Anlage VII zum ANHANG VI TEIL-ARA EU-FCL (VO (EU) 2011/1178)
ZEUGNIS FÜR FLUGMEDIZINISCHE SACHVERSTÄNDIGE (Aero-Medical Examiners, AME)
ZEUGNIS FÜR FLUGMEDIZINISCHE SACHVERSTÄNDIGE
ZEUGNIS Nr./REFERENZ:
Gemäß der Verordnung (EU) Nr. 1178/2011 der Kommission und der Verordnung (EU) 2015/340(1) und vorbehaltlich der nachstehenden Bedingungen wird hiermit durch die [zuständige Behörde][NAME DES FLUGMEDIZINISCHEN SACHVERSTÄNDIGEN]
[PRAXISANSCHRIFT(EN) DES FLUGMEDIZINISCHEN SACHVERSTÄNDIGEN]
als flugmedizinischer Sachverständiger zertifiziertBEDINGUNGEN:
- 1.
- Dieses Zeugnis ist auf die Rechte gemäß der Anlage zu diesem AME-Zeugnis beschränkt.
- 2.
- Dieses Zeugnis verpflichtet zur Einhaltung der Durchführungsbestimmungen und Verfahren gemäß Teil-MED/TEIL ATCO.MED(1).
- 3.
- Dieses Zeugnis bleibt vorbehaltlich der Einhaltung der Anforderungen von Teil-MED/Teil ATCO.MED(1) vom [TT/MM/JJJJ] bis zum [TT/MM/JJJJ(2)] gültig, sofern es nicht zurückgegeben, ersetzt, ausgesetzt oder widerrufen wird.
Datum der Ausstellung: TT/MM/JJJJ
Unterschrift: [Zuständige Behörde]
ZEUGNIS FÜR FLUGMEDIZINISCHE SACHVERSTÄNDIGE
Anlage(3) zum AME-Zeugnis Nr.:RECHTE UND UMFANG
[Name und akademischer Titel des flugmedizinischen Sachverständigen] hat das Recht/die Rechte zur Durchführung flugmedizinischer Untersuchungen und Beurteilungen für die Ausstellung von Tauglichkeitszeugnissen und ärztlichen Gutachten gemäß der nachstehenden Tabelle sowie zur Ausstellung dieser Tauglichkeitszeugnisse und ärztlichen Gutachten für:| Klasse 1 Verlängerung/Erneuerung | [gültig bis] / [nicht zutreffend] |
| Klasse 2/LAPL/Flugbegleiter Erstausstellung/Verlängerung/Erneuerung | [gültig bis] |
| Klasse 3(4)revalidation Verlängerung/Erneuerung | [gültig bis] / [nicht zutreffend] |
| Datum der Ausstellung: TT/MM/JJJJ | Unterschrift: [Zuständige Behörde] |
Fußnote(n):
- (1)
Der Verweis auf die Verordnung (EU) Nr. 1178/2011 oder die Verordnung (EU) 2015/340 sowie auf Teil-MED und Teil ATCO.MED muss entsprechend dem Geltungsbereich des Zeugnisses geändert werden.
- (2)
Format des Ablaufdatums: Tag/Monat/Jahr.
- (3)
Diese Anlage kann als Teil des AME-Zeugnisses oder als gesondertes Dokument ausgestellt werden.
- (4)
Klasse 3 darf nur bei AME hinzugefügt werden, die flugmedizinische Untersuchungen der Klasse 3 durchführen dürfen.
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