Anlage VII zum ANHANG VI TEIL-ARA EU-FCL (VO (EU) 2011/1178)

ZEUGNIS FÜR FLUGMEDIZINISCHE SACHVERSTÄNDIGE (Aero-Medical Examiners, AME)

ZEUGNIS FÜR FLUGMEDIZINISCHE SACHVERSTÄNDIGE

ZEUGNIS Nr./REFERENZ:

Gemäß der Verordnung (EU) Nr. 1178/2011 der Kommission und der Verordnung (EU) 2015/340(1) und vorbehaltlich der nachstehenden Bedingungen wird hiermit durch die [zuständige Behörde]

[NAME DES FLUGMEDIZINISCHEN SACHVERSTÄNDIGEN]

[PRAXISANSCHRIFT(EN) DES FLUGMEDIZINISCHEN SACHVERSTÄNDIGEN]

als flugmedizinischer Sachverständiger zertifiziert

BEDINGUNGEN:

1.
Dieses Zeugnis ist auf die Rechte gemäß der Anlage zu diesem AME-Zeugnis beschränkt.
2.
Dieses Zeugnis verpflichtet zur Einhaltung der Durchführungsbestimmungen und Verfahren gemäß Teil-MED/TEIL ATCO.MED(1).
3.
Dieses Zeugnis bleibt vorbehaltlich der Einhaltung der Anforderungen von Teil-MED/Teil ATCO.MED(1) vom [TT/MM/JJJJ] bis zum [TT/MM/JJJJ(2)] gültig, sofern es nicht zurückgegeben, ersetzt, ausgesetzt oder widerrufen wird.

    Datum der Ausstellung: TT/MM/JJJJ

    Unterschrift: [Zuständige Behörde]

EASA-Formblatt 148 Ausgabe 2

ZEUGNIS FÜR FLUGMEDIZINISCHE SACHVERSTÄNDIGE

Anlage(3) zum AME-Zeugnis Nr.:

RECHTE UND UMFANG

[Name und akademischer Titel des flugmedizinischen Sachverständigen] hat das Recht/die Rechte zur Durchführung flugmedizinischer Untersuchungen und Beurteilungen für die Ausstellung von Tauglichkeitszeugnissen und ärztlichen Gutachten gemäß der nachstehenden Tabelle sowie zur Ausstellung dieser Tauglichkeitszeugnisse und ärztlichen Gutachten für:
Klasse 1 Verlängerung/Erneuerung[gültig bis] / [nicht zutreffend]
Klasse 2/LAPL/Flugbegleiter Erstausstellung/Verlängerung/Erneuerung[gültig bis]
Klasse 3(4)revalidation Verlängerung/Erneuerung[gültig bis] / [nicht zutreffend]
Datum der Ausstellung: TT/MM/JJJJUnterschrift: [Zuständige Behörde]

Fußnote(n):

(1)

Der Verweis auf die Verordnung (EU) Nr. 1178/2011 oder die Verordnung (EU) 2015/340 sowie auf Teil-MED und Teil ATCO.MED muss entsprechend dem Geltungsbereich des Zeugnisses geändert werden.

(2)

Format des Ablaufdatums: Tag/Monat/Jahr.

(3)

Diese Anlage kann als Teil des AME-Zeugnisses oder als gesondertes Dokument ausgestellt werden.

(4)

Klasse 3 darf nur bei AME hinzugefügt werden, die flugmedizinische Untersuchungen der Klasse 3 durchführen dürfen.

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