Artikel 3 VO (EU) 2011/1022
Schonfristen
Jede von einem Mitgliedstaat für Cyclanilid enthaltende Pflanzenschutzmittel gewährte Schonfrist endet spätestens am 31. Oktober 2012 für Verkauf und Vertrieb sowie spätestens am 31. Oktober 2013 für die Entsorgung, Lagerung und Verwendung bestehender Lagerbestände.
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