ANHANG VO (EU) 2011/1068

Kategorie: zootechnische Zusatzstoffe. Funktionsgruppe: Verdaulichkeitsförderer
Kennnummer des Zusatzstoffs Name des Zulassungsinhabers Zusatzstoff Zusammensetzung, chemische Bezeichnung, Beschreibung, Analysemethode Tierart oder Tierkategorie Höchstalter Mindestgehalt Höchstgehalt Sonstige Bestimmungen Geltungsdauer der Zulassung
Aktivität/kg Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %
4a7 BASF SE

Endo-1,4-beta-Xylanase

EC 3.2.1.8

Endo-1,4-beta-Glucanase

EC 3.2.1.4

Zusammensetzung des Zusatzstoffs

Zubereitung von Endo-1,4-beta-Xylanase aus Aspergillus niger (CBS 109.713) und Endo-1,4-beta-Glucanase aus Aspergillus niger (DSM 18404) mit einer Mindestaktivität von:

    Fest:

    5600 TXU(1) und 2500 TGU(2)/g

    Flüssig:

    5600 TXU und 2500 TGU/g

Charakterisierung des Wirkstoffs

Endo-1,4-beta-Xylanase aus Aspergillus niger (CBS 109.713) und Endo-1,4-beta-Glucanase aus Aspergillus niger (DSM 18404)

Analysemethode (3)

Quantifizierung der Aktivität von Endo-1,4-beta-Xylanase: Viskosimetrische Methode auf Basis der Verringerung der Viskosität durch die Aktivität von Endo-1,4-beta-Xylanase in xylanhaltigem Substrat (Weizen-Arabinoxylan) bei einem pH-Wert von 3,5 und einer Temperatur von 55 °C. Quantifizierung der Aktivität von Endo-1,4-beta-Glucanase: viskosimetrische Methode auf Basis der Verringerung der Viskosität durch die Aktivität von Endo-1,4-beta-Glucanase in glucanhaltigem Substrat (Gersten-Beta-Glucan) bei einem pH-Wert von 3,5 und einer Temperatur von 40 °C.
Mastgeflügelarten von geringerer wirtschaftlicher Bedeutung (außer Mastenten) und Ziervögeln

280 TXU

125 TXU

1.
In der Gebrauchsanweisung für den Zusatzstoff und die Vormischungen sind die Lagerbedingungen und die Stabilität bei Wärmebehandlung anzugeben.
2.
Empfohlene Dosis je kg Alleinfuttermittel:

Mastgeflügelarten von geringerer wirtschaftlicher Bedeutung (außer Mastenten) und Ziervögel: 280-840 TXU/125-375 TGU;

Junghennen und alle Legevögel von geringerer wirtschaftlicher Bedeutung: 280-840 TXU/125-375 TGU;

Zuchttruthühner, Jungtruthühner für die Zucht: 560-840 TXU/250-375 TGU.

3.
Die Futtermittelunternehmer müssen für die Verwender des Zusatzstoffs und der Vormischungen operative Verfahren und organisatorische Maßnahmen festlegen, um Risiken aufgrund der Verwendung des Stoffs zu vermeiden. Können diese Risiken durch solche Verfahren und Maßnahmen nicht beseitigt oder auf ein Minimum reduziert werden, so sind Zusatzstoff und Vormischungen mit persönlicher Schutzausrüstung, einschließlich Atemschutz und Hautschutz, zu verwenden.
11.11.2021
Junghennen und alle Legevögel von geringerer wirtschaftlicher Bedeutung

280 TXU

125 TGU

Zuchttruthühner und Jungtruthühner für die Zucht

560 TXU

250 TGU

Fußnote(n):

(1)

1 TXU ist die Enzymmenge, die 5 Mikromol reduzierende Zucker (Xyloseäquivalent) pro Minute bei einem pH-Wert von 3,5 und einer Temperatur von 55 °C aus Weizen-Arabinoxylan freisetzt.

(2)

1 TGU ist die Enzymmenge, die 1 Mikromol reduzierende Zucker (Glucoseäquivalent) pro Minute bei einem pH-Wert von 3,5 und einer Temperatur von 40 °C aus Gersten-Beta-Glucan freisetzt.

(3)

Nähere Informationen zu den Analysemethoden siehe Website des Referenzlabors unter https://ec.europa.eu/jrc/en/eurl/feed-additives/evaluation-reports.

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