ANHANG VO (EU) 2011/1196
Warenbezeichnung | Einreihung (KN-Code) | Begründung |
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Tragbares, akkubetriebenes, brillenförmiges Elektronikgerät zur Anzeige von Bildern (so genannte Videobrille) mit Abmessungen von ca. 15 × 3,5 × 2,5 cm in zusammengefaltetem Zustand. Das brillenförmige Elektronikgerät besteht aus zwei Flüssigkristallanzeigefeldern (LCD), jeweils mit einer Auflösung von 640 × 480 Pixeln (vergleichbar mit einem virtuellen 80-Zoll-Bildschirm aus 2 m Entfernung betrachtet) und Schaltkreisen zur Verarbeitung von Tonsignalen, die in einem brillenförmigen Gestell montiert sind. Das Gerät ist mit folgenden Schnittstellen ausgestattet:
Es kann an eine automatische Datenverarbeitungsmaschine und an Geräte wie Videowiedergabegeräte, Fernsehgeräte oder Spielkonsolen angeschlossen werden. Es zeigt virtuelle dreidimensionale (3D) Videobilder für Unterhaltungszwecke an. |
85285931 |
Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 der Kombinierten Nomenklatur sowie nach dem Wortlaut der KN-Codes 8528, 852859 und 85285931. Da das Gerät keinen Tuner oder eine ähnliche Vorrichtung enthält, die den Empfang von Fernsehsignalen ermöglicht, ist eine Einreihung als Fernsehempfangsgerät in die Unterposition 852872 ausgeschlossen. Das Gerät produziert auf zwei sehr kleinen LCD-Bildschirmen (einer vor jedem Auge) ein virtuelles Bild, das vergleichbar mit einem 80-Zoll-Bildschirm aus 2 m Entfernung betrachtet ist. Aufgrund dieser objektiven Merkmale und Eigenschaften und insbesondere seiner Fähigkeit, 3D-Bilder anzuzeigen, ist das Gerät für Unterhaltungszwecke wie das Betrachten von Filmen, Fernsehen oder Spiele bestimmt. Daher ist eine Einreihung in die Unterposition 852851 ausgeschlossen, denn das Gerät kann nicht als von der ausschließlich oder hauptsächlich in einem automatischen Datenverarbeitungssystem der Position 8471 verwendeten Art angesehen werden. Da der Monitor Signale von einer automatischen Datenverarbeitungsmaschine in einem für die praktische Verwendung mit einer automatischen Datenverarbeitungsmaschine hinreichenden Maß darstellen kann, wird davon ausgegangen, dass er in der Lage ist, Signale von automatischen Datenverarbeitungsmaschinen mit einem akzeptablen Funktionalitätsgrad darzustellen. Der Monitor ist daher in den KN-Code 85285931 als Flachbildschirme, die mit einem akzeptablen Funktionalitätsgrad Signale von automatischen Datenverarbeitungsmaschinen darstellen können, mit einem Bildschirm mit Flüssigkristallanzeige (LCD), einzureihen. |
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