprunox

351862-32-3

sarizotan

361343-19-3

elzasonan

366017-09-6

mubritinib

366789-02-8

rivaroxaban

377727-87-2

Preladenant

379231-04-6

Saracatinib

380886-95-3

valtorcitabine

405159-59-3

Idrabiotaparinuxnatrium

434283-16-6

lecozotan

446022-33-9

pelitrexol

457075-21-7

ganstigmine

457913-93-8

ismomultin alfa

460738-38-9

ecallantide

475479-34-6

Aleglitazar

480449-70-5

Edoxaban

496054-87-6

Radiprodil

506433-25-6

depelestat

518048-05-0

Raltegravir

522664-63-7

Ibodutant

524684-52-4

Prinaberel

541550-19-0

Apilimod

566906-50-1

beminafil

572924-54-0

Ridaforolimus

575458-75-2

radotermin

583057-48-1

arasertaconazole

625095-60-5

pradefovir

627861-07-8

Beperminogen-Perplasmid

640281-90-9

valopicitabine

757942-43-1

Bederocin

763903-67-9

Fosalvudintidoxil

769901-96-4

Capeserod

787548-03-2

Regrelor

791635-59-1

Simotaxel

820957-38-8

Retosiban

852313-25-8

Litenimod

863031-21-4

Azilsartan-Medoxomil

865311-47-3

Quarfloxin

868540-17-4

Carfilzomib

869884-78-6

Radezolid

870524-46-2

Amolimogen-Bepiplasmid

872525-61-6

Votucalis

872847-66-0

Cenersen

875446-37-0

Anacetrapib

903916-27-8

Custirsen

904302-98-3

Viquidacin

925681-61-4

Trabedersen

959961-96-7

Bevasiranib

1000120-98-8

Mipomersen

29350090

54-31-9

Furosemid

57-66-9

Probenecid

57-67-0

Sulfaguanidin

57-68-1

Sulfadimidin

58-93-5

Hydrochlorothiazid

58-94-6

Chlorothiazid

59-40-5

Sulfachinoralin

59-66-5

Acetazolamid

61-56-3

Sultiam

63-74-1

Sulfanilamid

64-77-7

Tolbutamid

68-35-9

Sulfadiazin

72-14-0

Sulfathiazol

73-48-3

Bendroflumethiazid

73-49-4

Quinethazon

77-36-1

Chlortalidon

80-13-7

Halazon

80-32-0

Sulfachlorpyridazin

80-34-2

Glyprothiazol

80-35-3

Sulfamethoxypyridazin

85-73-4

Phthalylsulfathiazol

91-33-8

Benzthiazid

94-19-9

Sulfaethidol

94-20-2

Chlorpropamid

96-62-8

Dinsed

98-75-9

Propazolamid

102-65-8

Sulfaclozin

104-22-3

Benzylsulfamid

115-68-4

Sulfadicramid

116-42-7

Sulfaproxylin

116-43-8

Succinylsulfathiazol

119-85-7

Vanyldisulfamid

120-97-8

Diclofenamid

121-64-2

Sulocarbilat

122-11-2

Sulfadimethoxin

122-16-7

Sulfanitran

122-89-4

Mesulfamid

127-58-2

Sulfamerazinnatrium

127-65-1

Tosylchloramidnatrium

127-69-5

Sulfafurazol

127-71-9

Sulfabenzamid

127-77-5

Sulfabenz

127-79-7

Sulfamerazin

128-12-1

Sulfadiasulfonnatrium

133-67-5

Trichlormethiazid

135-07-9

Methyclothiazid

135-09-1

Hydroflumethiazid

138-39-6

Mafenid

138-41-0

Carzenid

139-56-0

Salazosulfamid

144-80-9

Sulfacetamid

144-82-1

Sulfamethizol

144-83-2

Sulfapyridin

148-56-1

Flumethiazid

152-47-6

Sulfalen

316-81-4

Thioproperazin

339-43-5

Carbutamid

346-18-9

Polythiazid

451-71-8

Glyhexamid

473-42-7

Nitrosulfathiazol

485-24-5

Phthalylsulfamethizol

485-41-6

Sulfachrysoidin

498-78-2

Stearylsulfamid

515-49-1

Sulfathioharnstoff

515-57-1

Maleylsulfathiazol

515-58-2

Salazosulfathiazol

515-64-0

Sulfisomidin

526-08-9

Sulfaphenazol

535-65-9

Glybuthiazol

547-32-0

Sulfadiazinnatrium

547-44-4

Sulfacarbamid

554-57-4

Methazolamid

565-33-3

Metahexamid

599-79-1

Sulfasalazin

599-88-2

Sulfaperin

631-27-6

Glyclopyramid

632-00-8

Sulfasomizol

636-54-4

Clopamid

651-06-9

Sulfametoxydiazin

664-95-9

Glycyclamid

671-88-5

Disulfamid

671-95-4

Clofenamid

723-42-2

Ditolamid

723-46-6

Sulfamethoxazol

729-99-7

Sulfamoxol

742-20-1

Cyclopenthiazid

852-19-7

Sulfapyrazol

968-81-0

Acetohexamid

1027-87-8

Tolpentamid

1034-82-8

Heptolamid

1038-59-1

Glyoctamid

1084-65-7

Meticran

1150-20-5

Azabon

1156-19-0

Tolazamid

1161-88-2

Sulfatolamid

1213-06-5

Etebenecid

1220-83-3

Sulfamonomethoxin

1228-19-9

Glypinamid

1421-68-7

Amidefrinmesilat

1492-02-0

Glybuzol

1580-83-2

Paraflutizid

1764-85-8

Epitizid

1766-91-2

Penflutizid

1824-52-8

Bemetizid

1824-58-4

Ethiazid

1984-94-7

Sulfasymazin

2043-38-1

Butizid

2127-01-7

Clorexolon

2259-96-3

Cyclothiazid

2315-08-4

Salazosulfadimidin

2447-57-6

Sulfadoxin

2455-92-7

Sulclamid

3074-35-9

Glidazamid

3184-59-6

Alipamid

3313-26-6

Tiotixen

3436-11-1

Delfantrin

3459-20-9

Glymidinnatrium

3563-14-2

Sulfasuccinamid

3567-08-6

Glysobuzol

3568-00-1

Mebutizid

3688-85-5

Tiamizid

3692-44-2

Thiohexamid

3754-19-6

Ambusid

3772-76-7

Sulfametomidin

3930-20-9

Sotalol

4015-18-3

Sulfaclomid

4267-05-4

Teclothiazid

5588-16-9

Altizid

5588-38-5

Tolpyrramid

7007-76-3

Glucosulfamid

7007-88-7

Butadiazamid

7195-27-9

Mefrusid

7456-24-8

Dimetotiazin

7541-30-2

Mesuprin

10238-21-8

Glibenclamid

13369-07-8

Sulfatrozol

13642-52-9

Soterenol

13957-38-5

Hydrobentizid

14293-44-8

Xipamid

14376-16-0

Sulfaloxinsäure

15676-16-1

Sulpirid

17560-51-9

Metolazon

17784-12-2

Sulfacitin

20287-37-0

Fenchizon

21132-59-2

Pazoxid

21187-98-4

Gliclazid

21662-79-3

Sulfacecol

22736-85-2

Diflumidon

22933-72-8

Salazodin

23256-23-7

Sulfatroxazol

23672-07-3

Levosulpirid

24243-89-8

Triflumidat

24455-58-1

Glicetanil

24477-37-0

Glisolamid

25046-79-1

Glisoxepid

26807-65-8

Indapamid

26944-48-9

Glibornurid

27031-08-9

Sulfaguanol

27589-33-9

Azosemid

28395-03-1

Bumetanid

29094-61-9

Glipizid

30236-32-9

Dexsotalol

30279-49-3

Suclofenid

32059-27-1

Sumetizid

32295-18-4

Tosifen

32797-92-5

Glisentid

32909-92-5

Sulfametrol

33342-05-1

Glichidon

35273-88-2

Gliflumid

36148-38-6

Besunid

36980-34-4

Glicaramid

37000-20-7

Zinterol

37598-94-0

Glipalamid

39860-99-6

Pipotiazin

42583-55-1

Carmetizid

42792-26-7

Isosulprid

51264-14-3

Amsacrin

51803-78-2

Nimesulid

51876-98-3

Gliamilid

52157-91-2

Galosemid

52406-01-6

Uredofos

52430-65-6

Glisamurid

52994-25-9

Glicondamid

54063-55-7

Sulfaclorazol

55837-27-9

Piretanid

56211-40-6

Torasemid

56302-13-7

Satranidazol

56488-58-5

Tizolemid

56488-61-0

Flubeprid

57479-88-6

Sulmeprid

60200-06-8

Clorsulon

61477-95-0

Monalazondinatrium

63198-97-0

Viroxim

64099-44-1

Chisultazin

65761-24-2

Sulfamazon

66644-81-3

Veraliprid

68291-97-4

Zonisamid

68475-40-1

Ciproprid

68556-59-2

Prosulprid

68677-06-5

Loraprid

69387-87-7

Tinisulprid

71010-45-2

Glisindamid

72131-33-0

Sulotroban

72301-78-1

Zinviroxim

72301-79-2

Enviroxim

73747-20-3

Sulveraprid

73803-48-2

Tripamid

74863-84-6

Argatroban

75820-08-5

Zidapamid

77989-60-7

Metibrid

79094-20-5

Daltroban

80937-31-1

Flosulid

81428-04-8

Taltrimid

81982-32-3

Alpiroprid

82666-62-4

Sulosemid

85320-68-9

Amosulalol

85977-49-7

Tauromustin

87051-13-6

Tosulur

90207-12-8

Sulicrinat

90992-25-9

Besulpamid

93479-97-1

Glimepirid

100981-43-9

Ebrotidin

101526-83-4

Sematilid

103628-46-2

Sumatriptan

103745-39-7

Fasudil

106133-20-4

Tamsulosin

107753-78-6

Zafirlukast

108894-39-9

Sitalidon

110311-27-8

Sulofenur

111974-60-8

Ritolukast

112966-96-8

Domitroban

115256-11-6

Dofetilid

116649-85-5

Ramatroban

119905-05-4

Delechamin

120279-96-1

Dorzolamid

120688-08-6

Risotilid

120824-08-0

Linotroban

121679-13-8

Naratriptan

122647-31-8

Ibutilid

123308-22-5

Sezolamid

123663-49-0

iguratimod

125279-79-0

Ersentilid

127373-66-4

Sivelestat

129981-36-8

Sampatrilat

133267-19-3

Artilid

133276-80-9

Samixogrel

136564-68-6

Masilukast

136817-59-9

Delavirdin

138384-68-6

Metesind

138890-62-7

Brinzolamid

139133-26-9

Lexipafant

139133-27-0

Nupafant

139308-65-9

Tolafentrin

139755-83-2

Sildenafil

140695-21-2

Osutidin

141626-36-0

Dronedaron

144494-65-5

Tirofiban

144980-29-0

repinotan

146623-69-0

Saprisartan

147536-97-8

Bosentan

149556-49-0

Susalimod

150375-75-0

relcovaptan

151140-96-4

Avitriptan

154323-57-6

Almotriptan

154397-77-0

Napsagatran

158751-64-5

clamikalant

159634-47-6

Ibutamoren

161814-49-9

Amprenavir

165538-40-9

terutroban

165668-41-7

indisulam

169590-41-4

deracoxib

169590-42-5

Celecoxib

170569-88-7

Mavacoxib

170858-33-0

sonepiprazole

173424-77-6

Laromustin

174484-41-4

tipranavir

180200-68-4

tilmacoxib

180384-56-9

clazosentan

180384-57-0

tezosentan

180918-68-7

trecetilide

181695-72-7

Valdecoxib

184036-34-8

sitaxentan

185913-78-4

satavaptan

186497-07-4

Zibotentan

192329-42-3

prinomastat

195533-53-0

batabulin

197904-84-0

Apricoxib

198470-84-7

Parecoxib

206361-99-1

darunavir

209733-45-9

anatibant

210538-44-6

taprizosin

210891-04-6

edonentan

219311-44-1

dabuzalgron

219757-90-1

sulamserod

224785-90-4

Vardenafil

226700-79-4

fosamprenavir

233254-24-5

tomeglovir

243984-11-4

Resatorvid

254877-67-3

ataciguat

265114-23-6

cimicoxib

266359-83-5

reparixin

268203-93-6

udenafil

287405-51-0

apratastat

287714-41-4

rosuvastatin

290815-26-8

avosentan

313682-08-5

Brecanavir

321915-31-5

litomeglovir

358970-97-5

Drinabant

362505-84-8

Relacatib

381683-92-7

ecopladib

381683-94-9

efipladib

398507-55-6

Lodenafilcarbonat

403604-85-3

nebentan

414864-00-9

Belinostat

439687-69-1

Nelivaptan

444731-52-6

Pazopanib

464213-10-3

Ibipinabant

519055-62-0

Tasisulam

691852-58-1

Nesbuvir

769169-27-9

Begacestat

778576-62-8

Oglemilast

839673-52-8

Cevoglitazar

862189-95-5

Mirodenafil

865200-20-0

Giripladib

29362100

68-26-8

Retinol

302-79-4

Tretinoin

4759-48-2

Isotretinoin

5300-03-8

Alitretinoin

29362200

59-43-8

Thiamin

59-58-5

Prosultiamin

154-87-0

Cocarboxylase

532-40-1

Monophosphothiamin

29362300

83-88-5

Riboflavin

29362400

81-13-0

Dexpanthenol

137-08-6

Calciumpantothenat

16485-10-2

Panthenol

29362500

65-23-6

Pyridoxin

29362600

68-19-9

Cyanocobalamin

13422-51-0

Hydroxocobalamin

13422-55-4

Mecobalamin

13870-90-1

Cobamamid

29362700

50-81-7

Ascorbinsäure

134-03-2

Natriumascorbat

29362800

9002-96-4

Tocofersolan

40516-48-1

Tretinointocoferil

61343-44-0

Tocofenoxat

29362900

50-14-6

Ergocalciferol

58-85-5

Biotin

59-30-3

Folsäure

59-67-6

Nicotinsäure

67-97-0

Colecalciferol

84-80-0

Phytomenadion

98-92-0

Nicotinamid

492-85-3

Nicopholin

1492-18-8

Calciumfolinat

5988-22-7

Phytonadiolnatriumdiphosphat

19356-17-3

Calcifediol

31690-09-2

Levomefolsäure

32222-06-3

Calcitriol

54573-75-0

doxercalciferol

55721-11-4

Secalciferol

83805-11-2

Falecalcitriol

104121-92-8

Eldecalcitol

29369000

137-76-8

Cetotiamin

137-86-0

Octotiamin

6092-18-8

Cycotiamin

41294-56-8

Alfacalcidol

29371100

12629-01-5

Somatropin

82030-87-3

Somatrem

89383-13-1

Somidobov

96353-48-9

Somagrebov

102733-72-2

Sometripor

102744-97-8

Sometribove

106282-98-8

Somalapor

119693-74-2

Somenopor

123212-08-8

Somatosalm

126752-39-4

Somavubov

129566-95-6

Somfasepor

29371200

11061-68-0

Insulin, menschlich

29371900

0-00-0

Corticorelin

50-56-6

Oxytocin

50-57-7

Lypressin

56-59-7

Felypressin

113-78-0

Demoxytocin

113-79-1

Argipressin

113-80-4

Argiprestocin

1393-25-5

Secretin

3397-23-7

Ornipressin

9002-60-2

Corticotropin

9002-61-3

Choriongonadotrophin

9002-68-0

Follitropin alfa

9002-70-4

Serumgonadotropin

9002-71-5

Thyrotrophin

9002-79-3

Intermedin

9004-12-0

Dalanatedinsulin

9007-12-9

Calcitonin

11000-17-2

Vasopressininjektion

11091-62-6

Insulindefalan

11118-25-5

Calcitonin, Ratte

12279-41-3

Seractid

12321-44-7

Calcitonin, von Schwein

14636-12-5

Terlipressin

16679-58-6

Desmopressin

16941-32-5

Glucagon

16960-16-0

Tetracosactid

17692-62-5

Norleusactid

20282-58-0

Tricosactid

21215-62-3

Calcitonin, menschlich

22006-64-0

Tridecactid

22572-04-9

Codactid

24305-27-9

Protirelin

24870-04-0

Giractid

26112-29-8

Calcitonin, von Rindern

33515-09-2

Gonadorelin

33605-67-3

Cargutocin

34273-10-4

Saralasin

34765-96-3

Alsactid

37025-55-1

Carbetocin

38234-21-8

Fertirelin

38916-34-6

Somatostatin

47931-80-6

Tosactid

47931-85-1

Calcitonin, Lachs

52232-67-4

Teriparatid

53714-56-0

Leuprorelin

54017-73-1

Murodermin

57014-02-5

Calcitonin, von Aalen

57773-63-4

Triptorelin

57773-65-6

Deslorelin

57982-77-1

Buserelin

60731-46-6

Elcatonin

62305-86-6

Orotirelin

65807-02-5

Goserelin

66866-63-5

Lutrelin

68562-41-4

Mecasermin

68859-20-1

Insulinargin

69558-55-0

Thymopentin

76712-82-8

Histrelin

76932-56-4

Nafarelin

77727-10-7

Nacartocin

78664-73-0

Posatirelin

83150-76-9

Octreotid

83930-13-6

Somatorelin

85466-18-8

Thymocartin

86168-78-7

Sermorelin

89662-30-6

Detirelix

90243-66-6

Montirelin

95729-65-0

Azetirelin

97048-13-0

Urofollitropin

100016-62-4

Calcitonin, Hühnchen

103300-74-9

Taltirelin

103451-84-9

Avicatonin

105250-86-0

Ebiratid

105953-59-1

Dumorelin

111212-85-2

Ersofermin

116094-23-6

Insulin aspart

120287-85-6

Cetrorelix

124904-93-4

Ganirelix

127932-90-5

Ramorelix

140703-49-7

Avorelin

140703-51-1

Examorelin

144743-92-0

Teverelix

144916-42-7

Sonermin

146706-68-5

Rismorelin

147859-97-0

peforelin

150490-84-9

Follitropin beta

152923-57-4

Lutropin alfa

158861-67-7

Pralmorelin

159768-75-9

labradimil

160337-95-1

Insulin glargin

165101-51-9

Becaplermin

170851-70-4

Ipamorelin

177073-44-8

Choriogonadotropin alfa

178535-93-8

abrineurin

183552-38-7

Abarelix

186018-45-1

metreleptin

204656-20-2

liraglutide

207748-29-6

insulin glulisine

214766-78-6

degarelix

218620-50-9

Pegvisomant

218949-48-5

Tesamorelin

275371-94-3

Taspoglutid

287714-30-1

teduglutide

295350-45-7

Ozarelix

308079-72-3

Thymostimulin

345663-45-8

parathyroid hormone

348119-84-6

Obinepitid

782500-75-8

Albiglutid

29372100

50-23-7

Hydrocortison

50-24-8

Prednisolon

53-03-2

Prednison

53-06-5

Cortison

29372200

50-02-2

Dexamethason

53-33-8

Paramethason

53-34-9

Fluprednisolon

67-73-2

Fluocinolonacetonid

124-94-7

Triamcinolon

127-31-1

Fludrocortison

152-97-6

Fluocortolon

338-95-4

Isoflupredon

356-12-7

Fluocinonid

378-44-9

Betamethason

382-67-2

Desoximetason

426-13-1

Fluorometholon

595-52-8

Descinolon

1524-88-5

Fludroxycortid

2135-17-3

Flumetason

2193-87-5

Flupredniden

2355-59-1

Drocinonid

2557-49-5

Diflorason

2607-06-9

Diflucortolon

2825-60-7

Formocortal

3093-35-4

Halcinonid

3385-03-3

Flunisolid

3693-39-8

Fluclorolonacetonid

3841-11-0

Fluperolon

3924-70-7

Amcinafal

4419-39-0

Beclometason

4732-48-3

Meclorison

4828-27-7

Clocortolon

4989-94-0

Triamcinolonfuretonid

5251-34-3

Cloprednol

5534-05-4

Betamethasonacibutat

5611-51-8

Triamcinolonhexacetonid

7008-26-6

Dichlorison

7332-27-6

Amcinafid

19705-61-4

Cicortonid

21365-49-1

Tralonid

23674-86-4

Difluprednat

24320-27-2

Halocortolon

25092-07-3

Dimeson

25122-41-2

Clobetasol

26849-57-0

Triclonid

28971-58-6

Acrocinonid

31002-79-6

Triamcinolonbenetonid

33124-50-4

Fluocortin

35135-68-3

Cormetason

50629-82-8

Halometason

51022-69-6

Amcinonid

52080-57-6

Chloroprednison

54063-32-0

Clobetason

57781-15-4

Halopredon

58497-00-0

Procinonid

58524-83-7

Ciprocinonid

59497-39-1

Naflocort

60135-22-0

Flumoxonid

67452-97-5

Alclometason

74131-77-4

Ticabeson

78467-68-2

Locicortolon dicibat

83880-70-0

Dexamethasonacefurat

85197-77-9

Tipredan

87116-72-1

Timobeson

98651-66-2

Ulobetasol

103466-73-5

Icometasonenbutat

105102-22-5

Mometason

106033-96-9

Itrocinonid

123013-22-9

Amelometason

132245-57-9

Dexamethasoncipecilat

199331-40-3

etiprednol dicloacetate

397864-44-7

Fluticasonfuroat

678160-57-1

zoticasone

29372300

50-28-2

Estradiol

50-50-0

Estradiolbenzoat

52-76-6

Lynestrenol

53-16-7

Estron

57-63-6

Ethinylestradiol

57-83-0

Progesteron

67-95-8

Chingestron

68-22-4

Norethisteron

68-23-5

Noretynodrel

68-96-2

Hydroxyprogesteron

72-33-3

Mestranol

79-64-1

Dimethisteron

152-43-2

Quinestrol

152-62-5

Dydrogesteron

313-05-3

Azacosterol

337-03-1

Flugeston

432-60-0

Allylestrenol

434-03-7

Ethisteron

514-68-1

Estriolsuccinat

520-85-4

Medroxyprogesteron

547-81-9

Epiestriol

566-48-3

Formestan

630-56-8

Hydroxyprogesteroncaproat

797-63-7

Levonorgestrel

809-01-8

Edogestron

848-21-5

Norgestrienon

850-52-2

Altrenogest

896-71-9

Tigestol

965-90-2

Ethylestrenol

977-79-7

Medrogeston

979-32-8

Estradiolvalerat

1169-79-5

Quinestradol

1231-93-2

Etynodiol

1253-28-7

Gestonoroncaproat

1961-77-9

Chlormadinon

2363-58-8

Epitiostanol

2740-52-5

Anageston

2998-57-4

Estramustin

3124-93-4

Ethyneron

3538-57-6

Haloprogesteron

3562-63-8

Megestrol

3571-53-7

Estradiolundecylat

3643-00-3

Oxogeston

4140-20-9

Estrapronicat

5192-84-7

Trengeston

5367-84-0

Clomegeston

5630-53-5

Tibolon

5633-18-1

Melengestrol

5941-36-6

Estrazinol

6533-00-2

Norgestrel

6795-60-4

Norvinisteron

7001-56-1

Pentagestron

7004-98-0

Epimestrol

7690-08-6

segesterone

10116-22-0

Demegeston

10322-73-3

Estrofurat

10448-96-1

Almestron

10592-65-1

Chingestanol

13563-60-5

Norgesteron

13885-31-9

Orestrat

14340-01-3

Gestadienol

15262-77-8

Delmadinon

16320-04-0

Gestrinon

16915-71-2

Cingestol

19291-69-1

Gestaclon

20047-75-0

Clogeston

23163-42-0

Metynodiol

23873-85-0

Proligeston

25092-41-5

Norgestomet

28014-46-2

Polyestradiolphosphat

30781-27-2

Amadinon

34184-77-5

Promegeston

34816-55-2

Moxestrol

35189-28-7

Norgestimat

39219-28-8

Promestrien

39791-20-3

Nilestriol

52279-58-0

Metogest

54024-22-5

Desogestrel

54048-10-1

Etonogestrel

54063-31-9

Cismadinon

54063-33-1

Cloxestradiol

58691-88-6

Nomegestrol

60282-87-3

Gestoden

65928-58-7

Dienogest

74513-62-5

Trimegeston

80471-63-2

Epostan

105149-04-0

Osateron

110072-15-6

tosagestin

129453-61-8

Fulvestrant

139402-18-9

Alestramustin

29372900

52-39-1

Aldosteron

52-78-8

Norethandrolon

53-39-4

Oxandrolon

53-43-0

Prasteron

58-18-4

Methyltestosteron

58-19-5

Drostanolon

58-22-0

Testosteron

64-85-7

Desoxycorton

67-81-2

Penmesterol

72-63-9

Metandienon

76-43-7

Fluoxymesteron

76-47-1

Hydrocortamat

83-43-2

Methylprednisolon

145-12-0

Oxymesteron

145-13-1

Pregnenolon

152-58-9

Cortodoxon

153-00-4

Metenolon

434-07-1

Oxymetholon

434-22-0

Nandrolon

521-10-8

Methandriol

521-11-9

Mestanolon

521-18-6

Androstanolon

595-77-7

Algeston

599-33-7

Prednyliden

638-94-8

Desonid

797-58-0

Norboleton

846-48-0

Boldenon

965-93-5

Metribolon

968-93-4

Testolacton

976-71-6

Canrenon

1093-58-9

Clostebol

1110-40-3

Cortivazol

1247-42-3

Meprednison

1254-35-9

Oxaboloncipionat

1424-00-6

Mesterolon

1491-81-2

Bolmantalat

1605-89-6

Bolasteron

2098-66-0

Cyproteron

2205-73-4

Tiomesteron

2320-86-7

Enestebol

2454-11-7

Formebolon

2487-63-0

Chinbolon

2668-66-8

Medryson

3570-10-3

Benorteron

3625-07-8

Mebolazin

3638-82-2

Propetandrol

3704-09-4

Miboleron

3764-87-2

Trestolon

5055-42-5

Silandron

5060-55-9

Prednisolonsteaglat

5197-58-0

Stenbolon

5591-27-5

Clometeron

5626-34-6

Prednisolamat

5714-75-0

Prednazat

5874-98-6

Testosteronketolaurat

6693-90-9

Prednazolin

7483-09-2

Mesabolon

7753-60-8

anecortave

10161-33-8

Trenbolon

10418-03-8

Stanozolol

13085-08-0

Mazipredon

13583-21-6

Norclostebol

13647-35-3

Trilostan

14484-47-0

Deflazacort

16915-78-9

Bolenol

17021-26-0

Calusteron

17230-88-5

Danazol

17332-61-5

Isopredniden

18118-80-4

Oxisopred

19120-01-5

Hydroxystenozol

19888-56-3

Fluazacort

20423-99-8

Deprodon

21362-69-6

Mepitiostan

24358-76-7

Nivacortol

29069-24-7

Prednimustin

33122-60-0

Nordinon

33765-68-3

Oxendolon

41020-79-5

Dicirenon

43169-54-6

Mexrenoatkalium

49697-38-3

Rimexolon

49847-97-4

Prorenoatkalium

50801-44-0

Cortisuzol

51333-22-3

Budesonid

51354-32-6

Nisterim

53016-31-2

norelgestromin

53608-96-1

Cloxotestosteron

60023-92-9

Roxibolon

60607-35-4

Topteron

61951-99-3

Tixocortol

63014-96-0

Delanteron

65415-41-0

Nicocortonid

66877-67-6

Domoprednat

67392-87-4

Drospirenon

73771-04-7

Prednicarbat

74050-20-7

Hydrocortisonaceponat

74220-07-8

Spirorenon

76675-97-3

Resocortol

77016-85-4

Plomestan

79243-67-7

Rosterolon

83625-35-8

Amebucort

84371-65-3

Mifepriston

86401-95-8

Methylprednisolonaceponat

87952-98-5

Mespirenon

89672-11-7

Cioteronel

90350-40-6

Methylprednisolonsuleptanat

91935-26-1

Toripriston

96301-34-7

Atamestan

98319-26-7

Finasterid

105051-87-4

Minamestan

107000-34-0

Zanoteron

107724-20-9

Eplerenon

107868-30-4

Exemestan

119169-78-7

Epristerid

120815-74-9

Butixocort

129260-79-3

Loteprednol

137099-09-3

Turosterid

141845-82-1

Ciclesonid

144459-70-1

Rofleponid

154229-19-3

Abirateron

159811-51-5

Ulipristal

164656-23-9

Dutasterid

199396-76-4

asoprisnil

211254-73-8

Lonaprisan

222732-94-7

asoprisnil ecamate

29375000

363-24-6

Dinoproston

551-11-1

Dinoprost

745-65-3

Alprostadil

33813-84-2

Deprostil

35121-78-9

Epoprostenol

35700-23-3

Carboprost

40665-92-7

Cloprostenol

40666-16-8

Fluprostenol

51953-95-8

Doxaprost

54120-61-5

Prostalen

55028-70-1

Arbaprostil

56695-65-9

Rosaprostol

59122-46-2

Misoprostol

59619-81-7

Etiproston

60325-46-4

Sulproston

61263-35-2

Meteneprost

61557-12-8

Penprosten

62524-99-6

Delprostenat

62559-74-4

Froxiprost

63266-93-3

eganoprost

64318-79-2

Gemeprost

67040-53-3

Tiprostanid

67110-79-6

Luprostiol

69381-94-8

Fenprostalen

69648-38-0

Butaprost

69648-40-4

Oxoprostol

69900-72-7

Trimoprostil

70667-26-4

Ornoprostil

71097-83-1

Nileprost

71116-82-0

Tiaprost

73121-56-9

Enprostil

73647-73-1

Viprostol

73873-87-7

Iloprost

74176-31-1

Alfaprostol

77287-05-9

Rioprostil

79360-43-3

Nocloprost

79672-88-1

Piriprost

80225-28-1

Tilsuprost

81026-63-3

Enisoprost

81845-44-5

Ciprosten

81846-19-7

treprostinil

83997-19-7

Ataprost

85505-64-2

Vapiprost

86348-98-3

Flunoprost

87269-59-8

Naxaprosten

88430-50-6

Beraprost

88852-12-4

Limaprost

88931-51-5

Clinprost

88980-20-5

Mexiprostil

90243-98-4

Dimoxaprost

90693-76-8

Eptaloprost

95722-07-9

Cicaprost

105674-77-9

Lanproston

108945-35-3

Taprosten

110845-89-1

Remiprostol

120373-36-6

Unoproston

122946-42-3

Spiriprostil

130209-82-4

Latanoprost

136892-64-3

ecraprost

139403-31-9

Pimilprost

155206-00-1

Bimatoprost

172740-14-6

Posaraprost

209860-87-7

tafluprost

256382-08-8

rivenprost

333963-40-9

lubiprostone

333963-42-1

Cobiproston

29379000

51-41-2

Norepinephrin

51-43-4

Epinephrin

55-03-8

Levothyroxinnatrium

104-14-3

Octopamin

329-65-7

Racepinefrin

3130-96-9

Rathyronin

6893-02-3

Liothyronin

9010-34-8

Thyroglobulin

13074-00-5

Azasten

83646-97-3

Inocoteron

342577-38-2

Velneperit

609799-22-6

Tasimelteon

834153-87-6

Elagolix

29381000

153-18-4

Rutosid

520-27-4

Diosmin

7085-55-4

Troxerutin

23869-24-1

Monoxerutin

30851-76-4

Ethoxazorutosid

29389010

71-63-6

Digitoxin

1111-39-3

Acetyldigitoxin

1405-76-1

Gitalin, amorph

3261-53-8

Gitaloxin

7242-04-8

Pengitoxin

10176-39-3

Gitoformat

17575-22-3

Lanatosid C

17598-65-1

Deslanosid

20830-75-5

Digoxin

30685-43-9

Metildigoxin

36983-69-4

Actodigin

29389090

466-06-8

Proscillaridin

8063-80-7

Polisaponin

14144-06-0

Disoglusid

17226-75-4

Khellosid

18719-76-1

Keracyanin

29767-20-2

Teniposid

33156-28-4

Ramnodigin

33396-37-1

Meproscillarin

33419-42-0

Etoposid

99759-19-0

Tichesid

100345-64-0

Siagosid

131129-98-1

Mipragosid

150332-35-7

Pamachesid

29391100

76-41-5

Oxymorphon

76-42-6

Oxycodon

125-28-0

Dihydrocodein

125-29-1

Hydrocodon

466-90-0

Thebacon

466-99-9

Hydromorphon

509-67-1

Pholcodin

639-48-5

Nicomorphin

14521-96-1

Etorphin

52485-79-7

Buprenorphin

29391900

62-67-9

Nalorphin

128-62-1

Noscapin

143-52-2

Metopon

427-00-9

Desomorphin

465-65-6

Naloxon

466-97-7

Normorphin

467-15-2

Norcodein

467-18-5

Myrophin

509-56-8

Methyldihydromorphin

808-24-2

Nicodicodin

2183-56-4

Hydromorphinol

3688-66-2

Nicocodin

4406-22-8

Cyprenorphin

7125-76-0

Codoxim

14357-78-9

Diprenorphin

16008-36-9

Methyldesorphin

16549-56-7

Homprenorphin

16590-41-3

Naltrexon

16676-26-9

Nalmexon

20290-10-2

morphine glucuronide

20594-83-6

Nalbuphin

23758-80-7

Alletorphin

25333-77-1

Acetorphin

42281-59-4

Oxilorphan

55096-26-9

Nalmefen

68616-83-1

Pentamorphon

69373-95-1

Diproteverin

72060-05-0

Conorfon

73232-52-7

Methylnaltrexonbromid

77287-89-9

Xorphanol

88939-40-6

Semorphon

152657-84-6

nalfurafine

29392000

84-55-9

Viquidil

1301-42-4

Euprocin

29394100

90-81-3

Racephedrin

29394200

90-82-4

Pseudoephedrin

29394300

492-39-7

Cathin

29394900

530-54-1

Methoxyphedrin

7681-79-0

Etafedrin

14838-15-4

Phenylpropanolamin

26652-09-5

Ritodrin

29395100

3736-08-1

Fenetyllin

29395900

314-35-2

Etamiphyllin

317-34-0

Aminophyllin

437-74-1

Xantinolnicotinat

479-18-5

Diprophyllin

519-30-2

Dimethazan

519-37-9

Etofyllin

523-87-5

Dimenhydrinat

603-00-9

Proxyphyllin

606-90-6

Piprinhydrinat

1703-48-6

Dimabefyllin

2016-63-9

Bamifyllin

4499-40-5

Cholintheophyllinat

5634-38-8

Guaifyllin

6493-05-6

Pentoxifyllin

10001-43-1

Pimefyllin

10226-54-7

Lomifyllin

13460-98-5

Theodrenalin

15518-82-8

Metescufyllin

15766-94-6

Theophyllinephedrin

17243-56-0

Visnafyllin

17243-70-8

Triclofyllin

17692-30-7

Diniprofyllin

17693-51-5

Promethazinteoclat

18428-63-2

Acefyllinpiperazin

30924-31-3

Cafaminol

36921-54-7

Xantifibrat

41078-02-8

Enprofyllin

53403-97-7

Pyridofyllin

54063-54-6

Reproterol

54504-70-0

Etofyllinclofibrat

55242-55-2

Propentofyllin

57076-71-8

Denbufyllin

58166-83-9

Cafedrin

65184-10-3

Teoprolol

69975-86-6

Doxofyllin

70788-27-1

Acefyllinclofibrol

79712-55-3

Tazifyllin

80288-49-9

Furafyllin

80294-25-3

Mexafyllin

81792-35-0

Teopranitol

82190-91-8

Flufyllin

85118-43-0

Fluprofyllin

90162-60-0

Isbufyllin

90749-32-9

Laprafyllin

98204-48-9

Spirofyllin

98833-92-2

Stacofyllin

100324-81-0

Lisofyllin

102144-78-5

Tameridon

105102-21-4

Torbafyllin

107767-55-5

Albifyllin

110390-84-6

Perbufyllin

116763-36-1

Nestifyllin

132210-43-6

Cipamfyllin

136145-07-8

Arofyllin

136199-02-5

Rolofyllin

151159-23-8

midaxifylline

151581-23-6

Apaxifyllin

155270-99-8

istradefylline

166374-49-8

naxifylline

29396100

60-79-7

Ergometrin

29396200

113-15-5

Ergotamin

29396900

50-37-3

Lysergid

113-42-8

Methylergometrin

361-37-5

Methysergid

511-12-6

Dihydroergotamin

3031-48-9

Acetergamin

5793-04-4

Propisergid

7125-71-5

Tochizin

17692-51-2

Metergolin

18016-80-3

Lisurid

22336-84-1

Metergotamin

25614-03-3

Bromocriptin

27848-84-6

Nicergolin

36945-03-6

Lergotril

37686-84-3

Tergurid

57935-49-6

Tiomergin

59032-40-5

Disulergin

59091-65-5

Delergotril

60019-20-7

Brazergolin

64795-23-9

Etisulergin

64795-35-3

Mesulergin

66104-22-1

Pergolid

66759-48-6

Desocriptin

74627-35-3

Cianergolin

77650-95-4

Protergurid

81409-90-7

Cabergolin

81968-16-3

Mergocriptin

83455-48-5

Bromergurid

87178-42-5

Dosergosid

88660-47-3

Epicriptin

107052-56-2

Romergolin

108674-86-8

Sergolexol

121588-75-8

Amesergid

29399100

537-46-2

Metamfetamin

29399900

0-00-0

exatecan alideximer

50-39-5

Protheobromin

50-55-5

Reserpin

52-88-0

Atropinmethonitrat

53-18-9

Bietaserpin

54-49-9

Metaraminol

57-22-7

Vincristin

57-94-3

Tubocurarinchlorid

80-49-9

Homatropinmethylbromid

80-50-2

Octatropinmethylbromid

84-36-6

Syrosingopin

86-13-5

Benzatropin

90-39-1

Spartein

90-69-7

Lobelin

131-01-1

Deserpidin

143-92-0

Tropenzilinbromid

357-70-0

Galantamin

365-26-4

Oxilofrin

428-07-9

Atromepin

477-30-5

Demecolcin

486-56-6

Cotinin

495-83-0

Tigloidin

511-55-7

Xenytropiumbromid

520-52-5

Psilocybin

522-87-2

Yohimbinsäure

524-83-4

Etybenzatropin

533-08-4

Tropiglin

546-06-5

Conessin

585-14-8

Poskin

602-40-4

Cyheptropin

602-41-5

Thiocolchicosid

604-51-3

Deptropin

865-04-3

Methoserpidin

865-21-4

Vinblastin

865-24-7

Vinglycinat

1028-33-7

Pentifyllin

1178-28-5

Metoserpat

1242-69-9

Decitropin

1617-90-9

Vincamin

2589-47-1

Prajmaliumbitartrat

3735-85-1

Mefeserpin

3784-89-2

Phenactropiniumchlorid

4438-22-6

Atropinoxid

4880-88-0

Vinburnin

4880-92-6

Apovincamin

4914-30-1

Dehydroemetin

5610-40-2

Securinin

5627-46-3

Clobenztropin

5868-06-4

Fentoniumbromid

7008-24-4

Chloroserpidin

7008-42-6

Acronin

7009-65-6

Prampin

10405-02-4

Trospiumchlorid

15130-91-3

Sultroponium

15180-03-7

Alcuroniumchlorid

15228-71-4

Vinrosidin

15790-02-0

Tropodifen

17127-48-9

Glaziovin

19410-02-7

Tropirin

19877-89-5

Vincanol

22254-24-6

Ipratropiumbromid

23360-92-1

Vinleurosin

24815-24-5

Rescinnamin

25573-43-7

Eseridin

25775-90-0

Zucapsaicin

29025-14-7

Butropiumbromid

30286-75-0

Oxitropiumbromid

33335-58-9

Dimethyltubocurariniumchlorid

40796-97-2

Bemesetron

42971-09-5

Vinpocetin

47562-08-3

Lorajmin

51598-60-8

Cimetropiumbromid

53643-48-4

Vindesin

53862-81-0

Detajmiumbitartrat

54022-49-0

Vinformid

57475-17-9

Brovincamin

57694-27-6

Vinpolin

58337-35-2

Elliptiniumacetat

63516-07-4

Flutropiumbromid

64294-94-6

Tropabazat

65285-58-7

Vincantril

67699-40-5

Vinzolidin

68170-69-4

Vinepidin

71031-15-7

Cathinon

71486-22-1

Vinorelbin

72238-02-9

Retelliptin

73573-42-9

Rescimetol

74709-54-9

Vindeburnol

76352-13-1

Tropaprid

79467-19-9

Sintropiumbromid

81571-28-0

Vinleucinol

81600-06-8

Vintriptol

83482-77-3

Vinmegallat

85181-40-4

Tropanserin

88199-75-1

Sevitropiummesilat

89565-68-4

Tropisetron

91421-42-0

rubitecan

97682-44-5

Irinotecan

105118-14-7

Datelliptiumchlorid

109889-09-0

Granisetron

113932-41-5

Tematropiummetilsulfat

117086-68-7

Ricasetron

123258-84-4

Itasetron

123286-00-0

Vinfosiltin

123482-22-4

Zatosetron

123948-87-8

Topotecan

135905-89-4

Mirisetron

139404-48-1

Tiotropiumbromid

149882-10-0

Lurtotecan

162652-95-1

Vinflunin

171335-80-1

exatecan

187852-63-7

Delimotecan

203066-49-3

pegamotecan

215604-75-4

afeletecan

220997-97-7

diflomotecan

220998-10-7

elomotecan

256411-32-2

belotecan

292618-32-7

gimatecan

850607-58-8

Darotropiumbromid

29400000

488-69-7

fosfructose

585-86-4

Lactitol

4618-18-2

Lactulose

7585-39-9

Betadex

9007-72-1

Eisen(III)carboxymaltose

10016-20-3

Alfadex

10310-32-4

Tribenosid

15351-13-0

Nicofuranose

15879-93-3

Chloralose

29899-95-4

Clobenosid

33779-37-2

Salprotosid

54182-58-0

Sucralfat

55902-93-7

Mebenosid

56824-20-5

Amiprilose

57680-56-5

Sucrosofat

96427-12-2

Lactalfat

132682-98-5

Glufosfamid

133692-55-4

Seprilose

179067-42-6

tafluposide

187269-40-5

bimosiamose

408504-26-7

Sergliflozinetabonat

442201-24-3

Remogliflozinetabonat

29411000

61-32-5

Meticillin

61-33-6

Benzylpenicillin

61-72-3

Cloxacillin

66-79-5

Oxacillin

69-53-4

Ampicillin

87-08-1

Phenoxymethylpenicillin

87-09-2

Almecillin

147-52-4

Nafcillin

147-55-7

Pheneticillin

525-94-0

Adicillin

551-27-9

Propicillin

751-84-8

Benethaminpenicillin

983-85-7

Penamecillin

1538-09-6

Benzathinbenzylpenicillin

1596-63-0

Quinacillin

1926-48-3

Fenbenicillin

1926-49-4

Clometocillin

3116-76-5

Dicloxacillin

3485-14-1

Ciclacillin

3511-16-8

Hetacillin

3736-12-7

Levopropicillin

4697-36-3

Carbenicillin

4780-24-9

Isopropicillin

5250-39-5

Flucloxacillin

6011-39-8

Clemizolpenicillin

6489-97-0

Metampicillin

7009-88-3

Phenyracillin

10004-67-8

Amantocillin

15949-72-1

Prazocillin

17243-38-8

Azidocillin

22164-94-9

Suncillin

26552-51-2

Tifencillin

26774-90-3

Epicillin

26787-78-0

Amoxicillin

27025-49-6

Carfecillin

33817-20-8

Pivampicillin

34787-01-4

Ticarcillin

35531-88-5

Carindacillin

37091-66-0

Azlocillin

40966-79-8

Sarpicillin

41744-40-5

Sulbenicillin

47747-56-8

Talampicillin

50972-17-3

Bacampicillin

51154-48-4

Fibracillin

51481-65-3

Mezlocillin

53861-02-2

Oxetacillin

54340-65-7

Furbucillin

55530-41-1

Rotamicillin

55975-92-3

Pirbenicillin

56211-43-9

Tameticillin

61477-96-1

Piperacillin

63358-49-6

Aspoxicillin

63469-19-2

Apalcillin

66148-78-5

Temocillin

66327-51-3

Fuzlocillin

67337-44-4

Sarmoxicillin

69414-41-1

Piridicillin

76497-13-7

Sultamicillin

78186-33-1

Fumoxicillin

82509-56-6

Piroxicillin

86273-18-9

Lenampicillin

98048-07-8

Fomidacillin

151287-22-8

Tobicillin

29412080

57-92-1

Streptomycin

4480-58-4

Streptoniazid

11011-72-6

Bluensomycin

94554-99-1

Paldimycin

29413000

57-62-5

Chlortetracyclin

60-54-8

Tetracyclin

79-57-2

Oxytetracyclin

127-33-3

Demeclocyclin

564-25-0

Doxycyclin

751-97-3

Rolitetracyclin

808-26-4

Sancyclin

914-00-1

Metacyclin

987-02-0

Demecyclin

992-21-2

Lymecyclin

1110-80-1

Pipacyclin

1181-54-0

Clomocyclin

2013-58-3

Meclocyclin

4599-60-4

Penimepicyclin

5585-59-1

Nitrocyclin

5874-95-3

Amicyclin

10118-90-8

Minocyclin

15301-82-3

Pecocyclin

15590-00-8

Etamocyclin

15599-51-6

Apicyclin

16259-34-0

Penimocyclin

16545-11-2

Guamecyclin

31770-79-3

Meglucyclin

58298-92-3

Colimecyclin

220620-09-7

tigecycline

29414000

56-75-7

Chloramphenicol

847-25-6

Racefenicol

13838-08-9

Azidamfenicol

15318-45-3

Thiamphenicol

31342-36-6

Cloramfenicolpantotenat, zusammengesetzte

76639-94-6

Florfenicol

29415000

114-07-8

Erythromycin

527-75-3

Berythromycin

53066-26-5

Lexithromycin

62013-04-1

Dirithromycin

80214-83-1

Roxithromycin

81103-11-9

Clarithromycin

82664-20-8

Flurithromycin

84252-03-9

Erythromycinstinoprat

96128-89-1

Erythromycinacistrat

110480-13-2

idremcinal

29419000

0-00-0

Actagardin

50-07-7

Mitomycin

50-59-9

Cefaloridin

50-76-0

Dactinomycin

53-79-2

Puromycin

59-01-8

Kanamycin

66-81-9

Cicloheximid

68-41-7

Cycloserin

113-73-5

Gramicidin S

115-02-6

Azaserin

119-04-0

Framycetin

125-65-5

Pleuromulin

126-07-8

Griseofulvin

153-61-7

Cefalotin

154-21-2

Lincomycin

303-81-1

Novobiocin

480-49-9

Filipin

580-74-5

Xantocillin

636-47-5

Stallimycin

801-52-5

Porfiromycin

859-07-4

Cefaloram

1018-71-9

Pyrrolnitrin

1066-17-7

Colistin

1391-41-9

Endomycin

1392-21-8

Kitasamycin

1393-87-9

Fusafungin

1394-02-1

Hachimycin

1397-89-3

Amphotericin B

1400-61-9

Nystatin

1401-69-0

Tylosin

1402-81-9

Ambomycin

1402-82-0

Amfomycin

1402-84-2

Antelmycin

1403-17-4

Candicidin

1403-47-0

Duazomycin

1403-66-3

Gentamicin

1403-71-0

Hamycin

1403-99-2

Mitogillin

1404-04-2

Neomycin

1404-08-6

Neutramycin

1404-15-5

Nogalamycin

1404-20-2

Peliomycin

1404-26-8

Polymyxin B

1404-48-4

Relomycin

1404-55-3

Ristocetin

1404-59-7

Rutamycin

1404-64-4

Sparsomycin

1404-74-6

Streptovarycin

1404-88-2

Tyrothricin

1404-90-6

Vancomycin

1405-00-1

Viridofulvin

1405-52-3

Sulfomyxin

1405-87-4

Bacitracin

1405-97-6

Gramicidin

1407-05-2

Methocidin

1695-77-8

Spectinomycin

2750-76-7

Rifamid

2751-09-9

Troleandomycin

3577-01-3

Cefaloglycin

3922-90-5

Oleandomycin

3930-19-6

Rufocromomycin

4117-65-1

Aspartocin

4434-05-3

Cumamycin

4564-87-8

Carbomycin

4696-76-8

Bekanamycin

4803-27-4

Antramycin

5575-21-3

Cefalonium

6990-06-3

Fusidinsäure

6998-60-3

Rifamycin

7542-37-2

Paromomycin

7644-67-9

Azotomycin

7681-93-8

Natamycin

8025-81-8

Spiramycin

8052-16-2

Cactinomycin

9014-02-2

Zinostatin

10118-85-1

Lidimycin

10206-21-0

Cefacetril

11003-38-6

Capreomycin

11006-70-5

Olivomycin

11006-76-1

Mikamycin

11006-76-1

Ostreogrycin

11006-76-1

Pristinamycin

11006-76-1

Virginiamycin

11014-70-3

Levorin

11015-37-5

Bambermycin

11029-70-2

Heliomycin

11033-34-4

Steffimycin

11043-99-5

Mitomalcin

11048-13-8

Nebramycin

11048-15-0

Kalafungin

11051-71-1

Avilamycin

11056-06-7

Bleomycin

11056-09-0

Ranimycin

11056-11-4

Biniramycin

11056-12-5

Cirolemycin

11056-14-7

Mitocarcin

11056-15-8

Mitosper

11056-16-9

Nifungin

11096-49-4

Partricin

11115-82-5

Enramycin

11121-32-7

Mepartricin

12650-69-0

Mupirocin

12772-35-9

Butirosin

13058-67-8

Lucimycin

13292-46-1

Rifampicin

14289-25-9

Diproleandomycin

15686-71-2

Cefalexin

16846-24-5

Josamycin

17090-79-8

Monensin

18323-44-9

Clindamycin

18378-89-7

Plicamycin

18883-66-4

Streptozocin

19504-77-9

Pecilocin

20830-81-3

Daunorubicin

21102-49-8

volpristin

21593-23-7

Cefapirin

22733-60-4

Siccanin

23110-15-8

Fumagillin

23155-02-4

Fosfomycin

23214-92-8

Doxorubicin

23477-98-7

Sedecamycin

24280-93-1

Mycophenolinsäure

25546-65-0

Ribostamycin

25953-19-9

Cefazolin

25999-31-9

Lasalocid

26631-90-3

Brobactam

26973-24-0

Ceftezol

27661-27-4

Benaxibin

28022-11-9

Megalomicin

30387-39-4

Colistimethatnatrium

31101-25-4

Mirincamycin

32385-11-8

Sisomicin

32886-97-8

Pivmecillinam

32887-01-7

Mecillinam

32986-56-4

Tobramycin

32988-50-4

Viomycin

33103-22-9

Enviomycin

34444-01-4

Cefamandol

34493-98-6

Dibekacin

35457-80-8

Midecamycin

35607-66-0

Cefoxitin

35775-82-7

Maridomycin

35834-26-5

Rosaramicin

36441-41-5

Lividomycin

36889-15-3

Betamicin

36920-48-6

Cefoxazol

37305-75-2

Actaplanin

37321-09-8

Apramycin

37332-99-3

Avoparcin

37517-28-5

Amikacin

37717-21-8

Flurocitabin

38129-37-2

Bicozamycin

38821-53-3

Cefradin

39685-31-9

Cefuracetim

41952-52-7

Cefcanel

47917-41-9

Primycin

50370-12-2

Cefadroxil

50846-45-2

Bacmecillinam

50935-04-1

Carubicin

50935-71-2

Mocimycin

51025-85-5

Arbekacin

51627-14-6

Cefatrizin

51627-20-4

Cefaparol

51762-05-1

Cefroxadin

52093-21-7

Micronomicin

52231-20-6

Cefrotil

53003-10-4

Salinomycin

53228-00-5

Cetocyclin

53994-73-3

Cefaclor

54083-22-6

Zorubicin

54182-61-5

Vistatolon

54182-65-9

Azalomycin

54818-11-0

Cefsumid

55134-13-9

Narasin

55268-75-2

Cefuroxim

55297-95-5

Tiamulin

55779-06-1

Astromicin

55870-64-9

Pentisomicin

56124-62-0

valrubicin

56187-47-4

Cefazedon

56283-74-0

Laidlomycin

56377-79-8

Nosiheptid

56391-56-1

Netilmicin

56420-45-2

Epirubicin

56592-32-6

Efrotomycin

56689-42-0

Repromicin

56796-20-4

Cefmetazol

57576-44-0

Aclarubicin

57847-69-5

Cefedrolor

58152-03-7

Isepamicin

58665-96-6

Cefazaflur

58857-02-6

Ambruticin

58944-73-3

Sinefungin

58957-92-9

Idarubicin

58970-76-6

Ubenimex

59733-86-7

Butikacin

59794-18-2

Paulomycin

59865-13-3

Ciclosporin

60925-61-3

Ceforanid

61036-62-2

Teicoplanin

61270-58-4

Cefonicid

61379-65-5

Rifapentin

61622-34-2

Cefotiam

62107-94-2

Plauracin

62587-73-9

Cefsulodin

62893-19-0

Cefoperazon

63409-12-1

Tylvalosin

63521-85-7

Esorubicin

63527-52-6

Cefotaxim

64221-86-9

Imipenem

64314-52-9

Medorubicin

64952-97-2

Latamoxef

65052-63-3

Cefetamet

65057-90-1

Talisomycin

65085-01-0

Cefmenoxim

65195-55-3

Abamectin

65307-12-2

Cefetrizol

66211-92-5

Detorubicin

66474-36-0

Cefivitril

66508-53-0

Fosmidomycin

66887-96-5

Propikacin

68247-85-8

Peplomycin

68373-14-8

Sulbactam

68401-81-0

Ceftizoxim

69712-56-7

Cefotetan

69739-16-8

Cefodizim

70639-48-4

Etisomicin

70774-25-3

Leurubicin

70797-11-4

Cefpiramid

71048-88-9

Ceftioxid

71628-96-1

Menogaril

72496-41-4

Pirarubicin

72558-82-8

Ceftazidim

72559-06-9

Rifabutin

73384-59-5

Ceftriaxon

73684-69-2

Mirosamicin

74014-51-0

Rokitamycin

75481-73-1

Cefminox

75747-14-7

Tanespimycin

76168-82-6

Ramoplanin

76470-66-1

Loracarbef

76610-84-9

Cefbuperazon

77360-52-2

Ceftiolen

78110-38-0

Aztreonam

79350-37-1

Cefixim

79404-91-4

Cilofungin

79548-73-5

Pirlimycin

80195-36-4

Cefdaloxim

80210-62-4

Cefpodoxim

80370-57-6

Ceftiofur

80621-81-4

Rifaximin

82219-78-1

Cefuzonam

82547-58-8

Cefteram

83905-01-5

Azithromycin

84845-57-8

Ritipenem

84878-61-5

Maduramicin

84880-03-5

Cefpimizol

84957-29-9

Cefpirom

84957-30-2

Cefchinom

87638-04-8

Carumonam

87726-17-8

Panipenem

88040-23-7

Cefepim

88669-04-9

Trospectomycin

89786-04-9

Tazobactam

90850-05-8

Gloximonam

90898-90-1

Oximonam

91832-40-5

Cefdinir

92665-29-7

Cefprozil

94168-98-6

Rifametan

96036-03-2

Meropenem

96497-67-5

Rodorubicin

97068-30-9

Elsamitrucin

97275-40-6

Cefcaneldaloxat

97519-39-6

Ceftibuten

99665-00-6

Flomoxef

101312-92-9

Valnemulin

102130-84-7

Nemadectin

102507-71-1

Tigemonam

103060-53-3

Daptomycin

103238-57-9

Cefempidon

104145-95-1

Cefditoren

105239-91-6

Cefclidin

106560-14-9

Faropenem

107452-79-9

Cefmepidiumchlorid

108050-54-0

Tilmicosin

108319-07-9

Pirazmonam

108852-90-0

Nemorubicin

109545-84-8

evernimicin

110267-81-7

Amrubicin

113102-19-5

Rifamexil

113167-61-6

Terdecamycin

113359-04-9

Cefozopran

113378-31-7

Semduramicin

114451-30-8

Ganefromycin

116853-25-9

Cefluprenam

117211-03-7

Cefetecol

117704-25-3

Doramectin

117742-13-9

Ardacin

119673-08-4

becatecarin

120138-50-3

Chinupristin

120410-24-4

Biapenem

120788-07-0

Sulopenem

121584-18-7

Valspodar

122173-74-4

Mideplanin

122841-10-5

Cefoselis

123997-26-2

Eprinomectin

127785-64-2

Basifungin

129639-79-8

Abafungin

129791-92-0

Rifalazil

135821-54-4

Ceftizoxim Alapivoxil

135889-00-8

Cefcapen

140128-74-1

cefmatilen

140637-86-1

galarubicin

145435-72-9

Gamithromycin

148016-81-3

doripenem

149951-16-6

Lenapenem

152044-54-7

patupilone

153832-46-3

Ertapenem

156131-91-8

Dimadectin

156769-21-0

Sanfetrinem

159445-62-2

Orientiparcin

161715-24-8

Tebipenem pivoxil

162808-62-0

Caspofungin

166663-25-8

anidulafungin

171047-47-5

ladirubicin

171099-57-3

oritavancin

171500-79-1

dalbavancin

173838-31-8

Telithromycin

193811-33-5

tacapenem

205110-48-1

cethromycin

209467-52-7

ceftobiprole

211100-13-9

sabarubicin

219989-84-1

ixabepilone

222400-20-6

Tomopenem

224452-66-8

retapamulin

229016-73-3

Ceftarolinfosamil

234096-34-5

cefovecin

235114-32-6

micafungin

305841-29-6

Sagopilon

318498-76-9

Flopristin

325965-23-9

Linopristin

328898-40-4

Tildipirosin

372151-71-8

telavancin

376653-43-9

ceftobiprole medocaril

400046-53-9

ozogamicin

467214-20-6

Alvespimycin

677017-23-1

Berubicin

857402-23-4

Retaspimycin

217500-96-4 tulathromycin A + 280755-12-6 tulath. B

Tulathromycin

371918-51-3 (component A3), 371918-44-4 (component A4)

