Artikel 6 VO (EU) 2011/109
Gültigkeit und Erweiterung von Genehmigungen, die gemäß der Richtlinie 91/226/EWG erteilt wurden
Die nationalen Behörden gestatten vor dem 1. November 2012 den Verkauf und die Inbetriebnahme von Fahrzeugen und selbständigen technischen Einheiten, die gemäß der Richtlinie 91/226/EWG typgenehmigt wurden, und erweitern die EG-Typgenehmigung weiterhin nach den Bestimmungen der Richtlinie 91/226/EWG auf diese Fahrzeuge und selbständigen technischen Einheiten.
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