ANHANG VO (EU) 2011/1203
Warenbezeichnung |
Einreihung (KN-Code) |
Begründung |
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Für den Einzelverkauf aufgemachte Warenzusammenstellung, bestehend aus
Die Warenzusammenstellung ist dazu bestimmt, Audio-/Videosignale von einer externen Quelle wie zum Beispiel einem Satelliten-Receiver oder einem DVD-Player), die an Gerät A angeschlossen ist, in einem Radius von 400 m an ein anderes Audio-/Videogerät wie einen Bildschirm oder ein Fernsehgerät, der bzw. das an Gerät B angeschlossen ist, zu übertragen. Die Audio-/Videosignale werden mit einer Frequenz von 2,4 GHz in Form von Fernsehsignalen von Gerät A an Gerät B übertragen. Die von Gerät B an Gerät A mit einer Frequenz von 433 MHz übertragenen Signale gehen von einer Infrarot-Fernbedienung aus. Diese Signale funktionieren unabhängig von den Signalen für die Audio-/Videoübertragung. Das Fernbedienungsgerät wird benutzt, um die externe Quelle zu steuern, die an den Audio-/Videosender (Gerät A) angeschlossen ist. (*) Siehe Abbildung. |
85287199 |
Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1, 3 c) und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur, Anmerkung 3 zu Abschnitt XVI sowie nach dem Wortlaut der KN-Codes 8528, 852871 und 85287199. Die Hauptfunktion von Gerät A ist das Senden von Audio-/Videosignalen (Fernsehen) gemäß der Beschreibung unter Position 8525 (siehe Anmerkung 3 zu Abschnitt XVI). Die Hauptfunktion von Gerät B ist der Empfang von Fernsehsignalen gemäß der Beschreibung unter Position 8528. Die Übertragung von Signalen des Fernbedienungsgerätes ist von untergeordneter Bedeutung. (siehe Anmerkung 3 zu Abschnitt XVI). Angesichts der Funktionen von Gerät A und Gerät B besteht die beabsichtigte Verwendung der Warenzusammenstellung darin, Fernsehsignale zu senden und zu empfangen. Das Produkt ist eine Warenzusammenstellung im Sinne der Allgemeinen Vorschrift 3 b), die aus einem Sendegerät der Position 8525 und einem Fernsehempfangsgerät der Position 8528 besteht. Da keiner der Bestandteile der Warenzusammenstellung ihren wesentlichen Charakter verleiht, ist die Einreihung gemäß der Allgemeinen Vorschrift 3 b) ausgeschlossen. Da die Warenzusammenstellung nicht in Anwendung der Allgemeinen Vorschriften 3 a) und 3 b) eingereiht werden kann, ist sie in Anwendung der Allgemeinen Vorschrift 3 c) als anderes Fernsehempfangsgerät, der Beschaffenheit nach nicht für den Einbau eines Videobildschirms hergerichtet, in den KN-Code 85287199 einzureihen. |
Fußnote(n):
- (*)
Die Abbildung dient lediglich zur Information.
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