latidectin

29420000

16037-91-5

Natriumstibogluconat

30012010

123774-72-1

Sargramostim

134088-74-7

Nartograstim

135968-09-1

Lenograstim

204565-76-4

Pegnartograstim

30012090

83712-60-1

Defibrotid

99283-10-0

Molgramostim

121547-04-4

Mirimostim

127757-91-9

Regramostim

30019091

0-00-0

Certoparinnatrium

0-00-0

Livaraparincalcium

0-00-0

Minolteparinnatrium

0-00-0

Nadroparincalcium

0-00-0

Parnaparinnatrium

0-00-0

Reviparinnatrium

0-00-0

Tinzaparinnatrium

9005-49-6

Heparinnatrium

9041-08-1

Ardeparinnatrium

9041-08-1

Dalteparinnatrium

9041-08-1

Deligoparinnatrium

9041-08-1

Enoxaparinnatrium

9041-08-1

Semuloparinnatrium

30019098

54182-59-1

Sulglicotid

120993-53-5

Desirudin

300210

0-00-0

pitrakinra

9008-11-1

Interferon alfa

9008-11-1

Interferon beta

9008-11-1

Interferon gamma

80295-38-1

Conestat alfa

137487-62-8

Alvirceptsudotox

193700-51-5

leridistim

198153-51-4

Peginterferon alfa-2a

215647-85-1

Peginterferon alfa-2b

287096-87-1

delmitide

305391-49-5

ardenermin

433922-67-9

edratide

30021091

0-00-0

Anatumomab mafenatox

0-00-0

Biciromab

0-00-0

Dorlimomab aritox

0-00-0

Hemoglobinglutamer

0-00-0

Muromonab-CD3

0-00-0

ziralimumab

9000-94-6

Antithrombin III, menschlich

89957-37-9

Gantenerumab

117305-33-6

Telimomabaritox

126132-83-0

Imciromab

127757-92-0

Maslimomab

138660-96-5

Sevirumab

138660-97-6

Tuvirumab

138661-01-5

Nebacumab

141410-98-2

Edobacomab

141483-72-9

Zolimomabaritox

142864-19-5

Enlimomab

143653-53-6

Abciximab

144058-40-2

Satumomab

145832-33-3

Detumomab

147191-91-1

Priliximab

148189-70-2

Votumumab

150631-27-9

Nacolomabtafenatox

151763-64-3

Capromab

152923-56-3

Daclizumab

152981-31-2

Inolimomab

153101-26-9

Regavirumab

154361-48-5

Arcitumomab

156227-98-4

Afelimomab

156586-89-9

Edrecolomab

156586-90-2

Cedelizumab

156586-92-4

Altumomab

158318-63-9

Bectumomab

159445-64-4

Odulimomab

162774-06-3

Nerelimomab

166089-32-3

Lintuzumab

167747-19-5

Sulesomab

167747-20-8

Felvizumab

167816-91-3

Faralimomab

169802-84-0

Enlimomab Pegol

170277-31-3

Infliximab

171656-50-1

Igovomab

174722-30-6

Keliximab

174722-31-7

Rituximab

179045-86-4

Basiliximab

180288-69-1

Trastuzumab

182912-58-9

Clenoliximab

188039-54-5

palivizumab

189261-10-7

natalizumab

192391-48-3

tositumomab

195158-85-1

vepalimomab

195189-17-4

minretumomab

196078-29-2

mepolizumab

197099-66-4

rovelizumab

197462-97-8

hemoglobin raffimer

202833-07-6

morolimumab

202833-08-7

atorolimumab

205923-56-4

cetuximab

205923-57-5

epratuzumab

206181-63-7

ibritumomab tiuxetan

211323-03-4

erlizumab

213327-37-8

oregovomab

214559-60-1

bivatuzumab

214745-43-4

efalizumab

216503-57-0

alemtuzumab

216503-58-1

mitumomab

216669-97-5

sibrotuzumab

216974-75-3

bevacizumab

219649-07-7

labetuzumab

219685-50-4

eculizumab

219685-93-5

pexelizumab

219716-33-3

visilizumab

220578-59-6

gemtuzumab

220651-94-5

ruplizumab

235428-87-2

taplitumomab paptox

241473-69-8

reslizumab

242138-07-4

omalizumab

244096-20-6

gavilimomab

250242-54-7

lemalesomab

252662-47-8

toralizumab

263547-71-3

Epitumomab

263547-71-3

epitumomab cituxetan

267227-08-7

apolizumab

272780-74-2

metelimumab

285985-06-0

lerdelimumab

288392-69-8

siplizumab

292819-64-8

ecromeximab

299423-37-3

teneliximab

326859-36-3

fontolizumab

331243-22-2

pascolizumab

331731-18-1

adalimumab

336801-86-6

vapaliximab

339086-80-5

Tadocizumab

339177-26-3

panitumumab

339186-68-4

matuzumab

339986-90-2

Tucotuzumab-Celmoleukin

347396-82-1

ranibizumab

356547-88-1

belimumab

357613-77-5

galiximab

357613-86-6

lumiliximab

372075-37-1

Sontuzumab

375348-49-5

bertilimumab

375823-41-9

tocilizumab

380610-22-0

talizumab

380610-27-5

pertuzumab

395639-53-9

aselizumab

400010-39-1

cantuzumab mertansine

428863-50-7

certolizumab pegol

468715-71-1

elsilimomab

476181-74-5

golimumab

477202-00-9

Ipilimumab

499212-74-7

pritumumab

502496-16-4

urtoxazumab

503605-66-1

adecatumumab

509077-98-9

catumaxomab

509077-99-0

ertumaxomab

521079-87-8

tefibazumab

537694-98-7

besilesomab

558480-40-3

volociximab

565451-13-0

raxibacumab

569658-79-3

libivirumab

569658-80-6

exbivirumab

595566-61-3

pagibaximab

615258-40-7

Denosumab

635715-01-4

inotuzumab ozogamicin

637334-45-3

Ocrelizumab

640735-09-7

Iratumumab

648895-38-9

bapineuzumab

648904-28-3

Bavituximab

652153-01-0

zanolimumab

658052-09-6

mapatumumab

667901-13-5

zalutumumab

676258-98-3

Naptumomab-Estafenatox

677010-34-3

Motavizumab

679818-59-8

ofatumumab

680188-33-4

Ibalizumab

705287-60-1

Stamulumab

728917-18-8

Veltuzumab

745013-59-6

Tremelimumab

762260-74-2

Efungumab

792921-10-9

Abagovomab

815610-63-0

Ustekinumab

828933-51-3

Nimotuzumab

845816-02-6

Lexatumumab

876387-05-2

Teplizumab

880266-57-9

Tanezumab

880486-59-9

Dacetuzumab

881191-44-2

Otelixizumab

892553-42-3

Etaracizumab

896731-82-1

Conatumumab

899796-83-9

Milatuzumab

903512-50-5

Lucatumumab

910649-32-0

Anrukinzumab

918127-53-4

Tigatuzumab

944548-37-2

Rafivirumab

944548-38-3

Foravirumab

949142-50-1

Obinutuzumab

402710-27-4 (leichte Kette) 402710-25-2 (schwere Kette)

Canakinumab

592557-43-2 (leichte Kette) 592557-41-0 (schwere Kette)

Tenatumomab

30021095

0-00-0

Moroctocog alfa

9001-27-8

Beroctocog alfa

94948-59-1

Tasonermin

98530-76-8

drotrecogin alfa (activated)

100209-30-1

Fibrin, menschlich

102786-61-8

Eptacog alfa (aktiviert)

112721-39-8

Pifonakin

113478-33-4

Nonacog alfa

117276-75-2

lanimostim

118390-30-0

Interferon alfacon-1

124146-64-1

Mobenakin

137463-76-4

Milodistim

139076-62-3

Octocog alfa

142261-03-8

Hemoglobin crosfumaril

142298-00-8

Emoctakin

143090-92-0

Anakinra

143631-61-2

Atexakin alfa

145941-26-0

Oprelvekin

148363-16-0

Epoetin omega

148637-05-2

Cilmostim

148641-02-5

Muplestim

148883-56-1

Tifacogin

149824-15-7

ilodecakin

154248-96-1

Iroplact

154725-65-2

Epoetin epsilon

156679-34-4

Lenercept

157238-32-9

Cetermin

161753-30-6

Daniplestim

163545-26-4

ancestim

163796-60-9

bifarcept

166089-33-4

Nagrestipen

178823-49-9

tiplimotide

185243-69-0

Etanercept

187139-68-0

pegacaristim

187348-17-0

edodekin alfa

199685-57-9

onercept

204565-76-4

Pegnartograstim

207137-56-2

binetrakin

208265-92-3

Pegfilgrastim

209810-58-2

Darbepoetin alfa

220712-29-8

tadekinig alfa

222535-22-0

alefacept

244130-01-6

mirostipen

246861-96-1

garnocestim

250710-65-7

adargileukin alfa

261356-80-3

Epoetin delta

267639-76-9

Romiplostim

332348-12-6

abatacept

465540-87-8

taneptacogin alfa

472960-22-8

Albinterferon alfa-2b

479198-61-3

iboctadekin

501081-76-1

Rilonacept

507453-82-9

mirococept

604802-70-2

epoetin zeta

606138-08-3

Catridecacog

706808-37-9

belatacept

716840-32-3

Denenicokin

762263-14-9

Epoetin theta

845264-92-8

Atacicept

862111-32-8

Aflibercept

869858-13-9

Thrombin alfa

869881-54-9

Briobacept

879555-13-2

Epoetin kappa

897936-89-9

Vatreptacog alfa (aktiviert)

909110-25-4

Baminercept

931101-84-7

Troplasminogen alfa

30021099

0-00-0

Fibrin, vom Rind

84720-88-7

antithrombin alfa

141752-91-2

Pegaldesleukin

698389-00-3

Rolipoltid

934216-54-3

Alacizumabpegol

945228-49-9

Citatuzumabbogatox

30022000

181477-43-0

Disomotid

181477-91-8

Ovemotid

295371-00-5

Verpasepcaltespen

915019-08-8

Tertomotid

30029090

86596-25-0

Tendamistat

223577-45-5

aviscumine

372075-36-0

cintredekin besudotox

473553-86-5

Alferminogentadenovec

600735-73-7

Contusugenladenovec

721946-42-5

Transferrinaldifitox

851199-59-2

Linaclotid

898830-54-1

Sitimagenceradenovec

929881-05-0

Alipogentiparvovec

30032000

123760-07-6

Zinostatinstimalamer

30033100

8049-62-5

Insulinzinksuspension (amorph)

8049-62-5

Insulinzinksuspension (krystalline)

8049-62-5

zusammengesetzte Insulinzink Suspension

8052-74-2

Isophaninsulin

8063-29-4

zweiphasen Insulininjektion

30033900

0-00-0

Plusonermin

8049-55-6

Corticotropinzinkhydroxid

30034000

8012-34-8

Mercurophyllin

8069-64-5

Merallurid

60135-06-0

Mercumatilinnatrium

30039000

0-00-0

Fuladectin

5779-59-9

Alazanintriclofenat

8002-90-2

Chiniofon

8026-10-6

Natriumchloridzusammensetzungslösung

8026-79-7

Natriumlactatzusammensetzungslösung

8031-09-2

Natriummorrhuat

9014-67-9

Aloxiprin

12040-73-2

Sucralox

12182-48-8

Glucalox

13051-01-9

Carbazochromsalicylat

66813-51-2

Alexitolnatrium

300431

9004-10-8

Neutralinsulininjektion

9004-17-5

Protaminzinkinsulininjektion

9004-21-1

Globinzinkinsulininjektion

32030010

547-17-1

Xantofylpalmitat

32041200

3861-73-2

Anazolennatrium

15722-48-2

Olsalazin

32041300

92-31-9

Toloniumchlorid

548-62-9

Methylrosaniliniumchlorid

7232-51-1

Pararosanilinembonat

32041900

7235-40-7

Betacaroten

32049000

1461-15-0

Oftascein

34021200

8001-54-5

Benzalkoniumchlorid

34021300

104-31-4

Benzonatat

9002-92-0

Lauromacrogol 400

9002-93-1

Octoxinol

9003-11-6

Poloxalen

9003-11-6

Poloxamer

9004-95-9

Cetomacrogol 1000

9005-64-5

Polysorbat 20

9005-64-5

Polysorbat 21

9005-65-6

Polysorbat 80

9005-65-6

Polysorbat 81

9005-66-7

Polysorbat 40

9005-67-8

Polysorbat 60

9005-67-8

Polysorbat 61

9005-70-3

Polysorbat 85

9009-51-2

Polysorbat 8

9016-45-9

Nonoxinol

9017-37-2

Polysorbat 1

57821-32-6

Menfegol

154362-61-5

Polysorbat 120

35040090

9009-65-8

protamine sulfate

35079090

0-00-0

Bromelaine

0-00-0

eufauserase

9000-99-1

Brinase

9001-01-8

Kallidinogenase

9001-09-6

Chymopapain

9001-54-1

Hyaluronidase

9001-62-1

Rizolipase

9001-74-5

Penicillinase

9002-01-1

Streptokinase

9002-04-4

Thrombin, von Rindern

9004-07-3

Chymotrypsin

9004-09-5

Fibrinolysin (menschlich)

9016-01-7

Orgotein

9026-00-0

Bucelipas alfa

9031-11-2

Tilactase

9039-53-6

Urokinase

9039-61-6

Batroxobin

9046-56-4

Ancrod

9074-07-1

Promelase

9074-87-7

glucarpidase

12211-28-8

Sutilains

37312-62-2

Serrapeptase

37326-33-3

Hyalosidase

37340-82-2

Streptodornase

50936-59-9

Idursulfase

51899-01-5

Ocrase

63551-77-9

Sfericase

81669-57-0

Anistreplase

99149-95-8

Saruplase

99821-44-0

Nasaruplase

99821-47-3

Urokinase alfa

104138-64-9

Agalsidase alfa

104138-64-9

Agalsidase beta

105857-23-6

Alteplase

110294-55-8

Sudismase

120608-46-0

Duteplase

130167-69-0

Pegaspargase

131081-40-8

Silteplase

133652-38-7

Reteplase

134774-45-1

Rasburicase

136653-69-5

nasaruplase beta

143003-46-7

Alglucerase

143831-71-4

Dornase alfa

145137-38-8

desmoteplase

149394-67-2

Ledismase

151912-11-7

amediplase

151912-42-4

Pamiteplase

154248-97-2

Imiglucerase

155773-57-2

Pegorgotein

156616-23-8

Monteplase

159445-63-3

Nateplase

191588-94-0

Tenecteplase

196488-72-9

ranpirnase

208576-22-1

epafipase

210589-09-6

Laronidase

259074-76-5

alfimeprase

420784-05-0

alglucosidase alfa

552858-79-4

Galsulfase

884604-91-5

Velagluceras alfa

885051-90-1

Pegloticas

38089410

505-86-2

Cetrimid

38249064

8063-24-9

Acriflaviniumchlorid

87806-31-3

Porfimernatrium

38249097

1338-39-2

Sorbitanlaurat

1338-41-6

Sorbitanstearat

1338-43-8

Sorbitanoleat

8007-43-0

Sorbitansequioleat

26266-57-9

Sorbitanpalmitat

26658-19-5

Sorbitantristearat

107667-60-7

Polaprezinc

39019090

25053-27-4

Natriumapolat

39029090

71251-04-2

Surfomer

39059990

9003-39-8

Crospovidon

9003-39-8

Povidon

39069090

9003-97-8

Polycarbophil

246527-99-1

mureletecan

39071000

54531-52-1

Polybenzarsol

390720

9005-71-4

Polysorbat 65

39072020

0-00-0

pegaptanib

330988-75-5

pegsunercept

39072099

186638-10-8

Pegmusirudin

39073000

9003-23-0

Polyetaden

390799

26009-03-0

Polyglycolinsäure

39079990

41706-81-4

Poliglecapron

39089000

263351-82-2

paclitaxel poliglumex

39091000

9011-05-6

Polynoxylin

39094000

101418-00-2

Policresulen

391190

75345-27-6

Polidroniumchlorid

39119019

31512-74-0

Polixetoniumchlorid

95522-45-5

Colestilan

39119099

28210-41-5

tolevamer

29535-27-1

Maletamer

32289-58-0

Polihexanid

41385-14-2

Leuciglumer

52757-95-6

Sevelamer

54063-44-4

Ferropolimaler

56959-18-3

Glusoferron

82230-03-3

Carbetimer

90409-78-2

Polifeprosan

182815-43-6

Colesevelam

892497-01-7

Azoximerbromid

39123100

9000-11-7

Croscarmellose

39123985

0-00-0

Celucloral

9004-67-5

Methylcellulose

39129010

9004-36-8

Cellaburat

9004-38-0

Cellacefat

39139000

8063-26-1

Dextriferron

9004-54-0

Dextran

9012-76-4

Poliglusam

9015-56-9

Polygelin

9015-73-0

Colextran

9050-67-3

Sizofiran

37209-31-7

Detralfat

39464-87-4

Betasizofiran

53973-98-1

Poligeenan

56087-11-7

Dextranomer

57459-72-0

Suleparoidnatrium

57680-55-4

Gleptoferron

57821-29-1

Sulodexid

64440-87-5

Cideferron

83513-48-8

Danaparoidnatrium

110042-95-0

Acemannan

140207-93-8

Pentosanpolysulfatnatrium

39140000

11041-12-6

Colestyramin

50925-79-6

Colestipol

54182-62-6

Polacrilin

56227-39-5

Polidexidsulfat

ANHANG 4

Präfixe und Suffixe können miteinander kombiniert werden (z. B. Hydrochloridphosphat). Es können vervielfältigende Präfixe, wie z. B. Bi-, Bis-, Di-, Hemi-, Hepta-, Hexa-, Mono-, Penta-, Sesqui-, Tetra-, Tri-, Tris- usw. vorangestellt werden (z. B. Diacetat). In gleicher Weise können Synonyme und systematische Bezeichnungen verwendet werden. INN sind die internationalen Freinamen für Arzneimittel der Weltgesundheitsorganisation (International Nonproprietary Names for pharmaceutical substances, World Health Organisation). INNRG sind die im Verzeichnis „International Nonproprietary Names (INN) for pharmaceutical substances, Names for radicals & groups, comprehensive list 2004” aufgeführten Radikale und Gruppen. INNCN sind die im Verzeichnis „International Nonproprietary Names (INN) for pharmaceutical substances, Names for radicals & groups, comprehensive list 2004” aufgeführten chemischen oder systematischen Bezeichnungen.

Gebräuchliches Präfix oder Suffix

Synonyme

Abweichende systematische Bezeichnung

Acefurat (INNRG)

Acetat (Ester), Furan-2-carboxylat (Ester) (INNCN)

Aceglumat (INNRG)

rac-Hydrogen-N-Acetylglutamat (INNCN)

Aceponat (INNRG)

Acetat (Ester), Propanoat (Ester) (INNCN)

Acetat

Acetofenid

Acetophenid

1-Phenylethan-1,1-diylbis(oxy)

Acetonid (INNRG)

Propan-2,2-diylbis(oxy) (INNCN)

1-Acetoxyethyl

1-(Acetyloxy)ethyl

Aceturat (INNRG)

N-Acetylglycinat (INNCN)

Acetylsalicylat

2-(Acetyloxy)benzoat

Acibutat (INNRG)

Acetat (Ester), 2-Methylpropanoat (Ester) (INNCN)

Acistrat (INNRG)

Acetat (Ester), Octadecanoat (Ester) (INNCN)

Acoxil (INNRG)

(Acetyloxy)methyl (INNCN)

Adipat

Hexandioat

Alanetil (INNRG)

[(S)-1-Ethoxy-1-oxo-propan-2-yl]amino (INNCN)

Alaninat (INNRG)

L-Alaninat (INNCN)

Alapivoxil (INNRG)

L-Alanyl, [(2,2-dimethylpropanoyl)oxy]methyl (INNCN)

Aldifitox (INNRG)

(4-Iminobutan-1,4-diyl)sulfandiyl[(3RS)-2,5-dioxopyrrolidin-1,3-diyl]-1,3-phenylencarbonyl unter Bildung eines N-Benzoyl-Derivats einer primären Aminogruppe des Diphtheria[550-L-phenylalanin]toxins des Corynebacterium-diphtheriae-(26-560)-peptids (INNCN)

Alfoscerat (INNRG)

(2R)-2,3-Dihydroxypropylhydrogenphosphat (INNCN)

Alideximer (INNRG)

Poly([oxy(2-hydroxyethan-1,1-diyl)]{oxy[1-(hydroxymethyl)ethan-1,2-diyl]}), teilweise O-verethert, die Carboxymethylgruppen und einige Carboxygruppen über Amide mit dem Tetrapeptidrest (Glycylglycyl-L-phenylalanylglycyl) (INNCN) verbunden

Allyl

Prop-2-en-1-yl

Allylbromid

Allylobromid

N-Allyl, Bromid (Salz)

Allyliodid

Allyloiodid

N-Allyl, Iodid (Salz)

Aluminium

4-Aminosalicylat

Aminosalicylat

2-Hydroxy-4-aminobenzoat

Ammonium

Amsonat (INNRG)

2,2′-Ethen-1,2-diylbis(5-aminobenzol-1-sulfonat) (INNCN)

Anisatil (INNRG)

2-(4-Methoxyphenyl)-2-oxoethyl (INNCN)

Antipyrat

Arbamel (INNRG)

2-(Dimethylamino)-2-oxoethyl (INNCN)

argin (INNRG)

30Bα-L-Arginin-30Bβ-L-arginin (INNCN)

Arginin (INN)

Aritox (INNRG)

Ricin A-Kette (INNCN)

Ascorbat

Aspart (INNRG)

28B-L-Asparaginsäure- (INNCN)

Aspartat

Axetil (INNRG)

rac-1-(Acetyloxy)ethyl (INNCN)

Barbiturat

2,4,6(1H,3H,5H)-Pyrimidintrion

Benetonid (INNRG)

N-Benzoyl-2-methyl-β-alanin (Ester), Acetonid (INNCN)

Benzathin

N,N′-Dibenzylethylendiammonium

Benzoacetat

Benzoat (INNRG)

Benzyl

Benzylbromid

Benzylobromid

N-Benzyl, Bromid (Salz)

Benzyliodid

Benzyloiodid

N-Benzyl, Iodid (Salz)

Besilat (INNRG)

Besylat

Benzolsulfonat (INNCN), Benzolsulphonat

Besudotox (INNRG)

L-Lysyl-L-alanyl-L-serylglycylglycin (Linker) Fusionsprotein mit Des-(365-380)-[Asn364,Val407,Ser515,Gln590,Gln606,Arg613]exotoxin-A-(Pseudomonas aeruginosa)-(251-613)-peptid (Toxin, bei dem Region IA und die ersten 16 Reste von Region IB abgespalten sind) (INNCN)

Bezomil (INNRG)

(Benzoyloxy)methyl (INNCN)

Bismut

Borat

Bromid (INNRG)

Buciclat (INNRG)

trans-4-Butylcyclohexancarboxylat (INNCN)

Bunapsilat (INNRG)

3,7-Di-tert-butylnaphthalin-1,5-disulfonat (INNCN)

Buteprat (INNRG)

Butyrat (Ester), Propionat (Ester) (INNCN)

Butyl

tert-Butyl

t-Butyl, tertiäres Butyl

Butylbromid

Butylobromid

N-Butyl, Bromid (Salz)

tert-Butylester

t-Butylester, tertiärer Butylester

Butylester

Butyrat

Butyrat

Butanoat

Calcium

Camphorat

1,2,2-Trimethyl-1,3-cyclopentandicarboxylat

Camsilat (INNRG)

Camsylat, Camphersulfonat, Camphersulphonat, R-Camphersulfonat, R-Camphersulphonat, S-Camphersulfonat, S-Camphersulphonat, Campher-10-sulfonat, Campher-10-sulphonat, Campher-10-sulfonsäure

(7,7-Dimethyl-2-oxobicyclo[2.2.1]heptan-1-yl)methansulfonat (INNCN)

Caproat (INNRG)

Hexanoat (INNCN)

Carbamat

Carbesilat (INNRG)

4-Sulfobenzoat (INNCN)

Carbonat

Ceribat (INNRG)

rac-2,3-Dihydroxypropylcarbonat (Ester) (INNCN)

Chlorid (INNRG)

Cholin

(2-Hydroxyethyl)trimethylammonium

Ciclotat (INNRG)

Cyclotat

4-Methylbicyclo[2.2.2]oct-2-en-1-carboxylat (INNCN)

Cilexetil (INNRG)

rac-1-{[(Cyclohexyloxy)carbonyl]oxy}ethyl (INNCN)

Cinnamat

3-Phenylprop-2-enoat

Cipecilat (INNRG)

Cyclohexancarboxylat (Ester), Cyclopropancarboxylat (Ester) (INNCN)

Cipionat (INNRG)

Cypionat, Cyclopentanpropionat

3-Cyclopentylpropanoat (INNCN), 3-Cyclopentylpropionat

Citrat

2-Hydroxypropan-1,2,3-tricarboxylat

Cituxetan (INNRG)

N-(4-{2(RS)-2-[Bis(carboxymethyl)amino)]-3-({2-[bis(carboxymethyl)=amino]ethyl}(carboxymethyl)amino)propyl}phenyl)thiocarbamoyl (INNCN)

Clofibrol (INNRG)

2-(4-Chlorophenoxy)-2-methylpropyl (INNCN)

Closilat (INNRG)

Closylat, p-Chlorobenzolsulfonat, p-Chlorobenzolsulphonat, Chlorbenzolsulfonat

4-Chlorobenzol-1-sulfonat (INNCN), 4-Chlorobenzolsulfonat

Crobefat (INNRG)

rac-{3-[(3E)-4-Methoxybenzyliden]-2-(4-methoxyphenyl)chroman-6-yl phosphat(2-)} (INNCN)

Cromacat (INNRG)

2-[(6-Hydroxy-4-methyl-2-oxo-2H-chromen-7yl)oxy]acetat (INNCN)

Cromesilat (INNRG)

(6,7-Dihydroxy-2-oxo-2H-chromen-4-yl)methanesulfonat (INNCN)

Crosfumaril (INNRG)

(2E)-But-2-endioyl (INNCN)

Cyclamat (INNRG)

N-Cyclohexylsulfamat, N-Cyclohexylsulphamat

Cyclohexylsulfamat (INNCN)

Cyclohexylamin

Cyclohexylammonium

Cyclohexylpropionat

Cyclohexanpropionat

Cyclohexylpropanoat

Dalanated (INNRG)

Des-B30-alanin (INNCN)

Daloxat (INNRG)

L-Alaninat (Ester), (5-Methyl-2-oxo-1,3-dioxol-4-yl)methyl (INNCN)

Daropat (INNRG)

Dapropat

3-(Dimethylamino)propanoat (INNCN)

Deanil (INNRG)

2-(Dimethylamino)ethyl (INNCN)

Decanoat

Decil (INNRG)

Decyl (INNCN)

Defalan (INNRG)

Des-1B-L-phenylalanin-Insulin (INNCN)

Detemir (INNRG)

Tetradecanoyl (INNCN)

Dibudinat (INNRG)

2,6-Di-tert-butylnaphthalin-1,5-disulfonat (INNCN)

Dibunat (INNRG)

2,6-Di-tert-butylnaphthalin-1-sulfonat (INNCN)

Dicibat (INNRG)

Dicyclohexylmethylcarbonat (INNCN)

Dicyclohexylamin

Dicyclohexylammonium

Diethylamin

Diethylammonium

Diftitox (INNRG)

N-L-Methionyl-387-L-histidin-388-L-alanin-1-388-Toxin (Corynebacterium diphtheriae Stamm C7) (388→2′)-Protein (INNCN)

Digolil (INNRG)

2-(2-Hydroxyethoxy)ethyl (INNCN)

Dihydroxybenzoat

N,N-Dimethyl-β-alanin

N,N-Dimethyl-beta-alanin

Dinitrobenzoat

Diolamin (INNRG)

Diethanolamin

2,2′-Azanediyldiethanol (INNCN)

Disulfid

Disulphid

Docosil (INNRG)

Docosyl (INNCN)

Dofosfat (INNRG)

Octadecylhydrogenphosphat (INNCN)

Ecamat (INNRG)

N-Ethylcarbamat (INNCN)

Edamin (INNRG)

Ethan-1,2-diamin (INNCN)

Edisilat (INNRG)

Edisylat, 1,2-Ethandisulfonat, 1,2-Ethandisulphonat

Ethan-1,2-disulfonat (INNCN)

Eisen(II)-

Ferro-

Eisenchlorid

Embonat (INNRG)

Pamoat, 4,4′-Methylenbis(3-hydroxy-2-naphthoat)

4,4′-Methylenbis(3-hydroxynaphthalin-2-carboxylat) (INNCN)

Enacarbil (INNRG)

{rac-1-[(2-Methylpropanoyl)oxy]ethoxy}carbonyl (INNCN)

Enantat (INNRG)

Enanthat

Heptanoat (INNCN)

Enbutat (INNRG)

Acetat (Ester), Butanoat (Ester) (INNCN)

Epolamin (INNRG)

1-Pyrrolidinethanol

2-(Pyrrolidin-1-yl)ethanol (INNCN)

Erbumin (INNRG)

tert-Butylamin, t-Butylamin, tertiäres Butylamin

2-Methylpropan-2-amin (INNCN)

Esilat (INNRG)

Esylat, Ethansulfonat, Ethansulphonat

Ethansulfonat (INNCN)

Estafenatox (INNRG)

Glycylglycyl-L-prolin (Linker) Fusionsprotein mit Enterotoxin Typ A (Staphylococcus aureus)-(1-33)-peptidyl-L-seryl[Ser36,Ser37,Glu38,Lys39,Ala41,Thr46,Thr71,Ala72,Ser75,Glu76,Glu78,Ser80,Ser81,Thr214,Ser217,Thr219,Ser220,Ser222,Ser224]enterotoxin Typ E (Staphylococcus aureus)-(32-230)-peptid (synthetisches Superantigen SEA/E-120) (INNCN)

Estolat (INNRG)

Propionatdodecylsulfat, Propionatdodecylsulphat, Propionatlaurylsulfat, Propionatlaurylsulphat

Propanoat (Ester), Dodecylsulfat (Salz) (INNCN)

Etabonat (INNRG)

Ethylcarbonat (INNCN)

Etexilat (INNRG)

Ethyl, (Hexyloxy)carbonyl

Ethyl

Ethylamin

Ethylammonium

Ethylbromid

Ethobromid

N-Ethyl, Bromid (Salz)

Ethylenantat

Ethylheptanoat

Ethylendiamin

Ethan-1,2-diamin

Ethylester

Ethylhexanoat

Ethyliodid

Ethyloiodid

N-Ethyl, Iodid (Salz)

Ethylsuccinat

Etilsulfat (INNRG)

Ethylsulfat

Ethylsulfat (INNCN)

Farnesil (INNRG)

(2E,6E)-3,7,11-Trimethyldodeca-2,6,10-trien-1-yl (INNCN)

Fendizoat (INNRG)

2-(6-Hydroxybiphenyl-3-carbonyl)benzoat (INNCN)

Fluorid

Fluorosulfonat

Fluorosulphonat

Format

Fosamil (INNRG)

Phosphono (INNCN)

Fosfatex

Fostedat (INNRG)

Tetradecylhydrogenphosphat (INNCN)

Fumarat

(2E)-But-2-endioat

Furetonid (INNRG)

1-Benzofuran-2-carboxylat (Ester), Propan-2,2-diylbis(oxy) (INNCN)

Furoat

Furan-2(oder 3)-carboxylat

Fusidat

Gadolinium

Gamolenat (INNRG)

(6Z,9Z,12Z)-Octadeca-6,9,12-trienoat (INNCN)

Glargin (INNRG)

21A-Glycin-30Bα-L-arginin-30Bβ-L-arginin (INNCN)

Glucarat

Saccharat

(2R,3S,4S,5S)-2,3,4,5-Tetrahydroxyhexandioat, D-Glucarat

Gluceptat (INNRG)

Glucoheptonat

D-Glycero-D-gulo-heptonat (INNCN)

Gluconat

Glucosid

Glucuronid (INNRG)

β-D-Glucopyranosid-Uronsäure [Osid] (INNCN)

Glulisin (INNRG)

3B-L-Lysin,29B-L-glutaminsäure (INNCN)

Glutamer (INNRG)

Glutaraldehydpolymer (INNCN)

Glycolat

Hydroxyacetat

Glyoxylat

Oxoacetat

Gold

Guacil (INNRG)

2-Methoxyphenyl (INNCN)

Guanidin

Hemisuccinat (INNRG)

Hydrogensuccinat

Hydrogenbutandioat (INNCN)

Hexacetonid (INNRG)

3,3-Dimethylbutanoat (Ester), Propan-2,2-diylbis(oxy) (INNCN)

Hibenzat (INNRG)

Hybenzat

4-(4-Hydroxybenzoyl)benzoat (INNCN)

Hippurat

N-Benzoylglycinsalz

Hyclat (INNRG)

Ethanol — Hydrochlorid — Wasser (0,5/1/0,5) (INNCN)

Hydrat

Hydrobromid

Bromwasserstoff

Hydrochlorid

Chlorwasserstoff

Hydrogen

Wasserstoff

Hydroxid

Hydroxybenzoat

2-(4-Hydroxybenzoyl)benzoat

o-(4-Hydroxybenzoyl)benzoat

Hydroxynaphtoat (INNRG)

Hydroxynaphthoat

3-Hydroxynaphthalin-2-carboxylat (INNCN)

Iod-131

Iodid (INNRG)

Isetionat (INNRG)

Isethionat, 2-Hydroxyethansulfonat, 2-Hydroxyethansulphonat

2-Hydroxyethan-1-sulfonat (INNCN)

Isobutyrat

2-Methylpropanoat

Isocaproat

4-Methylpentanoat

Isonicotinat

Pyridin-4-carboxylat

Isophthalat

Benzol-1,3-dicarboxylat

Isopropionat

Isopropyl

Propan-2-yl

Kalium (INNRG)

Kalium (INNCN)

Lactat

2-Hydroxypropanoat

Lactobionat

4-O-(β-D-Galactopyranosyl)-D-gluconat

Laurat (INNRG)

Dodecanoat (INNCN)

Lauril (INNRG)

Lauryl

Dodecyl (INNCN)

Laurilsulfat (INNRG)

Laurilsulfat, Laurilsulphat, Laurylsulfat, Laurylsulphat, Laurilsulphat, Laurylsulfat

Dodecylsulfat (INNCN)

Levulinat

4-Oxopentanoat

Lisetil (INNRG)

L-Lysinat (Ester), Diethyl (Ester) (INNCN)

Lisicol (INNRG)

{N-[(5S)-5-Carboxy-5-(3α,7α,12α-trihydroxy-5β-cholan-24-amido)pentyl]carbamothioyl}amino (INNCN)

Lispro (INNRG)

28B-L-Lysin-29B-L-prolin (INNCN)

Lithium

Lutetium

Lysinat

Lysin (INN)

Mafenatox (INNRG)

Enterotoxin A (227-Alanin) (Staphylococcus aureus) (INNCN)

Magnesium

Malat

Hydroxybutandioat

Maleat

(Z)-But-2-enoat

Malonat

Propandioat

Mandelat

2-Hydroxy-2-phenylacetat, α-Hydroxybenzolacetat

Medocaril (INNRG)

[(5-Methyl-2-oxo-1,3-dioxol-4-yl)methoxy]carbonyl (INNCN)

Medoxomil (INNRG)

(5-Methyl-2-oxo-1,3-dioxol-4-yl)methyl (INNCN)

Megallat (INNRG)

3,4,5-Trimethoxybenzoat (INNCN)

Meglumin (INN)

N-Methylglucamin

1-Deoxy-1-methylamino-D-glucitol

Merpentan (INNRG)

{N,N′-[1-(3-Oxopropyl)ethan-1,2-diyl]bis(2-sulfanylacetamidato)}(4-) (INNCN)

Mertansin (INNRG)

Tetrakis{(4RS)-4[(3-{[(1S)-2-{[(1S,2R,3S,5S,6S,16E,18E,20R,21S)-11-chloro-21-hydroxy-12,20-dimethoxy-2,5,9,16-tetramethyl-8,23-dioxo-4,24-dioxa-9,22-diazatetracyclo[19.3.1.110,14.03,5]hexacosa-10,12,14(26),16,18-pentaen-6-yl]oxy}-1-methyl-2-oxoethyl]methylamino}-3-oxopropyl)disulfanyl]pentanoyl} (INNCN)

Mesilat (INNRG)

Mesylat, Methansulfonat, Methansulphonat

Methansulfonat (INNCN)

Metembonat (INNRG)

4,4′-Methylenbis(3-methoxynaphthalin-2-carboxylat) (INNCN)

Methonitrat (INNRG)

N-Methyl, Nitrat (Salz) (INNCN)

Methylbromid (INNRG)

Methobromid

N-Methyl, Bromid (Salz) (INNCN)

Methylendisalicylat

Methylenbis(2-hydroxybenzoat)

Methylester

Metilsulfat (INNRG)

Metilsulphat, Methylsulfat, Methylsulphat

Methylsulfat (INNCN)

Metiodid (INNRG)

Methyliodid

N-Methyl, Iodid (Salz) (INNCN)

Mofetil (INNRG)

2-(Morpholin-4-yl)ethyl (INNCN)

Mucat

Galactarat, meso-Galactarat

2,3,4,5-Tetrahydroxyhexan-1,6-dioate

Nafat

Natriumformat

Formyloxy (Ester), Natrium (Salz)

Napadisilat (INNRG)

Napadisylat, 1,5-Naphthalindisulfonat, 1,5-Naphthalindisulphonat

Naphthalin-1,5-disulfonat (INNCN)

Napsilat (INNRG)

Napsylat, 2-Naphthalinsulfonat, 2-Naphthalinsulphonat

Naphthalin-2-sulfonat (INNCN)

Natrium (INNRG)

Nicotinat (INNRG)

Pyridin-3-carboxylat (INNCN)

Nitrat

Nitrobenzoat

Octil (INNRG)

Octyl (INNCN)

Olamin (INNRG)

Ethanolamin

2-Aminoethanol (INNCN)

Oleat (INNRG)

(9Z)-Octadec-9-enoat (INNCN)

Orotat

1,2,3,6-Tetrahydro-2,6-dioxopyrimidin-4-carboxylat

Oxalat

Oxid

Oxoglurat (INNRG)

Hydrogen-2-oxopentandioat (INNCN)

Palmitat (INNRG)

Hexadecanoat (INNCN)

Pantothenat

N-(2,4-Dihydroxy-3,3-dimethyl-1-oxobutyl)-β-alaninat

Paptox (INNRG)

PA-Protein (Antivirus-Protein aus Phytolacca americana) (INNCN)

Pegol (INNRG)

α-(2-Carboxyethyl)-ω-methoxypoly(oxyethan-1,2-diyl) (INNCN)

Pendetid (INN)

Pentexil (INNRG)

Pivetil

(RS)-1-[(2,2-Dimethylpropanoyl)oxy]ethyl (INNCN)

Perchlorat (INNRG)

Phenylpropionat

Phosphat

Orthophosphat

Phosphit

Phthalat

Benzol-1,2-dicarboxylat

Picrat

2,4,6-Trinitrobenzol-1-olat

Pivalat (INNRG)

Trimethylacetat

2,2-Dimethylpropanoat (Ester) (INNCN)

Pivoxetil (INNRG)

rac-1-[(2-Methoxy-2-methylpropanoyl)oxy]ethyl (INNCN)

Pivoxil (INNRG)

(Pivaloyloxy)methyl

[(2,2-Dimethylpropanoyl)oxy]methyl (INNCN)

Placarbil (INNRG)

(R)-2-Methyl-1-[(2-methylpropanoyl)oxy]propoxy}carbonyl) (INNCN)

Poliglumex (INNRG)

[Poly(L-glutaminsäure)z—(L-Glutamat-γ-ester)—Poly(L-glutaminsäure)y]n (INNCN)

Propionat

Propanoat

Propyl

Propylester

Proxetil (INNRG)

rac-1-{[(Propan-2-yloxy)carbonyl]oxy}ethyl (INNCN)

Pyridylacetat

Pyridinylacetat

Quinat

1,3,4,5-Tetrahydroxycyclohexancarboxylat

Raffimer (INNRG)

(2S,4R,6R,8S,11S,13S)-2,4,8,13-Tetrakis(hydroxymethyl)-4,6,11-tris(ylomethyl)-3,5,7,10,12-pentaoxatetradecan-1,14-diyl (INNCN)

Resinat

Abietat

(1R,4aR,4bR,10aR)-1,4a-Dimethyl-7-(1-methylethyl)-1,2,3,4,4a,4b,5,6,10,10a-decahydro-1-phenanthrencarboxylat

Salicylat (INNRG)

2-Hydroxybenzoat (INNCN)

Salicyloylacetat

2-Hydroxybenzoylacetat

Sesquioleat (INNRG)

(9Z)-Octadec-9-enoat(1,5) (INNCN)

Soproxil (INNRG)

{[(Propan-2-yloxy)carbonyl]oxy}methyl (INNCN)

Steaglat (INNRG)

2-(Octadecanoyloxy)acetat (Ester) (INNCN)

Stearat (INNRG)

Octadecanoat (INNCN)

Stinoprat (INNRG)

N-Acetylcysteinat (Salz), Propanoat (Ester) (INNCN)

Succinat

Butandioat

Succinil (INNRG)

3-Carboxypropanoyl (INNCN)

Succinyl

Butandioyl

Sudotox (INNRG)

248-L-Histidin-249-L-methionin-250-L-alanin-251-L-glutaminsäure-248-613-exotoxin A (reduziert mittels Pseudomonas aeruginosa) (INNCN)

Suleptanat (INNRG)

8-[Methyl(2-sulfoethyl)amino]-8-oxooctanoat (Ester), Mononatriumsalz (INNCN)

Sulfat (INNRG)

Sulphat

Sulfinat

Sulphinat

Sulfit

Sulphit

Sulfobenzoat

Sulphobenzoat

3-Sulfobenzoat

3-Sulphobenzoat

Sulfosalicylat

Sulphosalicylat

2-Hydroxysulfobenzoat

Sulfoxylat (INNRG)

Sulfinomethyl, Mononatriumsalz (INNCN)

Tafenatox (INNRG)

Enterotoxin A (Staphylococcus aureus) (INNCN)

Tannat

Tartrat (INNRG)

L-Tartrat

(2R,3R)-2,3-Dihydroxybutandioat (INNCN), L-Tartarat

D-Tartrat

(2S,3S)-2,3-Dihydroxybutandioat, D-Tartarat

Tebutat (INNRG)

tert-Butylacetat, t-Butylacetat, tertiäres Butylacetat

3,3-Dimethylbutanoat (INNCN)

Tenoat (INNRG)

Thiophen-2-carboxylat (INNCN)

Teoclat (INNRG)

Theoclat, 8-Chlorotheophyllinat

8-Chloro-1,3-dimethyl-2,6-dioxo-3,6-dihydro-1H-purin-7-(2H)-id (INNCN)

Teprosilat (INNRG)

3-(1,3-Dimethyl-2,6-dioxo-1,2,3,6-tetrahydro-7H-purin-7-yl)propan-1-sulfonat (INNCN)

Tetrahydrophthalat

Cyclohexen-1,2-dicarboxylat

Tetraxetan (INNRG)

[4,7,10-Tris(carboxymethyl)-1,4,7,10-tetraazacyclodec-1-yl]acetyl (INNCN)

Thiocyanat

Tidoxil (INNRG)

rac-2-(Decyloxy)-3-(dodecylsulfanyl)propyl (INNCN)

Tiuxetan (INNRG)

N-(4-{(2S)-2-[Bis(carboxymethyl)amino]-3-[(2RS)-{2-[bis(carboxymethyl)amino]propyl}(carboxymethyl)amino]propyl}phenyl) thiocarbamoyl (INNCN)

Tocoferil (INNRG)

rac-(2R)-2,5,7,8-Tetramethyl-2-[(4R,8R)-4,8,12-trimethyltridecyl]chroman-6-yl (INNCN)

Tofesilat (INNRG)

3-(1,3-Dimethyl-2,6-dioxo-1,2,3,6-tetrahydro-7H-purin-7-yl)ethan-1-sulfonat (INNCN)

Tosilat (INNRG)

Tosylat, p-Toluensulfonat, p-Toluensulphonat

4-Methylbenzol-1-sulfonat (INNCN)

