ANHANG VO (EU) 2011/112

Warenbezeichnung

Einreihung

(KN-Code)

Begründung
(1) (2) (3)

Modul mit den Abmessungen von etwa 8,5 × 30 × 23 cm zur Überwachung der von einem Patienten in medizinischer Behandlung eingeatmeten Atem- und Anästhesiegase (so genanntes Gasanalysemodul).

Das Modul arbeitet nur in Verbindung mit einem System zur Patientenüberwachung.

Das Modul analysiert mit dem Verfahren der Spektroskopie das Atemgas eines Patienten auf z. B. Kohlendioxid, Distickstoffmonoxid, Halothan oder Isofluran.

Das System zur Patientenüberwachung verarbeitet die vom Modul erhaltenen Daten und prüft sie anhand vorgegebener Parameter. Die Ergebnisse werden auf dem Monitor angezeigt. Bei Nichterfüllen der Parameter wird ein Alarm ausgelöst.

90181910

Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur, Anmerkung 2 b zu Kapitel 90 sowie nach dem Wortlaut der KN-Codes 9018, 901819 und 90181910.

Das Modul wird nicht als vollständiges Instrument oder Gerät für physikalische oder chemische Untersuchungen der Position 9027 betrachtet, weil seine Kontrollfunktionen und die Anzeige der Ergebnisse vom System zur Patientenüberwachung ausgeführt werden. Daher ist die Einreihung in die Position 9027 ausgeschlossen.

Das Modul ist nicht als Ultraviolett- oder Infrarotbestrahlungsgerät des KN-Codes 90182000 zu erkennen. Daher ist die Einreihung in den KN-Code 90182000 ausgeschlossen. Da das Modul nicht zur Anästhesie verwendet wird, kann es nicht als Apparat oder Gerät für Anästhesie des KN-Code 90189060 angesehen werden. Daher ist die Einreihung in den KN-Code 90189060 ausgeschlossen.

Da das Modul nur zur Verwendung mit einem Elektrodiagnoseapparat zum gleichzeitigen Überwachen von zwei oder mehr Parametern geeignet ist, muss es gemäß der Anmerkung 2 b zu Kapitel 90 in die Unterposition 90181910 eingereiht werden.

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