Artikel 26 VO (EU) 2011/1007
Übergangsbestimmung
Textilerzeugnisse, die der Richtlinie 2008/121/EG entsprechen und vor dem 8. Mai 2012 in Verkehr gebracht werden, können bis zum 9. November 2014 weiterhin auf dem Markt bereitgestellt werden.
© Europäische Union 1998-2021
Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.