Triclofenat (INNRG)

2,4,5-Trichlorophenolat (INNCN)

Triflutat (INNRG)

Trifluoroacetat (INNCN)

Trioleat (INNRG)

Tris[(9Z)-octadec-9-enoat] (INNCN)

Tristearat (INNRG)

Tris(octadecanoat) (INNCN)

Trolamin (INNRG)

Triethanolamin

2,2′,2″-Nitrilotriethanol (INNCN)

Trometamol (INN)

Tromethamin

2-Amino-2-(hydroxymethyl)propan-1,3-diol, Tris(hydroxymethyl)methylamin

Troxundat (INNRG)

[2-(2-Ethoxyethoxy)ethoxy]acetat (INNCN)

Undecylat (INNRG)

Undecanoat (INNCN)

Undecylenat (INNRG)

Undec-10-enoat (INNCN)

Valerat (INNRG)

Pentanoat (INNCN)

Xinafoat (INNRG)

1-Hydroxynaphthalin-2-carboxylat (INNCN)

Zink

ANHANG 5

HS-Code

INN

Salz, Ester oder Hydrat des INN

HS-Code

CAS RN

2925.29

Arginin

2922.42

Glutaminsäure

Arginin-L-glutamat

2925.29

4320-30-3

2918.99

Carbenoxolon

Carbenoxolon, Dicholinsalz

2923.10

74203-92-2

2909.49

Chlorphenesin

Chlorphenesincarbamat

2924.29

886-74-8

2907.29

Dienestrol

Dienestroldi(acetat)

2915.39

84-19-5

2907.29

Diethylstilbestrol

Diethylstilbestroldibutyrat

2915.60

74664-03-2

Diethylstilbestroldipropionat

2915.50.00

130-80-3

2918.99

Enoxolon

Enoxolondihydrogenphosphat

2919.90

18416-35-8

2905.51

Ethchlorvynol

Ethchlorvynolcarbamat

2924.19

74283-25-3

2907.29

Hexestrol

Hexestroldibutyrat

2915.60

36557-18-3

Hexestroldipropionat

2915.50.00

59386-02-6

2934.91

Phenmetrazin

Phenmetrazinteoclat

2939.59

13931-75-4

ANHANG 6

KN-Code

CAS RN

Bezeichnung

28432900

22199-08-2

(4-Amino-N-pyrimidin-2-ylbenzolsulfonamidato-NN,O1)silber

28433000

12192-57-3

(alpha-D-Glucopyranosylthio)gold

28444030

82407-94-1

1-[4-(2-Dimethylaminoethoxy)[14C]phenyl)]-1,2-diphenylbutan-1-ol

29021900

6746-94-7

Ethinylcyclopropan

29038990

7051-34-5

Brommethylcyclopropan

29039990

620-20-2

alpha,3-Dichlortoluol

3312-04-7

1-Chlor-4,4-bis(4-fluorphenyl)butan

42074-68-0

1-Chlor-2-(chlordiphenylmethyl)benzol

76283-09-5

alpha,4-Dibrom-2-fluortoluol

29049095

121-17-5

4-Chlor-alpha,alpha,alpha-trifluor-3-nitrotoluol

4714-32-3

1-Nitro-4-(1,2,2,2-tetrachlorethyl)benzol

29052200

505-32-8

3,7,11,15-Tetramethylhexadec-1-en-3-ol

1113-21-9

(6E,10E,14E)-3,7,11,15-Tetramethylhexadeca-1,6,10,14-tetraen-3-ol

7212-44-4

3,7,11-Trimethyldodeca-1,6,10-trien-3-ol

29052990

2914-69-4

(S)-But-3-yn-2-ol

173200-56-1

(E)-6,6-Dimethylhept-2-en-4-yn-1-ol

29053995

281214-27-5

(2R,3R)-2,3-Dimethylbutan-1,4-diyl-bis(4-methylbenzolsulfonat)

29054900

1947-62-2

(2R,3R)-1,4-Bis(mesyloxy)butan-2,3-diol

29055998

75-89-8

2,2,2-Trifluorethanol

920-66-1

1,1,1,3,3,3-Hexafluorpropan-2-ol

54322-20-2

Natrium-4-chlor-1-hydroxybutan-1-sulfonat

57090-45-6

(R)-3-Chlorpropan-1,2-diol

60827-45-4

(2S)-3-Chlorpropan-1,2-diol

148043-73-6

4,4,5,5,5-Pentafluorpentan-1-ol

441002-17-1

4-Chlorbutyl-2-nitrobenzolsulfonat

29062900

1570-95-2

2-Phenylpropan-1,3-diol

104265-58-9

2-[(1S,2R)-6-Fluor-2-hydroxy-1-isopropyl-1,2,3,4-tetrahydro-2-naphthyl]ethyl-p-toluolsulfonat

127852-28-2

(1R)-1-[3,5-bis(Trifluormethyl)phenyl]ethan-1-ol

167155-76-2

1,1-Difluor-1,1a,6,10b-tetrahydrodibenzo[a,e]cyclopropa[c][7]annulen-6-ol

29071990

27673-48-9

5,8-Dihydro-1-naphthol

29072900

700-13-0

2,3,5-Trimethylhydrochinon

290930

461432-23-5

4-(5-Brom-2-chlorbenzyl)phenylethylether

503070-57-3

2-({2-[(6-Bromhexyl)oxy]ethoxy}methyl)-1,3-dichlorbenzol

29093038

3259-03-8

1-(2-Bromethoxy)-2-ethoxybenzen oder 2-Bromethyl 2-ethoxyphenylether

5111-65-9

6-Brom-2-naphthylmethylether

29093090

3383-72-0

(2-Chlorethyl)(4-nitrophenyl)ether

31264-51-4

3-Chlorpropyl-2,5-xylylether

92878-95-0

2-(3-Chlorpropoxy)-1-methoxy-4-nitrobenzol

165254-21-7

1,2-bis{2-[2-(2-Methoxyethoxy)ethoxy]ethoxy}-4,5-dinitrobenzen

29094980

85309-91-7

2-[(2,6-Dichlorbenzyl)oxy]ethanol

160969-03-9

2-[2-(2,2,2-Trifluorethoxy)phenoxy]ethyl-methansulfonat

170277-77-7

(3S)-3-[2-(Mesyloxy)ethoxy]-4-(trityloxy)butyl methansulfonat

185954-75-0

(3R)-3-Methoxydecan-1-ol

29095000

63659-16-5

4-[2-(Cyclopropylmethoxy)ethyl]phenol

83682-27-3

Natrium-2-hydroxy-1-(4-hydroxy-3-methoxyphenyl)propan-2-sulfonat

167145-13-3

2-[2-(3-Methoxyphenyl)ethyl]phenol

29102000

15448-47-2

(2R)-2-Methyloxiran

29103000

51594-55-9

(R)-1-Chlor-2,3-epoxypropan

29109000

56718-70-8

(2,3-Epoxypropyl)(4-(2-methoxyethyl)phenyl)ether

62600-71-9

(2R)-2-(3-Chlorphenyl)oxiran

129940-50-7

(S)-[(Trityloxy)methyl]oxiran

683276-64-4

[(2R)-2-Methyloxiran-2-yl]methyl 4-nitrobenzolsulfonat

702687-42-1

(2R)-2-[(5-Brom-2,3-difluorphenoxy)methyl]oxiran

29110000

1132-95-2

1,1-Diisopropoxycyclohexan

20627-73-0

alpha,alpha-Dimethoxy-2-nitrotoluol

94158-44-8

1,1-Dimethoxy-2-(2-methoxyethoxy)ethan

29122900

38849-09-1

3-(9,10-Dihydro-9,10-ethanoanthracen-9-yl)acrylaldehyd

29124900

1620-98-0

3,5-Di-tert-butyl-4-hydroxybenzaldehyd

2144-08-3

2,3,4-Trihydroxybenzaldehyd

3453-33-6

6-Methoxy-2-naphthaldehyd

29130000

80565-30-6

4′-Chlorbiphenyl-4-carbaldehyd

90035-34-0

4′-(Trifluormethyl)biphenyl-4-carbaldehyd

29143900

645-13-6

4-Methylvalerophenon

1210-35-1

10,11-Dihydro-5H-dibenzo[a,d]cyclohepten-5-on

2222-33-5

5H-Dibenzo[a,d]cyclohepten-5-on

29144090

80-75-1

11-alpha-Hydroxypregn-4-en-3,20-dion

17752-16-8

(3β)-3-Hydroxycholest-5-en-24-on

85700-75-0

11-alpha,17,21-Trihydroxy-16-beta-methylpregna-1,4-dien-3,20-dion

29145000

104-20-1

4-(4-Methoxyphenyl)butan-2-on

974-23-2

(3β,16α)-3-Hydroxy-16,17-epoxypregn-5-en-20-on

981-34-0

9-beta,11-beta-Epoxy-17-alpha,21-dihydroxy-16-beta-methylenpregna-1,4-dien-3,20-dion

1078-19-9

6-Methoxy-1,2,3,4-tetrahydro-1-naphthon

2107-69-9

5,6-Dimethoxyindan-1-on

4495-66-3

1-[4-(Benzyloxy)phenyl]propan-1-on

17720-60-4

1-(2,4-Dihydroxyphenyl)-2-(4-hydroxyphenyl)ethan-1-on

24916-90-3

9-beta,11-beta-Epoxy-17,21-dihydroxy-16-alpha-methylpregna-1,4-dien-3,20-dion

28315-93-7

5-Hydroxy-1,2,3,4-tetrahydro-1-naphthon

82499-20-5

(1R)-1-Hydroxy-1-(3-hydroxyphenyl)aceton

29147000

534-07-6

1,3-Dichloraceton

2196-99-8

2-Chlor-1-(4-methoxyphenyl)ethan-1-on

2350-46-1

1-(2,3-Dichlor-4-hydroxyphenyl)butan-1-on

3874-54-2

4-Chlor-4′-fluorbutyrophenon

4252-78-2

2,2′,4′-Trichloracetophenon

10226-30-9

6-Chlorhexan-2-on

13054-81-4

4-Chlor-heptan-3,5-dion

26771-69-7

2-Methoxy-1-[4-(trifluormethyl)phenyl]ethan-1-on

43076-61-5

4′-tert-Butyl-4-chlorbutyrophenon

43229-01-2

1-[4-(Benzyloxy)-3-nitrophenyl]-2-bromethan-1-on

62932-94-9

2-Brom-1-[4-hydroxy-3-(hydroxymethyl)phenyl]ethan-1-on

79836-44-5

4-(3,4-Dichlorphenyl)-3,4-dihydronaphthalin-1(2H)-on

83881-08-7

21-Chlor-9-beta,11-beta-epoxy-17-hydroxy-16-alpha-methylpregna-1,4-dien-3,20-dion

124379-29-9

(4S)-4-(3,4-Dichlorphenyl)-3,4-dihydronaphthalen-1(2H)-on

135306-45-5

1-(3,5-Difluorphenyl)propan-1-on

150587-07-8

21-Benzyloxy-9-alpha-fluor-11-beta,17-alpha-dihydroxy-16-alpha-methylpregna-1,4-dien-3,20-dion

151265-34-8

21-Chlor-16-alpha-methylpregna-1,4,9(11)-trien-3,20-dion

153977-22-1

trans-2-Chlor-3-[4-(4-chlorphenyl)cyclohexyl]-1,4-naphthochinon

162548-73-4

4,6-Difluorindan-1-on

190965-45-8

(2-Brom-5-propoxyphenyl)(2-hydroxy-4-methoxyphenyl)methanon

29153900

910-99-6

17-alpha-Hydroxy-16-beta-methyl-3,20-dioxopregna-1,4,9(11)-trien-21-ylacetat

979-02-2

20-Oxopregna-5,16-dien-3-beta-ylacetat

2243-35-8

2-Oxo-2-phenylethylacetat

10106-41-9

17-Hydroxy-16-alpha-methyl-3,20-dioxopregna-1,4,9(11)-trien-21-ylacetat

24085-06-1

2-Acetoxy-5-acetylbenzylacetat

24510-54-1

17-alpha-Hydroxy-16-alpha-methyl-3,20-dioxopregna-1,4-dien-21-ylacetat

24510-55-2

17-alpha-Hydroxy-16-beta-methyl-3,20-dioxopregna-1,4-dien-21-ylacetat

37413-91-5

3,20-Dioxopregna-1,4,9(11),16-tetraen-21-ylacetat

60176-77-4

(1S,4R)-4-Hydroxycyclopent-2-en-1-ylacetat

127047-77-2

2-(Acetoxymethyl)-4-iodbutylacetat

131266-10-9

2-(Acetoxymethyl)-4-(benzyloxy)butylacetat

29155000

158894-67-8

1-Brom-2-methylpropylpropionat

29156090

53064-79-2

Iodmethylpivalat

29159070

638-41-5

Pentylchlorformiat

1069-66-5

Natrium 2-propylpentanoat

7693-41-6

4-Methoxyphenylchlorformat

18997-19-8

Chlormethylpivalat

22328-90-1

(3R)-3-Methylhexansäure

29162000

3721-95-7

Cyclobutancarbonsäure

7077-05-6

trans-4-(Propan-2-yl)cyclohexancarbonsäure

122665-97-8

4,4-Difluorcyclohexan-1-carbonsäure

211515-46-7

1-(2-Ethylbutyl)cyclohexancarbonylchlorid

381209-09-2

1-(2-Ethylbutyl)cyclohexancarbonsäure

29163100

132294-16-7

(2S,3S)-2,3-Bis(benzoyloxymethyl)cyclobutanon

132294-17-8

(1S,2S,3S)-2,3-Bis(benzoyloxymethyl)cyclobutanol

29163910

1716-12-7

Natrium 4-phenylbutanoat

2417-72-3

Methyl-4-(brommethyl)benzoat

2444-36-2

(2-Chlorphenyl)essigsäure

2901-13-5

Ethyl 2-methyl-2-phenylpropanoat

4276-85-1

2-(2,4,6-Triisopropylphenyl)essigsäure

17625-03-5

Natriumhydrogen-3-sulfonatobenzoat

21900-39-0

5-Fluor-2-methylbenzoylchlorid

37742-98-6

4-Brom-2,2-diphenylbuttersäure

49708-81-8

trans-4-(p-Chlorphenyl)cyclohexancarbonsäure

55332-37-1

(S)-2-(4-Fluorphenyl)-3-methylbuttersäure

110877-64-0

2-Chlor-4,5-difluorbenzoesäure

114772-40-6

Tert-butyl 4′-(brommethyl)biphenyl-2-carboxylat

119916-27-7

4,6-Dibrom-3-fluor-o-toluylsäure

141109-25-3

2-Brom-2-(2-chlorphenyl)essigsäure

29171910

0-00-0

Magnesium-bis(4-nitrobenzylmalonat)dihydrat

29171990

76-72-2

Diethylethyl(pentan-2-yl)propandioat

6065-63-0

Diethyldipropylmalonat

28868-76-0

Dimethylchlormalonat

48059-97-8

(E)-Oct-4-en-1,8-disäure

71170-82-6

Triethyl-3-brompropan-1,1,1-tricarboxylat

29173995

21601-78-5

Phenylhydrogenphenylmalonat

27932-00-9

Indan-5-ylhydrogenphenylmalonat

29181300

2743-38-6

Dibenzoyl-L-weinsäure

29181600

11116-97-5

Calciumgluconatlactat

29181998

138-59-0

(3R,4S,5R)-3,4,5-Trihydroxycyclohex-1-en-1-carbonsäure

611-71-2

D-Mandelsäure

3976-69-0

Methyl-(R)-3-hydroxybutyrat

4335-77-7

Cyclohexyl(hydroxy)phenylessigsäure

4358-88-7

Ethyl-DL-mandelat

20585-34-6

(2S)-Cyclohexyl(hydroxy)phenylessigsäure

29169-64-0

(R)-alpha-(Chlorcarbonyl)benzylformiat

36394-75-9

(S)-alpha-Chlorformylethylacetat

52950-18-2

(2R)-(2-Chlorphenyl)hydroxyessigsäure

56188-04-6

{(1R,3R,5S)-3,5-Dihydroxy-2-[(E)-(3S)-3-hydroxyoct-1-enyl]cyclopentyl}essigsäure

77550-67-5

Ammonium-(3R,5R)-7-{(1S,2S,6R,8S,8aR)-1,2,6,7,8,8a-hexahydro-2,6-dimethyl-8-[(2S)-2-methylbutyryloxy]-1-naphthyl}-3,5-dihydroxyheptanoat

90315-82-5

Ethyl-(R)-2-hydroxy-4-phenylbutyrat

111969-64-3

(1R,2S,5R)-2-isopropyl-5-methylcyclohexyl-dihydroxyacetat oder thymolglyoxylat

139893-43-9

Ammonium-(3R,5R)-7-[(1S,2S,6R,8S,8aR)-8-(2,2-dimethylbutyryloxy)-1,2,6,7,8,8a-hexahydro-2,6-dimethyl-1-naphthyl]-3,5-dihydroxyheptanoat

157604-22-3

Dinatrium-(2S,3R)-2-hydroxy-3-isobutylsuccinat

29182900

3943-89-3

Ethyl-3,4-dihydroxybenzoat

167678-46-8

3-Chlorformyl-o-tolylacetat

168899-58-9

3-Acetoxy-o-toluylsäure

376592-58-4

5′-Chlor-2′-hydroxy-3′-nitrobiphenyl-3-carbonsäure

29183000

302-97-6

3-Oxoandrost-4-en-17-beta-carbonsäure

1944-63-4

3-[(3aS,4S,7aS)-7a-Methyl-1,5-dioxooctahydro-1H-inden-4-yl]propionsäure

22161-86-0

(RS)-2-(3-Benzoylphenyl)propionsäure

39562-16-8

Ethyl (E)-2-(3-nitrobenzylidn)-3-oxobutanoat

39562-17-9

Methyl-2-(3-nitrobenzyliden)-3-oxobutyrat

39562-22-6

2-Methoxyethyl (E)-2-(3-nitrobenzylidn)-3-oxobutanoat

39562-27-1

Methyl (2E)-2-(2-nitrobenzylidn)-3-oxobutanoat

56105-81-8

(R)-2-(3-Benzoylphenyl)propionsäure

64920-29-2

Ethyl-2-oxo-4-phenylbutyrat

78834-75-0

Ethyl-7-chlor-2-oxoheptanoat

121873-00-5

Ethyl-3-(2-chlor-4,5-difluorphenyl)-3-hydroxyacrylat

134176-18-4

Ethyl 2-oxobicyclo[3.1.0]hexan-6-carboxylat

149437-76-3

5-(4-Fluorphenyl)-5-oxopentansäure

29189990

87-13-8

Diethylethoxymethylenmalonat

1217-67-0

(4-Butyryl-2,3-dichlorphenoxy)essigsäure

4651-67-6

(3α,5β)-3-Hydroxy-7-oxocholan-24-säure

13335-71-2

(2,6-Dimethylphenoxy)essigsäure

26159-31-9

(RS)-2-(6-Methoxy-2-naphthyl)propionsäure

28416-82-2

6-alpha,9-Difluor-11-beta,17-alpha-dihydroxy-16-alpha-methyl-3-oxoandrosta-1,4-dien-17-beta-carbonsäure

29754-58-3

Methyl-5-glyoxyloylsalicylathydrat

30131-16-9

4-(4-Phenylbutoxy)benzoesäure

33924-48-0

Methyl-5-chlor-o-anisat

35480-52-5

2,5-Bis(2,2,2-trifluorethoxy)benzoesäure

40098-26-8

Methyl-7-[(3RS)-3-hydroxy-5-oxocyclopent-1-enyl]heptanoat

52179-28-9

Ethyl-2-[4-(2,2-dichlorcyclopropyl)phenoxy]-2-methylpropanoat

70264-94-7

Methyl-4-(brommethyl)-m-anisat

105560-93-8

Methyl-(2R,3S)-2,3-epoxy-3-(4-methoxyphenyl)propionat

111006-10-1

Isobutyl-3,4-epoxybutyrat

150726-89-9

Dimethyl (2-methoxyphenoxy)malonat

204254-96-6

Ethyl (1S,5R,6S)-5-(1-ethylpropoxy)-7-oxabicyclo[4.1.0]hept-3-en-3-carboxylat

530141-60-7

Methyl-3-(5-{[4-(cyclopentyloxy)-2-hydroxyphenyl]carbonyl}-2-hydroxyphenyl)propanoat

709031-28-7

(3-Hydroxytricyclo[3.3.1.1(3,7)]dec-1-yl)(oxo)essigsäure

29209010

16606-55-6

(R)-Propylencarbonat

35180-01-9

Chlormethylisopropylcarbonat

80841-78-7

4-(Chlormethyl)-5-methyl-1,3-dioxol-2-on

91526-18-0

4-(Hydroxymethyl)-5-methyl-1,3-dioxol-2-on

208338-09-4

(4R,5R)-4,5-Bis(mesyloxymethyl)-1,3,2-dioxathiolan-2,2-dioxid

29209085

55-91-4

Diisopropylfluorphosphat

89729-09-9

5,7-Dioxa-6-thiaspiro[2.5]octan-6-oxid

29211960

4261-68-1

(2-Chlorethyl)diisopropylaminhydrochlorid

29211999

5407-04-5

3-Chlorpropyldimethylammoniumchlorid

29212900

100-36-7

2-Aminoethyldiethylamin

156886-85-0

N,N′-Bis[3-(ethylamino)propyl]propan-1,3-diamintetrahydrochlorid

29213010

167944-94-7

Cyclohexylammonium-1-[(S)-2-(tert-butoxycarbonyl)-3-(2-methoxyethoxy)propyl]cyclopentancarboxylat

29214200

671-89-6

4-Amino-6-chlorbenzol-1,3-di(sulfonylchlorid)

29214300

393-11-3

alpha,alpha,alpha-Trifluor-4-nitro-m-toluidin

29214900

89-97-4

2-Chlorbenzylamin

103-67-3

Benzyl(methyl)amin

328-93-8

alpha,alpha,alpha,alpha′,alpha′,alpha′-Hexafluor-2,5-xylidin

1614-57-9

3-(5H-Dibenzo[a,d]cyclohepten-5-ylpropyl)dimethylammoniumchlorid

3789-59-1

(1S)-1-Phenylpropan-1-amin

33881-72-0

Triethylanilin

54396-44-0

alpha′,alpha′,alpha′-Trifluor-2,3-xylidin

69385-30-4

2,6-Difluorbenzylamin

79617-99-5

trans-(±)-4-(3,4-Dichlorphenyl)-1,2,3,4-tetrahydro-1-naphthyl(methyl)ammoniumchlorid

81972-27-2

3-(Trichlorvinyl)anilinhydrochlorid

84467-54-9

1-[1-(4-Chlorphenyl)cyclobutyl]-3-methylbutan-1-amin

129140-12-1

1-Ethyl-1,4-diphenylbut-3-enylamin

132173-07-0

(Z)-N-[3-(3-Chlor-4-cyclohexylphenyl)prop-2-enyl]-N-ethylcyclohexylaminhydrochlorid

166943-39-1

Methyl(4′-nitrophenethyl)aminhydrochlorid

259729-93-6

(1R)-1-[1-(4-Chlorphenyl)cyclobutyl]-3-methylbutan-1-amin D-tartarat (1:1)

334477-60-0

(1R)-1-[3,5-Bis(trifluormethyl)phenyl]-N-methylethanamin

376608-71-8

(1R,2S)-2-(3,4-Difluorphenyl)cyclopropanamin (2R)-hydroxy(phenyl)ethanoat

389056-74-0

(1S)-1-[1-(4-Chlorphenyl)cyclobutyl]-3-methylbutan-1-amin D-tartarat (1:1)

945717-05-5

2-(4-Chlor-3-ethylphenyl)ethanaminhydrochlorid

945717-43-1

N-(4-Tert-butylbenzyl)-2-(4-chlor-3-ethylphenyl)ethanamin

1034457-07-2

2-(2,3-Dihydro-1H-inden-2-yl)propan-2-aminhydrochlorid

29215190

150812-21-8

N4-[(4-Fluorphenyl)methyl]-2-nitro-1,4-benzoldiamin

29215990

122-75-8

N,N′-Dibenzylethylendiammoniumdi(acetat)

140-28-3

N,N′-Dibenzylethan-1,2-diamindiacetat

29221985

0-00-0

[2-(Chlormethyl)-4-(dibenzylamino)phenyl]methanol-hydrochlorid

133-51-7

Antimonsäure – 1-Desoxy-1-(methylamino)-D-glucitol (1:1)

534-03-2

2-Aminopropan-1,3-diol

1159-03-1

5-(3-Dimethylaminopropyl)-10,11-dihydrodibenzo[a,d]cyclohepten-5-ol

23323-37-7

1-Desoxy-1-(octylamino)-D-glucit

35320-23-1

(2R)-2-Aminopropan-1-ol

38345-66-3

(2S,3R)-4-Dimethylamino-3-methyl-1,2-diphenylbutan-2-ol

42142-52-9

3-(Methylamino)-1-phenylpropan-1-ol

54527-65-0

2-[Benzyl(methyl)amino]ethylacetoacetat

56796-66-8

4-(Benzyloxy)-α1-[(tert-butylamino)methyl]benzen-1,3-dimethanol

58997-87-8

2-(Dimethylamino)-2-phenylbutan-1-ol

68047-07-4

4′-[2-(Dimethylamino)ethoxy]-2-phenylbutyrophenon

83647-29-4

3-{(Z)-1-[4-(2-Dimethylaminoethoxy)phenyl]-2-phenylbut-1-enyl}phenol

114247-09-5

(3R)-N-Methyl-3-phenyl-3-[4-(trifluormethyl)phenoxy]propan-1-aminhydrochlorid

115287-37-1

N-Methyl-N-(4-nitrophenthyl)-2-(4-nitrophenoxy) ethan-1-amin

126456-43-7

(1S,2R)-1-Aminoindan-2-ol

151807-53-3

(1RS,2RS,3SR)-2,3-Bis(benzoyloxymethyl)cyclobutylamin

151851-75-1

(R)-2-Amino-2-ethylhexan-1-ol

154598-58-0

(S)-2-(2-Amino-5-chlorphenyl)-4-cyclopropyl-1,1,1-trifluorbut-3-yn-2-ol

168960-19-8

((1S,4R)-4-Aminocyclopent-2-en-1-yl)methanol-hydrochlorid

214353-17-0

1-(2-Amino-5-chlorphenyl)-2,2,2-trifluorethan-1,1-diolhydrochlorid

467426-34-2

(2S)-2-(2-Amino-5-chlorphenyl)-4-cyclopropyl-1,1,1-trifluorbut-3-yn-2-olmethansulfonat (1:1,5)

702686-97-3

Ethyl 3-(3-{[(2R)-3-{[1-(2,3-dihydro-1H-inden-2-yl)-2-methylpropan-2-yl]amino}-2-hydroxypropyl]oxy}-4,5-difluorphenyl)propanoathydrochlorid

1035455-87-8

Ethyl(2E)-3-(3-{[(2R)-3-{[1-(2,3-dihydro-1H-inden-2-yl)-2-methylpropan-2-yl]amino}-2-hydroxypropyl]oxy}-4,5-difluorphenyl)prop-2-enoathydrochlorid

1035455-90-3

(2R)-1-(5-Brom-2,3-difluorphenoxy)-3-{[1-(2,3-dihydro-1H-inden-2-yl)-2-methylpropan-2-yl]amino}propan-2-ol-hydrochlorid

29222900

120-20-7

3,4-Dimethoxyphenethylamin

20059-73-8

2-[4-(Aminomethyl)phenoxy]-N,N-dimethylethanamin

55174-61-3

3,4-Dimethoxy-beta-methylphenethylamin

115256-13-8

4-(1-{[2-(4-Aminophenoxy)ethyl]methylamino}ethyl)anilin

188690-84-8

(2S)-Hydroxy(phenyl)essigsäure — (2R)-N-Benzyl-1-(4-methoxyphenyl)propan-2-amin (1:1) (Salz)

202197-26-0

3-Chlor-4-[(3-fluorbenzyl)oxy]anilin

29223900

784-38-3

2-Amino-5-chlor-2′-fluorbenzophenon

2011-66-7

2-Amino-2′-chlor-5-nitrobenzophenon

2958-36-3

2-Amino-2′,5-dichlorbenzophenon

14189-82-3

(2E)-3-(N-Methylanilin)acrylaldehyd

156732-13-7

(S)-5-Amino-2-(dibenzylamino)-1,6-diphenylhex-4-en-3-on

29224100

113403-10-4

Dexibuprofenlysin (INNM)

29224985

56-12-2

4-Aminobuttersäure

875-74-1

D-alpha-Phenylglycin

949-99-5

3-(4-Nitrophenyl)-L-alanin

961-69-3

Kalium-(R)-N-(3-ethoxy-1-methyl-3-oxoprop-1-enyl)-2-phenylglycin

1118-89-4

Diethyl-L-glutamathydrochlorid

13291-96-8

Natrium-(R)-N-(3-methoxy-1-methyl-3-oxoprop-1-enyl)-2-phenylglycinat

14205-39-1

Methyl-3-aminocrotonat

20763-30-8

2-Cyclohexa-1,4-dienylglycin

26774-89-0

Natrium 2-(cyclohexa-1,4-dien-1-yl)-2-[((E)-1-methoxy-1-oxobut-2-en-2-yl)amino]acetat

34582-65-5

Kalium-(R)-N-(3-methoxy-1-methyl-3-oxoprop-1-enyl)-2-phenylglycinat

35453-19-1

5-Amino-2,4,6-triiodisophthalsäure

37441-29-5

5-Amino-2,4,6-triiodisophthaloyldichlorid

39068-93-4

Methyl-2-(dimethylamino)-2-phenylbutanoat

39878-87-0

(–)-alpha-(Chlorformyl)benzylammoniumchlorid

42854-62-6

Benzyl-L-alaninat–p-Toluolsulfonsäure (1:1)

54527-73-0

2-(N-Methylbenzylamino)ethyl-3-aminobut-2-enoat

67299-45-0

cis-4-(Benzyloxycarbonyl)cyclohexylammoniumtosylat

81677-60-3

Methyl-(4-nitrophenyl)-L-alaninat

82717-96-2

(S,S)-N-(1-Ethoxycarbonyl-3-phenylpropyl)alanin

82834-12-6

N-[(2S)-1-Ethoxy-1-oxopentan-2-yl]-L-alanin

94133-84-3

Natrium-2-amino-2-phenylbutanoat

119916-05-1

Methyl-3-amino-4,6-dibrom-o-toluat

128013-69-4

3-(Aminomethyl)-5-methylhexansäure

143785-86-8

4-(1-Aminocyclopropyl)-2,3,5-trifluorbenzoesäure

154772-45-9

Ethyl-(S)-3-aminopent-4-inoathydrochlorid

168619-25-8

Methyl-3′-aminobiphenyl-3-carboxylat

209216-09-1

2-Aminobicyclo[3.1.0]hexan-2,6-dicarbonsäurehydrat

223445-75-8

[(3S,4S)-1-(Aminomethyl)-3,4-dimethylcyclopentyl]essigsäure

610300-00-0

(3S,5R)-3-Amino-5-methyloctansäurehydrochlorid

610300-07-7

(3S,5R)-3-Amino-5-methyloctansäure

848133-35-7

(2E)-4-(Dimethylamino)but-2-ensäurehydrochlorid

848949-85-9

4-Fluor-L-leucin – Ethylhydrogensulfat (1:1)

29225000

0-00-0

Ethyl-2-(2-chlor-4,5-difluorbenzoyl)-3-(2,4-difluoranilino)acrylat

7206-70-4

4-Amino-5-chlor-2-methoxybenzoesäure

16589-24-5

4-[1-Hydroxy-2-(methylamino)ethyl]phenol — L-Weinsäure (2:1)

22818-40-2

D-2-(4-Hydroxyphenyl)glycin

24085-03-8

2-[Benzyl(tert-butyl)amino]-1-(alpha,4-dihydroxy-m-tolyl)ethanol

24085-08-3

Benzyl(tert-butyl)(4-hydroxy-3-hydroxymethyl-4-oxophenethyl)ammoniumchlorid

26787-84-8

Natrium-(R)-2-(4-hydroxyphenyl)-N-(3-methoxy-1-methyl-3-oxoprop-1-enyl)glycinat

35205-50-6

4′-Benzyloxy-2-[(1-methyl-2-phenoxyethyl)amino]propiophenonhydrochlorid

50293-90-8

4-[(1R)-2-(Tert-butylamino)-1-hydroxyethyl]-2-(hydroxymethyl)phenolhydrochlorid

59338-84-0

Methyl-4-amino-5-nitro-o-anisat

62023-62-5

(2S,3S)-3-Amino-2-hydroxy-4-phenylbutansäure

69416-61-1

Kalium-(R)-2-(4-hydroxyphenyl)-N-(3-methoxy-1-methyl-3-oxoprop-1-enyl)glycinat

71786-67-9

2-[Benzyl(methyl)amino]-1-(3-hydroxyphenyl)ethan-1-onhydrochlorid

79814-47-4

Methyl-(2S,3R)-3-amino-2-[(S)-(1-hydroxyethyl)]hydrogenglutarat

90005-55-3

3′-Amino-2′-hydroxyacetophenonhydrochlorid

96072-82-1

1-[4-(Benzyloxy)phenyl]-2-[(4-phenylbutan-2-yl)amino]propan-1-on

121524-09-2

Ethyl-((7S)-7-{[(2R)-2-(3-chlorphenyl)-2-hydroxyethyl]amino}-5,6,7,8-tetrahydro -2-naphthyloxy)acetathydrochlorid

174607-68-2

(1R)-1-[4-(Benzyloxy)-3-(hydroxymethyl)phenyl]-2-(tert-butylamino)ethan-1-ol

196810-09-0

Methyl N-(2-benzoylphenyl)-L-tyrosinat

503070-58-4

Triphenylessigsäure – 4-{(1R)-2-[(6-{2-[(2,6-Dichlorbenzyl)oxy]ethoxy}hexyl)amino]-1-hydroxyethyl}-2-(hydroxymethyl)phenol (1:1)

653574-13-1

Methyl N-(benzyloxycarbonyl)valyl-D-alloisoleucylthreonylnorvalinat

29232000

4235-95-4

1,2-Dioleoyl-sn-glycero-3-phosphocholin

77286-66-9

2-O-Methyl-1-O-octadecyl-sn-glycero-3-phosphocholin

29241900

590-63-6

2-Carbamoyloxypropyltrimethylammoniumchlorid

5422-34-4

N-(2-Hydroxyethyl)lactamid

5794-13-8

L-Asparaginhydrat

7355-58-0

N-(2-Chlorethyl)acetamid

62009-47-6

2-Aminomalonamid

89182-60-5

1-Desoxy-1-formamidhexitol

90303-36-9

N-[N-(tert-Butoxycarbonyl)-L-alanyl]-L-alaninhydrat

116833-20-6

2-(Ethylmethylamino)acetamid

125496-24-4

(S)-3-Formamido-2-formyloxypropionsäure

153758-31-7

(2S)-2-Amino-3-hydroxy-N-pentylpropionamid — Oxalsäure (1:1)

162537-11-3

N-(Methoxycarbonyl)-3-methyl-L-valin

186193-10-2

(2S)-2-{[3-(Tert-butoxycarbonyl)-2,2-dimethylpropanoyl]oxy}-4-methylpentansäure

228706-30-7

1,2-Dioleoyl-sn-glycero-3-phospho[N-(4-carboxybutanoyl)ethanolamin]

29242998

0-00-0

2-Chlor-N-[2-(2-chlorbenzoyl)-4-nitrophenyl]acetamid

121-60-8

N-Acetylsulfanilylchlorid

1142-20-7

N-Benzyloxycarbonyl-L-alanin

1149-26-4

N-(Benzyloxycarbonyl)-L-valin

1584-62-9

2-Brom-4′-chlor-2′-(2-fluorbenzoyl)acetanilid

1939-27-1

2-Methyl-N-(alpha,alpha,alpha-trifluor-m-tolyl)propionamid

3588-63-4

N-Benzyloxycarbonyl-DL-valin

4093-29-2

Methyl-4-acetamido-o-anisat

4093-31-6

Methyl-4-acetamido-5-chlor-o-anisat

6485-67-2

(2R)-2-Amino-2-phenylacetamid

13255-50-0

4-Formyl-N-isopropylbenzamid

22316-45-6

Ethyl-3-[(5-chlor-2-nitrophenyl)(phenyl)amino]-3-oxopropanoat

22871-58-5

3-Amino-5-[(2-hydroxyethyl)carbamoyl]-2,4,6-triiodbenzoesäure

24201-13-6

4-Acetamido-5-chlor-o-anissäure

27313-65-1

N-Acetyl-3-(3,4-dimethoxyphenyl)-DL-alanin

28197-66-2

N-[3-Acetyl-4-(oxiran-2-ylmethoxy)phenyl]butanamid

30566-92-8

5-(N,N-Dibenzylglycyl)salicylamid

32981-85-4

Methyl-(2R,3S)-3-benzamido-2-hydroxy-3-phenylpropionat

35661-39-3

N-[(9H-Fluoren-9-ylmethoxy)carbonyl]-L-alanin

35661-60-0

N-[(9H-Fluoren-9-ylmethoxy)carbonyl]-L-leucin

40187-51-7

5-Acetylsalicylamid

40188-45-2

3′-Acetyl-4′-hydroxybutyranilid

40371-50-4

(2S)-4-{[(Benzyloxy)carbonyl]amino}-2-hydroxybutansäure

41526-21-0

2′-Benzoyl-2-brom-4′-chloracetanilid

41844-71-7

Methyl-N-(methoxycarbonyl)-L-phenylalaninat

49705-98-8

Benzyl ((1S,2R)-1-carbamoyl-2-hydroxypropyl)carbamat

50978-11-5

3,5-Diacetamido-2,4,6-triiodbenzoesäuredihydrat

52806-53-8

2-Hydroxy-2-methyl-4′-nitro-3′-(trifluormethyl)propionanilid

53947-84-5

2-(Carboxyacetamido)benzoesäure

65864-22-4

L-Phenylalaninamid

71989-14-5

4-Tert-butyl N-[(9H-fluoren-9-ylmethoxy)carbonyl]-L-aspartat

71989-18-9

5-Tert-butyl N-[(9H-fluoren-9-ylmethoxy)carbonyl]-L-glutamat

71989-20-3

N2-[(9H-Fluoren-9-ylmethoxy)carbonyl]-L-glutamin

71989-23-6

N-[(9H-Fluoren-9-ylmethoxy)carbonyl]-L-isoleucin

71989-26-9

N6-(Tert-butoxycarbonyl)-N2-[(9H-fluoren-9-ylmethoxy)carbonyl]-L-lysin

71989-33-8

O-Tert-butyl-N-[(9H-fluoren-9-ylmethoxy)carbonyl]-L-serin

71989-35-0

O-Tert-butyl-N-[(9H-fluoren-9-ylmethoxy)carbonyl]-L-threonin

71989-38-3

O-Tert-butyl-N-[(9H-fluoren-9-ylmethoxy)carbonyl]-L-tyrosin

75885-58-4

2,2-Dimethylcyclopropancarboxamid

76801-93-9

5-Amino-N,N′-bis(2,3-dihydroxypropyl)-2,4,6-triiodisophthalamid

80082-51-5

3-Amino-2-{[(benzyloxy)carbonyl]amino}-1-methyl-3-oxopropylmethansulfonat

84996-93-0

N-Cyclohexyl-5-hydroxypentanamid

91558-42-8

Benzyl-(1-carbamoyl-2-hydroxypropyl)carbamat

98737-29-2

tert-Butyl{(S)-alpha-[(S)-oxiranyl]phenethyl}carbamat

98760-08-8

Tert-butyl [1-((2S)-oxiran-2-yl)-2-phenylethyl]carbamat

108166-22-9

4-{[(2-Methylphenyl)carbonyl]amino}benzoesäure

116661-86-0

(2S,3S)-3-(tert-Butoxycarbonylamino)-2-hydroxy-4-phenylbuttersäure

125971-96-2

2-[alpha-(4-Fluorbenzoyl)benzyl]-4-methyl-3-oxovaleranilid

132327-80-1

N2-[(9H-Fluoren-9-ylmethoxy)carbonyl]-N5-trityl-L-glutamin

132388-59-1

N2-[(9H-Fluoren-9-ylmethoxy)carbonyl]-N4-trityl-L-asparagin

136450-06-1

3′-Acetyl-2′-hydroxy-4-(4-phenylbutoxy)benzanilid

137246-21-0

N-(1-Ethyl-1,4-diphenylbut-3-enyl)cyclopropancarboxamid

141862-47-7

5-Glyoxyloylsalicylamidhydrat

143785-84-6

4-(1-Carbamoylcyclopropyl)-2,3,5-trifluorbenzoesäure

143785-87-9

4-[1-(Acetylamino)cyclopropyl]-2,3,5-trifluorbenzoesäure

144163-85-9

tert-Butyl-[(1S,3S,4S)-4-amino-1-benzyl-3-hydroxy-5-phenylpentyl]carbamat

148051-08-5

5-Amino-N,N′-bis[2-acetoxy-1-(acetoxymethyl)ethyl]-2,4,6-triiodisophthalamid

149451-80-9

tert-Butyl-[(1S,2S)-1-benzyl-2,3-dihydroxypropyl]carbamat

150812-23-0

Ethyl{4-[(4-fluorbenzyl)amino]-2-nitrophenyl}carbamat

153441-77-1

Methyl-N-(phenoxycarbonyl)-L-valinat

168080-49-7

2-Chlor-4-{[(5-fluor-2-methylphenyl)carbonyl]amino}benzoesäure

168960-18-7

tert-Butyl-(1R,4S)-4-(hydroxymethyl)cyclopent-2-enylcarbamat

170361-49-6

N-(3,4-Dichlorphenyl)-N-{3-[(2,3-dihydroinden-2-yl)methylamino]propyl}-5,6,7,8-tetrahydronaphthalen-2-carboxamid

176972-62-6

Methyl-(1S,2S)-1-benzyl-3-chlor-2-hydroxypropylcarbamat

244191-94-4

N-[(9H-Fluoren-9-ylmethoxy)carbonyl]-α-L-glutamyl-N6-(tert-butoxycarbonyl)-L-lysyl-N-trityl-L-asparaginyl-α-L-glutamyl-N-trityl-L-glutaminyl-α-L-glutamyl-L-leucyl-L-leucyl-α-L-glutamyl-L-leucin, 1,4,6,9-tetra-tert-butylester

266993-72-0

2,3-Diaminobenzamiddihydrochlorid

316173-29-2

Methyl(1S,2S,3S,4R)-3-[(1S)-1-amino-2-ethylbutyl]-4-[(tert-butoxycarbonyl)amino]-2-hydroxycyclopentancarboxylat

317374-08-6

2-Methyl-4-{[(2-methylphenyl)carbonyl]amino}benzoesäure

325715-13-7

N-(3-Acetylphenyl)-N-methylacetamid

361442-00-4

{2-[(Tert-butoxycarbonyl)amino]-3-hydroxytricyclo[3.3.1.1(3,7)]dec-1-yl}essigsäure

376348-76-4

Ethyl (3S)-3-(4,4-difluorcyclohexan-1-carboxamid)-3-phenylpropanoat

376348-77-5

4,4-Difluor-N-((1S)-3-hydroxy-1-phenylpropyl)cyclohexan-1-carboxamid

376348-78-6

4,4-Difluor-N-((1S)-3-oxo-1-phenylpropyl)cyclohexan-1-carboxamid

481659-97-6

Tert-butyl {(1S)-2-[benzyl(methyl)amino]-2-oxo-1-phenylethyl}carbamathydrochlorid

579494-66-9

Propyl{4-[2-(diethylamino)-2-oxoethoxy]-3-ethoxyphenyl}acetat

667937-05-5

3-[4-(Trifluormethyl)anilino]pentanamid

29251995

1075-89-4

8-Azaspiro[4.5]decan-7,9-dion

84803-46-3

4-(4-Chlorphenyl)piperidin-2,6-dion

88784-33-2

1-Benzylhydrogen-(S)-4-phthalimidoglutarat

94213-26-0

Ethyl-(S)-3-{4-[bis(2-chlorethyl)amino]phenyl}-2-phthalimidopropionathydrochlorid

97338-03-9

Ethyl-(S)-3-(4-aminophenyl)-2-phthalimidopropionathydrochlorid

151860-15-0

meso-N-Benzyl-3-nitrocyclopropan-1,2-dicarboximid

265136-65-0

Ethyl-3-amino-4-[2-(1,3-dioxo-1,3-dihydro-2H-isoindol-2-yl)ethoxy]but-2-enoat

29252900

3382-63-6

4-{(E)-[(4-Fluorphenyl)imino]methyl}phenol

149177-92-4

4′-Amidinosuccinanilsäurehydrochlorid

249561-98-6

Tris{[(2Z)-2-chlor-3-(dimethylamino)prop-2-en-1-yliden]dimethylammonium}

hexafluorphosphat(3-)

29269095

94-05-3

Ethyl-2-cyan-3-ethoxyacrylat

13338-63-1

3,4,5-Trimethoxyphenylacetonitril

14818-98-5

L-N-(1-Cyan-1-vanillylethyl)acetamid

15760-35-7

3-Methylencyclobutancarbonitril

20099-89-2

4-(Bromacetyl)benzonitril

20850-49-1

3-Methyl-2-(3,4-dimethoxyphenyl)butyronitril

28049-61-8

1-(4-Chlorphenyl)cyclobutan-1-carbonitril

31915-40-9

N-[1-Cyano-2-(4-hydroxyphenyl)-1-methylethyl]acetamid

32852-95-2

2-(3-Phenoxyphenyl)propiononitril

36622-33-0

3-Methyl-2-(3,4,5-trimethoxyphenyl)butyronitril

39186-58-8

4-Brom-2,2-diphenylbutannitril

56326-98-8

1-(4-Fluorphenyl)-4-oxocyclohexancarbonitril

58311-73-2

(Z)-(2-Cyanvinyl)trimethylammonium-p-toluolsulfonat

79370-78-8

5-Hydroxybenzol-1,3-dicarbonitril

114772-53-1

4′-Methylbiphenyl-2-carbonitril

114772-54-2

4′-(Brommethyl)biphenyl-2-carbonitril

123632-23-5

4-(2,2,3,3-Tetrafluorpropoxy)cinnamonitril

133481-10-4

Ethyl-(1-cyancyclohexyl)acetat

139481-28-0

Methyl 2-{[(2′-cyanobiphenyl-4-yl)methyl]amino}-3-nitrobenzoat

151338-11-3

N-tert-Butyl-3-cyanandrosta-3,5-dien-17-carboxamid

152630-47-2

1-[3-(Cyclopentyloxy)-4-methoxyphenyl]-4-oxocyclohexan-1-carbonitril

152630-48-3

Dimethyl 4-cyano-4-[3-(cyclopentyloxy)-4-methoxyphenyl]heptanedioat

186038-82-4

Diethyl-(1-cyan-3-methylbutyl)malonat

192869-10-6

2-Iod-3,4-dimethoxy-6-nitrobenzonitril

192869-24-2

6-Amino-2-iod-3,4-dimethoxybenzonitril

474554-45-5

4,5-Diethoxy-3-fluorbenzol-1,2-dicarbonitril

474645-97-1

(3R)-3-Aminopentanenitrilmethansulfonat

591769-05-0

3-Cyclopentylprop-2-ennitril

604784-44-3

Tert-butylammonium (Z)-3-cyano-5-methylhex-3-enoat

846023-24-3

2-Cyano-N-(2,4-dichlor-5-methoxyphenyl)acetamid

855425-38-6

1-(2-Ethylbutyl)cyclohexancarbonitril

29280090

618-26-8

1-Methyl-1-phenylhydrazinsulfat (2:1)

16390-07-1

4-Chlor-1′-(4-methoxyphenyl)benzohydrazid

55819-71-1

(RS)-Serinohydrazidhydrochlorid

84080-68-2

Tert-butyl(2Z)-2-[(2-methoxy-2-oxoethoxy)imino]-3-oxobutanoat

84080-70-6

4-Chlor-2-[(Z)-(methoxycarbonyl)methoxyimino]-3-oxobuttersäure

89766-91-6

1-Carboxy-1-methylethoxyammoniumchlorid

94213-23-7

(Z)-[Cyan(2,3-dichlorphenyl)methylen]carbazamidin

95759-10-7

4-Chlor-2-[(2-methoxy-2-oxoethoxy)imino]-3-oxobuttersäure

130580-02-8

trans-2′-Fluor-4-hydroxychalkon-O-[(Z)-2-(dimethylamino)ethyl]oxim — Fumarsäure (2:1)

158671-29-5

N,2-dihydroxy-4-methylbenzamid

192802-28-1

(S)-O-Benzyllactaldehyd-N-(tert-butoxycarbonyl)hydrazon

212631-79-3

2-(2-Chlor-4-iodanilino)-N-(cyclopropylmethoxy)-3,4-difluorbenzamid

253605-31-1

N-Hydroxy-2-methylpropan-2-aminacetat (Salz) oder Tert-butylhydroxylaminacetat (Salz)

268544-50-9

Tert-butyl-2-[(2-methoxy-2-oxoethoxy)imino]-3-oxobutanoat

473927-63-8

Ethyl(2Z)-chlor[2-(4-methoxyphenyl)hydrazinyliden]ethanoat

860035-10-5

1-({[(2,5-Dioxopyrrolidin-1-yl)oxy]carbonyl}oxy)ethyl 2-methylpropanoat

910656-45-0

2-Hydroxy-2-(trifluormethyl)butanhydrazid

29299000

2188-18-3

N′-alpha-(tert-Butoxycarbonyl)-N′-omega-nitro-L-arginin

92050-02-7

2,6-Diisopropylphenylsulfamat

139976-34-4

N′-alpha-(tert-Butoxycarbonyl)-N-methoxy-N-methyl-N′-omega-nitro-L-argininamid

204254-98-8

Ethyl (3R,4S,5R)-5-azido-3-(1-ethylpropoxy)-4-hydroxycyclohex-1-en-1-carboxylat

204255-06-1

Ethyl (3R,4R,5S)-4-acetamido-5-azido-3-(1-ethylpropoxy)cyclohex-1-en-1-carboxylat

