ANHANG VO (EU) 2011/1022

Zeile 21 von Teil A des Anhangs der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 540/2011 erhält folgende Fassung:

Nr. Gebräuchliche Bezeichnung, Kennnummern IUPAC-Bezeichnung Reinheit(*) Datum der Genehmigung Befristung der Genehmigung Sonderbestimmungen
21

Cyclanilid

CAS-Nr. 113136-77-9

CIPAC-Nr. 586

Nicht verfügbar 960 g/kg 1. November 2001 31. Oktober 2011

Nur Anwendungen als Wachstumsregler dürfen zugelassen werden.

Der Höchstgehalt der Verunreinigung 2,4-Dichloranilin (2,4-DCA) im hergestellten Wirkstoff sollte sich auf 1 g/kg belaufen.

Abschluss des Prüfungsberichts durch den Ständigen Ausschuss für Pflanzenschutz am 29. Juni 2001.

Fußnote(n):

(*)

Nähere Angaben zur Identität und Spezifikation der Wirkstoffe sind in den betreffenden Prüfungsberichten enthalten.

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