Artikel 5 LMIV (VO (EU) 2011/1169)

Anhörung der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit

Alle Maßnahmen der Union auf dem Gebiet des Lebensmittelinformationsrechts, die sich auf die öffentliche Gesundheit auswirken können, werden nach Anhörung der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit ( „European Food Safety Agency — EFSA” ) erlassen.

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