29309016

105996-54-1

N,N′-Bis(trifluoracetyl)-DL-homocystin

159453-24-4

N-(Benzyloxycarbonyl)-S-phenyl-L-cystein

29309099

1134-94-7

2-(Phenylthio)anilin

2736-23-4

2,4-Dichlor-5-mesylbenzoesäure

3483-12-3

(2R,3S)-1,4-Disulfanylbutan-2,3-diol oder Dithiothreitol

4274-38-8

2-Mercapto-5-(trifluormethyl)aniliniumchlorid

6320-03-2

o-Chlorthiophenol

10191-60-3

Dimethylcyancarbonimidodithioat

10506-37-3

O-2-Naphthylchlorthioformiat

13459-62-6

{2-[(4-Chlorphenyl)sulfanyl]phenyl}essigsäure

15570-12-4

3-Methoxybenzen-1-thiol

16188-55-9

[4-(Methylsulfanyl)phenyl]essigsäure

21048-05-5

N-Methylbenzolcarbothiohydrazid

27366-72-9

2-(Dimethylaminothio)acetamidhydrochlorid

33174-74-2

2,2′-Dithiodibenzonitril

40248-84-8

3-Sulfanylphenol

49627-27-2

(Z)-5-Fluor-2-methyl-1-(4-methylthiobenzyliden)-1H-inden-3-ylessigsäure

50413-24-6

2-Brom-1-(4-mesylphenyl)ethan-1-on

51458-28-7

(1R,2R)-2-Amino-1-(4-methylsulfonylphenyl)propan-1,3-diol

56724-21-1

(1R,2R)-2-Amino-1-(4-methylsulfonylphenyl)propan-1,3-diolhydrochlorid

60759-00-4

3,4-Diethoxybenzolcarbothioamid

61832-41-5

Methyl(1-methylthio-2-nitrovinyl)amin

62140-67-4

Methyl-5-(ethylsulfonyl)-o-anisat

63484-12-8

Methyl-2-methoxy-5-methylsulfonylbenzoat

67305-72-0

N-(2-Mercaptoethyl)propionamid

74345-73-6

D-(–)-3-Acetylthio-2-methylpropionylchlorid

76497-39-7

D-(–)-3-Acetylthio-2-methylpropionsäure

87483-29-2

4-Fluorbenzyl-4-(methylthio)phenylketon

90536-66-6

(4-Mesylphenyl)essigsäure

104458-24-4

2-Mesylethan-1-aminhydrochlorid

136511-43-8

Ethyl-N-{2-[(acetylthio)methyl]-3-(o-tolyl)-1-oxopropyl}-L-methionat

148757-89-5

9-Bromnonyl-4,4,5,5,5-pentafluorpentylsulfid

153277-33-9

Methyl N-[(benzyloxy)carbonyl]-S-phenyl-L-cysteinat

157521-26-1

(S)-2-(Acetylthio)-3-phenylpropionsäure — Dicyclohexylamin (1:1)

159878-02-1

Benzyl-(1R,2S)-3-chlor-2-hydroxy-1-(phenylthiomethyl)propylcarbamat

162515-68-6

2-[1-(Mercaptomethyl)cyclopropyl]essigsäure

182149-25-3

N,N′-[Dithiobis(o-phenylencarbonyl)]bis-L-isoleucin

211513-21-2

1-(2-Ethylbutyl)-N-(2-sulfanylphenyl)cyclohexancarboxamid

225652-11-9

1-(4-Chlorphenoxy)-4-(methylsulfanyl)benzen oder 4-Chlorphenyl 4-(methylsulfanyl)phenylether

289717-37-9

N,N-Dimethyl-2-[4-(methylsulfanyl)phenoxy]benzylaminhydrochlorid

346413-00-1

1-(4-Ethoxyphenyl)-2-(4-mesylphenyl)ethan-1-on

364323-64-8

2-[4-(Methylsulfanyl)phenoxy]benzaldehyd

860035-07-0

1-{[(Methylsulfanyl)carbonyl]oxy}ethyl-2-methylpropanoat

893407-18-6

2,2,2-Trifluor-1-[4′-(methylsulfonyl)biphenyl-4-yl]ethanon

29310090

1660-95-3

Tetraisopropylmethylendiphosphonat

13682-94-5

(2-Bromoethenyl)(trimethyl)silan

17814-85-6

(4-Carboxybutyl)triphenylphosphoniumbromid

27784-76-5

Tert-butyl (diethoxyphosphoryl)acetat

31618-90-3

Diethyl-(tosyloxy)methylphosphonat

35000-38-5

tert-Butyltriphenylphosphoranylidenacetat

86552-32-1

(4-Phenylbutyl)phosphinsäure

87460-09-1

Benzylhydroxy(4-phenylbutyl)phosphinoylacetat

89694-48-4

(5-Chlor-2-methoxyphenyl)boronsäure

123599-78-0

[(2-Methyl-1-propionyloxypropoxy)(4-phenylbutyl)phosphinoyl]essigsäure

123599-82-6

{[2-Methyl-1-(propionyloxy)propoxy](4-phenylbutyl)phosphoryl}essigsäure

128948-01-6

{(S)-[(R)-2-Methyl-1-propionyloxypropoxy](4-phenylbutyl)phosphinoyl}essigsäure

172732-52-4

2-(1,3,2-Dioxaborinan-2-yl)benzonitril

185411-12-5

Methyl-3-(trimethylsilyl)pent-4-enoat

649761-22-8

(1R,5S)-5-[Dimethyl(phenyl)silyl]-2-(hydroxymethyl)cyclopent-2-en-1-carbonsäure — (1R,2R)-2-Amino-1-(4-nitrophenyl)propan-1,3-diol (1:1) (Salz)

701278-08-2

[(1R,5S)-5-[Dimethyl(phenyl)silyl]-2-{[(2-methoxypropan-2-yl)oxy]methyl}cyclopent-2-en-1-yl]methanol

701278-09-3

{(4S,5R)-5-[(Benzyloxy)methyl]-4-[dimethyl(phenyl)silyl]cyclopent-1-en-1-yl}methanol

796967-18-5

1-(2-Fluor-5-methylphenyl)-3-[4-(4,4,5,5-tetramethyl-1,3,2-dioxaborolan-2-yl)phenyl]harnstoff

871355-80-5

(4R)-2-Brom-7-{[tert-butyl(diphenyl)silyl]oxy}hept-1-en-4-yl-4-methylbenzolsulfonat

914922-88-6

(2R,4R)-4-{[Tert-butyl(dimethyl)silyl]oxy}-N-methoxy-N,2-dimethyloct-7-enamid

914922-89-7

(2R,4R)-4-[[(1,1-Dimethylethyl)dimethylsilyl]oxy]-N-methoxy-N,2-dimethyl-7-oxoheptanamid

29321900

27329-70-0

(5-Formyl-2-furyl)boronsäure

37076-71-4

1,2,3-Tri-O-acetyl-5-desoxy-D-ribofuranose

37743-18-3

3,3-Diphenyltetrahydrofuran-2-yliden(dimethyl)ammoniumbromid

66356-53-4

5-(2-Aminoethylthiomethyl)furfuryldimethylamin

86087-23-2

(S)-Tetrahydrofuran-3-ol

87392-07-2

(2S)-Tetrahydrofuran-2-carbonsäure

97148-39-5

Ammonium-(Z)-2-methoxyimino-2-(2-furyl)acetat

253128-10-8

(1S)-1,5:7,10-Dianhydro-12,13-bis-O-[tert-butyl(dimethyl)silyl]-2,3,4,6,8,11-hexadesoxy-1-{2-[(2S,5S)-5-(3-hydroxypropyl)-3-methylidentetrahydrofuran-2-yl]ethyl}-3-methyl-9-O-methyl-4-methyliden-8-[(phenylsulfonyl)methyl]-D-arabino-D-altro-tridecitol

441045-17-6

(1S,3S,6S,9S,12S,14R,16R,18S,20R,21R,22S,26R,29S,31R,32S,33R,35R,36S)-20-[(2S)-3-Amino-2-hydroxypropyl]-21-methoxy-14-methyl-8,15-bis(methylen)-2,19,30,34,37,39,40,41-octaoxanonacyclo[24.9.2.13,32.13,33.16,9.112,16.018,22.029,36.031,35]hentetracontan-24-onmethansulfonat

29322990

0-00-0

4-(4-Fluorphenyl)-7-(isothiocyanatomethyl)-2H-chromen-2-on

79-50-5

DL-alpha-Hydroxy-beta,beta-dimethyl-gamma-butyrolacton

298-81-7

9-Methoxyfuro[3,2-g]chromen-7-on

482-44-0

9-(3-Methylbut-2-enyloxy)-7H-furo[3,2-g]chromen-7-on

517-23-7

alpha-Acetyl-gamma-butyrolacton

599-04-2

alpha-Hydroxy-beta,beta-dimethyl-gamma-butyrolacton

976-70-5

3-Oxopregn-4-en-21,17-alpha-carbolacton

6559-91-7

4′-Desmethylepipodophyllotoxin

7734-80-7

2-Oxo-2H-chromen-6-carbonsäure

23363-33-9

4′-(Benzyloxycarbonyl)-4′-desmethylepipodophyllotoxin

39521-49-8

(3aR,4bS,4R,4aS,5aS)-4-(5,5-Dimethyl-1,3-dioxolan-2-yl)hexahydrocyclopropa[3,4]cyclopenta[1,2-b]furan-2(3H)-on

39746-01-5

(3aR,4R,5R,6aS)-4-Formyl-2-oxohexahydro-2H-cyclopenta[b]furan-5-ylbenzoat

51559-36-5

5-Methoxy-2H-chromen-2-on

63106-93-4

1-Phenyl-3-oxabicyclo[3.1.0]hexan-2-on

73726-56-4

11-alpha-Hydroxy-3-oxopregna-4,6-dien-21,17-alpha-carbolacton

95716-70-4

7α-(Methoxycarbonyl)-3-oxo-17α-pregna-4,9(11)-dien-21,17-carbolacton

96829-59-3

(1S,3E,6E)-1-[((2S,3S)-3-Hexyl-4-oxooxetan-2-yl)methyl]dodeca-3,6-dien-1-yl N-formyl-L-leucinat

104872-06-2

(3S,4S)-3-Hexyl-4-[(R)-2-(hydroxytridecyl)]oxetan-2-on

122111-01-7

[(2R)-2-(Benzoyloxy)-4,4-difluor-5-oxotetrahydrofuran-2-yl]methylbenzoat

142680-85-1

(25S)-25-Cyclohexyl-25-de(sec-butyl)-5-O-demethyl-22,23-dihydroavermectin A1a

145667-75-0

(3aR,4R,5R,6aS)-5-Hydroxy-4-((3R)-3-hydroxy-5-phenylpentyl)hexahydrocyclopenta[b]furan-2-on

192704-56-6

11-alpha-Hydroxy-7-alpha-(methoxycarbonyl)-3-oxopregn-4-en-21,17-alpha-carbolacton

220119-16-4

(25S)-Cyclohexyl-25-de(sec-butyl)- 5-demethoxy-5-oxo-22,23-dihydroavermectin A1a

221129-55-1

(6R)-4-Hydroxy-6-phenthyl-6-propyl-5,6-dihydro-2H-pyran-2-on

916069-80-2

(4S)-4-(Fluormethyl)dihydrofuran-2(3H)-on

947408-90-4

6-[(2,4-Dimethoxyphenyl)carbonyl]-2H-chromen-2-on

947408-91-5

6-[(2,4-Dihydroxyphenyl)carbonyl]-2H-chromen-2-on

29329900

96-82-2

4-O-beta-D-Galaktopyranosyl-D-gluconsäure

467-55-0

3-beta-Hydroxy-5-alpha-spirostan-12-on

533-31-3

3,4-(Methylendioxy)phenol

3308-94-9

2-(3-Chlorpropyl)-2-(4-fluorphenyl)-1,3-dioxolan

7512-17-6

2-Acetamido-2-desoxy-beta-D-glucopyranose

7772-94-3

2-Acetamido-2-desoxy-β-D-mannopyranose

15826-37-6

Dinatrium-5,5′-[(2-hydroxypropan-1,3-diyl)bis(oxy)]bis(4-oxo-4H-chromen-2-carboxylat)

32981-86-5

10-Desacetylbaccatin III

33659-28-8

Calciumbis(4-O-(beta-D-galaktopyranosyl)-D-gluconat) — Calciumbromid (1:1)

40591-65-9

2,3,4,6-Tetra-O-acetyl-beta-D-glucopyranosylcarbamimidothioathydrobromid

57999-49-2

2-(3-Bromphenoxy)tetrahydropyran

65293-32-5

N-β-D-Glucopyranosylformamid

69999-16-2

(2,3-Dihydrobenzofuran-5-yl)essigsäure

79944-37-9

trans-6-Amino-2,2-dimethyl-1,3-dioxepan-5-ol

88128-61-4

(3aS,9aS,9bR)-3a-Methyl-6-[2-(2,5,5-trimethyl-1,3-dioxan-2-yl)ethyl]-1,2,4,5,8,9,9a,9b-octahydro-3aH-cyclopenta[a]naphthalin-3,7-dion

99541-23-8

(1R,2S,3R,4R,5R)-4-Azido-2-{[(4aR,6S,7R,8S,8aR)-7,8-bis(benzyloxy)-2-phenylhexahydropyrano[3,2-d][1,3]dioxin-6-yl]oxy}-6,8-dioxabicyclo[3.2.1]oct-3-ylacetat

99541-26-1

Methyl(2S,3S,4S,5S,6S)-6-{[(1S,2S,3S,4R,5R)-3-(acetyloxy)-4-azido-6,8-dioxabicyclo[3.2.1]oct-2-yl]methyl}-4,5-bis(benzyloxy)-3-hydroxytetrahydro-2H-pyran-2-carboxylat

107188-34-1

2,5,7,8-Tetramethyl-2-(4-nitrophenoxymethyl)-4-oxochroman-6-ylacetat

107188-37-4

2-(4-Aminophenoxymethyl)-2,5,7,8-tetramethyl-4-oxochroman-6-ylacetat

110638-68-1

Calciumbis(4-O-(beta-D-galaktopyranosyl)-D-gluconat)dihydrat

114869-97-5

Methyl-6-O-acetyl-4-O-(2-O-acetyl-3-O-benzyl-6-methyl-α-L-idopyranuronosyl)-3-O-benzyl-2-{[(benzyloxy)carbonyl]amino}-2-desoxy-α-D-glucopyranosid

115437-18-8

(2α,4α,5β,7β,10β,13β)-4-Acetoxy-1,10,13-trihydroxy-9-oxo-7-[(triethylsilyl)oxy]-5,20-epoxytax-11-en-2-yl-benzoat

115437-21-3

(4α)-4,10-Diacetoxy-1,13-dihydroxy-9-oxo-7-[(triethylsilyl)oxy]-5,20-epoxytax-11-en-2-yl-benzoat

117661-72-0

5-(Chlormethyl)-6-methyl-1,3-benzodioxol

124655-09-0

Tert-butyl [(4R,6S)-6-(hydroxymethyl)-2,2-dimethyl-1,3-dioxan-4-yl]acetat

125971-94-0

tert-Butyl-[(4R,6R)-6-(cyanmethyl)-2,2-dimethyl-1,3-dioxolan-4-yl]acetat

130064-21-0

1-{2-Hydroxy-4-[(tetrahydropyran-2-yl)oxy]phenyl}-2-{4-[(tetrahydropyran-2-yl)oxy]phenyl}ethan-1-on

130525-58-5

Methyl 5-acetamido-7,8,9-O-triacetyl-2,6-anhydro-4-azido-3,4,5-tridoxy-D-glycero-D-galacto-non-2-enonat

130525-62-1

(4S,5R,6R)-5-Acetamido-4-amino-6-[(1R,2R)-1,2,3-trihydroxypropyl]-5,6-dihydropyran-2-carbonsäure

136172-58-2

1,6-Di-O-acetyl-2-azido-3,4-di-O-benzyl-2-desoxy-D-glucopyranose

149107-93-7

(2α,4α,5β,7β,10β,13α)-4,10-Diacetoxy-13-{[(2R,3S)-3-benzamido-2-(1-methoxy-1-methylethoxy)-3-phenylpropanoyl]oxy}-1-hydroxy-9-oxo-7-[(triethylsilyl)oxy]-5,20-epoxytax-11-en-2-yl benzoat

157518-70-2

(2R)-2-[(S)-2,2-Dimethyl-5-oxo-1,3-dioxolan-4-yl]-4-methylvaleriansäure

167256-05-5

Methyl (1S,2S)-1-(1,3-benzodioxol-5-yl)-3-(2-hydroxy-4-methoxyphenyl)-5-propoxyindan-2-carboxylat

170242-34-9

(S)-2-Amino-5-(1,3-dioxolan-4-yl)valeriansäure

185954-98-7

[6(2Z,3R)]-3-O-Decyl-2-desoxy-6-O-[2-desoxy-3-O-(3-metoxydecyl)-6-methyl-2-[(1-oxo-11-octadecenyl)amino]-4-O-phosphono-β-D-glucopyranosyl]-2-[(1,3-dioxotetradecyl)amino]-α-D-glucopyranose-1-(dihydrogenphosphat)tetranatriumsalz

191106-49-7

Methyl (1S,2S)-1-(1,3-benzodioxol-5-yl)-3-[2-(benzyloxy)-4-methoxyphenyl]-5-propoxyindan-2-carboxylat

192201-93-7

2-({3-[5-(6-Methoxy-1-naphthyl)-1,3-dioxan-2-yl]propyl}methylamino)-N-methylacetamid

196303-01-2

(7S)-7-Methyl-5-(4-nitrophenyl)-7,8-dihydro-5H-[1,3]dioxolo[4,5-g]isochromen

196597-79-2

(2E)-1,2,6,7-tetrahydro-8H-indeno[5,4-b]furan-8-ylidenethannitril

196597-80-5

2-[(8S)-1,6,7,8-Tetrahydro-2H-indeno[5,4-b]furan-8-yl]ethanaminhydrochlorid

199796-52-6

(2α,4α,7β,10β,13α)-4,10-Diacetoxy-13-({(2R,3S)-3-benzamido-2-[((4Z,7Z,10Z,13Z,16Z,19Z)-docosa-4,7,10,13,16,19-hexaenoyl)oxy]-3-phenylpropanoyl}oxy)-1,7-dihydroxy-9-oxo-5,20-epoxytax-11-en-2-yl benzoate

204254-84-2

Ethyl(3aR,7R,7aR)-2,2-dimethyl-7-[(methylsulfonyl)oxy]-3a,6,7,7a-tetrahydro-1,3-benzodioxol-5-carboxylat

274693-53-7

[(3aS,4R,6S,6aR)-6-Hydroxy-2,2-dimethyltetrahydro-3aH-cyclopenta[d][1,3]dioxol-4-yl]carbamat

452342-08-4

(1R)-2-(Benzylamino)-1-(2,2-dimethyl-4H-1,3-benzodioxin-6-yl)ethanol

461432-25-7

(1S)-2,3,4,6-Tetra-O-acetyl-1,5-anhydro-1-[4-chlor-3-(4-ethoxybenzyl)phenyl]-D-glucitol

666860-59-9

2-Amino-2-oxoethyl{3-[trans-5-(6-methoxynaphthalen-1-yl)-1,3-dioxan-2-yl]propyl}carbamat

959624-24-9

6-(Hydroxymethyl)-4-phenyl-3,4-dihydro-2H-chromen-2-ol

960404-59-5

But-2-in-1,4-diol – Methyl-1-C-[4-chlor-3-(4-ethoxybenzyl)phenyl]-α-D-glucopyranosid (1:1)

29331190

6150-97-6

Magnesiumbis[(2,3-dihydro-1,5-dimethyl-3-oxo-2-phenyl-1H-pyrazol-4-yl)methylamino]methansulfonat

29331990

3736-92-3

1,2-Diphenyl-4-(2-phenylthioethyl)pyrazolidin-3,5-dion

4023-02-3

Pyrazol-1-carboxamidinhydrochlorid

18048-64-1

2-(3,4-Dimethylphenyl)-5-methyl-2,4-dihydro-3H-pyrazol-3-on

27511-79-1

3-Aminopyrazol-4-carboxamidhemisulfat

59194-35-3

N′1-Methyl-1H-pyrazol-1-carboxamidinhydrochlorid

139756-01-7

1-Methyl-4-nitro-3-propylpyrazol-5-carboxamid

334828-10-3

4-Amino-5-ethyl-1-(2-methoxyethyl)pyrazol-3-carboxamid

473921-12-9

5-{[3,5-Diethyl-1-(2-hydroxyethyl)-1H-pyrazol-4-yl]oxy}benzol-1,3-dicarbonitril

1028026-83-6

5-Methyl-1-(propan-2-yl)-4-[4-(propan-2-yloxy)benzyl]-1,2-dihydro-3H-pyrazol-3-on

1035675-24-1

3-(4-Chlorphenyl)-N-methyl-4-phenyl-4,5-dihydro-1H-pyrazol-1-carboximidamid

1035677-60-1

(4S)-3-(4-Chlorphenyl)-N-methyl-4-phenyl-4,5-dihydro-1H-pyrazol-1-carboximidamid-2,3-dihydroxybutandioat

29332100

186462-71-5

(1R,2R,5S,6R)-2′,5′-Dioxospiro[bicyclo[3.1.0]hexan-2,4′-imidazolidin]-6-carbonsäure

29332990

696-23-1

2-Methyl-4-nitroimidazol

822-36-6

4-Methylimidazol

4897-25-0

5-Chlor-1-methyl-4-nitroimidazol

24155-42-8

1-(2,4-Dichlorphenyl)-2-imidazol-1-ylethanol

57531-37-0

2-Chlor-4-nitro-1H-imidazol

65902-59-2

2-Brom-4-nitro-1H-imidazol

68282-49-5

2-Butylimidazol-5-carbaldehyd

68283-19-2

(2-Butylimidazol-5-yl)methanol

83857-96-9

2-Butyl-5-chlor-1H-imidazol-4-carbaldehyd

99614-02-5

1,2,3,4-Tetrahydro-9-methyl-3-(2-methyl-1H-imidazol-1-ylmethyl)carbazol-4-on

109425-51-6

N2-[(9H-Fluoren-9-ylmethoxy)carbonyl]-N-trityl-L-histidin

130804-35-2

1-[5-(4,5-Diphenylimidazol-2-ylthio)pentyl]-1-heptyl-3-(2,4-difluorphenyl)harnstoff

133909-99-6

2-Butyl-4-chlor-1-[2′-(2-trityl-2H-tetrazol-5-yl)biphenyl-4-ylmethyl]-1H-imidazol-5-ylmethanol

138401-24-8

4′-[(2-Butyl-4-oxo-1,3-diazaspiro[4.4]non-1-en-3-yl)methyl]biphenyl-2-carbonitril

150097-92-0

Methyl-5-pentafluorethyl-2-propylimidazol-4-carboxylat

151012-31-6

3-(4-Brombenzyl)-2-butyl-4-chlor-1H-imidazol-5-ylmethanol

151257-01-1

2-Butyl-1,3-diazaspiro[4.4]non-1-en-4-onhydrochlorid

152074-97-0

L-α-Aspartyl-L-α-glutamyl-L-asparaginyl-L-prolyl-L-valyl-L-valyl-L-histidyl-L-phenylalanyl-L-phenylalanyl-L-lysyl-L-asparaginyl-L-isoleucyl-L-valyl-L-threonyl-L-prolyl-L-arginyl-L-threonin

152146-59-3

4-(2-Butyl-5-formylimidazol-1-ylmethyl)benzoesäure

178982-67-7

2-[(Benzyloxy)methyl]-4-isopropylimidazol

244191-88-6

N-acetyl-O-tert-butyl-L-tyrosyl-O-tert-butyl-L-threonyl-O-tert-butyl-L-seryl-L-leucyl-L-isoleucyl-N1-trityl-L-histidyl-O-tert-butyl-L-seryl-L-leucyl-L-isoleucyl-α-L-glutamyl-α-L-glutamyl-O-tert-butyl-L-seryl-N-trityl-L-glutaminyl-N-trityl-L-asparaginyl-N-trityl-L-glutaminyl-L-glutamin, 10,11-di-tert-butyl ester

244244-26-6

N-Acetyl-O-tert-butyl-L-tyrosyl-O-tert-butyl-L-threonyl-O-tert-butyl-L-seryl-L-leucyl-L-isoleucyl-N1- trityl-L-histidyl-O-tert-butyl-L-seryl-L-leucyl-L-isoleucyl-α-L-glutamyl-α-L-glutamyl-O-tert-butyl-L-seryl-N-trityl-L-glutaminyl-N-trityl-L-asparaginyl-N-trityl-L-glutaminyl-L-glutaminyl-α-L-glutamyl-N6-(tert-butoxycarbonyl)-L-lysyl-N-trityl-L-asparaginyl-α-L-glutamyl-N-trityl-L-glutaminyl-α-L-glutamyl-L-leucyl-L-leucyl-α-L-glutamyl-L-leucyl-α-L-aspartyl-N6-(tert-butoxycarbonyl)-L-lysyl-N1-(tert-butoxycarbonyl)-L-tryptophyl-L-alanyl-O-tert-butyl-L-seryl-L-leucyl-N1-(tert-butoxycarbonyl)-L-tryptophyl-N-trityl-L-asparaginyl-N1-(tert-butoxycarbonyl)-L-tryptophyl-L-phenylalaninamid, hepta-tert-butylester

451470-33-0

Methyl-3′-(2-methyl-4,5-dihydro-1H-imidazol-1-yl)biphenyl-3-carboxylat

781666-30-6

L-α-Aspartyl-L-α-glutamyl-L-asparaginyl-L-prolyl-L-valyl-L-valyl-L-histidyl-L-phenylalanyl-L-phenylalanyl-L-lysyl-L-asparaginyl-L-isoleucyl-L-valyl-L-threonyl-L-prolyl-L-arginyl-L-threonintetraacetat

1000164-35-1

3-(1,1-Dimethylethyl)-N-[(9H-fluoren-9-ylmethoxy)carbonyl]-1-(triphenylmethyl)-L-histidyl-2-methylalanyl-L-α-glutamylglycin

29333999

0-00-0

(3aR,6aR)-1-(Pyridin-3-yl)octahydropyrrolo[3,4-b]pyrrol-4-methylbenzolsulfonat

0-00-0

11-Ethyl-5-methyl-8-{2-[(1-oxo-1λ4-chinolin-4-yl)oxy]ethyl}-11H-dipyrido[3,2-b:2′,3′-e][1,4]diazepin-6(5H)-on

0-00-0

4-(4-Fluorbenzoyl)pyridinium-p-toluolsulfonat

0-00-0

N-[(S)-1-azabicyclo[2.2.2]oct-2-yl(phenyl)methyl]-2,6-dichlor-3-(trifluormethyl)benzamid-hydrochlorid

100-76-5

Chinuclidin

875-35-4

2,6-Dichlor-4-methylnicotinonitril

1072-98-6

5-Chlorpyridin-2-amin

1452-94-4

Ethyl-2-chlornicotinat

1609-66-1

N-Phenyl-N-(4-piperidyl)propionamid

1619-34-7

Chinuclidin-3-ol

2008-75-5

1-(2-Chlorethyl)piperidiniumchlorid

2147-83-3

1-(1,2,3,6-Tetrahydro-4-pyridyl)-1H-benzimidazol-2(3H)-on

2942-59-8

2-Chlornicotinsäure

3613-73-8

2,8-Dimethyl-5-[2-(6-methylpyridin-3-yl)ethyl]-2,3,4,5-tetrahydro-1H-pyrido[4,3-b]indol

4021-07-2

3-Methylpyridin-2-carbonsäure

4046-24-6

5-(1-Methyl-4-piperidyl)-5H-dibenzo[a,d]cyclohepten-5-olhydrochlorid

4783-86-2

4-Phenoxypyridin

5005-36-7

2-Phenyl-2-pyridylacetonitril

5006-66-6

6-Hydroxynicotinsäure

5223-06-3

2-(5-Ethyl-2-pyridyl)ethanol

5326-23-8

6-Chlornicotinsäure

5382-23-0

4-Chlor-1-methylpiperidinhydrochlorid

5421-92-1

1-(Pyridin-4-yl)pyridiniumchlorid-hydrochlorid

5424-11-3

2,2-Diphenyl-4-piperidinovaleronitril

5435-54-1

3-Nitro-4-pyridon

6298-19-7

2-Chlor-3-pyridylamin

6622-91-9

4-Pyridylessigsäurehydrochlorid

6935-27-9

Benzyl(2-pyridyl)amin

7379-35-3

4-Chlorpyridinhydrochlorid

19130-96-2

(2R,3R,4R,5S)-2-(Hydroxymethyl)piperidin-3,4,5-triol

19395-39-2

2-Phenyl-2-piperidin-2-ylacetamid

19395-41-6

2-Phenyl-2-(2-piperidyl)essigsäure

20662-53-7

1-(4-Piperidyl)-1H-benzimidazol-2(3H)-on

21472-89-9

(±)-1-Azabicyclo[2.2.1]heptan-3-on

22065-85-6

1-Benzylpiperidin-4-carbaldehyd

25333-42-0

(3R)-Chinuclidin-3-ol

26815-04-3

4-(2-Piperidin-1-ylethoxy)benzaldehyd

27262-47-1

(S)-1-Butyl-N-(2,6-dimethylphenyl)piperidin-2-carboxamid

29976-53-2

Ethyl-4-oxopiperidin-1-carboxylat

31255-57-9

3-[2-(3-Chlorphenyl)ethyl]pyridin-2-carbonitril

32998-95-1

N-(tert-Butyl)-3-methylpyridin-2-carboxamid

35794-11-7

3,5-Dimethylpiperidin

37699-43-7

2,3-Dimethyl-4-nitropyridin 1-oxid

38092-89-6

8-Chlor-6,11-dihydro-11-(1-methyl-4-piperidyliden)-5H-benzo[5,6]cyclohepta[1,2-b]pyridin

39512-49-7

4-(4-Chlorphenyl)piperidin-4-ol

40807-61-2

4-Phenylpiperidin-4-ol

43076-30-8

1-(4-tert-Butylphenyl)-4-[4-(alpha-hydroxybenzhydryl)piperidino]butan-1-on

43200-82-4

6-(5-Chlorpyridin-2-yl)-5H-pyrrolo[3,4-b]pyrazin-5,7(6H)-dion

49608-01-7

Ethyl-6-chlornicotinat

53786-28-0

5-Chlor-1-(4-piperidyl)-1H-benzimidazol-2(3H)-on

53786-45-1

Ethyl-4-(2-amino-4-chloranilino)piperidin-1-carboxylat

53786-46-2

Ethyl-4-(5-chlor-2,3-dihydro-2-oxo-1H-benzimidazol-2-yl)piperidin-1-carboxylat

56488-00-7

3-(Cyanimino)-3-piperidinopropiononitril

56880-11-6

Ethyl[(3-endo)-8-methyl-8-azabicyclo[3.2.1]oct-3-yl)acetat

57988-58-6

4-(4-Bromphenyl)piperidin-4-ol

58859-46-4

Ethyl 4-aminopiperidin-1-carboxylat

61380-02-7

1-Benzyl-4-(methoxymethyl)-N-phenyl-4-piperidylamin

65326-33-2

2-Amino-3-pyridylmethylketon

70708-28-0

1-(2-Pyridyl)-3-(pyrrolidin-1-yl)-1-(p-tolyl)propan-1-ol

77145-61-0

1-(6-Chlor-2-pyridyl)-4-piperidylaminhydrochlorid

78750-61-5

4-[(3-Nitropyridin-2-yl)amino]phenol

78750-68-2

4-[(3-Aminopyridin-2-yl)amino]phenol

82671-06-5

2,6-Dichlor-5-fluornicotinsäure

83556-85-8

1-(3-Chlorpropyl)-2,6-dimethylpiperidiniumchlorid

83949-32-0

4-Carboxy-4-phenylpiperidinium-p-toluolsulfonat

84100-54-9

4-(Ethylamino)piperidin-4-carboxamid

84196-16-7

N-[4-(Methoxymethyl)-4-piperidyl]-N-phenylpropionamidhydrochlorid

84449-80-9

1-[2-(4-Carboxyphenoxy)ethyl]piperidiniumchlorid

84449-81-0

4-(2-Piperidin-1-ylethoxy)benzoylchloridhydrochlorid

84501-68-8

Ethyl-4-[1-(4-fluorbenzyl)-1H-benzimidazol-2-ylamino]piperidin-1-carboxylat

86604-78-6

4-Methoxy-3,5-dimethyl-2-pyridylmethanol

87848-95-1

6-Brom-2-pyridyl-p-tolylketon

88150-62-3

3-Ethyl-5-methyl-4-(2-chlorphenyl)-2-{[2-(1,3-dioxo-1,3-dihydro-2H-isoindol-2-yl)ethoxy]methyl}-6-methyl-1,4-dihydropyridin-3,5-dicarboxylat

100238-42-4

4-(2-Piperidin-1-ylethoxy)phenol

101904-56-7

4-(5H-Dibenzo[a,d]cyclohepten-5-yl)piperidin

103094-30-0

3-Ethyl-5-methyl-(±)-4-(2-chlorphenyl)-1,4-dihydro-2-[2-(1,3-dioxoisoindolin-2-yl)ethoxymethyl]pyridin-3,5-dicarboxylat

103577-66-8

3-Methyl-4-(2,2,2-trifluorethoxy)-2-pyridylmethanol

104860-26-6

cis-1-[3-(4-Fluorphenoxy)propyl]-3-methoxy-4-piperidylamin

104860-73-3

4-Amino-5-chlor-N-{1-[3-(4-fluorphenoxy)propyl]-3-methoxy-4-piperidyl}-2-methoxybenzamid

105812-81-5

[(3S,4R)-4-(4-Fluorphenyl)-1-methylpiperidin-3-yl]methanol

107256-31-5

3-[2-(3-Chlorphenyl)ethyl]-2-pyridyl-1-methyl-4-piperidylketonhydrochlorid

108555-25-5

1-[2-(4-Methoxyphenyl)ethyl]-4-piperidylamindihydrochlorid

118175-10-3

[4-(3-Methoxypropoxy)-3-methyl-2-pyridyl]methanol

120014-07-5

2-[(1-Benzyl-4-piperidyl)methylen]-5,6-dimethoxyindan-1-on

122321-04-4

2-[Methyl(pyridin-2-yl)amino]ethanol

127293-57-6

(1R)-1-(4-Chlorphenyl)-2-[4-(4-fluorbenzyl)piperidin-1-yl]ethan-1-ol

139781-09-2

5,5-Bis(4-pyridylmethyl)-5H-cyclopenta[2,1-b:3,4-b′]dipyridinhydrat

139886-04-7

1-Methyl-1,2,5,6-tetrahydropyridin-3-carbaldehyd-(E)-O-methyloximhydrochlorid

142034-92-2

(1S,3S,4S)-1-Azabicyclo[2.2.1]heptan-3-ol

142034-97-7

(1R,4S)-1-Azabicyclo[2.2.1]heptan-3-on

142057-79-2

(RS)-2-[(1-Benzyl-4-piperidyl)methyl]-5,6-dimethoxyindan-1-on

153050-21-6

(S)-1-{2-[3-(3,4-Dichlorphenyl)-1-(3-isopropoxyphenacyl)-3-piperidyl]ethyl}-4-phenyl-1-azoniabicyclo[2.2.2]octanchlorid

157688-46-5

2-[1-(tert-Butoxycarbonyl)-4-piperidyl]essigsäure

158878-47-8

(3R,5R)-3-{(E)-2-[4-(4-Fluorphenyl)-2,6-diisopropyl-5-(methoxymethyl)pyridin-3-yl]vinyl}-5-hydroxycyclohexan-1-on

159813-78-2

(3R,5S,6E)-7-[4-(4-Fluorphenyl)-2,6-diisopropyl-5-(methoxymethyl)pyridin-3-yl]-3,5-dihydroxyhept-6-enonsäure

160588-45-4

10,10-Bis[(2-fluor-4-pyridyl)methyl]anthron

161417-03-4

2-Methyl-3-((2S)-pyrrolidin-2-ylmethoxy)pyridin

171764-07-1

(S)-2-Amino-3,3-dimethyl-N-2-pyridylbutyramid

173050-51-6

(R)-N-(1-{3-[1-benzoyl-3-(3,4-dichlorphenyl)-3-piperidyl]propyl}-4-phenyl-4-piperidyl)-N-methylacetamidhydrochlorid

176381-97-8

(S)-N-[4-(4-Acetamido-4-phenyl-1-piperidyl)-2-(3,4-dichlorphenyl)butyl]-N-methylbenzamid–Fumarsäure (1:1)

177964-68-0

3-[4-(4-Fluorphenyl)-2,6-diisopropyl-5-(methoxymethyl)pyridin-3-yl]acrylaldehyd

178460-82-7

(1R)-1-(4-Chlorphenyl)-2-[4-(4-fluorbenzyl)piperidin-1-yl]ethan-1-ol hydrochlorid

178981-89-0

{5-[(3,5-Dichlorphenyl)sulfanyl]-4-isopropyl-1-(pyridin-4-ylmethyl)imidazol-2-yl}methanol

179024-48-7

N-[(R)-9-Methyl-4-oxo-1-phenyl-3,4,6,7-tetrahydro[1,4]diazepino[6,7,1-hi]indol-3-yl]isonicotinamid

179687-79-7

2-[(2-Chlor-4-nitrophenoxy)methyl]pyridin

180050-34-4

(1S,4R)-1-Azabicyclo[2.2.1]heptan-3-on-O-[(Z)-(3-methoxyphenyl)ethinyl]oxim — Maleinsäure (1:1)

180250-77-5

(2S,3S)-3-Amino-2-ethoxy-N-nitropiperidin-1-carboxamidinhydrochlorid

188396-54-5

1-(2-Biphenyl-4-ylethyl)-4-[3-(trifluormethyl)phenyl]-1,2,3,6-tetrahydropyridinhydrochlorid

188591-61-9

1-(4-Benzyloxyphenyl)-2-(4-hydroxy-4-phenyl-1-piperidyl)propan-1-on

189894-57-3

1-[(1S,2S)-2-Hydroxy-2-(4-hydroxyphenyl)-1-methylethyl]-4-phenylpiperidin-4-olmethansulfonattrihydrat

192329-80-9

4-(4-Pyridyloxy)benzolsulfonsäure

192330-49-7

4-(4-Pyridyloxy)benzolsulfonylchloridhydrochlorid

193275-85-3

4-{4-[(11S)-3,10-Dibrom-8-chlor-5,6-dihydro-11H-benzo[5,6]cyclohepta[1,2-b]pyridin-11-yl]piperidinocarbonylmethyl}piperidin-1-carboxamid

198904-85-7

Tert-butyl 2-(4-pyridin-2-ylbenzyl)hydrazin-1-carboxylat

198904-86-8

Tert-butyl 2-{(2S,3S)-3-[(tert-butoxycarbonyl)amino]-2-hydroxy-4-phenylbutyl}-2-[4-(pyridin-2-yl)benzyl]hydrazin-1-carboxylat

213839-64-6

N-{2-[5-(Aminoiminomethyl)-2-hydroxyphenoxy]-3,5-difluor-6-[3-(1-methyl-4,5-dihydroimidazol-2-yl)phenoxy]pyridin-4-yl]-N-methyglycindihydrochlorid

221180-26-3

4-Amino-5-chlor-2-methoxy-N-(3-methoxypiperidin-4-yl)benzamid

221615-75-4

2-(4-Mesylphenyl)-1-(6-methylpyridin-3-yl)- ethan-1-on

230615-52-8

2,3,4,5-Tetrahydro-1H-1,5-methan-3-benzazepinhydrochlorid

230615-59-5

7,8-Dinitro-3-(trifluoracetyl)-2,3,4,5-tetrahydro-1H-1,5-methano-3-benzazepin

272776-12-2

1,1′-Binaphthalin-2,2′-diol – 5-Methoxy-2-{(S)-[(4-methoxy-3,5-dimethylpyridin-2-yl)methyl]sulfinyl}-1H-benzimidazol (1:1)

280129-82-0

4-({2-[(Benzyloxy)methyl]-4-isopropylimidazol-1-yl}methyl)pyridinoxalat (1:2)

298692-34-9

6-(Chloracetyl)pyridin-2-carbonsäure

319460-94-1

N-(2-Fluor-5-{[3-((E)-2-pyridin-2-ylvinyl)-1H-indazol-6-yl]amino}phenyl)-1,3-dimethylpyrazol-5-carboxamid

329003-65-8

Natriumhydrogen[1-hydroxy-1-phosphono-2-(pyridin-3-yl)ethyl]phosphonat-hemipentahydrat

334618-23-4

(3R)-Piperidin-3-amindihydrochlorid

370882-57-8

(3aR,6aR)-1-(Pyridin-3-yl)octahydropyrrolo[3,4-b]pyrroldihydrochlorid

414909-98-1

Benzyl-2-(4-fluor-2-methylphenyl)-4-oxo-3,4-dihydropyridin-1(2H)-carboxylat

414910-13-7

(2S)-Hydroxy(phenyl)essigsäure – (2R)-2-(4-Fluor-2-methylphenyl)piperidin-4-on (1:1)

423165-13-3

8-Benzyl-3-exo-(3-isopropyl-5-methyl-4H-1,2,4-triazol-4-yl)-8-azabicyclo[3.2.1]octan

429659-01-8

Ethyl N-[4-(methylamino)-3-nitrobenzoyl]-N-pyridin-2-yl-ß-alaninat

440634-25-3

Tert-butyl 4-{2-[4-(mesyloxy)piperidin-1-yl]-2-oxoethyl}piperidin-1-carboxylat

548797-97-3

N-(2-{[(2S)-3-{[1-(4-Chlorbenzyl)piperidin-4-yl]amino}-2-hydroxy-2-methylpropyl]oxy}-4-hydroxyphenyl)acetamid

550349-58-1

7-Chlor-3-(6-methoxypyridin-3-yl)-N,N,5-trimethyl-4-oxo-4,5-dihydro-3H-pyridazino[4,5-b]indol-1-carboxamid

691882-47-0

4-Hydroxybenzoesäure – (2S,4E)-N-Methyl-5-[5-(propan-2-yloxy)pyridin-3-yl]pent-4-en-2-amin (1:1)

741705-70-4

(2R)-Phenyl[(2R)-piperidin-2-yl]essigsäure-hydrochlorid

866109-93-5

4-{4-[4-(Trifluormethoxy)phenoxy]piperidin-1-yl}phenol-4-methylbenzolsulfonat

871022-14-9

1-({4-[({[2-Oxo-3-(propan-2-yl)-2,3-dihydro-1H-benzimidazol-1-yl]carbonyl}amino)methyl]piperidin-1-yl}methyl)cyclobutancarbonsäure

871022-19-4

1-[(4-{[(Tert-butoxycarbonyl)amino]methyl}piperidin-1-yl)methyl]cyclobutancarbonsäure

873546-30-6

4,4′-[Piperidin-1,4-diylbis(propan-3,1-diyloxy)]bis(N′-hydroxybenzolcarboximidamid)

873546-38-4

4,4′-[Piperidin-1,4-diylbis(propan-3,1-diyloxy)]dibenzolcarboximidamid-trihydrochlorid-pentahydrat

873546-74-8

4,4′-[Piperidin-1,4-diylbis(propan-3,1-diyloxy)]bis[N′-(acetyloxy)benzolcarboximidamid]

873546-80-6

4,4′-[Piperidin-1,4-diylbis(propan-3,1-diyloxy)]dibenzonitril

876068-46-1

5,6-Dichlor-N-(2,2-dimethoxyethyl)pyridin-3-amin

876068-51-8

[(3S,4S)-4-Amino-1-(5,6-dichlorpyridin-3-yl)pyrrolidin-3-yl]methanol

876170-44-4

(1S,5S)-3-(5,6-Dichlorpyridin-3-yl)-3,6-diazabicyclo[3.2.0]heptanbenzolsulfonat

925978-49-0

(+)-5-[6-(1-Methyl-1H-pyrazol-4-yl)pyridin-3-yl]-1-azabicyclo[3.2.1]octan

927889-51-8

4-Brom-2,6-diethylpyridin-4-methylbenzolsulfonat

936637-40-0

3,3′-Piperidin-1,4-diyldipropan-1-ol-4-methylbenzolsulfonat

945405-37-8

2-Methyl-3-[(2S)-pyrrolidin-2-ylmethoxy]pyridin-2,3-dihydroxybutandioat

1062580-52-2

(3R,4R)-1-Benzyl-N,4-dimethylpiperidin-3-amindihydrochlorid

29334910

68077-26-9

7-Chlor-1-ethyl-6-fluor-1,4-dihydro-4-oxochinolin-3-carbonsäure

86393-33-1

7-Chlor-1-cyclopropyl-6-fluor-4-oxo-1,4-dihydrochinolin-3-carbonsäure

93107-30-3

1-Cyclopropyl-6,7-difluor-1,4-dihydro-4-oxochinolin-3-carbonsäure

98105-79-4

7-Chlor-6-fluor-1-(4-fluorphenyl)-1,4-dihydro-4-oxochinolin-3-carbonsäure

98349-25-8

Ethyl-1-cyclopropyl-6,7-difluor-4-oxo-1,4-dihydrochinolin-3-carboxylat

100501-62-0

Ethyl-1-ethyl-6,7,8-trifluor-1,4-dihydro-4-oxochinolin-3-carboxylat

103995-01-3

1-(2,4-Difluorphenyl)-6,7-difluor-1,4-dihydro-4-oxochinolin-3-carbonsäure

105956-96-5

7-[3-(tert-Butoxycarbonylamino)pyrrolidin-1-yl]-8-chlor-1-cyclopropyl-6-fluor-4-oxo-1,4-dihydrochinolin-3-carbonsäure

112811-72-0

1-Cyclopropyl-6,7-difluor-8-methoxy-4-oxo-1,4-dihydrochinolin-3-carbonsäure

119916-34-6

7-Brom-1-cyclopropyl-6-fluor-5-methyl-4-oxo-1,4-dihydrochinolin-3-carbonsäure

136465-98-0

N-(2-Chinolylcarbonyl)-L-asparagin

136465-99-1

N-(2-Chinolylcarbonyloxy)succinimid

170143-39-2

3-Methylhydrogen-7-chlor-1,4-dihydro-4-oxochinolin-2,3-dicarboxylat

194804-45-0

Ethyl 1-cyclopropyl-8-(difluormethoxy)-7-((1R)-1-methyl-2-tritylisoindolin-5-yl)-4-oxo-1,4-dihydrochinolin-3-carboxylat

194805-07-7

Ethyl 7-brom-1-cyclopropyl-8-(difluormethoxy)-4-oxo-1,4-dihydrochinolin-3-carboxylat

417716-92-8

4-{3-Chlor-4-[(cyclopropylcarbamoyl)amino]phenoxy}-7-methoxyquinolin-6-carboxamid-methansulfonat

29334990

0-00-0

2-(Ethylamino)-5-[2-(chinolin-4-yloxy)ethyl]nicotinsäure

00-00-0

Methyl-2-[(3R)-3-{3-[(E)-2-(7-chlorchinolin-2-yl)ethenyl]phenyl}-3-({[1-(hydroxymethyl)cyclopropyl]methyl}sulfanyl)propyl]benzoat-hydrochlorid

1087-69-0

(9S,13S,14S)-3-Methoxymorphinanhydrochlorid

4965-33-7

7-Chlor-2-methylchinolin

6340-55-2

2,6-Dimethoxy-4-methylchinolin

10500-57-9

5,6,7,8-Tetrahydrochinolin

22982-78-1

1,2,3,4-Tetrahydro-2-isopropylaminomethyl-6-methyl-7-nitrochinolinmethansulfonat

64228-78-0

Pentamethylenbis{3-[1-(3,4-dimethoxybenzyl)-6,7-dimethoxy-1,2,3,4-tetrahydro-2-isochinolyl]propionat}–Oxalsäure (1:2)

74163-81-8

(S)-1,2,3,4-Tetrahydroisochinolin-3-carbonsäure

77497-97-3

(S)-3-Benzyloxycarbonyl-1,2,3,4-tetrahydroisochinolinium-p-toluolsulfonat

79276-06-5

Tert-butyl (3S)-1,2,3,4-tetrahydroisochinolin-3-carboxylat 4-methylbenzensulfonat

103733-32-0

Benzyl(3S)-6,7-dimethoxy-1,2,3,4-tetrahydroisochinolin-3-carboxylat-hydrochlorid

106635-86-3

2,6-Dimethoxy-4-methyl-5-[3-(trifluormethyl)phenoxy]chinolin-8-amin

118864-75-8

(1S)-1-Phenyl-1,2,3,4-tetrahydroisochinolin

120578-03-2

3-[(E)-2-(7-Chlor-2-chinolyl)vinyl]benzaldehyd

134388-95-7

(3S,4aS,8aR)-2-(Methoxycarbonyl)-6-oxodecahydroisochinolin-3-carbonsäure – (1R)-1-Phenylethanamin (1:1)

136465-81-1

(3S,4aS,8aS)-N-tert-Butyldecahydroisoquinolin-3-carboxamid

136522-17-3

(3S,4aS,8aS)-2-[(2R,3S)-3-Amino-2-hydroxy-4-phenylbutyl]-N-tert-butyldecahydroisochinolin-3-carboxamid

142522-81-4

Natrium-(R)-1-[(1-{3-[2-(7-chlor-2-chinolyl)vinyl]phenyl}-3-[2-(1-hydroxy-1-methylethyl)phenyl]propyl)thiomethyl]cyclopropylacetat

149057-17-0

(S)-N-tert-Butyl-1,2,3,4-tetrahydroisochinolin-3-carboxamidhydrochlorid

149182-72-9

(S)-N-tert-Butyl-1,2,3,4-tetrahydroisochinolin-3-carboxamid

149968-11-6

Methyl-2-(3-{(E)-3-[2-(7-chlor-2-chinolyl)vinyl]phenyl}-3-oxopropyl)benzoat

159878-04-3

Benzyl-(1S,2S)-3-[(3S,4aS,8aS)-3-tert-butylcarbamoylperhydro-2-isochinolyl]-2-hydroxy-1-(phenylthiomethyl)propylcarbamat

159989-65-8

(3S,4aS,8aS)-N-(tert-Butyl)-2-[(2S,3S)-2-hydroxy-3-(3-hydroxy-2-methylbenzamido)-4-(phenylthio)butyl]perhydroisochinolin-3-carboxamid — Methansulfonsäure (1:1)

172649-40-0

3-[(4S)-5-Oxo-2-(trifluormethyl)-1,4,5,6,7,8-hexahydrochinolin-4-yl]benzonitril

178680-13-2

Methyl-{(1S,2R)-1-benzyl-3-[(3S,4aS,8aS)-3-(tert-butylcarbamoyl)decahydro-2-isochinolyl]-2-hydroxypropyl}carbamat

181139-72-0

Methyl-2-[(S)-3-{(E)-3-[2-(7-chlor-2-chinolyl)vinyl]phenyl}-3-hydroxypropyl]benzoat

186537-30-4

(S)-N-tert-Butyl-1,2,3,4-tetrahydroisochinolin-3-carboxamidsulfat

189279-58-1

1-(6-Amino-3,5-difluorpyridin-2-yl)-8-chlor-6-fluor-7-(3-hydroxyazetidin-1-yl)-4-oxo-1,4-dihydrochinolin-3-carbonsäure

189746-15-4

2,6-Dimethoxy-4-methyl-8-nitro-5-[3-(trifluormethyl)phenoxy]chinolin

189746-19-8

5-Chlor-2,6-dimethoxy-4-methylchinolin

189746-21-2

5-Chlor-2,6-dimethoxy-4-methyl-8-nitrochinolin

209909-03-5

(2-Chlor-6,7-difluorchinolin-3-yl)methanol

220998-08-3

{2,7-Dichlor-6-methyl-4-[(4-methylpiperidin-1-yl)methyl]chinolin-3-yl}methanol

287930-77-2

(1S)-1-{3-[(E)-2-(7-Chlorchinolin-2-yl)vinyl]phenyl}-3-[2-(1-hydroxy-1-methylethyl)phenyl]propan-1-ol

287930-78-3

Methyl 2-((3S)-3-{3-[(E)-2-(7-chlorchinolin-2-yl)vinyl]phenyl}-3-hydroxypropyl)benzoathydrat

474645-93-7

Methyl [2-ethyl-6-(trifluormethyl)-1,2,3,4-tetrahydrochinolin-4-yl]carbamat

503290-66-2

(3S,4aS,6S,8aR)-6-[3-Chlor-2-(2H-tetrazol-5-yl)phenoxy]decahydro-3-isochinolincarbonsäure-hydrochlorid

