ANHANG VO (EU) 2011/113

Warenbezeichnung

Einreihung

(KN-Code)

Begründung
(1) (2) (3)

Eine Ware (sog. Baby-Videoüberwachungssystem), aufgemacht in einer Zusammenstellung für den Einzelverkauf, bestehend aus:

einer drahtlosen Fernsehkamera mit eingebautem Mikrofon, einem Videosignalsender und einer Antenne; die Kamera verfügt über eine Ausgangsschnittstelle für Audio/Video;

einem drahtlosen Farbmonitor mit Flüssigkristallanzeige mit einer Bildschirmdiagonale von etwa 14 cm (5,6 Zoll) und einem Bildschirmformat von 4:3, mit eingebautem Lautsprecher, einem Videosignalempfänger und einer Antenne; der Monitor verfügt über eine Eingangsschnittstelle für Audio/Video;

zwei Adaptern; und

einem Audio-/Videokabel.

Die Signale werden von der Kamera an den Monitor mit einer Frequenz von 2,4 GHz innerhalb eines Bereichs von bis zu 150 m übertragen.

Die Zusammenstellung ist für die Fernüberwachung von Babys bestimmt.

85287240

Die Einreihung erfolgt gemäß den Allgemeinen Vorschriften für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur 1, 3b, 3c und 6 sowie nach dem Wortlaut der KN-Position 8528, 852872 und 85287240.

Die Ware ist eine Zusammenstellung im Sinne der Allgemeinen Vorschrift 3b aus einer Kamera der Position 8525 und einem Fernsehempfangsgerät der Position 8528, in der der Bestandteil, der der Warenzusammenstellung ihren wesentlichen Charakter verleiht, nicht bestimmt werden kann.

Gemäß der Allgemeinen Vorschrift 3c ist die Ware als Fernsehempfangsgerät in den KN-Code 85287240 einzureihen.

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