Artikel 38 VO (EU) 2011/1077
Inkrafttreten und Anwendbarkeit
Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Die Agentur nimmt ihre Tätigkeit gemäß den Artikeln 3 bis 9 am 1. Dezember 2012 auf.
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