503291-53-0

2-Ethylbutyl(3S,4aS,6S,8aR)-6-[3-chlor-2-(1H-tetrazol-5-yl)phenoxy]decahydro-3-isochinolincarboxylat-4-methylbenzolsulfonat

503293-98-9

(3S,4aS,6S,8aR)-6-Hydroxy-2-(methoxycarbonyl)decahydroisochinolin-3-carbonsäure

848133-76-6

N-(4-Chlor-3-cyano-7-ethoxychinolin-6-yl)acetamid

868210-14-4

4-(4-{[(2S,4R)-4-[Acetyl(4-chlorphenyl)amino]-2-methyl-3,4-dihydrochinolin-1(2H)-yl]carbonyl}phenoxy)-2,2-dimethylbuttersäure

936359-25-0

Methyl-2-((R)-3-(3-((E)-2-(7-chlorchinolin-2-yl)vinyl)phenyl)-3-(((1-(hydroxymethyl)cyclopropyl)methyl)sulfanyl)propyl)benzoat

29335995

0-00-0

2,3-Dihydroxy-2,3-bis(phenylcarbonyl)bernsteinsäure – Ethyl[(8R)-8-(3,5-difluorphenyl)-10-oxo-6,9-diazaspiro[4.5]dec-9-yl]acetat (1:1)

0-00-0

5-(Benzylamino)-2-(3-methoxyphenyl)-7-(4-methylpiperazin-1-yl)[1,2,4]triazolo[1,5-a]chinolin-4-carbonitril – (2E)-But-2-endioat (2:1) hydrat

0-00-0

N-(5-Fluor-3-methyl-1H-indol-1-yl)-4-methyl-2-(pyridin-2-yl)pyrimidin-5-carboxamid

56-06-4

2,6-Diaminopyrimidin-4-ol

65-71-4

5-Methyluracil

66-22-8

Uracil

68-94-0

Purin-6(1H)-on

71-30-7

Cytosin

487-21-8

Pteridin-2,4(1H,3H)-dion

696-07-1

5-Ioduracil

707-99-3

6-Amino-9H-purin-9-ylethanol

841-77-0

1-Benzhydrylpiperazin

1780-26-3

4,6-Dichlor-2-methylpyrimidin

2210-93-7

1-Phenylpiperaziniumchlorid

3056-33-5

N-(9-Acetyl-6-oxo-6,9-dihydro-1H-purin-2-yl)acetamid

3680-69-1

4-Chlor-7H-pyrrolo[2,3-d]pyrimidin

3934-20-1

2,4-Dichlorpyrimidin

5018-45-1

5,6-Dimethoxypyrimidin-4-ylamin

5081-87-8

3-(2-Chlorethyl)chinazolin-2,4(1H,3H)-dion

5464-78-8

1-(2-Methoxyphenyl)piperazinhydrochlorid

6928-85-4

4-Methylpiperazin-1-ylamin

7139-02-8

2,6-Dichlor-4,8-dipiperidinopyrimido[5,4-d]pyrimidin

7280-37-7

Estropipat

7597-60-6

6-Amino-5-formamido-1,3-dimethyluracil

10310-21-1

2-Amino-6-chlorpurin

13078-15-4

1-(3-Chlorphenyl)piperazinhydrochlorid

13889-98-0

1-Acetylpiperazin

14047-28-0

(R)-2-(6-Amino-9H-purin-9-yl)-1-methylethanol

14080-23-0

Pyrimidin-2-carbonitril

16064-08-7

6-Iodchinazolin-4(1H)-on

19690-23-4

6-Iod-1H-purin-2-ylamin

19916-73-5

6-(Benzyloxy)-9H-purin-2-amin

20535-83-5

6-Methoxy-1H-purin-2-ylamin

20980-22-7

2-(Piperazin-1-yl)pyrimidin

23680-84-4

4-Amino-2-chlor-6,7-dimethoxychinazolin

27469-60-9

1-(4,4′-Difluorbenzhydryl)piperazin

28888-44-0

6,7-Dimethoxychinazolin-2,4(1H,3H)-dion

35386-24-4

1-(2-Methoxyphenyl)piperazin

41078-70-0

3-(2-Chlorethyl)-2-methyl-4H-pyrido[1,2-a]pyrimidin-4-on

41202-32-8

1-(2-Chlorphenyl)piperazinhydrochlorid

41202-77-1

1-(2,3-Dichlorphenyl)piperazinhydrochlorid

52605-52-4

1-(3-Chlorphenyl)-4-(3-chlorpropyl)piperazinhydrochlorid

55112-42-0

4-Methylpiperazin-1-carbonylchloridhydrochlorid

55293-96-4

5,7-Dimethyl[1,2,4]triazolo[1,5-a]pyrimidin-2-carbaldehyd

56177-80-1

2-Ethoxy-5-fluorpyrimidin-4(1H)-on

57061-71-9

1-(2-Chlorethyl)-4-[3-(trifluormethyl)phenyl]piperazindihydrochlorid

59703-00-3

4-Ethyl-2,3-dioxopiperazin-1-carbonylchlorid

59878-63-6

6-(5-Chlorpyridin-2-yl)-7-oxo-6,7-dihydro-5H-pyrrolo[3,4-b]pyrazin-5-yl piperazin-1-carboxylat

61379-64-4

4-Cyclopentylpiperazin-1-amin

64090-19-3

1-(4-Fluorphenyl)piperazindihydrochlorid

67914-60-7

4-(4-Acetylpiperazin-4-yl)phenol

67914-97-0

4-(4-Isopropylpiperazin-1-yl)phenol

70849-60-4

1-(o-Tolyl)piperazinhydrochlorid

75128-73-3

2-[(2-Acetamido-6-oxo-6,9-dihydro-1H-purin-9-yl)methoxy]ethylacetat

90213-66-4

2,4-Dichlor-7H-pyrrolo[2,3-d]pyrimidin

93076-03-0

3-(2-Chlorethyl)-6,7,8,9-tetrahydro-2-methyl-4H-pyrido[1,2-a]pyrimidin-4-onhydrochlorid

94021-22-4

2-Piperazin-1-ylpyrimidindihydrochlorid

97845-60-8

2-(Acetoxymethyl)-4-(2-amino-6-chlorpurin-9-yl)butylacetat

106461-41-0

2-sec-Butyl-4-{4-[4-(4-hydroxyphenyl)piperazin-1-yl]phenyl}-2H-1,2,4-triazol-3(4H)-on

111641-17-9

4-(Piperazin-1-yl)-2,6-bis(pyrrolidin-1-yl)pyrimidin

112733-28-5

Ethyl-[3-(4-brom-2-fluorbenzyl)-7-chlor-2,4-dioxo-1,2,3,4-tetrahydrochinazolin-1-yl]acetat

112733-45-6

Ethyl-(7-chlor-2,4-dioxo-1,2,3,4-tetrahydrochinazolin-1-yl)acetat

119532-26-2

1-(2,3-Dichlorphenyl)piperazin

124832-31-1

2-[(2-Amino-6-oxo-1,6-dihydro-9H-purin-9-yl)methoxy]ethyl-N-(benzyloxycarbonyl)-L-valinat

125224-62-6

(1S)-2-Methyl-2,5-diazabicyclo[2.2.1]heptandihydrobromid

132961-05-8

(Z)-3-{2-[4-(2,4-Difluor-alpha-hydroxyiminobenzyl)piperidino]ethyl}-6,7,8,9-tetrahydro-2-methyl-4H-pyrido[1,2-a]pyrimidin-4-on

137234-74-3

4-Chlor-6-ethyl-5-fluorpyrimidin

137234-87-8

6-Ethyl-5-fluorpyrimidin-4(1H)-on

137281-39-1

4-[2-(2-Amino-4-oxo-4,7-dihydro-3H-pyrrolo[2,3-d]pyrimidin-5-yl)ethyl]benzoesäure

140373-09-7

4-{[(3-{[(2,2-Dimethylpropanoyl)oxy]methyl}-2,7-dimethyl-4-oxo-3,4-dihydrochinazolin-6-yl)methyl](prop-2-yn-1-yl)amino}-2-fluorbenzoesäure

145012-50-6

(7RS,9aRS)-Perhydropyrido[1,2-a]pyrazin-7-ylmethanol

145783-14-8

4,6-Dichlor-5-nitro-2-(propylsulfanyl)pyrimidin

147149-89-1

2-Amino-5-brom-6-methylchinazolin-4(1H)-on

147539-21-7

Isopropyl[2-(piperazin-1-yl)-3-pyridyl]amin

149062-75-9

1,3-Dichlor-6,7,8,9,10,12-hexahydroazepino[2,1-b]chinazolinhydrochlorid

150323-35-6

(3S)-1-(tert-Butoxycarbonyl)-3-(tert-butylcarbamoyl)piperazin

150728-13-5

4,6-Dichlor-5-(2-methoxyphenoxy)-2,2′-bipyrimidinyl

156126-48-6

Tetrabutylammonium-(6-iod-1H-purin-2-yl)amid

156126-53-3

(1R,2R,3S)-2-Amino-9-[2,3-bis(benzoyloxymethyl)cyclobutyl]-9H-purin-6-on

156126-83-9

(1R,2R,3S)-9-[2,3-Bis(benzoyloxymethyl)cyclobutyl]-6-iod-9H-purin-2-ylamin

157810-81-6

(2R,4S)-2-Benzyl-5-[2-(tert-butylcarbamoyl)-4-(3-pyridylmethyl)piperazin-1-yl]-4-hydroxy-N-[(1S,2R)-2-hydroxyindan-1-yl]valeramidsulfat

160009-37-0

Methyl 4-(4-fluorphenyl)-6-isopropyl-2-(N-methylmethansulfonamido)]pyrimidin-5-carboxylat

167465-36-3

(2R)-1-[4-((1aR,10bS)-1,1-Difluor-1,1a,6,10b-tetrahydrodibenzo[a,e]cyclopropa[c][7]annulen-6-yl)piperazin-1-yl]-3-[(chinolin-5-yl)oxy]propan-2-ol trihydrochlorid

171887-03-9

N-(2-Amino-4,6-dichlorpyrimidin-5-yl)formamid

172015-79-1

[(1S,4R)-4-(2-amino-6-chlor-9H-purin-9-yl)cyclopent-2-enyl]methanolhydrochlorid

179688-01-8

7-(Benzyloxy)-6-methoxychinazolin-4(3H)-on

179688-29-0

6,7-Bis(2-methoxyethoxy)chinazolin-4(1H)-on

183319-69-9

(3-Ethinylphenyl)[6,7-bis(2-methoxyethoxy)chinazolin-4-yl]aminhydrochlorid

184177-81-9

Phenyl-{4-[4-(4-hydroxyphenyl)piperazin-1-yl]phenyl}carbamat

188416-20-8

3-(6-Chlor-5-fluorpyrimidin-4-yl)-2-(2,4-difluorphenyl)-1-(1H-1,2,4-triazol-1-yl)butan-2-olhydrochlorid

188416-28-6

4-(1-Bromethyl)-6-chlor-5-fluorpyrimidin

188416-34-4

(2RS,3SR)-2-(2,4-Difluorphenyl)-3-(5-fluorpyrimidin-4-yl)-1-(1H-1,2,4-triazol-1-yl)butan-2-ol–(1R,4S)-2-Oxobornan-10-sulfonsäure (1:1)

192725-50-1

(2S)-3-Methyl-2-(2-oxohexahydropyrimidin-1-yl)butansäure

192726-06-0

(2S)-N-[(1S,3S,4S)-4-Amino-1-benzyl-3-hydroxy-5-phenylpentyl]-3-methyl-2-(2-oxotetrahydropyrimidin-1(2H)-yl)butanamid — 5-oxopyrrolidin-2-carbonsäure (1:1) (Salz)

202138-50-9

Bis[(isopropyloxycarbonyloxy)methyl-[(R)-2-(6-amino-9H-purin-9-yl)-1-methylethoxy]methylphosphonat — Fumarsäure (1:1)

214287-88-4

(4S)-6-Chlor-4-(2-cyclopropylethynyl)-4-(trifluormethyl)-3,4-dihydrochinazolin-2(1H)-on

214287-99-7

(4S)-6-Chlor-4-((E)-2-cyclopropylvinyl)-4-(Trifluormethyl)-3,4-dihydrochinazolin-2(1H)-on

225916-82-5

8-Chlor-5-((4Z,7Z,10Z,13Z,16Z,19Z)-docosa-4,7,10,13,16,19-hexaenoyl)-11-(4-methylpiperazin-1-yl)-5H-dibenzo[b,e][1,4]diazepin

231278-20-9

N-{3-Chlor-4-[(3-fluorbenzyl)oxy]phenyl}-6-iodchinazolin-4-amin

247565-04-4

(4S)-6-Chlor-4-(cyclopropylethynyl)-3-((R)-1-phenylethyl)-4-(trifluormethyl)-3,4-dihydrochinazolin-2(1H)-on

345217-02-9

1-[(1S,2S)-2-(Benzyloxy)-1-ethylpropyl]-N-{4-[4-(4-hydroxyphenyl)piperazin-1-yl]phenyl}hydrazin-1-carboxamid

356058-42-9

{2-[(4-Fluorbenzyl)sulfanyl]-4-oxo-4,5,6,7-tetrahydro-1H-cyclopenta[d]pyrimidin-1-yl}essigsäure

444731-74-2

N-(2-Chlorpyrimidin-4-yl)-2,3-dimethyl-2H-indazol-6-amin

451487-18-6

2-[(4-Fluorbenzyl)sulfanyl]-1,5,6,7-tetrahydro-4H-cyclopenta[d]pyrimidin-4-on

518048-03-8

2-(1-Amino-1-methylethyl)-N-(4-fluorbenzyl)-5-hydroxy-1-methyl-6-oxo-1,6-dihydropyrimidin-4-carboxamid

540737-29-9

3-{(3R,4R)-4-Methyl-3-[methyl(7H-pyrrolo[2,3-d]pyrimidin-4-yl)amino]piperidin-1-yl}-3-oxopropannitril 2-hydroxypropan-1,2,3-tricarboxylat

599179-03-0

1-(4,6-Dimethylpyrimidin-5-carbonyl)-4-((3S)-4-{(1R)-2-methoxy-1-[4-(trifluormethyl)phenyl]ethyl}-3-methylpiperazin-1-yl)-4-methylpiperidinmaleat (1:1)

612494-10-7

1-{(1R)-2-Methoxy-1-[4-(trifluormethyl)phenyl]ethyl}-2-methylpiperazin D-tartarat (1:1)

612543-01-8

1-(4,6-Dimethylpyrimidin-5-carbonyl)piperidin-4-on

649761-23-9

(1S,2S,3S,5S)-5-[2-Amino-6-(benzyloxy)-9H-purin-9-yl]-2-[(benzyloxy)methyl]-3-[dimethyl(phenyl)silyl]-1-(hydroxymethyl)cyclopentan-1-ol

649761-24-0

2-Amino-9-{(1S,3R,4S)-3-[(benzyloxy)methyl]-4-[dimethyl(phenyl)silyl]-2-methylidncyclopentyl}-9H-purin-6(1H)-on

654671-77-9

(2R)-4-Oxo-4-[3-(trifluormethyl)-5,6,7,8-tetrahydro[1,2,4]triazolo[4,3-a]pyrazin-7-yl]-1-(2,4,5-trifluorphenyl)butan-2-aminphosphathydrat (1:1)

722543-31-9

2-{Ethyl[3-({4-[(5-{2-[(3-fluorphenyl)amino]-2-oxoethyl}-1H-pyrazol-3-yl)amino]chinazolin-7-yl}oxy)propyl]amino}ethyldihydrogenphosphat

865758-96-9

2-[(6-Chlor-3-methyl-2,4-dioxo-3,4-dihydropyrimidin-1(2H)-yl)methyl]benzonitril

869490-23-3

(3,3-Difluorpyrrolidin-1-yl){(2S,4S)-4-[4-(pyrimidin-2-yl)piperazin-1-yl]pyrrolidin-2-yl}methanon

934815-71-1

2-[3-(6-{[2-(2,4-Dichlorphenyl)ethyl]amino}-2-methoxypyrimidin-4-yl)phenyl]-2-methylpropansäurephosphat

941678-49-5

(3R)-3-Cyclopentyl-3-[4-(7H-pyrrolo[2,3-d]pyrimidin-4-yl)-1H-pyrazol-1-yl]propannitril

941685-27-4

4-(1H-Pyrazol-4-yl)-7-{[2-(trimethylsilyl)ethoxy]methyl}-7H-pyrrolo[2,3-d]pyrimidin

941685-39-8

3-Cyclopentyl-3-[4-(7-{[2-(trimethylsilyl)ethoxy]methyl}-7H-pyrrolo[2,3-d]pyrimidin-4-yl)-1H-pyrazol-1-yl]propannitril

941685-40-1

(3R)-3-Cyclopentyl-3-[4-(7-{[2-(trimethylsilyl)ethoxy]methyl}-7H-pyrrolo[2,3-d]pyrimidin-4-yl)-1H-pyrazol-1-yl]propannitril

941685-41-2

(3S)-3-Cyclopentyl-3-[4-(7-{[2-(trimethylsilyl)ethoxy]methyl}-7H-pyrrolo[2,3-d]pyrimidin-4-yl)-1H-pyrazol-1-yl]propannitril

957187-34-7

[(8R)-8-(3,5-Difluorphenyl)-10-oxo-6,9-diazaspiro[4.5]dec-9-yl]essigsäure

1032066-96-8

2-Amino-9-{(1S,3R,4S)-3-[(benzyloxy)methyl]-4-[dimethyl(phenyl)silyl]-2-methylidencyclopentyl}-1,9-dihydro-6H-purin-6-on – Methansulfonat (2:1)

1137917-12-4

3-{[6-(Ethylsulfonyl)pyridin-3-yl]oxy}-5-{[(2S)-1-hydroxypropan-2-yl]oxy}benzoesäure – 1,4-diazabicyclo[2.2.2]octan (2:1)

29336980

58909-39-0

Tetrahydro-2-methyl-3-thioxo-1,2,4-triazin-5,6-dion

29337900

3197-25-9

2-(4-Oxopentyl)-1H-isoindol-1,3(2H)-dion

4876-10-2

4-(Brommethyl)chinolin-2(1H)-on

5057-12-5

4,6,7,8-Tetrahydrochinolin-2,5(1H,3H)-dion

5162-90-3

3-(2-Oxo-1,2-dihydrochinolin-4-yl)alanin

5342-23-4

6-Methoxy-4-methylchinolin-2(1H)-on

15362-40-0

1-(2,6-Dichlorphenyl)indolin-2-on

17630-75-0

5-Chlorindolin-2-on

20096-03-1

3,3-Diethyl-5-(hydroxymethyl)pyridin-2,4(1H,3H)-dion

22246-18-0

7-Hydroxy-3,4-dihydrochinolin-2(1H)-on

43200-81-3

6-(5-Chlorpyridin-2-yl)-7-hydroxy-6,7-dihydro-5H-pyrrolo[3,4-b]pyrazin-5-on

54197-66-9

6-Hydroxy-3,4-dihydrochinolin-2(1H)-on

56341-37-8

6-Chlorindol-2(3H)-on

61516-73-2

Ethyl-2-oxopyrrolidin-2-ylacetat

61865-48-3

(±)-2-Azabicyclo[2.2.1]hept-5-en-3-on

71107-19-2

2-Oxo-5-vinylpyrrolidin-3-carboxamid

75363-99-4

p-Nitrobenzyl-(2R,5R,6S)-6-[(R)-1-hydroxyethyl]-3,7-dioxo-1-azabicyclo[3.2.0]heptan-2-carboxylat

76855-69-1

(3S,4R)-4-Acetoxy-3-[(R)-1-(tert-butyldimethylsilyloxy)ethyl]azetidin-2-on

79200-56-9

(1R,4S)-2-Azabicyclo[2.2.1]hept-5-en-3-on

80082-62-8

Tetrabutylammonium (2S,3S)-3-{[(benzyloxy)carbonyl]amino}-2-methyl-4-oxoazetidin-1-sulfonat

80082-65-1

(2S,3S)-3-Amino-2-methyl-4-oxoazetidin-1-sulfonsäure

90776-59-3

4-Nitrobenzyl-(4R,5R,6S)-3-(diphenoxyphosphoryloxy)-6-[(R)-1-hydroxyethyl]-4-methyl-7-oxo-1-azabicyclo[3.2.0]hept-2-en-2-carboxylat

103335-41-7

Methyl-3-oxo-4-aza-5-alpha-androst-1-en-17-beta-carboxylat

103335-54-2

3-Oxo-4-azaandrost-5-en-17-beta-carbonsäure

103335-55-3

3-Oxo-4-aza-5-alpha-androstan-17-beta-carbonsäure

105318-28-3

((2S,3S)-2-{(1R)-2-[(4-Chlorphenyl)sulfanyl]-1-methyl-2-oxoethyl}-3-((1R)-1-hydroxyethyl)-4-oxoazetidin-1-yl)essigsäure

118289-55-7

6-Chlor-5-(2-chlorethyl)indol-2(3H)-on

122852-75-9

5-Methyl-2,3,4,5-tetrahydro-1H-pyrido[4,3-b]indol-1-on

132127-34-5

(3R,4S)-3-Hydroxy-4-phenylazetidin-2-on

133066-59-8

(3R,4S)-2-Oxo-4-phenylazetidin-3-ylacetat

135297-22-2

(3S,4R)-3-[(R)-1-(tert-Butyldimethylsilyloxy)ethyl]-4-[(1R,3S)-3-methoxy-2-oxocyclohexyl]azetidin-2-on

139122-76-2

4-(2-Methyl-2-phenylhydrazino)-5,6-dihydro-2-pyridon

141316-45-2

Kalium-1-(1-hydroxyethyl)-5-methoxy-2-oxo-1,2,5,6,7,8,8a,8b-octahydroazeto[2,1-a]isoindol-4-carboxylat

141646-08-4

1-{[(Cyclohexyloxy)carbonyl]oxy}ethyl-1-(1-hydroxyethyl)-5-methoxy-2-oxo-1,2,5,6,7,8,8a,8b-octahydroazeto[2,1-a]isoindol-4-carboxylat

148776-18-5

(2-Oxo-1-phenylpyrrolidin-3-yl)triphenylphosphoniumbromid

149107-92-6

1-Benzoyl-3-(1-methoxy-1-methylethoxy)-4-phenylazetidin-2-on

159593-17-6

4-tert-Butylbenzyl-2-{(2R,3S)-3-[(R)-1-(tert-butyldimethylsilyloxy)ethyl]-2-[(1R,3S)-3-methoxy-2-oxocyclohexyl]-4-oxoazetidin-1-yl}-2-oxoacetat

162142-14-5

1-Cyclopentyl-3-ethyl-1,4,5,6-tetrahydro-7H-pyrazolo[3,4-c]pyridin-7-on

175873-08-2

4-[(S)-3-Amino-2-oxopyrrolidin-1-yl)benzonitrilhydrochlorid

175873-10-6

Ethyl-3-(3-{(S)-1-[4-(N′2-hydroxyamidino)phenyl]-2-oxopyrrolidin-3-yl}ureido)propionat

198213-15-9

Natrium 3-(methoxycarbonyl)-2-oxo-1,2,5,6-tetrahydropyridin-4-olat

205881-86-3

6-Fluor-9-methyl-2-phenyl-4-(pyrrolidin-1-carbonyl)-9H-pyrido[3,4-b]indol-1(2H)-on

244080-24-8

1-Ethyl-9-methoxy-2,6,7,12-tetrahydroindolo[2,3-a]chinolizin-4(3H)-on

283173-50-2

8-Fluor-2-{4-[(methylamino)methyl]phenyl}-1,3,4,5-tetrahydro-6H-azepino[5,4,3-cd]indol-6-on

303752-13-8

1-Cyclopentyl-3-ethyl-6-(4-methoxybenzyl)-1,4,5,6-tetrahydro-7H-pyrazolo[3,4-c]pyridin-7-on 4-methylbenzen-1-sulfonat

341031-54-7

N-[2-(Diethylamino)ethyl]-5-[(Z)-(5-fluor-2-oxo-1,2-dihydro-3H-indol-3-yliden)methyl]-2,4-dimethylpyrrol-3-carboxamid-L-malat (1:1)

425663-71-4

(1S)-1-Amino-3-methyl-1,3,4,5-tetrahydro-2H-3-benzazepin-2-onhydrochlorid

503614-91-3

Ethyl-1-(4-methoxyphenyl)-7-oxo-6-[4-(2-oxopiperidin-1-yl)phenyl]-4,5,6,7-tetrahydro-1H-pyrazolo[3,4-c]pyridin-3-carboxylat

536759-91-8

Ethyl-1-(4-methoxyphenyl)-6-(4-nitrophenyl)-7-oxo-4,5,6,7-tetrahydro-1H-pyrazolo[3,4-c]pyridin-3-carboxylat

536760-29-9

3-Chlor-1-(4-nitrophenyl)-5,6-dihydropyridin-2(1H)-on

586379-61-5

Methyl-3-(4-hydroxy-6-methyl-2-oxopyridin-1(2H)-yl)-4-methylbenzoat

586414-48-4

(-)-3-{3-Brom-4-[(2,4-difluorbenzyl)oxy]-6-methyl-2-oxopyridin-1(2H)-yl}-N,4-dimethylbenzamid

813452-14-1

(4S)-1-[(2S,3S,11bS)-2-Amino-9,10-dimethoxy-1,3,4,6,7,11b-hexahydro-2H-pyrido[2,1-a]isochinolin-3-yl]-4-(fluormethyl)pyrrolidin-2-ondihydrochlorid

29339980

0-00-0

1,4,7,10-Tetraazacyclododecan-1,4,7-triessigsäuresulfat

0-00-0

1-[4-(3-Amino-1H-indazol-4-yl)phenyl]-3-(2-fluor-5-methylphenyl)harnstoffhydrochlorid

0-00-0

5-Fluor-1-(3-fluorbenzyl)-N-(1H-indol-5-yl)-1H-indol-2-carboxamid

0-00-0

Methyl-1-tert-butyl-2-hydroxy-1H-pyrrolo[2,3-b]pyridin-3-carboxylat

256-96-2

5H-Dibenz[b,f]azepin

494-19-9

10,11-Dihydro-5H-dibenz[b,f]azepin

1458-18-0

Methyl-3-amino-5,6-dichlorpyrazin-2-carboxylat

2380-94-1

4-Hydroxyindol

2886-65-9

7-Chlor-5-(2-fluorphenyl)-1H-1,4-benzodiazepin-2(3H)-on

3641-08-5

1H-1,2,4-Triazol-3-carboxamid

4928-87-4

1H-1,2,4-Triazol-3-carbonsäure

4928-88-5

Methyl-1H-1,2,4-triazol-3-carboxylat

5424-01-1

3-Aminopyrazin-2-carbonsäure

5521-55-1

5-Methylpyrazin-2-carbonsäure

6548-09-0

5-Bromtryptophan

6969-71-7

1,2,4-Triazolo[4,3-a]pyridin-3(2H)-on

7250-67-1

N-(2-Chlorethyl)pyrrolidinhydrochlorid

13183-79-4

1-Methyltetrazol-5-thiol

13485-59-1

L-Alanyl-L-prolin

14907-27-8

Methyl D-tryptophanathydrochlorid

16298-03-6

Methyl 3-aminopyrazin-2-carboxylat

19686-05-6

2,8-Dimethyl-2,3,4,5-tetrahydro-1H-pyrido[4,3-b]indol

21688-11-9

N2-[(benzyloxy)carbonyl]-L-glutaminyl-L-asparaginyl-S-benzyl-L-cysteinyl-L-prolyl-L-leucylglycinamid

21732-17-2

1H-Tetrazol-1-ylessigsäure

22162-51-2

1-(2-Nitrobenzyl)-1H-pyrrol-2-carbaldehyd

26116-12-1

1-Ethylpyrrolidin-2-ylmethylamin

27387-31-1

1,2,3,4-Tetrahydro-9-methylcarbazol-4-on

31251-41-9

8-Chlor-5,6-dihydro-11H-benzo[5,6]cyclohepta[1,2-b]pyridin-11-on

31560-19-7

N-Benzoyl-4-hydroxyprolin

31560-20-0

Methyl N-benzoyl-4-hydroxyprolinat

32065-66-0

2-(Dimethoxymethyl)chinoxalin 1,4-dioxid

35681-40-4

1-(Propan-2-yl)-1,3-dihydro-2H-benzimidazol-2-on

36916-19-5

5-Chlor-2-(3-methyl-4H-1,2,4-triazol-4-yl)benzophenon

37052-78-1

5-Methoxybenzimidazol-2-thiol

38150-27-5

5-Chlor-2-[3-(hydroxymethyl)-5-methyl-4H-1,2,4-triazol-4-yl]benzophenon

39968-33-7

3H-[1,2,3]Triazol[4,5-b]pyridin-3-ol

41340-36-7

2-(7-Ethyl-1H-indol-3-yl)ethanol

51077-14-6

(2S)-1-(Tert-butoxycarbonyl)azetidin-2-carbonsäure

51856-79-2

Methyl-1-methylpyrrol-2-ylacetat

52099-72-6

1-Isopropenyl-1H-benzimidazol-2(3H)-on

52602-39-8

9H-Carbazol-4-ol

54196-61-1

2',5-Dichlor-2-(3-methyl-4H-1,2,4-triazol-4-yl)benzophenon

54196-62-2

2',5-Dichlor-2-[3-(hydroxymethyl)-5-methyl-4H-1,2,4-triazol-4-yl]benzophenon

55321-99-8

3-Oxo-3,4-dihydropyrazin-2-carboxamid

55408-10-1

Ethyltetrazol-5-carboxylat

59032-27-8

Natrium-1,2,3-triazol-5-thiolat

59467-63-9

7-Chlor-5-(2-fluorphenyl)-2-(nitromethylen)-2,3-dihydro-1H-1,4-benzodiazepin

59467-64-0

[7-Chlor-5-(2-fluorphenyl)-2,3-dihydro-1H-1,4-benzodiazepin-2-yl]methylamin

59467-69-5

8-Chlor-6-(2-fluorphenyl)-1-methyl-3a,4-dihydro-3H-imidazo[1,5-a][1,4]benzodiazepin

59468-44-9

8-Chlor-6-(2-fluorphenyl)-1-methyl-4H-imidazo[1,5-a][1,4]benzodiazepin-3-carbonsäure

59469-29-3

[7-Chlor-5-(2-fluorphenyl)-2,3-dihydro-1H-1,4-benzodiazepin-2-ylmethyl]ammoniumbis(maleat)

59469-63-5

7-Chlor-5-(2-fluorphenyl)-3-methyl-2-(nitromethylen)-2,3-dihydro-1H-1,4-benzodiazepin-4-oxid

61607-68-9

1-[2-(Dimethylamin)ethyl]-4,5-dihydro-1H-tetrazol-5-thion

62893-24-7

(6-Ethyl-4,5-dioxohexahydropyridazin-3-carboxamid)(4-hydroxyphenyl)essigsäure

64137-52-6

[3-(1H-Benzimidazol-2-yl)propyl]methylamin

64838-55-7

1-[(S)-3-(Acetylthio)-2-methylpropionyl]-L-prolin

65632-62-4

(S)-1-(Benzyloxycarbonyl)hexahydropyridazin-3-carbonsäure

66242-82-8

Dinatrium-2,5-dihydro-5-thiooxo-1H-tetrazol-1-ylmethansulfonat

66635-71-0

Isopropyl-2,3-dihydro-1H-pyrrolizin-1-carboxylat

69048-98-2

1-Ethyl-1,2-dihydro-5H-tetrazol-5-on

70890-50-5

3-Amino-7-methyl-5-phenyl-1H-1,4-benzodiazepin-2(3H)-on

71056-57-0

Ethyl 1-methyl-5-nitroindol-2-carboxylat

71208-55-4

Diethyl-(6-chlor-9H-carbazol-2-yl)methylmalonat

73963-42-5

5-(4-Chlorbutyl)-1-cyclohexyl-1H-tetrazol

75302-98-6

2-Tert-butoxy-2-oxoethyl [1-(4-chlorbenzoyl)-5-methoxy-2-methylindol-3-yl]acetat

80076-47-7

8,9-Difluor-5-methyl-1-oxo-6,7-dihydro-1H,5H-pyrido[3,2,1-ij]chinolin-2-carbonsäure

80875-98-5

(2S,3aS,7aS)-Octahydro-1H-indol-2-carbonsäure

83783-69-1

4-Fluorbenzyl-1H-benzimidazol-2-ylamin

84946-20-3

2-Chlor-1-(4-fluorbenzyl)benzimidazolhydrochlorid

85440-79-5

2-Methyl-1-nitrosoindolin

86386-75-6

2,4'-Difluor-2-(1H-1,2,4-triazol-1-yl)acetophenonhydrochlorid

86404-63-9

1-(2,4-Difluorphenyl)-2-(1H-1,2,4-triazol-1-yl)ethan-1-on

87269-87-2

Benzyl(2S,3aS,6aS)-octahydrocyclopenta[b]pyrrol-2-carboxylathydrochlorid

90657-55-9

trans-4-Cyclohexyl-2-prolinhydrochlorid

92992-17-1

1-(Methoxycarbonyl)-2,3-dihydro-1H-pyrrolizin-7-carbonsäure

95885-13-5

5-Ethyl-4-(2-phenoxyethyl)-4H-1,2,4-triazol-3(2H)-on

96034-57-0

trans-4-Hydroxy-1-(4-nitrobenzyloxycarbonyl)-L-prolin

96107-94-7

Ethyl-1H-tetrazol-5-carboxylatnatriumsalz

96314-26-0

(4S)-4-Phenyl-L-prolin

100361-18-0

7-Chlor-1-cyclopropyl-6-fluor-4-oxo-1,4-dihydro-1,8-naphthyridin-3-carbonsäure

100491-29-0

Ethyl-7-chlor-1-(2,4-difluorphenyl)-6-fluor-1,4-dihydro-4-oxonaphthyridin-3-carboxylat

103201-78-1

4-Cyclohexylprolin

103300-89-6

N′6-Trifluoracetyl-L-lysyl-L-prolin

103300-91-0

1-{N′2-[(S)-1-Ethoxycarbonyl-3-phenylpropyl]-N′6-trifluoracetyllysyl}prolin

103831-11-4

Pyrrolidin-3-ylamindihydrochlorid

105152-95-2

Ethyl-7-(3-aminopyrrolidin-1-yl)-1-(2,4-difluorphenyl)-6-fluor-4-oxo-1,4-dihydro-1,8-naphthyridin-3-carboxylat

105641-23-4

N′6-Trifluoracetyl-L-lysyl-L-prolin-p-toluolsulfonat

106928-72-7

tert-Butyl-(1S,9S)-6,10-dioxo-9-phthalimidooctahydropyridazo[1,2-a][1,2]diazepin-1-carboxylat

112193-77-8

1,4,7,10-Tetraazoniacyclododecanbis(sulfat)

113963-68-1

3,4-Di(indol-3-yl)-1-methylpyrrol-2,5-dion

114873-37-9

1,4,7,10-Tetraazacyclododecan-1,4,7-triyltriessigsäure

119192-10-8

4-[(1H-1,2,4-Triazol-1-yl)methyl]anilin

120807-02-5

(4S)-N-Benzoyl-4-(mesyloxy)-L-prolin

120851-71-0

trans-1-Benzoyl-4-phenyl-L-prolin

122536-48-5

3-[(S)-3-(L-Alanylamino)pyrrolidin-1-yl]-1-cyclopropyl-6-fluor-4-oxo-1,4-dihydro-1,8-naphthyridin-3-carbonsäurehydrochlorid

122536-66-7

tert-Butyl-{(S)-1-methyl-2-oxo-2-[(S)-pyrrolidin-3-ylamino]ethyl}carbamat

122536-91-8

7-{(S)-3-[(S)-2-(tert-Butoxycarbonylamino)-1-oxopropylamino]pyrrolidin-1-yl}-1-cyclopropyl-6-fluor-4-oxo-1,4-dihydro-1,8-naphthyridin-3-carbonsäure

122665-86-5

Ethyl-[3-(cyanmethyl)-4-oxo-3,4-dihydrophthalazin-1-yl]acetat

123631-92-5

2-(2,4-Difluorphenyl)-1,3-bis(1H-1,2,4-triazol-1-yl)propan-2-ol

124750-53-4

5-(4′-Methylbiphenyl-2-yl)-1-trityl-1H-tetrazol

127105-49-1

Methyl-(S)-2-amino-4-(1H-tetrazol-5-yl)butyrat

130404-91-0

N-[(R)-2-({(R)-2-[(2-Adamantyloxycarbonyl)amino]-3-(1H-indol-3-yl)-2-methyl-1-oxopropyl}amino)-1-phenylethyl]succinamidsäure — 1-Desoxy-1-methylamino-D-glucitol (1:1)

131707-24-9

Ethyl-6-brom-5-hydroxy-1-methyl-2-[(phenylsulfanyl)methyl]-1H-indol-3-carboxylat

132026-12-1

4-(2-Methyl-1H-imidazo[4,5-c]pyridin-1-yl)benzoesäure

132659-89-3

3-Dimethylaminomethyl-1,2,3,4-tetrahydro-9-methylcarbazol-4-on

134575-17-0

tert-Butyl-meso-3-azabicyclo[3.1.0]hex-6-ylcarbamat

137733-33-6

N′,N′-Diethyl-2-methyl-N-(6-phenyl-5-propylpyridazin-3-yl)propan-1,2-diamin — Fumarsäure (2:3)

139481-44-0

Methyl-1-[(2′-cyanobiphenyl-4-yl)methyl]-2-ethoxy-1H-benzimidazol-7-carboxylat

139592-99-7

(Z)-1-[3-(3-Chlor-4-cyclohexylphenyl)prop-2-enyl]hexahydro-1H-azepinhydrochlorid

140629-77-2

tert-Butyl-[(RS)-pyrrolidin-3-yl]carbamat

141113-28-2

(E)-(+)-2-(2,4-Difluorphenyl)-1-{3-[4-(2,2,3,3-tetrafluorpropoxy)styryl]-1H-1,2,4-triazol-1-yl}-3-(1H-1,2,4-triazol-1-yl)propan-2-ol

141113-41-9

(R)-2-(2,4-Difluorphenyl)-3-(1H-1,2,4-triazol-1-yl)propan-1,2-diol

143322-57-0

5-Brom-3-[(R)-1-methylpyrrolidin-2-ylmethyl]indol

143722-25-2

2-(2-Trityl-2H-tetrazol-5-yl)phenylboronsäure

143824-78-6

N1-(Tert-butoxycarbonyl)-N-[(9H-fluoren-9-ylmethoxy)carbonyl]-L-tryptophan

145641-35-6

Benzyl(2S,3aR,7aS)-octahydro-1H-indol-2-carboxylathydrochlorid

149365-59-3

Dibenzyl 5,5′-[(3,4-diethylpyrrol-2,5-diyl)bis(methylen)]bis[4-(3-methoxy-3-oxopropyl)-3-methylpyrrol-2-carboxylat]

149365-62-8

5,5′-[(3,4-Diethylpyrrol-2,5-diyl)bis(methylen)]bis[4-(3-hydroxypropyl)-3-methylpyrrol-2-carbaldehyd]

151860-16-1

meso-3-Benzyl-6-nitro-3-azabicyclo[3.1.0]hexan

152628-02-9

1,4′-Dimethyl-2′-propyl-1H,1′H-2,6′-bibenzimidazol

152628-03-0

4-Methyl-2-propylbenzimidazol-6-carbonsäure

153435-96-2

Ethyl-4,6-dichlor-3-formylindol-2-carboxylat

155322-92-2

(3R)-3-[(S)-1-(Methylamino)ethyl]pyrrolidin

160194-26-3

2-Iod-4-(1H-1,2,4-triazol-1-ylmethyl)anilin

160194-39-8

2-{5-[(1H-1,2,4-Triazol-1-yl)methyl]indol-3-yl}ethan-1-ol

163457-23-6

3,3-Difluorpyrrolidinhydrochlorid

166170-15-6

1-(Tert-butoxycarbonyl)-2-methyl-D-prolin

170142-29-7

7-Chlor-2-(4-methoxy-2-methylphenyl)-2,3-dihydro-5H-pyridazino[4,5-b]chinolin-1,4,10-trion, Natriumsalz

171964-73-1

[N-(4-Methoxybenzoyl)-L-valyl]-N-[(1S)-3,3,3-trifluor-1-isopropyl-2-oxopropyl]-L-prolinamid

172733-42-5

Natrium [(1-benzyl-2-ethyl-3-oxamoylindol-4-yl)oxy]acetat

176161-55-0

(5,6-Dichlor-1H-benzimidazol-2-yl)isopropylamin

177932-89-7

(4R,5S,6S,7R)-4,7-Dibenzyl-1,3-bis(3-aminobenzyl)-5,6-dihydroxyhexahydro-2H-1,3-diazepin-2-ondimethansulfonat

178619-89-1

6,7-Dichlor-2,3-dimethoxychinoxalin-5-ylamin

179528-39-3

N-(Biphenyl-2-yl)-4-[(2-methyl-4,5-dihydro-1H-imidazo[4,5-d][1]benzazepin-6-yl)carbonyl]benzamid

180637-89-2

3-[((2R)-1-Methylpyrrolidin-2-yl)methyl]-5-[(E)-2-(phenylsulfonyl)vinyl]indol

180915-94-0

1-{2-[4-(6-Methoxy-3,4-dihydro-1-naphthyl)phenoxy]ethyl}pyrrolidin

180915-95-1

1-{2-[4-(2-Brom-6-methoxy-3,4-dihydro-1-naphthyl)phenoxy]ethyl}pyrrolidin

181827-47-4

[N-(Methoxycarbonyl)-L-valyl]-L-prolin

182073-77-4

N′-[N-Methoxycarbonyl-L-valyl]-N-[(S)-3,3,3-trifluor-1-isopropyl-2-oxopropyl]-L-prolinamid

185453-89-8

7-Ethyl-3-[2-(trimethylsilyloxy)ethyl]indol

188113-71-5

1-Acetyl-3-[((2R)-1-methylpyrrolidin-2-yl)methyl]-5-[(E)-2-(phenylsulfonyl)vinyl]indol

188978-02-1

(4R,5S,6S,7R)-1-[(3-Amino-1H-indazol-5-yl)methyl]-4,7-dibenzyl-3-butyl-5,6-dihydroxyhexahydro-2H-1,3-diazepin-2-on

190791-29-8

(5R,6S)-6-Phenyl-5-[4-(2-pyrrolidinoethoxy)phenyl]-5,6,7,8-tetrahydro-2-naphthol — (–)-Weinsäure (1:1)

193077-87-1

[(2S)-7-(2-Methoxy-2-oxoethyl)-4-methyl-3-oxo-2,3,4,5-tetrahydro-1H-1,4-benzodiazepin-2-yl]essigsäure

193274-37-2

3a-Benzyl-2-methyl-2,3a,4,5,6,7-hexahydro-3H-pyrazolo[4,3-c]pyridin-3-on L-tartarat

194602-25-0

Dibenzyl-1-(2,4-difluorophenyl)-2-(1H-1,2,4-triazol-1-yl)-1-(1H-1,2,4-triazol-1-ylmethyl)ethylphosphat

194602-27-2

Diphenyl[(S)-pyrrolidin-3-yl]acetonitrilhydrobromid

197143-35-4

(3Z)-4-(Aminomethyl)pyrrolidin-3-on O-methyloximdihydrochlorid

204255-02-7

Ethyl (1R,5R,6R)-5-(1-ethylpropoxy)-7-azabicyclo[4.1.0]hept-3-en-3-carboxylat

210288-67-8

[(2S)-7-Iod-4-methyl-3-oxo-2,3,4,5-tetrahydro-1H-1,4-benzodiazepin-2-yl]essigsäure

210558-66-0

(1R,2S)-1-Phenyl-2-pyrrolidin-1-ylpropan-1-olhydrochlorid

219909-83-8

3-((4S)-4-Sulfanyl-L-prolinamidol)benzoesäurehydrochlorid

221030-56-4

2-(4-Fluorphenyl)-4-(3-hydroxy-3-methylbutoxy)-5-(4-mesylphenyl)pyridazin-3(2H)-on

221148-46-5

2-(4-Ethoxyphenyl)-3-(4-mesylphenyl)pyrazol[1,5-b]pyridazin

227025-33-4

1-Benzyl-4H-imidazo[4,5,1-ij]chinolin-2(1H)-on

235106-62-4

2,2′-[(4-Hydroxyphenyl)methylen]bis(4-{(E)-[(5-methyl-1H-tetrazol-1-yl)imino]methyl}phenol)

239463-85-5

3-{5-[(2R)-2-Aminopropyl]-7-cyano-2,3-dihydro-1H-indol-1-yl}propylbenzoat(2R,3R)-2,3-dihydroxybutandioat

244191-95-5

α-L-Aspartyl-N6-(tert-butoxycarbonyl)-L-lysyl-N1-(tert-butoxycarbonyl)-L-tryptophyl-L-alanyl-O-tert-butyl-L-seryl-L-leucyl-N1-(tert-butoxycarbonyl)-L-tryptophyl-N-trityl-L-asparaginyl-N1-(tert-butoxycarbonyl)-L-tryptophyl-L-phenylalaninamid, tert-butylester

244191-96-6

N-[(9H-Fluoren-9-ylmethoxy)carbonyl]-α-L-aspartyl-N6-(tert-butoxycarbonyl)-L-lysyl-N1-(tert-butoxycarbonyl)-L-tryptophyl-L-alanyl-O-tert-butyl-L-seryl-L-leucyl-N1-(tert-butoxycarbonyl)-L-tryptophyl-N-trityl-L-asparaginyl-N1-(tert-butoxycarbonyl)-L-tryptophan, 1-tert-butylester

244244-29-9

N-[(9H-Fluoren-9-ylmethoxy)carbonyl]-α-L-glutamyl-N6-(tert-butoxycarbonyl)-L-lysyl-N-trityl-L-asparaginyl-α-L-glutamyl-N-trityl-L-glutaminyl-α-L-glutamyl-L-leucyl-L-leucyl-α-L-glutamyl-L-leucyl-α-L-aspartyl-N6-(tert-butoxycarbonyl)-L-lysyl-N1-(tert-butoxycarbonyl)-L-tryptophyl-L-alanyl-O-tert-butyl-L-seryl-L-leucyl-N1-(tert-butoxycarbonyl)-L-tryptophyl-N-trityl-L-asparaginyl-N1-(tert-butoxycarbonyl)-L-tryptophyl-L-phenylalaninamid, penta-tert-butylester

244244-31-3

α-L-Glutamyl-N6-(tert-butoxycarbonyl)-L-lysyl-N-trityl-L-asparaginyl-α-L-glutamyl-N-trityl-L-glutaminyl-α-L-glutamyl-L-leucyl-L-leucyl-α-L-glutamyl-L-leucyl-α-L-aspartyl-N6-(tert-butoxycarbonyl)-L-lysyl-N1-(tert-butoxycarbonyl)-L-tryptophyl-L-alanyl-O-tert-butyl-L-seryl-L-leucyl-N1-(tert-butoxycarbonyl)-L-tryptophyl-N-trityl-L-asparaginyl-N1-(tert-butoxycarbonyl)-L-tryptophyl-L-phenylalaninamid, penta-tert-butylestermonohydrochlorid

251579-55-2

(N-Acetyl-N-methylglycyl)glycylvalyl-D-alloisoleucylthreonylnorvalylisoleucylarginyl(N-ethylprolinamid) monoacetat (Salz)

252742-72-6

5-(Chlormethyl)-1,2-dihydro-3H-1,2,4-triazol-3-on

259793-88-9

6-Brom-3-oxo-3,4-dihydropyrazin-2-carboxamid

261953-36-0

6-Iod-1H-indazol

269731-84-2

(5R,6R)-1-Benzyl-5-hydroxy-6-(methylamino)-5,6-dihydro-4H-imidazo[4,5,1-ij]chinolin-2(1H)-on

272107-22-9

3,10-Dibrom-8-chlor-5,6-dihydro-11H-benzo[5,6]cyclohepta[1,2-b]pyridin

288385-88-6

4-Fluor-2-methyl-1H-indol-5-ol

346412-97-3

1-Aminopyridaziniumhexafluorphosphat(1-)

361440-67-7

Tert-butyl(1S,3S,5S)-3-carbamoyl-2-azabicyclo[3.1.0]hexan-2-carboxylat

442526-89-8

Isoleucylarginyl(N-ethylprolinamid)dihydrochlorid

444731-72-0

2,3-Dimethyl-2H-indazol-6-amin

481659-93-2

Ethyl 1-methyl-5-[4′-(trifluormethyl)biphenyl-2-carboxamid]indol-2-carboxylat

481659-96-5

Kalium 1-methyl-5-[4′-(trifluormethyl)biphenyl-2-carboxamid]indol-2-carboxylat

503293-47-8

5-(2-Chlor-6-fluorphenyl)-2H-tetrazol

606143-52-6

5-[(4-Brom-2-chlorphenyl)amino]-4-fluor-N-(2-hydroxyethoxy)-1-methyl-1H-benzimidazol-6-carboxamid

631916-97-7

(2S)-N-{4-[(Z)-Amino(methoxyimino)methyl]benzyl}-1-{(2R)-2-[3-chlor-5-(difluormethoxy)phenyl]-2-hydroxyethanoyl}azetidin-2-carboxamid – Benzensulfonsäure (1:1)

649735-46-6

(2R)-1-({4-[(4-Fluor-2-methyl-1H-indol-5-yl)oxy]-5-methylpyrrolo[2,1-f][1,2,4]triazin-6-yl}oxy)propan-2-ol

709031-38-9

Tert-butyl(2S)-2-carbamoyl-2,3-dihydro-1H-pyrrol-1-carboxylat

709031-43-6

Tert-butyl[(1S)-2-[(1S,3S,5S)-3-cyano-2-azabicyclo[3.1.0]hex-2-yl]-1-(3-hydroxytricyclo[3.3.1.1(3,7)]dec-1-yl)-2-oxoethyl]carbamat

709031-45-8

(1S,3S,5S)-2-Azabicyclo[3.1.0]hexan-3-carboxamidmethansulfonat

796967-16-3

1-[4-(3-Amino-1H-indazol-4-yl)phenyl]-3-(2-fluor-5-methylphenyl)harnstoff

872206-47-8

5-Methyl-4-oxo-1,4-dihydropyrrolo[2,1-f][1,2,4]triazin-6-yl-2,2-dimethylpropanoat

912444-00-9

2-[(2R)-2-Methylpyrrolidin-2-yl]-1H-benzimidazol-4-carboxamid

912445-36-4

2-[(2S)-2-Methylpyrrolidin-2-yl]-1H-benzimidazol-4-carboxamiddihydrochlorid

942436-93-3

4-Amino-8-(2,5-dimethoxyphenyl)-N-propylcinnolin-3-carboxamid

942437-37-8

4-Amino-8-(2-fluor-6-methoxyphenyl)-N-propylcinnolin-3-carboxamid

948846-40-0

(2S,3S)-2,3-bis[(Phenylcarbonyl)oxy]bernsteinsäure – Ethyl(3aR,6aR)-hexahydropyrrolo[3,4-b]pyrrol-5(1H)-carboxylat (1:1)

