Artikel 2 VO (EU) 2011/1016

Die Fangquoten, die den Mitgliedstaaten für das Jahr 2012 und gegebenenfalls für die folgenden Jahre zugeteilt werden, werden entsprechend den Angaben im Anhang gekürzt.

© Europäische Union 1998-2021

Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.