ANHANG VO (EU) 2011/113
Warenbezeichnung |
Einreihung (KN-Code) |
Begründung |
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(1) | (2) | (3) |
Eine Ware (sog. Baby-Videoüberwachungssystem), aufgemacht in einer Zusammenstellung für den Einzelverkauf, bestehend aus:
Die Signale werden von der Kamera an den Monitor mit einer Frequenz von 2,4 GHz innerhalb eines Bereichs von bis zu 150 m übertragen. Die Zusammenstellung ist für die Fernüberwachung von Babys bestimmt. |
85287240 |
Die Einreihung erfolgt gemäß den Allgemeinen Vorschriften für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur 1, 3b, 3c und 6 sowie nach dem Wortlaut der KN-Position 8528, 852872 und 85287240. Die Ware ist eine Zusammenstellung im Sinne der Allgemeinen Vorschrift 3b aus einer Kamera der Position 8525 und einem Fernsehempfangsgerät der Position 8528, in der der Bestandteil, der der Warenzusammenstellung ihren wesentlichen Charakter verleiht, nicht bestimmt werden kann. Gemäß der Allgemeinen Vorschrift 3c ist die Ware als Fernsehempfangsgerät in den KN-Code 85287240 einzureihen. |
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