952490-01-6

4-[(4-Fluor-2-methyl-1H-indol-5-yl)oxy]-5-methylpyrrolo[2,1-f][1,2,4]triazin-6-yl-2,2-dimethylpropanoat

1000164-36-2

(5S,8S,11S,14S,17S,20S,23S,26S,29S,32S,35S,38S)-5-(3-Amino-3-oxopropyl)-20-benzyl-23-[(2S)-butan-2-yl]-14,38-bis{4-[(tert-butoxycarbonyl)amino]butyl}-29-{[1-(tert-butoxycarbonyl)-1H-indol-3-yl]methyl}-17-(3-tert-butoxy-3-oxopropyl)-1-(1H-fluoren-9-yl)-8,11,26,41,41-pentamethyl-32-(2-methylpropyl)-3,6,9,12,15,18,21,24,27,30,33,36,39-tridecaoxo-35-(propan-2-yl)-2-oxa-4,7,10,13,16,19,22,25,28,31,34,37,40-tridecaazadotetracontan-42-säure

1012065-72-3

Ethyl-2-amino-9,10-dimethoxy-1,6,7,11b-tetrahydro-4H-pyrido[2,1-a]isochinolin-3-carboxylat

1137606-74-6

6-Fluor-3-oxo-3,4-dihydropyrazin-2-carbonitril – N-cyclohexylcyclohexanamin (1:1)

29341000

556-90-1

2-Imino-1,3-thiazol-4-on

2295-31-0

Thiazolidin-2,4-dion

29676-71-9

(2-Amino-1,3-thiazol-4-yl)essigsäure

34272-64-5

(4-Methyl-2-sulfanyl-1,3-thiazol-5-yl)essigsäure

38585-74-9

Thiazol-5-ylmethanol

64485-82-1

Ethyl-2-(2-amino-1,3-thiazol-4-yl)-2-hydroxyiminoacetat

64485-88-7

Ethyl-(Z)-2-(2-aminothiazol-4-yl)-2-(methoxyimino)acetat

64486-18-6

(Z)-2-[2-(Chloracetamido)thiazol-4-yl]-2-(methoxyimino)essigsäure

64987-03-7

Ethyl-(2-formamido-1,3-thiazol-4-yl)glyoxylat

64987-06-0

(2-Formamido-1,3-thiazol-4-yl)glyoxylsäure

65872-41-5

(Z)-2-(2-Aminothiazol-4-yl)-2-methoxyiminoessigsäure

65872-43-7

2-(2-Formamido-1,3-thiazol-4-yl)-2-methoxyiminoessigsäure

66215-71-2

(Z)-2-Methoxyimino-2-[2-(tritylamino)thiazol-4-yl]essigsäure

66339-00-2

Ethyl-2-(hydroxyimino)-2-[2-(tritylamino)thiazol-4-yl]acetathydrochlorid

68672-66-2

(2Z)-{[(1-Tert-butoxy-2-methyl-1-oxopropan-2-yl)oxy]imino}[2-(tritylamino)-1,3-thiazol-4-yl]essigsäure

76823-93-3

1-{4-[(2-Cyanethyl)thiomethyl]thiazol-2-yl}guanidin

88023-65-8

Kalium 3-[(2-formamido-1,3-thiazol-4-yl)oxoacetamido]-2-methyl-4-oxoazetidin-1-sulfonat

88046-01-9

2-Guanidinothiazol-4-ylmethylcarbamimidothioatdihydrochlorid

105889-80-3

Pivaloyloxymethyl-7-{(Z)-2-[2-(tert-butoxycarbonylamino)thiazol-4-yl]pent-2-enamido}-3-(carbamoyloxymethyl)-3-cephem-4-carboxylat

110130-88-6

(2Z)-[(Acetyloxy)imino](2-amino-1,3-thiazol-4-yl)essigsäure

115065-79-7

(2E)-2-(2-{[(Benzyloxy)carbonyl]amino}-1,3-thiazol-4-yl)-5-[(3-methylbut-2-en-1-yl)oxy]-5-oxopent-2-enonsäure

119154-86-8

(Z)-2-(2-Amino-1,3-thiazol-4-yl)-2-methoxyiminoacetylchloridhydrochlorid

127660-04-2

Natrium(2Z)-(2-amino-1,3-thiazol-4-yl)(hydroxyimino)ethanoat

136401-69-9

(Z)-5-{4-[2-(5-Ethylpyridin-2-yl)ethoxy]benzylidn}-1,3-thiazolidin-2,4-dion

139340-56-0

{5-[(Z)-3,5-Di(tert-butyl)-4-hydroxybenzyliden]-4-oxo-4,5-dihydrothiazol-2-yl}ammoniummethansulfonat

154212-59-6

4-Nitrophenylthiazol-5-ylmethylcarbonathydrochlorid

154212-61-0

N-[2-Isopropylthiazol-4-ylmethyl(methyl)carbamoyl]-L-valin

161798-03-4

Ethyl 2-(3-formyl-4-isobutoxyphenyl)-4-methylthiazol-5-carboxylat

162208-27-7

O-[2-(2-Amino-1,3-thiazol-4-yl)-2-((Z)-methoxyimino)acetyl] O, O-diethylphosphorthioat

162208-28-8

O-(2-(2-Aminothiazol-4-yl)-2-{[1-(tert-butoxycarbonyl)-1-methylethoxy]imino}acetyl) O′,O″-diethylphosphorthioat

171485-87-3

2-[4-(2-Amino-4-oxo-4,5-dihydrothiazol-5-ylmethyl)phenoxymethyl]-2,5,7,8-tetramethylchroman-6-ylacetat

174761-17-2

Benzhydryl-7-{(Z)-2-[2-(tert-butoxycarbonylamino)thiazol-4-yl]-4-(3-methylbut-2-enyloxycarbonyl)but-2-enamido}-3-cephem-4-carboxylat

179258-52-7

Tert-butyl (7Z)-7-(2-amino-1,3-thiazol-5-yl)-4-ethoxy-10,10-dimethyl-6-oxo-3,5,9-trioxa-8-aza-4-phosphaundec-7-en-11-oat 4-oxid

180144-61-0

3-{[4-(4-Amidinophenyl)thiazol-2-yl][1-(carboxymethyl)-4-piperidyl]amino}propionsäure

186538-00-1

3-[(2S,3S)-2-Hydroxy-3-(3-hydroxy-2-methylbenzamid)-4-phenylbutanoyl]-5,5-dimethyl-N-(2-methylbenzyl)-1,3-thiazolidin-4-carboxamid

189448-35-9

(7R)-7-[(2E)-2-(2-Amino-5-chlor-1,3-thiazol-4-yl)-2-(hydroxyimino)acetamido]-3-[(3-{[(2-aminoethyl)sulfanyl]methyl}pyridin-4-yl)sulfanyl]-3,4-didehydrocepham-4-carbonsäure

190841-79-3

Ethyl-3-({4-[4-(N-ethoxycarbonylamidino)phenyl]thiazol-2-yl}[1-(ethoxycarbonylmethyl)-4-piperidyl]amino)propionat

213252-19-8

5-[(2,4-Dioxo-1,3-thiazolidin-5-yl)methyl]-2-methoxy-N-[4-(trifluormethyl)benzyl]benzamid

221671-63-2

Kalium (2-{N-[4-(4-chlor-2,5-dimethoxyphenyl)-5-(2-cyclohexylethyl)-1,3-thiazol-2-yl]carbamoyl}-5,7-dimethylindolin-1-yl)acetat

224631-15-6

2,5-Dioxopyrrolidin-1-yl N-{N-[(2-isopropyl-1,3-thiazol-4-yl)methyl]-N-methylcarbamoyl}-L-valinat

291536-35-1

(5Z)-5-(4-Fluorbenzyliden)-1,3-thiazolidin-2,4-dion

302964-08-5

N-(2-Chlor-6-methylphenyl)-2-[(6-chlor-2-methylpyrimidin-4-yl)amino]-1,3-thiazol-5-carboxamid

302964-24-5

2-Amino-N-(2-chlor-6-methylphenyl)-1,3-thiazol-5-carboxamid

478410-84-3

(4R)-N-Allyl-3-[(2S,3S)-2-hydroxy-3-(3-hydroxy-2-methylbenzamid)-4-phenylbutanoyl]-5,5-dimethylthiazolidin-4-carboxamid

752253-39-7

4-(2-Chlor-4-methoxy-5-methylphenyl)-N-[(1S)-2-cyclopropyl-1-(3-fluor-4-methylphenyl)ethyl]-5-methyl-N-(prop-2-in-1-yl)-1,3-thiazol-2-amin

866920-24-3

3-[2-Chlor-4-({4-methyl-2-[4-(trifluormethyl)phenyl]-1,3-thiazol-5-yl}methoxy)phenyl]-1,2,4-oxadiazol-5(4H)-on

914361-45-8

L-Lysin – {[(2R,3R)-3-[4-(4-Cyanophenyl)-1,3-thiazol-2-yl]-2-(2,4-difluorphenyl)-1-(1H-1,2,4-triazol-1-yl)butan-2-yl]oxy}methyldihydrogenphosphat – Ethanol (1:1:1)

29342080

80756-85-0

S-(Benzothiazol-2-yl)-(Z)-2-(2-aminothiazol-4-yl)-2-methoxyiminothioacetat

87691-88-1

1-(1,2-Benzisothiazol-3-yl)piperazinhydrochlorid

89604-92-2

tert-Butyl-2-{[1-(2-aminothiazol-4-yl)-2-(benzisothiazol-2-ylthio)-2-oxoethyliden]aminooxy}-2-methylpropionat

177785-47-6

(2S,3S)-3-Methyl-2-(3-oxo-2,3-dihydro-1,2-benzisothiazol-2-yl)valeriansäure

29343090

92-39-7

2-Chlorphenothiazin

6631-94-3

2-Acetylphenothiazin

32338-15-1

Phenothiazin-2-ylamin

29349960

957-68-6

7-Aminocephalosporansäure

29349990

0-00-0

(1R,2S,3S,6R)-[(S)-1-Phenylethyl]-3,6-epoxytetrahydrophthalimid

0-00-0

(4S,5S)-5-Benzyl-2-oxo-1,3-oxazolidin-4-ylmethyl-4-nitrobenzolsulfonat

0-00-0

Kalium 5-methyl-1,3,4-oxadiazol-2-carboxylat

00-00-0

1-(1-{4-[2-(4-Fluorphenyl)-1,3-dioxolan-2-yl]butyl}-1,2,3,6-tetrahydropyridin-4-yl)-1,3-dihydro-2H-benzimidazol-2-on

50-89-5

Thymidin

58-61-7

Adenosin

63-37-6

Cytidin-5′-(dihydrogenphosphat)

98-03-3

Thiophen-2-carbaldehyd

551-16-6

6-Aminopenicillansäure

1463-10-1

5-Methyluridin

3083-77-0

1-(beta-D-Arabinofuranosyl)pyrimidin-2,4(1H,3H)-dion

3158-91-6

2-Chlordibenz[b,f][1,4]oxazepin-11(10H)-on

3206-73-3

DL-5-(1,2-Dithiolan-3-yl)valeramid

4097-22-7

2′,3′-Didesoxyadenosin

4295-65-2

2-Chlor-9-(3-dimethylaminopropyl)-9H-thioxanthen-9-ol

4462-55-9

3-(2,6-Dichlorphenyl)-5-methylisoxazol-4-carbonylchlorid

4691-65-0

Inosin-5′-dinatriumphosphat

4923-87-9

5-Brom-1-benzothiophen

5271-67-0

Thiophen-2-carbonylchlorid

6504-57-0

4-[3-Hydroxy-3-phenyl-3-(thiophen-2-yl)propyl]-4-methylmorpholin-4-methylsulfat

7481-90-5

1-(3,5-Anhydro-2-desoxy-β-D-threo-pentofuranosyl)-5-methylpyrimidin-2,4(1H,3H)-dion

13062-59-4

4-Morpholin-2-ylpyrocatechinhydrochlorid

13636-02-7

(RS)-3-(Dimethylamino)-1-(2-thienyl)propan-1-ol

14282-76-9

2-Brom-3-methylthiophen

16883-16-2

5-Methyl-3-phenylisoxazol-4-carbonylchlorid

17381-54-3

(1-Benzothiophen-5-yl)essigsäure

18686-82-3

1,3,4-Thiadiazol-2-thiol

20893-30-5

2-Thienylacetonitril

21080-92-2

3-Thienylmalonsäure

22252-43-3

7-Amino-3-methyl-3-cephem-4-carbonsäure

22720-75-8

2-Acetylbenzo[b]thiophen

24209-38-9

7-Amino-3-(1-methyltetrazol-5-ylthiomethyl)-3-cephem-4-carbonsäure

24209-43-6

(7R)-7-Amino-3-[2-(1,3,4-thiadiazol-2-ylsulfanyl)ethyl]-3,4-didehydrocepham-4-carbonsäure

24683-26-9

Ethyl-4-hydroxy-2-methyl-2H-1,2-benzothiazin-3-carboxylat-1,1-dioxid

24701-69-7

7-Amino-3-methoxymethyl-3-cephem-4-carbonsäure

25229-97-4

2-Cyan-3-morpholinoacrylamid

25629-50-9

3-(2-Chlorphenyl)-5-methylisoxazol-4-carbonylchlorid

25954-21-6

5-Methyluridinhemihydrat

26638-53-9

3-Chlor-6-methyldibenzo[c,f][1,2]thiazepin-11(6H)-on-5,5-dioxid

27255-72-7

3-Methyl-7-(phenylacetamido)-3-cephem-4-carbonsäure

28092-62-8

(3aS,6aR)-1,3-Dibenzyl-2,3,3a,4,6,6a-hexahydro-1H-furo[3,4-d]imidazol-2,4-dion

28657-79-6

1-Ethyl-1,4-dihydro-4-oxo-1,3-dioxolo[4,5-g]cinnolin-3-carbonitril

28783-41-7

4,5,6,7-Tetrahydrothieno[3,2-c]pyridinhydrochlorid

29490-19-5

5-Methyl-1,3,4-thiadiazol-2-thiol

29706-84-1

3′-Azido-3′-desoxy-5′-O-tritylthymidin

29707-62-8

4-Nitrobenzyl-6-(2-phenoxyacetamido)penicillanat-1-oxid

30165-96-9

4-(4-Chlor-1,2,5-thiadiazol-3-yl)morpholin

30246-33-4

7-Amino-3-[(5-methyl-1,3,4-thiadiazol-2-yl)thiomethyl]-3-cephem-4-carbonsäure

32231-06-4

1-Piperonylpiperazin

36923-17-8

(7R)-7-Amino-3,4-didehydrocepham-4-carbonsäure

37539-03-0

(7R)-7-Amino-3-[(1H-1,2,3-triazol-4-ylsulfanyl)methyl]-3,4-didehydrocepham-4-carbonsäure

38313-48-3

3′,5′-Anhydrothymidin

39098-97-0

2-Thienylacetylchlorid

39754-02-4

7-[(R)-Amino(phenyl)acetamido]-3-methyl-3-cephem-4-carbonsäure — Dimethylformamid (2:1)

39925-10-5

Methyl-1-(2,3,5-tri-O-acetyl-beta-D-ribofuranosyl)-1H-1,2,4-triazol-3-carboxylat

40172-95-0

1-(2-Furoyl)piperazin

42399-49-5

(2S,3S)-3-Hydroxy-2-(4-methoxyphenyl)-2,3-dihydro-1,5-benzothiazepin-4(5H)-on

51762-51-7

Benzhydryl-3-hydroxy-7-(phenylacetamido)cepham-4-carboxylat

51818-85-0

7-[(D)-Mandelamido]cephalosporansäure

53994-69-7

(7R)-7-Amino-3-chlor-3,4-didehydrocepham-4-carbonsäure

53994-83-5

4-Nitrobenzyl-7-amino-3-chlor-3-cephem-4-carboxylat

55612-11-8

5′-O-Tritylthymidin

59337-92-7

Methyl-3-(chlorsulfonyl)thiophen-2-carboxylat

59804-25-0

Methyl-4-hydroxy-2-methyl-2H-thieno[2,3-e][1,2]thiazin-3-carboxylat-1,1-dioxid

61807-78-1

7-(Bromacetamido)-7-methoxy-3-{[(1-methyl-1H-tetrazol-5-yl)sulfanyl]methyl}-3,4-didehydrocepham-4-carbonsäure

63074-07-7

1-(Tetrahydro-2-furoyl)piperazin

63427-57-6

4-Nitrobenzyl-3-methylen-7-(phenoxyacetamido)cepham-4-carboxylat-5-oxid

63457-21-6

Diphenylmethyl 2-(3-benzyl-7-oxo-4-thia-2,6-diazabicyclo[3.2.0]hept-2-en-6-yl)-3-methylbut-3-enoat

63675-74-1

6-Methoxy-2-(4-methoxyphenyl)benzo[b]thiophen

63877-96-3

2-(4-Fluorbenzyl)thiophen

67914-85-6

cis-2-(2,4-Dichlorphenyl)-2-(1H-1,2,4-triazol-1-ylmethyl)-1,3-dioxolan-4-ylmethanol

67978-05-6

Diphenylmethyl(2R)-3-methyl-2-[(1R,5S)-3-(4-methylphenyl)-7-oxo-4-oxa-2,6-diazabicyclo[3.2.0]hept-2-en-6-yl]but-3-enoat

68350-02-7

(7R)-7-Amino-3-{[(1-methyl-1H-tetrazol-5-yl)sulfanyl]methyl}-3,4-didehydrocepham-4-carbonsäurehydrochlorid

69399-79-7

3-(2-Chlor-6-fluorphenyl)-5-methylisoxazol-4-carbonylchlorid

70035-75-5

Diphenylmethyl (7S)-7-(bromacetamido)-7-methoxy-3-{[(1-methyl-1H-tetrazol-5-yl)sulfanyl]methyl}-3,4-didehydrocepham-4-carboxylat

70918-74-0

1-(2,3-Dihydro-1,4-benzodioxin-2-ylcarbonyl)piperazinhydrochlorid

71420-85-4

7-Amino-3-[1-(sulfomethyl)-1H-tetrazol-5-ylthiomethyl]-3-cephem-4-carbonsäurenatriumsalz

75776-79-3

1,4-Dithia-7-azaspiro[4.4]nonan-8-carbonsäurehydrobromid

76247-39-7

Iodmethylpenicillanat-1,1-dioxid

76646-91-8

(3S)-6,6-Dibrom-2,2-dimethylpenam-3-carbonsäure 1,1-dioxid

76801-85-9

(2R,3S,4R,5R,8R,10R,11R,12S,13S,14R)-13-[(2,6-Didoxy-3-C-methyl-3-O-methyl-α-L-ribo-hexopyranosyl)oxy]-2-ethyl-3,4,10-trihydroxy-3,5,8,10,12,14-hexamethyl-11-{[3,4,6-tridoxy-3-(dimethylamino)-β-D-xylo-hexopyranosyl]oxy}-1-oxa-6-azacyclopentadecan-15-on

77887-68-4

Benzhydryl-6-(4-methylbenzamido)penicillanat-4-oxid

78850-37-0

Methyl-(3aR,4R,7aR)-2-methyl-4-[(1S,2R)-1,2,3-triacetoxypropyl]-3a,7a-dihydro-4H-pyrano[3,4-d]oxazol-6-carboxylat

79349-82-9

Trans-(7R)-7-amino-3-vinyl-3,4-didehydrocepham-4-carbonsäure

80370-59-8

7-Amino-3-(2-furoylthiomethyl)-3-cephem-4-carbonsäure

84682-23-5

2-(2,4-Dichlorphenyl)-2-(1H-imidazol-1-ylmethyl)-1,3-dioxolan-4-ylmethanol

84793-24-8

Ethyl-(S)-2-[(S)-4-methyl-2,5-dioxo-1,3-oxazolidin-3-yl]-4-phenylbutyrat

84915-43-5

(3S)-2,2-Dimethyl-1,4-thiazinan-3-carbonsäure

85006-31-1

Methyl-3-amino-4-methylthiophen-2-carboxylat

86639-52-3

(4S)-4,11-Diethyl-4,9-dihydroxy-1H,12H-pyrano[3′,4′:6,7]indolizin[1,2-b]chinolin-3,14(4H,12H)-dion

87932-78-3

3-Acetoxymethyl-7-[(R)-2-formyloxy-2-phenylacetamido]-3-cephem-4-carbonsäure

92096-37-2

Diphenylmethyl (7R)-3-(mesyloxy)-7-(phenylacetamido)-3,4-didehydrocepham-4-carboxylat

93183-15-4

2′-Desoxy-5′-O-(4,4′-dimethoxytrityl)-N2-isobutyrylguanosin 3′-(2-cyanoethyldiisopropylphosphoramidit)

94732-98-6

1-(1-{3-[2-(4-Fluorphenyl)-1,3-dioxolan-2-yl]propyl}-4-piperidyl)-2,3-dihydro-1H-benzimidazol-2-thion

96219-87-3

(3-Aminopyrazol-4-yl)(2-thienyl)methanon

96803-30-4

2-(1-Benzothiophen-5-yl)ethanol

98796-51-1

2′-Desoxy-5′-O-(4,4′-dimethoxytrityl)thymidin 3′-(2-cyanoethyldiisopropylphosphoramidit)

98796-53-3

N6-Benzoyl-2′-desoxy-5′-O-(4,4′-dimethoxytrityl)adenosin 3′-(2-cyanoethyldiisopropylphosphoramidit)

100988-63-4

1-[((7R)-7-Amino-4-carboxy-3,4-didehydrocepham-3-yl)methyl]pyridiniumiodid

102212-98-6

N4-Benzoyl-2′-desoxy-5′-O-(4,4′-dimethoxytrityl)cytidin 3′-(2-cyanoethyldiisopropylphosphoramidit)

103788-59-6

4-[2-(5-Methyl-2-phenyl-1,3-oxazol-4-yl)ethoxy]benzaldehyd

103788-65-4

2-(5-Methyl-2-phenyl-1,3-oxazol-4-yl)ethan-1-ol

104146-10-3

4-Methoxybenzyl-3-chlormethyl-7-(2-phenylacetamido)-3-cephem-4-carboxylat

104218-44-2

3′-O-Mesyl-5′-O-tritylthymidin

104795-66-6

3-Isopropoxy-5-methoxy-N-(1H-tetrazol-5-yl)benzo[b]thiophen-2-carboxamid

104795-67-7

3-Isopropoxy-5-methoxy-N-(1H-tetrazol-5-yl)benzo[b]thiophen-2-carboxamid — 1H-Imidazol (1:1)

104795-68-8

3-Isopropoxy-5-methoxy-N-(1H-tetrazol-5-yl)benzo[b]thiophen-2-carboxamidnatriumsalz

106447-44-3

7-Amino-3-[(Z)-prop-1-enyl]-3-cephem-4-carbonsäure

108895-45-0

3′-Azido-2′,3′-didesoxy-5-methylcytidinhydrochlorid

110314-42-6

5-[(Benzofuran-2-ylcarbonyl)amino]indol-2-carbonsäure

110351-94-5

(S)-4-Ethyl-4-hydroxy-7,8-dihydro-1H-pyrano[3,4-f]indolizin-3,6,10(4H)-trion

110483-43-7

2′-Brom-2′-desoxy-5-methyluridin 3′,5′-diacetat

112913-94-7

N-{[4-(4-Fluorbenzyl)morpholin-2-yl]methyl}acetamid

113891-01-3

Diphenylmethyl (2S,5R)-6,6-dibrom-3,3-dimethyl-7-oxo-4-thia-1-azabicyclo[3.2.0]heptan-2-carboxylat 4-oxid

114341-88-7

3-(2-Brompropanoyl)-4,4-dimethyl-1,3-oxazolidin-2-on

115787-67-2

2-(2-Amino-5-nitro-6-oxo-1,6-dihydropyrimidin-4-yl)-3-(3-thienyl)propiononitril

116539-55-0

(1S)-3-(Methylamino)-1-(2-thienyl)propan-1-ol

116833-10-4

(Z)-2-(5-Amino-1,2,4-thiadiazol-3-yl)-2-[(fluormethoxy)imino]essigsäure

117829-20-6

2-Amino-7-thenyl-1,7-dihydro-4H-pyrrolo[2,3-d]pyrimidin-4-onhydrochlorid

119221-49-7

5-[(2-Aminoethyl)amino]-2-(2-diethylaminoethyl)-2H-[1]benzothiopyrano[4,3,2-cd]indazol-8-ol

120788-03-6

S-[(1R,3S)-1-Oxidotetrahydrothiophen-3-yl] ethanthioat

122567-97-9

5′-Benzoyl-2′,3′-didehydro-3′-desoxythymidin

124492-04-2

(S)-1,4-Dithia-7-azaspiro[4.4]nonan-8-carbonsäure

125995-03-1

(4R,6R)-6-{2-[2-(4-Fluorphenyl)-5-isopropyl-3-phenyl-4-(phenylcarbamoyl)pyrrol-1-yl]ethyl}-4-hydroxytetrahydro-2H-pyran-2-on

126429-09-2

2-(Dichlormethyl)-4,5-dihydro-5-(4-mesylphenyl)oxazol-4-ylmethanol

126813-11-4

(4R,5R)-2-(Dichlormethyl)-4,5-dihydro-5-(4-mesylphenyl)oxazol-4-ylmethanol

127000-90-2

1-{[(2R,3S)-2-(2,4-Difluorphenyl)-3-methyloxiran-2-yl]methyl}-1H-1,2,4-triazol

127111-98-2

Diphenylmethyl (7R)-7-amino-3-(mesyloxy)-3,4-didehydrocepham-4-carboxylathydrochlorid

130209-90-4

Methyl-2-(2-chlorphenyl)-2-(4,5,6,7-tetrahydrothieno[3,2-c]pyridin-5-yl)acetathydrochlorid

130800-76-9

5-(3-Chlorpropyl)-3-methylisoxazol

131986-28-2

3-(4-Chlor-1,2,5-thiadiazol-3-yl)pyridin

131988-19-7

3-(4-Hexyloxy-1,2,5-thiadiazol-3-yl)-1-methylpyridiniumiodid

132335-44-5

(S)-3-(Dimethylamino)-1-(thiophen-2-yl)propan-1-ol

132335-46-7

(3S)-N,N-Dimethyl-3-(naphthalen-1-yloxy)-3-(thiophen-2-yl)propan-1-amin

133413-70-4

(3S,6R,9S,12R,15S,18R,21S,24R)-6,18-Dibenzyl-4,10,12,16,22,24-hexamethyl-3,9,15,21-tetrakis(2-methylpropyl)-1,7,13,19-tetraoxa-4,10,16,22-tetraazacyclotetracosan-2,5,8,11,14,17,20,23-octon

135790-89-5

[(2,2-Dimethylpropanoyl)oxy]methyl (7R)-7-[(2Z)-2-(2-{(2S)-2-[(tert-butoxycarbonyl)amino]propanamid}-1,3-thiazol-4-yl)-2-(methoxyimino)acetamido]-3,4-didehydrocepham-4-carboxylat

138564-59-7

5-Methyl-2-(2-nitroanilino)thiophen-3-carbonitril

140128-37-6

Diphenylmethyl (7R)-7-(2-{2-[(tert-butoxycarbonyl)amino]-1,3-thiazol-4-yl}-2- [(trityloxy)imino]acetamido)-3-({[(1H-1,2,3-triazol-4-yl)sulfanyl]methyl}sulfanyl)-3,4-didehydrocepham-4-carboxylat

140841-32-3

6-[3-Fluor-5-(4-methoxytetrahydropyran-4-yl)phenoxymethyl]-1-methyl-2-chinolon

143468-96-6

Ethylhydrogen(2-thienylmethyl)malonat

147027-10-9

(1R,2S,5R)-Menthyl-(2R,5S)-5-(4-amino-2-oxo-1,2-dihydropyrimidin-1-yl)-1,3-oxathiolan-2-carboxylat

147086-81-5

(4S,6S)-5,6-Dihydro-6-methyl-4H-thieno[2,3-b]thiopyran-4-ol-7,7-dioxid

147086-83-7

N-[(4S,6S)-6-Methyl-7,7-dioxo-5,6-dihydro-4H-thieno[2,3-b]thiopyran-4-yl]acetamid

147126-62-3

(1R,2S,5R)-Menthyl-(2R,5R)-5-hydroxy-1,3-oxathiolan-2-carboxylat

152305-23-2

(S)-4-(4-Aminobenzyl)oxazolidin-2-on

155990-20-8

N-[(1-{[2-(Diethylamino)ethyl]amino}-7-methoxy-9-oxo-9H-thioxanthen-4-yl)methyl]formamid

157341-41-8

(2S)-N-[(R)-1-(1,3-Benzodioxol-5-yl)butyl]-3,3-diethyl-2-{4-[(4-methylpiperazin-1-yl)carbonyl]phenoxy}-4-oxoazetidin-1-carboxamid

158512-24-4

(3aS,8aR)-3-[(2R,4S)-2-Benzyl-4,5-epoxyvaleryl]-2,2-dimethyl-3,3a,8,8a-tetrahydro-2H-indeno[1,2-d]oxazol

158878-46-7

6-{(E)-2-[4-(4-Fluorphenyl)-2,6-diisopropyl-5-(methoxymethyl)pyridin-3-yl]vinyl}-4-hydroxytetrahydro-2H-pyran-2-on

160115-08-2

{(E)-3-[(6R,7R)-7-Amino-2-carboxylato-8-oxo-5-thia-1-azabicyclo[4.2.0]oct-2-en-3-yl]allyl}(carbamoylmethyl)(ethyl)methylammonium

161005-84-1

(S)-N,N-Dimethyl-[3-(2-thienyl)-3-(1-naphthyloxy)propyl]amin–Phosphorsäure (1:1)

161599-46-8

(2R,3R,4R,5R)-2-(4-Amino-5-fluor-2-oxopyrimidin-1(2H)-yl)-2-fluor-5-methyltetrahydrofuran-3,4-diyldiacetat

163680-80-6

(3S)-10-[1-(Acetylamino)cyclopropyl]-9-fluor-3-methyl-7-oxo-2,3-dihydro-7H-[1,4]oxazino[2,3,4-ij]chinolin-6-carbonsäure

164015-32-1

N-Methyl-3-(1-naphthyloxy)-2-(2-thienyl)propan-1-aminphosphat

165172-60-1

1-[(2R,5S)-5-(Hydroxymethyl)-2,5-dihydrofuran-2-yl]-5-methylpyrimidin-2,4(1H,3H)-dion – 1-methylpyrrolidin-2-on (1:1)

166964-09-6

4-Chlor-3-methyl-1,2-oxazol-5-amin

167304-98-5

Methyl-(4S,7S,10aS)-4-amino-5-oxooctahydro-7H-pyrido[2,1-b][1,3]thiazepin-7-carboxylat

168828-81-7

Benzyl-(3-fluor-4-morpholinophenyl)carbamat

170985-86-1

1-[(2S,3S)-2-(Benzyloxy)pentan-3-yl]-4-(4-{4-[4-({(3R,5R)-5-(2,4-difluorphenyl)-5-[(1H-1,2,4-triazol-1-yl)methyl]tetrahydrofuran-3-yl}methoxy)phenyl]piperazin-1-yl}phenyl)-1H-1,2,4-triazol-5(4H)-on

171482-05-6

(2R,3S)-2-{(1R)-1-[3,5-Bis(trifluormethyl)phenyl]ethoxy}-3-(4-fluorphenyl)morpholinhydrochlorid

175712-02-4

[(3S,5S)-5-(2,4-Difluorphenyl)-5-(1H-1,2,4-triazol-1-ylmethyl)tetrahydrofuran-3-yl]methyl-4-chlorbenzolsulfonat

176773-87-8

(3R)-3-(Methoxymethyl)-7-(4,4,4-trifluorbutoxy)-3,3a,4,5-tetrahydro[1,3]oxazolo[3,4-a]chinolin-1-on

177575-17-6

(S)-N-{5-[2-(2-Amino-4-oxo-4,6,7,8-tetrahydro-1H-pyrimido[5,4-b][1,4]thiazin-6-yl)ethyl}-2-thenoyl]-L-glutaminsäure

177575-19-8

Diethyl-N-{5-[2-((6S)-2-amino-4-oxo-4,6,7,8-tetrahydro-3H-pyrimido[5,4-b][1,4]thiazin-6-yl)ethyl]-2-thenoyl}-L-glutamat

177587-08-5

N-{5-[2-((6S)-2-Amino-4-oxo-3,4,5,6,7,8-hexahydropyrid[2,3-d]pyrimidin-6-yl)ethyl]-4-methylthiophen-2-carbonyl}-L-glutaminsäure

178357-37-4

(5aR,11bS)-9,10-Dimethoxy-2-propyl-4,5,5a,6,7,11b-hexahydrobenzo[f]thieno[2,3-c]chinolinhydrochlorid

181640-09-5

3-(1-{2-[4-Benzoyl-2-(3,4-difluorphenyl)morpholin-2-yl]ethyl}-4-phenylpiperidin-4-yl)-1,1-dimethylharnstoffhydrochlorid

181696-73-1

5-Methyl-3,4-diphenyl-4,5-dihydroisoxazol-5-ol

182133-09-1

6-(Benzyloxy)-3-brom-2-(4-methoxyphenyl)-1-benzothiophen 1-oxid

183433-66-1

[6-Chlor-4-(2-ethyl-1,3-dioxolan-2-yl)-2-methoxypyridin-3-yl]methanol

183434-04-0

Tert-butyl (4S)-4-ethyl-4,6-dihydroxy-3,10-dioxo-3,4,8,10-tetrahydro-1H-pyrano[3,4-f]indolizin-7-carboxylat

185835-97-6

(5S)-5-(Methoxymethyl)-3-[6-(4,4,4-trifluorbutoxy)-1,2-benzoxazol-3-yl]-1,3-oxazolidin-2-on

186348-69-6

7-Chlor-8-[((2R)-1,4-diazabicyclo[2.2.2]octan-2-yl)methylamino]-2,3-dihydro-1,4-benzodioxin-5-carboxamid

186521-38-0

Ethyl-5-[(3R)-4-(tert-butoxycarbonylamino)-3-hydroxybutyl]thiophen-2-carboxylat

186521-39-1

Ethyl-5-[(3R)-4-(tert-butoxycarbonylamino)-3-(mesyloxy)butyl]thiophen-2-carboxylat

186521-40-4

Ethyl-5-[(3S)-3-(acetylthio)-4-(tert-butoxycarbonylamino)butyl]thiophen-2-carboxylat

186521-41-5

Dimethyl-2-[(S)-1-(tert-butoxycarbonylaminomethyl)-2-(5-ethoxycarbonyl-2-thienyl)propylthio]malonat

186521-42-6

Methyl-(S)-6-{2-[5-ethoxycarbonyl)-2-thienyl]ethyl}-3-oxo-1,4-thiazinan-2-carboxylat

186521-44-8

Ethyl-(6S)-5-[2-(2-amino-4-oxo-4,6,7,8-tetrahydro-3H-pyrimido[5,4-b][1,4]thiazin-6-yl)ethyl]thiophen-2-carboxylat

186521-45-9

(6S)-5-[2-(2-Amino-4-oxo-4,6,7,8-tetrahydro-3H-pyrimido[5,4-b][1,4]thiazin-6-yl)ethyl]thiophen-2-carbonsäure

188016-51-5

Methyl N-(butoxycarbonyl)-3-{[(5R)-3-(4-cyanophenyl)-4,5-dihydroisoxazol-5-yl]acetamido}-L-alaninat

189028-95-3

(4S)-3-[(5R)-5-(4-Fluorphenyl)-5-hydroxypentanoyl]-4-phenyl-1,3-oxazolidin-2-on

191023-43-5

5-(8-Amino-7-chlor-2,3-dihydro-1,4-benzodioxin-5-yl)-3-(1-phenthylpiperidin-4-yl)-1,3,4-oxadiazol-2(3H)-on

192049-49-3

4-Nitrobenzyl 2-((1R,5R)-3-benzyl-7-oxo-4-thia-2,6-diazabicyclo[3.2.0]hept-2-en-6-yl)-3-methylbut-2-enoat

194861-99-9

((5S)-3-Tert-butyl-2-phenyl-1,3-oxazolidin-5-yl)methanol

195708-14-6

(2R,3R,4S)-4-(1,3-Benzodioxol-5-yl)-3-(ethoxycarbonyl)-2-(4-methoxyphenyl)pyrrolidinium (2S)-hydroxy(phenyl)acetat

197897-11-3

1-[((7R)-7-Amino-4-carboxy-3,4-didehydrocepham-3-yl)methyl]-1H-imidazo[1,2-b]pyridazin-4-iumiodid

199327-61-2

7-Methoxy-6-(3-morpholinopropoxy)chinazolin-4(3H)-on

204990-60-3

(3S,10R,13Z,16S)-10-(3-Chlor-4-methoxybenzyl)-3-isobutyl-6,6-dimethyl-16-[(1S)-1-((2R,3R)-3-phenyloxiran-2-yl)ethyl]-1,4-dioxa-8,11-diazacyclohexadec-13-en-2,5,9,12-tetron

208337-82-0

Ethyl-5-(but-3-enyl)thiophen-2-carboxylat

208337-83-1

Ethyl-5-[(3R)-3,4-dihydroxybutyl]thiophen-2-carboxylat

208337-84-2

Ethyl-5-[(3R)-4-amino-3-hydroxybutyl]thiophen-2-carboxylat

220099-91-2

(2R)-3′H-Spiro[4-azabicyclo[2.2.2]octan-2,2′-furo[2,3-b]pyridin]

220100-81-2

(2R)-3′H-Spiro[4-azabicyclo[2.2.2]octan-2,2′-furo[2,3-b]pyridin](S,S)-2,3-dihydroxybutandioat

220997-99-9

(5R)-9-Chlor-5-ethyl-5-hydroxy-10-methyl-12-[(4-methylpiperidin-1-yl)methyl]-1,4,5,13-tetrahydro-3H,15H-oxepino[3′,4′:6,7]indolizin[1,2-b]chinolin-3,15-dionhydrochlorid

221054-70-2

(5R)-5-Ethyl-5-hydroxy-1,4,5,8-tetrahydrooxepino[3,4-c]pyridin-3,9-dion

223570-85-2

8-Methyl-8-azabicyclo[3.2.1]octan-3-yl 2,3-dihydropyrazol[1,5,4-de][1,4]benzoxazin-6-carboxylat

223595-20-8

(1R)-5-(1,3,6,2-Dioxazaborocan-2-yl)-1-methyl-2-tritylisoindolin

227029-27-8

2-(5-Methyl-2-phenyl-1,3-oxazol-4-yl)ethylmethansulfonat

227625-35-6

3-{[2-(Aminomethyl)cyclohexyl]methyl}-1,2,4-oxadiazol-5(4H)-on

227626-65-5

Tert-butyl N-methyl-N-{2-[(5-oxo-4,5-dihydro-1,2,4-oxadiazol-3-yl)methyl]cyclohexyl}carbamat

227626-75-7

3-{[2-(Aminomethyl)cyclohexyl]methyl}-1,2,4-oxadiazol-5(4H)-on hydrochlorid

229336-92-9

3-Chlor-N-{4-chlor-2-[(5-chlorpyridin-2-yl)carbamoyl]-6-methoxyphenyl}-4-{[2-(methylamino)imidazol-1-yl]methyl}thiophen-2-carboxamid

229340-73-2

3-Chlor-N-{4-chlor-2-[(5-chlorpyridin-2-yl)carbamoyl]-6-methoxyphenyl}-4-{[2-(methylamino)imidazol-1-yl]methyl}thiophen-2-carboxamidtrifluoracetat

252317-48-9

{(3S)-1-[1-(2,3-Dihydro-1-benzofuran-5-yl)ethyl]pyrrolidin-3-yl}diphenylacetonitril

253450-09-8

6-({2-[4-(4-Fluorbenzyl)piperidin-1-yl]ethyl}sulfinyl)-1,3-benzoxazol-2(3H)-on

253450-12-3

6-{[2-(4-Benzylpiperidin-1-yl)ethyl]sulfinyl}-1,3-benzoxazol-2(3H)-on

265121-04-8

(3-{[(2R,3S)-2-{(1R)-1-[3,5-Bis(trifluormethyl)phenyl]ethoxy}-3-(2-fluorphenyl)morpholin-4-yl]methyl}-5-oxo-2,5-dihydro-1H-1,2,4-triazol-1-yl)phosphonsäure – 1-Desoxy-1-(methylamino)-D-glucitol (1:2)

287737-72-8

(2S)-Hydroxy(phenyl)essigsäure — (1S)-3-(dimethylamino)-1-(2-thienyl)propan-1-ol (1:1) (Salz)

287930-73-8

4-Benzyl-2-hydroxymorpholin-3-on

287930-75-0

(2R)-4-Benzyl-2-{(1R)-1-[3,5-bis(trifluormethyl)phenyl]ethoxy}morpholin-3-on

345217-03-0

2-[(2S,3S)-2-(Benzyloxy)pentan-3-yl]-4-(4-{4-[4-({(3R,5R)-5-(2,4-difluorphenyl)-5-[(1H-1,2,4-triazol-1-yl)methyl]tetrahydrofuran-3-yl}methoxy)phenyl]piperazin-1-yl}phenyl)semicarbazid

356782-84-8

3-Oxo-4-(β-D-ribofuranosyl)-3,4-dihydropyrazin-2-carboxamid

362543-73-5

DNA, d(P-thio) (C-T-A-G-A-T-T-T-C-C-C-G-C-G), tridecanatriumsalz

376608-74-1

2-{[(3aR,4S,6R,6aS)-6-{[5-Amino-6-chlor-2-(propylsulfanyl)pyrimidin-4-yl]amino}-2,2-dimethyltetrahydro-3aH-cyclopenta[d][1,3]dioxol-4-yl]oxy}ethanol

388082-75-5

5-[4-[[3-Chlor-4-[(3-fluorphenyl)methoxy]phenyl]amino]-6-chinazolinyl]-2-furancarboxaldehyd – 4-Methylbenzolsulfonat (1:1)

390800-88-1

N,N′,N′′-(Boroxin-2,4,6-triyltris{[(1S)-3-methylbutan-1,1-diyl]imino[(2S)-1-oxo-3-phenylpropan-1,2-diyl]})tripyrazin-2-carboxamid

452339-73-0

(5R)-5-(2,2-Dimethyl-4H-1,3-benzodioxin-6-yl)-1,3-oxazolidin-2-on

474554-48-8

2-Brom-1-[3-tert-butyl-4-methoxy-5-(morpholin-4-yl)phenyl]ethanon

475480-88-7

4-[2-(5-Methyl-2-phenyl-1,3-oxazol-4-yl)ethoxy]-1-benzothiophen-7-carbaldehyd

499785-81-8

3-Oxo-4-(2,3,5-tri-O-acetyl-β-D-ribofuranosyl)-3,4-dihydropyrazin-2-carboxamid

503068-36-8

(5R)-3-(6-{2-[(2,6-Dichlorbenzyl)oxy]ethoxy}hexyl)-5-(2,2-dimethyl-4H-1,3-benzodioxin-6-yl)-1,3-oxazolidin-2-on

519187-97-4

1-[3-(2-Benzo[b]thien-5-ylethoxy)propyl]-3-azetidinol – (2Z)-2-Butendioat (1:1)

519188-42-2

3-[2-(1-Benzothiophen-5-yl)ethoxy]propionsäure

519188-55-7

3-[2-(1-Benzothiophen-5-yl)ethoxy]-1-(3-hydroxyazetidin-1-yl)propan-1-on

521266-46-6

(2S)-1-{N-[2-(5-Methyl-2-phenyl-1,3-oxazol-4-yl)ethyl]glycyl}pyrrolidin-2-carbonitril

530141-72-1

3-(5-{[4-(Cyclopentyloxy)-2-hydroxyphenyl]carbonyl}-2-[(3-hydroxy-1,2-benzoxazol-6-yl)methoxy]phenyl)propansäure

630100-90-2

(1R)-1,2-Anhydro-4-C-{(1E,3E)-4-[(1S,2S,3E,5R,6R,9R)-5-(1-carboxylato-4-cycloheptylpiperazin-2-yl)-6,9-dihydroxy-2,6-dimethyl-11-oxooxacyclododec-3-en-1-yl]penta-1,3-dien-1-yl}-3,5-didesoxy-1-[(2R,3S)-3-hydroxypentan-2-yl]-D-erythropentitol

635724-55-9

(2S)-2-[(S)-(2-Ethoxyphenoxy)phenylmethyl]morpholinsuccinat

649761-25-1

Methyl N-{4-[2-(5-methyl-2-phenyl-1,3-oxazol-4-yl)ethoxy]benzyl}glycinathydrochlorid

655233-39-3

4-Nitrobenzyl(6R,7R)-7-amino-8-oxo-3-[(2S)-tetrahydrofuran-2-yl]-5-thia-1-azabicyclo[4.2.0]oct-2-en-2-carboxylathydrochlorid

655233-39-9

4-Nitrobenzyl (7R)-7-amino-3-((2S)-tetrahydrofuran-2-yl)-3,4-didehydrocepham-4-carboxylathydrochlorid

663603-70-1

(2Z)-3-(Methylamino)-1-(2-thienyl)prop-2-en-1-on

665058-78-6

DNA, d(T-sp-C-G-sp-T-sp-C-G-sp-T-sp-T-sp-T-sp-T-sp-G-sp-A-sp-C-G-sp-T-sp-T-sp-T-sp-T-sp-Gsp-T-sp-C-G-sp-T-sp-T)

690270-65-6

(2R,3S,4R)-5-(4-Amino-2-oxopyrimidin-1(2H)-yl)-2-azido-2-{[(2-methylpropanoyl)oxy]methyl}tetrahydrofuran-3,4-diylbis(2-methylpropanoat)hydrochlorid

710281-33-7

2-({[(1R,3S)-3-{[2-(3-Methoxyphenyl)-5-methyl-1,3-oxazol-4-yl]methoxy}cyclohexyl]oxy}methyl)-6-methylbenzoesäure

744239-10-9

DNA, d(P-thio) (G-A-T-C-C-G-C-G-G-G-A-A-A-T), tridecanatriumsalz

753015-42-8

3-{(E)-2-[(3R)-Pyrrolidin-3-yl]ethenyl}-5-(tetrahydro-2H-pyran-4-yloxy)pyridin

812647-80-6

{(2R,3S,4R,5R)-2-Azido-5-(2,4-dioxo-3,4-dihydropyrimidin-1(2H)-yl)-3,4-bis[(phenylcarbonyl)oxy]tetrahydrofuran-2-yl}methyl-3-chlorbenzoat

871484-32-1

4-[4-({3-[(4-Desoxy-4-fluor-b-D-glucopyranosyl)oxy]-5-(propan-2-yl)-1H-pyrazol-4-yl}methyl)phenyl]-N-[1,3-dihydroxy-2-(hydroxymethyl)propan-2-yl]butanamid

872728-82-0

N-[4-(5-Oxo-4,5-dihydro-1,2,4-oxadiazol-3-yl)phenyl]glycin

877130-28-4

(6R)-6-Cyclopentyl-6-[2-(2,6-diethylpyridin-4-yl)ethyl]-3-[(5,7-dimethyl[1,2,4]triazolo[1,5-a]pyrimidin-2-yl)methyl]-4-hydroxy-5,6-dihydro-2H-pyran-2-on

893428-72-3

N-(5-Chlor-1,3-benzodioxol-4-yl)-7-[2-(4-methyl-1-piperazinyl)ethoxy]-5-[(tetrahydro-2H-pyran-4-yl)oxy]-4-chinazolinamin – (2E)-2-Butendioat (1:2)

913695-00-8

2-[({4-[(2,2-Dimethyl-1,3-dioxan-5-yl)methoxy]-3,5-dimethylpyridin-2-yl}methyl)sulfinyl]-1H-benzimidazol, Natriumsalz (1:1)

923591-06-4

Methyl(5R,7S,10S)-10-tert-butyl-15,15-dimethyl-3,9,12-trioxo-6,7,9,10,11,12,14,15,16,17,18,19-dodecahydro-1H,5H-2,23:5,8-dimethano-4,13,2,8,11-benzodioxatriazacyclohenicosin-7(3H)-carboxylat

947408-94-8

6-Methyl-2-trityl-1,2-benzoxazol-3(2H)-on

947408-95-9

6-(Brommethyl)-2-triphenylmethyl-1,2-benzisoxazol-3(2H)-on

947409-01-0

Methyl-3-[5-[4-(cyclopentyloxy)-2-hydroxybenzoyl]-2-[(2-triphenylmethyl-1,2-benzisoxazol-3(2H)-on-6-yl)methoxy]phenyl]propionat

1001859-46-6

DNA (synthetischer pCOR -Plasmidvektor, exprimiert als humanes Interferon-β-Signalpeptidfusionsprotein mit humanem saurem Fibroblastenwachstumsfaktor der Aminosäuren 21 bis 154)

1029716-44-6

1-(1-Ethoxyethyl)-4-(4,4,5,5-tetramethyl-1,3,2-dioxaborolan-2-yl)-1H-pyrazol

29350090

0-00-0

2-(Cyclohexylmethyl)-N-{2-[(2S)-1-methylpyrrolidin-2-yl]ethyl}-1,2,3,4-tetrahydroisochinolin-7-sulfonamid-di[(2E)-but-2-endioat]hydrat

121-30-2

4-Amino-6-chlorbenzol-1,3-disulfonamid

6292-59-7

4-tert-Butylbenzolsulfonamid

6973-09-7

5-Amino-2-methylbenzolsulfonamid

16673-34-0

N-(2-(4-Sulfamoyl)phenyl)ethyl-5-chlor-2-methoxybenzamid

17852-52-7

4-Hydrazonobenzolsulfonamidhydrochlorid

22663-37-2

1-(4-Chlorbenzolsulfonyl)harnstoff

24310-36-9

1-[(4-Methylphenyl)sulfonyl]-1,2,3,4-tetrahydro-5H-1-benzazepin-5-on

33045-52-2

Methyl-5-sulfamoyl-o-anisat

33288-71-0

5-Methyl-N-[4-(sulfamoyl)phenethyl]pyrazin-2-carboxamid

39570-96-2

(2R)-3-(Benzylsulfanyl)-N-[(2S)-1-{[(2S,3S)-1-hydrazinyl-3-methyl-1-oxopentan-2-yl]amino}-3-(4-hydroxyphenyl)-1-oxopropan-2-yl]-2-{[(4-methylphenyl)sulfonyl]amino}propanamid

66644-80-2

3-Methoxy-5-sulfamoyl-o-anissäure

81880-96-8

N-(4-Hydrazinobenzyl)methansulfonamidhydrochlorid

84522-34-9

Natrium-4-[2-(5-methylpyrazin-2-carboxamido)ethyl]benzolsulfonamid

88918-84-7

4-Aminobenzyl-N-methylmethansulfonamidhydrochlorid

88919-22-6

3-(2-Aminoethyl)-N-methylindol-5-ylmethansulfonamid

88933-16-8

1-(4-Hydrazinophenyl)-N-methylmethansulfonamidhydrochlorid

100632-57-3

4-[(4-Mesylamino)phenyl]-4-oxobuttersäure

105951-31-3

5,6-Dihydro-4-oxo-4H-thieno[2,3-b]thiin-2-sulfonamid

105951-35-7

5,6-Dihydro-4-oxo-4H-thieno[2,3-b]thiin-2-sulfonamid-7,7-dioxid

106820-63-7

Methyl-3-[(methoxycarbonylmethyl)sulfamoyl]thiophen-2-carboxylat

112101-81-2

5-[(R)-(2-Aminopropyl)]-2-methoxybenzolsulfonamid

120298-38-6

N-(5,6-Dihydro-6-methyl-2-sulfamoyl-4H-thieno[2,3-b]thiopyran-4-yl)acetamid-7,7-dioxid

