Artikel 38 VO (EU) 2011/1077

Inkrafttreten und Anwendbarkeit

Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Die Agentur nimmt ihre Tätigkeit gemäß den Artikeln 3 bis 9 am 1. Dezember 2012 auf.

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