ANHANG VO (EU) 2011/1204

Warenbezeichnung

Einreihung

(KN-Code)

Begründung
(1) (2) (3)
1.
Ein handgehaltenes, austauschbares Gerät bestehend aus einer Blitzlichtlampe, einer Linse, einer Auslösetaste und einer Kontrollleuchte (so genanntes IPL-Handgerät (IPL – intensiv gepulstes Licht).

Das Gerät erzeugt intensiv gepulstes Licht mit Sendeimpulsbreiten von bis zu 100 ms, einer Wellenlänge von 650–1200 nm, einer Punktgröße von 16 x 46 mm und einer Energiedichte von 45 J/cm2.

Es arbeitet nur in Verbindung mit einer Maschine (der „Basiseinheit” ), von der es mit Strom, Steuerungssignalen und Kühlflüssigkeit versorgt wird. Die „Basiseinheit” besteht aus einem Stromanschluss, einer Steuereinheit mit Anzeige sowie einer Kühleinheit und kann ebenfalls mit Laser-Handgeräten zusammenarbeiten.

Wenn das Gerät an die „Basiseinheit” angeschlossen ist, wird es für spezielle kosmetische Behandlungen, beispielsweise für die dauerhafte Haarentfernung, verwendet.

85439000

Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur, Anmerkung 2 b) zu Abschnitt XVI und dem Wortlaut der KN-Positionen 8543 und 85439000.

Da es sich bei dem von einer Blitzlichtlampe erzeugten intensiv gepulsten Licht nicht um einen Laserstrahl handelt, ist eine Einreihung als Laser in Position 9013 ausgeschlossen.

Aufgrund seiner Merkmale und objektiven Eigenschaften, d. h. seiner elektronischen Bauart, weist das Gerät keine Ähnlichkeit zu einem auswechselbaren Werkzeug (siehe Anmerkung 1 o) zu Abschnitt XVI) auf. Das Gerät kann, wenn es zusammen mit der „Basiseinheit” verwendet wird, als eine Arbeitsmaschine mit eigener Funktion, in Kapitel 85 anderweit weder genannt noch inbegriffen, angesehen werden.

Das Gerät ist für das Funktionieren der Maschine von wesentlicher Bedeutung, da die Maschine ohne das Gerät nicht funktionsfähig ist.

Das Gerät ist daher als Teil anderer elektrischer Maschinen, Apparate und Geräte, mit eigener Funktion, in Kapitel 85 anderweit weder genannt noch inbegriffen, in KN-Code 85439000 einzureihen.

2.
Ein handgehaltenes, austauschbares Gerät, bestehend aus einem Festkörperlaser, einer Linse, einem Wahlschalter für die Punktgröße und einer Auslösetaste (so genanntes „Laser-Handgerät” ).

Das Gerät erzeugt Laserlicht mit Sendeimpulsbreiten von bis zu 100 ms, einer Wellenlänge von 1064 nm, einstellbaren Punktgrößen von 1,5, 3, 6 und 9 mm Durchmesser und einer Energiedichte von 700 J/cm2.

Es arbeitet nur in Verbindung mit einer Maschine (der „Basiseinheit” ), von der es mit Strom, Steuerungssignalen und Kühlflüssigkeit versorgt wird. Die „Basiseinheit” besteht aus einem Stromanschluss, einer Steuereinheit mit Anzeige sowie einer Kühleinheit und kann ebenfalls mit IPL-Handgeräten zusammenarbeiten.

Wenn das Gerät an die „Basiseinheit” angeschlossen ist, wird es insbesondere für die kosmetische Behandlung von Beinvenen verwendet.

85439000

Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur, Anmerkung 2 b) zu Abschnitt XVI und dem Wortlaut der KN-Positionen 8543 und 85439000.

Da der Laser speziell dafür ausgelegt ist, Laserlicht mit bestimmten Sendeimpulsbreiten und Punktgrößen zu erzeugen, ist das Gerät entsprechend angepasst, um eine spezielle Funktion auszuführen. Das Gerät kann, wenn es zusammen mit der „Basiseinheit” verwendet wird, als eine Arbeitsmaschine mit eigener Funktion, in Kapitel 85 anderweit weder genannt noch inbegriffen, angesehen werden.

Eine Einreihung als Laser in Position 9013 ist daher ausgeschlossen (siehe auch HS-Erläuterungen zu Position 9013 Ziffer 2 Absatz 4).

Aufgrund seiner Merkmale und objektiven Eigenschaften, d. h. seiner elektronischen Bauart, weist das Gerät keine Ähnlichkeit zu einem auswechselbaren Werkzeug (siehe Anmerkung 1 o) zu Abschnitt XVI) auf.

Das Gerät ist für das Funktionieren der Maschine von wesentlicher Bedeutung, da die Maschine ohne das Gerät nicht funktionsfähig ist.

Das Gerät ist daher als Teil anderer elektrischer Maschinen, Apparate und Geräte, mit eigener Funktion, in Kapitel 85 anderweit weder genannt noch inbegriffen, in KN-Code 85439000 einzureihen.

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