123664-84-6

N-(5-Methoxy-2-phenoxyphenyl)methansulfonamid

137431-02-8

N-[3-(2-Amino-1-hydroxyethyl)-4-fluorphenyl]methansulfonamid

141430-65-1

N-[2-(4-Hydroxyanilin)pyridin-3-yl]-4-methoxybenzen-1-sulfonamid

141450-48-8

N-{2-[(4-Hydroxyphenyl)amino]pyridin-3-yl}-4-methoxybenzolsulfonamidhydrochlorid

147200-03-1

N-[(4S,6S)-6-Methyl-7,7-dioxo-2-sulfamoyl-5,6-dihydro-4H-thieno[2,3-b]thiopyran-4-yl]acetamid

149456-98-4

N-[4-(N-Formylglycyl)-5-methoxy-2-phenoxyphenyl]methansulfonamid

149457-03-4

N-[4-(N-Formylglycyl)-5-hydroxy-2-phenoxyphenyl]methansulfonamid

149490-60-8

N-(Butan-1-sulfonyl)-L-tyrosin

149490-61-9

N-(Butan-1-sulfonyl)-O-(4-pyridin-4-ylbutyl)-L-tyrosin

150975-95-4

5-Methansulfonamidoindol-2-carbonsäure

151140-66-8

(4-Amino-3-iodphenyl)-N-methylmethansulfonamid

160231-69-6

(3S)-Tetrahydrofuran-3-yl N-[(2S,3R)-3-hydroxy-4-(N-isobutyl-4-nitrobenzen-1-sulfonamido)-1-phenylbutan-2-yl]carbamat

169280-56-2

4-Amino-N-[(2R,3S)-3-amino-2-hydroxy-4-phenylbutyl]-N-isobutylbenzen-1-sulfonamid

179524-67-5

(S)-2-{3-[(2-Fluorbenzyl)sulfonylamino]-2-oxo-2,3-dihydro-1-pyridyl}-N-(1-formyl-4-guanidinobutyl)acetamid

183556-68-5

(S)-N-{(1S,2R)-3-[(1,3-Benzodioxol-5-ylsulfonyl)(isobutyl)amino]-1-benzyl-2-hydroxypropyl}-3,3-dimethyl-2-(sarkosylamino)butyramid

189814-01-5

3-(2-Amino-1-hydroxyethyl)-4-methoxybenzen-1-sulfonamid

192329-83-2

(3S)-2,2-Dimethyl-4-[4-(4-pyridyloxy)phenylsulfonyl]-1,4-thiazinan-3-carbonsäure

193686-76-9

7-Chlor-1-[(4-methylphenyl)sulfonyl]-1,2,3,4-tetrahydro-5H-1-benzazepin-5-on

194602-23-8

2-Ethoxy-5-[(4-methylpiperazin-1-yl)sulfonyl]benzoesäure

198470-85-8

N-[4-(5-Methyl-3-phenylisoxazol-4-yl)phenylsulfonyl]propionamid, Natriumsalz

200575-15-1

4-[2-Ethoxy-5-(4-methylpiperazin-1-sulfonyl)benzamid]-1-methyl-3-propylpyrazol-5-carboxamid

210538-75-3

N-(1,2,3,4-Tetrahydroisochinolin-5-yl)methansulfonamidhydrochlorid

244634-31-9

N-((2R,3S)-3-Amino-2-hydroxy-4-phenylbutyl)-N-isobutyl-4-nitrobenzen-1-sulfonamidhydrochlorid

247582-73-6

2-Ethoxy-5-(4-ethylpiperazin-1-sulfonyl]nicotinsäure

289042-10-0

N-{5-[(Diphenylphosphoryl)methyl]-4-(4-fluorphenyl)-6-(propan-2-yl)pyrimidin-2-yl}-N-methylmethansulfonamid

289042-12-2

(4R,6S)-6-((E)-2-{4-(4-Fluorphenyl)-6-isopropyl-2-[mesyl(methyl)amino]pyrimidin-5-yl}vinyl)-2,2-dimethyl-1,3-dioxan-4-yl 3,3-dimethylbutanoat

334826-98-1

5-[2-Ethoxy-5-(4-ethylpiperazin-1-sulfonyl)pyridin-3-yl]-3-ethyl-2-(2-methoxyethyl)-2,3,4,5,6,7-hexahydropyrazol[4,3-d]pyrimidin-7-on

334827-99-5

5-[2-Ethoxy-5-(4-ethylpiperazin-1-sulfonyl)pyridin-3-yl]-3-ethyl-2-(2-methoxyethyl)-2,3,4,5,6,7-hexahydropyrazol[4,3-d]pyrimidin-7-on 4-methylbenzen-1-sulfonat

334828-19-2

N-[3-Carbamoyl-5-ethyl-1-(2-methoxyethyl)pyrazol-4-yl]-2-ethoxy-5-[(4-ethylpiperazin-1-yl)sulfonyl]nicotinamid

364321-71-1

3-[(Dimethylamino)methyl]-4-[4-(methylsulfanyl)phenoxy]benzen-1-sulfonamid

364323-49-9

3-[(Dimethylamino)methyl]-4-[4-(methylsulfanyl)phenoxy]benzen-1-sulfonamid L-tartarat (1:1)

941690-55-7

3-[(Methylsulfonyl)amino]-2-phenyl-N-[(1S)-1-phenylpropyl]chinolin-4-carboxamid

1198178-65-2

(1R,2R)-1-[(Cyclopropylsulfonyl)carbamoyl]-2-ethylcyclopropanamin-4-methylbenzolsulfonat

29389010

5511-98-8

Acetyldigoxin

29389090

81-27-6

Sennosid A

128-57-4

Sennosid B

517-43-1

Gemisch aus Sennosid A und B

8024-48-4

Casanthranol

52730-36-6

Sennosid A, Calciumsalz

52730-37-7

Sennosid B, Calciumsalz

104443-57-4

1-O-[O-2-Acetamido-2-desoxy-beta-D-galaktopyranosyl-(1,4)-O-(N-acetyl-alpha-neuraminosyl)-(2,3)-O-beta-D-galaktopyranosyl-(1,4)-beta-D-glucopyranosyl]ceramid

104443-62-1

1-O-[O-(N-Acetyl-alpha-neuraminosyl)-(2,3)-O-[O-beta-D-galaktopyranosyl-(1,3)-2-acetamido-2-desoxy-beta-D-galaktopyranosyl-(1,4)]-O-beta-D-galaktopyranosyl-(1,4)-beta-D-glucopyranosyl]ceramid

196085-62-8

N-{[(1R,2R)-1-[O-(N-acetyl-alpha-neuraminosyl)-(2,3)-O-2-acetamido-2-desoxy-beta-D-galaktopyranosyl-(1,4)-O-beta-D-galaktopyranosyl-(1,4)-beta-D-glucopyranosyloxymethyl]-2-hydroxy-3-formylpropyl}stearamid

52730-36-6, 52730-37-7

Gemisch aus Sennosid A und B, Calciumsalze

29391100

41444-62-6

Codeinphosphathemihydrat

29391900

58-00-4

(6aR)-6-Methyl-5,6,6a,7-tetrahydro-4H-dibenzo[de,g]chinolin-10,11-diol oder -apomorphin

54417-53-7

(R)-1,2,3,4-Tetrahydropapaverinhydrochlorid

66820-84-6

(RS)-Tetrahydropapaverinhydrochlorid

29392000

123599-79-1

[(2-Methyl-1-propionyloxypropoxy)(4-phenylbutyl)phosphinoyl]essigsäure — Cinchonidin (1:1)

467430-13-3

2-[2-Methyl-1-(propionyloxy)propoxy]-2-[(4-phenylbutyl)phosphinoyl]essigsäure, (9R)-cinchonan-9-olsalz (1:1)

29399900

51-55-8

Atropin

92-13-7

Pilocarpin

477-29-2

Colchicosid

7689-03-4

(4S)-4-Ethyl-4-hydroxy-1H-pyrano[3′,4′:6,7]indolizino[1,2-b]chinolin-3,14(4H,12H)-dion

29400000

50-69-1

D-Ribose

533-67-5

2-Desoxy-D-erythropentose

604-69-3

1,2,3,4,6-Penta-O-acetyl-β-D-glucopyranose

4132-28-9

2,3,4,6-Tetra-O-benzyl-D-glucose

6564-72-3

2,3,4,6-Tetra-O-benzyl-D-glucopyranose

13035-61-5

1,2,3,5-Tetraacetyl-beta-D-ribofuranose

24259-59-4

L-Ribose

80312-55-6

2,3,4,6-Tetra-O-benzyl-1-O-(trimethylsilyl)-beta-D-glucose

182410-00-0

beta-Cyclodextrinsulfobutylether, Natriumsalze

270071-40-4

Benzyl 2,6-dimethoxy-4-{(5R,5aR,8aR,9S)-6-oxo-9-[(2,3,4,6-tetra-O-benzyl-β-D-glucopyranosyl)oxy]-5,5a,6,8,8a,9-hexahydrofur[3′,4′:6,7]naphtho[2,3-d][1,3]dioxol-5-yl}phenylcarbonat

471863-88-4

2,3-Di-O-benzyl-4,6-O-((1R)-ethyliden)-D-xylo-hexopyranose

473799-30-3

(5S,5aS,9S)-9-(4-Hydroxy-3,5-dimethoxyphenyl)-8-oxo-5,5a,6,8,8a,9-hexahydrofur[3′,4′:6,7]naphtho[2,3-d][1,3]dioxol-5-yl 2,3-di-O-benzyl-4,6-O-[(1R)-ethylidn]-β-D-glucopyranosid

647834-15-9

2-(4-Methoxybenzyl)thiophen-3-yl-β-D-glucopyranosid

29419000

13292-22-3

3-Formylrifamycin

14487-05-9

Rifamycin O

54122-50-8

Dicyclohexylammonium (7R)-3-(acetoxymethyl)-7-[2-({(3R)-3-[(tert-butoxycarbonyl)amino]-3-carboxypropyl}amino)-2-oxoethyl]-3,4-didehydrocepham-4-carboxylat oder Cephalosporin D dicyclohexylaminsalz

76610-92-9

(6R,7R)-7-({N-[(4-Ethyl-2,3-dioxopiperazin-1-yl)carbonyl]-D-threonyl}amino)-3-{[(1-methyl-1H-tetrazol-5-yl)sulfanyl]methyl}-8-oxo-5-thia-1-azabicyclo[4.2.0]oct-2-en-2-carbonsäure

30021095

42617-41-4

Blutgerinnungsfaktor XIVa

116638-33-6

SC-59735

300390

141256-04-4

1-(28-{O-D-Apio-beta-D-furanosyl-(1,3)-O-beta-D-xylopyranosyl-(1,4)-O-6-desoxy-alpha-L-mannopyranosyl)-(1,2)-4-O-[5-(5-alpha-L-arabinofuranosyloxy-3-hydroxy-6-methyloctanoyloxy)-3-hydroxy-6-methyloctanoyl]-6-desoxy-beta-D-galaktopyranosyloxy}-16-alpha-hydroxy-23-beta,28-dioxoolean-12-en-3-beta-yl)-O-beta-D-galaktopyranosyl-(1,2)-O-beta-D-xylopyranosyl-(1,3)-beta-D-glucopyranosiduronsäure

195993-11-4

Hemocyanine, Megathura crenulata, Reaktionprodukte mit 1-O-[O-2-acetamido-2-desoxy-beta-D-galaktopyranosyl-(1,4)-O-(N-acetyl-alpha-neuraminosyl)-(2,3)-O-beta-D-galaktopyranosyl-(1,4)-beta-D-glucopyranose

30063000

155773-56-1

Ferristen

35079090

0-00-0

Fibrinuclease, Pulver

9001-63-2

Lysozym

9002-12-4

Uratoxidase

9003-98-9

Desoxyribonuclease

382490

0-00-0

4-(2-Aminoethylthiomethyl)-1,3-thiazol-2-ylmethyl(dimethyl)amin, in Form einer Lösung in Toluol

0-00-0

alpha-(6-Fluor-2-methylinden-3-yl)-p-tolylmethylsulfid, in Form einer Lösung in Toluol

38249064

0-00-0

Kaliumclavulanat — Saccharose (1:1)

0-00-0

Kaliumclavulanat — Siliciumdioxid (1:1)

0-00-0

Kaliumclavulanat — mikrokristalline Cellulose (1:1)

0-00-0

Zwischenkonzentrat, gewonnen aus einer Fermentationskultur von Micromonospora inyoensis, zur Herstellung der Antibiotika Sisomicin (INN) und Netilmicin (INN)

0-00-0

Zwischenkonzentrat, gewonnen aus einer Fermentationskultur von Micromonospora purpurea, zur Herstellung der Antibiotika Gentamicinsulfat (INNM) und Isepamicin (INN)

0-00-0

Zwischenkonzentrat, gewonnen aus einer Fermentationskultur von genetisch modifiziertem E. coli, einen Faktor enthaltend, der humane Granulozyten-Makrophagen-Kolonien anregt, zur Herstellung von Arzneimitteln der HS-Position 3002

0-00-0

Zwischenkonzentrat, gewonnen aus einer Fermentationskultur von genetisch modifiziertem E. coli, humanes Interferon alpha-2b enthaltend, zur Herstellung von Arzneimitteln der HS-Position 3002

330-95-0

1,3-Bis(4-nitrophenyl)harnstoff — 4,6-Dimethylpyrimidin-2-ol (1:1)

104832-01-1

(R)-6,7-Dimethoxy-2-methyl-1-(3,4,5-trimethoxybenzyl)-1,2,3,4-tetrahydroisochinolin — Dibenzoyl-L-weinsäure (1:1)

38249097

0-00-0

Ethyl-7-chlor-2-oxoheptanoat, in Form einer Lösung in Toluol

30165-96-9

4-(4-Chlor-1,2,5-thiadiazol-3-yl)morpholin, Toluenlösung

38345-66-3

(2S,3R)-4-(Dimethylamino)-3-methyl-1,2-diphenylbutan-2-ol, Toluenlösung

84449-81-0

4-[2-(Piperidin-1-yl)ethoxy]benzoylchloridhydrochlorid, 1,2-dichlorethanlösung

127852-28-2

(1R)-1-[3,5-Bis(trifluormethyl)phenyl]ethan-1-ol, Acetonitrillösung

170277-77-7

(3S)-3-[2-(Mesyloxy)ethoxy]-4-(trityloxy)butylmethansulfonat, Dimethylformamidlösung

39072099

913976-27-9

Poly(oxy-1,2-ethandiyl), α-hydro-ω-methoxy, Diester mit 21N6, 21′N6-[[(N2, N6-Dicarboxy-L-lysyl-β-alanyl)imino]bis(1-oxo-2,1-ethandiyl)]bis[N-acetylglycyl-L-leucyl-L-tyrosyl-L-alanyl-L-cysteinyl-L-histidyl-L-methionylglycyl-L-prolyl-L-isoleucyl-L-threonyl-3-(1-naphthalenyl)-L-alanyl-L-valyl-L-cysteinyl-L-glutaminyl-L-prolyl-L-leucyl-L-arginyl-N-methylglycyl-L-lysinamid] zyklisches (6→15), (6′→15′) Bis(disulfid)

391190

162430-94-6

1,6-Hexandiamin, Polymer mit 1,10-Dibromdecan

ABSCHNITT III

ANHANG 7

Die Zulassung zu diesen Kontingenten erfolgt nach den in den einschlägigen Gemeinschaftsbestimmungen festgelegten Voraussetzungen.

Lfd. Nr.

KN-Code

Bezeichnung

Menge

Zollsatz (%)

Sonstige Bedingungen

1

2

3

4

5

6

1

    01022910

    01022929

    01022949

    01022959

    01022969

Färsen und Kühe, nicht zum Schlachten, der Höhenrassen Grauvieh, Braunvieh, Gelbvieh, Simmentaler Fleckvieh und Pinzgauer Fleckvieh

710

Stück

6

2

    01022910

    01022929

    01022949

    01022959

    01022969

    01022999

Stiere, Kühe und Färsen, nicht zum Schlachten, der Simmentaler Fleckvieh, Schwyzer und Freiburger Rasse

711

Stück

4

Für die Tiere müssen folgende Papiere vorgelegt werden:

Stiere: Abstammungsnachweis

Kühe und Färsen: Abstammungsnachweis oder Nachweis der Eintragung in das Herdbuch zur Bescheinigung der Rassereinheit

3

    01022910

    01022929

    01022949

    01023910

    01029091

Männliche Jungrinder mit einem Gewicht von 300 kg oder weniger, zum Mästen

24070

Stück

16 + 582 €/1000 kg/net

4

    01041030

    01041080

    01042090

Schafe und Ziegen, lebend

5676 t

10

Dieses Kontingent wird wie folgt auf die Lieferländer aufgeteilt:

— Rumänien
1010 t
— Bulgarien
4255 t
— Ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien
215 t
— Andere
196 t

5

    02011000

    bis

    02013000

    02021000

    bis

    02023090

    02061095

    02062991

Fleisch von hoher Qualität von Rindern, frisch, gekühlt oder gefroren, das folgender Begriffsbestimmung entspricht: Tierkörper oder alle Teilstücke von Rindern von weniger als 30 Monaten, die mindestens 100 Tage lang ein ausgewogenes, mindestens 70 % Körner enthaltendes Futter mit hohem Kaloriengehalt von insgesamt mindestens 20 Pfund täglich erhalten haben. Fleisch mit der Bezeichnung „choice” oder „prime” nach den Normen des „United States Department of Agriculture” (USDA) fällt automatisch unter die oben stehende Begriffsbestimmung. Nach den Normen der Lebensmittelüberwachungsstelle der Kanadischen Regierung in „Canada A” , „Canada AA” , „Canada AAA” , „Canada Choice” und „Canada Prime” , „A1” , „A2” und „A3” eingestuftes Fleisch entspricht dieser Begriffsbestimmung

11500 t

(Warengewicht)

20

Lieferländer: USA/Kanada

6

    02012090

    02013000

    02022090

    02023010

    02023050

    02023090

    02061095

    02062991

Fleisch von hoher Qualität von Rindern, frisch, gekühlt oder gefroren, das folgender Begriffsbestimmung entspricht: Ausgewählte Teilstücke von Jungochsen- oder Färsenschlachtkörpern, die in eine der folgenden amtlichen Kategorien eingestuft wurden: „Y” , „YS” , „YG” , „YGS” , „YP” und „YPS” entsprechend den Definitionen von AUS-MEAT Australien. Die Farbe des Rindfleischs muss den AUS-MEAT-Fleischfarbenreferenznormen 1 B bis 4 entsprechen, die Farbe des Fetts den AUS-MEAT-Fettfarbenreferenznormen 0 bis 4 und die (an der P8-Stelle gemessene) Fettdicke den AUSMEAT- Fettklassen 2 bis 5

7150 t

(Warengewicht)

20

Lieferland: Australien

7

    02012090

    02013000

    02022090

    02023010

    02023050

    02023090

    02061095

    02062991

Fleisch von hoher Qualität von Rindern, gekühlt oder gefroren, das folgender Begriffsbestimmung entspricht: Ausgewählte Teilstücke von Fleisch, gekühlt oder gefroren, ausschließlich von Weidetieren mit nicht mehr als vier Dauer-Schneidezähnen, deren Schlachtkörper 325 kg nicht überschreiten, die gedrungen aussehen, eine helle und einheitliche Farbe sowie eine angemessene, nicht übermäßige Fettschicht aufweisen. Sie sind unter Vakuum mit der Aufschrift „Fleisch hochwertiger Qualität” verpackt

1300 t

(Warengewicht)

20

Lieferland: Neuseeland

8

    02013000

    02023090

Fleisch, ohne Knochen, von hoher Qualität von Rindern, frisch, gekühlt oder gefroren, das folgender Begriffsbestimmung entspricht: „Filet/Lungenbraten (lomito), Roastbeef/Beiried und/oder Hochrippe/Rostbraten (lomo), Hüfte/Hüferl (rabadilla), Oberschale (carnaza negra) ausgewählter Ochsen oder Färsen von Kreuzungsbeständen mit weniger als 50 % Zebu-Rassen, die ausschließlich mit Weidegras oder Heu gefüttert wurden und unter die Kategorie V des Vacuno-Handelsklassenschemas mit einem Schlachtkörpergewicht von höchstens 260 kg fallen”

1000 t

20

Lieferland: Paraguay

9

    02013000

    02061095

Fleisch, ohne Knochen, von hoher Qualität von Rindern, frisch oder gekühlt, das folgender Begriffsbestimmung entspricht: Ausgewählte Teilstücke von Rindern, stammend von seit dem Absetzen ausschließlich auf der Weide aufgezogenen Ochsen, Jungochsen und Färsen. Die Schlachtkörper von Ochsen werden als „JJ” , „J” , „U” oder „U2” , die von Jungochsen und Färsen als „AA” , „A” oder „B” gemäß dem vom argentinischen Sekretariat für Landwirtschaft, Viehzucht, Fischerei und Ernährung (Secretaría de Agricultura, Ganadería, Pesca y Alimentos — SAGPyA) erstellten amtlichen Klassifizierungsschema für Rindfleisch eingestuft

28000 t

20

Lieferland: Argentinien

10

    02013000

    02023090

    02061095

    02062991

Fleisch, ohne Knochen, von hoher Qualität von Rindern, frisch, gekühlt oder gefroren, das folgender Begriffsbestimmung entspricht: Ausgewählte Teilstücke, stammend von seit dem Absetzen ausschließlich mit Weidegras gefütterten Ochsen oder Färsen. Die Schlachtkörper werden als „B” , Fettgewebeklasse „2” oder „3” gemäß dem vom brasilianischen Ministerium für Landwirtschaft, Viehzucht und Versorgung (Ministério da Agricultura, Pecuária e Abastecimento) erstellten amtlichen Schlachtkörperklassifizierungsschema für Rindfleisch eingestuft

10000 t

20

Lieferland: Brasilien

11

    02013000

    02061095

Fleisch, ohne Knochen, von hoher Qualität von Rindern, frisch oder gekühlt, das folgender Begriffsbestimmung entspricht: Ausgewählte Teilstücke von Rindern, stammend von Ochsen ( „novillo” ) oder Färsen ( „vaquillona” ) nach den Begriffsbestimmungen des vom uruguayischen nationalen Institut für Fleisch (Instituto Nacional de Carnes — INAC) erstellten amtlichen Schlachtkörperklassifizierungsschema für Rindfleisch. Die für die Erzeugung von hochwertigem Fleisch in Betracht kommenden Tiere wurden seit dem Absetzen ausschließlich auf der Weide aufgezogen. Die Schlachtkörper werden als „I” „N” oder „A” , Fettgewebeklasse „1” „2” oder „3” gemäß dem oben genannten Klassifizierungsschema eingestuft

6300 t

20

Lieferland: Uruguay

12

    02021000

    bis

    02023090

Fleisch von Rindern, gefroren

53000 t

(Gewicht ohne Knochen)

20

02062991

Zwerchfellpfeiler (Nierenzapfen) und Saumfleisch, gefroren

13

02023090

Büffelfleisch, ohne Knochen, gefroren

2250 t

20

Lieferland: Australien

14

02022030

Vorderviertel, zusammen oder getrennt, von Rindern, gefroren

63703 t

(Gewicht mit Knochen)

20 (*)

20 + 994,5 €/1000 kg/net

(**)

Das eingeführte Fleisch muss verarbeitet werden

(*) Wenn das Fleisch zur Verarbeitung zu haltbar gemachten Lebensmitteln bestimmt ist, die keine anderen charakterbestimmenden Bestandteile aufweisen als Fleisch und Fleischsaft

(**) Wenn das Fleisch zur Verarbeitung zu anderen Erzeugnissen als haltbar gemachten Lebensmitteln der vorstehenden Beschreibung bestimmt ist

Die Menge kann nach den in den einschlägigen Gemeinschaftsbestimmungen festgelegten Voraussetzungen in eine äquivalente Menge Fleisch hoher Qualität umgerechnet werden

02023010

Vorderviertel, ganz oder in höchstens fünf Teile zerlegt, jedes Vorderviertel in einem einzigen Gefrierblock aufgemacht; „quartiers compensés” in zwei Gefrierblöcken aufgemacht, der eine das Vorderviertel enthaltend, ganz oder in höchstens fünf Teile zerlegt, der andere das Hinterviertel enthaltend, in einem Stück, ohne Filet

20 (*)

20 + 1554,3 €/1000 kg/net

(**)

02023050

als „crops” , „chucks and blades” und „briskets” bezeichnete Teile

20 (*)

20 + 1554,3 €/1000 kg/net

(**)

02023090

anderes

20 (*)

20 + 2138,4 €/1000 kg/net

(**)

02062991

Zwerchfellpfeiler (Nierenzapfen) und Saumfleisch, gefroren

20 (*)

20 + 2138,4 €/1000 kg/net

(**)

15

    02031110

    02032110

Ganze oder halbe Tierkörper von Hausschweinen

15067 t

268 €/1000 kg/net

Bei der Ausschöpfung dieses Kontingents können Einfuhren im Rahmen der Europa-Abkommen berücksichtigt werden

16

Teile von Hausschweinen, mit oder ohne Knochen, frisch, gekühlt oder gefroren, ausgenommen Filets, getrennt angemeldet

5535 t

Bei der Ausschöpfung dieses Kontingents können Einfuhren im Rahmen der Europa-Abkommen berücksichtigt werden

02031211

389 €/1000 kg/net

02031219

300 €/1000 kg/net

02031911

300 €/1000 kg/net

02031913

434 €/1000 kg/net

02031915

233 €/1000 kg/net

02031955

434 €/1000 kg/net

02031959

434 €/1000 kg/net

02032211

389 €/1000 kg/net

02032219

300 €/1000 kg/net

02032911

300 €/1000 kg/net

02032913

434 €/1000 kg/net

02032915

233 €/1000 kg/net

02032955

434 €/1000 kg/net

02032959

434 €/1000 kg/net

17

Teile von Hausschweinen, mit oder ohne Knochen, frisch, gekühlt oder gefroren, ausgenommen Filets, getrennt angemeldet

4624 t

Lieferland: Kanada

02031211

389 €/1000 kg/net

02031219

300 €/1000 kg/net

02031911

300 €/1000 kg/net

02031913

434 €/1000 kg/net

02031915

233 €/1000 kg/net

02031955

434 €/1000 kg/net

02031959

434 €/1000 kg/net

02032211

389 €/1000 kg/net

02032219

300 €/1000 kg/net

02032911

300 €/1000 kg/net

02032913

434 €/1000 kg/net

02032915

233 €/1000 kg/net

02032955

434 €/1000 kg/net

02032959

434 €/1000 kg/net

18

02031913

Kotelettstränge von Hausschweinen und Teile davon, mit Knochen, frisch oder gekühlt

7000 t

0

02032915

Bäuche (Bauchspeck) von Hausschweinen und Teile davon, gefroren

19

    02031955

    02032955

Kotelettstränge ohne Knochen und Schinken von Hausschweinen, frisch, gekühlt oder gefroren

35265 t

250 €/1000 kg/net

Bei der Ausschöpfung dieses Kontingents können Einfuhren im Rahmen der Europa-Abkommen berücksichtigt werden

20

    02031955

    02032955

Filet von Hausschweinen, frisch, gekühlt oder gefroren

5000 t

300 €/1000 kg/net

Bei der Ausschöpfung dieses Kontingents können Einfuhren im Rahmen der Europa-Abkommen berücksichtigt werden

21

    02031955

    02032955

Kotelettstränge ohne Knochen und Schinken von Hausschweinen, frisch, gekühlt oder gefroren

4722 t

250 €/1000 kg/net

Für Vereinigte Staaten von Amerika

22

0204

Fleisch von Schafen oder Ziegen, frisch, gekühlt oder gefroren

283715 t

(Schlachtkörpergewicht)

0

Dieses Kontingent wird wie folgt auf die Lieferländer aufgeteilt:

— Argentinien
23000 t
— Australien
18786 t
— Chile
3000 t
— Neuseeland
227854 t
— Uruguay
5800 t
— Island
600 t
— Rumänien
75 t
— Bulgarien
1250 t
— Bosnien-Herzegowina
850 t
— Kroatien
450 t
— Ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien
1750 t
— Grönland
100 t
— Andere
200 t

23(130)

    02062991

Saumfleisch, ganz, gefroren, von Rindern

1500 t

4

Dieses Kontingent wird wie folgt auf die Lieferländer aufgeteilt:

— Argentinien
700 t
— Andere
800 t

24

Geflügel

16665 t

Für Vereinigte Staaten von Amerika

02071110

131 €/1000 kg/net

02071130

149 €/1000 kg/net

02071190

162 €/1000 kg/net

02071210

149 €/1000 kg/net

02071290

162 €/1000 kg/net

02071310

512 €/1000 kg/net

02071320

179 €/1000 kg/net

02071330

134 €/1000 kg/net

02071340

93 €/1000 kg/net

02071350

301 €/1000 kg/net

02071360

231 €/1000 kg/net

02071370

504 €/1000 kg/net

02071410

795 €/1000 kg/net

02071420

179 €/1000 kg/net

02071430

134 €/1000 kg/net

02071440

93 €/1000 kg/net

02071450

0

02071460

231 €/1000 kg/net

02071470

0

02072410

170 €/1000 kg/net

02072490

186 €/1000 kg/net

02072510

170 €/1000 kg/net

02072590

186 €/1000 kg/net

02072610

425 €/1000 kg/net

02072620

205 €/1000 kg/net

02072630

134 €/1000 kg/net

02072640

93 €/1000 kg/net

02072650

339 €/1000 kg/net

02072660

127 €/1000 kg/net

02072670

230 €/1000 kg/net

02072680

415 €/1000 kg/net

02072710

0

02072720

0

02072730

134 €/1000 kg/net

02072740

93 €/1000 kg/net

02072750

339 €/1000 kg/net

02072760

127 €/1000 kg/net

02072770

230 €/1000 kg/net

02072780

0

25

Schlachtkörper von Hühnern, frisch, gekühlt oder gefroren

6249 t

Bei der Ausschöpfung dieses Kontingents können Einfuhren im Rahmen der Europa-Abkommen berücksichtigt werden

02071110

131 €/1000 kg/net

02071130

149 €/1000 kg/net

02071190

162 €/1000 kg/net

02071210

149 €/1000 kg/net

02071290

162 €/1000 kg/net

26

Teile von Hühnern, frisch, gekühlt oder gefroren

8070 t

Bei der Ausschöpfung dieses Kontingents können Einfuhren im Rahmen der Europa-Abkommen berücksichtigt werden

02071310

512 €/1000 kg/net

02071320

179 €/1000 kg/net

02071330

134 €/1000 kg/net

02071340

93 €/1000 kg/net

02071350

301 €/1000 kg/net

02071360

231 €/1000 kg/net

02071370

504 €/1000 kg/net

02071420

179 €/1000 kg/net

02071430

134 €/1000 kg/net

02071440

93 €/1000 kg/net

02071460

231 €/1000 kg/net

27

02071410

Teile von Hausgeflügel, gefroren, ohne Knochen

2305 t

795 €/1000 kg/net

28

Teile von Hausgeflügel, gefroren:

18000 t

0

Dieses Kontingent wird wie folgt auf die Lieferländer aufgeteilt:

— Brasilien
9600 t
— Thailand
5100 t
— Andere
3300 t

02071410

ohne Knochen

02071450

Brüste und Teile davon

02071470

andere

29

    02071410

    02071450

    02071470

Teile von Hausgeflügel, gefroren

2332 t

0

Lieferland: Brasilien

30

Fleisch von Truthühnern, frisch, gekühlt oder gefroren

1201 t

Bei der Ausschöpfung dieses Kontingents können Einfuhren im Rahmen der Europa-Abkommen berücksichtigt werden

02072410

170 €/1000 kg/net

02072490

186 €/1000 kg/net

02072510

170 €/1000 kg/net

02072590

186 €/1000 kg/net

02072610

425 €/1000 kg/net

02072620

205 €/1000 kg/net

02072630

134 €/1000 kg/net

02072640

93 €/1000 kg/net

02072650

339 €/1000 kg/net

02072660

127 €/1000 kg/net

02072670

230 €/1000 kg/net

02072680

415 €/1000 kg/net

02072730

134 €/1000 kg/net

02072740

93 €/1000 kg/net

02072750

339 €/1000 kg/net

02072760

127 €/1000 kg/net

02072770

230 €/1000 kg/net

31

Teile von Truthühnern, gefroren:

7485 t

0

Dieses Kontingent wird wie folgt auf die Lieferländer aufgeteilt:

— Brasilien
4300 t
— Andere
3185 t

02072710

ohne Knochen

02072720

Hälften oder Viertel

02072780

andere

32

02109939

Gesalzenes Geflügelfleisch

264245 t

15,4

Dieses Kontingent wird wie folgt auf die Lieferländer aufgeteilt:

— Brasilien
170807 t
— Thailand
92610 t
— Andere
828 t

33

    03023110

    bis

    03023980

    03028921

    03028929

    03034110

    bis

    03034985

    03038921

    03038929

Thunfische (der Gattung Thunnus) und Fische der Gattung Euthynnus

17250 t

0

Der Fisch muss für die Konservenindustrie bestimmt sein

Zulassung unter der Voraussetzung der Einhaltung des Referenzpreises

34

    03024100

    03035100

    03045950

    03045990

    03049923

Heringe

34000 t

0

Zulassung unter der Voraussetzung der Einhaltung des Referenzpreises

35

    03025419

    03036619

Nordamerikanische Seehechte (Merluccius bilinearis)

2000 t

8

36

03031900

Fische der Gattung Coregonus

1000 t

5,5

37

03048990

Fische der Gattung Allocyttus und der Art Pseudocyttus maculatus

200 t

0

38

    03055110

    03055190

    03056200

Kabeljau der Art Gadus morhua und Gadus ogac

25000 t

0

    03055910

    03056910

Fische der Art Boreogadus saida

39

04021019

Magermilchpulver

68537 t

475 €/1000 kg/net

Bei der Ausschöpfung dieses Kontingents können Einfuhren im Rahmen der Europa-Abkommen berücksichtigt werden

40

    04051011

    04051019

    04051030

    04051050

    04051090

    04059010

    04059090

Butter und andere Fettstoffe aus der Milch

11360 t

(Butteräquivalent)

948 €/1000 kg/net

Bei der Ausschöpfung dieses Kontingents können Einfuhren im Rahmen der Europa-Abkommen berücksichtigt werden

41

    04051011

    04051019

Butter, mindestens sechs Wochen alt, mit einem Fettgehalt von 80 GHT oder mehr, jedoch weniger als 85 GHT, unmittelbar hergestellt aus Milch oder Rahm, ohne Verwendung gelagerter Waren in einem einzigen, geschlossenen und ununterbrochenen Verfahren

74693 t

70 €/100 kg/net

Neuseeländische Butter

04051030

Butter, mindestens sechs Wochen alt, mit einem Fettgehalt von 80 GHT oder mehr, jedoch weniger als 85 GHT, unmittelbar hergestellt aus Milch oder Rahm, ohne Verwendung gelagerter Waren in einem einzigen, geschlossenen und ununterbrochenen Verfahren, das die Umwandlung des Rahms in konzentriertes Milchfett und/oder die Fraktionierung dieses Milchfetts beinhalten kann ( „Ammix” - und „Spreadable” -Verfahren)

42

    04061020

    04061080

Pizza-Käse, gefroren, in Stücken von 1 g oder weniger, in Behältnissen mit einem Netto-Inhalt von 5 kg oder mehr, mit einem Wassergehalt von 52 GHT und einem Fettgehalt in der Trockenmasse von 38 GHT oder mehr

5360 t

130 €/1000 kg/net

Bei der Ausschöpfung dieses Kontingents können Einfuhren im Rahmen der Europa-Abkommen berücksichtigt werden

43

04063010

Schmelzkäse aus Emmentaler

18438 t

719 €/1000 kg/net

Bei der Ausschöpfung dieses Kontingents können Einfuhren im Rahmen der Europa-Abkommen berücksichtigt werden

04069013

Emmentaler

858 €/1000 kg/net

44

04063010

Schmelzkäse aus Greyerzer

5413 t

719 €/1000 kg/net

Bei der Ausschöpfung dieses Kontingents können Einfuhren im Rahmen der Europa-Abkommen berücksichtigt werden

04069015

Greyerzer, Sbrinz

858 €/1000 kg/net

45

04069001

Käse für die Verarbeitung

20007 t

835 €/1000 kg/net

Bei der Ausschöpfung dieses Kontingents können Einfuhren im Rahmen der Europa-Abkommen berücksichtigt werden

46

    04069001

Käse für die Verarbeitung

4500 t

17,06 €/100 kg/net

Dieses Kontingent wird wie folgt auf die Lieferländer aufgeteilt:

— Neuseeland
4000 t
— Australien
500 t

47

04069021

Cheddar

15005 t

210 €/1000 kg/net

Bei der Ausschöpfung dieses Kontingents können Einfuhren im Rahmen der Europa-Abkommen berücksichtigt werden

48

04069021

Cheddar in ganzen Standardformen (Laibe mit einem Eigengewicht von 33 kg bis 44 kg und Käse in Laiben oder Käse in parallelepipedförmigen Blöcken mit einem Eigengewicht von 10 kg oder mehr) mit einem Fettgehalt im Trockenstoff von 50 GHT oder mehr und mit einer Reifezeit von 3 Monaten oder mehr

10711 t

17,06 €/100 kg/net

Dieses Kontingent wird wie folgt auf die Lieferländer aufgeteilt:

— Neuseeland
7000 t
— Australien
3711 t

49

    04069021

Cheddar, hergestellt aus nicht pasteurisierter Milch, mit einem Fettgehalt im Trockenstoff von 50 GHT oder mehr, mit einer Reifezeit von 9 Monaten oder mehr, mit einem Frei-Grenze-Wert für 100 kg Eigengewicht von nicht weniger als

334,20 € für ganze Standardformen

354,83 € für Käse mit einem Eigengewicht von 500 g oder mehr

368,58 € für Käse mit einem Eigengewicht von weniger als 500 g

Als „ganze Standardformen” gelten Käse:

in Laiben mit einem Eigengewicht von 33 kg bis 44 kg

in Laiben oder in parallelepipedförmigen Blöcken von 10 kg oder mehr mit einem Eigengewicht von 10 kg oder mehr

4000 t

13,75 €/100 kg/net

Dem Lieferland Kanada zugeteilt

50

04061020

Frischkäse (nicht gereifter Käse), einschließlich Molkenkäse, und Quark, anderer als Pizza-Käse der lfd. Nr. 42

19525 t

926 €/1000 kg/net

Bei der Ausschöpfung dieses Kontingents können Einfuhren im Rahmen der Europa-Abkommen berücksichtigt werden

04061080

1064 €/1000 kg/net

04062090

Andere Käse, gerieben oder in Pulverform

941 €/1000 kg/net

04063031

Andere Schmelzkäse

690 €/1000 kg/net

04063039

719 €/1000 kg/net

04063090

1029 €/1000 kg/net

    04064010

    04064050

    04064090

Käse mit Schimmelbildung im Teig

704 €/1000 kg/net

04069017

Bergkäse und Appenzell

858 €/1000 kg/net

04069018

Fromage fribourgeois, Vacherin Mont d'Or und Tête de Moine

755 €/1000 kg/net

04069023

Edamer

755 €/1000 kg/net

04069025

Tilsiter

04069027

Butterkäse

04069029

Kashkaval

    04069032

Feta

04069035

Kefalo-Tyri

04069037

Finlandia

04069039

Jarlsberg

04069050

Schaf- oder Büffelkäse

04069063

Pecorino

941 €/1000 kg/net

04069069

andere

04069073

Provolone

755 €/1000 kg/net

04069075

Caciocavallo

04069076

Danbo, Fontal, Fynbo, Havarti, Maribo, Samsø

04069078

Gouda

04069079

Esrom, Italico, Kernhem, St. Paulin

04069081

Cheshire, Wensleydale, Lancashire, Double Gloucester, Blarney, Colby, Monterey

755 €/1000 kg/net

04069082

Camembert

04069084

Brie

04069086

mehr als 47 bis 52 GHT

04069087

mehr als 52 bis 62 GHT

04069088

mehr als 62 bis 72 GHT

04069093

mehr als 72 GHT

926 €/1000 kg/net

04069099

andere

1064 €/1000 kg/net

51

    04072100

    04072910

    04079010

Andere Vogeleier in der Schale, von Hausgeflügel

135000 t

152 €/1000 kg/net

Bei der Ausschöpfung dieses Kontingents können Einfuhren im Rahmen der Europa-Abkommen berücksichtigt werden

52

04081180

Eigelb

7000 t

(Schaleneieräquivalent)

711 €/1000 kg/net

Bei der Ausschöpfung dieses Kontingents können Einfuhren im Rahmen der Europa-Abkommen berücksichtigt werden

04081981

310 €/1000 kg/net

04081989

331 €/1000 kg/net

04089180

Vogeleier, nicht in der Schale

687 €/1000 kg/net

04089980

176 €/1000 kg/net

53

07019050

Kartoffeln, vom 1. Januar bis 15. Mai

4295 t

3

54

07020000

Tomaten

472 t

12

55

07032000

Knoblauch

58870 t

9,6

Auf die Lieferländer wie folgt aufgeteilt:

— Argentinien
19147 t
— China
33700 t
— Andere
6023 t

56

07061000

Karotten und Speisemöhren, Speiserüben

1244 t

7

57

07070005

Gurken, vom 1. November bis 15. Mai

1134 t

Wertzollsatz ermäßigt auf 2,5

58

07096010

Gemüsepaprika oder Paprika ohne brennenden Geschmack

500 t

1,5

0711

Siehe lfd. Nr. 107

59

07122000

Speisezwiebeln, getrocknet

12000 t

10

60

    07141091

    07141098

Maniok

5500000 t

6

Im Rahmen einer Höchstmenge von 21 Millionen t in jedem Vierjahreszeitraum

Dem Lieferland Thailand zugeteilt

61

    07141091

    07141098

Maniok

1352590 t

6

Dieses Kontingent wird wie folgt auf die Lieferländer aufgeteilt:

— Indonesien
825000 t
— Andere GATT-Länder außer Thailand, China und Indonesien
145590 t
— China
350000 t
— Andere nicht dem GATT angehörende Länder
32000 t (*)

(*) davon sind 2000 t für die Einfuhr von Erzeugnissen der Unterpositionen 07141091, 07143010, 07144010, 07145010 und 07149012 vorbehalten

    07143010

    07143090

    07144010

    07144090

    07145010

    07145090

    07149012

    07149018

Maranta und Salep und ähnliche Wurzeln und Knollen mit hohem Stärkegehalt

62

07142090

Süßkartoffeln, andere als zum menschlichen Verzehr

600000 t

0

Für China

63

07142090

Süßkartoffeln, andere als zum menschlichen Verzehr

5000 t

0

Für andere Länder als China

64

    08021190

    08021290

Mandeln

90000 t

2

65

08051020

Orangen von hoher Qualität

20000 t

10

Vom 1. Februar bis 30. April

66

08052090

Minneolas

15000 t

2

Vom 1. Februar bis 30. April

67

08055010

Zitronen

10000 t

6

Vom 15. Januar bis 14. Juni

68

08061010

Tafeltrauben, frisch

1500 t

Wertzollsatz ermäßigt auf 9

69

08081080

Äpfel, frisch, vom 1. April bis 31. Juli

696 t

Wertzollsatz ermäßigt auf 0

70

08083090

Birnen, frisch, vom 1. August bis 31. Dezember

1000 t

Wertzollsatz ermäßigt auf 5

71

08091000

Aprikosen/Marillen, frisch, vom 1. August bis 31. Mai

500 t

10

72

08091000

Aprikosen/Marillen, frisch, vom 1. Juni bis 31. Juli

2500 t

Wertzollsatz ermäßigt auf 10

73

08092900

Süßkirschen, frisch, vom 21. Mai bis 15. Juli

800 t

Wertzollsatz ermäßigt auf 4

74

    10011100

    10011900

Hartweizen (mit einem Anteil an glasigen Körnern von mindestens 73 GHT)

50000 t

0

75

    10011100

    10011900

    10019190

    10019900

Qualitätsweizen

300000 t

0

76

    10019190

    10019900

Weichweizen anderer als hoher Qualität

2989240 t

12 €/t

Dieses Kontingent wird wie folgt auf die Lieferländer aufgeteilt:

— Vereinigte Staaten von Amerika:
572000 t
— Kanada:
38853 t
— Andere:
2378387 t

77

    10031000

    10039000

Gerste

306215 t

16 €/t

78

    10031000

    10039000

Braugerste

50000 t

8 €/t

79

    10051090

    10059000

Mais

242074 t

0

80

10059000

Anderer Mais

500000 t

MAX

50 €/1000 kg/net

Für die Einfuhr nach Portugal

81

10059000

Anderer Mais

2000000 t

(131)

Für die Einfuhr nach Spanien

Ferner wird die Kontingentsmenge um die aus Drittländern nach Spanien eingeführte Menge von Rückständen von der Maisstärkegewinnung (maize gluten feed), von Brauereigetreide und von Pülpe von Zitrusfrüchten verringert

    10071090

    10079000

Anderes Körner-Sorghum

300000 t

(131)

82

    10061010

    bis

    10061098

Rohreis (Paddy-Reis)

7 t

15

83

    10062011

    bis

    10062098

geschälter Reis

1634 t

15

84

    10063021

    bis

    10063098

Halbgeschliffener oder vollständig geschliffener Reis

88516 t

frei

85

    10063021

    bis

    10063098

halbgeschliffener oder vollständig geschliffener Reis

1200 t

0

Für Thailand

86

10064000

Bruchreis, für die Herstellung von Lebensmitteln der Unterposition 19011000

1000 t

0

87

10064000

Bruchreis

31788 t

0

88

    10082100

    10082900

Hirse (ausgenommen Körner-Sorghum)

1300 t

7 €/1000 kg/net

89

11042295

Hafer, anders bearbeitet, andere als nur geschrotet

10000 t

0

90

16010091

Rohwürste, nicht gekocht

3002 t

747 €/1000 kg/net

Bei der Ausschöpfung dieses Kontingents können Einfuhren im Rahmen der Europa-Abkommen berücksichtigt werden

16010099

Andere

502 €/1000 kg/net

91

    160231

Zubereitetes Truthühnerfleisch

103896 t

8,5

Dieses Kontingent wird wie folgt auf die Lieferländer aufgeteilt:

— Brasilien
92300 t
— Andere
11596 t

92

16023219

Gekochtes Hühnerfleisch

250953 t

8

Dieses Kontingent wird wie folgt auf die Lieferländer aufgeteilt:

— Brasilien
79477 t
— Thailand
160033 t
— Andere
11443 t

93

Fleisch von Hausschweinen, zubereitet oder haltbar gemacht

6161 t

Bei der Ausschöpfung dieses Kontingents können Einfuhren im Rahmen der Europa-Abkommen berücksichtigt werden

16024110

784 €/1000 kg/net

16024210

646 €/1000 kg/net

16024911

784 €/1000 kg/net

16024913

646 €/1000 kg/net

16024915

646 €/1000 kg/net

16024919

428 €/1000 kg/net

16024930

375 €/1000 kg/net

16024950

271 €/1000 kg/net

94

16042050

zubereitete oder haltbar gemachte Fische (andere als ganz oder in Stücken): aus Sardinen, Boniten, Makrelen der Arten Scomber scombrus und Scomber japonicus, Fischen der Art Orcynopsis unicolor

865 t

0

95

16042050

zubereitete oder haltbar gemachte Fische (andere als ganz oder in Stücken): aus Sardinen, Boniten, Makrelen der Arten Scomber scombrus und Scomber japonicus, Fischen der Art Orcynopsis unicolor

1410 t

0

Für Thailand

96

16042070

zubereitete oder haltbar gemachte Fische (andere als ganz oder in Stücken): aus Thunfischen, echten Boniten und anderen Fischen der Gattung Euthynnus

742 t

0

97

16042070

zubereitete oder haltbar gemachte Fische (andere als ganz oder in Stücken): aus Thunfischen, echten Boniten und anderen Fischen der Gattung Euthynnus

1816 t

0

Für Thailand

98

    16052110

    16052190

    16052900

Garnelen der Art Pandalus borealis, ohne Schale, gegart, gefroren, jedoch nicht weiter zubereitet

500 t

0

99

16054000

Süßwasserkrebse, in Dill gekocht, gefroren

3000 t

0

100

    17011310

    17011410

Roher Rohrzucker, zur Raffination bestimmt

725894 t

98 €/1000 kg/net (*)

(*) Dieser Satz gilt für Rohzucker mit einer Ausbeute von 92 %.

Siehe auch die Zusätzliche Anmerkung 2 zu Kapitel 17

Dieses Kontingent wird wie folgt auf die Lieferländer aufgeteilt:

— Australien
9925 t
— Brasilien
310124 t
— Kuba
68969 t
— Andere
336876 t

101

    17011210

    bis

    17019990

Rohr- und Rübenzucker

1304700 t

(Weißzuckeräquivalent)

0

Dieses Kontingent wird wie folgt auf die Lieferländer aufgeteilt:

— Indien
10000 t
— AKP-Länder
1294700 t

gemäß den Bestimmungen des Abkommens von Lomé

102

17025000

Chemisch reine Fructose

4504 t

16

103

17025000

Chemisch reine Fructose

1253 t

20

104

    18061015

    bis

    18069090

Schokolade

107 t

43

105

    19019099

    19043000

    19049080

    19059020

Lebensmittelzubereitungen aus Getreide

191 t

33

106

    19021100

    bis

    19021990

    19022091

    bis

    19024090

Teigwaren

532 t

11

107

Pilze der Gattung: Agaricus

28780 t

Die Mengenangabe bezieht sich auf das Gewicht der Erzeugnisse ohne die zum Zubereiten oder Haltbarmachen verwendete Flüssigkeit

    20031020

    20031030

zubereitet oder haltbar gemacht

23

07115100

vorläufig haltbar gemacht

12

108

Pilze der Gattung: Agaricus

5200 t

Die Mengenangabe bezieht sich auf das Gewicht der Erzeugnisse ohne die zum Zubereiten oder Haltbarmachen verwendete Flüssigkeit

Für China

    20031020

    20031030

zubereitet oder haltbar gemacht

23

07115100

vorläufig haltbar gemacht

12

109

    20082011

    bis

    20082039

    20082071

    20083011

    bis

    20083039

    20083079

    20084011

    bis

    20084039

    20085011

    bis

    20085059

    20085071

    20086011

    bis

    20086039

    20086060

    20087011

    bis

    20087059

    20088011

    bis

    20088039

    20088070

Haltbar gemachte Ananas, Zitrusfrüchte, Birnen, Aprikosen/Marillen, Kirschen, Pfirsiche und Erdbeeren

2838 t

20

110

    20091111

    20091119

    20091911

    20091919

    20092911

    20092919

    20093911

    20093919

    20094911

    20094919

    20097911

    20097919

    20098111

    20098119

    20098911

    bis

    20098938

    20099011

    bis

    20099029

Fruchtsäfte

7044 t

20

111

20091199

Orangensaft, gefroren, konzentriert, ohne Zusatz von Zucker, mit einem Brixwert von 50 oder weniger, in Verpackungen mit einem Inhalt von 2 l oder weniger, keinen Saft von Blutorangen enthaltend

1500 t

13

112

– Traubensaft (einschließlich Traubenmost):

14029 t

Die eingeführten Erzeugnisse müssen zum Herstellen von Traubensaft oder von Nichtweinsektor-Erzeugnissen, wie Essig, nicht alkoholhaltige Getränke, Konfitüren und Soßen, verwendet werden

200961

– – mit einem Brixwert von 30 oder weniger:

20096190

– – – mit einem Wert von 18 € für 100 kg Eigengewicht

22,4

200969

– – anderer:

– – – mit einem Brixwert von mehr als 67:

20096911

– – – – mit einem Wert von 22 € oder weniger für 100 kg Eigengewicht

40 + 20,6 €/100 kg/net

20096919

– – – – anderer

40

– – – mit einem Brixwert von mehr als 30, jedoch nicht mehr als 67:

– – – – mit einem Wert von mehr als 18 € für 100 kg Eigengewicht:

20096951

– – – – – konzentriert

22,4

– – – – mit einem Wert von 18 € oder weniger für 100 kg Eigengewicht:

20096990

– – – – – anderer

22,4

113

21069098

Lebensmittelzubereitungen

921 t

18

114

    22042193

    bis

    22042198

Wein mit einem vorhandenen Alkoholgehalt von 13 % vol oder weniger

40000 hl

10 €/hl

115

    22042993

    bis

    22042998

Wein mit einem vorhandenen Alkoholgehalt von 13 % vol oder weniger

20000 hl

8 €/hl

116

22059010

Wermutwein

13810 hl

7 €/hl

117

Kleie und andere Rückstände, auch in Form von Pellets, vom Sichten, Mahlen oder von anderen Bearbeitungen von Getreide oder Hülsenfrüchten:

475000 t

23023010

– von Weizen

30,6 €/1000 kg/net

23023090

62,25 €/1000 kg/net

23024010

– von anderem Getreide

30,6 €/1000 kg/net

23024090

62,25 €/1000 kg/net

118

23031011

Maiskleber

10000 t

16

Für Vereinigte Staaten von Amerika

119

    23091013

    bis

    23091019

    23091033

    bis

    23091070

Hunde- und Katzenfutter

2058 t

7

120

23099031

Zubereitung, bestehend aus einer Mischung aus Malzkeimlingen und Rückständen vom Sichten der Gerste vor dem Mälzen (einschließlich Samen wildwachsender Pflanzen) sowie vom Reinigen der Gerstenkörner nach dem Mälzen, mit einem Proteingehalt von 12,5 GHT oder mehr

20000 t

0

23099041

Zubereitung, bestehend aus einer Mischung aus Malzkeimlingen und Rückständen vom Sichten der Gerste vor dem Mälzen (einschließlich Samen wildwachsender Pflanzen) sowie vom Reinigen der Gerstenkörner nach dem Mälzen, mit einem Proteingehalt von 12,5 GHT oder mehr und mit einem Stärkegehalt von nicht mehr als 28 GHT

121

23099031

Zubereitung, bestehend aus einer Mischung aus Malzkeimlingen und Rückständen vom Sichten der Gerste vor dem Mälzen (einschließlich Samen wildwachsender Pflanzen) sowie vom Reinigen der Gerstenkörner nach dem Mälzen, mit einem Proteingehalt von 15,5 GHT oder mehr

100000 t

0

23099041

Zubereitung, bestehend aus einer Mischung aus Malzkeimlingen und Rückständen vom Sichten der Gerste vor dem Mälzen (einschließlich Samen wildwachsender Pflanzen) sowie vom Reinigen der Gerstenkörner nach dem Mälzen, mit einem Proteingehalt von 15,5 GHT oder mehr und mit einem Stärkegehalt von nicht mehr als 23 GHT

122

Zubereitungen von der zur Fütterung verwendeten Art:

– andere:

– – – – – – keine Milcherzeugnisse enthaltend oder mit einem Gehalt an Milcherzeugnissen von weniger als 10 GHT:

2800 t

7

23099031

– – – – – – keine Stärke enthaltend oder mit einem Gehalt an Stärke von 10 GHT oder weniger

23099041

– – – – – – mit einem Gehalt an Stärke von mehr als 10 bis 30 GHT

23099051

– – – – – – mit einem Gehalt an Stärke von mehr als 30 GHT

123

    23099031

    23099041

    23099051

    23099096

Zubereitungen von der zur Fütterung verwendeten Art

2700 t

7

124

32019090

Gerbstoffauszüge aus Eucalyptus

250 t

3,2

125

35021190

Anderes Eieralbumin

15500 t

(Schaleneieräquivalent)

617 €/1000 kg/net

Bei der Ausschöpfung dieses Kontingents können Einfuhren im Rahmen der Europa-Abkommen berücksichtigt werden

35021990

83 €/1000 kg/net

126

    44123900

    44129985

Sperrholz aus Nadelholz, nicht in Verbindung mit anderen Stoffen:

mit einer Dicke von mehr als 8,5 mm und mit vom Schälen rohen Oberflächen oder

geschliffen und mit einer Dicke von mehr als 18,5 mm

650000 m3

0

127

    53061010

    53061030

Garne aus Flachs, roh (ausgenommen Garne aus Flachswerg), mit einem Titer von 333,3 dtex oder mehr (Nm 30 oder weniger)

400 t

1,8

Die Erzeugnisse müssen zum Herstellen von gezwirnten Garnen für die Schuhindustrie oder von gezwirnten Kabelabbindegarnen verwendet werden

128

70181090

Glasperlen; Nachahmungen von Edelsteinen und Schmucksteinen; ähnliche Glaskurzwaren

52 t

0

129

    72022100

    72022910

    72022990

Ferrosilicium

12600 t

0

130

72023000

Ferrosiliciummangan

18550 t

0

131

    72024910

    72024950

Ferrochrom mit einem Kohlenstoffgehalt von 0,10 GHT oder weniger und einem Chromgehalt von mehr als 30 bis 90 GHT

2950 t

0

ABSCHNITT IV

ANHANG 8

ANHANG 8

Die Vergällung von Waren, ungenießbar oder ungenießbar gemacht, unter einem KN-Code, der sich auf die vorliegenden Bestimmungen bezieht, ist mit Hilfe der in Spalte 4 genannten Vergällungsmittel und unter Verwendung der in Spalte 5 genannten Mengen vorzunehmen.

Lfd. Nr.

Ex-KN-Code

Warenbezeichnung

Vergällungsmittel

Bezeichnung

Mindestmenge (in g) für 100 kg zu vergällendes Erzeugnis

(1)

(2)

(3)

(4)

(5)

1

0408

Vogeleier, nicht in der Schale, und Eigelb, frisch, getrocknet, in Wasser oder Dampf gekocht, geformt, gefroren oder anders haltbar gemacht, auch mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln:

Terpentinöl

500

Lavendelöl

100

Rosmarinöl

150

Betulaöl

100

– Eigelb:

040811

– – getrocknet:

Fischmehl der Unterposition 23012000 mit charakteristischem Geruch und einem Mindestgehalt (bezogen auf das Gewicht des Trockenstoffs) von:

62,5 % Rohprotein (Eiweiß)

6 % Rohfett

5000

04081120

– – – für die menschliche Ernährung ungenießbar gemacht

040819

– – anderes:

04081920

– – – für die menschliche Ernährung ungenießbar gemacht

– andere:

040891

– – getrocknet:

04089120

– – – für die menschliche Ernährung ungenießbar gemacht

040899

– – andere:

04089920

– – – für die menschliche Ernährung ungenießbar gemacht

2

1106

Mehl, Grieß und Pulver von getrockneten Hülsenfrüchten der Position 0713, von Sagomark und von Wurzeln oder Knollen der Position 0714 oder von Erzeugnissen des Kapitels 8:

Fischöl oder Fischlebertran, gefiltert, nicht geruchlos gemacht, nicht entfärbt, ohne Zusätze

1000

110620

– Mehl und Grieß von Sagomark und von Wurzeln oder Knollen der Position 0714:

Fischmehl der Unterposition 23012000 mit charakteristischem Geruch und einem Mindestgehalt (bezogen auf das Gewicht des Trockenstoffs) von:

5000

11062010

– – für die menschliche Ernährung ungenießbar gemacht

62,5 % Rohprotein (Eiweiß)

6 % Rohfett

Lfd. Nr.

Ex-KN-Code

Warenbezeichnung

Vergällungsmittel

Bezeichnung

Mindestmenge (in g) für 100 kg zu vergällendes Erzeugnis

Chemische Bezeichnung oder Beschreibung

Übliche Bezeichnung

Farb-Index(132)

(1)

(2)

(3)

(4)

(4)

(4)

(5)

3

250100

Salz (einschließlich präpariertes Speisesalz und denaturiertes Salz) und reines Natriumchlorid, auch in wässriger Lösung oder mit Zusatz von Rieselhilfen (Antibackmittel oder Fluidifiantien); Meerwasser:

Natriumsalz des p-Sulfobenzoazorescin oder der 2,4-Dihydroxyazobenzol-4′-sulfonsäure (Farbe: gelb)

Chrysoin S

14270

6

– Salz (einschließlich präpariertes Speisesalz und denaturiertes Salz) und reines Natriumchlorid, auch in wässriger Lösung oder mit Zusatz von Rieselhilfen (Antibackmittel oder Fluidifiantien):

Dinatriumsalz der 1-(4′-Sulfo-1-phenylazo)-4-aminobenzol-5-sulfonsäure (Farbe: gelb)

Echtgelb AB

13015

6

– – anderes:

25010051

– – – vergällt oder zu anderen industriellen Zwecken (einschließlich Raffinage), ausgenommen das Haltbarmachen oder Zubereiten von Lebensmitteln oder Futtermitteln

Tetranatriumsalz der 1′-(4′-Sulfo-1-naphthylazo)-2-naphthol-3,6,8-trisulfonsäure (Farbe: rot)

Ponceau 6 R

16290

1

Tetrabromfluorescein (Farbe: gelb fluoreszierend)

Eosin

45380

0,5

Naphthalin

Naphthalin

250

Seifenpulver

Seifenpulver

1000

Natrium- oder Kaliumdichromat (Farbe: gelb)

Natrium- oder Kaliumdichromat

30

Eisenoxid mit einem Gehalt von Fe2O3 von mindestens 50 %. Das Eisenoxid muß dunkelrot bis braun gefärbt und feingepulvert sein, so dass es mindestens zu 90 % durch ein Sieb mit einer Maschenweite von 0,1 mm hindurchgeht.

Eisenoxid

250

Natriumhypochlorid

Natriumhypochlorid

3000

Lfd. Nr.

Ex-KN-Code

Warenbezeichnung

Vergällungsmittel

Bezeichnung

Mindestmenge (in g) für 100 kg zu vergällendes Erzeugnis

(1)

(2)

(3)

(4)

(5)

4

3502

Albumine (einschließlich Konzentraten aus zwei oder mehr Molkenproteinen, die mehr als 80 GHT Molkenproteine in der Trockenmasse enthalten), Albuminate und andere Albuminderivate:

Rosmarinöl (ausschließlich für flüssige Albumine)

150

Rohes Kampferöl (für flüssige und feste Albumine)

2000

Weißes Kampferöl (für flüssige und feste Albumine)

2000

Natriumazid (für flüssige und feste Albumine)

100

Diethanolamin (ausschließlich für feste Albumine)

6000

– Eieralbumin:

350211

– – getrocknet:

35021110

– – – ungenießbar oder ungenießbar gemacht

350219

– – anderes:

35021910

– – – ungenießbar oder ungenießbar gemacht

350220

– Molkenproteine (Lactalbumin), einschließlich Konzentrate aus zwei oder mehr Molkenproteinen:

35022010

– – ungenießbar oder ungenießbar gemacht

350290

– andere:

– – Albumine, ausgenommen Eieralbumin und Molkenproteine (Lactalbumin):

35029020

– – – ungenießbar oder ungenießbar gemacht

ANHANG 9

ANHANG 9

1.
Allgemeine Bestimmungen
Unter der Voraussetzung, dass Zeugnisse oder Bescheinigungen vorgelegt werden, wie sie in diesem Anhang abgedruckt sind, wird eine Abgabenbegünstigung aufgrund der Beschaffenheit einer Ware für folgende Produkte gewährt:

frische Tafeltrauben der Position ex0806,

Tabak der Position ex2401,

Nitrat der Positionen ex3102 und 3105.

2.
Bestimmungen hinsichtlich der Zeugnisse und Bescheinigungen
Die Zeugnisse oder Bescheinigungen müssen den Mustern in diesem Anhang entsprechen. Die Zeugnisse oder Bescheinigungen werden in einer der Amtssprachen der Europäischen Gemeinschaften und gegebenenfalls in der Amtssprache oder einer der Amtssprachen des Ausfuhrlandes gedruckt und ausgefüllt. Die Zeugnisse oder Bescheinigungen haben ein Format von etwa 210 × 297 Millimeter und hierbei ist weißes Schreibpapier mit einem Quadratmetergewicht von mindestens 40 g zu verwenden. Zeugnisse oder Bescheinigungen müssen vollständig ausgefüllt sein, den Ort und das Datum der Ausstellung, den Stempelabdruck der ausstellenden Stelle des Ausfuhrlandes und die Unterschrift einer befugten Person oder der folgenden Personen enthalten. Zeugnisse oder Bescheinigungen müssen von einer in der nachstehenden Tabelle aufgeführten Stelle ausgestellt werden, wenn diese

vom Ausfuhrland als solche anerkannt ist;

sich verpflichtet, die in dem Zeugnis oder der Bescheinigung gemachten Angaben zu überprüfen;

sich verpflichtet, der Kommission und den Mitgliedstaaten auf Anfrage alle Auskünfte zu erteilen, die zur Beurteilung der in dem Zeugnis oder der Bescheinigung enthaltenen Angaben erforderlich sind.

Die Ausfuhrländer übermitteln der Kommission die Muster der Stempelabdrücke, die von ihrer ausstellenden Stelle oder ihren ausstellenden Stellen und deren befugten Außenstellen verwendet werden. Die Kommission übermittelt diese Angaben den Zollbehörden der Mitgliedstaaten. Der Gültigkeitszeitraum eines Zeugnisses oder einer Bescheinigung beträgt 10 Monate, im Fall von Tabak 24 Monate, vom Zeitpunkt der Erteilung an gerechnet. Im Fall der Aufteilung der Sendung ist für jede Teilsendung eine Fotokopie des ursprünglichen Zeugnisses oder der ursprünglichen Bescheinigung anzufertigen. Die Fotokopie und das ursprüngliche Zeugnis bzw. die ursprüngliche Bescheinigung sind der zuständigen Zollstelle vorzulegen. Auf jeder Fotokopie sind Name und Anschrift des Empfängers sowie die Bezeichnung „Auszug gültig für … kg” (in Zahlen und Buchstaben) sowie Datum und Ort der Aufteilung anzugeben. Diese Angaben sind durch Abdruck des Dienststempels der Zollstelle zu bestätigen und von einem zeichnungsberechtigten Beamten zu unterschreiben. Die Aufteilung der Sendung ist auf den ursprünglichen Zeugnissen oder Bescheinigungen, die von der betreffenden Zollstelle aufbewahrt werden, zu vermerken.

Verzeichnis der für die Ausstellung von Zeugnissen und Bescheinigungen zuständigen Stellen(133)

KN-Code

Ausfuhrland

Ausstellende Stelle

Ort

0806

Vereinigte Staaten von Amerika

Arizona Department of Agriculture

Arizona Department of Agriculture, Shipping Point Inspection, Phoenix, CA

California Department of Food and Agriculture

California Department of Food and Agriculturale, Division of Inspection Services, Shipping Point Inspection, Sacramento, CA

2401

Vereinigte Staaten von Amerika

Tobacco Association of the United States, oder befugte Außenstelle

Raleigh, North Carolina

Kanada

Canadian Food Inspection Agency, oder befugte Außenstelle

Ottawa

Argentinien

Cámara del Tabaco de Salta, oder befugte Außenstelle

Salta

Cámara del Tabaco de Jujuy, oder befugte Außenstelle

San Salvador de Jujuy

Cámara de Comercio Exterior de Misiones, oder befugte Außenstelle

Posadas

Bangladesch

Ministry of Agriculture, Department of Agriculture Extension, Cash Crop Division, oder befugte Außenstelle

Dacca

Brasilien

Banco do Brasil

Brasilia

Federação das Indústrias do Estado de Santa Catarina

Florianópolis

Federação das Indústrias do Estado do Paraná

Curitiba

Federação das Indústrias do Estado do Rio Grande do Sul

Porto Alegre

China

Entry-Exit Inspection & Quarantine Bureau

Shangai

Entry-Exit Inspection & Quarantine Bureau, oder befugte Außenstelle

Shandong

Entry-Exit Inspection & Quarantine Bureau, oder befugte Außenstelle

Hubei

Entry-Exit Inspection & Quarantine Bureau, oder befugte Außenstelle

Guangdong

Entry-Exit Inspection & Quarantine Bureau, oder befugte Außenstelle

Liaoning

Entry-Exit Inspection & Quarantine Bureau, oder befugte Außenstelle

Yunnan

Entry-Exit Inspection & Quarantine Bureau, oder befugte Außenstelle

Hainan

Entry-Exit Inspection & Quarantine Bureau, oder befugte Außenstelle

Inner Mongolia

Entry-Exit Inspection & Quarantine Bureau, oder befugte Außenstelle

Anhui

Entry-Exit Inspection & Quarantine Bureau, oder befugte Außenstelle

Beijing

Entry-Exit Inspection & Quarantine Bureau, oder befugte Außenstelle

Chongqing

Entry-Exit Inspection & Quarantine Bureau, oder befugte Außenstelle

Fujian

Entry-Exit Inspection & Quarantine Bureau, oder befugte Außenstelle

Gansu

Entry-Exit Inspection & Quarantine Bureau, oder befugte Außenstelle

Guangxi

Entry-Exit Inspection & Quarantine Bureau, oder befugte Außenstelle

Guizhou

Entry-Exit Inspection & Quarantine Bureau, oder befugte Außenstelle

Hebei

Entry-Exit Inspection & Quarantine Bureau, oder befugte Außenstelle

Henan

Entry-Exit Inspection & Quarantine Bureau, oder befugte Außenstelle

Hunan

Entry-Exit Inspection & Quarantine Bureau, oder befugte Außenstelle

Jiangsu

Entry-Exit Inspection & Quarantine Bureau, oder befugte Außenstelle

Jiangxi

Entry-Exit Inspection & Quarantine Bureau, oder befugte Außenstelle

Jilin

Entry-Exit Inspection & Quarantine Bureau, oder befugte Außenstelle

Zhejiang

Entry-Exit Inspection & Quarantine Bureau, oder befugte Außenstelle

Ningxia

Entry-Exit Inspection & Quarantine Bureau, oder befugte Außenstelle

Qinghai

Entry-Exit Inspection & Quarantine Bureau, oder befugte Außenstelle

Shaanxi

Entry-Exit Inspection & Quarantine Bureau, oder befugte Außenstelle

Ningbo

Entry-Exit Inspection & Quarantine, Bureau, oder befugte Außenstelle

Shenzen

Entry-Exit Inspection & Quarantine Bureau, oder befugte Außenstelle

Sichuan

Entry-Exit Inspection & Quarantine Bureau, oder befugte Außenstelle

Tianjin

Entry-Exit Inspection & Quarantine Bureau, oder befugte Außenstelle

Tibet

Entry-Exit Inspection & Quarantine Bureau, oder befugte Außenstelle

Xiamen

Entry-Exit Inspection & Quarantine Bureau, oder befugte Außenstelle

Xinjiang

Entry-Exit Inspection & Quarantine Bureau, oder befugte Außenstelle

Zhuhai

Entry-Exit Inspection & Quarantine Bureau, oder befugte Außenstelle

Heilongjiang

Columbia

Superintendencia de Industria y Comercio-División de Control de Normas y Calidades, oder befugte Außenstelle

Bogotá

Cuba

Empresa Cubana del Tabaco, Cubatabaco, oder befugte Außenstelle

La Habana

Guatemala

Dirección de Comercio Interior y Exterior del Ministerio de Economía, oder befugte Außenstelle

Guatemala Stadt

Indien

Tobacco Board, oder befugte Außenstelle

Guntur

Indonesien

Ministry of Trade Republic of Indonesia — Lembaga Tembakau Surakarte (Tobacco Institution in Surakarta)

Surakarta

Ministry of Trade Republic of Indonesia — Regional Laboratory for testing and quality control and tobacco institution

Jember

Ministry of Trade Republic of Indonesia — Regional Laboratory for testing and quality control and tobacco institution

Surabaya — Jawa Timur

Lembaga Tembakau Cabang Medan

Medan

Mexiko

Secretaría de Economia (Dirección General de Comercio Exterior), oder befugte Außenstelle

Mexico City

Philippinen

Republic of Philippines

Department of Agriculture

National Tobacco Administration

Quezón City

Südkorea

Korea Tobacco and Ginseng Corporation, oder befugte Außenstelle

Taejon

Sri Lanka

Department of Commerce, oder befugte Außenstelle

Colombo

Schweiz

Eidgenössische Zollverwaltung EZV — Oberzolldirektion — Sektion Tabak- und Bierbesteuerung

Administration fédérale des douanes AFD — Direction générale des douanes — Section Imposition du tabac et de la bière

Amministrazione federale delle dogane AFD — Direzione generale delle dogane — Sezione Imposizione del tabacco e della birra

Swiss Customs Administration — Directorate-General — Tobacco and beer taxation section

Bern

Thailand

Bureau of Foreign Trade Services

Nonthaburi

Office Foreign Trade Region 1 (Chiangmai)

Chiangmai

Office Foreign Trade Region 2 (Hatyai)

Hatyai

Office Foreign Trade Region 3 (Chonburi)

Chhonburi

Office Foreign Trade Region 4 (Srakaew)

Srakaew

Office Foreign Trade Region 5 (NongKhai)

NongKai

Office Foreign Trade Region 6 (Chiangrai)

Chiangrai

ex3102

3105

Chile

Servicio Nacional de Geología y Minería

Santiago

Liste der Zeugnisse oder Bescheinigungen

Bescheinigung 1:

ECHTHEITSZEUGNIS FRISCHE TAFELTRAUBEN „EMPEREUR”

Bescheinigung 2:

ECHTHEITSZEUGNIS TABAK

Bescheinigung 3:

REINHEITSZEUGNIS NITRAT AUS CHILE

Fußnote(n):

(1)

Als „Verpackungen” gelten innere und äußere Behältnisse, Aufmachungen, Umhüllungen und Unterlagen mit Ausnahme von Beförderungsmitteln — insbesondere Behältern —, Planen, Lademitteln und des bei der Beförderung verwendeten Zubehörs. Der Ausdruck „Verpackungen” umfasst nicht die in der Allgemeinen Vorschrift 5 a) angesprochenen Behältnisse.

(2)

ABI. L 139 vom 11.5.1998, S. 1.

(3)

ABI. L 302 vom 19.10.1992, S. 1.

(4)

ABl. L 324 vom 10.12.2009, S. 23.

(5)

Die betreffenden Unterpositionen lauten wie folgt: 04081120, 04081920, 04089120, 04089920, 07011000, 07129011, 08061010, 10019110, 10051013, 10051015, 10051018, 10061010, 10071010, 11062010, 12011000, 12023000, 12040010, 12051010, 12060010, 12072100, 12074010, 12075010, 12079110, 12079920, 24011035, 24011085, 24011095, 24012035, 24012085, 24012095, 25010051, 31025010, 31059010, 35021110, 35021910, 35022010, 35029020, 59112000.

(6)

ABI. 125 vom 11.7.1966, S. 2309.

(7)

ABI. L 193 vom 20.7.2002, S. 60.

(8)

ABI. L 193 vom 20.7.2002, S. 74.

(9)

Unter Ladetonnen (ct/l) versteht man die in metrischen Tonnen ausgedrückte Ladefähigkeit eines Schiffes. Die als Schiffsbedarf beförderten Güter (z. B. Treibstoff, Betriebsmittel, Proviant) bleiben ebenso wie die beförderten Personen (Schiffspersonal und Fahrgäste) einschließlich ihres Gepäcks bei der Berechnung der Ladetonnen außer Betracht.

(10)

WTO-Zollkontingent: siehe Anhang 7.

(11)

Die Zulassung zu dieser Unterposition erfolgt nach den in den einschlägigen Gemeinschaftsbestimmungen festgesetzten Voraussetzungen (s. Richtlinie 94/28/EG des Rates (ABI. L 178 vom 12.7.1994, S. 66) und Verordnung (EG) Nr. 504/2008 der Kommission (ABl. L 149 vom 7.6.2008, S. 3)).

(12)

Die Zulassung zu dieser Unterposition erfolgt nach den in den einschlägigen Gemeinschaftsbestimmungen festgesetzten Voraussetzungen (s. Artikel 291 bis 300 der Verordnung (EWG) Nr. 2454/93 der Kommission (ABI. L 253 vom 11.10.1993, S. 1)).

(13)

Die Zulassung zu dieser Unterposition erfolgt nach den in den einschlägigen Gemeinschaftsbestimmungen festgesetzten Voraussetzungen (s. Richtlinie 2009/157/EG des Rates (ABl. L 323 vom 10.12.2009, S. 1), Verordnung (EG) Nr. 133/2008 der Kommission (ABl. L 041 vom 15.2.2008, S. 11), Richtlinie 94/28/EG des Rates (ABI. L 178 vom 12.7.1994, S. 66) und Entscheidung 96/510/EG der Kommission (ABI. L 210 vom 20.8.1996, S. 53)).

(14)

Die Zulassung zu dieser Unterposition erfolgt nach den in den einschlägigen Gemeinschaftsbestimmungen festgesetzten Voraussetzungen (s. Richtlinie 88/661/EWG des Rates (ABI. L 382 vom 31.12.1988, S. 36), Richtlinie 94/28/EG des Rates (ABI. L 178 vom 12.7.1994, S. 66) und Entscheidung 96/510/EG der Kommission (ABI. L 210 vom 20.8.1996, S. 53)).

(15)

Die Zulassung zu dieser Unterposition erfolgt nach den in den einschlägigen Gemeinschaftsbestimmungen festgesetzten Voraussetzungen (s. Richtlinie 89/361/EWG des Rates (ABI. L 153 vom 6.6.1989, S. 30), Richtlinie 94/28/EG des Rates (ABI. L 178 vom 12.7.1994, S. 66), Verordnung (EG) Nr. 874/96 der Kommission (ABI. L 118 vom 15.5.1996, S. 12) und Entscheidung 96/510/EG der Kommission (ABI. L 210 vom 20.8.1996, S. 53)).

(16)

4,5 kg oder mehr, jedoch weniger als 5 kg: Autonomer Zollsatz: 17.

(17)

Die Zulassung zu dieser Unterposition ist abhängig von der Vorlage einer Echtheitsbescheinigung, die den in der Verordnung (EWG) Nr. 139/81 der Kommission (ABI. L 015 vom 17.1.1981, S. 4), festgesetzten Voraussetzungen entspricht.

(18)

Autonomer Zollsatz: frei.

(19)

Vom 1. Januar bis 14. Februar und vom 16. Juni bis 31. Dezember: 15. WTO-Zollkontingent: siehe Anhang 7.

Vom 15. Februar bis 15. Juni: frei.

(20)

Vom 1. Januar bis 14. Februar und vom 16. Juni bis 31. Dezember: 13.

Vom 15. Februar bis 15. Juni: frei.

(21)

Vom 1. Januar bis 14. Februar und vom 16. Juni bis 31. Dezember: 20.

Vom 15. Februar bis 15. Juni: frei.

(22)

Vom 1. Januar bis 14. Februar und vom 16. Juni bis 31. Dezember: 10.

Vom 15. Februar bis 15. Juni: frei.

(23)

Siehe Anhang 1.

(24)

Dies gilt nicht für Heizöle der Unterpositionen 27102031 bis 27102039, die FAME mit einer Verseifungszahl größer als 4 enthalten.

(25)

Der Zoll auf 100 kg der Ware ist gleich der Summe aus:

a)
dem je kg angegebenen Betrag, multipliziert mit dem Gewicht an Milchbestandteilen in 100 kg der Ware, und
b)
dem angegebenen anderen Betrag.
(26)

Der Zoll auf 100 kg der Ware ist gleich dem je kg angegebenen Betrag, multipliziert mit dem Gewicht der Milchtrockenmasse in 100 kg der Ware.

(27)

Der Zoll auf 100 kg der Ware ist gleich der Summe aus:

a)
dem je kg angegebenen Betrag, multipliziert mit dem Gewicht der Milchtrockenmasse in 100 kg der Ware, und
b)
dem angegebenen anderen Betrag.
(28)

Die Zulassung zu dieser Unterposition erfolgt nach den in den einschlägigen Gemeinschaftsbestimmungen festgesetzten Voraussetzungen (s. Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 2535/2001 der Kommission (ABI. L 341 vom 22.12.2001, S. 29); s. Artikel 291 bis 300 der Verordnung (EWG) Nr. 2454/93 der Kommission (ABI. L 253 vom 11.10.1993, S. 1)).

(29)

Die Zulassung zu dieser Unterposition erfolgt nach den in den einschlägigen Gemeinschaftsbestimmungen festgesetzten Voraussetzungen (s. Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 2535/2001 der Kommission (ABI. L 341 vom 22.12.2001, S. 29)).

(30)

Die Zulassung zu dieser Unterposition erfolgt nach den in den einschlägigen Gemeinschaftsbestimmungen festgesetzten Voraussetzungen (s. Verordnung (EG) Nr. 1234/2007 des Rates (ABl. L 299 vom 16.11.2007, S. 1)).

(31)

Die Zulassung zu dieser Unterposition erfolgt nach den in den Einführenden Vorschriften II.F. festgesetzten Voraussetzungen.

(32)

Portion (Spermamenge für eine Besamung).

(33)

Vom 1. Januar bis 31. Mai: 8,5.

Vom 1. Juni bis 31. Oktober: 12.

Vom 1. November bis 31. Dezember: 8,5.

(34)

Autonomer Zollsatz: 3.

(35)

Siehe Anhang 2.

(36)

Der spezifische Betrag wird als autonome Maßnahme vom Abtropfgewicht erhoben.

(37)

Vom 1. Januar bis 15. Mai: 9,6. WTO-Zollkontingent: siehe Anhang 7.

Vom 16. Mai bis 30. Juni: 13,4.

(38)

Vom 1. Januar bis 14. April: 9,6 MIN 1,1 €/100 kg/net.

Vom 15. April bis 30. November: 13,6 MIN 1,6 €/100 kg/net.

Vom 1. bis 31. Dezember: 9,6 MIN 1,1 €/100 kg/net.

(39)

Vom 1. Januar bis 31. März: 10,4 MIN 1,3 €/100 kg/br.

Vom 1. April bis 30. November: 12 MIN 2 €/100 kg/br.

Vom 1. bis 31. Dezember: 10,4 MIN 1,3 €/100 kg/br.

(40)

Vom 1. Januar bis 30. April: 13,6.

Vom 1. Mai bis 30. September: 10,4.

Vom 1. Oktober bis 31. Dezember: 13,6.

(41)

Vom 1. Januar bis 31. Mai: 8.

Vom 1. Juni bis 31. August: 13,6.

Vom 1. September bis 31. Dezember: 8.

(42)

Vom 1. Januar bis 30. Juni: 10,4 MIN 1,6 €/100 kg/net.

Vom 1. Juli bis 30. September: 13,6 MIN 1,6 €/100 kg/net.

Vom 1. Oktober bis 31. Dezember: 10,4 MIN 1,6 €/100 kg/net.

(43)

Die Zulassung zu dieser Unterposition erfolgt nach den in den einschlägigen Gemeinschaftsbestimmungen festgesetzten Voraussetzungen (s. Verordnung (EU) Nr. 1085/2010 der Kommission (ABl. L 310 vom 26.11.2010, S. 3)).

(44)

Vom 1. Januar bis 31. Mai: 4.

Vom 1. Juni bis 30. November: 5,1.

Vom 1. bis 31. Dezember: 4.

(45)

Vom 1. Januar bis 31. März: 16.

Vom 1. April bis 15. Oktober: 12.

Vom 16. Oktober bis 31. Dezember: 16.

(46)

Vom 1. Januar bis 30. April: 1,5.

Vom 1. Mai bis 31. Oktober: 2,4.

Vom 1. November bis 31. Dezember: 1,5.

(47)

Vom 1. Januar bis 14. Juli: 14,4.

Vom 15. Juli bis 31. Oktober: 17,6.

Vom 1. November bis 31. Dezember: 14,4.

(48)

Vom 1. Januar bis 30. April: 11,2.

Vom 1. Mai bis 31. Juli: 12,8 MIN 2,4 €/100 kg/net.

Vom 1. August bis 31. Dezember: 11,2.

(49)

Vom 1. Januar bis 14. Mai: 8,8.

Vom 15. Mai bis 15. November: 8.

Vom 16. November bis 31. Dezember: 8,8.

(50)

Autonomer Zollsatz: 2.

(51)

Die Gemeinschaft verpflichtet sich, für Getreide der Positionen:

ex1001 (Weizen),

1002 (Roggen),

ex1005 (Mais, ohne Hybridmais) sowie

ex1007 (Körner-Sorghum, ohne Hybrid-Körner-Sorghum zur Aussaat)

einen Zollsatz in einer Höhe und einer Form anzuwenden, dass der Einfuhrpreis nach Entrichtung der Zölle und Abgaben für dieses Getreide nicht höher ist als der effektive Interventionspreis (oder im Falle einer Änderung des derzeitigen Systems des effektiven Stützpreises), erhöht um 55 %.

Der angewandte Zollsatz darf in keinem Fall den in Spalte 3 aufgeführten Zollsatz überschreiten.

(52)

Die Gemeinschaft verpflichtet sich, für geschälten Reis der Unterpositionen 10062011 bis 10062098 einen Zollsatz in einer Höhe und einer Form anzuwenden, dass der Einfuhrpreis nach Entrichtung der Zölle und Abgaben nicht höher ist als der effektive Interventionspreis (oder im Falle der Änderung des gegenwärtigen Systems des effektiven Stützpreises), erhöht um:

88 % für Japonica-Reis und

80 % für Indica-Reis.

Für geschliffenen Reis werden die oben genannten Prozentsätze nach der geltenden Methode zur Berechnung des Schwellenpreises für geschliffenen Reis erhöht.

Der angewandte Zollsatz darf in keinem Fall den in Spalte 3 aufgeführten Zollsatz überschreiten.

(53)

≤ 0,2 für Öle der Position 1509.

(54)

≤ 0,2 für Öle der Position 1510.

(55)

Gilt weder für Lampantöl (Unterposition 15091010) noch für rohe Oliventresteröle (Unterposition 15100010).

(56)

Delta-5,23-Stigmastadienol, Chlerosterin, Beta-Sitosterin, Sitostanol, Delta-5-Avenasterin und Delta-5,24-Stigmastadienol.

(57)

Bei der Bestimmung des Vomhundertsatzes an Geflügelfleisch wird das Gewicht der Knochen nicht mitgerechnet.

(58)

Bei der Anwendung des Zolls auf Würstchen in Behältnissen, die auch Konservierungsflüssigkeit enthalten, wird nur das Gewicht der Würstchen zugrunde gelegt.

(59)

Dieser Satz gilt für Rohzucker mit einer Ausbeute von 92 %.

(60)

Je 1 GHT Saccharose.

(61)

Autonomer Zollsatz: 17.

(62)

Die Anwendung des spezifischen Zollsatzes wird autonom auf unbestimmte Zeit ausgesetzt.

(63)

Soweit nichts anderes bestimmt ist, bezieht sich jede Anführung einer Bestimmungsmethode auf die jeweils vom „Comité européen de normalisation” (CEN), von der „International Standardisation Organisation” (ISO) oder von der „American Society for Testing and Materials” (ASTM) festgelegte gültige Fassung.

(64)

Siehe Zusätzliche Anmerkung 6 (KN).

(65)

Gemessen bei einer Temperatur von 15 °C.

(66)

Dieser Zollsatz ist autonom für Gasöl mit einem Schwefelgehalt von 0,2 GHT oder weniger auf unbestimmte Zeit ausgesetzt.

(67)

Bei einem Druck von 1013 mbar und einer Temperatur von 15 °C.

(68)

Dieser Wertzollsatz ist autonom auf unbestimmte Zeit auf 9 % ermäßigt (Aussetzung).

(69)

Dieser Wertzollsatz ist autonom auf unbestimmte Zeit auf 3 % ermäßigt (Aussetzung).

(70)

Autonomer Zollsatz: 2,3.

(71)

Autonomer Zollsatz: 5 €/100 m.

(72)

Autonomer Zollsatz: 3,5 €/100 m.

(73)

Ein Tor, eine Tür oder ein Fenster mit oder ohne Rahmen, Verkleidung oder Schwelle gilt als ein Stück.

(74)

Eine Tür oder ein Fenster mit oder ohne Rahmen, Verkleidung oder Schwelle gilt als ein Stück.

(75)

Die Anwendung des Zollsatzes für Präservative aus Polyurethan wird autonom auf unbestimmte Zeit vollständig ausgesetzt (TARIC-Code 3926909760).

(76)

Autonomer Zollsatz: 2,5.

(77)

Ein Fenster oder eine Fenstertür mit oder ohne Rahmen oder Verkleidung gilt als ein Stück.

(78)

Autonomer Zollsatz: 3.

(79)

Eine Tür mit oder ohne Rahmen, Verkleidung oder Schwelle gilt als ein Stück.

(80)

Autonomer Zollsatz: 3,8.

(81)

Die Zulassung von Müllergaze, nicht konfektioniert, zu dieser Unterposition erfolgt nach den in den Einführenden Vorschriften II.F. festgesetzten Voraussetzungen.

(82)

Andere Elemente, z. B. Al, Be, Co, Fe, Mn, Ni, Si.

(83)

Andere Elemente, insbesondere Cr, Cu, Mg, Mn, Ni, Zn.

(84)

Ein Kupfergehalt von mehr als 0,1 bis 0,2 GHT ist zugelassen, sofern der Chrom- und Mangangehalt jeweils 0,05 GHT oder weniger betragen.

(85)

Dieser Zollsatz ist autonom auf unbestimmte Zeit vollständig ausgesetzt für Blei mit einem Silbergehalt von 0,02 GHT oder mehr, zum Raffinieren ( „Werkblei” ) (TARIC-Code 7801910010). Die Zulassung zu dieser Unterposition erfolgt nach den in den einschlägigen Gemeinschaftsbestimmungen festgesetzten Voraussetzungen (s. Artikel 291 bis 300 der Verordnung (EWG) Nr. 2454/93 der Kommission (ABI. L 253 vom 11.10.1993, S. 1)).

(86)

Für eingeführte und für die Montage bestimmte Waren für Luftfahrzeuge, schwerer als Luft, die selbst zollfrei eingeführt worden sind oder in der Gemeinschaft hergestellt werden, wird die Anwendung des Zollsatzes vorläufig autonom ausgesetzt. Bei Inanspruchnahme dieser Aussetzung sind die in den einschlägigen Gemeinschaftsbestimmungen festgesetzten Modalitäten und Bedingungen zu beachten (siehe Artikel 291 bis 300 der Verordnung (EWG) Nr. 2454/93 der Kommission (ABI. L 253 vom 11.10.1993, S. 1)).

(87)

Dieser Zollsatz ist autonom auf unbestimmte Zeit vollständig ausgesetzt für Simulatoren für die Bodenwartung von Zivilluftfahrzeugen (TARIC-Code 9023008010).

Die Zulassung zu dieser Unterposition erfolgt nach den in den einschlägigen Gemeinschaftsbestimmungen festgesetzten Voraussetzungen (s. Artikel 291 bis 300 der Verordnung (EWG) Nr. 2454/93 der Kommission (ABI. L 253 vom 11.10.1993, S. 1)).

(88)

ABl. L 343 vom 19.11.2004, S. 3.

(89)

ABl. L 037 vom 10.2.2010, S. 1.

(90)

Der Einfuhrpreis für Obst und Gemüse wird festgesetzt gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1580/2007 (ABl. L 350 vom 31.12.2007, S. 1).

(91)

Stärke/Glucose

Gehalt an Stärke, Stärkeabbauprodukten — einschließlich aller Polymere der Glucose — und ggf. vorhandener Glucose (bezogen auf die Ware), bestimmt über Glucose und berechnet als Stärke (Trockensubstanz, Reinheit 100 %, Umrechnungsfaktor von Glucose in Stärke: 0,9).

Glucose wird im vorstehenden Berechnungsschema nur mit dem Gehalt berücksichtigt, der den Gehalt an ggf. vorhandener Fructose übersteigt, wenn ein Gemisch (in beliebiger Form) von Glucose und Fructose angemeldet und/oder als vorhanden festgestellt wird.

(92)

Saccharose/Invertzucker/Isoglucose

Gehalt an Saccharose und, wenn ein Gemisch (in beliebiger Form) angemeldet und/oder als vorhanden festgestellt wird, zuzüglich der Summe aus ggf. vorhandener Glucose und Fructose, nach Multiplikation mit 0,95 zur Berechnung als Saccharose (bezogen auf die Ware).

Falls weniger Fructose als Glucose enthalten ist, wird Glucose im vorstehenden Berechnungsschema nur mit dem Gehalt berücksichtigt, der dem Fructosegehalt entspricht.

NB:

Wenn ein Lactosehydrolysat als Bestandteil der Ware angemeldet und/oder Galactose neben anderen Zuckern festgestellt wird, ist die der Galactosemenge äquivalente Glucosemenge grundsätzlich von der Gesamtmenge Glucose vor jeder weiteren Berechnung abzuziehen.

(93)

Milchproteine

Caseine und/oder Caseinate, die als Bestandteil der Ware vorhanden sind, gelten nicht als Milchproteine, wenn die Ware keine anderen Milchbestandteile enthält.

Milchfett in der Ware zu einem Gehalt von weniger als 1 GHT und Lactose zu einem Gehalt von weniger als 1 GHT gelten nicht als andere Milchbestandteile.

Bei der Erfüllung der Zollformalitäten hat der Zollbeteiligte: „einziger Milchbestandteil: Casein/Caseinat” anzumelden, wenn dies der Fall ist.

(94)

Der Einfuhrpreis ist auf autonomer Grundlage festgesetzt.

(95)

Autonomer Zollsatz: 12,8.

(96)

Autonomer Zollsatz: 12,8 + 0,7 €/100 kg/net.

(97)

Autonomer Zollsatz: 12,8 + 1,4 €/100 kg/net.

(98)

Autonomer Zollsatz: 12,8 + 2,1 €/100 kg/net.

(99)

Autonomer Zollsatz: 12,8 + 2,8 €/100 kg/net.

(100)

Autonomer Zollsatz: 16.

(101)

Autonomer Zollsatz: 16 + 0,7 €/100 kg/net.

(102)

Autonomer Zollsatz: 16 + 1,4 €/100 kg/net.

(103)

Autonomer Zollsatz: 16 + 2,1 €/100 kg/net.

(104)

Autonomer Zollsatz: 16 + 2,8 €/100 kg/net.

(105)

Autonomer Zollsatz: 3 + 1,1 €/100 kg/net.

(106)

Autonomer Zollsatz: 3 + 2,3 €/100 kg/net.

(107)

Autonomer Zollsatz: 3 + 3,4 €/100 kg/net.

(108)

Autonomer Zollsatz: 3 + 4,5 €/100 kg/net.

(109)

Autonomer Zollsatz: 3 + 5,7 €/100 kg/net.

(110)

Autonomer Zollsatz: 3 + 6,8 €/100 kg/net.

(111)

Autonomer Zollsatz: 3 + 8 €/100 kg/net.

(112)

Autonomer Zollsatz: 3 + 23,8 €/100 kg/net.

(113)

Autonomer Zollsatz: 2,5 + 1 €/100 kg/net.

(114)

Autonomer Zollsatz: 2,5 + 2 €/100 kg/net.

(115)

Autonomer Zollsatz: 2,5 + 3,1 €/100 kg/net.

(116)

Autonomer Zollsatz: 2,5 + 4,1 €/100 kg/net.

(117)

Autonomer Zollsatz: 2,5 + 5,1 €/100 kg/net.

(118)

Autonomer Zollsatz: 2,5 + 6,1 €/100 kg/net.

(119)

Autonomer Zollsatz: 2,5 + 7,1 €/100 kg/net.

(120)

Autonomer Zollsatz: 2,5 + 23,8 €/100 kg/net.

(121)

Autonomer Zollsatz: 12.

(122)

Autonomer Zollsatz: 12 + 1,0 €/100 kg/net.

(123)

Autonomer Zollsatz: 12 + 2,0 €/100 kg/net.

(124)

Autonomer Zollsatz: 12 + 3,0 €/100 kg/net.

(125)

Autonomer Zollsatz: 12 + 4,1 €/100 kg/net.

(126)

Autonomer Zollsatz: 12 + 0,9 €/100 kg/net.

(127)

Autonomer Zollsatz: 12 + 1,8 €/100 kg/net.

(128)

Autonomer Zollsatz: 12 + 2,8 €/100 kg/net.

(129)

Autonomer Zollsatz: 12 + 3,7 €/100 kg/net.

(130)

Für weitere Kontingente innerhalb der Position 0206 siehe lfd. Nrn. 5 bis 7, 9 bis 12 und 14.

(131)

Der Zollsatz wird von den zuständigen Stellen der Gemeinschaft so festgesetzt, daß die vollständige Ausnutzung des Kontingents sichergestellt wird.

(132)

Die Nummern in dieser Spalte entsprechen dem Rewe Colour Index, 3. Auflage 1971, Bradford, England.

(133)

Die Änderungen zu dieser Liste werden im Laufe des Jahres im Amtsblatt der Europäischen Union, Reihe C, veröffentlicht.

(134)

Bei der Einfuhr gilt für die Einreihung in diese Unterposition und die Befreiung von den Einfuhrabgaben die Bedingung gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1186/2009 des Rates.

(135)

ABl. L 37 vom 10.2.2010, S. 1.

(136)

ABl. L 343 vom 19.11.2004, S. 3.

(137)

Die Erhebung dieses Zolls wird für Waren, die zur Bearbeitung in einem begünstigten Verfahren bestimmt sind (TARIC-Code 2710990010), für unbestimmte Zeit autonom ausgesetzt. Diese Aussetzung der Zölle unterliegt den in den einschlägigen Gemeinschaftsvorschriften festgelegten Voraussetzungen (s. Artikel 291 bis 300 der Verordnung (EWG) Nr. 2454/93 der Kommission (ABI. L 253 vom 11.10.1993, S. 1)).

(138)

Zolltarifliche Abgabenbegünstigung für die Tabaksorten „light air-cured Burley” (einschließlich Burleyhybriden) und „light air-cured Maryland” : 18,4 MIN 22 € MAX 24 €/100 kg/net. Die zolltarifliche Abgabenbegünstigung wird gewährt, wenn die Förmlichkeiten und Voraussetzungen gemäß den Einführenden Vorschriften II.F. erfüllt sind.

(139)

Zolltarifliche Abgabenbegünstigung für die Tabaksorte „flue-cured Virginia” : 18,4 MIN 22 € MAX 24 €/100 kg/net. Die zolltarifliche Abgabenbegünstigung wird gewährt, wenn die Förmlichkeiten und Voraussetzungen gemäß den Einführenden Vorschriften II.F. erfüllt sind.

(140)

Zolltarifliche Abgabenbegünstigung für „fire-cured” Tabak: 18,4 MIN 22 € MAX 24 €/100 kg/net. Die zolltarifliche Abgabenbegünstigung wird gewährt, wenn die Förmlichkeiten und Voraussetzungen gemäß den Einführenden Vorschriften II.F. erfüllt sind.

(141)

Mit einem vorhandenen Alkoholgehalt von 13 % vol oder weniger: 13,1 €/hl.

Mit einem vorhandenen Alkoholgehalt von mehr als 13 % vol bis 15 % vol: 15,4 €/hl.

(142)

Mit einem vorhandenen Alkoholgehalt von 13 % vol oder weniger: 14,8 €/hl.

Mit einem vorhandenen Alkoholgehalt von mehr als 13 % vol bis 15 % vol: 15,8 €/hl.

(143)

Mit einem vorhandenen Alkoholgehalt von mehr als 15 % vol bis 18 % vol: 18,6 €/hl.

Mit einem vorhandenen Alkoholgehalt von mehr als 18 % vol bis 22 % vol: 20,9 €/hl.

(144)

Mit einem vorhandenen Alkoholgehalt von mehr als 15 % vol bis 18 % vol: 14,8 €/hl.

Mit einem vorhandenen Alkoholgehalt von mehr als 18 % vol bis 22 % vol: 15,8 €/hl.

(145)

Mit einem vorhandenen Alkoholgehalt von 13 % vol oder weniger: 13,1 €/hl.

Mit einem vorhandenen Alkoholgehalt von mehr als 13 % vol bis 15 % vol: 15,4 €/hl.

Mit einem vorhandenen Alkoholgehalt von mehr als 15 % vol bis 18 % vol: 18,6 €/hl.

Mit einem vorhandenen Alkoholgehalt von mehr als 18 % vol bis 22 % vol: 20,9 €/hl.

Mit einem vorhandenen Alkoholgehalt von mehr als 22 % vol: 1,75 €/% vol/hl.

(146)

Mit einem vorhandenen Alkoholgehalt von 13 % vol oder weniger: 13,1 €/hl.

Mit einem vorhandenen Alkoholgehalt von mehr als 13 % vol bis 15 % vol: 14,2 €/hl.

(147)

Mit einem vorhandenen Alkoholgehalt von 13 % vol oder weniger: 9,9 €/hl.

Mit einem vorhandenen Alkoholgehalt von mehr als 13 % vol bis 15 % vol: 12,1 €/hl.

(148)

Mit einem vorhandenen Alkoholgehalt von mehr als 15 % vol bis 18 % vol: 15,4 €/hl.

Mit einem vorhandenen Alkoholgehalt von mehr als 18 % vol bis 22 % vol: 20,9 €/hl.

(149)

Mit einem vorhandenen Alkoholgehalt von mehr als 15 % vol bis 18 % vol: 12,1 €/hl.

Mit einem vorhandenen Alkoholgehalt von mehr als 18 % vol bis 22 % vol: 13,1 €/hl.

(150)

Mit einem vorhandenen Alkoholgehalt von 13 % vol oder weniger: 9,9 €/hl.

Mit einem vorhandenen Alkoholgehalt von mehr als 13 % vol bis 15 % vol: 12,1 €/hl.

Mit einem vorhandenen Alkoholgehalt von mehr als 15 % vol bis 18 % vol: 15,4 €/hl.

Mit einem vorhandenen Alkoholgehalt von mehr als 18 % vol bis 22 % vol: 20,9 €/hl.

Mit einem vorhandenen Alkoholgehalt von mehr als 22 % vol: 1,75 €/% vol/hl.

(151)

Bei der Einfuhr gilt für die Einreihung in diese Unterposition und die Befreiung von den Einfuhrabgaben die Bedingung gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1186/2009 des Rates.

(152)

ABI. L 37 vom 10.2.2010, S. 1.

(153)

ABI. L 343 vom 19.11.2004, S. 3.

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